Gliederung:
- Was ist der BDM?
- Die Anfänge
- Gruppeneinteilungen
- Aufgaben der Mädchen
- Ziele
- Die BDM-Kleidung
- Ausbildungsangebote
- Fazit
Was ist der BDM?
Der „Bund deutscher Mädel“, kurz BDM, ist ein Teil der Hitlerjugend, der, wie der Name schon sagt, eine reine Mädchenorganisation ist. Die Hitlerjugend ist in vier Teilorganisationen unterteilt:
(Folie1)
Die Anfänge
1923 gründete Elsbeth Zander den ersten „Deutschen Frauenverband“, ein Verband von und für nationalsozialistisch eingestellte Frauen. Daraufhin bildeten sich weitere Mädchenorganisationen, sie wurden aber allesamt im Sommer 1931 wieder aufgelöst. Einige Zeit später entstanden dann die NS-Frauenschaft und der BDM. Der Beitritt war anfangs freiwillig. Zu Beginn war der BDM eine Art Pfadfinderlager für Mädchen, sie durften Aufgaben erledigen, die bisher nur ihren männlichen Kameraden vorbehalten gewesen waren. Auf diese Aufgaben werden wir nachher noch näher eingehen.
Am 1.12.1936 wurde die Hitlerjugend durch ein Gesetz zur einzigen offiziellen Jugendorganisation erklärt. Von da an war es ein „freiwilliger“ Zwang zu den regelmäßigen Treffen des BDM zu erscheinen, versäumte man diese mehrmals, wurde man sogar bestraft. Ende 1936 waren die Mitgliederzahlen der Hitlerjugend auf mehr als 5,4 Millionen Jugendliche gestiegen.
(Zettel)
Gesetz über die Hitlerjugend
Vom 1. Dezember 1936
„Von der Jugend hängt die Zukunft des Deutschen Volkes ab. Die gesamte deutsche Jugend muss deshalb künftig auf ihre Pflichten vorbereitet werden. Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§1
Die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebietes ist in der Hitlerjugend zusammengefasst.
§2
Die gesamte deutsche Jugend ist außer in Elternhaus und Schule in der Hitlerjugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erzielen.“
Vom 25.März 1939 an wurde es aufgrund der Jugenddienstverordnungen zur Pflicht, der jeweiligen Organisation beizutreten. Nach diesem Gesetz erhöhte sich die Zahl der Mitglieder auf 98%, vorher waren es nur knapp die Hälfte aller Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren.
Jugenddienstverordnung
Zweite Durchführungsverordnung (Jugenddienstverordnung) zum Gesetz über die Hitlerjugend.
Vom 25. März 1939
„Aufgrund des §4 des Gesetzes über die Hitlerjugend vom 1.Dezember 1936 (...) bestimme ich:
§1 Dauer der Dienstpflicht.
(1) Der Dienst in der Hitlerjugend ist Ehrendienst am Deutschen Volke.
(2) Alle Jugendlichen vom 10. bis zum vollendeten Lebensjahre sind verpflichtet,
1. Die Jugend im Alter von 10 bis 14 Jahren im „Deutschen Jungvolk“ (DJ)
2. die Jungen im Alter von 14 bis 18 Jahren in der „Hitlerjugend“ (HJ)
§2 Erziehungsgewalt
Alle Jungen und Mädchen der Hitlerjugend unterstehen des Deutschen Reichs den Zeitpunkt der Anmeldung und Einberufung zur Hitlerjugend.
Berlin, den 25. März 1939
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Stellvertreter des Führers
Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei“
Eltern, die ihre Kinder davon abhielten dem BDM beizutreten, wurden bestraft. Manche Mädchen wandten sich aufgrund der NS-Weltanschauung von ihren nicht so denkenden Eltern ab und lieferten sie teilweise sogar an die Gestapo (Geheime Staatspolizei) aus.
(Folie 2)
Bevor man vom BDM aufgenommen wurde, hatten sich die Mädchen einer ärztlichen Untersuchung auf Tauglichkeit zu unterziehen, ähnlich wie heute beim Bund.
Durch besondere Leistungen wie Fleiß, Sorgfalt und Gehorsam konnte man befördert werden. Die Beförderung erfolgte von oben, durch die höheren Führungskräfte. Viele der Mädchen im BDM und auch der Jungen in den vergleichbaren Organisationen hielten den HJ-Dienst überhaupt nur durch, weil sie die Hoffnung auf eine Beförderung nicht aufgaben.
