Unis und Schulen im Mittelalter


Referat / Aufsatz (Schule), 1998

16 Seiten, Note: 13Pkt.


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Schulen im Mittelalter
2.1 Kloster- Dom- und Stiftschulen
2.2 Unterrichtsfächer
2.3 Materialien
2.4 Bildung der Adligen
2.5 Bildung des Bürgertums
2.6 Bildung der Ritter
2.7 Die Nachfrage an Bildung

3. Universitäten im Mittelalter
3.1 Allgemeines
3.2 Die ersten Universitäten
3.3 Lehrpläne und Abschlüsse
3.4 Promotionstitel
3.5 Tagesablauf und Lehrmethoden
3.6 Wo wurde gelehrt?
3.7 Prüfungen
3.8 Die Wohnmöglichkeiten
3.9 Die Verpflegung in einer Burse
3.10 Die Verwaltung der Universität
3.11 Finanzierung der Universität

4. Die Frau in der mittelalterlichen Gesellschaft
4.1 Einführung
4.2 Entfaltungs- und Bildungsmöglichkeiten
4.3 Öffentliche Ämter
4.4 Gesetzliche rechte und Stand der Frau in der Gesellschaft
4.5 Ketzerei

5. Schlussbetrachtung

6. Quellenangabe

1. Einleitung

Die Idee zur Wahl meines ersten Referatthemas „Bildung im Mittelalter“ ist durch meine Interessen in einem ähnlichen Bereich entstanden. In Florenz und anderen historisch bedeutsamen italienischen Städten besuchte ich ein paar Wochen zuvor bekannte Museen. Dadurch wurden meine Interessen an der Vergangenheit mit Bezug auf „Kunst und Entwicklung der Menschen“ geweckt. Da dieses kein passendes Referatsthema zu dem Oberbegriff „Stadt im Mittelalter“ des Geschichtsunterrichtes gewesen wäre, habe ich ein Thema gewählt, das dem nahe kommt.

Der Begriff „Bildung“ lässt sich weit auslegen und sich auf Institutionen wie Universitäten und Schulen, die Allgemeinbildung des Volkes, des Adels sowie auf die Gebäude und Lehrpläne beziehen.

Ich bin in meiner Arbeit mehr auf die Gründungen, Lehrpläne und Tagesabläufe von Studenten eingegangen. Ich habe meine schriftliche Hausarbeit zuerst grob in zwei Teilabschnitte geteilt, „Schulen im Mittelalter“ und „Universitäten im Mittelalter“. Diese Themen sind wieder unterteilt in einzelne Unterthemen.

Beim Material ausfindig machen für mein erstes Thema, habe ich zuerst einen Mangel an Schriften in Form von mir zugänglichen Büchern festgestellt. Aus diesem Grunde habe ich das Internet zur Hilfe herbeigezogen. Dabei ist mir in den vielen Websites von Universitäten und kirchlichen Einrichtungen aufgefallen, dass Frauen sehr selten erwähnt wurden. In einem Text, einer Universität stand sogar: „Gott bewahre!! Frauen waren natürlich nicht zugelassen an Universitäten!“ Daraufhin, habe ich mich entschieden, als ein weiteres Thema meiner Arbeit „Frauen im Mittelalter“ zu wählen.

2. Schulen im Mittelalter

2.1 Kloster-, Dom und Stiftschulen

Die mittelalterlichen Kloster- , Dom- und Stiftsschulen hatten, wie die städtischen Lateinschulen, eine Art höhere Bildung zum Ziel. Klosterschulen sind im 6./7.Jahrhundert aufgekommen. Die Klöster waren Träger des frühmittelalterlichen und zusammen mit den Erzbistümern (Domschulen) Träger des mittelalterlichen Schulwesens.

Ursprünglich waren sie nur zur Ausbildung des geistlichen Nachwuchses gedacht, seit dem 9.Jahrhundert wurden auch Laienschüler in die Klosterschulen aufgenommen. Diese Schulen waren, wie zahlreiche Texte belegen, um 1500 in einem jämmerlichen Zustand. In mehreren Schriften und Predigten rief Luther die Magistrate der Städte und die Landesfürsten dazu auf, Schulen einzurichten- und zwar solche, die der breiten Masse eine Grundbildung vermitteln sollten. Zucht und Ordnung waren die obersten Gebote, Prügeln an der Tagesordnung. Waren zuvor noch die Klöster die Zentren der Wissenschaft gewesen, so entstanden nun Schulen, die in den verschiedenen Bischofsstädten eingerichtet wurden. Fortan war Bildung kein Privileg mehr von Kloster- und Priesterschülern. Ganz normale Leute konnten von nun an zu Bildung kommen. Frauen natürlich ausgenommen.

Mit den vielzähligen Klostergründungen als "Stützpunkte des neuen Glaubens" entwickelte sich eine Ordenskirche, die die Vermittlung und Verbreitung des christlichen Glaubens und der neuen Kultur zum Ziel hatte.

Mit Bischofssitzen und Pfarreien entstand eine zweite, "weltliche" Säule der christlichen Kirche. Beide waren auf eine Unterrichtung ihres klerikalen Nachwuchses an Schulen angewiesen. Klosterschulen - bzw. Dom- und Pfarreischulen entstanden. Die Einübung in das kirchliche Leben und den Glauben, das Erlernen der lateinischen Sprache als die Sprache der Kirche, Lesen und Schreiben, aber auch weltliches Wissen wurde gelehrt. Das (Ab-)Schreiben und Gestalten eines Buches entwickelte sich in den Skriptorien der Klöster zu einer Kunst. Nicht selten wetteiferten die Klöster miteinander in der Ausstattung ihrer Bibliotheken. Der Reichtum an Büchern war Zeichen des Ansehens und der besonderen Frömmigkeit. Die klösterlichen Schreibwerkstätten arbeiteten auch gegen Bezahlung für fremde Auftraggeber. Bis ins 13. Jahrhundert hinein war die Buchherstellung ausschließlich den Klöstern vorbehalten. Erst dann entstanden in den Städten gewerbliche Buchateliers.

