Quantitative Studien und politische Meinungsbildung - Methodenkritik an der Studie zur Hörgeräteversorgung


Hausarbeit, 2001

19 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung und Hintergründe

2. Darstellung der Festbetragsregelung und Intervention des Deutschen Schwerhörigenbundes e.V.

3. Darstellung der AOK-Studie
3.1. Ziele und methodisches Vorgehen
3.2. Ergebnisse

4. Methodische Kritik an der AOK-Studie
4.1. Darstellung des Forschungsberichts
4.2. Überprüfung einzelner Ergebnisse
4.3. Korrelationen

5. Zusammenfassung, Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

1. Einleitung und Hintergründe

Die Versorgung hörbehinderter Patienten mit Hörgeräten im deutschen Sozialversicherungssystem ist vor allem wirtschaftlich gekennzeichnet. Wichtigstes Merkmal ist hier die Festbetragsregelung nach §§ 12 und 33 SGB V, wonach schwerhörige Patienten einen Anspruch auf eine notwendige, zweckmäßige und ausreichende Hörgeräteversorgung ohne Zuzahlung haben. Für volljährige Patienten gibt es für Batterien keine Kostenübernahme, eine Härtefallregelung ist nicht vorhanden (§§ 61 u. 62 SGB V). Da Schwerhörigkeit weitgehend als eine Kommunikations- behinderung designiert werden kann, ist eine bestmögliche Hörgeräteversorgung besonders von Belang. Dabei muß festgestellt werden, daß auch die beste Hörgeräteversorgung kein normales Gehör wiedergeben kann.1Schwerhörig sein bedeutet in den seltensten Fällen ein “leiser hören”: häufig führt ein Verlust hoher oder tiefer Frequenzen zu einer Änderung der Sprache in ihrem Aufbau, Klangbild und Qualität. Für wissenschaftliche Untersuchungen steht die Tatsache, daß sich das Merkmal Schwerhörigkeit wegen ihrem breiten Feld und der geringen Akzeptanz in der Gesellschaft statistisch nur schwer erfassen läßt.

Am 8.3.2001 stellte das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) in einer Pressemitteilung eine wissenschaftliche Untersuchung zur Hörgeräteversorgung vor. Nach und nach folgten Fernsehbeiträge und Presseberichte. Das Ergebnis der Studie war die Feststellung massiver Preisunterschiede bei der Versorgung mit Hörgeräten. Insbesondere wird der „verkürzte Versorgungsweg“ als kostengünstige Alternative propagiert. Demnach schlußfolgert das WIdO auch, daß die Festbeträge der Krankenkassen zu Hörgeräten völlig ausreichen. Ein Ergebnis, welches der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. (DSB), größter Interessenverband der Schwerhörigen und Ertaubten, in seinen Kampf gegen die Aushebelung der Festbeträge, anders sieht.

Vorliegende Hausarbeit wird sich mit der Studie des WIdO befassen, deren Ergebnis in die Entscheidungsfindung von Politikern einfließen könnte. Zwar wird an keiner Stelle behauptet, die Studie sei repräsentativ, jedoch erwecken die Pressemitteilung vom 8.3.2001 des WIdO und diverse Fernsehbeiträge2den Eindruck der Allgemeingültigkeit. Zu prüfen ist es, ob die Studie wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Sind die Aussagen haltbar? Welcher Methode bediente sich das WIdO? Zunächst gilt es einige Hintergrundinformationen herauszustellen. Welche Intention steht hinter der Festbetragsregelung? Was verbirgt sich hinter dem Postulat des Deutschen Schwerhörigenbundes?

2. Darstellung der Festbetragsregelung

Festbeträge sollen eine Steuerungsfunktion haben, um die Preise für Hörgeräte auf dem Markt zu regulieren. Im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen sind die Hörgeräte nach Festbetragsgruppen aufgelistet. Der Hals-Nasen-Ohren-Arzt entscheidet nach Grad der Schwerhörigkeit über die Verordnung von Hörgeräten der jeweiligen Festbetragsgruppe. Die Beträge der Festbetragsgruppen sind nicht bundeseinheitlich, schwanken jedoch nur leicht. So gelten für das Saarland und Rheinland-Pfalz Beträge für die Gruppe I3 von 710 DM, für die Gruppe II4760 DM und für Gruppe III5998 DM. Diese Beträge beziehen sich auf die Versorgung eines Ohres mit einem Hörgerät. Wie schon in der Einleitung erwähnt, werden Batteriekosten für erwachsene Hörgeräteträger nicht erstattet. Eine Härtefallregelung ist in die Gesetzgebung nicht mit aufgenommen worden. So kommt es vor, daß Sozialhilfeempfänger Zuzahlungsbeträge beim Leistungserbringer in Raten abzahlen.6Diese Tatsache wiederum steht im Widerspruch zum SGB V, nachdem schwerhörige Patienten einen Anspruch auf eine zweckmäßige Hörgeräteversorgung haben. Die Folgen der Festbetragsregelung lassen sich nur abschätzen: qualitativ hochwertige Hörgeräte, die eine bessere Integration in die Gesellschaft ermöglichen, bleiben sozial schwachen Bürgern verwehrt.

