Sexuelle Gewalt gegen behinderte Frauen


Trabajo de Seminario, 2002

20 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Definitionsversuche: Sexuelle Gewalt
2.1. Definition nach Susanne M. Sgroi
2.2. Definition nach Neldner/ Reitzer
3. Das Ausmaß sexueller Gewalt
3.1. Risikogruppe: Behinderte Frauen
3.2. Untersuchungen und Fakten
3.3. Zur rechtlichen Situation behinderter Frauen

4. Das Erleben sexueller Gewalt und die Folgen
4.1. Das unmittelbare Erleben sexueller Gewalt
4.2. Folgen sexueller Gewalterfahrungen

5. Die Betroffenen - Hilfe und Schutz
5.1. Überlebensstrategien
5.2. Therapieformen
5.3. Prävention und Hilfe

6. Schlusswort

7. Literaturverzeichnis

SEXUELLE GEWALT GEGEN BEHINDERTE FRAUEN

1 EINLEITUNG

Sexuelle Gewalt gegen abhängige Menschen ist kein neues Phänomen, doch war es lange Zeit ein Tabu.

Erst Anfang der 80er Jahre hat diese Thematik in bezug auf nichtbehinderte Mädchen eine Öffentlichkeit gefunden, denn zu diesem Zeitpunkt begann die neue Frauenbewegung Gewalt gegen Frauen und Mädchen anzuprangern. Das Geheimnis wurde gebrochen, und Frauen fanden den Mut über ihre Gewalterfahrungen zu sprechen.

Dadurch wurde diese Thematik allmählich Gegenstand einer Fachdiskussion, und es wurde nicht mehr verleugnet, dass Mädchen durch Vertrauenspersonen missbraucht werden.

Der sexuelle Missbrauch behinderter Frauen wurde zu dieser Zeit aber noch nicht berücksichtigt.

Erst 1993 erschienen erste Veröffentlichungen vonWalterundSenn, die sich mit der sexuellen Gewalt gegen behinderte Menschen befassten. Ein Grund für das lange Schweigen und das ungebrochene Tabu könnte die lange Tradition der Aussonderung behinderter Menschen in unserer Gesellschaft sein (vgl. Becker 2001, 7).

Ich habe mich bewusst für dieses Thema entschieden, da ich selbst mit behinderten Frauen zusammenarbeite.

Eine dieser Frauen weckte mein Interesse an diesem Thema, als wir mit der Straßenbahn unterwegs waren und ihr, selbst motorisch und sprachlich stark eingeschränkt, von einem fremden Mann einfach über das Haar gestreichelt wurde, sie von ihm behandelt wurde wie ein Kind.

Angesprochen mit den Worten: „Na, meine Kleine! Bist du ein Mädchen oder ein Junge?“, geriet sie in Panik, ich war völlig überwältigt von dieser Frechheit, und sie war nicht in der Lage sich ihm verständlich zu machen. Später habe ich mit ihr über den Vorfall gesprochen, gefragt, warum sie derart in Panik geraten ist und ihre Antwort war, dass sie Angst gehabt hätte, dass er sie sexuell missbrauchen könnte.

Natürlich wäre das in der Situation nicht möglich gewesen, aber ihre Angst ist durchaus verständlich, wenn man bedenkt, dass man körperlich und verbal nicht in der Lage ist sich richtig zu wehren und solch einem ignoranten Menschen hilflos ausgeliefert ist.

Ich habe sexuelle Gewalt gegen behinderte Frauen zum Thema gemacht, weil ich es wichtig finde sich mit dieser Thematik zu befassen, damit man gerade in der Arbeit mit behinderten Menschen einen Blick dafür bekommt und mögliche Signale nicht einfach übersieht, denn verschwiegen und ignoriert wurde dieser Bereich lange genug.

Deshalb ist es wichtig, mehr Menschen dafür zu sensibilisieren, aufzuzeigen, dass sexuelle Gewalt gegen behinderte Frauen keine Seltenheit ist und schließlich Wege zu finden, sexuelle Gewalt zu erkennen, den Frauen zu helfen und präventive Möglichkeiten zu finden, um sexuelle Gewalt soweit wie möglich zu verhindern.

So werde ich zuerst versuchen den Begriff der sexuellen Gewalt zu definieren, im dritten Kapitel dann das Ausmaß der sexuellen Gewalt gegen behinderte Frauen darstellen, soweit man hierzu treffende Aussagen machen kann.

Im vierten Kapitel werde ich über das Erleben und die Folgen der Gewalterfahrungen der Betroffenen berichten, um darzustellen, welche einschneidenden Folgen diese Form der Gewalt haben kann.

Im fünften Kapitel werde ich den Blick speziell auf die Betroffenen richten, aufzeigen, welche Überlebensstrategien für sie „über“-lebenswichtig sind, wie man ihnen helfen kann und welche präventiven Maßnahmen getroffen werden können, um sexuelle Gewalt zu verhindern.

Gerne hätte ich mich noch mit sexueller Gewalt in Institutionen gesondert befasst, doch hätte das den Rahmen dieser Hausarbeit endgültig gesprengt. Da diese Thematik sehr komplex ist, hat diese Arbeit keinen Anspruch auf Perfektion - sie soll allenfalls einen Einstieg in die Thematik bieten und andere Menschen anregen sich mit dem Thema weiter zu beschäftigen.

