Ehebruchromane. "Effi Briest" und "Unsühnbar" im Vergleich


Seminararbeit, 2020

21 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Ehebruch im 19. Jahrhundert – Historischer Kontext

3. Effi Briest und Unsühnbar im Vergleich
3.1. Literarische Mittel
3.2. Folgen des Ehebruchs in den Romanen

4. Feministische Sicht auf Ehebruch?

5. Fazit

6. Quellenverzeichnis

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Entstehung einer Liebesgeschichte oder dessen Verfall boten schon immer einen bemerkenswerten Schreibanlass. Zu der Zeit gegen Ende des 19. Jahrhunderts jedoch traten vermehrt Werke auf, welche sich speziell mit dem Verfall von Ehen aufgrund von Ehebrüchen der Ehegattinnen auseinandersetzten. Dieses erhöhte Aufkommen der Behandlung dieses Themas in Romanen soll in der folgenden Seminararbeit genauer analysiert werden, indem zwei dieser Werke herangezogen und miteinander verglichen werden sollen.

In der folgenden Proseminararbeit mit dem Titel „Ehebruchromane – Effi Briest und Unsühnbar im Vergleich“ soll auf die Thematik des Ehebruchs im 19. Jahrhundert näher eingegangen werden. Speziell soll dabei die Aufarbeitung des Ehebruchs in literarischen Werken fokussiert werden. Beispielhaft werden dafür die Werke „Unsühnbar“, welches im Jahre 1890 von Marie von Ebner-Eschenbach veröffentlicht wurde, und „Effi Briest“, 1894 von Theodor Fontane verfasst, herangezogen. Beim Werk von Marie von Ebner-Eschenbach, wird die Hofenberg Sonderausgabe aus dem Jahre 2015 als Textgrundlage genutzt, welche im Fließtext mit dem Kürzel USB abgekürzt wird.1 Beim Roman „Effi Briest“ von Theodor Fontane soll auf die Reclam Ausgabe, welche 2016 erschienen ist, zurückgegriffen werden. Diese Primärquelle soll im Fließtext durch das Kürzel EB gekennzeichnet werden.2

Durch diese beiden als Primärquellen herangezogenen Texte soll in der Seminararbeit folgende Fragestellung beantwortet werden: „Wie wurde das Vergehen des Ehebruchs in Romanen des 19. Jahrhunderts dargestellt und inwiefern unterscheidet sich die Darstellung des Ehebruchs durch das Geschlecht der Autorin oder des Autors?“ Durch die Literaturrecherche und den anschließenden Vergleichen beider Werke soll diese Fragestellung ausreichend beantwortet werden können. Im Vorhinein wurden jedoch Hypothesen für eine mögliche Beantwortung der Fragestellung aufgestellt, welche nun noch erläutert werden sollen. Einerseits wurde die Überlegung angestellt, dass die Darstellung des Aktes des Ehebruchs an sich im 19. Jahrhundert recht unscheinbar und indirekt gestaltet wurde. Aufgrund der generellen zurückhaltenden Haltung gegenüber dem Thema Sexualität wird vermutet, dass sich diese auch in der Literatur so widerspiegelt. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass es sehr wohl einen Unterschied in der Herangehensweise und literarischen Ausarbeitung gibt, je nachdem ob das Werk von einer Autorin oder einem Autor verfasst wurde, dies wird wahrscheinlich vor allem in den jeweiligen weiteren Handlungsverläufen der Romane und den Folgen und Konsequenzen des Ehebruchs klar. Eine Autorin könnte möglicherweise eine feministische Perspektive in ihrem literarischen Werk einnehmen und sich für die Position und Rechte der weiblichen Protagonistinnen einsetzen. Ein männlicher Autor im 19. Jahrhundert würde wahrscheinlich keine feministische Sicht vertreten.