Intervention des Deutschen Schwerhörigenbundes e.V. (DSB e.V.)

Eine Aussage des Minister Blüm, worin er das Hörgerät mit einem Walkman verglich, hatte weitreichende Folgen. 1989 wurde die neue Gesundheitsreform durchgesetzt und mit ihr auch die Festbetragsregelung eingeführt. Seitdem hat es in der Hörgerätetechnik weitreichende Verbesserungen mit Hochleistungsgeräten gegeben - nur die Festbeträge stagnieren. Hochgradig Schwerhörige werden stark finanziell benachteiligt, denn dringend benötigte Hochleistungsgeräte sind teuer und mit erheblichen Zuzahlungen verbunden. Der DSB e.V. sieht darin eine Diskriminierung, denn nach dem SGB V § 12 (1) und § 33 (1) hat der schwerhörige Patient Anspruch auf eine "notwendige, zweckgemäße und ausreichende" Hörgeräteversorgung. Aus diesem Grund fordert der DSB e.V. u.a. die Hörgeräte für hochgradig schwerhörige Menschen außerhalb der Festbetragsgruppen als individuelle Sonderversorgung zu vergüten.

Der DSB Niedersachsen e.V. schrieb am 5.3.1999 an Andrea Fischer, damalige Bundesgesundheitsministerin, die erst nach Beschluß der Gesundheitsreform 2000 näher auf die zahlreichen Proteste und Forderungen der Verbände im DSB e.V. einging. Frau Fischer betonte, daß die Versicherten über Versorgungsmöglichkeiten zum Festbetrag und Preisvergleiche über Hilfsmitteln Informationen von den Krankenkassen einholen können. In einem Gespräch mit der AOK am 6.9.1999 stellte sich heraus, dass die Krankenkassen weder Preisvergleiche durchführen noch Empfehlungen aussprechen.7Nach einem Gespräch von Mitgliedern des DSB in Lippstadt mit dem MdB, Eike Hovermann, schrieb er u.a. an Herrn Kirschner, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit:

"Im Zusammenhang mit den Zielformulierungen der gerade genannten

Gesetze stellten sie dann die sinnreiche Frage, ob die gegenwärtige Praxis mit ihren Festbetragsregelungen für Hörgeräte dazu beiträgt, dass die Schwerhörigen die für sie notwendige und ausreichende Hörgeräteversorgung erhalten. Sie wiesen darauf hin, dass es in der BRD ca.

14 Millionen leicht-mittel und schwerst Schwerhörige gibt, dass von diesen Schwerhörigen ca. 6 bis 7 Millionen Hörgeräte brauchen, die in 65% aller Fälle im Preis weit über dem Festbetrag (ca. 800 DM bis 900 DM) liegen, und dass von diesen 6 bis 7 Millionen nur ca. 2,5 Millionen entsprechend spezielle Hörgeräte haben. [...]"8

Um die Festbetragsregelung ging es auch in einer Diskussion am 25.03.2000 an der der für Verträge zuständige Mitarbeiter der AOK Rheinland, Herr Kohlmann, Geschäftsführer der IKK Essen, Herr Frank, Hörgeräteakustiker und Betroffene teilnahmen. Aufgrund der Situationsdarstellung äußerte sich Herr Kohlmann am Ende der Veranstaltung: “Wir müssen uns bemühen, für Sie (die hochgradig Schwerhörigen) eine andere Regelung zu finden. Und wir werden auch etwas tun. Ich verspreche es.”9

In einem Gespräch am 09.08.2000 in Bonn mit Dr. Schulte-Sasse, vom Bundesgesundheitsministerium und Vertretern des DSB forderte Dr. Schulte- Sasse den Interessenverband auf, die Unterversorgung schwerhöriger Menschen an Beispielen zu belegen. Ein Einschreiten des Ministeriums sei nur möglich, wenn es sich um ein überregionales Problem handele.10Nach einer bundesweiten Aktion des Deutschen Schwerhörigenbundes liegen nun aus dem gesamten Bundesgebiet Unterlagen von Hörgeräteträgern vor, die nachweislich auf eine Unterversorgung deuten.

3. Darstellung der AOK-Studie

3.1. Ziele und methodisches Vorgehen

Das wissenschaftliche Institut der AOK beauftragte das Institut für angewandte Verbraucherforschung (IFAV), eine Befragung unter Hörgeräteträgern durchzuführen, und veröffentlichte nach Auswertung der Daten eine Studie zur Untersuchung zur Hörgeräteversorgung. Ziel dieser Befragung war es, die Zufriedenheit und die privaten Zuzahlungen zur Hörgeräteversorgung festzustellen und so für mehr Transparenz auf dem Verbrauchermarkt zu sorgen. Dazu wurden Versicherte der AOK befragt.

Hintergrund: Es werden etwa 1800 Hörgeräte in verschiedenen Produktklassen des Hilfsmittelverzeichnisses der Gesetzlichen Krankenkassen angegeben. Der Verbraucher hat kaum Möglichkeiten, sich über das Angebot, die Qualität und das Preis-Leistungsverhältnis zu informieren.

