Der Irrtumsbegriff in Wittgensteins `Über Gewißheit`


Seminararbeit, 2001

27 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


1. Das Problem des Irrtums bei Wittgenstein

1.1. Wittgenstein und der Skeptiker

Sollte man tatsächlich einmal das Wagnis eingehen, einen gewissen Lud- wig Wittgenstein über gewisse Dinge zu sich reden zu lassen, hat man mit unterschiedlichen Konsequenzen (mitunter auf gewisse Art zerstörerischen Charakters) zu rechnen. Was vor allem wie Wüstensand durch die Hände zu rieseln droht, ist all diejenige Philosophie, der trotz geduldigen Dreh- ens, Wendens und Schüttelns nicht ein einziges sprachanalytisches Beute- stück entlockt werden kann; dieser Verlust wird gemeinhin als Sinnkrise bezeichnet. Schuld an dem Desaster ist die unvermutete, deshalb später umso verblüffendere Gier, mit der Wittgenstein, scheinbar harmloser Sim- plicissimus, alles das leise lächelnd dem analytischen Seziermesser als Arbeitsmaterial überbringt, was mit dem blasierten Hochmut der Altehr- würdigkeit daherstolziert kommt.

Die restlichen Folgen sind weniger erwähnenswert, da im Grunde bloße Ableitungen aus der erstgenannten; die Leserin möge sich an dieser Stelle einiger Phantasieübungen befleißigen und danach, auch wenn es schwerfällt und risikoreich erscheint, ihre wachen Augen tapfer auf die folgenden Zeilen richten.

Der frühe Wittgenstein war nicht etwa umgänglicher und pflegeleichter als der späte; er hat sich nicht nach einer Zeit logischer Spielereien heimlich aus seiner Zunft weggeschlichen, um hernach mit umso abscheuli- cherer Gelassenheit öffentlich ihre demütigende Wertlosigkeit zu dekla- rieren. Schon der Tractatus gräbt mit jedem Wort die Grube für den Sarg der bisherigen Philosophie ein Stück tiefer; schließlich fällt der Sarg- deckel, und die Tote wird in die Erde eingelassen, der Rest ist feierli- ches Glockengeläut. Doch Wittgenstein wird zum Wiederholungstäter; die Philosophischen Untersuchungen bieten eine Neuauflage der Begräbniszere- monie, nur spürt man jetzt den unverbrauchten Atem der Ordinary Language

Philosophy, die mit säuselnder Hybris die alte Philosophie sanft aber bestimmt filetiert und anschließend ob ihrer Ungenießbarkeit den verläßlichen Gelüsten der Flora und Fauna übereignet.

Ü ber Gewißheit, eine durch den Tod Wittgensteins unvollendet gebliebe- ne Niederschrift loser Bemerkungen zum Wissensbegriff, versucht einen be- sonders delikaten Vertreter der Philosophenspezies zu therapieren; er meldet sich in aller Regelmäßigkeit unaufgefordert zu Worte und hat die sadistische Neigung, sich dreist als uneinnehmbare Bollwerke gebende Be- hauptungssätze erst voller Verachtung mit dem Etikett der Scheinheilig- keit zu versehen und sie danach zum ritterlichen Kampfe aufzurufen. Zum Unglück gerät jenes Gebaren nicht nur dem zitternden Rest der Philoso- phen, die es wagten, angeblich sichere Sätze vom Katheder zu predigen, sondern auch ihm selbst. Denn er entpuppt sich als liebevoller Behüter gerade der so hassenswert erscheinenden Sätze; das beschert ihm zwar eventuell den Ruf der Doppelmoral, gibt aber noch keinen Grund zu körper- licher und geistiger Versehrtheit ab. Diese entsteht mit der Einsicht un- seres Zerstörungswütigen, daß, sollte er jemanden unbeirrt zur schmerz- haften Erleuchtung zu bringen versuchen, er sich unversehens in seinen eigenen Händen winden wird. Er mutiert dabei zum Angreifer seiner Verbün- deten (und damit seiner Person), die aber erst zu solchen wurden, indem er sich ein angeblich autonomes Opfer suchte, welches sich jedoch wiede- rum als den Verbündeten zum Täuschen ähnlich erweist (Es ist keine Täu- schung; der Angreifer ist trunken und sieht dieselbe Person doppelt!). Der so Verspottete firmiert in der Literatur unter dem Namen `der Skeptiker`. Man darf nicht allzu viel Angst vor ihm haben, denn so gewal- tig auch das Scheppern seiner Stimme ist, er leidet doch an einer offen- sichtlichen Überheblichkeit, um nicht zu sagen an Größenwahn. Dabei be- steht sein Lebenselement gerade darin, anderen Überheblichkeit zu unter- stellen; sie würden listig glorienscheinumkränzte Sätze in Umlauf brin- gen, in der feigen Hoffnung, daß niemand die Grund- und Bodenlosigkeit dieser Äußerungen bemerkt. Doch er, so der Skeptiker, ließe sich nicht für dumm verkaufen. Er wolle klare Beweise für solche Sätze sehen, und würde er die nicht bekommen, müsse man eben einsichtig sein und aufhören, so erhabene Eigenschaften wie `wahr` oder `unumstößlich` oder `wißbar` in sie zu imaginieren.

Er fühlt sich verpflichtet zu zeigen, daß die angeblichen Gründe be- stimmter Wissensinhalte nicht als Gründe gelten dürfen, da man sie ihrerseits nämlich wieder begründen müßte, und so weiter ad infinitum, nur daß wir uns im Alltag die Mühe sparen, diese Gründe zum Objekt haarspalterischer Neigungen zu machen.

Wer dem Rundumschlag des Skeptikers auf wundersame Weise entgeht, ist Wittgenstein; er behauptet frech das Gegenteil der skeptischen Äußerun- gen: Wir wissen tatsächlich so manche Dinge, und wir haben keinerlei Gründe, die Rechtfertigungen in unbekannte blumige Gefilde ausufern zu lassen. Überhaupt mu ß sich der Skeptiker irgendwann im Kreise drehen; zum ersten will er uns unablässig zwingen, unsere eigenen Sätze nicht mehr zu verstehen, da wir ja niemals wirkliche, d.h. ihm gefällige, Gründe für sie bieten könnten, gleichzeitig jedoch sieht er nicht ein, daß es wider- sinnig ist, mit Hilfe der Sprache der Sprache den Garaus machen zu wol- len. Außerdem sägt sich der Skeptiker den aussagenlogischen Ast, auf dem er sitzt, selbst ab; wenn er es sich schon herausnimmt, unsere Äußerungen zu beargwöhnen, dann nehmen wir uns sein Werkzeug und fragen: `Lieber Herr Skeptiker, woher wollen Sie eigentlich wissen, daß jeder `Ich weiß`- Satz eine Begründung braucht? Begründen Sie das mal bitte!` Die Antwort würde kurioserweise lauten: `Weil wir das Wort `wissen` so gebrauchen`; d.h. der Skeptizismus hebt sich nicht nur selbst auf, sondern liefert auch noch die Bestätigung einer von ihm im Voraus abgelehnten Feststel- lung.

Abgesehen von dieser selbstzerstörerischen Folge skeptischer Annahmen muß sich der Skeptiker auch noch schlichte Absurdität vorhalten lassen. Dabei wird jedoch keinesfalls der Versuch unternommen, ihn zu widerlegen; nicht nur würde er in immer dieselbe Kerbe hauen und jeden unserer vorge- brachten Gründe für eine Behauptung mit Ignoranz bestrafen, auch rücken wir uns, die skeptische Bedingung der Beweisbarkeit annehmend, in suspek- tes Licht. Die hier gemeinte Absurdität entsprießt der buchstäblichen Un- erquicklichkeit, die der weltverdrossene Skeptiker uns aufbürden möchte. So umstürzlerisch seine Reden auch klingen mögen, letzten Endes werden sie uns weder von gebieterischem Kathederdonnern noch eifrigem Bücher- schlucken abhalten. Wenn die skeptischen und angeblich so bedeutungs- schwangeren Ergüsse aber keinen anderen Preis versprechen als den der von Wittgenstein so lapidar vermerkten `Müßigkeit`, dann darf eine derartige Theorie bedenkenlos dem analytischen Richtschwert übergeben werden. Man versuche sich nur eine `skeptische Gesellschaft` vorzustellen; allgemeine Erheiterung wird ihren Agitator zweifelsohne zu sprachphilosophischer Be- sonnenheit führen.

1.2. Das Irrtumsprogramm

Um gezielt bis zum Irrtum vorzudringen, darf die Leserin sich vorerst be- stimmter Gewohnheiten entledigen. Erstens fehlt dem Ü ber Gewißheit jede sichtbar gekennzeichnete Gliederung; es existiert kein Inhaltsverzeich- nis, welches für gewöhnlich dem wissenschaftsbegeisterten Leser in Form von Teilen, Kapiteln, Unterkapiteln und Abschnitten das anstehende Lesen schmackhaft machen möchte. Lediglich das Register bietet verwirrten aka- demischen Geistern eine Anlaufstelle wohlbekannten und heimischen Charak- ters. Zweitens müssen glühende Fremdwortanbeter zähneknirschend zur Kenn- tnis nehmen, daß auch unschuldig auftretende Worte zuweilen drückende La- sten zu tragen haben; und drittens vermiest Wittgenstein jede Lust am Knacken hämisch grinsender Schachtelsätze, da sie bei ihm gar nicht erst auftauchen.

So gereinigt, wird das Wittgensteinsche Gedankenmaterial von allen Seiten betastet. Folgen bleiben nicht aus: Entweder gleitet es ohne Wi- derstand beharrlich durch die Finger, oder es versetzt die Leserin mit seinen heimtückischen Widerhaken in einen Zustand verärgerter Empörung. Läßt man sich davon nicht gleich abschrecken, wird eventuell Erfolg be- schert; die Gedanken sind nun gezähmt und werden trotzig festgehalten, leider jedoch nur, um sich kurze Zeit später wieder stolz loszureißen. Dieses Spiel nimmt einen nicht endenden Fortgang, und der Moment des Zu- klappens des Buches kann sich in einem enttäuschten Blick auf die mager bestückten Notizblätter erschöpfen. Es keimt der Verdacht, daß das Lesen Wittgensteins künstlerischer Fähigkeiten bedarf; wie sonst soll man ihn verstehen können, da er doch von Thema zu Thema fortschreitet, aber nicht auf Redundanz verzichtet? Denn die Leserin bemerkt sehr wohl, daß eine zumindest grobe Struktur in Ü ber Gewißheit angelegt ist. Sie fühlt sich aber auf eigenartige Weise in peinigende Wirren geleitet; froh darüber, zusammengehörende Paragraphen zu einer klaren Einheit verbunden zu haben, sieht sie sich kurz darauf, wenn sie nämlich mit der folgenden Paragra- phenkolonne beschäftigt ist, das soeben geschaffene Werk leichtfertig wieder zerstören. Die Instrumente drückt Wittgenstein ihr selbst in die Hand: Es sind verschiedene Satzbeispiele, die das ganze Werk hindurch im- mer wieder mehr oder weniger gedrängt auftauchen. Diese auf den ersten Blick so schwammig erscheinende Informationsarmut erleidet aus mehreren Richtungen schneidige Angriffe und entartet so unter Umständen zu einem kolossalen Rätsel.

Das Irrtumsproblem nun stellt einen geduldig lauernden Zerstörungskan- didaten dar, da es sich in seiner ausführlicheren Form im fortgeschritte- nen Teil des Werkes wiederfindet und Beispiele in Beschlag nimmt, die schon für andere vorangegangene Themen Lasttiere von Rechtfertigungen wa- ren. Ist die Leserin erfahren, weiß sie allerdings, daß sie es ist, die den neuen Kandidaten aus der Reihe tanzen läßt und sich somit um den Au- genschmaus eines wohltemperierten Gänsemarsches bringt. Wittgenstein ist vielleicht verwirrend, aber nicht verwirrt. Zwar wirft er nacheinander rotes, blaues und gelbes Licht auf seinen Gegenstand, aber deshalb spre- chen wir nicht über mehrere Gegenstände. Die verschiedenen Sichtweisen sind nicht nur miteinander verträglich, sondern erfordern sich sogar ge- genseitig.