2. Ehebruch im 19. Jahrhundert – Historischer Kontext

Vermehrt treten im 19. Jahrhundert literarische Werke auf, welche ihren Handlungsverlauf auf der Thematik des Ehebruchs aufbauen und dies als primäre Problemstellung behandeln. Neben den zuvor genannten Beispielen, auf welche in dieser Proseminararbeit näher eingegangen werden soll, gibt es noch zahlreiche andere Exemplare zu dieser Zeit, wie beispielsweise Anna Karenina, oder Emma Bovary. Solch literarische Trends verweisen meist auf einen historisch relevanten Kontext und auf reale Probleme in der Gesellschaft. In diesem Fall fokussierten sich die Autorinnen und Autoren vermehrt auf den Zerfall von Liebesbeziehungen und es steht nicht mehr die Zusammenführung eines Paare im Fokus.3 Natürlich kann man literarische Werke nicht als schriftliche historische Quellen ansehen, da unter anderem Verzerrungen, oder Übertreibungen durch die Anwendung von literarischen Mitteln auftreten können. Jedoch ist anzumerken, dass die Literatur als Spiegel der Gesellschaft angesehen werden kann, da Einstellungen und Verhaltensweisen durch die Literatur widergespiegelt und vermittelt werden können.4

Bevor jedoch auf die Situation eines Ehebruchs eingegangen werden kann, muss zunächst die Idee der Ehe an sich im 18. und 19. Jahrhundert geklärt werden. Die Konzeption der Ehe im 18. Jahrhundert war nicht durch Liebe, Zuneigung, oder Leidenschaft zwischen den Ehegattinnen und Ehegatten geprägt. Die Schließung der Ehe wurde zur damaligen Zeit als Zustimmung zu einem ökonomischen Zweckverband angesehen, welcher einen Nutzen für die Gesellschaft mit sich brachte. Eine Heirat war eine Investition in das zukünftige Leben, eine gute Investition bedeutete bessere Lebensverhältnisse, mehr Macht oder Einfluss. Eine Familie war eine soziale Organisationsform, welche durch das gemeinsame Wohnen und Arbeiten am selben Ort geprägt war. Emotionale Neigungen oder Sympathie zwischen der Ehefrau und dem Ehemann waren maximal Randerscheinungen.5 Eine Ehe definiert sich durch vier wesentliche Funktionen, die sexuelle und wirtschaftliche und im Idealfall, bei einem Ehepaar mit Kindern, zusätzlich eine reproduktive und erzieherische Funktion. Die Kombination von Wirtschaft und Sexualität in dieser Form tritt nur in der Konstruktion der Ehe auf. Der Begriff Sexualität wird hierbei jedoch lediglich das Mittel zur Fortpflanzung und zur Erhaltung der Familie genutzt und beinhaltet weder sexuelle Lust noch intensive Leidenschaft zwischen den Ehepartnerinnen und Ehepartnern.6

