Herrschaftssoziologie von Max Weber und Peter M. Blau


Seminararbeit, 2002

20 Seiten, Note: 2.0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2. Die Legitimitätsgeltung

3. Typen der Herrschaft
3.1 Triditionale Herrschaft
3.2 Rationale Herrschaft
3.3 Charismatische Herrschaft

4. Austausch und Macht

5. Schluß

1. Einleitung:

Herrschaft findet man überall in unserer Gesellschaft. Beispielsweise in einer Familie zwischen Eltern und Kind oder in der Bundeswehr oder einfach in der Politik. Es ist ein Thema, mit dem sich jeder konfrontieren muss. Bewusst oder Unbewusst. Es ist allgegenwertig und ständig brisänt, Befehle zu erteilen, Meinungen durch zusetzten oder jemanden zu beeinflussen. Man nennt es Herrschaft. Ich möchte in dieser Hausarbeit das Thema Herrschaft aus der Sicht von Max Weber als einen Hauptteil dieser Arbeit veranschaulichen. Er gehört zu jenen Klassiker der Moderne, die das Denken unseres Jahrhunderts am nachhaltigsten geprägt haben. Max Weber hat die Deutungen der modernen Welt stärker geprägt als irgendein anderer Autor. Wilhelm Hennis erklärt: ,, Es komme was da wolle, an Webers Größe gibt’s es nicht zu zweifeln“ (Maier/Denzer 2001, 206). Mit seiner Herrschaftsformen gehört Max Weber zweifelsohne zu den Wegbereitern einer „Allgemeinen Soziologie“. Ziel ist es, seine Überlegungen und Gedanken über die Herrschaftssozioliogie zu erläutern und zu rekonstruieren. Im Fordergrund stehen die Geltungsgründe legitimer Herrschaft und die Herrschaftsformen. Herrschaft bedeutet für Weber die Möglichkeit, bei einem oder mehreren Menschen Gehorsam für spezifische Befehl zu finden. In dieser Hausarbeit sollen die von Weber unterschiedenen drei ,,reine“ Typen der Herrschaft erläutert werden. Außerdem soll die Legitimation der legalen Herrschaft beschrieben werden. Als zusätzliche Sichtweise, um das Thema Herrschaft zu erläutern, führe ich Peter M. Blaus Ausführungen über dieses Herrschaftssoziologie an. Herrschaft bzw. Macht, wie Blau sie beschreibt, stammt von einem Prozess des Austausches. Diese soziale Austauschprozesse sollen in der Hausarbeit genau erklärt werden. In den Ausführungen über Peter M. Blau soll erläutert werden, wie dieser Austauschprozess zustande kommt und welche Voraussetzungen gegeben sein muss.

2. Die Legitimitätsgeltung

Machttheoretische Überlegungen haben eine lange Tradition.

Ich möchte in meiner Hausarbeit den Anfang mit einer Definition von Max Weber machen. ,, Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben druchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance beruht. Herrschaft soll die Chance heißen, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden.“ (Weber 1997, 122).

Dirk Kaesler sagt aus, daß in Webers Soziologie der Herrschaft es ihm primär um eine Sonderform sozialen Handelns und sozialer Beziehungen ging. Mit Herrschaft sollten jene sozialen Beziehung angesprochen werden, in denen ein Individuum oder eine andere Gruppe durchsetzt und zwar derart, daß die Handlungspartner diesem Willen gehorchen. Tatsache des Ausgangspunkt der soziologischen Fragestellung ist, daß alle denkbaren Qualitäten eines oder mehrerer Menschen und alle denkbaren Konstellationen jemanden in die Lage versetzen können, seinen Willen in einer gegebenen Situation durchzusetzen.

Der folgenden Text soll diesen Sachverhalt aufklären und erläutern.

Weber setzt voraus, daß bei allen Formen der Herrschaft „ein bestimmtes Minimum an Gehorchen wollen, also Interesse (äußerem oder innerem) am Gehorchen“ zu jedem echten Herrschaftsverhältnis gehört (Weber 1972, 122).

Für die Durchsetztungschance des Herrschenden braucht er eine Absicherung. Weber sieht diese Absicherung als ein Verwaltungsstabs des Herrschenden. Einen relativ labilen Bestand der Herrschaft bewirken die rein materiellen, zweckrationale Motive der Verbundenheit zwischen Herrn und Verwaltungsstab. Regelmäßig kommen deswegen auch affektuelle oder wertrationale Motive hinzu, um das Verhältnis zu stärken. Doch auch die Verbindung der materiellen, zweckrationalen Interessen mit affektuellen oder wertrationale Motive bildet noch keine verläßlichen Grundlagen einer Herrschaft: „Zu ihnen tritt normalerweise ein weiteres Moment: der Legitimitätsglaube“ (Weber 1972, 122).

Weber sagt aus, daß „keine Herrschaft sich begnügt, nach aller Erfahrung, freiwillig mit den nur materiellen oder nur affektuellen oder nur wertrationalen Motiven als Chance ihres Fortbestandes. Jede versucht vielmehr den Glauben an ihre Legitimität zu erwecken und zu pflegen“(Weber 1972,122). Mit anderen Worten, als wichtigster Faktor für die Dauerhaftigkeit einer Herrschaft führt Weber den Glauben der Beherrschten an, die ruhende Ordnung und die Stimmigkeit des Herrschschaftssystems an (Legitimität), weshalb die Herrscher auch stets bemüht seien, den Glauben an ihre Rechtmäßigkeit zu nähren, um ihren eigenen Bestand zu festigen.

Fast allen komplexen Herrschaftssystemen gemein ist die Notwendigkeit einer Institution (Verwaltungsstab), die auf verlässlichen und berechenbaren Wegen die Entscheidungen der Herrschenden umsetzt und dauerhaft praktiziert sowie sicherstellt, dass die Beherrschten auch weiterhin an die Legitimität der Herrschenden glauben. Da die Art, in der sich Herrschaft legitimiert in der Art, in der an sie geglaubt wird Niederschlag findet, folgt daraus dass auch die Mittel, die zur Durchsetzung von Entscheidungen angewandt werden müssen und somit letztlich die Ausübung der Herrschaft selbst durch die Art des Legitimitätsanspruches definiert werden.

