Europäische Geld- und Fiskalpolitik


Seminararbeit, 2002

18 Seiten


Leseprobe


Inhalt

1 EINLEITUNG

2 GELDPOLITIK DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
2.1 GELDPOLITISCHE STRATEGIE DES EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
2.1.1 "Der Anker" Preisstabilität
2.1.2 Die 1. Säule: Referenzwert für M
2.1.3 Die 2. Säule: umfassende Beurteilung des Preisperspektiven
2.1.4 Geldpolitische Instrumente des ESZB
2.1.5 Ständige Fazilitäten
2.1.6 Mindestreserven

3 FISKALPOLITIK IN DER EUROPÄISCHEN WÄHRUNGSUNION
3.1 FISKALISCHE KONVERGENZ ALS EINTRITTSKRITERIUM IN DIE EWU - KONVERGENZKRITERIEN
3.2 DER STABILITÄTS- UND WACHSTUMSPAKT
3.3 HINTERGRUND DES STABILITÄTSPAKTES (FINANZPOLITISCHES DOPPELKRITERIUM) UND KRITIK

4 LITERATURVERZEICHNIS

Notation und Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Auf der Basis der Delors-Bericht (aufbauend auf dem Gedanken des Werner-Plans von 1971) vollzieht sich die Errichtung der europäischen Währungsunion (im folgenden EWU) in drei Stufen1: Die erste Stufe im Juli 1990 beinhaltete die vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs sowie die Integration der Finanzmärkte. Erste Maßnahmen zu einer verbesserten Koordination der nationalen Geldpolitik wurde getroffen. Die Unterzeichnung des Vertrages über die Europäische Union am 7. Februar 1992 in Maastricht (EGV) war notwendige Voraussetzung weiterer Schritte zur Europäischen Währungsunion (EWU). Nach dem Vertragswerk besteht die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) aus den Komponenten des gemeinsamen Binnenmarktes und der Währungsunion. Die EWU wird als "Krönung" und Abschluß der wirtschaftlichen Integration gesehen. Das Europäische Währungsinstitut (EWI) wurde mit dem Beginn der zweiten Stufe ins Leben gerufen, dessen Aufgaben die Koordinierung der nationalen Geldpolitiken der Mitgliedsstaaten, die Überwachung des Europäischen Währungssystems (EWS) und die Vorbereitung der dritten Stufe, indem Instrumente und Verfahren der zukünftigen einheitlichen Geld- und Währungspolitik entwickelt werden2. Die zweite Stufe soll eine Konvergenz der nationalen Wirtschafts- und Währungspolitiken erreichen, womit in erster Linie Preisniveaustabilität und Vermeidung öffentlicher Defizite betroffen sind. Notwendige Voraussetzung für den Eintritt in die letzte Stufe der EWU ist die Erfüllung der Konvergenzkriterien3einer mehrheitlichen Anzahl der Mitgliedsstaaten. Die dritte Stufe, die mit der endgültigen Festlegung der Wechselkurse und der Einführung des Euros als selbständige Währungseinheit am 1. Januar 1999 begann findet am Ende des Jahres 2001 ihren Abschluß mit dem Bargeldumtausch und dem Ende der Währungsumstellung. Mit dem Eintritt in die dritte Stufe wird das EWI von der Europäischen Zentralbank (EZB) abgelöst, die zusammen mit den Zentralbanken der Mitgliederstaaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) bildet. Das ESZB nimmt seine Tätigkeiten nach Maßgaben der Europäischen Gemeinschaft (des Vertrages) und seiner Satzung (ESZB-Satzung) wahr und wird von den Beschlußorganen der EZB geleitet: Aufgabe der EZB-Rates ist die Festlegung der Geldpolitik während das Direktorium die Geldpolitik gemäß den Entscheidungen des Rats auszuführen. Alle geldpolitischen Maßnahmen werden in den Mitgliedsstaaten zu einheitlichen Bedingungen durchgeführt4. Das ESZB ist ein unabhängiges System. Bei der Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des ESZB darf weder die EZB noch eine NZB noch ein Mitglied ihrer Beschlußorgane Weisungen von externen Stellen einholen oder entgegennehmen.

2 Geldpolitik der Europäischen Zentralbank

2.1 Geldpolitische Strategie des Europäischen Zentralbank

Das konzeptionelle Gerüst für die laufende Geldpolitik ist die geldpolitische Strategie im Sinne eines mittel- bis langfristig ausgerichtenen und konsistenten Verfahrens, nachdem im Sinne einer Grundsatzentscheidung über den Instrumenteneinsatz zur Erreichung der geldpolitischen Endziele entschieden wird5. Damit ist der gesamte Weg vom Instrumenteneinsatz über das operative Ziel bis zum Endziel enthalten.

