Die Entstehung des Menschenrechts (Grundgedanke und Entwicklungen )


Seminararbeit, 2001

10 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Entstehung der Menschenrechte
2.1 Antikes Menschenrechtsverständnis
2.2 Frühchristentum und Menschenrecht
2.3 Das Mittelalter
2.4 Die Reformation
2.5 Vertragstheorien des 16./ 17. Jahrhunderts
2.6 Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung
2.7 Die Erklärung der franz. Revolution
2.8 Deutschland 1848/ 49
2.9 Menschenrechte und Grundfreiheiten nach 1945

3. Fazit

4. Literatur

1. Einleitung

Wir befinden uns nun im 21. Jahrhundert und man sollte denken, dass die Menschheit aus ihren Fehlern bzw. ihrer Vergangenheit gelernt hat.

Stattdessen erfährt man aus den Medien, dass der Irak erneut aus fadenscheinigen Gründen bombardiert worden ist, dass Tausende Menschen aus politischen Gründen in Gefängnissen sitzen und im schlimmsten Fall gefoltert und getötet werden, dass soziale oder psychische Ursachen und Umstände Menschen dazu veranlassen, andere zu verletzen.

Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht in den Medien über Menschenrechtsverletzungen in der ganzen Welt berichtet wird. Jede dieser Meldungen zeigt, dass das Thema Menschenrecht noch immer viele Schattenseiten hat und nichts von seiner Brisanz verloren hat. Es genügt aber nicht, wenn wir die betroffenen Staaten bzw. Menschen verurteilen. Notwendig ist es vielmehr, die jeweiligen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Hintergründe aufzuhellen. Denn nur so können die Ursachen der beklagten Menschenrechtsverletzungen erkannt und Strategien zu ihrer Überwindung entwickelt werden.

Sicherlich kann man nicht davon ausgehen, dass alle Menschen eine Menschenrechtsverletzung begehen oder gutheißen, aber die wenigen, die sich für die Verwirklichung und Entstehung von Menschenrechten einsetzten, gingen in der breiten Masse unter oder wurden durch staatliche bzw. regierende Institutionen verfolgt und ermordet.

Wenn man von Menschenrechten spricht, muß man aber nicht nur die staatlichen Institutionen betrachten, oft reicht es schon aus, wenn man vor seiner eigenen Tür kehrt. Wie oft ertappt man sich dabei, anderen gegenüber intolerant und respektlos zu sein.

Menschenrechte sind nicht nur da, um jeden einzelnen Menschen oder Minderheiten vor staatlicher Willkür zu schützen, sondern auch, um ein besseres Lebensumfeld untereinander zu schaffen.

Da stellt sich dem Autor die Frage: "Ist der Mensch überhaupt schon bereit, für seine von ihm selbst formulierten Ideale und Rechte, oder wird er immer noch von seinen Urinstinkten, wie Aggressionen beherrscht?". Seien wir doch mal ehrlich zu uns selbst und denken an unsere letzte Auseinandersetzung mit anderen. Stieg da nicht der Adrenalinspiegel ? Und hatten wir es nicht schwer, damit zu kämpfen, unsere Anspannung zu beherrschen?

Aber dies sollte nur eine Randbemerkung sein. Um eine Antwort auf die Frage: "Ist die Menschheit noch nicht reif für ihre aufgestellten Lebensregeln ?" zu erhalten, wird der Schreiber der Hausarbeit auf die Gründe und Umstände der Entstehung der Menschenrecht näher eingehen und versuchen, diese in Verbindung mit der Missachtung dieser Rechte zu erklären.

