0. Einleitung
Zahlreiche Finanzkrisen jüngeren Datums haben zu einer Wiederbelebung des Gedankens einer Steuer auf internationale Kapitalströme geführt. Als 1997/98 die Krise des thailändischen Bankensystems die dortigen Geldanleger dazu bewegte, ihr Geld aus Thailand zurückzuziehen , waren die Auswirkungen in den Phillipinen, Indonesien, Südkorea und Malaysia zu spüren.1 Die Finanzkrise griff auch auf Gebiete außerhalb Süd-Ost Asiens über: sie weitete sich auf Osteuropa und weite Teile Lateinamerikas aus. Von einigen wird der mittlerweile auf 1,5 Billionen Dollar US-Dollar pro Tag angestiegene weltweite Kapitalverkehr2 - und hier insbesondere kurzfristige spekulative Transaktionen - für derartige Krisen verantwortlich gemacht.3 Vor diesem Hintergrund werden Forderungen nach einer Regulierung der Kapitalbewegungen laut. Der wohl prominenteste Ansatz in dieser Hinsicht stammt von dem Ökonom James Tobin, der eine Devisentransaktionssteuer forderte, die insbesondere kurzfristige Währungsbewgungen unattraktiv machen soll.4 Darüber wird in der sog. Tobin-Steuer einer eine willkommene Einnahmequelle für internationale Projekte der Verteilungs- oder Entwicklungspolitik gesehen.5 Im Rahmen dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden , wie sinnvoll die Tobin-Steuer im Hinblick auf diese Ziele wäre und ob und wie sie sinnvoll praktisch umzusetzen wäre.
1.Hintergrund und Grundüberlegungen der ,Tobin Tax’
1978 griff Tobin den bereits bei John Maynard Keynes vorhandenen Gedanken6 einer Steuer auf Devisentransaktionen auf und hoffte damit, die mit kurzfristigen, meist spekulativen Währungsbewegungen verbundenen Probleme in den Griff zu bekommen.7 Hintergrund für die Wiederbelebung dieses Gedankens war der Zusammenbruch des internationalen Währungssystems von Bretton Woods8 1971 und die damit verbundene Freigabe vieler Wechselkurse. Gleichzeitig wurde in einer Reihe von wichtigen Industrienationen zunehmend die Devisenkontrolle und -bewirtschaftung durch die freie Konvertierbarkeit der Währungen ersetzt.9 Freie Konvertierbarkeit bedeutet, daß jedermann unbehindert mit Fremdwährungen handeln kann.10 Im Gegensatz zu dem System fixer Wechselkurse bestimmt sich der Preis einer Währung bei freier Konvertierbarkeit nach Angebot und Nachfrage und ist permanenten Schwankungen unterworfen. Problematisch hieran ist, daß nicht nur Exporteure und Importeure, die zu der Finanzierung ihrer Handelsgeschäfte Fremdwährungen nachfragen, den Kurs einer Währung bestimmen.11 Vielmehr räumt das System der freien Konvertierbarkeit auch anderen Marktteilnehmern, insbesondere Zinsarbitrageuren12 und Währungsspekulanten13 Einfluß auf die Kursbildung ein.
Bei einer Kursbildung durch Angebot und Nachfrage einer Währung durch Exporte und Importe spielt die wirtschaftliche Leistungskraft einer Volkswirtschaft die entscheidende Rolle. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird maßgeblich durch die Wirtschaftspolitik eines
Landes bestimmt. So führt zum Beispiel eine vernünftige Steuerpolitik mit einer effektiven Inflationskontrolle dazu, daß die Unternehmen eines Landes im Weltmarkt wettbewerbsfähig sind. Daraus resultieren hohe Exporte, die dann im Inland Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum und somit eine Wohlstandsmehrung hervorrufen. Die hohen Exporte, die von den Importländern ( letztendlich ) in der Währung des Exportlandes bezahlt werden müssen, führen zu einer steigenden Nachfrage nach der Währung dieses Landes und somit zu einem Kursanstieg der Währung. Umgekehrt führt eine schlechte Wirtschafts- und Sozialpolitik dazu, daß die Wettbewerbsfähigkeit abnimmt, weniger Produkte abgesetzt werden können und somit Arbeitsplätze und Wachstum im Inland verloren gehen. Weniger Exporte bedeutet natürlich aber auch, daß die ausländischen Importeure weniger Geld benötigen, um ihre Importe zu finanzieren. Der Kurs der Währung verfällt.( Freilich führen sinkende Wechselkurse langfristig zu einer Verbilligung der Exportwaren und damit zu einem erhöhten Absatz, genauso wie steigende Kurse langfristig den Export tendenziell sinken lassen. )
Somit wird deutlich, daß der Wechselkurs in diesem Falle entscheidend von den politisch und gesellschaftlich geschaffenen Fundamentaldaten abhängt.14
Dieser Mechanismus, der die Wechselkursbildung und die ökonomischen Fundamentaldaten in eine enge Beziehung bringt und der Politik eines Landes erheblichen Einfluß garantiert wird - so Tobin - durch kurzfristige spekulative Währungsbewegungen nachteilig beeinflusst.15 Insbesondere der Umfang der internationalen kurzfristigen Währungsbewegungen, die etwa durch Zinsarbitrage und Währungsspekulation verursacht werden, im Verhältnis zu den güterwirtschaftlich bedingten Bewegungen führe zu einer Übergewichtung der letzteren und somit zu einer Trennung von Währungskurs und ökonomischen Fundamentaldaten.16 Gleichzeitig gehe der Einfluß der Politik in wesentlichem Umfang verloren, da sie nur begrenzt Einfluß auf die Erwartungen der Spekulanten ausüben könne: „National economies and national governments are not capable of adjusting to massive movements of funds across the foreign exchanges, without real hardship and without significant sacrifice of the objectives of national economic policy with respect to employment, output, and inflation. Specifically, the mobility of financial capital limits viable differences among national interest rates and thus severely restricts the ability of central banks and governments to pursue monetary and fiscal policies appropriate to their internal economies. Likewise speculation on exchange rates, whether its consequences are vast shifts of official assets and debts or large movements of exchange rates themselves, have serious and frequently painful real internal economic consequences. Domestic policies are relatively powerless to escape them or offset them.”17 Diese Entwicklung hat sich freilich durch die verbesserten Kommunikationsmöglichkeiten der letzten Jahre und dem damit verbundenen Anstieg an Handelsvolumen noch verstärkt.18 Für die weiteren Überlegungen ist von Bedeutung, daß alle spekulativen Währungs-Transaktionen üblicherweise kurzfristig angelegt sind, d.h. daß Währungspositionen ( Guthaben, Schulden ) innerhalb kürzester Zeit aufgelöst werden können. Daraus folgt bei dem heutigen Umfang vom 1,5 Billionen US-$19 und der Bedeutung dieser Positionen, daß Wechselkurse innerhalb kürzester Zeit erheblich unter Druck geraten können oder auch steigen können.
