Frauen im Islam


Hausarbeit, 2001

32 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II: Die Stellung der Frau.
II.1 in der vor islamischen Zeit
II.2 in der islamisch geprägten Zeit
II.3 in der modernen Türkei

III. Die Stellung im Koran und Hadith
III.1. Wertzuweisung im Koran
III.2. Familienrecht
III.3. Die islamische Sicht der Sexualität
III.4. Gleichheit in der Ungleichheit

IV. Die soziale Stellung der Frau
IV.1. In der Familie
IV.2. Harem, Geschlechtertrennung und Verstoss
IV.3. Verschleierung
IV.4. In der arabisch-islamischen Gesellschaft
IV.5. Die Gegenwärtige Situation

V. Zusammenfassung

VI. Literatur

I. Einleitung

"..Oh Adam, soll ich dich zum Baume der Ewigkeit führen und zu einem Königreich, das nimmer vergeht? Da aßen sie beide davon, so daß ihre Blöße ihnen offenbar wurde.“1

Zweck dieses Artikels ist es, einen Einblick in die Stellung der Frau im Islam - und damit in ein gänzlich anderes Denksystem und Weltbild zu geben. Will man eine fremde Kultur erkennen, indem man von der eigenen ausgeht, so kommt ein Vergleich, aber kein Verstehen dabei heraus. Und von Vergleichen wissen wir, daß sie meist zugunsten des Vertrauten, Bekannten ausgehen. Wir haben dann das Ergebnis vorprogrammiert; unsere eigene Kultur, Religion, Sichtweise etc. ist die bessere, die richtigere. Aber die Stellung der Frau im Islam kann nur „von innen heraus", also aus kulturanthropologischer Sicht, verstanden werden, d.h., eingebettet in das Gesamtsystern des Islam.

Hier müssen insbesondere das andere Bild des Menschen und die grundsätzlich andere Sichtweise der Sexualität berücksichtigt werden. Weiterhin ist ein Verständnis eines anderen Systems auch immer zeitkontextabhängig. D.h., daß die sozialen Reformen unerhörten Ausmaßes, die von Muhammad eingeleitet wurden, auf dem Hintergrund seiner Zeit betrachtet werden müssen. Unter den möglichen Quellen zur Stellung der Frau ist zunächst der Koran zu nennen. Sein Studium führt jedoch zu beträchtlichen Schwierigkeiten, da die heilige Schrift des Islam nicht kontextunabhängig zu verstehen ist. Wird ein Angang versucht, der die Situationen, in denen die verschiedenen Suren und Verse offenbart wurden, nicht beachtet, erscheint der Koran zu einigen Themen sogar inkonsistent. Darauf wird auch im heiligen Buch des Islam selbst hingewiesen:

„Darin (im Koran) sind Verse von entscheidender Bedeutung - sie sind die Grundlage des Buches - und andere, die verschiedener Deutung fähig sind. Die aber, in deren Herzen Verderbnis wohnt suchen gerade jene heraus, die verschiedener Deutung fähig sind, im Trachten nach Zwiespalt und im Trachten nach Deutelei."2

Darüberhinaus ist ein Blick auf weitere Aspekte der islamischen Weltsicht, sofern sie für dieses Thema relevant sein könnten, erforderlich. Die unterschiedliche Sichtweise der Stellung der Frau und damit auch der des Mannes - von Morgenland und Abendland läßt sich m.E. hauptsächlich auf folgende Faktoren zurückführen: ein grundsätzlich anderes Verständnis sowohl der Gleichberechtigung, der Eigenverantwortlichkeit als auch der Sexualität.

II. Die Stellung der Frau

II.1. Die Stellung der Frau in der vorislamischen Zeit

Es gibt nur wenig und unvollständiges Beweismaterial über die Vorgeschichte der Türkvölker und die ursprüngliche Stellung der türkischen Frau bei den vorislamischen Türkvölkern.

Aus diesen knappen und unvollständigen Quellen geht hervor, daß die Frauen bei den Türkvölkern in allen Stufen der gesellschaftlichen Entwicklung eine hochgeachtete Stellung hatte. Die türkische Frau versuchte mit ihrem Mann als Nomadin und als seßhafte Türkin zusammen ein gemeinsames Familienleben zu gestalten.

In der alten türkischen Gesellschaft hatte die Familie immer einen dominanten Platz. Geburten z.B. waren immer ein Grund zur Freude. Die Frau gewann in der Familie zusätzlich an Liebe und Prestige, wenn sie mehrere Kinder zur Welt brachte. Auch die Geburt eines Mädchens wurde nicht als "Unglück" oder "Entehrung", wie bei den vorislamischen Arabern, empfunden. Das berühmte Epos von Dede Korkut3 überliefert uns, daß bei den Türkvölkern um die Geburt eines Mädchens gebetet wurde.

Die Herrschaft des Vaters stand zwar im Vordergerund, die Frau hatte jedoch Mitbestimmungsrecht in wirtschaftlichen Angelegenheiten der Familie. Obwohl die Frau vor der Heirat unter der Autorität des Vaters und nach der Heirat desMannes stand, übernahm sie in der Gesellschaft alle Tätigkeiten außer im Bereich der Militär und Staatsbeamten.

Besonders die Nomadenfrauen ließen ihr Gesicht unverschleiert und bewegten sich in der Gesellschaft überhaupt freier. Die historischen Urkunden wie zum Beispiel die Orhon - Inschriften4 belegen die Freiheit und die Hochschätzung der Frau. Die Frau spielte nicht nur in der Familie, sondern auch im sozialen und politischen Leben eine wichtige Rolle. Grundsätzlich lebte die Frau in einer patriarchalischen Familienstruktur, in der sie gleichberechtigt und relativ autonom war und große Ehre und Achtung genoß.

II.2. Die Stellung der Frau in der islamisch geprägten Zeit.

Der Islam ist nicht nur eine Religion, die die Beziehung zwischen Mensch und Gott ordnet, sondern ein Gesellschaftssystem, das das alltägliche Leben der einzelnen Menschen gestaltet. Mit der Zeit drängte daher der Islam die Werte und Normen der alt- türkischen Gesellschaften zurück.

Nach den vorherrschenden gesellschaftlichen Bedingungen auf der arabischen Halbinsel war der auf dem arabischen Boden entstandene Islam zweifellos eine fortschritliche und revolutionäre Religion, die die Frau aus dem rechtlosen Zustand befreit hat. Für die anderen Völker (wie z.B. Türken) bedeutete aber der Islam Rückschritt und Stagnation der Stellung der Frau in der Gesellschaft.