Aufgaben der Mädchen
Die Mädchen trafen sich jeden Mittwoch und Samstag Nachmittag, oft auch in den für sie vorgesehenen Lagern, den BDM-Lagern. Zu Beginn der Organisation bestand die Tätigkeit der Mädchen in Singen, Basteln, Tanzen, Nähen, Wandern und viel Sport. Sie wurden auch in hauswirtschaftlichen Fertigkeiten unterrichtet. Später wurde dann auch das Antreten und Marschieren geübt, die Mädchen wurden politisch geschult und mit kriegswichtigen Arbeiten versorgt (Medizin usw.).
Zusätzlich wurden mehrere Freizeiten veranstaltet. Auf diesen Freizeiten gab es einen strengen und pingelig genauen Tagesablauf:
(Folie 3)
6.30Uhr Aufstehen
6.35-7.00Uhr Frühsport (Waldlauf, Körperschule, Leichtathletik)
7.00-8.00Uhr Waschen, Anziehen, Aufräumen
8.00Uhr Fahne hissen
8.10-8.30Uhr Frühstück
9.30Uhr Zeitungsbericht
12.15Uhr Mittagessen
12.45-14.30Uhr Freizeit
16.00Uhr Stehkaffee
19.15Uhr Abendbrot
19.45-20.45Uhr Heimabend
20.45Uhr Fahne einholen
21.30Uhr Bettruhe
Bei diesen BDM-Fahrten mussten die Mädchen ihre Unterkünfte selbst aufbauen und den Lagerplatz errichten, was zu diesen Zeiten nicht unbedingt üblich war. Die Freizeiten dauerten meist etwa zehn Tage. Am vorletzten Tag wurden in der Regel Leistungsabzeichen gemacht. Bei diesen Prüfungen wurden sie in sportlichen, hauswirtschaftlich und politischen Gebieten getestet.
Als der Zweite Weltkrieg begann, änderten sich die Aufgaben der Mädchen rasch. Von nun an mussten sie Kriegshilfe in der Heimat leisten. Sie kümmerten sich um verwundete Soldaten in den Lazaretten und betreuten verwaiste Kinder. Außerdem halfen sie in den sogenannten Feldküchen, die Notlager für Menschen, die durch den Krieg ihre Häuser und Wohnungen verloren hatten. Auf dem Land war es die Aufgabe der Mädchen, bei der Ernte mitzuhelfen und einige andere BDM-Mitglieder hatten die Aufgabe, die Uniformen der Soldaten zu nähen, reparieren oder zu besticken.
Ziele
Vor dem Krieg diente der BDM den Mädchen hauptsächlich dazu, neue Kontakte zu knüpfen und sich von ihrem kindlichen und engem Leben zu lösen. Viele Jugendlich fanden es faszinierend, sich an etwas Großes und Wesentliches zu binden. „Man war bestätigt und man konnte was!“, so ein ehemaliges Mitglied. Das Wichtigste war jedoch das Zusammengehörigkeitsgefühl, das unter den Mädchen herrschte.
Doch als der Krieg begann, wurde der BDM als Erziehungsbund angesehen und 1939 gab Hitler in einer Rede öffentlich bekannt, dass die BDM-Tätigkeiten von Anfang dem Kriegseinsatz gegolten hatten. Die Mädchen sollten gläubige Anhänger des Nationalsozialismus’ werden und auf die Ehe und Mutterschaft „erbgesunder“ Kinder vorbereitet werden. Außerdem war es ihre Pflicht, Hitler treu und selbstlos zu dienen und ihre Pflichten kritiklos und mit Freude auszuführen. Disziplin, Gehorsam und Opferbereitschaft galten als die deutschen Tugenden, zu denen die Mädels erzogen wurden.
Ein weiteres Ziel war es, die Jugend durch eine verstärkte weltanschauliche Schulung von der Kirche zu entfremden. Die Jugend sollte die Jugend führen, aber nicht zu selbständig werden. Die Nazis erreichten ihr Ziel jedoch nicht wirklich, denn die Mädchen mussten teilweise schon im Alter von 15 Jahren verantwortungsvolle Stellen übernehmen und wurden somit nicht zu den geplanten „Gebärmaschinen“ und Hausfrauen, wie man es vorgesehen hatte.
BDM-Kleidung
Die Uniformen mussten die Eltern der Mädchen selbst bezahlen. Diejenigen, die sich das nicht leisten konnten, bekamen sie jedoch vom Staat gegen ein geringes Pfand geliehen. Die BDM-Kleidung bestand aus einer weißen Bluse, einem blauen Rock, einer brauen Weste und einem Halstuch mit Lederknoten. Außer der allgemeinen Uniform, die von jedem der Mädels getragen werden musste, gab es ein „Mädeltanzkleid“ und ein reichseinheitliches „BDM- Festkleid“. An besonderen Feiertagen (z.B. Hitlers Geburtstag) trugen die Mädchen ihre Uniformen auch in der Schule. Nicht-Mitglieder, die bald die absolute Minderzahl bildeten, fielen somit besonders unangenehm auf und wurden dann oft ausgegrenzt und verspottet.