1. Die Entwicklung der Menschenrechte

,,Das Problem der Geltung und des Umfanges der Menschenrechte gehört seit über 200 Jahren zu den Grands Themes der Geschichte." (Oestreich, 1978, S.4)

,,Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen unabhängig von seiner Stellung in Staat, Gesellschaft, Familie, Beruf, Religion und Kultur bereits dadurch zustehen, daß er als Mensch geboren ist. Auch andere Merkmale wie Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, politische oder sonstige weltanschauliche Vorstellungen, nationaler oder sozialer Herkunft lassen die Gültigkeit der mit der bloßen Existenz als Mensch verbundenen Menschenrechte unberührt." (Brockhaus 1991, S.466)

Die Rechte und Freiheiten, die wir unter dem Begriff Menschenrechte zusammenfassen, sind in der Vergangenheit bei weitem nicht so selbstverständlich gewesen, wie wir das heute empfinden. Sie sind vielmehr eine historische Errungenschaft, die sich unter bestimmten politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen entwickelt hat. Sie sind nicht starr und unveränderlich, sondern werden ständig gestaltet und weiterentwickelt.

Gleichzeitig unterliegen sie jedoch immer der Gefahr von Einschränkungen und Deformierungen.

Von den anfänglichen Rechten der Polisbürger der Antike, die stolz darauf waren, frei zu sein, welches sie durch die Teilnahme an der Regierung und durch die Respektierung ihrer Rechte auszudrücken versuchten, bis hin zur Manifestierung der Grundrechte des Individuums in den Grundgesetzen der einzelnen Staaten bzw. in der UN Charta von 1949, soll die Entstehung des Menschenrechtes in meinen Ausführungen dargestellt werden.

2.1 Antikes Menschenrechtsverständnis

Wenn hier von Antike gesprochen wird meint der Autor damit die griechische und römische Welt in ihrer Blütezeit. In dieser Zeitepoche haben sich bedeutende Philosophen, wie z.B. Aristoteles, Sokrates und Platon zum erstenmal Gedanken zur sozialen Gestaltung des Lebens der Menschen gemacht.

In der hellenischen Welt wurde das Recht nur für einen begrenzten Personenkreis reserviert. Es galt nur für den Angehörigen der Polis, den Bürger. Sklaven, Frauen und Nichtpolisbürger waren davon ausgeschlossen. Zu diesen Rechten zählte unter anderem die Teilnahme an der Regierung, implizit Wahlrecht, und die Freiheit der männlichen Bürger, worauf diese sehr stolz waren.

Man kann in diesem Zeitalter noch nicht von Menschenrechten sprechen, aber der Grundstein für ihre spätere Entwicklung wurde in dieser Ära gelegt.

Cicero machte aus der geistigen Ansicht der Philosophen, der lex naturae, dem Gesetz, das alle Menschen von Natur aus und vor Gott gleich sind, eine Sache der Politik und Justiz, die noch bis in die Neuzeit ihren Einfluß nehmen sollte. Leider konnte sich diese Ansicht nicht durchsetzen und es blieb eine Kluft zwischen dem philosophischen Denken, mit seinen ethnischen und moralischen Grundsätzen, und der politischen und ökonomischen Gesellschaftsstruktur.

2.2 Frühchristentum und Menschenrecht

Selbst die Lehren oder Predigten Christi, dass alle Menschen vor Gott gleich sind und das darauf basierende Christentum, vermochten es nicht, Frieden und ein soziales Umfeld für alle Menschen zu schaffen. Zwischen der gepredigten Gleichheit aller Menschen vor Gott und einer wirklichen Gleichheit als Menschenrecht lagen Welten und weder die Kirche noch die mittelalterlichen Theologen taten etwas dafür, diese Kluft zu überwinden.

Ein unantastbares Menschenrecht auf Freiheit stand ebensowenig zur Debatte, wie das Recht auf Gleichheit aller Menschen. Würdenträger der Kirche glaubten, die Menschen zum rechten Glauben zwingen zu können und rechtfertigten damit die religiöse Verfolgung Andersdenkender.

Nach Meinung des Autors hat das Frühchristentum, abgesehen von der sicherlich sehr positiv zu sehenden Aufhebung der Sklaverei, keinen maßgeblichen Einfluß auf die Entwicklung der Menschenrechte.