Methodisches Vorgehen und Stichprobenstruktur

Die AOK führte eine Versichertenbefragung durch, aus der eine Stichprobe von n=400 Hörgeräteträgern, die im ersten Halbjahr 2000 mit einem Hörgerät versorgt worden sind, entnommen wurde. Die, nach diesem Kriterium ausgewählten, Versicherten wurden mittels persönlicher Tiefen-Interviews genauer befragt. Davon bekamen je 200 volljährige Hörgeräteträger ihr Hörgerät über den traditionellen Weg respektive den "verkürzten" Versorgungsweg. Traditionell meint hier die Verordnung eines Hörgerätes durch den HNO-Arzt und Versorgung und Anpassung durch den Hörgeräteakustiker. Eine relativ neue Möglichkeit bietet der verkürzte Versorgungsweg. Hier erfolgt die Geräteeingliederung bei einem HNO-Arzt, der das Gerät mit Hörkenndaten und Ohrabdruck über eine Versandhandelfirma bestellt. Die Online-Versorger nutzen ergänzend dazu die Datenfernübertragung. Dazu wird in der Arzt-Praxis eine Internetverbindung hergestellt, um das Hörgerät für den Schwerhörigen individuell nach seinen Bedürfnis und seiner Hörkurve entsprechend, einzustellen. Die Befragung wurde vom Institut für angewandte Verbraucherberatung (IFAV) über einen Zeitraum von einem Monat in fünf Bundesländern durchgeführt.

Es sollten zwei Parameter ermittelt werden: die Zuzahlungen der Befragten anhand vorgelegter Rechnungen und die subjektive Bewertung der Zufriedenheit mit den angepaßten Hörgeräten.

Tiefeninterview

Intensivinterviews, die auch als Tiefeninterviews bezeichnet werden, schließen alle Formen der mündlichen Befragung mit nicht-standardisierten Fragen und einem geringen Maß an Strukturierung der Frageanordnung ein. Der Begriff "Tiefeninterview" meint jedoch nicht das Eindringen in die Schichten der Persönlichkeit, sondern das Erlangen genauerer Informationen mit einem erweiterten Frage- und Antwortspielraum.11Diese Methode darf jedoch nie der einzigen, sondern nur der zusätzlichen Informationsgewinnung dienen.

3.2. Ergebnisse

Laut Pressemitteilung vom 8.3.2001 kommt das WIdO zu dem Schluß, daß GKV-Versicherte mit großen Zuzahlungsunterschieden rechnen müssen. Bei der tradtitionellen Versorgung werden nur 15 % ohne Zuzahlung versorgt, d.h. 15 % kamen mit dem Festbetrag aus. Die Zuzahlungen für eine einohrige Versorgung liegen bei 50,8% bis zu 1000 DM, 17,1% bis zu 2000 DM, 11,9% bis zu 3000 DM und 6,0 % sogar über 3000 DM. Im Unterschied dazu werden über den Versandhandel 51,3 %, bei der Online-Versorgung sogar 81,1 % der Hörgeräte ohne Zuzahlung abgegeben. Wenn zugezahlt werden muß, dann immer unter 1000 DM.

Unterschiede in der Zufriedenheit von Trägern digitaler Hörhilfen und Trägern analoger Hörgeräte waren gering. Größere Unterschiede ergaben sich nur in der Unzufriedenheit mit dem hohen Preis der volldigitalen Hörgeräte.

Fazit des WIdO: es gibt die Möglichkeit einer hochwertigen und zuzahlungsfreien Versorgung mit Hörgeräten. Versicherte sollten sich über die verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten informieren und den Preis vergleichen. Dem versicherten Hörgeräteträger ist es also selbst zuzuschreiben, wenn er bis zu 7200 DM aus eigener Tasche bezahlt.

4. Methodische Kritik an der AOK-Studie

4.1. Darstellung des Forschungsberichts

Ein Forschungsbericht muß hinsichtlich der Zielgruppe bestimmten Anforderungen genügen. Das Problem sollte klar dargestellt werden, die Vorgehensweise beschrieben, Ergebnisse und Folgerungen erkennbar sein. Wie in 3.1. erwähnt, wurden Ziele, Methoden und Ergebnisse übersichtlich in Diagrammen und kurzen, erläuternden Sätzen dargestellt. Auch eine Stichprobe wurde erwähnt. Voraussetzung für das Ziehen einer Stichprobe ist das Vorhandensein einer Grundgesamtheit, wobei die Grundgesamtheit als Menge aller Personen, die prinzipiell als Zielperson für das Interview in Frage kommen, definiert wird.