1.1 Wirkungsweise der sog. Tobin-Steuer
Tobins Ansatz geht davon aus, daß die oben dargestellten negativen Auswirkungen der Währungsspekulation vor allem durch die kurzfristigen spekulativen Anlagen verursacht werden.20 Ziel muß es daher sein, diese kurzfristigen Bewegungen zu unterbinden, ohne die langfristig angelegten Transaktionen der Exporteure und Importeure - aber auch der Kapitalexporteure und- importeure, die Gelder langfristig investieren wollen - zu beeinträchtigen.21 Tobin schlägt daher vor, auf die jeweiligen Währungstransaktionen einen linearen Aufschlag in Form einer Steuer vorzunehmen . Da den Währungstransaktionen per se nicht anzusehen ist, ob sie spekulativer Natur sind oder Handelsbewegungen darstellen, werden grundsätzlich alle Transaktion von dieser Steuer erfasst.22 Die Steuer fällt sowohl beim Umtausch etwa von US-Dollar in DM und beim Rücktausch von Dollar in DM an. Tobin selbst geht bei seinen Überlegungen 1978 noch von einem Satz von 1% aus23, später von 0,1%24 der jeweils gehandelten Summe. Die Belastung aus dieser Steuer wird umso höher, je kürzer die Anlagedauer ist. Geht man von einem Satz von 1% aus und nimmt man an, daß das Geld nach einem Jahr zurückgetauscht wird , so liegt die tatsächliche Belastung bei 2 % p.a. der Gesamtsumme. Geht man von einer Anlagedauer von einem Monat aus so bedeutet dies p.a. eine Belastung von 24 %. Bei einer täglichen Anlage, die insbesondere im sog. Interbankenhandel üblich ist,25 würde diese Steuer eine Belastung von 720 % ergeben. Geht man von einem Tobin-Steuersatz von 0,1 % aus, so liegt die Belastung bei der monatlichen Anlage bei 2,4 %, bei der täglichen Anlage bei 72 %. Das heißt: je kürzer die Anlagedauer- wie meist bei spekulativen Geschäften- umso höher die Belastungen der Tobin-Steuer. Eine kurzfristige Anlage muß also die durch die Tobin-Steuer hervorgerufenen Kosten abdecken und darüberhinaus einen weiteren Gewinn bringen, um sich aus Sicht eines Spekulanten zu lohnen. Bei notwendigen Verzinsungen etwa bei Tagesgeldern, die einen maßgeblichen Umfang an Transaktionen ausmachen,26 von 72 - 720% wird eine kurzfristige Anlage uninteressant.