2.3 Das Mittelalter

Das mittelalterliche Rechtsverständnis ist sehr stark von der christlichen Weltanschauung geprägt. In der geistlichen Welt war man der Meinung, dass die Kirche das alleinige Wissen und die Macht bzw. den Universalanspruch hatte, über alle Menschen zu richten. Dieses äußerte sich auch in der Auffassung, dass jeder Herrscher ein Beauftragter Gottes ist und an göttliches und natürliches Recht gebunden ist.

Thomas von Aquin (1225-1274) entwickelte ein umfassendes theologisch - politisches Rechtssystem. Er verarbeitete Senecas Vorstellung von vernunftbegabten Wesen weiter und kam zu der Erkenntnis, dass kein Mensch gegen sein eigenes Gewissen handeln dürfe.

"Die Freiheitsrechte der Zeit, Freiheit des Eigentums, der Person und des Lebens, bilden gerade die Grundlage jeder gerechten Herrschaft." (Oestreich, 1978, S.24)

Die berühmte Magna Charta (1215 ) beinhaltet keine Menschenrechte, sondern korporative Rechte, welche die Barone vor dem Mißbrauch königlichen Gerichtsbarkeit schützen sollten. Man kann ihr zu gute halten, dass der englische König erstmalig angemaßte Rechte aufgeben mußte.

Aber auch hier zeigt sich, dass sich die Rechte nur auf die Schicht beziehen, die das Lehnsrecht schon hatte. Leibeigene bzw. Untertanen konnten bestimmte Grundrechte noch nicht genießen. Die Erhaltung von Frieden und Freiheit und war nicht mehr alleinige Aufgabe der Krone, sondern aller einflußreichen Schichten.

Bei der Betrachtung von Rechtsvereinbarungen darf man sein Augenmerk nicht nur auf England legen, sondern es kam auch in Spanien, wie auch auf deutschem Gebiet zu wichtigen Aufzeichnungen von Rechten.

In Spanien wurde "das Recht aller Einwohner auf Wahrung des anerkannten Gewohnheitsrechtes, [...] Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, [...] und die Unersetzlichkeit von Leben und Ehre, Haus und Eigentum." (Oestreich, 1978, S.28) von Alfons IX. bestätigt. Ähnliche Tendenzen bzw. Verträge kamen auch auf deutschem Boden zum Tragen, wie der Tübinger Vertrag von 1514. In diesem mußte der Herzog von W ü rttemberg seinen Ständen entsprechende Freiheiten in einer Verfassungsurkunde zu gestehen.

Es kann im Mittelalter also nicht von Grundrechten im heutigen Sinne gesprochen werden, vielmehr handelte es sich um Privilegien und kooperative Rechte.

2.4 Die Reformation

Die Reformation beansprucht einen großen Teil in der geistigen Vorbereitung der Menschenrechte. Luther stellt mit seiner Lehre den einzelnen Menschen in eine Verantwortung vor Gott. Dies sollte das Individuum selbstständig und selbstverantwortlich in Glaubensfragen und gegenüber den herrschenden Schichten machen. Calvin knüpfte an den Lehren Luthers an und meinte, dass der Herrscher die Pflicht hat, zum Wohle des Volkes, die Freiheitsrechte zu wahren. Man kann auch an den Entwicklungen der Länder, in denen der Calvinismus bestimmend war, erkennen, das der Sieg des Absolutismus verhindert wurde. Dazu gehörten England und die Niederlande.

2.5 Die Vertragstheorien des 16./ 17. Jahrhunderts

Diese Zeitepoche war sehr durch die vorangegangenen Reformation- bewegungen geprägt, welches sich insbesondere an der Lösung vom theologischen Rechtsverständnis zeigte.

In den einzelnen Ländern oder Staaten löste man sich von der Vorstellung, dass der Herrscher das alleinige, von Gott gegebene Recht hat, über Leben und Eigentum zu urteilen.