Manche Klosterschulen hatten neben den Schulen für die Novizen (schola interna) auch eine Schule für Laien (schola externa). Letztere findet man im frühen Mittelalter jedoch noch recht selten, so dass nur wenige, die nicht in ein Kloster eintreten wollten, in den Genuss einer kirchlichen Schulbildung kamen.

Unter der Hoheit der städtischen Magistrate entstanden etwa von 1200 an sogenannte Stadtschulen. Der städtische Schulmeister, der auf seine Kosten auch Gehilfen einstellen konnte, wurde vom Magistrat bezahlt Im Gegensatz zu den kirchlichen Schulen wurde in den Stadtschulen auf Wunsch vieler Bürger Lese- und Schreibunterricht nun auch in deutscher Sprache erteilt. Neben den Stadtschulen konnten aber auch freie Schreib- und Rechenmeister gegen Geld ihre Lehrdienste anbieten. Sie vermittelten jedem, der bezahlte, einfache Lese- Schreib- und Rechenkünste. Auf das wachsende Bedürfnis der städtischen Bevölkerung, Lesen und Schreiben zu lernen, konnten diese privaten "Winkelschulen" flexibel reagieren. Mit dem Zerfall der mittelalterlichen Ständeordnung veränderten sich auch die an diesen "hermetischen" Lebensgemeinschaften orientierten Bildungseinrichtungen. Ein neues Welt- und Menschenbild, das sich mit dem Zeitalter der Renaissance etablierte, bestimmte auch die Veränderungen in Bildung und Erziehung.

Berühmte Klosterschulen waren zum Beispiel: Fulda (Hrabanus Maurus, † 856) St. Gallen (Notker Balbulus, † 912), Reichenau (Walafried Strabus, geb. 807), Corvey an der Weser, Kloster Berge b. Magdeburg.

2.2 Unterrichtsfächer

Gelehrt wurden, neben dem Elementarunterricht (Latein, Rechnen, Gesang), die Fächer des Triviums (Grammatik, Rhetorik und Dialektik) und die des Quadrivium (Arithmetik, Geometrie, Astronomie und Musik). Auch die Kunst (insbes. in der bildlichen Ausgestaltung von Handschriften) gelangte im Kloster zur Blüte.

2.3 Materialien

Es waren vor allem Donate, Schulbücher, zum Erlernen der lateinischen Grammatik, die anfangs die Druckerpresse verließen und denen ein hoher Absatz wegen der ständigen großen Nachfrage sicher war.

Man schrieb auf Pergament, das aus Kalbshaut gefertigt wurde und ebenso kostspielig wie dauerhaft haltbar war. Benötigte man neue Schreibunterlagen wurden beispielsweise als unwichtig eingestufte Texte einfach abgeschabt und das Leder erneut benutzt.

Wachstafeln und später auch Papier bildeten ebenfalls eine Schreibunterlage.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung: Sammelband, 1570. Entnommen aus der Website des Saarländischen Schulmuseums “

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bildbeschreibung: Der Mönch, der einen Text interpretiert und auf einen steinigen Berghang zu deuten scheint, unterrichtet die Geographie, die als Erdbeschreibung ein Teil der Geometrie war. (leider keine weiteren Angaben zu dem Bild vorhanden.)

2.4 Bildung der Adligen

Da im Hochmittelalter sich eine eigene höfische Kultur herausbildete, waren auch an den Höfen Lehrer, die Unterricht gaben - allerdings in weltlichen Fertigkeiten, die auf das Ideal des Ritters und den höfischen Umgangsformen ausgerichtet waren, dabei aber auch die höfische Literatur und Musik einschlossen. Seit dem 12. Jahrhundert drang insbesondere von Frankreich aus französische Sitte beim Adel in Deutschland ein.

2.5 Bildung des Bürgertums

Für die Bildung des Bürgertums wurden in den Städten Schulen errichtet, zum einen Lateinschulen, die in der Art der vermittelten Bildung den Kloster- und Domschulen entsprachen, sodann aber auch ("niedere") städtische Schreib- und Rechenschulen, die hauptsächlich praktische Fähigkeiten verrichteten. Die Eltern mussten für ihre Kinder Schulgeld an den Lehrer bzw. Rektor bezahlen, der zum großen Teil auch mit Naturalien abgefunden wurde Vielfach schickten Eltern ihre Kinder auch auf "fremde" Latein-Schulen anderer Städte, die berühmte Lehrer hatten.

2.6 Bildung der Ritter

Der Ritterstand hatte seinen eigenen, ebenfalls aus sieben Bildungsfeldern bestehenden Bildungsplan. Dieser bestand aus Schwimmen, Reiten, Pfeile schießen, Fechten, Jagen, Schachspielen und Verse machen. Im Alter von sechs oder sieben Jahren wurden die Knaben oft an einen fremden Hof in die Obhut eines Ritters und seiner Frau gegeben, die ihn zu den feinen Tugenden des Ritterstandes erzogen. Die beiden wurden von Klerikern, Zuchtmeistern, Spielleuten und Hofdamen unterstützt.