1.2. Auswirkungen der Devisentransaktionssteuer
Anhand der Rechenbeispiele wird deutlich, daß die Tobin-Steuer den kurzfristigen Kapitalverkehr unattraktiv machen würde, der für das
Ausmaß von Finanzmarktkrisen und die Geschwindigkeit ihrer Ausbreitung verantwortlich gemacht wird. Befürworter der Tobin-Steuer heben weitere wünschenswerte Auswirkungen der Steuer hervor. Da mittel- und langfristige Investitionen kaum von der Tobin-Steuer beeinträchtigt würden, wären Anreize für mittel- und langfristige Investitionen geschaffen.27 Darüberhinaus soll durch die Tobin-Steuer der politische Handlungsspielraum für eine eigenständige und wirksame Gestaltung einer Finanzpolitik einzelner Länder wiederhergestellt: Die einzelnen Regierungen könnten dann unterschiedliche Zinspolitiken verfolgen, ohne daß kurzfristige Kapitalbewegungen zu befürchten wären.28 Als weitere positive Folge wird die - bei einer europaweiten Einführung der Devisentranaktionssteuer - durch die Möglichkeit einer Emanzipierung des europäischen Finanzmarktes von den USA und Japan angeführt.29
Vor allem wird in der Tobin- Steuer ein wirtschaftlich sinnvolles Instrument gesehen, die Vermeidung von Finanzmarktkrisen für Projekte internationaler Verteilungs- und Entwicklungspolitik nutzbar zu machen. Die Tobin-Steuer würde also nicht nur den Volkswirtschaften hoch entwickelter Industrienationen dienen, sondern auch den Bedürftigen der Welt zugute kommen.30
1.3. Kritische Würdigung der Idee einer , Tobin-Steuer’
Diese Sichtweise der Tobin-Steuer ist allerdings in dem Diskurs um die Einführung einer Devisentransaktionssteuer nicht unwidersprochen geblieben. In der wirtschaftswissenschaftlichen Debatte haben sich nur wenige für eine solche Steuer ausgesprochen,31 während größtenteils erhebliche Bedenken gegen diesen Ansatz geltend gemacht werden.32
Ein Hauptkritikpunkt gegen die Tobin-Steuer ist, daß sie nach Ansicht der Kritiker die optimale Allokation der vorhandenen Finanzmittel verhindert. Unter optimaler Allokation wird verstanden, daß die Gelder dort hinfließen, wo sie den größten Nutzen bringen.33 Darunter ist nicht nur der Nutzen des Anlegers gemeint, sondern auch der Nutzen für den Empfänger des Geldes. Liberalisierte Kapitalmärkte tragen also dazu bei, daß das Kapital zum „ besten Wirt“ wandert damit letztendlich zu entsprechenden Wohlfahrtsgewinnen der Weltwirtschaft führt.34 So hat der Kapitalanleger einen Vorteil daraus, daß er sein Geld dort anlegt, wo hohe Zinsen gezahlt werden und er einen hohe Rendite für sein Kapital erhält. Andererseits trägt er in dem Land, in dem er sein Geld anlegt, dazu bei, daß bestehende Knappheit an kapital beseitigt wird ( hohe Zinsen sind ein Indikator für knappe Finanzmittel ) und somit beispielsweise Investitionen realisiert werden können, die Arbeitsplätze, Wachstum und Einkommen schaffen. Die Einführung einer Devisentransaktionssteuer würde diesen Mechanismus stören und somit Wohlfahrtsverluste verursachen. Wie bereits ausgeführt wurde, gehen die Befürworter der, Tobin-Steuer’ davon aus, daß die Währungsspekulation Ursache für wirtschaftliche Schwierigkeiten ist.35 Dies wird jedoch bestritten. Spekulative Bewegungen an den Geld- und Kapitalmärkten sind dieser Ansicht zufolge auf eine verfehlte Wirtschaftspolitik zurückzuführen. Danach sind sie nicht Ursache, sondern Folge wirtschaftlicher Probleme. So kommt eine Studie der Bundesbank zu dem Ergebnis, daß sich die meisten Währungskrisen der vergangenen drei Jahrzehnte sich durch fundamentale Ungleichgewichte in der Wirtschaft angekündigt haben.36 Dafür spricht, daß sich so die unterschiedlichen Auswirkungen der Währungskrisen der letzten Jahre auf verschiedene Länder erklären lassen. Singapur, Hongkong und Chile, die eine ausgewogene Wirtschaftspolitik betrieben und über ein stabiles Bankensystem verfügten, wurden von den Auswirkungen der
Finanzkrise von 1997/98 weitgehend verschont. Dagegen bekamen Mexiko und Thailand die Auswirkungen dieser Krise voll zu spüren.37 In Mexiko war die kurzfristige Finanzierung der hohen Leistungsbilanzdefizite ( Defizit der Exporte und Kapitalimporte im Vergleich zu Importen und Kapitalexporten ) ursächlich. In Thailand war eine Krise der Bauwirtschaft Ursache für die dortige Finanzkrise. Langfristige Investitionen im Immobilienbereich wurden durch kurzfristige Kapitalzuflüsse aus dem Ausland kompensiert. Ähnliches gilt für Korea und auch für Japan zu Beginn der 90er Jahre.38 Schwer wiegt auch der Einwand, daß die Tobin-Steuer auch langfristige Geldtransaktionen belastet und somit zu einer Verteuerung dieser - an sich wünschenswerten- Kapitalbewegung beiträgt.39 Zwar möchte Tobin durch seine Steuer gerade langfristige Kapitalbewegungen begünstigen, allerdings ändert das nichts daran, daß seine Steuer eine Verteuerung der Transaktionen in toto bedeutet. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anlage an sich zwar langfristig ist, aber aus ihr zum Beispiel jährlich Zinsen oder Gewinne fließen, die umgetauscht werden müssen.
Entscheidend scheint mir für die kritische Würdigung der Tobin-Steuer zu sein, daß diese Idee einer Devisentransaktionssteuer in sich widersprüchlich ist. Erreicht die Steuer ihr Ziel und es unterbleiben die kurzfristigen spekulativen Devisentransaktionen, dann nehmen die Steuerbehörden keine Gelder ein. Die von den Befürwortern aufgezeigten Möglichkeiten für die Verwendung der Gelder, z.B. im Rahmen der Entwicklungshilfe, entfielen dann.
