Wirkung und Effektivität von Sozialhilfe gegen Armut


Facharbeit (Schule), 2003

24 Seiten, Note: 14 Punkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Armut
2.1 Ansätze zur Definition von Armut
2.2 Die neue Armut
2.3 Zwischenfazit

3. Sozialhilfe
3.1 Struktur von Sozialhilfe
3.2 Wirkungsweise von Sozialhilfe- HLU
3.3 Junge erwerbslose Sozialhilfeempfänger
3.4 Stellenwert von Arbeit

4. Effektivität von Sozialhilfe

5. Abschlussfazit

6. Literaturverzeichnis.

1. Einleitung

„Die Bundesregierung Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (GG, Artikel 20, Abs. 1). Aus diesem Artikel geht die Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland hervor, die den Staat dazu verpflichtet, Menschen in Notlagen, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können, zu helfen, deren Existenz zu sichern sowie ihnen ein menschenwürdiges Dasein und eine angemessene Beteiligung am allgemeinen Wohlstand zu gewährleisten.

Jeder Staat kann allerdings nur im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten sozial agieren. Da aber die Ausgaben der Sozialsysteme, insbesondere der Sozialhilfe, aufgrund der andauernden schlechten Arbeitsmarktsituation beständig steigen und damit die überschuldeten Kassen der Kommunen weiter belasten, findet derzeit eine politische Diskussion über ihre Reformierung statt.

Aktueller Gegenstand dieser Debatte ist die von der Bundesregierung geplante Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe (ALH) und Sozialhilfe (SH). In Zukunft sollen ALH- und SH-Empfänger ein 10% über dem heutigen SH-Niveau liegendes Arbeitslosengeld II erhalten. So will man die große Zahl erwerbsloser SH-Empfänger bzw. Empfänger aufstockender Leistungen[1] dazu bewegen, auch schlechter bezahlte Arbeit anzunehmen.

In dieser Facharbeit werde ich untersuchen, inwiefern die SH in ihrem Ziel, Armut zu bekämpfen, ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen bzw. eine Leistung von begrenzter Dauer zu sein, effektiv ist. Dazu ist es zunächst nötig, den Begriff Armut zu definieren sowie die unterschiedlichen Interpretationsspielräume zu erläutern. Im darauf folgenden Kapitel werde ich auf die Struktur und den Umfang der SH eingehen, wobei ich mich dabei auf die größte Gruppe der SH-Empfänger, nämlich die Empfänger der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU), konzentriere. Den Abschluss dieser Arbeit bildet die Bewertung der Effektivität anhand der Gruppe der erwerbslosen HLU- Empfänger.

2. Armut

Die zentrale Aufgabe dieses Kapitels ist die Festlegung einer Armutsdefinition, da Armut in der sozialpolitischen Diskussion durchaus sehr unterschiedlich interpretiert bzw. wahrgenommen wird. So wurde noch bis Mitte der 90er Jahre heftig darüber gestritten, ob und in welchem Ausmaß Armut in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt existiere (Vgl. Hanesch W. 1999:108). „Der wissenschaftlichen Heterogenität steht auf der Ebene des Politischen eine fast bipolare Divergenz der Maßstäbe und Bewertungen gegenüber“ (Lompe K. 1987:1).

2.1 Ansätze zur Definition von Armut

Allgemein gesehen ist Armut „das Ergebnis sozialer Selektionsmechanismen und bezeichnet den Zustand am unteren Ende der sozialen Hierarchie, in dem der einzelne nicht mehr imstande ist, aus eigener Kraft an den sozialen Austauschbeziehungen in einem Maße teilzunehmen, das in der jeweiligen Gesellschaft als existenzminimal angesehen wird“ (Drechsler/ Hilligen/ Neumann 1995:48). Folgende Kriterien für eine Armutsschwelle haben sich heraus gebildet:

- „Mit dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gibt es eine gesellschaftlich festgelegte Interventionsschwelle, an der der einzelne ein Recht hat, […], dass ihm materiell geholfen wird[2].
- Weit verbreitet ist ebenfalls eine Festlegung von relativen Armutsgrenzen. Danach ist arm, wessen Einkommen unter 50% des nach Haushaltsmitgliedern gewichteten Haushaltseinkommens liegt“ (Drechsler/ Hilligen/ Neumann 1995:48). An dieser Marke orientiert sich auch die Europäische Union.

Darüber hinaus ist Armut aber auch „eine Lebenslage, in der eine mangelhafte oder keine schulische und berufliche Ausbildung, besondere Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt, schlechte gesundheitliche Arbeits- und Lebensbedingungen sowie unzureichende Wohnverhältnisse zusammentreffen“ (Drechsler/Hilligen/ Neumann 1995:51).

So sind sich auch die Sozialwissenschaftler einig, dass es mehr als nur eines materiellen bzw. monetären Ansatzes zur Beschreibung von Armut bedarf, so geht „Weissers Konzept der Lebenslage[3] […] weit über die Reichweite nur materiell orientierter Armutsbegriffe hinaus und berücksichtigt, dass nicht nur Geld und Vermögen, sondern auch komplexe Lebenslagen verteilt werden, welche als Start- und Entwicklungschancen eines Menschen aufzufassen sind“ (Lompe K./ Roy 1987:20).