Bei der Herrschaft kommt es auf die Art der beanspruchten Legitimität an. Welcher Art der Legitimität, ist auch der Typus des Gehorchens, „des zu dessen Garantie bestimmten Verwaltungsstabes und der Charakter der Ausübung der Herrschaft,“ grundverschieden sind (Weber 1972,122). Max Weber schreibt in seinem Werk ,,Wirtschaft und Gesellschaft“ dass es in seinem Modell es zum Funktionieren von Herrschaftssystemen nicht notwendig sei, dass alles Beherrschten inbrünstig glauben, vielmehr käme es darauf an, dass der jeweilige Ligitimitätsanspruch gelte.

Der Einfluss und die Bedeutung dieser Herrschaftsformen auf das kulturelle und soziale Zusammenleben der Menschen, sind denkbar weitreichend, da Herrschaft bereits im Kindesalter durch die Erziehungsberechtigenden (Eltern) ausgeübt wird und sich im Schulalter noch verschärft. Die so übermittelten Einstellungen und Wertevorstellungen der Eltern bzw. Lehrer (Schule), im Sinne Webers also Befehle der Herrschenden, tragen wesentlich zu der Entwicklung, zur Prägung und zu der Gesellschaft bei (Weber 1972, 124).

Wichtig ist, daß diese Legitimität einer Herrschaft (ähnlich wie die Geltung einer Ordnung) von Weber immer nur als „Chance dafür in einem relevanten Maße gehalten und praktisch behandelt zu werden“ (Weber 1972, 123), bestimmt wurde. In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, dass Weber die Entscheidungsformen und die Auswirkungen „herrschaftsmäßiger Beeinflussung“ erheblich ausweitet, so daß etwa Erscheinungen im kulturellen Bereich, wie etwa Sprach- und Schreibformen, ebenfalls in diesen Zusammenhang gehörten (Weber 1992, 123).

3. Typen der Herrschaft

„Herrschaft erscheint als besondere Form sozialen Handelns und sozialer Beziehungen“ (Kaesler 1998, 211). Eine Typologie unterschiedlicher Herrschaftsformen ergibt sich aus verschiedenen legitimen Ordnungen. Die drei „reinen Typen“ legitimer Herrschaft, die Max Weber aufstellt, unterscheiden sich einzig und allein durch jeweilige Legitimitätsgeltung. Diese „ (...) können nämlich primiär sein:

1. rationalen Charakters: auf dem Glauben an die Legalität gesetzter Ordnungen und des Anweisungsrechts der durch die zur Ausübung der Herrschaft Berufenen ruhen (legale Herrschaft), oder

2. tarditionalen Charakters: auf dem Alltagsglauben an die Legitimität der durch sie zur Autorität Berufenen ruhen (traditionale Herrschaft) oder

2. charismatischen Charakters: auf der außeralltäglichen Hingabe an die Heiligkeit oder Heldenkraft oder die Vorbildlichkeit einer Person und durch sie offenbarten oder geschaffenen Ordnung ruhen (charismatische Herrschaft)“ (Weber 1972, 124).

Weber unterscheidet drei „reine Typen“ der legitimen Herrschaft, rationale Herrschaft, charismatische Herrschaft und traditionale Herrschaft.

In der reinen Form in der sie definiert werden, kommen sie nicht vor. ,, ...keiner der drei (...) Idealtypen kommen wirklich historisch...“ zum Vorschein (Weber 1972, 124). Es sind Idealtypen bzw. jeweils zugespitzte Extremzustände. Sie sind der Maßstab, an dem die Wirklichkeit beschrieben wird. Dadurch kann Max Weber Mischformen und Phänomene als Entwicklungen der Idealtypen umschreiben, Entwicklungen als Mischformen, ohne an ein starres Modell gebunden zu sein. Die Wirklichkeit dem geschlossenen Modell anzupassen und damit zu ideologisieren, wird so durch diese Methode bewahrt. Jede der drei Herrschaftsformen ist mit einer grundverschiedenen soziologischen Struktur des Verwaltungsstabs und der Verwaltungsmittel verknüpft.

Webers Interesse galt hier bewusst der reinen Klassifizierung, um in der Vielfalt der real existierenden Herrschaftsverhältnisse angeben zu können, in welchem Maße sich die Form dem einen oder anderen Idealzustand annähert, bzw. aus welchem verschiedenen Typen sie zusammengesetzt ist.

Vor der Erläuterung der drei Herrschaftstypen ist zu sagen, daß im Fall der traditionalen Herrschaft, wird der Person des durch Tradition berufenen und an die Tradition gebundenen Herrn kraft Pietät im Umkreis des Gewohnten gehorcht.

Bei der satzungsmäßigen Herrschaft wird der legal und unpersönlichen Ordnung und dem durch sie bestimmten Vorgesetzten kraft formaler Legalität seiner Anordnung und in deren Umkreis gehorcht.

