Carl Schmitts Begriff des Politischen


Seminararbeit, 2000

24 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Carl Schmitts Begriff des Politischen

I.: Einleitung

„ Der Begriff des Staates setzt den Begriff des Politischen voraus. “ 1

Mit diesen Worten beginnt die bekannteste und umstrittenste Veröffentlichung von Carl Schmitt. Auftakt für unzählige Diskussionen, in denen die vom Autor aufgestellte These sich bisweilen unfreiwillig bestätigt.2 Die Bewertungen seiner Person und seines Werkes sind von bemerkenswerter Vielfalt: Vom „geistige Quartiermacher“ (Ernst Niekisch), über den „Kronjuristen“ (Gurian), den „charakterlosesten Vertreter eines orientierungslosen Bürgertums“ (König), den „Zuhälter der Gewalt“ (v. Krockow), zum „jüngsten Klassiker politischen Denkens“ (Willms), hin zum „einflußreichsten Staatsrechtler dieses Jahrhunderts“ (Kennedy).

Ein Mann, der polarisiert.

Geboren wurde Carl Schmitt am 11.Juli 1888, dem Dreikaiserjahr, im sauerländischem Plettenberg.

Von Hause aus war er Jurist, der die Kaiserzeit, die Weimarer Republik und die Bundesrepublik Deutschland erlebte. Er gilt als einer der hervorragendsten Staatsrechtler des letzten Jahrhunderts - eine Tatsache, die auch von seinen Kritikern nicht geleugnet wird.

Carl Schmitt war ein bekennender Gegner des Liberalismus, und hielt mit seiner Kritik an dem Weimarer System auch nicht hinter dem Berg.

Seine offene Unterstützung des nationalsozialistischen Regimes nach der Machtübernahme sowie seine antisemitischen Ausbrüche, die keineswegs aus rein opportunistischen Motiven heraus entsprangen, machen ihn auch heute noch angreifbar.3 Seine Biographie ist nicht derart spektakulär, daß sie diese Polarität erklären würde.

Es ist auch nicht allzu hilfreich, wenn Werk und Biographie zu stark miteinander vermengt werden. Bisweilen hat man nämlich die Vermutung, daß bei inhaltlichen Schwierigkeiten die „Keule der Biographie“ geschwungen wird, um die eigene Engstirnigkeit zu kaschieren.4

Eine Erklärung zu geben fällt schwer. Möglicherweise liegt es an der Form und in der Art und Weise, wie Kritik geübt wurde. Carl Schmitt stellt durchaus überzeugend dar, daß auch die liberal-demokratische Weltordnung letztendlich nur eine Glaubensrichtung darstellt. Diese Kritik haben auch schon andere geübt: Hat nicht z.B. Nietzsche etwas ähnliches verkündet?

Müssen nicht auch unbequeme Gedanken zumindest auf ihre Richtigkeit überprüft werden?

„Die Wahrheiten sind dort aufzulesen, wo sie zu finden sind“.5

Vielleicht hat auch Armin Adam Recht, wenn er behauptet: „ Im Werk Schmitts bilden so juristische Rationalität und politische Mystik einen Sprengsatz“.6 Wie man denn auch zu Carl Schmitt stehen will - es ist auffällig, daß die Literatur über ihn und sein Werk in den letzten Jahren beträchtlich angewachsen und mittlerweile kaum noch überschaubar ist. Der Umgang mit seinem Werk wird zunehmend sachlicher betrieben. Auch wenn Carl Schmitt in den Blättern der „Neuen Rechten“, wie zum Beispiel der „jungen Freiheit“, als Vorreiter gefeiert wird, besteht doch dennoch durchaus die Möglichkeit einer liberalen Rezeption seiner Schriften.7 Verschiedene Blickwinkel sind wichtig, um einer Auseinandersetzung mit seinem Gegenüber gewachsen zu sein. Es reicht nicht aus, nur die eigene Position begründet darlegen zu können, sondern es bedarf vielmehr auch eines Instrumentariums, das es ermöglicht, die Argumente der Gegenseite zu entkräften.

Es wäre darum falsch, sich nur unter seinem eigenen Horizont aufzuhalten, denn „ Erobern kann nur derjenige, der seine Beute besser kennt als sie sich selbst. “ 8 wurde. Von seinen Freunden jedoch werden die antisemitischen Äußerungen gerne unter den Tisch fallen gelassen.

In diesem Sinne kann man Wilfried von Bredow nur zustimmen, wenn er sagt, daß „ das Werk Carl Schmitts zu intelligent geschrieben und zu wichtig (ist) , als daßes in den Händen von Apologeten und Anti-Apologeten eingesäuert werden sollte Carl Schmitt hat oft, vielleicht sogar zuweilen mit Genußgeirrt. Aber man soll ihn trotzdem lesen - ein bißchen titanischer als in unserem gemütvollen Zwergenland geht es bei ihm schon zu. “ 9

II.: Der Begriff des Politischen

II.1.: Voraussetzungen

„ Der Begriff des Staates, setzt den Begriff des Politischen voraus “.10 Mit diesen Worten beginnt die Carl Schmitt seine Ausführungen. Es sollte zu allererst ein Problem theoretisch „encadriert“ werden.11

Ausgangslage war die Erkenntnis, daß der Staat, so wie er von Schmitt begriffen wurde, sich in Auflösung befand.12 Nach Schmitts Verständnis war letztendlich „ aller Geist nur gegenwärtiger Geist “, und die politischen Begriffe einem stetem Wandel unterworfen.13

Nach altem Verständnis oblag dem Staat das Politikmonopol.14 Grundlage war unter anderem eine Trennung von Staat und Gesellschaft. Neue, andersartige Träger des Politischen setzten sich nun durch, und die vorherigen neutralen Gebiete des Lebens konnten nun auch staatlich werden. Den Schlußpunkt dieser Entwicklung sieht er gekommen, da die Technik ein Bereich ist, der etwas Neues verlangt, da diese mit den alten Vorstellungen nicht vereinbar oder in Einklang zu bringen ist.15

Der Staat alten Zuschnittes hörte auf zu existieren.16

Als Gegenbegriff setzt Schmitt den „totalen Staat“, der eine Symbiose von Staat und Gesellschaft darstellt.17

Es läßt sich also durchaus die These aufstellen, daß das Denken Carl Schmitts - zumindest in weiten Teilen - vom Staat ausgeht.

II.2.: Intensitätsmodell anstelle des Gebietsmodells

Für Schmitt stellt sich nun die Frage, was das Wesen des Politischen ist: Denn es ist gerade nicht davon die Rede, was „Politik“ ist. Es wird nach dem „Wie“ und nicht nach dem „Was“ gefragt.

Die Antwort ergibt sich, indem nach den spezifisch politischen Kategorien geforscht wird.18 Er findet sie in der Tatsache, daß das Politische etwas ist, das auf die anderen Gebiete des menschlichen Handelns und Denkens wirkt, und somit in einer letzten Unterscheidung zu finden ist. Jedes dieser anderen Gebiete hat einen Bereich, der sich als die letzte Unterscheidung auf einen Nenner bringen läßt. Für den Bereich der Ökonomie wäre dies die Unterscheidung von rentabel und nicht- rentabel, für das Gebiet des Ästhetischen schön zu häßlich und für das Gebiet der Moral die Unterscheidung zwischen gut und böse.19

Man darf aber nicht dem Trugschluß verfallen, daß das Politische diesen anderen Gebieten gleichgeordnet wäre, da dies einem Gebietsmodell entspräche, sondern es ist vielmehr das Gegenteil der Fall. Das Politische ist den anderen Gebieten übergeordnet und bildet somit eine eigene Sphäre.

Nachdem geklärt wurde, worin die Unterscheidungen der anderen Gebiete bestehen, stellt sich die Frage nach der Unterscheidung, auf welche sich alle politischen Motive und Handlungen begründen.

Schmitt findet diese in der Unterscheidung von Freund und Feind. Er möchte diese Begriffsbestimmung aber „ im Sinne eines Kriteriums, nicht als erschöpfende Inhaltsangabe “ verstanden wissen.20

Dies bedeutet auch, daß das Politische sich aus allen Bereichen, z.B. der Ökonomie, bilden kann.21

Diese letzten Unterscheidungen stehen für sich selbst und sind nicht miteinander identisch. Dies gilt noch vielmehr für den Gegensatz von Freund und Feind: „ Der politische Feind braucht nicht moralisch böse, er braucht nichtästhetisch h äß lich zu sein; er mußnicht als wirtschaftlicher Konkurrent auftreten, und es kann vielleicht sogar vorteilhaft scheinen, mit ihm Geschäfte zu machen. Er ist eben der andere, der Fremde, und es genügt zu seinem Wesen, daßer in einem besonders intensiven Sinne existentiell etwas anderes und Fremdes ist, so daßim extremen Fall Konflikte mit ihm möglich sind. “ 22

Diese Erläuterung ist Schmitt wichtig, da gerade „ in der psychologischen Wirklichkeit der Feind leicht als böse und h äß lich behandelt wird. “ 23

Die Unterscheidung zwischen Freund und Feind kann also demnach nicht gewertet, oder an irgendeinem Ideal gemessen werden. Sie wirkt, weil sich letztendlich alles auf sie reduzieren läßt.