Brächte die Steuer dagegen die erwarteten Erträge, dann bedeutet das letztlich, daß sie auf die spekulativen Kapitalbewegungen keinen Einfluß hat, weil die spekulativen Erwartungen im Hinblick auf die zu erzielenden Gewinne größer sind, als die Nachteile aus der Steuer. Das hätte aber zur Folge, daß Finanzkrisen nach wie vor durch Spekulation ausgelöst werden können. Somit würde die Tobin-Steuer ihr Ziel verfehlen.40 Selbst bei einer Investition der Erträge aus der Tobin- Steuererträge in das von der Spekulation nachteilig betroffene Land dürften die so geschaffenen Vorteile noch von den durch die Spekulation geschaffenen Schäden bei weitem überschattet werden. Besonders tritt der innere Widerspruch zu tage, wenn, wie oben bereits dargestellt, die Steuer erfolgreich wäre und kurzfristige Devisentransaktionen also unterblieben. Belastet würden dann nur noch die langfristigen Devisengeschäfte ( Handelsbewegungen, Investitionen). Aus diesen Bewegungen müßte die Steuer dann gespeist werden. Im Ergebnis wären also die Transaktionen allein belastet, die begünstigt werden sollten.41
Schließlich wird zu erwägen sein, daß die Tobin-Steuer nur dann greift, wenn die Steuer höher ist, als die spekulativen Gewinn- oder Verlusterwartungen. Im Falle von - für Krisenzeiten typische- starken Zins- oder Wechselkurserwartungen schlägt ein vernünftiger Transaktionssteuersatz allerdings nicht derart zu Buche, daß die Anleger dazu bewegt werden könnten, ihr Geld in Krisenzeiten nicht aus den betroffenen Ländern abzuziehen. Durch die Steuer werden die Anleger eher noch von einer frühzeitigen Änderung ihrer Positionen abgehalten werden, besteht die Gefahr, daß sich plötzlich Korrekturbewegungen durch die Steuer noch verschärfen.42
Im Ergebnis sprechen nach hier vertretener Meinung die besseren Argumente gegen die Tobin-Steuer. Nach den voranstehenden Überlegung kommt sie als sinnvolles Instrument - v.a. wegen der angesprochenen inneren Widersprüchlichkeit - zur primär von ihr anvisierten Vermeidung von Finanzkrisen und deren negativen Auswirkungen nicht in Betracht.
2. Praktische Umsetzung der ,Tobin-Steuer’
Nach dem soeben Ausgeführten erscheint es wenig verwunderlich, daß die ,Tobin-Steuer’ bisher nirgends politisch umgesetzt worden ist.43
Indessen wächst die Zahl derer, die sich öffentlich für eine solche Steuer engagieren. So ist die Mitgliederzahl der vor 3 Jahren in Frankreich gegründeten ,ATTAC’- Bewegung, die die Einführung der Steuer fordert, in Frankreich auf 30 000 angestiegen.44 Gerade im Zusammenhang mit den jüngsten Protestaktionen, die den G-8 Gipfel in Genua begleiteten, wurde die Forderung nach einer derartigen Devisentransaktionssteuer von zahlreichen Bürgerorganisationen laut.45 Selbst wenn man den oben vorgebrachten Argumenten gegen die ,Tobin-Steuer’ nicht folgen möchte, so bleibt immer noch die Frage, wie sich eine solche Steuer praktisch umzusetzen wäre.
Hier soll auf einige wesentlich Punkte hingewiesen werden, die in diesem Zusammenhang diskutiert werden.
2.1. Umgehung der Devisentransaktionssteuer
2.1.1. Unilaterale Maßnahmen zu Besteuerung von Devisentransaktionen
Wie bei Steuern allgemein üblich, könnte die Möglichkeit der Umgehung der , Tobin-Steuer’ ein ernstzunehmendes Problem darstellen.46 Die Gefahr einer Umgehung einer solchen Steuer ist im Bereich von Währungstransaktionen besonders zu beachten, da derartige Transaktionen sich durch moderne elektronische Kommunikation besonders unproblematisch durchführen lassen.47 Daher ist der Gedanke einer unilateral ( etwa nur in Frankreich oder Deutschland ) umgesetzten Steuer richtigerweise von vorneherein abzulehnen: Die Währungstransaktionen würden sich schlicht von Finanzzentren dort auf andere Handelsplätze verlagern, die die ,Tobin-Steuer’ nicht berechnen.48 Selbst wenn alle Banken eines Landes dazu bewegt werden könnten, die Steuer auch in ihren jeweiligen ausländischen Filialen durchzusetzen, hätte dies lediglich zur Folge, daß diese Banken von internationalen Währungstransaktionen ausgeschlossen wären.49 Festzuhalten bleibt also, daß nationale Alleingänge selbst dann im Hinblick auf die von der ,Tobin-Steuer’ verfolgten Ziele unbrauchbar wären, wenn man derartige Devisentransaktionssteuern als wirtschaftlich sinnvolles Instrument ansieht.
2.1.2. Multilaterale Maßnahmen zur Umsetzung einer ,Tobin-Tax’
Vielmehr müßte mindestens zwischen mehreren Staaten mit großen Finanzzentren eine Übereinkunft über die einheitliche Einführung der ,Tobin-Steuer’ erzielt werden.50 Eine solche Vereinbarung dürfte aber selbst zwischen recht homogenen Staaten wie denen der EU kaum zu erzielen sein.51 Zwar gab es auch Vorschläge einiger europäischer Parlamentarier zur Umsetzung einer , Tobin-Steuer’52 diese scheiterten allerdings im europäischen Parlament bereits mit ihrem Vorschlag eine Machbarkeitsstudie im Hinblick auf die ,Tobin-Steuer’ anfertigen zu lassen.53
Selbst wenn man - rein hypothetisch - zwischen den G-10-Staaten eine Einigung über die einheitliche Implemetierung der ,Tobin-Steuer’ erzielen könnte, so würde das das vorliegende Problem nicht lösen. Betrachtet man die Bedeutung von Finanzzentren wie Hong Kong oder Singapur, so wäre sogar eine - bereits kaum praktisch zu erzielende - Einigung der G- 10 Staaten insofern weitgehend bedeutungslos.54 Die Devisentransaktionen würden sich nicht verringern, sondern lediglich verlagern. Folglich könnte so lediglich dem Trend zur Schaffung von Steueroasen Vorschub geleistet werden und somit die erhofften Auswirkungen der ,Tobin-Steuer’ ausbleiben.55 Das heißt, daß sich eine Tobin-Steuer sinnvoll nur international durchsetzten ließe, was für eine Einigung eine kaum zu überwindende Hürde darstellen könnte.