Die Französische Revolution im 19. Jahrhundert ermöglichte eine tendenzielle Stärkung des Selbstbewusstseins und der Eigenständigkeit in der Gesellschaft. Es entwickelten sich eigenständige Lebensweisen und das Individuum an sich wurde in der Position aufgewertet. Dadurch ergab sich auch das Ideal von Ehen als Liebesbeziehungen, wohingegen das reine ökonomische Interesse der Ehen zunehmend abnahm. Die „Neigungsehe“ wird vermehrt zum Ideal und die ehelichen Beziehungen zwischen den Ehepartnerinnen und Ehepartnern wurden dadurch etwas emotionaler und intensiver.7 Bezüglich des Begriffes der Neigungsehe ist jedoch zu beachten, dass die Intensivität und Emotionalität trotzdem nicht zu weit hatte gehen dürfen. Das Zeitalter der Vernunft prägte auch die vernünftige Ehe und führt zu einer gemäßigten, dosierten und reflektierten Liebe, welche darauf beruht sich gegenseitig zu schätzen und zu achten. Leidenschaftliche Emotionen, sowie Erotik und Sexualität waren im ehelichen Zusammenleben weiterhin nicht üblich. Körperliche und sexuelle Zuneigung zwischen den Ehepartnerinnen und Ehepartner wurde zur damaligen Zeit sogar als schändlich und verderblich angesehen. Die Sexualität wurde lediglich als Akt der Fortpflanzung angesehen, welche die Familie erhalten und Nachkommen zeugen sollte.8 Des Weiteren ist zur Neigungsehe anzumerken, dass sich die Theorie stark von der Praxis unterschied. Oftmals lag eine Notwendigkeit der Geldheirat vor oder zumindest mussten die Ehepartnerinnen und Ehepartner standesgemäß sein und dem Niveau der eigenen Familie entsprechen. Diese Umstände führten wiederum dazu, dass eine Heirat aus Neigung weit weniger häufig vorkam, als es in der Theorie gewünscht wurde. Schmidt fasste die Neigungsehe wie folgt zusammen: „Aufgrund dessen wurde weiterhin nicht aus Liebe geheiratet, wenn auch […] zunehmend mit Liebe, […] öfters jedoch lediglich aus Sympathie.“ 9 Dieser Prozess der Veränderung der Struktur der Ehe vollzog sich aufgrund der oben genannten Gründe nicht geradlinig und zog sich über eine längere Zeitspanne. Unterstützend dabei war die industrielle Revolution im Laufe des 19. Jahrhunderts, da diese die Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb der Familien räumlich trennte. Vor der Industriellen Revolution, im 18. Jahrhundert, wurden der Beruf des Vaters von der ganzen Familie von Zuhause aus ausgeübt und somit wurde die Familie vermehrt als Wirtschaftskonstrukt wahrgenommen. Durch die Trennung von Arbeits- und Wohnbereich im 19. Jahrhundert wurde die Ehe verstärkt als geistige und gefühlsbestimmte Beziehung festgelegt. Nachdem sich dieser Trend zum Großteil flächendeckend ausgebreitet hatte, tritt gegen Ende des 19. Jahrhunderts und am Anfang des 20. Jahrhunderts eine Kritik an der Ehe auf. Frauen forderten Gleichberechtigung und Selbstbestimmung auch innerhalb dieser Konstruktion der Ehe, sie wollten sich selbst verwirklichen und forderten vollkommene sexuelle Befriedigung. In Bezug auf diese Forderungen sahen sie jedoch das Konstrukt der Ehe, wie es zu dieser Zeit üblich war als großes Hindernis an, durch die eheliche Treue, eine vernünftige Liebe und die Einschränkungen der Frauen konnten ihre Forderungen in dieser Form nicht erfüllt werden.10 Die Ehe war durch Patriarchalismus in den verschiedensten Formen und die Unterdrückung der Frauen durch die untergeordnete Stellung gegenüber den Männern geprägt.11

In beiden Romanen kann man von einer Neigungsehe sprechen, Maria und Effi lieben ihre Ehemänner nicht mit voller Hingebung und Leidenschaft und beide konnten ihre Ehemänner nicht selbstständig aussuchen. Die Eheschließungen wurden in beiden Fällen von den Eltern der jungen Mädchen arrangiert, jedoch wurden beide zumindest informiert und nach ihrer Meinung gefragt. Marias Vater Graf Dornach beschreibt die Entscheidungsfreiheit von Maria zu diesem Thema wie folgt: „Er wird deine Achtung gewinnen, aber die Sympathie allein gibt den Ausschlag, und – da stehen wir an der Grenze unseres freien Willens. Der Verstand sagt, der klare Blick sieht, hier ist ein Mensch, so vortrefflich, daß eine brave Frau mit ihm glücklich werden muß. Es ist kaum anders möglich, als daß ihre Freundschaft und Hochschätzung für ihn sich allmählich zur Liebe und Begeisterung steigert.“ (USB, S. 12) Mit dieser Aussage beschreibt Graf Dornach genau das, was in der Literatur als Neigungsehe definiert wird. Die Ehe beruht auf Wertschätzung und Sympathie und möglicherweise lernen sich die Ehegattinnen und Ehegatten mit der Zeit zu lieben, jedoch auf eine vernünftige Art. Des Weiteren geht er auf die „Grenzen des freien Willens“ ein, womit er die Verliebtheit von Maria in Felix Tessin andeutet, welche von ihm nicht geduldet wird. Auch Effi spricht mit ihren Freundinnen über die Wahl der Ehegatten und stellt dabei in diesem Gespräch fest: „Gewiss ist er der Richtige. […] Jeder ist der Richtige. Natürlich muss er von Adel sein und eine Stellung haben und gut aussehen.“ (EB, S. 20) Effi beschreibt ihre Vorstellungen von Ehe in einem Gespräch mit der Mutter: „Ich bin nicht so sehr für das, was man eine Musterehe nennt. [...] Ich bin ... nun ich bin für gleich und gleich und natürlich auch für Zärtlichkeit und Liebe. Und wenn es Zärtlichkeit und Liebe nicht sein können, weil Liebe, wie Papa sagt, doch nur ein Papperlapapp ist (was ich aber nicht glaube), nun, dann bin ich für Reichtum und ein vornehmes Haus, ein ganz vornehmes [...]!“ (EB, S. 33) Durch diese Beschreibung weist Effi darauf hin, dass ihre Eltern noch anders über Ehe und Liebe denken, als sie es mittlerweile tut und verdeutlicht dadurch ein Umdenken in der Gesellschaft zwischen den beiden Generationen. Des Weiteren wird hier auch indirekt eine Definition von Musterehe angesprochen, eben das genaue Gegenteil, als Effi es sich erträumt. Das Konzept einer Musterehe, welches Effi von der Gesellschaft vermittelt bekommen hat, ist ohne Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, und Liebe.