Ebenso ist es unmöglich, die Unterscheidung zwischen Freund und Feind zu negieren. Dies ist ein Vorwurf an den herrschenden Zeitgeist bzw. den Liberalismus, der „ den Feind von der Geschäftsseite her in den Konkurrenten, von der Geistseite her in einen Diskussionsgegner aufzulösen versucht. “ 24

Diesen Bestrebungen tritt Schmitt mit seinem Modell entgegen. Obwohl es durchaus wünschenswert sein könnte, keine Feinde zu haben, aus welchen moralischen oder ethischen Gründen auch immer: Es geht an der momentanen Realität vorbei. Nur weil nicht sein kann, was nicht sein darf, muß es nicht der Realität entsprechen. Vor diesem Hintergrund jedoch muß man dieses Kriterium verstehen. Es ist zeitbezogen und hat einen konkreten Hintergrund vor Augen.

II.3.: Der Freund, der Feind und der Kampf

Es wurde Schmitt immer wieder vorgeworfen, daß er das Politische auf den Feindbegriff reduziere. Dies ist ein Fehlschluß, da die Unterscheidung von Freund und Feind ja gerade beides voraussetzt. Ohne den Feind kann es keinen Freund geben. Für Schmitt liegt dies in der Logik des Wertes, da dieser seinen Unwert in sich trägt.25

Der Vorwurf stimmt aber dahingehend, daß es eigentlich an keiner Stelle eine Auskunft über das Wesen des Freundes gibt. Dies ist durchaus ein Mangel, der nur wenig Heilung erfährt, indem man der Gruppe des Freundes eine gewisse Homogenität unterstellt. Über den Feind erfahren wir jedoch mehr: „ Der Feind ist auch nicht der private Gegner, den man unter Antipathiegefühlen haßt. “ 26

Der Feind ist also der „öffentliche“ Feind und nicht der Nachbar von Nebenan, weil man letzteren durchaus hassen dürfte. Carl Schmitt belegt dies mit der Bibel, da zwar bei Matth.5,44 zu lesen ist, daß man seine Feinde lieben solle, aber damit nicht der Feind im Privaten, sondern der im Öffentlichen gemeint ist. Im Privaten kann die Feindschaft also überwunden werden, aber in der Sphäre der Öffentlichkeit bleibt sie unüberwindbar27: Die Feindschaft als solche bleibt bestehen. Anders ist es mit deren Träger: „ Erstens haben alle politischen Begriffe, Vorstellungen und Worte einen polemischen Sinn; sie haben eine konkrete Gegensätzlichkeit im Auge, sind an eine konkrete Situation gebunden, deren letzte Konsequenz eine Freund- Feindgruppierung ist, und werden zu leeren und gespenstischen Abstraktionen wenn diese Situation entfällt. “ 28 Der Feind ist also einem Wechsel unterzogen und ist demzufolge auch ein Beleg dafür, daß auf der „ Bühne des Politischen“ mehr als nur zwei Akteure agieren. Die Möglichkeit der Neutralität muß vorhanden sein und ist es auch.29

Um das spezifisch Politische in seiner Gesamtheit zu erfassen, fehlt allerdings noch ein Baustein, der deutlich macht, warum das Politische den anderen Bereichen übergeordnet ist. Der politische Gegensatz ist der intensivste und äußerste Gegensatz30, der sich im Ernstfall bewahrheitet, „ denn zum Begriff des Feindes gehört die im Bereich des Realen liegende Eventualität eines Kampfes. “ 31

Zu dem Begriff des Feindes gehört notwendigerweise der Kampf und in diesem Sinne führt Schmitt aus: „ Die Begriffe Freund, Feind und Kampf erhalten ihren realen Sinn dadurch, daßsie insbesondere auf die reale Möglichkeit der physischen Tötung Bezug haben und behalten. Der Krieg folgt aus der Feindschaft, denn diese ist seinsm äß ige Negierung eines anderen Seins. Krieg ist nur dieäußerste Realisierung der Feindschaft. Er braucht nichts Alltägliches, nichts Normales zu sein, auch nicht als etwas Ideales oder Wünschenswertes empfunden zu werden, wohl aber mußer als reale Möglichkeit vorhanden bleiben, solange der Begriff des Feindes seinen Sinn hat. “ 32

Der Ernstfall, der das Politische sozusagen konstituiert, weil an ihm sich das spezifische am klarsten veranschaulichen läßt, ist also der Kampf. Dadurch, daß auf eine Wertung über der Feind verzichtet wurde, ist der Feind „ unsere eigene Frage als Gestalt “, der „ auf meiner eigenen Ebene “ steht.33

Man könnte auch sagen, daß wir uns durch den Feind selbst definieren, daß wir erst durch ihn existieren, zumindest im Bereich des öffentlichen Lebens. Das Politische ist also gekennzeichnet durch eine Trinität: Freund, Feind und Kampf.

III.: Der Staat und die Souveränität

III.1.: Der Staat als die maßgebende Einheit

Die Feststellung, daß der Staat sein Politikmonopol verloren hat, wurde oben schon erwähnt. Carl Schmitt versucht mit seiner Schrift, das verlorene Monopol durch sein eigenes Verständnis für das Politische dem Staate wieder zugänglich zu machen.34 Dir Unterscheidung zwischen Freund und Feind findet nicht zwischen Individuen statt, sondern zwischen wesensgleichen Einheiten, welche eine gewisse Homogenität in sich bergen, die sich zumindest auf eine Willenseinheit bezieht, d.h. an ein gewisses Objekt gebunden ist, z.B. die Bekämpfung eines Feindes im Ausnahmezustand.35 Die Betonung des Kampfes hat zweierlei Funktion, nämlich erstens die Veranschaulichung, daß der Kampf der intensivste Gegensatz zwischen Freund und Feind ist,36 und zweitens die Erkenntnis, daß erst dieser Umstand zum Politischen führt.

Nach Carl Schmitt ist der Staat die maßgebende Einheit37, da dies auf seinem politischen Charakter beruht,38 denn „ die politische Einheit ist eben ihrem Wesen nach die maßgebende Einheit, ..., wenn sie existiert, ist sie die höchste, d.h. im entscheidenden Fall die bestimmende Einheit. “ 39

Einheit ist im Sinne von politischer Einheit zu verstehen, da im öffentlichen Leben nur diese existiert. Die unterschiedlichen Konkurrenzen innerhalb eines Volkes werden nivelliert und in Einklang gebracht, zumindest dahingehend, daß die anderen Einheiten eben nicht die bestimmenden Einheiten geworden sind.

Erst wenn sich innerhalb der politischen Einheit eine Gruppe findet, die von sich aus stark genug ist, Freund und Feind zu bestimmen und die bereit ist, das eigene Leben aufs Spiel zu setzten, zerbricht diese Einheit. Diese wird dann zu der bestimmenden Einheit, da sie politisch geworden ist40: Dies ist ein Kern des Intensitätsmodells. Von jedem Sachgebiet aus, sei es von dem religiösen oder dem wirtschaftlichen, läßt sich der Bereich des Politischen nähren. Sie wird dann selbst zu der politischen Einheit und diese Gruppe füllt dann auch den Staat aus.41 Zum Wesen des Staates gehört das „ ius belli, d.h. die reale Möglichkeit, im gegebenen Fall kraft eigener Entscheidung den Feind zu bestimmen und ihn zu bekämpfen. “ 42

Dem „ius belli“ obliegen zwei Eigenarten, da neben der Berechtigung, die eigene Bevölkerung in den Krieg zu schicken und damit in Kauf zu nehmen, daß einige von ihnen die Kampfhandlungen nicht überleben, auch noch die andere Berechtigung existiert, Angehörige der anderen politischen Einheit zu töten.43 Das „ius belli“ und die damit verbundene hostis - Erklärung kann nur dem Staat entnommen werden, da der Staat der eigentliche Träger des Politischen ist. Eine Verfügungsgewalt über das Leben von einem anderem Sachgebiet aus zu beanspruchen ist schlichtweg nicht möglich, und würde allem, was der Mensch sich an Normen und ethischen Grundsätzen gegeben hat, zuwiderlaufen.44

Dies ist eine „nüchterne“ Betrachtung des Krieges und erteilt all jenen eine Absage, die immer noch dem Gedanken eines „bellum iustum“ hinterherlaufen. Sie werden als Betrüger diffamiert und entlarvt, da auch mit solchen hehren Grundsätzen von niemand verlangt werden kann, sein Leben und das anderer aufs Spiel zu setzen.45

Deshalb kann Schmitt auch mit Recht begründen, daß „ die hier gegebene Definition (...) des Politischen weder bellizistisch oder militaristisch, noch imperialistisch, noch pazifistisch “ ist.46

Dies bedeutet, daß der Krieg als ein Mittel der Politik akzeptiert wird. Es ist aber nicht ein Mittel von vielen, sondern die ultima ratio47, denn „ das Politische liegt nicht im Kampf selbst “ 48 . Der Krieg soll nur als das erkannt werden, was sein Wesen ist: Ein Ringen zwischen gleichwertigen Gruppen, frei von irgendwelchen Bewertungen. Wie man den Kampf und den Krieg für sich selbst bewertet, ob man den Zielen, wofür der Blutzoll abverlangt wird, zustimmt oder nicht, ist nicht von Belang.