So ist auch der Begriff des Irrtums nur eine Weise, über `Wissenssät- ze` zu sprechen, nämlich gerade in ihrer verfehlten Form, wenn irgendet- was `schiefgegangen` ist. Die Leserin wird hier keine Erklärungsversuche oder Spekulationen darüber finden, warum die angestrebte Leistung nicht zustande kam; das ist das Metier der Psychologen. Schritt für Schritt soll zunächst, ausgehend von allgemeinen Überlegungen zum Irrtum, dessen nähere Umgebung erforscht werden. Wir werden dabei nicht darum herum kom- men, den Begriff des Irrtums mit anderen das Wissen und die Sprache be- treffenden Begriffen zu verbinden; d.h. diese Verbindungen werden sich uns in gewisser Weise offenbaren. Der nackte Blick des Irrtums auf die Wissenssätze wird uns in eine unangenehme Starre verfallen lassen, der wir nur entgehen können, indem wir um die jeweiligen Sätze schreiten und von anderen Seiten betrachten. Zum Beispiel wird ein erster Blick auf Irrtümer zeigen, daß sie notwendigerweise mit dem Begriff der Regel zu- sammenhängen. Da wir jedoch verschiedene Arten von Irrtümern kennen, fol- gen wir in der Konsequenz auch unterschiedlichen Regeln, wenn wir denn Wissensansprüche erheben. Daneben können wir uns sogar in der Unterstel- lung eines Irrtums irren, d.h. wir können den angeblichen Irrtum zu Recht bezweifeln, wobei wir auch hier wieder von Regeln geleitet werden. Und so oft es auch vorkommt, daß wir einem Irrtum erliegen, so kann es doch mit- unter passieren, daß ein Irrtum unmöglich ist, was uns zur Auseinander- setzung mit dem Weltbild und den Geistesstörungen veranlassen sollte. Nicht zuletzt müssen wir auch den Kontexten ihren Tribut zollen; die von ihnen geleistete Aufklärungsrate liegt höher als gemeinhin erwartet. So ausgerüstet kann sich die Leserin frohen Mutes auf das entweder Hu- manität versprühende oder peinliche Verschämung hervorrufende Thema des Irrtums einlassen.

2. Der Begriff des Irrtums

2.1. Was ist ein Irrtum (Teil 1)?

Wer diese Frage stellt, setzt sich zwei möglichen Reaktionen aus. Die erste besteht darin, die Fragende ob ihrer akademischen Sinnierungswut mitleidig zu belächeln und ihr behutsam die leider so simple Antwort na- hezulegen: `Nun, irgendetwas ist eben einfach schiefgegangen `. Es wird erklärt, daß niemand alles wissen und beherrschen könne und es reine Zeitverschwendung sei, unsere Lapsi jetzt auch noch dem Zwang einer Ana- lyse oder gar einem Prinzip unterwerfen zu wollen; denn wenn wir das könnten, würden wir ja keine Fehler mehr machen, da wir dann wüßten, wie wir etwas falsch machen, was ja gerade nicht der Fall ist beim Versagen. Die ganze Frage ist demnach summa summarum viel zu anspruchsvoll und speist sich lediglich aus hochmütigem intellektuellem Ehrgeiz. Die ein- fältig Fragende mit einem geringschätzigem Augenrollen zu bedenken, darin gefällt sich ein Vertreter von Reaktion Nummer 2; auf eine solche Frage könne man nur im Gewande schamloser Unbedarftheit eine leicht verdauliche Antwort erwarten. Was hier abverlangt wird, müsse in Wirklichkeit ein überwältigendes Ergebnis geistiger Akrobatik sein, wobei sicher sei, daß dem Nachsatz `Aber so genau können wir das nicht wissen; vielleicht ist ein Irrtum etwas ganz anderes ` ein Platz in der Antwort zusteht. Wittgenstein sieht sich kaum gemüßigt, entweder der Seite der Ehr- fürchtigen oder der der Übermütigen seine Ehrerbietung zu machen. Unbe- irrt wandelt er auf den Pfaden der Begriffsanalyse; Opfer seiner ziel- strebigen Entwirrungen sind sowohl der Skeptiker als auch Moore als auch seine imaginären Gesprächspartner, denen er beständig plausible Einwände gegen seine eigenen Anmerkungen in den Mund legt.

Eben dieses Phänomen erwartet auch diejenige, die sich zwecks Irrtums- forschung in das Gewißheits -Terrain wagt. In unzähligen Paragraphen fin- den sich Kommentare zum Begriff des Irrtums, ohne daß die Leserin jedoch Unterstützung durch eine wohlmeinende Systematik erhält. Wittgenstein zwingt zur Aufmerksamkeit, denn manchmal scheint er sich zu widerspre- chen, was aber durch die (übrigens erforderliche) Pedanterie der Leserin Lügen gestraft wird.

Einem Irrtum zu unterliegen heißt, wie die Ehrfürchtigen es bereits sagten, daß etwas schiefgegangen ist; der Sprecher hat offensichtlich ei- nen Fehler gemacht. Als bunte Mischung präsentieren sich diese Schnitzer- chen: Wir wissen unseren richtigen Namen nicht mehr; das Ergebnis einer Rechenaufgabe stellt sich als falsch heraus; wir geben eine falsche Jah- reszahl für eine Schlacht an; der vor uns stehende Baum ist keine Fichte, sondern eine Kiefer.

Folgendem wird die Leserin zustimmen müssen: Erstens ist es eine Tau- tologie zu sagen, daß die genannten Fälle keine Form des Wissens darstel- len, was aber konsequenterweise für das Gegenteil gilt, d.h. wenn wir al- les richtig gemacht haben. Zweitens läßt sich dieses Wirrwarr durchaus bändigen; die Art der Fehler hängt ab von der jeweiligen Art der irrtumsbehafteten Sätze. Das heißt also auch, daß, wenn nun das Fehlermachen und das Wissen logisch miteinander zusammenhängen, es verschiedene Arten des Wissens geben muß.

Das Verhältnis zwischen Wissen und Fehler entspricht dem Verhältnis zwischen Regel und Ausnahme; zwar bedeutet etwas zu wissen, keinen Fehler zu machen, und etwas falsch zu machen heißt, etwas nicht zu wissen, trotzdem ist der Begriff der Regel logisch primär. Das Vorhandensein ei- ner Regel impliziert nicht, daß hier jemals ein Fehler gemacht worden ist (selbst wenn wir wissen, wie eventuelle Fehler aussehen), umgekehrt aber bedeutet einen Fehler zu entdecken, daß wir um eine bestimmte und ge - bräuchliche Regel wissen. Fehler entstehen in gewissem Sinne aus den Re- geln heraus, nicht aber die Regeln aus den Fehlern. Der Begriff des Feh- lers bedarf des Regelbegriffs, denn wir definieren Fehler als Abweichun - gen von der Regel, wohingegen der Begriff der Regel nicht des Fehlerbe- griffs bedarf, da Regeln keine Abweichungen von Fehlern sind; letztend- lich würden sie sich dann selbst enthalten, sie wären nämlich Abweichun - gen von Abweichungen von der Regel, was absurd ist.

In der Philosophie werden traditionell zwei Satzarten unterschieden; einerseits gibt es analytische bzw. logische Urteile, die etwas aussagen, was im schon im Begriff des Satzsubjektes enthalten ist, andererseits die synthetischen bzw. empirischen Urteile, die etwas aussagen, was außerhalb jenes Begriffes liegt. Wittgenstein schrieb nun Ü ber Gewißheit als Ant- wort auf G. E. Moore, der in einem Aufsatz die Wißbarkeit einer dritten Art von Sätzen behauptet und in seiner darauffolgenden Begründung alle skeptischen Zweifel auszuräumen sucht. Auf fast willkürliche Weise reiht er Aussagen aneinander, welche die Leserin, wenn sie nicht dem Verdacht der Geistesgestörtheit oder voreingenommener Haarspalterei anheimfallen möchte, prima facie nicht bezweifeln kann; dieser Zwang speist sich aus der Eigenschaft, die ihnen vorbehaltlos zugeschrieben werden muß: sie sind sehr trivial. Man braucht kein intellektueller Gipfelstürmer zu sein, um festzustellen, daß beispielsweise der eigene Körper irgendwann in der Vergangenheit geboren wurde, er nie weit von der Erdoberfläche entfernt war, es eine Menge anderer menschlicher Körper gibt und gab, die Erde seit vielen Jahren existiert, man ein menschliches Wesen ist und schon viele verschiedenartige Erlebnisse hatte. Der common sense, der ge- sunde Menschverstand, verbietet es, diese Sätze sinnvoll zu bezweifeln. Daraufhin führt Moore den abenteuerlich anmutenden Beweis für die not- wendige Wahrheit dieser Sätze vor, um im Anschluß daran feierlich zu ver- künden, daß wir sie, da sie ja Ergebnis von Schlußfolgerungen aus richti- gen Prämissen sind, wissen können. Doch Wittgenstein ist skeptisch: „Kann man nun (wie Moore) aufzählen, was man weiß? So ohne weiteres, glaube ich, nicht.- Es wird nämlich sonst das Wort „Ich weiß“ gemißbraucht.“1

Heißt das, wir könnten solche Sätze grundsätzlich nicht wissen, oder nur unter bestimmten Bedingungen? Ihnen unter allen Umständen die Wißbarkeit abzusprechen scheint allzu dogmatisch zu sein, zumal wir auf den ersten Blick nicht geneigt sind zu sagen, ein Satz wie „Ich weiß, daß ich ein Mensch bin“ sei sinn- und grundlos. Zum zweiten ist es möglich und auch schon vorgekommen, daß wir uns in diesen Sätzen irren; nach den obigen Bemerkungen zum Fehler- und Regelbegriff haben wir demnach notwendiger- weise Anlaß anzunehmen, daß wir es hier mit einer „Regelmäßigkeit“ zu tun haben, die ihrerseits das Sprechen vom Wissen um diese Sätze nahe legt bzw. erlaubt.

Es wird sich in den nächsten Abschnitten herausstellen, daß Moores triviale Sätze zwar nicht ebenso gewußt oder bezweifelt werden können wie empirische oder logische Sätze, daß sie aber nicht aus unseren Lebenszu- sammenhängen wegzudenken sind, und das in einem sehr wörtlichen Sinn.

2.2. Irrtum und Wissen

2.2.1. Regeln und Gründe

Selbst dem philosophisch nicht Versierten zuckt mißtrauisch die Augenbraue, wenn jemand behauptet, etwas zu wissen bedeute das Aneinanderreihen beliebiger Sätze; indem er sie verkünde, wäre bewiesen, daß sie `in seinem Kopf` seien, und wenn sich dort überhaupt etwas befinde, dann wäre das eo ipso ein Wissen.

Eine derartige Begriffsbestimmung geht gründlich am tatsächlichen Ge- brauch des Wortes `wissen` vorbei; weder nisten sich zwecks Wissensan- spruch Sätze in unser Hirn ein, noch ist das, was wir laut oder `nur im Geiste` daherplappern, durchtränkt vom leider ephemeren Wissensäther. „Man sieht eben nicht, wie sehr spezialisiert der Gebrauch von `Ich weiß` ist.“ (ÜG, § 11). Mit dem Erheben eines Wissensanspruches glaube ich in gewisser Weise qualifiziert zu sein; „`Ich weiß es` heißt oft: Ich habe die richtigen Gründe für meine Aussage.“ (ÜG, § 18). Das Anführen von Gründen stellt also erstens nicht für alle Wissensformen eine notwendige Bedingung dar. Ausgenommen von dieser Forderung sind die Mooreschen Sät- ze, auf die sich Wittgenstein in seinen Ausführungen wiederholt bezieht. Als `Weltbild-Sätze` bilden sie den `Bodensatz` des Sagbaren und können auf nichts Sprachliches mehr zurückgeführt werden; „die Begründung [...] kommt zu einem Ende; - das Ende aber ist [...] unser Handeln, welches am Grunde des Sprachspiels liegt.“ (ÜG, § 204). (Die Abschnitte 2.3.1. und

2.3.2 werden sich ausführlicher mit dieser Art von Sätzen beschäftigen.) Nicht so leicht davon kommen die logischen und empirischen Sätze; sie sind angehalten, plausible Gründe für ihre Existenzberechtigung zu er- bringen. Es sei kurz angemerkt, daß wir uns über die Bedeutung des Wortes `empirisch` keinerlei Illusionen machen dürfen; inwiefern ist nämlich zum Beispiel eine historische Aussage empirisch? Schließlich wohnen wir nur sehr wenigen historischen Ereignissen selbst bei, betrachten aber das, was wir über Geschichte lesen, als etwas, das tatsächlich geschehen ist; wir würden historische Aussagen nicht eher bezweifeln als den Satz `Vor mir steht ein Baum`, auch wenn dieser uns viel `näher` zu liegen scheint. Die Rolle des `erlebenden Subjekts` sollte also nicht zu einem Kriterium der Verifizierung solcher Aussagen erhoben werden, da wir uns in den we- nigsten Fällen der Rechtfertigung auf das eigene `Wahrnehmen` berufen und dieses dann auch noch, wie sich zeigen wird, keine herausragende Stellung einnimmt.