Mit 14 Jahren begann die Ausbildung in den militärischen Tugenden als Knappe im Dienste des Ritters. Mit der Ritterweihe fand diese Ausbildung nach einigen Jahren ihren Abschluss. Die Entfaltung der literarischen, musischen und ästhetischen Qualitäten der ritterlichen Kultur ist sicherlich dem Einfluss der Frauen am Hofe zu verdanken.

2.7 Die Nachfrage an Bildung

Mit einer Welle von Stadtgründungen im 11. Jahrhundert fand Erziehung und Ausbildung nicht mehr nur im Einflussbereich von Kirche und Hofstaat statt. Die handwerkliche und berufliche Differenzierung innerhalb der Städte, ihr erwachender Reichtum durch Handel und Gewerbe begründete die Emanzipierung der Stadtbevölkerung vom Einfluss des Klerus und des Adels. Dies fand auch in der Bekräftigung des Anspruchs auf ein eigenes Bildungswesen Ausdruck. In der weiteren Ausdifferenzierung von Handel und Gewerbe bestand hierfür auch eine dringliche Notwendigkeit. Es erwachte das Verlangen nach der Fähigkeit, Lesen und Schreiben zu können, Protokoll bei Ratssitzungen zu führen, Verträge und Urkunden auszustellen und Geldgeschäfte abzuwickeln, sowie Maße, Münzen und Gewichte zu berechnen.

Gläubige wollten zudem auch die Zehn Gebote und andere Gebetstexte lesen können.

Nur dort, wo solche Fähigkeiten zur Verfügung standen, konnten die Städte zu wirtschaftlicher, kultureller und politischer Blüte gelangen.

3. Universitäten im Mittelalter

3.1 Allgemeines

Die Bedeutung der Hochschulen und Universitäten Im Mittelalter war sehr groß. Einführend kann man zu den Universitäten dieser Zeit sagen, dass nur eine Sprache bis ins 17. Jahrhundert vorherrschte, nämlich Latein. Die Studenten waren zwischen 13 und 14 Jahren alt, wenn sie ihr Studium antraten. Die soziale Herkunft spielte keine Rolle innerhalb der Universität. Niemand durfte in der Fakultät Vorlesungen halten, der nicht 21 Jahre alt war und mindestens sechs Jahre lang selbst Vorlesungen gehört hatte.

Die mittelalterliche Universität war zunächst als eine Gemeinschaft von Magistern und Scholaren, von Lehrenden und Lernenden entstanden. Beide Gruppen waren prinzipiell gleichberechtigte Mitglieder der Universität, die ursprünglich einen starken genossenschaftlichen Charakter hatte. Auch die Überlegungen des Treuhänders der klassischen Universitätsidee, Wilhelm von Humboldts, beruhten auf dem tradierten Anspruch der Universität, Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden zu sein.

Die größte Anzahl der Studenten war bürgerlicher oder bäuerlicher Herkunft, selten aus dem Adel.

E. Piccolomini ist ein gutes Beispiel für jemanden, der den Aufstieg vom normalen Bürger zum reichen angesehenem Adel durch ein Studium erreichte. Er stammte aus verarmtem Stadtadel und gelangte durch das Studium über die kaiserliche Kanzlei bis hin zum päpstlichen Stuhl als Papst Pius II. In den Stiftungsbrief für die Baseler Universität (1459) schrieb er hinein, dass das Studium der Wissenschaften den niedrig Geborenen empor bringen und zu adeln vermöge.

3.2 Die ersten Universitäten

1. Erste Universitäten außerhalb des deutschen Reiches, innerhalb Europas:

Die älteste medizinische Hochschule in Europa ist Mitte des 12.Jahrhunderts in Salerno entstanden. In Bologna ist um 1150 die 2. Universität entstanden. Ungefähr im Jahre 1160 ist in Paris eine Universität entstanden, und Ende des 12.Jahrhunderts, 1170, wurde eine Universität in Oxford gegründet. Anfang des 13. Jahrhunderts wurde in Cambridge (ca.1230) eine Universität gegründet.

2. Erste Universitäten auf dem Boden des Römischen Reiches Deutscher Nation:

1. deutsche Universität 1348 Prag
2. deutsche Universität 1365 Wien
3. deutsche Universität 1368 Heidelberg
4. deutsche Universität 1409 Leipzig

3.3 Lehrpläne und Abschlüsse

Gründung: Kaiser Karl IV Stiftung: Herzog Rudolf IV

Gründung: Kurfürst Ruprecht I. von der Pfalz Gründungsvater unklar

1. Die Unterrichtsfächer einer Universität, waren die zum Teil die „Artes liberales“, die Freien Künste. Diese waren im späten Altertum die eines freien Mannes würdigen Kenntnisse, im Unterschied zu den handwerklichen Erwerbskünsten, die Vorstufen der Philosophie. Sie bestehen aus einmal drei und zum anderen vier Fächern:

1. Grammatik (= Latein)
2. Dialektik (= Logik)
3. Rhetorik (= Rede- und Briefschreibkunst)

Den Abschluss in diesen Fächern nannte man hierbei Baccalaureus. Man war dann ein Baccalarii.

2. Zahlenwissen

1. Arithmetik (die Größen als solche)
2. Geometrie (die unbeweglichen Größen)
3. Astronomie (+ Astrologie)
4. Musik(theorie) (Musik als Ausdruck der kosmischen Harmonie)

Dieses Lehrgebiet wurde auch Zahlenwissen genannt, wobei die Arithmetik von den Größen als solche, die Geometrie von den unbeweglichen Größen, die Astronomie von den beweglichen Größen und die Musik(theorie) von den Proportionen zwischen den Größen handelte.

