Sicher Arbeiten


Referat / Aufsatz (Schule), 2001

19 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Die 5 Sicherheitsregeln
1.1. Freischalten
1.2. Gegen Wiedereinschalten sichern
1.3. Spannungsfreiheit feststellen
1.4. Erden und Kurzschließen
1.5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

2. Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen

3. Schutzkleidung
3.1. Schutzausrüstungen
3.2. Schutzhelm
3.3. Sicherheitsschuhe

4. Ersthilfemaßnahmen

5. Arbeiten auf Leitern und Gerüsten 14-

6. Feuer- und Rauchverbot

7. Brand- und Schadensfall

8. Besucherregelung

9. Arbeiten in EX - Räumen

10. Arbeiten im Bereich des Flüssiggastanklagers

1. Die 5 Sicherheitsregeln

1.1. Freischalten

Alle Leitungen die Spannung an eine Arbeitsstelle heranführen, müssen vor Beginn der Arbeiten freigeschaltet werden! An eine Arbeitsstelle kann z.B. bei Ringleitungen, vermaschten Ortsnetzen oder auch über Meßleitungen von mehreren Seiten Spannung kommen.

In Anlagen mit Nennspannungen über 1kV müssen Trennstrecken hergestellt werden.

Bei Arbeiten an Beleuchtungsanlagen Leitungsschutzschalter auszuschalten, Sicherungseinsätze oder Einschraubbahre Leitungsschutzschalter heraus zu nehmen.

Das Fehlen der Spannung ist keine Bestätigung der vollzogenen Freischaltung.

Die Vereinbarung eines Zeitpunktes, ab dem die Anlagen als freigeschaltet angesehen werden kann, ist nicht zulässig. Bei Einsetzten und Herausnehmen von NH-Sicherungseinsätze bei offenen Verteilungen nimmt man nur NH-Sicherungsaufsteckgriffe mit Stulpe und tragen sie dabei Gesichtsschutz.

1.2. Gegen Wiedereinschalten sichern

Schwere Unfälle können sich durch irrtümliches Wiedereinschalten ereignen. Weil dann die Anlage, an der gearbeitet wird, plötzlich unter Spannung steht.

Deswegen muß man alle Trenn- und Betätigungsvorrichtungen wie z.B. Schalter, Trennstücke, Steuerorgane, Schaltknöpfe, Sicherungen, Leistungsschutzschalter, mit denen freigeschaltet wurden, gegen Wiedereinschalten zu sichern. Es ist sofort ein Verbotschild, das ein Schaltverbot ausspricht, zuverlässig anzubringen.

Die Herausgenommenen Leitungsschutzschalter oder Sicherungseinsätze zum Abtrennen der Leitungen steckt man sich am besten in die Tasche und nimmt sie zum Arbeitsplatz mit. Noch sicherer ist es isolierte und nur mit einem Spezialsteckschlüssel zu entfernende Sperrstöpsel oder NH Blindelemente ein zuschrauben/einzusetzen.

Schalter oder Schalterantriebe sind nach Möglichkeit zu verriegeln oder abzuschließen.

Haben die Schalter Kraftantrieb wie z.B. Feder, Druckluft, Strom usw. sind vorhandene Einrichtungen zur Unterbrechungen der Antriebkraft zu benutzen.

Beim ferngesteuerten Schalter kann der Steuerstromkreis häufig nicht unterbrochen werden. In diesen Fällen kann dann von der Sicherung gegen Wiedereinschalten am Einbauort abgesehen werden, wenn

- in der Fernsteuerstelle auf die Gefahren beim Betätigen des betreffenden Steuerschalters hin gewiesen ist.

- durch Betriebsanweisung die eingeschränkte Schaltbefugnis dem zuständigen Personal bekanntgegeben ist.

1.3. Spannungsfreiheiten feststellen

Die meisten Unfälle hätten sich nicht ereignet wenn vor beginn der Arbeit festgestellt worden wäre, daß die Arbeitsstelle spannungsfrei ist. Bei umfangreichen Schalt- und Verteilungsanlagen ist die Gefahr besonders groß.

Man muß vor Beginn der Arbeit deshalb unbedingt die Spannungsfreiheit an der Arbeitstelle feststellen!