Abbildung 2-1:Die Rolle einer geldpolitischen Strategienach Egon, Görgens, Karlheinz Ruckriegel, Frank Seitz, (2001)

Instrumenten- Operative Ziele Zwischenziele/ Endziele einsatz Indikatoren Die Ende 1998 bekannt gegebene geldpolitische Strategie ist seither praktisch nicht verändert worden. Die Wahl der Strategie trägt den spezifischen Gegebenheiten innerhalb der EWU Rechnung: Die Analysen müssen immer noch auf unsicherer Basis ausgeführt werden, da eine Vielzahl der EWU-Daten mit erheblicher Zeitverzögerung veröffentlicht werden und oft mehreren Revisionen unterliegen. Erschwerend dazu markiert der Regimewechsel am Ende der dritten Stufe selbst einen signifikanten Bruch in den Zeitreihen. Zudem stellt auch die Aufnahme neuer Länder in die EWU einen weiteren Unsicherheitsfaktor dar, die geldpolitischen Maßnahmen sind in ihren Auswirkungen auf die in Realwirtschaft und Finanzsystem immer noch sehr unterschiedlichen Mitgliedstaaten schwer abzuschätzen.6

Vor diesem Hintergrund sind verschiedene zur Diskussion stehende alternative Strategien zu beleuchten:

- Ein Wechselkursziel kann angesichts der Größe der EWU keine sinnvolle Orientierung sein, da es zu Konflikten mit der Erreichung interner Preisstabilität kommen könnte.

- Zinsen werden als Zwischenziel als gleichermaßen ungeeignet betrachtet, da die Bestimmung des mit Preisstabilität zu vereinbaren Zinses auf Schwierigkeiten stößt.

- Eine Steuerung der nominalen Bruttoinlandproduktes ist durch mangelnde Datenbasis auszuschließen.

- Für einen Multi-Indikatoren-Ansatz, wie er in den USA verfolgt wird, fehlt der nominale Anker und dadurch die gerade vom Eurosystem in den ersten Jahren erwartete Transparenz.

Somit bleibt für die in der EWU gegeben Ausgangslage eine Geldmengensteuerung verbunden mit einer Politik der direkten Inflationsziele, (Im Gegensatz zur direkten Inflationssteuerung verfolgt die zweistufige Strategie/ indirekte Inflationssteuerung die Realisierung der Preisstabilität über explizite Zwischenziele, wie nominale Wechselkurse, Zinsen usw)7, also die Ergäzung des Geldmengenziels um eine umfassende Inflationsprognose im Sinne einer Mischstrategie: "Nicht zuletzt aus diesem Grunde [unsicherer Makroökonomischer Beziehungen] waren sowohl die Strategie der Geldmengensteuerung als auch die direkte Inflationssteuerung nicht anwendbar. Unsere Strategie ist auch keine einfach Kombination dieser beiden Ansätze. Sie ist vielmehr auf die Bedürfnisse der EZB zugeschnitten".8 Die gewählte Zwei-Säulen-Strategie umfaßt drei Hauptelemente:

- Eine quantitative Definition von Preisstabilität als "Anker"

- Einen Referenzwert für M3 als 1. Säule

- Eine umfassende Beurteilung des Preisperspektiven als 2. Säule

2.1.1 "Der Anker" Preisstabilität

Das vorrangige Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten9. Eine große Zahl ökonomischer Studien schließen darauf, daß die Erreichung von (dauerhafter) Preisstabilität zu eine Verbesserung ökonomischer Aussichten und Erhöhung des Lebensstandards beisteuert. Gründe dafür sind die Erhöhung der Transparenz relativer Preise, Verringerung der Risikoprämien von Investoren, Vermeidung von Schutzmaßnahmen von Unternehmen gegen drohende Inflation, Vermeidung von verschärfender Wirkung der Einflüsse von Steuern und Verhinderung von Arbitrage-Gewinnen.10 Obwohl die allgemeine Entwicklung dahin geht, daß Geldwertstabilität als oberstes Ziel der Geldpolitik institutionell festzulegen, wurde es in fast allen Ländern bisher unterlassen, eine gesetzliche Konkretisierung dieses Zieles festzulegen11. Daher ist es eine Besonderheit des ESZB, daß Preisstabilität quantitativ festgelegt wird: "Price stability shall be defined as a year-on-year increase in the Harmonised Index of Consumer Prices (HICP) for the Euro area of below 2%"12 Dabei ist das Ziel der Preisstabilität mittelfristig zu verfolgen. Dies bringt zum Ausdruck, daß Geldpolitik die Preisstabilität nicht unmittelbar kurzfristig steuern kann, da "time lags" zwischen monetären Impulse und Preiswirkungen liegen und die Wirkungen selbst zudem nicht sicher sind.13

Aufgrund allgemeiner Meßfehler bei der Preisentwicklung scheint es nicht sinnvoll, eine Inflationsrate von null anzustreben.14 Ebenso ist Deflation nicht mit dem Ziel der Preisstabilität vereinbar15.