Im Vergleich zu der Gesellschaft, in der der Islam gegründet wurde, kann man von vielen Verbesserungen durch den Islam reden. Betrachten wir jedoch die Regelungen des Islams die man nicht ändern und heute nicht mehr zeitgemäß interprätieren darf, hat die Frau im Islam einen spezifischen aber untergeordneten Platz. Nach dem Islam darf die Frau im Vergleich zum Sohn die Hälfte des Erbanteils bekommen. Der Vater darf die Kinder nicht zur Heirat zwingen. Er hat jedoch das Recht, die Ehe zu verhindern, wenn die soziale Stellung des künftigen Mannes niedriger ist oder das Mädchen keine oder nur eine geringe Brautgabe erhält.5 Die Frau darf sich nur unter der Bedingung scheiden lassen, wenn sie ihr Scheidungsrecht im Heiratsvertrag vorbehalten hat. Dagegen wurde das einsteige männliche Recht "die Verstoßung"6 nicht aufgehoben. Verbrechen gegen eine Frau stehen zwar auf der gleichen Stufe wie Verbrechen gegenüber einem Mann; die Ehebrecherin aber wird bestraft. Mädchen, die den Brunch "der göttlichen Siegel" zuließen, mußten mit ihrer Ermordung rechnen. Der Islam erklärte die Frau für voll geschäftsfähig. Er schränkte aber die Freiheit der Frau in sozialen und politischen Bereich ein. Die Frau darf z.B. nicht als Richterin oder Stammesführerin geselschaftliche Funktionen übernehmen. Nach den Bestimmungen des Korans ist die Frau als Person die Hälfte des Mannes wert. Vor Gericht zum Beispiel sind zwei weibliche Zeuginnen gleich einem männlichen Zeugen. Bei folgenden Handlungen braucht die Frau die Erlaubnis des Mannes bzw. des Vaters:

oauf die Straße bzw.

oin die Moschee zu gehen,

onach Mekka eine Wallfahrt anzutreten, oeinen Besuch zu machen,

oBesuch (besonders mönnlichen Besuch) zu empfangen, oMit einem Mann zu reden.

Die Frau unterliegt dem Mann. Sie soll gehorsam sein, und ihr obliegt primär, dem Mann zu folgen, seine Wünsche zu erfüllen, ihn zufriedenzustellen. Aus diesem Grund bezeichnet der Koran die Frau im Sexualverkehr als „Acker, den der Mann bestellen kann, so oft er will“7. Er sieht keine sexuelle Gleichstellung der Geschlechter vor. Die frauenfeindliche Haltung des Islams zeigt sich besonders im Sexualverkehr stark. Der Koran spricht den Männern das Recht zu, sich gegenüber ihren Frauen in den Sexuellen Bezichungen frei nach den eigenen Wünschen zu verhalten.

"Ursprünglich bildeten die Menschen eine einzige Rasse und eine einzige Nation, dann beschloß Allah, sie in Familien, Stämme und Nationen aufzuteilen, damit sie das gegenseitige Verständnis erlernen"8.

Charakteristisch für den Islam ist die Grundannahme absoluter Gerechtigkeit und absoluter Gleichheit vor Gott.

Das impliziert jedoch nicht auch eine Gleichberechtigung im westlichen Sinne schon hier auf Erden. Ganz im Gegenteil wird das Gleichgewicht auf Erden schon durch gottgewollte Ungleichheit institutionalisiert. Ungleichheit verlangt nach gegenseitiger Ergänzung, soll ein System als Ganzes funktionieren.

Der Islam geht davon aus, daß die irdische Ungleichheit gottgewollt und somit bezweckt ist, denn hätte Allah es so gewollt, es wäre Ihm ein leichtes gewesen, alle gleich zu schaffen. "Er hat zu allem die Macht". Alles ist über die Erde hinweg ungleich verteilt: Wasser, Land, Kälte, Wärme, Trockenheit, Feuchtigkeit, Bodenschätze etc. Das heißt jedoch nicht, daß diese "gottgewollte Ungleichheit" als Endzustand akzeptiert werden sollte9 sondern ganz im Gegenteil als Ausgangspunkt für eigene Einsatzmöglichkeiten gilt. Da "insgesamt von allem etwas für alle da ist", ist den Menschen die Gelegenheit gegeben, die Kooperation statt der Konkurrenz zu erlernen. Keiner besitzt irgendein Gut auf Erden, es gilt nicht, sich die "Erde untertan zu machen". Menschen sind nicht mehr und nicht weniger sondern ausschließlich die Verwalter der ihnen anvertrauten göttlichen Güter. Später müssen sie ihrem Schöpfer Rechenschaft darüber ablegen, wie "gerecht, großherzig und menschlich" sie diese noble Statthalter-Aufgabe wahrgenommen haben.

Mann und Frau sind "Zwillingsgeschöpfe" Gottes, gleich vor Gott, aber verschieden hier auf Erden, und so mit verschiedenen Aufgaben betraut. Die Gattung Mensch kommt weder ohne das eine noch das andere Geschlecht aus, beide sind zum Fortbestand gleichermaßen aber in unterschiedlicher Funktion, nötig. Auf eine Wirtschaftsterminologie übertragen, ist es ein Sysstem der Arbeitsteilung: jedeGesellschaft benötigt sowohl Arbeiter als auch Gelehrte etc. Ein Berufsstand ist nicht "besser" oder "schlechter" als der andere, es herrscht Bedarf an allem in gegenseitiger Ergänzung, sie sind also "Systemgleichberechtigt". Der Gedanke einer gottgeschaffenen Gleichheit als Ausgangsbasis erscheint aus islamischer Sicht absurd: hätte jedes Land alle erforderlichen Rohschätze, Nahrungsmittel, Klirnazonen etc., bestünde keine Notwendigkeit, im gegenseitigen Austausch miteinander in Beziehung zu treten. Hätte jeder Mensch die gleiche Ansicht, bestünde keine Notwendigkeit zur Toleranz. Wäre, im - utopischen - Extremfall, jedes Einzelwesen autark, dann wäre jeder seine eigene Insel, ohne Beziehung zu anderen Formen des Lebens10. Der Zweck der Unterschiedlichkeit ist das Miteinander. Es gestattet das Erlernen der Toleranz, der Harmonie der gegenseitigen Ergänzung, der Balance, der Mäßigung, des Wegs der Mitte.

Wie begrenzt es jedoch möglich ist, eine ausgleichende Gegenseitigkeit tatsächlich zu praktizieren, zeigt eine Anekdote, die über die spätere Lieblingsfrau des Propheten (s.a.), Aisha, überliefert wird: Aisha wurde gemeldet, daß ein Bettler eingetroffen war. Sie sagte: "Man gebe ihm Brot". Sodann wurde die Ankunft eines Prinzen gemeldet. Sie sagte: Man lade ihn ein, mein Mahl mit mir zu teilen". Später befragte man Aisha über ihr Verhalten: war es gerecht - und damit im Sinne des Propheten - dem Armen wenig und dem Reichen viel zu geben? Aisha antwortete: Mit allem, was ich besitze, wird es mir nicht gelingen, einen Ausgleich zu schaffen. Was mir aber möglich war, war beide zufrieden zu stellen. Der Bettler freute sich über sein Brot, der Prinz über sein Abendmahl. Und beide über die freundliche Aufnahme".

Durch die streng patriarchalische Lehre des islamischen Glaubens verschlechterte sich die Situation der türkischen Frauen. Die alltägliche Lebensgestalltung der Frau bestimmten die religiösen Normen und Werte. Die neuen Bestimmungen und Institutionen verfestigten die untergeornete Stellung der türkischen Frau gegenüber dem Mann vom 9ten bis zum 20ten Jahrhundert. So gewann der Vater eine absolute Autorität in der Familie. In der Familie des Mannes wurde die Frau versorgt, um ein Kind, besser gesagt einen Sohn, zur Welt zuu bringen. Für den Mann waren Kinder mehr von Wert als die Frau. Wenn die Frau unfruchtbar war, wurde sie entweder ins Elternhaus zurückgeschickt oder sie mußte eine zweite Frau akzeptieren.

II.3. Die moderne Türkei :

Die Verbesserungsversuche der Stellung der Frau hat schon während des osmanischen Reichs begonnen. Die Bewegung der Jung-Türken und die Reformen von Tanzimat von 1839 haben in Bezug auf die Frauenrechte Reformen eingeführt. Besonders wurden neue Berufsmöglichkeiten vorgesehen.