Nach diesem Studium hatte man folgenden Abschluss: Magister artium (liberalium) (= Lehrberechtigung an der Artistenfakultät)

Das Gebiet des Zahlenwissens war in der klösterlichen Bildung immer in gewissem (eingeschränktem) Umfang gepflegt worden, wurde jedoch erst wieder mit den ersten Universitäten zu Studienfächern erhoben. Erst nach dem Studium der Freien Künste konnte eines der weiteren Fächer studiert werden.

Etwa ein Viertel bis ein Drittel aller Studenten verließen die Universität als Baccalarii (Tutor), kaum 20 Prozent als Magister (Dozent). Die übrigen 50% gingen also, wie sie gekommen

waren: als simple scholares (=Studierende (aus dem Lateinischen: studere, etwas eifrig betreiben

- die weibliche Form gab es zunächst nicht)) ohne Studienabschluss.

Auch die meisten Magister verließen spätestens nach dem Erwerb ihres Grades die Universität. Die anderen Magister übernahmen Dozentenstellen an der Artistenfakultät und / oder begannen das eigentliche Wissenschaftsstudium.

Die Unterrichtsgebiete, des eigentlichen, darauffolgenden Wissenschaftsstudium ließen sich folgendermaßen einteilen an der Universität:

Theologie, Jurisprudenz, Medizin

Nach dem Absolvieren dieses Studiums hatte man die Promotion zur Doktorwürde oder zum Lizentiat.

Die obengenannte Fächer-Einteilung galt aber nicht überall. Die meisten italienischen Universitäten hatten überhaupt keine theologischen Fakultäten (Bologna erst seit 1360), Wien, Krakau und Rostock anfangs auch nicht. Umgekehrt konnte man in Paris nur Kirchenrecht studieren, nicht weltliches römisches Recht. Auch die Medizin war nicht überall in einer eigenen Fakultät. In Bologna war sie mit den Artisten zusammengefasst und mit Chirurgie und Pharmazie in den naturwissenschaftlichen Fächern organisiert.

3.4 Promotionstitel

Mit dem Abschluss des eigentlichen wissenschaftlichen Studiums hatte man die Promotion zur Doktorwürde erlangt, wie zum Beispiel Dr. theol(ogiae). Der Doktor-Titel war gleichbedeutend mit dem späteren Titel Professor, welchen es schon an der Staatsuniversität Friedrichs II in Neapel gab. Generell wurde dieser Titel aber erst im 16. Jahrhundert üblich. Doctor heißt der lehrende Wissenschaftler, der Doktortitel ist gleichwertig dem Adelsprädikat gewesen. Der Doctor gewann daher an sozialem Ansehen, gegenüber dem Magister

3.5 Tagesablauf und Lehrmethoden

Das Studienjahr war lang, denn es dauerte von Oktober bis zum September des folgenden Jahres. Auch der studentische Tagesablauf war reichlich voll. Die Dauer der Lehrstunden ( 90 bzw. 45 Min.) ist aus dem Dreistundenrhythmus der monastischen Tageseinteilung abgeleitet, durch Halbierung oder Viertelung der Einheiten von 180 Minuten.

Die Einteilung des Tages eines Studenten: Matutin (3h), Prim (6h), Terz (9h), Sext (12h), Non (15h), Vesper (18h), Completurium (nach Sonnenuntergang,21h), ad mediam noctem (0 h).

Es ging mit den Hauptvorlesungen um 6 Uhr los bis zur Terz um 9 Uhr. Von 9-12 Uhr folgten die außerordentlichen Vorlesungen und Repetitionen über die Hauptvorlesung.

6-12 h Vorlesung eines bestimmten Textes + Kommentar. eingeteilt in:

6 - 9 h Hauptvorlesung

9-12 h außerordentliche Vorlesung

Dauer: 4 x 45 = 2 x 90 = 180 Min..

Um die Möglichkeit des Mitschreibens zu gewährleisten, war die Lesegeschwindigkeit festgelegt.

Es folgte von

12-15h die Mittagspause (Sext)

15-18h Seminare, Übungen (Non)

18-21h Streitgespräche und Abendgottesdienst (Vesper).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Bild 5: Vorlesung an der Universität. Die Studenten sitzen auf dem Boden.- Köln, Heinrich Quentell 1595-1500; W. L. Schreiber / Paul Heitz: Die deutschen Accipies u d Magister com Discipulis Holzschnitte. Baden-Baden 1973 Nr. 56; aus Faulstich, Medien, 1996 S. 135)

3.6 Wo wurde gelehrt?

Es gab lange Zeit keine Festlegung für den Ort der Vorlesungen. Als die Universitäten noch keine eigenen Gebäude hatten, fanden die Vorlesungen und Übungen in kleinen Räumen statt. Meistens in Wirtshäusern, Kirchen oder Klöstern, gelegentlich in den Bursen (Unterkunftshaus für Studenten), unter freiem Himmel in Höfen oder auf den Gassen und Plätzen. Die Studenten mussten dabei in der Regel vor dem Magister (Tutor) auf dem Boden sitzen

3.7 Prüfungen

Die Prüfungen wurden mündlich abgehalten, auch die Promotion zum Doktor. Die Studenten mussten den Magistern Prüfungsgeldern überreichen. Vor und nach diesen Prüfungen fanden Umzüge durch den Ort statt, an denen die kirchlichen und städtischen Würdenträger teilnahmen. Der anschließende Doktorschmaus konnte sich als Gelage mehrere Tage hinziehen. Die Graduierung war teuer, vor allem in den oberen Fakultäten. Zahlreiche Studenten konnten daher auch aus diesem Grund keinen höheren Abschluss erwerben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Schule. Buchmalerei aus der Manesse-Handschrift, um 1320, UB Heidelberg; aus: Prahl, Die Universität, 1981 S. 19

3.8 Die Wohnmöglichkeiten

Um den meist armen Studenten das Leben und Wohnen in der Stadt zu ermöglichen gingen die Universitäten im Mittelalter gegen den Mietwucher vor und führten Kontrollen ein. Klöster und wohlhabende Bürger richteten Bursen (Studentenhäuser) und Kollegien ein. Manche Studenten wohnten auch in einer Art Wohngemeinschaft, in einem Hospiz. Das war ein gemeinschaftlich gekauftes und verwaltetes Haus.

