Zypern als geostrategischer Konfliktfall


Hausarbeit, 1998

35 Seiten, Note: 4.5 (CH!)


Leseprobe


1. Einleitung

1.1. Problemstellung und Zielsetzung

Der Grossteil der Bevölkerung wird auf das Stichwort „Zypern“ im gewohnten Sinne reagieren und in erster Linie an Sommer, Sonne und Sand denken oder dem vergangenen Urlaub nachtrauern. Tatsächlich hat sich die Insel Zypern zu einem beliebten Touristenziel entwickeln können, das heute nicht mehr nur von Besuchern der britischen Inseln, sondern auch von „Sonnenhungrigen“ unserer Breitengrade zunehmend besucht wird.

Den meisten dieser Besucher bleiben aber die wahren Ereignisse und Probleme der „Insel der Götter“ meist hinter ihren Sonnenschirmen verborgen. Zypern ist auch heute noch, d.h. sieben Jahre nach der Auflösung des bipolaren internationalen Systems, ein geteiltes Land. Es herrschen vergleichbare Zustände, wie bei der ehemaligen Teilung von BRD und DDR zu Zeiten des Kalten Krieges. Die Grenze bildet die in westöstlicher Richtung mitten durch die Hauptstadt Nikosia verlaufende, von griechischen und türkischen Truppen und ca. 2 000 UN-Soldaten bewachte sogenannte „grüne Linie“.

Mit der türkischen Invasion in Zypern und der Besetzung des nördlichen Teils der Insel im Juli/August 1974, aber insbesondere auch mit der Ausrufung eines türkischen Staates auf Zypern im Februar 1975 ist ein weiteres geteiltes Land – eine kleine geteilte Insel – entstanden. Dieses Geschehen, das Tausende von Toten und Hunderttausende von Vertriebenen zur Folge hatte sowie grosse Teile des Landes und seiner Wirtschaft verwüstete bzw. zerstörte, bewirkte eine dramatische Zuspitzung der Zypernkrise, die unvermindert anhält.

Der Zypernkonflikt besteht heute darin, dass das griechische Südzypern die völkerrechtliche Alleinvertretung ganz Zyperns und die allenfalls durch religiöse und kulturelle Minderheitenrechte der Türken eingeschränkte Herrschaft über ganz Zypern sowie die Rückkehr der umgesiedelten Bevölkerungsteile an ihren ursprünglichen Wohnsitz beansprucht. Demgegenüber verlangt das türkische Nordzypern Anerkennung seines eigenen Staates im nördlichen Teil der Insel, sofern nicht die griechischen Zyprioten eine auf prinzipieller politischer Gleichberechtigung und auf territorialer Trennung beider Volksgruppen aufgebaute Verfassung für einen gesamtzyprischen Bundesstaat als sichere Lösung akzeptieren.[1]

Der Statusquo der Insel Zypern ist seit der türkischen Invasion, vor 24 Jahren unverändert geblieben. Es gab zahlreiche Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft zur Lösung des Konflikts, die aber bis jetzt alle erfolglos blieben. Zypern ist politisch, kulturell und historisch ein Teil Europas und gehört auch den meisten Europäischen Institutionen an. Nicht zuletzt aus diesem Grund muss es für uns, als Angehörige des gleichen Kulturraumes wichtig sein, diesen untragbaren und völkerrechtsverletzenden Zuständen auf Zypern ein Ende zu setzen.

Ziel der hier vorliegenden Arbeit ist, das an der Militärischen Führungsschule an der ETH Zürich erworbene Wissen, dass man sich als Studierender angeeignet hat, auf ein Problem zu übertragen. In diesem Fall soll anhand des erlangten Wissens der Zypernkonflikt dargestellt und analysiert werden. Es ist keinesfalls davon auszugehen, dass hier ein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird, da dies den Rahmen der vorliegenden Arbeit bei weitem sprengen würde.

1.2.Methode und Eingrenzung des Themas

Der Zypernkonflikt ist Gegenstand von unzähligen Untersuchungen und Forschungsbemühungen, was zu einer Flut von Aufsätzen und Literatur zu diesem Thema führte. Der Wissensstand betreffend des Konflikts kann durchaus als hoch bezeichnet werden.

Für die vorliegende Arbeit wurde folgende Methode gewählt: Der Verfasser ist in die Lage eines Beraters versetzt worden, der vom Schweizerischen Generalstabschef beauftragt wurde, ihm den Zypernkonflikt darzustellen, zu analysieren und auch Möglichkeiten und Grenzen eines Schweizerischen Beitrages zur Mithilfe bei der Lösung des Konfliktes aufzuzeigen. Daraus ergibt sich folgende Struktur der Arbeit: Nach einem Einstieg in das Thema, der als grober Überblick über verschiedene Hintergründe der Insel Zypern informiert, wird in einem ersten Teil die geostrategische Dimension des Konfliktes aufgezeigt. Hier werden, vor allem ausgehend von der geopolitischen Theorie, die Interessen und Bemühungen verschiedener am Konflikt direkt und indirekt beteiligter Mächte beleuchtet werden und die Frage nach der noch gültigen Relevanz der geopolitischen Theorie für den Zypernkonflikt beantwortet. Im zweiten und dritten Teil stehen dann vor allem völkerrechtliche Fragen im Zentrum. Nach der Darlegung der Bemühungen und der Probleme der Vereinten Nationen, soll auch auf die schweizerische Position eingegangen werden. Zentral sind in diesem Teil die Schwierigkeiten rsp. die rechtlichen Schranken bei einem Engagement der Schweiz in der Konfliktbeilegung aber auch die daraus resultierenden Chancen. Im Schlussteil werden dann noch einmal die wichtigsten Aussagen, die aus der Untersuchung hervorgegangen sind, zusammengefasst.

Folgende Eingrenzungen des Themas sollen an dieser Stelle aufgeführt werden: Es handelt sich bei der Wahl der Inhalte in den Kapiteln jeweils nur um Teilaspekte der Problematik, d.h. das kein Kapitel abschliessend betrachtet wurde. Um den gegebenen Rahmen nicht zu sprengen, konnte auf verschiedene zum Teil wichtige Aspekte und Gründe des Konfliktes (z. B. historische Hintergründe, insbesondere die Befreiungsbewegung) nicht eingegangen werden. Ebenfalls ausgeklammert bleiben innenpolitische Faktoren, sowie strukturgeschichtliche und soziologische Komponenten. Auch Lösungsansätze zur Beendigung des Konfliktes werden nicht behandelt.

1.3.Hauptergebnisse

Der Zweck des Artikels ist es, im Auftrag des Generalstabschefs eine Analyse und Beurteilung des Zypernkonfliktes zu erstellen. Neben den Bemühungen zur Lösung des Konflikts der Vereinten Nationen und einem möglichen Beitrag bei der Konfliktlösung der Schweiz soll v.a. auf die geostrategische Dimension eingegangen werden. Hierbei stellt sich die Frage, ob Zypern immer noch von geostrategischer Relevanz ist. Diese Frage kann durchaus bejaht werden, obwohl die Gewichtung sich verlagert hat. Zentrale Bedeutung nimmt in diesem Konflikt die Türkei ein. Aufgrund ihrer geostrategischen Lage, als südöstlicher Eckpfeiler der NATO und als „Kontrolleur“ des Bosporus und der östlichen Ägäis mit den Dardanellen kommt der Türkei eine Schlüsselfunktion in der geopolitischen Theorie zu. Die Türkei wäre und ist beim erneuten „Auftauchen“ oder „Wiedererstarken“ eines „Heartlandes“ von zentraler Bedeutung.2 Auf diesem Hintergrund ist der Zypernkonflikt zu betrachten: Die internationale Staatengemeinschaft wird sich hüten, die Interessen der Türkei auf der Insel zu stark in Frage zu stellen, denn die westliche Welt (NATO/USA) ist in ihren strategischen Überlegungen auf eine starke, in das System eingebundene Türkei angewiesen.

2.Allgemeine Informationen über Zypern

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.1.Land, Menschen und Ressourcen

Zypern ist die drittgrösste Insel im Mittelmeer und liegt westlich von Syrien und südlich von der Türkei. Die Fläche der Insel beträgt 9251 km2. Nikosia ist sowohl die Hauptstadt als auch die grösste Stadt der Insel. Die zentrale fruchtbare Schwemmlandebene der Messaria wird im Norden von der schmalen parallel zur Küste verlaufenden Gebirgskette des Pentadktylos, im Südwesten vom Massiv des Troodos begrenzt. Mit einer Höhe von 1953 m ist der Olympos die höchste Erhebung der Insel.

Die griechischsprechenden Zyprioten machen 80% der Bevölkerung aus. Ungefähr 18% der Bevölkerung haben türkische Wurzeln – die restlichen 2% stellen Armenier und andere ethnische Gruppen dar. Sowohl die griechische wie auch die türkische Volksgruppe behielt die Bräuche und auch die nationalen Identitäten ihrer „Religionsbrüder“ auf dem Festland bei. Mit der türkischen Invasion 1974 kam es zu ausgedehnten Migrationströmen der Griechen und Türken, so dass die beiden Gruppen nun geographisch getrennt leben. Die griechischen Zyprioten bewohnen die südlichen zwei Drittel der Insel und die türkischen Zyprioten das nördliche Drittel. Die meisten Einwohner sind vornehmlich Bauern, die auf dem bestellbaren Land rund um ihre Dörfer und kleinen Städten arbeiten. Wenn die Bevölkerungszahl der beiden Sektoren zusammengezählt wird, kommt man auf ca. 708 000 Einwohner. Das ergibt eine Bevölkerungsdichte von ungefähr 77 Personen pro km2 – die Schweiz hat zum Vergleich ca. 175 Personen pro km2.[2] Die Hauptstadt Nikosia, die wohl noch einzige geteilte Stadt der Welt, hat im griechischen Teil 166 500 und im türkischen Teil 39 000 Einwohner. Weitere grössere Städte und zugleich auch die wichtigsten Häfen sind Limassol, Larnaca und Famagusta.

2.2.Religion, Sprache und Erziehung

Die Mitglieder der griechischen Zyprioten gehören der Kirche Zyperns an, welche bezüglich ihrer Doktrin her der osteuropäischen orthodoxen Kirche entspricht. Die Kirche Zyperns ist aber unabhängig und steht auch in keiner Abhängigkeit zu einem Patriarchen. Die türkische Minderheit ist grösstenteils moslemisch. Andere kleinen religiöse Gruppen umfassen die Maroniten, Katholiken und die Juden.