Ab 1869 wurden Frauen als Lehrer eingestellt. Im Jahre 1870 wurde das erste Lehrerinnen- Seminar in Istanbul zur Ausbildung von Lehreninnen eingerichtet. Ab 1893 durften die Frauen als Gasthörerinnen die Medizinschule besuchen, und im Jahre 1899 wurden sie zum Medizinstudium zugelassen. Neben der Eröffnung der Berufsschulen wurde 1913 das erste Mädchengymnasium in Istanbul eröffnet. Mit den Tanzimat- Reformen11 wurde die rechtliche Stellung der osmanischen Frau jedoch nicht radikal geändert. Die erste Reform wurde im Jahre 1911 eingeführt. Sie sah neue Strafmaßnahmen bezüglich des Ehebruchs vor der bis dahin zugunsten des Mannes geregelt war. 1915 bekam die Frau ein eingeschränkes Scheidungsrecht.

Dieser Kampf dauerte bis zu den Reformen von Atatürk.12 Nach der politischen Unabhängigkeit der Türkei begann Atatürk auch mit der Verbesserung der Rechtstellung der Frau. Er wollte aus der Frau eine selbstbewußte Bürgerin machen, die genauso wie die Männer an der Entwicklung des Landes teilnehmen sollte. Die türkische Frau hat durch ihn sicher eine bessere und mit der des Islams nicht vergleichbare Stellung in der Gesellschaft bekommen.

III. Die Stellung im Koran und Hadith

III.1. Wertzuweisung im Koran

Der Koran behält die Vorstellung von der prinzipiellen Überlegenheit des Mannes über die Frau, die schon in der Antike und im Alten Orient und sowohl im Christentum wie auch im Judentum galt, bei. Danach stehen die Männer laut Sure 4/34 über den Frauen, weil Gott sie ausgezeichnet hat. Diese Sure enthält eine ganze Anzahl von Verfügungen zum Ehe- und Erbrecht, die stark von der Zeit geprägt sind, als Mohammed als Oberhaupt der Gemeinde in Medina deren Zusammenleben regeln mußte. Der Koran sieht also die Vorrangstellung des Mannes vor der Frau in erster Linie als gottgegeben an, in zweiter Linie durch die ökonomische Überlegenheit des Mannes bedingt, was noch heute für viele Regionen der Erde gilt.

Entsprechend der alttestamentarischen Schöpfungsgeschichte, nach der der erste Mann Adam war, findet sich auch im Koran in der zweiten Sure die Vorstellung, daß Eva, im Koran Hawwa genannt, aus einer Rippe des Mannes erschaffen worden ist. Aber: "Behandelt die Frauen gut! Das Weib ist aus einer Rippe erschaffen und der verbogenste Teil der Rippe ist der obere. Wenn du versuchst, ihn gerade zu biegen, zerbrichst du ihn, aber wenn du ihn so läßt, wie er ist, bleibt er krumm. So behandelt die Frauen gut!"In etlichen Versen wendet sich der Koran gleichzeitig an Frauen und Männer und zeigt mit genau diesen ethischen Weisungen, daß eigentlich zwischen beiden kein Unterschied sein sollte:

Was muslimische Frauen und Männer sind,Männer und Frauen, de Gott demütig ergeben,die wahrhaftig, die geduldig, die bescheiden sind die Almosen geben, die fasten die darauf achten, daß ihre Scham bedeckt ist und die Gottes ohne Unterlaß gedenken - für sie alle hat Gott Vergebung und gewaltigen Lohn bereit.13

Religiöse Vorschriften allerdings gelten mit Beschränkungen, die die biologischen Unterschiede betreffen, für Frauen ebenso wie für Männer. So sollen Frauen während ihrer Menstruation im Ramadan nicht fasten. Sie darf den Koran nicht anrühren, die Moschee ist ihr verboten. Doch im Gegensatz zum jüdischen Glauben - führt der Kontakt mit einer menstruierenden Frau nicht zur Unreinheit. Die gleichen Bestimmungen gelten für Wöchnerinnen. Erst durch die große Waschung 'Gusl' am Ende dieser Zeit gilt die Frau wieder als rein. Die Vorstellung von der kultischen Unreinheit der Menses gab es, wie bei vielen Völkern, schon im altarabischen Heidentum.

Sehr früh schon, das zeigt die Hadith-Literatur, gab es religiöse Auseinandersetzungen darüber, ob Frauen das Haus verlassen dürfen, um in der Moschee zu beten. Theoretisch kann man das rituelle Gebet, mit Ausnahme des obligatorischen Freitagsgebets, ebenso gut zuhause verrichten wie auch in der Moschee. So berichten Hadithe davon, daß die Frauen zur Zeit Mohammeds auch in stockdunkler Nacht zum Gebet gingen. Allerdings findet sich schon früh die Empfehlung, sie sollten die Moschee nach dem Ende des Gottesdienstes so schnell verlassen, daß sie von den männlichen Gläubigen nicht mehr zu einem Gespräch eingeholt werden könnten.

Das Paradies mit all seinen Freuden wird Männern wie Frauen im Koran verheißen, was wiederum ein Hinweis darauf ist, daß im Koran die Gleichheit erst im Himmel erreicht wird. Nach der Vorstellung des Korans ist Eva nicht als Verführerin Adams im Paradies die Schuldige am Sündenfall, sondern der Satan verführt beide14. Aber die jüdisch-christliche Vorstellung von der Urschuld der Frau drang schon bald in den Islam ein.15

III.2. Familienrecht

Der Islam reformierte bestehende Bräuche vor allem im Ehe-, Scheidungs- und Erbrecht, das heißt, er brachte den Frauen in mancherlei Hinsicht eine Verbesserung der Lebensumstände. Der Koran empfiehlt die Ehe: "Verheiratet diejenigen von Euch, die ledig sind!"16. In der frühen Hadith-Literatur wird die Ehe als Teil des Glaubens bezeichnet. Ehefeindliche Ansichten scheinen wiederum durch die christliche Askese in den Islam eingedrungen zu sein.

Im Islam ist die Ehe kein Sakrament, wie in der katholischen Kirche, doch hat sie durchaus sakralen Charakter, denn in Sure 4/21 ist von einer "festen Verpflichtung" die Rede, die die Frauen von den Männern empfangen haben. Sie beruht auf einem zivilrechtlichen Vertrag, der wie im römischen Recht in der Frühzeit des Islam noch nicht schriftlich niedergelegt werden mußte. Vertragspartner sind der Bräutigam und der Vormund der Braut, meist ihr Vater oder der nächste männliche Verwandte. Nur die Hanafiten erkennen eine von der Frau selbst, ohne die Mitwirkung des Vormunds, geschlossene Ehe als gültig an.

Die Sunna empfiehlt, daß die Frau um ihre Zustimmung zur Eheschließung gefragt werden muß, was im vorislamischen Arabien nicht üblich war! Allerdings genügte bei einer jungfräulichen Braut Schweigen als Zeichen der Zustimmung, weil man sie für zu schüchtern hielt, sich zu äußern! Zwei freie männliche oder ein männlicher und zwei weibliche Zeugen müssen beim Vertragsabschluß zugegen sein. Minderjährige Jungen und Mädchen konnten, bis das Eherecht in den letzten Jahrzehnten in vielen islamischen Ländern reformiert wurde, vom Vater oder Großvater auch gegen ihren Willen zur Ehe gezwungen werden. Sie konnten zwar, wenn sie volljährig wurden, die Auflösung der Ehe durch einen Richter verlangen, doch hatte das Mädchen dann die Jungfräulichkeit verloren, war vielleicht auch schon durch Kinder an den Mann und die Familie gebunden.