Wie nun sehen die Gründe für unsere Behauptungen im allgemeinen oder im Speziellen aus? Was lassen wir als Ergänzung der Antwort `Da...` auf die Frage `Wie kannst du das wissen?` gelten? Unerwünschte Kandidaten sind jedenfalls `Gefühlszustände`, die für einen gewissen Grad an Gewiß- heit stehen; „Man schließt nicht auf den Tatbestand aus der eigenen Ge- wißheit. Die Gewißheit ist gleichsam ein Ton, in dem man den Tatbestand feststellt, aber man schließt nicht aus dem Ton darauf, daß er berechtigt ist.“ (ÜG, § 30). Umgekehrt heißt, daß ich mir nicht sicher bin, nicht, daß ich etwas nicht weiß. Es muß unterschieden werden zwischen dem Gefühl der Gewißheit für eine Behauptung und ihrer allgemeinüberprüfbaren Si- cherheit; „Es gibt keine subjektive Sicherheit, daß ich etwas weiß. Sub- jektiv ist die Gewißheit, aber nicht das Wissen.“ (ÜG, § 245). Abgesehen davon würden wir lediglich in Ausnahmefällen auf Gefühle als Gründe unserer Aussagen zurückgreifen; vielmehr vermögen wir für gewisse `Gewißheitsgefühle` ihrerseits Gründe anzugeben. „Wann sagt man, `Ich weiß, daß ...x...=...`? Wenn man die Rechnung geprüft hat.“ (ÜG, § 50). Und eine Rechnung prüft man nun an nichts anderem als an einer Rechenre- gel, und zwar an der, nach der die Rechnung selbst ausgeführt worden ist. Die Regel ist der Grund für das (richtige) Ergebnis der Rechnung; „Wir müssen irgendwo mit dem Rechtfertigen Schluß machen, und dann bleibt der Satz: daß wir so rechnen.“ (ÜG, § 212).

In einem solchen Fall bringt uns die Frage nach Gründen auf den Begriff der Regel; aber gilt das auch für `nicht-logische` Sätze? Befolgen wir eine Regel, wenn wir die Jahreszahl einer Schlacht angeben oder wir den vor uns stehenden Baum bestimmen?

Auf die Frage, wie wir dies oder das wissen können, lassen sich in den zwei genannten Fällen zwei unterschiedliche Antworten geben. Im ersten Fall verweisen wir auf die Quelle unseres Wissens und sagen, daß wir es zum Beispiel in einem Buch gelesen haben. Die Fragende wird sich mit die- ser Antwort zufrieden geben und nicht unbedingt einwenden: `Glaubst du alles, was in den Büchern steht? Der Autor war doch bei der Schlacht gar nicht dabei.` Natürlich kann ich mich, was das Datum der Schlacht angeht, trotzdem irren und daraufhin korrigieren; „Ich bin z. B. der Jahreszahl einer Schlacht ganz sicher, sollte ich aber in einem bekannten Ge- schichtswerk eine andere Jahreszahl finden, so würde ich meine Ansicht ändern“ (ÜG, § 66). Bei der Korrektur folge ich also eben genau der Re- gel, die ich bei meinem Wissenserwerb befolgt hatte: Ich lese das Datum der Schlacht einfach nach.

Fähigkeiten anderer Art stelle ich unter Beweis, wenn ich mich als Bo- tanikerin hervortue; der stolzen Artbestimmung geht eine mehr oder weni- ger gründliche Inspektion des Wissensobjektes voran. Wird mir dann die

Frage gestellt: `Aber wie konntest du wissen, daß das eine Kiefer und keine Fichte ist?`, so antworte ich: `Weil eine Kiefer längere Nadeln hat als eine Fichte.` Nur in sehr seltenen und bemerkenswerten Fällen würde jemand auf die Idee kommen zu fragen, ob ich sicher sei, daß überhaupt ein Baum vor mir steht oder ob das, was ich `Nadeln` nenne, auch wirklich Nadeln sind. Als Grund geben wir auch hier die Regel an, nach der wir un- ser Wissen erworben haben; diejenigen Bäume, die wir `Kiefern` nennen, haben längere Nadeln als diejenigen, die wir `Fichten` nennen. Und das ist kein bloßer und glücklicher Zufall, sondern eine logische Notwendig- keit. Es gibt nun einmal keine Kiefern, die kürzere Nadeln haben als Fichten; dann sind wir uns nämlich über unsere eigenen Begriffe nicht mehr im Klaren.

Um herauszufinden, was es heißt, wenn jemand sagt, er wüßte etwas, brauchen wir also nicht `in die Köpfe` zu schauen, in der Hoffnung, auf einen feinmaschigen Geistesstoff zu stoßen, sondern lediglich überlegen, auf welche Weise wir zu Wissen kommen; die fast schon dreiste Freimütig- keit, in der die Begriffe ihre angebliche Undurchdringlichkeit preisge- ben, darf uns dabei nicht beunruhigen, da sie Ausdruck philosophischer Gesundung ist. Wissen jeglicher Art hat bestimmte Gründe; die Art der

Gründe hängt ab von der Art der Regeln, nach denen wir Wissen `erwerben`. Die Regeln ihrerseits können `künstlich` und explizit sein, so wie es bei den Rechenregeln der Fall ist. Sie können dem spezialisierten Sprachge- brauch entnommen und zu Leitfäden oder Hilfestellungen erklärt werden; Nichtspezialisten erfahren beispielsweise nützliche Hinweise und Warnun- gen von Pilzkundigen und erwerben so einen gewissen Grad an Wissen, ohne selbst jemals einen Champignon aus 30 Meter Entfernung wittern zu können (und zu müssen!). Wissen(serwerb) besteht nicht aus geheimnisumwitterten Geisteszuständen und -vorgängen, derer wir nie Herr werden und auf die wir uns nur mangels wahrheitsspendender Götter verlassen; „Das Wesen des Rechnens haben wir beim Rechnenlernen kennengelernt.“ (ÜG, § 45). Ebenso- wenig sind oder werden wir jemals hitzige Rädelsführer von Revolutionen zum Umsturze hiesiger Wissensregeln, denn „was ein triftiger Grund für etwas sei, entscheide nicht ich“ (ÜG, § 271).

Was läßt sich nun nach diesen Überlegungen zum Begriff des Irrtums sagen?

2.2.2. Der Begriff des Irrtums

Unterliege ich einem Irrtum, wenn mich jemand fragt `Wieviel ist 12487:26?` und ich im nächsten Moment antworte `10`? Freilich ist die Antwort wohl falsch, da wir sofort sehen, daß 26x10 nicht 12487 ergibt.

Trotzdem sind wir nicht geneigt zu sagen, hier wäre mir ein Fehler unterlaufen. Man würde einwenden, ich hätte offensichtlich gar nicht den ernsthaften Versuch unternommen, die Aufgabe zu lösen. Scheinbar habe ich nicht das getan, was man landläufig unter Rechnen versteht, sondern nur willkürlich irgendeine Zahl gesagt.

Wer von sich selber sagen möchte, er hätte einen Fehler gemacht, muß demnach auch zeigen können, daß er die Absicht hatte, ein gewisses Ziel zu erreichen; der Weg zu diesem Ziel hängt wiederum von der Art der Auf- gabe ab. Zum Ergebnis einer Rechenaufgabe kommt man anscheinend aus- schließlich, indem man rechnet; und Rechnen besteht eben in der Befolgung von Rechenregeln. Fehler und Irrtümer treten nur dort auf, wo wir nach uns bekannten Regeln eine Aufgabe (im weitesten Sinne dieses Wortes) mei- stern wollen.

Wie in Abschnitt 2.1. bereits erwähnt, kommt der Begriff der Regel oh- ne den des Fehlers aus, im Gegensatz dazu kann man jedoch den Fehler- oder Irrtumsbegriff nicht ohne den der Regel bestimmen; Fehler und Irr- tümer lassen sich beschreiben als Abweichungen von der Regel; Fehler und Irrtümer sind logisch abhängig von Regeln, aber nicht umgekehrt. Das Lö- sen einer Aufgabe und das damit verbundene Befolgen einer Regel sind not - wendigerweise verbunden mit dem Begriff der Absicht, d.h. ich verfolge ein gewisses Ziel. Für Irrtümer und Fehler gilt gerade diese Zielgerich- tetheit nicht; sie zeichnen sich eben dadurch aus, daß am Ziel vorbeige- schossen wurde. Es wäre eine contradictio in adiectio zu behaupten, man könne zielgerichtet Fehler begehen; einem Irrtum zu erliegen heißt, am Versuch einer Aufgabenlösung gescheitert zu sein, und nicht, den erfolg- reichen Versuch unternommen zu haben, am Aufgabenlösen zu scheitern. Wir begehen Fehler nicht nach gewissen Regeln, selbst wenn wir zum Beispiel herausfinden, nach welcher Regel jemand immer wieder Fehler bei der Divi- sion macht. Sich vorzunehmen, auf einer Liste von Multiplikationsaufgaben immer ein willkürliches und hoffentlich falsches Ergebnis hinter die Gleichheitszeichen zu setzen, schützt nicht vor eventuellen Fehlern, die dann paradoxerweise gerade darin bestehen würden, das richtige Ergebnis aufzuschreiben; trotzdem haben wir versagt. Man sieht also: „Regel und Ausnahme.“ (ÜG, § 34).

Aufschluß über den Fehler- und Irrtumsbegriff erhält man unter ande- rem, indem man sich über das Erwerben von Fähigkeiten klar wird: „Was ist `eine Regel lernen`? - Das. Was ist `einen Fehler in ihrer Anwendung ma- chen`? - Das. Und auf was hier gewiesen wird, ist etwas Unbestimmtes.“ (ÜG, § 28). Zwar können in Regelanweisungen Hinweise zu gewissen Fehlern enthalten sein, doch sind diese Hinweise der Form `Dann und dann machst du etwas falsch` nicht unbedingt notwendig für die Formulierung und das Verständnis der Regel. Die Regel bestimmt, was zu tun ist; wann wir etwas falsch machen, können wir ihr entnehmen, aber sie muß darüber ü berhaupt nichts sagen; „Das Üben im Gebrauch der Regel zeigt auch, was ein Fehler in ihrer Verwendung ist.“ (ÜG, § 29).

So offenherzig in seinem Wissens- und Fehlerbegriff gibt sich aller- dings fast ausschließlich die Mathematik. Doch wie läßt sich beispiels- weise der Irrtumsbegriff adäquat erfassen, wenn wir das falsche Datum ei- ner Schlacht angeben? In welchem Sinne des Wortes haben wir hier gegen eine Regel verstoßen?

Nun, schauen wir auf die Gründe, die wir nennen, wenn wir gefragt wer- den, wie wir dieses oder jenes wissen können. Im Falle der Schlacht ant-

worten wir, daß wir es in einem Geschichtswerk gelesen hätten. Um sinn- voll die Möglichkeit eines Irrtums behaupten zu können, müssen wir schon einer bestimmten Regel gefolgt sein; geschichtliches Wissen erwerben wir, solange wir keine ambitionierten Forscherinnen sind, zu einem großen Teil durch das Lesen von Geschichtsbüchern. Unser Wissen wird dabei nicht etwa zweifelhaft, weil wir ja nicht mit dem Bajonett in der Hand dem Feind tapfer ins Auge sahen. Was sonst würden wir als geschichtliches Wissen gelten lassen, wenn nicht auf diese Weise erworbenes? Eine solche Praxis macht unseren Begriff des geschichtlichen Wissens aus. Zur Praxis des Er- werbs geschichtlichen Wissens gehört nicht nur das Lesen von Büchern, sondern auch das Einprägen dessen, was wir dort gelesen haben. Die Er- fordernisse durch eine Regel und somit meine Vergewisserung, was den Er- folg meiner Aussage betrifft, können vielfältig geartet sein: „Es kann sich z. B. um Sicherheit des Gedächtnisses oder der Wahrnehmung handeln. Ich mag meiner Sache sicher sein, aber wissen, welche Prüfung mich eines Irrtums überweisen könnte.“ (ÜG, § 66).

Einem Irrtum anderer Art unterliege ich, wenn ich jemandem eine Kiefer für eine Fichte verkaufen möchte. Daß vor mir ein Baum steht, mag trivial sein und bedarf keines botanischen Disputes; ob dieser Baum aufgrund sei- ner Nadellänge jedoch eine Kiefer oder eine Fichte ist, ist eine Frage pflanzlicher Klassifikation und nicht meiner privaten Herrschaftssucht. Ich kann nicht straflos darauf beharren, daß vor mir eine Kiefer steht, mit der Begründung, dieser Baum hier hätte schließlich kurze Nadeln. Tat- sächlich hat er kurze Nadeln, nur habe ich die Nadellänge der falschen Baumart zugeordnet und deshalb fälschlich geglaubt, vor mir stehe eine Kiefer. Da nun aber kurze Nadeln für Fichten charakteristisch sind, muß ich mich über meinen Irrtum aufklären und entsprechend belehren lassen. In diesem Fall war der Fehler also ein Zuordnungsfehler; die maßgebende Regel hierzu lautet, daß diese Nadelbäume (es sei davon ausgegangen, daß wir nur noch über Fichte oder Kiefer zu entscheiden haben), wenn sie kur- ze Nadeln haben, Fichten sind, wenn dagegen lange, Kiefern. Wenig hilfreich zur Bestimmung des Fehler- und Irrtumsbegriffes ist der Tatsachenbegriff; „Der Gebrauch von `wahr` oder `falsch` hat darum etwas Irreführendes, weil es ist, als sagte man `es stimmt mit den Tatsa- chen überein oder nicht`, und es sich doch gerade frägt, was `Überein- stimmung` hier ist.“ (ÜG, § 199). Die Beschreibung einer `Übereinstim- mung` kommt nicht umhin, auf den Regelbegriff zurückzugreifen, da nur er es ist, der die `Wahr- oder Falschheit` in gewissem Sinne verbürgt. Fra- gen wir zum Beispiel, wie es kommt, daß der Begriff `Kiefer` sich in un- serem gescheiterten Versuch der Artbestimmung nicht `mit der Wirklichkeit deckt`, so begründen wir das mit der botanischen Regel, daß Bäume mit kurzen Nadeln Fichten sind, Kiefern dagegen nur im Falle langer Nadeln. Mir wird es auch nicht möglich sein, mein Schnitzerchen zu ignorieren und stolz auf der Richtigkeit meiner doch falschen Aussage zu beharren. Die Logik des Wissens- und Fehlerbegriffes verbietet es uns, einen Feh- ler, d.h. eine Abweichung von der Regel, durch die Regel zu begründen, denn das hieße ihn zu etwas Wahrem oder Richtigem machen zu wollen, da alles, was sinnvoll durch eine Regel begründet wird, den Anspruch erhebt, wahr bzw. richtig zu sein. Etwas Falsches kann nun aber eo ipso nichts Richtiges mehr sein; behaupten wir etwas derartiges, befinden wir uns of- fensichtlich in einem Widerspruch. Nach wie vor gilt also: „Damit der Mensch sich irre, muß er schon mit der Menschheit konform urteilen.“ (ÜG, § 156). Der Irrtumsbegriff impliziert seinerseits den Regel- und Wissens- begriff, weshalb wir Konformität in den Urteilen auch von diesen verlan- gen können oder geradezu müssen. Daß der vorliegende Irrtum gar kein Irr- tum sei, muß uns erst bewiesen werden; und derjenige, der die Beweislast zu tragen hat, macht sich logischer Ungereimtheiten schuldig, wenn er mittels einer Regel die Abweichung von der Regel rechtfertigen möchte, um die Abweichung dann für regelgemäß und damit für richtig erklären zu wol- len.

Daneben wird man mitunter zu Recht bezweifeln, hier und jetzt einem Irrtum zu unterliegen.

2.2.3. Zweifel am Irrtum

Es muß nicht unbedingt Ausdruck spontaner Hybris sein, einem eventuel- len Irrtum mit Zweifel zu begegnen; ist der Zweifel wohlbegründet, werden wir ihm Wirkungsfreiheit gewähren, d.h. die mögliche Falschheit der Aus- sage anerkennen. Manchmal jedoch weisen wir Versagensvorwürfe weit von uns, und das mit Erfolg. Wie aber kommen wir überhaupt dazu, die Möglich- keit eines Irrtums gerade in diesem oder jenem Fall aufs Tapet zu brin- gen? Und wie vor allem können wir zeigen, daß wir sittsam alle Regeln be- folgt haben und uns demnach keine subversiven Machenschaften vorzuwerfen sind?

Es wurde weiter oben festgestellt, daß aus dem Irrtumsbegriff unter anderem der Regelbegriff folgt. Gewisse Regeln einzuhalten bedeutet nun nichts anderes als Wissen zu erlangen bzw. zu haben; an etwas zweifeln oder einen Fehler machen kann man sinnvoll also nur, wenn auch ein Wissen möglich ist. Was für das Wissen gilt, verlangen wir auch vom Zweifel: „Braucht man zum Zweifel nicht Gründe?“ (ÜG, § 122). Beispielsweise zweifle ich daran, daß 12x12=143; zwar weiß ich (noch) nicht das richtige Ergebnis, bin mir aber sicher, daß das Produkt zweier gerader Zahlen nicht ungerade sein kann. Manchmal bezweifle ich etwas, indem ich den Irrtum bereinige, ohne mir selbst jedoch der Richtigkeit ganz sicher zu sein; so sage ich, daß ich mich glaube zu erinnern, 12x12=144, denn ir- gendwann habe ich das große Einmaleins gelernt. Und es ist klar, daß die Beteuerung, ich glaube es zu wissen, für nichts bürgt außer für die Mög - lichkeit, daß ich hier trotzdem falsch liege.

Wie aber läßt sich der Zweifel ausräumen? „Wann sagt man, `Ich weiß, daß ...x...=...`? Wenn man die Rechnung geprüft hat.“ (ÜG, § 50); Sicher- heit erlangen wir also mittels der Regel. Dem Zweifelnden ist dieses Un- terfangen mehr als suspekt: Wir zweifeln an der Richtigkeit einer Lösung und sollen den Beweis für ihre Richtigkeit erbringen, indem wir ausge- rechnet diejenige Regel befolgen, mit der wir zu dem in Frage stehenden Ergebnis gelangt sind? Wir könnten noch so oft nachrechnen; ob wir nicht doch etwas falsch gemacht haben, das sagte uns die Rechenregel nicht. Un- sere Sicherheit müßten wir hier, so der Zweifler, anders begründen; wir bräuchten eine Regel, die uns sagt, daß wir uns unter den und den Umstän- den beim Rechnen nicht vertan haben. „Aber kann man aus einer Regel er- sehen, unter welchen Umständen ein Irrtum in der Verwendung logisch aus- geschlossen ist? Was nützt uns so eine Regel? Könnten wir uns bei ihrer Anwendung nicht (wieder) irren?“ (ÜG, § 26). Abgesehen von der Gefahr ei- nes infiniten Regresses ist eine derartige Meta-Regel auch schlicht über- flüssig: „Aber läßt sich denn nicht beschreiben, wie wir uns von der Ver- läßlichkeit einer Rechnung überzeugen? O doch! Aber eine Regel kommt da- bei eben nicht zum Vorschein. - Das wichtigste aber ist: Es braucht die Regel nicht. Es geht uns nichts ab. Wir rechnen nach einer Regel, das ist genug.“ (ÜG, § 46). Regeln weisen uns an, unter bestimmten Umständen be- stimmte Dinge zu tun, aber sie enthalten nicht den Zusatz, daß man sich aus den und den Gründen auf das Ergebnis verlassen könnte; die in der Re- gel auftauchenden Begriffe und Sätze selbst stehen schon außer Zweifel, denn wenn sie das nicht täten, wie kämen wir dann dazu, hier überhaupt eine Regel aufstellen zu wollen? „Wem man das Rechnen beibringt, wird dem auch beigebracht, er könne sich auf eine Rechnung des Lehrers verlassen?“ (ÜG, § 34); könnte man hier mit `Ja` antworten, so müßte man auch angeben können, wie sich dieses Beibringen gestaltet. Allerdings dürften in den Anweisungen die Sätze der betreffenden Regel nicht als solche auftreten, da sie ja gerade nicht als selbstverständlich hingenommen werden, sondern durch die Metaregel(n) eine eigene begründete Sicherheit erst erhalten sollen. Zu allem Übel jedoch werden sich nicht nur die Begriffe ein- schleichen; sie werden darüber hinaus in einem solchen Zusammenhang er- scheinen, wie er der ursprünglichen Regel eigen ist, d.h. wir würden ver- suchen, eine Regel mit sich selbst zu begründen, was erstens absurd ist und zweitens zeigt, daß alle Gewißheit schon in der Regel liegt. Warum aber könnten wir das Auftauchen der Regelbegriffe in der neuen Regel nicht vermeiden? Nun, was wir zeigen wollen ist, warum wir uns auf die Ergebnisse regelgemäßen Gebarens verlassen können; es klingt zu einfach, aber regelgerecht zu verfahren bedeutet nichts anderes als mit Sicherheit zu agieren; wir schlußfolgern unsere Sicherheit aus keinen anderen Re- geln, sondern sind umso sicherer im Umgang mit Regeln, je mehr wir sie beherrschen. Deshalb begründen wir auch die Sicherheit mit der Regel; zwar ist es möglich, daß einzelne Teile einer Regel auf etwas anderes zu- rückgeführt werden können, aber wenn sie einmal konsistent aufgestellt wurde, haben wir keinen Grund mehr, auf ihre Ursprünge zu verweisen: „Forderst du eine Regel, aus der hervorgeht, daß man sich hier nicht kön- ne verrechnet haben, so ist die Antwort, daß wir dies nicht durch eine Regel gelernt haben, sondern dadurch, daß wir rechnen lernten.“ (ÜG, § 44).

Auch eine übermäßige Strapazierung der Regel ist bei dem Versuch, sich Gewißheit zu verschaffen, kaum empfehlenswert. Ungewöhnliche Komplexität einer Aufgabe entschuldigt natürlich eine in diesem Fall dann also wenig ungewöhnlich große Zahl von Prüfungen, aber nicht eine Aufgabe wie 12x12: „Ich werde eine Multiplikation zur Sicherheit vielleicht zweimal rechnen, vielleicht sie von einem Andern nachrechnen lassen. Aber werde ich sie zwanzigmal nachrechnen oder sie von zwanzig Leuten nachrechnen lassen? Und ist das eine gewisse Fahrlässigkeit? Wäre die Sicherheit bei zwanzig- facher Nachprüfung wirklich größer?!“ (ÜG, § 77). Für die bloße Möglich- keit eines Irrtums fehlt hier jeder Grund; es fehlt überhaupt jeder An - la ß, sich auf die Suche nach solchen Gründen zu machen, denn der Zweifel am Irrtum ist durch die mehrmalige Prüfung mittels der Rechenregel schon ausreichend begründet. Falls ich nun bestreite, daß nach ausartender Nachprüfung die Sicherheit einsame Siegerin im Wettlauf mit der heimtük- kischen Skepsis ist, „kann ich dafür einen Grund angeben, daß sie`s nicht ist?“ (ÜG, § 78). Ich werde nicht umhin kommen, auf unsere alltägliche Praxis des Multiplizierens zu verweisen; wir rechnen nach den uns beige- brachten Regeln und fragen nur unter gewissen (berechtigten!) Umständen, ob die Rechnung stimmt. Der Beweis kann auch indirekt erbracht werden: Wenn die Sicherheit bei so großer Zahl von Nachprüfungen steigen würde, müßten wir, da wir selten die Zeit für derartige Umständlichkeiten auf- bringen, im Alltag hier ein skeptisches Benehmen an den Tag legen. Da wir das jedoch nicht tun und uns aus dieser scheinbaren Leichtfertigkeit noch keine Nachteile erwachsen sind, sind wir gezwungen zum Umkehrschluß, daß nämlich die Sicherheit bei vermehrter Prüfung nicht ansteigt. Zudem be- steht die Gefahr des infiniten Regresses; „wenn eine Rechnung unzählige Male nachgerechnet worden ist, so kann man nun nicht sagen: `Ihre Rich- tigkeit ist dennoch nur sehr wahrscheinlich, - da sich immer noch ein Fehler eingeschlichen haben kann.` Denn angenommen, es schiene nun ein- mal, daß ein Fehler entdeckt worden sei - warum sollen wir nicht hier einen Fehler vermuten?“ (ÜG, § 650).

Der Skeptiker versucht verzweifelt, Gründe für seine vornehme Zurück- haltung gegenüber dreisten Gewißheitsadvokaten in Gebieten zu suchen, die vorher einer gründlichen Säuberung von Dissidenten unterzogen worden sind. Alle seine Anklagen können deshalb nur illusionär und gegenstands- los sein, denn: Der Feind ist weg. Gewährt er ihm allerdings Zutritt, kann er sich der Unbescholtenheit der Angeklagten kaum erwehren; er muß, ignoriert er das, den Vorwurf der Hohlheit seiner Anklagen fürchten. Ent- weder man widersteht zentrifugalen Kräften, erträgt die Nähe zum Sprach- spiel des Wissens und Irrens und fügt sich der ernüchternden Endlichkeit sprachlichen Agierens, oder man schwebt haltlos im weiten Himmel bedeu- tungsloser Buchstabenergüsse: „Was als ausreichende Prüfung einer Aussage gilt, - gehört zur Logik. Es gehört zur Beschreibung des Sprachspiels.“ (ÜG, § 82). Klammheimliches Sichentfernen aus als bevormundend empfun- dener Begriffsumklammerung führt also zum gleichzeitigen Ausschluß aus der Zunft der Sprachbegabten.

Welche Gründe veranlassen mich zu behaupten, ich würde mich darin nicht irren, daß vor mir eine Kiefer und keine Fichte steht? Ich erkläre, daß mir die Regel, nach der Kiefern und Fichten unterschieden werden, wohlbekannt ist, daß ich mich seit langem mit Botanik beschäftige und schon viele Fichten und Kiefern gesehen habe; die `Praxis der Kiefern- bestimmung` ist mir wohlbekannt. Doch könnte ich mich nicht durchgängig getäuscht haben? Könnte ich nicht immer Fichten für Kiefern und Kiefern für Fichten gehalten haben? Eine Antwort darauf würde lauten: Nein, denn mir wurde die Unterscheidung einmal so beigebracht, und nie hat jemand an meinem Urteil gezweifelt, nie habe ich Einspruch erfahren. Was aber, wenn mir entgegengehalten wird, daß sich ja auch meine Lehrerin und überhaupt meine ganze Umgebung immer getäuscht haben könnten über die Bedeutung der Worte `Kiefer` und `Fichte`; wir müßten also noch einmal ganz genau die Natur belauschen, was sie uns dazu zu sagen hat? Daraufhin habe ich zu sagen: „Aber ist es die Erfahrung, die uns lehrt, so zu urteilen, d.h. daß es richtig ist, so zu urteilen? Aber wie lehrt`s uns die Erfahrung? Wir mögen es aus ihr entnehmen, aber die Erfahrung rät uns nicht, etwas aus ihr zu entnehmen.“ (ÜG, § 130). (Das Problem des `Bedeutungswissens` wird in den folgenden beiden Abschnitten entsprechend behandelt.) Einwän- de solcher Art verlangen im Grunde dieselbe Therapie wie die Einwände ge- gen die Sicherheit einer Multiplikation, denn wenn „der Satz 12x12=144 vom Zweifel ausgenommen ist, dann müssen`s auch nicht-mathematische Sätze sein.“ (ÜG, § 653). Botanische Regeln sind ebenso unerbittlich wie mathe- matische Regeln; man kann sie ebenso aus dem Gedächtnis verlieren, in ihrer Befolgung scheitern oder genauso erfolgreich in ihrer Ausführung sein, und sie lassen ebensowenig Beliebigkeiten zu.

2.3. `Ich kann mich darin nicht irren`

2.3.1. Die logische Unmöglichkeit des Irrtums

Nein, wir sind weder Zauberer noch Mystiker, wenn wir zeigen, daß hier kein Irrtum möglich war; und trotzdem klingt es verlockend und rätsel- haft, diesem gefürchteten Häscher scheinbar grundsätzlich entgehen zu können. Die Jubelschreie erstummen spätestens in dem Moment, in dem Witt- genstein uns mit der lapidaren Bemerkung vollends verwirrt: „Der Mensch kann sich unter gewissen Umständen nicht irren. (`Kann` ist hier logisch gebraucht, und der Satz sagt nicht, daß unter diesen Umständen der Mensch nichts Falsches sagen kann.)“ (ÜG, § 155). Da Wittgenstein Konfusionen nicht ernsthaft zuzutrauen sind, ist es an uns, diesen derart freimütig offerierten Widerspruch aufzulösen. Der Hobel muß an die Begriffe des Irrtums und des Falsch-Sagens angesetzt werden, um ihre unterschiedliche Gestalt herauszuarbeiten: „Die Frage ist: Welche Art Satz ist das: `Ich weiß, daß ich mich darin nicht irren kann`, oder auch: `Ich kann mich da- rin nicht irren`?“ (ÜG, § 574).

Die dunklen Schleier fallen, wenn man sich klar macht, daß es sich hier um ein logisches Nicht-Können handelt. Dieses Wörtchen zu mißachten bedeutet am Ende zu behaupten, man könne sich deshalb nicht irren, weil eine bestimmte Angelegenheit zu simpel ist, als daß jemand hier einen Fehler machen könnte. Das Problem ist jedoch, daß der Beweis dafür noch zu erbringen ist und wir uns recht gut vorzustellen vermögen, wie man hier trotzdem noch einem Irrtum erliegen kann. Die logische Unmöglichkeit meint etwas ganz anderes; mit ihr wird gesagt, daß es ein Widerspruch ist, zwei gewisse Dinge auf einmal zu behaupten bzw. sie aufeinander zu beziehen. Sich in manchen Dingen nicht irren zu können heißt, daß die Be- griffe des Irrtums und dieser bestimmten Sache sich fremd sind; der Be- griff des Irrtums ist hier oder dort nicht anwendbar, die Frage, ob man sich hier tatsächlich irrt oder nicht, kommt nicht auf, weil die Angele- genheit nicht die Voraussetzungen mit sich bringt, die sie braucht, um überhaupt zu einer Irrtumskontrolle zugelassen werden zu können. Und sagt man hier doch etwas Falsches, dann bezeichnen wir dieses Schnitzerchen nicht als Irrtum.

Welche Äußerungen oder Vollzüge sind es nun, die sich aufgrund ihrer Beschaffenheit einer Irrtumsprüfung strikt entziehen? Wer wird denn über- haupt eingezogen, um vor dem Tribunal Rede und Antwort zu stehen? Wieder haben wir uns den Begriff des Irrtums vor Augen zu führen: Irren können wir uns nur in den Dingen, die wir auch wissen können; wenn wir nun etwas zu wissen behaupten, müssen wir in der Lage sein, Gründe anzuführen, die in ihrer Art von den jeweiligen Regeln abhängen, nach denen wir dieses oder jenes Wissen erlangt haben. Der Irrtumsbegriff impliziert demnach den Wissensbegriff, und umgekehrt heißt, in einer Sache nicht zu Wissen kommen zu können, sich hier auch nicht der Gefahr des Irrtums aussetzen zu können.

Sätze, in denen wir falsch gehen, aber uns nicht irren können, sind demnach nicht das Resultat regelgeleiteten Denkens (im weitesten Sinne des Wortes). Doch wie ist es uns dann möglich, etwas Falsches zu sagen? Worin gehen wir fehl, da man sich doch nicht mehr auf ein Scheitern beim Regelbefolgen berufen kann? Was gilt als Erklärung !?

Zuerst müssen diejenigen Sätze ausfindig gemacht werden, denen wir das Prädikat `wißbar` aus begriffslogischen Gründen verweigern. Weiter oben wurden diese Sätze schon einmal kurz angesprochen; es handelt sich um die sogenannten Weltbildsätze, die eine insgesamt sehr heterogene Gruppe von Aussagen bilden. Wittgenstein bezieht sich, redet er von solchen Sätzen, oft auf die Sätze, die Moore vorgibt zu wissen, die nach Wittgenstein je- doch nicht unter die Kategorie des Wissens fallen: „Wenn Moore sagt, er wisse das und das, so zählt er wirklich lauter Erfahrungssätze auf, die wir ohne besondere Prüfung bejahen, also Sätze, die im System unserer Er- fahrungssätze eine eigentümliche logische Rolle spielen.“ (ÜG, § 136).

(Zur ausführlichen Charakteristik dieser Sätze sei die Leserin auf den nächsten Abschnitt vertröstet.) Ihre Auszeichnung bestand ihrer besonders zudringlichen Trivialität; diese veranlaßt Moore, hier einen Wissensstatus geltend zu machen, Wittgenstein dagegen, ihn zu verwerfen; letzterer prüft diese Sätze nämlich auch auf ihre Bezweifelbarkeit hin, die zur logischen Ausrüstung jedes Wissens gehört: „Die Sätze, die darstellen, was Moore `weiß`, sind alle solcher Art, daß man sich schwer vorstellen kann, warum Einer das Gegenteil glauben sollte.“ (ÜG, § 93).

Diese Sätze sind derart selbstverständlich, eben trivial, daß man auch keinerlei Gründe für sie ins Feld führen könnte. Jemandem, der hier ver- neint, würden wir keine Gründe zu nennen überhaupt versucht sein: „Man könnte Einem, der gegen die zweifellosen Sätze Einwände machen wollte, einfach sagen `Ach Unsinn!`. Also nicht ihm antworten, sondern ihn zu- rechtweisen.“(ÜG, § 495). Beweisaktionen lassen sich nur starten, wenn es etwas zu beweisen gibt; da das hier nicht der Fall ist, fällt der Fehl- schlag auch nicht unter die `Regelverstöße`. „Wenn mein Freund sich eines Tages einbildete, seit langem da und da gelebt zu haben, etc. etc., so würde ich das keinen Irrtum nennen, sondern eine, vielleicht vorüberge- hende, Geistesstörung.“ (ÜG, § 71). Unterliegt jemand einem Irrtum, so wird immer noch vorausgesetzt, daß er einer allgemein anerkannten Regel folgen wollte, während der Geistesgestörte über eine Art autonomes Welt- bild zu verfügen scheint, dessen Regeln fragwürdig sind; „Kann man sagen: Ein Irrtum hat nicht nur eine Ursache, sondern auch einen Grund? D. h. ungefähr: er läßt sich in das richtige Wissen des Irrenden einordnen.“ (ÜG, § 74).

Wittgenstein selbst scheint mitunter unsicher zu sein, ob er den Irr- wegen des Geistesgestörten nicht doch den Namen Irrtum geben soll; denn der Satz `Ich kann mich darin nicht irren` schützt eben nicht vor den tatsächlichen geistigen Aussetzern: „was zum Teufel hilft er, wenn ich mich - zugegebenermaßen - in ihm irren kann und also auch in dem Satz, den er stützen sollte?“ (ÜG, § 639). Es wird schnell klar, daß wir es hier lediglich mit einem begrifflichen Problem zu tun haben, da Wittgen- stein im folgenden Paragraphen rhetorisch fragt, ob dieser Satz sich auf eine bestimmte Fehler art bezieht. Wir weisen, wenn wir bei den Sätzen Moores etwas Falsches sagen, nicht einen höheren Grad an Fehlgang auf als wenn wir uns in einer einfachen Multiplikation irren: „Es ist ein Unter- schied zwischen einem Irrtum, für den, sozusagen, ein Platz im Spiel vor- gesehen ist, und einer vollkommenen Regelwidrigkeit, die ausnahmsweise vorkommt.“ (ÜG, § 647).

Die skeptische Frage `Aber woher weißt du, daß du dich jetzt nicht ge- irrt hast` läßt so manchen zusammenzucken; mit aufgerissenen Augen stehen wir vor diesem Ungetüm, schuldbewußt und ratlos. Dabei brauchen wir dem Skeptiker lediglich seine lächerliche Vermessenheit ins Ohr zu flüstern, woraufhin sein Auftreten in spe wahrscheinlich weniger kühn ausfallen wird. Nicht wir sind es, die sich genötigt fühlen sollten, eine von vorn- herein zu Scheitern verdammte Rechtfertigung unserer Äußerungen schweiß- getränkt zu präsentieren; der Fragende hat uns zu erzählen, wie er ei- gentlich zu seinem Zweifel gekommen ist: „Angenommen nun, ich sage `Ich bin darin unfehlbar, daß das ein Buch ist` - ich zeige dabei auf einen Gegenstand. Wie sähe hier ein Irrtum aus? Und habe ich davon eine klare Vorstellung?“ (ÜG, § 17). Wohlgemerkt sprechen wir hier von einem mögli- chen Irrtum; das ist deshalb von Belang, weil der Skeptiker nun gerade die Geistesstörung zum Dreh- und Angelpunkt seiner Antwort machen könnte. Danach ist es immerhin möglich, daß wir gerade im Fieberwahn reden und später aufwachen und unsere Reden als wirres Zeug abtun. Das macht jedoch keinen Sinn, da wir hier und jetzt sinnvoll über Wahn einerseits und Ge- sundheit andererseits sprechen. „Die Frage `Aber könntest du nicht jetzt in einem Wahn befangen sein und vielleicht später herausfinden, daß du`s warst?` könnte man auch auf jeden Satz des Einmaleins werfen.“ (ÜG, § 658); ich weiß zur Zeit gewisse Regeln der Mathematik anzuwenden, soll mich aber mit dem Gedanken arrangieren, eventuell aus einem schrecklichen Fiebertraum zu erwachen und alle meine mathematischen Bemühungen für nichtig erklären zu müssen? Allein - „wer sagt denn, daß ich nicht noch einmal aufwache und nun dies als sonderbare Einbildung erkläre, usf.“ (ÜG, § 642). Aber ob ich nun einmal oder mehrmals `aufwachen` sollte, „so ein Fall, oder seine Möglichkeit, diskreditiert den Satz `Ich kann mich darin nicht irren` nicht.“ (ÜG, § 643), denn ich kann doch sehr genau Fälle beschreiben, in denen er angewandt werden kann oder auch nicht. So- lange der Skeptiker mir nicht im mindestens eine entfernte Vorstellung von einem solchen Irrtum geben kann, ist seine Frage an mich sinnlos. Er vermag uns auch nicht von seiner Skepsis gegenüber der Bedeutung mancher Wörter zu überzeugen: „Kannst du dich darin irren, daß diese Farbe auf deutsch `grün` heißt? Meine Antwort darauf kann nur `Nein` sein. Sagte ich `Ja, - denn eine Verblendung ist immer möglich`, so hieße das gar nichts.“ (ÜG, § 624); denn erstens können wir doch sagen oder zeigen, was `grün` bedeutet, zweitens braucht es uns deswegen nicht zu interessieren, was `grün` nach dem Ende der Verblendung bedeuten könnte, und drittens haben wir von `grün` keine andere Vorstellung als `grün`; würden wir uns hier etwas anderes vorstellen, wäre es eben etwas anderes, aber nicht `grün`, d.h. der zweite Kritikpunkt wird mit dieser Bemerkung im Grunde gegenstandslos.

2.3.2. Der Status der Weltbildsätze

Eines darf man sich unter dem Weltbild, wie Wittgenstein es versteht, auf keinen Fall vorstellen: Schneidig aneinandergereihte, logisch vonein- ander unabhängige Sätze, die Axiome genannt werden und ein vollständiges, konsistentes Grundmuster aller menschlicher Lebensäußerungen abgeben. Aus Wittgensteins Anmerkungen geht eher hervor, daß die Weltbildsätze hetero- gen sind und nicht im streng technischen Sinne Prämissen darstellen, von denen aus wir uns die phantastischsten Erscheinungen in unserer Welt her- leiten. Trotzdem ist es ihnen eigen, grundlegend, und zwar in zweifacher Hinsicht, zu sein. Im ersten Sinne sind sie es so, daß sie selbst nicht begründet werden können, da sie schon den Boden von Äußerungen bilden; sie stehen für uns fest, während gewisse andere Sätze sich auf ihnen bewegen: „Man könnte sich vorstellen, daß gewisse Sätze von der Form der Erfahrungssätze erstarrt wären und als Leitung für die nicht erstarrten, flüssigen Erfahrungssätze funktionierten; und daß sich dies Verhältnis mit der Zeit änderte, indem flüssige fest und feste flüssig würden.“ (ÜG, § 96). Der zweite Sinn wurde eben schon angedeutet: Weltbildsätze bilden den Grund für andere Sätze. Sie selbst können also nicht mehr begründet werde, geben damit aber notwendigerweise mögliche Gründe für Rechtfertigungen der über ihnen stehenden Sätze ab.

Moore hat eine Reihe von diesen feststehenden Sätzen aufgezählt; mit dem Zusatz, daß er sie wisse. Wittgenstein fragt kritisch: „Aber handelt sich`s wirklich darum, daß er`s weiß, und nicht darum, daß gewisse Sätze für uns feststehen müssen?“ (ÜG, § 112). Denn ein Blick auf den Begriff des Wissens zeigt uns, daß die Sätze Moores nicht wißbar sind; Wissen verlangt Gründe, die Weltbildsätze jedoch sind potentielle Gründe, haben aber selbst keine: „Wenn Moore sagt, er wisse, daß die Erde existiert ha- be etc., so werden die meisten von uns darin recht geben [...] Aber hat er auch den richtigen Grund zu seiner Überzeugung? Denn, wenn nicht, so wei ß er es doch nicht (Russell).“ (ÜG, § 91). Es gibt keine Gründe, die wir für diese Sätze anführen könnten; das ist aber kein Zufall, sondern entspricht ihrem logischen Status. Vielleicht ist es sogar besser zu sa- gen, daß ihre Eigenart, nämlich unbegründet zu sein, ihren logischen Sta- tus erst konstituiert. Eine Absage muß hier nicht nur Moore, sondern auch dem Skeptiker erteilt werden, welcher meint, da wir für diese Sätze keine adäquaten Gründe hervorbringen können, dürften wir sie auch nicht als ir- gendwie sicher oder richtig ansehen; wenn schon sie es aber nicht sind, dann auch nicht die Sätze, die wir mit ihnen begründen, da wir ja die Un- sicherheit der Sätze Moores auf diese hinüberschleppen. Solange das Welt- bild also ungesichert ist, bildet es keine vertrauenswürdige Grundlage unserer anderen Urteile. „Aber mein Weltbild habe ich nicht, weil ich mich von seiner Richtigkeit überzeugt habe; auch nicht, weil ich von sei- ner Richtigkeit überzeugt bin. Sondern es ist der überkommene Hinter- grund, auf welchem ich zwischen wahr und falsch unterscheide.“ (ÜG, § 94).

Mit der bloßen Behauptung, Weltbildsätze seien unbegründete Sätze, wird sich der Skeptiker natürlich nicht zufrieden geben; es muß gezeigt werden. Wie jedoch soll das geschehen? Sobald wir sagen, daß wir diese Sätze nie in Frage stellen und damit anscheinend recht gut durchs Leben kommen, wird der Skeptiker einwenden, daß das kein rechtmäßiger Grund sei; nach ihm verlassen wir uns zwar auf die Richtigkeit der Weltbildsät- ze, was jedoch nicht bedeutet, daß sie nicht begründet werden können. Und genau dazu müssen wir ihn auffordern: Wie sieht denn nun eine mögliche Begründung aus; d.h. gehören Weltbildsätze überhaupt zu der Kategorie be- gründbarer Sätze? Denn wenn wir uns im Alltag auf bloße Hypothesen stüt- zen, dann können wir uns jetzt die Zeit nehmen und versuchen, einen oder mehrere Sätze einem Beweis zu unterziehen. Sollte der Versuch scheitern, wird auch die Behauptung des Skeptikers fallen, daß wir uns leichtgläubig mit diesen Sätzen zufriedengeben; wenn sie gar nicht zu begründen sind, entfällt auch der Vorwurf, daß wir sie nie begründen. Methodisch ist es übrigens einfacher, nicht nach Gründen für die Weltbildsätze zu fragen, sondern nach solchen gegen sie; d.h. die Beweislast wird in gewisser Wie- se auf den Skeptiker zurückgeworfen. Im vorigen Abschnitt wurde bereits gezeigt, welch anmaßendes Unternehmen der Skeptiker sich aufgebürdet hat: „Warum ist es mir nicht möglich, daran zu zweifeln, daß ich nie auf dem Mond war? Und wie könnte ich versuchen, es zu tun? [...] Wenn ich sage `Nichts spricht dafür und alles dagegen`, so setzt dies schon ein Prinzip des Dafür- und Dagegensprechens voraus. D.h. ich muß sagen können, was dafür spräche.“ (ÜG, § 117). Verlangt also der Skeptiker Gründe für unse- re Weltbildsätze, so muß er seinerseits in der Lage sein, wenn nicht Gründe gegen sie, so doch eventuelle Gründe gegen sie anzugeben; er muß zumindest sagen können, unter welchen Bedingungen er sich hier einen Irr- tum vorstellen könnte. Der beliebteste skeptische Einwand ist der mögli - che permanente Traum; seine Zurückweisung wurde schon ausgeführt und of- fenbart, daß der Skeptiker versucht, uns unser Wissen um die Bedeutung der Begriffe überhaupt streitig zu machen. Sollten wir uns also dagegen sträuben, Gründe für unsere Weltbildsätze nennen oder den eventuellen Vi- sionscharakter unseres Lebens einsehen zu wollen, so unterstellt uns der Skeptiker eine ungeheuerliche Frechheit: Nämlich daß wir mit unseren Be- griffen tatsächlich etwas zu meinen vorgeben, wobei doch wiederum jeder Beweis nur scheitern kann. Wie aber sollte denn ein Beweis für die skep- tische Haltung aussehen? „Wenn ich zweifeln wollte, daß dies meine Hand ist, wie könnte ich da umhin zu zweifeln, daß das Wort `Hand` irgendeine Bedeutung hat?“ (ÜG, § 369). „Aber andererseits: Woher weiß ich, daß das meine Hand ist? [...] Wenn ich sage `Woher weiß ich`s?`, so meine ich nicht, daß ich im mindesten daran zweifle. Es ist hier eine Grundlage meines ganzen Handelns. Aber mir scheint, sie ist falsch ausgedrückt durch die Worte `Ich weiß...` (ÜG, § 414). Sagen wir hier `Ich weiß`, so meinen wir Gründe angeben zu können, und das aufgrund der Befolgung von Regeln; das `Bedeutungswissen` dagegen verlangt nicht die Verfolgung aus- drücklicher Regeln; jedenfalls gilt das für den natürlichen Sprachge- brauch. Wir schließen nicht aus Prämissen auf den Namen eines Gegenstan- des, da wir es nie so gelernt haben; wir sammeln nicht möglichst viele Indizien, die auf die Existenz dieses oder jenes Gegenstandes hinweisen und damit den `Existenzverdacht` erhärten; „Wir lehren das Kind `Das ist deine Hand`, und nicht `Das ist vielleicht (oder `wahrscheinlich`) deine Hand`.“ (ÜG, § 374).

`Bist du dir sicher, daß das hier ein Stück Papier ist?` Für die Fäl- le, in denen wir einem Gegenstand `seinen Namen` geben, scheint der Be- griff des expliziten Regelbefolgens am fragwürdigsten zu sein; denn es ist klar, daß wir nicht aus den einzelnen Bestandteilen oder Eigenschaf- ten des Gegenstandes auf seine Bezeichnung schließen. Wir wüßten tatsäch- lich nichts anderes zu entgegnen als: `Sieh doch hin!`. Welche Bedeutung könnte der Ausdruck `Papier` haben, wenn nicht diese ? Die Verwendung des Begriffes selbst gibt die Regel ab, nach dem wir ihn verwenden; „Wir ler- nen die Praxis des empirischen Urteilens nicht, indem wir Regeln lernen; es wer-den uns Urteile beigebracht“ (ÜG, § 140). Mit der Anwendung der Begriffe konstituieren wir gewissermaßen die Regeln der Anwendung, ohne daß wir jedoch jemals auf das Vorhandensein dieses oder jenes Gegenstan- des schließen würden: „Es ist falsch zu sagen, daß die `Hypothese`, dies sei ein Stück Papier, durch spätere Erfahrung bestätigt oder entkräftet würde“ (ÜG, § 60).

Erklärt sich jemand für das Gegenteil eines Satzes, der von uns frag- los anerkannt wird, so kann er sich bei uns hinterher nicht mit lapsus cogitationis entschuldigen: „Daß ich ein Mann und keine Frau bin, kann verifiziert werden, aber wenn ich sagte, ich sei eine Frau, und den Irr- tum damit erklären wollte, daß ich die Aussage nicht geprüft habe, würde man die Erklärung nicht gelten lassen.“ (ÜG, § 79). Über die Bedeutung der Geistesstörungen in diesem Zusammenhang wurde weiter oben wiederholt eingegangen.

Der risikoblinde Skeptizismus stürzt sich übrigens unversehens in den Freitod: „Wer an allem zweifeln wollte, der würde auch nicht bis zum Zweifel kommen. Das Spiel des Zweifels selbst setzt schon die Gewißheit voraus.“ (ÜG, § 115). Das kann einerseits heißen, daß sein Zweifel keinen festen Punkt findet, da er in seiner Manie alles niederreißt, was auch nur mit dem schüchternsten Schein von Sicherheit seine Augen blendet, an- dererseits kann es sich um die Frage handeln, ob sein Zweifel prinzipiell Sinn macht, denn: „Wer keiner Tatsache gewiß ist, der kann auch des Sin- nes seiner Worte nicht gewiß sein.“ (ÜG, § 114); er fordert uns also ge- radezu heraus, ihn mit den eigenen Waffen zu schlagen und einen ebenso verwegenen Affront zu inszenieren. Daneben ist dieser Paragraph auch als Verdacht auf Geistesstörung zu verstehen.

Die Weltbildsätze sorgen trotz ihrer Unscheinbarkeit für Stabilität in unserem Leben; das Weltbild „ist der überkommene Hintergrund, auf welchem ich zwischen wahr und falsch unterscheide“ (ÜG, § 94); es „ist vor allem das Substrat alles meines Forschens und Behauptens“ (ÜG, § 162). Diese Sätze sind also die Goldgrube jeder Rechtfertigung. Und es wurde gezeigt, daß Rechtfertigungen nicht ins Unendliche fortgesetzt werden können, und das aus zwei Gründen: Erstens würden wir nicht mehr von Rechtfertigung reden können, da wir uns auf nichts verlassen könnten, zweitens verbietet es uns der Begriff der Rechtfertigung sogar, zu versuchen, ihm einen Rat- tenschwanz anzuhängen: „Es gibt freilich Rechtfertigung; aber die Recht- fertigung hat ein Ende.“ (ÜG, § 193). Es ist nicht nur so, daß der quä- lende infinite Regreß überflüssig ist, er ist sogar aus begrifflichen Gründen nicht erlaubt; wie sollten wir sonst etwas begründen können, wenn es nichts Feststehendes gibt?: „Einmal muß man von der Erklärung auf die bloße Beschreibung kommen.“ (ÜG, § 189).

„Ich kann mich nicht darin irren, daß 12x12=144 ist.“ (ÜG, § 651); dieser Satz scheint dem, was über Rechenaufgaben schon gesagt worden ist, zu widersprechen. Denn sollte uns das Ergebnis der Aufgabe 12x12 interes- sieren, so greifen wir zur Rechenregel des Multiplizierens, und natürlich können wir beim Rechnen einen Fehler machen und somit einem Irrtum unter- liegen. Was Wittgenstein hier als unbezweifelbar bezeichnet, ist die ge - samte Gleichung; und das wiederum mag Kopfschütteln bei der Leserin her- vorrufen; wenn ich das Ergebnis einer Aufgabe vor mir habe und zudem ei- ner Prüfung unterziehe, so kann ich freilich sagen, daß der Begriff des Fehlers nun nicht mehr anwendbar ist, da wir ja sozusagen vor vollendeten und gesicherten Tatsachen stehen. Darum geht es aber nicht; ob wir uns in diesem Satz irren können oder nicht, hängt von der jeweiligen Person ab, die sich mit der Aufgabe 12x12 befaßt. Ein siebenjähriges Kind kann sich in diesem Satz sehr wohl noch irren, nicht dagegen ein erwachsener Mensch mit einschlägigen mathematischen Kenntnissen; wir zumindest rechnen 12x12 nicht mehr aus, sondern sagen einfach das Ergebnis: 144. Trotzdem ist es uns immer noch möglich, eine ausführliche Rechnung durchzuführen, nur brauchen wir sie einfach nicht. Und warum sollten wir eine solche Erklä- rung nicht akzeptieren, da Wittgenstein doch selbst sagt, daß manche Sät- ze zu Weltbildsätzen werden und umgekehrt auch Weltbildsätze wieder den Status von bezweifelbaren und zu überprüfenden Sätzen bekommen können.

Ein gewichtiges Problem steht uns allerdings noch bevor.

2.4. Sätze in ihren Kontexten

Greifen wir jetzt nach diesem Problem, wird es sehr gefährlich; die Gefahr lautet: Weltbildsätze können doch gewußt oder bezweifelt werden! Damit wären die bisherigen knapp 21 Seiten Papier verschwendet worden, oder euphemistisch gesagt: Wir wollten ein Beispiel einer 21-seitigen philosophischen Farce geben. Da der Leserin jedoch auffällt, daß sie eben wirklich 21 Seiten gelesen hat und diese also nicht schamhaft vernichtet wurden und sie weiterhin davon ausgeht, Adressatin einer ernstgemeinten Arbeit zu sein, darf sie zu Recht erleichtert sein.

Das Problem kann folgendermaßen beschrieben werden: Für die Sätze, die wir Weltbildsätze nennen, lassen sich durchaus Situationen vorstellen, in denen wir sie äußern und auf die Frage ` Wie kannst du das wissen?` pas- sende Gründe aufzuzählen fähig sind. „Wenn ich nicht weiß, ob Einer zwei Hände hat (z.B., ob sie ihm amputiert worden sind oder nicht), werde ich ihm die Versicherung, er habe zwei Hände, glauben, wenn er glaubwürdig ist. Und sagt er, er wisse es, so kann mir das nur bedeuten, er habe sich davon überzeugen können, seine Arme seien also z.B. nicht noch von Decken und Verbänden verhüllt etc., etc.“ (ÜG, § 23). Hier fehlt mir jeder Grund, den Wissenden zurechtzuweisen mit der Bemerkung, daß jeder Mensch zwei Hände habe und er sich schwerlich darin irren könne. Denn die Um- stände sind derart, daß sie die Möglichkeit eines Irrtums oder Wissens erlauben: Der Betreffende wurde während eines Kriegsgefechtes an den Hän- den verwundet und fiel daraufhin in Ohnmacht. Nun liegt er im Lazarett, ich komme zu ihm und er sagt mir, er wüßte, daß er zwei Hände hätte. Zei- ge ich ihm mein Unverständnis, erklärt er mir, daß er verwundet wurde und im Lazarett aufwachte, unfähig, sich zu bewegen. Als jemand kam und die Verbände um seine Arme wechselte, habe er einen Blick auf sie werfen kön- nen und gesehen, daß an jedem Arm noch die Hand sei. Nach diesen Ausfüh- rungen mu ß ich zugestehen, daß auch die Möglichkeit bestand, während des Verbandswechsels keine Hände mehr zu sehen (da sie amputiert wurden). Ebensogut hätte er sich darin, daß er noch zwei Hände hat, irren können; z.B. wenn er das hätte, was man Phantomschmerzen nennt, ohne daß er nach- geschaut hätte, ob er noch beide Hände hat: „Auch darin, `daß hier eine Hand ist`, kann man sich irren.“ (ÜG, § 25).

Irrten wir, als wir die Weltbildsätze als weder bezweifel- noch wißbar vorführten? Denn ein einziges Beispiel zeigt, daß es ja doch möglich ist. Aber wie vorhin schon angedeutet: Ich wollte die Leserin nicht verprel- len, indem ich ihrer Lesezeit schadenfroh das Prädikat `sinnlos vergeu- det` aufdrücke. Zusammengefaßt läßt es sich so ausdrücken: Die Sätze, die wir Weltbildsätze nennen, sind es nur, solange sie nicht Gegenstand von Rechtfertigung oder Widerlegung sind, während wir sie trotzdem als `richtig` bezeichnen; kommen sie in expliziter Form in epistemischen Kontexten vor, sind sie keine Weltbildsätze (mehr). Sätze der Art `Hier ist eine Hand` dürfen, sobald sie also einen Wissensanspruch darstellen bzw. Gegenstand des (sinnvollen) Zweifels sind, nicht als Sätze bezeichnet werden, die wir weder wissen noch bezweifeln können.

Doch wie adäquat ist eine solche Erklärung? Kann dann nicht jeder Satz auch den Status eines Weltbildsatzes bekommen, da wir ja beim Sprechen viele andere Sätze auch nicht aussprechen bzw. hinterfragen? Nun, das Kriterium der Unterscheidung ist nicht, ob wir den Satz gerade ausspre- chen oder nicht, sondern in welchem Kontext wir ihn zur Sprache bringen. Auch jetzt, indem wir über die Weltbildsätze reden, befinden wir uns ja in einem bestimmten Zusammenhang; würde das eben angezweifelte Kriterium doch anerkannt werden, würden wir außerdem nie zum Sprechen über Welt- bildsätze kommen, da sie solche nur sein sollten, solange sie unausge- sprochen sind. Letztendlich würden wir sie demnach nie nennen können, da dies ihrem Begriff widersprechen würde; dann wüßten wir aber überhaupt nicht mehr, worüber wir reden, die Klasse der Weltbildsätze wäre also leer. Trotzdem ist mit dem Epitheton `unaussprechbar` auch etwas Wahres gesagt; daß wir diese Sätze in manchen Kontexten nicht zur Sprache brin- gen, heißt, daß in diesem Moment kein Anlaß bestand, sie in Frage zu stellen oder zu verteidigen; die Situation hat für ihre eventuelle epi- stemische Relevanz keinen Raum geschaffen.

Durch welche Eigenheit zeichnen sich die Situationen aus, in denen wir diese Sätze aussprechen? Ein kurzer Blick schon genügt um festzustellen, daß sie erstens dann sinnvoll erwähnt werden können, wenn sie Gegenstand, d.h. Objekt bestimmter Äußerungen sind. Sie umgekehrt zum Gegenstand von Überlegungen zu machen heißt allerdings noch lange nicht, daß hier Sinn- volles ü ber sie gesagt wird; Moore z.B. macht sie zum Thema eines Aufsat- zes, raubt ihnen aber den Sinn, indem er sie geradezu aus ihrer Objektge- fangenheit befreien und zu gleichberechtigten Partnern von Wissenssätzen machen möchte. Auch Wittgenstein thematisiert sie, aber nur, um ihnen ihren eigentlichen Charakter zuzuweisen; sie seien nicht wißbar und nicht bezweifelbar und werden, zweitens, dann sinnvoll erwähnt, wenn sie als Rechtfertigungen dienen und also nicht weiter hinterfragt werden. Das Problematische an diesen Sätzen ist, daß sie aufgrund ihrer Tri- vialität so allgemein erscheinen, daß sie zu einer `künstlichen Recht- fertigung` geradezu auffordern. Mit einem Satz wie `Ich weiß, daß hinter der nächsten Ecke ein Baum steht` würden wir das nicht tun; wir würden denken, man wolle uns zum Narren halten, da ich mir hier nach kurzer Zeit mehrere mögliche Begründungen sowohl dafür als auch dagegen einfallen lassen könnte und die Rechtfertigung oder Widerlegung demnach Sache mei- ner Phantasie wäre. Das trifft für die Weltbildsätze nicht zu; und da sie weniger schnell bzw. überhaupt nicht zum Übungsfeld meiner Phantasie zu geraten drohen und wir sie als gewissermaßen feststehend bezeichnen, füh- len wir uns veranlaßt, nun auch feststehende Begründungen für sie ausfin- dig zu machen. Nun ist es natürlich oft so, daß in hochspezialisierten Kontexten, wie den der Fachwissenschaften, bestimmte Sätze widerlegt oder gerechtfertigt werden; die Umstände sind hier keine alltäglichen, sondern im weitesten Sinne `künstlich`. Aber im Unterschied zu Moore, der eben- falls künstlich eine Situation erschafft, sind diese Sätze schon aus an- deren Sätzen heraus entstanden; sie haben Gründe, die ihnen zwar erst ei- nen hypothetischen Charakter verleihen, sich jedoch als adäquat oder in- adäquat herausstellen werden. Doch was für Gründe hat Moore, seine Sätze beweisen zu wollen? Es fehlt ihm ein glaubwürdiger Kontext, in welchem sie sinnvoll hätten auftreten können. Dabei werden sie unter Umständen durchaus zum Gegenstand von Rechtfertigungen: „Auf `Ich weiß, daß dort meine Hand ist` kann die Frage folgen `Wie weißt du es?`, und die Antwort darauf setzt voraus, daß dies so gewußt werden kann. Statt `Ich weiß, daß dort meine Hand ist` könnte man also sagen `Dort ist meine Hand` und hin- zufügen, wie man es weiß.“ (ÜG, § 40). Als feststehende Sätze dagegen sind sie eo ipso unbegründbar; es widerspricht einfach ihrem Begriff.

3. Der Irrtumsbegriff als Therapiechance

3.1. Was ist ein Irrtum (Teil 2)?

Woher wollen wir denn wissen, daß wir geirrt haben? Vielleicht haben Kiefern ja in Wirklichkeit kurze und Fichten lange Nadeln; vielleicht ist dieses Stück Papier hier kein Stück Papier, sondern ein Ball; vielleicht wurden wir von wundersamen Königen vor langer Zeit in einen langen, täu- schenden Schlaf versetzt und wachen gleich in einem federweichen Himmel- bett auf?

Für den Skeptiker sind das tatsächlich ernstzunehmende Fragen. Er ist in seinem Element, wenn er jeden, der auch nur den Mund aufzumachen wagt, in sein unersättliches Meer des Argwohns stößt. Genüßlich sieht er dann zu, wie die Ertrinkende zappelt und schreit, wundert sich jedoch schon seit geraumer Zeit, warum noch nicht ein einziger Mensch je untergegangen ist. Im Gegenteil; entweder treiben sie nun völlig erschöpft auf den zor- nigen Wogen und hoffen auf Gnade, oder sie erobern sich in narzißtischer Manier festen Boden unter den Füßen zurück. Wie man sieht: Der Skeptiker hat noch niemanden umgebracht. Und auch ihn will niemand umbringen, selbst wenn er sich nun seinerseits als Opfer einer Anklage wiederfindet; zitiert vor ein für Irrtümer zuständiges Gremium, vermag er unseren Vor- würfen nicht standzuhalten und muß mit gewissen Sanktionen rechnen. Diese fallen human aus: Wir wollen ihn sogar therapieren und mit seinen Schwä- chen und Stärken wieder in unseren Kreis integrieren.

Was, so fragen wir, wollte er eigentlich bezweifeln? War es ein legi - times Opfer des Zweifels ? Kann man aus oben genannten Gründen sinnvoll zweifeln? Nein. Warum nicht? Denn die Einwände klingen doch sehr ver - ständlich und brauchen sich nicht das Etikett der Absurdität umhängen zu lassen. Hierzu zwei wichtige Fragen: Wie kommt man auf solche Einwände? und Machen wir uns etwas aus ihnen?

So manchen ergreift bei den Worten des Skeptikers der dunkle Verdacht auf Unüberlegtheit; doch ihm wirklich zu widersprechen wagen wir nicht, da uns Gründe fehlen, die genauso unvergeßlich erscheinen wie die seinen. Was er sagt, mag vielleicht überspitzt sein, aber nicht unangebracht; wahrscheinlich waren wir es, die bisher über die Maßen leichtsinnig mit Urteilen umgegangen sind, und nur durch permanente Zufälle ist der ganze Schwindel noch nicht aufgeflogen. Trotzdem sollten wir ihm tapfer die Frage stellen, in welchem Zusammenhang seine Einwände mit unseren Urtei- len stehen? Was veranlaßt ihn, `unsere Kiefern` mit `wirklichen Kiefern` zu vergleichen, bzw. was sind letztere? Kann der Skeptiker sinnvoll an- nehmen, wirkliche Kiefern könnten ja kurze Nadeln haben, und die langen Nadeln hätten dann die wirklichen Fichten? Wir bringen den Skeptiker nun sehr schnell in arge Bedrängnis, wenn wir ihn fragen, was den Begriff der Kiefer für ihn bisher ausmachte? Er wird sagen, daß sie lange Nadeln ha- ben; aber es könnte nach ihm immer noch möglich sein, daß sich hinter diesem Begriff ein anderer, und zwar der `echte Begriff` verbirgt. Über den kann er uns allerdings erstens nichts sagen, und zweitens geht uns dieser wahrhaftige Begriff der Kiefer nichts an, da wir mit unserem volkstümlichen Kiefernbegriff auch sehr gut durch die Wälder reisen. Es erübrigt sich im Grunde, die Frage nach einem anderen Begriff als den, den wir haben, zu fragen, da es hierfür keine adäquate Erklärung gibt. Werfen wir einen Blick auf die beiden anderen Beispile. Wie sähe eine Erklärung für einen möglichen Irrtum aus, daß ich in meiner Hand kein Stück Papier, sondern einen Ball halte? Vorausgesetzt, ich leide nicht unter einer Geistesstörung. Kann ich mich hier irren? Nicht als gesundes menschliches Wesen; wie komme ich nämlich überhaupt darauf, das, was ich hier so mißtrauisch betrachte, für ein Stück Papier zu halten? Wohl da- durch, daß ich diesen Begriff nicht anders anzuwenden vermag. Ja, ich halte es nicht nur für ein Stück Papier; ich stelle es nie in Frage, ich suche weder Gründe dafür noch dagegen, weil ich auch im gewöhnlichen Le- ben nicht schließe, hier ein Stück Papier in den Händen zu halten. Eben- sowenig rechne ich ab und zu damit, irgendwann einmal aus einem Fieber- traum zu erwachen und von da mit seltsamen Lebewesen und Gegenständen zusammenleben zu müssen, die allesamt deshalb so merkwürdig sind, weil die ganzen Namen aus der Traumwelt nun plötzlich zu ganz anderen Dingen gehören; aber vielleicht richtet sich nach dem Aufwachen alles von allein und ich lache über die komischen Begriffsverwirrungen, die ich jetzt ge- rade begehe, ohne es zu merken; wie auch, ich lebe ja in einer Traumwelt, und dort ist bekanntlich alles möglich. Wie aber kommt der Skeptiker dar- auf, daß er und wir in einer Traumwelt leben? Wir haben doch schon oft genug erfahren was es heißt, zu träumen, wir haben doch einen sehr klaren Begriff davon. Und den Begriff des Traums können wir ziemlich gut trennen vom Begriff des Wachseins; was also sollte uns veranlassen anzunehmen, wir lebten jetzt und hier in einem Traum? Natürlich wird der Skeptiker wieder versuchen, uns einen fahrlässigen Begriff von Traum und Wachsein zu unterstellen, ohne uns allerdings erklären zu können, was wir uns sonst unter diesen Begriffen vorstellen sollen, wenn nicht das, was wir uns für gewöhnlich darunter vorstellen. Was sucht er hinter den Begrif- fen!? Echte Begriffe. Doch er kann uns die Idee der Unterscheidung von volkstümlichen und echten Begriffen nicht plausibel machen, da sie näm- lich gar nichts besagt; wir haben nicht mehr als diese unsere Begriffe, und es ist schlicht grotesk, daß wir auch nur versuchen sollen, uns unter ihnen etwas anderes vorzustellen als das, was wir uns eigentlich darunter vorstellen. Wozu denn!? Selbst wenn wir genügend Geduld und Phantasie aufbringen, ist es ja doch bloße Spielerei und hindert uns nicht, so zu handeln wie bisher. Ja, hat sich der Skeptiker einmal überlegt, daß es kein bloßer Zufall sein kann, daß wir gewisse Dinge voraussetzen und un- ser Handeln hier nicht widerspricht, sondern alles zu bestätigen scheint? „Unsre Rede erhält durch unsre übrigen Handlungen ihren Sinn.“ (ÜG, § 229).

Sollte uns jemand also eines Irrtums überführen wollen, muß er uns zeigen, wie wir uns hier geirrt haben. Kann er es nicht, ist der von ihm angeführte Grund nur ein angeblicher Grund, der keinen Zusammenhang mit unseren Regeln des Wissenserwerbs zu tun hat; sein Einwand gegen uns ist leer, da dieser zwar nicht behauptet, wir hätten eventuell eine gewisse Regel mißachtet, dafür jedoch alle grundlegenden Begriffe in Frage stellt. Man wirft uns dagegen berechtigterweise einen Irrtum vor, wenn wir offensichtlich bestimmte Regeln verletzt haben; denn im Gegensatz zum Wissen besteht der Irrtum gerade in der Abweichung von der Regel und ist logisch von derselben abhängig.

Natürlich unterlaufen uns immer wieder Fehler und Irrtümer; wir können aber nur deshalb von diversen Schnitzerchen reden, weil wir ab und zu auch etwas richtig machen und unsere Wohnzimmerwände mit den lächerlich- sten Auszeichnungen verzieren. Was der Skeptiker hier anzweifelt, ist, daß die Regeln selbst den Erfolg ihrer Einhaltung rechtfertigen, und da- mit auch, daß unsere Gründe Anspruch auf den Status Gründe überhaupt ha- ben. Dabei setzt er seinerseits Verständnis und Sinnstatus für seine ge- fräßigen Urteile voraus, möchte aber gleichzeitig jegliches Urteil kom- promittieren, ohne freilich die seinen mit in den Abgrund zu stürzen; vornehm hält er sie zurück. Er zweifelt, wo kein Zweifel angebracht ist: „`Wenn er das bezweifelt - was immer hier bezweifeln heißt -, dann wird er dieses Spiel nie erlernen.`“ (ÜG, § 329).

3.2. Moore, der Skeptiker und Wittgenstein

Es ging also beiden an den Kragen: Moore, der seinen vor Trivialitäten überquellenden Wissensfundus wohlwollend betrachtet, und dem Skeptiker, der voll stolzer Demut die universelle Fragwürdigkeit predigt. Etwas ab- seits steht Wittgenstein; und gelassen erklärt er uns, daß alles weiter so laufen wird wie bisher: Ab und zu glauben wir eine Behauptung in die

Welt setzen zu müssen, zuweilen werden wir Rechtfertigungen zum Besten geben, und manchmal treffen wir auch neben das anvisierte Ziel. Moore überschätzt nicht etwa sich selbst, sondern die Schuldfähigkeit des Wissensbegriffes: „Vom Menschen, in Moores Sinne, zu sagen, er wisse etwas; was er sage sei also unbedingt die Wahrheit, scheint mir falsch. - Es ist die Wahrheit nur insofern, als es eine unwankende Grundlage seiner Sprachspiele ist.“ (ÜG, § 403). Es macht keinen Sinn, Moores Sätze vor den Richter zu zerren und sich auf die (hoffnungslose) Suche nach Kron- zeugen zu machen; man wird keine solchen finden, weil die Sätze nichts verbrochen haben. Sie ihrerseits sind zuverlässige Zeugen anderer Äuße- rungen und werden nicht selten zu deren Anwälten.

Der Skeptiker dagegen wehrt jegliche Bekanntschaft mit dem Wissen überhaupt ab; auf das alltägliche Geplapper verlassen wir uns nur allzu gern, denn wir ahnen ja, daß wir in Wirklichkeit nie ein echtes Wissen erlangen können. Das Scheitern an der Begründung der Begründung der ... usw. usf. zwingt uns zum Verharren in den unsicheren, jedoch vertrauten volkstümlichen Begrifflichkeiten; obwohl der Skeptiker zugibt, daß ihre Verläßlichkeit fast schon verdächtig ist. Tatsächlich ist sie nicht nur verdächtig, sie ist auch kein Zufall, sie ist ganz und gar notwendig: „Ich will, eigentlich sagen, daß ein Sprachspiel nur möglich ist, wenn man sich auf etwas verläßt. (Ich habe nicht gesagt `auf etwas verlassen kann`.)“ (ÜG, § 509). Und auch der Skeptiker verläßt sich auf etwas; auf seine eigenen Sätze, die er wohl schlecht als speziellen Sprachgebrauch deklarieren kann. Wenn aber seine Sätze nur über denselben Rang verfügen wie andere auch, muß er diese in ihren unterschiedlichen Bedürfnissen an- erkennen, denn sollte er lieber auf die Sicherheit aller Worte und damit auch der seinen verzichten, gerät er in den Widerspruch, einen solchen Verzicht nie aussprechen und sinngemäß befolgen zu können, da ja diese seltsamen Entitäten bloße Geistergestalten sind.

Dabei ist es keinesfalls so, daß wir uns todesmutig in nebelverhüllte Sprachspiele stürzen, in der Hoffnung auf letztendliche Unversehrtheit. Wir spielen Sprachspiele und verzeichnen Erfolge oder Mißerfolge; die Re- geln aber stellen wir nicht in Frage, und sie sagen uns auch nicht, ob wir scheitern oder gewinnen: „Du mußt bedenken, daß das Sprachspiel sozu- sagen etwas Unvorhersehbares ist. Ich meine: Es ist nicht begründet. Nicht vernünftig (oder unvernünftig). Es steht da - wie unser Leben.“ (ÜG, § 559).

Literaturverzeichnis

Anscombe, G. E. M., von Wright, G. H. (Hrsg.) Wittgenstein, L.über Gewißheit. Baden-Baden 1997, 9. Auflage

[...]


1 Anscombe, G. E. M., von Wright, G. H. (Hrsg.) Wittgenstein, L. Über Gewißheit. Baden-Baden 1997, 9. Auflage, § 6 (Im Folgenden werden die zitierten Stellen aus Ü ber Gewißheit durch in Klammern gesetzte Paragraphen im laufenden Text angegeben; Ü ber Gewißheit wird dabei abgekürzt durch „ÜG“, es folgt die jeweilige Paragraphenzahl.)

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Der Irrtumsbegriff in Wittgensteins `Über Gewißheit`
Hochschule
Universität Potsdam
Note
1,3
Autor
Jahr
2001
Seiten
27
Katalognummer
V106748
ISBN (eBook)
9783640050239
Dateigröße
481 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Irrtumsbegriff, Wittgensteins, Gewißheit`
Arbeit zitieren
Grit Wagner (Autor:in), 2001, Der Irrtumsbegriff in Wittgensteins `Über Gewißheit`, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106748

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