2.1.2 Die 1. Säule: Referenzwert für M3

Die Publikation eines Referenzwertes für M3 ist eng verwandt mit der indirekten Zielsteuerung durch Geldmengenziele der Deutschen Bundesbank.seit 197416Dadurch wird die prominente Rolle der Geldmenge verdeutlicht. Auf der Basis der Quantitätstheorie wird in einer Weise abgeleitet, die mit dem Ziel der Preisstabilität vereinbar ist und der Erreichung dieses Ziels dient. Der erste Referenzwert für das M3-Wachstum beträgt 4,5% p.a. festgelegt und wurde einer Pressekonferenz am 1. Dezember 1998 vom EZB-Rat veröffentlicht.

Abbildung 2-2: Quantitätsgleichung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Nach der Definition von Preisstabilität (siehe oben) wird das Inflationsziel auf 2% p.a. angesetzt. Weiterhin wurde der mittelfristige Trend des BIP-Wachstunms auf 2% und 2,5% und der trendstabile Rückgang der Umlaufgschwindigkeit auf 0,5% bis 1% geschätzt.17Der Referenzwert für das Geldmengenwachstum ist kein geldpolitisches Ziel per se. Auf Abweichungen wird nicht mechanistisch reagiert werden. Vielmehr werden sie in Hinblick auf Signale für zukünftige Preisentwicklungen analysiert. Der Zusammenhang zwischen der direkt kontrollierbaren Größe, dem Tagesgeldsatz, und der inflationären Entwicklung scheint indes stabil18. Ebenso sind die Ergebnisse bisher durchgeführter Stabilitätsanaylsen zur Geldnachfrage im EWU-Raum fast uneingeschränkt positiv.19

Zu betonen ist, daß sich der jährliche Zielkorridor für Geldwachstum auf Annahmen mittelfristiger Entwicklungen des realen BIP begründet und nicht auf der aktuellen Entwicklung. Durch diesen Ansatz besitzt die Geldpolitik einen antizyklischer Charakter, da das Geldangebot grundsätzliche dem Trend des BIP-Wachstums folgt, selbst wenn das aktuelle Wachstum von diesem Trend abweicht20.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2-3: Zusammenhang zwischen Geldmengenwachstum M3 und HVPI, Nicoletti Altimari (2001)

2.1.3 Die 2. Säule: umfassende Beurteilung des Preisperspektiven

Die zweite Säule der geldpolitischen Strategie fußt auf einer breit fundierten Beurteilung der Aussichten für die Preisentwicklung im Gebiet der EWU. Bei der Prognose wird auf eine Vielzahl von Indikatoren zurückgegriffen, die Informationen für eine zukünftige Preisentwicklung geben könnten. Dabei wird jedoch keine einheitliche offizielle Inflationsprognose für Europa erstellt und veröffentlicht. Der Grund dafür liegt darin, daß sie nicht den internen Analyse- und Entscheidungsprozeß der EZB adäquat widerspiegeln würde. Zudem wäre die Veröffentlichung nicht geeignet der Rechenschaftspflicht der EZB zu dienen, da eine solche Analyse auf der Annahme einer unveränderten Geldpolitik beruht: "Der Erfolg der Geldpolitik der EZB sollte primär an der Einhaltung der Preisstabilität gemessen werde, nicht daran wie exakt ihre konditionalen Prognosen sind"21 Das Indikatoren-Set läßt sich in die drei Komplexe kurzfristige Konjunkturindikatoren, Finanzmarktindikatoren und Branchen- / Verbraucherumfragen einteilen. An dieser Stelle soll darauf nicht näher eingegangen werden.