Die wichtigsten Bestimmungen zur Ehe finden sind in Sure 4/3. Die Braut kommt nach der Hochzeit in das Haus ihres Schwiegervater und wird in die Grossfamilie aufgenommen. Der Inhalt dieser Sure ist wichtig für die Versorgung von Witwen und Waisen, die nach den Schlachten in den ersten Jahren des Islams notwendig wurden. Mohammed, selbst als Waise aufgewachsen, verstand sich als Anwalt der Unterprivilegierten. Er selbst heiratete zwei Witwen gefallener Muslime.

Auch wenn im Islam die Polygamie erlaubt ist, so wendet sich der Koran mit einem Vers ganz entschieden gegen die Vielehe. In Sure 4/129 heisst es ganz deutlich: "Und ihr werdet die Frauen, die ihr zur gleichen Zeit als Ehefrauen habt, nicht wirklich gerecht behandeln können, ihr mögt noch so sehr darauf aus sein." Islamische Reformanhänger haben daraus gefolgert, dass der Koran im Grunde doch die Monogamie zur Pflicht macht.

Eine Ehe zwischen "ungläubigen" Männern und Frauen ist laut Sure 4/22 verboten.

Ein Mann darf aber eine Jüdin oder Christin heiraten. Der umgekehrte Fall wird untersagt, weil die Kinder der Religionszugehörigkeit des Vaters zu folgen haben.

Nach islamischem Recht hat eine Frau Anspruch auf Wohnung, Nahrung und Kleidung in der Ehe, unabhängig von ihrem eigenen Vermögen, solange sie sich ihrem Ehemann gegenüber treu und folgsam zeigt. Ist der Ehemann der Grund für Ungehorsam, weil er die Brautgabe nicht wie erforderlich zahlt oder verlässt sie ihn, weil er grausam zu ihr ist, so ist er trotzdem zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Verweigert der Mann diese Unterhaltszahlung, so hat sie das Recht, sie von ihm zu fordern. Nach der Sharia gibt es im islamischen Recht keine Gütergemeinschaft. Jede Frau kann in der Ehe über ihr Vermögen selbst bestimmen.

Bei Ehestreit bestimmt nach Sure 4/35 ein Richter je einen Schiedsrichter aus der Familie des Mannes und der Frau, die versuchen sollen, das Paar zu versöhnen. Gelingt das nicht, müssen sie die Schuldfrage klären. Liegt die Schuld auf Seiten der Frau, soll der Ehemann die notwendigen Disziplinierungsmassnahmen ergreifen. Wird der Mann für schuldig befunden, wird die Ehe geschieden.

Die häufigste Form der Scheidung ist der talaq, eigentlich die Verstossung, die "Freilassung" der Frau durch ihren Mann. In vorislamischer Zeit war der „talaq“ selbstverständliches und oft geübtes Recht der Mannes. Mohammed reformierte diese Bestimmungen, teilweise gegen massiven Widerstand.17

Für Frauen ist es dagegen wesentlich schwieriger, sich auf eigenen Wunsch hin scheiden zu lassen. Aus der vorislamischen Zeit wurde der "hul' ", der Loskauf übernommen, der auf der Sure 2/229 beruht. Die Frau konnte sich, in gegenseitiger Übereinstimmung mit ihrem Mann, aus ihrer Ehe freikaufen, etwa durch die teilweise oder vollständige Rückgabe des mahr.18

Das Sorgerecht für die Kinder erhält die Mutter für Jungen bis zum Alter von sieben Jahren, für Töchter bis zur Pubertät oder zum Alter von neun Jahren, manchmal auch bis zu deren Eheschliessung. Bei einer Wiederheirat der Mutter fällt das Sorgerecht automatisch an den Vater. Kann dieser zudem nachweisen, dass sich seine geschiedene Frau "unmoralisch" verhält oder die Kinder vernachlässigt, wird der Frau das Sorgerecht entzogen. Die Vormundschaft für die Kinder liegt stets beim Vater, auch solange sie bei der Mutter aufwachsen. Erbberechtigt wurde die Frau erst im Islam. Allerdings erhält sie nur die Hälfte dessen, was ein ihr im Verwandschaftsverhältnis gleichgeordneter männlicher Familienangehöriger erbt. Begründet wird dies damit, dass der Mann eine Brautgabe erbringen muss, während Frauen solcheVerpflichtungen nicht haben!

III.3. Die islamische Sicht der Sexualität

"Und unter Seinen Zeichen ist dies, daß er Gattinnen für euch schuf aus euch selber, auf daß ihr Frieden in ihnen fändet, und Er hat Liebe und Zärtlichkeit zwischen Euch gesetzt. Hierin sind wahrlich Zeichen für einVolk, das nachdenkt."19 Wie grundsätzlich sich die islamische Sicht der Sexualität von der christlich-abendländischen unterscheidet, wird durch die folgenden Auszüge aus Al Ghazzalis "Band über die Ehe" in seinem im 11. Jahrhundert verfaßten klassischem Werk der islamischen Orthodoxie, der "Neubelebung der Religionswissenschaften", erkennbar: "Freilich soll der Geschlechtstrieb nicht lediglich die Kindererzeugung erzwingen, sondern er ist auch in einer anderen Hinsicht eine weise Einrichtung. Die mit seiner Befriedigung verbundene Lust, mit der sich, wenn sie von Dauer wäre, keine andere vergleichen ließe, soll nämlich auf die im Paradies verheißenen Wonnen hindeuten. Denn es wäre nutzlos, einem eine Wonne in Aussicht zu stellen, die er niemals empfunden hat. - Die irdischen Vergnügungen sind daher auch insofern von Bedeutung, als sie das Verlangen nach dem dauernden Genuß derselben im Paradies wecken und so einen Ansporn für den Dienst Gottes bilden.“

Aus dem obigen Zitat wird ersichtlich, daß der Islam äußerst "sexual-freundlich" eingestellt ist, d.h. über die Zeugungsfunktion hinaus den Genuß betont und religiös begründet. Diese - als so positive und machtvolle Antriebskraft gesehene Sexualität soll sich jedoch innerhalb eines gottgewollten, die gesellschaftliche Struktur schützenden, Rahmens entfalten. Al Ghazzali sieht den präkoitalen Lustgewinn, der vor allem im Interesse der Frau liege, als religiöse Pflicht. Weil die Lust der Frau nach Zwischenstadien verlange, müsse sich der männliche Gläubige bemühen, seine eigene Lust, die vor allem in der genitalen Vereinigung befriedigt werde, den weiblichen Bedürfnissen unterzuordnen: "Nachdem er selbst seine Lust gestillt hat, soll er warten, bis auch die Frau ihre Lust gestillt hat, weil die Ejakulation der Frau oft später erfolgt, während seine Lust noch glüht.

Denn das Zurückziehen des Mannes ist der Frau lästig und die natürliche Ungleichzeitigkeit bis zum Samenerguß ist die Ursache für die Abwendung, wenn der Mann zuerst den Samenerguß hat. - Doch muß er ihr in dieser Hinsicht (der sexuellen Befriedigung) mehr oder weniger gewähren, entsprechend dem, was sie zu ihrer Bewahrung nötig hat, denn ihre Bewahrung ist für ihn Pflicht“.20

Der Zweck der "naturgewollten" Verschiedenartigkeit wird auch auf dieser Ebene - der geschlechtsspezifischen - wieder klar ersichtlich: die menschliche und religiöse Pflicht der beidseitigen Befriedigung gemäß der Unterschiedlichkeit der Bedürfnisse. Das gewünschte Ergebnis ist ein rücksichtsvolles, kommunikatives Miteinander, daß sich erst aufgrund der gottgewollten Ungleichheit voll entfalten kann.

