Die Systeme der Alterssicherung in Deutschland sind im Umbruch. Mit der Rentenreform des letzten Jahres wurde der Grundstein für eine Bewegung weg von der staatlichen, hin zur privaten Eigenvorsorge gelegt. In Deutschland ruht die Altersversorgung bisher auf drei Säulen:
- 1. Säule: Die gesetzliche Rentenversicherung
- 2. Säule: Die betriebliche Altersversorgung (bAV)
- 3. Säule: Die private Vorsorge
Der Versorgungsschwerpunkt lag in der Vergangenheit stets auf der ersten Säule, der gesetzlichen Rentenversicherung. Wie nachfolgend ersichtlich, soll dieses Ungleichgewicht durch die Rentenreform zumindest teilweise beseitigt werden. Die Absenkung des durchschnittlichen Rentenniveaus von 70% auf 67% bei gleichzeitigem Einfrieren des Beitragssatzes bei 22% soll durch eine Stärkung der privaten Vorsorge (Riesterrente) kompensiert werden. Des Weiteren wird eine Vermischung von betrieblicher und privater Vorsorge durch die so genannte „betrieblich organisierte Privatvorsorge“ möglich. Durch die biometrische Entwicklung und der immer kürzer werdenden Spanne der aktiven Lebensarbeitszeit reicht die gesetzliche Versorgung nicht mehr aus. Die vorliegende Arbeit befasst sich im Rahmen der bAV mit einem der klassischen Durchführungswege, der Unterstützungskasse. Die bAV ist die zweite Säule der Drei-Säulen-Theorie. Sie stellt eine freiwillige Sozialleistung des Betriebes gegenüber dem Arbeitgeber dar und ist an ein Arbeits- oder Dienstverhältnis gebunden. Insgesamt ist die Verbreitung der bAV in Deutschland sehr unterschiedlich. Während im verarbeitenden Gewerbe in 1999 68% aller Unternehmen eine bAV für Ihre Mitarbeiter anbieten (dies entspricht 64% der dort Beschäftigten), sind es im Handel nur 32% (dies entspricht 28% der dort Beschäftigten). Auf Unterstützungskassen entfielen dabei mit 21,1 Mrd. Deckungsmittel ca. 7% des Gesamtvolumens der bAV. Neben der Direktzusage mittels Pensionsrückstellungen gehört die Unterstützungskasse nicht zu den im Rahmen des § 10a EStG („Riesterrente“) geförderten Durchführungswegen der bAV (Dies sind die Pensionskasse, die Direktversicherung sowie der neue Durchführungsweg Pensionsfonds.). Trotzdem bietet die Unterstützungskasse auch zukünftig eine ganze Reihe von Vorteilen sowohl für Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Problemstellung
2. Das Konstrukt
2.1. Rechtsbeziehungen und Rechtsstellung der Beteiligten
2.2. Gestaltungsmöglichkeiten
2.2.1. Zusagearten
2.2.2. Pauschaldotierte oder rückgedeckte Unterstützungskasse
2.2.3. Gehaltsumwandlung (Deferred Compensation)
3. Bilanzielle Auswirkungen
4. Steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung
5. Insolvenzsicherung im Pensionssicherungsverein
6. Kapitalanlage
7. Auswirkungen der Rentenreform 2001
8. Fazit
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Seminararbeit verfolgt das Ziel, die Unterstützungskasse als klassischen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vor dem Hintergrund der Rentenreform 2001 zu analysieren und deren Attraktivität sowie rechtliche Rahmenbedingungen zu bewerten.
- Rechtliche Grundlagen und Beteiligtenverhältnisse der Unterstützungskasse.
- Differenzierung zwischen pauschaldotierten und rückgedeckten Varianten.
- Auswirkungen der Rentenreform 2001 auf die betriebliche Altersversorgung.
- Möglichkeiten und Grenzen der Gehaltsumwandlung (Deferred Compensation).
- Bewertung der steuerlichen und bilanziellen Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Auszug aus dem Buch
Rückgedeckte Unterstützungskasse
Schließt die Unterstützungskasse zur Rückdeckung Ihrer Versorgungsleistungen Versicherungsverträge ab, so können die hierfür zu zahlenden Beiträge vom Trägerunternehmen vollständig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Nur diese Finanzierungsform ermöglicht neben einer Auslagerung aller biometrischen Risiken (Tod, Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit) eine periodengerechte Ausfinanzierung der Versorgungsverpflichtungen schon in der Anwartschaftsphase. Den Regelfall der rückgedeckten Unterstützungskasse stellt die kongruente Rückdeckung dar. Hierbei entspricht die garantierte versicherte Leistung der dem Arbeitnehmer von der Unterstützungskasse zugesagten Leistung.
