Das Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren in der Rentenversicherung


Hausarbeit, 2001

18 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Ausgangssituation des Problems

3. Das Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren
3.1 Das Umlageverfahren
3.2. Das Kapitaldeckungsverfahren

4. Die einzelnen Parteien - Reformansprüche
4.1. Die SPD
4.2 Die CDU
4.3. Bündnis 90 / Die Grünen
4.4. Die PDS
4.5. Die FDP
4.6. Reformansprüche im Vergleich

5. Der Weg zur Rentenreform, Einigung über Eckdaten

6. Was verbirgt sich hinter der Rentenreform?
6.1. Die private Altersvorsorge
6.1.1 Personenkreis
6.1.2 Vorsorgeprodukte
6.1.3 Zulagen
6.1.4 Wohnungsbau als Altersvorsorge
6.1.5 Besteuerung
6.2. Die betriebliche Altersvorsorge
6.2.1 Personenkreis
6.2.2 Vorsorgeprodukte
6.2.3 Zulagen
6.2.4 Wohnungsbau als Altersvorsorge
6.2.5 Besteuerung

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit beschreibt das Umlage- bzw. Kapitaldeckungs- verfahren in der Rentenversicherung. Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Kritik, mit der das umlagefinanzierte System in jüngster Zeit immer wieder konfrontiert wird. Die verschiedenen Parteien sehen die Erforderlichkeit einer Rentenreform, wozu die Forderungen der einzelnen Parteien aufgezeigt werden.

Nach Vorstellung der beiden Finanzierungsverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung, erfolgt eine Auseinandersetzung mit der aktuellen Rentenreform, mit der Fragestellung, was die Reform für den einzelnen Bürger mit sich bringt und was konkret gefördert wird und welche Summen dem Einzelnen nach der Rentenreform zustehen.

2. Ausgangssituation des Problems

Das deutsche Rentensystem ist nicht mehr tragbar, da der Generationenvertrag von demographischen Faktoren eingeholt wurde, mit denen zu Zeiten der Einführung der gesetzlichen Renten- versicherung nicht gerechnet wurde:

Das Zahlenverhältnis zwischen aktiven Arbeitnehmern und nicht mehr aktiven Arbeitnehmern im Bevölkerungsaufbau hat sich, bedingt durch eine höhere Lebenserwartung der Menschen und geringere Geburtenraten, stark in Richtung der nicht mehr aktiven Arbeitnehmer verschoben. Weniger aktive Arbeitnehmer sollen eine höhere Anzahl nicht mehr Aktive finanzieren.

Lösungsmöglichkeit wäre dort die Anhebung der Beiträge (z.b. 1970 Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 17 %, 1999 immerhin schon 19,5 %)und Erhöhung des Staatsanteils (Finanzierung über Mehrwertsteuer 1970 11 %, 1999 16 %) zur Finanzierung der Rente. Alternativ könnte man auch die aktuellen Renten senken, um die Finanzierung zu sichern, worunter allerdings der Lebensstandart der heutigen Rentner zu leiden hätte.

Jedoch ist es fraglich wohin eine kontinuierliche Erhöhung führt. Unter wirtschaftlicher Betrachtung erscheint es nicht sinnvoll die Beiträge zu heben, da somit auch eine Senkung der Kaufkraft jedes einzelnen Arbeitnehmers erfolgt, was ein Absinken des Bruttoinlandsprodukts zur Folge hätte.

Weiterhin ist es erforderlich alle Berufsgruppen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erfassen, um eine Angleichung zwischen den einzelnen Berufsgruppen zu erlangen.

3. Das Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren

Um eine Bewertung der Diskussion vornehmen zu können erscheint es sinnvoll, zunächst die beiden Modelle in ihren Grundsätzen vorzustellen.

3.1. Das Umlageverfahren

Das Umlageverfahren der Rentenversicherung in Deutschland stützt sich auf die Vorstellung, dass abhängig Beschäftigte im Laufe ihrer Erwerbsarbeitszeit keine Möglichkeit haben, im Rahmen privater Vorsorge ein ausreichendes Einkommen für die Zukunft zu erwirtschaften - sei es für das Alter, für die mögliche Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit oder für die Hinterbliebenen.

Das Umlageverfahren, durch den Generationenvertrag geregelt, finanziert durch das laufende Beitragseinkommen die Leistungen an die zeitweiligen Rentner. Es erfolgt eine Kaufkraftübertragung zwischen den Generationen.

„So werden in der Rentenversicherung die eingehenden Beiträge sofort wieder zur laufenden Rentenzahlung ausgegeben.“1

Um Schwankungen im Kassenbestand zu überbrücken, verfügen die Versicherungsträger über eine Liquiditätsreserve, die jedoch nicht sehr hoch ist.

Das System der gesetzlichen Rentenversicherung basiert auf dem Äquivalenzsystem im Mischverhältnis zum Solidarprinzip: Die Rentenhöhe eines einzelnen Versicherten variiert entsprechend dessen Vorleistungen (siehe Rentenberechnung, folgende Seite). In der Familienförderung (Witwen-/Waisenrenten) findet man UmverteilungsProzesse nach dem Solidarprinzip, bei den präventiven Sach- und Dienstleistungen greift das Bedarfsprinzip.

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung lassen sich in erster Linie in die Zahlung eines Altersruhegeld, einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente sowie einer Witwen- und Waisenrente, aufteilen. Die Höhe der individuellen Ansprüche berechnet sich nach der Rentenformel. Sie ist das Herzstück der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Formel lautet:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In den Entgeltpunkten kommt die persönliche Versicherungsbiographie jedes einzelnen Arbeitnehmers zum Tragen.

Der Zugangsfaktor gibt Auskunft über den Eintrittszeitpunkt des Versicherten, somit wie lange der Versicherte eingezahlt hat.

Wenn der Versicherte mehr als 45 Pep erreicht, erhält eine Erhöhung des Zugangsfaktors um 0,5, bei Unterschreitung erfolgt ein Abzug um den Faktor 0,3.

Der Rentenartfaktor bestimmt, ob der Versicherte die volle Leistung erhält, oder Abschläge nach der Rentenart gemacht werden:

Faktor 1: 100 % = Altersrente

Faktor 0,6: 60 % = Erwerbsminderung

Faktor 0,5: 50 % = teilw. Erwerbsminderung

Faktor 0,6/0,4: 60/40% = Witwenrente

Faktor 0,2/0,1: 20/10% = Waisenrente

Der aktuelle Rentenwert „entspricht ab 01.01.1995 dem Wert, der sich ergibt, wenn das im Dezember 1994 für einen unverheirateten Versicherten aufgrund von 40 Beitragsjahren ermittelte Altersgeld durch 40 geteilt wird.

Die Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen jeweils hälftig Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ausnahme sind geringfügig Beschäftigte, dort zahlt der Arbeitgeber 12% des Arbeitsentgelts in die Rentenversicherung ein. Für Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt bis max. 630 DM bezahlt der Arbeitgeber den vollen Beitrag.

Die Beiträge des Abreitnehmers dienen nicht der Sicherung der persönlichen Rente, sondern der Finanzierung der Altersversorgung der jeweils lebenden Rentner. Somit entsteht eine Abhängigkeit zur Bevölkerungsentwicklung, steigende Lebenserwartung und eine sinkende Geburtenrate gefährden somit zukünftig das Umlageverfahren in der Rentenversicherung.

3.2. Das Kapitaldeckungsverfahren

Das Kapitaldeckungsverfahren oder anders, das Anwartschafts- deckungsverfahren beschreibt die Möglichkeit der privaten Vorsorge, um eine Aufstockung einer befürchteten Einheitsrente entgegen zu wirken.

Die Beiträge der Versicherten werden nicht zur laufenden Rentenzahlung verwandt, sondern in einem Kapitalstock (Anlagen in Immobilien und Wertpapieren) angespart. „Auf diese Weise wird für jeden Versicherten im Verlauf seines Arbeitslebens das Deckungskapital aufgebaut, das (im statistischen Durchschnitt) notwendig ist, um zusammen mit den Zinserträgen die spätere Rente zu finanzieren.“2 Praktiziert wird das Kapitaldeckungsverfahren bereits in der privaten Lebensversicherung. Durch den freiwilligen Abschluss der Versicherungsnehmer, durch den langfristig keine Versichertenanzahl oder Prämieneinnahmen garantiert werden können, sind die Versicherungsunternehmen gezwungen, nach einem kapitalfundierten Verfahren vorzugehen, um Leistungsansprüche einlösen zu können: Daher hängt die tatsächliche Höhe der zu entnehmenden Leistungen von der Wertsteigerung bzw. Verzinsung des Kapitals ab. Dieses System auf die gesetzliche Rentenversicherung zu übertragen, ist aufgrund der Erforderlichkeit eines riesigen Kapitalstockes nicht praktikabel. „Schätzungen gehen davon aus, dass zur Finanzierung der gegenwärtig bestehenden Rentenansprüche und -anwartschaften ein Deckungskapital von mehr als 10 Billionen DM erforderlich wäre...3. Im Unterschied zum Umlageverfahren richtet sich die Beitragshöhe einer solchen Vorsorge nach den Risikofaktoren und nicht nach dem Einkommen. Zu erwähnen sind hierzu: Alter, Geschlecht, Gesundheits- Zustand und Beruf des Versicherten. Über diese Faktoren erfolgt die Einteilung in verschieden Tarifgruppen.

4. Die einzelnen Parteien - Reformansprüche

Der folgende Teil gibt einen Einblick bezüglich der Reformansprüche der einzelnen Parteien an eine Rentenreform; weiterhin gibt dieser Teil die Meinung der Parteien zur Rentenfinanzierung wieder.

4.1. Die SPD

Als Initiator der Rentenreform darf die SPD betrachtet werden, personifiziert durch Arbeitsminister Riester. Die Reformvorschläge der SPD sind folgendermaßen:

- Verhinderung eines Absinken des Lebensstandards „durch Einführung eines zusätzlichen kapitalgedeckten Teiles in der Rentenversicherung“4

- Beteiligung der BfA an arbeitsmarktbedingten Erwerbsunfähigkeitsrenten

- Erstattung von Sonderleistungen (z.B. rentenrechtliche SED- Entschädigungen) durch den Bund

- Erstattung der Kosten durch arbeitsunfallbedingte Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten, die auf Berufsunfähigkeit zurückgehen durch die Unfallversicherung

- Beteiligung der BfA/Arbeitgeber an Kosten der Vorruhestandsregelung

- Verbesserung der Alterssicherung der Frau

4.2. Die CDU

Die CDU, als Befürworter eines Kapitaldeckungsverfahrens hat die folgenden Ansprüche an die Rentenreform:

- Erstattung der Leistungen nach dem Fremdrentengesetz ab 1998

- Finanzierung der verbleibenden Leistungen des sozialen Ausgleichs

- Wiedereinführung der Anrechnungszeit für Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ausbildungszeit und Berufsausbildungszeit, bei gleichzeitiger Begrenzung der Anrechnungszeiten auf 45 Pep, bei höheren Anwartschaften

- Staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge

- Beteiligung der BfA an arbeitsmarktbedingten EU-Renten und an Vorruhestandsleistungen

- Erstattung der arbeitsunfall- und berufsunfähigkeitsbedingten Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten der Unfallversicherung an die Rentenversicherung; Krankenversicherungsbeiträge für oben genannte Fälle gehen zu Lasten der Unfallversicherung

- Eigenständige Alterssicherung der Frauen

- Grundsicherung im Alter und bei Invalidität

- Verstetigung des Beitragssatzes

- Harmonisierung des Alterssicherungssystems bzgl. der Besamten- Versorgung

4.3. Bündnis 90 / Die Grünen

Die Grünen formuliert folgende Ansprüche an die Rentenreform und unterstützt den Grundgedanken an das Kapitaldeckungsverfahren.

- Rentensicherheit für alle Generationen, durch Anpassung der Rente an veränderten Altersaufbau der Gesellschaft

- Private Vorsorge der jüngeren Generationen

- Langfristig Senkung der Rentenversicherungsbeiträge

- Gerechtigkeit zwischen den einzelnen Generationen

4.4. Die PDS

Die PDS, die sich zeitweilig nicht als „Mitspieler“ bei den Renten- Konsensgesprächen von Bundeskanzler Schröder sah, war im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nicht vertreten: „Die PDS ist im Vermittlungsausschuss nicht vertreten, auch als Teil der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns verzichtete sie auf eigene Änderungsvorschläge.“5

Bei der PDS findet das Kapitaldeckungsverfahren Ablehnung, sie macht stattdessen Vorschläge, „wie das System der Gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten ist.“6 Eine Erneuerung des Generationenvertrages gilt als richtungweisend, Stärkung der Renteversicherung als Lösungsweg.

- Vertrauen und Legitimation

- Verlässlich und doch offen für einen Wandel

- Altersarmut bekämpfen, das Leben sichern

- Existenzsicherung von Frauen durch veränderte Zeitenbewertung

- Beteiligung der Rentner an evtl. Wirtschaftswachstum

- Perspektiven in der Alterssicherung für die Jungen schaffen

- Ausbau eines Alterssicherungssystems

4.5. Die FDP

„Die Alterssicherung der Zukunft wird sich aus umlagefinanzierten und kapitalgedeckten Anlageformen zusammensetzen.“7

- freiheitliche, private Vorsorge

- umfassende Steuersenkungen/Steuervereinfachungen

- Stabilität der Altersvorsorge

- Schrittweise Steuerbefreiung der Altersvorsorge

- Rentenversicherungsbeitrag darf nicht über 20% steigen

4.6. Reformansprüche im Vergleich

Anhand der verschiedenen Forderungen wird klar, dass eine Einigung Kompromisse verlangt.

Die beiden großen Parteien, SPD und CDU sind sich in der

Grundstruktur einig, dass die gesetzliche Rentenversicherung in ihrem bisherigen System nicht ausreicht, private und betriebliche Vorsorge wird gefordert. Die von den B´90/Grünen favorisierte Lösung, statt einer privaten Vorsorge eine staatliche Grundsicherung zu gewähren stößt bei CDU und SPD nicht auf Gegenliebe, lediglich die PDS kann sich gleichfalls mit einer staatlichen Grundsicherung identifizieren. Die wenigsten Parallelen zu den anderen Parteien kann die FDP ziehen, die eine Grundsicherung strikt ablehnt und in der betrieblichen Vorsorge nicht die Lösung finden kann, nicht tragbar ausrechnet. Die Lösung der FDP ist eine rein private Vorsorge.

Zusammengefasst haben SPD, CDU, B´90/Grüne und die PDS bis auf Abstriche in der privaten Vorsorge statt Grundsicherung die gleichen Ziele. Etwas außerhalb mit ihrer Forderung nach der ausschließlich privaten Vorsorge steht die FDP.

5. Der Weg zur Rentenreform, Einigung über Eckdaten

Der Weg zu einer Rentenreform enthält verständlicherweise viele

Debatten und Unterredungen, da jede Partei ihre Ideen und Ziele verwirklicht sehen möchte. Bis zur Abstimmung verlangt es nach einer detaillierten Ausarbeitung der Vorschläge, um eine Einigung zu erlangen.

Die Rentenkonsensgespräche vom Sommer 2000 ergaben ein Konzept zur steuerlichen Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge, in welchem auch die Forderungen der Opposition berücksichtigt wurden. Das sogenannte „Kombimodell“ enthielt die aufgeführten Eckdaten:

- Einkommensabhängiger Sonderausgabenabzugsbetrag
- Einführung einer Zulage für Geringverdiener,

als Grundlage für die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge. Der ursprünglich am 15.11.2000 beschlossene Gesetzesentwurf sah noch keine grundlegenden Verbesserungen für die betriebliche Altersvorsorge vor. Nur der bereits praktizierten Pensionskasse und den Direktversicherungen sollte der Weg geebnet werden, von der steuerlichen Förderung der Altersvorsorge zu profitieren. Hierbei stieß der Gesetzesentwurf jedoch auf Widerstand bei den Gewerkschaften. Daraufhin „wurde im Rahmen der Gesetzesberatungen zu Beginn des Jahres 2001 die Einrichtung von Pensionsfonds und eine gesonderte Förderung der betrieblichen Altersversorgung in das Gesetz aufgenommen.“8 Im Zuge dessen wurde gleichfalls versucht das Verwaltungsverfahren und Förderkonzept zu vereinfachen, allerdings nur mit mäßigem Erfolg, da die Verknüpfung von Sozialrecht und Steuerrecht beibehalten wurde.

Die Zustimmung des Bundesrates fand dieser Entwurf allerdings erst nach ausreichender Berücksichtigung des selbst genutzten Wohneigentums (Wohnungsbau als Altersvorsorge) und Übertragung eines großen Teils der personellen Arbeitsbelastung von den Landesfinanzverwaltungen auf eine Bundesbehörde.

Schließlich fand das Altersvermögensgesetz am 11.05.2001 Zustimmung von Bundesrat und Bundestag.

6. Was verbirgt sich hinter der Rentenreform ?

6.1. Die private Altersvorsorge

6.1.1.Personenkreis

Profitieren können von der Rentenreform selbstverständlich nur die Bürger, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Also Versicherungsnehmer der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Alterssicherungssystem der Landwirte. Außerdem sind Ehegatten von Pflichtversicherten durch die Minderung einer zustehenden Witwenrente betroffen. Sofern ein Pflichtversicherter jedoch an ein Zusatzversorgungssystem (öffentlicher Dienst) angeschlossen ist und aus diesem leistungsberechtigt ist, so entfällt die Förderung. Arbeitslose sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, somit haben auch sie einen Förderungsanspruch. Nicht begünstigt sind: Beamte (auf Zeit/Probe/Widerruf), Angestellte oder Selbständige die nicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, Angestellte im öffentlichen Dienst, freiwillig Versicherte sowie Altersrentner und Sozialhilfeempfänger.

6.1.2. Vorsorgeprodukte

Nicht jedes Angebot zur Altersvorsorge wird auch gefördert. Die einzelnen Versicherungen werden durch das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen zertifiziert. Bei der Zertifizierung erfolgt eine Prüfung ob der vorliegende Vertrag steuerlich begünstigt werden kann, oder nicht; es wird nicht die Rentabilität eines einzelnen Vertrages geprüft. Daher hat dieses Zertifikat auch keine Aussagekraft über die Qualität des Anbieters.

Die Kennzeichen eines Altersvorsorgevertrages sind:

- Absicherung im Alter durch regelmäßige Zahlungen
- Ein erhöhtes Maß an Verbraucherschutz.

Also muss der Altersvorsorgeplan der Versicherer gesetzlich festgelegte Vorgaben erfüllen um förderfähig zu sein.

6

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3. Zulagen

Die Vorsorgezulagen bestehen aus einer Grundzulage und einer

Kinderzulage. Sie werden jedoch nur geleistet, wenn der Versicherte ein gesetzlich festgelegtes Mindestmaß selber leistet:

Bei geringen beitragspflichtigen Einnahmen oder vielen Kindern, gibt es einen Sockelbetrag, den der Versicherte auf jeden Fall erbringen muss:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Grundzulage beläuft sich auf:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Kinderzulage enthält der Zulagenberechtigte für jedes Kind, für das er auch Kindergeld bekommt.

Zulage Jahr

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei einer möglichen Kindergeldrückforderung wird auch die Kinderzulage zurück gefordert.

Die entsprechenden Zulagen werden gewährt, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

6.1.4.Wohnungsbau als Altersvorsorge

Auch der Wohnungsbau ist aus dem Altersvorsorgeverträgen möglich, sofern die Summe zwischen 10.000 € und 50.000 € liegt. Diese Summen können förderunschädlich entnommen werden, wenn sie unmittelbar „zur Herstellung oder Anschaffung von selbstgenutztem inländischen Wohneigentum“9 verwendet werden. Allerdings muss das entnommene Kapital zinslos in festgelegten Raten bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zurückgezahlt werden. Wird das Wohneigentum vor abschließender Rückzahlung veräußert, so handelt der Betroffene förderschädlich, d.h. er muss die an ihn gezahlten Zulagen zurück zahlen und die Einzahlungen in die Altersvorsorge versteuern. Verstirbt der Förderberechtigte vor dem 65. Lebensjahr, so muss sein Erbe in gleicher Ratenhöhe wie der Verstorbene in die Altersvorsorge einzahlen um nicht förderschädlich zu handeln.

6.1.5.Besteuerung

Grundsätzlich sind die Erträge in der Ansparphase steuerlich nicht zu erfassen, weder der Eigenanteil, noch die Zulagen. In der Auszahlungsphase jedoch sind die Leistungen als Einkünfte zu betrachten und zu versteuern. Dies gilt für Versorgungsleistungen aus Zusatzversorgungskassen genauso wie für Leistungen aus Pensions- fonds.

6.2. Die betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist kein Novum der Rentenreform, jedoch erfolgte eine grundlegende Änderung. Die betriebliche Altersvorsorge wurde mit der Reform gestärkt um den Arbeitnehmern einen individuellen Anspruch zu gewähren. Hiermit kann der Arbeit- nehmer, wenn keine Pensionskasse und kein Pensionsfond besteht, von seinem Arbeitgeber verlangen, dass eine Direktversicherung abgeschlossen wird.

6.2.1. Personenkreis

Wie auch in der privaten Altersvorsorge-Regelung, Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, mit den unter Punkt 6.1.1. aufgeführten Ausnahmen.

6.2.2. Vorsorgeprodukte

Die Vorsorgeprodukte der betrieblichen Altersvorsorge sind: Direktversicherungen, Pensionskasse oder Pensionsfond. Die angebotenen Produkte werden nicht zertifiziert, sie werden nach den Mindeststandards im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge betrachtet, es muss eine lebenslange Absicherung für den Arbeitnehmer im Alter gewährleistet sein. Dies kann durch „eine Leibrentenauszahlung oder durch einen Auszahlungsplan mit Restkapitalverrentung erfolgen. Förderfähig ist darüber hinaus auch die Absicherung verminderter Erwerbsfähigkeit und die Hinterbliebenenversorgung, sofern die Auszahlung der Leistungen in Form einer Rente erfolgt“10. Verträge, die vor der Rentenreform geschlossen wurden, sind ebenfalls förderfähig, sofern sie entsprechend der oben genannten Faktoren umgestellt werden.

6.2.3.Zulagen

Es gibt zwei Zulagen, die Grundzulage und die Kinderzulage, die Höhe wird vom Familienstand und der Kinderzahl des Förderberechtigten bestimmt. Wie auch in der privaten Vorsorge muss der Versicherte ein Mindestmaß erbringen, siehe Tabelle unter Punkt 6.1.3.. Bei geringen beitragspflichtigen Einnahmen oder vielen Kindern, müssen die unter 6.1.3. aufgeführten Sockelbeträge geleistet werden.

6.2.4.Wohnungsbau also Vorsorge

Die Entnahme von Geldbeträgen aus der betrieblichen Altersvorsorge zur Erschaffung von selbst genutztem Wohnraum ist nicht möglich.

6.2.5.Besteuerung

Die betriebliche Altervorsorge ist in der Ansparphase komplett steuerfrei.

Erst in das Auszahlungsphase verlangt das Finanzamt die Versteuerung als Einkunft aus nichtselbständiger Arbeit, bzw. sonstige Einkünfte. Unabhängig von der Anlageart, Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfond wird das in der Auszahlungsphase gezahlte Einkommen versteuert.

7. Literaturverzeichnis

Bäcker, G. u.a., Wiesbaden (2000): Sozialpolitik und sozial Lage in Deutschland, S.64ff.

Bellermann, M. (WS 2001): Seminar: Einführung in die Sozialpolitik 26.11.2001

BfA, Berlin (1999): Unsere Sozialversicherung, S.64

Haufe, R.(Verlag), (2001): Rentenreform 2001/2002, S.15ff.

Landschaftsverband, (2001): Grundlagen der Rentenberechnung, www. LSV. de vom 15.12.2001

Miegel, M./ Wahl, S., München (1999): Solidarische Grundsicherung Private Vorsorge, S.104 ff.

Die nachfolgende aufgeführten Literaturhinweise sind über die Partei-Seiten gefundene Dokumente, eine genaue Angabe der Seitenzahl ist aufgrund des Fließtextes im Internet nicht möglich:

Bündnis 90/Die Grünen, (2001): Die Rentenreform, www.gruene.de vom 21.12.2001

CDU, (2000): Grundlagen der Rentenpolitik, www. CDU. de vom 18.12.2001

Kahrs, H (2001) : Die Rentenreform ändert mehr als nur die Alterssicherung

PDS, (2000): Flexibilität und Wandel brauchen soziale Sicherheiten, www. PDS. de vom 22.12.2001

SPD, (2000): Die Zukunft der Rente solidarisch sichern!, www. SPD. de vom 16.12.2001

Westerwelle, G. (2000): Nicht von der Hand in den Mund, www. FDP. de vom 16.12.2001

[...]


1 Bäcker, G. u.a. (2000): Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland S.64

2 Bäcker, G. u.a. (2000) Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland S.67

3 Bäcker, G. u.a. Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland S.66

4 Jusos (2000), Die Zukunft der Rente solidarisch sichern!

5 Kahrs, H. (2001):Die Rentenreform ändert mehr als nur die Alterssicherung

6 Kahrs, H. (2001):Die Rentenreform ändert mehr als nur die Alterssicherung

7 Westerwelle, G. (2000): Westerwelle Gastkolumne für das „Offenbacher Tagblatt“

8 Haufe (2001), Rentenreform 2001/2002, S.17

9 Haufe (2001), Rentenreform 2001/2002, S. 51

10 Haufe (2001), Rentenreform 2001/2002, S. 66

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Das Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren in der Rentenversicherung
Hochschule
Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
Veranstaltung
Sozialpolitik
Note
2,3
Autor
Jahr
2001
Seiten
18
Katalognummer
V106549
ISBN (eBook)
9783640048281
Dateigröße
452 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Vielleicht kann ja einer von Euch etwas damit anfangen, auch wenn ich das Thema nicht noch einmal behandeln würde... (g)
Schlagworte
Umlage-, Kapitaldeckungsverfahren, Rentenversicherung, Sozialpolitik
Arbeit zitieren
Nico Koning (Autor:in), 2001, Das Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren in der Rentenversicherung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106549

Kommentare

  • Gast am 14.11.2002

    prima, hat mir sehr geholfen.

    Die Hausarbeit hat mir bei meiner eigenen sehr geholfen, vielen Dank

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