Rationaler Diskurs in der direktdemokratischen Öffentlichkeit


Seminararbeit, 2001

15 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Institutionalisierung des rationalen Diskurses in der direkten Demokratie?

2. Ursprung des rationalen Diskurses

3. Rationaler Diskurs und Legitimität

4. Rahmenbedingungen des rationalen Diskurses
4.1 Politische Mitgestaltung der Bürger?
4.2 Informationsbeschaffung und Stimmbeteiligung der Bürger
4.3 Spektrum der politischen Agenda
4.4 Kommunikative Konkurrenz
4.5 Besonderheiten des Politiksystems und der politischen Kultur in der Schweiz
4.6 Medienlandschaft

5. Massnahmen zur Stärkung des rationalen Diskurses
5.1 Institutionen der politischen Entscheidungsfindung
5.2 Zivilgesellschaftliche Akteure
5.3 Massenmediale Kommunikation

6. Literatur

1. Institutionalisierung des rationalen Diskurses in der direkten Demokratie?

Fragt man sich, wie gesellschaftliche Entscheide zustande kommen, werden in der Regel demokratische Entscheidungsfindungen in Erinnerung gerufen, die auf einem fairen und rationalen Diskurs beruhen. Normative Anforderungen für eine solche Debatte liefert die Diskursethik, die sich vorwiegend dem Diskussionsprozess verschreibt und ethische Grundsätze für vertretbare Entscheidungen aufstellt. Wie eine Entscheidung zustande kommt, d.h. welche institutionellen Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, wird kaum thematisiert. (Frey/Kirchgässner 1993: 145) In der direkten Demokratie wird stillschweigend davon ausgegangen, dass Volksrechte wie Volksabstimmungen per se die Institutionalisierung des rationalen Diskurs darstellen. So ,,hat die Institution der Volksabstimmung (nach dem Schweizer Modell) tatsächlich den Vorzug, Formen der Diskussion zu induzieren, die sich dem diskurstheoretischen Grundanliegen wenigstens annähern" (Baurmann/Kliemt 1993: 163) Dennoch bleibt die Frage bestehen, an welche Grenzen die Institutionalisierung des rationalen Diskurses stösst.

Deshalb soll in diesem Beitrag untersucht werden, auf welche Rahmenbedingungen der rationale Diskurs in einem direktdemokratischen Kleinstaat wie der Schweiz trifft. Die Frage lautet also, inwiefern die direktdemokratischen Elemente und das Mediensystem des Kleinstaats Schweiz den rationalen Diskurs fördern bzw. hemmen.

Orientiert man sich anhand des Modells von Neidhardt (1994), der die Funktionen politischer Öffentlichkeit unterscheidet in eine Transparenzfunktion (Kriterium: Offenheit), eine Validierungsfunktion (Kriterium: Diskurs) und eine Orientierungsfunktion (Kriterium: eine alle überzeugende öffentliche Meinung), gilt es zu unterstreichen, dass sich dieser Beitrag hauptsächlich auf die Validierung konzentriert.

Dabei wird in einem ersten Schritt dem Ursprung des rationalen Diskurses nachgegangen (Kapitel 2) und seine Bedeutung für die Legitimität im direktdemokratischen Staat erläutert (Kapitel 3), bevor die Rahmenbedingungen für den rationalen Diskurs geklärt (Kapitel 4) und Vorschläge zu seiner Optimierung gemacht werden können (Kapitel 5).

2. Ursprung des rationalen Diskurses

Der rationale Diskurs ist das Resultat eines historischen Prozesses, der sich als ,,Strukturwandel der Öffentlichkeit" beschreiben lässt. Nach Habermas (1990: 70ff.) liegen die Wurzeln der Öffentlichkeit im frühen Finanz- und Handelskapitalismus, der im 13. Jahrhundert einsetzt und den Waren- und Nachrichtenverkehr hervorbringt. Dies führt einerseits zu ökonomischen Abhängigkeiten, andererseits zu einem Bedarf an Informationen. Aus dem anfänglichen Briefverkehr- und Botensystem beginnt sich Ende des 17. Jahrhunderts die Presse zu etablieren - allerdings noch fest in der Hand des absolutistischen Staates. Öffentlichkeit ist zu diesem Zeitpunkt eine repräsentative, nicht ein sozialer Bereich, sondern ein Statusmerkmal. Repräsentiert wird die Herrschaft des Adels, nicht das Volk.

Noch im 18. Jahrhundert entwickelt sich dann, was Habermas (1990: 86ff.) als ,,literarische Öffentlichkeit" bezeichnet. Es handelt sich um eine Vorform der politischen Öffentlichkeit, die ,,das Übungsfeld eines öffentlichen Räsonnements, das noch in sich selber kreist" ist. Sie dient als Prozess der Selbstaufklärung der Privatleute über die genuinen Erfahrungen ihrer neuen Privatheit. Sie besteht aus einem Publikum versammelter Privatleute aus der bürgerlichen und aristokratischen Gesellschaft. Diese Öffentlichkeit findet in Kaffeehäusern, Salons und Tischgesellschaften statt und verfügt bereits über Kriterien, die zwar nicht immer ihre Verwirklichung finden, aber dennoch als Idee institutionalisiert und als objektiver Anspruch gesetzt werden. (Habermas 1990: 97f.)

So ist Gleichheit der Menschen - unabhängig vom Status - eine grundlegende Voraussetzung. Soziale Hierarchien sollen fallen, Macht, Ansehen, wirtschaftliche oder staatliche Abhängigkeiten dürfen nicht mehr ausschlaggebend sein, sondern nur die ,,Autorität des Wortes". Zudem sollen alle Probleme thematisiert werden, was Kirche und Staat das Interpretationsmonopol über einzelne Sachgebiete und Fragen entzieht. Offen sollen die diskutablen Fragen für ein prinzipiell unabgeschlossenes Publikum sein. Denn, so Habermas (1990: 156): ,,Die bürgerliche Öffentlichkeit steht und fällt mit dem Prinzip des allgemeinen Zugangs. Eine Öffentlichkeit, von der angebbare Gruppen eo ipso ausgeschlossen wären, ist nicht etwa nur unvollständig, sie ist vielmehr gar keine Öffentlichkeit." Allgemeiner Zugang meint damit aber nicht den Zwang zur Partizipation, denn es steht dem Individuum frei, sich dem öffentlichen Diskurs zu entziehen und sich aus der öffentlichen Sphäre in die Privatheit zurückzuziehen. (Habermas 1992: 159)

Als weitere Leitmaxime wird ,,kommunikatives Handeln" angesehen: Im Vordergrund sollen nicht egozentrische Erfolgskalküle, sondern Akte der rationalen Verständigung stehen. Themen sollen diskursiv (erörternd) behandelt und Ansichten auf Basis der Vernunft begründet werden, so dass ein Konsens entsteht, den die Gemeinschaft stützt und der somit legitimiert ist. (Habermas 1988: 385f.)