In Deutschland sind 19% der über 14jährigen Einwohner hörbeeinträchtigt12. Rechnet man es um, ergibt sich eine Zahl von 13,3 Millionen Schwerhörigen. Geht man von dieser Grundgesamtheit aus, ist die Anzahl der befragten Hörgeräteträger in der Studie zu gering, um einen repräsentativen Schluß zu ziehen. Soll das Ergebnis der Studie mit einer 95,5%igen Sicherheit getroffen werden, der Vertrauensbereich bei einem Prozentsatz von 50% in der Stichprobe liegen und in der Grundgesamtheit nur um 2% schwanken, ergebe sich aus der Formel13

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die statistische Teilmenge von n=400 Hörgeräteträgern kann also nicht zu repräsentativen Aussagen führen. Auch Auswahlkriterien der Interviewteilnehmer sind, abgesehen vom Versorgungsweg, nicht aufgeführt. Insbesondere fehlt die Aufteilung nach Hörverlust. Es ist offensichtlich, daß ein stark hörgeschädigter Mensch leistungsfähigere und damit auch teurere Hörgeräte benötigt, als eine Person mit einem geringen Hörschaden. Zur Methode der Untersuchung wurden keine genaueren Angaben gemacht. Die Frage, wie das Tiefeninterview verlief, bleibt offen. Schwerhörigkeit ist in unserer Gesellschaft weitgehend ein tabuisiertes Thema. Nicht jeder wäre bereit, offen über diesen Sachverhalt zu sprechen, besonders nicht gegenüber einer fremden Person. Da Schwerhörigkeit häufig auch zu Mißverständnissen durch falsches akustisches Verstehen führen kann, stellt sich die Frage, ob eine mündliche Intensiv-Befragung eine geeignete Methode ist. Weiterhin ist nicht einleuchtend, ob es sich um eine geschichtete Zufallsstichprobe in Bezug auf die drei dargestellten Vertriebswege handelt und nach welchem Prinzip deren Ziehung erfolgt ist Die vorliegenden Daten weisen auf eine heterogene Struktur mit homogenen Schichten hin. Ist die Standardabweichung innerhalb der einzelnen Schichten klein, so sorgt eine Aufteilung in mehrere Stichproben oft für mehr Genauigkeit für die Schätzwerte der Grundgesamtheit. Die Streuung bezüglich der drei Versorgungswege dürfte zwischen den Schichten um einiges größer sein als innerhalb nur einer Schicht.14

4.2. Überprüfung einzelner Ergebnisse

Im folgenden werden die einzelnen Ergebnisse und die Schlußfolgerungen daraus durchleuchtet. Auch hier zeigen sich einige Unklarheiten. Dies zeigt sich schon am Beispielsatz "Hörgeräte werden intensiv genutzt - die Befragten gaben eine Tragedauer von durchschnittlich rd. neun Stunden täglich an"15. Die Tragedauer von Hörgeräten hängt sehr stark von dem Grad der Schwerhörigkeit ab. Hochgradig Schwerhörige sind vermehrt auf ihr Hörgerät angewiesen und tragen ihr Hörgerät im Schnitt etwa 12 - 15 Stunden täglich16. Die Bezeichnung "intensiv" für eine Tragedauer von 9 Stunden ist daher nicht zutreffend. Erwähnt sollte hier die repräsentative Sohn-Studie "Schwerhörigkeit in Deutschland"17 werden, die 43% Schubladengeräte erwähnt. Sohn unterscheidet deshalb auch nicht ohne Grund zwischen Hörgeräteträgern und Hörgerätebesitzern.

Zu dem Diagramm "Nutzung des neuen Hörgerätes" wurde auf eine Aufteilung nach Versorgungsart verzichtet. Hier hätte man hinsichtlich der Zufriedenheitsermittlung auch vergleichen müssen, ob ein Unterschied in der Versorgungsart vorliegt. Das Diagramm auf S. 10 der Studie befaßt sich mit den Anforderungen der Versicherten. Hier setzen 91,4% der Befragten auf einen guten Betreuungsservice. Dies jedoch widerspricht den Alltagserfahrungen, nach denen Ärzte relativ wenig Zeit für Patienten aufbringen.

Nachfolgende Tabellen befassen sich mit Anforderungen der Versicherten auf den jeweiligen Versorgungswegen. Das Entscheidungskriterium "Betreuung" wird in der Auflistung nicht erwähnt. Es wäre interessant für das Ergebnis der Studie gewesen, wenn man hier noch einmal differenziert hätte.

Auch der Unterschied zwischen dem meistgenannten

Entscheidungskriterium "Empfehlung durch HNO-Arzt" bei der verkürzten Versorgung und dem "Hörgewinn" als Entscheidungsgrund für Versicherte, die bei einem Hörgeräteakustiker ihr Hörgerät bezogen haben, benötigt einer näheren Erklärung. Dieses Ergebnis ist, so dargestellt, auf vielfältige Weise deutbar: Ist der Versicherte, der den verkürzten Versorgungsweg einschlägt und einer Empfehlung des HNO-Arztes folgt, gleich zufrieden mit seinem Hörgerät? Oder liegt es daran, daß ein Hörgeräteakustiker sich mehr Zeit nimmt und dem Kunden mehrere Hörgeräte zur Auswahl anbietet, wobei sich der Kunde dann für die beste Hörqualität entscheidet? Hatte der Kunde eine Bewertungsmöglichkeit durch Vergleich der beiden Versorgungswege? Da in der Studie keine Hinweise darauf zu finden sind, kann man davon ausgehen, daß Vergleichsmöglichkeiten nicht gegeben waren. Auch hier wäre es angebracht gewesen, das Merkmal "Grad der Schwerhörigkeit" einzubinden. So liegt außerdem der Verdacht nahe, daß sich hier überwiegend ältere Menschen18geäußert haben. Aus Erfahrung sind viele bei solchen Geschäften unsicher und vertrauen lieber der Empfehlung eines langjährig bekannten Arztes. Zu betonen ist, daß das Durchschnittsalter der Hörgeräteträger nicht dem der Befragten entspricht.