Und bei der charismatischen Herrschaft wird dem charismatische qualifizierten Führer als solchem kraft persönlichen Vertrauens in Offenbarung, Heldentum oder Vorbildlichkeit im Umkreis der Geltung des Glaubens an dieses sein Charisma gehorcht. (Weber 1972, 124)

3.1 Traditionale Herrschaft

Die traditionale Herrschaft beruht im Gegensatz zur rationalen ,,auf Grund der Heiligkeit altüberkommener (von jeher bestehender) Ordnung und Herrengewalten“ (Weber 1972, 130). Max Weber sagt aus, daß die Verwaltung aus Dienern besteht, nicht aus Beamten (Weber 1972,130). Die Beherrschten sind nicht Mitglieder des Verbandes, sondern entweder ,, traditionale Genossen“ oder ,,Untertanen“. Die Herrschenden sind nicht an rationale Regeln gebunden, müssen sich allerdings an traditionelle Vorgaben halten, um die Legitimität ihrer Herrschaft nicht aufs Spiel zu setzen. Außerhalb dieser Vorgaben ist die Herrschaft willkürlich. Max Weber erklärt, das Gehorsam bei diesem Herrschaftstyp nicht gegenüber Regeln und Gesetzen, sondern der Person des Herrschenden geübt wird. Die Entscheidungen dieser Person können auf unterschiedliche Weise erflogen:

1. Begründet in traditionell überlieferten Werten, bzw. in dem Ansinnen, diese Werte und Rollenbilder möglichst traditionsverpflichtend zu erfüllen. Werden diese durch die Tradition vorgegebenen Grenzen überschritten kann das zu Legitimitätsverlusten der Herrschaft führen (Weber 1972,130)
2. Begründet in der schlichten Willkür des Herrschenden. Auch hier dürfen gewisse Grenzen der Beherrschten (Untertanen oder traditionale Genossen) nicht überschritten werden, ohne Gefahr zu laufen die Herrschaft zu destabilisieren, denn der Nachteil der traditionalen Personifizierung von Herrscherrollen besteht darin, dass ein Herrschaftsystem als solchem angelastet wird (Weber 1972, 130).

Max Weber schreibt diesen Zustand als ein Doppelreich, ,,des material traditionsgebundenen Herrenhandelns“ und ,,des material traditionsfreien Herrenhandelns“. Der traditionale Herrscher kann seine Herrschaftsausübung willkürlich ausüben, es muß nur an formale traditionale Prinzipien gebunden sein und die Ausübung der Herrschaft darf nicht Grenzen der traditionalen Fügsamkeiten der Untertanen verstoßen, sonst bestünde ein Anlass der traditionale Genossen auf Widerstand. ,,Dieser Widerstand richtet sich, wenn er entsteht, gegen die Person der Herrn (oder: Dieners)...“ (Weber 1972, 131), der die traditionalen Prinzipien der Gewalt mißachtet. Das System selbst wird nicht angegriffen, es kommt nicht zu einer „traditionalistische Revolution“.

Zusammen gefasst kann gesagt werden, daß der Verwaltungsstab aus einem Kreis berufen wird, der in einem gewissen Verhältnis zum Herrschenden steht. Dadurch entsteht persönliche Abhängigkeitsverhältnis und eine Vetternwirtschaft. Auch auf diese Weise wird die Fachkompetenz des Berufsbeamtentums nicht erreicht. In diesen Regelfällen wird die Herrschaft durch eine Vielzahl unterschiedlicher traditioneller Methoden ausgeübt. Weber nennt hier Einrichtung wie Ältestenräte, die in erster Linie nicht ökonomische Herrschaft ausüben (Gerontokratie) und durch Erbfolge festgelegte Machtverhältnisse, die oftmals die ökonomischen Belange regeln (primärer Patriarchialismus). Beide Formen können nebeneinander existieren, aufgrund der getrennten Aufgabenbereiche. Kommt ein persönlicher Verwaltungsstab des Herrschenden hinzu, neigen diese Herrschaftssystem zum so genannten Patrimonialismus bzw. Sultanismus (Weber 1972, 133). Mit anderen Worten, sie neigen dann zu der Überspitzung der Herrschaftsrolle und sie neigen zu einem Wandel der Tyrannei. Des weiteren führt Weber sehr ausführlich die ständische Herrschaft und schildert die ständische Gewaltenteilung, die beiden darauf beruhen, dass speziellen Personen bestimmte Herrschaftsgebiete zugesprochen werden, die sie mit eigenen Mitteln verwalten und bewirtschaften sollen. Ähnlich wie das Prinzip der Grafschaften und Königshäuser. Weber zählt eine ganze Reihe möglicher Auswahlgruppen auf, für die Fälle, in denen traditionale Herrschaft Mittels eines Verwaltungsstabes ausgeübt wird. Aus den Auswahlgruppen können die Mitglieder des Verwaltungsstabes rekrutiert werden. Dabei werden Kolonien, genauso genannt wie Sklaven und Sippenangehörige, letztlich auch freie Beamte. Dem Verwaltungsstab fehlen einige wichtige Merkmale, durch die speziellen weitreichenden Machtbefugnisse des Herrschenden im traditionalen Herrschaftsystem. So sind keine Kompetenzen festgelegt und Schulungen werden nicht benötigt. Diesen Typus der Herrschaft aufzunehmen und zu Katalogisieren, ist natürlich aus historischer Sichtweise sehr wichtig, wenngleich der unmittelbare Bezug zu den meisten Herrschaftsystemen der heutigen Zeit nicht herstellbar ist. Aber zweifellos existieren auch noch heute eine sehr große Anzahl traditionell ausgerichteter Herrschaftssysteme.

Die wirtschaftliche Entwicklung wird, durch die fehlende Kalkulierbarkeit gehemmt. So gibt es keine formalen Regelungen für Verträge, Abkommen usw., der Unternehmer muß immer mit der Willkürentscheidung oder traditionellen Hemmnissen rechnen, so daß sich der moderne Kapitalismus in der dieser Herrschaftsform nicht entwickeln kann.