Das Feststellen der Spannungsfreiheit darf nur eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesenen Person und nur mit dafür geeigneten Geräten oder Einrichtungen vornehmen.

Man muß darauf achten, daß es sich bei den Spannungsprüfern um vorschriftsmäßige Geräte handelt.

Es muß an jedem einzelnen Leiter, die Spannungsfreiheit festgestellt werden.

Überzeugen sie sich vor dem Benutzen des Spannungsprüfers davon, daß er einwandfrei funktioniert.

Die Benutzung behelfsmäßiger Mittel oder gart das Prüfen mit den Fingern ist sehr gefährlich und daher verboten.

1.4. Erden und Kurzschließen

Das Erden und Kurzschließen der Anlagenteile, an denen gearbeitet werden soll, dient dem unmittelbaren Schutz aller die dort arbeiten.

Die zum Erden und Kurzschließen verwendete Vorrichtung ist stets, zuerst mit der Erdungsanlage oder einem Erder und dann erst mit dem zu erdenden Anlagenteilen zu verbinden, wenn nicht Erdung und Kurzschließung gleichzeitig, z.B. mit einem Erdungsschalter durchgeführt werden.

Arbeitsstelle muß so abgesichert werden, dass ein Schutz bei Wiedereinschalten und zum anderen ein Schutz gegen Beeinflussungsspannung erreicht wird.

Alle Vorrichtungen und Geräte zum Erden und Kurzschließen müssen so beschaffen sein, dass sie einen sicheren Kontakt mit der Erdungsanlage sowie mit den zu Erdenden und Kurzzuschließenden Anlagenteilen gewährleistet und den Kurzschlußstrom bis zum Ausschalten standhalten.

Erdung und Kurzschließung müssen von der Arbeitsstelle aus sichtbar sein.

Wird an Transformatoren mit angeflanschten Endverschlüssen gearbeitet, muß an den Transformator nächst gelegenen Schaltstellen der Unter- und Oberspannungsseite Geerdet und Kurzgeschlossen werden.

Für die Dauer einer Messung darf die Erdung/Kurzschließung aufgehoben werden falls es erforderlich sein sollte.

1.5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abgedeckt oder abschranken

Man muß besonders vorsichtig sein, wenn Teile einer Anlage in deren Nähe man arbeitet, unter Spannung bleiben müssen.

Außerdem muß man auf ausreichende und eindeutig Kennzeichnung der Gefahrbereiche achten.

Die Arbeitsstelle muß deutlich gekennzeichnet sein.

Auch auf verschlossene, unter Spannung stehende Schaltfelder neben der Arbeitstelle sollte deutlich hingewiesen werden.

In offenen Innenraum- und Schaltanlagen ohne Zwischenwände sind die Schaltfelder in denen gearbeitet wird, durch Einschiebwände oder Gitter von den Nachbarzellen zu trennen.

Achten Sie immer darauf, daß alle unter Spannung stehenden Anlagenteile die den Arbeitenden gefährden abgedeckt sind, wenn die Anlagen nicht freigeschaltet werden kann. Läßt sich die benachbarten Anlagen nicht Abdecken so sind sie auch spannungsarm zu machen und zu sichern.

In Anlagen mit Nennspannung bis 1000 Volt kann eine Abdeckung der unter Spannung stehenden Teilen mit Gummitüchern und ähnlichen Vorrichtungen genügen. Sie müssen so befestigt sein, daß sie nicht verrutschen können.

Das Anbringen von Abdeckungen auf unter Spannung stehende Teile ist Arbeite n an unter Spannung stehenden Teilen. Das bedeutet, daß der entsprechende Körperschutz getragen werden muß, es sei denn, es ist eine isolierende Handhabe am Abdeckmaterial vorhanden. Sehr oft befinden sich in Schaltfeldern Trennschalter die zum Freischalten von Anlagenteilen oder zum Herstellender erforderlichen Trennstrecke benutzt werden. Auf einer Seite stehen dann die Schaltstücke der Trenner mit ihren Zuleitungen unter Spannung. Zu ihrer Abdeckung lassen sich isolierende Schutzplatten in den geöffneten Trennen einschieben. Diese Maßnahmen sind nicht, wie häufig an genommen, als sicher gegen Wiedereinschalten anzusehen.

2. Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen

- An unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen darf nicht gearbeitet werden.