III.4. Gleichheit in der Ungleichheit

Obwohl von Frauen im allgemeinen eine größere Zurückhaltung in der Öffentlichkeit erwartet wird, gelten viele der "Anstandsgebote" trotz der Betonung der gottgewollten Ungleichheit gleichermaßen für Männer. Das ist im Westen weitgehend unbekannt. Deshalb sollen im folgenden einige relevante Koranverse zitiert werden:

"Und sprich zu den gläubigen Frauen, daß sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren sollen und daß sie ihre Reize nicht zur Schau tragen sollen. - Sprich zu den gläubigen Männern, daß sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren sollen. Das ist reiner für sie. Wahrlich, Allah ist recht wohl kundig dessen, was sie tun."21

Eine weitere Fehlannahme des Westens ist die oft vertretene Ansicht, das islamische Paradies sei nur "für die Männer da". Auch hier sollen einige Koranzitate für sich selbst sprechen: "Allah hat den gläubigen Männern und den gläubigen Frauen Gärten verheissen, die von Strömen durchflossen werden, immerdar darin zu weilen, und herrliche Wohnstätten in den Gärten der Ewigkeit. Allahs Wohlgefallen aber ist das Größte. Das ist die höchste Glückseligkeit.22

"Ihnen aufwarten werden Jünglinge, die nicht altern und holdselige Mädchen mit großen herrlichen Augen."23

„Wahrlich, die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen, die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen, die gehorsamen Männer und die gehorsamen Frauen, die wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen Frauen, die standhaften Männer und die standhaften Frauen, die demütigen Männer und die demütigen Frauen, die Männer, die Almosen geben, und die Frauen, die Almosen geben, die Männer, die fasten und dieFrauen, diefasten, dieMänner, die ihre Keuschheit wahren, und die Frauen, die ihre Keuschheit wahren, die Männer, die Allahs häuflg gedenken und die Frauen, die A llahs häufig gedenken - A Ilah hat ihnen Vergebung und herrlichen Lohn bereitet.“24

Wie schon vorher angemerkt, beginnt die Gleichheit vor Gott, die der Koran betont, jedoch im wahrsten Sinne des Wortes schon bei Adam und Eva25: aus islamischer Sicht ist Eva keineswegs die Verführerin. Beide machen sich in vollster Eigenverantwortlichkeit gleichermaßen schuldig und beiden wird gleichermaßen von Gott vergeben.

IV. Die soziale Stellung der Frau

IV.1. In der Familie

Koran und Sunna sind ausgesprochen familienfreundlich. Dem Mann wird empfohlen, seine weiblichen Familienangehörigen seine Fürsorge zuteil werden zu lassen. Gleichzeitig billigt der Koran allerdings auch in hohem Masse die Männer, die bei der Geburt einer Tochter laute Klagen anstimmen.

Eine Vorrangstellung geniesst schon in frühen Hadithen die Mutter: "Das Paradies liegt zu Füssen der Mütter!" Töchter dagegen waren weniger gern gesehen.26 Hierfür sind sozioökonomische Gründe verantwortlich. Der Mann hatte für die Ehre seiner weiblichen Familienangehörigen verantwortlich zu sein, er hatte für sie zu sorgen, bis sie heirateten. Zudem hatte er auch für sie zu sorgen, wenn sie nach einer Scheidung wieder ins elterliche Haus zurückkehrten.

Jungen und Mädchen wurden unterschiedlich erzogen: "Der Sohn hat seinem Vater gegenüber das Recht darauf, schreiben, schwimmen und Speerwerfen zu lernen Lehrt sie, die Frauen, nicht schreiben, lehrt sie spinnen!"27

Wie eine gute muslimische Ehefrau beschaffen sein soll, formuliert eine Überlieferung: "Die ihn erfreut, wenn er sie ansieht, ihm gehorcht, wenn er befiehlt, und sich ihm nicht widersetzt... Die beste Frau ist die, die ihre Scham in Keuschheit hütet, die aber ihrem Mann in Sinnenlust zugetan ist!

Da die Frau als Verkörperung der bösen Natur des Menschen angesehen wird, deren Disziplinierung dem Mann obliegt, kommt ihm nahezu die gesamte Verantwortung über sie zu.28

IV.2. Harem, Geschlechtertrennung und Verstoss

Nach traditioneller islamischer Vorstellung kann die Ehre eines Mannes in seinen weiblichen Angehörigen am tiefsten verletzt werden. Zudem ist er für die Wahrung dieser Ehre verantwortlich. Aus diesem Grund hatten zum Harem29 eines Hauses ausser dem Hausherrn nur seine Söhne, männliche Verwandte und Diener Zutritt. Abgeleitet wird diese Vorschrift mit einem Koranvers, der sich auf die Frauen des Propheten bezieht: "... und wenn ihr die Frauen des Propheten um irgendetwas bittet, das ihr benötigt, dann tut das hinter einem Vorhang. Auf diese Weise bleibt euer Herz und ihr Herz rein Es ist keine Sünde für sie, wenn es sich um ihren Vater, ihre Söhne, ihre Brüder, die Söhne ihrer Brüder und Schwestern handelt."

In Sure 33/53 wird deutlich, dass die Geschlechtertrennung im vorislamischen Arabien noch nicht so rigoros gewesen sein kann, wie es später allgemein üblich wurde. In späterer Zeit bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts war es für Frauen der oberen und mittleren Schichten der Gesellschaft arabischer Länder selbstverständlich, dass sie das Haus ihres Mannes, in das sie als Braut gebracht wurden, erst bei ihrem Tode wieder verliessen.

Nach Sure 24/30 sind nicht miteinander verheiratete Männer und Frauen gleichermassen gehalten, voreinander die Augen niederzuschlagen. Allerdings hielt man diese Keuschheitsgebot für Frauen offenbar relevanter als für Männer! Für außereheliche und voreheliche sexuelle Beziehungen sieht die Scharia harte Strafen für angebracht. Sie gelten für Mann und Frau gleichermassen und bestehen in 100 Peitschenhieben in Gegenwart von Zeugen. Schnell wurde aus den 100 Peitschenhieben die Steinigung für das Paar. Doch ist diese Form der Bestrafung nur selten angewandt worden, da es schwierig war, vier gültige männliche Zeugen herbeizubringen, die den Akt in allen Details glaubhaft bezeugen mussten.

IV.3. Verschleierung

Für eine strikte Verschleierung gibt es im Koran keine Vorschrift! Lediglich in zwei Koranversen, die zur Begründung immer wieder herangezogen werden, geht es nur um ein bestimmtes Mass an "züchtiger" Verhüllung. So fordert der Koranvers 33 den Propheten auf: "Sag deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen, wenn sie aus dem Haus treten, sich etwas von ihrem Gewand herunterziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie als ehrbare Frauen erkannt und nicht belästigt werden!"