Die Burse war eine Art Internat mit Unterkunft und Verpflegung für 20-30 Studenten, gegen Zahlung eines wöchentlichen Beitrags. Dort herrschten strenge Hausregeln. Das Waffentragen, Lärmen und das Mitbringen weiblicher Personen war in den Bursen und Kollegien durch die Satzungen verboten.

Die Magister hatten Disziplinargewalt und das körperliche Züchtigungsrecht über die Studenten.

Das Kollegium war ein klosterähnliches Internat, in der Regel eine Stiftung für Studenten gleicher Landsmannschaft, die zu halbklösterlichem Leben und u.a. zur Teilnahme an Seelenmessen zum Wohle des Stifters verpflichtet waren. Die ersten Kollegien entstanden ab 1180 in Paris. Ein Kollegien-Rektor, von den Kollegiaten für begrenzte Zeit gewählt, leitete das Kollegium zusammen mit Prokuratoren, sie bildeten die Exekutive. Dieser stand die Vollversammlung gegenüber. Hausmeister, Koch und Hausburschen bildeten das bedienstete Personal. Kollegium und Universität sind strukturell ähnlich, beide demokratisch aufgebaut.

In den Kollegien war es besonders den Magistern untersagt, bei Tage oder Nacht zu lärmen und zu singen, mit den Studenten Gelage zu halten, nach einer bestimmten Uhrzeit ein- und auszugehen und mit dem weiblichen Küchenpersonal unziemlichen Verkehr zu pflegen, Karten und Würfel zu spielen, mit einem Stein oder Becher nach den Scholaren zu werfen.

3.9 Die Verpflegung in einer Burse

In einer Leipziger Burse im 15.Jahrhundert hatten die Bewohner zweimal täglich sieben Gerichte, Mittags und Abends:

1.Semper (immer), Grütze
2.Continue (beständig), Suppe
3.Quotidie (täglich), Gemüse
4.Frequenter (häufig), Magerfleisch
5.Raro (selten), Gebratenes
6.Nunquam (niemals), Käse
7.Aliquando (später einmal), Äpfel und Birnen

Als Getränk gab es dazu meistens Dünnbier.

3.10 Verwaltung der Universität

Die Studenten unterstanden nicht der kommunalen Gesetzgebung. Sie hatten weitreichende steuerliche Vorteile. Für mittellose Studenten gab es ein System von Stipendien für Wohnung und Verpflegung, Freitische, Unterkünfte und wissenschaftliche Vorlesungen. Für die Einschreibung zahlten sie entweder gar nichts, oder ungefähr 20% der Gebühren.

Die Universitäten gaben sich von Anfang an die Selbstverwaltung. In den deutschen Universitäten des Mittelalter verfügten die Studierenden lange Zeit über einen beträchtlichen Einfluss, der teilweise auch das passive Wahlrecht für das Rektoramt einschloss.

Der Rektor war, vergleichbar dem Bürgermeister einer freien Reichsstadt, wie dieser in fürstlichem Rang. Ihm zur Seite stand ein Rechtsberater.

Der Pedell, Hausmeister und Universitätspolizist, hatte innerhalb der Universität Polizeigewalt, besorgte die Umläufe, Aufrufe, führte die Matrikellisten, die Verkaufslisten der Lehrbücher, stellte Studienbescheinigungen und Examensurkunden aus.

Der Generalpedell entsprach also dem Verwaltungsdirektor oder Kanzler einer heutigen Universität. Ihm unterstand der Stationarius (meist waren es mehrere), der für den materiellen Teil der Buchversorgung zuständig war. Er kaufte und besorgte die Texte, beschäftigte für deren Herstellung Schreiber (Kopisten), Buchmaler und Buchbinder.

Auch die Pergamenthersteller und später die Papiermacher unterstanden der Aufsicht der Universität.

Der Buchhändler war dem Pedell unterstellt und war Buchhändler und Makler, der zwischen Anbietern und Käufern von Büchern vermittelte.

3.11 Finanzierung der Universität

Die mittelalterliche Universität finanzierte sich durch:

-Einschreibegebühren

-Lehr- und Prüfungsgelder

-Stiftungen und Schenkungen (Dotationen)

Die Magister bezogen ihre Einkünfte aus den Zahlungen der Studenten für die Lesungen.

Die klerikalen Magister, vor allem die Theologen, bezogen Einkünfte aus Kanonikaten (Regeln des Kanonischen Rechts, die Kanoniker waren Mitglieder von Kollegiatkapiteln , Stifts- oder Domkapiteln).

Viele Laien-Magister hatten deshalb die niedrigen Weihen erworben und damit Anrecht auf Bezüge aus Benefizien und Pfründen.

Manche der Magister suchten auch Einkünfte als Aufseher von Studentenherbergen (Bursen).

4. Der Stand der Frau in der Bildung und Gesellschaft des Mittelalters

4.1 Einführung

Zur Benachteiligung der Frau trug auch im Mittelalter die Kirche einen großen Anteil bei. Man sprach ihr religiöse Rechte und vieles andere ab. Die Ursachen dafür sind in der Bekehrung zum Christentum in der spätrömischen Zeit zu finden.