Das heißt, dass nicht nur Einschränkungen im Einkommens- und Versorgungsspielraum vorhanden sind, sondern, dass diese Einschränkungen auch Einfluss auf die Determinierung von Lern- und Erfahrungsspielraum, Partizipations- und Dispositionsspielraum, Kontakt- und Kooperationsspielraum sowie des Muße- und Regenerations- spielraums haben.

Diese Spielräume zur persönlichen Entfaltung und Bedürfnis- und Interessenbefriedigung, so fand eine Forschungsgruppe um Klaus Lompe Mitte der 80er anhand von Lebenslageninterviews mit arbeitslosen SH- Empfängern heraus, dürfen als Indikatoren zur Festlegung von Lebenslagen nicht vernachlässigt werden.

Die Lebenslage setzt sich also aus verschiedenen Einzelspielräumen zusammen:

„- dem Versorgungs- und Einkommensspielraum, der den Umfang der möglichen Versorgung mit Gütern und Diensten absteckt;
- dem Kontakt- und Kooperationsspielraum, der die Möglichkeiten von Kommunikation und Interaktion, die Pflege sozialer Kontakte und das Zusammenwirken mit anderen bestimmt;
- dem Lern- und Erfahrungsspielraum, der durch die Bedingungen der Sozialisation, […], vom Bildungs- und Ausbildungsschicksal, von den möglichen Erfahrungen in der Arbeitswelt, vom Grad möglicher Beruflicher und räumlicher Mobilität geprägt ist, und insofern die Chancen zur Interessenentfaltung und Realisierung beeinflusst;
- dem Muße- und Regenerationsspielraum, der durch mögliche Arbeitsbedingungen, Wohnmilieu, Umwelt, Existenzunsicherheit bestimmt ist, und der den Ausgleich psycho- physischer Belastungen ermöglicht;
- dem Dispositions- und Partizipationsspielraum, der davon abhängt, in welchem Maße das Individuum in den verschieden [gesellschaftlichen] Lebensbereichen mitentscheiden, mitgestalten und teilnehmen kann“ (Krieger I./ Schläfke B.1987: 98).

2.2 Die „neue Armut“

1976 formulierte H. Geißler die „Neue soziale Frage“ und „nannte als spezifische, von Armut im Sozialstaat betroffene Problemgruppen Frauen, alte Menschen und Kinderreiche, welche vor allem aufgrund ihres Nicht- Produzentenstatus in keinem einflussreichen Verband organisiert und in ihren Interessen unzureichend vertreten seien“ (Lompe K./ Roy 1987:26). Jedoch habe laut STRANG[4] die wirtschaftliche Entwicklung seit Beginn der 80er Jahre offenbart, „dass die neue Armut so nicht hinreichend zu kennzeichnen und auch der Faktor Arbeit vorschnell aus diesem Zusammenhang eliminiert worden ist“ (Strang 1985:7), denn „im Prozess der Ausgrenzung aus dem Erwerbssektor und den gestaffelten und sinkenden Leistungsniveaus in der Arbeitslosenversicherung eröffnen sich Gefahren, die bis zur Verarmung reichen können“ (Lompe K./ Roy 1987:27).

Ausschlag gebendes Merkmal der neuen Armut ist also die stetig zunehmende Zahl der auf SH angewiesenen Arbeitslosen oder, wie LOMPE es ausdrückt, „die Gleichzeitigkeit von ökonomischer Prosperität und daran partizipierenden Bevölkerungsgruppen auf der einen Seite und die Zunahme der Marginalisierung und Verarmung der von Erwerbschancen und materieller Sicherheit Ausgegrenzten auf der anderen Seite“. Man spricht in der Literatur auch von einer „fortschreitenden Polarisierung der Lebenslagen“ (Lompe K. 1987:1).

2.3 Zwischenfazit

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Armut eine sehr komplexe Struktur hat, die, um sie zu erfassen eines mehrdimensionalen Ansatzes bedarf. Bei der Festlegung eines Armutsbegriffes oder einer Armutsschwelle dürfen also nicht nur finanzielle Aspekte wie z.B. Einkommen und Vermögen zugrunde gelegt werden, vielmehr müssen auch die jeweiligen Lebenssituationen und Hintergründe von Armut Betroffener berücksichtigt werden, die nicht notwendigerweise eine Verarmung darstellen müssen, aber trotzdem Hinweis auf eine Armutsgefährdung sein können, wie z.B. eine Behinderung oder in Bezug auf die hohe Zahl der erwerbslosen SH- Empfänger eine mangelhafte Ausbildung. „Verteilt werden Risiken (Beck 1986 )- und damit auch das Risiko von Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung aus einer Gesellschaft, die sich über Arbeit und Leistung definiert“ (Krieger 1997:155).

Geht man davon aus, dass durch den in der Verfassung verankerten „sozialstaatlichen Grundsatz […] dem Bürger nicht nur das zum Überleben Unerlässliche, sondern auch eine Teilhabe an der gesellschaftlichen Normalität gewährleistet werden soll (Hanesch W. 1999:109), muss berücksichtigt werden, dass bei jedem Menschen auch Interessen und Bedürfnisse vorliegen, die, entsprechend der „Würde des Menschen“ (GG, Artikel 1) befriedigt werden wollen.