2.1.4 Geldpolitische Instrumente des ESZB

Um das Ziel der Gewährleistung von Preisstabilität gemäß Art. 105 EGV zu erreichen stehen dem ESZB zahlreiche geldpolitische Instrumente zur Verfügung. Diese kann man in zwei Gruppen unterscheiden: Offenmarktgeschäfte und Ständige Fazilitäten. Im folgenden werden kurz die Funktionsweisen der geldpolitischen Operation beschrieben:

2.1.4.1 Offenmarktgeschäfte

Unter Offenmarktpolitik versteht man den An- und Verkauf von Wertpapieren auf eigene Rechnung22. Die Aufgabe von Offenmarktgeschäften ist es, Zinssätze und die Liquidität am Markt zu steuern. Zudem geht von Art und Umfang der Offenmarktgeschäften eine Signalwirkung aus. Die Fristigkeit betreffend unterscheidet das Eurosystem zwischen Standardtender(24 Stunden zwischen Ankündigung und Bestätigung der Zuteilungsergebnisse) und Schnelltender (eine Stunde zwischen Ankündigung und Bestätigung der Zuteilungsergebnisse) Bezüglich des Volumens kann die EZB zwischen Mengen- und Zinstender wählen. Im ersten Fall gibt die EZB den Zinssatz vor während die Teilnehmer Gebote für An- oder Verkauf zum Festsatz abgeben. Diese Zinssteuerungstrategie übt indirekten Einfluß auf die Geldbasis aus, die Geldbasis wird zum Erwartungsparameter. Hier wird ein klares Zinssignal für den Geldmarkt gegeben. Im zweiten Fall geben die Teilnehmer Gebote über die Beträge und die Zinssätze ab, zu denen sie mit der EZB Geschäfte abschließen wollen. In dieser strategiekonformen Variante wird die Basisgeldversorgung genau steuerbar.

(a) Hauptrefinanzierungsgeschäfte

Über die Hauptrefinanzierungsgeschäfte wird dem Finanzsektor das größte Refinanzierungsvolumen zur Verfügung gestellt. Sie werden wöchentlich dezentral über Stanardtender durchgeführt und besitzen eine Laufzeit von i.d.R. 2 Wochen. Alle allgemein zugelassenen Geschäftspartner können sich beteiligen, Sicherheiten der Kategorie 1 und 2 sind zugelassen.

(b) Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

Zusätzliche zu den Hauptrefinanzierungsgeschäfte bieten längerfristige

Refinanzierungsgeschäfte dem Finanzsektor monatlich Refinanzierungsmittel mit einer Laufzeit von i.d.R. 3 Monaten Laufzeit. Auch hier erfolgt die Zuteilung dezentral über Standardtender. Alle allgemein zugelassenen Geschäftspartner können Gebote abgeben, Sicherheiten beider Kategorien sind zugelassen.

(c) Feinsteuerungsinstrumente

Um die Auswirkungen unerwarteter Liquiditätschwankungen auf die Zinssätze auszugleichen, führt die EZB unregelmäßig befristete Transaktionen durch. Über einen Schnelltender werden dezentral Refinanzierungsmittel mit befristeter nicht standardisierter Laufzeit an eine anhand von Kategorien ausgewählte Anzahl von Geschäftspartner vergeben. Auch hier sind Sicherheiten beider Kategorien zugelassen.

(d) Strukturelle Operationen

Um die strukturelle Position des Eurosystems gegenüber dem Finanzsektor festzulegen, besteht für die EZB zuletzt die Möglichkeit in unregelmäßigen oder regelmäßigen Abständen dezentral Refinanzierungsmittel mit nicht-standardisierter Laufzeit zu vergeben. Sicherheiten beider Kategorien sind zugelassen, es handelt sich ausschließlich um liquiditätszuführende Operationen

2.1.5 Ständige Fazilitäten

Die ständigen Fazilitäten dienen zur Bereitstellung (oder Absorbtion) von Übernachtliquidität. Zugelassene Geschäftspartner können so zwei Arten von Fazilitäten auf eigene Initiative n Anspruch nehmen. Über die Nutzung der Spitzenfazilitäten können sie sich über Nacht Liquide Mittel gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten beschaffen. Dabei besteht keine Kreditobergrenze, der Zinssatz bildet die Obergrenze des Tagesgeldsatzes. Weiterhin können sie die Einlagefazilität nutzen, um bei den nationalen Zentralbanken Guthaben bis zum nächsten Geschäftstag anzulegen. Es gibt in der Regel keine Betragsbegrenzungen, hier bildet der Zinssatz die allgemeine Untergrenze des Tagesgeldsatzes

2.1.6 Mindestreserven

Gemäß Art. 19 der ESZB-Satzung sind von den Kreditinstituten der EWWU Mindestreserven auf den Konten der nationalen Zentralbanken zu halten. Deren Höhe bemißt sich zum einen nach der jeweiligen Mindestreservebasis, die aus den Monatsendbeständen einzelnen Positionen der Bilanz für den folgenden Monat ermittelt wird23. Mindestreservepflichtig sind Einlagen von Nichtbanken24, ausgegebene Schuldverschreibungen25sowie Geldmarktpapiere.