Griechisch und Türkisch sind die offiziellen Landessprachen und werden in den Schulen gelehrt und in den Medien verwendet. Vornehmlich in den grösseren Städten wird aber auch Englisch gesprochen. Das zypriotische Griechisch soll seinem Wesen nach sehr eng mit dem Altgriechisch verwandt sein; Sprachwissenschaftler bestätigen, dass kein griechischer Dialekt des Festlandes so eng mit dem Altgriechischen verwandt ist, wie das zypriotische Griechisch.

In den beiden Zonen gibt es verschiedene Erziehungssysteme. Auf der griechischen Seite teilt sich die obligatorische Schulzeit in sechs Jahre Grundschule, die in jedem Fall gebührenfrei sind und weitere sechs Jahre Sekundarschule, die staatlich unterstützt werden. Für die höhere Ausbildung gibt es Lehrerseminare, Gymnasien und die Universität von Zypern. Die Ausbildung der türkischen Zyprioten wird durch die Republik Nordzypern geleitet. In beiden Zonen ist die Analphabetenrate tief.

2.3.Wirtschaft und Regierung

Zyperns Wirtschaft wird hauptsächlich durch den landwirtschaftlichen Sektor geprägt, aber auch Gewerbe- und Dienstleistungssektor haben ihre Wichtigkeit. Nach der Teilung von 1974 leidet die wirtschaftliche Entwicklung, aber der griechische Sektor zeigte eine rasche Erholung. In der Landwirtschaft werden hauptsächlich Kartoffeln, Trauben und Zitrusfrüchte angebaut. Beim Gewerbe stehen Kleider und Accessoires sowie Wein und Zigaretten ganz oben. Der Tourismus ist im Dienstleistungssektor zu einer äusserst wichtigen und auch stetigen Einnahmequelle für Zypern geworden. Grossbritannien ist der wichtigste Handelspartner für den griechischen Sektor. Die Türkei ist entsprechend für den türkischen Sektor der wichtigste Partner und Geldgeber. Trotzdem ist es aber wiederum Grossbritannien, das als Hauptabnehmer von Produkten aus dem türkischen Sektor gilt.

Theoretisch basiert die Regierung Zyperns auf der Verfassung, die 1960 durch die beiden Gemeinschaften (Griechen und Türken) entsprechend ihrer Bevölkerungsstärke beschlossen wurde. 1963 und 1964 zogen sich allerdings die türkischen Zyprioten aus der Regierung zurück, doch die Gewalten wurden unter griechisch-zypriotischer „Herrschaft“ weitergeführt. Nach der Besetzung von 1974 bildeten die türkischen Zyprioten eine eigene Verfassung mit einem vom Volk gewählten Präsidenten, einer 50-köpfigen Legislative und einer unabhängigen Gerichtsbarkeit.

Beide Gemeinschaften unterhalten auch militärische Organisationen, die jeweils durch Griechenland resp. der Türkei unterstützt werden. Die Bestände werden beidseitig zusammengezählt auf ca. 25 000 Mann geschätzt. Die Stärke der United Nations Peace-keeping Force in Cyprus (UNFICYP) beträgt heute noch ca. 2 000 Mann.[3]

2.4.Geschichte

Die Geschichte Zyperns beginnt mit einer Teilbesetzung der Insel durch die Ägypter während der Regierungszeit von Thutmose III. im Jahre 1450 v. Chr. In den nachfolgenden Jahrhunderten siedelten sich verschiedene Stämme, die Handel und Seefahrt betrieben, an den Küsten der Insel an. Man vermutet, dass sich die erste griechische Kolonie um 1400 v. Chr. angesiedelt hat. Die Phönizier begannen um 800 v. Chr. mit der Kolonisierung der Insel.

Mit dem Aufstieg der Assyrer während des 8. Jahrhunderts v. Chr. wurde Zypern durch jede Macht des östlichen Mittelmeeres einmal kontrolliert. Der assyrischen Hoheit folgte die Besetzung durch die Ägypter (550 v. Chr.) und der Perser (525 v. Chr.). Im Jahre 391 v. Chr. gelang es dem Fürsten der zypriotischen Stadt Slamis (Evagoras) mit der Unterstützung Athens eine Revolte gegen die Perser zu führen. Er gewann so vorübergehend die Macht auf Zypern. Kurz nach seinem Tod ging Zypern aber wieder in persischen Besitz über.

333 v Chr. war es dann Alexander der Grosse, der die Insel von den Persern übernahm. Nach seinem Tod aber geriet sie wiederum in ägyptischen Besitz. 58 v. Chr. führte Rom die Herrschaft über das grosse Reich weiter. 1191 wurde Zypern von Richard I von England erobert. Er übergab die Insel Guy of Lusignan, dem „Titular-König“ von Jerusalem. Die Dynastie der Lusignan baute verschiedene Festungen auf der Insel, von denen einige noch heute zu bewundern sind. 1489 war es dann Venedig, das die Kontrolle übernahm. Die Türken eroberten die Insel 1571 und hielten sie bis1878, als sie den türkisch-russischen Krieg verloren. Aus Angst vor weiteren russischen Expansionsbestrebungen, forderten die Türken die Briten auf, fortan die Insel zu verwalten.

Diese neuen Verhältnisse benutzten die Briten, um den Russen zu zeigen, dass jede weitere russische Ausdehnung in Richtung der Dardanellen britische Interessen direkt betrifft. So schlossen die Briten am 4. Juni 1878 mit den Türken eine Vollmacht ab, die ihnen die Kontrolle über Zypern zugestand; sie mieteten die Insel sozusagen für 500 000 $ jährlich, wobei die Türken nominell die Hoheit behielten. Als die Briten 1879 ihr Amt antraten, wurde ihnen eine Petition des Erzbischofs und der griechischen Gemeinde unterbreitet. Diese forderte die politische “Verschmelzung“ Zyperns mit dem Königreich Griechenland. Diese Petition wurde aber abgelehnt.

Weil sich die Türkei im ersten Weltkrieg den Achsenmächten anschloss, widerrief Grossbritannien den Vertrag von 1878 im November 1914 und annektierte Zypern. Danach „offerierte“ die britische Regierung die Insel Griechenland, falls dieses einverstanden gewesen wäre, an der Seite der Alliierten den Krieg weiterzuführen. Man gab Griechenland eine Woche Zeit für den Entscheid. Als sich die Griechen für Zypern entschieden hatten, zog aber Grossbritannien das Angebot zurück.

Im Vertrag von Lausanne (1923), anerkannte die Türkei den Besitzanspruch der Briten auf die Insel. Zwei Jahre später wurde aus Zypern eine Kronkolonie.

1931 gab es wegen verschiedener Regierungsanweisungen der Briten die ersten Unruhen. Die Briten schlugen diese Unruhen nieder und verboten daraufhin alle politischen Parteien. Kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges kam es zu erneuten Spannungen, so dass die Briten 1946 Reformen versprachen, die schliesslich in der Autonomie Zyperns enden sollten. Diese Vorschläge blieben aber vorerst leere Versprechungen.

1948 begann der Bischof der Diaziöse Zypern Mihail Mouskos, später auch Makarios III., Unterstützung für die enosis (griech.: Vereinigung Zypern/Griechenland) zu organisieren, um kommunistischen Einfluss zu unterbinden und die Macht der Kirche wiederherzustellen. Einer britischen Äußerung, dass es wegen der strategischen Lage der Insel unmöglich sei, über Änderungen der politischen Situation auch nur zu diskutieren, folgten terroristische Aktivitäten einer griechisch-zypriotischen Untergrundbewegung (EOKA). Griechenland hielt sich während dieser Phase zurück, wollte es doch seine Allianz mit Grossbritannien nicht gefährden. In einer Diskussion im Rahmen der Vereinten Nationen sprach sich die Türkei gegen einen Zusammenschluss Zyperns mit Griechenland aus und forderte, dass wenn sich die Briten zurückziehen, die Insel wieder an die Türkei fallen soll.

1955 intensivierten die Zyprioten ihre terroristischen Kampagnen gegen die Briten. 1956 schickte die britische Regierung Makarios III. und den Bischof von Kyrenia auf die Seychellen ins Exil, weil diese für Demonstrationen zu Gunsten der enosis -Bewegung verantwortlich waren. Die Reaktionen auf diesen Schritt waren so heftig, dass man den Ausnahmezustand ausrief.

1958 legten die Briten einen Plan vor, der den Statusquo Zyperns für die nächsten sieben Jahre aufrechterhalten sollte. Man wollte jedoch eine repräsentative Regierung bilden und mehr Autonomie auf der Stufe der Gemeinde schaffen. Nach anfänglicher Skepsis aller Seiten (Erzbischof Makarios, Griechen und Türken) führten die Gespräche zu einer Einigung für ein unabhängiges Zypern. Der Status der Republik wurde durch Grossbritannien, Griechenland und die Türkei garantiert. Am 16. August 1960 rief man die Unabhängigkeit aus. Zypern wurde Mitglied der Vereinten Nationen und dem Commonwealth of Nations.

Im Dezember 1963 kam es zu ersten Spannungen in der jungen Republik, nachdem Makarios (inzwischen zurückgekehrt und als erster Präsident gewählt) vorschlug, Änderungen in der Verfassung vorzunehmen. Es ging darum, das Vetorecht der Türkischen Minderheit in der Legislative abzuschaffen. Der offene Bürgerkrieg konnte gerade noch durch britische Truppen verhindert werden. Auf Grund der Resolution 186 (1964) wurden mit Zustimmung aller Beteiligten UN-Streitkräfte (UNFICYP) nach Zypern entsandt.

Erneute Spannungen in den frühen 70erJahren fanden ihren Höhepunkt am 15. Juli 1974, als Makarios (1968 war er wiedergewählt worden) durch oppositionelle Mitglieder der zypriotischen Nationalgarde ins Exil getrieben wurde. Am 20. Juli 1974 landeten die Türken im Norden der Insel. Die türkische Regierung rechtfertigte ihr Handeln damit, dass die Rechte der türkischen Zyprioten in Gefahr seien. Am 4. August 1974 begannen die türkischen Streitkräfte mit der Besetzung von 36,4% des zypriotischen Territoriums. Ungefähr 180 000 griechische Zyprioten flohen in den Südteil der Insel; umgekehrt kamen etwa 40 000 türkische Zyprioten in den Nordteil.[4]

Am 13. Februar 1975 wurde in dem von den Türken besetzten Nordteil der Insel der Türkische Föderierte Staat Zypern ausgerufen. Am 15. November 1983 wurde die Sezession vorläufig vollendet: Der Nordteil der Insel erklärte sich zur unabhängigen (international allerdings lediglich von der Türkei anerkannten) Republik.[5]

3 Geostrategische Dimension

3.1.Geopolitische Theorie

Zur Einleitung in das Hauptkapitel dieser Arbeit soll an dieser Stelle der geopolitische Ansatz zur Erklärung der internationalen Beziehungen erläutert werden. Die Wurzeln dieser Theorie gehen auf den britischen Geographen Sir Halford Mackinder zurück. Weitere Theoretiker in dieser Tradition waren der amerikanische Admiral Alfred Thayer-Mahan und Colin S. Gray, der ganz der Tradition von Mackinder folgte und mit dessen Theorie die Rivalität der beiden Supermächte während des Kalten Krieges zu erklären versuchte.

Natürlich könnte man nach dem Zusammenbruch des bipolaren internationalen Systems versucht sein, dieser Theorie ihre Relevanz abzusprechen – dies ist bis zu einem gewissen Grad sicher auch berechtigt – doch haben Teile dieser Theorie ihre Gültigkeit noch nicht verloren, gibt es doch auch heute noch mächtige „Landmächte“ in Europa, die ebensowichtigen „Seemächten“ auf dem ganzen Globus gegenüberstehen.

Bei den nun folgenden Betrachtungen soll das Wesen und der Inhalt der geopolitischen Theorie erklärt werden. Die Geopolitiker sehen die Welt als Phänomen von Land und Wasser. Auf der einen Seite steht die Eurasische Landmasse, auch „World Island“ genannt, auf der anderen Seite stehen die Ozeane. Eurasien hat ein Zentrum, das sogenannte „Heartland“, das durch eine dominante Macht besetzt ist. Das „Heartland“ ist von vielen Staaten umgeben, die als „Rimland“ bezeichnet werden. Teile dieses „Rimland“ sind Europa, Nordafrika, der Mittlere Osten, Indochina usw. Die „Inseln“ rund um Eurasien werden als die „Peripherie“ bezeichnet, dazu zählt man die „Westliche Hemisphäre“, Grönland, die Britischen Inseln, den grössten Teil Afrikas, Australien, Neuseeland und Japan.

Landnationen wie z. B. Russland leben grundsätzlich in Unsicherheit, weil ihnen die natürlichen Grenzen fehlen, hingegen gibt die Natur der Geographie den Angelsächsischen Staaten (Seenationen) Sicherheit. Um die eigene Sicherheit zu erhöhen, wird das „Rimland“ für beide Mächte von zentraler Bedeutung sein. Das „Heartland“ muss eine indirekte Kontrolle über diese Gebiete haben und die Seemächte brauchen für den Schutz ihrer Kommunikatios- und Seewege ebenfalls die Kontrolle über das „Rimland“. Es kommt also zum immerwährenden Konflikt zwischen See- und Landmacht, wegen dem Streit um das „Rimland“.

Wie bereits in der Einleitung zu diesem Kapitel erwähnt, erklärt die Geopolitische Theorie den Konflikt während des Kalten Kriegs sehr gut: Die Sowjetunion als kontinentaler Staat mit einem permanenten Sicherheitsproblem, steht den Vereinigten Staaten als insularer Staat mit Freiheit und Sicherheit gegenüber. Die beiden Mächte sind natürlich und auch historisch an eine gewisse Strategie gebunden: In der amerikanischen Strategiekultur gab es nie Expansionismus oder Eroberungszüge. Ganz im Gegenteil zur UdSSR, die aufgrund ihrer geographischen Lage ohne Anschluss an die Weltmeere (keine ganzjährigen eisfreien Häfen) gewissermassen „gezwungen“ wurde, sich expansorisch zu verhalten.

Eigentlich müsste es überflüssig erscheinen, über diese Theorie noch weiter nachzudenken, da wir heute in einer Welt der Verständigung und Kooperation leben. Es gilt aber folgendes zu bedenken: Noch immer existieren grosse Landmächte und daneben starke Seemächte. Solange wir nicht genau sagen können, wohin z. B. Russland sich in Zukunft bewegen wird, bleibt der Risikofaktor, dass das „Heartland“ wieder durch eine autoritäre Macht besetzt werden könnte, bestehen. Es darf zudem nicht vergessen werden, dass auch heute noch machtpolitische Interessen v.a. im „Rimland“ bestehen. Mit diesem Hintergrund soll das Zypernproblem sicher nicht erklärt, aber doch fassbar gemacht werden, ist doch das Land aufgrund seiner Lage ein ausserordentlich interessanter strategischer Stützpunkt[6]

3.2.Interessen und Bemühungen Griechenlands und der Türkei

Mehrmals wurde der Zypernkonflikt mit der These des „jahrhundertealten Hasses zwischen Griechen und Türken“[7] erklärt, was auf den ersten Blick auch plausibel erscheint. Wie fast der gesamte griechische Siedlungsraum stand auch Zypern jahrhundertlang unter ottomanischer Herrschaft und musste zu Beginn des nationalen Aufstandes der Griechen gegen die Türken auf dem Peloponnes und in Attika 1821 einen starken Aderlass hinnehmen und starke Repressalien durchmachen. Es wurden damals der Erzbischof und viele Bischöfe und Geistliche wegen angeblicher Mitwisserschaft oder Teilnahme an den griechischen Befreiungsbewegungen von den Türken hingerichtet. Ortschaften wurden geplündert und Teile der Bevölkerung versklavt. Zypern wurde aber dann im Gegensatz zum übrigen von den Türken besetzten griechischen Kulturraum durch die Übernahme der Insel durch die Engländer 1878 der direkten griechisch-türkischen Konfrontation entzogen. Es war fortan nicht mehr Zypern, das als Hauptanstrengungsgebiet des griechisch-türkischen Gegensatzes galt.[8]

In diesem Zusammenhang muss auch die Frage gestellt werden, welchem Land denn nun de jure die Insel Zypern zugeteilt werden kann. Ist es Griechenland, die Türkei oder war Zypern schon seit jeher unabhängig? Man kann dazu in der Literatur folgende Hinweise finden:

Zypern ist unbestritten uralter griechischer Siedlungsraum, der – trotz der zahlreichen fremden Besetzungen im Laufe einer mehrtausendjährigen Geschichte – seinen griechischen Charakter bewahren konnte. Auch die dreihundertjährige türkische Besetzung hat an dieser Tatsache grundsätzlich nichts zu ändern vermocht.[9]

In dieser Aussage wird klar markiert, dass Zypern immer durch hellenische Einflüsse geprägt wurde. Es gibt aber auch andere Standpunkte, wie das folgende Zitat zeigen soll:

In den betreffenden Auseinandersetzungen zwischen Griechenland und der Türkei während des 19. und des ersten Viertels des 20. Jahrhunderts vermochte sich im Gegensatz zur Balkanregion der Anspruch der Türkei, zu der die Insel seit 1573 gehörte, auf Zypern gegen griechische Erhebungen, wie sie gelegentlich stattfanden, voll durchzusetzen.[10]

In der Diskussion muss man doch der ersten These zustimmen, da diese historisch tiefer begründet ist: Der Name Zypern war schon in Zusammenhang mit der griechischen Mythologie zu finden und tauchte erstmals in den Schriften Homers auf. Zypern war immer ein integrierter Teil der erweiterten griechischen Einflusssphäre und erlebte die gleichen historischen Hauptphasen, wie der Rest der griechischen Welt. Die These zwei wird nur dadurch begründet, dass die Eroberung von 1571 rechtmässig war und somit ein immerwährender Anspruch besteht.

Aus heutiger Sicht geht es bei den türkisch-griechischen Auseinandersetzungen hauptsächlich um vier Streitfragen: Den Festlandsockel, die Territorialgewässer, die Kontrolle des Luftverkehrs und den Status der ostägäischen Inseln. Nach türkischer Auffassung erstreckt sich der türkische Festlandsockel als natürliche Verlängerung Anatoliens bis ca. in die Mitte der Ägäis. Wenn dem so wäre, lägen etliche der griechischen Inseln auf dem türkischen Festlandsockel. Griechenland nimmt hingegen die Position ein, dass alle griechischen Inseln einen eigenen Festlandsockel haben, womit auch die Nutzung des Meeresbodens in der Ägäis fast ausschliesslich der griechischen Souveränität unterliegt. Bei der strittigen Abgrenzung der Territorialgewässer will Griechenland nicht auf das Recht verzichten, die Hoheitsgewässer auf 12 Seemeilen auszudehnen. Dies ist wiederum für die Türkei unannehmbar, weil damit der Anteil der Hohen See in der Ägäis erheblich eingeschränkt würde. Die Türkei geht sogar so weit, dass ein eventuelles Ausdehnen der griechischen Territorialgewässer einen „Kriegsgrund" für die Türkei darstellen würde.

Im griechisch-türkischen Streit um den Luftraum geht es um dessen Abgrenzung und Kontrolle. Seit 1974 akzeptiert die Türkei nicht mehr, dass Griechenland die zehn Seemeilen festgelegt hat. Weil man sich 1978 beim erneuten Eintritt Griechenlands in die NATO-Militärintegration nicht auf die Herstellung der früher geltenden Regelungen für die Alliierte militärische Luftraumüberwachung und Kommandostruktur einigen konnte, ist Griechenland an der Kommandostruktur in der Ägäis nicht länger beteiligt.

Der letzte Streitpunkt betrifft die von den Griechen betriebene Militarisierung der ostägäischen griechischen Inseln. Dieser Schritt wurde direkt durch den Zypernkonflikt bewirkt. Griechenland äussert sich dazu wie folgt: Die türkische Zypern-Invasion habe die akute Gefährdung der griechischen Inseln gezeigt und die türkische „Aegäis-Armee“ sei ein gefährliches Instrument zur raschen Besetzung der Inseln.