3.2 Rationale Herrschaft

Der reinste Typus ist nach Weber die bürokratische Herrschaft. Weber erklärt, daß die rationale Herrschaft auf einem gesatzten, formalen Recht beruht, der abgeändert werden kann (Weber 1972, 125). Alle Menschen und Bürger sind diesem Recht unterworfen. Wichtig ist auch daß, sich die Herrschenden in den verschiedenen Hierachieebenen an das Recht halten müssen. Die Verwaltung funktioniert nach fest vorgegebenen Verfahrungsabläufen und ist dadurch in jeder Hinsicht personenunabhängig. Der Herrschaftsverband ist entweder gewählt oder bestellt, dieser und alle Teile sind Betriebe (Weber 1972,125). Durch Kriterien der Zuverlässigkeit und der Leistung werden die Verwaltungsbeamte ausgewählt und entscheidet ohne Ansehen der Person nach den vorgegebenen Regeln . Gehorcht wird nicht der Person, kraft deren Eigenrecht, sondern der gesatzten Regeln, die dafür maßgebend sind, wem und inwieweit ihr zu gehorchen ist. Die Verwaltungsbeamten arbeiten ohne jeglichen Einfluß persönlicher Motive oder gefühlsmäßiger Einflüsse, frei von Willkür streng formalistisch nach rationalen Regeln. ,,sine ira etstudio (...) jeden in gleicher faktischer Lage befindlichen Interessenten, waltet der ideale Beamte seines Amtes“ (Weber 1972, 129). Grundlage des Funktionierens ist die Betriebsdisziplin. Der Typus des Befehlenden ist der Vorgesetzte, dessen Herrschaftsrecht durch gesatzte Regel legitimiert ist.

,,Diese Ordnung ist im Prinzip in (...) allen privaten kapitalistischen Betriebe nachweisbar“ (Weber 1972,127). Die modernen politischen Verbände sind nur die hervorragendsten Repräsentanten des Typus. Die Herrschaft im privaten kapitalistischen Betriebe ist zwar teilweise heteronom und bezüglich des Zwangsstabes gänzlich heterokephal aber er ist autokephal in seiner zunehmend bürokratischen Verwaltungsorganisation. Die Bürokratie ist der technisch reinste Typus der legalen Herrschaft. Aber keine Herrschaft ist nur bürokratisch. Dies ist gar nicht möglich. Die höchsten Personen der politischen Verbände sind entweder erbcharismatische Herrn oder vom Volke gewählter plebiszitärcharismatische Herrn oder von einer parlamentarischen Körperschaft erwählt worden. Ebenso ist der Verwaltungsstab fast nirgends wirklich rein bürokratisch, sondern es gibt in den allermannigfachsten Formen teils Honoratioren, teils Interessenvertreter an der Verwaltung beteiligt zu sein. Wichtig zu erwähnen ist, daß die kontinuierliche Arbeit überwiegend und zunehmend auf den bürokratischen Kräften ruht. Die Geschichte des modernen Beamtentums und die bürokratischen Betriebe sind identisch mit der ganzen Entwicklungsgeschichte des modernen Staates. Es kommt überall zu einer Steigerung der Anteile der bürokratischen Herrschaftsformen. Die Bürokratie ist nicht der einzige Typus legaler Herrschaft. Zum Beispiel Wahlbeamtentum, die Parlaments- und Komiteeverwaltung und alle Arten kollegialer Herrschaft- und Verwaltungskörper fallen darunter. Voraussetzung ist natürlich ihre Kompetenz auf gesatzten Regeln beruht und die Ausübung des Herrschaftsrechtes dem Typus legalen Verwaltens entspricht. Weber kritisiert scharf die Materialisierung des Rechts, die Aufnahme von Ansprüchen an den Staat und Willinsbekundgebungen des Staates in das ehemalige formale Recht. Max Weber sagt aus, daß es dadurch auch die Rationalität des Rechts und damit die Grundlage der rationalen Herrschaft zerstört (Weber 1972, 130).

3.3 Charismatische Herrschaft

Weber versteht unter Charisma eine ,,geltende Qualität einer Persönlichkeit“ bzw. ,,übernatürliche“, „übermenschliche“ oder ,,außergewöhnliche“ Begabung eines Menschen (einer Person) um deren Willen die Beherrschten den Führungsanspruch dieses Menschen anzuerkennen (Weber 1972, 140). Max Weber betont in diesem Abschnitt gleich zu Beginn ausdrücklich den wissenschaftlichen Charakter dieser Analyse indem er sich jeder Bewertung dieser Herrschaftslegitimität enthält. Die objektive Bewertung der Qualitäten eines solchen Führers, aus der Sicht der Ethik, ist für Weber völlig gleichgültig. Er meint, daß es allein auf die Bewertung der Anhänger des Herrschenden ankommt (Weber 1972, 140). Dieses Charisma ist also außergewöhnlicher Natur, deshalb kann es sich auch nur durch übernatürliche Ereignisse oder aber zumindest durch außergewöhnliche Höchstleistungen in einem speziellen Bereich manifestieren. Dem Herrschenden kann die Legitimation (bzw. Autorität) entzogen werden, falls diese Wunder (Ereignisse) ausbleiben oder wenn die Beherrschten (in diesem Fall Anhänger) dauerhaft keine Verbesserung ihrer Lebensumstände erfahren (Weber 1972, 140). Die Legitimation des Herrschenden reicht in gewissen Grenzen nur so weit, wie die Beherrschten bereit sind, diese aufgrund ihrer Überzeugung zu erteilen. Aber eben diese speziellen Ereignisse oder Höchstleistungen werden als Legitimationsgrund der Charismatischen Herrschaft herangezogen. Das wirkt sich problematisch aus, denn fast tag täglich werden kleine Wunder durch Leistung und Engagement verschiedener Art vollbracht. Durch die Vernetzung Kommunikationssysteme werden diese Menschen eher wahrgenommen und registriert. Da stellt sich nun die Frage wer von diesen vielen Menschen ein potentieller und qualifizierter Führer ist? Ein wichtiger Faktor, der hierbei eine große Rolle spielt, ist, ob bei dieser Leistung, das zu einem Wunder führt, manipuliert wurde und falls nicht, warum sollte eine ungewöhnliche oder übernatürliche Begabung, ein besonderes Verdienst oder sogar eine von Gott gegebene Gabe ausreichender Grund sein Herrschaftsverantwortung zu übernehemen zu dürfen. Eine Gemeinschaft von Beherrschten (Anhänger) die an die charismatische Herrschaft glauben, laufen Gefahr von völlig ungeeigneten und nicht qualifizierten Menschen geführt bzw. geleitet zu werden.