Wesentlich ist allein, daß die Möglichkeit besteht, die Unterscheidung zwischen Freund und Feind zu treffen und diese nötigenfalls mit Gewalt zu beweisen, denn wenn eine Gemeinschaft nicht fähig ist, diese Unterscheidung zu treffen - mit allen möglichen Konsequenzen - , dann hört Sie auf zu existieren.49

III.2.: Souveränität

Die oberen Kapitel befaßten sich mit der Frage, was das Wesen des Politische ist. Gefunden wurde es in der Unterscheidung von Freund und Feind, als einem Kriterium. Freund und Feind waren in diesem Verständnis zwei Antipoden, aber über die Frage, wie man denn nun Freund und Feind findet, schweigt sich Schmitt aus. Ebenso ergeht es dem findigem Leser mit dem Begriff des Ernstfalles.

Verschiedene Interpreten, wie zum Beispiel Christian Graf von Krockow, begründen dies damit, daß er erfunden wird.50 Die Macht eines Mythos haben sich auch ganz andere schon zu Nutzen gemacht, wenn man allein an Mussolini oder Sorel denkt.

Die Antwort liegt in dem Begriff der „Souveränität“.

Souveränität ist nach dem Verständnis von Carl Schmitt die „ höchste, nicht abgeleitete Herrschermacht. “ 51 Die Frage, wer Träger der Souveränität ist, beantwortet Schmitt mit dem lakonischem Satz: „ Souverän ist, werüber den Ausnahmezustand entscheidet. “ 52

Das führt zu dem Schluß, daß alle, die eine Entscheidung aufgrund einer Norm oder einer moralischen Kategorie treffen, nicht souverän sind.

Zur Souveränität gehören die Begriffe Ausnahmezustand und Entscheidung.

„ Die Entscheidung macht sich frei von jeder normativen Gebundenheit und wird im eigentlichen Sinne absolut “ 53 , und sie „ ist, normativ betrachtet, aus einem Nichts geboren. “ 54

Die Entscheidung ist also nur dann souverän, wenn sie nicht von einem Dritten oktroyiert wurde.

Erst in der Ausnahme beweist sich, ob die Entscheidung souverän getroffen werden kann.

Der Ausnahmefall ist schließlich der Kampf, entweder der Krieg zwischen Staaten oder der Bürgerkrieg. Erst die Frage nach Leben oder Tod läßt es zu, die Philister von den Priestern unterscheiden und die Trennung für alle sichtbar zu machen.

„ Die Ausnahme ist interessanter als der Normalfall. Das Normale beweist nichts, die Ausnahme alles; sie bestätigt nicht nur die Regel, die Regel lebtüberhaupt nur von der Ausnahme. In der Ausnahme durchbricht die Kraft des wirklichen Lebens die Kruste einer in Wiederholung erstarrten Mechanik. “ 55

Die Ausnahme ist von der Regel, von dem Normalzustand aus konzipiert.56 Es ist also wie bei der Unterscheidung von Freund und Feind: Beide Bereiche gehören zusammen und müssen als Einheit gesehen werden.

Der Normalzustand ist der Zustand eines intakten Staates57, der nicht der Möglichkeit beraubt ist, souverän seine Entscheidungen zu treffen. Dies erklärt auch Schmitts Abneigung gegenüber der Weimarer Republik, da sie durch das Versailler Vertragssystem gefesselt und ihrer Souveränität beraubt worden war. Der Normalzustand wird in Zeiten der Ausnahme durch die Diktatur wieder hergerichtet.

In diesem Zusammenhang macht auch der berühmte Satz des Heraklit Sinn, in dem es über den Krieg heißt, das er der Vater und König von allem sei. Die Diktatur ist nicht Endstadium, sondern ein Mittel zum Zweck: Die Diktatur ermöglicht erst den Normalzustand.

Dies führt wieder zur Schmitts Kritik am Liberalismus. Schmitt läßt hierbei in der „Politischen Theologie“ Donoso Cortes, den Philosophen der Gegenrevolution, für sich sprechen, der die Bourgeoisie als „ una clasa discutidora “ definiert.58 Der Liberalismus ist dem Ausnahmezustand nicht gewachsen, weil es nicht seinem Wesen entspricht.59 In der Zeit der Ausnahme, gerade dann, wenn eine Entscheidung um so notwendiger ist, versagt der Liberalismus. Er ist nicht fähig zu entscheiden, weil er es nicht kann und auch nicht weiß, was er will.60 So ist es dann auch nicht zufällig, daß auf die Frage, ob denn nun Christus oder Barrabas zu kreuzigen sei, erst einmal Untersuchungskommission ins Leben gerufen wird, um das Problem zu vertagen.61

Dies ist der Moment, wo die Diktatur auf den Plan tritt, da sie „ der Gegensatz zu Diskussion “

„ Der Grund liegt darin, daßin der bloßen Existenz einer obrigkeitlichen Autorität eine Entscheidung liegt und die Entscheidung wiederum als solche wertvoll ist, weil es gerade in den wichtigsten Dingen wichtiger ist, daßentschieden werde, als wie entschieden wird. “ 65 Diese Kritik an Schmitt greift aber zu kurz und übersieht das Wesentliche. Der Begriff von der Entscheidung wird in der Schrift „Politische Theologie“ geprägt. Es kommt demzufolge auch nicht von ungefähr, wenn Schmitt erwähnt: „ alle prägnanten Begriffe der modernen Staatslehre sind säkularisierte theologische Begriffe Der Ausnahmezustand hat für die Jurisprudenz eine analoge Bedeutung wie das Wunder für die Theologie. “ 66

Ebenso ist es nicht unbedeutend, wie Armin Adam die Herkunft der unbeschränkten Souveränität erklärt: Ihr Ursprung liegt demzufolge im Kirchenrecht.67 So ist es auch nicht verwunderlich, wenn Meier konstatiert, daß das Zentrum des Denkens von Carl Schmitt der Glaube ist.68

IV.: Die versteckte Moral

IV.1.: Homogenität und Pluralität

Nachdem nun geklärt worden ist, daß die Unterscheidung von Freund und Feind in einem Akt der souveränen Entscheidung getroffen wird, stellt sich die Frage nach der Funktion des Modells. Die Funktion besteht nämlich nicht nur in der Bejahung des Staates. Es treten im Gegenteil noch andere Faktoren hinzu.

Wie oben bereits erwähnt ist die politische Einheit die bestimmende Einheit. Der Begriff der Einheit ist in diesem Sinne sehr wichtig.

Ein Wesenszug des Politischen, ist die Möglichkeit des Kampfes. Vom Staat aus gedacht bedeutet dies zweierlei: Der Bürgerkrieg im Innern und der Staatenkrieg nach außen. Ein Staat, der nicht mehr als politische Einheit existiert, weil „ die innerstaatlichen Gegensätze eine stärkere Intensität erhalten als der gemeinsame außenpolitische Gegensatz gegen einen anderen Staat, “ 69 muß zwangsläufig in den Bürgerkrieg abgleiten. Die Schaffung einer Normallage für die Gesellschaft wird daher von Schmitt auch als eine Aufgabe des Staates betrachtet.70 Persönliche Erfahrungen werden ihn in dieser Sache eher noch bestärkt haben.71

Der Bürgerkrieg ist für Schmitt ein besonders gearteter Fall, der unbedingt verhindert werden muß: „ Der Bürgerkrieg hat etwas besonders Grausames. Er ist Bruderkrieg, weil er innerhalb einer gemeinsamen, auch den Gegner umfassenden politischen Einheit und innerhalb derselben Rechtsordnung geführt wird, und weil beide kämpfende Seiten diese gemeinsame Einheit gleichzeitig absolut behaupten und absolut verneinen. Beide setzen den Gegner absolut und unbedingt ins Unrecht. Sie heben das Recht des Gegners auf, aber im Namen des Rechts. “ 72

Um die Situation des Bürgerkrieges nicht entstehen zu lassen und damit zu verhindern, daß die politische Einheit im Ganzen zerfällt, kann diese Einheit auch im Inneren eine FeindErklärung abgeben.73 Dies ist ein Gedanke, der schließlich auch in das heutige Grundgesetz eingeflossen ist. Der Verfassungsfeind ist der Feind der freiheitlichen Ordnung und steht außerhalb letzterer. Deshalb muß er verfolgt werden.