Ehebruch fiel unter einen Ordnungs- und Sittenverstoß, welcher im 18. Jahrhundert strafrechtlich verfolgt wurde. Ehebrüche waren Sittlichkeitsdelikte, da sie den Bestand von Ehe und Familie gefährdeten. Im Lateinischen wurde dieses Vergehen als fornicatio bezeichnet. Speziell wurden dabei die Tatbestände des vor- und außerehelichen Geschlechtsverkehrs als Delikt verstanden. Eine strafrechtliche Verfolgung wurde in jenen Fällen eingeleitet, bei welchen besonderes öffentliches Aufsehen erregt wurde. Jedoch konnten in skandalösen Fällen harte Sanktionen vorkommen. Im römischen Recht wurde nur der außereheliche Geschlechtsverkehr von verheirateten Frauen als Straftat angesehen, diese Klausel wurde erst unter dem Einfluss des kanonischen Rechtes ausgeweitet, sodass auch der Ehebruch, welcher von verheirateten Männern begangen wurde, ebenso als Vergehen anerkannt wurde. Ehebrecherinnen wurden nach diesem geltenden Recht im 18. Jahrhundert ausgepeitscht und ins Kloster verbannt, des Weiteren mussten diese ein Viertel ihrer Mitgift abgeben. Bei Fällen des Ehebruchs, welche von einem Mann begangen wurde, fielen jedoch die Bestrafungen viel milder aus. In den verschiedenen Landes- und Stadtgerichten entwickelten sich diverse Praktiken, wie mit solchen Fällen umgegangen wurde. Dadurch kam es zu den verschiedensten Strategien bei der strafrechtlichen Verfolgung von Ehebrecherinnen und Ehebrechern. Im Allgemeinen kann jedoch gesagt werden, dass die Strafen im Bereich der Verstöße gegen die Sittlichkeit im Laufe der Jahrzehnte milder wurden.12

Im Jahr 1875/76 wurde die obligatorische Einführung der Zivilehe im Personenstandsgesetz verankert und somit wurde ein Loslösungsprozess von der Trauung und der Kirche vorgenommen. Dadurch änderte sich auch die staatliche Sicht auf die Ehe, da diese nun als „privatrechtlicher Vertrag zwischen zwei Individuen“ angesehen wurde, welchen „sie nach freiem Willen schließen und im Prinzip auch wieder auflösen können“. Trotz des Verlusts des formalen Einflusses der Kirche durch die Säkularisierung, konnte die Institution Kirche noch immer maßgeblichen Druck auf die Gestaltung von Ehen ausüben, da der Kirche vom Staat trotzdem ein großes Gewicht zugeschrieben wurde.13

Hierzu ist anzufügen, dass die Romane von Theodor Fontane und Marie von Ebner-Eschenbach in den Kontext gegen Ende des 19. Jahrhunderts eingeordnet werden. In dieser Zeit war die Neigungsehe vor allem in der jungen Generation bereits vermehrt verbreitet. Jedoch muss auch beachtet werden, dass bereits eine gewisse kritische Haltung gegenüber der Ehe als Neigungsehe eingenommen wurde.

