Gesundheitsförderung von Drogenkonsument*innen im Strafvollzug


Hausarbeit, 2018

21 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Definitionen
2.1 Gesundheit bzw. Gesundheitsförderung
2.1.1 Gesundheit
2.1.2 Gesundheitsförderung
2.2 Selbstverantwortung

3 Zur Situation Drogen konsumierender Inhaftierter in deutschen Gefängnissen
3.1 Verlust der Fähigkeit zur Selbstverantwortung von Drogenkonsumenten
3.2 Risiken zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes nach der Haftentlassung
3.3 Notwendigkeit der Gesundheitsförderung

4 Vollzugsöffnende Maßnahmen
4.1 Ziel der Maßnahmen
4.2 Wirkung vollzugsöffnender Maßnahmen auf die Selbstverantwortung

5 Fazit

Literatur

Abkürzungsverzeichnis

ebenda

beispielsweise

beziehungsweise

Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen

unter anderem

World Health Organization

1 Einleitung

In Deutschland steigt seit 2013 die Anzahl der erstauffälligen Konsumenten harter Drogen an (Häßler/Maiwald, 2018, S. 423). Im Vergleich mit der Anzahl von Konsument*innen in der allgemeinen Bevölkerung, weist der Strafvollzug eine noch höhere Anzahl drogenabhängiger Personen auf (ebd.). Der finanzielle und personelle Notstand in Einrichtungen des Strafvollzugs führt dazu, dass eine Behandlung bzw. Therapie dort nur eingeschränkt möglich ist (Häß- ler/Maiwald, 2018, S .424). Das lässt darauf schließen, dass der Gesundheitsförderung von dro­genabhängigen Strafgefangenen zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird.

In der vorliegenden Einleitung werden vorerst die Fragestellung der Arbeit präzisiert und die Relevanz des Themas für die Soziale Arbeit sowie seine Aktualität verdeutlicht. Im zweiten Kapitel erfolgen Definitionen der Begriffe „Gesundheit“ bzw. „Gesundheitsförderung“ und „Selbstverantwortung“, um die Vorbedingung für das darauffolgende Kapitel zu schaffen. Ka­pitel drei zeigt anschließend die Situation von Drogenkonsumenten in deutschen Gefängnissen auf. Mithilfe der in Kapitel zwei vorgenommenen Definitionen, wird dargelegt, inwiefern der Strafvollzug zu einem Verlust der Selbstverantwortung eines Drogenkonsumenten führt und wie dies den Gesundheitszustand nach Haftentlassung beeinflussen kann. Anhand dessen soll die Notwendigkeit der Gesundheitsförderung konkretisiert werden. Folglich stellt das vierte Kapitel einen Zusammenhang zwischen den Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und den vollzugsöffnenden Maßnahmen nach § 53 StVollzG NRW her. Darauffolgend werden die Ziele dieser Maßnahme aufgeführt, um ihre Wirkung auf die Selbstverantwortung der Drogenkonsu­menten zu erläutern. Letztlich folgt im Fazit eine Zusammenfassung und Reflexion der rele­vanten Ergebnisse. Unter Berücksichtigung dieser, wird abschließend eine Antwort auf die Ausgangsfrage formuliert.

Suchtkranke und suchtgefährdete Menschen sind als Teil der prioritären Zielgruppen der Sozi­alarbeit und Sozialpädagogik anzusehen (Franzkowiak, 2011, S. 265). In Bezug auf die Ge­sundheitsförderung von Drogenkonsumenten stellt sich diese Berufsgruppe als besonders rele­vant heraus. Soziale Arbeit und Gesundheitsförderung weisen deutliche Gemeinsamkeiten auf (Franzkowiak, 2011, S. 264). Beide streben u.a. die Entwicklung sozialer Ressourcen an (ebd.). Im Setting des Strafvollzugs könnte das bedeuten, dass Sozialarbeiter*innen1 ihren Klienten durch eine gute Vernetzung innerhalb der Anstalt möglichst viele Maßnahmen zugänglich ma­chen, die sie nachhaltig auf ein Leben nach der Haft vorbereiten.