Sie erhielt bereits durch den Schöpfungsakt u.a. durch den Sündenfall und die unbefohlene Unterordnung unter den Mann ihren zweitrangigen Status in der Familie und der Gesellschaft. Die Kirche trieb die Männer zwar nicht dazu, ihre Frauen zu schlagen, aber akzeptierte diese Taten schweigend und verlieh diesen sogar durch ihre Lehren von der männlichen Überlegenheit sittliche Rechtfertigung.

Im 13. u. 14. Jahrhundert unterlag es der Frau selbst (nach Gesetzgebung von Gregor IX) den Ort ihrer Bestattung auszusuchen, denn sie ist bei ihrer Bestattung nicht mehr männlicher Autorität unterstellt. Die meisten Frauen wählten allerdings oft einen Platz neben ihrem Mann. „Lass die Henne nicht vor dem Hahn krähen", so lautet ein beliebtes Sprichwort aus dem Mittelalter, und es entsprach auch der Meinung vieler. Man sagte, die Frau schulde dem Mann absoluten Gehorsam, es sei denn, er befehle ihr, gegen Gottes Gebote zu verstoßen.

Die Frauen in der Zeit des Mittelalters ließen sich grob in verschiedene Gruppen einteilen wie Beterinnen, verheiratete Frauen, Edelfrauen, Städterinnen, Bäuerinnen, Hexen. Diese Einteilung erfolgte nach der Klassenzugehörigkeit und Familienstand.

4.2 Entfaltungs- und Bildungsmöglichkeiten

Im Mittelalter gab es für Frauen wenig Entfaltungsmöglichkeiten, denn nach der damaligen Meinung der Menschen war durch Eva die Sünde in die Welt gekommen. Frauen konnten höchstens Nonnen werden (es gab aber auch Märtyrerinnen).

Aus diesen Verhältnissen heraus bildeten sich verschiedene Frauenvereinigungen, wie zum Beispiel die - Beginen, die sich in kleinen Hausgemeinschaften zusammenschlossen (sie waren aber kein Orden). Zu den Beginen gehörten meist verwitwete Adlige. Für die Beginen gab es eine eigene Hausordnung, aber keine lebenslänglichen Gelübde wie bei den Nonnen. Es gab Zeiten, in denen Klöster die einzigen Bildungsstätten für Mädchen darstellten. Nonnen als geistliche Lehrfrauen waren in diesen Zeiten die einzigen, die einen Schulunterricht für Mädchen zu halten befähigt und dazu berechtigt waren. Für die höhere Mädchenbildung gab es an vielen Orten in Deutschland wie in den meisten Ländern Europas bis tief ins 19. Jahrhundert nur Klosterschulen. Viele von ihnen hatten einen erstklassigen Ruf. Daher erhielten sie auch als erste das Recht, Lehrerinnen für die öffentlichen Schulen auszubilden, lange bevor man Staatliche Lehrseminare einrichten konnte.

Frauen hatten im frühen Mittelalter in den Sippenverbänden, dörflichen Wirtschaftseinheiten und adligen Familien in der Regel eine relativ, für diese Zeit, starke Stellung. Auch in der Kirche traten sie als Missionarinnen und Klostergründerinnen hervor. Als Versorgung der unverheirateten bzw. verwitweten adeligen Frauen standen Klöster und Stifte bereit, normalerweise mit reichem Grundbesitz ausgestattete Herrschaftszentren. Diese boten den Frauen die Möglichkeit zur Entfaltung künstlerischer, literarischer und wissenschaftlicher Fähigkeiten. Als Vorsteherinnen eines Kloster übten die Frauen sowohl geistliche, als auch weltliche Herrschaftsrechte aus.

Bildung war ein Privileg der besitzenden Stände. Da aber Gelehrsamkeit eher als unmännlich bzw. weibisch galt, waren vor allem adlige Frauen Trägerinnen der Bildung. Sie wurden in Klosterschulen und privat unterrichtet. Das Leben in Klöstern und Stiften bildete für Frauen eine Alternative zur Ehe.

In der Regel waren nur Männer an den Universitäten zugelassen, lediglich für Italien sind vereinzelt lehrende und studierende Frauen dokumentiert. Das war aber die absolute Ausnahme. Auch wenn Ärzte an den Universitäten ausgebildet wurden, so lag doch die medizinische Versorgung der Bevölkerung nach wie vor in den Händen von Frauen. Hebammen und 'Weise Frauen' verfügten zudem über Verhütungswissen, nahmen Abtreibungen vor und leisteten Geburtshilfe. Apothekerinnen, Baderinnen und Wundärztinnen waren in Handwerksgilden organisiert.

In Frankreich war es Frauen Anfang des 12. Jahrhunderts noch möglich, den Beruf der Ärztin im Privatstudium zu erlernen, bis auch hier nur noch Universitätsabsolventen als Ärzte anerkannt wurden.

4.3 Öffentliche Ämter

Die Wahrnehmung öffentlicher Ämter wurden ihr verboten genauso, wie Mitgliedschaften in staatlichen Körperschaften, wie zum Beispiel in grundherrlichen Gerichten. Man sollte Sie von öffentlichen Ämtern fernhalten, Sie sollte ihren weiblichen und häuslichen Pflichten nachgehen. Es wurden Gründe für die Einschränkung ihrer Rechte aufgeführt. Das Kirchenrecht berief sich dabei auf die zweitrangige Stellung der Frau in der Schöpfung und ihren Anteil an der Erbsünde. Die weltliche Gesetzgebung begründete es mit ihrer Unwissenheit, ihrem Leichtsinn, ihrer Lust und Habsucht.