3. Effi Briest und Unsühnbar im Vergleich

Im folgenden Abschnitt der Proseminararbeit sollen nun zwei literarische Werke miteinander verglichen werden, welche sich beide mit der Ehebruchthematik im 19. Jahrhundert auseinandersetzen. Dazu werden „Unsühnbar“ von Marie von Ebner-Eschenbach und „Effi Briest“ von Theodor Fontane herangezogen. Beide Romane entstanden ungefähr zur gleichen Zeit, wobei zu sagen ist, dass der Roman von Marie von Ebner-Eschenbach rund fünf Jahre vor dem Werk von Theodor Fontane erschienen ist. Des Weiteren soll darauf hingewiesen werden, dass „Unsühnbar“ von einer weiblichen Autorin und „Effi Briest“ von einem männlichen Autor verfasst wurde. Dahingehend sollen auch die Unterschiede beider Werke und der Herangehensweisen der Autorin und des Autors analysiert werden.

Im Vergleich weisen beide Romane gewisse Gemeinsamkeiten, aber auch große Unterschiede auf. Zunächst fällt auf, dass es sich in beiden Romanen jeweils um weibliche Protagonistinnen handelt, welche beide einen Ehebruch begehen. Maria Wolfsberg ist die Protagonistin in „Unsühnbar“ und Effi Briest im gleichnamigen Werk von Theodor Fontane. Beide Frauen werden im Laufe der Geschichte schwanger, Maria bekommt zwei Söhne, Hermann und Erich, Effie jedoch eine Tochter namens Annie. Bei Maria ist jedoch anzumerken, dass Maria ihren zweitgeborenen Sohn Erich als uneheliches Kind gebar, da Erich beim Seitensprung mit Felix Tessin gezeugt wurde. Allerdings ist als großer Unterschied beider Werke hinzuzufügen, dass sich die Ehegatten von Maria und Effi enorm im Alter unterscheiden. Während Effis Ehemann, Baron Geert von Innstetten, doppelt so alt ist, wie sie, ist Hermann im heiratsfähigen Alter. Zudem ist der Baron von Innstetten ein ehemaliger Verehrer von Effis Mutter. Hermann hingegen wird als Musterschwiegersohn für Graf Wolfsberg beschrieben. Dennoch gelten beide Männer als gute Partie, da sie gut aussehen und aus einem reichen, adeligen Hause stammen. Dies zeigt sich bei Effi Briest vor allem in einem Gespräch mit der Mutter, in welchem ihre Mutter Effi über den Heiratsantrag von Innstetten informierte und zu einer möglichen Hochzeit folgendes sagt: „Du hast ihn vorgestern gesehen, und ich glaube er hat dir auch gut gefallen. Er ist freilich älter als du, was alles in allem ein Glück ist, dazu ein Mann von Charakter, von Stellung und gutem Sitten, und wenn du nicht nein sagst, was ich mir von meiner klugen Effi kaum denken kann, so stehst du mit zwanzig Jahren da, wo andere mit vierzig stehen. Du wirst deine Mama weit überholen.“ (EB, S. 17) Ebenso wird Hermann Dornach von Marias Vater als guter Schwiegersohn angesehen. Dies kommuniziert Graf Wolfsberg seiner Tochter sehr deutlich: „Er [der Bescheid von Maria] wird bejahend lauten, wenn du Rücksicht nimmst auf das, was ich wünsche.“ (USB, S. 12) Er [der Graf] „lenkte das Gespräch ab, und brachte es erst später auf den Freier [Hermann Dornach] zurück, der, wie es bei ihm feststand, sein Schwiegersohn werden sollte.“ (USB, S. 13) Zunächst war Maria nicht von der Idee angetan, Hermann Dornach zum Mann zu nehmen, jedoch hatte ihr Vater Graf Wolfsberg in Hermann bereits den perfekten Mann für seine Tochter gefunden und für ihn stand der Beschluss endgültig fest. Wie nun durch beide Beispiele deutlich wurde, waren in beiden Romanen die Eltern die treibenden Kräfte. In beiden Fällen blieb zwar die schlussendliche Entscheidung bei den Protagonistinnen, jedoch wurde von beiden Elternteilen deutlich gemacht, dass sie bei einer Entscheidung gegen die Hochzeit enttäuscht wären. Beide junge Frauen wurden also von ihren Eltern verheiratet, beide Frauen begehen Ehebruch und werden von ihren Männern, ihrer Familie und der Gesellschaft verstoßen. Beide Ehen könnten einer Zuneigungsehe eingeordnet werden, welche sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts bereits etabliert hatte. Sowohl Effi als auch Maria brachten ihren Männern Zuneigung und eine vernünftige Liebe, jedoch keine sexuelle Lust oder Leidenschaft, entgegen.