Deshalb werde ich mich in meiner Facharbeit darauf beschränken, eine relative Armutsdefinition zu verwenden. Danach sei Armut eine extreme Form sozialer Ungleichheit, wobei die Lebenslage von Individuen, Haushalten oder Gruppen im Verhältnis zum durchschnittlichen Lebensstandard der Gesellschaft betrachtet wird (Vgl. Hanesch W. 1999:109).

Es ist ebenfalls wichtig zu sagen, dass im Zuge der Forschung zur neuen Armut Sozialhilfebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit zwar in starkem Maße miteinander verbunden sind, sie aber nicht automatisch als Armutsgrenze fungieren können, da sie dann zwar einen nicht unerheblichen Teil, aber nicht die Gesamtheit der Armutspopulation erfassen. Sie dienen lediglich als Indikator für Armutslebenslagen (Vgl. Krieger, Pollmann, Schläfke 1987:9).

3. Sozialhilfe

Wie bereits im Kapitel zur neuen Armut angeführt worden ist, hat sich infolge der stagnierenden Arbeitsmarktentwicklung seit Anfang der 80er Jahre und der daraus resultierenden Massen- und Langzeitarbeitslosigkeit[5] dahingehend verändert, dass immer mehr Erwerbslose auf SH- Leistungen angewiesen sind, was dazu geführt hat, dass seit der Einführung der Sozialhilfe die Zahl der Empfänger der Hilfe zum Lebensunterhalt stark angestiegen ist. Zwischen 1973 und 1998 hat sich die Zahl der Leistungsempfänger beinahe vervierfacht, so dass in Deutschland 1998 ungefähr 2,9 Mio. Personen HLU bezogen[6]. Allerdings ging man bei der Erarbeitung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) davon aus, dass Arbeitslosigkeit durch die Versicherungsleistungen der Arbeitslosenversicherung abgesichert werden würde.

Daraus ergibt sich die Frage, ob die SH angesichts einer immer größer werdenden Klientel, auf die sie gar nicht in dem Umfang ausgelegt ist, eigentlich noch in der Lage ist effektive Hilfe zu leisten oder „[…] ob unser soziales Sicherungssystem vielleicht doch eher entgegen ihren [!] Anspruch, Not zu verhindern, soziale Notlagen systematisch zulässt“ (Wagner 1991:57 nach Stricker C. 2002:1).

3.1 Struktur von Sozialhilfe

Nach dem 1962 in Kraft getretenen BSHG hat jeder Bedürftige einen Rechtsanspruch (BSHG, §4) auf die Führung eines menschenwürdigen Lebens (BSHG, §1, Abs. 1). Das heißt, durch das Gewähren von Sozialhilfe soll Menschen geholfen werden, die in Notlagen geraten sind, womit die SH das unterste „Netz im System der sozialen Sicherung“ darstellt (Drechsler/ Hilligen/ Neumann 1995:743). Sie greift dann ein wenn Menschen keinen Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung haben oder die Leistungen so gering ausfallen, dass sie unter dem SH-Niveau liegen[7].

Sozialhilfe muss nicht beantragt werden, sie wird bei anerkannter Bedürftigkeit einfach gewährt, jedoch unterliegt der Bedürftige einer Mitwirkungspflicht, was für ihn bedeutet, alles in seinen Kräften stehende zu tun, um für den eigenen Unterhalt zu sorgen (BSHG, §1, Abs.2). Zur Mitwirkungspflicht gehören auch die Offenlegung der persönlichen und finanziellen Verhältnisse und somit das Helfen bei der Prüfung der eigenen Notlage. Erwerbslose Bedürftige müssen sich um Arbeit bemühen (BSHG, §18) oder ihnen soll durch das Sozialamt Arbeit gegeben werden. Wer seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt oder zumutbare Arbeit nicht annimmt, dem kann die Leistung bis auf das „zum Leben Unerlässliche“ (75% des SH- Niveau) eingeschränkt(BSHG, §25) oder gänzlich versagt werden (§§ 60- 67, Sozialgesetzbuch Teil I).

Die SH ist eine Leistung nach dem steuerfinanzierten Fürsorgeprinzip[8], auch „letzte Hilfen im Sozialstaat“ genannt, „weil sie nur dann gewährt werden, wenn andere Hilfen nicht möglich oder bereits ausgeschöpft worden sind“ (Bellermann 1998: 121).

SH hat, basierend auf den Fürsorge-Grundsätzen Nachrangigkeit[9], Individualisierung und Erziehung zur Selbsthilfe (Vgl. Bellermann 1998:122) folgende Aufgaben:

1) Nachrangigkeit: Bei bestehender Bedürftigkeit Versorgen, Absichern, Überbrücken, Auffangen
2) Individualisierung: Hilfe durch individuelle, persönliche Betreuung und Beratung des Einzelnen
3) Erziehung zur Selbsthilfe: Förderung im Sinne von persönlicher Beratung und Aktivierung hinsichtlich einer zu erreichenden sozialen Unabhängigkeit (Vgl. Strang 1985:57).