Eine weitere Möglichkeit der Verhinderung des Bürgerkrieges ist die Überwindung der innerstaatlichen Probleme durch die Projezierung selbiger auf einen äußeren Feind. Dies ist das Prinzip, das schon Aischylos in der Trilogie „ Die Orestie“ darstellt:

„So schleudere denn in meinem Lande nicht umher Den Aufruhr, der der Jugend Eingeweid Ergreift und ohne Wein in Raserei versetzt. Und nimmer wie der Hähne Herz errege sie, Und siedle Ares nicht in ihrer Mitte an, Daß einer sich im Jähzorn wider den andern kehrt. Der Krieg entbrenne vor den Toren, daß in ihm Sich sättige die ungeheure Gier nach Ruhm. Im Hofe selbst der Hähne Hader lieb ich nicht. Aufruhr, unersättlich im Leid, Tose nie durch diese Stadt! Trinke nie der Boden das schwärzliche Blut Der Bürger und fordere, zornberauscht, Nie widermordende Sühne! Mögen Wonne sie tauschen, In allumfassender Liebe eins, Hassen auch aus einem Geist! Dies lindert unter den Sterblichen viel.“74

Die oben erwähnte Einheit hat demzufolge einen religiösen Kern.75

Die Gesellschaft, der Staat und auch der Kern des Politischen sind somit nicht das Werk des menschlichen Geistes, sondern Ausdruck der göttlichen Ordnung. Sie einzuhalten gebietet nicht nur die Pflicht, sondern es ist auch existentiell.76

Die Einheit im Inneren einer politischen Einheit ist analog zum Pluriversum der Welt zu sehen.77 Die Einheit im Inneren dient der Verhinderung des Bürgerkrieges und konstituiert so erst den Staat als möglichen Gegner gegenüber anderen Staaten.

Die Welt ist aufgeteilt in mehrere Staaten, zwischen denen Kriege ausdrücklich erlaubt sind. Die Unterscheidung von Freund und Feind wird dementsprechend auf die „Internationale Bühne“ transferiert. In diesem Sinne ist dann auch die Schaffung eines neuen Völkerrechtes auf der Basis von Großräumen zu sehen. Die Aufteilung der Welt zwischen den sechs entstehenden Reichen ist nur eine logische Fortführung Schmittscher Ideen.78 Die Ächtung des Krieges im Sinne des Völkerbundes79 führt nicht zu einer Abnahme von Kriegen, sondern sie verschleiert eher die wirklichen Gründe, warum ein Krieg geführt wird. Der Völkerbund verkommt so zu einem Instrument von Staaten, die mit ihren universalistischen Ideen andere Staaten daran hindern, ihr legitimes Recht der

Selbstbehauptung zu verwirklichen. Im Namen der Menschheit Kriege zu führen ist Betrug, weil der Gegner dann der Unmensch sein muß.80

IV. 2.: Der wirkliche Feind und die Hegung des Krieges

Mit der Theorie des Partisanen nimmt Carl Schmitt indirekt Stellung zu Vorwürfen, daß seine Schrift über den „Begriff des Politischen“ die Gewalt verherrliche und der Feind jemand sei, der vernichtet werden müsse.

Der Begriff des Feindes, der in der Schrift von 1932 noch relativ eindimensional beschrieben worden war, erfuhr 1963 eine Wandlung.

Ausgehend von der Feststellung, daß die Begriffe Feind und Krieg direkt zusammenhängen81 wird der Inhalt des Feindbegriffes in drei Bestandteile zerlegt. Jede dieser Feindkategorien führt zu einer bestimmten Art und Weise des Krieges:

Der „konventionelle Feind“ der Kabinettkriege, der „wirkliche Feind“ und der „absolute Feind“.

Der absolute Feind erzwingt den absoluten Krieg und liefert so ein Beispiel dafür, welche Irrungen die Geschichte nehmen kann, wenn die Bejahung des Politischen im Schmittschen Sinne nicht vorgenommen wird. Der absolute Feind wird von den „Predigern der Humanität“, sei es im Namen des Liberalismus oder des Sozialismus, ins Feld geführt und ebnet so erst der totalen Vernichtung den Weg.82

Der wirkliche Feind jedoch ist derjenige, mit dem zu kämpfen es sich lohnt. Der wirkliche Feind „ ist nicht das, was ausgeschieden wird, das Verhältnis von Freund und Feind ist nicht das von Speise und Kot, sondern viel eher das der Mischung und Begattung, die Hochzeitsnacht der Gegensätze, eine heraklitische Orgie, auch im Bürgerkrieg, solange er Bruderkrieg bleibt. “ 83

Der wirkliche Feind muß nicht vernichtet werden, weil er ja auf meiner Stufe steht. Diesen Deutungen hat Carl Schmitt schon früh Absagen erteilt.84

Ein Verzicht auf die Diskriminierung des Feindes ist für Schmitt die Voraussetzung für eine wirkliche Humanität.85 Ein Verzicht auf die Diskriminierung bedeutet, den wirklichen Feind als existent anzunehmen. Man muß ihn annehmen, um nicht selbst zum Unmenschen zu werden.

IV. 3.: Anthroplogisches Glaubensbekenntnis

Der Dreh- und Angelpunkt der Lehre Carl Schmitts ist sein „anthropologisches Glaubenskenntnis“. Kern dieses Bekenntnisse ist die Einordnung des Menschen in die Kategorie eines „gefährlichen“ Wesens.86

Dies ist laut Nietzsche der Augenblick, in dem es in jeder Philosophie einen Punkt gibt, an dem die Überzeugung des Philosophen die Bühne tritt.

Man muß an diesem Punkt Balke widersprechen, der behauptet, daß die Parteinahme Schmitts für eine Interpretation des Menschen lediglich aus dem System des Politischen heraus begreiflich sei.87

Man kann aber auch Meuter nur zustimmen, wenn er die eigentliche Problematik dieses Dogmas heraushebt: „Was er in diesem Kampf sub specie aeternitatis einander entgegenstehen sah, war auf der einen Seite der christliche Mythos von der Erbsünde, worin als letzte und unumstößliche geschichtliche Wahrheit die Unerlösbarkeit des Menschen im Diesseits dogmatisiert sei, auf der anderen Seite jedoch jene „große jüdische Idee“, welche die Utopie eines Friedensreiches in einem Diesseits unendlicher Perfektibilität zum Kern habe.“88 Dies erklärt Carl Schmitts tiefe Abneigung für alle universalistischen Staatstheorien.

Gefährlichkeit bedeutet an dieser Stelle „Herrschaftsbedürftigkeit“.89

In diesem Zusammenhang erwähnt Palaver, daß Schmitt noch einen Schritt weiter geht und die Erbsündelehre mit der Prädestinationslehre verknüpft.90

Schmitt selbst spielt darauf an: „ ...- ebenso wie die Unterscheidung von Freund und Feind zu einer Einteilung der Menschen (führt ), In einer guten Welt unter guten Menschen herrscht natürlich nur Friede, Sicherheit und Harmonie Aller mit Allen; die Priester und Theologen sind hierüberflüssig wie die Politiker und Staatsmänner. “ 91

Daß Schmitt nicht an diese „Welt des Friedens und des Guten“ glaubt oder sie eher sogar noch verabscheut, zeigt die ihm eigene Ironie.92

Eine Welt mit einem Weltstaat kann nicht friedlich sein, da dies nicht in der Natur des Menschen liegt. Diese Welt muß zwangsläufig die „Hölle auf Erden“ sein.93 Die eigentliche Funktion des Staates ist also die Überwindung des Naturzustandes im Inneren. Überwunden wird letzterer, indem er auf die Ebene der Außenpolitik transponiert wird, da die Möglichkeit der Kriege, also der „gelebte Naturzustand“, ausdrücklich vorhanden sein muß, um dieses Ziel zu erreichen.94 Das „anthropologische Glaubensbekenntnis“ stellt demzufolge die Rechtfertigung für die Möglichkeit der Gewalt und die Begründung für einen autoritären Staat dar.