2 DEFINITIONSVERSUCHE: SEXUELLE GEWALT GEGEN BEHINDERTE MENSCHEN

In der Literatur sind Definitionen in bezug auf sexuelle Gewalt und Behinderung in dem Sinne nicht zu finden, doch lassen sich die meisten Definitionen problemlos auf Menschen mit Behinderungen übertragen.

„Kognitive Unterlegenheit, emotionale Abhängigkeit, geringes Wissenüber Sexualität, beschränkte Möglichkeiten, sich zu wehren oder sich Unterstützung zu holen, kennzeichnen auch die Lebenssituation Behinderter“(H. Gaßmann, H.-J. Klemm, 1996, 18, zit. n. Hallstein, 1993, 95)

Jede Definition bestimmt verschiedene Grenzen, ab wann man von sexueller Gewalt sprechen sollte.

So beginnt lautNeldner/Reitzersexuelle Gewalt bereits bei anzüglichen Bemerkungen, währendVan Outsensich in seiner Definition auf konkrete Handlungen bezieht, in denen Körperkontakt stattfindet. Wesentliche Kriterien sind aber fast immer:

ƒ Macht und Autoritätsposition des Täters ƒ Zwang zur Geheimhaltung ƒ Sexuelle Gewalt geschieht in Absicht des Täters, nur selten bleibt es bei nur einem Übergriff ƒ Der Täter stammt fast immer aus dem sozialen Nahbereich der Betroffenen

2.1 DEFINITION NACH SGROI

Die psychologischen Definitionen, die in der Literatur zu finden sind, beziehen sich fast ausschließlich auf sexuelle Gewalt gegen Kinder.

Die Definition vonSusanne M. Sgroienthält meiner Meinung nach aber die

wesentlichen Kriterien zur Begriffsbestimmung, die man auch auf Menschen mit Behinderungen übertragen kann:

„Sexuelle Ausbeutung von Kindern durch Erwachsene (oderältere Jugendliche) ist eine Handlung eines Erwachsenen mit einem Kind, das aufgrund seiner emotionalen und intellektuellen Entwicklung nicht in der Lage ist, dieser sexuellen Handlung informiert und frei zuzustimmen.

Dabei nützt der Erwachsene die ungleichen Machtverhältnisse zwischen Erwachsenen und Kindern aus, um das Kind zur Kooperation zuüberreden und zu zwingen. Zentral ist dabei die Verpflichtung zur Geheimhaltung, die das Kind zur Sprachlosigkeit, Wehrlosigkeit und Hilflosigkeit verurteilt“( H. Gaßmann, H.-J. Klemm, 1996, 16, zit. n. Sgroi, 1992, 16)

2.2 DEFINITION NACH NELDNER/REITZER

Ich möchte hier kurz die Definition von Neldner und Reitzer darstellen, auch wenn sie sehr umfangreich ist.

Doch nehme ich oben Bezug auf diese Definition, die ich als sehr treffend betrachte, da sie kaum einen Aspekt ausser Acht lässt.

‚Sexuelle Gewalt ist dann gegeben, wenn ein Mädchen oder Junge von einem Erwachsenen oder älteren Jugendlichen benutzt wird, um eigene Bedürfnisse in Form von sexuellen Handlungen zu befriedigen. Kinder und Jugendliche sind aufgrund ihrer kognitiven und emotionalen Entwicklung nicht in der Lage, sexuellen Beziehungen zu Erwachsenen wissentlich zuzustimmen. Fast immer nutzt ein Täter ein Macht- oder Abhängigkeitsverhältnis aus. Auch wenn ein Mädchen oder Junge sich scheinbar aktiv beteiligt, liegt die Verantwortung für den sexuellen Mißbrauch immer beim Erwachsenen.

Sexuelle Gewalt kann beginnen bei heimlichen, vorsichtigen Berührungen, verletzenden Redensarten und Blicken und kannüber Pornographie bis hin zu allen Formen von Vergewaltigung gehen. Da sich ein Großteil des sexuellen Mißbrauchs im sozialen Nahbereich abspielt, sind die Grenzen zunächst meist fließend.

Sexueller Mißbrauch beginnt oft mit einer besonderen‚Zuwendung’, wird vorbereitet und vom Täter systematisch in den Alltag eingebaut. Ein typisches Kennzeichen ist auch die Aufforderung zur Geheimhaltung.

Die Merkmale von sexueller Gewalt lassen sich im Bereich der sexuellen Gewalt an Menschen mit geistigen Behinderungen wiederentdecken. Ihre oft nicht altersgemäße intellektuelle Entwicklung bedingt, daßdie Inanspruchnahme ihrer Person für sexuelle Handlungen vorab nicht oder nicht deutlich von ihnen erkannt wird’(H. Gaßmann, H.-J. Klemm, 1996, 19, zit. n. Neldner/Reitzer, 1993, 2)

3 DAS AUSMASS SEXUELLER GEWALT

Obwohl sexuelle Gewalt gegen behinderte Menschen bereits mehrfach in Fachkreisen thematisiert wurde, fehlt dieser Thematik doch die Anerkennung als soziales Problem. So werden behinderte Opfer sexueller Gewalt in keiner Kriminalstatistik gesondert aufgeführt, so dass es auf dieser Ebene nicht möglich ist herauszufinden, wie viele behinderte Frauen betroffen sind.

Ebenso findet man etliche Faktoren, die vermuten lassen, dass gerade behinderte Frauen potentielle Opfer sind, viele Fälle aber nicht bekannt werden, so dass die Dunkelziffer sehr hoch ist.

