Tarifverhandlungen stehen in der Regel im Fokus der Öffentlichkeit. Jahr für Jahr werden in Deutschland rund 8.000 Tarifverträge abgeschlossen. Insgesamt sind derzeit über 50.000 Tarifverträge in Kraft. Die Festlegung der Löhne und Arbeitsbedingungen ist für viele wirtschaftliche und gesellschaftliche Größen von Bedeutung.
Grundlage für die Entstehung von Tarifverträgen ist die rechtliche Ausgestaltung des Tarifrechts in Deutschland. Im vorliegenden Werk werden die Rechtsgrundlagen und Elemente dieses Tarifrechts untersucht.
Die Arbeit ist in sieben Teile untergliedert. Nach der Einleitung und der Beschreibung von Grundlagen des Tarifrechts in Deutschland in den Kapiteln 1 und 2 folgt in Kapitel 3 eine Beschreibung der Rechtsgrundlagen, auf die sich das deutsche Tarifrecht stützt. Kapitel 4 stellt die Tarifparteien als Akteure im Tarifrecht vor, Kapitel 5 beschreibt den Tarifvertrag. In Kapitel sechs folgt dann die Darstellung des Abschlusses eines Tarifvertrages sowie schließlich in Kapitel 7 ein Fazit sowie ein Ausblick auf künftige Entwicklungen des Tarifrechts.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen des Tarifrechts in Deutschland
2.1. Tarifautonomie als Grundelement des deutschen Tarifrechts
2.2. Historische Entwicklung
3. Rechtsquellen
4. Tarifparteien
4.1 Tariffähigkeit
4.2 Gewerkschaften
4.3 Arbeitgeberverbände
5. Tarifvertrag
5.1 Bestandteile
5.2 Arten
5.3 Funktionen
5.4 Geltungsbereiche
5.5 Tarifbindung
5.6 Beendigung eines Tarifvertrages
5.7 Allgemeinverbindlichkeit
5.8 Publizierung
6. Abschluss von Tarifverträgen
6.1 Schlichtung
6.2 Arbeitskampf
7. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit verfolgt das Ziel, die rechtlichen Grundlagen und Elemente des deutschen Tarifrechts detailliert zu untersuchen und die Funktionsweise der Tarifautonomie im Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft darzustellen.
- Historische Entwicklung und rechtliche Einbettung des Tarifrechts
- Strukturen und Anforderungen an die Tarifparteien
- Aufbau, Funktionen und Geltungsbereiche von Tarifverträgen
- Prozesse bei Tarifverhandlungen, Schlichtung und Arbeitskampf
Auszug aus dem Buch
4.1. Tariffähigkeit
Das Recht zum Abschluss von Tarifverträgen (Tariffähigkeit) orientiert sich dabei an den nachfolgenden Mindestanforderungen:
• Nur wenn sich die Mitglieder einer Organisation freiwillig zusammengeschlossen haben, ist diese tariffähig.
• Die Organisationen müssen auf Dauer angelegt sein, so dass sie von Mitgliederwechseln unabhängig sind.
• Eine überbetriebliche Organisation sollte gegeben sein.
• Die Organisationen sollten gegnerfrei strukturiert sein, d.h. keine Mitglieder der gegnerischen Seite (bspw. auf Arbeitnehmerseite keine Mitglieder von Arbeitgeberseite) zählen.
• Finanziell sollten die Organisationen unabhängig sein, darüber hinaus von Parteien, Kirchen und Staat weisungsunabhängig sein.
• Die Akzeptanz der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik sollte gewährleistet sein, die sich auch in der verbandsinternen Organisation wiederfinden sollte.
• Die Verbände sollten tarifwillig sein, d.h. sie sollten in ihren Statuten die Aufgabe des Abschlusses von Tarifverträgen manifestiert haben.
• Tarifpartner sollten durchsetzungsfähig sein. Sie sollten von Mitgliederstärke und Finanzkraft so mächtig sein, dass die Gegenseite zu Tarifverhandlungen bereit ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Bedeutung des Tarifrechts in Deutschland ein und gibt einen Überblick über den inhaltlichen Aufbau der Arbeit.
2. Grundlagen des Tarifrechts in Deutschland: Hier werden die Tarifautonomie als zentrales Element der Lohnpolitik sowie die historische Entwicklung des Tarifrechts von der Gewerbeordnung bis zur Nachkriegszeit beleuchtet.
3. Rechtsquellen: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtliche Basis durch das Grundgesetz sowie die gesetzliche Konkretisierung im Tarifvertragsgesetz.
4. Tarifparteien: Es werden die Anforderungen an die Tariffähigkeit sowie die Rolle von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden als Akteure im Tarifgeschehen beschrieben.
5. Tarifvertrag: Dieses Kapitel behandelt detailliert Wesen, Funktionen, Geltungsbereiche, Bindungswirkungen sowie die Möglichkeiten der Beendigung und Publizierung von Tarifverträgen.
6. Abschluss von Tarifverträgen: Hier werden der Prozess von Tarifverhandlungen, die Mechanismen der Schlichtung bei Scheitern sowie die rechtliche Einordnung des Arbeitskampfes dargestellt.
7. Fazit: Das Fazit fasst die Bedeutung des Tarifrechts für die Soziale Marktwirtschaft zusammen und gibt einen Ausblick auf aktuelle Herausforderungen wie Öffnungsklauseln und europäische Aspekte.
Schlüsselwörter
Tarifrecht, Tarifautonomie, Tarifverträge, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Tariffähigkeit, Tarifvertragsgesetz, Friedenspflicht, Arbeitskampf, Tarifbindung, Allgemeinverbindlichkeit, Schlichtung, Soziale Marktwirtschaft, Koalitionsfreiheit, Sozialpartnerprinzip
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Ausgestaltung und den praktischen Mechanismen des Tarifrechts in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Tarifautonomie, die Organisation der Tarifparteien, die Struktur und Rechtswirkung des Tarifvertrags sowie der Prozess der Tarifverhandlung und Arbeitskampf.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die systematische Darstellung der Rechtsgrundlagen, die das deutsche Tarifrecht stützen, sowie die Erläuterung der Abläufe und Funktionen innerhalb dieses Systems.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Literaturanalyse, die auf relevanten Gesetzen, Kommentaren und Fachpublikationen basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Grundlagen, die Rolle der Tarifparteien, den Aufbau des Tarifvertrages sowie die Phasen von Verhandlungen bis hin zum Arbeitskampf.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch Begriffe wie Tarifautonomie, Tarifvertrag, Arbeitskampf und Sozialpartnerprinzip charakterisieren.
Was genau versteht man unter der Tariffähigkeit?
Unter Tariffähigkeit ist die rechtliche Befugnis einer Organisation zu verstehen, Tarifverträge abzuschließen, sofern sie bestimmte Kriterien wie Unabhängigkeit, Überbetrieblichkeit und demokratische Grundhaltung erfüllt.
Wie wird das Sozialpartnerprinzip in der Arbeit definiert?
Es beschreibt das Prinzip, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in der Zusammenarbeit primär auf Kooperation statt auf Konfrontation setzen, um gemeinsame Ziele effizienter zu erreichen.
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- Dominik Risse (Author), 2002, Das Tarifrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10727