Problematisch ist v. a. die steigende Gesetzesflut im Verweisungsdschungel (Problem: Blankettstrafgesetzgebung) komplexer Normensysteme (v.a. im Nebenstrafrecht), die nicht sozial- ethisch indiziert, sondern infolge formalen Verwaltungsgehorsams an EG- rechtlichen Vorgaben orientiert ist und somit der ultima- ratio- Funktion des Strafrechts nicht gerecht werden kann.1 [...] Aus dem Problemaufriß ergibt sich daher die Frage, welche Beachtung der Schuldgrundsatz- i.S.v. festzustellenden Vorsatzes oder Fahrlässigkeit als individuelle Schuldmerkmale- in einzelnen Rechtsordnungen und schließlich durch die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene findet. Fraglich ist, inwiefern gemeinschaftsrechtliche Normgebung und Rspr. auf das deutsche StrR einwirken, und ob sich der Strafjurist gegebenenfalls neu orientieren muß. Wenn vorlie-gend von "Sanktionen" gesprochen wird, so sind diese i. w. S. zu verstehen. Der Streit, ob Sanktionsformen nach Kriminal- und sonstigem StrR qualitativ oder quantitativ getrennt werden können, muß dahinstehen, da jedenfalls allen Sanktionen die hoheitliche Ahndung eines Rechtsverstoßes gemeinsam ist.2 [1 Moll, Europäisches StrR, S 284; 2 Böse, Strafen und Sanktionen im EG-R, S. 35-45 (insbesondere S.45)]
Inhaltsverzeichnis
I) Einleitung
1) Einfluß der Europäischen Einigung auf deutsches Strafrecht
2) große Anfrage zur Strafrechtsvereinheitlichung
3) Problemstellung
4) Ziel der Untersuchung
II) Nationale Strafrechtsentwicklung - Reformen, Rspr. und Schrifttum
1) Deutsche Strafrechtsentwicklung
a) Einordnung der Begriffe in das Verbrechenssystem
b) Stellenwert des Schuldprinzips
c) gesetzliche Regelung
d) Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit
e) Probleme
2) Entwicklung in Ost- und Nordeuropa
a) Die ehemalige DDR
b) Polen
c) Finnland
d) Schweden
3) Entwicklung in Südeuropa
a) Griechenland
b) Italien
4) Entwicklung in Westeuropa
a) Österreich
b) Portugal
c) Spanien
d) Belgien
e) Niederlande
f) Dänemark
g) Frankreich
h) Irland
i) Großbritannien
aa) Allgemeines zur britischen Rechtsprechung
bb) Beispiele aus der britischen Rechtsprechung
cc) Vorsatz- Fahrlässigkeitsdogmatik
dd) Britische Rechtspraxis
5) Zwischenergebnis
III) Die europäische Dimension
1) historischer Abriß
2) Die EMRK
3) Das EG - Recht
a) Corpus Juris
aa) Einzelne Regelungen
bb) Probleme
b) Sanktionsrecht der EG i. w. S.
aa) VO (EG/EURATOM) 2988/95
bb) VO (EG) 800/99
cc) VO (EWG) 17 / 62
(1) Tatbestand des Art.15 der EWG- KartellVO
(2) Beweisfragen in der Praxis
(3) Irrtümer
4) Rspr. des EuGH, EuG
a) ständige Rspr. zum Kartellrecht
b) Rs. C-104/94
c) Rs. C-137/95
d) Rs. C-7/98
IV) Zusammenfassung und Stellungnahme
V) Anhang
Folie 1 - historische Entwicklung
Folie 2 - Prüfungsaufbau
Folie 3 - Vorsatz und FLK im Überblick
Folie 4 - Gesetzestexte / Übersetzungen
Folie 5 - Stellenwert des Schuldprinzips / EMRK
Folie 6 - Gesetzestexte / Übersetzungen
Folie 7 - Gesetzestexte / Übersetzungen
Folie 8 - Gesetzestexte / Übersetzungen
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der europäischen Einigung auf das deutsche Strafrecht, insbesondere im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Das primäre Ziel ist die Analyse, inwieweit europäische Vorgaben und Rechtsprechung den deutschen Schuldgrundsatz "nulla poena sine culpa" beeinflussen und ob eine strafrechtliche Neuorientierung erforderlich ist.
- Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts auf nationale Strafrechtssysteme
- Vergleichende Analyse der Unterscheidung von Vorsatz und Fahrlässigkeit in verschiedenen europäischen Ländern
- Stellenwert und Bedeutung des Schuldprinzips im europäischen Vergleich
- Rechtsprechung des EuGH und EuG im Bereich des Kartell- und Sanktionsrechts
- Problematik der "strict liability" und des "materiellen Rechts" in europäischen Strafrechtsordnungen
Auszug aus dem Buch
3) Problemstellung
Heute vermag man kaum zu beurteilen, ob die "Grenzüberschreitung des Strafrechts" nun Lösung oder Problem ist. Die (schon national) schwer abzugrenzenden Begriffe von Vorsatz und Fahrlässigkeit, erweisen sich im Kontext fremder Sprach- und Rechtssysteme als überaus problematisch. Juristische Begriffe, selbst wenn sie im eher seltenen Fall sprachlich objektiv deckungsgleich sind, beziehen sich immer auf ihr nationales Binnensystem und sind daher von jahrelanger nationaler Rspr. und Dogmatik geprägt. Man kann folglich Rechtsbegriffe nicht naiv durch einfaches Übersetzen gleichstellen, ohne vorher zumindest das bezogene ausländische Rechtssystems entschlüsselt zu haben. Erst durch Analyse und Rechtsvergleich ist erkennbar, was hinter dem jeweiligen Terminus steht. Insofern "gibt es keine einheitliche Sprache für Europa; es spricht auch niemand europäisch".
