Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt


Hausarbeit, 1999

28 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


INHALTSÜBERSICHT

EINLEITUNG

1 GESCHICHTE, ORGANISATION UND MITGLIEDER- ENTWICKLUNG DER NATIONALSOZIALISTISCHEN VOLKWOHLFAHRT (NSV)
1.1 DIE ENTSTEHUNG DER NATIONALSOZIALISTISCHEN VOLKSWOHLFAHRT
1.2 EINFÜHRUNG WICHTIGER SOZIALPOLITISCHER GESETZE IN DER NS-ZEIT
1.3 DIE ORGANISATION DER NSV
1.4 ENTWICKLUNG DER NSV-MITGLIEDSCHAFT VON 1933 BIS 1939
1.5 WELTANSCHAULICHE GRUNDLAGEN DER NSV

2 HAUPTAUFGABEN UND –ZIELE DER NATIONALSOZIALISTISCHEN VOLKSWOHLFAHRT
2.1 ERHOLUNGSFÜRSORGE
2.2 SCHWESTERNWESEN
2.3 KINDERGÄRTEN
2.4 HILFSSTELLEN FÜR MUTTER UND KIND
2.5 SONSTIGE ARBEITSBEREICHE

3 FÜRSORGEAUSBILDUNG UNTER DEM NATIONALSOZIALISMUS
3.1 DAS AUSBILDUNGSWESEN DER NATIONALSOZIALISTISCHEN VOLKSWOHLFAHRT

4 RESÜMEE HELFEN UND DIENEN -DIE ARBEIT VON FÜRSORGERN/INNEN WÄHREND DES HITLER-FASCHISMUS

LITERATUR

Einleitung

Gegenstand dieser Arbeit ist die Untersuchung der Frage, inwieweit Sozialarbeit im Nationalsozialismus stattfand. Was waren die Besonderheiten der Wohlfahrtspolitik im NS- Staat? Welches waren die Hauptaufgaben der Parteiorganisation „Nationalsozialistische Volkswohlfahrt“, die 1931 gegründet, zur zweitgrößten Massenorganisation der NS-Zeit wurde? Wie funktionierte das riesige Räderwerk der Massenvernichtung und wie verhielten sich unsere damaligen Berufskollegen/innen, die Fürsorger/innen? Es soll untersucht werden, wie sich die NS-Ideologie und die aus ihr hervorgegangene „Erbund Rassenlehre“ auf die Sozialarbeit und die von fürsorgerischen Maßnahmen betroffenen Menschen ausgewirkt haben. Wie wurden Menschen von den Hilfen der Sozialarbeit ausgegrenzt, welche Funktion übernahmen hierbei die Sozialarbeiter und Fürsorger der NSV?

Da ich mich für die Zeit von 1933 bis 1945 immer schon besonders interessiert habe, besonders für die Hintergründe und Durchführung der menschenverachtenden und –vernichtenden Politik, widme ich mich in dieser Arbeit diesem dunklen Abschnitt deutscher Geschichte. Unter Berücksichtigung des Vorlesungsinhaltes untersuche ich in dieser Arbeit der Art und Stellung der Sozialarbeit unter dem faschistischen Regime.

Ziel dieser Arbeit ist, die historische Entwicklung der NSV aufzuzeigen, die Hauptaufgaben dieser Parteiorganisation darzustellen, sowie ihren Stellenwert im Rahmen faschistischer Gesellschaftspolitik zu verdeutlichen. Ferner geht es um die Art der Ausbildung unter dem NS-Regime.

Im ersten Teil möchte ich die Entstehungsgeschichte der NSV, deren Organisation sowie die ideologischen Grundlagen, auf denen ihr menschenvernichtendes Handeln basierte, erläutern. Im Anschluß daran folgt die Darstellung der Hauptziele der NSV und ihres Selbstverständnisses. Im dritten Teil möchte ich auf die Ausbildung der Fürsorgerinnen im NS-Staat eingehen, und der Frage nachgehen, wie ausgebildet und welche Unterrichtsinhalte gelehrt wurden. Den Schluß bildet ein persönliches Resümee, in dem ich einige „Widerständler“ unter den Sozialarbeitern im Nationalsozialismus zu Wort kommen lasse.

1 Geschichte, Organisation und Mitgliederentwicklung der Nationalsozialistischen Volkwohlfahrt (NSV)

1.1 Die Entstehung der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt

Nach der Berufung Adolf Hitlers zum Reichskanzler durch den Reichspräsidenten von Hindenburg 1933, wurde die Wohlfahrtspflege unter das Diktat der nationalsozialistischen Volkswohlfahrt gestellt.1

Die NSV wurde 1931 als eine von zahlreichen NS-Wohlfahrtsinitiativen in Berlin-Wilmersdorf gegründet und 1932 beim Amtsgericht Berlin-Tempelhof als Verein eingetragen. Die Aktivitäten dieser Hilfsorganisationen beschränkten sich bis zur „Machtergreifung“ darauf, Parteimitgliedern und –sympathisanten zu helfen, „die wegen ihres Bekenntnisses zum Nationalsozialismus arbeitslos wurden, in die Gefängnisse wanderten und andere Not und Bedrängnis erleiden mußten“.

Schon im Juli 1933 wurde die NSV nach dem Verbot der Arbeiterwohlfahrt neben Caritas, Innerer Mission und dem Deutschen Roten Kreuz als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege anerkannt. Im selben Monat schlossen sich diese Verbände zur „Reichsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege“ zusammen. Diese Gemeinschaft erhielt im März 1934 den Namen „Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege“.

Die nationalsozialistische Regierung verbot die liberalen, jüdischen und sozialistischen Wohlfahrtsverbände, ihr Vermögen wurde eingezogen und die Mitarbeiter verhaftet, oder sie erhielten Berufsverbot. Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt nahm die kirchlichen Verbände unter ihre Fittiche und eignete sich teilweise deren Vermögen an.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anerkennungs”urkunde” Hitlers

Quelle: “10 Jahre NSV”, hrsg. von der NSDAP, Gau Hamburg, Hauptamt für Wohlfahrt (1943), S. 11, in: E. Hansen, Wohlfahrtspolitik im NS-Staat, Augsburg 1991

Nachdem sich der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) im Juli 1933 der NSV angeschlossen hatte, beschloß er im Juni 1934 seine Liquidation und löste sich auf, indem der größere Teil seiner Einrichtungen der NSV unterstellt wurde. Die NSV baute aufgrund dieser

„Übernahme“ und des Stellenwertes als Wohlfahrtsorganisation innerhalb der NSDAP ihre Führungsrolle unter den freien Verbänden aus. Zirka 12 Mio. Mitglieder waren aufgerufen, mittels privater Spenden Kampagnen, wie das „Winterhilfswerk“ durchzuführen, die vor allem in den Kriegszeiten den Hilfsbedürftigen und „Volksgenossen“ eine Solidargemeinschaft vorspiegelten.

Vorerst widmeten sich Frauen parteiintern, meist aber örtlich wie regional begrenzt, fürsorgerischen Tätigkeiten, um der „Kampfgemeinschaft der Männer Förderung und Rückhalt“ zu geben. Mit Beginn der Weltwirtschaftskrise, dem Erstarken der NSDAP und der Zunahme der tätlichen Auseinandersetzungen mit SPD- und KPD-Mitgliedern wurden von der Untergliederungen der NSDAP mehr und mehr Hilfsmaßnahmen organisiert. Vor allem arbeitslosen und in den zahllosen „Saalund Straßenschlachten“ verwundeten SA-Männern und ihren Familien sollte geholfen werden. Es wurde bald deutlich, daß die Hilfsmaßnahmen, insbesondere die in verstärktem Maße eingerichteten „SA-Küchen“, eine ausgezeichnete Werbung für die NSDAP darstellten.

1.2 Einführung wichtiger sozialpolitischer Gesetze in der NS-Zeit

1932 Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden

1933 Ermächtigungsgesetz

Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich

Gesetz über Treuhänder der Arbeit (Beseitigung der Tarifautonomie) Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit

Gesetz über Verhütung erbkranken Nachwuchses

1934 Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit Gesetz über Heimarbeit

Gesetz über die Einheit von Partei und Staat Gesetz zur Erweiterung des Kündigungsschutzes

1935 Gesetz über die Einführung des Arbeitsbuches

Gesetz über Wochenhilfe und Genesendenfürsorge in der Krankenversicherung

1937 Gesetz über den Ausbau der Rentenversicherung

1938 Gesetz über Kinderarbeit und die Arbeitszeit der Jugendlichen (Jugendschutzgesetz) Arbeitszeitordnung2

Quelle: Friedrich Syrup/Otto Neuloh: Hundert Jahre staatliche Sozialpolitik, 1839 – 1939, Stuttgart, 1957

1.3 Die Organisation der NSV

Der NSDAP wurde durch das „Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat“ vom 01.12.1934 das Monopol des Staates auf öffentliche Gewalt zugesprochen. Als ein der Partei angeschlossener Verein nahm die NSV an der öffentlichen Gewalt der NSDAP teil, die NSV- Verwaltung wurde zur öffentlichen Verwaltung. Der Organisationsaufbau der NSV entsprach dem der NSDAP. Betreut und überwacht wurde die NSV vom Hauptamt für Volkswohlfahrt

(HafVW). Die strenge hierarchische Gliederung der NSDAP und ihren Untergliederungen Reich, Gau, Kreis, Ortsgruppe, Zelle, und Block galt sowohl für die NSV als auch für das HafVW. Auf diese Weise waren die politischen Leiter der Hauptämter zugleich Führer der NSV. Hierdurch sollte die enge Zusammenarbeit zwischen der NSDAP und der NSV sichergestellt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Otto/Sünker (Hrsg.), Soziale Arbeit und Faschismus, Bielefeld 1986: S. 202

1.4 Entwicklung der NSV-Mitgliedschaft von 1933 bis 1939

Laut § 3 der Satzung der NSV vom 14.08.19333 konnte „jeder unbescholtene Angehörige des deutschen Volkes Mitglied werden, der das 21. Lebensjahr vollendet hat und rein arischer

Abstammung ist“. Bis Kriegsbeginn wuchs die NSV auf ca. 12 Mio. Mitglieder an und war damit nach der DAF (Deutsche Arbeitsfront) zweitstärkste faschistische Massenorganisation.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Th. Witt, 1972: The Nazi Party and Social Welfare 1919 – 1939, in: Otto/Sünker (Hrsg.), Soziale Arbeit und Faschismus, Bielefeld 1986: S. 204

Für den Beitritt zur NSV lassen sich zwei Hauptbeweggründe nennen. Erstens war man durch eine NSV-Mitgliedschaft relativ sicher, nicht in andere Parteioder NS-Organisationen eintreten zu müssen, zweitens konnte man – nach dem Aufnahmestopp für die NSDAP – seine politische Zuverlässigkeit durch Übernahme von Funktionen innerhalb der NSV demonstrieren. Wieder andere sahen in der NSV eine Möglichkeit, in der finanziell gesicherten, zunächst nicht in strikten hierarchischen Strukturen arbeitenden Organisation besser und freier arbeiten zu können.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Mitgliederwerbung der NSV, in: E. Hansen, Wohlfahrtspolitik im NS-Staat, Augsburg 1991: 35

[...]


1 M. Erler, Soziale Arbeit, Weinheim 1993: 76

2 Norbert Preußer (Hrsg.), Armut und Sozialstaat, München 1982: 42

3 Ballarin et al. (Hrsg.), Deutsche Wohlfahrtspflege, Leipzig 1937

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt
Hochschule
Hochschule Fulda
Veranstaltung
Geschichte der Sozialarbeit
Note
1,7
Autor
Jahr
1999
Seiten
28
Katalognummer
V107118
ISBN (eBook)
9783640053933
Dateigröße
727 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Nationalsozialistische, Volkswohlfahrt, Geschichte, Sozialarbeit
Arbeit zitieren
Marlis Moritz (Autor:in), 1999, Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107118

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