3.2 Wirkungsweise von Sozialhilfe- HLU

Die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ (HLU)[10] wird auf der Grundlage von Regelsätzen (BSHG, §21, Abs.1) gewährt, die jährlich auf der Grundlage statistischer Erhebungen und Berechnungen angepasst wird. Die Höhe der Regelsätze schwankt je nach Bundesland geringfügig (Vgl. Drechsler/ Hilligen/ Neumann 1995:743), so beträgt der Eckregelsatz[11] in Niedersachsen derzeit 292.00 EUR.

Jeder Mensch hat Anspruch auf HLU, insofern er seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht allein bzw. mit der Hilfe anderer bestreiten kann und somit umfasst die HLU den Bedarf eines Menschen insbesondere an Ernährung, Kleidung und Unterkunft einschließlich Heizung, Hausrat und anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens. Zu den Regelsätzen gehören außerdem Mehrbedarfszuschläge[12], sowie die Übernahme der Warmmiete einer angemessenen Wohnung[13] und der Krankenversicherungsbeiträge. Darüber hinaus werden einmalige Beihilfen für die Anschaffung von Möbeln, etc. und alle 6 Monate ein Kleidergeld gewährt.

In Fällen erwerbsloser Bedürftiger hat der Träger der Sozialhilfe (in der Regel die Kommune) für einen Arbeitsplatz zu sorgen[14]. So wird z.B. durch die Vermittlung von Erwerbslosen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zum einen versucht, der ständig wachsenden Zahl der Inanspruchnahme von SH- Leistungen durch Arbeitslose entgegen zu wirken, da diese nach einen einjährigen Arbeitsverhältnis Anspruch auf Leistungen nach dem AFG haben und dann höchstens noch Anspruch auf ergänzende Hilfe haben (Vgl. Pollmann 1987:153). Zum anderen soll so eine Möglichkeit zur Rückkehr in das Erwerbsleben (eventueller Dauerarbeitsplatz) geboten sowie die grundsätzliche Arbeitsbereitschaft überprüft werden (Vgl. Pollmann 1987:153).

Allerdings werden alle eigenen Einkünfte wie Einkommen, Rente oder Kindergeld auf den Regelsatz angerechnet.

3.3 Junge erwerbslose Sozialhilfeempfänger

Im Raum Braunschweig erhielten im Dezember 2002 insgesamt 11.671 Personen HLU, wobei die Gruppe der arbeitslosen SH- Empfänger mit 3.823 Personen 32,8% ausmachte. Darunter waren 1.687 Personen als Empfänger von aufstockender HLU- Leistung (Vgl. Anhang Schaubild I).

Mit 41.7% ist die Gruppe 18- 35 jährigen unter den Arbeitslosen vertreten (Vgl. Anhang Schaubild II), woraus man entnehmen kann, dass allein lebende junge Erwachsene ein besonderes Sozialhilferisiko trifft, das in erheblichem Maße durch Arbeitslosigkeit verursacht wird (Vgl. 1. Armuts- und Reichtumsbericht 1998:85).

Dieser Umstand resultiert aber nicht in erster Linie aus mangelnder oder gar nicht vorhandener Schul- und Berufsausbildung, sondern aus der Tatsche, dass sich zum einen die Ausbildungsphase junger Erwachsener verlagert hat, was bedeutet, dass auch 25- 35jährige unter Umständen noch in der Ausbildung integriert sind und sie nach abgeschlossener Berufsausbildung in verstärktem Maße nicht mehr übernommen werden. Eine geringe Ausbildungsvergütung und das kurzzeitige Ausbildungsverhältnis haben bei Arbeitslosigkeit zur Folge, dass Leistungen nach dem AFG äußerst niedrig ausfallen (Vgl. M. Markus 1987:90). Auch eine Reintegration in den Arbeitsmarkt scheint problematisch zu sein, da freiwerdende Stellen in der Regel eher durch betrieblich qualifizierte Arbeitslose (ehemalige Facharbeiter) besetzt werden als durch Berufeinsteiger (M. Markus 1987:90).

Hermann MÜLLER, ebenfalls aus der Forschungsgruppe um Klaus LOMPE, spricht hier von der „Schwellenproblematik“[15], die zu einer Einschränkung des beruflichen Spielraums[16] führe, denn die enttäuschenden Erfahrungen bei der Arbeitssuche können, müssen aber nicht zwangsläufig zu einer Demotivation führen, was den Wiedereinstieg in das Erwerbsleben erschweren würde.

Unter Berufung auf Interviews mit jungen arbeitslosen SH- Empfängern hat MÜLLER eine dreigliedrige Hierarchie beruflicher Spielräume erstellt, aus der hervorgeht, dass die Größe des Spielraums in erheblichem Maße von dem vor der SH- Bedürftigkeit erlangten Qualifikationsgrad sowie dem SH- Gewöhnungsfaktor abhängig ist.

3.4 Stellenwert von Arbeit

Weit verbreitet ist die Einstellung in der Gesellschaft, arbeitslose SH- Empfänger hätten überhaupt gar keinen „Bock“ zu arbeiten und ruhten sich in der „sozialen Hängematte“ aus jedoch ist ebenfalls auf der Basis von Interviews mit erwerbslosen SH- Empfängern festgestellt worden, dass Arbeit bei der überwiegenden Zahl der Befragten einen sehr hohen Stellenwert geniesst. Dazu ein Auszug aus einem Interview:

„Ich weiß nicht, ich fühle mich ohne Arbeit wie verloren. Man Fühlt sich irgendwie widerwärtig… Aber wenn man ohne Arbeit ist, dann geht man schnell zugrunde, und das merk´ ich allmählich bei mir. […]“ (Pollmann 1987:146).

Allerdings war durch die Befragung auch festzustellen, dass die hohe Motivation zur Arbeit durchaus unterschiedliche Beweggründe hat. Hier spielt die Verknüpfung von Arbeit mit den eigenen Werte und Normen wie aber auch mit den Erwartungen der Gesellschaft eine große Rolle (Vgl. Pollmann 1987:146). Doch wird das Verhältnis zur Arbeit von anderen Interviewten auch differenzierter gesehen, insofern, dass Arbeit eine notwendige Beschäftigung ist, da Arbeitslosigkeit als Langeweile angesehen wird, die nicht durch Hausarbeit ausgeglichen werden kann (Vgl. Pollmann 1987:147). Eine besondere Sichtweise haben junge HLU- Empfänger mit höherem Bildungsstand. Für sie ist nicht die Arbeit als solche wichtig, „[…] sondern die spezifische Art der Beschäftigung gibt ihrem Leben Sinn und Inhalt“ (Pollmann 1987:148). Im Unterschied zu den übrigen Befragten spielt hier auch die Höhe der Bezahlung eine geringere Rolle. Wichtig ist jedoch, dass die Bezahlung eine Unabhängigkeit von den Leistungen der Sozialhilfe gewährleistet.

4. Effektivität der Sozialhilfe

Um die Effektivität von Sozialhilfe, verstanden als Erfolgsmaßstab, beurteilen zu können, müssen verschiedene Aspekte der Zielsetzung der Sozialhilfe betrachtet werden. Diese Ziele sind die individuelle Hilfe in Notlagen (Fürsorgecharakter), die Ermöglichung eines Lebens, das der Menschenwürde entspricht, basierend auf dem Anspruch eine Hilfe zur Selbsthilfe zu sein sowie eine Leistung von vorübergehender Dauer zu sein, was gerade in Bezug auf die große Zahl der erwerbslosen Hilfeempfänger die Reintegration dieser Personen in den Arbeitsmarkt zur Folge haben müsste.

Nachfolgend werde ich den Erfolg der Sozialhilfe anhand verschiedener Aspekte wie dem Umfang und der Dauer der Gewährung von Leistungen und ihren Folgen auf die Bedürftigen sowie den definitiven Grenzen des Wirkungsbereichs darlegen.

Die Höhe der Leistungen trägt insofern zum Erfolg bei, dass jedem Bedürftigen ein mehr oder weniger menschenwürdiges Leben in Bezug auf Unterkunft und Nahrung ermöglicht wird. Alles, was darüber hinaus- geht, ist in der politischen Diskussion äußerst umstritten. Die Sozialwissenschaftler sind sich jedoch einig, dass Arbeitslosigkeit, genauso wie Sozialhilfebezug, eine Einschränkung des Einkommens- und Versorgungsspielraums zur Folge hat. Daraus resultiert in erster Linie eine konsumtive Ausgrenzung, die wiederum in Einschränkungen aller anderen Spielräume[17] endet (Vgl. Krieger I. 1997:157). Die Hilfeempfänger haben nicht die Möglichkeit spontan und selbstbestimmt zu handeln, denn für Theater, Restaurant etc. fehlen finanzielle Mittel und kostenlose Alternativen geraten angesichts der Tatsache, dass fast alle Energien zur Erduldung und Bewältigung der derzeitigen Lage genutzt werden, aus dem Blickfeld der Betroffenen (Vgl. Krieger I. 1997:157). Durch diesen Umstand entsteht zum einen eine Einschränkung des Dispositions- und Partizipationsspielraums, aber auch des Muße- und Regenerationsspielraums, denn ein Urlaub lässt sich genauso wenig finanziell realisieren, wie z.B. die Teilhabe an gesellschaftlichen Normalitäten (Vereinsmitgliedschaften). Ohne Arbeit und durch die Ausgrenzung aus der Gesellschaft, die sich im wesentlichen durch Arbeit und Leistung definiert, findet zusätzlich eine Umstrukturierung des Lern- und Erfahrungsspielraums statt, was bewirken kann, dass sich der Betroffene, der in der Regel Arbeit als übergeordneten Wert empfindet, sein Selbstwertgefühl verliert, was bis zur völligen Selbstisolation führen kann (Vgl. Krieger I. 1997:157). Des Weiteren kann, allerdings in Verbindung mit der Dauer der Bedürftigkeit, ein ständiger Qualifikationsverlust wie auch eine Verschlechterung des erwerbsrelevanten Verhaltens beobachtet werden.

Angesichts des hohen Stellenwertes von Arbeit ist hier auch die von der Sozialhilfe, in Form von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) angebotene Hilfe zur Arbeit zu bewerten. Ziel dieser Maßnahme soll die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, aber zumindest Unabhängigkeit von der Sozialhilfe sein. Positiv ist hier hervorzuheben, dass ABM- Stellen den finanziellen Spielraum der Teilnehmer erweitern können, insofern als nicht eine Unwirtschaftlichkeit durch entstehende Extrakosten (nicht erstattete Kosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz) besteht. Aber auf jeden Fall wird hier einer Qualifikationsverschlechterung entgegengewirkt sowie das Selbstwertgefühl der Teilnehmer durch die Beschäftigung an sich, aber noch viel mehr durch die vorübergehende Unabhängigkeit von der Sozialhilfe, gestärkt (Vgl. Pollmann B. 1987:154).

Problematisch ist allerdings zu sehen, dass Hilfe zur Arbeit (HzA)- Maßnahmen einerseits durch ihre Befristung und die daraus resultierende drohende erneute Arbeitslosigkeit (Vgl. Krieger I. 1997:161), andererseits durch die nicht zwingende Erreichung von dauerhafter Unabhängigkeit von der Sozialhilfe, für viele Betroffene zur Belastung werden. Denn bei zu geringer Entlohnung in der HzA- Maßnahme kann zwar Anspruch auf Leistungen des AFG bestehen, aber liegt dieser Anspruch unter dem SH-Niveau, hat die Hilfe ihr Ziel eigentlich verfehlt.

Eindeutige Grenzen der Effektivität der Sozialhilfe lassen sich auf jeden Fall deutlich anhand von zwei Phänomenen aufzeigen. Zum einen geht es um die Gruppe von Bedürftigen, die ihren Anspruch auf Hilfe aus Gründen wie Scham, Unkenntnis oder Angst vor dem Bewilligungsverfahren nicht verwirklichen. Man spricht hier von der „Dunkelziffer der Armut“, deren Höhe man auf 30% aller Bedürftigen schätzt (Vgl. Drechsler/ Hilligen/ Neumann 1995:743). Das andere Phänomen beinhaltet die „erlernte Hilflosigkeit“. Darunter sind Hilfeempfänger zu verstehen, „[…]die bereits im Klima des Sozialhilfebezugs aufgewachsen sind bzw. im Sozialhilfemilleu verankert sind“( Pollmann B. 1987:150). Für diese Gruppe wurde laut POLLMANN auch festgestellt, dass sie den Stellenwert von Arbeit nicht einzuschätzen wissen.

5. Abschlussfazit

Abschließend muss hier zunächst gesagt werden, dass es aufgrund des mir zur Verfügung stehenden Umfangs dieser Arbeit nicht möglich gewesen ist, ein wirklich umfassendes Ergebnis zu erzielen. Davon ausgehend, dass allein schon eine Vielzahl von Faktoren zu erarbeiten gewesen ist, nur um dieser Arbeit eine Armutsdefinition zugrunde zu legen, könnte ich mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit bei noch differenzierterer Betrachtung aller für diese Arbeit relevanten Variablen ganze Bände füllen. Die schier endlose Auswahl von Literatur zu diesem Thema scheint dies zu bestätigen.

Keine Rücksicht konnte in dieser Arbeit auf die Differenzierung der zu untersuchenden Gruppe in Bezug auf das Geschlecht sowie auf die Nationalität genommen werden. Des Weiteren wurde hier auf eine weitergehende Darstellung zu den Ursachen der Sozialhilfebedürftigkeit verzichtet, da dies über das Thema hinausgegangen wäre.

Alles in allem kann ich sagen, dass, abgesehen davon, dass die Sozialhilfe aufgrund ihres Nachrangigkeitsgrundsatzes Armutslebenslagen oder allgemeiner gesagt Notlagen prinzipiell zulässt, eine wohlmeinende Zielsetzung verfolgt.

Leider muss hier allerdings darauf hingewiesen werden, dass das System der Sozialhilfe aufgrund der massiven Inanspruchnahme durch Arbeitslose in mehrfacher Hinsicht überfordert ist. So ergibt sich eine Antiproportionalität, wenn aufgrund von Kosteneinsparungen durch die Kommunen immer mehr Menschen mit immer weniger Leistungen.

(Höhe und Umfang) auskommen müssen. Die nächste Problematik geht sicherlich von der Dauer der Sozialhilfeabhängigkeit aus. Schon der 1. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung nennt hier durchschnittliche (!) Bezugdauern von 20 – 27 Monaten. Gerade für die erwerbslosen Hilfeempfänger gestaltet sich das nicht gerade vorteilhaft, wie die Ergebnisse des vorherigen Kapitels zeigen. Da bilden auch vom SH- Träger angebotenen HzA- Maßnahmen nur einen „Tropfen auf den heißen Stein“, wenn man davon ausgeht, dass zur Vermittlung aller bundesweit gemeldeten erwerbslosen Hilfeempfänger rund 1,1 Mio. Arbeitsplätze benötigt werden würden (Vgl. 1. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 1998:83).