Das StVollzG NRW enthält dafür zahlreiche Maßnahmen, die zur Erreichung des Vollzugsziels (§ 1 StVollzG) beitragen sollen. Wenn eine Gesundheitsförderung der betroffenen Personen in Haft durch, bspw. eine therapeutische Behandlung nur bedingt umsetzbar ist (Häßler/Maiwald, 2018, S .424), sollten Maßnahmen dieser Art vermehrt genutzt werden. Diese Arbeit beschäftigt sich dahingehend mit folgender Fragestellung: Inwiefern kann die Selbstverantwortung von Drogenkonsumenten im Strafvollzug durch vollzugsöffnende Maßnahmen gestärkt werden, um einer Verschlechterung des Gesundheitszustands nach Haftentlassung vorzubeugen?

Die folgenden Kapitel umfassen ausschließlich den Männerstrafvollzug. Eine solche Beschrän­kung wurde vorgenommen, da die Männergesundheit nur unzureichend in Betracht genommen wird (Klingemann, 2009, S. 33). Den Schwierigkeiten von Männern wird gegenüber denen von Frauen wenig Beachtung entgegengebracht (Stiehler, 2016, S.7). Sie bekommen im Laufe ihres Lebens bestimmte Verhaltensweisen zugesprochen. Ängste werden zurückgehalten und die ei­genen Nöte relativiert (Stiehler, 2016, S. 9). Gerade im Hinblick auf diese Problematik, sollte der Gesundheitsförderung von Männern vermehrt Beachtung geschenkt werden (ebd.). Die Aufrechterhaltung der Gesundheit von Frauen ist deswegen nicht weniger kritisch zu hinterfra­gen. Die Haftsituation von Männern und Frauen und somit gleichermaßen die jeweiligen Mög­lichkeiten zur Gesundheitsförderung, sind jedoch differenziert zu betrachten. Im Jahr 2018 wa­ren lediglich 5,7 Prozent aller Inhaftierten weiblich (Ochmann, 2018, S. 2). Die Einschränkung auf die Gesundheitsförderung von Männern resultiert dementsprechend auch daraus, dass deut­lich mehr Literatur zum Männervollzug vorliegt.

Zudem ist anzumerken, dass alle Regelungen aus dem Strafvollzug, die im Kontext dieser Ar­beit genannt werden, aus dem Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen stammen. Dieses wurde ausgewählt, weil es im direkten Vergleich zu den Strafvollzugsgesetzen der anderen Bundesländer eines der Gesetze ist, welches den Gefangenen die besten Grundlagen zum Er­reichen des Vollzugsziels (§ 1 StVollzG NRW) ermöglicht.

Vorliegend wird der Begriff Sozialarbeiter*innen und der Begriff Sozialpädagog*innen synonym verwendet, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten.

2 Definitionen

2.1 Gesundheit bzw. Gesundheitsförderung

2.1.1 Gesundheit

Die Gesundheit ist als gesellschaftliches Phänomen zu sehen und lässt sich nicht für jedes In­dividuum gleich definieren (Franke, 2012, S. 35). Dementsprechend ist Gesundheit ein kom­plexer Begriff, der mehrere Dimensionen umfasst (Franke, 2012, S. 38). Eine dieser Dimensi­onen beschäftigt sich mit der „Gesundheit als Störungsfeind“. Franke (ebd.), führt dazu aus, dass ein Mensch erst dann gesund ist, wenn er frei von Krankheit ist. Diese Definition wird durchaus kritisch gesehen. Zum einen scheint sie zu einseitig, zum anderen wirkt der Begriff „störungsfrei“, der in diesem Kontext genutzt wird, nicht klar abgrenzbar (Franke, 2012, S. 39). Aufgrund dessen wird diese Form der Gesundheit in der vorliegenden Arbeit nicht berücksich­tigt. Vielmehr sind die folgenden Kapitel in Bezug auf die „Gesundheit als Wohlbefinden bzw. Flexibilität“ zu betrachten.

Erstere bezieht sich, anders als die „Gesundheit als Störungsfeind“, nicht auf gesellschaftlich festgelegte Normen. Stattdessen befasst sie sich mit der individuellen Person, dessen Wohlbe­finden im Fokus steht (Franke, 2012, S. 40). Die WHO gibt dahingehend eine weltweit verbrei­tete Definition vor. Gesundheit wird demnach wie folgt beschrieben: „Health is a state of com­plete physical, mental and social well-being and not merely the absence of disease or infirmity“ (WHO, 1946). Nur wer frei von physischen oder psychischen Erkrankungen ist, ist nicht direkt im Besitz eines vollkommenen Gesundheitszustandes. Der Fokus ist abseits davon, mehr auf das Wohlbefinden einer Person zu legen (Franke, 2012, S. 40).