"Die Menschenrechte wurden aus der Ratio und aus dem Wesen des mit Vernunft begabten Menschen abgeleitet." (Oestreich, S.35)

Man kann auch sagen, dass sich eine Volkssouveränität herausbildete und die privilegierten Bürger durch ihre Standesvertretungen nicht mehr unmündig der Willkür des Monarchen gegenüberstanden. Wichtige Begriffe zur Begründung und Beschränkung der sich ausdehnenden absolutistischen Herrschaft waren der Gesellschaftsvertrag, die Volkssouveränität und die Gewaltenteilung.

Die Lehre vom Gesellschaftsvertrag wurde von verschiedenen Naturrechtslehrern mit unterschiedlichen Auffassungen vertreten. In einem ersten, dem eigentlichen Gesellschaftsvertrag, schließen sich die ursprünglich freien und gleichen Menschen zusammen. Diese Gesellschaft schließt dann einen zweiten, den sog.

Herrschaftsvertrag in dem der Souverän eingesetzt wird. Dieser verwaltet treuhänderisch die ihm übertragene Macht. Wieder war der Herrscher an den Vertrag gebunden und es stand dem Volk ein Widerstandsrecht zu.

Aber auch in diesen Verträgen oder Lehren ist klar zuerkennen, dass die Hauptanliegen bei Verfassungskonzeptionen im Schutz des Eigentums lagen. Die zu Vermögen und Besitz gekommene Klasse wollte nun auch Rechte gegenüber den höheren Ständen und dem Monarchen haben, um ihr Eigentum und ihre neu errungene Position zu schützen.

Aus diesem Grund ist es zu diesem Zeitpunkt überfrüht von Menschenrechte zu sprechen, da es mehr oder weniger Privilegienrechte waren.

2.6 Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung

Die Virginia Bill off Rights (1776) gilt als die erste Menschenrechtserklärung. Sie wurde von den Siedlern der 13 englischen Kolonien in Nordamerika formuliert, die ihre wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit von England anstrebten. Alle vorangegangenen Erklärungen, wie z.B. die vom Autor bereits erwähnte Magna Charta Libertatum, waren keine Menschenrechtserklärungen, sondern Privilegienbriefe, d.h. dem Herrscher abgenötigte Gunsterweise.

Der Anlaß der Unabhängigkeitserklärung wurde auch hier zum größten Teil durch die am politischen Entscheidungsprozeß mitwirkende Ober- und Mittelschicht gegeben. Diese lehnte zwar die Kolonialherrschaft ab, wollte aber im Zuge der politischen Neustrukturierung keine neue Besitzverteilung bzw. Umverteilung des erworbenen Einflusses und des Eigentums.

An der anfänglichen Besetzung der Präsidentenämter kann man erkennen, dass die Hauptmitwirkenden der Unabhängigkeitserklärung noch ein viertel Jahrhundert lang die Geschicke der neuen Nation leiteten.

Zum Beispiel George Washington erster Präsident der USA war oberster Heerführer, John Adams Wortführer im Kontinetalkongreß, Thomas Jefferson war der Autor der Erklärung und später dritter Präsident, sowie James Madison als Vater der Verfassung und vierter Präsident bekannt.

Die neu entstandene Verfassung beinhaltet nicht nur alte überarbeitete englische Rechte, sondern es wurde zusätzlich Neues mit eingebaut, wie der Grundsatz der Volkssouveränität, die Freiheit der Presse, die Gewaltenteilung, das Recht auf freie Religionsausübung. Sie verbindet wie kein vergleichbares Werk zuvor das Interesse an politischer und wirtschaftlicher Unabhängigkeit mit der Idee der Freiheit und Gleichheit aller Menschen.