3.1 RISIKOGRUPPE: BEHINDERTE FRAUEN

Ich habe einige Faktoren gefunden, die belegen, dass das Risiko behinderter Frauen, Opfer sexueller Gewalt zu werden, besonders hoch ist.

Behinderte Frauen werden von Anfang an negativ bewertet. Ständig werden sie daraufhin untersucht, was ihnen fehlt, was sie nicht können.

So eignen sie sich schon sehr früh ein negatives Körperbewusstsein an. Sie haben das Gefühl, mit ihnen sei etwas ‚ nicht in Ordnung’.

Außerdem haben behinderte Frauen, die auf pflegerische Hilfe angewiesen sind, nicht nur keine Intimsphäre, sie erleben tagtäglich Eingriffe an ihrem Körper, werden an den Geschlechtsteilen berührt, oftmals sogar unnötig. Dabei wird dann oft so getan, als seien dies keine Geschlechtsteile, da ihre Behinderung ja im Vordergrund steht und sie als Frauen nicht anerkannt werden.

Somit wird ihnen auch das Recht auf Sexualität abgesprochen, was dazu führt, dass sie nicht als potentielle Opfer anerkannt werden, sondern es eher heißt, dass sie glücklich sein sollen, dass sich überhaupt jemand ihrer annimmt.

Ein großer Risikofaktor, gerade auch für geistig behinderte Frauen, ist die Abhängigkeit.

Walterteilt die Abhängigkeit als Faktor, der sexuelle Gewalt begünstigen kann, in drei Bereiche ein:

1. „Die kognitive Abhängigkeit, womit eine intellektuelle Unterlegenheit des geistig behinderten Menschen und somit eine starke Beeinflußbarkeitgemeint ist.

2. Die körperliche Abhängigkeit, die durch Pflegebedürftigkeit gegeben ist.

3.Die physische Abhängigkeit, die durch ein Angewiesensein auf die MitarbeiterInnen entsteht.“(Walter 1996, 451)

Desweiteren werden folgende Faktoren genannt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.2 UNTERSUCHUNGEN UND FAKTEN

An dieser Stelle möchte ich einen kleinen Einblick auf empirische Befunde geben. Auch heute gibt es noch kaum Untersuchungen über das Ausmaß sexueller Gewalt gegen behinderte Frauen, so dass man die Zahlen dieser Studien nicht repräsentativ bewerten kann.

Aus diesem Grund werde ich möglichst auf Zahlenangaben verzichten, da ich nur einen kleinen Überblick vermitteln möchte und die Dunkelziffer der nicht bekannten Fälle schätzungsweise sehr hoch liegt.

So werden behinderte Vergewaltigungsopfer in keiner Kriminalitätsstatistik aufgeführt.

Obwohl die angegebenen Zahlen zwischen den einzelnen Studien teilweise sehr weit auseinanderliegen, was den Kreis der betroffenen Menschen mit Behinderungen anbelangt (ich habe Angaben zwischen 0,6% und 75% gefunden!), kann man doch einige Tendenzen aufzeigen (vgl. Becker 2001):

- Forschungen in Washington zeigen, dass geistig behinderte Kinder drei- bis zehnmal häufiger Opfer sexueller Gewalt werden als nichtbehinderte Kinder. Dies wird von diversen Beratungsstellen bestätigt, auch wenn nur wenige Menschen mit Behinderungen das Angebot der Beratungsstellen nutzen.

- Noch tabuisierter als sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen im allgemeinen ist die Praxis sexueller Gewalt in Institutionen (Heimen etc.) durch das Personal.

„Viele Studien belegen die Notwendigkeit der sexuellen Aufklärung geistig behinderter Menschen und haben ihren Blick auf die Pflegeeinrichtungen wenigstens zum Teil in der Annahme gerichtet, daßin diesem Rahmen sexuelle Ausbeutung eine Realität ist. Doch bei keiner der Studien gelang es, Zugang zu diesen Institutionen zu erhalten, um sexuellen Mißbrauch zu dokumentieren.“ (Senn 1993, 26)

Aiha Zemp kam in ihrer österreichischen Studie 1996, in der sie 130 Frauen befragte, von denen die Mehrheit in gemischten Wohngruppen lebte, zu dem Ergebnis, dass Frauen in Einrichtungen deutlich mehr Gewalterfahrungen machen.

- Im Unterschied zur sexuellen Gewalt gegen Nichtbehinderte sind bei behinderten Betroffenen mehr bekannte Personen die Täter. Sie stammen fast ausschließlich aus der Familie oder aus dem sozialen Nahbereich.

- Mehrere Gründe sprechen dafür, dass die Dunkelziffer der Gewalttaten bei Menschen mit Behinderung größer ist als bei nichtbehinderten Personen.

3.3 ZUR RECHTLICHEN SITUATION BETROFFENER

Durch das geltende Strafrecht sind behinderte Frauen ebenfalls benachteiligt. Im § 179 des Strafgesetzbuches wird dies wie folgt geregelt:

- 179 Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen

(1) Wer eine andere Person, die

1. wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einerSuchtkrankheit oder wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder

2. körperlich zum Widerstand unfähig ist, dadurch mißbraucht, daß er unter Ausnutzung derWiderstandsunfähigkeit sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmenläßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine widerstandsunfähige Person (Absatz 1) dadurch mißbraucht,daßer sie unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit dazu bestimmt, sexuelle Handlungen aneinem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oderähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,

2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder

3. der Täter das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

(5) In minder schweren Fällen der Absätze 1, 2 und 4 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monatenbis zu fünf Jahren zu erkennen.