Des Weiteren kann Gesundheit als eine Form der Flexibilität, auch als Heterostase bezeichnet, gesehen werden. Diese beschreibt einen Menschen dann als gesund, wenn es diesem möglich ist, Störungen zu akzeptieren und sie aktiv zu überwinden (Franke, 2012, S. 47). Krankheit ist dementsprechend, als ein Teil der Gesundheit anzuerkennen (ebd.). Das bekannteste Heterosta­semodell, das Modell der Salutogenese, ist auf Aaron Antonovsky zurückzuführen. Demnach können Krankheit und Gesundheit nicht komplett differenziert, sondern nur im gegenseitigen Zusammenspiel, betrachtet werden (Antonovsky, 1997, S. 29). Hierbei sollte es nicht das Ziel sein, Krankheit gänzlich vermeiden zu wollen. Sie ist durchaus als Bestandteil eines Menschen anzusehen (Antonovsky, 1997, S.30). Alternativ sollten Ressourcen entwickelt werden, die es möglich machen, mit einem bestimmten Problem umzugehen (ebd.).

2.1.2 Gesundheitsförderung

Der Begriff der Gesundheitsförderung ist in Bezug auf die oben genannte Definition von Ge­sundheit der World Health Organization zu sehen (Haisch/Hurrelmann/Klotz, 2014, S. 13). Diese wurde in dem Zusammenhang etabliert, um eine Umsetzung des Gesundheitsbegriffs möglich zu machen (ebd.).

Eine bekannte Definition der Gesundheitsförderung findet sich in der Ottawa-Charta. Demnach zielt sie auf einen Prozess, „allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen.“ (Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung, 1986). Hierbei sind neben den Bedürfnissen des In­dividuums, gleichermaßen auch die Bedürfnisse einer Gruppe zu beachten (ebd.). Gesundheits­förderung richtet sich außerdem auf soziale Rahmenbedingungen (Altgeld/Kolip, 2014, S. 47). In allen Fällen soll die Gesundheit der Bevölkerung verbessert werden. Um diesen Zustand zu erreichen, liegt das Augenmerk vor allem auf der Stärkung von Ressourcen (ebd.) Ziel ist es fortwährend, ein „umfassendes körperlichen, seelisches und soziales Wohlbefinden“ zu erlan­gen (Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung, 1986). Auch Haisch, Hurrelmann und Klotz führen aus, dass die Gesundheitsförderung Menschen dazu befähigen soll, ihre Lebensbedin­gungen zu verbessern, um ihre gesundheitlichen Entfaltungsmöglichkeiten zu stärken (Haisch/Hurrelmann/Klotz, 2014, S. 13). Dabei schließt sie alle Handlungen ein, die eine Op­timierung der individuellen Fähigkeiten der Lebensbewältigung einer Person ermöglichen (Haisch/Hurrelmann/Klotz, 2014, S. 14). Es lässt sich also festhalten, dass Gesundheitsförde­rung nie Bezug auf die Krankheit selbst nimmt, sondern der Fokus auf der Entstehung von Gesundheit liegt (ebd.). Die Frage die hinter allem liegt soll nicht sein, wie ein Menschen krank wird, sondern stattdessen was ihn trotz Risiken und Belastungen gesund bleiben lässt (Alt- geld/Kolip, 2014, S. 46).

Im Hinblick auf den Strafvollzug ist außerdem zu erwähnen, dass Gesundheitsförderung auf Chancengleichheit auszurichten ist. Soziale Ungleichheiten sollen reduziert werden und es sind entsprechende Voraussetzungen zu schaffen, die es allen Menschen ermöglichen, ihr größt­mögliches Gesundheitspotenzial nutzen zu können (Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung, 1986).

2.2 Selbstverantwortung

Die Bedeutung des Begriffs der „Selbstverantwortung“ ergibt sich weitgehend aus dem Wort­laut selbst. Verantwortung für sich selbst zu übernehmen, schließt jedoch mehrere Facetten ein. So kann ein Mensch sowohl Verantwortung für das eigene Denken, als auch das eigene Handeln übernehmen (Graf, 2019, S. 74). Selbstverantwortung bedeutet dabei auch, die eigenen Bedürf­nisse und Ziele zu vertreten und damit Verantwortung für die Gestaltung der persönlichen Le­bensumstände zu übernehmen (ebd.). So wird es möglich gemacht, Leistungsfähigkeit, Leis­tungsbereitschaft, Wohlbefinden und Balance positiv und langfristig zu beeinflussen (ebd.).