Frauen hatten keine Amtsstellen und durften keine Öffentlichen Aufgaben auf Landgüter übernehmen, den Gremien der Stadtverwaltung oder in Regierungsstellen der Feudalherren arbeiten. Sie taten weder Dienste bei Hofe noch gehörten sie Stadträten oder Abgeordnetengremien an.

4.4 Gesetzliche Rechte und der Stand der Frau in der Gesellschaft

Die rechtliche Stellung der Frau im Mittelalter variierte je nach Familienstand und Standzugehörigkeit. Die Frau hat laut Gesetz keinerlei Anteil an der Herrschaft in Staat und Gesellschaft.

Frauen wurden als unfähig betrachtet, vor Gerichten Zeugnis abzulegen oder als Eidshelferin zu dienen.

Das Klagerecht einer Frau war eingeschränkt. Jede Frau durfte bei Körperverletzung, Vergewaltigung oder Beleidigung das Gericht aufsuchen. Alle Strafprozesse durften generell nicht von Frauen geleitet werden, gleichgültig welchem Familienstand sie angehörten. Der Gesetzgeber hingegen war nicht damit beschäftigt die Gehorsamspflichten einer Ehefrau festzustellen, sondern legte fest, welche Mittel ein Mann hatte, um sie zur Gefolgschaft zu zwingen, oder moralische Besserung herbeizuführen. Man gestattete einem Mann jede Methode, um seine Frau zu erziehen. Er durfte sie bestrafen, allerdings nicht verwunden oder töten. Bei Übertreibungen kamen die Männer jedoch vor Gericht und erhielten Geldstrafen. Das Kirchengericht gestattete auch eine Trennung, wenn der Mann eine zu große Härte anwendete. Andererseits gab es im Mittelalter, wie in jeder anderen Epoche, starke Frauenpersönlichkeiten, welche ihren Männern kaum Folge leisteten, oder sie sogar das Fürchten lehrte. Verheiratete Frauen durften ihren Mann vor Gericht vertreten und mit Zustimmung des Ehemannes Zivilklage erheben. Unabhängige Kauffrauen blieben als verheiratete Frauen klageberechtigt. Ledige Frauen hatten die Erlaubnis zivilrechtliche Klagen bei Gericht einzureichen, Verträge zu schließen, ein Testament zu machen.

Entgegen der gerichtlichen Praxis stützen sich die Gerichte dennoch in bestimmten Fällen auf Zeugenaussagen von Frauen, die sie daraufhin als Eidshelfer zuließen. Dies galt für weltlich und kirchlich gerichtete Frauen, sie konnten z.B. bezeugen, welcher der Zwillinge der Erstgeborene war, oder ob ein minderjähriger Erbe existiert hatte, der gleich nach der Geburt verstorben war. Wenn eine Frau einen Antrag auf Scheidung wegen Impotenz ihres Mannes einreichte, wenn Anklage auf Vergewaltigung erhoben wurde, untersuchten Frauen die Klägerin auf entsprechende Merkmale.

Wurde eine Frau zum Tode verurteilt, so vollzog sich dies in Form von Verbrennung auf dem Scheiterhaufen oder durch Begräbnis bei lebendigem Leibe.

Frauen, egal ob in der Stadt oder auf dem Land mussten Abgaben leisten. Junggesellen und Witwen hatten die gleiche Steuerlast zutragen, wie die Männer ihres Standes oder Einkommens. Hatte eine Ehefrau einen unabhängigen Beruf, zahlte sie die Steuern selbst. Bei Ehepaaren war der Mann für die Zahlung beider Partner verantwortlich.

Die adligen Frauen waren besser gestellt als die übrigen Frauen, denn obwohl sie der Munt (altdeutsch: „schützende Hand“) des Mannes oder der Familie unterstellt waren, konnten sie frei über ihren Eigenbesitz, wozu im allgemeinen auch der Grundbesitz gehörte, verfügen. Den Städtischen Frauen war es möglich, selbständig das Bürgerrecht zu erwerben. Im 14. und 15. Jahrhundert sind Frauen in vielen Handelsberufen und -sparten sowie in Handwerken nachzuweisen, wofür oft das Bürgerrecht notwendig war.

Witwen führten die Handelsgeschäfte der Männer weiter.

Der Großteil der Frauen lebte im Mittelalter im landwirtschaftlichen Bereich. Die Bäuerin unterstand dem Munt des Ehemannes und dieser verwaltete auch das Vermögen, das die Frau mit in die Ehe gebracht hat. Aufgrund der Muntgewalt und der damit verbundene Gehorsam der Frau besaß der Mann das Züchtigungsrecht gegenüber der Frau und den Kindern. In der Frühzeit heirateten die Frauen ab dem 13. Lebensjahr, im späten Mittelalter lag das Heiratsalter auch etwas höher. Die Frau aller Stände war für die Binnenwirtschaft zuständig, d.h. sie verrichtete die Arbeit, die am Hof und im Garten anfiel. Zum bäuerlichen Haushalt gehörten damals auch zum Beispiel die Hausschlachterei und -brauerei. Neben ihren häuslichen Tätigkeiten war die Bäuerin auch bei vielen Arbeiten auf dem Feld zugegen, denn die Arbeitsbereiche der Frauen in der bäuerlichen Familienwirtschaft war eng mit denen der Männer verbunden und es zeigten sich fließende Übergänge. Sie leisteten außerdem Frondienste am Herrenhof oder arbeiteten als Mägde und Lohnarbeiterinnen auf den Höfen der Grundherren und größeren Bauern. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Textil- und Kleidungsherstellung.