Unstreitig bestehen aber Bestrebungen und lebhafte Diskussionen in der Strafrechtsforschung bezüglich Schaffung und Ausbau von gesamteuropäischen Regelungen im AT des StrR bis hin zur "Utopie" eines allumfassenden einheitlich europäisch supranationalen Strafgesetzes. Man darf hier aber die "Gefahren einer Rechtsvereinheitlichung" angesichts der diversen traditionellen Denk-, Sprach- und Verhaltensweisen nicht unterschätzten. Problematisch ist v. a. die steigende Gesetzesflut im Verweisungsdschungel (Problem: Blankettstrafgesetzgebung) komplexer Normensysteme (v.a. im Nebenstrafrecht), die nicht sozial- ethisch indiziert, sondern infolge formalen Verwaltungsgehorsams an EG- rechtlichen Vorgaben orientiert ist und somit der ultima- ratio- Funktion des Strafrechts nicht gerecht werden kann. Es ist auch fraglich, ob der in Deutschland seit Jahren geprägte Schuldgrundsatz : "nulla poena sine culpa", der durch den BGH als "unantastbarer Grundsatz allen Strafens" bezeichnet wurde, auch in anderen europäischen Rechtsordnungen Geltung beansprucht. Zahlreiche MS der EU kennen - wie noch zu zeigen ist - angelehnt an anglo- amerikanische oder französische Rechtsdoktrin innerhalb ihrer jeweiligen Sanktionssysteme Formaldelikte ("strict liability offences" bzw. " infractions matérielles ") in der Form, daß Sanktionen aufgrund des Vorliegens lediglich objektiver Tatbestandsmerkmale ausgesprochen werden können, ohne daß Vs. oder FLK vorausgesetzt wird.
Zusammenfassung der Kapitel
I) Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den zunehmenden Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts auf das deutsche Strafrecht und stellt die Forschungsfrage nach der Relevanz des Schuldprinzips im Kontext der europäischen Einigung.
II) Nationale Strafrechtsentwicklung - Reformen, Rspr. und Schrifttum: Dieses Kapitel analysiert die dogmatische Behandlung von Vorsatz und Fahrlässigkeit in verschiedenen europäischen Rechtsordnungen, wobei sowohl die deutsche Entwicklung als auch Ansätze in Ost-, Nord- und Südeuropa sowie Westeuropa untersucht werden.
III) Die europäische Dimension: Der Abschnitt widmet sich den Einflüssen von EG-Recht, der EMRK und der Rechtsprechung des EuGH/EuG auf die strafrechtliche Harmonisierung, insbesondere im Bereich des "Corpus Juris" und des Sanktionsrechts.
IV) Zusammenfassung und Stellungnahme: Das Fazit stellt fest, dass europaweit eine Tendenz zur Aushöhlung des Schuldprinzips durch reine Erfolgshaftung besteht und plädiert für eine Rückbesinnung auf das Strafrecht als "ultima ratio".
Schlüsselwörter
Vorsatz, Fahrlässigkeit, Schuldprinzip, nulla poena sine culpa, europäisches Strafrecht, Sanktionsrecht, Corpus Juris, Rechtsvergleichung, EG-Recht, EMRK, strict liability, Strafzumessung, Europäische Einigung, Harmonisierung, Wettbewerbsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Neuorientierung bei der Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit im Strafrecht unter dem Einfluss der europäischen Integration.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind der Schuldgrundsatz (nulla poena sine culpa), die Harmonisierung strafrechtlicher Normen innerhalb der EU, der Vergleich nationaler Rechtstraditionen und die Rolle von Sanktionen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob durch die europäische Einigung eine Neudefinition oder eine Abkehr von traditionellen Schuldmerkmalen wie Vorsatz und Fahrlässigkeit erforderlich wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtsvergleichende Analyse der Strukturen einzelner EU-Mitgliedstaaten sowie eine Untersuchung einschlägiger Rechtsprechung von EuGH und EuG durchgeführt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die nationale Strafrechtsentwicklung in verschiedenen europäischen Ländern, die europäische Dimension durch EG-Recht und EMRK sowie spezifische Probleme wie "strict liability"-Tatbestände.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Vorsatz, Fahrlässigkeit, Schuldprinzip, europäisches Strafrecht, Sanktionsrecht, strict liability und Rechtsangleichung.
Wie bewertet der Autor den Einfluss der "strict liability"?
Der Autor steht der Einführung von "strict liability"-Tatbeständen kritisch gegenüber, da er darin eine Gefahr für den Schuldgrundsatz und eine Aufweichung des Strafrechts sieht.
Welche Rolle spielt die Rechtsprechung des EuG im Wettbewerbsrecht?
Das EuG tendiert laut Autor dazu, bei Wettbewerbsverstößen den Vorsatzbegriff weit auszulegen, was faktisch zu einer objektiven Haftung führen kann und der individuellen Schuldprüfung entgegensteht.
- Citation du texte
- Dr. Veit Busse-Muskala (Auteur), 2001, Neuorientierung bei der Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit durch die europäische Einigung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10504