Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, in welcher Hinsicht die Teil-Abschaffung des Solidaritätszuschlags verfassungsrechtliche Bedenken aufweist. Um diese Frage beantworten zu können, wird zunächst die Entstehung des Solidaritätszuschlages dargestellt, gefolgt mit den Gründen zur vollständigen Abschaffung desselben und dem neuen Koalitionsvertrag ab 2021. Aufbauend auf diese Grundlage an Informationen wird die Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelung geprüft. Diese Prüfung erfolgt unter den Aspekten der finanzverfassungsrechtlichen Regelungen, des Gleichheitssatzes gem. Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip gem. Art. 20 Abs. 1 GG. Nach Darlegung der einzelnen Bedenken folgt jeweils ein Ergebnis beruhend auf verfassungsrechtlicher Grundlage.
Durch Einführung des Solidaritätszuschlags sollte die Wiedervereinigung der deutschen Einheit finanziert werden. Dieser wurde zunächst auf ein Jahr befristet angesetzt und durch neue Rechtsprechung seitdem fortgeführt. Der Solidaritätszuschlag wird gem. Art. 106 Abs. 1 Nr.6 GG einer Ergänzungsabgabe zugeordnet. Es wird angenommen, dass für die Erhebung der Steuer ein bestimmter notwendiger Finanzierungsbedarf auf Ebene des Bundes vorhanden sein muss. Aufgrund dessen wird seit längerer Zeit in Frage gestellt, ob die Voraussetzungen einer Ergänzungsabgabe bei dem Solidaritätszuschlag noch vorliegen.
In einem Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD wird beabsichtigt, den Solidaritätszuschlag teilweise abzuschaffen. Es wird vorgesehen, dass die Bevölkerung mit unterem und mittlerem Einkommen von dem Solidaritätszuschlag entlastet wird, hingegen die oberen Einkommensgruppen weiterhin die volle Höhe zahlen sollen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung und Fragestellung der Arbeit
2 Allgemeine Informationen
2.1 Einführung des Solidaritätszuschlags
2.2 Gründe zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags
2.3 Erhebung des Solidaritätszuschlags ab 2021
3 Verfassungsrechtliche Bedenken
3.1 Finanzverfassungsrechtliche Vorschriften
3.2 Gleichbehandlungsgrundsatz
3.3 Sozialstaatsprinzip
4 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Teil-Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab dem Jahr 2021 unter Berücksichtigung der finanzverfassungsrechtlichen Voraussetzungen, des Gleichheitssatzes sowie des Sozialstaatsprinzips.
- Historische Entwicklung und Zweckbestimmung des Solidaritätszuschlags
- Finanzverfassungsrechtliche Analyse der Ergänzungsabgabe
- Prüfung der verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Teil-Abschaffung
- Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG)
- Vereinbarkeit mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG)
Auszug aus dem Buch
3.1 Finanzverfassungsrechtliche Vorschriften
Verfassungsrechtlich gehört der Solidaritätszuschlag gem. Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG zu einer Ergänzungsabgabe der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Eine Legaldefinition einer Ergänzungsabgabe wurde nicht festgelegt. Zur allgemeinen Einführung der Ergänzungsabgabe bedarf es eines bestimmten finanziellen Interesses mit Ausnahmecharakter. Aufgrund dessen, dass dieser finanzielle Bedarf mittlerweile umstritten wird, stellt sich die Frage, ob es gerechtfertigt ist, diese generell weiter führen zu dürfen. Eine plausible Erklärung, dass der Solidaritätszuschlag nicht vollständig abgeschafft wird, gibt es nicht. Damit wandelt sich der Zweck der Finanzdeckung in eine Abgabe auf sozialpolitischer Verteilungsebene. Dieses Prinzip widerspricht dem ursprünglichen Zweck einer Ergänzungsabgabe, weswegen daraus verfassungswidrige Bedenken resultieren.
Aus Betrachtungsweise der Bürger wirkt der Solidaritätszuschlag wie eine zusätzliche Steuer, die den einkommensteuerrechtlichen Regelungen unterliegen könnte. Da sie Charakter einer einkommensteuerrechtlichen Vorschrift bekommt, müsste die Änderung über das Einkommensteuergesetz erfolgen. Eine Tarifänderung würde bedeuten, dass die Länder im Rahmen des Zustimmungsgesetzes mitwirken müssten. Bislang unterliegt die Regelung einer Ergänzungsabgabe gem. Art. 105 Abs. 2 GG vollständig dem Bund, weshalb sie nicht mit einer einkommensteuerrechtlichen Regelung verwechselt werden darf. Durch Korrektur der Vorschrift ab 2021 führt dies leichtfertig zu einem Formmissbrauch der Ergänzungsabgabe.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung und Fragestellung der Arbeit: Einführung in die Thematik der Ergänzungsabgabe und Definition des Untersuchungsrahmens bezüglich der Teil-Abschaffung.
2 Allgemeine Informationen: Darstellung der Entstehung des Solidaritätszuschlags sowie der politischen Gründe und Regelungen für die Erhebung ab 2021.
3 Verfassungsrechtliche Bedenken: Systematische Prüfung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit unter Berücksichtigung von Finanzverfassungsrecht, Gleichheitssatz und Sozialstaatsprinzip.
4 Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Verfassungskonformität der Teil-Abschaffung und Einschätzung der weiteren Erhebung unter dem Vorbehalt des Finanzbedarfs des Bundes.
Schlüsselwörter
Solidaritätszuschlag, Ergänzungsabgabe, Verfassungsrecht, Grundgesetz, Gleichheitssatz, Sozialstaatsprinzip, Koalitionsvertrag, Finanzverfassung, Steuerrecht, Teil-Abschaffung, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Leistungsfähigkeitsprinzip, Bundesfinanzen, Steuerpflicht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der geplanten Teil-Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der finanzverfassungsrechtlichen Einordnung, der Gleichbehandlung von Steuerpflichtigen und der Vereinbarkeit mit dem Sozialstaatsprinzip.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, inwieweit die Teil-Abschaffung des Solidaritätszuschlags verfassungsrechtliche Bedenken aufwirft.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Prüfung der relevanten Normen des Grundgesetzes im Kontext der aktuellen Gesetzgebung zur Teil-Abschaffung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historischen Hintergründe, die Gründe für die Änderung sowie eine detaillierte Prüfung anhand des Finanzverfassungsrechts, des Gleichheitssatzes und des Sozialstaatsprinzips.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Solidaritätszuschlag, Ergänzungsabgabe, Verfassungsrecht, Gleichheitssatz und Finanzverfassung geprägt.
Ist die soziale Staffelung des Solidaritätszuschlags laut der Arbeit verfassungswidrig?
Nein, die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die soziale Staffelung durch Vergleiche mit dem progressiven Einkommensteuertarif und dem Grundfreibetrag gerechtfertigt ist.
Welche Rolle spielt der Ablauf des Solidarpakts II in dieser Untersuchung?
Die Arbeit stellt fest, dass der Ablauf des Solidarpakts II zwar häufig als Argument für die Abschaffung genutzt wurde, aber rechtlich keinen direkten kausalen Zusammenhang zur Erhebung des Solidaritätszuschlags aufweist.
Warum wird die Teil-Abschaffung kritisch hinterfragt?
Es besteht die Sorge, dass die Ergänzungsabgabe durch die Teil-Abschaffung und die neue Ausgestaltung ihren ursprünglichen Charakter verliert und zu einer verdeckten, dauerhaften Umverteilungsmaßnahme wird.
- Arbeit zitieren
- Melina Bernardini (Autor:in), 2020, Die (Teil-) Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Verfassungsrechtliche Bedenken, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1064629