[...]


1 Vgl. Von Ebner-Eschenbach, Marie. Unsühnbar. Hofenberg Sonderausgabe. Berlin 2015.

2 Vgl. Fontane, Theodor. Effi Briest. Reclam. Stuttgart 2002.

3 Vgl. Matz, Wolfgang. Die Kunst des Ehebruchs. Emma, Anna, Effi und ihre Männer. Göttingen 2014. S. 5.

4 Vgl. Schmiedt, Helmut. Liebe. Ehe. Ehebruch. Ein Spannungsfeld in deutscher Prosa von Christian Fürchtegott Gellert bis Elfride Jelinek. Opladen 1993. S. 10.

5 Vgl. Schmiedt, Helmut. Liebe. Ehe. Ehebruch. Ein Spannungsfeld in deutscher Prosa von Christian Fürchtegott Gellert bis Elfride Jelinek. Opladen 1993. S. 10f.

6 Vgl. Armstrong, Judith. The novel of adultery. London 1976. S. 1.

7 Vgl. Schmiedt, Helmut. Liebe. Ehe. Ehebruch. Ein Spannungsfeld in deutscher Prosa von Christian Fürchtegott Gellert bis Elfride Jelinek. Opladen 1993. S. 12ff.

8 Vgl. Schmiedt, Helmut. Liebe. Ehe. Ehebruch. Ein Spannungsfeld in deutscher Prosa von Christian Fürchtegott Gellert bis Elfride Jelinek. Opladen 1993. S. 17f.

9 Vgl. Schmiedt, Helmut. Liebe. Ehe. Ehebruch. Ein Spannungsfeld in deutscher Prosa von Christian Fürchtegott Gellert bis Elfride Jelinek. Opladen 1993. S. 25f.

10 Vgl. Schmiedt, Helmut. Liebe. Ehe. Ehebruch. Ein Spannungsfeld in deutscher Prosa von Christian Fürchtegott Gellert bis Elfride Jelinek. Opladen 1993. S. 12ff.

11 Vgl. Schmiedt, Helmut. Liebe. Ehe. Ehebruch. Ein Spannungsfeld in deutscher Prosa von Christian Fürchtegott Gellert bis Elfride Jelinek. Opladen 1993. S. 22f.

12 Vgl. Luther, Christoph. Aufgeklärt strafen. Menschengerechtigkeit im 18. Jahrhundert. Bd. 294. Frankfurt am Main 2016. S. 115ff.

13 Vgl. Schmiedt, Helmut. Liebe. Ehe. Ehebruch. Ein Spannungsfeld in deutscher Prosa von Christian Fürchtegott Gellert bis Elfride Jelinek. Opladen 1993. S. 21f.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Ehebruchromane. "Effi Briest" und "Unsühnbar" im Vergleich
Hochschule
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Note
1
Autor
Jahr
2020
Seiten
21
Katalognummer
V1045579
ISBN (eBook)
9783346480729
ISBN (Buch)
9783346480736
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ehebruch, 19. Jahrhundert, Effi Briest, Theodor Fontane, Unsühnbar, Marie von Ebner-Eschenbach, feministische Sichtweise
Arbeit zitieren
Michaela Köpf (Autor:in), 2020, Ehebruchromane. "Effi Briest" und "Unsühnbar" im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1045579

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