Als Begründung für ein Verschleierungsgebot ebenso wie als Weisung für die Geschlechterbeziehungen ausserhalb der Ehe wird bis heute ein anderer Koranvers herangezogen: "Sag den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Augen niederschlagen und sie sollen darauf achten, dass ihre Scham bedeckt ist, den Schmuck, den sie am Körper tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht sichtbar ist, ihren Schal sich über den Schlitz des Kleides ziehen und den Schmuck, den sie am Körper tragen, niemandem offen zeigen, ausser ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen."30

An keiner der beiden zitierten Stellen ist die Rede von einer Verschleierung des Gesichts. Sure 24/31 setzt sogar voraus, dass manche Körperstellen normalerweise zu sehen sind. Lange Zeit durften sich nur Frauen der Oberschichten verschleiern. Sklavinnen, die sich verschleierten, wurden bestraft, da sie ihre sozialen Schranken überschritten hatten. Der Schleier kennzeichnete also Standesunterschiede. Alte Frauen sind auch heute von der Schleierpflicht befreit, ihnen erlaubt der Koran generell grosse Bewegungsfreiheit.

IV.4. Die Frau in der arabisch-islamischen Gesellschaft

Bei der Entstehung des Islams spielten Frauen eine bedeutende Rolle. Chadidscha, Mohammeds erste Frau, gab ihm seelischen Rückhalt, als er seine ersten Offenbarungen empfing und in ganz Mekka angefeindet wurde. Seine Lieblingsfrau Aisha, die er erst nach Chadidschas Tod heiratete, war nach seinem Tod die Quelle vieler Hadithe über ihn. Fatima, seine Tochter, die Frau von Ali, wurde schon durch ihren Beinamen az-Zahra "die Leuchtende" , al-Batul " die Jungfrau" als Lichtgestalt gläubiger Verehrung vor allem für die Schiiten gekennzeichnet. Im heutigen Iran steht sie, in idealisierter Form, im Mittelpunkt von Publikationen, die sie als Vorbild schiitischer Frauen und Mädchen darstellen.

Die Isolation der Frauen im Islam ist durch die Jahrhunderte hindurch regional, sozial und auch individuell unterschiedlich praktiziert worden. Der ohnehin mehr indirekte Anteil der Frauen am gesamtgesellschaftlichen Leben nahm mit dem Niedergang der islamischen Länder mehr und mehr ab, doch machte andererseits die Teilung der Gesellschaft in eine Männer- und Frauengesellschaft bestimmte "Frauenberufe" erforderlich: Die Heiratsvermittlerin, die Badefrau in Frauenbädern, die Händlerin, die die Harems belieferte, die Leichenwäscherin für weibliche Tote, die Hebammen.

Weibliche Regentinnen hat es, trotz eines Hadith-Spruches "Ein Volk, das seine Angelegenheiten einer Frau anvertraut, wird nie Erfolg haben", immer wieder gegeben: im Jemen Sayyida (1052- 1137), im 13. Jahrhundert die Malukensultanin Schadscharat ad- Durr in Ägypten, die Sultanin Radiya Sultan. Arabische Biographische Lexika nennen auch Frauen, die im wissenschaftlichen Leben eine Rolle spielten, als Rechtsgelehrte beispielsweise. Bezeichnenderweise werden die Frauen in diesen Lexika jedoch in einem gesonderten Teil vorgestellt! Viele Frauen wurden auch als Sängerinnen und Dichterinnen sowie als Kalligraphinnen berühmt. Auch kennt die arabische Geschichte einige bedeutende Mystikerinnen, darunter die berühmteste Rabi'a al-Adawiyya (+ 801). Ein Beruf ist den Frauen bis heute untersagt: Der Beruf des Qadi, denn nach der Scharia ist die Frau nur begrenzt rechtsfähig.31

IV.5. Die Gegenwärtige Situation

Seit dem 19. Jahrhundert bemühen sich islamische Reformer um eine Verbesserung der Position der Frauen in Familie und Gesellschaft. Viele von ihnen forderten, die Koran- und Hadithverse, die sich auf die Frauen beziehen, in ihrem historischen Kontext zu verstehen und sie den heutigen, veränderten Verhältnissen entsprechend, neu zu interpretieren. Die im Koran formulierte Überlegenheit des Mannes sehen die Reformer nur in seinen grösseren körperlichen Kräften. Mit dem Hinweis auf die Rolle der Frauen als Erzieherinnen der kommenden Generationen forderte man vor allem bessere Bildungsmöglichkeiten für Mädchen. Sie wurden, abhängig von der jeweiligen politischen Gesamtsituation des Landes, etwa seit 1870 allmählich geschaffen. Während des Ersten Weltkrieges und danach wurden die ersten Frauenorganisationen gegründet, die sich bis heute für die Erweiterung der Bildungs- und Berufsmöglichkeiten für Frauen, für deren politische Rechte und für die Reformen des Familienrechts einsetzen.

Nach dem Ersten Weltkrieg gelang den Frauen der Einstieg in die Berufswelt, der jedoch von den wirtschaftlichen und sozialen Notwendigkeiten des jeweiligen Staates abhing. Immer noch zeigt sich eine Tendenz zu bestimmten Frauenberufen, etwa Lehrerin in Mädchenschulen, Ärztinnen und Krankenschwestern auf gynäkologischen Stationen. Dennoch gibt es arabische Staaten, so unter anderem Jordanien, Ägypten und einige Golfstaaten, in den Frauen auch in Berufen ausgebildet und eingesetzt werden, die nichts mit ihrem traditionellem Betätigungsfeld zu tun haben, beispielsweise als Richterinnen, Polizistinnen und Diplomatinnen. Aber auch noch immer sind in einigen konservativen islamisch-arabischen Staaten Fernsehansagerinnen z.B. umstritten!

Die Scharia, die das Leben der Frauen teilweise erheblich beeinflusst, gilt heute nur noch unverändert in Saudi-Arabien und in modifizierter Form seit 1971 in Libyen, seit einigen Jahren wieder im Sudan und in Afghanistan in Form der Taliban- Regierung. Im Iran wurden die Verbesserungen für die Frauen, die der Schah erlassen hatte, nach dessen Flucht 1979 wieder ausser Kraft gesetzt. Mit dem dauerhaften Erfolg der Reformer im Iran, wie sich gerade wieder nach den letzten Wahlen im Februar 2000 gezeigt hat, scheint sich auch dort die Situation für die Frauen wieder zu verbessern.

Als einziges islamisches Land hat die Türkei die Scharia abgeschafft. Die übrigen arabisch-islamischen Staaten, mit Ausnahmen von Afghanistan, bekennen sich zwar zum Geist der Scharia, bemühen sich jedoch kontinuierlich, sie durch Modifikationen abzumildern.32 Der Talaq wurde zwar nirgendwo gänzlich beseitigt, doch wurde den Frauen auf diesem Gebiet mehr juristischer Schutz gewährleistet. Zudem haben sie nun mehr Möglichkeiten, selbst die Scheidung zu fordern. Das Ehealter wurde, nicht zuletzt auch zum Schutz vor Bevölkerungsexplosionen, stark heraufgesetzt.

Erst nach dem Zweiten Weltkrieg begannen die Frauen damit, vor allem in den Oberschichten und in den Metropolen, den Schleier demonstrativ abzulegen. Seit rund 15 Jahren ist jedoch wieder ein gegenteiliger Trend im Zuge einer neuen Identitätssuche zu beobachten: muslimische Frauen, die nach den islamischen Regeln bekleidet sind, begründen dies häufig damit, sie wollten nicht, wie leider zu häufig Frauen im Westen, männliche Sexualobjekte sein.