Es ist sicherlich auch wichtig zu bemerken, dass in den neuen Kolonie keine alten aristokratischen Strukturen zu finden waren, die diese "Revolution" mit Sicherheit hätten vereiteln können. Viel mehr ging alle Macht vom Volke bzw. von den gewählten Volksvertretern aus.

An der Umsetzung der aufgestellten Rechte hat es aber noch lange Zeit gehapert, da in den Südstaaten die Sklaverei erst 1865 abgeschafft und bis zur Mitte des letzten Jahrhunderts die afroamerikanische Bevölkerung diskriminiert wurde.

2.7 Die Erklärung der franz. Revolution

Im Juli 1789 legte der Marquis de la Fayette der Französischen Nationalversammlung den revolutionären Entwurf einer Menschenrechts- verkündung vor und beantragte die Aufnahme in die Verfassung. Thomas Jefferson, der Verfasser der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, der damals Gesandter in Paris war, hatte an der Formulierung mitgearbeitet.

Einen großen Einfluß hatten auch die Forderung der wählenden Bevölkerung, die sie in Form von Beschwerdeheften bei ihren Vertretern einreichten. Darin verlangten sie bei der Aufstellung einer neuen Verfassung, dass eine Erklärung von unverjährbaren Rechten zwingend notwendig war. Denn sie sagten, dass die neue politische Gesellschaft zur Wahrung dieses Rechts gegründet werde.

Und ohne die Rechte für Menschen kann es auch keine Rechte für eine Gesellschaft geben, da sich die Gesellschaft aus Menschen zusammensetze.

Die Probleme im Gegensatz zu Amerika lagen darin, dass die französische Bevölkerung zum größten Teil aus Besitzlosen bestand und in Frankreich der Feudalismus vorherrschend war. Es war notwendig, die alten Gesellschafts- strukturen aufzuspalten oder ganz abzuschaffen.

Im ersten Artikel der Erklärung stand aus diesem Grund, dass alle Menschen frei und gleich an Rechten geboren werden und man versuchte, einen Nationalstaat ohne jegliche Stände aufzubauen. Das Volk konnte seine Vertreter wählen und für eventuelle Fehlschläge bzw. durch Mißwirtschaft erlangten Schaden konnte man die gewählte Regierung verantwortlich machen.

Ferner wurde für jedermann das Recht auf Unterricht durchgesetzt, sodass es im Bildungsbereich des Volkes keine Unterschiede zwischen einfachem und besitzendem Bürgertum mehr geben soll.

In der Schlußfolgerung der Erklärung wird nochmals auf die Abschaffung der Institutionen hingewiesen, die eine Beeinträchtigung bzw. Verletzung der aufgestellten Artikel bewirken könnten. Gemeint waren damit sicherlich die Beseitigung der Aristokratie und aller anderen alten Herrschaftsformen, um einen neuen Nationalstaat, in dem alle Menschen, gleichwohl ihrer Herkunft, eine Mitverantwortung an der Regierung tragen und ihnen von Natur aus innewohnende Rechte zu stehen.

"Man ist nicht frei durch Privilegien, sondern durch Rechte, die allen gehören, [...] so hat die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden nur die Schranken, die den anderen Gliedern der Gesellschaft den Genuß der gleichen Rechte sichern." (Oestreich, S.73)

2.8 Deutschland 1848/ 49

Die liberalen und aufklärerischen Vorstellungen der franz. Revolution wurden durch die Erfahrungen der Jahre modelliert und fanden in den Diskussionen der Frankfurter Nationalversammlung ihren Niederschlag.

Im Vordergrund stand dennoch die Frage nach den sozialen und politischen Rechten des Bürgertums.

Durch die Zersplitterung des deutschen Staates, da es ein zusammen- hängendes Staatengebilde noch nicht gab, hatte jedes einzelne Land eine eigene Verfassungen und war meist unter der Regentschaft eines Einzelnen, des Feudalherrn. Es blieb also den Einzelstaaten überlassen, ob sie die Reichsverfassung der Paulskirche übernehmen bzw. in die vorhandene mit einbeziehen würden oder nicht.