Tobin weist daraufhin, daß das Problem der Steuerflucht durch eine Abgabe auf Finanztransaktionen zwischen Finanzzentren, die die ,Tobin-Steuer’ erheben und Finanzzentren, die die ,Tobin-Steuer’ nicht erheben, in den Griff zu bekommen wäre.56
Allerdings würde eine solche Abgabe die Transaktionen zwischen
,Tobin-Steuer’ - freien Finanzzentren unbeeinträchtigt lassen und setzt wiederum eine kaum vorstellbare politische Einigung voraus.
2.2. Einnahmen und deren Verwendung
2.2.1.Verhältnis zwischen Effektivität der Steuer und Einnahmen
Ein weiterer Problemkreis im Hinblick auf die wirksame Implementierung einer Devisentransaktionsteuer stellen die von der ,Tobin-Steuer’ erwarteten Einnahmen und deren Verwendung dar. Problematisch ist insbesondere der Zusammenhang zwischen effektiver Verhinderung von kurzfristigen Kapitalbewegungen und zu erwartenden Einnahmen. Die ,Tobin-Steuer’ könnte so ausgestaltet sein, daß kurzfristige Kapitalbewegungen verhindert würden; allerdings würden die zu dann zu erwartenden Einnahmen von langfristigen Anlegern getragen werden und dementsprechend niedrig ausfallen.57 Andernfalls wären Einnahmen nur dann zu erwarten, wenn die Steuer so ausgestaltet wäre, daß kurzfristige Anlagen auch trotz
Devisentransaktionssteuer noch attraktiv wären; das Ziel der Steuer - kurzfristige Devisentransaktionen zu verhindern - bliebe also auch hier unerreicht.
Wenn ca. 80 % der internationalen Devisentransaktionen auf rein spekualative Bewegungen entfallen,58 so erscheint es vor diesem Hintergrund doch zumindest fragwürdig, ob eine wirksame ,Tobin- Steuer’ den internationalen Devisenumsatz nur um die Hälfte reduzieren würde und dementsprechende Steuereinnahmen zu verbuchen wären.59 Im Falle einer Steuer, die effektiv kurzfristige spekulative
Währungsbewegungen unterbindet, wären von derartigen Transaktionen auch keine Steuereinnahmen mehr zu erwarten, da sie nicht getätigt würden. Wie bereits erwähnt, gingen Steuereinnahmen aus einer tatsächlich anti-spekulativen ,Tobin-Steuer’ zu Lasten der langfristigen Anleger. Aufgrund der geringeren Belastung dieser Anlageformen müßten die Steuereinnahmeerwartungen von 150-300 Milliarden USDollar p.a.60 merklich nach unten korrigiert werden.
Daher erscheint es fraglich, ob die aus einer , Tobin-Steuer’ erwarteten Einnahmen tatsächlich auch in dieser Höhe Entwicklungsprojekten zugänglich gemacht werden könnten.
Dies weist auf Kalkulierbarkeit der Steuereinnahmen als weiteres Problemfeld hin.
Zum einen ist nicht abzusehen, welche Finanzinnovationen sich international etablieren, um die Steuer zu umgehen. Zum anderen ist die ‚Tobin-Steuer’ nur dann international längerfristig durchzusetzen, wenn sich die politischen Rahmenbedingungen nicht ändern. Mit Blick auf die amerikanische Politik der Gegenwart in Bezug auf internationale Verträge und deren längerfristige Verfolgung erscheint dies kaum erreichbar.
Die Problematik der Kalkulierbarkeit im Bereich einer internationalen Steuer wie der ,Tobin-Tax’ wird erhebliche weitere Probleme mit sich bringen. Zum einen besteht die Gefahr, daß bei einer Fehlschätzung von Steuereinnahmen Projekte, die von langer Hand geplant worden sind nicht durchgeführt werden können. Die Entscheidung hierüber, welche Projekte bei knappen Finanzmitteln noch realisiert werden können, welche zurückgestellt werden und welche gänzlich herausfallen erfordert voraussichtlich einen langwierigen und schwierigen
Abstimmungsprozeß. Insbesondere wird zu erwarten sein, daß negativ betroffene Länder sich ihre Zustimmung durch Zusagen für Projekte in der Zukunft abkaufen lassen. Damit aber wird der Handlungsspielraum der Behörde, die über die Projekte entscheidet, im Hinblick auf die Zukunft sehr stark eingeengt. Insbesondere kann sie wegen der langfristigen Bindung auch der zukünftigen Steuereinnahmen nicht
schnell und effektiv auf sich verändernde Bedingungen und Anforderungen der Entwicklungspolitik reagieren und somit deren Effektivität erheblich einschränken.