Bei dem Versandhandel werden laut Diagramm auf S. 14 etwa 96% Hörgeräte der Festbetragsgruppe 3 abgegeben. Vergleicht man dazu die Aussagen der Grafik auf S. 15 mit der Angabe, daß der Versandhandel 51,3% der Geräte ohne Zuzahlung abgibt, kommt man zu der Feststellung, daß hier nur jeder zweite zuzahlen muß - 48,7% sogar weniger als 1000 DM. Bei der traditionellen Versorgung dagegen werden Zuzahlungen bis zu 7000 DM angegeben. Aus welchen Gründen so ein unterschiedliches Ergebnis zustande kommen kann, wird hier nicht ausgeführt. Es fehlen zusätzliche beschreibende Merkmale wie die Aufteilung nach Hörverlust und die Leistungen der Anbieter. Auch fehlt die Prüfung der Angebotsvielfalt.

Qualitätsgeräte, die nicht im Programm sind, können auch nicht abgegeben werden. Somit könnten sich diese unterschiedlichen Zuzahlungsdaten erklären.

Leider wird hier nicht auf die unterschiedlichen Leistungen der einzelnen Gerätetypen eingegangen. So ermöglichen digitale Hörgeräte eine genauere Einstellung an die jeweiligen Hörgerätekurven und somit bessere Anpassung an die Bedürfnisse des Hörgeschädigten19. Das verlangt natürlich auch einen höheren Preis. Die Grafiken auf S. 20 und S. 21 befassen sich mit der Zufriedenheit mit Hörgeräten, wobei auch unterschieden wird zwischen Erst- und Folgeversorgung.

Mit der Zufriedenheit mit der Hörgeräteversorgung befaßt sich auch die Grafik auf S. 22. Jedoch sind hier nur Mittelwerte angegeben. Eine gleichzeitige Angabe der Streuungsmaße fehlt völlig. Dies jedoch ist nötig, um die Mittelwerte einschätzen zu können und ihre Aussagefähigkeit zu interpretieren. So ist die Darlegung des WIdO auch nicht korrekt: aus der Gleichheit der mittleren Zufriedenheit der Befragten, die zuzahlen mussten und der Befragten, die mit Festbeträgen auskamen, kann nicht auf die Unabhängigkeit der Merkmale "Zufriedenheit" und "Zuzahlung" geschlossen werden.

Bei der Frage nach Zufriedenheit mit dem Service und der Anpassung20fehlt eine Erklärung, ob die Serviceleistungen bei dem Akustiker und dem HNO- Arzt übereinstimmen. In dieser Studie wird an keiner Stelle darauf eingegangen, was zu dem jeweiligen Leistungsspektrum gehört. Als Angebotsspektrum beim Akustiker wird auf S. 27 einzig die vergleichende Anpassung erwähnt. Zu den Leistungen eines Akustikers gehört jedoch u.a. auch die Ermittlung der Kenndaten des Gehörs, Ohrpaßstück-Abdruck, Gelegenheit zum mehrwöchigen Probetragen, Überprüfung und Nachstellen der Hörgeräte, Feinkorrekturen, techn. Weiterbetreuung, Übungen zur Hörgerätehandhabung21. Darauf wird in der Studie nicht eingegangen. Serviceleistungen eines Arztes werden nicht erwähnt. Somit ist ein konkreter Vergleich nicht möglich.

Der Kundenkontakt bei einem Akustiker wird mit durchschnittlich 3,1 Stunden angegeben22. Diese Angabe läßt sich jedoch nicht einfach so darlegen. So bestätigt ein Hörgeräteakustiker in Essen, daß Patienten mit einer schwierigeren Form der Schwerhörigkeit oder einem sehr hohen Hörverlust intensivere und längere, teils auch mehrwöchige Sitzungen benötigen. Ebenfalls intensivere Betreuung brauchen Patienten, bei denen erst nach zwanzig Jahren die Diagnose Schwerhörigkeit festgestellt wird23. Ein anderer Punkt ist die Überlegung, ob ein HNO-Arzt die Möglichkeit hat, sich ebenfalls etwa drei Stunden Zeit zu nehmen für einen Patienten. Alltagserfahrungen belegen eher das Gegenteil. Auch hier gibt es keine Angaben darüber, wie hoch der Kundenkontakt bei einem HNO-Arzt ist.

