INHALTSVERZEICHNIS
1 Einleitung
2 Historische Entwicklung sozialer Ungleichheit
2.1 Das vorindustrielle Ständegefüge.
2.2 Die frühindustrielle Klassenstruktur
2.3 Das industriegesellschaftliche Schichtungsgefüge
3 Grundbegriffe
3.1 Definition „soziale Ungleichheit“
3.2 Dimensionen sozialer Ungleichheit
3.3 Strukturierungsarten
3.4 Ursachen und Determinanten sozialer Ungleichheit
4 Neuere Theorien sozialer Ungleichheit
4.1 Ökonomische Theorien sozialer Ungleichheit
4.2 Politische Theorien sozialer Ungleichheit
4.3 Soziokulturelle Theorien sozialer Ungleichheit
5 Soziale Ungleichheit zwischen Männern und Frauen
5.1 Überblick
5.2 Bildung und Ausbildung
5.3 Arbeitswelt
5.4 Politik
5.5 Rolle in der Familie
6 Schluß/Diskussion
7 Anhang
7.1 Literatur
7.2 Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
Menschen leben in sozialen Beziehungsgefügen wie Familie, Betrieb, Schule etc. und nehmen hierin soziale Positionen ein. Je nachdem welche soziale Position sie innehaben, lassen sich bestimmte Gemeinsamkeiten oder Unterschiede erkennen. Mit den sozialen Positionen sind Lebens- und Arbeitsbedingungen verknüpft, die die Positionsträger nicht nur unterschiedlich oder gleich erscheinen lassen, sondern auch höher- oder tiefergestellt, bevorrechtigt oder benachteiligt (Hradil 2001, 15). Mit diesen Erscheinungen befaßt sich die Soziologie unter dem Thema „Soziale Ungleichheit“.
Im historischen Ablauf kann nicht von einer Konstanz der Dimensionen ausgegangen werden. Bildungstitel spielten in bestimmten Gesellschaftsformen kaum eine wesentliche Rolle, während die “ständische Herkunft” in modernen Gesellschaften keine Rolle mehr spielt. Kastengesellschaft, Ständegesellschaft, Klassengesellschaft, Schichtgesellschaft sind Begriffe für bestimmte Ungleichheitsformen in verschiedenen Gesellschaften.
Theorien sozialer Ungleichheit versuchen sowohl die wichtigen Dimensionen sozialer Ungleichheit zu identifizieren, die Mechanismen und Prozesse ihrer Stabilität und ihrer Veränderung zu benennen wie auch entsprechende "Modelle" zur Beschreibung einer Gesellschaft zu entwickeln.
Die soziale Disparität kann gewollt oder ungewollt sein, aus Unterdrückung oder aus rechtens angesehenen Verteilungsvorgängen hervorgehen. Immer jedoch geht es um Voroder Nachteile von Lebensbedingungen, die das Leben des einzelnen und der Gesellschaft beeinflussen (Hradil 2001, 15 - 16).
Die ungleiche Verteilung von Einkommen, Wohlstand, Bildungsmöglichkeiten und Belastung in den beiden vereinten Teilen Deutschlands, die weiterhin bestehenden geschlechtsspezifischen Ungleichheiten, die ungleichen Bildungs- und Berufschancen von Deutschen und Ausländern, die wieder verstärkt wahr genommene Armut und die Frage nach den damit verbundenen Lebenschancen der betroffenen Personen sind Erscheinungsformen sozialer Ungleichheit von heute.
Das öffentliche Interesse richtet sich insbesondere auf soziale Ungleichheiten innerhalb Gruppierungen, deren Zugehörigkeit nicht vom einzelnen beeinflußt werden kann. Diese Gruppierungen sind beispielsweise Männer und Frauen. Disparitäten innerhalb dieser Gruppierungen werden als besonders „ungerecht“ in unserer Gesellschaft angesehen (Hradil 2001, 35). Diese Ungleichheiten nehmen einen erheblichen Einfluß auf die Lebenschancen von Individuen und Kollektiven.
Im folgenden erhält der Leser einen historischen Einblick (Kap. 2), wird über die grundsätzlichen Begriffe informiert (Kap. 3), erhält einen Überblick über die neueren Theorien sozialer Ungleichheit (Kap. 4) und erhält einen Überblick über die
Erscheinungsformen sozialer Ungleichheit, was anhand Disparitäten zwischen den Geschlechtern exemplarisch aufgezeigt wird (Kap. 5).
2 Historische Entwicklung sozialer Ungleichheit
Um soziale Ungleichheit von heute in Deutschland besser verstehen zu können, erscheint es sinnvoll, frühere Ungleichsstrukturen zu erfassen.