Diese Vorform von Öffentlichkeit, die sich zuerst vorwiegend literarischen Themen widmet, übernimmt während des 18. Jahrhunderts zunehmend politische Funktionen und verdrängt die obrigkeitlich reglementierte Öffentlichkeit. Aristokratische Gesellschaft und bürgerliche Intellektuelle bilden eine neue Schicht der Gebildeten. Sie wird als Sphäre der Kritik selbst zur öffentlichen Gewalt. Die Funktion der Öffentlichkeit wird nun als Rationalisierung von Herrschaft definiert. ,,Was jetzt gelten soll, gilt nicht mehr durch die Gewalt, wenig durch Gewohnheit und Sitte, wohl aber durch Einsicht und Gründe." (Hegel zit. nach Habermas 1990: 195) Dies hat auch Auswirkungen auf die ,,vorzüglichste Institution" der Öffentlichkeit die Presse (Habermas 1990: 275ff.). Das Zeitungsgewerbe - zunächst auf Initiative von Gelehrten und Schriftstellern in Form handwerklicher Kleinbetriebe organisiert und von Habermas als ,,schriftstellernden Journalismus" bezeichnet - entfaltet sich zur Gesinnungspresse. Diese wird als Institution des diskutierenden Publikums gesehen und hat primär eine kritische Funktion, nämlich die Kontrolle der Herrschenden. Vom Gesinnungsdruck wird sie erst nach der Etablierung des bürgerlichen Rechtsstaates entlastet und kann sich nun als Geschäftspresse kommerziellen Zielen zuwenden. Dies verändert die Presse erneut. Sie wandelt sich von der Institution der Privatleute als Publikum zur Institution bestimmter Publikumsteilnehmer als Privatleute. Somit strömen private Interessen ein, Öffentlichkeit wird fortan für (geschäftliche) Werbung in Anspruch genommen. Die kritische Publizistik weicht Publicity und Public Relations: Werbung wird zur neuen Funktion der Öffentlichkeit.

Zugleich wird Räsonnement durch Konsum abgelöst und öffentliche Kommunikation ,,zerfällt in die wie immer gleichförmig geprägten Akte vereinzelter Rezeptionen" (Habermas 1990: 249). Es werden Substitute für die bürgerliche Gesellschaft im 18. Jahrhundert gefunden, die aber alle durch eine Abstinenz vom literarischen und politischen Räsonnement gekennzeichnet sind. Die Aneignung von Konsumgüter erfolgt in privater Form, eine öffentliche Kommunikation über das Angeeignete - wie in den Kaffeehäusern und Salons - findet nicht mehr statt. Diskussionen sind zwar immer noch vorhanden und werden sogar formell organisiert, weisen aber ebenfalls Charakter von Konsumgütern auf. Das Räsonnement, die Diskussion wird ,,ins ,Geschäft` einbezogen, formalisiert sich, Position und Gegenposition sind im vornhinein auf gewisse Spielregeln der Darbietung verpflichtet (...) Konflikte, einst in öffentlicher Polemik ausgetragen, werden auf die Ebene personeller Reibereien abgedrängt." (Habermas 1990: 253)

Die Massenkultur passt sich den Entspannungs- und Unterhaltungsbedürfnissen der niedrigen Bildungsschichten an, statt jene zu kultivieren, wie es der literarischen Öffentlichkeit gelungen ist. Es lässt sich also festhalten, dass sich das Publikum von kulturräsonierenden zu kulturkonsumierenden Bürgern gewandelt hat. Die durch die Massenmedien erzeugte Öffentlichkeit ist nur noch Schein. Während die Öffentlichkeit immer weitere Sphären der Gesellschaft durchdringt, verliert sie gleichzeitig ihre politische Funktion und ist somit im Auflösen begriffen. Dennoch bleibt sie das Organisationsprinzip der politischen Ordnung (Habermas 1990: 57), und der rationale Diskurs ist einer ihrer normativen Pfeiler.

3. Rationaler Diskurs und Legitimität

Die Entwicklung der Diskussionskultur zeigt die Bedeutung der Institutionalisierung des rationalen Diskurses auf. Ob in den Kaffeehäusern der literarischen Öffentlichkeit oder in der Gesinnungspresse, stets wurde der Versuch unternommen, den rationalen Diskurs in einem Gefäss zu festigen. Habermas (1988: 194) zeigt auf, dass eine definierte Handlungssituation für verständigungsorientiertes Handeln konstitutiv ist. Sie mindert nämlich sowohl das Risiko einer fehlschlagenden Verständigung (von Habermas als Dissens bezeichnet), als auch das Risiko eines fehlschlagenden Handlungsplans.

Eine solche definierte Handlungssituation wird nun am einfachsten erreicht, wenn der rationale Diskurs in eine anerkannte Form gebracht, sprich institutionalisiert, wird. Dies zeigt, dass die diskursive Auffassung von Öffentlichkeit radikal verfahrensorientiert ist. Öffentlichkeit wird damit als ,,Schaffung bestimmter Verfahrensweisen betrachtet, wobei die von den allgemeinen gesellschaftlichen Normen und kollektiven politischen Entscheidungen Betroffenen ein Mitspracherecht bei deren Formulierung, Festsetzung und Übernahme haben." (Benhabib 1995: 118)

In der direkten Demokratie wird die Institutionalisierung des rationalen Diskurses mit Hilfe der Volksrechte wie Abstimmungs-, Initiativ- und Referendumsrecht zu erreichen versucht. An der Grundidee, dass das Räsonnement das Medium politischer Auseinandersetzung ist, mit dessen Hilfe politische Macht begründet werden soll, wird festgehalten. Legitimität wird somit auf jene Art und Weise erreicht, wie es Habermas (1992: 600ff.) beschreibt. Jener konstruiert Legitimität von Herrschaft über eine Doppellegitimation mittels demokratischen Verfahren und Diskurs. Dabei interpretiert er Rousseaus Konzept der Volkssouveränität um. Während bei Rousseau Volkssouveränität als Kollektivkörper verstanden wird, der voraussetzt, dass ein gemeinsamer Wille existiert, betrachtet Habermas die Volkssouveränität als Medium: Hier werden über Normen und individuelle Ansichten beraten. Über die Volkssouveränität wird immer neu ausgehandelt, was unter den abstrakt formulierten Rechten zu verstehen ist. Benötigt wird dafür der rationale Diskurs, in dem alle die Möglichkeiten haben, sich zu beteiligen. Jeder soll Behauptungen thematisieren, kritisieren und in Frage stellen dürfen sowie seine Selbstbehauptung, Wünsche, Bedürfnisse und Vorstellungen einbringen können.