2.2.2. Administrative Umsetzungsschwierigkeiten
Unabhängig von der Höhe der Steuer sind aber auch erhebliche administrative Probleme zu erwarten. Es ist zu berücksichtigen, daß die Erhebung, Verwaltung und Durchsetzung einer Steuer mit Verwaltungskosten behaftet ist. Diese Verwaltungskosten sind in der Regel keineswegs zu vernachlässigen, da eine effektive Verwaltung neben hochqualifiziertem Personal auch eine sachlich effektive Ausstattung erfordert. Die gilt umso mehr, als es sich bei den Steuerpflichtigen hier um Institutionen handelt, die als durchaus kreativ im Vermeiden von Steuerlast zu bezeichnen sind und die zur Umgehung einer solchen Steuer vermutlich wenig unversucht lassen würden.61 Ein weiterer Punkt, der bei einer solchen internationalen Steuer zu berücksichtigen ist, daß die Steuerbehörden der einzelnen Länder gleiche Regeln und Besteuerungsgrundsätze anwenden müssen, was aus steuersystematischen Gründen sehr problematisch sein könnte. Insofern besteht internationaler Koordinierungsbedarf, der mit nicht unerheblichen zusätzlichen Kosten verbunden sein dürfte. Darüberhinaus ist nicht abzusehen, wie sich die Anwendung und Auslegung der Steuergesetze in einzelnen Ländern auf die Einheitlichkeit der Steuererhebung auswirken wird. So könnte beispielsweise - durch die Entwicklung neuer Methoden der Devisentransaktion - neue unbekannte Derivate - die Situation entstehen, daß diese Finanzinnovationen von den Gerichten der jeweiligen Länder im Hinblick auf die Steuerpflicht unterschiedlich beurteilt werden.
Diese Problem ließe sich nur durch die Einführung eines internationalen Gerichtshofes für Angelegenheiten der ‚Tobin-Steuer’, der grenzüberschreitend tätig werden könnte und dessen Urteile von den jeweiligen Behörden anerkannt werden und vollstreckt werden könnten, zufriedenstellend lösen. Unabhängig vom Verwaltungs-, Koordinations- und Kostenaufwand, der mit der Schaffung einer solchen Instanz verbunden ist, zeigt das Beispiel der Vereinten Nationen, wie schwer solche Eingriffe in die Souveränität der betroffenen Staaten politisch durchzusetzen sind.62
Problematisch stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Verteilung der Steuergelder dar. Fragen wie wer die Steuergelder verwalten, verteilen und verbindlich über deren Verwendung entscheiden soll bedürfen ebenfalls einer politischen Einigung auf internationaler Ebene. Da die meisten internationalen Finanztransaktionen hauptsächlich über große Banken abgewickelt werden,63 die ihrerseits bereits von Behörden überwacht werden, wäre die Steuer sinnvollerweise von nationalen Behörden zu erheben. Auf den hierfür erforderlichen Personal- und Sachaufwand sowie die Koordinations- und Durchsetzungsprobleme wurden bereits hingewiesen. Es ist allerdings dann wahrscheinlich, daß die jeweiligen Regierungen Teile dieser Steuereinnahmen für sich beanspruchen würden.
Es wird daher vorgeschlagen, nur Teile der erwarteten Einnahmen an Verteilerorganisationen weiterzuleiten, während - gestaffelt nach der jeweiligen Situation einzelner Länder ein Großteil der Steuereinnahmen dem jeweiligen Land zu gute kommen.64
Auch hier muß wider darauf hingewiesen werden, daß zunächst eine politische Einigung über diese Punkte erzielt werden müßte, die in der erforderlichen Form - nämlich fast weltweit, s.o. - kaum zu verwirklichen sein wird. Jedenfalls scheint das soeben angesprochene Konzept im Hinblick auf eine Einigung zwischen beteiligten Staaten noch am ehesten am Verhandlungstisch durchsetzbar.
Jedoch darf das Problem einer politischen Einigung in dieser Hinsicht - und es muß erneut daraufhingewiesen werden, daß eine politische Einigung selbst der G-10 Staaten im Bezug auf eine Devisentransaktionssteuer unzureichend wäre65 - keinesfalls unterschätzt werden darf. Hier liegt vielmehr das Kernproblem bei der Implementierung der ,Tobin-Steuer’. Es darf jedoch nicht vergessen werden, daß die ,Tobin-Steuer’ als Einnahmequelle für viele Länder äußerst interessant sein dürfte. Gerade hierin könnte ein Möglichkeit liegen, die verschiedenen politischen Interessen in diesem Hinblick zu vereinheitlichen und die benötigten Strukturen zu schaffen.66 Denn solange keine Einigung stattfindet, können freilich auch keine
Steuereinnahmen aus einer Devisentransaktionssteuer gezogen werden. Setzt man einen politische Willen zur Einführung der ,Tobin-Steuer’ voraus, so könnte hierin eine Möglichkeit liegen, neue Formen internationaler Zusammenarbeit zu entwickeln, die wegleitend für andere Institutionen sein könnten.