Das WIdO bemerkt in seiner Auswertung, daß die Evaluierung des Hör- und Verstehensgewinn nicht von der Zuzahlungshöhe beeinflußt wird. Ohne die Aufteilung nach Hörverlust ist die Beurteilung über die Zufriedenheit mit dem Hör- und Verstehensgewinn auf S. 30 nicht zu bewerten. Schwerhörige mit einem sehr großen Hörschaden benötigen richtigerweise Hochleistungsgeräte. Kalkuliert man ein normales Preis-Leistungs-Verhältnis, muß man annehmen, daß solche Hörgeräte teurer sind.

4.3. Korrelationen

Die Interpretation der Daten folgt einer stringenten Auswertung aufgrund der Hypothesen. Hier wird nach Korrelationen gesucht. Korrelationen sind die Zusammenhänge zwischen statistischen Ergebnissen, die durch die Wahrscheinlichkeitsrechnung ermittelt werden. Eine Zufallsgröße korreliert mit einer zweiten, wenn die Werte der ersten einen Einfluß auf die Verteilungsfunktion der zweiten haben. In dieser Studie wird offensichtlich behauptet, daß keine Korrelation zwischen gut und teuer vorhanden ist. So wird nur zwischen analog und digital unterschieden. Tatsächlich gibt es aber auch hier wieder eine unterschiedliche Bandbreite der Hörgeräteleistungen. Ein analoges Hochleistungsgerät, mit dem eine Verstärkung bis 75 db möglich ist, kostet mehr als ein analoges Gerät, welches nur eine Verstärkungsleistung bis 50 db ausmachen kann. Auch die Anpassungsleistungen eines Anbieters werden nicht einkalkuliert: an digitalen Geräten müssen je nach Hörschaden mehr zeitaufwendige Einstellungen am Klangbild unter Berücksichtigung der jeweiligen Umgebungsgeräusche vorgenommen werden. Nicht zuletzt die Tatsache, daß digitale Hörgeräte eine genauere Einstellung an den jeweiligen Hörverlust bieten und das Ausschalten störender, oft die Sprache übertönende, Nebengeräusche ermöglicht, spricht für einen höheren Preis. In der AOK-Studie werden solche Aspekte nicht berücksichtigt. Gerade diese sind jedoch maßgebend bei der Überprüfung von den Hypothesen, die das WIdO aufstellte. Weiterhin ist anzumerken, daß Zufriedenheit und Qualität nicht deckungsgleich sind. Qualität muß objektiv nachprüfbar sein - hierzu können Ergebnisse der Untersuchungen durch Hörgeräteträger, die Prototypen testen, beitragen. Das Merkmal Zufriedenheit ist eine subjektive Einschätzung. Sie allein reicht nicht aus, um auf Qualität zu schließen, zu vielfältig sind die Gründe, durch die Zufriedenheit entstehen kann.

5. Zusammenfassung und Fazit

Zusammenfassend kann man sagen, daß diese Studie viele Schwachstellen aufweist. Da einige Merkmalswerte, wie die Aufteilung nach Hörverlust, fehlen, ist eine Interpretation der Ergebnisse nicht eindeutig. Eine wissenschaftliche Seriosität ist hier nicht gegeben. Zwar wird an keiner Stelle behauptet, diese Studie sei repräsentativ, jedoch erweckt die AOK mit der Presseinformation von der WIdO vom 08.03.01 und den genannten diversen Fernsehsendungen den Eindruck.

Will man wissenschaftlichen Anforderungen genügen, muß man überwiegend methodische Arbeit und Methodenkritik leisten. Die Ergebnisse sollen reproduziert und verallgemeinert werden können. Dies kann man allerdings nur, wenn man mit geeigneten Methoden zum Ziel arbeitet. Eine Vernachlässigung führt zu verfälschten Ergebnissen, die einem qualifizierten Standard nicht genügen können.

Die Erhebung, Verarbeitung und Darstellung der statistisch aufbereiteten Daten muß jedoch stringent wissenschaftlichen Standards genügen. Dies ist besonders zu beachten, denn "sozialwissenschaftliche Ergebnisse ziehen in ihrer Außenwirkung häufig politische Reaktionen nach sich, so daß insbesondere nicht genügend gesicherte Resultate deutlich als solche kenntlich gemacht werden müssen."24

Nach Analyse der ausgewerteten vorliegenden Daten kann man sich nicht des Eindrucks verwehren, daß die Autoren mit den Ergebnissen der Studie in der politischen Diskussion ihren Standpunkt untermauern wollen. Betrachtet man den Hintergrund der Forderung des Deutschen Schwerhörigenbundes um die Aushebelung der Festbeträge, wird schnell klar, daß die AOK mit dieser Studie eine Änderung des Festbetragsmodells zu verhindern versucht. Auf relevante Aspekte wird in dieser Studie kaum eingegangen. Ein wichtiges Merkmal - der Grad der Hörschädigung wurde in keiner Weise aufgenommen. Nach Aussagen Gerhard Preußners, Vertreter der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker auf einer Podiumsdiskussion am 2. Juni 2001 anläßlich des DSB-Kongresses in Berlin, gibt es durchaus Hörschädigungen, die keinesfalls befriedigend mit einem Festbetragsgerät versorgt werden können. Nach dieser Aussage muß jedoch die Verfassungsmäßigkeit der Festbetragsregelung überprüft werden, denn eine Pflichterfüllung nach § 12 SGB V ist hier nicht gegeben.