Im mitteleuropäischen Raum kann vereinfacht von vier Epochen mit jeweils eigenen Ungleichgefügen ausgegangen werden:
„Das vorindustrielle Ständegefüge“, „die frühindustrielle Klassenstruktur“, „das industriegesellschaftliche Schichtungsgefüge“ und die „zugleich pluralisierte und polarisierte Ungleichheitsstruktur fortgeschrittener Industriegesellschaften“ (Hradil 2000, 196).
2.1 Das vorindustrielle Ständegefüge
In der vorindustriellen Ständegesellschaft war das Individuum durch seine familiäre Herkunft festgelegt. Die Lebensbedingungen waren davon abhängig, in welchen Stand ein Mensch hineingeboren wurde (Hradil 2000, 197). Zwischen den Ständen wurde grob wie folgt differenziert: Dem Adels-, Bürger- und Bauernstand.
Wer in einen dieser Stände hineingeboren wurde, gehörte in der Regel ein Leben lang zu diesem Stand (Hradil 2001, 37). Die Ungleichheiten bestanden aus rechtlich festgelegten Privilegien wie Ungleichheiten der Besteuerung, der Wahlrechte, der Erwerbsmöglichkeiten, der Arbeitspflichten usw. Diese Vorteile bzw. Verbote existierten im gesamten Alltagsleben. Die Konsequenz dieser Vorbzw. Nachteile führte zu einer „standesgemäßen“ Lebensweise (Hradil 2000, 197). Es bestand kaum eine Möglichkeit, von Stand zu Stand aufoder abzusteigen. Die Ständegesellschaft konnte sich über Jahrhunderte hinweg zum einen durch die bereits rechtlich erwähnten Bestimmungen behaupten, zum anderen aufgrund berufsständisch gebundener Vereinigungen wie den Zünften und Gilden („Schuster bleib bei deinen Leisten“). Gefestigt wurde die Ständegesellschaft zusätzlich durch die damals vorherrschende kirchliche Anschauung (Hradil 2001, 113). Erst im Spätmittelalter kam es zu Kämpfen um politische Rechte in den Städten. Diese führten zu einer „Umschichtung in den Herrschaftsverhältnissen und in der Statusverteilung“ (Hradil 2001, 114). Auch kam es zu Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Geistlichkeit und der Bedienstetengruppe des Adels. In manchen Perioden kam es zu einem Zufluß zum Adel durch Personen, die durch besondere Verdienste geadelt wurden oder sich einkauften (Hradil 2001, 114).
Durch diese Auf- und Abstiege wurde das Gesamtgefüge sozialer Ungleichheit jedoch nur geringfügig verändert. Zum Ende der Ständegesellschaft fiel vor allem die Umschichtung innerhalb der Bauern auf. Die Armut auf dem Lande und der Besitzlosen wuchs, und die Gruppe der Hofbesitzer verringerte sich.
2.2 Die frühindustrielle Klassenstruktur
Mit der Industrialisierung, welche in Deutschland Anfang des 19. Jahrhunderts einsetzte, wurde die Determinante „familiäre Herkunft“ durch Eigentum an Produktionsmitteln ersetzt. Die Produktionsmittelbesitzer bzw. Besitzer von Fabriken, Maschinen oder Kapital brachten
es zu Reichtum, Macht und Einfluß (Hradil 2000, 197). Wer nichts besaß unterwarf sich den Besitzenden und kämpfte um einen Arbeitsplatz. Meist reichte der Lohn in den Fabriken kaum, um eine Familie zu ernähren. Deutschland spaltete sich in zwei Klassen auf, die der Besitzenden und der Besitzlosen, der Bourgeoisie und dem Proletariat. Die Klassen waren nun nicht mehr von rechtlichen Privilegien voneinander getrennt wie die Stände, sondern von ökonomischen und gesellschaftlichen „Schranken“. Die Ständestruktur war allerdings noch nicht ganz verschwunden, was sich u. a. in der Vererbung von Besitztümern zeigte und dem Anliegen der Großbürger, Adel zu erlangen (Hradil 2000, 197).
2.3 Das industriegesellschaftliche Schichtungsgefüge
Im 20. Jahrhundert wurde die wichtigste Determinante die „Berufsstellung“. Die Zahl der besitzlosen unselbständigen Erwerbstätigen stieg beträchtlich. Es entstand eine Berufshierarchie. Mit dem Beruf waren Vor- und Nachteile von Lebensbedingungen verknüpft. Die wichtigsten Dimensionen, die mit dem Beruf verbunden waren, stellten nun Bildung, Einkommen, Erwerbschancen, Prestige und Macht dar. Die Verteilung der Vor- und Nachteile wird als Schichtungsgefüge bezeichnet. Das Schichtungsgefüge trat an Stelle des Klassen- und Ständegefüges, ohne diese ganz zu verdrängen. Industriegesellschaften werden daher auch als „geschichtete Gesellschaften“ tituliert.