Die Verwaltungsstruktur des charismatischen Herrn ist ebenfalls unrational ausgelegt und kein Beamtentum. Mitglieder dieses Verwaltungsstabes werden vom Herrschenden nach nur von ihm zu verantwortenden Richtlinien ausgewählt. Max Weber spricht in diesem Zusammenhang sehr anschaulich die Jünger von Propheten, die Kriegsfürsten bei Königen und die Gefolgsschaften von Führern, also diejenigen, von denen man im allgemeinen am wenigsten eine negative oder kritische Haltung gegenüber dem Herrschenden erwarten würde. Aber auch in der Hierarchie des Verwaltungsstabes der charismatischen Herrschaft ist wenig von einer Rangfolge nachvollziehbar. Durch seine Eingebung, werden Rückstufungen und Beförderungen vom Herrschenden willkürlich durchgeführt (Weber 1972,140). Deshalb potenzieren sich natürlich die Gefahren, die schon im Bereich der Legitimitätsgeltung Bestand haben, denn falls eine möglicherweise ungeeignete Person auf Grund von zufälligen oder auch manipulierten ,,Ereignissen“ in Herrschaftspositionen gelangt und sich dann auch noch mit einem Verwaltungsstab umgibt, der es nicht wagt ihn auf Fehler hinzuweisen, kann es zu weitreichende und schweren Folgen für die Gesellschaft kommen. ,, Es gibt keinen Gehalt“ und keine ,, Pfründe“ für die Mitglieder der Verwaltung des charismatischen Herrn, sondern sie ,,leben (primär) mit dem Herrn in Liebes- bzw. Kammeradschaftskommunismus aus den mäzenatisch beschafften Mitteln“ (Weber 1972, 140). Außerdem gibt es keine feststehende ,,Behörde“, keine Regelement und von abstrakten Rechtssätze und keine an ihnen orientierte rationale Rechtsfindung. Es gilt nur das Wort vom Herrschenden. Weber erklärt die Weisungsart des charismatischen Herrn so, ,,es steht geschrieben – ich aber sage euch“.

Die charismatische Herrschaftsform ist bezogen auf Regeln und Gesetze irrational, sie bezieht sich nicht direkt auf die vergangenen Präzedenzien, sondern sie ist spezifisch revolutionär, „es steht geschrieben – ich aber sage euch“. Die charismatische Führer ,, kann ... eine Umformung von innen her sein“ (Weber 1972, 142), entstanden durch Begeisterung der übermenschlichen bzw. außergewöhnlichen Begabung des charismatischen Herrn oder durch existentielle oder wirtschaftliche Not. Dadurch kann es zu einer völligen neue Tatenrichtung und Neuorientierung aller Einstellungen in der Gesellschaft kommen (Weber 1972, 142).

4. Austausch und Macht

Im folgenden Text über Peter M. Blau sollen seine Gedanken und Interpretation von Macht da gestellt werden. Es ist klar zu erkennen, daß Blau eine andere Auffassung von Macht hat. Blau unterscheidet sich von Weber. Dieser Sachverhalt wird in diesem Punkt der Hausarbeit deutlich. Max Weber zielt mit seinen Ausführungen über Macht und Herrschaft auf soziales Handeln aber Blau interessiert sich mehr auf soziale Beziehungen, Verbindungen und Organisationen (Blau 1986,13). Peter M. Blau trennt sich von Weber in grundlegenden Definitionen über Macht. Max Weber hat die Definition nicht so breit gefächert wie Blau (Blau 1986, 115). Blau ist in der Hinsicht genauer (präziser). Im folgenden Text sind Blaus Überlegungen und Erläuterungen von Macht beschrieben.

Peter M. Blau schreibt in seinem Werk ,,Exchange&Power in social life“ über die Macht, wie sie vorkommt in Beziehungen zwischen Einzelnen, Gruppen und Organisationen. Politische Macht wird ebenso erwähnt und kurz diskutiert, aber sie ist nicht Hauptbestandteil des Buches. Macht im sozialen Leben ist der Brennpunkt in seinem Werk. Wie Blau sie beschreibt, stammt Macht von einem Prozess des Austausches. Diesen Sachverhalt will ich im folgenden Text aus der Sicht von Blau erklären und erläutern.

Blau erklärt, dass Macht fair, bzw. legitim ist, wenn es eine kollektive Übereinstimmung gibt. Er sagt nicht, wie viele Menschen der Anwendung der Macht zustimmen müssen, um sie legitim zu machen, aber wahrscheinlich meint er, dass dies eine Mehrheit sein muss. Nirgendwo in seinem Buch erwähnt er ,dass es irendwelche Einschränkungen gibt für kollektive Zustimmung. Sobald man etwas kollektiv zustimmt, ist es legitim. Mit anderen Worten, kollektive Zustimmung bedeutet uneingeschränkte Macht. Wenn die Menschen kollektive übereinstimmen Schwarze, Kapitalisten, Juden oder irgendeine andere Gruppe von Menschen zu versklaven, dann ist diese Versklavung als Ausdruck eines kollektiven Willens ein Beispiel für legitime Macht (Blau 1986, 203).

Peter M. Blau beginnt seine Diskussion der Beziehung zwischen Macht und sozialem Austausch mit einem Zitat von Aristoteles Nikomachische Ehtik. Dort verkündet Aristoteles, erhält eine moralische Person ein Geschenk oder wird ihr ein Dienst erwiesen, wird sie sich erkenntlich zeigen, nicht weil es profitabel ist, sondern weil es richtig und nobel ist. Jedoch es wird klar in Blaus Werk, dass Blau an den Menschen interessiert ist, die nach Profit suchen in all ihren Austauschen. Er nennt diese Leute Individuen, die motiviert sind durch Gegenleistung (Blau 1986, 91). Peter M. Blau sagt ganz offen, dass er nicht interessiert ist an sozialem Austausch, der auf anderen Motiven, wie zum Beispiel Tugend, beruht (Blau 1986,89&91). Er klärt, daß ein Mensch, der moralischen Befehlen folgt entweder ein Heiliger oder ein Narr ist (Blau1986, 19). Blau schreibt ,, ...Menschen neigen dazu in ihren Beziehungen zueinander sich von ihrem Wusch nach sozialen Belohnungen verschiedener Arten leiten zu lassen und der daraus resultierende Austausch von Begünstigungen formt die Struktur sozialer Beziehungen“(Blau 1986,18).

Blau ist ziemlich sicher, dass fast alle Menschen in beinahe allen ihren Beziehungen mit anderen Menschen auf die Erziehung von Begünstigungen, Belohnungen und Profiten aus sind. Er liefert keine ausführliche Liste von Belohnungen, Begünstigungen und Profite, da diese Dinge von Person zu Person verschieden sind. Peter M. Blau erklärt jedoch, dass sie folgende Dinge einschließen: Geld, Sex, Lob, unterhaltende oder intellektuell anregende Gesellschaft oder der Genuss, in vornehmer Gesellschaft gesehen zu werden (Blau 1986,35). Blau behauptet ebenso, dass es sechs allgemeine Kategorien von Belohnungen gibt. Für Blau wären das, persönliche soziale Akzeptanz, soziale Anerkennung, zweckdienstliche Dienstleitungen, Respekt, Prestige und Macht (Blau 1986,109). Es ist ebenfalls wichtig zu verstehen, dass Belohnung oder Profit niemals gut oder schlecht sein können. Sie sind völlig subjektiv. Blau schreibt ,,Da es keine unabhängige Standards gibt kann die individuelle subjektive Beurteilung, dass eine Verbindung für jemanden wirklich lohnend ist, in keinem Sinn als falsch angesehen werden; sie ist richtig durch Fiat“ (Blau 1986, 36). Schließlich sind diese Belohnungen und Profite der Grund weswegen Leute ihre gegenseitige Anziehungskraft behalten und ihre beständige Verbundenheit (Blau 1986, 21).

Er begründet seine Schlussfolgerungen über den sozialen Austausch und die Belohnungen die daraus folgen auf Malinowski studien von primitiven Menschen des West-Pazifiks. Blau wendet jene Lektionen und Prinzipien von sozialen Beziehungen auf Menschen in demokratischen Systemen an. Peter M. Blau macht deutlich, dass eine Studien Gesellschaften ausklammern, in denen kollektive Zustimmung beim Entscheidungsprozess und sozialer Interaktion keine Rolle spielt.

Blau erklärt an folgenden Beispiel wie Macht in sozialen Beziehungen entsteht. Er führt an daß ,,Die Person, die sich wiederholende Dienstleistungen benötigt von einem Partner, dem er nichts zu bieten hat, hat mehrere Alternativen. Erstens, er kann den anderen zur Hilfe zwingen. Zweitens, er kann die Hilfe von anderer Quellen bekommen. Drittens, er kann Wege finden, ohne diese Hilfe auszukommen. Ist er nicht in der Lage oder nicht willens eine dieser Alternativen zu wählen, bleibt nur noch ein anderer Weg für ihn übrig, er muss sich dem anderen unterordnen und sich seinem Willen beugen, wobei er dem anderen mit der Macht über sich belohnt, als Anreiz die benötigte Hilfe zu liefern“(Blau 1986, 21-22). Mit dieser Macht, kann die Hilfe leistende Person eine Vielfalt von Belohnungen, Begünstigungen und Profiten erhalten. Blau nennt diese Personen ,, den Überlegenen“. In seinem Kapitel über legitime Autorität erklärt er, dass die überlegene Person die Person mit höherem Wissen und höheren Fähigkeiten ist (Blau 1986, 206).

Die überlegene Person kann Forderungen stellen an seine unterlegenen Menschen, die fair und gerecht sind in Bezug auf den Nutzen den diese bekommen, indem sie sich seiner Macht unterwerfen. In jedem Fall ist die Ausübung der Macht legitim. In einer Gesellschaft legitimiert die kollektive Zustimmung zur Macht jene Macht. Falls jedoch die Menschen kollektiv jene Macht ablehnen, da ihr Nutzen nicht groß genug ist, werden sie ärgerlich, frustriert und aggressiv. Es wird immer ein Ungleichgewicht der Macht geben. Allein von der Bedeutung des Wortes hat der Überlegene mehr Macht als der Unterlegene. Blau betont, dass ,,die Bedeutung von Ungleichgewichten der Macht bei sozialen Veränderungen von den Reaktionen der Regierten auf die Ausübung der Macht abhängt“(Blau 1986, 29). Wenn die Vorteile und Vergünstigungen die Nachteile und Belastungen übersteigen wird das Machtungleichgewicht neutralisiert. Der Unterlegene wird nicht ärgerlich, frustriert und aggressiv sein. Peter M. Blau erklärt ,,Die Ausübungen der Macht kann daher zwei verschiedene Ungleichgewichte hervorrufen, ein positives Ungleichgewicht von Vergünstigungen für die Untergeordneten oder ein negatives Ungleichgewicht der Ausbeutung und Unterdrückung.(Blau 1986, 30).

Blau betont, dass die Grundprinzipien von sozialen Austausch folgendermaßen zusammen gefasst werden können, ,,Jemand, der einem anderen belohnende Dienste erweist verpflichtet diesen. Um diese Verpflichtung aufzuheben, muss der Zweite dem Ersten Begünstigungen zurückgeben“(Blau 1986, 89). Sozialer Austausch bezieht sich nur auf freiwillige Aktionen von Individuen die motiviert werden durch die Gegenleistungen, die sie von anderen bringen sollen. Blau weiß, wenn Menschen wohltätige Spenden machen, tun sie dies nur ,,um die Zustimmung ihrer Mitmenschen zu erlangen, die sich an dieser philanthropische Kampagne beteiligen“ (Blau 1986,92). Die gesamte soziale Interaktion dreht sich um die Vorteile, Begünstigungen, Profite und Belohnungen, die Menschen erhalten können, wenn sie in Austauschbeziehungen treten. Obwohl sozialer Austausch wie wirtschaftlicher Austausch klingt, meint Blau, dass sie verschieden sind. ,,Der grundlegendste und entscheidendste Unterschied ist, dass sozialer Austausch unspezifische Verpflichtungen zur Folge hat“ (Blau 1986, 93). Beim sozialen Austausch gibt es keine spezifischen vertraglichen Verpflichtungen, sondern zukünftige undefinierte Verpflichtungen. Über die Art der Gegenleistungen kann nicht verhandelt werden, sondern sie muss dem überlassen werden, der sie erbringt. Wenn eine Person, die ein Geschenk erhält, sich revanchiert, werden sich gegenseitige Dankbarkeit und Vertrauen beginnen zu entwickeln. Vertrauen ist notwendig für stabile soziale Beziehungen und Austauschverpflichtungen fördern Vertrauen.

Peter M. Blau erklärt, dass der ausschlaggebende Preis bei sozialen Transaktionen die Subordination ist, die daran beteiligt ist Respekt auszudrücken oder Einwilligung zu manifestieren, d.h. die Belohnung einer anderen Person mit Prestige oder Macht. Gemäß Blau sind die Worte die diesen Austauschprozess beschreiben Profit, Vorteil oder Gewinn. Was manchmal aussieht sie ein Beispiel von Tugend oder Gerechtigkeit ist tatsächlich lediglich ein Versuch eine Belohnung einen Vorteil oder Profit zu erlangen. Wenn wir nur den offensichtlichen Austausch anschauen, könnte eine Einzelperson scheinbar desinteressiert sein davon zu profitieren, ,,aber der Grund ist, dass er sich an einem anderen Austausch orientiert und sein selbstloses Verhalten in einem Austausch ist darauf ausgelegt bei einem anderen Austausch zu profitieren indem er die Zustimmung von anderen Bedeutenden gewinnt“ (Blau 1986, 105). Blau erläutert, dass jeder versucht, Geld dazu zu benutzen, Freundschaft oder soziale Anerkennung zu gewinnen. Wir schätzen Reichtum hauptsächlich für die Verwaltung zur Stärkung unserer Macht und zum Gewinn von Anerkennung, indem wir ihn großzügig verteilen. In allen sozialen Austauschen versucht jeder den anderen an Großzügigkeit zu übertreffen, um ihn zu zukünftigen Verpflichtungen zu zwingen, die er nicht erfüllen kann und ihm somit Privilegien, Titel, Rang, Autorität und Prestige zu nehmen. Leute versuchen Geschenke zu geben, die der Empfänger nicht erwidern kann. Wenn das geschieht wird jedermann den Geber als Überlegenen ansehen und den Empfänger als Unterlegenen (Blau 1986, 108-109). Blau erklärt, eine Person, die anderen wertvolle Geschenke gibt oder wichtige Dienste erweist beansprucht für sich einen überlegenen Status, indem er die Empfänger an sich bindet. Wenn sie Vergünstigungen erwidern, die sich ihren Verpflichtungen angemessen entbindet, lehnen sie seinen Anspruch auf Überlegenheit ab und wenn ihre Gegenleistungen übermäßig sind machen sie damit einen Gegenanspruch auf Überlegenheit über diese“ (Blau 1986, 111).

In dem Kapitel Differenzierung von Macht in seinem Werk ,,Austausch und Macht im sozialem Leben“ erklärt Blau, dass Macht auf der Fähigkeit einer Person beruht, Dienstleistungen anzubieten, die von anderen gefragt sind. Der Entstehung der Macht ist diese Fähigkeit, notwendige Begünstigungen anzubieten, auf die andere nicht ohne weiteres verzichten können oder anderen Vergünstigungen zu verwehren, die sie momentan genießen, damit sie sich unterwerfen. Peter M. Blau behauptet, dass er vier Bedingungen gibt, die erfüllt werden müssen bevor jemand Macht über eine andere Person erhalten kann. Blau schreibt in seinem Werk ,,Wenn die Menschen ungenügend Ressourcen haben, wenn es keine befriedigenden Alternativen gibt, wenn sie keine Zwangsmittel anwenden können und wenn ihre Bedürfnisse dringend sind, erhält eine Person oder Gruppe die diese Vergünstigungen liefern kann um die Bedürfnisse zu befriedigen, Macht über sie. Unter diesen Bedingungen ist die Unterordnung zu einer Macht unabwendbar, da e die Erfüllung von notwendigen Bedürfnissen abhängig machen kann von ihrer Unterwerfung“ (Blau 1986, 140-141). Eine Person, die Macht über andere Leute haben will, muss gleichgültig sein gegenüber den Vergünstigungen, die ihm anderen Leute im Gegenzug zu seinen anbieten können. ,, Die Strategien der Macht, die darauf aus sind diese Gleichgültigkeit beizubehalten, beinhalten, den anderen den Zutritt zu Ressourcen die lebensnotwendig sind für das Wohlergehen einer Gruppe oder eines Einzelnen zu verweigern“ (Blau 1986,121). Eine weiter Voraussetzungen für Macht ist die Sicherstellung ständiger Abhängigkeit von den Dienstleitungen die man anzubieten hat, indem man den Zugang zu alternativen Versorgern dieser Dienstleistungen blockiert. Die Monopolisierung von notwendigen Belohnungen ist das typische Mittel dieses Ziel zu erreichen. Die Fähigkeit, anderen daran zu hindern auf Zwangsmittel zurückzuführen um ihre Forderungen durchzusetzen eine dritte Voraussetzung um Macht beizubehalten. Viertens, Macht hängt von den Bedürfnissen der Menschen ab für die Vergünstigungen, die jene die Macht haben und auch anbieten. Materialistische Werte, die Geld einbringen und das Bedeutende das dieses Geld kaufen kann stärken die Macht von Arbeitgebern.