Im Hinblick auf Gesundheit ist die Selbstverantwortung mit den Aussagen der Ottawa Charta in Verbindung zu setzen. Dort wird die Entstehung von Gesundheit wie folgt beschrieben: „Ge­sundheit entsteht dadurch, dass man für sich selbst (...) sorgt, dass man in die Lage versetzt ist, selber Entscheidungen zu fällen und eine Kontrolle über die eigenen Lebensumstände auszu­üben (.).“ (Ottawa Charta zur Gesundheitsförderung, 1986)

Selbstverantwortliches Gesundheitshandeln ist je nach Bevölkerungsgruppe unterschiedlich stark bzw. weniger stark verbreitet. In diesem Zusammenhang wird vermehrt zwischen sozialen Gruppen differenziert (Hahn, 2012, S. 29). Durchgesetzt hat sich dabei eine defizitorientierte Betrachtungsweise (ebd.) Daraus lässt sich schließen, dass bestimmte soziale Gruppen stigma­tisiert werden und ihnen automatisch ein geringes Maß an Selbstverantwortung zugesprochen wird. So sagt man ihnen bspw. eine „riskante Lebensweise“ nach (ebd.), ohne die Gründe des Handelns einer einzelnen Person genauer in Betracht zu nehmen.

Diese Vorgehensweise ist als äußerst zweifelhaft anzusehen. Gewissermaßen ist es zum Teil durchaus der Fall, dass eine Person nie gelernt hat, Verantwortung für sich selbst zu überneh­men. Vermutlich ist das jedoch nicht der eigenen Intention geschuldet, sondern wurde von äu­ßeren Einflüssen initiiert. Unter Umständen wäre es also passender anzunehmen, dass be­stimmte Lebensereignisse bzw. -umstände oder Umwelteinflüsse, zu einem Verlust der Selbst­verantwortung führen können. Inwiefern die Lebensbedingungen im Männervollzug dazu bei­tragen, wird in Kapitel drei untersucht.

3 Zur Situation Drogen konsumierender Inhaftierter in deutschen Gefängnissen

3.1 Verlust der Fähigkeit zur Selbstverantwortung von Drogenkonsumenten

Das Leben im Strafvollzug ist zwangsläufig von fremdbestimmter Reglementierung geprägt (Laubenthal, 2015, S. 131). Dieser Umstand führt dazu, dass dem eigentlichen Ziel des Frei­heitsentzuges, den Gefangenen zu sozialer Kompetenz und Selbstverantwortung zu verhelfen, entgegengewirkt wird (ebd.). Hinsichtlich des Angleichungsgrundsatzes (§ 2 I StVollzG NRW) bemerkt Laubenthal, dass die Unterschiede zwischen dem Leben im und außerhalb des Voll­zugs, verringert werden sollen. Dabei nennt er neben der Selbstachtung auch die Eigenverant­wortlichkeit der Inhaftierten (ebd.).

Vermutlich wird ein Verlust der Fähigkeit zur Selbstverantwortung zusätzlich durch einen Au­tonomieverlust begünstigt (Graebsch, 2016, S. 51). Bereits bei Haftantritt findet durch eine körperliche Untersuchung, oder auch die Wegnahme persönlicher Gegenständen bzw. Klei­dung, eine Entpersönlichung statt (Laubenthal, 2016, S. 133). Das sich somit die Chancen für eine Entwicklung von mehr Selbstverantwortung erheblich verringern, scheint offensichtlich. Laubenthal und Graebsch führen aus, dass dabei sogar schon von einer „weitgehenden Freistel­lung von Selbstfürsorge und Selbstverantwortung“ ausgegangen werden kann (ebd.). Grund dafür ist, dass den betroffenen Personen die Erwachsenenrolle aberkannt wird und sie fortlau­fend in eine Hilflosigkeit verfallen (ebd.).

