1. Beim VVaG soll durch Zusammenfassung der Kräfte einer Großzahl von Risikoträgern die Deckung von Einzelrisiken durch die Gemeinschaft übernommen werden.
2. Der VVaG ist geprägt vom Grundsatz auf Gegenseitigkeit, d.h. jedes Mitglied ist zugleich Versicherer und Versicherungsnehmer.
3. Der VVaG tritt als kleiner und großer VVaG auf. Der große VVaG ist der gesetzliche Regelfall. Der kleine VVaG hat wirtschaftlich kaum Bedeutung.
4. Der große VVaG ist das „Gegenstück“ zur Versicherungs-AG, die nach dem Erwerbsprinzip ausgerichtet ist. Die Unterschiede sind aber hauptsächlich theoretischer Art. In der Praxis hat sich infolge des Wettbewerbs eine Angleichung beider Rechtsformen vollzogen. Trotzdem sind beide Rechtsformen wegen der wünschenswerten Konkurrenzsituation zu erhalten.
Gliederung
A. Gesellschaftsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
I. Was ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)?
II. Erscheinungsformen: kleiner und großer VVaG
1. großer VVaG
a) Strukturunterschiede zur AG
b) Angleichung in der Praxis
c) Sind zwei Rechtsformen noch nötig?
2. kleiner VVaG
III. Überblick über anwendbares Recht
1. Normen des VAG
2. Normen des BGB
3. Normen des HGB
4. Normen des AktG
IV. Entstehung des VVaG
V. Überblick über die historische Entwicklung
B. Corporate Governance beim VVaG: Managementkontrolle durch oberste Vertretung und Innenhaftung der Organe?
I. Die Organe des VVaG
1. Vorstand
2. Aufsichtsrat
3. Oberstes Organ
a) Aufgaben
b) Abgrenzung zur Hauptversammlung der AG
c) Zusammensetzung
aa) Mitgliedervollversammlung
bb) Mitgliedervertretung
(1) Urwahlsystem
(a) Funktionsweise
(b) Probleme
(2) Einspruchsprinzip
(a) Funktionsweise
(b) Rechtmäßigkeit
(c) Probleme
(3) Kooptation
(a) Funktionsweise
(b) Rechtmäßigkeit
(c) Probleme
cc) Zwischenergebnis: Mangels Alternativen Kooptation sehr verbreitet
dd) Alternativmöglichkeiten - Denkanstöße
(1) Mischsystem
(2) Bestimmung durch außenstehende Institutionen
(3) Bestimmung durch Los
(4) genaue Satzungsbestimmungen
(5) neue Medien: insbesondere Internet
d) Fazit: Zusammensetzung des obersten Organs gewährleistet keine Managementkontrolle
II. Die Haftung der Organe des VVaG der Gesellschaft gegenüber (Innenhaftung)
1. Haftung des Vorstandes
a) Haftung aus § 34 S.2 VAG i.V.m. § 93 AktG
b) Haftung aus p.V.V. des Anstellungsverhältnisses
c) sonstige Haftungstatbestände
2. Haftung des Aufsichtsrates
3. Haftung der Mitgliedervertreter
a) Rechtsstellung der Mitgliedervertreter
b) Verantwortlichkeit der Mitgliedervertreter
aa) Haftung aus § 35a VAG i.V.m. § 117 I AktG
bb) Haftung aus §§ 93, 116 AktG analog
cc) Haftung aus p.V.V. des Anstellungsverhältnisses
dd) Haftung aus sonstigen Vorschriften
4. Problematik
C. Schlussfolgerung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit untersucht das Gesellschaftsrecht des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Corporate Governance. Ziel der Arbeit ist es, die Effektivität der Managementkontrolle durch die oberste Vertretung sowie die praktische Relevanz der Innenhaftung der Vereinsorgane kritisch zu beleuchten und den Einfluss des Managements auf diese Kontrollmechanismen zu analysieren.
