Die Groß- und Kleinschreibung von Eigennamen und Nominationsstereotypen


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

33 Seiten, Note: sehr gut (


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Eigennamen
2.1 Die Abgrenzung von Eigennamen und Appellativen
2.2 Primäre und sekundäre Eigennamen
2.3 Appellative und Eigennamen in unterschiedlicher Verwendung
2.3.1 Appellative in der Funktion von Eigennamen
2.3.2 Eigennamen in der Funktion von Appellativen
2.3.3 Überschneidungsfälle und deren Konsequenzen in der gemäßigten Kleinschreibung
2.4 Fazit zur Abgrenzung der Eigennamen
2.5 Die Neuregelung

3. Nominationsstereotype
3.1 Definition und Charakterisierung
3.2 Die Groß- und Kleinschreibungsregelung für Nominationsstereotype
3.2.1 Die Regelung vor der Rechtschreibreform
3.2.2 Die Regelung nach der Rechtschreibreform
3.3 Die Umsetzung der Neuregelung
3.3.1 Nominationsstereotype in Wörterbüchern
3.3.2 Nominationsstereotype in der Presse
3.4 Fazit zur Groß- und Kleinschreibung bei den Nominationsstereotypen

4. Schlußwort

Anhang A: Nominationsstereotype in den Erlanger Nachrichten
A.1 Auflistung der Nominationsstereotype
A.2 Vergleich zwischen Erlanger Nachrichten, Duden und Nachrichtenagenturen

Anhang B: Nominationsstereotype bei den Nachrichtenagenturen
B.1 Kommentar der Deutschen Presse-Agentur
B.2 Beispiele zur Rechtschreibregelung der dpa

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Der Hohepriester singt vor dem Hohen Haus das Hohelied Salomons.“ Dieser - zuge- gebenermaßen konstruierte - Satz war vor der Rechtschreibreform orthographisch korrekt. Seit der Reform könnte er so lauten1: „Der Hohe Priester singt vor dem hohen Haus das Hohe Lied Salomons.“

In der zweiten Fassung werden Hohepriester und Hohelied jeweils in Adjektiv und Substantiv getrennt - und in beiden Fällen wird das Adjektiv mit einem Versal geschrieben. Nicht jedoch das hohe Haus. Hier muß das Adjektiv neuerdings klein geschrieben werden. Wie kann dieses Phänomen erklärt werden?

In der neuen amtlichen Rechtschreibregelung findet man drei Paragraphen, die sich mit dieser Problematik befassen:

§60 In mehrteiligen Eigennamen mit nichtsubstantivischen Bestandteilen schreibt man das erste Wort und alle weiteren Wörter außer Artikeln, Präpositionen und Konjunktionen groß.

[...]

§63 In substantivischen Wendungen, die zu festen Verbindungen geworden, aber keine Eigennamen sind, schreibt man Adjektive klein.

[...]

§64 In bestimmten substantivischen Wendungen werden Adjektive großgeschrieben, obwohl keine Eigennamen vorliegen. (DR: 78ff.)

Doch warum greift im obigen Beispiel offensichtlich nur bei der Wendung hohes Haus die Kleinschreibung nach §63? Warum stellen der Hohe Priester und das Hohe Lied entweder Ausnahmen zur Kleinschreibung nach §64 oder Eigennamen nach §60 dar?

Um diese Fragen zu beantworten, wird im folgenden zuerst eine Abgrenzung der Eigennamen von anderen Substantiven und mehrteiligen Verbindungen versucht. Daran anschließend werden die „festen Verbindungen“ untersucht, bei denen sich in vielen Fällen vor der Rechtschreibreform Großschreibung entwickelt hat. Abschließend wird ein Blick auf den tatsächlichen Sprachgebrauch geworfen - denn die amtliche Neuregelung ist nur für Schulen und staatliche Einrichtungen tatsächlich bindend.

2. Eigennamen

2.1 Die Abgrenzung von Eigennamen und Appellativen

Eigennamen nehmen „im Wortschatz einer Sprache in mehrfacher Hinsicht eine Sonder- stellung ein, die [ihre] graphische Hervorhebung [...] rechtfertigt.“ (Nerius 2000a: 56) Dieses Zitat von Dieter Nerius scheint in der Tat die vorherrschende Meinung innerhalb der Sprachwissenschaft wiederzuspiegeln. Zwar gilt: „Die Eigennamen sind Substantive“ (Vater 1965: 207), doch nur einer der Vorschläge, die bei den Vorbereitungen zur Recht-schreibreform diskutiert wurden, sah bei allgemeiner Substantivkleinschreibung auch für die Eigennamen Kleinschreibung vor: die konsequente Kleinschreibung im Satzinneren (vgl. Mentrup 1979: 100). Die vieldiskutierte und von vielen Reformern bevorzugte Variante der gem äß igten Kleinschreibung hielt an der „graphischen Hervorhebung“, sprich Groß-schreibung, der Eigennamen fest. Diese geplante unterschiedliche Behandlung von Eigen-namen und anderen Substantiven erforderte genaue Abgrenzungskriterien von Eigennamen zu Appellativen, die eine exakte Klassifizierung erlaubten.

Als grundlegende Charakteristika von Eigennamen gelten im semantischen Bereich oftmals ihre Referenz auf genau ein Objekt und ihre ‚relative Bedeutungslosigkeit’ [...]: Eigennamen ‚identifizieren’, indem sie referieren, das signifi é als verallgemeinertes psychisches Korrelat für den Referenten gibt es [...] nicht. (Eisenberg 1981: 90).

Heinz Vater bezieht sich auf Roman Jakobson, wenn er, dieses illustrierend, schreibt:

Die Gattungsbezeichnung pup bedeutet einen jungen Hund, hound einen Hund, der zur Jagd verwendet wird; Fido dagegen nichts weiter als einen Hund namens Fido. Die allgemeine Bedeutung von pup oder hound kann durch Abstrakta wie puppihood, houndness bezeichnet werden, nicht so die allgemeine Bedeutung von Fido. Die Hunde mit Namen Fido haben keine Fidoness gemeinsam. (Vater 1965: 208)

Als grammatische Eigenschaften der Eigennamen werden

ein spezifischer Gebrauch des bestimmten und unbestimmten Artikels, Restriktionen bezüglich Pluralbildung bzw. (bei pluralia tantum) der Singularbildung sowie die ziemlich durchgängig vorhandene Bildung des Genitiv Singular auf s (Eisenberg 1981: 90) genannt.

Probleme mit diesen Kriterien treten allerdings schon bei der „unterstellte[n] Voraus- setzung über das Verhältnis von Substantiv und Eigenname“ auf, etwa „bei den zusammen- gesetzten Eigennamen wie die Lüneburger Heide oder der Siebenjährige Krieg, die sicher niemand gern als Substantive bezeichnen möchte“ (Ebd.: 91).

Buchtitel, die teilweise nicht einmal ein Substantiv enthalten (etwa Shakespeares Wie es euch gefällt) müßten ebenso zu den Substantiven gezählt werden wie Titel von Kunstwerken, wenn solche Titel wie bei Berger als „Eigenname des betreffenden Werkes“ (Berger 1976: 377) gölten.

Auch eine eindeutige Referenz der Eigennamen ist nicht immer gegeben. So referiert etwa in den Sätzen „Karlsruhe hat den Streit entschieden“ und „Karlsruhe schlägt Stuttgart mit 3:1“ der Eigenname Karlsruhe metonymisch im ersten Fall auf das Bundesverfassungs- gericht, dessen Sitz in Karlsruhe ist, im zweiten Fall dagegen auf die Fußballmannschaft der Stadt. In beiden Fällen kann der Leser/Hörer nur aus dem Kontext und mit dem nötigen Weltwissen die richtige Bedeutung und den Sinn des jeweiligen Satzes erschließen (vgl. Ebd.: 384).

Eisenberg kommt daher zu dem Schluß, daß die „Abgrenzung einer Kategorie Eigenname [...], wenn überhaupt, nur im Rahmen einer aufwendigen Kontextanalyse möglich und nicht mehr mit syntaktischen und semantischen Kriterien zu leisten [ist]“ (Eisenberg 1981: 92). Für die gem äß igte Kleinschreibung wurde aufgrund der fehlenden intensionalen Eigennamen- definition zumeist durch extensionale Bestimmung - per expliziter Auflistung in Frage kommender Sachbereiche - festgelegt, was ein Eigenname ist (vgl. Ebd.: 92f.). Diese Methode, die auch von den anderen europäischen Sprachen gewählt wurde, ist jedoch „nicht unproblematisch“, denn „im Interesse der orthographischen Eindeutigkeit müssen hier Grenzen für die Klassen der Eigennamen festgelegt werden, wo in der sprachlichen Realität keine festen Grenzen, sondern nur allmähliche Übergänge vorhanden sind“ (Nerius 2000a: 60). Außerdem würde die bisherige Orientierung am grammatischen System durch „Kriterien, die nicht existieren oder zumindest nicht nachvollziehbar sind“, ersetzt (Eisenberg 1981: 99).

2.2 Primäre und sekundäre Eigennamen

In jeder sprache gibt es wörter, deren primäre aufgabe es ist, als eigenname zu dienen. [...] Als bloße identifikationsmarken haben sie keine lexikalische bedeutung. [...]

[Der zweite grundtypus] sind ausdrücke, die eine lexikalische Bedeutung haben, doch man verwendet sie nicht nur als universelle ausdrücke, sondern auch als eigenname. (Holzfeind 1979: 45ff.)

Nach diesen Kriterien kann man primäre und sekundäre Eigennamen unterscheiden. Zu den primären Eigennamen - der erstgenannte Typus, „bloße Identifikationsmarken“ - zählen Wörter wie Klaus, Hansi, die Donau, Berlin oder die Alpen:

Wenn ich zu jemand über „Hansi“ spreche, kann sich das auf einen menschen, aber auch auf einen vogel, ein pferd, boot, auto oder noch anderes beziehen, jedoch immer auf ein ganz bestimmtes einzelobjekt. Der angesprochene muss allerdings wissen, worauf ich mit Hansi verweise. (Ebd.: 45f.)

Nimmt man die Theorie von Zentrum und Peripherie der Prager Linguistik bei der Abgrenzung zu Hilfe, so bilden die primären Eigennamen das Zentrum des Eigennamenbegriffs (vgl. Nerius 2000a: 190).

Die sekundären Eigennamen, der „zweite Grundtypus“, dienen „nicht nur der reinen Benennung und Identifikation des bezeichneten Objekts“ (Nerius 2000a: 189). Da sie aus Appellativen bestehen, und durch diese zumindest teilweise motiviert sind, erhält der Eigenname „ein gewisses [...] Maß an verallgemeinerter Bedeutung“ (Ebd.: 189f.).

Dabei stellen die teilweise motivierten Eigennamen, etwa geographische Namen wie Erzgebirge oder Elfenbeinküste, bestimmte astronomische Namen (Polarstern) etc., den Übergangsbereich zur Peripherie des Eigennamenbegriffs dar (vgl. Ebd.: 191). In der Peripherie liegen Eigennamen, „die gleichzeitig auch die Funktion von Gattungs- bezeichnungen haben, wobei aber die identifizierende Funktion als dominierend anzusehen ist“ (Ebd.). Dazu zählen insbesondere Bezeichnungen von Institutionen, Organisationen, Einrichtungen etc. (etwa Sozialdemokratische Partei Deutschlands oder Gesellschaft für deutsche Sprache), außerdem bestimmte geographische Namen und Flurnamen (Bei der großen Tanne) sowie Spitznamen wie Mäuschen oder Dicker (vgl. Ebd.).

Werden durch ihre Bestandteile motivierte Eigennamen - z.B. von Firmen - abgekürzt und die Abkürzung als neuer Firmenname etabliert, entstehen neue Namen, die jetzt unmotiviert sind - so geschehen etwa bei BASF (aus Badische Anilin & Soda-Fabrik) oder Hapag-Lloyd (Zusammenschluß der Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Actien-Gesell- schaft (HAPAG) mit dem Norddeutschen Lloyd). Ähnlich verhält es sich, wenn der Name gänzlich geändert wird. Als das Mobilfunkunternehmen Viag Interkom - der Namensbestand- teil Interkom ließ die Tätigkeit im Kommunikationssektor zumindest erahnen - beschloß, sich umzutaufen, wurde als neuer Name das chemische (bzw. chemisch anmutende) Zeichen O2 gewählt. Der Name wurde geändert, die Referenzfunktion blieb. Ein motivierter Name verweist ebenso auf seinen Referenten wie ein unmotivierter, ein sekundärer Eigenname bezieht sich ebenso auf individuelle Objekte wie ein primärer - dies belegt „die Tatsache, daß eine bei der Namengebung etwa versuchte appellativische Kennzeichnung beim Gebrauch des Namens fast ganz zurücktritt“ (Berger 1976: 383).

2.3 Appellative und Eigennamen in unterschiedlicher Verwendung

2.3.1 Appellative in der Funktion von Eigennamen

Neben den Eigennamen gibt es auch andere Möglichkeiten, auf Einzelobjekte zu verweisen. Wenn in einem Betrieb über den Chef gesprochen wird, ist allen Beteiligten klar, wer gemeint ist. Wer die Küche lobt, spricht selten den Töpfen und Pfannen Anerkennung aus, sondern meint den Betriebskoch, der das Essen zusammengestellt hat. Auch personal- deiktische Ausdrücke wie Mutter oder Opa weisen in bestimmten Zusammenhängen auf Individuen hin, ebenso Pronomen wie ich, du, dieser Hund, mein Hund. Diese Wörter bleiben aber grundsätzlich Appellative, obwohl sie eine eindeutige Identifizierung leisten (vgl. Berger 1976: 379).

Gleiches gilt für komplexere Fügungen wie Goethes Mutter, die Hauptstadt der Schweiz oder der höchste Berg der Erde. Zwar kann auch auf diese Weise auf einzelne Personen, Orte etc. referiert werden, ebenso wie bei den obigen Beispielen bedarf es dazu jedoch raumzeitlicher bestimmungen bzw. eines anderen eigennamens, einer syntaktischen einschränkung auf ein bestimmtes objekt oder einer hinweisgeste. Für eigennamen sind solche mithilfen nicht notwendig. (Holzfeind 1979: 49)

2.3.2 Eigennamen in der Funktion von Appellativen

Auf der anderen Seite können auch Wörter, die primär oder ursprünglich Eigennamen sind, als Gattungsbezeichnungen verwendet werden. In Sätzen wie „Ich möchte zehn Wilhelm Tell bestellen“ (im Sinne von „zehn Ausgaben des Buches“) oder „Wir haben noch fünf Mona Lisa auf Lager“ (fünf Reproduktionen oder Drucke) werden die Werktitel als Appellative gebraucht, um ein oder mehrere Exemplare des Werkes zu bezeichnen (vgl. Berger 1976: 377); ebenso die Namen der Künstler: „Bei dem Einbruch wurden drei Dürer und fünf da Vinci gestohlen“.

Die Verwendung der Eigennamen als Gattungsbezeichnungen erlaubt es außerdem, bestimmte Vorstellungen (etwa Streitlust oder eine vernichtende Niederlage), die mit den ursprünglichen Trägern der Namen (Xanthippe, Waterloo) assoziiert werden, auf andere Objekte zu übertragen („Seine Frau ist eine echte Xanthippe “, „Das war sein Waterloo “). Dadurch erfahren diese Wörter eine Bedeutungserweiterung, „sie hören jedoch damit auf, eigenname zu sein“ (Holzfeind 1979: 47). Dies gilt auch in Fällen, in denen der Name eines Erfinders oder Entdeckers auf das von ihm geprägte Produkt übergegangen ist - etwa Diesel, Zeppelin oder Watt (vgl. Berger 1976: 376).

Ein ähnliches Problem stellen Marken- und Produktnamen dar. Produktbezeichnungen wie Persil oder Aspirin können auch als Appellative verwendet werden: „Kauf ein größeres Persil als letztes Mal“ oder „Wenn ich Kopfweh habe, nehme ich gleich zwei Aspirin “. Vater, und mit ihm etwa auch Eisenberg (vgl. Eisenberg 1981: 97f.), sieht die Produktnamen deshalb grundsätzlich nicht als Eigennamen an (vgl. Vater 1965: 212). Laut Berger jedoch gehen Warenzeichen auf einen Namengebungsakt zurück, der die Einmaligkeit der Erfindung oder der Herstellungsweise betonen will. Es [das Warenzeichen, M.M.] gehört also insofern zweifellos zu den Eigennamen. (Berger 1976: 377)

Auch Berger unterscheidet aber zwischen der Verwendung als Eigenname oder Appellativ. In Sätzen wie „Er fährt einen blauen Ford Taunus “ oder „ Meine Singer muß repariert werden“ könne man „natürlich Ford und Singer von vorneherein wie Diesel und Zeppelin behandeln, also diese Markennamen als Appellative einstufen. Hier kommt es nur darauf an, die Widersprüche im Gebrauch anzudeuten“ (Ebd.: 378).

2.3.3 Überschneidungsfälle und deren Konsequenzen in der gemäßigten Kleinschreibung

Marken-, Produkt- und in bestimmtem Kontext auch Firmennamen („Ich habe mir einen neuen Opel gekauft“ vs. „Der Jahresumsatz von Opel stieg um 50%“) können also auch als Appellative gebraucht werden. Für die gem äß igte Kleinschreibung ergibt sich hieraus ein Problem: Je nachdem, in welcher Verwendung eines dieser Wörter im Satz vorkommt, muß es groß oder klein geschrieben werden. So etwa in den Sätzen des obigen Beispiels

- als Gattungsbezeichnung: „Ich habe mir einen neuen opel gekauft“, aber
- als Eigenname: „Der jahresumsatz von Opel stieg um 50%“ (vgl. Eisenberg 1981: 97f.).

Weltwissen und die Kenntnis des Kontexts gewinnen für den Schreiber noch stärker an Bedeutung, denn auch gleichlautende Sätze können unterschiedliche Bedeutungen haben:

- „Ich fahre mit der Bahn (bahn) nach München“ (und nicht mit dem Auto: Verwendung als Gattungsbezeichnung), aber
- „Ich fahre mit der Bahn nach München“ (und nicht mit einem Konkurrenzunternehmen: Verwendung als Eigenname).

Über diese Problematik bleibt festzuhalten:

Wir kommen nicht an der Tatsache vorbei, daß wir - vermutlich zahlreiche - Einheiten sowohl als Eigennamen als auch als Nicht-Eigennamen ansehen und daher nach Einführung der Eigennamengroßschreibung unterschiedlich schreiben müssen. (Eisenberg 1981: 99)

Alternativ bliebe nur die extensionale Lösung (vgl. Ebd.), deren Nachteile bereits in Sektion

2.1 dargestellt wurden.

2.4 Fazit zur Abgrenzung der Eigennamen

Letztendlich kann eine hundertprozentige Abgrenzung der Eigennamen von Appellativen nicht gelingen. „Wer Eigennamen von Appellativen abgrenzen will, muß von der Sprachwirklichkeit ausgehen. Und da gibt es, wie sich gezeigt hat, keine absolut gültigen Grenzen“ (Berger 1976: 386). Ähnlich äußern sich - wie bereits erwähnt - Eisenberg (1981) und Nerius (2000a). Berger definiert dennoch einen funktionalen Begriff des Eigennamens: Wo ein Substantiv (nur diese Wortart kommt in Betracht) ein individuelles Lebewesen oder eine individuelle Sache oder eine individuelle Gruppe identifiziert, ist es Eigenname. Wo es aber das angesprochene Wesen, die Sache oder Gruppe einer irgendwie gearteten Gattung zuordnet, ist es Appellativ. (Berger 1976: 387)

Außerdem verweist Berger in seiner Arbeit auf den einem Eigennamen zugrundeliegenden Namensgebungsakt, der auch vom Erlanger Computerlinguisten und Sprachwissenschaftler Roland Hausser in seinem Sechsten Hauptsatz der Pragmatik hervorgehoben wird:

Der Referenzmechanismus des Zeichentyps Name basiert auf einem Akt der Namensgebung, der darin besteht, in die interne Repräsentation des entsprechenden Individuums oder Objekts einen Marker einzufügen. Die Referenz mit einem Namen funktioniert über die interne Abgleichung der Namensoberfläche mit dem entsprechenden Marker. (Hausser 2000: 116)

Holzfeind argumentiert mit dem Urteilsvermögen der Sprachteilnehmer. Das Verständnis von Eigennamen verlange „nur fähigkeiten, die jedem sprachbenützer bei entsprechender sprachund lebenserfahrung zuzumuten sind, einfach aufgrund der denkfähigkeit, die dem sprechenden menschen gegeben ist“ (Holzfeind 1979: 67).

Jeder dieser Ansätze baut allerdings darauf auf, daß das vom Namen bezeichnete Individuum dem Autor als solches bekannt ist. Wo dies nicht der Fall ist, kann es zu Mißverständnissen kommen. So wurde in den Erlanger Nachrichten (EN) vom 26. Juni 2002 der brasilianische Fußballspieler Rivaldo mit den Worten zitiert: „Der goldene Schuh ist aber nicht mein größtes Ziel“ (siehe Anhang A.1(8)). Zwei Tage später war in den EN folgender Satz zu lesen: „Denn im WM-Finale am Sonntag in Yokohama wird sich entscheiden, wer [...] den ‚Goldenen Schuh’ für den besten Torschützen des Turniers erhält.“ (siehe Anhang A.1(42)). An der Frage, ob der Goldene Schuh 2 ein Eigenname oder „nur“ ein goldener Schuh - also eine Gattungsbezeichnung - ist, entscheidet sich hier die Groß- oder Kleinschreibung des Adjektivs.

2.5 Die Neuregelung

Die gem äß igte Kleinschreibung konnte sich im Rahmen der Rechtschreibreform letztendlich doch nicht durchsetzen. Die neu eingeführte Variante der vermehrten Großschreibung fordert die allgemeine Substantivgroßschreibung (§55 des Regelwerks), wie sie schon vor der Reform festgelegt war - die neuen Regeln und die vorherige Norm unterscheiden sich also in diesem Bereich „substanziell nur geringfügig voneinander“ (Nerius 2000b: 212). Für Wörter oder Wortgruppen, die als Eigennamen erkannt wurden, ist die exakte Regelung in den Paragraphen §59 und §60 festgehalten:

§59 Eigennamen schreibt man groß.

[...]

§60 In mehrteiligen Eigennamen mit nichtsubstantivischen Bestandteilen schreibt man das erste Wort und alle weiteren Wörter außer Artikeln, Präpositionen und Konjunktionen groß. (DR: 78)

§60 listet anschließend extensional diejenigen Kategorien auf, die als Eigennamen gelten, so etwa Personennamen, geographische Eigennamen, „Eigennamen von Objekten unterschied- licher Klasse“, Eigennamen von Institutionen etc., sowie inoffizielle Eigennamen, Kurz- formen und Abkürzungen von Eigennamen (vgl. Ebd.: 79ff.). Diese Kategorien werden noch weiter differenziert und durch Beispiele veranschaulicht. Eine Ergänzung E2 trägt der Tatsache Rechung, daß „die Schreibung im Einzelfall abweichend festgelegt sein [kann]“ (Ebd.: 81), denn vor allem die Großschreibung nichtsubstantivischer Bestandteile innerhalb mehrteiliger Eigennamen ist in der Praxis „kein fester Usus, wie jedes Vereinsregister zeigt.

Die Regel [...] ist im Grunde überflüssig, da der Eigennamencharakter bereits durch die Initialgroßschreibung markiert wird“ (Munske 1997: 240). Aber auch für einteilige Produkt- oder Firmennamen kann explizit Kleinschreibung festgelegt werden, so geschehen etwa bei profil (Zeitschrift), ratiopharm (Pharma-Marke) oder debitel (Kommunikationsunternehmen). Theodor Ickler kommentiert deshalb: „Die Gestaltung von Warenzeichen und ähnlichen Gebilden fällt nicht unter die Regeln der Rechtschreibung. E2 ist daher überflüssig“ (Ickler 1999: 145).

Auf der anderen Seite kann man auch fragen, warum Artikel, Präpositionen und Konjunktionen ausdrücklich von der Großschreibung ausgenommen werden. Peter Eisenberg folgt Wolfgang Mentrups Kritikpunkten, wenn er - noch zu Zeiten der Reformvorbereitung - schreibt:

[E]s ist in der Tat nicht einzusehen, warum gerade die Leute, die immer mit der Nichtabgrenzbarkeit der Substantive für die gemäßigte Kleinschreibung argumentieren, nun keine Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Artikeln, Präpositionen und Konjunktionen haben sollten. (Eisenberg 1981: 91)

Werktitel werden in Paragraph §53 des neuen amtlichen Regelverzeichnisses gemeinsam mit Überschriften, Anschriften „und dergleichen“ (DR: 64) behandelt - getrennt von Substantiven und Eigennamen. Großschreibung gilt bei ihnen (außer für die Substantive) nur für das erste Wort (vgl. Ebd.).

Mit der allgemeinen Beibehaltung der Substantivgroßschreibung verliert die Unter- scheidung zwischen Eigennamen und Appellativen für die Groß- und Kleinschreibung an Bedeutung - irrelevant wird sie jedoch nicht, wie schon das Beispiel des Goldenen Schuhs zeigte. Die Neuregelung hat durch Festlegung der Großschreibung in einigen Fällen auch neue Eigennamen „anerkannt“. So galt laut Duden (1991) etwa für die Erste und Zweite Bundesliga vor der Rechtschreibreform noch Kleinschreibung. Auch die Großschreibung der inoffiziellen Eigennamen - vorher in vielen Fällen Usus, aber „mit keiner Duden-Regel explizit gefordert“ (Ewald 1995: 163) - wurde erst mit der Reform zur Regel: Neben dem Nahen, Mittleren und Fernen Osten oder der Ewigen Stadt (für diese Wortgruppen war im Wörterverzeichnis schon früher Großschreibung festgelegt) werden neuerdings auch der Blaue Planet, die Dritte Welt, der Große Teich u.a. mit einem Versal als Eigennamen markiert. Eine klare Grenze ist allerdings nicht auszumachen - so stehen etwa die alten und neuen Bundesländer noch ausdrücklich klein geschrieben im Reformduden.

Die Abgrenzung der Eigennamen von den Nominationsstereotypen (diese werden im folgenden Kapitel näher untersucht) ist stellenweise ebenfalls so problematisch, daß selbst in professionellen Wörterbuchredaktionen Irrtümer auftreten. Der mathematische Terminus der Goldene Schnitt etwa war noch in der 20. Dudenauflage aus dem Jahr 1991 unter Regel R 75 „mehrteilige Titel oder Namen“ aufgelistet - erst 1996 wurde ihm der Namensstatus entzogen. Und auch mehrteilige Gattungsbezeichnungen wie kölnisch Wasser und ähnliche Eigennamen wie Echt Kölnisch Wasser bergen für Schreiber in Zukunft Verwechslungs- potential.

Zusammenfassend bleibt zu den Eigennamen auch nach der Neuregelung zu sagen: Die Rechtschreibregeln nehmen dem Schreiber nicht das Wissen ab, ob es sich bei einem Wort oder einer Wortgruppe um einen Eigennamen handelt. Und selbst wenn dies feststeht, kann die Schreibung des Namens in einigen Fällen anders festgelegt sein, als es von §59 und §60 grundlegend geregelt ist. Die Neuregelung stellt für den Schreiber in dieser Hinsicht also keine Erleichterung dar; der Leser erkennt aber - wie gewohnt - vor allem bei Wortgruppen anhand der Initialgroßschreibung in den meisten Fällen schnell, ob er einen Eigennamen oder eine Gattungsbezeichnung vor sich hat.

3. Nominationsstereotype

3.1 Definition und Charakterisierung

Nominationsstereotype wurden von Wolfgang Fleischer definiert als

Wortverbindungen, deren Gesamtsemantik durch die wendungsexterne Semantik ihrer Komponenten gegeben ist, die sich aber doch noch auf nicht voraussagbare Weise - und sei dies noch so geringfügig - von der einfachen Summe dieser Komponentenbedeutungen unterscheiden. (Fleischer 1982: 63)

In diesem Kapitel sollen die Nominationsstereotype der Form Attribut + Substantiv untersucht werden.3 Es handelt sich dabei um diejenigen Wendungen, die in Paragraph §63 der Neuregelung als „substantivisch[e] Wortgruppen, die zu festen Verbindungen geworden, aber keine Eigennamen sind“ (DR: 82) bezeichnet werden. Bekannte Beispiele für diesen Typus sind etwa Schwarzes Brett oder Erste Hilfe.

Die Zugehörigkeit einer Fügung zu den festen - bzw. phraseologischen - oder den freien Verbindungen ist jedoch nicht immer offensichtlich. Die Nominationsstereotype gehören zu einer

Überschneidungszone von Phraseologismen und freien Wortverbindungen [...], deren fließende Übergänge eine eindeutig bestimmbare, zweifelsfreie Zuordnung zu einem der beiden Bereiche verhindern. (Ewald 1995: 156)

Petra Ewald unterteilt die Nominationsstereotype nach dem Grad ihrer Idiomatizität in

1. nicht-idiomatische Verbindungen, bei denen beide Komponenten durch ihre ursprünglichen Bedeutungen motiviert sind (z.B. stille Klause, grüne Heide);

2. teilidiomatische Verbindungen, bei denen eine Komponente die ursprüngliche, die andere Komponente eine übertragene Bedeutung trägt (z.B. diebische Elster, großer Bahnhof - das Attribut trägt die ursprüngliche Bedeutung; blutiger Laie, blühender Unsinn - das Substantiv trägt die ursprüngliche Bedeutung); und

3. vollidiomatische Verbindungen, bei denen keine Komponente durch ihre ursprüngliche Bedeutung motiviert ist. Die Nominationsstereotype dieses Typs lassen sich wiederum gliedern in Verbindungen, die ebenso auch in wörtlicher Rede vorkommen (z.B. freudiges Ereignis mit der eingeengten Bedeutung „Geburt eines Kindes“4 , aber auch als irgendeine erfreuliche Begebenheit) und solchen, die in dieser Attribut-Substantiv-Konstellation nur als Nominationsstereotyp auftreten (z.B. blaue Bohnen, magisches Auge) (vgl. Ewald 1995: 161f.).

Nominationsstereotype des Typs Attribut + Substantiv sind zwar keine Eigennamen, jedoch „verbindet sie mit den echten mehrteiligen Eigennamen die Festigkeit der Fügung“ (Munske 1997: 243). Diese Verbindung führt etwa dazu, daß die Nominationsstereotype im Beschluß der Nachrichtenagenturen zur Umsetzung der Rechtschreibreform als „quasi Eigennamen“ (dpa-Beschluß: 6) charakterisiert werden. Die feste Verbindung von Attribut und Substantiv ist auch der Grund für die „ausufernde Großschreibung“ (Nerius 2000a: 359), die vor der Rechtschreibreform in diesem Bereich festzustellen war:

Offenbar gibt es im heutigen Deutsch eine deutliche Tendenz, nominale Wortgruppen, die als Benennungseinheiten oder Nominationsstereotype fungieren, auch ganzheitlich und das heißt durch Großschreibung des Anfangselements Adjektiv oder Partizip graphisch zu markieren. (Ebd.)

Fleischer sieht die „Verwechslung von Onymisierung und Phraseologisierung oder Termino- logisierung“ als Ursache für diese „falsche Großschreibung“ (Fleischer 1982: 75). Eine Großschreibung aufgrund der Eigennamennähe war - und ist - bei einigen Nominations- stereotypen (etwa Heiliger Abend oder Junge Gemeinde) zwar durchaus nicht unwahrschein- lich, in den meisten Fällen dürften aber andere Gründe dafür ausschlaggebend gewesen sein. Ehrerbietung (z.B. Ewiges Licht, Hohes Haus), Kenntlichmachung von Termini (z.B. Alte Geschichte, Goldener Schnitt) und amtssprachlichen Phraseologismen (z.B. Große Kreisstadt) sowie - und vor allem - das Bedürfnis, semantische Ganzheiten auch graphisch zu markieren, dienten als Motivation für den Einsatz von Majuskeln (vgl. Ewald 1995: 165f.).

Diese letztgenannten semantischen - bzw. phraseologischen - Einheiten (etwa Schwarzes Brett) wurden durch die Großschreibung von lexikalisch und syntaktisch ähnlichen oder identischen freien Verbindungen (etwa hölzernes Brett) abgegrenzt (vgl. Munske 1997: 243). Die graphische Abgrenzung war allerdings nicht bei allen phraseologischen Einheiten gleichermaßen Usus. So wurde beispielsweise der blaue Brief mit der Bedeutung „Mahn- oder Kündigungsschreiben“ laut Duden (1991) ebensowenig durch Großschreibung von der gleichlautenden freien Verbindung („blaufarbener Brief“) unterschieden wie der heiße Ofen als Sportwagen bzw. Motorrad von dem beheizten Back- oder Kachelofen.

3.2 Die Groß- und Kleinschreibungsregelung für Nominationsstereotype

3.2.1 Die Regelung vor der Rechtschreibreform

Im Regelteil der Duden-Rechtschreibung von 1991 wird die Groß- und Kleinschreibung von Nominationsstereotypen als Unterpunkt von Regel R 75 (mehrteilige Titel oder Namen) behandelt:

Es gibt Wortverbindungen, die keine Namen sind, obwohl sie häufig als Namen angesehen werden. Hier werden die Adjektive klein geschrieben. [...] Vor allem in der Botanik und in der Zoologie werden die Adjektive in Verbin- dungen dieser Art oft groß geschrieben, weil man Benennungen aus der wissen- schaftlichen Systematik von den allgemeinen Gattungsbezeichnungen abheben will. (Duden 1991: 34f.)

Regel R 157 (sonstige Namen / mehrteilige Namen) rät zu dieser Problematik außerdem: „Im Zweifelsfall schlage man im Wörterverzeichnis nach“ (Ebd.: 52).

Beim Blick in das Wörterverzeichnis muß man für den Bereich der Nominationsstereotype „eine nahezu chaotische Verteilung von Groß- und Kleinbuchstaben“ (Ewald 1995: 164) konstatieren. Nebeneinander stehen etwa der Blaue Engel, aber auch der blaue Brief; der Goldene Schnitt, aber auch der goldene Mittelweg; das Schwarze Brett, aber auch der schwarze Markt, um nur wenige Beispiele zu nennen.

Theoretische Grundsätze oder Unterscheidungskriterien für die Wahl von Majuskeln oder Minuskeln sind dabei nicht erkennbar [...], so daß man sich des Eindrucks der relativen Willkürlichkeit nicht ganz erwehren kann. (Nerius 2000a: 363)

Dieter Nerius formuliert die Regel (Kleinschreibung für Nicht-Eigennamen) und die Ausnahmen (Großschreibung bei Botanik, Zoologie und Titeln) prinzipiell ähnlich wie der Rechtschreib-Duden (vgl. Nerius 1991: 49f.). Er faßt das „vor allem“ des Duden weiter, kann aber ebenfalls keine eindeutig festlegende Regel, sondern lediglich eine Zustandsbeschrei- bung geben:

In Analogie zu schon eingebürgerten Schreibungen wie Erste Hilfe, Goldener Schnitt, Großes Los, Zweites Gesicht u.a. tritt in bestimmten Fällen auch die Großschreibung auf. (Ebd.: 50)

Die „bestimmten Fälle“ werden nicht näher definiert, als einziges Beispiel wird das gelbe bzw. Gelbe Trikot aus dem Bereich des Radsports aufgeführt.

Aufgrund der nichtvorhandenen Systematik im Sprachgebrauch und, daraus resultierend, des Fehlens einer alle Möglichkeiten klar darstellenden Regel blieb vor der Rechtschreibreform bei Unsicherheiten lediglich das Duden-Wörterverzeichnis, in dem die Schreibung für (bei weitem nicht alle) Einzelfälle festgelegt war, als Entscheidungshilfe.

3.2.2 Die Regelung nach der Rechtschreibreform

Die Neuregelung gleicht in ihren Grundzügen den früheren Duden-Paragraphen. Allgemein gilt für Nominationsstereotype Kleinschreibung:

§63 In substantivischen Wortgruppen, die zu festen Verbindungen geworden, aber keine Eigennamen sind, schreibt man Adjektive klein. (DR: 82)

Für einige Ausnahmen ist aber Großschreibung vorgeschrieben:

§64 In bestimmten substantivischen Wortgruppen werden Adjektive großgeschrieben, obwohl keine Eigennamen vorliegen.

Dies betrifft

(1) Titel, Ehrenbezeichnungen, bestimmte Amts- und Funktionsbezeichnungen [...]
(2) fachsprachliche Bezeichnungen bestimmter Klassifizierungseinheiten, so von Arten, Unterarten oder Rassen in der Botanik und Zoologie [...]
(3) besondere Kalendertage [...]
(4) bestimmte historische Ereignisse und Epochen (Ebd.: 82f.)

Regeln und Unterregeln werden durch Beispiele veranschaulicht. Die Unterregel §64 (2) ist allerdings mißverständlich formuliert: Bezieht sich das „so“ nur beispielhaft auf die Aufzählung „Arten, Unterarten oder Rassen“, so gilt §64 (2) lediglich für die Fächer Botanik und Zoologie. Die im Regelwerk genannten Beispiele stammen auch ausschließlich aus diesen beiden Bereichen. Erweitert das „so“ aber den gesamten folgenden Satz inklusive der Aufzählung „Botanik und Zoologie“, so wird §63 dadurch stark ausgehöhlt. In diesem Fall wäre Großschreibung auch für fachsprachliche Bezeichnungen aus anderen Gebieten korrekt, etwa in der Medizin (Multiple Sklerose), Mathematik (Goldener Schnitt) oder Astronomie (Schwarzes Loch).

Gallmann und Sitta sehen die Ausnahmen „in vier genau abgrenzbaren Bereichen“ (Gallmann/Sitta 1996: 151), zu denen als einzige Fachtermini „Arten oder Unterarten in der Biologie“ (Ebd.) zählen. Diese „restriktive Auslegung von Nummer (2) [...] entspricht nicht dem Wortlaut der Regel“ (Ickler 1999: 149), wird aber seit der Reform praktisch auch beim Duden (1996) angewendet.

Die diesbezügliche Duden-Regel (R 56, „mehrteilige Namen“) bezieht das „so“ zwar, wie schon früher, nicht nur auf die Biologie. Die nicht klar abgrenzende Formulierung „Vor allem in der Botanik und in der Zoologie“ (Duden 1996: 40) bleibt ebenso identisch wie der grund- legende Sinn der entsprechenden Regel (R 75) von 1991. Das Wörterverzeichnis wurde aber gemäß §63 umgearbeitet: Galt für die Erste Hilfe, das Hohe Haus, den Goldenen Schnitt und viele andere feste Verbindungen 1991 noch Großschreibung, so stehen seit der Reform alle (auch fachsprachlichen) Nominationsstereotype, auf welche die Merkmale von §64 (1), (3) oder (4) bzw. das Kriterium „Biologie“ nicht zutreffen, klein geschrieben im Duden.

Den Entschluß, Großschreibung für mehrteilige Termini im Bereich der Biologie - und nur dort - als Ausnahme zuzulassen, bezeichnet sogar der Reformer Dieter Nerius als „nicht sonderlich überzeugend“ (Nerius 2000a: 365), er wurde aber als „Konzession an den bisherigen Gebrauch“ (Ebd.) dennoch gefaßt. Im Wörterverzeichnis des Duden sorgt die Ausnahmeregelung in diesem Gebiet für eine Ausweitung der Großschreibung. Vor der Reform waren etwa der Deutsche Schäferhund, die Spanische Fliege oder die Schwarze Johannisbeere (Stichwort Gichtbeere) noch als klein geschrieben verzeichnet, seit der Neuregelung werden diese und ähnliche Wortgruppen ebenso groß geschrieben wie vorher schon der Rote Milan oder die Gefleckte Hyäne.

Insgesamt leisten die neuen Regeln im Bereich der Nominationsstereotype aus Sicht der Reformer „eine deutliche Reduzierung bisheriger Schwankungs- und Unsicherheitsbereiche“ (Nerius 2000a: 365). Die Kleinschreibung wird mit dem Argument begründet, „Verbindungen wie schwarzes Brett usw. seien ‚normale Wortgruppen aus Adjektiv und Substantiv’“ (Ickler 2001: 160). Ickler hält allerdings dagegen: „Daß sie so ‚normal’ nicht sind, belegt aber die Überschrift: ‚feste nominale Wortgruppen terminologischer und phraseologischer Art’!“ (Ebd.). Und selbst die Reformer geben zu, daß mit der Neuregelung „eine deutliche Gegensteuerung gegen eine recht weit verbreitete Tendenz im Sprachusus“ (Nerius 2000a: 365) vollzogen wurde.

3.3 Die Umsetzung der Neuregelung

3.3.1 Nominationsstereotype in Wörterbüchern

Den in der vorhergehenden Sektion aufgeführten Beispielen aus dem Bereich der Nominationsstereotype lag die 21. Auflage des Duden-Rechtschreibwörterbuchs aus dem Jahr 1996 zugrunde. Dieses erste Duden-Wörterbuch nach der Rechtschreibreform hatte sich zum Ziel gesetzt, „das amtliche Regelwerk im Hinblick auf klare Entscheidungen auszulegen, die der Zielsetzung der Neuregelung gerecht werden“ (Duden 1996: 6). Mit Einführung der neuen Regeln wurde allerdings auch das Dudenmonopol abgeschafft. Der Duden - schon zum Synonym für Wörterbücher geworden - ist zwar immer noch sehr bekannt und verbreitet, er ist aber nicht mehr allein maßgebend in orthographischen Zweifelsfällen. Daher soll nun auch ein Blick in andere Wörterbücher geworfen werden, die ebenfalls ihren Weg in die Haushalte und Büros gefunden haben dürften. Die Beispiele wurden folgenden Wörterbüchern entnommen: Bertelsmann 1996, Bertelsmann 1999, Wahrig 1998 (bei dtv) und Heyne 1999. Außerdem wurde im Jahr 2000 die 22. Auflage des Rechtschreibdudens veröffentlicht, die hier ebenfalls berücksichtigt wird.5 Ein stichprobenartiger Vergleich brachte in einigen Fällen Unterschiede zwischen den einzelnen Büchern zum Vorschein:

- Der Duden 2000 verzeichnet für die Verbindung Erster Geiger Großschreibung - vermutlich in Analogie etwa zum Ersten Staatsanwalt (Großschreibung nach §64 (1)). In der Duden-Auflage von 1996 und auch im Wahrig 1998 gilt für den Ersten Geiger noch Kleinschreibung.
- Das Heyne-Wörterbuch schreibt im Gegensatz zu Duden und Bertelsmann die Spanische Fliege und die Dänische Dogge klein, wie es vor der Reform die Regel war. Der Deutsche Schäferhund, wohl das gängigste Beispiel für Verbindungen dieser Art, ist bei Heyne überhaupt nicht aufgeführt.
- Der Alte Mann („ Bergmannsspr. für abgebaute Teile der Grube“ (Duden 1996: 106)) steht im Duden 1996 und 2000 klein geschrieben, bei Bertelsmann, Wahrig und Heyne ist hier Großschreibung festgelegt.
- Das Saturnische Zeitalter wird im Duden 1996 klein, im Duden 2000 groß geschrieben. Die anderen Wörterbücher enthalten diese Verbindung nicht.
- Der verwandte Begriff das Goldene Zeitalter wird von Duden 1996, Bertelsmann 1996, Wahrig und Heyne nur klein geschrieben, Duden 2000 differenziert zwischen ein goldenes Zeitalter und das Goldene Zeitalter und Bertelsmann 1999 führt diese Verbindung zwei Mal auf - unter Kleinschreibung: „das goldene Zeitalter (= ein goldenes Zeitalter)“ (Bertelsmann 1999: 379) und unter Großschreibung: „das Goldene Zeitalter (= fiktive historische Periode)“ (Ebd.).
- Für die Tote Hand („öffentlich-rechtliche Körperschaft oder Stiftung [...] im Hinblick auf ihr nicht veräußerbares od. vererbbares Vermögen“ (Duden 1996: 745)) verzeichnen beide Duden-Auflagen sowie Bertelsmann 1999 Großschreibung. Bertelsmann 1996 und Heyne schreiben hier klein.
- In den beiden Bertelsmann-Ausgaben wird die Neue Musik groß geschrieben. In den anderen Wörterbüchern fehlt dieser Terminus, analog zur neuen Mathematik (vgl. Duden 1996: 521) kann man bei Duden aber wohl von Kleinschreibung ausgehen. Diese Beispiele sind, wie erwähnt, die Ergebnisse einer stichprobenartigen Untersuchung und haben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Sie zeigen aber, daß sowohl zwischen Wörter- büchern einzelner Verlage als auch zwischen unterschiedlichen Auflagen desselben Verlags

Unterschiede bestehen. Zwar wird in jedem Wörterbuch betont, die Neuregelung werde angewendet, offensichtlich gibt es aber divergente Auslegungen der entsprechenden Regeln. Eine Vereinheitlichung der Groß- und Kleinschreibung ist durch die Neuregelung somit nicht erreicht worden, der Schreiber kann sich nicht hundertprozentig auf sein Nachschlagewerk verlassen.

3.3.2 Nominationsstereotype in der Presse

Der Staat kann zwar für seine Einrichtungen, und damit auch für die staatlichen Schulen, die Neuregelung als Schreibnorm festlegen. Die meisten Zeitungen unterliegen aber nicht seinem Einflußbereich; sie entscheiden frei, ob und wie weit sie sich der Reform anschließen.

Einige Zeitungen, etwa die ZEIT, haben die neuen Regeln nicht in vollem Umfang übernommen, sondern eine mehr oder weniger an die Neuregelung angelehnte Hausorthographie entwickelt. Zum Thema Nominationsstereotype schreibt die ZEIT:

Um die orthografische Unterscheidung zwischen wörtlicher und übertragener Bedeutung nicht zu verwischen, wird auch die ZEIT etliche solcher Fügungen weiterhin großschreiben, selbst wenn sie keine Eigennamen sind. Wann ein solches Wortpaar großschreibungsreif wird, ist und bleibt eine Ermessensfrage. (ZEITSchreibung: 5)

Was groß geschrieben wird, regelt die ZEIT über eine - ausdrücklich offene - Positivliste. Großschreibung gilt etwa weiterhin für alle Verbindungen, bei denen der Duden von der 20. zur 21. Auflage auf Kleinschreibung umstellte, und außerdem für „all das, was in der ZEIT bisher entgegen dem alten Duden großgeschrieben wurde“ (Ebd.: 6f.).

Auch die deutschsprachigen Nachrichtenagenturen, deren interne Rechtschreibregelung sich über den Umweg ihrer Kundenredaktionen naturgemäß im orthographischen Erschei- nungsbild vieler Zeitungen widerspiegelt, folgen der Neuregelung bei den festen Ver- bindungen nicht. In ihrem Beschluß zur Umsetzung der Reform bestimmen sie: „Feststehende Begriffe (quasi Eigennamen) aus Adjektiv und Substantiv werden auch künftig von den Agenturen groß geschrieben“ (dpa-Beschluß: 5). In einem weiteren Dokument legen sie bestimmte Fügungen wie die Aktuelle Stunde, der Grüne Punkt oder das Schwarze Brett fest, „die sich als ‚fachsprachliche Formeln’ eingebürgert haben“ (dpa-Fügungen: 1) und daher groß geschrieben werden sollen.

Um - in kleinem Rahmen - zu untersuchen, wie sich die amtliche Neuregelung und die Agenturregelung in der Praxis auswirkt, habe ich die Ausgaben der Erlanger Nachrichten (EN) vom 26., 27. und 28. Juni 2002 nach festen Attribut-Substantiv-Verbindungen durch- sucht. Die gefundenen Beispiele sind in Anhang A.1 aufgeführt.

Anhang A.2 zeigt eine Gegenüberstellung dieser Beispiele mit den Angaben der Duden- Ausgaben von 1991 und 1996 sowie der Liste der Nachrichtenagenturen. Bei dem Vergleich wird deutlich, daß in den untersuchten Texten öfter groß geschrieben wird, als dies vom alten oder neuen Duden oder sogar von der großzügigeren Agenturenliste verlangt wird - so etwa bei der Mittleren Reife (A.1(5)), dem Grünen Tisch (A.1(13)) oder dem Ö ffentlichen Personennahverkehr (A.1(40)).6 Nur in sehr wenigen Fällen, z.B. beim schwarzen Peter (A.1(2)), wurde trotz vorgegebener Duden- oder Agenturengroßschreibung dennoch die Kleinschreibung gewählt. Diese beiden Feststellungen gelten sowohl für Texte eigener Autoren als auch für Agenturmeldungen. Das ist insofern bemerkenswert, als ein mir auf Anfrage zugesandtes Dokument der Deutschen Presse-Agentur (dpa) den Schluß nahelegt, bei der Agenturenliste handele es sich zumindest für die dpa um eine geschlossene Liste (vgl. Anhang B.2). Offensichtlich haben aber auch dort die Redakteure einen gewissen Ermessens- spielraum bei der Groß- und Kleinschreibung fester Verbindungen.

Das Ergebnis aus der Gegenüberstellung deckt sich mit einer Untersuchung, die Petra Ewald bereits relativ kurze Zeit vor der Rechtschreibreform durchgeführt hat. Ihr Korpus bestand vorwiegend aus Tages- und Wochenzeitungen der Jahre 1992 bis 1994 (vgl. Ewald 1995: 166). Ewald stellte fest, daß viele der Nominationsstereotype groß geschrieben worden waren, obwohl für sie laut Duden-Wörterverzeichnis (1991) ausdrücklich Kleinschreibung hätte gewählt werden müssen. Dies hat sich nach der Reform nicht geändert. Außerdem konnte sie für zahlreiche der in diesen Texten auftretenden festen Verbindungen die richtige Schreibung nicht eindeutig bestimmen, „weil (auch aufgrund der Dynamik dieses Lexik- bereiches) im Wörterverzeichnis entsprechende singuläre Regeln häufig fehlen“ (Ebd.).

Als auffällig stellte Ewald außerdem folgende Erscheinungen heraus: Schreibungsschwankungen, Kontrastgroßschreibungen (z.B. Wissenschaftliche Hochschulen vs. Fachhochschulen), Analoggroßschreibungen, sowie Großschreibung bei „okkasionellen Verbindungen mit ‚komponentenüberschreitender’ Bedeutung“ und bei neueren Phraseologisierungsmustern. Manche Verbindungen waren über die Großschreibung hinaus noch durch Anführungszeichen gekennzeichnet worden (vgl. Ebd.: 167f.).

Einige dieser Erscheinungen treten auch bei den EN-Beispielen wieder auf:

- Schreibungsschwankungen: g / Gelbe Karte (A.1(6) und (7)), n / Neue Medien (A.1(10));
- Analoggroßschreibung: Olympische Distanz (A.1(40), analog zu Olympische Spiele);
- neuere Phraseologisierungsmuster: Neue Musik (A.1(11)), „ Neue Mitte “ (A.1(15));
- Doppelkennzeichnung mit Anführungszeichen: „ Konkrete Kunst “ (A.1(24)), „ Goldenes Tor “ (A.1(26)).

Daß unter den Beispielen keine offensichtlichen Kontrastgroßschreibungen und Verbin- dungen mit komponentenüberschreitender Bedeutung zu finden waren, liegt wohl weniger an der Neu- oder der Agenturregelung sondern vielmehr an der geringen Größe des Textkorpus. Die Schreibpraxis der Zeitungen hat sich durch die Neuregelung in diesem Bereich also nicht wesentlich geändert.

Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß Nominationsstereotype nicht nur durch Großschreibung, sondern auch zusätzlich durch Anführungszeichen hervorgehoben werden. Insgesamt können unter den EN-Beispielen vier wesentliche Erscheinungsformen von festen Verbindungen erkannt werden:

- Kleinschreibung: Nominationsstereotype werden in vielen Fällen üblicherweise klein geschrieben, auch wenn eine übertragene Bedeutung vorliegt. Jemand, der mit spitzer Feder (A.1(23)) zeichnet, benutzt dazu nicht unbedingt einen gut gespitzten Gänsekiel. Trotzdem wird diese Verbindung wohl in den seltensten Fällen groß geschrieben. Weitere Beispiele: rote Zahlen („negative finanzielle Bilanz“, A.1(16)), heißes Pflaster (A.1(35));
- Kleinschreibung mit Anführungszeichen: Gemäß §63 wird die Verbindung zwar klein geschrieben, es wird aber durch „Gänsefüßchen“ klargestellt, daß hier eine übertragene Bedeutung ausgedrückt werden soll. Beispiele: „ goldener Schu ß“ (A.1(7)), „ gordischer Knoten “ (A.1(27));
- Großschreibung ohne weitere Kennzeichnung sowie
- Großschreibung mit Anführungszeichen.

Angesichts dieser scheinbar beliebigen Verteilung von Großbuchstaben und Anführungszeichen wird die im Dritten Kommissionsbericht vertretene Meinung verständlicher. Dort wird die Großschreibung von Nominationsstereotypen als eine besondere Form der „Aufmerksamkeitsschreibung“, vergleichbar mit der Schreibung von Eigennamen in Versalien oder Kapitälchen oder mit der Hervorhebung von Textsequenzen durch Kursiv- und Fettdruck (K3: 85) charakterisiert. Ickler kritisiert diese Überlegung in einem Kommentar zum Kommissionsbericht jedoch als „Grotesk“ (Anhang B.1). Er widerspricht auch der Auffassung, die Großschreibung sei durch Phraseologisierung bedingt (vgl. Ebd.). Seiner Ansicht nach geht es darum, nomenklatorische von rein beschreibenden Ausdrücken zu unterscheiden. [...] Der Unterschied von Sein und Heißen ist der gemeinsame Nenner, der Eigennamen mit diesen Nominationsstereotypen verbindet. Daß

Fachsprachen dieselben Begriffe oft nicht durch Großschreibung eigens kennzeichnen, wird richtig beobachtet [...], läßt sich aber leicht erklären: Fachsprachen sind ohnehin nomenklatorisch, können also leicht auf solche Kennzeichnung verzichten, während ihre Anführung in einem allgemeinsprachlichen, also fremden Kontext die Kennzeichnung nahelegt. (Ebd.)

Der hier zitierte Kommentar wurde mir von der Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der dpa zugesandt - die Nachrichtenagenturen machen sich in dieser Frage also offensichtlich die Meinung eines der schärfsten Reformkritiker zu eigen. Damit wird die Neuregelung wohl auch in absehbarer Zeit keinen Einzug in die von den Agenturen belieferten Zeitungen halten.

3.4 Fazit zur Groß- und Kleinschreibung bei den Nominationsstereotypen

Den momentanen Status bei der Groß- und Kleinschreibung von Nominationsstereotypen kann man nach den bisherigen Betrachtungen und Untersuchungen wie folgt beschreiben: Im Sprachgebrauch hat sich vor der Rechtschreibreform eine Tendenz zur Großschreibung vieler dieser festen Verbindungen herausentwickelt.

Die Neuregelung ignoriert diese Tendenz, die von den Reformern durchaus erkannt wurde, und legt grundsätzlich Kleinschreibung fest. In einigen Ausnahmefällen darf weiterhin groß geschrieben werden, die Ausnahmeregel im Bereich fachsprachliche Bezeichnungen ist allerdings so unklar formuliert, daß sie sehr eng, aber auch sehr weit gefaßt werden kann. Die Nachrichtenagenturen und Zeitungen wiederum ignorieren die von der Neuregelung festgelegte Kleinschreibung zu einem großen Teil. Von den Nachrichtenagenturen wurde eine eigene Liste mit groß zu schreibenden Verbindungen angefertigt, die Zeitungen benutzen teilweise Hausorthographien. Überdies wenden die Redakteure offensichtlich nach eigenem Ermessen Groß- oder Kleinschreibung an.

Die Wörterbücher wurden zwar grundsätzlich nach den neuen Regeln verfaßt, sie legen diese aber in Einzelfällen unterschiedlich aus. Der hilfesuchende Schreiber findet demnach buchstäblich nirgends eine einheitliche und eindeutige Darstellung dieser Problematik.

Wie sich diese fehlende Eindeutigkeit in der allgemeinen Schreibpraxis auswirkt, kann ein markantes Beispiel aus dem Vorlesungsverzeichnis der Universität Erlangen-Nürnberg verdeutlichen. Im Sommersemester 2001 wurden dort im Fach Medizin folgende Veranstaltungen angeboten:

Praktische Übungen für akute Notfälle und Ersteärztliche Hilfe [...] Praktische Übungen für Akute Notfälle und Ersteärztliche Hilfe [...] Praktische Übungen für akute Notfälle und ersteärztliche Hilfe [...]

Praktische Übungen für Akute Notfälle und Ersteärztliche Hilfe [...] (Vvz.: 145f. [Hervorhebungen von mir, M.M.])

Neben absoluter Klein- und absoluter Großschreibung der Nominationsstereotype treten in unmittelbarer Nachbarschaft auch verschiedene Mischformen auf - die Neuregelung hat sich auch hier also noch nicht durchsetzen können.

4. Schlußwort

„Der Hohe Priester singt vor dem hohen Haus das Hohe Lied Salomons.“ Wie kommt die unterschiedliche Groß- und Kleinschreibung der Adjektive in diesem Satz zustande? Diese Frage wurde zu Beginn der vorliegenden Arbeit gestellt. Nach den vorangegangenen Erläuterungen in den Kapiteln 2: „Eigennamen“ und 3: „Nominationsstereotype“ kann nun eine Antwort auf diese Frage versucht werden.

Auf die Verbindung der Hohe Priester treffen die Merkmale von §64 (1) zu: „Titel, Ehrenbezeichnungen, bestimmte Amts- und Funktionsbezeichnungen“ (DR: 82). Damit handelt es sich um einen Ausnahmefall zur allgemeinen Kleinschreibung - das Adjektiv wird groß geschrieben. Diese Entscheidung ist relativ unzweifelhaft.

Für das hohe Haus trifft keiner der Ausnahmefälle eindeutig zu. Damit gilt Paragraph §63 und somit Kleinschreibung. Im Dritten Kommissionsbericht wird für diese Wortgruppe allerdings bereits „[m]öglicher Korrekturbedarf“ (K3: 100) angemeldet. Großschreibung könne erlaubt werden, „sofern (mit dem Bundestag) ein ganz bestimmtes Parlament gemeint ist“ (Ebd.) - wenn es sich also quasi um einen inoffiziellen Eigennamen nach §60 (5) handelt.

Das Hohe Lied verdeutlicht noch einmal die Schwierigkeiten einer Klassifikation. Im Duden wird die Verbindung folgendermaßen eingeordnet: „ Großschreibung: (R 102:) die Hohe Tatra; die Hohen Tauern; das Hohe Lied“ (Duden 1996: 354). Die angegebene Richtlinie R 102 verweist allerdings auf Adjektive und Partizipien in geographischen Namen und ist somit zwar für die erstgenannten Beispiele, nicht aber für das Hohe Lied relevant. Bertelsmann führt die Verbindung zwei Mal auf. Im erläuternden Kasten zum Adjektiv hoch wird sie zu den Eigennamen gezählt: „Großgeschrieben werden [...] Eigennamen: die Hohen Tauern, der Hohe Priester [!], das Hohe Lied. Æ §60 (2.3), §60 (3.3)“ (Bertelsmann 1999: 420). Die angegebenen Paragraphen verweisen - wie schon beim Duden - auf geographische Namen (§60 (2.3)) und auf einzelne benannte Objekte unterschiedlicher Klassen (§60 (3.3)). Einzig der letztgenannte Punkt könnte (bei sehr viel Toleranz) noch als Argument für Großschreibung gelten.

Außerdem hat das Hohe Lied, noch unter der alten Schreibweise Hohelied, einen weiteren Lexikoneintrag. Hier wird es als „ein Buch des AT, König Salomo zugeschriebene Sammlung von Hochzeitsliedern“ (Ebd.: 423) erklärt. Aufgrund dieser Definition könnte man es eventuell auch als Überschrift oder Werktitel nach §53 auffassen. Zusätzlich ist eine zweite, übertragene Bedeutung aufgeführt: „ein Hohes Lied der Freundschaft“ (Ebd.), in der das Adjektiv ebenfalls groß geschrieben wird. Damit kann die Verbindung nicht mehr aus- schließlich und strikt als Eigenname charakterisiert werden. Letztendlich bleibt in diesem Fall nur das Auswendiglernen der Großschreibung, eine Festlegung auf eine bestimmte Regel (Eigenname, Werktitel, benanntes Objekt o. ä.) ist schwer zu treffen. Durch die wie beim Hohen Priester erst durch die Reform geschaffene Getrenntschreibung ist hier ein ganz neuer Problemfall entstanden.

Ist nun durch die Neuregelung, wie von den Reformern erhofft und behauptet, eine Vereinfachung in diesem Teilbereich der Orthographie gelungen? Die Grundregeln sind - wie schon vor der Reform - relativ einfach: In mehrteiligen Eigennamen werden Adjektive groß geschrieben, in mehrteiligen Verbindungen, die keine Eigennamen sind, klein. Schon diese erste Unterscheidung zwischen Eigenname und Gattungsbezeichnung ist jedoch nicht immer eindeutig und bleibt stark vom Welt- und Kontextwissen des Schreibers abhängig. Bei der Großschreibung von Eigennamen ändern sich die Anforderungen an Leser und Schreiber nicht wesentlich. Ausnahmen, etwa bei Produkt- oder Vereinsnamen, die vor der Reform beachtet werden mußten, gelten weiterhin. Bei den Nominationsstereotypen kam es tendenziell eher zu einer leichten Erschwerung. Für den Schreiber, weil die grundsätzliche Regel durch eine unklare Darstellung bei den Ausnahmen ausgehöhlt wird und die Entscheidung zwischen Groß- und Kleinschreibung bei fachsprachlichen Bezeichnungen weiterhin bei ihm liegt. Und für den Leser, weil er auf gewohnte Großschreibungen wie Schwarzes Brett oder Kölnisches Wasser verzichten muß, und daher beim Lesen eine stärkere Konzentration auf semantische Unterschiede erforderlich wird.

Die Schreib- und Lesefreundlichkeit wurde durch die Reform also nicht erhöht. Sie blieb insgesamt etwa gleich, wurde eher sogar etwas verringert. In der Praxis zeigt sich aber, daß die Schreiber im Bereich der Nominationsstereotype die Bevormundung durch die Neuregelung nicht hinnehmen und in einem „der ganz wenigen Fälle, in denen der Wille der Schreibenden schließlich in die Norm Eingang gefunden hatte“ (ZEITSchreibung: 5) diesen ihren Willen auch weiterhin verteidigen.

Anhang A: Nominationsstereotype in den Erlanger Nachrichten

A.1 Auflistung der Nominationsstereotype

Im folgenden sind die festen Attribut-Substantiv-Verbindungen dreier Ausgaben der Erlanger Nachrichten (EN) in ihrem Kontext aufgeführt (die Hervorhebung durch Fettdruck stammt von mir). In der Klammer am Ende eines jeden Zitats sind die Seitenzahl der Fundstelle sowie die Autorenangabe (Agenturen- oder Autorenkürzel bzw. Autorenname) festgehalten.

EN vom Mittwoch, 26.06.2002 / Nr. 145

(1) Die Supermacht jedenfalls zeigt Arafat die rote Karte, gibt ihm keine Zukunft mehr. (2, Christian S. Krebs)

(2) Wer jetzt dem Insolvenzverwalter und dem niederländischen Baukonzern den schwarzen Peter zuschiebt, liegt völlig falsch. (7, Rolf Obertreis)

(3) Anschließend trug sich der 85-jährige Konzernchef ins Goldene Buch der Stadt ein. (12, Horst Mayer)

(4) Adolf Kölbl, Vorsitzender Richter am Nürnberger Schwurgericht, war [...] sichtlich angewidert. (15, Stephan Altenburg)

(5) Die aus der Realschule Hersbruck gestohlenen Prüfungsaufgaben für die Mittlere Reife sind noch nicht wieder aufgetaucht. (17, ik/ddp)

(6) Michael Ballack war der tragische Held des 1:0-Sieges gegen Südkorea in Seoul, denn kurz vor dem entscheidenden Tor hatte er die Gelbe Karte wegen eines Fouls gesehen. (29, sid)

(7) Als tragischer Held ermöglichte der 25-jährige Leverkusener der deutschen Elf mit seinem „goldenen Schuß“ in der 75. Minute die Traumreise nach Yokohama, doch ausgerechnet im größten Spiel seiner Fußball-Karriere darf der torgefährliche Mittelfeldspieler nach der zweiten gelben Karte nicht mitmachen [...]. (29, Jens Meide und Klaus Bergmann, beide dpa)

(8) „Der goldene Schuh ist aber nicht mein größtes Ziel“, sagt Rivaldo, „ich will meinen ersten WM-Pokal.“ (31, sid/dpa)

(9) Der Schweizer Alex Zülle vom Essener Radrennstall Team Coast fährt bei der 66. Tour de Suisse weiter im goldenen Trikot des Spitzenreiters. (32, keine Autorenangabe)

(10) Die in Luzern ansässige Sportmarketing-Agentur hat der DFL zusätzlich eine Gewinnbeteiligung aus Pay-TV sowie neuen Medien wie UMTS und DSL in Aussicht gestellt. [...] Das neue Gesamtangebot für die Bereiche Free-TV, Pay-TV, Neue Medien und Auslandsrechte ist so interessant, daß [der] DFL-Geschäftsführer [...] nähere Details mit AIM klärte. (33, dpa)

(11) In seiner Ägide wurden die ersten Diplomprüfungen durchgeführt, neue Studienfächer wie Saxophon, Akkordeon oder Elementare Musikpädagogik eingeführt und die Orchesterarbeit intensiviert. Außerdem erhielt die Neue Musik stärkeres Gewicht. (36, nn) EN vom Donnerstag, 27.06.2002 / Nr. 146

(12) [...] die gebürtige Klagenfurterin [...], die seit 1988 Orchestererfahrungen als Fagottistin gesammelt hat, zuletzt als Erste, Zweite und Dritte Kontrafagottistin im Philharmonischen Orchester Augsburg. (4 Lokalteil, jtr)

(13) Gegen den Zwangsabstieg [...] hatte Heßdorf Protest eingelegt und am Grünen Tisch des Bayerischen Fußball-Verbandes recht bekommen. (6 Lokalteil, Christoph Benesch)

(14) Für zukunftsträchtige Facharbeiterberufe wie Mechatroniker braucht man auch in Bayern „mindestens Mittlere Reife“. (2, Karl-Heinz Reith (dpa))

(15) Und der Kanzler kehrt zurück zur Rolle seiner 98er Kampagne, als er mit dem (dann schnell vergessenen) Schröder-Blair-Papier für Reformen und um die „Neue Mitte“ warb. (2, Alexander Jungkunz)

(16) WorldCom hatte [...] Gewinne statt roter Zahlen vorgelegt. (7, rtr/dpa)

(17) Andere Badegäste leisteten sofort Erste Hilfe. (9, Lorenz Bomhard)

(18) Laut Beschluß des Bahnvorstandes soll das Ausbesserungswerk 2003 die Arbeit einstellen, doch die knapp 600 Mitarbeiter haben noch keinen „blauen Brief“ erhalten. (10, wdn)

(19) Mit der gelben Karte wird der Spieler verwarnt. [...] Die rote Karte ist die Steigerung. (11, Sabine Stoll)

(20) Facharzt für Innere Medizin (13, Leserbrief-Absenderangabe)

(21) Eberhard Feuchtmeyer aus Lauf ist 61, er ist Anwalt und Professor für Internationales Recht. (16, Isabel Kretz)

(22) Und so mutet der Roman an, als würde der alte Mann der europäischen Literatur [...] die Trambahn halluzinieren. (24, Bernhard Windisch)

(23) Mit spitzer Feder, doch auch mit großer Nachsicht spießt er die Schwächen des Menschlichen auf. (24, dpa)

(24) Das Fundament für das auf dem Gebiet der „Konkreten Kunst“ führende Museum legte die Stadt Ingolstadt bereits Anfang der 80er Jahre, als sie 52 Arbeiten erwarb - und zwar vom Schweizer Schriftsteller Eugen Gomringer, einem Vertreter der „Konkreten Poesie“, der ehemals als Professor für Ästhetik an der Düsseldorfer Kunsthochschule lehrte. (24, wak)

(25) [...] wegen seiner vier Minuten zuvor erhaltenen zweiten Gelbe Karte aber ist er im Finale gesperrt. (26, sid/dpa/rtr)

(26) Erst als [...] der Schütze des „Goldenen Tores“ gegen den Senegal eingetauscht wurde [...]. (27, Martin Hägele)

(27) Die jeweils sechs Vertreter der Bundes und der Zweiten Liga konnten den „gordischen Knoten“ der komplizierten TV-Materie nicht durchhauen. (28, dpa)

(28) Er will [...] gerne Erste Liga spielen. (28, Eig. Ber./jos)

(29) Michael Schumacher und sein Ferrari-Team sind [...] auch am „Grünen Tisch“ nicht zu bremsen. (29, dpa)

EN vom Freitag, 28.06.2002 / Nr. 147

(30) Norbert Liedel, Erster Polizeihauptkommissar und seit 1997 Leiter der Inspektion Erlangen-Land, ist [...] in den Ruhestand verabschiedet worden. (5 Lokalteil, go)

(31) Als seine letzte kirchliche Handlung wird der 1993 zum Geistlichen Rat ernannte Pfarrer Dennert, [!] den von ihm veranlasste [!] Umbau [...] mit einer Weihe abschließen. (6 Lokalteil, Erwin Gregor)

(32) Mit Abstand die fairste der drei Gruppen war [...] die A-Süd mit 28 Roten, 67 Gelb-Roten und 783 Gelben Karten. (8 Lokalteil, Edward Benesch)

(33) Wer sich für historische oder englische Rosen interessiert, der wird ebenso auf seine Kosten kommen wie die Anhänger seltener Staudengewächse oder biologischer Küchenkräuter. (8 Lokalteil, raw)

(34) Im Prager Polizeipräsidium wurden Franz Schimpel und der Leitende Oberstaatsanwalt von Ansbach [...] unterrichtet. (3, Lorenz Bomhard)

(35) Dazu kommt eine Dunkelziffer und eine riesige Zahl von Zuhältern - ein heißes Pflaster, in dem kriminalistische Arbeit kaum möglich ist. (3, Lorenz Bomhard)

(36) „Wir brauchen nationale Bildungsstandards, die für alle Länder gleich gelten“, sagte Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) bei einer Aktuellen Stunde im Bundestag. (4, dpa/AP)

(37) „Weltinnenpolitik“ hieß seine Forderung, als der Kalte Krieg noch tobte. (5, Dieter Schwab)

(38) Konkrete Differenzen [...] spricht diese „eiserne Lady“ gar nicht erst an. (5, Christian S. Krebs)

(39) Deshalb sagt auch Professor Christian Gebhardt, leitender Arzt der Chirurgie: [...]. (11, Dieter Schwab)

(40) „Ab 2003 passen wir die Tarife dann jährlich einem Index an, der sich an bestimmten Vorgaben des Öffentlichen Personennahverkehrs orientiert.“ (14, emr)

(41) Helmut und Loki Schmidt haben gestern die Diamantene Hochzeit gefeiert. (22, dpa)

(42) Denn im WM-Finale am Sonntag in Yokohama wird sich entscheiden, wer von den beiden Top-Torjägern [...] den „Goldenen Schuh“ für den besten Torschützen des Turniers erhält. (23, dpa)

(43) Der an Nummer drei gesetzte Agassi galt als einer der Topfavoriten auf den Finalsieg am 7. Juli - zehn Jahre nach seinem bislang einzigen Erfolg auf dem Heiligen Rasen. (26, dpa)

(44) Zwei Wochen vor dem Start beim Quelle Challenge in Roth will Thomas Hellriegel auf der Olympischen Distanz die Form überprüfen [...]. (26, nn)

A.2 Vergleich zwischen Erlanger Nachrichten, Duden und Nachrichtenagenturen

Aufgelistet sind Nominationsstereotype, für die Großschreibung durch das amtliche Regelwerk oder die Liste der Nachrichtenagenturen festgelegt ist, oder bei denen die Schreibung in den EN vom amtlichen Regelwerk oder der Liste der Agenturen abweicht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anhang B: Nominationsstereotype bei den Nachrichtenagenturen

B.1 Kommentar der Deutschen Presse-Agentur

Am 8. Juli 2002 bat ich per E-Mail bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeitsstelle der Deutschen Presse-Agentur (dpa) um Informationen über die Richtlinien der Nachrichtenagen- turen bezüglich der Rechtschreibung von Nominationsstereotypen. Die Antwort-E-Mail vom

9. Juli 2002 enthielt unter anderem den folgenden Auszug aus Theodor Icklers Kommentar zum dritten Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung.7

>From: Hellmich@hbg.dpa.de

Date: Tue, 9 Jul 2002 11:50:38 +0200 To:

mlmann@linguistik.uni-erlangen.de Cc:

Wedrich@hbg.dpa.de

Subject: dpa-Rechtschreibung

Sehr geehrter Herr Mann,

zu Ihrer Anfrage habe ich Ihnen die entsprechenden Stellen aus dem Kommentar zum letzten Kommissionsbericht zur deutschen Rechtschreibung kopiert und eine kleine Datei mit Beispielen unserer Schreibregelungen diesbezüglich angehängt. Ich hoffe Ihre Fragen sind damit etwas beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Helmich

[...]

2. Groß- und Kleinschreibung

[...]

Im übrigen schlagen sich die Reformer in dem erstaunlich umfangreichen Kapitel über die Groß- und Kleinschreibung wie bisher mit den Begriffen "Eigenname", "eigennamen- ähnlich", "feste Fügung" usw. herum, weil sie die Tatsache ("offensichtliche Tendenz", S. 79 [des dritten Kommissionsberichts, M.M.]) nicht bestreiten können, daß die Sprach- gemeinschaft mehr und mehr Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv groß schreibt und auch die Nachrichtenagenturen sich von der verordneten Kleinschreibung aus- drücklich distanziert haben. Es scheint ihnen bisher nicht gelungen zu sein, die Agenturen und Zeitungen zur Kleinschreibung fester Begriffe (Nominationsstereotype) zu überreden, und so bleibt diese Abweichung von der amtlichen Neuregelung ein ständiges Ärgernis.

Der Grund der Misere liegt darin, daß die Reformer nicht imstande sind oder sich schlicht weigern, den wahren Grund der Großschreibung zu erkennen. Zuerst versuchen sie es mit dem Begriff der festen, d. h. phraseologischen Verbindung und wundern sich dann, daß komischer Vogel, direkte Verbindung oder schöne Bescherung nicht ebenfalls groß geschrieben werden. In Wirklichkeit hat die Großschreibung von Erste Hilfe, Schwarzes Brett, Schneller Brüter usw. mit Phraseologie gar nichts zu tun. Vielmehr geht es darum, nomenklatorische von rein beschreibenden Ausdrücken zu unterscheiden. Das Schwarze Brett ist nicht unbedingt schwarz, sondern heißt nur so, und die Erste Hilfe muß nicht die erste sein, sondern heißt nur so. Der Unterschied von Sein und Heißen ist der gemeinsame Nenner, der Eigennamen mit diesen Nominationsstereotypen verbindet. Daß Fachsprachen dieselben Begriffe oft nicht durch Großschreibung eigens kenn- zeichnen, wird richtig beobachtet (S. 83), läßt sich aber leicht erklären: Fachsprachen sind ohnehin nomenklatorisch, können also leicht auf solche Kennzeichnung verzichten, während ihre Anführung in einem allgemeinsprachlichen, also fremden Kontext die Kennzeichnung nahelegt.

Diese Erklärung ist den Reformern bekannt, sie gehen aber nicht darauf ein. Grotesk wird es, wenn sie erwägen, bei der Roten Karte usw. handele es sich um eine "Aufmerksam- keitsgroßschreibung" und damit um eine typographische (!) Angelegenheit wie "Kursiv- oder Fettdruck", die vom amtlichen Regelwerk nicht behandelt werden müsse. (S. 84) Diese offensichtlich fruchtlose Erörterung wird dann ergebnislos abgebrochen.

[...]

dpa-Beispiele:

<<Großkleinschreibung.doc>>

dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

Dokumentation

Mittelweg 38

D-20148 Hamburg

* 040 4113 2167 oder 2180

040 4113 2188

hellmich@hbg.dpa.de

B.2 Beispiele zur Rechtschreibregelung der dpa

Die folgende Tabelle ist der Inhalt der Datei „Großkleinschreibung.doc“, die der in Anhang B.1 zitierten E-Mail beigefügt war. In ihr wird beispielhaft gezeigt, nach welchen Kriterien die dpa Groß- oder Kleinschreibung bei „festen Fügungen“ anwendet.8

Feste Fügungen/ Groß- und Kleinschreibung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Literaturverzeichnis

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Bertelsmann 1996 = Die neue deutsche Rechtschreibung. Verfaßt von Ursula Hermann. Völlig neu bearb. u. erw. von Prof. Dr. Lutz Götze. München 1996.

Bertelsmann 1999 = Die deutsche Rechtschreibung. Verfaßt von Ursula Hermann. Völlig neu bearb. u. erw. von Prof. Dr. Lutz Götze. München 1999.

dpa-Beschluß = Arbeitsgruppe der deutschsprachigen Nachrichtenagenturen: Beschlußzur Umsetzung der Rechtschreibreform. Dokument vom 21.06.1999. URL: http://www.dpa.de/info/rechtschr/beschl.pdf, aufgerufen am 25.09.2002.

dpa-Fügungen = Arbeitsgruppe der deutschsprachigen Nachrichtenagenturen: Rechtschreibreform: Feste Adjektiv-Substantiv-Fügungen. Dokument vom 21.06.1999. URL: http://www.dpa.de/info/rechtschr/fuegung.pdf, aufgerufen am 25.09.2002.

DR = Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis. Text der amtlichen Regeln. Tübingen 1996.

Duden 1991 = Duden. Rechtschreibung der deutschen Sprache. 20., völlig neu bearb. u. erw. Aufl. Hg. von der Dudenredaktion auf der Grundlage der amtlichen Rechtschreibregeln. Mannheim u.a. 1991.

Duden 1996 = Duden. Rechtschreibung der deutschen Sprache. 21., völlig neu bearb. u. erw. Aufl. Hg. von der Dudenredaktion auf der Grundlage der neuen amtlichen Rechtschreibregeln. Mannheim u.a. 1996.

Duden 2000 = Duden. Die deutsche Rechtschreibung. 22., völlig neu bearb. u. erw. Aufl. Hg. von der Dudenredaktion auf der Grundlage der neuen amtlichen Rechtschreibregeln. Mannheim u.a. 2000.

Eisenberg, Peter (1981): „Substantiv oder Eigenname? Über die Prinzipien unserer Regeln zur Groß- und Kleinschreibung“. In: Linguistische Berichte, H. 72, S. 77-101.

Ewald, Petra (1995): „Der Alte Herr auf großer Fahrt - Zu orthographischen Reflexen phraseologischer Semantik“. In: Semantik von Wort, Satz, und Text. Beiträge des Kolloquiums „ Semantik von Wort, Satz und Text “ in Rostock 1994. Hg. von Inge Pohl. Frankfurt am Main u.a. S. 155-170.

Fleischer, Wolfgang (1982): Phraseologie der deutschen Gegenwartssprache. Leipzig.

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Hausser, Roland (2000): Grundlagen der Computerlinguistik. Mensch-Maschine- Kommunikation in natürlicher Sprache. Berlin u.a.

Heyne 1999 = Das neue deutsche Wörterbuch für Schule und Beruf. München 21999.

Holzfeind, Ernst (1979): „Die eigennamen-analyse und abgrenzung“. In: Zur Reform der deutschen Orthographie. Materialien der „ Internationalen sprachwissenschaftlichen Tagung zur Reform der deutschen Orthographie “ Wien 1978. Hg. von Wolfgang Mentrup, Ernst Pacolt und Louis Wiesmann. Heidelberg. S. 41-70.

Ickler, Theodor (1999): Kritischer Kommentar zur „ Neuregelung der deutschen Rechtschreibung “ mit einem Anhang zur „ Mannheimer Anhörung “. 2., durchges. u. erw. Aufl. Erlangen und Jena. (= Erlanger Studien, Bd. 116)

Ickler, Theodor (2001): Regelungsgewalt. Hintergründe der Rechtschreibreform. St. Goar.

K3 = Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung: Dritter Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung. Dokument vom 15.12.2001. URL: http://www.rechtschreibreform.de/K3/K3_alles.html, aufgerufen am 25.09.2002.

Mentrup, Wolfgang (1979): „Die festlegung der namengroßschreibung und die ausweitende abgrenzung des namenbegriffs unter orthographischem aspekt“. In: Zur Reform der deutschen Orthographie. Materialien der „ Internationalen sprachwissenschaftlichen Tagung zur Reform der deutschen Orthographie “ Wien 1978. Hg. von Wolfgang Mentrup, Ernst Pacolt und Louis Wiesmann. Heidelberg. S. 90-107.

Munske, Horst Haider (1997): Orthographie als Sprachkultur. Frankfurt am Main u.a.

Nerius 1991 = Die Regeln der deutschen Rechtschreibung. Erläuterungen und Beispiele. Neuausgabe, hg. und bearb. von Dieter Nerius. Mannheim u.a. 1991 (= Duden- Taschenbücher Bd. 3)

Nerius, Dieter (2000a): Beiträge zur deutschen Orthographie. Hg. von Petra Ewald und Bernd Skibitzki. Frankfurt am Main u.a.

Nerius 2000b = Duden. Deutsche Orthographie. 3., neu bearb. Aufl. unter der Leitung von Dieter Nerius, bearb. von Renate Baudusch u.a. Mannheim 2000.

Vater, Heinz (1965): „Eigennamen und Gattungsbezeichnungen“. In: Muttersprache. Zeitschrift zur Pflege und Erforschung der deutschen Sprache 75 (1965), S. 207-213.

Vvz. = Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 2000/2001. Hg. von der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg. Erlangen 2000.

Wahrig 1998 = Wörterbuch der deutschen Sprache. 2. Aufl. der Neuausgabe 1998. Hg. von Prof. Dr. Gerhard Wahrig. Neu hg. von Dr. Renate Wahrig-Burfeind. München 1998.

ZEITSchreibung = ZEITSchreibung. Neue Rechtschreibung in der ZEIT. Zusammengestellt und erläutert, kritisiert und vorsichtig repariert von Dieter E. Zimmer. Groß- und Kleinschreibung. Dokument aus der ZEIT Nr. 24/1999. URL: http://www.zeit.de/zeitschreibung/klein.html, aufgerufen am 25.09.2002.

[...]


1 Die Getrenntschreibung der Wörter Hohepriester und Hohelied ist laut Duden lediglich „ bei Beugung des ersten Bestandteils “ (Duden 1996: 354f.) vorgeschrieben.

2 Die Trophäe für den Fußballspieler, der im Verlauf einer Weltmeisterschaft die meisten Tore erzielt. 10

3 Fleischer nennt noch weitere Typen der Nominationsstereotype, etwa nichtidiomatisierte Wortpaare wie Katz und Maus, nominale und verbale Klischees wie neue Maßstäbe setzen u.a. (vgl. Fleischer 1982: 64ff.). Auf diese Typen wird hier nicht weiter eingegangen.

4 Dieses Beispiel habe ich - wie die anderen auch - von Petra Ewald übernommen. Sie zitiert Wolfgang Fleischer mit dem Satz „Die Phraseologisierung besteht hier entweder in einer ‚Einengung’, einer Usualisierung spezieller Bedeutungsmerkmale [...] oder in einer ‚Erweiterung’, Aufnahme neuer Bedeutungs- merkmale durch Metapher oder Metonymie“ (Wolfgang Fleischer: „Zur Charakterisierung substantivischer Phraseologismen in der deutschen Sprache der Gegenwart“. In: ZPSK. Bd. 33. H. 1. S. 23-27. Zitiert nach Ewald 1995: 162). Obwohl beide Komponenten bei diesem Beispiel prinzipiell ihre ursprüngliche Bedeutung beibehalten (eine Geburt ist ein Ereignis, und zwar - im Regelfall - ein freudiges), genügt die Bedeutungs- einengung offensichtlich, um das Nominationsstereotyp den vollidiomatischen Verbindungen zuzuordnen.

5 Ich habe mich dazu entschieden, die Auflage von 1996 als Grundlage für diese Arbeit zu wählen, da die neuere, 22. Auflage laut Theodor Ickler in einigen Fällen von der Neuregelung abweicht (vgl. K3: 120). Die 21.

Auflage scheint mir daher als Quelle für Beispiele zur Demonstration der Reform geeigneter. Unterschiede zwischen den beiden Auflagen werden, so weit sie mir aufgefallen sind, im Text genannt.

6 Die Verbindungen werden hier und im folgenden so flektiert, daß sie sich in den Textfluß einpassen. Der genaue Wortlaut im Kontext ist in Anhang A.1 nachzulesen.

7 Dieser „Kommentar“ ist nach Informationen der dpa-Mitarbeiterin Andrea Hellmich lediglich an die Kommissionsmitglieder versendet und nicht anderweitig veröffentlicht worden (E-Mail-Antwort auf eine zweite Anfrage). Eine etwas kürzere Fassung ist im Internet unter „http://www.rechtschreibreform.de/K3/IcklerK3Kommkurz.pdf“ zu finden. 1"Großkleinschreibung.doc", DATA, 20992 bytes Die erwähnte Datei „Großkleinschreibung.doc“ ist in Anhang B.2 abgedruckt.

8 Dabei handelt es sich laut Auskunft von Andrea Hellmich um ein reines dpa-Dokument (E-Mail-Antwort auf eine zweite Anfrage).

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Die Groß- und Kleinschreibung von Eigennamen und Nominationsstereotypen
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Veranstaltung
HS Deutsche Rechtschreibung
Note
sehr gut (
Autor
Jahr
2002
Seiten
33
Katalognummer
V107457
ISBN (eBook)
9783640057269
Dateigröße
562 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Ein Vergleich der Groß- und Kleinschreibungsregeln vor und nach der Rechtschreibreform inkl. einer Untersuchung zur praktischen Anwendung dieser Regeln in Wörterbüchern und Zeitungsredaktionen.
Schlagworte
Groß-, Kleinschreibung, Eigennamen, Nominationsstereotypen, Deutsche, Rechtschreibung
Arbeit zitieren
Michael Mann (Autor:in), 2002, Die Groß- und Kleinschreibung von Eigennamen und Nominationsstereotypen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107457

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