Verbindlichkeiten gegenüber selbst mindestreservepflichtigen Instituten sowie Verbindlichkeiten gegenüber der EZB oder nationalen ZB'en sind nicht mindestreservepflichtig. Übrige Verbindlichkeiten werden mit Vorbehalt mit einem Reservesatz von 0% einbezogen. Zum anderen richtet sich die Reservepflicht auf den Mindestreservesatz, der zwischen 1,5 und 2% auf alle Verpflichtungen liegt. Die Mindestreserveguthaben bei der EZB werden zugunsten der Kreditinstitute zum durchschnittlichen Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte während der Erfüllungsmethode verzinst. Der Einführung der Mindestreservepflicht als Instrument der EZB war im Vorfeld umstritten und gilt in ihrer Ausgestaltung als Kompromiß. Dr. Willem F. Duisenberg bemerkt auf einem Vortrag vor dem Wirtschaftsbeirat der Union am 24. August 1998 in München, daß sich "der EZB-Rat [...] bei seiner Entscheidung durchaus bewußt [war], daß die Mindestreserve bei den Kreditinstituten nicht überaus beliebt ist". Die Notwendigkeit einer Mindestreserve werden vor allem im folgenden gesehen:

- Stabilisierung der Geldmarktsätze

- Strukturelle Liquiditätsknappheit

- Stabile und vorhersehbare Nachfrage nach Zentralbankgeld / Erleichterung der

Geldmengensteuerung

Durch den verhältnismäßig niedrigen Mindestreservesatz und der geldmarktnahen Verzinsung der Mindestreserveguthaben wird versucht, die Wettbewerbsneutralität zwischen verschiedenen Anlageformen zu schaffen. Offen bleibt die Frage der Wettbewerbsvorteile der Kreditinstitute, die über eine vorteilhafte Kombination aus wenig Mindestreservebelastung bei hohem notwendigen Arbeitsguthaben verfügen.

3 Fiskalpolitik in der Europäischen Währungsunion

Für den dauerhaften Erfolg der EWU sind stabile Rahmenbedingungen eine wesentliche Voraussetzung. Während die Geldpolitik im Rahmen des ESZB von der unabhängigen EZB entschieden wird und vorrangig auf Preisstabilität ausgerichtet sein wird (siehe oben), werden die nationalen Haushaltspolitiken nicht vergemeinschaft und verbleiben in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten der EWU. Die Autonomie der nationalen Finanzpolitik wird durch den EGV jedoch erheblich eingeschränkt:

- Art. 103 EGV, die sogenannte "no-bailing-out-rule", bestimmt, daß für einen Staatsbankrott kein anderes Mitglied des EWU für die öffentlich rechtlichen Verbindlichkeiten des betreffenden Staates zu haften hat. Dies wird durch Art. 99 EGV relativiert, der finanziellen Beistand bei außergewöhnlichen Ereignissen, die sich der Kontrolle des betroffenen Staates entziehen, vorsieht. Ein Beispiel wäre die Krise der britischen Wirtschaft durch die BSE-Krise 1995 zu nennen. Fraglich ist zudem, ob diese Regel angesichts der engen politischen und wirtschaftlichen Verpflechtungen durchsetzbar sein wird.

- Nach Art. 101 ist eine Finanzierung der Länder über die Notenbank26explizit untersagt.

Durch die Finanzierung über die "Notenpresse" kommt es zu massiver Geldentwertung. Durch das Verbot "ist jener Wirtschaftskanal versperrt, durch den fast alle großen Inflationen in der Geschichte entstanden sind"27

- Art. 56 hat ein Beschränkungsverbot für Geld- und Kapitalverkehr zum Inhalt. Dadurch wird die Entwertung der eigenen Verschuldung durch eine Überraschungsinflation sanktioniert, da inländische Anleger zu ausländischen Emittenten abwandern können Als statisches Element dauerhafter Finanzdisziplin fungieren die Konvergenzkriterien als Eintrittskriterium neuer Staaten. Für die dauerhafte Sicherung einer stabilitätsgerechten Wirtschafts- und Finanzpolitik einigten sich der Europäische Rate auf eine Initiative der Bundesfinanzminister vom Dezember 1995 auf den Stabilität- und Wahstumspakt geeinigt.

3.1 Fiskalische Konvergenz als Eintrittskriterium in die EWU -

Konvergenzkriterien

Die Konvergenzkriterien für den Beitritt eines Landes zur EWU sollen einen steigenden Grad an dauerhafter Annährung der Volkswirtschaften in bezug auf makroökonomische Daten gewährleisten. Sie sind in Art. 121 (alt Art. 109j) EGV i.V.m. den Protokollen Nr. 20 [über die Konvergenzkriterien nach Artikel 109 j des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft] und Nr. 21 [über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit] festgelegt. Die Konvergenzkriterien sind monetärer und fiskaler Natur:

Tabelle 3-1: Monetäre und Fiskalische Konvergenzkriterien

Monetäre Konvergenzkriterien Fiskalische Konvergenzkriterien

- Inflationsrate nahe (nicht über 1,5% oberhalb)

jener der (höchstens) drei stabilsten Mitgliedsstaaten.

- Durchschnittlich langfristiger Normalzins nicht

höher als 2% oberhalb der (höchstens) drei stabilsten Mitgliedsstaaten.

- Einhaltung der Bandbreite des EWS-

Wechselkursmechanismus seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung des bilateralen Leitkurses gegenüber der Währung anderer Staaten

Eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand:

- Öffentliches Defizit geringer als 3% des BIP

- Öffentlicher Schuldenstand geringer als 60% des

BIP

Weiterhin sind im EGV zusätzliche Anhaltspunkte (Kriterien) genannt, die allerdings nicht quantifiziert werden. Mit den Konvergenzkriterien soll sichergestellt sein, daß die Teilnehmerländer eine einigermaßen homogene Stabilitätsgemeinschaft bilden. Obgleich ihnen eine wichtige Rolle auf dem Weg zu einer einheitlichen Währung allgemein zugesprochen sind, gibt es doch Kritik an der Begründung. So besitzt beispielsweise der Schuldenstand und die Inflationsrate (sowie Zinssätze) keine zwingende Korrelation. Belgien als Vertreter der preisniveaustabilsten Länder hat das relativ höchste Staatsdefizit28.

Abbildung 3-2:Verschuldung deröffentlichen Haushalte (ausgewählter) EU-Staaten in % des BIP, EWI Konvergenzbericht 1998

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Analog zu der Rolle der Konvergenzkriterien als Enitrittskriterium neuer Staate zur EWU war die Erfüllung der Konvergenzkriterien von einer steigenden Anzahl von Mitgliedsstaaten Grundvoraussetzung für den unwiderruflichen Eintritt in die dritte Stufe der EWU29.

3.2 Der Stabilitäts- und Wachstumspakt

Auf den Vorschlag Deutschlands30wurde 1996/97 der Stabilitäts- und Wachstumspakt auf dem EU-Gipfel in Dublin und Amsterdam beschlossen. Mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt sollen sich die EWU-Teilnehmer auch nach der Einführung des Euro zu strikter Haushaltsdisziplin und einem mittelfristigem Haushaltsausgleich verpflichten. Die drei Säule des Paktes sind eine "Entschließung des Europäischen Rates über den Stabilitäts- und Wachstumspakt", eine "Verordnung über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierungen der Wirtschaftspolitiken" und einer "Verordnung über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit"31: Artikel 121 Abs.1 fordert eine "auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand", ersichtlich aus einer öffentlichen Haushaltslage ohne übermäßiges Defizit im Sinne des Artikels 104 Abs. 6. Artikel 104 Abs. 2 und 3 legt fest, daß die Europäische Kommission einen Bericht erstellt, wenn ein Mitgliedsstaat die Anforderungen an die Haushaltsdisziplin nicht erfüllt. Dies geschieht wenn oben genannte fiskalischen Kriterien nicht erfüllt sind. Weiter kann die Europäische Kommission einen Bericht erstellen, wenn sie ohne Beachtung der Kriterien die Gefahr eines übermäßigen Defizits sieht. Nach einer Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschuß entscheidet der EU-Rat gemäß Art. 104 Abs. 6 EGV mit qualifizierter Mehrheit, ob ein übermäßiges Defizit besteht: Besitzt ein Mitgliedsstaat ein Haushaltsdefizit, das mehr als 3% des BIP beträgt, muß es bei der Gemeinschaft im ersten Jahr eine unverzinsliche Einlage hinterlegen, die zwischen 0,2% und 0,5% des BIP liegen kann. Zusätzliche Einlagen werden gefordert, wenn das übermäßige Haushaltsdefizit nicht korrigiert wird. Ist das übermäßige Haushaltsdefizit innerhalb von zwei Jahren nicht korrigiert, wird die Einlage in eine Geldbuße umgewandelt. Die Zinserträge der Einlagen werden gemäß Artikel 201 EGV unter den EWU-Mitgliedstaaten verteilt, die kein öffentliches Defizit aufweisen. Eine ausnahmsweise Überschreitung des Haushaltsdefizit wird angenommen, wenn das BIP um mindestens 2% im betrachteten Jahr gesunken ist. Bei einem Rückgang zwischen 0,75% und 2% entscheidet der Rat, ob ein außergewöhnliches Ereignis vorliegt, das den betroffenen Staat zu einer Ausnahmeregelung berechtigt. Der Entscheidungen des EU-Rats werden auf der Grundlage von den jährlichen erstellten Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogrammen (für Nichtmitglieder) gefällt. Diese beinhalten:

- Mittelfristige haushaltspolitische Ziele mit Darstellung der dafür eingesetzten wirtschafts- und fiskalpolitischen Maßnahmen.

- Grundannahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung

- Eine Analyse, wie Änderungen in den wirtschaftlichen Rahmendaten die Budget- und Verschuldungspositionen beeinflussen können.

3.3 Hintergrund des Stabilitätspaktes (finanzpolitisches Doppelkriterium) und Kritik

Unter dem finanzpolitischem Doppelkriterium versteht man die voneinander abhängigen Vorschriften einer Schuldenquote von 60% und einer Defizitquote von 3%32. Für die Schuldenquote gilt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Somit sinkt b bei zunehmendem realen Wachstum (g) und steigender Inflationrate (π). Der

Zusammenhang zwischen der Schuldenquote ∆b und der nominalen Defizitquote dn ist nach

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Kriterien bezogen auf den EGV führen also automatischen zu einer Reduzierung der Schuldenquote auf 60%:

Für Länder, die das Schuldenkriterium (negativ) verfehlen, gilt, daß sie eine vom nominalen Wirtschaftswachstum abhängige Defizitquote erzielen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wirtschaftswachstum (gn) unter 5% liegt, kommt der zweite Teil der Bedingung zum Tragen,

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Inflationsraten ≅2% ausgeht.

Für Länder, die das Schuldenkriterium erfüllen, gilt lediglichd

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Hochverschuldete Länder wie Belgien (Abbildung 3-2) müssen als ihre Defizitquote deutlich unter 3% halten.

Das Haushaltsdefizit, welches dem Wachstums- und Stabilitätspakt zugrundeliegt, umfaßt jedoch zudem Faktoren, die sich dem staatlichen Zugriff entziehen: Steuereinnahmen und der zu leistende Zinsdienst auf bereits bestehende Staatsschulden gehen zwar in die Defizitberechnung mit ein, werden aber durch die Entwicklung der Zinsen und der Konjunktur beeinflußt und sind somit abhängig von der Entwicklung auf den Güter- und Finanzmärkten.33Somit steigt die zyklische Komponente an während die Defizitobergrenze

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

sinkt. Dies löst in Zeit der Rezession Druck auf die EZB aus, die Stabilitätsorientierung der

Geldpolitik auszusetzen.

Der Stabilitätspakt impliziert eine nachhaltige und vorwärtsgerichtete Politik der Haushaltskonsolidierung. Unberücksichtigt bleibt dabei jedoch die Tatsache, daß in der EWU fiskalpolitische Maßnahmen ein Mittel sind, um auf konjunkturelle bzw. regionale Nachfrageschocks zu reagieren34, und daß diese je nach Land unterschiedliche Auswirkungen auf die Haushalte haben. Die rigide Festschreibung der Defizitobergrenzen birgt damit die Gefahr in sich, daß sich im Falle von Nachfrageschocks fiskalpolitische Stabilität in Arbeitsmarktinstabilität niederschlägt. Je weniger Handlungsspielraum ein Staat hat, d.h. je mehr Geld für Zinszahlungen aufgewendet werden muß, um so größer ist die Empfindlichkeit des Staates gegenüber wirtschaftlichen Schocks. In der Europäischen Währungsunion muß sichergestellt sein, daß die Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank, Preisstabilität zu wahren, nicht durch solche Schocks oder die Notwendigkeit drastischer politischer Korrekturmaßnahmen gestört wird.

4 Literaturverzeichnis

- Ottmar Issing(1996), 35Einführung in die Geldpolitik, 6. Auflage Vahlen, München

- Peter Bofinger, Julian Reischle, Andrea Schächter (1996) Geldpolitik, München

- Peter Bofinger, Carsten Hefeker, Kai Pfleger (1997): Stabilitätskultur in Europa, Stuttgart

Jürgen E. Blanck, Hartmut Clausen, Holger Wacker (1998): Internationale Ökonomische

Integration, München

- Monatsbericht der Deutschen Bundesbank Mai 1998

- Susanne Mundschenk ; Daniela Schwarzer ; Stefan Collignon (1999) Die Währungsunion

- Chance für Europa : Handbuch zur Europäischen Währungsunion, - 219 S, Electronic ed.: Bonn: Internet-Redaktion der FES*

- Willem F. Duisenberg (1999) Vortrag an der Universität Hohenheim am 9. Februar 1999

(http://www.bundesbank.de/ezb/index.htm)

- Wolfgang Kitterer (1999): Fiscal Consolidation and Macroeconomic Stability in Europe,