Dennoch muß man sagen, dass sich eine grundlegende Reform der einzelstaatlichen Verfassung in fast allen Staaten vollzog, besonders in der Festlegung der persönlichen und staatsbürgerlichen Rechte.

Bayern war zu der damaligen Zeit sehr fortschrittlich, da es schon seit 1818 ein Grundrechtskatalog in der Verfassung besaß. Die Münchener Bürgerschaft forderte 1848 nicht nur die vollkommene Pressefreiheit, Einrichtung von Schwurgerichten, Erleichterung der Feudallasten und die Minister- verantwortlichkeit, sondern auch die Vereins- und Versammlungsfreiheit, sowie die zweckmäßige Verteilung der Steuern. Wichtig war nicht nur, dass die meisten Forderungen im bayrischen Grundrechtskatalog auf gesetzlichem Wege ihren Einzug hielten. Sondern auch, dass die alte Standesordnung überwunden wurde und das Wahlrecht für alle männlichen Einwohner verliehen wurde. Es wurden die Grundlasten aufgelöst bzw. aufgehoben, das Gerichtswesen neu organisiert und somit dem süddeutschen Liberalismus genüge getan.

Das Gesetz über die Grundrechte des Volkes hatte nur knapp 3 Jahre bestand, dennoch fand das Prinzip eines nationalen Rechtsstaates mit wählbaren Vertretern beim Volk große Zustimmung und verändert sehr stark das Rechtsverständnis. Die 48er Revolution holte die Leistungen der franz. Revolution nach und an Stelle der naturrechtlichen- aufklärerischen Vorstellung vom Menschenbild mit seinen Grundrechten, trat die liberale Auffassung der Rechtsperson.

Es ist daher auch selbstverständlich, dass beim Kampf um die Einheit des deutschen Staates/ Reiches auch um die Freiheitsrechte mit gefochten wurde.

2.9 Menschenrechte und Grundfreiheiten nach 1945

Die Folgen des 2. Weltkrieges und die nationalsozialistischen Verbrechen machten es notwendig, die Menschenrechte mehr den je abzusichern.

Aus diesem Grund gründeten 1945 51 Staaten die "Vereinten Nationen", die bis heute auf über 160 Staaten angewachsen ist. Und schon in der Präambel der Charta der UN wird der hauptsächliche Grund dieses Zusammenschlusses deutlich, nämlich künftige Generationen vor den Geißeln des Krieges zu schützen, den Glauben an die Grundrechte, Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit erneut zu bekräftigen. " Die Generalversammlung veranlaßt Untersuchungen und gibt Empfehlungen ab, [...] zur Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion beizutragen." (UN-Charta, Artikel 13)

Im Jahre 1948 wurde die Universal Declaration of Human Rights verabschiedet, die wie Oestreich schrieb, als neue Magna Charta der Welt gefeiert wurde. "Sie geht von der Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte aus, die die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bilden" ( Oestreich, S.120)

Auf Grund der damaligen Teilung der Welt in zwei Lager, dem Ost- und Westblock, kam es zu einer Stimmenthaltung des Ostblocks, sodass der Kampf um die Verwirklichung bzw. Anerkennung der Deklaration weiterging. Dennoch wurde in den Verfassungen der Länder ein Grundrechtskatalog aufgenommen, wie zum Beispiel in Deutschland. In den ersten Artikeln des Grundgesetzes sind die Grundrechte enthalten, z.B in Artikel 1 die Würde des Menschen sei unantastbar.