In einer gemeinsamen Stellungnahme des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte e.V., des DSB e.V. und der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker K.d.ö.R. vom 19.06.1999 wird der Passus erwähnt: "Die sogenannten “Verkürzten Versorgungswege” stellen notgedrungen eine “Rosinenpickerei” dar, denn auf diesem Wege versorgt werden kann zugegebenermaßen nur die Masse der einfacheren gering- bis mittelgradigen Schwerhörigkeiten [...]”. Eine Aussage, der die Studie in keiner Weise nachgeht! Mit der empirisch erhobenen Datensammlung konnte die Zielsetzung - nämlich die Ermittlung der Zufriedenheit mit den unterschiedlichen Formen der Hörgeräteversorgung - nicht oder nur sehr unzureichend erreicht werden. Nicht durchdachte Fragestellungen, unberücksichtigte Faktoren, unzureichende Vergleichsmöglichkeiten und Darstellungsfehler im Ergebnisbericht der Studie führen zu eklatanten Schwächen in Bezug auf die Methodik der wissenschaftlichen Arbeit.

Ausblick

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion am 2. Juni 2001 in Berlin legte Horst Schmidbauer, MdB und vertreten im Bundestagsausschuß für Gesundheit, SPD nach Betroffenenberichten dar, daß nun auch zu prüfen ist, ob das SGB V den Ansprüchen gerecht wird. Seiner Meinung nach muß ein Paradigmenwechsel eingeleitet werden. Der Sachverständigenrat legt Ende Juni 2001 einen Bericht über die Fehlversorgung in Deutschland vor. Schmidbauer sprach weiterhin von einem eindeutig vorliegenden Faktor der Unterversorgung. Es bleibt abzuwarten, inwieweit Änderungen an den Festbeträgen vorgenommen werden. Es ist zu hoffen, daß Politiker und Entscheidungsträger die Mängel dieser Studie bemerken und mit Betroffenenverbänden und Kostenträgern gemeinsam an einem Tisch einen Entschluß fassen, der nicht auf Kosten zahlungsschwacher Patienten ausgetragen wird.

Literaturverzeichnis

Werke

Atteslander, Peter: Methoden der empirischen Sozialforschung, de Gruyter Studienbuch, 9. Aufl. 2000

Friedrichs, J.: “Methoden der empirischen Sozialforschung, S. 224, Westdeutscher Verlag, 14. Aufl. 1990

Hamann, Schwab: “Schwerhörigkeit", Aufgaben eines Hörgeräteakustikers S. 115, Georg Thieme Verlag, 1991

Seidler, Harald: “Schwerhörigkeit”, Kaden Verlag 1996 Sozialgesetzbuch V, Beck-Texte dtv

Studien

Untersuchung zur Hörgeräteversorgung - Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), 08.03.2001

Dr. med W. Sohn: “Schwerhörigkeit in Deutschland - Repräsentative Hörscreening Untersuchung bei 2000 Probanden in 11 Allgemeinpraxen, MMW/FdM” , Universität Witten/Herdecke und Siemens Audiologische Technik, vorgestellt in der Pressekonferenz in Berlin, März 2000

Pressemitteilungen und Veröffentlichungen

“Derzeitiger Stand der Hörgeräte-Versorgung in Deutschland” - Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte e.V., des DSB e.V. und der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker K.d.ö.R. vom 19.06.1999

Deutscher Schwerhörigenbund - Protokoll zum Workshop/Podiumdiskussion “Hörgeräteversorgung in Deutschland” am 2.6.2001 im Haus am Köllnischen Park, Berlin von 10-12 Uhr

Festbetragsregelung für Saarland und Rheinland-Pfalz, Stand:1.11.1997

Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen, Produktgruppe 13 - Hörhilfen vom 7.11.1994

Kind Hörgeräte - Bekanntmachung - Definition der Festbetragsgruppen 1-3

Presseinformation des WIdO, Bonn, 08.03.2001: "Massive Preisunterschiede bei der Versorgung mit Hörgeräten”

Referat Öffentlichkeitsarbeit des DSB e.V.

"Untersuchung zur Hörgeräteversorgung" des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO)

Entgegnung auf die Veröffentlichung, 10.04.2001, anforderbar beim Deutschen Schwerhörigenbund, Breite Str. 3, Berlin

Welter, Renate: “Hörgeräteversorgung in Deutschland”, DSB-Report - Zeitschrift des Deutschen Schwerhörigenbundes e.V. - 2/2001

WWW-Seiten

Pahlke, Dr. Traudl: Festbeträge für Hörgeräte Schwerhörigen-Netz

http://www.schwerhoerigennetz.de/DSBEssen/Disskussionsrunde/disskussionsrunde000325.htm)

Welter, Renate: “Festbetragsregelung und Zuzahlungen für Hörgeräte”

Forum Online für Behinderte - http://www.cebeef.com/1999/04/f439.html)

Fernsehsendungen:

Südwestrundfunk: “Informarkt”, 28.05.2001

Westdeutscher Rundfunk: “ServiceZeit Geld, 19.04.2001

Interview

Interview zum Thema Hörgeräteversorgung in Deutschland mit Herrn Ansgar Wessling, Hörgeräteakustiker, Rüttenscheider Stern in Essen

Zeit: 19.06.2001, 15.40 - 16.15 Uhr

[...]