5. Schluß

Der Schlussteil und der Anhang dieser Arbeit soll dem Leser noch einmal ein groben Überblick von Webers und Blaus Ausführungen über Herrschaft geben, so dass sie eine bessere Beurteilung über die Auffassungen dieser Autoren erstellen können.

Beide Autoren Max Weber und Peter M. Blau haben das gleich Thema. Wie Menschen Macht bekommen. Dies ist der Punkt der sie verbindet. Bei beiden geht es um Einfluß über andere Menschen zu nehmen. Weber und Blau sagen beide aus, wer Macht hat, hat auch Unterworfene. In beiden Sichtweisen kommen durch das Phänomen Macht, abhängige Menschen mit einem speziellen Beziehung zu dem der Macht besitzt vor. Beide befassen sich mit dem gleichen Thema, kommen aber zu anderen Resultaten. Zum Beispiel haben Menschen, nach Weber, die charismatisch sind eine bessere Voraussetzung Macht zu bekommen , für Blau ist es ein Austauschprozess zwischen Menschen.

Die Hausarbeit mit dem Titel: ,,Herrschaftssoziologie von Max Weber und Peter M. Blau" hat das Ziel dem Leser die drei Begriffe unter Max Webers Interpretation und die Vorstellungen von Peter M. Blau von Herrschaftssoziologie nahe zu legen. Der Schwerpunkt dieser Hausarbeit liegt auf dem Hauptwerk Max Webers ,,Wirtschaft und Gesellschaft“.

Bezogen auf die Bedingungen der Moderne, lässt sich Herrschaft nicht mehr metaphysisch begründen.

Max Weber zur folge ist jede Herrschaft bzw. jede Regierung bestrebt, ihre Autorität durch bestimmte Begründungen zu rechtfertigen. Nach Weber gibt es dafür drei verschiedene Argumentationen, wenn sie nicht miteinander vermischte werden, ergeben sie drei „reine“ Typen der Herrschaft:

- Traditionale Herrschaft: Sie ruht auf dem Alltagsglauben an die Heiligkeit von jeher geltender Traditionen und die Legitimität der durch sie offenbarten bzw. geschaffenen Ordnung. Ein Beispiel für diese Herrschaftsform wäre ein Gottesstaat oder einfach eine Monarchie, sie berufen sich auf diese Legitimation.
- Rationale Herrschaft: Sie beruht auf dem Glauben an die Legalität gesatzter Ordnungen und des Anweisungsrechts der durch sie zur Ausübung der Herrschaften Berufenen. Den modernen Rechtsstaat mit seinen Gesetzen und Vorschriften muss man, nach Max Weber, zu dieser Herrschaftsform dazuzählen.
- Charismatische Herrschaft: Sie rechtfertigt sich mit der außeralltäglichen Hingabe an die Heiligkeit oder die übermenschliche Heldenkraft oder die Vorbildlichkeit einer Person und der durch sie offenbarten bzw. geschaffenen Ordnung. Ein Land oder ein Staat mit einem politischen Führer trifft diese Legitimation von charismatischer Herrschaft zu.

Nach Webers Auffassung sind Herrschaftsformen, die sich auf diese drei Rechtfertigen stützen, „legitim“. Nicht legitim wäre also z.B. eine Diktatur, die sich nur auf nackte Gewalt stützt und die sich nicht rechtfertigt. Die Unterteilung bzw. Unterscheidung Webers wirken aus einem gewissen Standpunkt einleuchtend. Max Weber behauptet, dass sich diese Herrschaftsformen jederzeit wandeln und ablösen können. Bedenklich ist allerdings, dass Weber diese drei Formen der Herrschaft offenbar kaum nach Wertemaßstäben beurteilte. Erwähnenswert ist hier vielleicht, dass eine rationale Demokratie für ihn offenbar nicht wichtiger ist als eine traditionale oder eine charismatische Herrschaft.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Herkunft der übersichtlichen Tabelle: www.geocities.com

Zu Bau kann zusammenfassend gesagt werden, dass Blau klar den Entstehung der Macht im sozialen Austauschprozess sieht. Ungleichgewicht in Verpflichtungen, die in sozialen Transaktionen eingegangen werden, produzieren Unterschiede an Macht. Wiederholte Vergünstigungen, die nicht erwidert werden, verpflichten den Empfänger sich den Anforderungen des Versorgers zu beugen und gibt damit dem letzteren die Macht über den ersten.

Literaturverzeichnis:

Blau, Peter M.: Exchange&Power in social life. Transaction Publishers, New Jersey 1986

Kaesler, Dirk: Max Weber. Eine Einführung in Leben, Werk und Wirkung. Compus Verlag, Frankfurt 1998.

Maier, Hans/Denzer, Horst: Klassiker des politschen Denkens. Verlag C.H. Beck, München 2001

Rolshausen, Claus: Macht und Herrschaft. Westfälisches Dampfboot, Münster 1997

Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft. J.C.B. Mohr, Tübingen 1972

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Herrschaftssoziologie von Max Weber und Peter M. Blau
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Veranstaltung
Moderne Politische Theorie
Note
2.0
Autor
Jahr
2002
Seiten
20
Katalognummer
V108089
ISBN (eBook)
9783640062935
Dateigröße
438 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Hausarbeit ist sehr gut ausgearbeitet und verleiht dem Leser einen ausführlichen und wissenschaftlichen Überlick.
Schlagworte
Herrschaftssoziologie, Weber, Peter, Blau, Moderne, Politische, Theorie
Arbeit zitieren
Thomas Stokes (Autor:in), 2002, Herrschaftssoziologie von Max Weber und Peter M. Blau, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108089

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