In der vorliegenden wissenschaftlichen Arbeit geht die Autorin der Frage nach, ob wir ein Naturrecht brauchen.
Dazu wird zuerst unter der Überschrift „Naturrecht“ erklärt, worum es sich dabei handelt. Dazu wird auf die Vorstellung des Naturrechts in der Antike eingegangen, von Aristoteles, über die Sophisten, über Platon, die Stoa bis Cicero. Anschließend wird die Vorstellung des Naturrechtes im Christentum beleuchtet. Dazu wird die Anschauung Augustinus dargestellt, ebenso wie die von Thomas von Aquin. Anschließend werden die Philosophen der Neuzeit, sowie der Moderne beleuchtet. Zu diesen zählen Thomas Hobbes, John Locke und John Jack Rousseau. Am Ende wendet sich die Autorin der Anfangsfrage zu, ob wir einen Naturzustand brauchen. Dazu werden Punkte genannt, die dafür oder dagegen sprechen und diese gegeneinander ab, sowie abgewogen.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Naturrecht
2.1 Antikes Naturrecht
2.1.1 Aristoteles
2.1.2 Die Sophisten
2.1.3 Platon
2.1.4 Die Stoa
2.1.5 Marcus Tullius Cicero
2.2 Christliches Naturrecht
2.2.1 Augustinus
2.2.2 Thomas von Aquin
2.3 Neuzeitliches und modernes Naturrecht
2.3.1 Thomas Hobbes
2.3.1.1 Vom Naturzustand zum Gesellschaftsvertrag
2.3.2 John Locke
2.3.2.1 Vom Naturzustand zum Gesellschaftsvertrag
2.3.3 Gemeinsamkeiten und Unterschiede
III. Brauchen wir ein Naturrecht?
IV. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die philosophische Relevanz des Naturrechts und stellt die zentrale Forschungsfrage, ob ein Naturrecht in der heutigen Zeit noch notwendig ist, um das menschliche Zusammenleben zu ordnen.
- Historische Entwicklung des Naturrechtsbegriffs von der Antike über das Christentum bis zur Neuzeit.
- Kontrastierung der Naturzustandstheorien von Thomas Hobbes und John Locke.
- Analyse des Gesellschaftsvertrags als notwendige Institutionalisierung von Ordnung.
- Kritische Auseinandersetzung mit der moralischen Verlässlichkeit des Naturrechts.
- Bezugnahme auf aktuelle Krisenzeiten zur Validierung der naturrechtlichen Annahmen über den Menschen.
Auszug aus dem Buch
2.3.1.1 Vom Naturzustand zum Gesellschaftsvertrag
Im Naturzustand würde laut Hobbes ein Krieg aller gegen alle herrschen, da das Naturrecht die Menschen bestimmen würde. Unter Naturrecht versteht er einen natürlichen Kampfeswillen der in uns herrscht und dafür sorgt, dass wir unser Leben mit allen Mitteln sicheren. Es handelt sich also um einen Trieb der absoluten Selbsterhaltung, welcher zu einem permanenten Kriegszustand führt. Aber auch das natürliche Streben nach Freiheit und Gleichheit würde in uns verankert sein. So würde in diesem Naturzustand andauernde Furcht um das eigene Leben herrschen, welche durch den Selbsterhaltungstrieb ausgelöst wird. Dieser wiederum stellt auch die einzige Möglichkeit dar, Gerechtigkeit und ein Gefühl für Moral zu entwickeln.
Seiner Auffassung nach lässt sich der Mensch im Naturzustand von seinem Egoismus bestimmen und schreckt auch vor Gewaltanwendung nicht zurück. Er wird also von seiner rationalen Vernunft geleitet. Hobbes ist der Ansicht, dass sich aus diesem Naturzustand ein Gesellschaftszustand entwickeln kann. Der Übergang gelingt durch die andauernde Angst. Diese führt zur Anerkennung der Naturgesetzte und somit dazu, dass sich die Menschen um Frieden bemühen und auf ihr Recht der Freiheit verzichtet, um den Frieden zu sicher und die Selbstverteidigung. Dazu wird ein rationalistischer legitimations Vertrag, auch Gesellschaftsvertrag genannt entwickelt. Dieser bezieht sich auf alle Individuen der Gemeinschaft. Es handelt sich dabei um die Abgabe des natürlichen Rechts, also der absoluten Freiheit und damit der besitzenden Macht an einen absoluten Herrscher. Dieser sorgt dann für die allgemeine Sicherheit.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Arbeit führt in die Thematik des Naturrechts ein und erläutert den geplanten methodischen Aufbau der Untersuchung sowie die zentrale Fragestellung.
II. Naturrecht: Dieses Hauptkapitel bietet eine umfassende historische Analyse naturrechtlicher Vorstellungen von der Antike über das Christentum bis hin zu den neuzeitlichen Vertragstheorien.
III. Brauchen wir ein Naturrecht?: Hier werden kritische Gegenpositionen gegen die Relevanz des Naturrechts mit den befürwortenden Argumenten abgewogen und eine eigene Position entwickelt.
IV. Fazit: Das Fazit fasst die gewonnenen Erkenntnisse zusammen und bekräftigt die Bedeutung des Naturrechts als Basis für ein friedliches gesellschaftliches Miteinander.
Schlüsselwörter
Naturrecht, Gesellschaftsvertrag, Naturzustand, Thomas Hobbes, John Locke, Vernunft, Selbsterhaltung, Moral, Rechtsphilosophie, Aristoteles, Souveränität, Gerechtigkeit, positive Gesetze, Menschenrechte, Staatstheorie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der philosophischen Idee des Naturrechts und prüft dessen Notwendigkeit für das menschliche Zusammenleben.
Was sind die zentralen Themenfelder der Studie?
Der Fokus liegt auf der geschichtlichen Herleitung des Naturrechtsbegriffs sowie dem Vergleich unterschiedlicher Staatstheorien und deren Bezug zum Naturrecht.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, zu klären, ob wir in der heutigen Zeit noch ein Naturrecht benötigen, um Ordnung und Gerechtigkeit zu gewährleisten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin verwendet eine hermeneutische Analyse philosophischer Quellen und setzt diese in Bezug zu zeitgenössischen Beobachtungen des menschlichen Verhaltens.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die naturrechtlichen Ansätze von der Antike über christliche Denker bis hin zu den modernen Theoretikern Hobbes und Locke detailliert dargelegt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlagworte sind Naturrecht, Gesellschaftsvertrag, Naturzustand, Vernunft, Selbsterhaltung und staatliche Souveränität.
Wie bewertet die Autorin die Rolle des Selbsterhaltungstriebs bei Thomas Hobbes?
Die Autorin erkennt in Hobbes' Beschreibung des Naturzustands ein notwendiges Korrektiv, da sie in Krisenzeiten selbst beobachtet, wie der Selbsterhaltungstrieb egoistisches Handeln forcieren kann.
Inwiefern unterscheidet sich Lockes Sichtweise von der Hobbes'?
Während Hobbes den Menschen als narzisstisch und kriegerisch im Naturzustand betrachtet, sieht Locke ihn als vernunftbegabtes Wesen, das grundsätzlich friedlich zusammenleben kann.
Welchen Bezug stellt die Autorin zur Corona-Pandemie her?
Die Autorin nutzt das Beispiel des Hamsterkaufs im März/April 2020 als illustratives Fallbeispiel für das Aussetzen "guter" Naturrechtsprinzipien zugunsten egoistischer Selbsterhaltung.
- Quote paper
- Keshia Metasch (Author), 2021, Naturrecht und Naturzustand. Benötigen wir ein Naturrecht?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1064194