Aus diesem Grund ist der Feind auch nicht zu hassen oder zu vernichten, da er Teil der „göttlichen Ordnung“ ist, und sein Verschwinden die „natürliche Ordnung“ verletzen würde:

„ Vernichtung des Feindes aber ist der Versuch ( Anspruch) einer creatio ex nihilo, einer neuen Welt auf einer tabula rasa. Wer mich vernichten will, ist nicht mein Feind, sondern mein satanischer Verfolger. Die Frage, wie ich mich ihm gegenüber verhalten soll, ist nicht mehr politisch, sondern nur noch theologisch zu beantworten. Dialektische Theologie konkretester Art entsteht, wenn der Vernichter behauptet, nichts als den Vernichter vernichten zu wollen. “ 95

IV.4.: Der Katechon

Carl Schmitts Schrift „Begriff des Politischen“ behandelt als Kern die Unterscheidung von Freund und Feind. Sein Intensitätsmodell gründet auf der Feststellung, daß der Staat alten Zuschnittes nicht mehr existiert. Wie oben erwähnt, ist der Staat allerdings einer der Grundpfeiler seines Systems. Die Funktionen des Staates sind neben der Befriedung im Inneren auch die Verhinderung, daß die Welt zu einem Betrieb verkommt oder in die Unterhaltung abgleitet.96

Die wichtigste Funktion allerdings ist seine Rolle als Katechon. Die Figur des Katechon wird im 2. Thessaloniker - Brief des Paulus beschrieben:

„Laßt euch nicht so rasch verwirren und erschrecken durch die Behauptung, der Tag, an dem der Herr kommt, stehe unmittelbar bevor. Glaubt es nicht, auch wenn sich einer auf eine göttliche Eingebung beruft Erst müssen viele ihrem Glauben untreu werden, und der Feind Gottes muß auftreten, der alles Böse in sich vereint und zum Untergang bestimmt ist. Er wird sich gegen alles erheben, was als göttlich und verehrungswürdig gilt. Ja, er wird seinen Thron im Tempel Gottes aufstellen und wird behaupten, er sei Gott! ... Der Feind Gottes kann erst hervortreten, wenn die Zeit dafür reif ist. Die Macht der Auflehnung ist zwar schon am Werk; doch erst muß der den Weg freigeben, der sie bisher noch zurückhält.“97

Der Katechon ist demzufolge unmittelbar an die göttliche Ordnung geknüpft, da er die Welt vor dem Chaos errettet. Der Katechon ist allerdings nicht als Erlöser zu verstehen sondern als Aufhalter.

Interessant ist auch ein Tagebucheintrag Schmitts, der die Erkenntnis reifen läßt, daß die Idee des Katechon mit der Freund-Feind-Theorie zusammen eine Geschichtsphilosophie darstellen: „ Zu … κατε′χων : ich glaube an den Katechon; er ist für mich die einzige Möglichkeit, als Christ Geschichte zu verstehen und sinnvoll zu finden. “ 98 In dem Moment, wo der Mensch sich an die Stelle Gottes setzt, ist der Katechon die letzte Bastion vor dem Ende.99 Dies kann demzufolge nur der Staat sein, da er seine Legitimation durch die souveräne Entscheidung, die letztendlich an das göttliche Gebot anknüpft, erhält.100 Wer die Unterscheidung von Freund und Feind verneint, zielt damit gleichzeitig auf die

Beseitigung des Staates, und somit wird das Pluriversum der Staaten insgesamt gefährdet. Dies ist eine Verleugnung der Existenz Gottes. Der Anspruch der Schaffung paradiesischer Zustände im Diesseits kehrt sich nicht nur wegen der natürlichen Boshaftigkeit des Menschen in sein Gegenteil um. Aus diesem Blickwinkel aus betrachtet ist es auch nicht unmoralisch, den Kampf als Mittel der Politik zu begreifen. Schmitts Theorie ist nur vordergründig ausgezeichnet durch eine fehlende Normativität.101 Die Forderung, den Krieg zu begrenzen, zielt darauf hin, den Krieg nicht zu einem absoluten, alles vernichtenden Krieg entarten zu lassen.

Die Idee des Katechon geht in die selbe Richtung und soll verhindern, daß im Namen der Menschheit die Menschheit sich selbst aufteilt in Über- und Untermensch. Der Feind ist dann nicht mehr mein Bruder, sondern nur noch ein Wesen, daß der Ausrottung und Vernichtung anheim fällt. Auf den zweiten Blick ist der „Begriff des Politischen“ also hochmoralisch.

V.: Schluß

Der „Begriff des Politischen“ mündet letztendlich in eine Geschichtstheologie. In der heutigen Zeit stellt sich die Frage nach seiner Verwertbarkeit.

Die Unterscheidung von Freund und Feind in ihrer Schlichtheit läßt sich mit Recht auch für uns nutzbar machen. Die Vorstellung von einer Welt ohne Krieg ist immer noch nicht denkbar, zumindest zum Beginn dieses Jahrtausends. Die Schrift schärft aber den Blick für Beweggründe moderner Kriege.

Schmitt entlarvt das Philistertum, indem er ihm den Spiegel vorhält. Gerade in der heutigen Zeit, wo mit dem Zusammenbruch des Ostblocks, das „geliebte“ Feindbild abhanden gekommen ist, wird allerorten nach einem neuen Feind gerufen, und dieser wird des öfteren auch gefunden, entweder in den „Schurkenstaaten“ oder irgendwelchen fundamentalistischen Islamisten. Die Kriege der letzten Zeit sind zuweilen im Namen der Menschenrechte ausgefochten worden, und der Feind wurde zum Verbrecher erklärt. Der bellum iustum feiert fröhliche Wiederkehr.

Dies zu hinterfragen hat auch schon Carl Schmitt unternommen und es sollte auch uns nachdenklich stimmen.

Was bleibt uns sonst? Vielleicht die Erkenntnis, daß auch ein kluger Kopf sich bisweilen in seinen Irrungen und Wirrungen tief verstrickt. Wir sollten uns jedenfalls hüten, allzu vorschnell mit dem Zeigefinger auf all diejenigen zu zeigen, deren Biographien nicht im Glanze der demokratischen Werteordnung erstrahlen.

Im einem hatte Schnitt recht: „ Das Normale beweist nichts, die Ausnahme beweist alles. “ 102 Die Überbewertung der Form vor den Inhalt ist das eigentliche Problem.103 Der Satz „Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand“, ist nicht akzeptabel. Dieses Denken ließ Carl Schmitt in die Fänge den Nationalsozialisten gleiten. Die „List der Institution“ ist ein Trugbild und setzt voraus, daß der Staat als Institution bestehen bleibt.104

„ Jeder Staat ist Rechtsstaat “ 105 : Dies galt gerade nicht unter den nationalsozialistischen Machthabern, und Carl Schmitt hätte dies vorher erkennen können. Dies kann man ihm vorwerfen, und seine Selbststilisierung als „Benito Cereno“106 ist nicht wirklich eine Entlastung, da das Handeln nicht einer Eigenverantwortung unterstellt wird. Im Gegenteil, man schiebt seine eigen Verantwortung auf die Umstände ab. Hier fehlt es an mangelnder Selbstreflexion sowohl über das eigene Tun und Handeln, als auch an den Inhalten des eigenen Werkes.107 Der Glaube an die eigene Überlegenheit ließ Carl Schmitt Irrtümer begehen, die in seinen Grundprägungen wurzelten, und die er deshalb nicht zu durchbrechen vermocht hat. Was aber letztendlich das wertvolle an Schmitts Gedanken ist, ist die Tatsache, daß jeder Wert und jede Norm hinter fragt werden kann. Somit ist jeder Standpunkt theologisch. Schmitt gibt die vermeintlich letzte Antwort, da er sich dieses Problems bewußt ist. Mit seiner Kriteriumsdefinition begibt er sich allerdings selber auf ein recht unsicheres Terrain.108 Schmitt konnte nicht akzeptieren, was er nicht verstand: Die Absurdität der Welt konnte er nicht verstehen, denn Schmitt war nicht „Sisyphus“.109 Vielmehr verstand er sich als „christlicher Epimetheus“.110

Bibliographie:

Literatur:

Adam, A.: Jenseits alter Fronten, Neuere Carl Schmitt- Literatur, in: Philosophische Rundschau, Bd. 42/43, 1995/96, S.97-109

Adam, A..: Die Zeit der Entscheidung, Carl Schmitt und die Politische Apokalyptik, in: Zeit- Zeichen, Aufsätze und Interferenzen zwischen Endzeit und Echtzeit, Hrsg.: Tholen/Scholl, Weinheim, 1990, S.97-107