Behinderte Frauen müssen im Gegensatz zu nichtbehinderten Frauen nachweisen, dass sie sich gewehrt haben.

Dabei machen sie immer wieder die Erfahrung, dass ihnen nicht geglaubt wird.

Wenn behinderte Frauen sich wehren, gelten sie laut Rechtssprechung nicht mehr als widerstandsunfähig, so dass sie diesen Anspruch verlieren, obwohl dieser Paragraph zu ihrem Schutz eingeführt wurde.

Aus diesem Grund ist es für die Täter ein leichtes Spiel, die tatsächliche Widerstandsunfähigkeit behinderter Frauen auszunutzen und ohne Strafe davonzukommen (vgl. Gitti Hentschel 1996, 169).

Außerdem muss bewiesen werden, dass der Täter die Widerstandsunfähigkeit der Betroffenen erkannt und ausgenutzt hat.

Da hier die Zeugenaussage des Opfers als Hauptbeweismittel zählt, ergeben sich gerade für Frauen, die keine Möglichkeiten haben sich verbal zu äußern, besondere Probleme. Besonders diskriminierend ist hierbei die Sachlage, dass das Strafmaß für sexuelle Straftaten an Frauen, die keinen Widerstandswillen entwickeln können, deutlich geringer ist.

Eine Vergewaltigung liegt laut § 177 StGB nur dann vor, wenn der Täter entweder Gewalt eingesetzt hat, mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gedroht hat oder eine Lage, in der das Opfer seiner Einwirkung schutzlos ausgeliefert ist, ausgenutzt hat. Hierbei ist dann allerdings von den vergewaltigten Frauen zu beweisen, dass der Akt entgegen ihrem Willen durchgeführt wurde, was oft sehr schwierig ist, da die Betroffene selbst oft die einzige Zeugin ist.

Ebenfalls ergeben sich Probleme, wenn die Betroffene sich nicht tatsächlich gewehrt hat.

Verbales Wehren oder leichte Gegenwehr ( Viele behinderte Frauen haben gar keine Möglichkeit sich massiv zu wehren!) wird oft als Zustimmung gewertet, so dass es zu keiner Verurteilung kommt (vgl.Gisela Hermes 2001, 115).

4 DAS ERLEBEN SEXUELLER GEWALT UND DIE FOLGEN

In der Literatur werden die Auswirkungen in bezug auf sexuelle Gewalt übereinstimmend beschrieben. Hierbei sind die Reaktionen von nichtbehinderten Menschen auf behinderte Menschen übertragbar.

In den folgenden zwei Abschnitten möchte ich einen kleinen Überblick über das Erleben der Gewalterfahrungen geben, um verstehen zu können, welche drastischen Auswirkungen der Missbrauch auf das Leben des Opfers haben kann.

4.1 DAS UNMITTELBARE ERLEBEN SEXUELLER GEWALT

Wie im oberen Abschnitt bereits erwähnt, sind die Auswirkungen der Gewalterlebnisse für jeden Betroffenen ähnlich.

Insgesamt kann man aber sagen, dass die Folgen für behinderte Frauen oftmals noch schwerwiegender sind, da sie es aufgrund der bestehenden Abhängigkeitsverhältnisse noch schwerer haben, der Missbrauchssituation zu entkommen (vgl. Aiha Zemp 1996). Das Erleben der Gewalt wird jedoch von jedem Individuum anders verarbeitet, so dass man die nachfolgende Beschreibung nicht als insgesamt zutreffend für jeden Überlebenden betrachten kann.

ƒ Täter titulieren die Tat oft als gemeinsames Geheimnis und drohen mit verschiedensten Formen von Strafe, welches die Opfer zur Sprachlosigkeit zwingt und sie psychisch in eine widersprüchliche Situation bringt. Sie empfinden Scham und geben sich selbst oftmals Schuld an der Situation.

ƒ Das Erlebnis wird vom Täter oft als schön beschrieben, so dass die Opfer an ihrer Selbstwahrnehmung scheitern. Sie verlieren so das Vertrauen in ihre eigene Person.

ƒ Weiterhin führt es bei vielen Menschen zu einem gestörten Verhältnis zu ihrem Körper bis hin zu dessen völliger Ablehnung.

So äußert sich eine 19jährige Frau, die eine Berliner Beratungsstelle aufsucht, wie folgt: "Meinen Körper akzeptiere ich nicht, den nehm ich nicht an, den könnte ich verstümmeln. Das ist nicht mein Körper, den hat doch irgend jemand genommen, der ist doch weg " (zit. n. Voss u. Hallstein 1993, S. 18).

ƒ Da die Täter überwiegend aus dem näheren Umfeld kommen und die Opfer oft von ihnen abhängig sind, empfinden sie große Angst und Ausweglosigkeit.

Die durch das Erleben der sexuellen Gewalt ausgelösten Gefühle sind zentrale Folgen der Gewalterfahrung.

Im folgenden Abschnitt möchte ich die weiteren Auswirkungen darstellen.

4.2 DIE FOLGEN SEXUELLER GEWALTERFAHRUNGEN

Die Folgen sexueller Gewalterfahrungen kann man in verschiedene Bereiche aufteilen.

Insgesamt sind die Folgen aber derart vielzählig, dass ich hier nur einen kleinen Einblick geben kann (vgl. Becker 2001, S.25-36):

Körperliche Folgen

- Verletzungen im Genitalbereich

- Schwangerschaft

- Geschlechtskrankheiten

Es ist wichtig zu wissen, dass bei vielen Opfern keine körperlichen Symptome zu finden sind, da Verletzungen im Genitalbereich sehr schnell verheilen und nicht jedes Opfer zum Geschlechtsverkehr gezwungen werden.

Psychsomatische Folgen

„An den psychsomatischen Folgen kann man die Strategien ablesen, die den Betroffenen helfen, die Situation zuüberstehen, den Mißbrauch zuüberleben. Sie haben auch die Funktion von Signalen, die der sozialen Umwelt gelten.“ (Monika Becker 2001, 26)

- Bauch- und Unterleibsschmerzen

- Menstruationsstörungen

- Asthma

- Essstörungen

- Schlafstörungen

- Autoaggression

Psychische und psychosoziale Folgen

- regressives Verhalten

- Entwicklungsstörungen

- Ohnmachtgefühle

- Zweifel an der eigenen Wahrnehmung

- mangelndes Selbstwertgefühl

- Probleme im Umgang mit anderen Menschen, wie Misstrauen, Rückzug oder

Klammern an eine Vertrauensperson

- Lernschwächen

An dieser Stelle ist es außerordentlich nennenswert, dass eine Behinderung Folge des Missbrauchs sein kann, da die Ursache von Verhaltenssauffälligkeiten sowie auch von starken Lernschwächen in der Gewalterfahrung liegen kann.

Weiterhin sind mögliche Folgen zwanghafteVerhaltensweisen, multiple Persönlichkeitsstörungen sowie zahlreiche andere psychische Störungen, von denen in Untersuchungen festgestellt wurde, dass sie bei Opfern sexueller Gewalt überdurchschnittlich häufig vorkommen.

Pseudosexuelle Verhaltensweisen

Ebenso ist sexualisiertes Verhalten eine Folge sexueller Gewalterfahrungen.

Dabei wird die Missbrauchssituation nachgespielt, um sie besser verarbeiten zu können. Auffällig ist dabei distanzloses Verhalten gegenüber Männern oder auch deren völlige Ablehnung.

Gerade bei Missbrauch im Kindesalter sind sexualisierte Verhaltensformen bei fast jedem zweiten Kind zu finden.

Die sexuelle Gewalterfahrung hat Auswirkungen auf das gesamte Leben der Frau. So haben fast alle Probleme im Umgang mit Sexualität, da der Geschlechtsverkehr sie immer wieder an die erlebte Situation erinnert.

Ebenso wurde in Studien festgestellt, dass Frauen, die in ihrer Kindheit missbraucht wurden, ein erhöhtes Risiko aufweisen, in ihrem späteren Leben erneut Opfer sexueller Gewalt zu werden.

5 DIE BETROFFENEN - HILFE UND SCHUTZ

Hier möchte ich den Blick auf die Betroffenen selbst wenden. Es geht um die Frage, wie man ihnen helfen kann mit den Gewalterfahrungen zu leben, welche therapeutischen Möglichkeiten gegeben sind und schließlich um das wichtigste Ziel, präventive Maßnahmen zu finden, die dazu dienen, Gewalterfahrungen überhaupt zu verhindern.

5.1 ÜBERLEBENSSTRATEGIEN

Ich möchte hier kurz darauf hinweisen, dass die genannten Folgesymptome sexueller Gewalt für die betroffenen Frauen durchaus sinnvoll sein können, obwohl sie einen selbstzerstörerischen Charakter haben können (vgl. Hermes 2001, 108). Problematisch ist das Erkennen solcher Folgen oder Signale, da diese gerade bei geistig behinderten Menschen oft der Behinderung zugeschrieben werden. Es ist wichtig genau hinzuschauen, denn Anzeichen wie distanzloses Verhalten, Depression, etc können durchaus Signale sein, können aber auch andere Ursachen haben.

So sollte man den Blick darauf wenden, ob sich das Verhalten der möglichen Betroffenen vielleicht plötzlich geändert hat, und auf welche Art und Weise diese Veränderung mit den Lebensumständen der Betroffenen in Zusammenhang stehen könnte.

Um den betroffenen Frauen zu helfen, sollte man ihre Art der Bewältigung anerkennen. Wenn sie Überlebensstrategien ausgebildet haben, auch wenn sie uns noch so schädlich erscheinen, so ist dieser Weg für sie der einzig mögliche, um das Erlebte verarbeiten zu können.

Die Hilfe muss dann dort ansetzen, wo die Frauen sich gerade befinden; ihre Strategien müssen anerkannt werden, denn nur so kann man ihnen Unterstützung im Heilprozess bieten.

Nur wenn ihnen Anerkennung und Verständnis zuteil wird, werden die Betroffenen Vertrauen in sich und andere fassen und erst dann werden sie bereit sein nach Alternativen zu suchen, um zu lernen mit den Gewalterfahrungen umzugehen und diese als „verheilte Narbe“ in ihr Leben zu integrieren (vgl.Hermes 2001, 111-112).

THERAPIEFORMEN

In der Literatur gibt es kaum Darstellungen von Therapien mit der speziellen Thematik der sexuellen Gewalt gegen behinderte Menschen.

In dem Buch vonJoachim Walterwird jedoch die Sandspieltherapie als gute Methode zur Bewältigung der sexuellen Gewalt angesehen.

Die Sandspieltherapie

„Es handelt sich beim Sandspiel um eine non-verbale Therapieform, die sich als sehr kindgerecht anbietet. Wir nutzen ein urtümliches Bedürfnis des Kindes, sich in Sand und Wasser auszudrücken, stellen ihm also Material zur Verfügung, das es ohnehin bevorzugt.

Das Sandspiel eignet sich aber auch für Erwachsene, und zwar in Therapien sogenannter Frühstörungen.“ (Walter 1996, 460)

Den Patienten wird in von innen blau angestrichenen Kästen, welche Wasser symbolisieren sollen, Sand angeboten.

Zusätzlich ist eine Reihe von Spiel- und Darstellungsmöglichkeiten gegeben.

So liegen menschliche Figuren sowie auch welche aus Märchen und Legenden, Mobiliar, Tiere und Gegenstände des täglichen Lebens und zahlreiche Behausungen zur Benutzung bereit.

Im Grunde genommen wird dem Patienten im Spiel alles geboten, was im Alltag zu finden ist.

Das Sandspiel ist also spielerisch gestaltet und geschieht ohne Auflage, so dass die Patienten total im Spiel versinken. So können seelische Prozesse ausgelöst werden, in denen psychische Situationen dreidimensional dargestellt werden. Dieses Bild vermittelt eine non-verbale Erlebnisbedeutung, drückt also etwas aus, was anders oder noch nicht gesagt werden kann.(vgl.Walter 1996, 460)

„Es geht in dieser Therapie nicht um das Mitteilen von Einsichten oder Interpretationen an den Klienten. Es geht vielmehr um ein gemeinsames Erleben des Symbols mit ihm im geschützten Raum, wie es die Begründerin dieser Therapieform, Frau DORA KALFF, genannt hat. Das Er- und Begreifen des Therapeuten schafft die notwendige Vertrauensatmosphäre. Dann kann das Selbst sich festigen bzw.überhaupt manifestieren. Einzelheiten und Aufbau der Bilder sowie deren Sequenz können Richtlinien für die Behandlung geben und für die Prognose genutzt werden.“. (Walter 1996, 460)

Die TherapeutinRemus-Everlingnennt Beispiele, wie die Sandspieltherapie funktioniert.

Durch das Spielen entstehen z.T. spontane Lösungsversuche (Tunnel bauen; sich neben das Bett legen), bei dem z.B. Tiere die Rolle von realen Personen übernehmen und somit Traumata symbolisiert, dann benannt und bewältigt werden können.

Diese Therapieform hat sich auch in bezug auf behinderte Menschen als sehr wirksam erwiesen.

Gerade weil behinderte Menschen oft mit Begrenzungen in der Gesellschaft konfrontiert werden, können sie so das ausdrücken, was sie durch die zusätzliche Traumatisierung durch die erfahrene sexuelle Gewalt nicht in Worte fassen können. Zwar braucht diese Therapie viel Zeit und Geduld, doch auf diesem Weg können die Betroffenen verstehen lernen und endlich ausdrücken, was sie nicht zu sagen vermögen.

Weitere Möglichkeiten der Therapie

Aiha Zempberichtet von einer Kollegin, die mit anatomischen Puppen bei einer sexuell missbrauchten Frau gearbeitet hat.

Bei dieser Therapie wurde die Mutter der Betroffenen mit einbezogen.

Im Grunde genommen werden bei dieser Therapieform die traumatischen Erlebnisse ähnlich aufgearbeitet wie bei nicht behinderten Frauen.

Der Prozess kann nur länger dauern und braucht eventuell mehrere Wiederholungen, aber auf diesem Weg können die Betroffenen sich Lösungsstrategien entwickeln, auch um zu lernen mit eventuellen zukünftigen Gewaltsituationen besser umzugehen.

Grundsätzlich ist die jeweils gewählte Therapieform aber von der Betroffenen selbst abhängig.

Deshalb muss zuerst geklärt werden, welche Therapieform für die Betroffene passend und notwendig ist.

Besonders auf das Geschlecht des Therapeuten muss geachtet werden, weil viele betroffene Frauen nicht mit Männern über erlebte sexuelle Gewalt sprechen können.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist ebenfalls das Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Betroffener.

Gibt der Therapeut der Betroffenen das Gefühl, sie habe es gewollt oder provoziert, oder glaubt er ihr nicht, kann man mit Sicherheit sagen, dass die Therapie keinen Erfolg haben wird.

Wenn Therapeuten bekannte Therapien kreativ umsetzen, kann man im Grunde genommen fast jede Therapie auch mit behinderten Betroffenen durchführen.

Gisela Hermesberichtet jedoch von dem Problem, dass es immer noch nicht genügend Therapeuten gibt, die bereit sind, mit behinderten Frauen zu arbeiten. So stehen diese, sofern sie sich zu einer Therapie entschieden haben, vor dem großen Problem, einen geeigneten Therapeuten zu finden.

Sie weist darauf hin, dass es Therapeuten an Kenntnissen mangele, woraus deren Unsicherheit resultiere.

Hinzu kämen grundsätzliche Barrieren wie unzugängliche Therapieräume und fehlende Kommunikationsmöglichkeiten.

Besonders betroffen hat mich in bezug auf diese Situation das Schicksal betroffener gehörloser Frauen: In Deutschland gibt es nur eine einzige Therapeutin mit der Möglichkeit der Gebärdensprache.

5.3 PRÄVENTION UND HILFE

Es gibt eine Reihe von präventiven Möglichkeiten, die das Risiko Opfer sexueller Gewalt zu werden deutlich dezimieren.

Manche sehen in der Sterilisation behinderter Frauen eine Risikoreduzierung, haben aber eher die Vermeidung einer Schwangerschaft im Blick, der sie präventiv vorbeugen wollen.

Welche Gefahren es mit sich bringt, und was für einen Eingriff in das Leben der Betroffenen die Sterilisation eigentlich bedeutet, scheint den Befürwortern nicht bewusst zu sein.

Positiv kann man daher nur betrachten, dass es heute nicht mehr so einfach ist, geistig behinderte Frauen gegen ihren Willen zu sterilisieren.

Sterilisation als mögliche Form der Prävention?

Die Sterilisation geistig behinderter Menschen ist oftmals äußerst fragwürdig, da sie fast immer auf Fremdbestimmung beruht und von den Betroffenen nicht gewollt ist. Allerdings möchte ich die Sterilisation an dieser Stelle nur in bezug auf Prävention betrachten, da dieser Bereich für die gesamte Thematik sehr wichtig ist.

Angst vor sexueller Gewalt ist nämlich oft ebenfalls ein Grund, der in Eltern geistig behinderter Mädchen den Wunsch zur Sterilisation weckt.

Dabei wird auf diese Weise eher die Angst vor einer Schwangerschaft in den Vordergrund gesetzt, als über psychische Folgen sexueller Gewalt nachzudenken. So wird der Schutz vor einer Schwangerschaft dem Schutz vor sexueller Gewalt vorangestellt.

Für die betroffenen Frauen ist diese Art der Argumentation aber sehr gefährlich; so stelltAndrea Friskefest, denn Sterilisation ermögliche erst eine Vergewaltigung ‚ohne Folgen’ und schreibe damit die herrschende sexuelle Gewalt gegen Frauen mit geistiger Behinderung fest.

Gerade wenn man bedenkt, dass der Anteil der Fremdtäter verschwindend gering ist - im Gegenteil geistig behinderte Frauen fast zu 99% von Personen aus der Verwandtschaft oder vom Pflegepersonal sexuell ausgebeutet werden - so muss eine Sterilisation eher wie eine Einladung auf den potentiellen Vergewaltiger wirken, da seine Chance, nicht entdeckt zu werden, besonders hoch ist.

Somit geschieht die Sterilisation in keinem Fall zum Schutz der Betroffenen; sie wird durch diese im Gegenteil ausgeliefert.

Von präventiver Maßnahme kann man nur in bezug auf Schwangerschaft sprechen, aber selbst da gibt es weitaus bessere Alternativen, die dem Wohle der betroffenen Frau auch dienen, sie vor Missbrauch schützen, anstatt diesen als Grund zur Sterilisation vorzuschieben.(vgl. Andrea Friske 1995, 162-163)

Prinzipien der Prävention nach Hermes und Faber

Hermes und Faberhaben meiner Meinung nach sehr gute Prinzipien der Prävention aufgestellt, die behinderte Frauen am sinnvollsten schützen können. Sie lassen dabei aber genauso wenig die problematischen Punkte der Prävention außer Betracht.

Daher werde ich ihre Prinzipien hier übernehmen:

ƒ ‚Dein Körper gehört dir. Er ist liebens- und schützenswert. Niemand darf ihn gegen deinen Willen berühren oder anfassen.’

Es ist wichtig, dass behinderte Mädchen ein positives Körpergefühl entwickeln, ihren Körper annehmen, anstatt ihn abzulehnen und lernen, dass er geschützt werden sollte. Schwierig ist dies, wenn die Frau gepflegt wird und nicht in der Lage ist zu bestimmen, wer sie berühren darf und wer nicht.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass behinderte Menschen die Entscheidungskompetenz darüber erhalten, ob sie von Männern oder Frauen versorgt werden.

ƒ ‚Nein-Sagen ist erlaubt!’

Da es sehr wichtig ist, das Nein-Sagen behinderter Menschen zu fördern, damit sie auch in Missbrauchssituationen ‚Nein!’ sagen können, müssen Angehörige und andere Personen, die mit der betroffenen Person zusammenarbeiten, dieses fördern. Das bedeutet ebenfalls, dass ‚Nein’ auch in anderen Lebensbereichen eine Bedeutung haben muss, da man behinderte Kinder nicht der eigenen Bequemlichkeit wegen zu Ja- Sagern erziehen kann, wenn man von ihnen fordert, auf sexueller Ebene ‚Nein’ zu sagen.

ƒ ‚Vertraue deinem Gefühl’

Die Mädchen müssen mehr Erfahrungen im Bereich der Selbstbestimmung machen, anstatt täglich mit der Fremdbestimmung konfrontiert zu werden. Nur so können sie lernen, ihrem Gefühl zu vertrauen.

ƒ ‚Es gibt einen Unterschied zwischen angenehmen und unangenehmen

Berührungen’

Dieses Thema muss behinderten Mädchen ebenfalls nahe gebracht werden, damit sie wissen, dass es richtig ist, zwischen den verschiedenen Formen der Berührung zu unterscheiden und gegebenenfalls ‚Nein’ sagen statt sie zu ertragen.

ƒ ‚Es gibt einen Unterschied zwischen guten und schlechten Geheimnissen’Ein Mädchen mit Behinderung muss unterscheiden lernen, dass sie Geheimnisse, die sie schön findet, für sich behalten kann, aber Geheimnisse, die weh tun, mit einer Vertrauensperson besprechen sollte, damit sie sich besser fühlt.

ƒUmfassende Aufklärung

Besonders notwendig ist es, behinderte Mädchen im Bereich Sexualität vollkommen aufzuklären, denn nur wenn sie über sexuelle Handlungen informiert sind, können sie diesen selbstbestimmt zustimmen oder diese erkennen und ablehnen.(vgl. Hermes 2001, 113-114)

Weiterhin fordern sie Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für behinderte Frauen, da sie auf diese Art und Weise Formen von Gewalt in Alltagssituationen besser erkennen und sich dagegen wehren können.

Den Frauen muss Mut gemacht werden, sich zu solchen Kursen zu entscheiden, um ihnen die Angst zu nehmen, dass sie dort wieder an Grenzen stoßen könnten und versagen.

6 SCHLUSSWORT

Das Thema sexuelle Gewalt gegen behinderte Frauen blieb in Deutschland lange Zeit völlig unberücksichtigt.

Diese Arbeit zeigt aber, dass sexuelle Gewalt gegen behinderte Menschen kein Einzelfall ist, sondern ihr Risiko betroffen zu sein noch höher liegt als bei nichtbehinderten Menschen.

Die Täter kommen hauptsächlich aus dem sozialen Nahbereich der Frauen, sie leben in Abhängigkeit ihrer Missbraucher.

In Deutschland gibt es kaum Zufluchtsmöglichkeiten für behinderteBetroffene.

Beratungsstellen für Missbrauchsopfer schicken behinderte Frauen oft weiter an Beratungsstellen für behinderte Menschen, die wiederum nicht auf die Thematik der sexuellen Gewalt spezialisiert sind. Frauenhäuser und andere Zufluchtsstätten sind oft nicht barrierefrei, so dass ihnen der Zugang zu solchen Einrichtungen versperrt bleibt. Rechtlich gesehen sind sie auch hier im Nachteil, da Täter, die widerstandsunfähige Menschen missbrauchen, mit deutlich weniger Strafe rechnen dürfen, als wenn sie eine nichtbehinderte Frau missbrauchen. Vorausgesetzt natürlich, dass sie überhaupt verurteilt werden.

Dabei steht in unserem Grundgesetz, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf... Gerade wenn man sich auf diese Aussage beruft, sind Veränderungen zu fordern.

Die Strafen von Sexualtätern sind anzupassen, auch behinderten Frauen muss Zugang zu Beratungsstellen und Frauenhäusern verschafft werden, sie müssen endlich entscheiden dürfen, von wem sie Assistenz bei der Körperpflege erhalten wollen und von wem nicht.

Der wohl wichtigste Punkt von allen ist aber der, der vollständigen Akzeptanz ihrer als Frauen und nicht als Behinderte

7 LITERATURVERZEICHNIS

Becker, Monika: Sexuelle Gewalt gegen Mädchen mit geistiger Behinderung. Daten und Hintergründe. Hrsg. von Monika Becker. 2. Aufl.. - Heidelberg: Edition S 2001.

Friske, Andrea: Als Frau geistigbehindert sein. Ansätze zu frauenorientiertem

heilpädagogischen Handeln. Hrsg. von Andrea Friske. - München; Basel: Reinhardt 1995

Gassmann, Heidrun u. Hans-Jürgen Klemm: Sexueller Missbrauch bei Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen: Tabu und Wirklichkeit; Dokumentation einer Arbeitstagung der Teilanstalt Eckhardtsheim der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel. Hrsg. von Heidrun Gassmann und Hans-Jürgen Klemm. - Bielefeld: Bethel-Verlag 1996.

Hentschel, Gitti: Skandal und Alltag. Sexueller Missbrauch und Gegenstrategien. Hrsg. von Gitti Hentschel. - Berlin: Orlanda Frauenverlag 1996.

Hermes, Gisela u. Brigitte Faber: Mit Stock, Tick und Prothese. Das Grundlagenbuch zur Beratung behinderter Frauen.-Kassel: bifos-Schriftenreihe zum selbstbestimmten Leben Behinderter 2001.

Senn, Charlene Y.: Gegen jedes Recht. Sexueller Missbrauch und geistige Behinderung. Hrsg. von Charlene Y. Senn. Aus dem kanad. Engl. von Annemarie Kandler- Schürmann. Mit einem Nachwort von Jörg Fegert. - Berlin: Donna Vita 1993. Walter, Joachim: Sexualität ung geistige Behinderung. Hrsg. von Joachim Walter. Mit Beitr. von I. Achilles...- 4., erw, Auflg. - Heidelberg: Winter, Programm Ed. Schindele 1996

Final del extracto de 20 páginas

Detalles

Título
Sexuelle Gewalt gegen behinderte Frauen
Universidad
University of Bremen
Autor
Año
2002
Páginas
20
No. de catálogo
V107334
ISBN (Ebook)
9783640056071
Tamaño de fichero
495 KB
Idioma
Alemán
Notas
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Palabras clave
Sexuelle, Gewalt, Frauen
Citar trabajo
Ilka Hülsmann (Autor), 2002, Sexuelle Gewalt gegen behinderte Frauen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107334

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Título: Sexuelle Gewalt gegen behinderte Frauen



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