Die Schwierigkeit bei der Durchsetzung der Erklärung lag nicht mehr an den Regierungssystemen, sondern vielmehr darin, dass sich 150 Staaten unterschiedlichster Herkunft, Tradition, Geschichte und mit einem anderen Wertesystem daran beteiligten, wodurch Probleme bei der Auslegung der Deklaration entstanden und entstehen. " Eine Politisierung der Menschenrechte findet statt, um sie letztlich bestimmten Herrschaftssystemen anzupassen und den übrigen aufzuzwingen." (Oestreich, S. 128)

Die Menschenrechtsbewegung hat in der heutigen Zeit eine ganz andere Qualität erlangt, da die Deklaration von vielen Staaten zwar unterschrieben wurde, aber nie eine Beachtung gefunden hat. Man könnte fast sagen, dass die Unterschrift dazu dient, sich vor der Welt reinzuwaschen und mehr ein Provisorium ist, ähnlich den kirchlichen Ablaßbriefen des Mittelalters.

Dies war auch ein Grund, warum es zur Entstehung von Menschen- rechtsorganisationen, wie Amnesty International gekommen ist. Man versteift sich nicht nur auf die Staaten, sondern versucht, das Menschen-rechtsverständnis des Einzelnen zu fördern bzw. zu prägen und das Bewußtsein bzw. die Sensibilität der Menschen gegenüber Verstößen der Deklaration zu schärfen.. Es werden jährlich die Verletzung der Staaten gegenüber ihren Bürgern bzw. gegenüber Oppositionellen von diesen Organisationen oder ihren Helfern aufgedeckt und öffentlich angemahnt. Aber dies sind nur Tropfen auf einem heißen Stein, da sich selbst die Großmächte nicht an die Menschenrechtsdeklaration halten, obwohl diese eigentlich mit gutem Beispiel vorangehen sollten. Diese Mißachtung macht es auch schwer, die Intervention in andere Staaten zu rechtfertigen, in denen Menschenrechtsverletzungen begangen werden, da diesen immer ein Gegenargument geliefert wird. "Es genügt nicht, Regierungen und Machthaber zur Unterzeichnung von Vertragspapieren bewegen zu wollen, das wichtigste ist und bleibt sie von ihrer Aufgabe des tatsächlichen Schutzes der Menschenrechte zu überzeugen." (Oestreich, S.129 )

Die Frage auf eine Intervention in die USA, China oder der GUS erübrigt sich dadurch, da dieses verheerende Auswirkungen für die gesamte Menschheit haben würde. Schon allein diese Tatsache zeigt den immerwährenden Kampf um die Gleichberechtigung aller Menschen bzw. Völker. Nur weil gewisse Staaten ein erhebliches Gewalt- und Machtpotential haben, heißt dies noch lange nicht, dass sie das Recht auf Unantastbarkeit erworben haben.

3. Fazit

Aus meinen Ausführungen konnte ich erkennen, dass der Wunsch der Menschen nach Menschenrechten so ausgeprägt ist, dass er sich wie ein roter Faden durch alle Jahrhunderte der Menschheitsgeschichte zieht. Ich würde sogar so weit gehen, zu behaupten, dass dieser Wunsch ein Grundbedürfnis der Menschen ist. Die Geschichte hat aber auch gezeigt, dass die Menschenrechte ständig weiterentwickelt werden und ihre Durchsetzung bzw. Anwendung stets hart erkämpft worden ist bzw. wird.

Es ist auch zu erkennen gewesen, dass bestimmte Rechte und Freiheiten immer wieder ein Privileg der Herrschenden bzw. der Besitzenden waren, hingegen für alle anderen Stände die Gefahr von Einschränkungen und Deformierungen der Menschenrechte bestand.

Auf die Frage "Ist der Mensch überhaupt schon bereit, für seine von ihm selbst formulierten Ideale und Rechte, oder wird er immer noch von seinen Urinstinkten, wie Aggressionen beherrscht?" konnte ich keine zufriedenstellende Antwort finden. Ich kann es mir nur insofern erklären, dass der Mensch erst sehr spät Grundrechte erlangt bzw. diese erst spät manifestiert wurden, und er vielleicht aus diesem Grund noch nicht fähig ist, damit umzugehen.