Die Ausgestaltung der Rückdeckungsversicherung hängt von der zugesagten Leistung ab. Ist eine Rentenleistung zugesagt worden, besteht die Rückdeckungsversicherung aus einer Rentenversicherung. Die Absicherung biometrischer Risiken kann zusätzlich durch Invaliden-, Witwen- und Waisenrente vorgenommen werden. Bei Rückdeckung einer Kapitalzusage hingegen erfolgt die Absicherung durch eine Kapitallebensversicherung. Dabei entspricht die Kapitalversicherungssumme dem Nennbetrag der Zusage.
Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist in jedem Falle die Unterstützungskasse, die dann Ihrerseits die Leistungen an den Versorgungsberechtigten weiterreicht. Der Versorgungsberechtigte erhält keinen unmittelbaren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Die Rückdeckungsversicherung ist ausschließlich ein Finanzierungsinstrument für die Unterstützungskasse. Allerdings können Versicherungsanspruch und Versorgungsanspruch inhaltlich übereinstimmen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung und Problemstellung: Beschreibt den Umbruch der Alterssicherungssysteme in Deutschland und die Notwendigkeit privater sowie betrieblicher Vorsorge zur Schließung der Versorgungslücke.
2. Das Konstrukt: Erläutert die historische Entwicklung, die rechtliche Organisation als Unterstützungskasse und die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten der Leistungszusagen.
3. Bilanzielle Auswirkungen: Analysiert die steuerliche Abzugsfähigkeit von Arbeitgeberbeiträgen sowie die Möglichkeiten der Rückstellungsbildung und Rechnungsabgrenzung.
4. Steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung: Untersucht die steuerliche Behandlung von Zuwendungen und Leistungen sowie die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte der Entgeltumwandlung.
5. Insolvenzsicherung im Pensionssicherungsverein: Erläutert den Schutz der Versorgungsanwartschaften für den Fall der Insolvenz des Trägerunternehmens durch den Pensions-Sicherungs-Verein.
6. Kapitalanlage: Diskutiert die Freiheiten und Anforderungen an die Anlage des Kassenvermögens bei fehlender Versicherungsaufsicht.
7. Auswirkungen der Rentenreform 2001: Beleuchtet die Konsequenzen der Reform, insbesondere bezüglich des Entgeltumwandlungsanspruchs und der Übertragbarkeit von Versorgungszusagen.
8. Fazit: Fasst die Vor- und Nachteile der Unterstützungskasse zusammen und bewertet ihre zukünftige Rolle im Gefüge der betrieblichen Altersversorgung.
Schlüsselwörter
Betriebliche Altersversorgung, Unterstützungskasse, Rentenreform 2001, Entgeltumwandlung, Rückdeckungsversicherung, Versorgungszusage, Insolvenzsicherung, Pensionssicherungsverein, Steuerbefreiung, Betriebsausgaben, Gehaltsverzicht, Durchgriffshaftung, Altersvorsorge.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) über den Weg der Unterstützungskasse, insbesondere unter Berücksichtigung der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die Finanzierungswege der Unterstützungskasse, die steuerliche Behandlung, die Absicherung gegen Insolvenz sowie die Auswirkungen der gesetzlichen Rentenreform 2001.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, den Status quo und die Eignung der Unterstützungskasse als Vorsorgemodell für Unternehmen und Arbeitnehmer im Kontext der neuen gesetzlichen Regelungen zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine fachspezifische Analyse, die auf der Auswertung aktueller Gesetzestexte, juristischer Kommentierungen und finanzmathematischer Grundlagen zur Altersvorsorge basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden das Konstrukt der Unterstützungskasse, ihre bilanziellen Vorteile, die rechtliche Ausgestaltung von Leistungszusagen sowie die spezifischen Auswirkungen der Rentenreform 2001 detailliert analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie betriebliche Altersversorgung, Unterstützungskasse, Entgeltumwandlung, Steuerprivileg und Rentenreform 2001 charakterisieren.
Was unterscheidet die pauschaldotierte von der rückgedeckten Unterstützungskasse?
Während die pauschaldotierte Unterstützungskasse ein Reservepolster bildet und in der Anlage frei ist, dient die rückgedeckte Variante durch eine kongruente Versicherung zur Auslagerung biometrischer Risiken und bietet eine direkte periodengerechte Finanzierung.
Warum ist die Unterstützungskasse nach der Rentenreform 2001 für Riester-geförderte Entgeltumwandlung weniger attraktiv?
Da die Unterstützungskasse keinen Rechtsanspruch auf Leistungen gewährt, ist sie nach § 10a EStG nicht als förderfähiger Durchführungsweg für die Riester-Rente anerkannt.
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- Marcel Basedow (Author), 2002, Betriebliche Altersversorgung mit der Unterstützungskasse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10838