Als weiteres Interesse der Türkei an der Insel Zypern muss natürlich auch die Insel selbst betrachtet werden:

Im besetzten Gebiet Zyperns gibt es genügend Platz für grössere Einwanderungsgruppen, zumal die Zypern-Türken auch zahlenmässig viel zu schwach sind, um diesen Raum auszufüllen. Hinzu kommt die günstige Wirtschaftsstruktur Nordzyperns, das als Kornkammer der Insel ein hohes agrarisches Produktionsniveau aufweist und – mit den voll erschlossenen touristischen Gebieten in Kyrenia und im Raum von Famagusta sowie dem Industriebereich östlich von Nikosia – die eigentliche Grundlage der Wirtschaft Gesamtzyperns bildete.[11]

3.3.Die Rolle der USA und Grossbritanniens

Es würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen, wenn man die britische Zypernpolitik zwischen 1878 (Übernahme der Insel) und 1959 (Londoner Memorandum) genau analysieren möchte. Es ist jedoch wichtig, einige Aspekte der Politik dieser Phase aufzuzeigen. Die ganze Zypernpolitik der Briten muss während dieser Zeit natürlich auch auf der Folie der weltpolitischen historischen Gesamtentwicklung betrachtet werden. Diese Zeit begann mit dem „Britisch Empire“ und endete in der Dekolonialisierung. Treffend dazu erscheint folgendes Zitat von Papalekas:

Die britische Politik in Zypern seit der Okkupation der Insel 1878 und bis zu den Verträgen von Zürich und London 1959 war linear fixiert, zudem inflexibel und einfallslos. Peinlich darauf bedacht, ihre absolute Machtstellung unbedingt und unter allen Umständen aufrechtzuerhalten, ignorierten die Engländer mit einer kaum zu unterbietenden Indolenz die Tatsache, dass auf Zypern eine Bevölkerung mit bestimmten Bedürfnissen, Anliegen und Erwartungen lebte.[12]

Ein Aufstand im Jahre 1931 wurde niedergeschlagen und Zypern fortan mit starker Hand geführt. Die in der Zwischenzeit recht mächtig gewordene enosis -Bewegung (diese forderte den Anschluss an Griechenland) wollte eine Beendigung des herrschenden Regimes auf der Insel. Die Briten wiesen diese Forderungen zurück. In den Worten des damaligen Kolonialministers Hopkinson:

„Man war sich immer darüber einig, dass bestimmte Territorien im Commonwealth wegen ihrer besonderen Gegebenheit niemals damit rechnen können, völlig unabhängig zu werden.“[13]

Im April 1955 begann der grosse Befreiungskrieg der griechischen Zyprioten gegen die Briten, der schliesslich in der Gründung der Republik Zypern endete. Nachdem es den griechischen Zyprioten gelungen war, internationale Anerkennung zu erlangen, war es für Grossbritannien kaum mehr möglich, sich gegen die internationale Staatengemeinschaft aufzulehnen. Man wählte aus Gründen der „politischen Praxis“ eine „Laisser-faire-Haltung“.

1974 endeten die engen Beziehungen Grossbritanniens mit Zypern nach der türkischen Invasion. Es war aber nicht das Ende aller Beziehungen zwischen Zypern und Grossbritannien, hatte man doch gemeinsam ein Jahrhundert Geschichte durchlebt, sich teilweise auf Zypern durch die britische Kultur beeinflussen lassen und arbeitet noch heute v.a. im wirtschaftlichen Bereich (Tourismus) zusammen. Schliesslich hat Grossbritannien heute noch die Hoheit über zwei exterritoriale Luftwaffen- und Marinebasen (Dekelia und Aktroteri) auf der Insel. Die türkische Invasion von 1974 beendete aber das Kapitel zypriotischer Geschichte, das massgeblich durch die Briten gestaltet wurde.[14]

Erstaunen in der Weltöffentlichkeit bewirkte damals die Reaktion der Briten auf die türkische Invasion. Hitchens umschreibt die Haltung wie folgt:

Britain had a legal right to intervene, she had a moral obligation to intervene, she had the military capacity to intervene. She did not intervene for reasons the Goverment refuses to give.[15]

Tatsächlich sind die Bemühungen der Briten in den folgenden Jahren, und dies gilt bis heute, gering geblieben. Man zeigte vornehme politische Zurückhaltung, dies sicher auch, weil man die koloniale Vergangenheit im Rücken hatte. Zudem wollte man den Statusquo der beiden Luft- und Marinebasen nicht gefährden.

Der Einsatz von US Special Presidential Emissary Richard Holbrooke wird von offizieller britischer Seite gelobt und man wiegt einer Lösung des Zypernproblem grosses Gewicht zu und sichert die Zusammenarbeit und Unterstützung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen im Sinne von „Guten Diensten“ zu.

Für die Amerikaner war die Situation 1974 heikel, waren doch in der Vergangenheit einige aussenpolitische „Fehler“ passiert, wie beispielsweise die geheime Bombardierung von Kambodscha, das Massaker mit amerikanischen Waffen in Bangladesch und die indirekte militärische Unterstützung eines Coups in Chile. Nachdem die Türken ihre Flagge auf dem nördlichen Teil der Insel aufgestellt hatten, verlangte eine Kongressdelegation ein Waffenembargo gegen die Türkei, welches dann auch in Kraft trat. Es kam zu einer merklichen Verschlechterung der türkisch-amerikanischen Beziehungen, so dass die Türkei ihrerseits mit der Schliessung von 25 amerikanischen Stützpunkten auf dem türkischen Festland im Juli 1975 auf das Waffenembargo reagierte. Diese Krise untergrub das türkische Vertrauen in die USA und die NATO. Die Lage hat sich auch nach der Beendigung des Embargos nie wieder richtig entspannt.[16]

Die Förderung eines gerechten und dauernden Abkommens in der Zypernfrage ist eine Konstante in der amerikanischen Aussenpolitik. Während aussendstehende Parteien , wie die Vereinigten Staaten, den weiteren Verhandlungsprozess unterstützen, müssen nach Ansicht der Amerikaner die Bedingungen und die Struktur eines Abkommens auf Initiative der Zyprioten geschaffen werden. Eine Lösung bei den Verhandlungen setzt aber auch eine positive Grundhaltung von Griechenland und der Türkei voraus. Im Januar 1995 setzte Präsident Clinton zur weiteren Vorantreibung des Lösungsdisputes Richard Holbrooke als „Special Presidential Emissary“ in der Zypernfrage ein.

Von 1975 bis 1986 setzten die Vereinigten Staaten über 200 Mio. Dollar an Hilfsgeldern in Zypern ein, die im Verhältnis zur Bevölkerung beider Gemeinschaften (griechische und türkische Zyprioten), unter der Leitung des Hochkommissariats für Flüchtlinge und des Zyprischen Roten Kreuzes der Bevölkerung zu Gute kamen. Heute vergibt die USA jährlich 15 Mio. Dollar Entwicklungshilfe an Zypern, wobei es v.a. darum geht, Kommunikationslinien zwischen den beiden Gemeinschaften wiederaufzubauen und Unterstützung in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Ausbildung und Landwirtschaft zu gewähren. Ausserdem werden die Vereinigten Staaten auch weiterhin die UNFICYP mit Truppenkontingenten beliefern.[17]

3.4.Synthese

Bei der Synthese sollen nun einzelne Aspekte der vorangegangenen Betrachtungen zusammengefasst, aber auch der eingangs dieses Kapitels erklärten geopolitischen Theorie die entsprechende Bedeutung zugemessen werden. Eine zentrale Rolle wird bei diesen Betrachtungen die Türkei spielen. Dieses Land wurde, insbesondere noch zu Zeiten des Kalten Krieges, als südöstliche Bastion der NATO betrachtet. Es hat auch im nun veränderten geostrategischen Umfeld, nach der Neuordnung der Welt, kaum an strategischer Bedeutung verloren. Die Türkei ist sowohl ein Staat des Balkans, als auch des Mittelmeerraumes und des Nahen Ostens. Sie ist nicht nur Brücke zwischen Ost und West, sondern auch zwischen dem im Überfluss lebenden Norden und dem zu entwickelnden Süden. Von entscheidender Bedeutung ist sicherlich immer noch der türkische Besitz der Meerengen durch die das „Heartland“ noch heute, auch nach dem Zusammenbruch der UdSSR, direkten Zugang zum Mittelmeer gewinnen würde. Folgendes Zitat fasst die Lage der Türkei zusammen:

Geographie und Geschichte haben zusammen diese Region zu einem strategischen Brennpunkt von weltweiter Bedeutung gemacht. Alle Wege, zu Land, zu Wasser oder durch die Luft, vom Schwarzen Meer zum Mittelmeer, vom Balkan zum Persischen Golf, führen über die Türkei und in den meisten Fällen in jeder Richtung durch die Meerengen. Diese türkischen Meerengen sind zweifellos eine der bedeutendsten Durchgangsstrassen der Menschheit. (...) Zweihundertfünfzig Jahre war die Kontrolle über dieses Gebiet der Zankapfel unter den europäischen Grossmächten.[18]

Wenn also von Zypern die Rede ist muss ganz automatisch auch die Rolle der Türkei betrachtet werden.

Indes entwickelt sich aber die Lage der Türken auf dem besetzten Nordteil eher zu deren Nachteil. Die Türkei hat ca. 60 000 anatolische Türken dorthin umgesiedelt, die aber unter ihren zyprischen Volksgenossen Fremdkörper geblieben sind. Die Spannungen zwischen den beiden türkischen Volksgruppen sind tendenziell am Zunehmen, was auch eine verstärkte Abwanderung der zyprischen Türken zur Folge hat. Die Niederlage des von der Türkei im Nordteil Zyperns eingesetzten Präsidenten Paul Denkatsch beim ersten Wahlgang vom 16. April 1995 dient als Spiegelbild für die wachsenden Schwierigkeiten im türkischen Teil der Insel. Tendenziell werden diese Schwierigkeiten weiter wachsen, weil die türkischen Zyprioten einem Beitritt zur Europäischen Union zustimmen, während die türkische Mutterlandsregierung und die eingewanderten Anatolier diesen Beitritt ablehnen.[19]

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Türkei aufgrund ihrer geographischen Lage eine Schlüsselposition im östlichen Mittelmeer und in der NATO-Verteidigung inne hat. Die Türkei wurde schon in den 70er Jahren von amerikanischer Seite als lebenswichtiger Puffer zwischen der Sowjetunion und den strategischen Zonen im Nahen/Mittleren Osten bezeichnet.[20] Dies trifft auch nach der veränderten geostrategischen Lage, also nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion immer noch zu. Noch immer kann die Türkei einem künftigen „Heartland“ den einzigen maritimen Ausgang ins Mittelmeer versperren. Diese Situation bringt es mit sich, dass der Westen gut daran tut, sich mit der Türkei zu verständigen: Nebst der vorteilhaften geographischen Lage bietet die Türkei der NATO die Möglichkeiten für Aufklärung, Frühwarnung, vorgeschobene Flugplätze, die Möglichkeiten für Luftbrücken und Auftanken, sowie für Übungen. Man kann also sagen, dass solange die Türkei mit der NATO verbunden ist, d.h. mit den Vereinigten Staaten als Seemacht, es für ein künftiges mögliches „Heartland“ schwer sein wird, längerwährende grössere militärische Operationen im Mittelmeer oder im Nahen Osten auszuführen. Wohl wäre es einem zukünftigen „Heartland“ möglich, mit Flugzeugen Hindernisse zu überfliegen, um Truppen oder Material abzusetzen. Wirkungsvolle logistische Unterstützung müsste aber auf dem Seeweg herangebracht werden. Genau in diesem Zusammenhang muss meines Erachtens nach auch der Zypernkonflikt betrachtet werden. Um die Wirksamkeit der Südostflanke der NATO nicht zu schwächen, hält man sich mit Kritik und öffentlichem Druck an die Adresse Ankaras zurück. Die geostrategische Lage der Türkei ist für den Westen (NATO), d.h. insbesondere für die Vereinigten Staaten von solcher Bedeutung, dass man betreffend einer „kleinen Insel“ im Mittelmeer keinen Zwist mit Ankara eingehen will.

Trotz dieser These sollen folgende Überlegungen nicht unausgesprochen bleiben: Ein griechisch-türkischer Ausgleich auf Zypern könnte zu einer grösseren Steigerung der Funktionsfähigkeit der Südostflanke der NATO führen, was für das westliche Bündnis nur weitere Vorteile bringen könnte. Leider fehlen im Moment noch die Voraussetzungen für einen solchen Ausgleich, weil sowohl Griechenland als auch die Türkei noch immer in ihrem Rivalitätsdenken verharren. Will man von Seiten der Vereinigten Staaten und der NATO die Leistungsfähigkeit der Südostflanke verbessern, muss zuerst dieses Rivalitätsdenken überwunden werden.[21]

4 Die Vereinten Nationen im Zypernkonflikt

4.1.Problematik

Der Zypernkonflikt ist ein typisches internationales Problem und Beispiel für „Invasion“ und „Besetzung“ eines Mitgliedes der Vereinten Nationen durch ein anderes Mitglied: Die Türkei besetzt einen Teil des souveränen Staates Zypern. Ironischerweise war es aber gerade die Türkei, die zusammen mit Grossbritannien und Griechenland die Souveränität und Unabhängigkeit Zyperns in einem Vertrag garantiert hat. Trotzdem, 24 Jahre nach der türkischen Invasion und dem hartnäckigen Trotzen der Türkei gegen eine ganzen Serie von UN-Resolutionen, lehnt es die Türkei weiterhin ab, seine Streitkräfte aus den besetzten Gebieten abzuziehen. Momentan sind mehr als 35 000 Mann illegal im nördlichen Teil der Insel stationiert. Der UN-Generalsekretär stellte dazu mit Recht fest, dass diese Region eine der „höchst-militarisierten“ Gegenden der Welt ist.

Ausserdem ist der Zypernkonflikt ein offenkundiger Fall fortgesetzter Verletzungen der Menschenrechte und der persönlichen Freiheiten, soweit diese durch die Charta der Vereinten Nationen und durch die Menschenrechtskonventionen der UNO und des Europarates festgelegt sind. Während dieser 24 Jahre sind zahlreiche Resolutionen der Vereinten Nationen angenommen und ausgesprochen worden, die die Menschenrechtsverletzungen in Zypern behandeln. Die Türkei ist aber bis heute keiner einzigen dieser Resolutionen nachgekommen.

Schwere türkische Verletzungen der Menschenrechte in Zypern äussern sich v. a. in folgenden Bereichen:

- Erzwungene Evakuierung und Umsiedlung von Personen

Die nahezu 200 000 griechischen Zyprioten, die durch die Invasion 1974 von ihrem Grund und Boden vertrieben wurden, werden noch immer daran gehindert, zurückzukehren. Sie sind Flüchtlinge in ihrem eigenen Land. Zudem werden Land und Besitz in den besetzten Gebieten illegal an nicht rechtmässige Besitzer weitergegeben (z. B. an türkische Militärpersonen).

- Vertreibungen

Von den 20 000 griechischen Zyprioten, die auch nach der Invasion an ihren angestammten Orten bleiben wollten, sind noch 600 übriggeblieben. Die anderen gut 19 000 sind in den griechischen Teil der Insel abgewandert. Es handelt sich dabei um das Resultat einer Kampagne der Schikanierung, Diskriminierung und Unterdrückung durch die Besatzer, mit dem Ziel, die noch ansässigen griechischen Zyprioten dazu zu bringen, ihre Ländereien zu verlassen und Platz für „Siedler“ aus der Türkei zu schaffen.

Dies sind nur zwei Beispiele von Menschenrechtsverletzungen, wie sie noch heute täglich vorkommen. Um die Liste dieser traurigen Tatsachen zu vervollständigen, sollen auch andere Verletzungen nicht unerwähnt bleiben:

- Systematische Plünderungen des kulturellen zypriotischen Erbes
- Kolonialisierung der besetzten Gebiete
- Zurückhalten von Daten betreffend vermisster Personen

4.2.Rechtmässigkeit der türkischen Invasion von 1974

Im Sommer 1974 erreichte der zyprische Teilungskonflikt die bisher höchste Eskalationsstufe: Die Türkei nützte den Putsch gegen Makarios als Vorwand, um die oftmals angedrohte Invasion in Zypern durchzuführen. Nach massiven Luftangriffen auf Städte und Dörfer landeten die türkischen Truppen am 15. Juli 1974 und besetzten etwa 40% des Inselterritoriums. Mit dieser Besetzung ging die Vertreibung von rund 200 000 Menschen einher. Durch die türkische Besatzungsbehörde wurde ein eiserner Vorhang quer durch Zypern gelegt.[22]

Im Zentrum dieser Untersuchungen steht die Betrachtung bzw. die Beurteilung der Frage, gegen welche völkerrechtliche Abkommen die Türkei verstossen hat. Zu dieser Betrachtung müssen grundlegende Völkerrechtssätze herangezogen werden, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen niedergeschrieben und durch die beiden betroffenen Staaten auch ratifiziert worden sind.

Artikel 2 Ziff. 4 der Satzung der Vereinten Nationen (SVN) ist in Doktrin und Staatenpraxis als Verbot jeder Gewaltanwendung in den internationalen Beziehungen zu verstehen. Es gibt zwei Ausnahmen des Artikel 2 Ziff. 4 SVN, die wiederum in der UN-Charta geregelt sind. Es handelt sich um das Recht auf Selbstverteidigung (Art. 51 SVN) und um die Zwangsmassnahmen im Rahmen eines Beschlusses durch den Sicherheitsrat. Beim Begriff der Gewalt versteht man die Anwendung bewaffneter Gewalt. So gesehen, ist die Anwendung bewaffneter Gewalt durch die Türkei gegen die Republik Zypern eindeutig. Zypern hatte nicht nur eine kurzfristige Verletzung der Staatsgrenzen hinzunehmen, sondern sogar einen territorialen Verlust durch Besetzung zu beklagen.[23]

Das Recht auf „Intervention“, das in den Verträgen von Zürich und London 1959 verankert ist, schliesst nicht automatisch die Gewaltanwendung in sich ein. Denn ebenso wie das Gewaltverbot, gehört auch das Interventionsverbot zu den fundamentalen Völkerrechtssätzen. Eine gewaltsame Intervention ist nur dann erlaubt, wenn sie im Rahmen der Zwangsmassnahmen stattfindet, die ja ihrerseits eine Ausnahme vom Gewaltverbot bildet. Nicht verboten ist die militärische Intervention eines Drittstaates nur dann, wenn die ordentliche Regierung an diesen Drittstaat ein Hilfegesuch stellt. Der damals anerkannte Präsident Makarios hatte aber die Türkei nie zu einem militärischen Eingreifen aufgefordert, vielmehr von Anfang an dagegen protestiert. Somit muss auch in diesem Punkt, d.h. Verstoss gegen Art. 2 Ziff. 7 SVN die Türkei für schuldig befunden werden. Die Türkei hat sich nicht an das Interventionsverbot gehalten.

Wie sieht es ausserdem mit der Verbindlichkeit der Sicherheitsresolutionen aus? Nachdem die Türken auf Zypern gelandet waren, verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 353.[24] Diese verlangte ein sofortiges Ende der Intervention in Zypern. Die Türkei hat aber bis heute diesem Beschluss nicht Folge geleistet. Die Meinungen über einen diesbezüglichen Rechtsbruch sind umstritten, weil in der UN-Charta nirgends die bindende Wirkung der Resolutionen festgelegt ist. Leider zeigt sich hier eine Schwäche der Charta und natürlich auch eine Schwäche der damaligen internationalen Gemeinschaft, die es unterliess, gemäss Kapitel VII SVN Massnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen zu beschliessen.

Zum Schluss dieses Unterkapitels soll auch die Rechtfertigung der Türkei für ihre Intervention nicht unerwähnt bleiben. Ankara rechtfertigte den Schritt damals nach dem Prinzip der Selbstverteidigung nach Art. 51 SVN. Dieser Artikel kann aber in keiner Weise die erfolgte Tat rechtfertigen, da die Türkei weder Opfer eines bewaffneten Angriffs noch einer Aggression war. Die in Frage kommenden „Angriffe“ (Putsch gegen Makarios) waren nicht gegen türkisches Staatsgebiet gerichtet, nicht einmal gegen türkische Staatsbürger, da ja die türkischen Zyprioten zypriotische und nicht türkische Staatsangehörige sind.[25]

Somit muss klar wiederholt werden, dass die türkische Invasion von 1974 gemäss Art. 2 Ziff. 4 SVN als rechtswidrig bezeichnet werden muss. Das Verbot der Gewaltanwendung wurde nicht eingehalten.

4.3.Bemühungen der UNO seit 1974

In den letzten 24 Jahren gab es zahlreiche Versuche zur Erreichung eines Abkommens, die aber leider ohne Erfolg blieben. Die ersten Gespräche fanden bereits im Dezember 1974 statt.

Die griechisch-zypriotische Seite konnte mit Hilfe Griechenlands immer wieder durchsetzen, dass sich der UNO-Sicherheitsrat und die UNO-Generalversammlung mit dem Zypernkonflikt auseinander setzten und Resolutionen verabschiedeten. Die Türkei und die türkischen Zyprioten wehrten sich aber immer wieder gegen eine solche „Internationalisierung“[26] des Konfliktes. Hauptstreitpunkte waren immer die unterschiedlichen Ausgangslagen: Während für die türkischen Zyprioten die Organisation eines zukünftigen Staates im Vordergrund steht, sind es bei den griechischen Zyprioten vor allem die Frage nach dem Abzug der türkischen Truppen und die nach internationalen Garantien.

Während der Jahre 1964 – 1984 wurden, v. a. in indirekten Verhandlungen, drei Dokumente vom UNO-Generalsekretär verfasst. Diese Dokumente gingen in Richtung einer bizonalen Föderation und einer politischen Gleichstellung der beiden Volksgruppen. Diese wurden aber immer wieder - entweder von der griechisch-zypriotischen oder der türkisch-zypriotischen Seite - abgelehnt.. Dabei zeigte sich die griechisch-zypriotische Seite kompromissbereiter als die türkisch-zypriotische. Die negative Grundhaltung der türkischen Zyprioten wurde mehrmals durch den UNO-Generalsekretär und den Sicherheitsrat festgestellt und auch in den Resolutionen 789 und 792 festgehalten.

Im Sommer 1992 fanden im Beisein des Generalsekretärs Gespräche zwischen den beiden Präsidenten Vassiliou (griechisch-zypriotisch) und Denkatsch (türkisch-zypriotisch) statt. Es ging auch bei diesen Gesprächen um die zukünftige Struktur eines zypriotischen Bundesstaates. Der Generalsekretär schlug damals vor, dass die türkischen Zyprioten einen erheblichen Teil an die griechischen Zyprioten zurückgeben sollen. Es kam zu keiner Einigung, auch nicht, als die Gespräche später wiederaufgenommen wurden.

In der Zwischenzeit hat der 1993 neu gewählte Präsident der griechischen Zyprioten Klerides den Vorschlag zur Demilitarisierung der Insel gemacht. Dies v. a. mit dem Ziel, eventuelle Gefahren zu reduzieren und eine generelle Verbesserung des politischen Klimas zu erzielen. Dieser Vorschlag wird international gewürdigt. Man misst ihm entsprechendes Gewicht bei den weiteren Verhandlungen bei. Gegenwärtig haben verschiedene internationale Akteure, wie z. B. die USA und die EU, ihre Bereitschaft geäussert, die Bemühungen der Vereinten Nationen aktiv zu unterstützen. Es geht nun v. a. darum, Ankara zu überzeugen, dass es auf die obengenannten Grundabsichten eingehen soll. Es gilt hier festzuhalten, dass der Schlüssel zum Erfolg hauptsächlich in türkischen Händen liegt.

5 Möglichkeiten und Grenzen eines schweizerischen Beitrags bei der Konfliktlösung

5.1.Grundlagen und Erfahrungen aus bisherigen Einsätzen

Seit 1953 ist die Schweizer Armee am 38. Breitengrad an der Waffenstillstandslinie zwischen den beiden Korea präsent, aber auch in Namibia, Westsahara, Bosnien-Herzegowina und anderswo ist und war die Schweiz für friedenserhaltende Operationen im Rahmen der Vereinten Nationen im Einsatz.

Im Jahr 1988 erhielten die „Peace-Keeping-Troops“ der UNO den Friedensnobelpreis. Noch im selben Jahr beschloss der Bundesrat, die Schweizer Beteiligung an friedenserhaltenden Operationen auszubauen. Bis zu diesem Zeitpunkt bestanden die Beteiligungen aus finanziellen Beiträgen für bestimmte UNO-Missionen und dem Bereitstellen eines zivilen Flugzeuges für die United Nations Truce Supervision Organization (UNTSO)-Mission im Nahen Osten. Es kam im EMD zur Gründung der „Leitstelle für friedenserhaltende Operationen“, die primär die rechtlichen Grundlagen für konkrete Einsätze der Schweizer Truppen zu erarbeiten hatte. Im April 1988 überreichte der UNO-Generalsekretär der Schweiz eine Liste mit ersten konkreten Bedürfnissen, hauptsächlich Finanzleistungen, Dienstleistungen und Materiallieferungen.

Im Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz wurde die Entsendung von Personal für friedenserhaltende Operationen als taugliche Möglichkeit einer aktiven Friedensförderung explizit erwähnt. Denn solche Einsätze dienen nicht nur der direkt betroffenen Bevölkerung, sondern auch der Stabilität der internationalen Verhältnisse und damit der Schweizer Sicherheit.

Die ersten Schweizer Militärbeobachter wurden 1989 und 1990 in Finnland ausgebildet. 1992 führte die Schweiz den ersten eigenen „UN Military Observer Course“ durch. Seit diesem Jahr findet ein solcher Kurs mit Offizieren aus mindestens zehn verschiedenen Ländern und internationalen Instruktoren jährlich statt. Im Rahmen der Armee 95 wurde Bière als Ausbildungszentrum für Friedenserhaltende Operationen (AFZO) definiert.

Auch im Rahmen der OSZE nimmt die Schweiz aktiv an friedenserhaltenden Missionen teil. Im Januar 1996 fällte der Bundesrat den Grundsatzentscheid, der OSZE einen unbewaffneten militärischen Verband zur logistischen Unterstützung ihrer Bosnien-Mission, insbesondere der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, zur Verfügung zu stellen. Die Schweiz stellt der OSZE einen eigentlichen Dienstleistungsbetrieb zur Verfügung. Die SHQSU (Swiss Headquarters Support Unit) ist zur Unterstützung in folgenden Bereichen verantwortlich:

- Personen- und Frachttransporte
- Postservice für die gesamte OSZE-Mission in Bosnien-Herzegowina
- Unterhalt, Reparatur und Bergung aller OSZE-Fahrzeuge
- medizinische Betreuung.

In den nun folgenden Betrachtungen sollen einige der gemachten Erfahrungen aufgelistet werden, die die Schweiz bei ihren Beteiligungen an friedenserhaltenden Operationen sammeln konnte. Folgende Aussage im Schlussbericht eines amerikanischen Militärbeobachters an seine Vorgesetzten nach sechs Monaten Einsatz in der MINURSO (Mission des Nations Unies pour le Référendum en Sahara Occidentale) soll als Einleitung dienen:

„Switzerland, a country that is not even a UN Member, had the best contingent here. Every one of them does his job without complaints or trying to gain personal recognition. I wish more countries could have contingents like the Swiss.“[27]

Leider ist es aus Gründen der Klassifizierung nicht möglich, Erfahrungsberichte von Schweizer Kontingenten bei internationalen Einsätzen einzusehen, was den beim Titel dieses Unterkapitels erwähnten Punkt bei der genauen Analyse erschwert. Trotzdem soll auf einige Punkte diesbezüglich eingegangen werden, die aus einer zuverlässigen Quelle stammen, die aber aus Gründen der Loyalität hier nicht genannt werden wird.

Folgende Erfahrungen haben die Schweizer Kontingente gemacht: Grundsätzlich wird der Einsatz von Schweizer Kadern und Truppen bei internationalen Einsätzen geschätzt, insbesondere deren Zuverlässigkeit, Professionalität und Flexibilität. Auch der Ausbildungsstand unserer Truppen wird positiv aufgenommen, wenn auch das Milizsystem manchmal auf Unverständnis stösst, weil ausländischen Kontingenten das Verständnis des Funktionierens fehlt, oder nicht verstanden wird. Neben diesen positiven Aspekten gibt es natürlich auch eine ganze Reihe von negativen Beispielen: Es fehlt vor allem am Integrationspotential in internationale Stäbe. Hierzu fehlen Erfahrungen im grösseren Stil. Aus den sogenannten „Neutralitäsgründen“ liess sich die Schweiz bis anhin nur marginal in andere Führungsstäbe integrieren. Die Integration hängt sehr stark von der entsprechenden Person als Individuum ab; hierfür sind v. a. Teamfähigkeit, militärisches Verständnis und die Sprachkenntnisse entscheidend. Auf grosses Unverständnis stösst auch die Waffenlosigkeit der Schweizer bei den Einsätzen. Im Ausland gilt, dass ein Soldat in Uniform ohne Waffe kein Soldat sei. Dementsprechend interessiert es international kaum, mit welchen historisch bedingten Grundsätzen sich die Schweiz zu befassen hat.

Dies ist nur eine kleine Auswahl von Erfahrungen, die bisher im Rahmen internationaler Einsätze gemacht wurden. Es wird noch einmal im Kapitel 5.3. Ausblick auf diese Thematik eingegangen.

5.2.Rechtliche Schranken

Es soll in diesem Kapitel nicht darum gehen, eine wissenschaftliche Abhandlung über die rechtlichen Probleme von friedenserhaltenden Massnahmen der Schweiz zu schreiben. Vielmehr soll dargestellt werden, mit welchen grundlegenden Problemen die Armee und auch die Schweizer Bürgerinnen und Bürger konfrontiert werden, wenn sie sich mit dem Thema auseinandersetzen. Zu diesem Zweck wurden denn auch allgemein zugängliche Quellen, wie z. B. das Armeeleitbild 95 oder der Bericht 90 für die Darlegung des Themas verwendet. Es soll ausserdem auf eine Wertung dieser erwähnten Grundlagen verzichtet werden.

Bei den nun folgenden Betrachtungen wird dem Begriff der Neutralität eine zentrale Bedeutung zukommen, ist sie doch unser gegenwärtiges und wahrscheinlich auch künftiges Mittel zur Erreichung unserer sicherheitspolitischen Ziele, wie sie in Art 2 der Bundesverfassung niedergeschrieben sind. Es geht mit anderen Worten um die Frage, inwiefern die Neutralitätskonzeption Handlungsspielraum für friedenserhaltende Massnahmen zulässt oder diese verbietet. Im Bericht 90 ist zur Neutralität folgendes zu lesen:

Die Neutralität hat sich als aussenpolitische Maxime der Schweiz bewährt. Sie ist nicht ein Ziel der schweizerischen Aussenpolitik, sondern eines unter mehreren Mitteln zur Verwirklichung der aussenpolitischen Ziele. Daher muss die Neutralitätspolitik – wie alles politische Handeln – ständig auf ihre Zweckmässigkeit hin überprüft und den neuen internationalen Gegebenheiten angepasst werden. (...)[28]

Der Bericht 93 geht in der Frage der Neutralität noch einen Schritt weiter, indem er nun auch konkret auf das Neutralitätsrecht eingeht:

Das Neutralitätsrecht auferlegt dem dauernd Neutralen auch keine Pflicht zur politischen, ideologischen oder wirtschaftlichen Neutralität.[29]

Es lässt sich somit sagen, dass die Neutralität an Bedeutung verloren hat. Sie passt nicht mehr in eine Welt der kollektiven Sicherheit, wie sie im Moment mit den Vereinten Nationen vorliegt. Die Charta der Vereinten Nationen hat dem Neutralitätsrecht sozusagen die Berechtigung genommen. In den vorliegenden Dokumenten wird auch immer wieder erwähnt, dass man sich den neuen Herausforderungen stellen will und die Schweiz gewillt sei, „beim Aufbau einer tragfähigen europäischen Sicherheitsordnung mitzuwirken.“[30] Der grundsätzliche Wille für eine verstärkte Kooperation steht also ausser Frage.

Es gilt als nächstes die Vereinbarkeit der verschiedenen Teilnahmen (z.B. UNO, EU, WEU, OSZE) mit der Neutralität zu prüfen. Besonders geprüft werden sollen diesbezüglich die Zwangsmassnahmen, die der Sicherheitsrat aufgrund von Kapitel VII der Charta beschlossen hat. Der Bericht 93 äussert sich zu diesem Thema wie folgt:

Die Teilnahme eines neutralen Staates an Zwangsmassnahmen der UNO stehe nicht mit dem Neutralitätsrecht im Widerspruch. Dies gilt gleichermassen für wirtschaftliche und militärische Sanktionen.[31]

Einer Teilnahme an militärischen Aktionen der Schweiz im Rahmen der Vereinten Nationen würde also gemäss oben stehender Aussage nichts im Wege stehen. Es gilt dabei natürlich die Entscheidung vom Juni 1994 betreffend der Blauhelmtruppen in den Handlungsspielraum mithinzubeziehen, wurden doch damals diese Truppen vom Souverän an der Urne abgelehnt. In diesem Zusammenhang soll auch noch das Problem der Bewaffnung von Schweizer Truppen im Ausland erläutert werden, da dies oft irrtümlicherweise zusammen mit der Blauhelm-Initiative gesehen wird und so oft zu Missverständnissen geführt hat. Geregelt ist dieser Punkt im Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung, in dem zu lesen ist:

Art. 66

1Friedensförderungsdienst leisten Personen oder eigens dafür gebildete, unbewaffnete schweizerische Truppen bei friedenserhaltenden Operationen im internationalen Rahmen.
2Die Anmeldung für die Teilnahme an einer friedenserhaltenden Operation ist freiwillig.
3Der Bundesrat kann einzelnen Personen zum Selbstschutz den Waffengebrauch bewilligen.[32]

Es bleibt also festzustellen, dass der unbewaffnete Schweizer Soldat im Ausland nicht die Regel sein muss, sondern dass dieser durch entsprechende Ermächtigung durch die Exekutive, zum Selbstschutz bewaffnet sein kann.

Zum Abschluss dieser rechtlichen Betrachtungen soll nun noch die Neutralität im Zusammenhang mit der Europäischen Union und ihren sicherheitspolitischen Instrumenten erläutert werden. Auch zu diesem Thema gibt uns der Bericht 93 umfangreiche Informationen, weil mit der Tatsache EU unsere nationalen politischen, wirtschaftlichen wie auch militärischen in direktem Zusammenhang stehen. Der Bundesrat hat bereits 1991 angekündigt, dass der Beitritt zur EU das Ziel der schweizerischen Integrationspolitik darstellen soll. Von diesem Ziel hat er sich auch nach der Ablehnung des EWR-Vertrages 1992 nicht abgewendet. Zur Vereinbarkeit von Neutralität und EU-Mitgliedschaft kann folgendes gelesen werden:

Der Bundesrat beurteilt eine EU-Mitgliedschaft unter Aufrechterhaltung der Neutralität als rechtlich möglich. Der Beitritt zur EU würde keine Verletzung rechtlicher Neutralitätspflichten darstellen. (...) Die Neutralität wäre auch mit den Verpflichtungen hinsichtlich der GASP vereinbar. Das Recht und Verfahren der EU böte ausreichend Raum für die Befreiung eines Staates von im Hinblick auf seine Neutralität fragwürdige Aktionen.[33]

Es soll mit diesem letzten Beispiel gezeigt werden, welch grossen Handlungsspielraum die Schweiz hinsichtlich eines internationalen Engagements hat. Die bis jetzt vorherrschenden Ängste sind grösstenteils unnötig, da die rechtlichen Grundlagen vorhanden sind. Diese Ängste sind immer noch in der Bevölkerung verankert, die v. a. der Neutralität noch immer ein hohes Vertrauen schenkt und dabei wohl oft vergisst, dass die Neutralität nur als Mittel zum Zweck verstanden werden muss. Nämlich als Mittel zur Erreichung der staatlichen Ziele.

5.3.Ausblick (Chancen und Gefahren)

Wie man in den beiden vorangegangenen Kapiteln sehen konnte, gibt es für die Schweiz verschiedene Hindernisse für ein Engagement bei internationalen Einsätzen. Es ist aber auch ein grosses Potential und ein doch nicht unbeträchtlicher Handlungsspielraum vorhanden. Die internationale Gemeinschaft wünscht sich allgemein ein verstärktes Engagement der Schweiz. Die Zusammenarbeit wird aber dadurch erschwert, dass durch unseren selbstauferlegten Sonderfall (Neutralitätspolitik) vor den Einsätzen irgendwelche Sonderbedingungen ausgehandelt werden müssen. In der Sonderbehandlung liegt wohl auch das Hauptproblem, denn aufgrund der z. Zt. fehlenden Bewaffnung verbleiben den Schweizern im Einsatz nur das typische „Rosinenpicken“, was international je länger je weniger auf Verständnis stösst.

Im Falle von Zypern ist entsprechend des Mandates der Vereinten Nationen der Handlungsspielraum der Schweiz denn auch relativ eingeschränkt. Die Aufgabe von UNFICYP sei Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung, die ein günstiges Klima schaffen werde, in dem die politische Lösung gefunden werden könne.[34] Es handelt sich also dabei um einen klaren peace-keeping Auftrag, welcher den Einsatz von Blauhelmen vorsieht. Durch die Ablehnung der Blauhelm-Initiative im Juni 1994 bleiben der Schweiz diesbezüglich die Hände gebunden, es gäbe aber die Möglichkeit, wie in Namibia oder in der Westsahara (MINURSO), ein „Swiss Medical Unit“ bereitzustellen. Es kommt es doch immer wieder zu Zwischenfällen an der „grünen Grenze“, in welche UN-Soldaten verwickelt werden (bis zum 1. Oktober 1985 gab es insgesamt 138 Tote bei den Truppen der Vereinten Nationen[35] ).

Es wäre aber falsch, sich nur auf den Aspekt der Blauhelme zu fixieren, hat doch die Schweiz auch in anderen Bereichen gute Dienste zu bieten. Das Armeeleitbild 95 besagt denn auch, dass:

Da unsere Sicherheit wesentlich von jener anderer Staaten abhängig ist, liegt das auch in unserem eigenen wohlverstandenen Interesse.

Es ist beabsichtigt,

(...)Spezialformationen aus den Bereichen Genie, Sanität, Luft- und Strassentransport, Reparatur und Unterhalt für besondere Unterstützungsaufgaben bereitzustellen.[36]

Die Schweiz hat vor allem im Rahmen ihrer „Gelbmützen-Entsendung“ in der OSZE-Mission in Bosnien-Herzegowina ausreichend bewiesen, dass sie für solche Einsätze geeignet ist.

Es lässt sich also durchaus feststellen, dass die Chancen der Schweiz vom reichen Erfahrungsschatz anderer Armeen, die z. T. über langjährige Praxis verfügen, auch mit unseren rechtlichen wie auch politischen Schranken, absolut intakt sind. Von solchen Erfahrungen muss die Schweiz, nicht zuletzt auch aus Gründen der eigenen Glaubwürdigkeit, profitieren. Die Gefahr besteht heutzutage eigentlich darin, dass sich die Schweiz durch die eigene Schaffung des „Sonderfalls“ international ins Abseits manövriert, da bei der tendenziellen Verstärkung der internationalen Kooperation Sonderverhandlungen und Sonderbedingungen je länger je mehr auf Unverständnis stossen.

6Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Das Zypernproblem muss auf verschiedenen Ebenen betrachtet werden, die alle mehr oder weniger ins Gewicht fallen. Es lässt sich folgende These aufstellen: Das Zypernproblem lässt sich auf die folgenden vier Ebenen reduzieren: Erstens auf eine historische, zweitens auf eine soziologisch-nationale, drittens auf eine internationale und viertens auf eine globale Ebene.

Was in dieser Arbeit besonders interessiert, sind die machtpolitischen Auseinandersetzungen verschiedener Mächte (USA, Grossbritannien, Griechenland und Türkei) im östlichen Mittelmeerraum. Es wurde aufzuzeigen versucht, dass durch die geographische Lage der Türkei und durch ihre Kontrolle der Meerengen, durch die ein potentielles „Heartland“ direkten Zugang zum Mittelmehr gewinnen könnte, sowie durch die Nähe der Türkei zu den grössten bekannten Ölreserven, dem Land eine strategische Schlüsselposition zugestanden werden muss. Auf diesem Hintergrund muss auch der Zypernkonflikt betrachtet werden. Wohl wurde die Invasion der türkischen Truppen im Jahre 1974 von der internationalen Staatengemeinschaft verurteilt, aber konkrete Schritte, z. B. im Sinne der Charta der Vereinten Nationen Kapitel VII (Zwangsmassnahmen), wurden bisher vernachlässigt. Schon diese Tatsache allein zeigt, dass verschiedene relevante machtpolitische Interessen in diesem Konflikt stecken, weil gerade auch die jüngste Vergangenheit gezeigt hat, wie schnell sich die internationale Gemeinschaft einig sein kann (Golfkrieg, Jugoslawien). Die vorliegende Untersuchung hat gezeigt, dass sich dieses Problem geopolitisch erklären lässt. Es scheint den maritimen Grossmächten, v. a. den Vereinigten Staaten, zu riskant, die Türken als südöstlichen Eckpfeiler der NATO wegen einer relativ unbedeutenden Insel im östlichen Mittelmeer herauszufordern oder zu reizen. Solange die Türkei mit den USA und damit auch mit Grossbritannien verbunden ist, können mit diesem Bündnis vitale machtpolitische Interessen aufrechterhalten werden; seien dies nun die Interessen im Nahen Osten oder aber auch die Kontrolle eines potentiellen „Heartland“. Der Westen tut also auch in weiterer Zukunft gut daran, freundschaftliche Beziehungen mit der Türkei zu pflegen, nicht zuletzt auch aufgrund der stetigen innenpolitischen Instabilität der Türkei. Zusätzliche aussenpolitische Querelen könnten diesbezüglich sehr unangenehme Folgen für die westliche Welt haben.