EIPF Working Paper No 1

- Europäische Zentralbank (2000): Die einheitliche Geldpolitik der Stufe 3, Online-

Veröffentlichung auf der Mirror-Site der EZB

(http://www.bundesbank.de/ezb/index.htm): "Veröffentlichung der Europäischen

Zentralbank (EZB)"

- Europäische Zentralbank (2001): The Monetary Policy of the ECB, Online-

Veröffentlichung auf der Mirror-Site der EZB

(http://www.bundesbank.de/ezb/index.htm): "Veröffentlichung der Europäischen

Zentralbank (EZB)"

- Egon, Görgens, Karlheinz Ruckriegel, Frank Seitz, (2001) Europäische Geldpolitik,

Düsseldorf

- Nicoletti Altimari (2001): Does money lead inflation in the euro area?, (ECB Working

Paper No. 63) , Online-Veröffentlichung auf der Mirror-Site der EZB

(http://www.bundesbank.de/ezb/index.htm): ECB Working Paper series

[...]


1Jürgen E. Blanck, Hartmut Clausen, Holger Wacker (1998) S. 173 ff

2Art. 109 f EGV [Europäisches Währungsinstitut, Aufgaben, Satzung; Stellungnahmen und Empfehlungen Veröffentlichung]

3Art. 109 j [Konvergenzkriterien; Eintritt in die dritte Stufe]

4als "Mitgliedsstaaten" werden hier diejenigen Staaten der EU bezeichnet, die einheitliche Währung im Einklang mit dem EGV eingeführt haben

5nach Egon, Görgens, Karlheinz Ruckriegel, Frank Seitz, (2001) S. 91

6Egon, Görgens, Karlheinz Ruckriegel, Frank Seitz, (2001) S. 45

7Ottmar Issing(1996) S. 179 - 212

8Willem F. Duisenberg (1999)

9gemäß Artikel 2 ESZB-Satzung

10Europäische Zentralbank (2001) S. 38 f

11Peter Bofinger, Julian Reischle, Andrea Schächter (1996) S. 12

12"Preisstabilität sei definiert als Anstieg der Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) in der EWU von unter 2% gegenüber des Vorjahres", ECB press release "A stability-oriented monetary policyfor the ESCB 13. Oktober 1998

13Europäische Zentralbank (2001) S. 38 f

14Deutschen Bundesbank Mai 1998 S. 54 ff, Egon, Görgens, Karlheinz Ruckriegel, Frank Seitz, (2001) S. 149 Box II 2.9

15Willem F. Duisenberg (1999)

16dazu Ottmar Issing(1996) S. 274-276

17siehe dazu Europäische Zentralbank (2001) S. 50 Box 3.3, Egon, Görgens, Karlheinz Ruckriegel, Frank Seitz, (2001) S.161 ff

18Nicoletti Altimari (2001) S. 28-30, siehe auch

19siehe dazu Egon, Görgens, Karlheinz Ruckriegel, Frank Seitz, (2001) S.162 ff Tabelle II.2.5

20Wolfgang Kitterer (1999)

21Willem F. Duisenberg (1999)

22Ottmar Issing (1996) S. 89

23bzw. quartalsweise für kleinere Kreditinstitute

24mit vereinbarter Laufzeit von bis zu zwei Jahren sowie täglich fällige Einlagen

25mit vereinbarter Laufzeit von bis zu zwei Jahren

26 sogenannte "Seigniorage"

27 Bofinger (1998) S. 99

28Jürgen E. Blanck, Hartmut Clausen, Holger Wacker (1998) S. 177

29Art. 109 j EGV [Konvergenzkriterien; Eintritt in die dritte Stufe]

30"Stabilitätspakt für Europa", Berliner Zeitung 21.09.1996

31Egon, Görgens, Karlheinz Ruckriegel, Frank Seitz, (2001)

32Egon, Görgens, Karlheinz Ruckriegel, Frank Seitz, (2001) S. 164 ff

33

Susanne Mundschenk ; Daniela Schwarzer ; Stefan Collignon (1999)

34Susanne Mundschenk ; Daniela Schwarzer ; Stefan Collignon (1999)

35Das mit * gekennzeichnete Dokument ist online unter der angegeben Internetadresse verfügbar. Da es sich um htmlDokumente handelt, können keine Seitenzahlen genannt werden.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Europäische Geld- und Fiskalpolitik
Autor
Jahr
2002
Seiten
18
Katalognummer
V105849
ISBN (eBook)
9783640041305
Dateigröße
534 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische, Geld-, Fiskalpolitik
Arbeit zitieren
Christian Conein (Autor:in), 2002, Europäische Geld- und Fiskalpolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105849

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Europäische Geld- und Fiskalpolitik



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden