Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definitionen und Begriffsklärungen
2.1 Definition abweichenden Verhaltens
2.2 Formen abweichenden Verhaltens
3 Jugendkriminalität als Sonderform abweichenden Verhaltens
3.1 Definition des Begriffs Jugendkriminalität
3.2 Formen der Jugendkriminalität
3.2.1 Die Entwicklung der Jugendkriminalität
3.2.2 Jugendspezifische Delikte
3.3 Altersstruktur und geschlechtsspezifische Unterschiede
3.3.1 Altersstruktur
3.3.2 Geschlechtsspezifische Unterschiede
3.4 Ursachen der Jugendkriminalität
3.5 Sanktionen und Lösungsansätze
3.5.1 Sanktionen
3.5.2. Lösungsansätze
4. Fazit und Bewertung
Quellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis:
Schaubild 1: Entwicklung der Jugendkriminalität in Deutschland von 1993 bis 2001
Schaubild 2: Die häufigsten Straftaten deutscher und ausländischer Jugendlicher in Deutschland 2001
Schaubild 3: Alterstruktur der Tatverdächtigen in Deutschland
Schaubild 4: Tatverdächtige 2001 in Deutschland (nach Alter)
Schaubild 5: Geschlechtsstruktur der tatverdächtigen Jugendlichen und Heranwachsenden in Deutschland 2001 (in Prozent).
1. Einleitung
Das Jugendalter bildet eine Übergangsphase in der Entwicklung vom Kind zum eigenverantwortlich handelnden Erwachsenen. Diese Übergangszeit ist geprägt von neuen Eindrücken und Veränderungen, die auf den Jugendlichen einströmen. Die wichtige und notwendige Abspaltung und Distanzierung von den Eltern muss in dieser Entwicklungsphase erfolgen, damit der Jugendliche später ein eigenständiges Leben führen kann. Er muss versuchen, sich in seiner sozialen Umwelt zu behaupten, seinen Platz in der Gesellschaft zu finden und seine eigenen Werte und Normen zu entwickeln und zu verwirklichen.
Häufig ist er damit jedoch überfordert und reagiert mit devianten, also abweichenden Verhaltensweisen. Devianz ist in dieser Lebensphase sicher nichts Ungewöhnliches und ist aufgrund der vielen Unsicherheiten, mit denen ein Jugendlicher konfrontiert wird fast zu erwarten.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit einigen der Erscheinungsformen, die dieses deviante Verhalten annehmen kann.
Zunächst soll allgemein der Begriff Devianz geklärt und die am weitesten verbreiteten Formen abweichenden Verhaltens kurz dargestellt werden. Dann soll exemplarisch und vertiefend auf eine der wichtigsten Formen von Jugenddelinquenz eingegangen werden: die Jugendkriminalität.
Am Beispiel der Jugendkriminalität soll verdeutlicht werden, wie sich deviante Verhaltensweisen bei Jugendlichen ganz konkret äußern. Daher wird zunächst auf die Erscheinungsformen von jugendkriminellem Verhalten eingegangen: welche Straftaten sind für Jugendliche typisch?; welche geschlechts- und altersspezifischen Unterschiede gibt es?; etc. Des Weiteren werden Gründe aufgezeigt, weshalb Jugendliche straffällig werden. Abschließend sollen Ansätze zur Milderung des Problems Jugendkriminalität dargestellt werden.
2. Definitionen und Begriffsklärungen
2.1. Definition abweichenden Verhaltens
Unter abweichendem Verhalten versteht man in der Soziologie allgemein diejenigen Verhaltensweisen, die gegen soziale Normen oder normative Erwartungen, wie kulturelle Traditionen oder Moralvorstellungen verstoßen.[1]
Bernhard Schäfers definiert abweichendes Verhalten folgendermaßen:
"Unter abweichendem Verhalten sind alle diejenigen Verhaltensweisen, Handlungen und Einstellungen zu verstehen, die nicht übereinstimmen mit den als konform angesehenen Erwartungen anderer Personen, Gruppen, Institutionen und schließlich der Gesellschaft."[2]
Jugendliche verhalten sich also immer dann abweichend oder deviant, wenn sie von dem Weg abweichen, den die Gesellschaft als normativ vorgegeben hat.
Heute unterscheidet die Jugendsoziologie jedoch zwischen konformen, nonkonformen und devianten Verhaltensweisen; dies soll im Folgenden an einem Beispiel verdeutlicht werden: Wenn eine Person mit der gesellschaftlichen Situation, in der sie sich befindet – zum Beispiel die politische und gesellschaftliche Lage Mitte der 60er Jahre - unzufrieden ist, kann sie sich folgendermaßen verhalten:
Eine konforme Reaktion auf ihre Unzufriedenheit wäre die Teilnahme an einer Bürgerinitiative. Nonkonform verhielte sie sich, indem sie sich an politischen Protestaktionen (z.B. Demonstrationen, Sit-ins) beteiligte, wie es zum Beispiel die Mitglieder der 68er-Bewegung oder der Außerparlamentarischen Opposition (APO) taten. Erst der Anschluss an illegale oder kriminelle Gruppen, wie zum Beispiel die terroristische Vereinigung Rote Armee Fraktion um Ulrike Meinhof und Andreas Baader, ist nach dem heutigen soziologischen Verständnis einer devianten Verhaltensweise gleichzusetzen.[3]
Diese Unterscheidung ist für eine differenzierte Betrachtung abweichenden Verhaltens bei Jugendlichen wesentlich.
2.2. Formen abweichenden Verhaltens
Formen abweichenden Verhaltens sind, wie bereits oben beschrieben, Verhaltensweisen, die nicht der bürgerlichen Norm entsprechen.
Die Bandbreite an devianten Verhaltensweisen ist groß, hier sollen nur einige der gängigsten kurz erwähnt werden:
Zu deviantem Verhalten gehören unter anderem Kriminalität mit all ihren spezifischen Erscheinungsformen, wie zum Beispiel Mord, Diebstahl, Vergewaltigung usw., Suchtverhalten (Alkoholismus und Drogenkonsum), Suizid, Homosexualität, Geistesstörung, Prostitution, Mitgliedschaft in Sekten und vieles mehr.[4]
All diese Formen von Delinquenz können in allen Altersschichten auftreten, das heißt also auch und vor allem im Jugendalter.
Diejenigen Teilbereiche delinquenten Verhaltens, die gegen geltendes Recht verstoßen, zum Beispiel Kriminalität und Drogensucht sind am leichtesten bestimm- und damit auch darstellbar.
Daher soll im Folgenden der Teilbereich Jugendkriminalität näher beleuchtet werden.
3. Jugendkriminalität als Sonderform abweichenden Verhaltens
3.1. Definition des Begriffs Jugendkriminalität
„Die verbreitetste Form devianter Problemverarbeitung im Jugendalter…“[5] ist laut Hurrelmann die Kriminalität. Unter Kriminalität versteht man „…diejenigen devianten Formen, die nach gesetzlichen Festlegungen strafbar sind.“[6]
Jugendkriminalität bezeichnet also die strafbaren Handlungen Jugendlicher (14 – 18 Jahre) und Heranwachsender (18 – 21 Jahre) und liegt dann vor, wenn Jugendliche einen Menschen aus der Gemeinschaft in seinen Persönlichkeitsrechten verletzen oder ernsthaft gefährden.
Im Folgenden sollen nun die Erscheinungsformen und Gründe der Jugendkriminalität näher beleuchtet und Lösungsansätze aufgezeigt werden.
3.2. Formen der Jugendkriminalität
3.2.1. Die Entwicklung der Jugendkriminalität
Die folgenden Zahlen stammen aus der Polizeikriminalstatistik des Jahres 2001.
In 2001 wurden 7,4% der deutschen Jugendlichen einer kriminellen Tat verdächtigt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Polizeikriminalstatistik 2001, S.20 (modifiziert).
Schaubild 1 : Entwicklung der Jugendkriminalität in Deutschland von 1993 bis 2001
Von dem in Schaubild 1 dargestellten Anteil der Jugendlichen an allen Tatverdächtigen, der 13,1% beträgt, entfielen 10,8% auf deutsche und 2,3% auf ausländische Jugendliche.[7] Man erkennt hier deutlich, dass der Anteil der jugendlichen Straftäter (14 - 18 Jahre) an allen Tatverdächtigen in Deutschland über fast zehn Jahre zwar marginal, jedoch stetig gestiegen ist.
Unklar ist jedoch wie es zu dieser Steigerung kommt. Die Sozialwissenschaftler sind sich uneins darüber, ob tatsächlich die Anzahl der jugendlichen Straftäter gestiegen ist oder ob sich das Anzeigeverhalten der Opfer verändert hat, da „…umfassende empirische Untersuchungen dazu fehlen.“[8]
Diese Rate von 13,1% ist jedoch recht hoch, vor allem wenn man bedenkt, dass sich die Polizeikriminalstatistik nur auf die Delikte bezieht, die tatsächlich auch angeklagt werden. Das heißt also, dass die Quote noch um einiges höher liegen könnte. Um eine möglichst profunde Aussage über die Schwere von Jugendkriminalität machen zu können, sollte auch das sog. „Dunkelfeld“ untersucht werden. Solch eine Untersuchung ist jedoch, wie jede qualitative Forschung, aufwändig und kostspielig und wird deshalb nur selten durchgeführt.
Man sollte daher bei der Betrachtung der folgenden Zahlen immer im Blickfeld haben, dass nur ein kleiner Ausschnitt der tatsächlichen jugendkriminellen Situation beleuchtet wird.
3.2.2. Jugendspezifische Delikte
Es gibt einige typische jugendspezifische Straftaten, die im Folgenden dargestellt werden sollen.
Da diese „Rangliste“ zwischen deutschen und ausländischen Jugendlichen stark differiert, werden sie hier getrennt voneinander aufgelistet:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Polizeikriminalstatistik 2001, S. 21 (modifiziert).
Schaubild 2 : Die häufigsten Straftaten deutscher und ausländischer Jugendlicher in Deutschland 2001
Ladendiebstahl macht sowohl bei ausländischen, als auch bei deutschen Jugendlichen den höchsten Anteil der Straftaten aus.
Warum jedoch differieren Rauschmitteldelikte und Sachbeschädigung so stark? Dies ist vermutlich zum größten Teil auf den soziodemographischen Hintergrund der Jugendlichen zurückzuführen. Häufig sind es Kinder gut situierter Eltern, die über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um Cannabis überhaupt konsumieren zu können. Gleichzeitig befriedigen sie ihre Langweile mit dem Beschädigen fremden Eigentums, zum Beispiel durch Graffitisprayen oder Autozerkratzen.
Unter ausländischen Jugendlichen dominiert dagegen eher die Beschaffungskriminalität, da sie es sich meist gar nicht leisten können, mit Drogen zu experimentieren.
3.3. Alterstruktur und geschlechtsspezifische Unterschiede
3.3.1. Altersstruktur
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Polizeikriminalstatistik 2001, S.18; 20; 22; 23; 24
Schaubild 3: Alterstruktur der Tatverdächtigen in Deutschland 2001
Die Altersgruppe, mit der sich diese Arbeit beschäftigt, begeht fast ein Viertel der in der Polizeikriminalstatistik registrierten Straftaten. Seit 1982, mit dem Beginn der Führung einer deutschen Kriminalstatistik, zeigt die Verteilung der Straftaten auf die Altersgruppen eine deutliche „Linksschiefe“, das heißt die meisten Straftaten werden von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen. Mit zunehmendem Alter nimmt die Kriminalitätsbelastung wieder ab.[9]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenQuelle: Polizeikriminalstatistik 2001, S. 26 (modifiziert)
Schaubild 4: Tatverdächtige 2001 in Deutschland (nach Alter)
Obwohl junge Menschen unter den Tatverdächtigen im Verhältnis überrepräsentiert sind, kann dieses Bild etwas relativiert werden, wenn man das Gewicht der Straftaten berücksichtigt. Jugendliche machen sich, wie bereits in Kapitel 3.2.2. dargestellt, eher leichter Vergehen strafbar. Schwere und schwerste Delikte, wie Waffen-, Drogen- oder Menschenhandel oder Mord und Raubmord werden eher von erwachsenen Straftätern begangen.[10]
Zudem sollte beachtet werden, dass zwischen Episodenkriminalität und Intensivtätern unterschieden werden muss. Episodenkriminalität ist bei Jugendlichen in einem gewissen Alter relativ normal, wohingegen Intensivtäter, die jedoch nur einen geringen Prozentsatz der registrierten jugendlichen Straftäter stellen, ein ernsthaftes Problem darstellen.[11]
3.3.2. Geschlechtsspezifische Unterschiede
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Polizeikriminalstatistik 2001, S.26 (modifiziert).
Schaubild 5: Geschlechtsstruktur der tatverdächtigen Jugendlichen und Heranwachsenden in Deutschland 2001 (in Prozent)
Die Anzahl der kriminellen Handlungen, die von Mädchen und jungen Frauen begangen werden, ist wesentlich geringer als die ihrer männlichen Altersgenossen. Vor allem Delikte, die mit körperlicher Gewalt verbunden sind, finden sich bei weiblichen Jugendlichen äußerst selten.[12] Ladendiebstahl liegt mit 39% auf der Skala der „typisch weiblichen“ Straftaten ganz oben, gefolgt von Betrug und Beleidigung.[13]
Die Gründe, die für die geringere Kriminalitätsbelastung junger Frauen und Mädchen verantwortlich sind, liegen vor allem im sozialisations- und rollentheoretischen und im psychologischen Bereich[14]: Sie unterliegen einer stärkeren Kontrolle durch ihr soziales Umfeld, d.h. vor allem durch die Familie[15] (z.B. durch feste Heimkehrzeiten) und sind im Gegensatz zu ihren männlichen Altersgenossen charakterlich gefestigter, neigen also weniger zu Aggressivität und Gewalttätigkeit.
3.4. Ursachen der Jugendkriminalität
In diesem Kapitel sollen überblicksartig die häufigsten Gründe aufgeführt werden, weswegen Jugendliche straffällig werden.
Grob lassen sich die vielfältigen Ursachen in einige Großkategorien unterteilen: Einmal ist Jugendkriminalität die „…Reaktion auf unterprivilegierte Lebens- und ungünstige Sozialisationsbedingungen…“[16], wie ein sozial gestörtes familiäres Umfeld mit ungünstigen materiellen Bedingungen, Schulprobleme, keine Ausbildungsmöglichkeiten und Arbeitslosigkeit. Jugendliche reagieren auf diese Mängel mit kriminellen Verhaltensweisen.[17]
Müller kommt in seiner Täterprofiluntersuchung zu ganz ähnlichen Ergebnissen: Die Probanden werden meist nur von einem Elternteil aufgezogen oder leben in einem Heim. Die straffälligen Jugendlichen erreichen in den seltensten Fällen überhaupt den Hauptschulabschluss, es finden häufig Schulwechsel statt und die meisten Probanden haben schon einmal ein Schuljahr wiederholt. Viele jugendliche Straftäter haben keine Ausbildung oder sind arbeitslos.[18]
Zum zweiten ist Jugendkriminalität auf „…Brüche und Blockaden im sozialen Integrationsprozess…“[19] zurückzuführen: Die Jugendlichen sind unfähig sich in soziale Systeme einzufügen, daher weichen sie auf die kriminelle Schiene aus, weil sie sich dort eigene Werte und Normen schaffen können. Es ist jedoch nicht so, dass die jungen Menschen von Anfang an alle Werte und Normen der Gesellschaft verwerfen. Sie versuchen zunächst sehr wohl, sich in die Gesellschaft zu integrieren, verlieren aber durch Misserfolge in Schule und Beruf oder durch die erfahrene Zurückweisung in Familie und Freundeskreis das Vertrauen in sich und andere und geraten somit auf die schiefe Bahn.[20]
Zum dritten hat auch der Freundeskreis, die sog. „peer-group“ einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf das Verhalten von Jugendlichen. Häufig begehen junge Menschen Straftaten, um von ihren Freunden anerkannt und bewundert zu werden oder – und das gilt vor allem für die Beschaffungskriminalität – um in der finanziellen Lage zu sein, sich die Statussymbole (z.B. Handys, Markenkleidung etc.) die in der Gleichaltrigengruppe „in“ sind leisten zu können. Für Jugendliche ist es äußerst schwer, sich dem Druck der Gruppe zu entziehen, da sie sich wie alle Individuen nach sozialer Anerkennung sehnen.[21]
Viertens kommt den Massenmedien eine zwar umstrittene, jedoch zweifellos existierende Rolle im Bereich der Jugendkriminalität zu. Die Nachahmungsgefahr vor allem bei Gewaltdarstellungen ist nicht zu unterschätzen.[22]
3.5. Sanktionen und Lösungsansätze
3.5.1. Sanktionen
Strafbare Handlungen Jugendlicher werden durch das Jugendgerichtsgesetz (JGG) geahndet, das für 14 – 18jährige und für Heranwachsende (18 – 21jährige) gilt. Bei Heranwachsenden muss jedoch von Fall zu Fall geprüft werden, ob diese in ihrer Entwicklung so weit fortgeschritten sind, dass Erwachsenenstrafrecht angewendet werden kann oder ob für sie noch das Jugendgerichtsgesetz gilt. Diese Entscheidung trifft das Gericht in Absprache mit der Jugendgerichtshilfe nach folgenden Gesichtspunkten: Zeigen die Motive, das äußere Erscheinungsbild oder die Begleitumstände der Tat eine Handlungsweise, wie sie bei Jugendlichen zu beobachten ist?[23] „Lange Lern-, Ausbildungs- und Qualifikationsphasen verzögern den Übergang in den Status eines selbständigen Erwachsenen“[24], d.h. die jungen Erwachsenen bleiben heute sehr viel länger an das Jugendalter gebunden als noch vor 30 Jahren und daher wird heute auch bei Heranwachsenden häufiger das Jugendgerichtsgesetz angewandt.
2001 waren in Deutschland insgesamt 7568 junge Menschen in Jugendstrafvollzugsanstalten inhaftiert, davon 6936 im geschlossenen und 632 im offenen Vollzug.[25] Sinn des Jugendstrafvollzugs ist es, die Gefangenen dazu zu erziehen, „künftig einen rechtschaffenen und verantwortungsbewussten Lebenswandel zu führen“[26].
3.5.2. Lösungsansätze
Heutzutage sind sich Pädagogen, Soziologen und Kriminalwissenschaftler weitgehend einig: Prävention ist das wichtigste Mittel zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Das Strafrecht sollte also nur als „…Ultima ratio…“[27] angewandt werden.
Prävention ist auf den verschiedensten Ebenen möglich: sie reicht von der „…materiellen Sicherung der Familie…“[28] und Maßnahmen wie „…Kindergärten, Kindertagesstätten, Tagesmütter sowie Familienferien…“[29] bis hin zur aktiven Einbindung von Jugendlichen in soziale Gemeinschaften z.B. durch Jugendhäuser und Sportvereine.
Ein besonders gelungenes Beispiel dieser Einbindung ist das Projekt „Kick“, das 1991 in Berlin ins Leben gerufen wurde. Hier wird Sport „...als aktive Präventionspolitik gegen Jugendkriminalität…“[30] eingesetzt. Den jugendlichen Straftätern werden nicht nur Freizeitaktivitäten, wie z.B. Kochen und Fußballspielen angeboten, es werden auch Lehrstellen und Praktikumsplätze vermittelt. 95% der betreuten Jugendlichen wurden nicht mehr straffällig.[31]
4. Fazit und Bewertung
Jugendkriminalität als spezielle Erscheinungsform devianten Verhaltens ist ein nicht zu unterschätzendes Problem unserer Gesellschaft. Trotzdem sollte diese Erscheinung nicht überbewertet werden. Nur ein geringer Prozentsatz der Jugendlichen, die schon einmal mit dem Gesetz in Konflikt kamen, schlägt tatsächlich auch in seiner weiteren Entwicklung einen kriminellen Weg ein. Die meisten jungen Menschen treten nur ein- bis zweimal polizeilich in Erscheinung und sind weit davon entfernt eine „kriminelle Karriere“ zu starten. Die Übergangszeit vom Kind zum mündigen jungen Menschen ist eine Zeit, die durch „…erhebliche(…) Verhaltensunsicherheit und erhöhte(s) Abweichungspotential…“[32] gekennzeichnet ist.
„So gesehen erscheint es nicht verwunderlich, dass es zu Fehlentwicklungen und überdies zur Kriminalität bei jungen Menschen kommt und das Jugendverhalten als problematisch gilt.“[33]
Deviantes Verhalten im Jugendalter ist also eine fast logische Konsequenz aus den vielen Unsicherheitsfaktoren und Veränderungen, denen sich ein Jugendlicher gegenüber sieht.
Es sind die wenigen Intensivtäter auf die sich die Bemühungen des Staates und unserer Gesellschaft konzentrieren sollten. Sie müssen vor allem durch Prävention, aber auch, wenn nötig, durch Repression zu verantwortungsbewussten und sozialverträglichen jungen Menschen erzogen werden.
Quellenverzeichnis:
Hurrelmann, K.: Lebensphase Jugend; Juventa-Verlag; Weinheim / München 1994
Meise, M.: Jugendkriminalität, ein problematischer Begriff. In: Lenzer, H.: Gewalt an Schulen – und deren Bekämpfung; Verlag Deutsche Polizeiliteratur; Hilden 2000
Markefka, M. / Nave-Herz, R. (Hrsg.): Handbuch der Familien- und Jugendforschung, Bd. 2: Jugendforschung; Luchterhand-Verlag; Neuwied / Frankfurt 1989
Schäfers, B.: Soziologie des Jugendalters; Leske und Budrich; Opladen 1998
Wiswede, G.: Soziologie: Grundlagen und Perspektiven für den wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Bereich; mi-Verlag; Landsberg am Lech 1998
Ostendorf, H.: Vorrang der Prävention vor Repression. In: Ziegenspeck, J. (Hrsg.): Kinder- und Jugendkriminalität in Deutschland – Ursachen, Erscheinungsformen, Gegensteuerung; Verlag Edition Erlebnispädagogik; Lüneburg 1997
Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik für den Freistaat Bayern: http://www.polizei.bayern.de/kriminalistik/statistik/index.htm (Stand: 26.07.02)
Belegung im Jugendstrafvollzug: http://www.uni-greifswald.de/Is3Igis_3_1.pdf (Stand: 07.08.02)
Heinz, W.: Jugendkriminalität (2000): http://www.uni-konstanz.de/rtf/kik/he213-18.htm (Stand: 26.07.02)
Müller, R.: Top Ten der Gewaltkriminalität – Jugendliche und Heranwachsende: http://www.bka.de/text/forum2001neu/mueller.pdf (Stand: 26.07.02)
Polizeikriminalstatistik 2001: http://bka.de/pks/pks2001/index2.html (Stand: 29.05.02)
Rechtswörterbuch Ratgeber Recht: http://www.wdr.de/tv/recht/worte/rw01445.htlm (Stand: 13.08.02)
Woitsch, I.: Task Force auf dem Bolzplatz (2001): http://www.taz.de/pt/2001/12/14/a0269.nf/text.ges,1 (Stand: 07.08.02)
[...]
[1] Vgl. Wiswede (1998), S.194 f.
[2] Schäfers (1998), S.189.
[3] Vgl. Hurrelmann (1994), S.198 f.
[4] Vgl. Wiswede (1998), S.197.
[5] Hurrelmann (1994), S.199.
[6] Hurrelmann (1994), S.199.
[7] Vgl. Polizeikriminalstatistik 2001, S.20.
[8] Heinz (2000), Kapitel VII.6.
[9] vgl. Heinz (2000), Kapitel III.4.1.
[10] vgl. Heinz (2000), Kapitel III.4.2.
[11] vgl. Meise (2000), S.5.
[12] vgl. Heinz (2000), Kapitel III.4.5.
[13] vgl. Polizeikriminalstatistik 2001, S.27.
[14] vgl. Heinz (2000), Kapitel III.4.5.
[15] vgl. Markefka, Nave-Herz (1989), S.734.
[16] Hurrelmann (1994), S.202.
[17] Vgl. Hurrelmann (1994), S.202.
[18] Vgl. Müller (2000), S.6 ff.
[19] Hurrelmann (1994), S.203.
[20] Vgl. Hurrelmann (1994), S.203.
[21] vgl. Hurrelmann (1994), S. 204
[22] vgl. Markefka, Nave-Herz (1989), S.736
[23] vgl. Markefka, Nave-Herz (1989), S.719
[24] Auswertung der PKS für den Freistaat Bayern (2001), S.1
[25] vgl. Studie zur Belegung im Jugendstrafvollzug der Universität Greifswald (2001)
[26] Rechtswörterbuch Ratgeber Recht
[27] Ostendorf (1997), S.87.
[28] Ostendorf (1997), S.90.
[29] Ostendorf (1997), S.91.
[30] Woitsch (2001).
[31] Vgl. Woitsch (2001).
[32] Markefka, Nave-Herz (1989), S.717.
[33] Markefka, Nave-Herz (1989), S.717.
- Arbeit zitieren
- Theresa Schäfer (Autor:in), 2002, Abweichendes Verhalten im Jugendalter - unter besonderer Berücksichtigung des Aspekts Jugendkriminalität, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108178
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