Dazu kommt, dass sich der Haftalltag für die Gefangenen als immer wiederkehrendes Phäno­men abzeichnet, welches von wenig Abwechslung geprägt ist. Wenn es sich um eine Langstrafe handelt, kann sich eine immer gleiche Lebenslage über mehrere Jahre fortsetzen (Laubenthal, 2015, S. 136). Wird versucht dem durch geistige oder körperliche Betätigungen entgegenzu­wirken, bleibt auch das nicht selten ohne Erfolg. Unausweichlich entstehen also immer wieder Negativerlebnisse (ebd.). Verantwortung für sich selbst zu übernehmen rentiert sich unter die­sen Umständen möglicherweise nicht. Demzufolge wird sie von Gefangenen oft auf andere Personen projiziert (Laubenthal, 2015, S. 136f.).

Als weitere Problematik stellt sich heraus, dass die Möglichkeiten zur Freizeitbeschäftigung in Strafvollzugsanstalten denkbar knapp bemessen sind. Da liegt es nahe, dass Gefangene sich eigene Aufgaben suchen, die nicht immer im Interesse der Vollzugsanstalt liegen. So kommt es zu Situation, in denen die Inhaftierten konstant versuchen, sich auf verschiedenen Wegen Drogen zu beschaffen (Dahl, 2005, S. 214), (Laubenthal, 2015, S. 144). Weniger im Hinblick auf die Drogen als solches, sondern mehr um persönlichen Krisen entgegenzuwirken und statt­dessen Erfolge zu erfahren (ebd.). Von einer Person kann nicht erwartet werden, dass sie Ver­antwortung für sich selbst und somit auch ihr Handeln entwickelt, wenn sie solchen Situationen ausgesetzt ist.

Aus diesen Aussagen lässt sich schließen, dass im Strafvollzug Gelegenheiten um selbstverant­wortliches Handeln zu erlernen und zu festigen, nur knapp bemessen sind. Der Alltag stellt sich als weitgehend fremdbestimmt heraus. Nach der Entlassung aus der Haft ändert sich diese Si­tuation voraussichtlich erst einmal grundliegend. Der Alltag wird anfangs weniger ritualisiert ablaufen als zuvor in Haft. Gerade bei Drogenkonsumenten lässt sich vermuten, dass sie durch eine Rückkehr in bestimmte Freundeskreise, alte Gewohnheiten wiederaufnehmen. Das könnte dazu führen, dass ihr Gesundheitszustand, der sich in Haft möglicherweise verbessert bzw. zu­mindest nicht verschlechtert hat, erneut abbaut. Der Wille den Konsum zu reduzieren oder bes­sere Lebensumstände anzustreben, wird sich ohne vorhandene Selbstverantwortung nur schwer durchsetzen. Das stellt zweifellos nicht die einzige Gefährdung dar, die zu einer Verschlechte­rung des Gesundheitszustandes von Drogenkonsumenten beitragen könnte. Eine Auswahl an weiteren Risiken, wie sie mitunter für Inhaftierte während der Zeit in Haft vorkommen, wird anschließend erläutert.

3.2 Risiken zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes nach der Haftentlassung

Im Jahr 2017 verstarben 1.272 Menschen an den Folgen ihres Drogenkonsums. Dabei lag das Durchschnittsalter der verstorbenen Personen bei 39 Jahren (Drogen- und Suchtbericht 2018, S. 85). In einer Studie von 2015 bis 2016, die dazu veröffentlicht wurde, wurden u.a. auch Lebenskrisen als Ursachen für einen Drogentod analysiert. Feststellen ließ sich, dass bei etwa 6 % der Personen Kenntnisse über eine reduzierte Toleranz vorlagen. Grund dafür waren die Beendigung einer Drogentherapie oder auch die Entlassung aus dem Gefängnis (Drogen- und Suchtbericht 2018, S. 85).

[...]

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Gesundheitsförderung von Drogenkonsument*innen im Strafvollzug
Hochschule
Fachhochschule Düsseldorf
Note
1,7
Autor
Jahr
2018
Seiten
21
Katalognummer
V1064175
ISBN (eBook)
9783346474544
ISBN (Buch)
9783346474551
Sprache
Deutsch
Schlagworte
gesundheitsförderung, drogenkonsument*innen, strafvollzug
Arbeit zitieren
Sarah Klinkosch (Autor:in), 2018, Gesundheitsförderung von Drogenkonsument*innen im Strafvollzug, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1064175

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