Balke, F.: Zur politischen Anthropologie Carl Schmitts, in: Die Autonomie des

Politischen, Carl Schmitts Kampf um einen beschädigten Begriff, Hrsg.: Flickinger, Weinheim, 1990 v. Bredow, W.: Carl Schmitt lesen, in: Liberal, Nr.20, Sankt Augustin, 1978, S.432-444 Camus, A.: Der Mythos von Sisyphos, 1.Aufl. der Neuübersetzung, Hamburg, 1992 Fiala, H.: Politischer Dezisionismus, in: Internationale Zeitschrift für Theorie des Rechts, Zürich, 1935, S.101-123

Grossheutschi, F.: Carl Schmitt und die Lehre vom Katechon, Berlin, 1996

Kennedy, E.: Carl Schmitt und Hugo Ball, Ein Beitrag zum Thema „Politischer Expressionismus“, in: Zeitschrift für Politik, Bd.35, 1988, S.143-161 Kraus, H.-J.: Anmerkungen zur Begriffs- und Thesenbildung bei Carl Schmitt, in: Politisches Denken, Jahrbuch, 1998, S.161-176 v. Krockow, C.: Die Entscheidung, Eine Untersuchung über Ernst Jünger, Carl Schmitt, Martin Heidegger, Stuttgart, 1958 v. Krockow, C.: Von deutsche Mythen, Rückblick und Ausblick, Stuttgart, 1995

Lübbe, H.: Carl Schmitt liberal rezipiert, in: Complexio Oppositorum, über Carl Schmitt, Hrsg.: Quaritsch, Berlin, 1988, S.426-440

Meier, H.: Carl Schmitt, Leo Strauss und „Der Begriff des Politischen“, zu einem Dialog unter Abwesenden, Stuttgart, 1998

Meuter, G.: Der Katechon, zu Carl Schmitts fundamentalistischer Kritik der Zeit, Berlin, 1994

Meuter, G.: Blut oder Boden?, Anmerkungen zu Carl Schmitts Antisemitismus, in:

Deutsche Vierteljahresschrift für Literaturwissenschaft und Geistesgeschichte, Bd. 70, Stuttgart, 1996, S.227-256

Noack, P.: Carl Schmitt, Eine Biographie, Berlin, 1993

Ottmann, H.: Carl Schmitt, in: politische Philosophie des 20. Jahrhunderts, Hrsg.: Ballestrem/Ottmann, München, 1990, S.61-87

Palaver, W.: Die mythischen Quellen des Politischen, Carl Schmitts Freund- FeindTheorie, Stuttgart/Berlin/Köln, 1998

Quaritsch, H.: Positionen und Begriffe Carl Schmitts, Berlin, 1991

Quaritsch, H.: Einleitung: Über den Umgang mit Person und Werk Carl Schmitts, in: Complexio Oppositorum, über Carl Schmitt, Hrsg.: Quaritsch, Berlin, 1988, S.13-21 Rüthers, B.: Carl Schmitt im dritten Reich. Wissenschaft als Zeitgeistverärkung?, München, 1994

Rüthers, B.: Reinhard Höhn, Carl Schmitt und andere- Geschichten und Legenden aus der NS- Zeit, in: Neue Juristische Wochenzeitschrift, Nr.39, 2000, S.2866-2871 Vollrath, E.: Wie ist Carl Schmitt an seinen Begriff des Politischen gekommen?, in: Zeitschrift für Politik, Bd.36, 1989, S.151-168

Quellen:

Aischylos: Die Orestie, Deutsch von Emil Staiger mit einem Nachwort des Übersetzers, Stuttgart, 1999

Die Bibel im heutigem Deutsch, Die Gute Nachricht des Alten und Neuen Testaments ohne die Spätschriften des Alten Testaments, Stuttgart, 1982

Schmitt, C.: - Der Begriff des Politischen, Text von 1932 mit einem Vorwort und drei Collarien, 6.Auflage, 4. Nachdruck der Ausgabe von 1963, Berlin, 1996

- Der Begriff des politischen. Vorwort von 1971 zur italienischen Ausgabe, in: Complexio Oppositorum, Hrsg.: Quaritsch, Berlin, 1988, S.269-273
- Donoso Cortes in gesamteuropäischer Interpretation, vier Aufsätze, Köln, 1950
- Ex Captivitate Salus, Erfahrungen der Zeit 1945/47, Köln, 1950
- Glossarium, Aufzeichnungen der Jahre 1947-1951, Herausgegeben von Frhr.v. Medem, Berlin, 1991
- Politische Theologie, Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität, 7.Aufl., Berlin, 1996
- Römischer Katholizismus und politische Form, Text der 2. Ausgabe von 1925, Stuttgart, 1984
- Staatsethik und pluralistischer Staat, in: Positionen und Begriffe im Kampf mit Weimar- Genf- Versailles, 1923-1939, Berlin, 1988
- Theorie des Partisanen, Zwischenbemerkung zum Begriff des Politischen, 4.Aufl., Berlin, 1995
- Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte, Ein Beitrag zum Reichsbegriff im Völkerrecht, 4.Aufl., Berlin, 1991

[...]


1 Schmitt, C.: Der Begriff des Politischen, Text von 1932 mit einem Vorwort und drei Collarien, 6.Auflage, 4.Nachdruck der Ausgabe von 1963, Berlin, 1996; im weiteren BdP abgekürzt.

2 Ein Umstand, der auch von C.S. erkannt wurde, vgl. Tagebuch Eintrag vom 28.4.48, in: Schmitt, C.: Glossarium, Aufzeichnungen der Jahre 1947-1951, Herausgegeben von Frhr.v. Medem, Berlin, 1991; im weiteren Glossarium abgekürzt.

3 Anm. d. Autors: Vergessen wird zuweilen, daß C.S. vor dem 30.1.33 ein entschiedener Gegner der NSDAP war und ebenso die Tatsache, daß Hitler nach freien Wahlen von Hindenburg zum Reichskanzler bestimmt

4 „ ... reißt Sontheimer offenbar der Geduldsfaden, er unterbricht Taubes ausführliche und ergreifende confessio mit dem inquisitorischen Zwischenruf:“ War Carl Schmitt nun Antisemit oder nicht?“, zitiert nach: Quaritsch, H.: Einleitung: Über den Umgang mit Person und Werk Carl Schmitts, S.13, in: Complexio Oppositorum, über Carl Schmitt, Hrsg.: Quaritsch, H., Berlin, 1988, S.13-25.

5 Ebd. S.20; vgl. die Anekdote von Taube, der berichtete, daß für Kojeve Schmitt „ der einzige war, mit dem zu reden es sich lohnt“. Zitiert nach: Balke, F.: Zur politischen Anthropologie Carl Schmitts, S. 58, in: Die Autonomie des Politischen. Carl Schmitts Kampf um einen beschädigten Begriff, Hrsg. Flickinger, H.-S. Weinheim, 1990, S.37-63.

6 Adam, A.: Jenseits alter Fronten, Neuere Carl Schmitt-Literatur, S.108, in: Philosophische Rundschau, Bd. 42/43, 1995/96, S.97-109.

7 Vgl. Lübbe, H.: Carl Schmitt liberal rezipiert, in: Complexio Oppositorum, S. 427-440.

8 Schmitt, C.: Ex Captivitate Salus, Erfahrungen der Zeit 1945/47, Köln, 1950, S.18, im weiteren ECS abgekürzt.

9 v. Bredow, W.: Carl Schmitt lesen, S.435 u. 444, in: Liberal, Nr. 20, Sankt Augustin, 1978, S. 432-444.

10 siehe Anm..1, S.20, in folgendem BdP abgekürzt.

11 BdP., S.96.

12 Ebd., S.20: „Staat ist in seinem Wortsinn und seiner geschichtlichen Erscheinung nach ein besonders gearteter Zustand eines Volkes, und zwar der im entscheidenden Fall maßgebende Zustand und deshalb, gegenüber den vielen denkbaren individuellen und kollektiven Status, der Status schlechthin.“

13 Ebd., S.79.

14 Vgl. Schmitt, C.: Der Begriff des Politischen. Vorwort von 1971 zur italienischen Ausgabe, S.271, in: Complexio Oppositorum, S.269-273.

15 Vgl. BdP., S.94.

16 BdP., S.24: „Dagegen wird die Gleichung Staatlich = Politisch in demselben Maße unrichtig und irreführend, in welchem Staat und Gesellschaft sich gegenseitig durchdringen.“

17 Ebd., S.24ff.

18 Ebd., S.26: „Eine Begriffsbestimmung des Politischen kann nur durch Aufdeckung und Feststellung der spezifisch politischen Kategorien gewonnen werden.“

19 Ebd., S.26.

20 Ebd., S.26.

21 Ebd., S.38: „es bezeichnet kein eigenes Sachgebiet, sondern nur den Intensitätsgrad einer Assoziation oder Dissoziation von Menschen.“

22 Ebd., S.27.

23 Ebd., S.27f.

24 Ebd., S.28.

25 Vgl., Schmitt, C.: Theorie des Partisanen, Zwischenbemerkung zum Begriff des Politischen, 4.Aufl., Berlin, 1995, S.80, im weiteren TdP abgekürzt.