3 Grundbegriffe
Jede Fachdisziplin hat ihre eigene Terminologie, so auch die Soziologie. Zum besseren Verständnis sind nachfolgend einige wichtige Grundbegriffe erklärt.
3.1 Definition „soziale Ungleichheit“
„Soziale Ungleichheit liegt dann vor, wenn Menschen aufgrund ihrer Stellung in sozialen Beziehungsgefügen von den ‘wertvollen Gütern’ einer Gesellschaft regelmäßig mehr als andere erhalten.“ (Hradil 2001, 30).
Aus der oben genannten Definition für soziale Ungleichheit von Prof. Hradil (2001) ergeben sich drei Voraussetzungen, damit soziale Ungleichheit vorliegt:
- Die Güter müssen wertvoll sein.
Bestimmte Güter gelten in einer Gesellschaft als wertvoll, weil bestimmte Werte bestehen, d. h. „Vorstellungen vom Wünschenswerten“, Zielvorstellungen wie Wohlstand, Sicherheit, Gesundheit und individuelle Autonomie. Diese Vorstellungen von einem guten Leben lassen sich nur mit bestimmten Gütern wie Geld, Bildungsabschluß, gesunde Arbeitsbedingungen, unkündbare Stellung etc. verwirklichen. Besitzt man wertvolle Güter, so hat man Vorteile gegenüber anderen, die einen besseroder höhergestellt erscheinen lassen. Durch die wertvollen Güter kommt es zu besseren Lebensbedingungen (Hradil 2001, 28).
- Verteilung der wertvollen Güter.
In der Soziologie wird nur dann von sozialer Ungleichheit gesprochen, wenn die „wertvollen Güter“nicht absolut gleich verteilt sind. Von absoluter Ungleichheit wird gesprochen, wenn ein Gesellschaftsmitglied von den wertvollen Gütern einer Gesellschaft mehr erhält als ein anderes. Eine Erscheinungsform der nicht absolut gleichen Verteilung ist demnach die Lohndifferenz zwischen beispielsweise einem Mann und einer Frau.
Der Begriff „soziale Ungleichheit“ läßt es somit zunächst offen, ob soziale Ungleichheit
„ungerecht bzw. illegitim“ ist, ein „soziales Problem“ darstellt oder „gerechtfertigt“ ist (Hradil 2001, 29).
Relative Ungleichheit, welche nicht unter soziale Ungleichheit fällt, besteht im Hinblick auf die Verteilungskriterien wie Leistung, Bedürfnisse, Alter, Dienstalter und tritt dann auf, wenn einer mehr verdient, als ihm gemäß seiner Leistung zusteht (Hradil 2001, 28 - 29). Dies ist beispielsweise im öffentlichen Dienst der Fall, wenn ein Angestellter aufgrund seines Dienstalters mehr erhält als ein jüngerer Angestellter, der die gleiche Arbeit verrichtet.
- Regelmäßige Verteilung.
Der Begriff „soziale Ungleichheit“ schließt nur jene wertvollen Güter ein, die regelmäßig ungleich verteilt sind. Unter auf regelmäßige Weise ungleich verteilte wertvolle Güter werden jene verstanden, welche in sozial strukturierter, vergleichsweise beständiger und verallgemeinbarer Form verteilt werden. Dies sind beispielsweise Einkommens- und Machtdifferenzierungen, welche an eine bestimmte berufliche Position gebunden sind. Diese Bindung an „relativ“ konstante gesellschaftliche Beziehungen und Positionen unterscheidet soziale von anderen Ungleichheiten.
„Natürliche“, wie z. B. eine angeborene Behinderung, „momentane“, wie z. B. Gefangenschaft, „zufällige“ wie z.B. ein Lottogewinn oder „individuelle“ wie beispielsweise eine psychische Eigenart, Ungleichheiten werden somit nicht als soziale Ungleichheiten bezeichnet (Hradil 2001, 29).
In der Realität haben diese Ungleichheiten jedoch sehr wohl Relevanz, da sie meist mit
„sozial strukturierten Ungleichheiten“ zusammenwirken und auf vielfältige Weise ineinander verschränkt sind (Hradil 2001, 30).
3.2 Dimensionen sozialer Ungleichheit
Da es eine Fülle von Phänomenen sozialer Ungleichheit gibt, hat die Soziologie sie mittels beschreibender Kategorien zusammengefaßt und als „Dimensionen“ bezeichnet.
Die heutigen Basisdimensionen sind:
Materieller Wohlstand, Macht, Prestige und Bildung.
Die Dimension Bildung kam spätestens in „postindustriellen Wissens- und Informationsgesellschaften“ hinzu und hat heute wohl auf alle angestrebten Zielvorstellungen Auswirkung (Hradil 2001, 31).
- Arbeit zitieren
- Renate Heinss (Autor:in), 2002, Formen sozialer Ungleichheit in der Moderne in Deutschland. Disparitäten zwischen den Geschlechtern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107159
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