Angesicht dieser so schon kaum zu bewältigenden Aufgabe, erscheint es wie blanker Hohn, wenn dann die im Vergleich geringe Zahl von HzA- Maßnahmen dem Rotstift zum Opfer fällt. Wichtig ist ebenfalls, dass die Vermittlung in HzA- Maßnahmen mit einem gewissen Maß an persönlicher Betreuung einhergeht, um den Erfolg dieser zu gewährleisten (Vgl. Pollmann B. 1987:153). Da das Sozialamt aber nicht das Arbeitsamt ist, kann das in diesem Umfang nicht erfolgen.

Ebenfalls ist hier noch die rigide Gewährungspraktik der Sozialämter zu nennen, die zum Ziel hat, durch Abschreckung Kosten zu sparen (Vgl. Drechsler/ Hilligen/ Neumann 1995:744). Bezieht man dies auf die „Dunkelziffer der Armut“ und die vermutlichen Gründe dafür, scheint sich zu mindestens hier ein gewisser Erfolg, allerdings im negativen Sinne abzuzeichnen.

6. Literaturverzeichnis

Bellermann M. (1998): Sozialpolitik. Eine Einführung in soziale Berufe.

Freiburg

Drechsler/ Hilligen/ Neumann (1995) : Gesellschaft und Staat. Lexikon der Politik. München

Hanesch W. (1999): Sozialpolitische Strategien gegen Armut. In: Schmitthenner H./ Urban H.-J. (Hg). Sozialstaat als Reformprojekt Hamburg, 108- 129

Krieger I. (1997): Realitäten der Armut. In: Blöcker A./ Heyder U./ Mangels- Vogt B.(Hg): Beiträge zur Politikwissenschaft. Die Reformfähigkeit von Staat und Gesellschaft., Frankfurt a. M., 155- 166

Krieger I./ Schläfke B. (1987): Bestimmung von Lebenslagen. In: Lompe K.(Hg): Die Realitäten der neuen Armut. Analysen der Beziehung zwischen Arbeitslosigkeit und Armut in einer Problemregion, Regensburg, 97- 118

Krieger I./ Schläfke B./ Pollmann B. (1987): Die mehrdimensionale Erfassung von neuer Armut In: Lompe K.(Hg): Die Realitäten der neuen Armut. Analysen der Beziehung zwischen Arbeitslosigkeit und Armut in einer Problemregion, Regensburg, 9- 18

Lompe K. (HG) (1987): Die Realitäten der neuen Armut. Regensburg

Lompe K./ Roy K.-B. (1987): Perspektiven der Forschung zur neuen Armut. In: Lompe K.(Hg): Die Realitäten der neuen Armut. Analysen der Beziehung zwischen Arbeitslosigkeit und Armut in einer Problemregion. Regensburg, 19- 44

Müller H. (1987): Arbeitslosigkeit- und Berufsbiographie. In: Lompe K.(Hg): Die Realitäten der neuen Armut. Analysen der Beziehung zwischen Arbeitslosigkeit und Armut in einer Problemregion. Regensburg, 119- 144

Markus M. (1987): Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebezug im Raum Braunschweig. In: Lompe K.(Hg): Die Realitäten der neuen Armut.

Analysen der Beziehung zwischen Arbeitslosigkeit und Armut in einer Problemregion. Regensburg, 53- 95

Pollmann B. (1987): Stellenwert von Arbeit. In: Lompe K.(Hg): Die Realitäten der neuen Armut. Analysen der Beziehung zwischen Arbeitslosigkeit und Armut in einer Problemregion. Regensburg, 145- 156

Strang H. (1983- 85): Forschungsbericht zur Sozialhilfe. Struktur- Ursachen- Wirkung unter besonderer Berücksichtigung der Effektivität, Hannover

Stricker C. (2002): Hausarbeit Sozialpolitik. Die Sozialhilfe und ihre Wirksamkeit gegen Armut. Internet: www. Hausarbeiten. de Bundesregierung (1998): 1. Armuts- und Reichtumsbericht Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung (1997): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Wolfenbüttel

Internet: www. Brockhaus. de

Schaubilder I und II veröffentlicht durch das Sozialamt Braunschweig,

Hr. Kadereith

Eigenständigkeitserklärung

Hiermit versichere ich, diese Arbeit eigenständig und unter Inanspruchnahme der im Literaturverzeichnis aufgeführten Mittel verfasst zu haben.

Braunschweig, den 16.05.2003

Anhang

Schaubild I

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Schaubild II

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


[1] „[…]Die Kombination von Einschränkungen in dem Gefüge der Leistungen für Arbeitslose im Rahmen des AFG (Arbeitsförderungsgesetz) in den letzten Jahren mit der Entwicklung der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit, führt dazu, dass mehr und mehr Arbeitslose keine Ansprüche auf Leistungen nach dem AFG haben oder aber Leistungen in so geringem Umfang erhalten, dass das Sozialhilfeniveau unterschritten wird und ein Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe besteht“ (Krieger/ Pollmann/ Schläfke 1987:9).

[2] Es bestehen allerdings unterschiedliche Meinungen darüber, ob es sich hierbei um eine Armutsschwelle oder schon um einen Zustand bekämpfter Armut handelt, denn im 1.Armuts- Reichtumsbericht der Bundesregierung von 1998 wird gesagt, dass „ Sozialhilfebezug fälschlicherweise mit Armut gleichgesetzt“ werde. Die oben genannte Interventionsschwelle (Sozialhilfeniveau) liegt bei etwa 40% der durchschnittlichen Einkommen.

[3] Soziale Lebenslage: „Konzept der Ungleichheitsforschung, das gegenüber älteren Klassen- und Schichttheorien zur vergleichenden Untersuchung der Lebensbedingungen von einzelnen bzw. von Gruppen vielfältigere Dimensionen benutzt als Berufsposition bzw. Einkommen des Haushaltsvorstandes, nämlich Wohnsituation, Bedingungen des Wohnumfeldes, Gesundheit und gesundheitliche Risiken, Schulangebot der Region für die Kinder, Vermögen (Hausbesitz, Spareinlagen, usw.), Bedingungen des Freizeitlebens, Erholungsmöglichkeiten usw. […]“

( www. Brockhaus. de)

[4] Vgl. Heinz Strang, Forschungsbericht zur Sozialhilfe, Sozialhilfebedürftigkeit Struktur- Ursachen- Wirkung unter besonderer Berücksichtigung der Effektivität der Sozialhilfe, Hannover 1983- 85

[5] Laut dem 1.Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung spricht man von Langzeitarbeitslosigkeit bei einer Dauer der Arbeitslosigkeit von 12 Monaten und länger. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen betrug 1998 26,6%.

[6] Vgl. hierzu 1.Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, 1998

[7] Hier sind besonders die Leistungen nach dem AFG angesprochen. Die SH ist in den 60ern, einer Phase der Vollbeschäftigung, eingeführt worden, allerdings übernimmt sie in den letzten Jahren immer mehr die existenzminimale Absicherung von Grundrisiken, insbesondere bei Langzeitarbeitslosigkeit (Vgl. Drechsler/ Hilligen/ Neumann 1995:743).

[8] Neben dem Fürsorgeprinzip existieren noch das steuerfinanzierte Versorgungs-/ Ausgleichsprinzip, aus dem Leistungen wie das Kindergeld, Wohngeld und Bafög hervorgehen, sowie dem beitragsfinanzierten Versicherungs- prinzip, dem die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen ( Krankenversicherung, Pflegever-sicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung).

[9] Das Nachrangigkeits- oder Subsidiaritätsprinzip ergibt sich aus der, im vorhergehenden Absatz angesprochenen Möglichkeit andere Hilfen (Familiensubsidiarität) in Anspruch zu nehmen. Es muss folglich schon eine Bedürftigkeit vorliegen, damit Hilfe gewährt werden kann.

[10] Die Sozialhilfe beinhaltet neben der Leistungskategorie HLU noch die „Hilfe in besonderen Lebenslagen“, die z.B. bei Krankheit oder in Bezug auf die Familienplanung gewährt wird.

[11] Der Eckregelsatz, der dem Haushaltsvorstand gewährt wird, umfasst die Leistungen für die Haushaltsführung, z.B. Strom. Deshalb erhalten alle anderen Haushaltsmitglieder geringere Regelsätze.

[12] Mehrbedarfszuschläge erhalten z.B. Personen, die das 65ste Lebensjahr vollendet haben (20%) oder Alleinerziehende (40- 60%).

[13] Kriterien für Angemessenheit setzen sich aus Quadratmeterzahl der Wohnung, der Anzahl der Haushalsmitglieder, sowie den Heizungskosten und dem generellen Mietpreis zusammen.

[14] Nach dem BSHG §19 heißt es: „(1) Für Hilfesuchende, die keine Arbeit finden können, sollen nach Möglichkeit Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. (2) Wird für den Hilfesuchenden Gelegenheit zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit geschaffen, kann ihm entweder das übliche Arbeitsentgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich einer angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen gewährt werden; […]“ (Pollmann 1987:150)

[15] Mit ist Schwellenproblematik ist die Schwierigkeit gemeint, nach dem Schulabschluss einen Ausbildungsplatz zu finden und nach abgeschlossener Berufsausbildung in den Arbeitsmarkt übernommen zu werden(Vgl. Müller 1987:121)

[16] Unter dem Begriff „beruflicher Spielraum“ sind das Zusammenspiel schulischer und beruflicher Qualifikation, sowie die Verarbeitung erlebter Arbeitslosigkeit in Bezug auf den Aufbau einer Berufskarriere zu sehen (Vgl. Müller 1987:128)

[17] Vgl. ausführlich Kapitel 2.1: Ansätze zur Definition von Armut.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Wirkung und Effektivität von Sozialhilfe gegen Armut
Note
14 Punkte
Autor
Jahr
2003
Seiten
24
Katalognummer
V108208
ISBN (eBook)
9783640064083
Dateigröße
828 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wirkung, Effektivität, Sozialhilfe, Armut
Arbeit zitieren
Alexander Heese (Autor:in), 2003, Wirkung und Effektivität von Sozialhilfe gegen Armut, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108208

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