V. Zusammenfassung

Wie einleitend beschrieben stellt Sure 3/8 durchaus fest das Verse im Koran von unterschiedlicher Bedeutung auch unterschiedliche Deutung zulassen. Muß aber gerade in deren „Herzen Verderbniss wohnen“33, die solche Verse anführen, die der Rolle der Frau in zeitgemäßer Form Geltung verschaffen wollen?

Nach Studium der Schriften ist es zulässig anzunehmen, dass es nicht die Absicht des Koranschreibers war die Rolle der Frau grundsätzlich schlechter zu stellen als die des Mannes. Der Koran lässt durchaus die Interpretation zu, die allerdings von orthodoxen Muslimen zurückgewiesen wird, daß die Rolle der Frau im Wandel der Zeiten durchaus auch diesem Wandel unterworfen werden darf. Es liegt also viel mehr an der intellektuellen Fähigkeit der institutionalisierten Koraninterpreten dieses zu tun. Solange diese Koraninterpreten allerdings häufig auch aus sehr egoistischen Gründen einen sehr konservativen Ansatz in der Interpretation wählen und die Mehrzahl der Gläubigen sie nicht dazu zwingt zeitgemäße Adaptionen und Interpretationen der heiligen Schrift zu wählen, wird kein Fortschritt in der Stellung der Frau im Zugriffsbereich des Koran erfolgen können. Beispiel für zeitgerechte Interpretation der heiligen Schriften gibt das Verhalten der Türkei, die den erzkonservativen Auslegungen des Korans in ihrem Staatsraum keine Spielfläche gibt, sondern viel mehr fortschrittlichen und auf die Zukunft ausgerichteten Interpretationen Raum gibt und somit die Zukunftsfähigkeit dieser Religion sichert. In der Türkei wird die Rolle der muslimischen Frau mit Aussicht auf die eben diese Zukunft festgeschrieben.

Sollten die Taliban mit ihrer konservativen Auslegung Recht behalten stirbt der Islam.

VI. Literatur

Abd al-Qadir as-Sufi: Der Pfad der Liebe, München 1986

Afshat, H.: Women and politics in the Third World, London 1996 Al Ghazzali, Neubelebung der Religionswissenschaft, Band 2: Von der Ehe, Halle 1917

Alliata, V.: Harem - Die Freiheit hinter dem Schleier, Ffm 1989 Boisard; M.: Der Humanismus des Islam, Kaltbrunn 1982 Degand, A.: Geschlechterrollen und familale Strukturen im Islam, Ffm 1988

Falaturi, A.: Der Islam - Religion der rahma, der Barmherzigkeit, impressum, IWA, Köln 1992

Farah, C.: Islam: Beliefs and Observances, Barrons's Educational Se-ries, Woodbury, New York 1968

Gibran, Kh.: Worte wie die Morgenröte, Freiburg 1988 Hamburg, 32 u. 33, 1988

Hofmann, M.: Der Islam als Alternative, München 1992 Hussain, F.: Muslim Women, NY 1984

Ibn al Arabi, Die Weisheit der Propheten (Fusus al Hikam), Graz 1986

Koran: Der heilige Qur'an, 1985

Krause, H.: Frauen in der islamischen Geschichte, al Fadschr., "die Morgendämmerung», islamisches Zentrum Mayer, A.: Islam and human rights. Tradition and politics, Bould 1995

Mernissi, F.: Der politische Harem, Frankfurt 1989

Mernissi, F.: Geschlecht, Ideologie, Islam, München 1987

Morsy, M.: Les Femmes du Prophete, Paris 1989

Pickthall, Muhammad: The Cultural Side of Islam, Lahore 1969 Richter-Dridi, I.: Frauenbefreiung in einem islamischen Land - ein Widerspruch? Ffm 1981

Schimmel, A.: Der Islam, in: Goldammer, K. (Hg.): Die Religionen der Menschheit, Stuttgart 1982

Türken in Deutschland und in der Türkei, Wissenschaftliche Reihe, Band 19, München 1990

[...]


1 Qur'an, Sure 20/121-122

2 Sure 3/8

3 Dede Korkut - : Das Buch des Dede Korkut. Ein Nomadenepos aus türkischer Frühzeit. Zu Lesen unter: http://sircasaray.turkiye.org/anadolu/myth/dede.html

4 Die ersten schriftlichen literarischen Werke der Türken sind die Orhon-Inschriften aus dem 6. und 7. Jahrhundert, die im Göktürk-Alphabet geschrieben sind. Die in Türkisch geschriebenen Teile der Inschriften wurden in mehrere Sprachen übersetzt und veröffentlicht. Die wichtigsten Inschriften sind die im Namen von Tonyokuk, Kül Tigin und Bilge Kagan geschriebenen Inschriften. Die Inschriften zeigen, daß die Türken schon im 6. und 7. Jahrhundert über eine entwickelte Schriftsprache und eine vielfältige Erzählkunst verfügten. Die Inschriften, die über verschiedene Ereignisse wie Kriege und Siege berichten, liefern wichtige Informationen über das Leben der Türken, über ihre Leidenschaft zu ihrer Unabhängigkeit und über den Wohlstand des Volkes.

5 Der Koran bestimmt, dass der Mann der Frau eine Brautgabe 'mahr' zu zahlen hat, die jedoch oftmals dem Vater oder dem Bruder der Braut zugute kam. Über die Höhe des Brautgeldes macht der Koran keine Angaben. Ohne 'mahr' galt eine Ehe als ungültig, er ist ein wesentlicher Bestandteil des Ehevertrages. Die einzelnen Rechtsschulen legen je nach regionalen Begebenheiten Mindest- und Höchstsätze fest. Trat ein Mann von der Ehe zurück, bevor sie vollzogen war, hatte die Frau Anspruch auf die Hälfte des Brautgeldes oder ein angemessenes Geschenk.

6 dazu später mehr in III.2. Familienrecht

7 Sure 2/223

8 Sure 2/213, 10/19, 49/13

9 diese Fehlannahme wird im Westen als der "islamische Fatalismus" bezeichnet.

10 Als Denkübung ist es interessant, sich einmal aus dieser Perspektive die alte Frage nach dem Sinn der Existenz zu stellen.

11 Der türkische nationale Befreiungskrieg (1919-1923) hat ihren Ursprung in der sogenannten 'Tanzimat'-Epoche. Diese Periode dauerte - mit Unterbrechungen - rund 70 Jahre. Die 1839 erlassene 'Tanzimat-Fermani' (Reform 'Erlasse') begrenzte die Macht des Sultans und beabsichtigte ein Rechtssystem zu schaffen. Zum ersten Mal wurden so etwas wie Menschen- bzw. Bürgerrechte proklamiert, auch wenn diese von europäischen Vorstellungen noch weit entfernt waren: "Sicherheit des Lebens und der Ehre", "Gerechte und öffentliche Gerichtsbarkeit für alle Angeklagten", "Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetzt" u.a.