2.2.3. Empfänger der Steuergelder - Die UN als Beispiel
Bezüglich der Verteilung von Steuereinnahmen werden zahlreiche Vorschläge gemacht. Der wohl meistdiskutierte Vorschlag - neben anderen - zur Verteilung der ,Tobin-Steuergelder’ geht dahin, den stets finanziell bedrängten Vereinten Nationen die Einnahmen zukommen zu lassen.67
Durch diese Geldzuwendungen würden die Vereinten Nationen einen Machtzuwachs durch eine von den Mitgliedsstaaten unabhängigere Einnahmequelle erhalten.68 Problematisch ist in diesem Zusammenhang allerdings erneut hervor, daß vor einem solchen Wandel die eine politische Einigung auf die Einführung der Tobin-Steuer erforderlich ist. Selbst wenn man die Ausführungen unter 2.1.hinsichtlich der Steuerflucht insofern außer Betracht läßt, muß doch berücksichtigt werden, daß eine Stärkung der Vereinten Nationen zu einer Schwächung der Mitgliedsstaaten führen müßte, wobei den G- 7 Staaten- allen voran den USA - nur schwerlich eine Zustimmung zu einem derartigen Einflußverlust abzuringen wäre.69 Dies gilt umso mehr, als der Wille zur Gewährung von jedweder finanzieller Hilfe allgemein unter den Industriestaaten der westlichen Welt derzeit gering zu veranschlagen ist.70 Dies zeigt sich besonders deutlich an den Summen, die von den Industrienationen als Entwicklungshilfe gewährt werden. So belaufen sich die Ausgaben für Entwicklungshilfe der USA auf nur knapp 0,1 % des Bruttosozialprodukts,71 und auch die Beiträge der anderen führenden Industrienationen blieben 1999 unter einem Prozent des jeweiligen Bruttosozialproduktes.72 An diesem Beispiel wird deutlich, welche Probleme mit der Einführung einer Devisentransaktionssteuer selbst bei Einbindung bereits bestehender Institutionen gegeben wären. Die Problemlage dürfte noch durch die Notwendigkeit neue Institutionen zu schaffen, eher noch verschärfen.
3. Fazit
Die ,Tobin-Steuer’ ist im Zusammenhang mit jüngsten Finanzkrisen und G-8 Gipfeln vermehrt diskutiert worden. Nach den im Rahmen dieser Arbeit angestellten Überlegungen ist eine solche Steuer aus wirtschaftlicher Sicht abzulehnen.
Aber auch wenn man dieser Ansicht nicht folgen möchte, ergeben sich im Bereich der praktischen Umsetzung nicht zu leugnende Schwierigkeiten. Neben praktisch schwerwiegenden administrativen Fragen steht hier die das Problem der politischen Einigung auf internationaler Ebene im Mittelpunkt. Hier dürfte es nur schwer möglich sein, eine Einigung zwischen allen notwendigen Teilnehmern im Bezug auf die angesprochenen problematischen Punkte zu erzielen. Gleichwohl könnte ein Interesse der betroffenen Staaten an den zu erwartenden
Einnahmen aus einer ,Tobin-Steuer’ ein integratives Moment darstellen, aus denen sich modellhafte neue Formen internationaler Zusammenarbeit ergeben könnten.
[...]
1 Remsperger, Nein zur Symptom-Therapie, http://www.deutschebundesbank.de/de/presse/reden/pdf/rems020301.pdf
2 vgl. Wahl, Peter: Besteuert die 5. Gewalt!, in: vom 29. 01.2001, Seite 11
3 vgl. dazu Tobin, A Proposal for Monetary Reform,S. 2; vgl. Menckhoff /Michaelis: Ist die Tobin-Steuer tatsächlich“ tot“?, S.36
4 Tobin, A Proposal for Monetary Reform, a.a.O.
5 vgl dazu Bauer, Frederike: Woher nehmen die UN das Geld?, in F.A.Z. vom 11.01.2000, S.12
6 vgl. dazu Schempp, Ulrich: Integrativer Rückschritt mit Tücken- Überlegungen zu einem Vorschlag von James Tobin, S. 232
7 vgl. dazu Tobin, A Proposal for Monetary Reform, a.a.O.
8 Währungssystem mit grundsätzlich fixen Wechselkursen mit der Möglichkeit der Wechselkursanpassung durch Auf - und Abwertung durch die jeweiligen Regierungen, vgl. dazu Ströbele/Wacker, S. 75 ff.; Obstfeld/Rogoff S. 567 f.
9 vgl dazu Tobin, Globalization of the World Economy, http://globalpolicy.org/finance/alternat/currtax/cur6_799.htm, S.1 f.
10 vgl. dazu Rivera-Batiz , S. 95
11 Rose/Sauernheimer, Theorie der Außenwirtschaft, S. 197
12 darunter sind Anleger zu verstehen, die durch Zinsunterschiede zwischen In- und Ausland dazu veranlasst werden, flüssige Mittel in dem Land mit dem höchsten Zinssatz anzulegen, vgl. Rose/Sauernheimer, a.a.O. , S. 189
13 Das sind Anleger, die in der Gegenwart Fremdwährungen an- und verkaufen, um bei einem Rücktausch in der Zukunft einen gewinn zu erwirtschaften, vgl Rose/Sauernheimer, a.a.O., S. 193
14 vgl. dazu Rose/Sauernheimer, a.a.O., S. 183 ff., S.197
15 Tobin, A Proposal for Monetary Reform, a.a.O., S. 1 f.
16 vgl. dazu Willms, Internationale Währungspolitik, S. 193; Garber/Taylor, Sand in the Wheels of Foreign Exchange Markets: A Sceptical Note, S. 173
17 Tobin, A Proposal for Monetary Reform, a.a.O.
18 vgl. dazu Tobin, Globalization of the World Economy, a.a.O.,S. 1 f.; vgl. Felix,D.,Financial Globalization and the Tobin Tax, S.57
19 vgl. Fußnote 1
20 vgl. dazu Tobin, A Proposal for Monetary Reform, S. 3
21 vgl. dazu Willms, a..a.O. S. 193
22 vgl. McConell/Brue, Economics. Principles, Problems, and Policies, S.347;
23 vgl. Tobin, A Proposal for Monetary Reform, S.3
24 vgl. Tobin, Globalization of the World Economy, a.a.O.am Ende
25 Menkhoff/Michaelis, a.a.O., S. 37
26 ebd.
27 vgl. dazu Steuerinitiative des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, http://www.steuerini.at/auswirkungentobin.htm
28 vgl. dazu Oxfam Great Britain, Time for a Tobin Tax ? Some practical and political Arguments, http://www.oxfam.org.uk/policy/papers/tobintax/tobintax2.htm, Punkt 2.
29 zum Ganzen mit weiteren Anmerkungen siehe Fußnote 25
30 vgl. Bauer, Frederike: Steuer für die Verlierer der Globalisierung?, in F.A.Z. vom 30. 06.2000, S.6
31 so etwa Dornbusch/Frankel,The Flexible Exchange Rate System: Experience and Alternatives, S. 151-197; vgl auch Stiglitz using Tax Policy To curb Speculative Short Term trading. Journal of Financial Services research, Vol.3, S. 101-115
32 vgl. Felix, David: Financial Globalization and the Tobin Tax, a.a.O.,S. 56, 58
33 vgl. dazu Remsperger, a.a.O., S.3
34 vgl. dazu Remsperger,a.a.O., S.3
35 vgl. etwa A Proposal for Monetary Reform, a.a.O.,S. 2
36 dazu Remsperger, a.a.O. S. 3
37 vgl. dazu Remsperger, a.a.O. S.3
38 zum Ganzen Remsperger, a.a.O., S.3ff.
39 Willms, a.a.O.S. 194
40 vgl. dazu Schempp, a.a.O. S. 233
41 vgl. Schempp, a.a.O. S. 234
42 vgl. Remsperger,a.a.O., S. 7 f.
43 vgl. Remsperger, a.a.O.,S. 8
44 vgl. Riebsamen, Hans: Beim Gipfel in Genua den Feind bekämpfen, in Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 15.07.2001, S.8
45 vgl. Schäfers, Manfred: Der Globalisierungsgegner, in F.A.Z. vom 20.07.01, S. 14; vgl. auch: Globalisierung von unten, in: der Spiegel 31/2001, S.81
46 vgl. Schwert./Seguin,a.a.O. , S. 32
47 Felix, D.,a.a.O., S. 57; vgl Tobin, Globalization of the World Economy, a.a.O., S.1
48 vgl. dazu Garber/Taylor, a.a.O., S. 174; Stotsky, J: Why a Two Tier Tobin Tax won’t work, http://www.worldbank.org/fandd/english/0696/articles/050696.htm, S.3
49 vgl. dazu Garber/Taylor, a.a.O.
50 vgl. Felix, D, a.a.O., S. 58
51 vgl.Stotsky, a.a.O., S.3
52 vgl dazu etwa Ford / Désir: Near Victory in the European Parliament, http://ceedweb.org/iirp/euronear.htm
53 ebd.
54 vgl. Schmidt, Rodney: Taxing International Short Term Capital, http://www.attac.org/partis/docpoldoc13.htm, Punkt 5b
55 vgl. Slotsky,a.a.O., S.3
56 vgl.Halifax Initiative, http://www.halifaxinitiative.org/hi.php/Tobin/73 , Punkt 3.1.3.
57 vgl. dazu die Ausführungen auf S. 8
58 vgl. dazu Wahl, Peter, a.a.O.
59 ebd.
60 vgl. dazu Oxfam Great Britain,a.a.O., Punkt 1
61 vgl. Schwert/Seguin, a.a.O. S. 32; vgl. auch Willms, a.a.O., S. 194
62 vgl. dazu auch Willms, a.a.O., S. 194
63 vgl. dazu etwa Thom, Jamie/Patterson, Jill/Boustani, Louise: The foreign exchange and over-the-counter-derivatives market in the United Kingdom, in: Bank of England quarterly Bulletin, London, November 1999, S.347-360
64 vgl. Inge Kaul/John Langmore: Potential uses of the revenue from a Tobin Tax,in: Mahbub ul Haq/inge Kaul/Isabelle Grunberg (Hrsg.), The Tobin Tax: Coping with financial volatility, Oxford/New York 1996, S.267
65 vgl. Schmidt, Rodney: Taxing International Short Term Capital, a.a.O., Punkt 5b
66 vgl. Menkhoff/Michaelis, a.a.O.,S. 50
67 vgl. etwa dazu Bauer, Frederike: Woher nehmen die UN das Geld?, in: F.A.Z. vom 11.01.2000, S.12;
68 vgl. dazu Oxfam Great Britain, a.a.O., Punkt 5
69 Stotsky, a.a.O.,S.3
70 vgl.Oxfam Great Britain, a.a.O., Punkt 5
71 vgl. Wiczoreck-Zeul mahnt Reformen an, in: FAZ vom 24.07.2001, S.15
72 vgl. OECD- Entwicklungshilfe-Statistik 1999, http://www.oecd.org/dac/images/ODA99per.jpg
- Arbeit zitieren
- Mr. Irievibe (Autor:in), 2001, Throwing Grains of Sand into the Wheels of International Finance...-Die sog. Tobin-Steuer in Theorie und Praxis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104941
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