Ausbildungsangebote
Die Mädchen konnten an „Arbeitsgemeinschaften für Auslandskunde“ teilnehmen. Nach zwei Jahren war es ihnen erlaubt, eine Auslandsfahrt zu machen. Bevor sie eine Berufsausbildung machten, sollten sie „freiwillig“ (man beachte den Gegensatz der Worte >sollten< und >freiwillig<) ein „hauswirtschaftliches Jahr“ absolvieren. Ab 1938 wurde dies dann zur offiziellen Pflicht. Die jungen Frauen wurden in kinderreiche, bäuerliche Familien geschickt, um dort im Haushalt zu arbeiten. Mit siebzehn Jahren bestand die Möglichkeit für sechs Monate einberufen zu werden. Ebenfalls konnten die BDM-Mädels über 16 Jahren einen „Osteinsatz“ (Danzig-Westpreußen, Oberostschlesien) von bis zu einem Jahr leisten. Dort sollten sie Nichtrechte für den Nationalsozialismus gewinnen.
Fazit:
Viele der Frauen, die damals Mitglieder im BDM waren, bezeichnen diese Zeit nach wie vor als eine sehr positive Zeit. Die Nationalsozialisten wussten, wie man junge Leute motivieren und für sich gewinnen konnte: Sie brachten ihnen Respekt entgegen und gaben ihnen das Gefühl, ein wichtiger Teil des Deutschen Volkes zu sein. Auch heute noch sehen die meisten Ex-Mitglieder des BDM nur die gemeinsamen Aktivitäten, Ausflüge ins Grüne und den Spaß, den sie gemeinsam hatten. Es ist traurig, dass die meisten bis heute nicht zu realisieren scheinen, was der eigentliche Zweck ihrer Jugendorganisation war oder versuchen, es zu verdrängen.
Gesetz über die Hitlerjugend
Vom 1. Dezember 1936
„Von der Jugend hängt die Zukunft des Deutschen Volkes ab. Die gesamte deutsche Jugend muss deshalb künftig auf ihre Pflichten vorbereitet werden. Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§1
Die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebietes ist in der Hitlerjugend zusammengefasst.
§2
Die gesamte deutsche Jugend ist außer in Elternhaus und Schule in der Hitlerjugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erzielen.“
Vom 25.März 1939 an wurde es aufgrund der Jugenddienstverordnungen zur Pflicht, der jeweiligen Organisation beizutreten. Nach diesem Gesetz erhöhte sich die Zahl der Mitglieder auf 98%, vorher waren es nur knapp die Hälfte aller Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren.
Jugenddienstverordnung
Zweite Durchführungsverordnung (Jugenddienstverordnung) zum Gesetz über die Hitlerjugend.
Vom 25. März 1939
„Aufgrund des §4 des Gesetzes über die Hitlerjugend vom 1.Dezember 1936 (...) bestimme ich:
§1 Dauer der Dienstpflicht.
(3) Der Dienst in der Hitlerjugend ist Ehrendienst am Deutschen Volke.
(4) Alle Jugendlichen vom 10. bis zum vollendeten Lebensjahre sind verpflichtet,
1. Die Jugend im Alter von 10 bis 14 Jahren im „Deutschen Jungvolk“ (DJ)
2. die Jungen im Alter von 14 bis 18 Jahren in der „Hitlerjugend“ (HJ)
§2 Erziehungsgewalt
Alle Jungen und Mädchen der Hitlerjugend unterstehen des Deutschen Reichs den Zeitpunkt der Anmeldung und Einberufung zur Hitlerjugend.
Berlin, den 25. März 1939
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Stellvertreter des Führers
Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei“
Folie 1
- Küken (6-10 jährige Mädchen und Jungen)
- deutsches Jungvolk (10-14 - jährige Jungen)
- Hitlerjugend (14-18 - jährige Jungen)
- Jungmädel (10-14 - jährige Mädchen)
- BDM (14-18 - jährige Mädchen)
- BDM-Werk Schönheit und Glaube (17-21 - jährige Mädchen)
(Der Beitritt bei letztgenanntem war freiwillig)
Folie 2
Gliederung des BDM
Anzahl Bezeichnung
10-15 Mädelschaft
30-50 Mädelschar
120-180 Mädelgruppe
500-600 Mädelring
3000-4000 Untergau
Rangstufen im BDM
Mädel
Mädelschaftsführerin
Mädelscharführerin
Mädelgruppenführerin
Mädelringführerin
Hauptmädelführerin
Gebietsmädelführerin
BDM - Reichsreferentin
Folie 3
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
- Arbeit zitieren
- Charlotte Weihmann (Autor:in), 2001, Bund Deutscher Mädel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104546