In der Lyrik und Epik des Hochmittelalters erscheint ein neues Frauenbild, das sehr positiv wirkt und die Vorzüge der Frau betont. Das Bild der höfischen Dame, die von den Dichtern als Inbegriff von Schönheit und Vollkommenheit gepriesene Frau, übt eine erzieherische Wirkung auf ihre gesellschaftliche Umgebung aus und vermittelt den Rittern hohe Werte.

Dieses Frauenbild war aber reine Fiktion und stimmte nicht mit der Realität überein. Als Dame stand sie zwar im Mittelpunkt der Gesellschaft, spielte aber nur eine repräsentative Rolle mit nur geringen Chancen zur Selbstverwirklichung und Entfaltung eigener Kräfte. Die wichtigen Hofämter befanden sich in den Händen der Männer, nur gelegentlich konnten einzelne Frauen zu einer einflussreichen Machtstellung gelangen, wie zum Beispiel die Königin Elenore von Aquitanien (gestorben 1204). Das wichtigste Hofamt, das hervorragenden Hofdamen offen stand, war das der Hofmeisterin. Diese hatte die Aufsicht über alle Frauen am Hof und befasste sich insbesondere mit der Erziehung der adeligen Mädchen.

Als weibliche Randgruppen erwiesen sich die Dirnen, denn die kirchlichen Institute reichten nicht immer aus, die bedürftigen Frauen hinreichend zu versorgen und Randgruppen eventuell zu integrieren.

4.5 Ketzerei

Frauen wurden oft beschuldigt, mit dem Teufel im Bunde zu stehen. Als Folge davon wurden sie gefoltert und hingerichtet. Damit eine Frau der Hexerei angeklagt wurde, genügte die Beschuldigung von irgend jemandem, zum Beispiel, dass die betreffende Frau einen schlechten Ruf habe. Es handelte sich oft um ältere, zurückgezogene, teilweise auch behinderte Frauen, die infolge ihrer Zurückgezogenheit den Verdächtigungen der dörflichen Gemeinschaft schutzlos ausgeliefert waren.

In den meisten Fällen war die Folge einer solchen Verleumdung die Folter und der Tod. Wurde in den seltenen Fällen jemand mangels genauer Anklage oder fehlendem Geständnis wieder freigelassen, so ging die Rede schnell um, dass diese bestimmte Frau vor den Richter musste. So wurde der Ruf schnell und endgültig ruiniert, was Grund war für eine neuerliche Verhaftung, Folterung und schließliche Hinrichtung.

5. Schlussbetrachtung

Der Inhalt hat mich überrascht, da ich nicht erwartet hatte, dass die Bildung im Mittelalter doch schon so ausgeprägt war, und auch nicht, dass Universitäten in dieser Form existierten. Der Lehrplan an den Universitäten und der Essensplan hat mich auch beeindruckt. Mit der Arbeit am zweiten Teil des Referates hat sich mein Informationsstand hinsichtlich der gesellschaftlichen Situation der Frau in dieser Zeit verfestigt.

Die Beschäftigung mit diesem Thema hat mich verstehen lassen, warum Frauen in vielen mittelalterlichen Texten kaum oder fast gar nicht erwähnt wurden: Sie waren einfach nicht erwähnenswert nach Einschätzung der Gesellschaft. Außerdem fand ich es beeindruckend, dass Frauen im Mittelalter sich eine höhere Bildung ermöglichen konnten, und dies trotz ihrer Stellung in der Gesellschaft. Einige scheinen ihre zweitrangige Stellung akzeptiert zu haben und dann ihre einzige Bildungsmöglichkeit, nämlich die in der Kirche, in Anspruch genommen zu haben. Das zeigt, dass Frauen auch lernwillig waren, nur dass es ihnen deutlich erschwert wurde, weil sie in der Gesellschaft ausschließlich als Haus-, Ehefrau und Erzieherin gesehen wurden.

6. Quellenangabe

- “Frauen im Mittelalter”, Edith Ennen, Verlag C.H.Beck, München 1984
- Encarta 99
- Bertelsmann Lexikon
- “Lebensalltag im Mittelalter” der Serie ‘Reise in die Vergangenheit’
- „Die deutsche Universität“ Thomas Ellmein, Tourier Verlag
- Knaurs Lexikon A-Z
- Grundmann, 2. Aufl. 1976
- Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, 1999
- Regener 1912, S. 60 ff. (Dieses Buch hatte ich selbst nicht zur Quellenangabe in einem Text eines Universitätsprofessor gegeben, übernommen habe)
- Prahl nach Theod. Hampe, Die fahrenden Leute in der deutschen Vergangenheit, Leipzig 1902
- Boockmann ab S.333

per Internet:

- Stiftung Saaländischer Schulmuseen Ottweiler
- Evangelische Fernbibliothek
- www.Mittelalter.de / www.rittertum.de
- verschiedene Universitäten, wie z.B. Berlin, Marburg
- Katholische österreichische Studentenverbindung
- Deutsche Burschenschaft
- Radio5
- SWF

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Unis und Schulen im Mittelalter
Note
13Pkt.
Autor
Jahr
1998
Seiten
16
Katalognummer
V105661
ISBN (eBook)
9783640039470
Dateigröße
849 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Unis, Schulen, Mittelalter
Arbeit zitieren
Tessa Milena (Autor:in), 1998, Unis und Schulen im Mittelalter, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105661

Kommentare

  • Gast am 24.3.2008

    gut.

    deine arbeit ist sehr gut. sie hat mir sehr geholfen. :-)

Blick ins Buch
Titel: Unis und Schulen im Mittelalter



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