26 BdP., S.29.

27 Ebd., S.29; Die Privatisierung der Feindesliebe ist nach Palaver ein Fehlschluß, siehe: Palaver, W.: Die mythischen Quellen des Politische, Carl Schmitts Freund- Feind- Theorie, Stuttgart, Berlin, Köln, 1998, S.52

28 Ebd., S.31.

29 vgl. auch Ebd., S.27: „ , die weder durch eine im voraus getroffene generelle Normierung, noch durch den Spruch eines „ unbeteiligten“ und daher „ unparteiischen“ Dritten entschieden werden kann.“ vgl. ebenso, S.35: „Darum bedeutet das Kriterium der Freund - Feindunterscheidung auch keineswegs, daß ein bestimmtes Volk ewig der Freund oder Feind eines bestimmten anderen sein müßte, oder daß eine Neutralität nicht möglich oder politische sinnvoll sein könnte.“

30 Ebd., S.30; Es heißt im weiterem: „ ... jede konkrete Gegensätzlichkeit ist um so politischer, je mehr sie sich dem äußersten Punkte der Freund- Feindgruppierung, nähert.“ Hier wird politisch mit Intensität gleichgesetzt, was in sich unlogisch ist. Dann könnte ein Höhepunkt der großen Politik auch darin bestehen, das eine absolute Feindschaft ausgetragen wird, was von Schmitt ja gerade abgelehnt wird, da eine absolute Feindschaft eben aus den anderen Sachbereichen menschlichen Denken und Handelns mit genährt wird.

31 Ebd., S.33.

32 Ebd., S.33.

33 Schmitt, TdP, S.87.

34 Vgl., Vollrath, E.: Wie ist Carl Schmitt an seinen Begriff des Politischen gekommen?, S.155, in: Zeitschrift für Politik, Bd. 36, 1989, S.151-168.

35 BdP., S.33: „Krieg ist bewaffneter Kampf zwischen organisierten politischen Einheiten, Bürgerkrieg bewaffneter Kampf innerhalb einer ... organisierten Einheit.“

36 Ebd., S.35: „Denn erst im wirklichen Kampf zeigt sich die äußerste Konsequenz der politischen Gruppierung von Freund und Feind.“

37 Ebd., S.20: „Staat ist seinem Wortsinn und seiner geschichtlichen Erscheinung nach ein besonders gearteter Zustand eines Volkes, und zwar der im entscheidenden Fall maßgebende Zustand und deshalb, gegenüber den vielen denkbaren individuellen und kollektiven Status, der Status schlechthin.“

38 Ebd., 44: „ Daß der Staat eine Einheit ist, und zwar die maßgebende Einheit, beruht auf seinem politischen Charakter.“

39 Ebd., S.43.

40 Ebd., S.39: „Sind die wirtschaftlichen, kulturellen oder religiösen Gegenkräfte so stark, daß sie die Entscheidung über den Ernstfall von sich aus bestimmen, so sind sie eben die neue Substanz der politischen Einheit geworden.“ Dies ist ein Umstand, der - ohne das es eines größeren Maßes an Phantasie bedürfte- durchaus als ein Widerstandsrecht gegenüber der Obrigkeit gesehen werden kann. Eine Ironie am Rande; Ebd., S.39: „Politisch ist jedenfalls immer die Gruppierung, die sich am Ernstfall orientiert.“

41 Ebd., S.36: „Nichts kann dieser Konsequenz des Politischen entgehen.“

42 Ebd., S.45.

43 Ebd., S.46.

44 Ebd., S.49: „Aber kein Programm, kein Ideal, keine Norm und keine Zweckhaftigkeit verleiht ein Verfügungsrecht über das physische Leben anderer Menschen. Von den Menschen im Ernst fordern, daß sie Menschen töten und bereit sind, zu sterben, damit Handel und Industrie der Überlebenden blühe oder die Konsumkraft der Enkel gedeihe, ist grauenhaft und verrückt. Den Krieg als Menschenmord verfluchen und dann von den Menschen zu verlangen, daß sie Krieg führen und im Kriege töten und sich töten lassen, damit es „ nie wieder Krieg“ gebe, ist ein manifester Betrug. Der Krieg, ..., alles das hat keinen normativen, sondern nur einen existentiellen Sinn, und zwar in der Realität einer Situation des wirklichen Kampfes gegen einen wirklichen Feind, nicht in irgendwelchen Idealen, Programmen oder Normativitäten.“

45 Ebd., S.50: „Auch mit ethischen und juristischen Normen kann man keinen Krieg begründen.“

46 Ebd., S.33.

47 Ebd., S.36: „Der Krieg als das extremste politische Mittel “

48 Ebd., S37.

49 Ebd., S.50: „Solange ein Volk in der Sphäre des Politischen existiert, muß es, wenn auch nur für den extremsten Fall- ...- die Unterscheidung von Freund und Feind selbst bestimmen Hat es nicht mehr die Fähigkeit oder den Willen zu dieser Unterscheidung, so hört es auf, politisch zu existieren.“

50 Vgl., v. Krockow, C.: Die Entscheidung. Eine Untersuchung über Ernst Jünger, Carl Schmitt, Martin Heidegger, Stuttgart, 1958, S.56ff.; v. Krockow, C.: Von deutschen Mythen, Rückblick und Ausblick, Stuttgart, 1995, S.45-56.

51 Schmitt, C.: Politische Theologie, Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität, 7. Aufl., Berlin, 1996, S.13, im weiteren PT abgekürzt.

52 Ebd., S.13.

53 Ebd., S.18.

54 Ebd., S.37f.

55 Ebd., S.21.

56 Vgl., Rüthers, B.: Carl Schmitt im dritten Reich. Wissenschaft als Zeitgeistverstärkung?, München, 1989, S.44: „Schmitt war ein „Romantiker der Ausnahmesituation“. Die rechtsstaatliche Normallage erschien ihm langweilig. Politik, Recht und Staat sind für ihn von der Ausnahmelage her definiert.“; wenn Herr Rüthers Schmitt als Romantiker begreift, dann erscheint mir dies als unzulässig, da für Schmitt den Romantikern das „ewige Gespräch“ eigentümlich ist. Es darf nicht vergessen werden, daß die Ausnahme die Normalsituation schafft, bzw. sie wieder herstellt.

57 Vgl., Schmitt, C.: Römischer Katholizismus und politische Form, Text der 2.Ausgabe von 1925, Stuttgart, 1984, S.41: „Jeder Staat ist Rechtsstaat.“

58 PT., S.63.

59 Ebd., S.67: „ ... so möchte er auch die metaphysische Wahrheit in eine Diskussion auflösen. Sein Wesen ist Verhandeln, abwartende Halbheit, mit der Hoffnung, die definitive Auseinandersetzung, die blutige Entscheidungsschlacht, könnte in eine parlamentarische Debatte verwandelt werden und ließe sich durch eine ewige Diskussion ewig suspendieren.“

60 Ebd., S.64: „Die liberale Bourgeoisie will also einen Gott, aber er soll nicht aktiv werden können; sie will einen Monarchen, aber er soll ohnmächtig sein; sie verlangt Freiheit und Gleichheit und trotzdem Beschränkung des Wahlrechts auf die besitzende Klassen, um Bildung und Besitz den nötigen Einfluß auf die Gesetzgebung zu sichern, als ob Bildung und Besitz ein Recht gäben, arme und ungebildete Menschen zu unterdrücken; sie schafft die Aristokratie des Blutes und der Familie ab und läßt doch die unverschämte Herrschaft der Geldaristokratie zu, die dümmste und ordinärste Form einer Aristokratie; sie will weder die Souveränität des Königs noch die des Volkes. Was will sie eigentlich?“

61 Ebd., S.66.

62 Ebd., S.67.

63 Ebd., S.59.

64 Fiala, H.: Politischer Dezisionismus, S.110, in: Internationale Zeitschrift für Theorie des Rechts, Zürich, 1935, S. 101-123; vgl. ebenso, Ottmann, H.: Carl Schmitt, S.71, in: Politische Philosophie des 20. Jahrhunderts, Hrsg., Ottmann/ Ballestrem, München, 1990, S. 61-.87.