Gesetzgebung soll somit nicht nur ,,Ausfluss eines politischen Willens, sondern rationaler Übereinkunft sein." (Habermas 1990: 152) Im Medium der öffentlichen Meinung sollen sich der Charakter der vollziehenden Gewalt und die Herrschaft verändern. Doppellegitimation wird somit sowohl durch kommunikative Macht, die normative Legitimität durch den Diskurs erzeugt und nicht institutionalisiert werden soll, als auch durch administrative Macht, die (polit)system-definierte Legitimität erzeugt, hergestellt. Eine so erstellte Ordnung ist dann legitim, wenn sie sich auf die Zustimmung aller Betroffenen im Rahmen einer fairen Beratungssituation zurückführen lässt. ,,Eine

Mehrheitsentscheidung darf nur so zustande kommen, dass ihr Inhalt als das rational motivierte, aber fehlbare Ergebnis (...) gelten darf." (Habermas 1992: 613)

Die Diskursethik ist somit ein Begründungsprogramm, mit dem Normen und Wertausssagen erarbeitet werden können. Das vorgeschlagene Verfahren dazu ist der herrschaftsfreie Diskurs. Am Ende des Diskurses sollen sich alle Betroffenen auf verallgemeinerbare Interessen geeinigt haben. Die Präferenzen der Individuen stehen damit grundsätzlich zur Disposition. (Frey/Kirchgässner 1993: 130f.) ,,Zivilität, d.h. die Anerkennung des Meinungsgegners und die Fähigkeit zur Überführung von unüberbrückbarem Konflikt in argumentativ austragbaren Dissens, ist die Basis des Diskurses." (Kampwirth 1999: 53) Normative Modelle von Öffentlichkeit fordern, dass Auseinandersetzungen über Problemdefinitionen und Lösungsvorschläge mit Argumenten ausgetragen werden, die Anspruch auf eine kollektive Akzeptanz erheben. Jene solle auf geteilter, zwanglos erzielter Überzeugung beruhen. Dabei wird eine gegenseitige Achtung der verschiedenen Kommunikationspartner sowie eine kompetente und sachliche Behandlung der Themen vorausgesetzt. (Peters 1994: 42ff.)

4. Rahmenbedingungen des rationalen Diskurses

Theoretisch wie empirisch ist die Diskurstheorie nicht unproblematisch. Beispielsweise stellt sich das Problem des endlosen Diskurses: Denn um zu prüfen, ob die Bedingungen des herrschaftsfreien Diskurses eingehalten worden sind, bedarf es eines weiteren Diskurses, bei dem wieder sichergestellt werden muss, dass die idealen Bedingungen respektiert worden sind. Es entstünde ein infiniter Regress, der in der demokratischen Praxis nicht durchführbar ist. (Frey/Kirchgässner 1993: 132)

Ein weiterer Mangel ist, dass jeder Bürger, so die Vorstellung der Diskurstheorie, davon ausgeht, dass aus der öffentlichen Diskussion das Vernünftige folgt. Dabei wird von Habermas nicht Tugend vorausgesetzt, sondern lediglich die Bereitschaft dazu. Problematisch wird es, wenn die Bürger nicht bereit sind, kommunikativ und verständigungsorientiert zu handeln. Habermas' Konzept funktioniert dann trotz allen rechtlichen Institutionen nicht.

In der Tat befindet sich die direkte Demokratie in einem eigentümlichen Dilemma, das sich hauptsächlich um die Frage bewegt, ob ihre institutionellen Verkehrungen nicht kontraproduktiv sind. ,,Der Befürchtung, die Volksgesetzgebung öffne Manipulationen, Propaganda und Demagogie das politische Feld, steht die Hoffnung gegenüber, sie könne einen integrativen Beitrag zur kommunikativen Selbstverständigung der Gesellschaft über die kollektiven Angelegenheiten leisten." (Kampwirth 1999: 17)

Theorie und Praxis direkter Demokratie zeichnen sowohl Chancen für eine Kultur des deliberativen politischen Diskurs als auch für Populismus auf. Unter welchen Rahmenbedingungen der rationale Diskurs im direktdemokratischen Staat stattfindet, wird nachfolgend aufgezeigt.

Als Bezugsgrössen dienen dabei die politische Mitgestaltung des Stimmvolkes sowie deren Informationsbeschaffung und Stimmbeteiligung, das Spektrum der politischen Agenda und die kommunikative Konkurrenz, deren sich all jene ausgesetzt sehen, die Aufmerksamkeit erregen. Weiter wird Wert gelegt auf die Besonderheiten des Politiksystems und der politischen Kultur der Schweiz sowie auf die Eigenschaften der helvetischen Medienlandschaft.

4.1 Politische Mitgestaltung der Bürger?

Direkte Demokratien zeichnen sich dadurch aus, dass sie Bürgern dank Volksbegehren wie Initiative, fakultativen und obligatorischen Referenden sowie Plebiszite nach Bedarf von Staatsorganen mehr Mitsprachrecht eröffnen. Als ,,Opposition von unten" sind Volksrechte als Korrektur parlamentarischer Entscheidungen anzusehen. (Linder 1999: 336) Die Offenheit des Volksbegehrens führt zu einem offeneren Auswahlprozess bezüglich politischer Themen. Damit wird die Agenda-Setting-Dominanz der politischen Elite aufgebrochen. Das Volk hat selbst die Möglichkeit, politisch mitzugestalten. Zudem muss die Regierung, da das Volk die Möglichkeit hat, mittels Referenden Beschlüsse aufzuheben, verstärkt Rücksicht auf die Bürger nehmen. (Frey/Kirchgässner 1993: 142) ,,Während es in parlamentarischen Systemen im wesentlichen genügt, die potentielle Anhängerschaft über die Legislaturperiode hinweg in Laune zu halten (...) müssen sich Regierung, Parteien und Interessengruppen in der Schweiz zusätzlich zwischen den Wahlen um themenspezifische Akklamation bemühen." (Hertig 1982: 39) Diesem zusätzlichen Legitimationsdruck muss v.a. mit der Induzierung eines rationalen Diskurses begegnet werden.

Problematisch hinsichtlich des rationalen Diskurses ist aber die Tatsache, dass sich die Regierung einen erheblichen Einfluss auf den Initiativprozess sichert. ,,Sie verfügt über ein abgestuftes Set von Verhandlungs- und Machtmitteln, um oppositionelle Volksbegehren zu schwächen." (Kampwirth 1999: 27) Wenn aber, wie Habermas (1992: 623f.) meint, die Produktion normativer Gründe nicht vom politischen System gesteuert werden soll, ist es nicht legitim, dass Regierungen und Parteien vor Abstimmungen dennoch in hohem Masse in die institutionalisierten Kommunikationsformen intervenieren. Sie untergraben damit die freie Willensbildung, die zu einem sehr grossen Teil auf Rationalität beruht.

In einer direkten Demokratie werden zudem Interessengegensätze besser sichtbar als in einer repräsentativen Demokratie. Dies kann als Vorteil ausgelegt werden, birgt aber auch Gefahren. So wird zwar die Problemartikulation durch die direkte Demokratie schneller, da Spannungen, Bewegungen und Stimmungslagen direkt in das politische System hineingetragen werden können. Allerdings sind die Themen der öffentlichen Meinung noch relativ ungeklärt. Deshalb lauert die Gefahr, dass populistische Parteien Emotionen im Volk sehr schnell ins politische System einbringen, ohne dass die möglichen Ursachen dafür im Vorfeld geklärt werden können.

Erreichen neue Impulse relativ schnell die politische Debatte, so dauert es dafür in der direkten Demokratie um so länger, bis sie auch politische Formen annehmen. Hohe Konsensbildungskosten in zeitlicher, sachlicher und sozialer Hinsicht verkomplizieren den politischen Entscheidungsprozess. Der parlamentarische Komplex ist in der direkten Demokratie zwar für die Wahrnehmung und Thematisierung gesellschaftlicher Probleme weit geöffnet, bezahlt diese Sensibilität jedoch - im Vergleich zum administrativen Komplex - mit einer geringen Problemverarbeitungskapazität. (Habermas 1992: 430) Diese ,,helvetische Verzögerung" (Schmidt 1995: 366) bietet eine Angriffsfläche für Politikverdrossenheit, die den rationalen Diskurs schwächt. Bei Volksabstimmungen, Initiativen und Referenden lassen sich oft Beispiel dafür finden. Häufig wird beobachtet, dass sie anfällig sind für machtorientierte taktische Kalküle der politischen Entscheidungsträger. (Kampwirth 1999: 21) Vielen Gruppierungen dienen Initiativen häufig als Drohpotenzial, insbesondere als Mittel, um Aufmerksamkeit zu erregen. Insofern besteht die Gefahr, dass Volksinitiativen von selbsternannten Wortführern als ,,Tribüne für Partikularinteressen" (Evers 1999:23) missbraucht werden. Eine rationale Diskussion wird dann in der Regel ausgeblendet.

Der rationale Diskurs wird weiter erschwert durch die Erweiterung des Publikums: Ein weitgehender Teil der Machtbefugnisse des Volkes, vor allem die Möglichkeit der Teilnahme am rationalen Diskurs, geht paradoxerweise gleich wieder verloren. Denn gleichzeitig mit dem Zuwachs des Mitgestaltungsrechts wird das Publikum durch Institutionen wie Verbände und Parteien wieder davon entlastet. ,,Der Prozess des politisch relevanten Machtvollzugs und Machtausgleichs spielt sich direkt zwischen den privaten Verwaltungen, den Verbänden, den Parteien und der öffentlichen Verwaltung ab; das Publikum als solches wird in diesen Kreislauf der Macht sporadisch und auch dann nur zu Zwecken der Akklamation einbezogen." (Habermas 1990: 268f.)

Die Meinungsbildung wird somit von einer intellektuellen Minderheit gemacht bzw. gesteuert. Lediglich der Entschluss wird in der Mehrheit gefasst wird. Gemäss Habermas (1992: 629) spielt das eine untergeordnete Rolle, da alles, was die Intellektuellen vorschlagen, das demokratische Verfahren durchlaufen muss. Fraglich ist, ob dieses Votum gegen die Agenda-Setting-Möglichkeiten der Bürger, dem rationalen Diskurs tatsächlich zuträglich ist.

4.2 Informationsbeschaffung und Stimmbeteiligung der Bürger

Grundsätzlich fragt sich, ob die Möglichkeit zur Mitgestaltung auch zu mehr politischer Partizipation auf Seiten der Bürger führt. Da das Stimmvolk seine Präferenzen direkt einbringen kann, müsste man davon ausgehen, dass der Anreiz grösser ist, sich politisch zu betätigen oder sich zumindest im Hinblick auf Abstimmungen aktiv Informationen zu beschaffen. Die aus dem Mitwirkrecht resultierende Verantwortung macht eine Orientierung am rationalen Diskurs wahrscheinlich.

Da die einzelne Stimme des Bürgers aber kaum Einfluss auf den Ausgang einer Abstimmung hat, ist der Anreiz der Informationsbeschaffung jedoch äusserst gering. (Frey/Kirchgässner 1993: 143) Es wird vermutet, dass der Entscheider sich ,,unter Bedingungen individueller Insignifikanz tendenziell an den Normen, Vorstellungen und Werten der ihn umgebenden Gruppierungen orientieren" wird. (Baurmann/Kliemt 1993: 164) Einen Anreiz zur Informationsbeschaffung hat das Individuum nach der Auffassung von Bohnet/Frey (1994: 345) lediglich, wenn eine Entscheidung zu einem persönlichen Gut werden kann.

Letztlich drehen sich die Diskussionen um Rationalität immer noch um das Hobbes'sche Problem des Menschenbildes. Dass alles soziale Verhalten als strategisches Handeln konzipiert werden kann, ist unwahrscheinlich. Beim Konzept des rationalen Menschen wird davon ausgegangen, dass sich der Bürger am politischen Diskurs beteiligt, um seine Präferenzen zu präsentieren. Um gute Argumente bringen zu können, die andere überzeugen vermögen, muss er informiert sein. Auf dieser Idee baut letztlich auch die direkte Demokratie auf. Vergessen wird aber, dass die Kosten der Informierung nicht zu hoch sein dürfen, damit sie in einem Verhältnis zum Nutzen stehen. Es ist deshalb im Grunde einfacher, die Informationsbeschaffung anderen zu überlassen, wie es in der repräsentativen Demokratie der Fall ist.

So stolpern viele Demokratietheorien über ihre Annahmen, dass ,,jedes Individuum von sich aus mit Intelligenz ausgestattet ist, die es - in Verfolgung des Eigeninteresses - braucht, um sich in politischen Angelegenheiten zu engagieren; und dass das allgemeine Stimmrecht (...) genügt, um die Verantwortlichkeit der gewählten Regenten gegenüber den Wünschen und Interessen der Öffentlichkeit zu garantieren." (Dewey 1996: 135)

4.3 Spektrum der politischen Agenda

Vertreter des Diskursmodells gehen davon aus, dass kollektive Angelegenheiten am besten gelöst werden können, wenn in einer argumentationsgeleiteten Debatte alle Betroffenen miteinbezogen werden.

Wenn Bürger über relevante politische Fragen selbst abstimmen können, wird allgemein eine dichtere, sachbezogenere, deliberativere politische Kommunikation erwartet. Voraussetzung dafür sind Podien für die öffentliche Diskussion, denn ,,je mehr politische Rechte dem Volk zustehen, desto grösser ist das Bedürfnis nach Massenmedien." (Blum 1993: 134) Um die Stimmbürger über möglichst verschiedene Standpunkte informieren zu können, sind die Medien in einer direkten Demokratie mehr bemüht, konkurrierende Argumentationslinien aufzuzeigen. Das mediale Angebot vor Abstimmungen ist deshalb breiter, themenbezogener, argumentativer und weniger personalisierender. (Klein 1996: 253ff.) Die politische Kommunikation ist somit ausgeglichener und müsste den rationalen Diskurs fördern.

Andererseits fragt sich, ob das mediale Angebot in einer direkten Demokratie tatsächlich besser ist, wenn man die Logik von Volksabstimmungen betrachtet: Ein verfahrensimmanenter Nachteil des Volksentscheids ist, dass die politische Diskussion auf ein Ja-Nein-Schema reduziert wird. Eine vorgeschlagene Reform wird auf zwei Alternativen zugespitzt. Unterschiedliche Anlageintensitäten wie im parlamentarischen Prozess, wo Verhandlungen zugelassen sind, werden nicht berücksichtigt (Kampwirth 1999: 59). Alternativen zu den vorliegenden Abstimmungen werden somit im politischen Diskurs (und letztlich auch in den Medien) kaum aufgegriffen. Der rationale Diskurs geht unter zwischen hochgeneralisierten Zielsetzungen und unscharfen Profilen von Volksparteien.

Zusätzlich gibt es Gründe davon auszugehen, dass gerade eine ungeheure Themenvielfalt der Rationalität in dem Weg steht. Erstens erschwert sie die rationale Auflösbarkeit konkurrierender Interessen. Gerade hier geht das Diskursmodell bezüglich des Zeitbudgets von einer idealen Situation aus, in der sämtliche Themen eingehend bearbeitet werden können. Zweitens ruft die Themenvielfalt Unsicherheit in der Bevölkerung hervor. Meist gibt es für die rationale Lösung eines Problems verschiedene Alternativen. Angesichts dieses Phänomens des Rational Overchoice kann es zu einer Blockade der Entscheidungen kommen. (Rust 1993: 180) Eine solche Wählerkonfusion erhöht in grossem Masse die Erfolgsaussichten irreführender Kampagnestrategien. (Kampwirth 1999: 45) Vor allem finanzkräftige Gruppierungen, so eine verbreitete Annahme, könnten sich mit viel Geld den Ausgang von Abstimmungen ,,kaufen". Befürchtet wird, dass weniger die Qualität der Argumente als das zur Verfügung stehende Werbebudget für den Abstimmungserfolg bestimmend ist. (Hertig 1982: 52) Wie gross der Zusammenhang zwischen dem Werbebudget und dem Ausgang einer Abstimmung wirklich ist, kann nicht wirklich belegt werden. Es gibt aber Hinweise aus den USA, dass vor allem kostenintensive Negativ-Kampagnen erfolgreich sind. Werbetechnisch ist es einfacher, die Stimmbürgerschaft von negativen Folgen einer Neuerung zu überzeugen. Verunsicherung und Verwirrung sowie vom Inhalt der Vorlage losgelöste Schlag- und Reizwörter erweisen sich besonders erfolgreich. (Hertig 1982: 55) Sie erzeugen einen hohen Aufmerksamkeit und erleichtern die Reduktion komplexer Inhalte. Sind Negativ-Kampagnen mit einem grossen Werbebudget tatsächlich so erfolgreich, wirkt sich das fördernd auf Bewegungen aus, die sich weniger einem rationalen Kommunikationsstil verschreiben haben. Sie gewinnen damit den nachfolgend beschriebenen kommunikativen Kampf gegen Konkurrenten.

4.4 Kommunikative Konkurrenz

Nebst dem im Vergleich mit einer repräsentativen Demokratie höheren Argumentationsaufwand zur Durchsetzung politischer Ziele haben Volksbegehren gleichzeitig eine verschärfte kommunikative Konkurrenz zur Folge, da in erster Linie die Mehrheit im Volksentscheid und nicht unbedingt der politische Diskurs Ziel ist. Die Rückkoppelung der politischen Entscheidungsprozesse an die öffentliche Meinung hat zur Folge, dass die öffentliche Meinung ,,von allen Seiten und mit den verschiedensten Forderungen und Themen «programmiert»" wird (Neidhart 1982: 444). Unter den zahlreichen Gruppierungen, die mit ihren Interessen auf die öffentliche Meinung einwirken wollen, entsteht ein Kampf um die Aufmerksamkeit der Bürger, die für die politischen Forderungen der Parteien gewonnen werden sollen.

So gibt es bei der Initiierung eines Volksbegehrens eine kommunikative Selektionsschwelle, die überwunden werden muss, um lediglich die erforderliche Unterschriftenzahl zustande zu bringen. (Kampwirth 1999: 25) Der eigentliche Abstimmungskampf erfordert noch einiges mehr an Aufmerksamkeit. Diese wird in erster Linie über die Medien zu generieren versucht. Je stärker sich eine Partei dabei nach der Medienlogik richtet, desto grösser ist ihre Chance, in der Berichterstattung Eingang zu finden. Dabei haben vor allem jene Bewegungen sachlicher argumentierenden gegenüber einen Vorteil, die provokativ und sensationsgeladen auftreten. Aus Sicht der Medien hat ein Volksbegehren schon allein seiner Entscheidungsrelevanz wegen einen hohen Nachrichtenwert, und er wird um so grösser, je konfliktreicher sich der Abstimmungskampf gestaltet.

Die Aufmerksamkeitsmuster der Massenmedien begünstigen vor allem die ,,linguistische Aufladung von Präsentationen, beispielsweise durch die Übertreibungsmethode, (...) die Bevorzugung des Neuen und Überraschenden, die Überbetonung von Konflikten und spektakulär abweichenden Fällen (...), die Dramatisierung von Folgen, vor allem dann, wenn sie für das Publikum Schaden bedeuten könnten und deshalb Angst machen." (Neidhardt 1994: 18f.) Ein vernunftbegründeter Kommunikationsstil hingegen erzeugt weit weniger Aufmerksamkeit.

4.5 Besonderheiten des Politiksystems und der politischen Kultur in der Schweiz

Eine Reihe von Besonderheiten der schweizerischen Politik und ihrer politischen Kultur beeinflussen den rationalen Diskurs. Eine davon ist das Milizsystem. Dank ihm entstehen ,,spezifischeÜbertragungseffekte, welche die funktionale Autonomie von Lebensbereichen reduzieren." (Neidhart 1982: 446) Das bedeutet, dass das politische System von beruflichen, kulturellen oder wirtschaftlichen Instanzen stark beeinflusst wird. Der Rationalitätsanspruch weicht hier dem Manipulationsverdacht.

Eine weitere Bezugsgrösse zur Beurteilung des politischen Diskurses in der Schweiz stellt der Föderalismus dar. Als ,,institutionelle Antwort auf die ausgeprägte Pluralität der schweizerischen Gesellschaft" (Neidhart 1982: 447) vervielfältigt er die Zahl der Kommunikatoren und Kommunikationsmedien. Dabei werden Interessen, Themen, Meinungen und Adressaten multipliziert. Dies wiederum wirkt sich verschärfend auf den Kampf um Aufmerksamkeit aus. Gleichzeitig wird das politische Kommunikationsfeld aber auch segmentiert. Erschwerungen und Schranken - insbesondere die Sprachbarrieren - führen zu Wissensdefiziten, Missverständnissen, Vorurteilen und Meinungsverschiedenheiten, die in Emotionen und Unsicherheiten Ausdruck finden und sich ungünstig auf rationale Debatten auswirken.

Weiter zeichnet sich das politische System der Schweiz durch eine ausserordentliche Stabilität aus. Dies hat zu einer Form von Konservatismus geführt, welche die Verarbeitung vieler Probleme wie die Gleichstellung der Frauen behindert hat. In wichtigen Fragen, bei denen Rationalität geboten wäre, geben häufig tiefsitzende Mythen und politisch-kulturelle Traditionen den Ausschlag. (Klein 1996: 254) ,,Ein kleiner, sich ständig von allen Seiten bedroht fühlender Staat geht mit seiner Vergangenheit sorgfältiger um." (Neidhart 1982: 450) Tatsächlich war die Schweiz über Jahrhunderte bedroht. Solche Geschichtsbilder werden weitergeführt und - denkt man an die Generierung neuer ,,Feinde" wie die EU - verklärt. Die Angst vor Abhängigkeiten schlagen sich im Kleinstaat in tabuisierte Dogmen wie die Fragen zur Sicherheit, Verteidigung oder Neutralität nieder - keine geeignete Voraussetzung für den rationalen Diskurs.

4.6 Medienlandschaft

Die Kleinstaatlichkeit der Schweiz wirkt sich in besonderem Masse auf die Medienlandschaft aus. Aus Marktgründen wird die Schweiz zu einem grossen Teil von ausländischen Radio- und Fernsehsendungen überstrahlt. Damit reduziert sich auch die Autonomie der öffentlichen Meinung. (Neidhart 1982: 454) Diese Überlegung steht mit der angeblichen Pressevielfalt in der Schweiz im Widerspruch: Die innere Vielgestaltigkeit der schweizerischen Föderation hat, so das Argument, zu einer Vielzahl zu Kommunikationsmedien geführt. Nur bedeutet dies nicht auch gleichzeitig Pressevielfalt. Bei den meisten Medien hält es sich nämlich um kleine Betriebe, die nicht genügende Ressourcen für innere Pluralität zur Verfügung haben. (Neidhart 1982: 457) Kleinen Lokalzeitungen ist es nicht möglich, den politischen Diskurs kompetent zu führen. Die ,,fatale Ideologie der Pressevielfalt" (Blum 1993: 141) ist damit überholt. Die Informationsbeschaffung, damit ein kompetenter Diskurs geführt werden kann, ist erschwert.

Schweizspezifische Politik ist in den Medien auch aus diesem Grund nur marginal vertreten. Selbst in der Presse tritt sie hinter der ausländischen Berichterstattung zurück, was Neidhart (1982: 452) auf den Beobachtungsdruck des Auslands - essenziell für die Selbstbehauptung des Kleinstaats - zurückführt.

Ein kleiner Markt für inländische Politikberichterstattung stellt nun ein Problem für die Politiker dar, die ihre Programme und Ziele ins Bewusstsein der Bevölkerung rufen wollen. Um Aufmerksamkeit zu erregen, ist deshalb die Versuchung gross, auf Stilmittel wie sie in der populistischen Kommunikation verbreitet sind, zurückzugreifen. Gestört wird dabei erneut der rationale Diskurs.

5. Massnahmen zur Stärkung des rationalen Diskurses

Die Probleme, welche die Strukturen der direkten Demokratie, die Kleinstaatlichkeit und das Mediensystem in der Schweiz hervorrufen, könnten zu der Annahme verleiten, es gäbe kaum einen rationalen Diskurs in der Schweiz. Wie stark die Defizite der politischen Kommunikation tatsächlich sind, lässt sich mit theoretischen Überlegungen und Erfahrungswerten aus der Praxis der direkten Demokratie aber nicht bemessen. Klarheit könnten hier lediglich empirische Untersuchungen schaffen, vor allem auch im Vergleich mit Ländern mit anderen Regierungsformen.

Das Resultat würde möglicherweise nicht zu Ungunsten der politischen Kommunikation in der Schweiz ausfallen, wenn man sich die politische Kultur in Ländern mit repräsentativer Demokratie vergegenwärtigt. Inwiefern dies aber mit der Regierungsform zusammenhängt, lässt sich schwer bestimmen. Schliesslich spielen nebst den erwähnten Rahmenbedingungen politischer Kommunikation andere Faktoren wie die wirtschaftliche Prosperität eines Landes eine Rolle. Wichtiger ist auch nicht die Erkenntnis, welche Staatsform den rationalen Diskurs mehr fördert oder hemmt, sondern vielmehr die Frage, mit welchen Mitteln die Defizite einer Staatsform ausgeglichen oder behoben werden können.

Im Vordergrund stehen also Massnahmen, die ergriffen werden können, um rationale Diskurse zu stützen. Ansätze dafür lassen sich in den Institutionen der politischen Entscheidungsfindung, bei zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie in der massenmedialen Kommunikation finden.

5.1 Institutionen der politischen Entscheidungsfindung

Das Diskursmodell geht davon aus, dass die Lösung kollektiver Angelegenheiten am besten gelingt, wenn die Bedingungen für kollektive Problemdiskurse und ihre Einbindung in die Institutionen der politischen Entscheidungsfindung optimiert werden. (Kampwirth 1999: 18) Die Volksgesetzgebung kommt hier der Institutionalisierung der diskursethischen Idee nahe. Auf der Ebene der direkten Demokratie fehlt es (allerdings meist auf die Forschungsliteratur beschränkt) nicht an Vorschlägen, Abstimmungskampagnen nach dem kalifornischen Vorbild zu regulieren. Die einseitig verteilten Ressourcen werden oft als grösster Mangel der Abstimmungsdemokratie angesehen, denn, um mit Habermas (1992: 438) zu sprechen, die Strukturen einer vermachteten Öffentlichkeit schliessen fruchtbare und klärende Diskussionen aus. Gesetzliche und richterliche Versuche zur Herstellung von gleich langen Spiessen in Abstimmungskampagnen könnten dem entgegenwirken. (Linder 1999: 332)

Ein ähnlicher Vorschlag zielt auf die Offenlegung der Werbebudgets der Akteure in Abstimmungskampagnen ab. Gerade wo es um entscheidende Einflussnahme geht, herrscht häufig Geheimhaltung, obwohl Transparenz eines der obersten Gebote der Demokratie ist. (Hertig 1982: 325) Transparenz über die Ressourcen einzelner Parteien und Gruppierungen würden dem Gebot der Fairness entsprechen und den Manipulationsverdacht schmälern. ,,Öffentliche Meinungen, die nur dank eines nichtdeklarierten Einsatzes von Geld oder Organisationsmacht lanciert werden können, verlieren ihre Glaubwürdigkeit, sobald diese Quellen sozialer Macht publik gemacht werden. Öffentliche Meinungen lassen sich manipulieren, aber weder öffentlich kaufen, noch öffentlich erpressen." (Habermas 1992: 441) Allerdings kann das genaue Werbebudget eines Initiativkomitees erst nach der Abstimmung - im Grunde zu spät - ermittelt werden.

Die direktdemokratische Diskurskultur kann zudem verbessert werden, indem Volksabstimmungen regelmässig, aber nicht zu häufig durchgeführt werden. Die praktische Anwendung der Volksgesetzgebung muss ermöglicht, aber begrenzt sein, damit die direktdemokratische Agenda nicht überfrachtet wird.

Gleichzeitig mit dieser Forderung geht häufig der Vorschlag zur Schaffung eines Volksantrags einher, der als niedrigschwelliger Artikulationskanal dem politischen System neue Themen und Ideen zuführt und die öffentliche Debatte intensiviert. (Kampwirth 1999: 67) Er eignet sich vor allem zur Artikulation von Minderheiteninteressen, hat aber wiederum den Nachteil, dass die Öffentlichkeit mit zahlreichen Themen überschwemmt wird und sie somit ihre strukturgebende Form nicht mehr wahrnehmen kann.

5.2 Zivilgesellschaftliche Akteure

Die Legitimationsgrundlage politischer Demokratie ausschliesslich auf der Grundlage

formeller Partizipation an ihren Institutionen zu suchen, wäre allerdings verfehlt. ,,Für viele Probleme sind andere Artikulationsmöglichkeiten und Arenen bedeutsamer, etwa jene, die sich im Rahmen der Zivilgesellschaft abspielen und nur indirekt auf staatlichen Institutionen abzielen." (Linder 1999: 341) So sprechen einige Befunde dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure einen argumentativeren Kommunikationsstil pflegen als Regierungen, Parteien oder Wirtschaftsverbände. Zurückführen lässt sich dies auf die Tatsache, dass ,,Argumente für zivilgesellschaftliche Gruppierungen schon aufgrund ihres Mangels an anderen Mitteln wie Macht oder Geld eine weitaus wichtigere Ressource darstellen als für politische oder ökonomische Eliten." (Kampwirth 1999: 50f.) Solche zivilgesellschaftlichen Akteure wären gezielt zu fördern, um den rationalen Diskurs zu festigen.

5.3 Massenmediale Kommunikation

Wie auf der medialen Ebene der rationale Diskurs gefördert werden soll, ist umstritten.

Gerade die Symbiose zwischen der Medienlogik und den Stilmitteln einer Kommunikation, die mehr auf einer emotionalisierenden als auf einer rationalen Ebene beruht, ist schwierig aufzubrechen.

Gefragt von Seiten der Medien sind hier weniger die aus dem Konkurrenzkampf resultierenden Sensationsmeldungen, sondern adäquate Informationen und die Schaffung von Transparenz über den facettenreichen politischen Diskurs, insbesondere auch über die Art und Weise, wie jener zustande kommt und geführt wird. Nach Benhabib (1995: 119) besteht die Wichtigkeit des rationalen Diskurses gerade darin, sich selbst immer wieder zu hinterfragen und zu begründen, weshalb bestimmte Gruppen aus der Diskussion ausgeschlossen (worden) sind. Deshalb ist es von Seiten der Medien unerlässlich, auch die eigene Rolle im ausgetragenen Diskurs zu thematisieren.