- Struktur und Rechtsgrundlagen des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG)
- Vergleich der Managementkontrolle zwischen VVaG und Aktiengesellschaft (AG)
- Analyse verschiedener Wahlsysteme zur Zusammensetzung der Mitgliedervertretung
- Innenhaftung von Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliedervertretern als Instrument der Verhaltenssteuerung
- Die Rolle der "obersten Vertretung" als Souverän und Kontrollinstanz
Auszug aus dem Buch
Die Organe des VVaG
Die Organe des VVaG sind § 29 VAG zufolge der Vorstand, Aufsichtsrat und die „oberste Vertretung“. Allgemein ist diese „Dreiteilung“ der Organe stark an das Recht der AG angelehnt. Dabei erklärt das VAG in den §§ 34-36 VAG die wesentlichen Vorschriften des AktG über die Organe der AG als „entsprechend“ anwendbar. Das bedeutet, dass die Vorschriften des AktG nicht schematisch auch auf den VVaG anzuwenden sind, sondern dass jeweils im Einzelfall zu prüfen ist, ob sie für den VVaG passen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Gesellschaftsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit: Definition des VVaG als rechtsfähiger Verein im Bereich der Versicherungswirtschaft sowie Abgrenzung der Erscheinungsformen (großer/kleiner VVaG) und Überblick über die historischen sowie rechtlichen Grundlagen.
B. Corporate Governance beim VVaG: Managementkontrolle durch oberste Vertretung und Innenhaftung der Organe?: Detaillierte Analyse der Organstrukturen des VVaG, insbesondere der Rolle und Problematik bei der Zusammensetzung des obersten Organs sowie der verschiedenen Konzepte zur Innenhaftung der Organmitglieder gegenüber dem Verein.
C. Schlussfolgerung: Kritische Würdigung der Wirksamkeit aktueller Kontrollmechanismen im VVaG, die aufgrund der engen Verflechtung der Organe und des starken Einflusses des Managements hinter den Anforderungen des Aktienrechts zurückbleiben.
Schlüsselwörter
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, VVaG, Corporate Governance, Managementkontrolle, Innenhaftung, Mitgliedervertretung, Kooptation, Aufsichtsrat, Vorstand, Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG, Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht, Aktiengesellschaft, Organhaftung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der gesellschaftsrechtlichen Struktur des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) und untersucht, wie in diesem speziellen Unternehmensmodell eine effektive Kontrolle des Managements gewährleistet werden kann.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die Corporate Governance, die Ausgestaltung der Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, oberste Vertretung) sowie die Haftung dieser Organe bei Pflichtverletzungen gegenüber dem Verein.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, zu analysieren, ob die gesetzlich vorgesehenen Kontrollmechanismen, insbesondere die oberste Vertretung und die Innenhaftung, im VVaG tatsächlich funktionieren oder ob die Managementkontrolle durch die Besonderheiten der Rechtsform und den Einfluss der Verwaltung faktisch ausgehöhlt wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich primär auf eine rechtsdogmatische Analyse unter Berücksichtigung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), des Aktiengesetzes (AktG) sowie einschlägiger Literatur und Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert die Rechtsstellung und Aufgaben der Organe des VVaG, diskutiert detailliert die verschiedenen Wahlsysteme (Urwahl, Einspruchsprinzip, Kooptation) zur Mitgliedervertretung und untersucht die rechtlichen Grundlagen der Innenhaftung von Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliedervertretern.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
VVaG, Corporate Governance, Managementkontrolle, Mitgliedervertretung, Innenhaftung, Kooptation und Versicherungsaufsichtsgesetz.
Warum ist das Wahlsystem der Kooptation für die Arbeit so wichtig?
Die Kooptation ist bei großen VVaG weit verbreitet, obwohl sie rechtlich umstritten ist. Die Arbeit hebt hervor, dass sie zwar Stabilität und fachliche Kompetenz fördert, aber gleichzeitig die Gefahr einer "Cliquenwirtschaft" und einer unabhängigen Managementherrschaft in sich birgt, da sie den Einfluss der Mitglieder minimiert.
Welches Fazit zieht der Autor hinsichtlich der Innenhaftung als Kontrollinstrument?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die strenge Innenhaftung in der Praxis oft ihre präventive Wirkung verfehlt. Da die Organe voneinander abhängig sind und Schadensersatzansprüche des Vereins durch ebenjene Organe geltend gemacht werden müssen, ist eine effektive Kontrolle in der Realität schwer zu erreichen.
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- Felix Holzhäuser (Author), 2001, Das Gesellschaftsrecht des VVaG - Corporate Governance beim VVaG: Managementkontrolle durch oberste Vertretung und Innenhaftung der Organe?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10785