- Vor Beginn der Arbeit an unter Spannung stehenden aktiven Teilen muß der spannungsfreie Zustand hergestellt werden, wenn diese

- nicht gegen direktes berühren geschützt sind oder

- nicht für die Dauer der Arbeit unter Berücksichtigung von

Spannung, Frequenz, Verwendungsart und Betriebsort durch

Abdecken oder Abschranken gegen direktes Berühren geschützt worden sind.

3. Schutzkleidung

3.1. Schutzausrüstung

Die Arbeitnehmer sind verpflichtet die nach Verordnung und UVV vorgeschriebenen und ihnen zu Verfügung gestellten, persönlichen Schutzausrüstungen beim Umgang mit den gefährlichen Arbeitsstoffen zu benutzen.

3.2. Schutzhelm

Durch das tragen von Schutzhelmen können schwere Kopf gemieden oder die Folgen weitgehend gemildert werden. Auch kleine und verhältnismäßig leichte Gegenstände können die Schädeldecke zerschlagen. Die in Bild 41 gezeigte Armatur hätte ohne Schutzhelm zu einem tödlichem Unfall geführt.

Tragen Sie daher bei allen Tätigkeiten, bei denen durch herabfallende, umfallende oder fortgeschleuderte Gegenstände, durch pendelnde Lasten und durch Anstoßen an Hindernisse Kopfverletzungen auftreten können, einen Schutzhelm.

3.3. Sicherheitsschuhe

Wenn schwere Gegenstände getragen werden müssen, wenn mit Umfallen oder Herabfallen von Gegenstände oder Anstoßen an Gegenständen oder Hindernisse gerechnet werden muß, ist das Tragen von Sicherheitsschuhen unerläßlich.

Die Schutzwirkung von Sicherheitsschuhe wird durch die eingebaute Zehenschutzkappe erreicht. Soll zusätzlich das Eintreten in spitze Gegenstände, z.B. Nägel, verhindert werden, sind Schutzschuhe mit durchtrittsicherem Unterbau zu verwenden.

Schutzschuhe (Bild 58) sind heute kaum noch von festen Straßenschuhen zu unterscheiden. Nicht immer müssen hohe Schuhe getragen; sie sind jedoch besser, wenn mit einem umknicken des Fußes gerechnet werden muß, z.B. im „freien Gelände“

4. Ersthilfemaßnahmen

Bei Unfällen mit dem elektrischen Strom gilt dem Verletzten möglichst rasch und noch am Unfallort zu helfen. Daher muß jeder Elektrofacharbeiter die wichtigsten Regeln der Ersthilfe kennen.

Maßnahmen zur Ersthilfe:

- Stromkreis unterbrechen

- Verletzten in eine stabile Seitenlage bringen

- Atem spenden

- Rasch Hilfe holen

Um den Stromkreis zu unterbrechen ist bei Niederspannungen (bis 1000 Volt) der Netzstecker zu ziehen oder die Sicherungen heraus zu nehmen. Kann der Stromkreis nicht unterbrochen werden, so ist der Verunglückte durch einen nicht leitenden Gegenstand von den unter Spannung stehenden Teilen zu trennen. Steht die Anlage noch unter Spannung so muß der Helfer mit größter Vorsicht vorgehen.

Wenn bei dem Verletzten Puls und Atmung in Ordnung sind, ist er in die „stabile Seitenlage“ zu legen. Falls etwas die Atemwege in der Mundhöhle blockiert (z.B. Zahnprothese, Kaugummi, usw.), ist dies sofort zu entfernen.

Atmung testet man indem man beobachtet ob der Brustkorb sich hebt und senkt oder man hält einen Spiegel vor den Mund, wenn dieser beschlägt ist die Atmung in Ordnung. Der Puls wird an der Halsschlagader gefühlt. Ist keine Atmung vorhanden so muß sofort die Atemspende erfolgen. Jede Sekunde ist kostbar, weil das Gehirn und andere Organe ohne Sauerstoff nicht funktionieren. Wenn kein Puls vorhanden ist muß nach 6 bis 8 Atemstößen mit der Herzdruckmassage begonnen werden.

Wiederbelebungsmaßnahmen sind solange durchzuführen, bis die Atmung wieder einsetzt oder ein Arzt den Tot feststellt.

