Musikbusiness in USA und Deutschland


Facharbeit (Schule), 2001

10 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I.VORWORT

II.URHEBERRECHT-COPYRIGHT
1.DAS DEUTSCHE URHEBERRECHTSGESETZ
2. COPYRIGHT IN DEN USA

III.VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN
1.VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN IN DEUTSCHLAND
a) GEMA
b) GVL
2. VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN IN DEN USA
a) BMI
b) HFA

IV.ORGANISATIONEN

V.ENTWICKLUNG DES MUSIKMARKTES.

VI.NAPSTER - DER GEMEINSAME FEIND

VII. SCHLUSSFOLGERUNG

INHALT

LITERATURVERZEICHNIS

ERKLÄRUNG

I. Vorwort

Viele werden sich beim Lesen des Themas "Musikbusiness in USA und Deutschland" wohl fragen, was das mit dem Fach Englisch zu tun hat und würden es eher dem Fach Musik zuordnen. Dabei bedenken sie aber nicht, dass das Musikbusiness ein sehr wichtiger Wirtschaftsfaktor geworden ist, in den USA noch mehr und noch früher als in Deutschland. Außerdem ist die Popmusik in den USA sehr breit gefächert und stellt einen eigenen Kulturzweig dar. Wenn man sich mit der Kultur der USA beschäftigen will, sollte man keinesfalls das Thema Musik außen vor lassen. Die amerikanische Popmusik breitet sich in der ganzen Welt aus und auch die deutsche Kultur wird sehr stark vom "Trendgeber" USA beeinflusst. Es werden nicht nur Wörter oder Phrasen, die "cool" klingen aus dem Englischen übernommen, sondern auch der ein oder andere Musikstil, wie beispielsweise HipHop, Rhythm and Blues (R`n´B) oder House.

Ich habe dieses Thema gewählt, weil ich durch mein Hobby, die Musik und vor allem das Singen, des öfteren mit Themen wie Urheberrecht, GEMA, GVL, Vertragsrechte, etc. in Berührung gekommen bin, und sich mir dadurch nicht selten Proble me auftaten. Bei der Ausarbeitung dieser Facharbeit habe ich selbst einiges dazugelernt, zum Beispiel über das Urheberrecht oder die Verwertungsgesellschaften und deren Arbeit. Es hat mich interessiert, ob und wie sich das Musikbusiness in den USA von dem in Deutschland unterscheidet. Im "Land der unbegrenzten Möglichkeiten" gibt es unzählbar viele Institutionen für Musiker. Es ist also kein Wunder, dass die meisten Musiker und Produzenten der "Crème de la Crème" aus den Staaten kommen. Das gesellschaftliche Ansehen der Musiker in den USA ist hoch und die Musikkultur ist besser strukturiert und viel tiefer in der Gesellschaft verankert als in Deutschland.

II. Urheberrecht - Copyright

Die Veröffentlichung von Musik könnte nicht stattfinden, wenn es das Urheberrecht nicht gäbe. Die Musikindustrie handelt nicht mit Gegenständen wie Autos oder Kleidung, sie handelt mit Musikstücken, die nicht fassbar sind und die auf sehr unterschiedliche Art und Weise genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise die Aufführung in Radio oder Fernsehen, auf der Bühne (z.B. durch Schulbands) und in Filmen, in Einkaufszentren, Konzerthallen und Diskotheken oder die Aufnahme auf Tonträgern. Ohne das Urheberrecht wäre niemand dazu verpflichtet, für diese und andere Arten der Nutzung von Musikstücken zu zahlen. Weder Urheber noch der Publizisten hätten ein angemessenes und zum Leben notwendiges Einkommen und dieser Kulturzweig könnte nicht leben.1

1. Das deutsche Urheberrechtsgesetz

Durch das deutsche Uhrheberrechtsgesetz (UrhG) wird das Recht des Urhebers an seinem Werk geschützt und der Schutz dieser Werke geregelt (§ 1 UrhG). Das Urheberrecht ist in Deutschland nicht übertragbar. Die Musikurheber (Komponist und Textdichter) sind von diesem Gesetz in ihren "geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und der Nutzung des Werkes" gesichert (§ 11 UrhG). Ohne dieses Gesetz gäbe es keinen Ansporn für irgend jemanden, Songs, Bücher oder Stücke zu schreiben, ausser der persönlichen Befriedigung wegen. Die Publizisten würden ihr eigenes Geld investieren um ein Werk zu veröffentlichen, das dann von jedermann kopiert werden kann, ohne dass irgend jemand dafür Geld bekäme.

Anders als beim Patentschutz bedarf es beim Urheberrecht keiner Registrierung des Werkes. In § 10 des UrhG heißt es: "Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines Werkes (...) als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen." Kommt es zu einem Streit um die Urheberschaft an einem Musikwerk wird im Zweifel das früher entstandene Werk als das zuerst geschaffene angesehen. Ein Nachweis über den Zeitpunkt der Entstehung kann beispielsweise durch Hinterlegen des Werkes bei einem Notar erbracht werden.2

2. Copyright in den USA

Zwischen dem deutschen Urheberrechtsgesetz und dem amerikanischen Copyright gibt es nur einen wesentlichen Unterschied: In den USA ist das Copyright übertragbar. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Publizist einem Urheber die Rechte an einem Werk abkaufen kann. In den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es für das Copyright eine eigene Behörde, das United States Copyright Office, das seinen Sitz in der Library of Congress hat.

Das neue Urheberrechtsgesetz der USA wurde 1976 vom Kongress gebilligt und ersetzte das Gesetz von 1909. Das neue Gesetz löst viele Probleme und Unklarheiten, die unter dem alten bestanden. Es beschäftigt sich auch mit Problemen, die sich erst in den letzten Jahren und Jahrzehnten aus dem technischen Fortschritt heraus entwickelten, wie zum Beispiel das Überspielen auf Kassette, Fotokopieen, Kabelfernsehen oder Computer.3

III. Verwertungsgesellschaften

Je nach Auswertung der Werke stellt das UrhG einen Anspruch auf angemessene Vergütung zur Verfügung. Um diese angemessene Vergütung festzulegen, bedarf es der Verwertungsgesellschaften. In manchen Fällen ist die Wahrnehmung durch eine Verwertungsgesellschaft im Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben, vor allem bei der privaten Überspielung auf Kassette oder Video. Die Beträge hierfür werden beim Kauf der leeren Kassette bzw. des Videobandes mitbezahlt.

Verwertungsgesellschaften sind Organisationen, die die Rechte ihrer Mitglieder - das sind Komponisten, Texter und Publizisten - wahrnehmen, indem sie Lizenzen und Tantiemen für die öffentlichen Aufführungen der urheberrechtlich geschützten Werke ihrer Mitglieder sammeln. Die so gesammelten Gelder werden unter Berücksichtigung eines Verteilungsschlüssels an die Mitglieder ausgezahlt, nachdem Bearbeitungsgebühren und Zahlungen an andere Verwertungsgesellschaften abgezogen wurden. Ein Lizenznehmer hat das Recht, alle im Katalog der jeweiligen Verwertungsgesellschaft stehenden Werke aufzuführen oder zu senden.

1. Verwertungsgesellschaften in Deutschland:

a) GEMA

Die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" ist die wirtschaftlich bedeutendste, älteste und bekannteste Verwertungsgesellschaft in Deutschland. "Zweck des Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte". Die der GEMA zur kollektiven Verwertung übertragenen Rechte und Ansprüche sind in den GEMA-Berechtigungsverträgen festgelegt, die die GEMA mit Komponisten, Textdichtern und Musikern abschließt. Dazu gehört unter anderem auch, dass sich die GEMA national, innerhalb der Europäischen Union und auch international für das Urheberrecht einsetzt. Ohne diese wirtschaftliche Kehrseite des geistigen Eigentums kann der schöpferisch tätige Mensch seine Kreativität nicht entfalten. Die GEMA ist also gle ichzeitig Inkassoorganisation und Schutzorganisation für den Künstler. Für diese Dienstleistung der GEMA zahlt das Mitglied einen Jahresbeitrag.4

Ein Beispiel: Ein Komponist und Texter überträgt der GEMA Verwertungsrechte an einem von ihm geschriebenen Musikstück, d.h. er meldet sich mit dem Musikstück bei der GEMA an. Wird nun dieses Musikstück von einem dritten öffentlich aufgeführt, für Tonaufnahmen verwendet ("Cover") oder in irgendeiner anderen Weise genutzt, so muss dieser an die GEMA einen Geldbetrag entrichten. Bei einem Livekonzert beispielsweise trägt diese Kosten der Veranstalter des Konzerts. Je nach Häufigkeit der Aufführung oder Anzahl verkaufter Tonträger bekommt der Urheber von der GEMA einen bestimmten Geldbetrag ("Tantiemen") ausbezahlt.

b) GVL

Eine weitere wichtige Verwertungsgesellschaft in Deutschland ist die GVL. Die im März 1959 gegründete "Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH" ist die erste und nach wie vor einzige deutsche Verwertungsgesellschaft für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller. Auch international war die GVL eine neue Organisation. Das Gründungsdatum fiel in die Zeit der deutschen Urheberrechtsreform. Das Urheberrechtsgesetz von 1965 beinhaltete die Leistungsschutzrechte neben dem Urheberrecht als "verwandte Schutzrechte". Das Gesetz folgte dem Prinzip, dass der Erbringer einer Leistung die Möglichkeit haben muss, Einfluss auf bestimmte Nutzungen seiner Leistungen zu nehmen, und dass er an den Erträgen, die aus der Verwertung seiner Leistungen erzielt werden, beteiligt werden muss. In der Praxis bedeutet das, dass der Künstler die GVL darüber informiert, wenn von ihm erbrachte Leistungen der Öffentlichkeit durch Tonträger oder Sendung zur Verfügung gestellt werden. Somit ist die GVL die wichtigste Verwertungsgesellschaft für ausübende Künstler.5

Ein Beispiel: Ein Sänger singt in einem Lied für einen Tonträger. Eine Kopie der Rechtsübertragung, die der Sänger mit dem Produzenten abschließt, schickt er an die GVL. Die GVL wertet aus, wie häufig und wann das Lied übertragen wurde. Anhand dieser und einiger anderer Faktoren wird der Betrag errechnet, den der Künstler von der GVL zu erhalten hat. Die Mitgliedschaft in der GVL ist kostenlos, die Kosten tragen Radio- und Fernsehanstalten, die GEMA und die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielrechte), je nach Verwertung der Leistung.

2. Verwertungsgesellschaften in den USA:

a) BMI

BMI ist eine amerikanische Verwertungsgesellschaft, die über 250 000 Komponisten und Publizisten repräsentiert. Sie ist mit der deutschen GEMA vergleichbar, mit dem Unterschied, dass die Mitgliedschaft für Urheber kostenlos ist. BMI hat eine Reihe namhafter Mitglieder vorzuweisen, so wie Eric Clapton, Elton John, Moby, Shania Twain, David Bowie, Babyface, Eminem, Mariah Carey, James Brown, Sting, Oasis und Boyz II Men, um nur einige wenige herauszuheben. Zu dieser Liste lassen sich Legenden wie die Beatles, Chuck Berry, Little Richard, Santana und der Buena Vista Social Club dazuzählen. BMI wurde 1940 gegründet, basierend auf der Idee, dass alle Komponisten, Texter und Publizisten das Recht haben, für die Nutzung ihres Eigentums bezahlt zu werden, ohne eine Einschränkung, wie dieses Eigentum genutzt wird.

BMI war wesentlich an der Demokratisierung des amerikanischen Musikbusiness beteiligt und half, einen Kader von professionellen Songschreibern zu bilden. Die USA verfügt jetzt über mehr professionelle Komponisten als irgendeine andere Nation der Welt. Im frühen 20. Jahrhundert gab es nur eine voranstehende Verwertungsgesellschaft, die ASCAP (American Society of Composers. Authors and Publishers), gegründet 1914. Sie umfasste nur 1100 Komponisten und 140 Publizisten. Um in der ASCAP aufgenommen zu werden, musste ein Komponist 5 erfolgreiche Songs veröffentlicht haben. Diese Auflage verhinderte, dass frisches Blut in die Reihen der Mitglieder aufgenommen werden konnte. Demzufolge war die Hauptaufgabe von BMI, es Komponisten und Publizisten, die die Auflagen der ASCAP nicht erfüllen konnten, zu ermöglichen, auch an der Verwertung teilzuhaben.

Die Methode, die von BMI angewendet wird, um die Tantiemen zu berechnen, wird als allgemeingültige und fortschrittlichste Methode angesehen, die zur Zeit angewandt wird. Die Auszahlungen an die Urheber und Publizisten basieren in erster Linie auf Übertragungen von Rundfunk und Fernsehen. Es ist unmöglich über alle Aufführungen von Musik in allen anderen Bereichen (Restaurants, Discotheken, Einkaufszentren etc.) Aufzeichnungen zu führen. Mit über 100 000 Sendestationen in den USA ist es aber durchaus sicher anzunehmen, dass das, was im Radio läuft, ein Beispiel für das ist, was von anderen Nutzern gespielt wird. Dieses Beispiel wird nun multipliziert, sodass ein nationales Bild entsteht. Dieses Verfahren wird "Logging" genannt.6

b) HFA

Die Harry Fox Agency, Inc. wurde 1927 gegründet, um Informationen über das Lizensieren von Musikstücken für Publizisten bereitzustellen. Die HFA lizensiert Musikstücke für kommerzielle Platten, Kassetten, CDs und Computerchips, die für den privaten oder öffentlichen Gebrauch vorgesehen sind, für audiovisuelle Werke einschließlich Kinofilme, Fernsehen, DVDs und Videos, für Werbung in Radio und Fernsehen. Sie lizensiert auch ausländische Kompositionen, die in die USA zum Verkauf importiert wurden, kontrolliert die Lizenzvergabe und identifiziert nicht lizensierte Produkte. Die HFA repräsentiert heute mehr als 22 000 Musikpublizisten und lizensiert einen großen Prozentsatz der Musiknutzungen in den USA.7

IV. Organisationen

Neben den zwei Verwertungsanstalten gibt es in Deutschland noch den Rockmusikerverband, in den aber nur Musiker dieses Genres aufgenommen werden. Abgesehen davon gibt es ein paar wenige lokale und private Verbandsinitiativen in Deutschland, deren Bereich aber hauptsächlich Volksmusik, Blasmusik und Klassik ist. Versuche, Musikergewerkschaften in Deutschland zu organisieren, sind leider bislang gescheitert.

In den USA gibt es dagegen gut organisierte lokale Gewerkschaften für alle Musiker und Sänger, die in der AFM verankert sind. Die 1896 gegründete American Federation of Musicians ist eine demokratische Organisation für professionelle Musiker. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftliche Lage und die soziale Position der Musiker zu verbessern. Sie tut das, indem sie zum Beispiel den Musikern kostenlos Jobs vermittelt, Mindestlöhne festlegt und Versicherungen und Renten anbietet. Außerdem gibt es von der AFM organisierte Musikworkshops, Hilfe für tourende Musiker, Übungs- und Aufnahmeräume und ein Mitgliederverzeichnis, um den Service der AFM nur kurz zu umreißen.8

Dank der Gewerkschaft gibt es für die Musiker in den USA auch die Möglichkeit zu streiken, so wie das die Schauspieler bereits getan haben um höhere Löhne für Werbespots zu bekommen.

V. Die Entwicklung des Musikmarktes

Dass Musik mit Geld zu tun hat, ist vielen bekannt; dass dabei jedoch Umsätze in einer Höhe getätigt werden, die denen in bedeutenden Industriezweigen nicht nachstehen und in welchem Maß Musik durch finanzielle und wirtschaftliche Faktoren gesteuert wird, wissen wenige.

Eine jährliche Wachstumsrate von 12% hat die Musikbranche zu einer sehr stark wachsenden Konsumgüterbranche gemacht. Dies soll die nachfolgende Tabelle verdeutlichen.

Tabelle 1: Globale Musikumsätze 1990-1995

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

"Handbuch der Musikwirtschaft", Dr. Rolf Moser, Dr. Andreas Scheuermann (Hrsg.), Josef Keller Verlag; S.18

Das Wachstum der letzten Jahre ist vor allem auf die Digitalisierung zurückzuführen, die CD hat sich als Standartmusikformat der Neunziger durchgesetzt. Seit ihrer Einführung im Jahr 1983 hat sie die Welt im Sturm erobert. Auch die Veränderungen der Produktions- und Vervielfältigungsprozesse haben sich auf den Markt ausgewirkt. Das Equipment für Produzenten ist billiger geworden, dadurch gibt es immer mehr Produktionsstätten und das Angebot an Musik steigt. Trotzdem sind die Preise für CDs in den letzten Jahren nicht gesunken.

Die Vereinigten Staaten, die fast ausschließlich für den Weltmarkt produzieren, sind immer noch der größte Musikmarkt der Welt, mit Umsätzen von 12,1 Milliarden US $ 1995, gefolgt von Japan mit jährlichen Umsätzen von 7,5 Milliarden. Deutschland ist mit einem Umsatz von 3,2 Milliarden US $ der drittgrößte Markt weltweit.9

Tabelle 2: Aufschlüsselung nach Ländern (Umsätze und Tonträger in 1995)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

"Handbuch der Musikwirtschaft",

Dr. Rolf Moser, Dr. Andreas Scheuermann (Hrsg.), Josef Keller Verlag; S.19

Auch in Deutschland geht die Tendenz immer mehr zu englischsprachiger Musik, deutsche Produktionen werden auf dem Weltmarkt immer besser akzeptiert. Ein bekanntes Beispiel: Der Welthit "Mambo Nr. 5" von Lou Bega wurde in München produziert.

VI. Napster - Der gemeinsame Feind

Das erscheinen von neuen Medien weckt in den Musikunternehmen die Hoffnung, dass sich dadurch natürlich auch die Verkaufszahlen erhöhen. Doch die Multimediarevolution ist durchaus auch von einer kritischeren Se ite her zu betrachten. Das Hauptproblem, welches die Musikbranche durch die neuen Techniken hat, betrifft die Kontrolle und Gewährleistung der urheberrechtlichen Bestimmungen. Ganz besonders schwer ist dieses Problem zu lösen, wenn es sich um die Verbreitung von Musik via Internet handelt. Das World Wide Web ist, wie der Name schon sagt, weltweit. Es betrifft also die ganze Welt, wenn ein Programm wie Napster es ermöglicht, Musik kostenlos über das Internet zu tauschen und somit das Recht zahlloser Urheber auf der ganzen Welt verletzt. Es ist daher bezeichnend, dass Napster aus den USA kommt, dem Land, das den Weltmarkt in Sachen Musik bestimmt wie kein anderes.

Shawn Fanning hatte 1999 die Idee für ein Computerprogramm, das es ermöglichen sollte, Musikdateien, sogenannte MP3s, direkt von Computer zu Computer über das Internet zu tauschen. Er kombinierte eine Musik-Suchmaschine mit einem file-sharing System und, um die Kommunikation zu erleichtern, mit instant messaging, und schuf so das mittlerweile weltweit bekannte Programm Napster. Diese auf den ersten Blick geniale Idee, Musik über das Internet in der ganzen Welt zu verbreiten, hat viele Probleme aufgeworfen.

Denn auf den Computern der über 25 000 Napster-Usern stehen über 1 Milliarde Musikdateien zur freien Verfügung, die zum größten Teil urheberrechtlich geschützt sind. Die User können sich diese Titel kostenlos downloaden und die Urheber werden für die Nutzung ihres geistigen Eigentums nicht bezahlt. Napster scheint auch nicht einer der Jugendtrends zu sein, aus dem die Jugendlichen schnell wieder herauswachsen, da über die Hälfte der User über 30 ist. Für die User ist Napster bereits zu einem alltäglichen Gebrauchsgegenstand geworden, und weil es so einfach ist, mit Napster Musik aus dem Internet zu holen, bedenkt kaum einer der Napster-User, dass er mit der Nutzung dieses Programms gegen das Gesetz verstößt.

Die Musikindustrie fürchtet, dass sie in Zukunft weniger CDs verkaufen wird. Schätzungen zufolge wird die Musikindustrie in den nächsten 5 Jahren über 3 Milliarden US $ Verlust hinnehmen müssen, denn obwohl die Recording Industry Association of America, kurz RIAA, gegen Napster vor Gericht ging, konnte das Wachstum der Napster-Community nicht gebremst werden. Und selbst wenn Napster eines Tages geschlossen werden sollte, werden die User einfach zu anderen ähnlichen Internet-Communities wechseln, wie beispielsweise Gnutella oder Freenet. Deshalb werden schon fieberhaft neue Technologien entwickelt, die das unrechtmäßige Kopie ren von Musik verhindern sollen.10

VII. Schlussfolgerung

Abschließend bleibt zu sagen, dass allein aufgrund seiner Marktgröße Amerika mehr Einfluss auf den Musik-Weltmarkt hat. Darüber hinaus wird amerikanische Musik innerhalb der Gesellschaft des Landes durch eine gewachsene Lobby stark unterstützt. Für Musiker in den USA gibt es eine Reihe von Institutionen die sie unterstützen, etliche Wahlmöglichkeiten der Verwertungsgesellschaften und eine bessere Struktur durch Gewerkschaften. Aufgrund dieser gesellschaftlichen und kulturellen Begebenheiten ist die Musikkultur der USA wesentlich stärker als die Deutschlands.

In Zukunft ist zu erwarten, dass die Musikmärkte stärker zusammenwachsen werden. Die Tendenz in Deutschland geht heute schon dahin, dass mehr in englisch produziert wird, wodurch deutsche Musik für den Weltmarkt kompatibler wird. Dennoch wird Musikbussiness in Deutschland hinter dem Amerikas zurückbleiben, solange es in Deutschland nicht eine ähnlich gute Struktur gibt wie in den USA. Denn bei einer Gegenüberstellung der beiden Länder muss man zu dem Schluss kommen, dass Amerika, was Verbände, Organisationen und andere Institutionen für Musiker betrifft, Deutschland haushoch überlegen ist und sich Deutschland im Vergleich zu den USA auf dem Stand eines Entwicklungslandes befindet.

LITERATURVERZEICHNIS

I. Sekundärliteratur

"Handbuch der Musikwirtschaft" von Dr. Rolf Moser / Dr. Andreas Scheuermann (Hrsg.); Joseph Keller Verlag

II. Sonstiges

a) "Music Business" von Robin Randal, Seminararbeit

b) Satzung der GEMA, Neufassung vom 29./30. Juni 1999, Sonderdruck aus dem GEMA- Jahrbuch

III. Internet (siehe Diskette):

a)

- "Meet the Napster", Karl Taro
- "Trying to Hit Pause on Napster", Frank Pellegrini
- "Fears of a Tech Pioneer", Bill Joy
- "A Crisis of Content", Adam Cohen

alle aus TIME Magazin vom 02.10.2000; Vol.156 No.14 (Adresse: www.time.com)

b) GEMA - Homepage (Adresse: www.gema.de)

c) GVL - Homepage (Adresse: www.gvl.de)

d) BMI - Homepage (Adresse: www.bmi.com)

e) HFA - Homepage (Adresse: www.nmpa.org/hfa.html)

f) AFM - Homepage (Adresse: www.afm.org, www.afm6.org)

Erklärung:

Ich erkläre hiermit, dass ich die Facharbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und nur die im Inhaltsverzeichnis angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet habe.

[...]


1 "Music Business"; Robin Randall; Seminararbeit; S.79

2 "GEMA Informationen"; Herausgegeben von der GEMA an Ihre Mitglieder

3 "Music Business"; Robin Randall; Seminararbeit; S.79

4 "Handbuch der Musikwirtschaft", Dr. Rolf Moser, Dr. Andreas Scheuermann (Hrsg.), Josef Keller Verlag; S.663; "Satzung der GEMA", Neufassung vom 29./30. Juni 1999, S II1f; Internet:www.gema.de

5 "Handbuch der Musikwirtschaft", Dr. Rolf Moser, Dr. Andreas Scheuermann (Hrsg.), Josef Keller Verlag; S. 680 ff. Internet: www.gvl.de

6 Internet: www.bmi.com

7 Internet: www.nmpa.org/hfa.html

8 Internet: www.afm6.org; www.afm.org

9 "Handbuch der Musikwirtschaft", Dr. Rolf Moser, Dr. Andreas Scheuermann (Hrsg.), Josef Keller Verlag; S.17ff

10 Artikel aus TIME Magazine vom 02.10.2000; Vol.156 No.14; Internet: www.time.com

Ende der Leseprobe aus 10 Seiten

Details

Titel
Musikbusiness in USA und Deutschland
Note
2
Autor
Jahr
2001
Seiten
10
Katalognummer
V106814
ISBN (eBook)
9783640050895
Dateigröße
477 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Musikbusiness, Deutschland
Arbeit zitieren
Daniela Burghardt (Autor:in), 2001, Musikbusiness in USA und Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106814

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