12 Der türkische nationale Befreiungskrieg (1919-1923)

13 Sure 33, 35

14 Sure 2/35 ff

15 So zitiert der arabische Philosoph Gahziz in seinem Buch 'Kitab al-hayawan' dem 'Buch der Tiere' ein längeres Gedicht des christlichen Dichters 'Adi ibn Zayd zu diesem Thema. Unter Berufung auf Ka'b al-Ahbar, einen zum Islam konvertierten jemenitischen Juden, zählt Gahiz je zehn Strafen auf, die über Eva, Adam und die Schlange, verhängt worden seien. Bezeichnend ist, daß zu den Strafen für Eva hier auch typisch islamische Gebote gehören, nicht nur Besonderheiten des weiblichen Organismus: "Der Schmerz der Defloration, die Wehen, Qualen bei der Geburt, die Verschleierung des Gesichts, Schwangerschaftbeschwerden, die Beschränkung auf das Haus, Menstruation" Bei Ibn Qutbas wird Evas Strafregister zum Strafregister der Frauen allgemein. Bei Tabaris' Geschichtswerk wird eine Anzahl nur im Detail differierender Versionen des Sündenfalls angeführt, in denen jeweils Eva, verleitet von der Schlange oder dem in ihr inkarnierten Satan, Adam verführt und sie dafür mit ihren biologischen Spezifika bestraft wird. Die Vorstellung von der Urschuld der Frau wurde also schon bald adaptiert und in den Glauben integriert.

16 Sure 24/34

17 Sure 4/20 verbietet dem Mann, den talaq dazu zu benutzen, der Frau etwas von der Brautgabe wegzunehmen. Auch die Wartezeit 'idda für die Dauer von drei Menstruationen nach dem Aussprechen des talaq wurde erst durch Mohammed eingeführt, um die Frau abzusichern, falls sich herausstellte, dass sie ein Kind erwartete. Aus früher Zeit stammt der Hadith: "Unter den erlaubten Dingen ist der talaq Allah das verhassteste!" Wenn das islamische Recht gerade in der jüngsten Zeit vielfach reformiert wurde, so kann der erwachsene, geistig gesunde Muslim jederzeit seine Frau ohne Angaben von Gründen, ohne einen Richter hinzuzuziehen, ja ohne die Frau darüber zu informieren, verstoßen. Wollte ein Mann die Frau, die er verstoßen hatte, wieder heiraten, so konnte er das nur tun, wenn sie mit einem anderen verheiratet und von diesem wiederum verstoßen wurde!! Eine Verfügung, die angeblich vor einem unbedachten Aussprechen des talaq schützen sollte.

18 Sie konnte auch in ihrem Ehevertrag einen Passus einfügen lassen, der den Mann verpflichtete, sie unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise bei einer zweiten Ehefrau, freizulassen. Ob und inwieweit diese Möglichkeiten auch wahrgenommen wurden, hing entscheidend vom sozialen Status und vom Selbstbewusstsein der Frauen ab. In Ägypten sollen bisher nur wenige Frauen den Mut zu diesem Schritt gehabt haben, in muslimischen Gemeinden in Indien dagegen sei dies relativ häufig der Fall.Unter bestimmten Voraussetzungen , etwa wenn die Frau vor dem Richter nachweisen konnte, dass ihr Mann impotent, geisteskrank oder nicht imstande war, für ihren Unterhalt aufzukommen, konnte sie eine Auflösung der Ehe durch den Richter verlangen.

19 Sure 30/22

20 Zitat nach Mernissi, 1987

21 Sure 24/32;24/31

22 Sure 9/72

23 Sure 56/18; 56/23

24 Sure 33/36

25 siehe Zitat am Anfang

26 "Wer eine Tochter hat, den schütz Allah vor dem Höllenfeuer, wer zwei Schwestern hat, den lässt er durch sie das Paradies betreten, wer drei Schwestern oder Töchter hat, der ist vom Dschihad und der Sadaqa entbunden“

27 Zitat leider unbekannt aus Degand, A.: Geschlechterrollen und familale Strukturen im Islam, Ffm 1988

28 er ist nach Sure 66/6 damit beauftragt, sie vor der Hölle zu bewahren. Er soll aber auch zärtlich zu ihr sein und hat die Pflicht, ihr sexuelle Erfüllung zuteil werden zu lassen, so oft wie sie sie braucht. Im Widerspruch dazu steht allerdings die Weisungen für die gleichmässige Behandlung der Frauen in einer polygamen Ehe. Danach kann ein Mann bei mehreren Frauen nicht gleichzeitig allen Befriedigung verschaffen. Eine Frau dagegen darf sich, mehreren Hadithen zufolge, ihrem Mann nicht verweigern, sonst "verfluchen sie die Engel bis zum Morgen, sie darf es nicht, selbst wenn sie auf dem Rücken eines Kamels sitzt!"

29 Sowohl die weiblichen Familienangehörigen als auch die Räume, in denen sie sich aufhalten, heissen "harim". Harim beduetet eigentlich "heiliger, unverletzlicher Ort"

30 Sure 24/21

31 Zwei Frauen können in juristischen Angelegenheiten einen Mann ersetzen, wenn zwei männliche Zeugen nicht beizubringen sind. Dies gilt auch für die Bezeugung eines Ehevertrages

32 So ist beispielsweise in Tunesien die Polygamie verboten und im Jemen nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.

33 Sure 3/8

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Frauen im Islam
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Veranstaltung
Tanzimat Reform
Note
2
Autor
Jahr
2001
Seiten
32
Katalognummer
V104907
ISBN (eBook)
9783640032099
Dateigröße
395 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frauen, Islam, Tanzimat, Reform
Arbeit zitieren
Dennis-P. Merklinghaus (Autor:in), 2001, Frauen im Islam, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104907

Kommentare

  • Gast am 15.11.2005

    Frauen im Islam.

    Hallo,
    Ich bin eine Deutsche die vor ca.2 Jahren zum Islam gegangen ist,ich habe einen türken geheiratet,und was ihr da geschrieben habt über die frauenfeindlichkeit ist die größte lüge die ich je gehört habe,ich habe den koran gelesen,
    (Die Frau unterliegt dem Mann. Sie soll gehorsam sein, und ihr obliegt primär, dem Mann zu folgen, seine Wünsche zu erfüllen, ihn zufriedenzustellen. Aus diesem Grund bezeichnet der Koran die Frau im Sexualverkehr als ,,Acker, den der Mann bestellen kann, so oft er will"7. Er sieht keine sexuelle Gleichstellung der Geschlechter vor. Die frauenfeindliche Haltung des Islams zeigt sich besonders im Sexualverkehr stark. Der Koran spricht den Männern das Recht zu, sich gegenüber ihren Frauen in den Sexuellen Bezichungen frei nach den eigenen Wünschen zu verhalten.)
    Entweder Ihr habt nen verdammt schlechten übersetzer oder ihr habt komplett keine Ahnung....sowas macht mich wirklich wütend,ich empfehle das buch DIE EHE IM ISLAM
    Wir sind doch kein spielzeug nur weil wir frauen sind,das was ihr auf eurer seite veröffentlicht habt,kann ich wiederlegen,kommt mal mit fakten,
    70%was ihr veröffentlicht habt ist gelogen unglaublich,nicht nur die frau hat pflichten,auch der mann und das ist nicht nur arbeiten,Es steht geschrieben,WORTWÖRTLICH (DIE FRAUEN SIND NICHT EUE DIENERINNEN;SIE SIND EURE GEFÄHRTINNEN;BEHANDELT EURE FRAUEN IMMER ZÄRTLICH DENN SIE SIND WIE GLAS UND KÖNNEN ZERBRECHEN)Das was Ihr geschrieben habt ist eine beleidigung für jeden muslime der den ISLAM lebt!!!Korrigiert eure lügen und versucht es mit fakten!!!
    Gruß Semra

    PS:Ich ´war nie so glücklich wie mit meiner RELIGION(DER IS

  • Gast am 24.2.2002

    Daaaaaaaaaaaaanke.

    Danke, du hast mir wahnsinnig gehofen, irre viel interessantes und auch erschreckendes drinne!
    Danke!

Blick ins Buch
Titel: Frauen im Islam



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