65 PT., S.61.

66 Ebd., S.43.

67 Adam, A.: Die Zeit der Entscheidung, Carl Schmitt und die Apokalyptik, S.99ff., in: Zeit- Zeichen, Aufschübe und Interferenzen zwischen Endzeit und Echtzeit, Hrsg., Tholen/Scholl, Weinheim, 1990, S.97-108.

68 Meier, H.: Carl Schmitt, Leo Strauss und „ Der Begriff des Politischen“, Zu einem Dialog unter Abwesenden, Stuttgart, 1998, S.77: „Carl Schmitt hüllt das Zentrum seines Denkens in Dunkelheit, weil das Zentrum seines Denkens der Glaube ist.“; vgl. ebenso: Meuter, G.: Der Katechon, zu Carl Schmitts fundamentalistischer Kritik der Zeit, Berlin, 1994, S.127; Der Autor erwähnt, daß Carl Schmitt in der „Politischen Theologie“ den Kern des Politischen als die moralisch anspruchsvolle Entscheidung definiert. Der Autor zitiert zwar, vergißt aber den Quellenbeleg zu liefern. So bleibt dies nur eine Behauptung, da sie nicht unmittelbar nachzuprüfen ist.

69 BdP., S.32.

70 Vgl., Schmitt, C.: Staatsethik und pluralistischer Staat,S.141, in: Positionen und Begriffe im Kampf mit Weimar- Genf- Versailles, 1923-1939, Berlin, 1988, S.133-145; vgl. ebenso: Quaritsch, H.: Positionen und Begriffe Carl Schmitts, Berlin, 1991, S.39; vgl. ebenso BdP., S.46.

71 Vgl., Kennedy, E.: Carl Schmitt und Hugo Ball: Ein Beitrag zum Thema „ Politischer Expressionismus“, in: Zeitschrift für Politik, Bd.35, 1988, S.143-161, S.151.

72 ECS, S.56f.

73 BdP., S.46: „Diese Notwendigkeit innerstaatlicher Befriedung führt in kritischen Situationen dazu, daß der Staat als politische Einheit von sich aus, solange er besteht, auch den „ inneren Feind“ bestimmt.“

74 Aischylos: Die Orestie, Deutsch von Emil Staiger mit einem Nachwort des Übersetzers, Stuttgart, 1999, Verse 857ff. und 975ff.

75 Vgl., Palaver, S.38ff.

76 Aischylos, Vers 1000f.: „Wer unter Athenes Flügel wohnt/ Ihn wird der Vater erhöhen.“

77 BdP., S.54.

78 vgl., Schmitt, C.: Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte. Ein Beitrag zum Reichsbegriff im Völkerrecht, 4. Auflage, Berlin, 1991; Der Vorwurf des Opportunismus ( von z.B. Rüthers, B.: Reinhard Höhn, Carl Schmitt und andere - Geschichten und Legenden aus der NS- Zeit, S.2868, in: Neue Juristische Wochenzeitschrift, Nr. 39, 2000, S.2866-2871) greift in diesem Fall zumindest zu kurz, da die Kontinuität dieses Gedankens nicht genügend beachtet wurde.

79 BdP., S.104: „Jetzt, im Genfer Nachkriegs - Völkerrecht, soll es ein krimineller Tatbestand werden, weil der Feind zum Verbrecher gemacht werden soll.“

79 BdP., S.54: „Der Begriff der Menschheit schließt den Begriff des Feindes aus, weil auch der Feind nicht aufhört, Mensch zu sein.“, Schmitt, C.: Donoso Cortes in gesamteuropäischer Interpretation, vier Aufsätze, Köln, 1950, S.110f.: „ Der Begriff Mensch bewirkt ja nur scheinbar eine allgemeine Neutralisierung der Gegensätze unter den Menschen. Im Wirklichkeit trägt er einen mit dem schrecklichsten Tötungspotential geladenen Gegenbegriff in sich, den Unmenschen Die Aufspaltung von Mensch und Unmensch setzt den notwendig und folgerichtig in die noch tiefer gehende Aufspaltung von Übermensch und Untermensch Für den Untermenschen aber gibt es keine Todesstrafe mehr. Es gibt überhaupt keine Strafe mehr, sondern nur noch Ausrottung und Vernichtung.“, im Folgenden D.C. abgekürzt.

80 TdP., S.88: „Im Feinbegriff selbst muß eine Verwirrung liegen, die mit der Lehre vom Krieg zusammenhängt.“

81 TdP., S.88: „Im Feinbegriff selbst muß eine Verwirrung liegen, die mit der Lehre vom Krieg zusammenhängt.“

82 D.C., S.108.

83 Glossarium, Tagebucheintrag vom 1.6.48, S.157.

84 Eine der ersten Entgegnungen findet sich bei Noack. In seiner Biographie schildert er einen Briefwechsel zwischen Schmitt und Heller aus dem Jahre 1928: „ ... Ich erinnere mich nicht, davon gesprochen zu haben, daß der Feind vernichtet werden soll, Die Vernichtung ergibt sich erst aus der Fälschung politischer Begriffe durch eine Moralisierung und Juridifierung, und es war gerade im Sinn meines Aufsatzes, gegenüber dieser Verwirrung die einfache Wahrheit zu restituieren.“, zitiert nach: Noack, P.: Carl Schmitt, eine Biographie, Berlin, 1993, S.119.

85 TdP., S.92.

86 BdP., S.61: „Demnach bleibt die merkwürdige und für viele sicher beunruhigende Feststellung, daß alle echten Theorien den Menschen als „ böse“ voraussetzten, ..., sondern als „ gefährliches“ und dynamisches Wesen betrachten.“; da Schmitt seine Theorie wohl als „ echte“ begreift ist dieser Schluß zulässig.

87 Balke, S.38.

88 Meuter, G.: Blut oder Boden? Anmerkungen zu Carl Schmitts Antisemitismus, S.240; in: Deutsche Vierteljahresschrift für Literaturwissenschaft und Geistesgeschichte, Stuttgart, Bd.70, 1996, S.227-256

89 Vgl., Meier, S.115.

90 Palaver, S.56.

91 BdP., S.64.

92 Das Mittel der Ironie benutzt Schmitt des öfteren, um einen Umstand, den er eigentlich oberflächlich wertneutral beschreibt, in seinem Sinne zu charakterisieren. Vgl. S.54: „... hört also die Unterscheidung von Freund und Feind auch in der bloßen Eventualität nach auf, so gibt es nur noch politikreine Weltanschauung, Kultur, Zivilisation, Wirtschaft, Moral, Recht, Kunst, Unterhaltung usw., aber weder Politik, noch Staat.“ Vgl. ebenso, Meier, S.118f.

93 Vgl., Meuter: Blut oder Boden, S.250f.

94 Vgl., Palaver, S.29ff.

95 Glossarium, Tagebucheintrag vom 11.8.48, S.190.

96 D.C., S.91.

97 Die Bibel im heutigem Deutsch, Die Gute Nachricht des Alten und Neuen Testaments ohne die Spätschriften des Alten Testaments, Stuttgart, 1982, 2.Thessaloniker,4,2

98 Glossarium, Tagebucheintrag vom 19.12.47, S.63; interessant auch die Erwähnung, daß die Idee des Katechon zur im selben Jahr entstand, in dem „Der Begriff des Politischen“ als selbständige Schrift entstand, in: Grossheutschi, F.: Carl Schmitt und die Lehre vom Katechon, Berlin, 1996, S.116.

99 Vgl., Meuter: Der Katechon, S.212ff.

100 Vgl., Adam: Zeit der Entscheidung, S.103f.

101 Im Gegensatz zu: Ottmann, S.71.

102 PT., S.21.

103 Vgl., Noack, S.243.

104 Meuter: Der Katechon, S.329.

105 siehe Fußnote 57.

106 ECS., S.75.

107 Vgl., Kraus, H.-J.: Anmerkungen zur Begriffs- und Thesenbildung bei Carl Schmitt, S.175, in: Politisches Denken, Jahrbuch, 1998, S.161-1176.

108 BdP., S.70: ... „ heute in Europa noch durch anderes System ersetzte Systematik liberalen Denkens zu zeigen.“; vgl. Meier, S.125.

109 Vgl., Camus, A.: Der Mythos des Sisyphos, 1. Aufl. der Neuübersetzung, Hamburg, 1992.

110 ECS., S.12.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Carl Schmitts Begriff des Politischen
Hochschule
Philipps-Universität Marburg
Veranstaltung
Hauptseminar
Note
1,5
Autor
Jahr
2000
Seiten
24
Katalognummer
V105667
ISBN (eBook)
9783640039531
Dateigröße
471 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Carl, Schmitts, Begriff, Politischen, Hauptseminar
Arbeit zitieren
Alexander Schulz (Autor:in), 2000, Carl Schmitts Begriff des Politischen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105667

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Carl Schmitts Begriff des Politischen



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden