Die Bedeutung der Konferenz von Rio 1992 für den Erhalt pflanzengenetischer Ressourcen


Seminararbeit, 2000

24 Seiten


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

DIE KONFERENZ VON RIO 1992
DIE KONVENTION ÜBER BIODIVERSITÄT
DIE VERTRAGSSTAATENKONFERENZEN

DIE CBD IM KONTEXT INTERNATIONALER VEREINBARUNGEN
FAO
GATT

DIE UMSETZUNG DER KONVENTION
EUROPA
BRD

INTERNATIONALE VEREINBARUNGEN IM ANSCHLUß AN DIE CBD
DAS PROTOKOLL ÜBER DIE BIOLOGISCHE SICHERHEIT (BIOSAFETY PROTOCOL)"
GLOBAL ENVIRONMENT FACILITY
DIE BERLINER ERKLÄRUNG ZUM NACHHALTIGEN TOURISMUS

AUSBLICK
HINWEISE FÜR DIE WEITERE AUSEINANDERSETZUNG

LITERATUR

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Konferenz von Rio 1992

Im Jahre 1992 fand erstmalig eine Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED = United Nations Conference on Environment and Development) statt, die mit der Verabschiedung der Agenda 21 - einem Rahmenplan für politische Handlungen zu Beginn des 21. Jahrhunderts - neue Akzente setzte. Hier wurde versucht, Wege zu finden, ökologische, ökonomische und soziale Entwicklungen so einander anzugleichen, daß sie nachhaltigen Bestand haben können.

Die Erfolge derartiger Konferenzen zeigen sich nicht in direktem konkreten Handeln nach ihrem Abschluß; vielmehr müssen sie historisch betrachtet werden, respektive es muß überprüft werden, ob sie einen Wendepunkt innerhalb der politischen Handlungsebene darstellen. Nicht zuletzt deshalb ist insbesondere die inhaltliche Ausgestaltung und der Wortlaut der Agenda 21 von Bedeutung, um die tatsächlichen Absichten bzw. das Niveau erkennen zu können, auf dem die Staaten sich einig wurden.

Im Vorfeld der UNCED einigten sich die teilnehmenden Staaten auf eine Konvention über biologische Vielfalt (CBD = Convention on Biological Diversity), über deren Inhalte zuvor vier Jahre verhandelt worden war. Dieses Übereinkommen, das inzwischen von über 170 Staaten ratifiziert wurde, stellt insofern einen wichtigen Meilenstein dar, als erstmals weltweit die Bedeutung genetischer Ressourcen für das Überleben der Menschheit deutlich wurde. Damit wurde Vielfalt an sich - im Gegensatz zum bisher vorwiegend praktizierten Artenschutz - ein Wert, den es zu erhalten gilt. Neben der Bewahrung dieser Vielfalt werden aber auch Akzente hinsichtlich ihrer nachhaltigen Nutzung gesetzt.

Die Konventionüber Biodiversität

"[...] in den Fällen, in denen eine erhebliche Verringerung der biologischen Vielfalt oder ein erheblicher Verlust an biologischer Vielfalt droht, [sollte] das Fehlen einer völligen wissenschaftlichen Gewißheit nicht als Grund für das Aufschieben von Maßnahmen zur Vermeidung oder weitestgehenden Verringerung einer solchen Bedrohung dienen [...] - Präambel der CBD, 5. Juni 1992 -

Mit dem oben zitierten Satz aus der Präambel der CBD wird deutlich, daß die Erhaltung der biologischen Vielfalt einen so hohen Stellenwert erreicht hat, daß politische Ausflüchte, auch wenn sie sich auf wissenschaftliches Material beziehen - in Zukunft nicht mehr zählen sollen. Der Biodiversität wird hier ein Eigenwert zugesprochen, ein Erhaltungsanspruch also, der nicht über eine bereits genau definierte Funktion für die Menschheit bewiesen werden muß. Gleichwohl steht aber auch die Verteilungsgerechtigkeit im Mittelpunkt der CBD. Den Nationen wird die Verfügungsgewalt über die in ihrem Land in-situ vorhandenen Ressourcen zugestanden (Art. 3). Unter Berücksichtigung der vordergründigen wirtschaftlichen und sozialen Probleme in armen Ländern werden die Unterzeichnerstaaten der Erklärung jedoch aufgefordert, nationale Strategien zur Erhaltung der Biodiversität innerhalb ihrer Grenzen zu entwickeln (Art. 6) und die tatsächliche Situation fortlaufend zu überwachen und zu beschreiben (Art. 7).

Der In-situ-Erhaltung von Lebensräumen wird dabei eine besondere Rolle zugeschrieben (Art. 8). Die Ausweisung entsprechender Gebiete gehört daher ebenso zu den Forderungen der Konvention wie die Sanierung beeinträchtigter Ökosysteme. Bedeutsam ist insbesondere die Forderung nach ausgeglichenen Maßnahmen inner- und außerhalb geschützter Flächen. Dabei wird auch betont, daß im Umgang mit Biotechnologie darauf zu achten ist, daß die Biodiversität in entsprechenden Gebieten nicht gefährdet wird. Von besonderer Bedeutung ist sicherlich auch der Hinweis, " Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche eingeborener und ortsansässiger Gemeinschaften mit traditionellen Lebensformen [...zu] achten, bewahren und erhalten [und] ihre breitere Anwendung mit Billigung der Träger [...zu] fördern", wobei bereits in der Präambel die Rolle der Frauen in diesem Zusammenhang hervorgehoben und ihre Einbindung in alle Prozesse, die mit Biodiversität zu tun haben, gefordert wird.

Die Bereitstellung ausreichender finanzieller und technischer Mittel für die ergänzende und notwendige Ex-situ-Erhaltung werden ergänzend gefordert (Art. 9).

Das neue Augenmerk auf der Erhaltung von Lebensräumen anstelle von der Bewahrung einzelner Arten wird zusätzlich durch den Anspruch auf eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen erweitert (Art. 10). Damit bestätigt die Konvention die Ansicht, daß der Schutz der Biodiversität nur durch die Einbindung der Vielfalt in menschliches Handeln geschehen kann. Ansätze, wie sie insbesondere in den 70er Jahren vorherrschten, nämlich, Naturräume vor dem Menschen zu schützen und um ihrer selbst willen zu erhalten, werden damit verworfen. Hierin spiegelt sich der Diskussionsprozeß der letzten Jahrzehnte, in dem deutlich wurde, daß nur das bewahrt werden kann, was gebraucht wird1

Als Vorschlag, aber auch als Teil der Forderungen nach Schutzmaßnahmen werden traditionelle Gebräuche genannt, die oftmals stärker dazu beitragen, die Vielfalt zu erhalten als moderne Verfahren. Sie sollen durch sollen durch entsprechende Anreize unterstützt werden (Art. 11). Forschung und Ausbildung im Bereich der Biodiversität sollen durch nationale Programme unterstützt und erweitert werden (Kap. 12). Zusätzlich gilt es, die Öffentlichkeit durch entsprechende Bildungsmaßnahmen deutlich einzubeziehen (Kap. 13). Dabei betont die Konvention die Rechte der Nationen an ihren natürlichen Ressourcen (Kap. 15). Zukünftig sollen die biologischen Ressourcen in der gleichen Weise wie Öl und Metalle als Rohstoff der einzelnen Nationen gelten. Die bisherige Praxis, das derjenige frei über eine Art verfügt, der sie entdeckt, wird damit aufgehoben. Dabei werden die Staaten jedoch zur Zusammenarbeit aufgerufen. Hierbei wird in erster Linie der Austausch von Technik und Informationen gefördert (Kap. 14, 16, 17, 18). Insbesondere arme Länder, die über einen höheren Reichtum an genetischer Vielfalt verfügen, sollen für die Bereitstellung dieser Ressourcen durch Teilnahme am technischen und wissenschaftlichen Fortschritt nicht zuletzt der Biotechnologie (Art. 19) entlohnt werden. Dabei haben sie Anspruch auf eine Beteiligung an den Vorteilen, die sich aus der kommerziellen Nutzung der Ressourcen ergeben.

Zur Fortschreibung der niedergelegten Handlungsanweisungen sollen sowohl ein Sekretariat als auch ein Mechanismus eingerichtet werden, deren Aufgabe insbesondere der Wissens- und finanzielle Transfer zwischen den Staaten sein wird (Art. 21, 24, 25). Reiche Staaten sind dazu aufgefordert, den ärmeren Ländern finanzielle Mittel für Maßnahmen im Zuge der Biodiversitätskonvention zur Verfügung zu stellen (Art. 20). Auch die Festlegung von Folgekonferenzen ist geplant, mit dem Ziel, die bisherigen Anforderungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern (Art. 23). Zu diesem Zweck sollen nationale Berichte vorgelegt werden, mit denen die Umsetzung des Vertrages überprüft werden kann (Art. 26)

Die Hauptziele der Deklaration werden im folgenden noch einmal kurz aufgelistet:

™- Die Erhaltung der biologischen Vielfalt aufgrund ihres vorhanden und potentiellen Nutzen für den Menschen
™- Der Lebensraum- statt Artenschutz
™- Die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
™- Die gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung ergebenden Vorteile

Die Vertragsstaatenkonferenzen

Nach der Verabschiedung der Biodiversitätskonvention fanden vier Folgekonferenzen statt; eine fünfte ist für den Mai 2000 geplant. Ihre Aufgabe liegt in der Fortschreibung der beschriebenen Maßnahmen bzw. in deren Überprüfung. Dabei ist es den einzelnen Nationen möglich, mit Umsetzungsprotokollen zu einzelnen Themenfelder zu deren Konkretisierung beizutragen. Jeder der Vertragsstaatenkonferenzen (VSK) behandelte dabei einen besonderen Schwerpunkt im Bereich der Biodiversität.

Die erste VSK im Jahr 1993 beschäftigte sich in erster Linie mit der Institutionalisierung der beschlossenen Regelungen. Dabei wurde ein Sekretariat eingerichtet, das sich in Montreal, Kanada, befindet und mit etwa 20 Beschäftigten für die permanente Betreuung und Verwaltung der CBD zuständig ist.

Die zweite VSK, die 1995 in Jakarta, Indonesien, stattfand, stellte die Erarbeitung eines Protokolls über den sicheren Umgang mit Biotechnologien (biosafety protocol) im Sinne des Art. 19 der CBD in den Mittelpunkt. das bis Ende 1998 fertiggestellt sein sollte. Hierbei geht es auch insbesondere um grenzüberschreitende Auswirkungen im Einsatz gentechnisch veränderter Organismen. Zusätzlich ging es um die Einrichtung eines dezentral angelegten Informationsmechanismus (Clearinghouse Mechanism) zur Förderung des internationalen Wissens- und Technologietransfers. Dieses wird in der Bundesrepublik beispielsweise durch das ZADI (Zentralstelle für Agrardokumentation und -information) betreut und kann auf deren Internetseiten eingesehen werden.

Die dritte VSK 1996 in Buenos Aires, Argentinien, beschäftigte sich mit der Formulierung eines Arbeitsprogrammes zu Agrarbiodiversität. Dieses sollte sich streng auf die Erhaltung biologischer Vielfalt beschränken, ohne selbst in die aktuelle Landwirtschaftspolitik einzugreifen.

Kernthema war dabei die Umsetzung von Art. 15 (Zugang zu genetischen Ressourcen). Dabei wurde ein Beschluß zur Ausarbeitung rechtlich unverbindlicher Leitlinien gefaßt, die den Rahmen für freiwillig auszuhandelnde, privatrechtlich auszugestaltende Kooperationen bilden sollen. Bei der Diskussion des eng mit Zugangsfragen zusammenhängenden Themas "Recht geistigen Eigentums" ging es vor allem um die Bedeutung dieser für die Entwicklung und Verbreitung neuer Technologien zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzen der biologischen Vielfalt.

Auf der vierten VSK 1998 in Bratislava wurden die nach Art. 6 der CBD in Auftrag gegebenen Nationalen Berichte diskutiert.

Eine fünfte VSK wird im Mai 2000 in Nairobi, Kenia, stattfinden.

Die CBD im Kontext internationaler Vereinbarungen

FAO

Auf der dritten VSK in Buenos Aires stand der Umgang mit Agrarbiodiversität im Mittelpunkt der Tagesordnung. Vorausgegangen war diesen Verhandlungen eine Konferenz der FAO 1996 in Leipzig, auf der ein Globaler Aktionsplan (GPA = Global Plan of Action) zur Erhaltung und Förderung der Agrarbiodiversität von 150 Staaten unterzeichnet wurde. Die FAO- Konferenz: verabschiedete erstmals einen Weltzustandsbericht zur Situation der pflanzengenetischen Ressourcen (PGR = Plant Genetic Resources). Dieser wurde übers Internet verbreitet und wird regelmäßig aktualisiert. Die Leipziger Erklärung macht in insgesamt 13 Punkten unmißverständlich deutlich, daß

- die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von PGR für die Sicherung heutiger und künftiger Generationen eine wesentliche Bedeutung hat;
- die Welternährungssicherheit durch PGR gestärkt werden muß;
- PGR die Grundlage für das Überleben und Wohlergehen der Menschheit bilden und
- PGR für die Anpassung an die Veränderungen der Umwelt, einschließlich Klimaveränderungen, benötigt werden.

Bauern, indigene und lokale Gemeinschaften werden dabei in ihren Verdiensten um den Erhalt der Ressourcen besonders gewürdigt.

Der GPA umfaßt 20 vorrangige Maßnahmenbereiche, die vier Prioritätengruppen zugeordnet sind.

1. In-situ-Erhaltung: Einbeziehung der Schutzfunktion traditioneller on-farm- Erhaltung; Einbeziehung in Übersichten der PGR; Unterstützung der Verbindung zwischen Genbanken und Landwirten; Wiederaufbau landwirtschaftlicher Systeme nach Katastrophen; Förderung der In-situ-Erhaltung wildwachsender Verwandter
2. Ex-situ-Erhaltung: Erhaltung bestehender Sammlungen; Vermehrung gefährdeter Muster; Zielgerichtete Sammlung; Ausweitung von Erhaltungsaktivitäten
3. Nutzung PGR: Verbesserung der Querbezüge zwischen Schutz und Nutzung; Intensivierung der Charakterisierung und Evaluierung des pflanzengenetischen Materials; Verstärkung der Züchtung; Anbaudiversifizierung; Förderung nachhaltiger Landwirtschaft und wissenschaftliche Beweise für Vorteil der Sortenvielfalt; Förderung der Entwicklung und Vermarktung vernachlässigter Kulturpflanzen; Förderung der Saatgutproduktion und -verteilung; Entwicklung neuer Absatzmärkte und Produktnischen
4. Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten einschließlich Ausbildung und Öffentlichkeitsarbeit : nationale Planungs-, Handlungs- und Programmstrategien; neue Netzwerke; umfassende Informationssysteme; globale Koordination durch das Weltinformations- und Frühwarnsystem der FAO; Aufbildung und weitergehende Qualifizierung; Öffentlichkeitsarbeit

Zur Umsetzung des GPA wurde eine Kommission (CGRFA = Commission on Genetic Resources for Food and Agriculture) ins Leben gerufen, die diesen Plan den wichtigsten Gremien übermittelte, die sich mit Agrarbiodiversität beschäftigen.

Auf den ersten Blick lassen sich insbesondere in der Deklamation der Ziele von CBD und GPA kaum Unterschiede finden; abgesehen davon, daß die Hauptmotivation der FAO darin besteht, durch Biodiversität die Welternährungssituation zu sichern, während die CBD hinsichtlich des menschlichen Nutzens in erster Linie medizinische und technische Zwecke formulierte. Große Abstimmungsschwierigkeiten bestehen jedoch hinsichtlich des Zugangs zu Genetischen Ressourcen. Nach einem 1983 beschlossenen Undertaking der FAO sind Genetische Ressourcen ein gemeinsames Erbe der Menschheit und sollen allen frei verfügbar sein. Dies steht in eklatantem Widerspruch zu den neu formulierten Regeln der CBD. Seit ihrer Verabschiedung starteten erste Harmonisierungsprozesse, die jedoch noch nicht abgeschlossen sind. Auf einer außerordentlichen Sitzung Ende 1994 in Rom wurde von der Kommission für pflanzengenetische Ressourcen der FAO (CPGR = Commission on Plant Genetic Resources; heute CGRFA) beschlossen, das Undertaking so umzuformulieren, daß es im Wortlaut mit der Konvention über biologische Vielfalt harmonisiert. Nach einer weiteren Sondersitzung im Jahre 1996 sowie der dort auch stattfindenden 3. VSK zur Agrarbiodiversität wurden Fortschritte erzielt.

Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den Anforderungen der CBD und des Globalen Aktionsplans ergeben sich insbesondere durch die unterschiedlichen Ressorts und politischen Zuständigkeiten, die mit beiden Papieren verbunden sind. Während die Biodiversität beispielsweise hierzulande im allgemeinen unter die Zuständigkeit des Umweltministeriums fällt, sind Verhandlungen innerhalb der FAO Sache des Landwirtschaftsministeriums.

Die VSK in Buenos Aires 1996 versuchte, Formulierungen zu finden, die ein Eingreifen in landwirtschaftliche Politik vermeiden sollten. Sie beschloß ein Handlungsprogramm zur landwirtschaftlichen Vielfalt, das

- positive Effekte landwirtschaftlicher Verfahrensweisen auf die biologische Vielfalt in Agrar- und anderen Ökosystemen fördern und schädliche Einflüsse mindern;
- Schutz- und Erhaltungsnutzung genetischer Ressourcen mit tatsächlichen oder potentiellen Wert für Ernährung und Landwirtschaft fördern und
- Verteilungsgerechtigkeit infolge der Nutzung genetischer Ressourcen sicherstellen soll. Als Mittel zur Erreichung dieser Ziele sollen die Vertragsstaaten Fallstudien bezüglich einer nachhaltigen Landwirtschaft durchführen. Dabei geht es auch darum, die Biodiversitäts- Schlüsselkomponenten in landwirtschaftlichen Produktionssystemen zu ermitteln, die für die Aufrechterhaltung natürlicher Kreisläufe erforderlich sind. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung sollen externe Umweltkosten mehr in die landwirtschaftliche Produktion internalisiert werden. Zur Vermeidung schädlicher Agrochemikalien soll vor allem die integrierte Schädlingsbekämpfung gefördert werden. Auch hier geht es wiederum darum, Anreize für eine ressourcenschonende Landwirtschaft zu schaffen sowie das Wissen indigener Gemeinschaften zu nutzen und in der Anwendung zu unterstützen.

Die koordinativen Entwicklungen in den Aktivitäten bezüglich der FAO-Programme und der Konventions-Umsetzungen haben auch die Arbeit des IPGRI (International Plant Genetic Resources Institute), ein Forschungszentrum im Rahmen der CGIAR (Consultative Group in International Agricultural Research), das eng mit der FAO zusammenarbeitet, beeinflußt. In seinen Aufgabenbereich fällt seit kurzem die Koordination des systemweiten Programms über genetische Ressourcen der CGIAR, was u.a. eine Abstimmung der Programme aller Institute sowie eine Koordinierungsfunktion bei internationalen Tagungen und Programmen zur Konvergenz von Globalen System der FAO und der CBD beinhaltet.

GATT

In der GATT-Runde 1994 in Uruguay wurde ein Komitee Umwelt und Handel gegründet, daß die Vermeidung eines Vorteils im internationalen Wettbewerb durch rücksichtslose Ausbeutung der Natur zum Ziel hat. Inzwischen werden als mögliches Sanktionsinstrument z. B. auch Zölle gegen Staaten erwogen, die den Bestimmungen der CBD zuwiderhandeln. Ein auch dort ausgehandeltes Ü bereinkommenüber handelsbezogene Aspekte intellektueller Eigentumsrechte stellt sicher, daß einmal erworbene Patentrechte weltweit Geltung haben und die CBD unterstützen. Jedes Land der WTO muß Pflanzensorten durch Patente oder ähnliches schützbar machen. Diese Vereinbarung kann daher weitgehende Auswirkungen auf die Stellung der PGR in den internationalen und nationalen Rechtssystemen haben. Der 1999 anstehenden Überprüfung der Regelung für Pflanzensorten wird eine große Bedeutung zugemessen.

Folgende Konflikte bezüglich der Aussagen der CBD und Regelungen der WTO sind vorgezeichnet:

- Der kollektive Charakter des Eigentums indigener Gruppen im Bereich der genetischen Ressourcen erfüllt nicht die sonst üblichen Voraussetzungen für industriellen Patentschutz und erfordert daher die Schaffung neuer Schutzsysteme bezüglich geistiger Eigentumsrechte
- Es besteht die Gefahr, daß die Erwartungen der Entwicklungsländer an den Technologietransfer und die Kompetenzförderung kollidieren mit den Interessen von Industrieländern am Schutz geistigen Eigentums und der Patentsicherung.
- GATT/WTO läßt Handelsbeschränkungen nur dann zu, wenn diese zum Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen im Importland dienen und wenn diese Maßnahmen notwendig sind, der angestrebte Zweck also nicht anders erreicht werden kann. Ein wissenschaftlich beweisbarer Zusammenhang wird gerade im Bereich der biologischen Vielfalt nur sehr schwer zu führen sein.

Die Umsetzung der Konvention

Europa

Im Rahmen des European Cooperative Program for Crop Genetic Resources Networks (ECP/GR) wurde europaweit ein Informationssystem installiert, das als Datengrundlage für die Kulturpflanzenvielfalt im europäischen Raum dient. Dieses ist beim IPGRI angesiedelt und fällt unter den Zuständigkeitsbereich der für Landwirtschaft zuständigen Ministerien. Zur ständigen Aktualisierung des Programms finden Konferenzen der verschiedenen Vertreter europäischer Nationen statt.

Die Europäische Union selbst hat Ende 1993 die Konvention ratifiziert, ist somit also Vertragspartner. Den nach Art. 6 vorgeschriebenen Bericht über eigene Strategien legte sie am 4.2.1998 mit der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlamentüber eine Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der Artenvielfalt (KOM (1998)42) vor. Aufgrund des Charakters einer Mitteilung ist dieser Bericht für die Mitgliedsstaaten nicht rechtlich bindend, sondern dient vielmehr als Orientierungsrahmen.

Mit ihm soll die Integration der Biodiversität in alle Politikbereiche der EU erreicht werden, wobei in zwei Phasen vorgegangen wird. Zuerst geht es um die Annahme allgemeiner Leitlinien. Dazu soll die Erstellung nationaler Strategien der einzelnen Mitgliedsländer abgewartet werden. Im folgenden sollen Aktionspläne zu konkreten Maßnahmen in den jeweiligen Dienststellen führen. Die ersten Aktionspläne sollen -wie die Gemeinschaftsstrategie selbst - alle drei Jahre aktualisiert werden. In erster Linie sind davon die Ressorts Erhaltung der Naturgüter, Landwirtschaft, Fischerei, Regionalpolitik und Raumordnung sowie Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit betroffen.. Auch die Ressorts für Wälder, Energie und Verkehr sowie Tourismus sind angehalten, Ziele der Biodiversitätserhaltung in ihrer Arbeit zu berücksichtigen; nicht jedoch Bereiche, die unmittelbar mit der ökonomischen Gestaltung Europas zu tun haben.

Die vier Schwerpunkte der Gemeinschaftsstrategie stellen sich wie folgt dar:

1. Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt

Die In-situ-Erhaltung soll durch die Einbindung ausgewiesener Schutzgebiete in Netze gestärkt werden. Dabei sollen die jeweiligen Arten und Lebensräume auch vor dem Einfluß fremder oder gentechnisch veränderter Arten geschützt werden. Die Artenvielfalt ist in allen horizontalen und sektoralen Maßnahmen der EU zu berücksichtigen.

Um eine nachhaltige Nutzung zu sichern, sollen Aspekte der Biodiversität auch bei Kosten- Nutzen-Analysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie Haftungsregelungen einbezogen werden. Schließlich gilt es Produktions- und Verbrauchsstrukturen durch wirtschaftliche Anreize zu ändern.

Auch auf die Ex-situ-Erhaltung wird Wert gelegt, was Niederschlag in der Förderung von Genbanken, botanischen Gärten, Zoos etc. finden soll.

2. Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile

Die Souveränität bei der Nutzung genetischer Ressourcen soll durch die Unterstützung angemessener bi- und multilateraler Regelungen gefördert werden. Dabei sind vor allem die Ursprungsländer genetischer Ressourcen zu stärken. Technologien, die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung genetischer Ressourcen entwickelt wurden, sind daher in Entwicklungsländer zu transferieren.

3. Forschung, Bestimmung, Überwachung und Informationsaustausch

Forschungsinitiativen sollen zu einer Verbesserung des Wissenstandes auf allen Ebenen der biologischen Vielfalt beitragen. Neben der Bestimmung des Ist-Zustandes und der zukünftigen Richtung geht es dabei auch um die Festlegung von Indikatoren zur Bestimmung des Fortschrittes bei der Umsetzung der Strategie. Hierzu dient nicht zuletzt ein internationaler Informations- und Datenaustausch

4. Erziehung, Ausbildung und Aufklärung

Die geschilderten Maßnahmen sollen öffentlich dargestellt werden, um die Bürger und Bürgerinnen über die Situation aufzuklären. Dabei ist es wichtig, Nichtregierungsorganisationen zu beteiligen sowie die an der Umsetzung der Gemeinschaftsstrategie Beteiligten entsprechend auszubilden.

BRD

Die Bundesrepublik Deutschland ist seit Dezember 1993 Vertragsstaat der Konvention. Einen entsprechenden nationalen Bericht legte das Bundesumweltministerium im Frühjahr 1998 vor, dessen Gestalt zuvor mit anderen Ministerien abgesprochen worden war. Auch Beiträge der Länder und von Nichtregierungsorganisationen wurden aufgenommen. Die strategischen Empfehlungen des Berichtes haben vor allem appellativen Charakter; sie fordern die Übernahme der Verantwortung und koordinative Maßnahmen zwischen den staatlichen Akteuren unter einer stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Das Kapitel Aktivitäten und Programme listet folgende Handlungsfelder auf:

- Erfassung und Bewertung der biologischen Vielfalt
- Raumbedeutsame Planungen und Verfahren
- Schutz und Erhaltung von Lebensräumen
- Schutz und Erhaltung von Arten
- Erhaltung genetischer Vielfalt und genetischer Ressourcen
- Erhalt von biologischer Vielfalt durch nachhaltige Nutzung (Landwirtschaft

Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei, Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz, Schutz und Nutzung des Bodens, Verkehr, Städtebau/Siedlungsentwicklung, militärische Nutzung, Freizeitaktivitäten/Tourismus, Biotechnologie/Gentechnologie)

- Schutz vor stofflichen und nichtstofflichen Belastungen
- Bildung und Forschung
- internationale Zusammenarbeit

Wie der Bericht selbst feststellt, haben bisherige Maßnahmen nicht zu einer Sicherung der Biodiversität beigetragen. In erster Linie wird eine erheblich bessere Zusammenarbeit einzelner sektorieller Bereiche gefordert (vgl. Tab. 1 im Anhang). Durch die föderale Struktur der BRD sind auch Harmonisierungsprozesse zwischen den einzelnen Bundesländern von großer Bedeutung, da die Hoheit in der Gesetzgebung Ländersache ist. Der Bund hingegen ist - bspw. im Naturschutzbereich - auf eine Rahmengesetzgebung beschränkt.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist allerdings seit 1994 der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, zu denen selbstverständlich die Biologische Vielfalt zählt, festgeschrieben. Darüber hinaus wurde keine speziell neue Gesetzgebung im Anschluß an die Konvention entwickelt, da nach Meinung der Bundesregierung zahlreiche bestehende Gesetze den Schutz der Biodiversität in sich tragen (vgl. Tab. 2 im Anhang). Auch die Schaffung neuer Institutionen ist nicht geplant; jedoch die Verstärkung der Kooperation bereits bestehender.

Ein Clearing House Mechanism (CHM), wie in Art. 18 der Konvention gefordert, wurde für die Bundesrepublik - wie bereits erwähnt - beim ZADI 1995 eingeführt und wird vom IGR betreut. Der Aufbau der Informationsdienste im deutschen CHM wird von einer gemischten Arbeitsgruppe begleitet, in der Vertreter staatlicher Behörden und nichtstaatlicher Organisationen aus dem Bereich der Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit, wissenschaftlicher Einrichtungen und des privaten Sektors vertreten sind.

Eine verstärkte Einbeziehung der Biodiversität in Aktivitäten der Lokalen Agenda 21 sowie die Integration dieser Fragen in die Durchführung von Öko-Audits werden ebenso vorgeschlagen wie Runde Tische in der Regional- und Landesplanung, welche die Biodiversität neben anderen Themen berücksichtigen. Auch die Entwicklung von Indikatoren, die Aufschluß über den Zustand der Biodiversität in der BRD geben sowie die Internalisierung externer Kosten von Produktionsverfahren, die der Biodiversität schaden, stehen in den Handlungsempfehlungen.

Im letzten Jahr beispielsweise koordinierte das CHM-Sekretariat gemeinsam mit dem Schulen-ans-Netz e.V. und 25 weiteren Partnern die Umweltbildungsinitiative Natur- Detektive auf dem Internet. Diese soll die Ziele der CBD in Verbindung mit der Agenda 21 in die Schulen tragen.

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt enthält die Verpflichtung, den Zugang zu und die Weitergabe von Technologien, die für die Erhaltung der biologischen Vielfalt relevant sind, zu erleichtern. Für die Industrieländer ergibt sich daraus die Aufgabe, den Transfer von Technologien in Entwicklungsländer seitens der Privatwirtschaft zu fördern. Da die Privatwirtschaft eigenverantwortlich über den Umfang ihres Engagements in den Entwicklungsländern entscheidet, kann die Politik nur durch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen Einfluß nehmen.. Bestehende Transferzentren für Umwelttechnologie werden so beispielsweise durch Mittel der Deutschen Bundesstiftung Umwelt oder entsprechender Bundesämter gefördert. Hierbei findet in erster Linie eine Förderung der Länder Kamerun und Kolumbien im Aufbau ihrer nationalen CHM-Sekretariate statt.

Für die Ausgestaltung des Zugangs zu genetischen Ressourcen (Art. 15, CBD) wurde Mitte 1995 ein erstes Teil-Rechtsgutachten vergeben. Zusätzlich wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der staatliche und nichtstaatliche Institutionen und Organisationen unter Einschluß von Vertretern der Privatwirtschaft vertreten sind.

Internationale Vereinbarungen im Anschluß an die CBD

Das Protokollüber die biologische Sicherheit (Biosafety Protocol)"

Das als Völkerrechtsabkommen geplante Biosafety Protocol soll vor den Auswirkungen des Aussatzes gentechnisch veränderter Organismen schützen, sofern dieser eine Gefahr für die biologische Vielfalt darstellt. Es wird im Rahmen der CBD erstellt und wurde erstmals 1995 in Jakarta initiiert. Primär geht es dabei insbesondere um die Grenzüberschreitung entsprechender Organismen und die Haftung bei Schadensfällen.

Handlungspartner sind dabei fünf Gruppen, die sich aufgrund diverser Interessen konstituiert haben. Dies sind zum einen ehemalige Ostblockländer und Nachfolgestaaten der Sowjetunion; die Compromise-Group (Japan, Korea, Mexiko, Schweiz, Norwegen); die Likeminded-Group (viele Entwicklungsländer und China); die Miami Group (USA, Kanada, Australien, Argentinien, Chile, Uruguay) und die EU.

Eine endgültige Einigung über den Inhalt des Protokolls konnte lange nicht erzielt werden. Hauptstreitpunkte waren dabei Nahrungs- oder Futtermittel wie Raps, Mais, Soja und die Frage, ob in Streitfällen die Übereinkommen der WTO Vorrang gegenüber einem Biosafety Protocol haben. Auch in der Einschätzung möglicher Gefahren durch gentechnisch veränderte Organismen herrschten sehr unterschiedliche Meinungen vor.

Die letzten Verhandlungen zum Biosafety Protocol fanden vom 24. bis 28. Januar 2000 in Montreal statt. Hier konnte das Biosafety Protocol endgültig verabschiedet werden. Dabei haben sich die Europäische Union sowie die Entwicklungsländer gegenüber der Miami Group - mit den USA als Hauptbefürworter des Handelns mit gentechnisch veränderten Organismen - durchgesetzt, so daß das Abkommen nun allen Importländern erlaubt, gentechnisch veränderte Produkte im Zweifelsfall abzulehnen. Es schreibt den Exportländern vor, Informationen über die Produkte offen zu legen und diese zu kennzeichnen. Dabei ist es gleichrangig zu Bestimmungen der Welthandelsorganisation.

Global Environment Facility

Als Finanzierungsinstrument für Aktionen, die sich an die CBD anschließen, wurde die Globale Umweltfacilität (GEF) eingerichtet. Sie wurde zunächst nur von VSK zu VSK neu ausgestattet, weil die Geberländer sich nicht auf eine dauerhafte Zahlung einigen konnten. Dieser gemeinsam von Weltbank, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Organization Development Program = UNDP) sowie dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Organization Environment Program = UNEP) verwaltete Fonds soll in erster Linie für eine gerechte Verteilung vorhandener Gelder sorgen. Zugang zu den Mitteln haben sogenannte Entwicklungsländer der südlichen Hemisphäre sowie Länder aus Mittel- und Osteuropa und die GUS.

Die durch die GEF vergebenen Zuschüsse haben nicht nur unmittelbare Maßnahmen des Erhalts der Biodiversität zum Ziel, sondern werden allgemein für Investitionen und technische Beratung im Umweltbereich eingesetzt, wobei sich die Zuschüsse auf die Übernahme der Zusatzkosten bei Maßnahmen mit globalem Nutzen beschränken.

Die Berliner Erklärung zum nachhaltigen Tourismus

Im Vorfeld der Internationalen Tourismusbörse in Berlin im März 1997 fand auf Einladung der damaligen Bundesumweltministerin eine Konferenz statt, die sich mit der Thematik ”Biologische Vielfalt und nachhaltiger Tourismus" auseinandersetzte. Aus dieser Konferenz, an der die Umweltminister von 18 Staaten, Vertreter der Kommission der EU, UNEP, GEF, des Sekretariats des Übereinkommens über biologische Vielfalt, der World Tourism Organization, der IUCN sowie deutscher Verbände (Deutscher Fremdenverkehrsverband, Deutscher Naturschutzring, Deutscher Reisebüro- verband, Forum Umwelt und Entwicklung) teilnahmen, ging die ”Berliner Erklärung" hervor. Sie stellt einen ersten, weltweiten Konsens über Grundsätze eines nachhaltigen, umwelt- und naturverträglichen Tourismus dar. Ihre Kernaussagen sind:

Nachhaltiger Tourismus stellt eine sinnvolle Nutzung der biologischen Vielfalt dar und kann zu deren Erhaltung beitragen; die Tourismusentwicklung bedarf der Steuerung und eines sorgfältigen Managements, um sicherzustellen, daß sie in nachhaltigen Bahnen verläuft; dem Tourismus in ökologisch und kulturell sensiblen Gebieten muß besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Massentourismus ist in diesen Gebieten zu vermeiden; für eine nachhaltige Tourismusentwicklung sind alle Akteure verantwortlich, insbesondere auch der private Sektor; freiwillige Initiativen sollten ermutigt werden; große Bedeutung wird der lokalen Ebene beigemessen, die nicht nur Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus trägt, sondern auch in besonderer Weise Nutzen aus dem Tourismus ziehen soll.

Die Umsetzung der ”Berliner Erklärung" soll einerseits im Rahmen der Vertragsstaatenkonferenzen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt mit dem Ziel globaler Absprachen für eine nachhaltige Tourismusentwicklung erfolgen. Eine erste Beschlußfassung war für die vierte Vertragsstaatenkonferenz 1998 in Bratislava (Slowakei) vorgesehen. Zum anderen bildet sie auch die Grundlage für Aktivitäten im Rahmen der UN- Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD). So hat die Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung vom Juni 1997 der CSD bereits einen Auftrag erteilt, ein Arbeitsprogramm ”nachhaltiger Tourismus" bis 1999 vorzulegen. Darüber hinaus sind auch die bi- und multilateralen Finanzierungsinstitutionen aufgefordert, die Grundsätze der ”Berliner Erklärung" bei ihrer tourismusbezogenen Förderpolitik zu berücksichtigen.

Ausblick

Unbestreitbar wurde im internationalen Prozeß die Notwendigkeit der Erhaltung genetischer Vielfalt erkannt. Konkrete Maßnahmen, die zu ihrer Stärkung beitragen, sind dennoch kaum erkennbar. Nichtsdestotrotz stellt die UNCED 1992 einen Meilenstein in der Weltpolitik dar. Hier manifestierte sich die Erkenntnis, daß Politik in der heutigen globalen Situation nicht mehr von Legislaturperiode zu Legislaturperiode geplant werden kann. S ustainable development - als Synonym für die Ergebnisse von Rio - geht analog zu einer politischen Planung, welche die Zukunftsgestaltung zumindest ins Bewußtsein übernommen hat.

Das bringt in erster Linie nicht viel für die Erfüllung tatsächlicher Notwendigkeiten. Dennoch ist es der notwendige erste Schritt, um die Arbeit, die Umweltschützerinnen und -schützer konkret und praktisch seit Jahrzehnten vor Ort tun, zu stärken. Im globalen und politischen Prozeß haben Veränderungsprozesse, auch wenn sie äußerst dringlich erscheinen, ein völlig anderes Zeitmaß als in jedem anderen Zusammenhang. Dennoch haben sie Auswirkungen: Gruppen der lokalen Agenda bildeten sich im Anschluß an die UNCED; allerdings oft auch erst 3-4 Jahre später. Die Schritte, die sie unternehmen können, sind klein, aber im gesamten Komplex sehr wichtig.

In der Tat armselig ist jedoch die Stellung der Landwirtschaft, die ihr im gesamten Verfahren der CBD zugestanden wird. Im Vertrag selbst ist immer wieder die Rede von humanen Ressourcen, die entwickelt werden müssen, dabei ist jedoch in erster Linie an Forschungstätigkeiten gedacht. Mit Sicherheit ist das Einbeziehen des Wissens indigener Völker von großer Bedeutung, was jedoch völlig fehlt, ist die Anerkennung der Leistung, die in der Landwirtschaft zur Erhaltung der Biodiversität aufgebracht werden kann und teilweise aufgebracht wird. Die Unterstützung einer nachhaltigen Landwirtschaft2, die es sich überhaupt leisten kann, im ökonomischen Überlebenskampf Aspekte der Biodiversität zu berücksichtigen, wäre sicherlich ein wesentlich effektiverer Schritt als der reine Versuch, Biodiversität (in erster Linie für biotechnologische Zwecke) zu bewahren. Agrarpolitische Rahmenbedingungen sind dabei von großer Wichtigkeit. Mit den Annäherungsversuchen zwischen FAO und CBD werden auch hier nur erste Schritte unternommen, um eine Besserung zu erzielen. Die Lobby der Agrarwirtschaft ist dabei jedoch nie so stark wie eine aus medizinischer oder biotechnologischer Sicht.

Insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland ist im Anschluß an die CBD nicht viel passiert. Der Verweis auf bereits bestehende Gesetze erscheint als Ausrede, um keine Handlungsinitiative zeigen zu müssen. Mit dem Wechsel der Bundesregierung 1998 ist Hoffnung aufgeflammt, die vielerorts wieder enttäuscht wurde. Im ökologischen Bereich sind dadurch bisher noch keine entscheidenden Wendungen eingetreten. In Bezug auf die Biodiversität aber tickt eine Zeitbombe, die Vertreter und Vertreterinnen dieser Arbeit zu Recht ungeduldig auf die aktuelle Politik blicken läßt. Der jetzige Bundesumweltminister Jürgen Trittin ließ bisher keinen Hinweis darauf erkennen, daß die Erhaltung der Biodiversität ein persönliches Anliegen von ihm ist.

Es gibt - im Bereich der Biodiversität und bezüglich anderer Brennpunkte der ökologischen Situation - keine politischen Entscheidungen, die in ihrer Schnelligkeit der drängenden Lage angepaßt sind. Reaktionen darauf mögen unterschiedlich sein: Weltuntergangsstimmungen, bspw. verstärkt durch die bereits deutlichen Auswirkungen des Klimawandels, sind mögliche davon. Andere Reaktionsmuster können aber auch darin bestehen, positive Ansätze zu erkennen, um sich in der eigenen Position stärken zu lassen. Die verstärkte Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen in den politischen Entscheidungsprozeß ist ein Fortschritt, auch wenn man meint, er hätte schon Jahre vorher passieren müssen. Auch die Präsentation der Ergebnisse internationaler Konferenzen im Internet ist ein wichtiger Schritt, um das Bewußtsein und Engagement in der Bevölkerung zu stärken. Die globale Politik kann nicht auf die Arbeit ehrenamtlicher Umweltschützerinnen und -schützer verzichten. Sie braucht Menschen von außen, die immer wieder Anstöße zu konkreten Handlungsimpulsen geben.

Die erzielten Resultate internationaler Konferenzen bleiben nicht zuletzt deshalb immer unbefriedigend, weil die Probleme der heutigen Zeit keine einfachen Lösungen haben. Zwar kann jemand, der für den Schutz der Biodiversität kämpft, geeignete Vorschläge machen - diese sind jedoch nicht unbedingt zu vereinbaren mit anderen sozialen und/oder ökonomischen Ansprüchen. Es ist, das mag das Fazit dieser Situation sein, müßig auf Anweisungen aus der Politik zu warten, um Maßnahmen zur Sicherung der Biodiversität zu ergreifen. Positiv muß vielleicht schon gesehen werden, wenn diese Maßnahmen wenigstens nicht mehr gegen die eigene Regierung durchgesetzt werden müssen. Das mag erschreckend anspruchslos klingen; vielleicht stellt es aber die einzige pragmatische Ebene dar, auf der sich arbeiten läßt.

In Verstärkung dieser Ausführungen soll in einem abschließenden Kapitel auf Möglichkeiten zur weiteren Auseinandersetzung mit dem Thema bzw. Initiativen, die sich die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt zum Ziel gesetzt haben, hingewiesen werden.

Hinweise für die weitere Auseinandersetzung

- www.dainet.de

Auf den Internetseiten der Zentralstelle für Agrardokumentation und -information finden sich mit dem Deutschen Agrarinformationsnetz (DAINet) viele wichtige Hinweise zu Fragen der Land- und Forstwirtschaft. Als Gestalterin des Deutschen Clearinghouse Mechanism (www.dainet.de/bmu-cbd/homepage.htm) können hier alle aktuellen Beschlüsse und Unterlagen im Zusammenhang mit der CBD eingesehen werden. Beschlüsse der jeweils letzten VSK sind unter www.dainet.de/FIZ-AGRAR/CHMDOC/list_dt.htm zu finden. Auch Veranstaltungen im Rahmen des Global Plan of Action der FAO werden hier festgehalten.

™- www.bmu.de

Auch das Bundesumweltministerium informiert über Maßnahmen, die im Kontext der CBD stehen. Die entsprechende Homepage ist jedoch sehr unübersichtlich gegliedert, so daß es wesentlich schwieriger ist, die richtigen Informationen zu finden als bei der ZADI.

-™ www. oneworldweb.de/forum/forum-home-d.html

Als Zusammenschluß verschiedener Nichtregierungsorganisationen nimmt das Forum Umwelt & Entwicklung eine kritische Haltung gegenüber Beschlüssen der Regierungen ein. Sie sind zur Ergänzung der "staatlichen" Darstellung eine wichtige Quelle. ™ www.fes.de

Die Friedrich-Ebert-Stiftung, die der SPD nahesteht, hat wiederholt Seminare und Diskussionsrunden zu Fragen der CBD abgehalten.

™- Andere relevante Internetadressen

- Convention on Biological Diversity: www.biodiv.org
- Informationssystem Genetische Ressourcen (GENRES). www.dainet.de/genres/gen_txt.htm
- Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO). www.fao.org
- The Commission on Genetic Resources for Food and Agriculture (CGRFA): www.fao.org/WAICENT
- International Plant Genetic Resources Institute (IPGRI): www.cgiar.org/ipgri/index.htm
- European Corporative Program on Crop Genetic Resources (ECP/GR): www.cgiar.org/ecpgr.index.htm

-™ Literaturempfehlungen

Das Forum Umwelt & Entwicklung empfiehlt folgende Bücher zur Auseinandersetzung mit dem Prozeß der CBD:

- Glowka, L.; Burhenne-Guilmin, F.:, Syngne, H.:, McNeely, J.:, Gündling, L..: A Guide to the Convention on Biological Diversity. Environmental Policy and Law Paper No. 30. Gland [u.a.], IUCN, 161 S, 1994
- Weizsäcker, C. F. v.: Gentechnik und Artenvielfalt. In: Wolters J (Hrsg.), Leben und Leben lassen. Ökozid 10, Jahrbuch für Ökologie und Indigene Völker, Gießen, Ökozid e.V., S 53-68, 1995
- World Wide Fund For Nature: Genetic Engineering - Examples of Ecological Effects and Inherent Uncertainties, Genf, WWF, 1995
- Egziabher, T.; Asfaw, Z.: Socio-Economic Considerations Including Issues of Liability and Compensation, Paper 13, Workshop Transboundary Movement of Living Modified Organisms Resulting from Modern Biotechnology: Issues and Opportunities for Policy Makers, Genf, International Academie for the Environment, 11 S, 1996
- Leskien, D.: Die Verhandlungen um das internationale Biosafety-Projekt. In: Sprenger U, Knirsch J, Lanje K (Hrsg.), Unternehmen Zweite Natur. Ökozid 12, Jahrbuch für Ökologie und Indigene Völker Gießen, Ökozid e.V., S 74-86, 1996
- Third World Network: Biosafety - Scientific Findings and Elements of a Protocol Penang, TWN, 93 S, 1996
- Friends of the Earth Europe, BUND: International Biosafety-Workshop Proceedings, Brüssel, FoEE, 87 S, 1997
- Nijar, G. S.: Liability and Compensation in a Biosafety Protocol, Penang, TWN, 22 S, 1997
- Greenpeace International: Key Elements for the International Biosafety Protocol, Brüssel, GPI, 21 S, 1998
- Meyer, H.; Leskien, D.; Tappeser, B.; Weizsäcker C. F. v.: Das biosafety protocol, Bonn, Forum Umwelt & Entwicklung, o. J.

- NABU Baden-Württemberg

In einem einjährigen Projekt, das 1999 startete, versucht der NaBu Baden-Württemberg (www.nabu-bw.de) die Kulturpflanzenvielfalt durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu stärken. Kooperationspartner sind dabei Saatgut- und ähnliche Initiativen, die hier aufgelistet werden sollen:

- Allerleihrauh, 61209 Echzell (biologisches Kulturpflanzensaatgut)
- AGÖL, 64295 Darmstadt (Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau)
- Demeter, 64295 Darmstadt (Verband der biologisch-dynamisch wirtschaftenden Betriebe)
- Peter Jantsch, 24329 Dannau (alte Getreidesorten wie Emmer und Einkorn)
- Dreschflegel, Bernd Horneburg, 37083 Göttingen (Saatgut alter Kulturpflanzen)
- Genbank Gatersleben am IPK, 06466 Gatersleben (größte Genbank der BRD)
- Universität-Gesamthochschule Kassel, FB 11, Prof. Dr. Hammer
- Universität- Gesamthochschule Kassel, FB 11, Fachbereich Ökologischer Landbau
- Gesellschaft für goetheanistische Forschung, 29490 Neu Darchau
- GLS-Bank, 44789 Bochum (Stiftung zu biologischem Saatgut)
- Hera Forschungsstelle für Ökologischen Landbau, Pflanzen- und Tierzucht e.V., 56767 Vess/Eifel
- Hof Wörme, 21259 Handeloh
- Hofgut Rengoldshausen, 88662 Überlingen
- Institut für biol-dyn. Forschung, 61118 Bad Vilbel
- Landesanstalt für Großschutzgebiete, 16225 Eberswalde
- Pflanzenzuchtverein e.V., K. P. Raatsie, 88662 Überlingen
- SAVE, 37213 Witzenhausen (Verein zum Erhalt genetischer Vielfalt)
- VEN, Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt, 38162 Schandelah
- Verein ökologische Pflanzenzucht Bayern, 82998 Oderding
- Verein für Pflanzenzucht, 83567 Untereit
- Verein zur Erhaltung und Rekultivierung von Nutzpflanzen in Brandenburg e.V. (VERN), 16278 Greiffenberg
- Verein zur Förderung der Saatgutforschung im biol.-dyn. Landbau e.V., Dr. B. Heyden, 88682 Salem
- Zentraler Agrarinformationsdienst (ZADI)/Informationszentrum für genetische Ressourcen, Thomas Gladis, Villichgasse 17, 53117 Bonn

Literatur

™- MEYER/REVERMANN/SAUTER: Biologische Vielfalt in Gefahr? Gentechnik in der Pflanzenzüchtung. Bonn 1998. S. 213 ff.
™- www.dainet.de/bmu-cbd/new/nationb98_11.htm
™- www.oneworldweb.de/forum/Bratislava/biodivsf.html
-™ www. oneworldweb.de/forum/forum-home-d.html
™- UMWELTPROGRAMM DER VEREINTEN NATIONEN. ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE BIOLOGISCHE VIELFALT. 5. Juni 1992, k. A.
™- BUNDESUMWELTMINISTERIUM: Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro - Dokumente - Agenda 21. Bonn o. J.
™- HAMMER, K.: Agrarbiodiversität und pflanzengenetische Ressourcen - Herausforderung und Lösungsansatz. Schriften zu Genetischen Ressourcen, Bd. 10. Schriftenreihe des Informationszentrums für Genetische Ressourcen (IGR), hrsg. von der Zentralstelle für Agrardokumentation und -information (ZADI). Bonn 1998

Tabellenanhang

Tab. 1: Zuständigkeiten für die biologische Vielfalt auf Bundesebene

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(BMU: Nationalbericht Biologische Vielfalt. Bonn 1998; zit. nach www.dainet.de/bmu-cbd/new/nationb98_11.htm )

Tab. 2: Gesetzliche Regelungen in der BRD mit einem Bezug zur Biologischen Vielfalt

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(BMU: Nationalbericht Biologische Vielfalt. Bonn 1998; zit. nach www.dainet.de/bmu-cbd/new/nationb98_11.htm )

[...]


1 Der Gebrauch kann sich auch in ästhetischer oder kultureller Hinsicht äußern, nicht immer heißt Nutzung, daß nach einem ökonomischen Vorteil gesucht wird.

2 vgl. Kapitel 14 der Agenda 21. In: BUNDESUMWELTMINISTERIUM: Umweltpolitik. Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro - Dokumente. Bonn o. J., S. 106ff.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die Bedeutung der Konferenz von Rio 1992 für den Erhalt pflanzengenetischer Ressourcen
Hochschule
Universität Kassel
Autor
Jahr
2000
Seiten
24
Katalognummer
V107445
ISBN (eBook)
9783640057177
Dateigröße
511 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit stellt einen wissenschaftlichen Artikel dar, der die Prognosen des Berichtes Global 2000 auf ihre Aktualität überprüft.
Schlagworte
Bedeutung, Konferenz, Erhalt, Ressourcen
Arbeit zitieren
Claudia Busch (Autor:in), 2000, Die Bedeutung der Konferenz von Rio 1992 für den Erhalt pflanzengenetischer Ressourcen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107445

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