1 Seidler, Harald: „Schwerhörigkeit“, S. 15

2WDR: "ServiceZeit Geld" 19.April 2001, Südwestrundfunk: “Infomarkt”, 28.5.2001

3Gruppe I: Hörgeräte der Festbetragsgruppe I: Einkanalige HdO- und IO-Geräte

4 Gruppe II: Hörgeräte der Festbetragsgruppe II: Einkanalige HdO- und IO-Geräte mit AGC (eingeengte Dynamik und eine Unbehaglichkeitsschwelle im hördynam. relevanten Bereich)

5 Gruppe III: Hörgeräte der Festbetragsgruppe III: (Mehrkanalige HdO- und IO-Geräte. Quelle: Hiflsmittelverzeichnis der Krankenkassen, Produktgruppe 13

6 Behrens, Renate: “Ein Stück Lebensqualität”, Schwerhörigenzeitung Hannover, “Unser Ohr”, Ausgabe 2/2000 und Aussage Hörgeräteakustiker Essen im Interview

7 Welter, Renate: Festbetragsregelung und Zuzahlungen für Hörgeräte, Forum - Online Magazin für Behinderte

8Brief des Herrn Eike Hovermann, MdB an Gudrun Schaich-Walch, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD Fraktion, Herrn Kirschner, Vors. des Ausschusses f. Gesundheit, Herrn Haack, Bundesbeauftragter f. Behinderte, Lippstadt, 24.Juli 2000

9Dr. Traudl Pahlke, Festbeträge f. Hörgeräte, Schwerhoerigen-Netz

10 Welter,R.: “Hörgeräteversorgung in Deutschland, DSB Report 2/2001, S. 7

11 J. Friedrichs: "Methoden der empirischen Sozialforschung, S. 224

12W. Sohn, W. Jörgenshaus "Schwerhörigkeit in Deutschland", Repräsentative

Hörscreening-Untersuchung bei 2000 Probanden in 11 Allgemeinpraxen, Z. All. Med. 2001; 77;

S. 143 ff. Hippokrates Verlag Stuttgart

13Friedrichs, J.: Methoden der emp. Sozialforschung, S. 145

14 Atteslander, P.: Methoden der empirischen Sozialforschung, S. 293

15AOK-Studie, S.8

16Aussagen Hörgeräteakustiker Wessling, Essen im Interview und Aussagen verschiedener hochgradig schwerhöriger Menschen

17 W. Sohn, W. Jörgenshaus "Schwerhörigkeit in Deutschland", Repräsentative HörscreeningUntersuchung bei 2000 Probanden in 11 Allgemeinpraxen, Z. All. Med. 2001; 77; S. 143 ff. Hippokrates Verlag Stuttgart

18 das Durchschnittsalter der Befragten lag bei 71 Jahren, AOK-Studie, S.6

19Aussage Hörgeräteakustiker Wessling, Essen im Interview

20 AOK-Studie, S. 24

21Hamann, Schwab: „Schwerhörigkeit", Aufgaben eines Hörgeräteakustikers S. 115

22AOK-Studie, S. 28

23 Interview mit Ansgar Wessling, Hörgeräteakustiker in Essen am 19.06.2001

24 Atteslander, Peter: Methoden der empir. Sozialforschung, 9. Aufl., S. 343

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Details

Titel
Quantitative Studien und politische Meinungsbildung - Methodenkritik an der Studie zur Hörgeräteversorgung
Autor
Jahr
2001
Seiten
19
Katalognummer
V105017
ISBN (eBook)
9783640033140
Dateigröße
380 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Quantitative, Studien, Meinungsbildung, Methodenkritik, Studie, Hörgeräteversorgung
Arbeit zitieren
Sandra Munk (Autor:in), 2001, Quantitative Studien und politische Meinungsbildung - Methodenkritik an der Studie zur Hörgeräteversorgung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105017

Kommentare

  • Gast am 2.11.2003

    Bewertung.

    Hallo Sandra,
    du hast deine Krise der Jahre bewältigt. Du habest das Zentrum der Gesellschaft für die Hörgeräteversorgung reformiert, und wenn du auch nicht ohne Sorgen bist, so stehst du im Vergleich doch sehr gut da. Gute Noten in Bildungsvergleichen! Wie hast du das gemacht?
    Gruß
    Rolf Wendlandt

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Titel: Quantitative Studien und politische Meinungsbildung - Methodenkritik an der Studie zur Hörgeräteversorgung



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