Wenn man einmal bedenkt, wie lange es dauerte bis es in der Menschheitsgeschichte zu einer Niederschrift der Grundrechte jedes einzelnen kam, könnte es noch einige Zeit benötigen, um es allen Menschen zu suggerieren bzw. bis es alle anerkennen würden. Anders gesagt ist es auch erschreckend, dass es erst zu einer schriftlichen Ausarbeitung von Grundrechten kommen mußte, da diese Rechte jedem Menschen schon seit Geburt zustehen und man sollte auch immer jeden so behandeln, wie man selbst gern behandelt werden möchte.

Das bringt mich auf den Gedanken, dass die Konventionen die Menschen nur vor staatlicher Willkür schützen soll. Wer aber schützt uns vor der Willkür der anderen? Oder wird davon ausgegangen, dass jeder Einzelne vernunftbegabt handelt? Meiner Meinung nach darf man nicht nur verlangen, dass die Menschenrechte nur auf staatlicher Ebene durchgesetzt werden.

Es muß sich erst das Bewußtsein und die Sensibilität jedes Individuums in Bezug auf Menschenrechte verändern, um eine bessere menschenwürdige Gesellschaft zu schaffen. Oder wie Brecht es sagte: ,, Erst bevor die Welt sich ändert, muß sich die Menschheit verändern".

Leichter gesagt als getan, denn ich denke, solange die Menschen von materiellen Dingen geleitet werden und das oberste Ziel die eigenen Interessen sind, kann es der Gesamtheit nicht gut gehen. Aber sicherlich ist dieses egoistische Denken tief verankert, da laut Darwin der Stärkere gewinnt und sicherlich sind die Gene aus der Entstehung der Menschen noch in uns verankert und beeinflussen unser Handeln noch bis in die heutige Zeit.

Abschließend möchte ich sagen, dass sich die Anerkennung der Menschenrechte trotz der erheblichen politischen Veränderungen in der Welt nicht wesentlich verbessert hat. Zunehmende Demokratie bedeutet nicht zwangsläufig mehr Menschenrecht. Fast alle Regierungen der Welt haben in der Vergangenheit zahlreiche Abkommen zum Schutz der Menschenrechte unterzeichnet, aber die Umsetzung bleibt bis heute hinter den geforderten Rechtsnormen zurück. Die Menschenrechtspolitik wird auch heute noch, wie die Geschichte es bereits zeigte, von den wirtschaftlichen und politischen Interessen beeinflußt.

4. Literatur

1. Geschichte der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Umriss, Gerhard Oestreich (Hrsg.), 2. Auflage Berlin : Duncker & Humblot, 1978= 1968
2. Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf, Immanuel Kant, Reclam, Ditzingen
3. Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart, Hans-Joachim Lieber (Hg.), Bonn 1993
4. Geistesmacht und Menschenrecht : der Universalanspruch der Menschenrechte und das Problem der Ersten Philosophie, Walter Schweidler, Freiburg [u.a.] : Alber, 1994
5. Grund- und Freiheitsrechte im Wandel von Gesellschaft und Geschichte : Beiträge zur Geschichte der Grund- und Freiheitsrechte vom Ausgang des Mittelalters bis zur Revolution von 1848, Günter Birtsch, Göttingen : Vandenhoeck & Ruprecht, 1981
6. Brockhaus Enzyklopädie Band 24, 19. Aufl., F.A. Brockhaus, Mannheim 1991

Ende der Leseprobe aus 10 Seiten

Details

Titel
Die Entstehung des Menschenrechts (Grundgedanke und Entwicklungen )
Hochschule
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Autor
Jahr
2001
Seiten
10
Katalognummer
V105537
ISBN (eBook)
9783640038299
Dateigröße
447 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Entstehung, Menschenrechts, Entwicklungen
Arbeit zitieren
Daniel Bosse (Autor:in), 2001, Die Entstehung des Menschenrechts (Grundgedanke und Entwicklungen ), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105537

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