Gefordert wäre hier ein wirksamer Medienjournalismus, dem nach Krüger/Müller-Sachse (1999: 16) ,,jedes journalistische Produkt, das Medien oder die Medien betreffende Sachverhalte, Ereignisse etc. thematisiert", zuzurechnen ist. Allerdings ist der Medienjournalismus als Fachressort schlecht institutionalisiert, auch wenn ein unbestreitbarer Bedeutungszuwachs vorhanden ist. Die organisatorischen und redaktionellen Rahmenbedingungen sind alles andere als optimal. Es mangelt an Ressourcen wie Personal, Qualifikationen, Redaktionsetat, Platzmangel oder Zeit. (Krüger/Müller-Sachse 1999: 204) Dennoch besteht eine Chance, dass der zunehmende Konkurrenzkampf im Medienmarkt nicht nur zu einer sensationsgeladenen Berichterstattung führt, sondern auch den Druck zur Selbstlegitimation der Medien steigert. Eine Folge davon wäre ein Bedeutungszunahme der Qualitätssicherung, die auch in Selbstkritik und -thematisierung Ausdruck finden könnte. Jene müsste sich letztlich auch mit dem Verhältnis zwischen den Medien und der direkten Demokratie im allgemeinen sowie mit der Rationalität der politischen Diskussionen im besonderen befassen.

Mit den hier vorgeschlagenen Massnahmen liesse sich der rationale Diskurs im Vorfeld von Volksabstimmungen verbessern, auch wenn damit die auf die Rahmenbedingungen der direkten Demokratie beruhenden Probleme der politischen Diskussion höchstens ansatzweise gelöst werden können. Denn letztlich gilt es mit Frey/Kirchgässner (1993: 144) festzuhalten, dass es kein demokratisches politisches Entscheidungsverfahren gibt, ,,welches auf ordinalen Präferenzen aufbaut und garantieren würde, dass immer ein konsistentes, d.h. minimalen Vernunftanforderungen entsprechendes Ergebnis zustande käme."

6. Literatur

Baurmann, Michael / Kliemt, Hartmut (1993): Volksabstimmungen, Verhandlungen und der Schleier der Insignifikanz. In: Analyse&Kritik 15, S. 150-167.

Benhabib, Seyla (1995): Selbst im Kontext. Kommunikative Ethik im Spannungsfeld von Feminismus, Kommunitarismus und Postmoderne. Frankfurt a. M.

Blum, Roger (1993): Stirbt die direkte Demokratie an den Einschaltquoten? In: Catrina, Werner / Blum, Roger / Lienhard, Toni (Hrsg): Medien zwischen Geld und Geist. Zürich, S.133-144.

Bohnet, Iris / Frey, Bruno (1994): Direct-Democratic Rules: The Role of Discussion. In: Kyklos 47, S. 341-354.

Dewey, John (1996): Die Öffentlichkeit und ihre Probleme. Bodenheim.

Evers, Tilmann (1999): Volkssouveränität und parlamentarisches System -

Ideologiegeschichtliche Wurzeln einer aktuellen Debatte. In: Heussner, Hermann / Jung, Otmar (Hrsg): Mehr Demokratie wagen. München. S. 23-40.

Frey, Bruno S. / Kirchgässner, Gebhard (1993): Diskursethik, Politische Ökonomie und Volksabstimmungen. In: Analyse&Kritik 15, S. 129-149.

Habermas, Jürgen (1988): Theorie des kommunikativen Handelns. Band I (4., durchges. Aufl.), Frankfurt a. M.

Habermas, Jürgen (1990): Strukturwandel der Öffentlichkeit. Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft. Frankfurt a. M. (zuerst Neuwied 1968)

Habermas, Jürgen (1992): Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats. Frankfurt a. M.

Hertig, Hans Peter (1982): Sind Abstimmungen käuflich? Elemente der Meinungsbildung bei eidgenössischen Abstimmungen. In: Schweizerisches Jahrbuch für Politische Wissenschaft

Kampwirth, Ralph (1999): Volksentscheid und Öffentlichkeit. Anstösse zu einer kommunikativen Theorie der direkten Demokratie. In: Schiller, Theo (Hrsg.): Direkte Demokratie in Theorie und kommunaler Praxis. Frankfurt a. M. / New York, S.17-68.

Klein, Josef (1996): Plebiszite in der Mediendemokratie. In: Rüther, Günter (Hrsg): Repräsentative oder plebiszitäre Demokratie. Baden-Baden, S.244-260.

Krüger, Udo Michael / Müller-Sachse, Karl H. (1999): Medienjournalismus. Strukturen, Themen, Spannungsfelder. Opladen.

Linder, Wolf (1999): Schweizer Demokratie. Institutionen, Prozesse, Perspektiven. Bern / Stuttgart / Wien.

Neidhardt, Friedhelm (1994): Öffentlichkeit, öffentliche Meinung, soziale Bewegungen. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 34, S.8-41.

Neidhart, Leonhard (1982): Notizen über die öffentliche Meinung im Kleinstaat. In: Müller Georg u.a. (Hrsg.): Staatsorganisation und Staatsfunktionen im Wandel. Basel, S. 443-460.

Peters, Bernhard (1994): Der Sinn von Öffentlichkeit. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 34, S. 42-76.

Rust, Holger (1993): Gefühle, Stimmungen, Konventionen und Erwartungen: Die komplizierten Hintergründe der politischen Überzeugungsarbeit. In: Rust, Holger (Hrsg.):

Europakampagnen. Dynamik öffentlicher Meinungsbildung in Dänemark, Frankreich und der Schweiz. Wien. S. 175-225.

Schmidt, Manfred G. (1995): Demokratietheorien. Eine Einführung. Opladen.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Rationaler Diskurs in der direktdemokratischen Öffentlichkeit
Hochschule
Universität Zürich
Veranstaltung
Seminar: Öffentlichkeitstheorien, Prof. K. Imhof
Autor
Jahr
2001
Seiten
15
Katalognummer
V105828
ISBN (eBook)
9783640041091
Dateigröße
452 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Normative Anforderungen an den rationalen Diskurs nach Habermas und dessen Rahmenbedingungen in der direkten Demokratie (Fallbeispiel: Schweiz)
Schlagworte
Rationaler, Diskurs, Seminar, Prof, Imhof
Arbeit zitieren
Michel Wenzler (Autor:in), 2001, Rationaler Diskurs in der direktdemokratischen Öffentlichkeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105828

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