In einem weiteren Teil der vorliegenden Arbeit wurde die Rolle der Vereinten Nationen im Zypernkonflikt betrachtet. Die Auseinandersetzung mit dieser Problematik hat gezeigt, dass es hierbei v.a. um das internationale Problem von „Invasion“, „Besetzung“ und „Verletzungen der Menschenrechte“ geht. Die Betrachtungen machten deutlich, dass es in allen drei Fällen um klare Verstösse der Türkei, insbesondere um den Verstoss gegen den Artikel 2 Ziff. 4 SVN geht. Die Rechtfertigungen der Türkei, die sich auf Artikel 51 SVN berief, hat sich als unhaltbar gezeigt, da es weder zu einen Angriff auf türkisches Staatsgebiet noch auf türkische Staatsangehörige kam. Die zahlreichen Bemühungen der UNO zur Beendigung des Konfliktes, sind indes seit 24 Jahren erfolglos geblieben. Die massivsten Hinderungsgründe für eine Beilegung des Konfliktes waren immer die unterschiedlichen Ausgangslagen der beiden Seiten: Für die türkischen Zyprioten stand die Organisation eines zukünftigen Staates im Vordergrund; entsprechend waren es bei den griechischen Zyprioten v. a. Fragen nach dem Abzug der türkischen Truppen. Verschiedene Dokumente des Generalsekretärs gingen in Richtung einer bizonalen Föderation mit der politischen Gleichstellung beider Volksgruppen. Diese Dokumente wurden aber immer wieder zurückgewiesen. Man ist heute in der Konfliktlösung noch nicht entscheidend weiter gekommen, obwohl verschiedene internationale Akteure (USA, EU) sich bereit erklärt haben, aktive Unterstützung beizusteuern. Der Schlüssel zum Erfolg wird diesbezüglich v. a. in den Händen Ankaras liegen.

Im vorletzten Kapitel der Arbeit wurden die Möglichkeiten und Grenzen eines schweizerischen Beitrags bei der Konfliktlösung im Zypernkonflikt analysiert. Es hat sich gezeigt, dass initiiert durch den Sicherheitspolitischen Bericht 90 der Schweiz, friedenserhaltende Operationen als Möglichkeit einer aktiven Friedensförderung gesehen werden. In verschiedenen Missionen im Rahmen der internationalen Gemeinschaft (MINURSO, SHQSU etc.) konnten Schweizer Truppenkontingente wertvolle Erfahrungen sammeln. Es wurde deutlich, dass der Einsatz von Schweizer Truppen geschätzt wird, obwohl man in vielen Gebieten noch starken Nachholbedarf zu verzeichnen hat. Als zentral für ein Engagement der Schweiz sind die rechtlichen Schranken. Es gilt dabei festzuhalten, dass die Schweiz, trotz Neutralität und Nichtmitgliedschaft in der EU, über Potential und Handlungsspielraum im Rahmen friedenserhaltender Missionen verfügt. Auch wenn der Handlungsspielraum, in bezug auf Zypern, durch das von den Vereinten Nationen ermächtigte Mandat (UNFICYP), etwas eingeschränkt erscheinen mag, gibt es durchaus Wirkungsgebiete für die Schweiz (z.B. Swiss Medical Unit, Gelbmützen).

Leider läuft die Schweiz Gefahr, durch ihre internationale Isolation und ihre Neutralitätspolitik, die das sogenannte „Rosinenpicken“ und Sonderbedingungen mit sich bringen, international in Rückstand zu geraten, da im Rahmen der internationalen Gemeinschaft ein solches Verhalten immer mehr auf Unverständnis stösst. Gerade heute aber wäre es auch für die eigene Glaubwürdigkeit unserer Armee und das nationale Selbstvertrauen in der Schweiz wichtig, am reichen Erfahrungsschatz anderer Armeen teilzuhaben und nicht zuletzt davon zu profitieren.

Abschliessend gilt es festzuhalten, dass der Zypernkonflikt nach wie vor ein ungelöstes Problem darstellt. Die Ansichten und Wünsche der beiden zypriotischen Volksgruppen sind z. T. verworren und leider immer noch widersprüchlich, was eine Einigung weiter verhindern wird. Die UNO-Mission UNFICYP dauert an und wird sicher weitere Opfer zu beklagen haben. Auch künftig wird sich die UNO neuen Nationalitätenkonflikten stellen müssen, die auf ähnlichen Strukturen basieren können wie der Zypernkonflikt und bei denen ebenfalls eine internationale (geopolitische) Dimension relevant werden kann. Eine aktuelle Herausforderung stellen beispielsweise die Konflikte in Ex-Jugoslawien dar.

In Bezug auf künftige Konflikte wird besonders die Frage interessieren, ob die Schweiz zu deren Lösung mehr beitragen wird als bisher.

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„Cyprus“, Microsoft® 98 Encyclopedia. © 1993 – 1997 Microsoft Corporation. All rights reserved.

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Van Laffert, Gerd (1995): Die völkerrechtliche Lage des geteilten Zypern und Fragen seiner staatlichen Reorganisation. Berlin: Peter Lang GmbH.

[...]


[1] Vgl. Rauf Denktas und Christian Heinze: Zum Zypernkonflikt, München 1988, S. 20.

2 Vgl. Jürg Martin Gabriel: Worldviews and Theories of International Relations, London 1994, S. 107

[2] Bundesamt für Statistik: Taschenstatistik 1998, Bern 1998, S. 4.

[3] Vgl.: Barbara Schmieder: Die Entwicklung der Friedenskonzeption der Vereinten Nationen, München, 1994, S. 121.

[4] Vgl. Gerd van Laffert: Die völkerrechtliche Lage des geteilten Zypern und Fragen seiner staatlichen Reorganisation, Berlin 1995, S. 9 – 16.

[5] Vgl. ganzes Kapitel auch mit der Karte: „Cyprus“, Microsoft® 98 Encyclopedia.

[6] Vgl. Jürg Martin Gabriel: Worldviews and Theories of International Relations, Grossbritannien, 1994, S. 106 – 115.

[7] Johannes Chr. Papalekas: Die Zypernfrage, Frankfurt am Main 1987, S. 27.

[8] Vgl. Johannes Chr. Papalekas: Die Zypernfrage, Frankfurt am Main 1987, S. 27.

[9] Johannes Chr. Papalekas: Die Zypernfrage, Frankfurt am Main 1987, S. 33/34.

[10] Rauf Denktas und Christian Heinze: Zum Zypernkonflikt, München 1988, S. 22.

[11] Johannes Chr. Papalekas: Die Zypernfrage, Frankfurt am Main 1987, S. 90.

[12] Johannes Chr. Papalekas: Die Zypernfrage, Frankfurt am Main 1987, S. 29.

[13] Johannes Chr. Papalekas: Die Zypernfrage, Frankfurt am Main 1987, S. 31.

[14] Vgl. John Reddaway: The British connections with Cyprus since independence, Oxford 1986, S. 53.

[15] Christopher Hitchens: Hostage to History, New York 1984, S. 138.

[16] Vgl. Ihsan Gürkan: Die Türkei – Eckpfeiler der NATO im Südosten, in: Beiträge zur Konfliktforschung 11 1981, Nr. 1, S. 18 – 21.

[17] Vgl. http://www.americanembassy.org.cy.

[18] Ference A. Vali: The Turkish Straits and Nato, Stanford 1972, S. 11.

[19] Vgl. Gregor M. Manousakis: Griechenland Zypern und die Türkei, in: Europäische Sicherheit 1995, Nr. 7, S. 52 – 54.

[20] Ihsan Gürkan: Die Türkei – Eckpfeiler der NATO im Südosten, in: Beiträge zur Konfliktforschung 11.

[21] Vgl. Gregor M. Manousakis: Griechenland, Zypern und die Türkei, in: Europäische Sicherheit 44 1995, Nr. 7, S. 52 – 54.

[22] Vgl. Johannes Chr. Papalekas: Die Zypernfrage: Problematik u. Perspektiven eines Dauerkonflikts, Frankfurt am Main 1987, S. 86 – 87.

[23] Vgl. Gerd van Laffert: Die völkerrechtliche Lage des geteilten Zypern und Fragen seiner staatlichen Reorganisation, Berlin 1995, S. 48 – 51.

[24] Gerd van Laffert: Die völkerrechtliche Lage des geteilten Zypern und Fragen seiner staatlichen Reorganisation, Berlin 1995, S. 53.

[25] Vgl. Gerd van Laffert: Die völkerrechtliche Lage des geteilten Zypern und Fragen seiner staatlichen Reorganisation, Berlin 1995, S. 55 – 84.

[26] Gerd van Laffert: Die völkerrechtliche Lage des geteilten Zypern und Fragen seiner staatlichen Reorganisation, Berlin 1995, S. 16.

[27] Abschlussbericht MINURSO, Missionsakten Info AFO, 3003 Bern.

[28] Bericht 90, S. 36.

[29] Bericht 93, S. 62.

[30], Jürg Martin Gabriel, Die Überwindung er Schweizer Neutralität, in: Beitrag Nr. 5 der Forschungsstelle für Internationale Beziehungen, 1996, S. 16.

[31] Bericht 93, S.78.

[32] Militärgesetz, S. 16.

[33] Bericht 93, S. 84 – 85.

[34] Barbara Schmieder: Die Entwicklung der Friedenskonzeption der Vereinten Nationen, München 1994, S.61.

[35] Barbara Schmieder: Die Entwicklung der Friedenskonzeption der Vereinten Nationen, München 1994, S.121.

[36] Armeeleitbild 95, S. 75.

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten

Details

Titel
Zypern als geostrategischer Konfliktfall
Hochschule
Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Note
4.5 (CH!)
Autor
Jahr
1998
Seiten
35
Katalognummer
V108108
ISBN (eBook)
9783640063123
Dateigröße
553 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Entspricht Note 2,5 in Deutschland.
Schlagworte
Zypern, Konfliktfall
Arbeit zitieren
Christian Lanz (Autor:in), 1998, Zypern als geostrategischer Konfliktfall, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108108

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