Formen des Frauenhandels und rechtliche Grundlagen zur Bekämpfung


Hausarbeit, 2002

15 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

Einleitung

1. Formen des Frauenhandels
1a) Der Heiratshandel
1b) Handel in die Prostitution
1c) Handel in illegale und ausbeuterische Arbeitsverhältnisse

2. Warum engagiert sich Terre des Femmes gegen Frauen- handel?

3. Politische Forderungen

4. Projekt gegen Frauenhandel: Beratungsstelle Malinowka

Schluss

Literatur

Einleitung:

Sklaverei ist ein Problem, das nur in Entwicklungsländern existiert, dachte ich immer. Doch beim surfen im Internet merkte ich, dass Sklaverei in einem gewissen Maß sogar vor unserer Haustür geschieht.

Diese Sklaven sind Frauen.

Ich spreche hier vom Frauenhandel, der weltweit floriert. Dazu wird Frauen in Entwicklungsländern das Leben in Deutschland und Europa schmackhaft gemacht und sie werden mit falschen Versprechungen hierher gebracht und hier, ohne jedes Risiko gedemütigt, ausgebeutet und ausgenutzt.

In meinem Referat möchte ich mich mit diesem Thema genauer auseinandersetzen und zunächst auf die verschiedenen Formen des Frauenhandels eingehen. Darauf werde ich die rechtlichen Grundlagen zu diesem Thema näher erläutern und aufzeigen, was Organisationen wie Terre des Femmes bereits unternehmen, um dagegen anzukämpfen.

1. Formen des Frauenhandels

Frauenhandel gibt es bereits seit den 70er Jahren. Während zuerst nur Frauen aus Südostasien und Lateinamerika betroffen waren, kommen seit der Öffnung der deutschen Grenze immer mehr Frauen aus Osteuropa dazu.

Die AnwerberInnen versprechen den Frauen gute Arbeitsmöglichkeiten und diese lassen sich daraufhin gerne nach Deutschland bringen, in der Hoffnung hier Geld für ihre Familien und ihre eigene Ausbildung verdienen zu können.

Der Frauenhandel bezieht sich auf 3 Bereiche:

2. Den Heiratshandel
3. Den Handel in die Prostitution und
4. Den Handel in illegale und ausbeuterische Arbeitsverhältnisse

Die Lebensumstände, in die die Frauen kommen sind zwar sehr verschieden, aber die Strukturen der „Frauenhändler“ sind in allen Bereichen ähnlich.

Da die Herkunftsländer der betroffenen Frauen in einer schlechten wirtschaftlichen Situation sind, machen die VermittlerInnen den Frauen das Leben in Deutschland schmackhaft und wecken deren Interesse für ein Leben hier. Gleichzeitig besteht eine hohe Nachfrage für diese Frauen, vor allem in Deutschland und Europa. Diese beiden Faktoren sind die Grundlage für den Handel mit Frauen.

In Deutschland gibt es kaum Möglichkeiten einer legalen Beschäftigung für Migrantinnen aus Nicht-EU-Staaten. Da die ausländerrechtlichen Bestimmungen den Frauen keine Rechte zugestehen, haben sie auch keine Möglichkeiten sich gegen Ehemänner, Freier und Chefs zu wehren und können somit von diesen sowohl in Punkto Arbeitskraft als auch sexuell ohne Risiken ausgebeutet werden.

1a) Der Heiratshandel

Der Heirathandel gründet sich, wie alle Formen des Frauenhandels auf die Nachfrage der deutschen und europäischen Männer.

So haben sich bereits einzelne Partnerinstitute auf die Vermittlung ausländischer Frauen spezialisiert. Sie bieten den Männern Frauen an und garantieren sogar „Umtauschrecht“, „Geld zurück Garantie“ und „Ratenkauf“. Solche Schlagworte hört man normalerweise im Zusammenhang mit den Waren eines Versandhauses. Und genauso werden die Frauen auch behandelt.

Die Anzeigen der Agenturen werben mit sexistischen und rassistischen Klischees, die in der Bevölkerung bestehen. So werden Frauen aus Thailand oder von den Philippinen als rassig, bildschön, sanft, treu, fleißig und bescheiden angepriesen.

Russische Frauen betiteln sie mit anspruchslos und nicht konsumverdorben, außerdem wird angepriesen, dass sie oft schon deutsch sprechen und nicht auf den ersten Blick als Ausländerinnen erkannt werden.

Das Individuum der jeweiligen Frau gerät dabei vollständig in den Hintergrund und ist völlig unwichtig.

Die Vermittlung bringt den Heiratsvermittlern einen Lohn von mehreren Tausend Mark ein. Auch ist es möglich, dass die Frauen zusätzlich Vermittlungskosten im Heimatland tragen müssen.

Es sind bereits Fälle bekannt geworden, in denen sich Männer kurz hintereinander mehrere Frauen vermitteln ließen und sie nach der Probezeit zurückgegeben haben. Für Frauen ist es dagegen nahezu unmöglich, einen Mann abzulehnen.

Die Frauen bekommen nur ein Touristenvisum und damit die Möglichkeit 3 Monate in Deutschland zu bleiben. Sind sie dann nicht verheiratet, müssen sie auf eigene Kosten zurück in die Heimat fliegen.

Der Heiratshandel mit Migrantinnen ist ein legales Geschäft. Es genügt dazu ein einfacher Gewerbeschein ohne Auflagen und Kontrollen.

Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommt die Frau erst, wenn sie mindestens 2 Jahre mit einem deutschen Mann verheiratet ist.

Nur bei „besonderer Härte“ (z. B. Gewalt in der Ehe) hat sie die Möglichkeit bereits davor ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu bekommen.

Prinzipiell besteht bei solchen Ehen immer ein Ungleichgewicht zwischen den Eheleuten, da ausländerrechtliche Bestimmungen leicht anwendbare Druckmittel gegen die Frau darstellen.

Es sind auch Fälle von Heiratsmigrantinnen bekannt, die von ihren deutschen Ehemännern zur Prostitution gezwungen wurden.

1b) Handel in die Prostitution

Internationale Händler-Schlepper-Zuhälter-Netze organisieren den Handel mit Frauen, die in Deutschland oder in Europa im Sexgewerbe arbeiten.

Auch sie reisen, wie die anderen Frauen, meist aus Osteuropa ein und haben mit einem Touristenvisum die Möglichkeit 3 Monate in Deutschland zu bleiben.

Wenn ausländische Touristinnen in Deutschland der Prostitution nachgehen, machen sie sich strafbar. Bei Entdecken, droht die sofortige Ausweisung.

Mittlerweile ist es in einigen Fällen so, dass der Aufenthalt der Frauen legalisiert wird, indem ein Angehöriger aus den Zuhälter- und Menschenhändlerkreisen sie heiratet und sie somit zusätzlich völlig abhängig von ihm macht.

Durch ein sogenanntes Künstlervisum können die Migrantinnen für begrenzte Zeit eine Arbeitsgenehmigung für Deutschland bekommen. Dieses genehmigt die Arbeit als Tänzerin oder Artistin. Einzelne Künstleragenturen vermitteln im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit Tänzerinnen.

Allerdings wurde diese Arbeitsvermittlung auch schon dazu missbraucht, Frauen zur Prostitution zu zwingen.

Die Frauen sind leicht erpressbar und werden sehr häufig ausgebeutet, da sie illegal in Deutschland sind oder ihr Aufenthalt unsicher ist. So müssen sie oft sehr lange Arbeitszeiten und Schichtdienst auf sich nehmen. Auch ist es an der Tagesordnung, dass die viele Freier bedienen und sich auf gesundheitsgefährdende Sexualpraktiken einlassen müssen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Formen des Frauenhandels und rechtliche Grundlagen zur Bekämpfung
Hochschule
Evangelische Hochschule Ludwigsburg (ehem. Evangelische Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg; Standort Ludwigsburg)  (Sozialpädagogik)
Veranstaltung
Weltethos - Ethos für Frauen
Note
1,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
15
Katalognummer
V10612
ISBN (eBook)
9783638169851
Dateigröße
508 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frauenhandel, Weltethos, Ethos, Frauen
Arbeit zitieren
Martina Meyer (Autor:in), 2002, Formen des Frauenhandels und rechtliche Grundlagen zur Bekämpfung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10612

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