5. Arbeiten auf Leitern und Gerüsten

Unfälle durch Sturz von Leitern und Gerüsten kommen leider häufiger vor, als Sie vielleicht annehmen. Hocker, Stühle, Kisten oder Fässer sind als Standplätze zwar rasch beschafft und unvorschriftsmäßige Gerüste schneller aufgebaut. Sie sind auch gefährlich und daher unzulässig.

Leitern und Gerüste müssen den Unfallverhütungsvorschriften und im übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend beschaffen bzw. aufgebaut sein und benutzt werden.

Auf Leitern dürfen nur einfache Arbeiten ausgeführt werden. Beim verwenden von Anlegeleitern ist zusätzlich der Umfang der Arbeiten am Objekt auf ein halbes Tagewerk beschränkt; außerdem ist Voraussetzung, daß nur wenig Material und Werkzeug benötigt wird. Andernfalls sind den Vorschriften und der voraussichtlichen Belastung entsprechende Gerüste zu erreichten und zu benutzen.

Auch Leitern und Gerüste sind zu pflegen und immer vor jeder Benutung auf Schäden zu über prüfen. Schadhafte Leitern und Gerüste dürfen auch für kleinere Arbeiten nicht benutzt werden.

6. Feuer- und Rauchverbot

Wir haben ein Feuer- und Rauchverbot im gesamten Betrieb mit Ausnahme der besonders ausgewiesenen Bereiche.

7. Brand- und Schadensfall

Außer der Alarmmeldung ist unverzüglich die Feuerwehr zu Alarmieren. Austretendes Gas muß mit einem Wassersprühstrahl abgedrängt werden. Kleine Brände mit einem CO2- oder Pulverlöscher bekämpfen. Behälter und Leitungen, die das Feuer besonders intensiv erwärmen müssen zusätzlich mit reichlich Wasser gekühlt werden. Man darf nur Explosionssichere Hilfsgeräte einsetzten.

8. Besucherregelung

Jeder Besucher muß angemeldet werden und erhält bei der Anmeldung einen Besucherausweis. Besucher dürfen nur mit besonderer Genehmigung und Sicherheitsunterweisung in Ex- Schutzzonen, Gasfüllkabinen und Flüssiggastanklager. In diesen Bereichen muß jeder Besucher leitfähiges Schuhwerk tragen.

9. Arbeiten in Ex-Räumen

Bevor man die Ex-Räume betritt muß man die Leitfähigkeit der Sicherheitsschuhe prüfen. In diesen Räumen dürfen während der Produktion keine elektrischen Geräte verwendet werden, ausnahmen sind Geräte mit Baumasterprüfbescheinigung (z.B. Hörgeräte). Bei Reparaturen sollte man immer ein tragbares Gaswarngerät mit sich führen. Dieses Gerät gibt ein Signal sobald Gas ausströmt. Solche Gaswarngeräte sind auch fest in den Kabinen angebracht.

In Ex-Bereichen sollte man unbedingt den Funkenflug vermeiden.

10. Arbeiten im Bereich des Flüssiggastanklagers

Offenes Feuer, Schweiß- und Schleifarbeiten sind während der Produktionszeiten innerhalb der Schutzzone verboten. Die Durchführung solcher Arbeiten müssen FLK oder FSK gemeldet werden und dürfen nur mit Feuererlaubnisschein und Sicherheitsunterweisung unter folgenden Sicherheitsregeln:

a) Arbeitszeit wird von FLK oder FSK2 fest gelegt.

b) Arbeiten müssen von einer namentlich benannten Person verantwortlich überwacht werden.

c) Zusätzlich zur Gaswarnanlage wird der Arbeitsbereich mit einem transportablem Gasprüfgerät überwacht.

d) Ein entsprechendes Handlöschgerät muß am Arbeitsort bereitgestellt werden.

e) Sicherheitsingenieure müssen informiert werden.

f) HVO muß informiert werden (zwecks zusätzlicher Kontrollgänge).

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Sicher Arbeiten
Veranstaltung
1. Lehrjahr
Note
2
Autor
Jahr
2001
Seiten
19
Katalognummer
V104791
ISBN (eBook)
9783640030972
Dateigröße
375 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sicherheit
Arbeit zitieren
Matthias Göbel (Autor:in), 2001, Sicher Arbeiten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104791

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