EINLEITUNG
In dieser Seminararbeit soll zunächst untersucht werden, in wieweit Elemente und Prinzipien der res publica Romana in heutige republikanische Verfassungen Einzug erhalten haben. Dies werde ich nach einer umfassenden (im wesentlichen deskriptiven) Darstellung der bedeutenden Verfassungsorgane der res publica eigenständig anhand des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland überprüfen.
Meine persönliche Beurteilung wird sich an diesem Ergebnis orientieren.
In der Antike gab es Republiken aristokratischer und demokratischer Prägung. Die Verfassung des republikanischen Roms enthielt demokratische, aristokratische und monarchische Elemente (BERGSTRAESSER 1975, 67-68); dies bleibt im folgenden zu zeigen.
Die Entwicklung zu unserer heutigen Republik- und Staatsform ist geprägt durch die Auseinandersetzung mit den (absoluten) Monarchien in Europa seit der Französischen Revolution von 1789. Im 19. Jh. entwickelte sich eine republikanische Bewegung, die in der Schaffung der republikanischen Staatsform die Vollendung der Volkssouveränität sah.
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Inhaltsverzeichnis
I. E I N L E I T U N G
I.1 Widmung
II. D A R S T E L L U N G DER RES PUBLICA
II.1 Einführung und Problematisierung des Staatsaufbaus
II.2 Die Tugend der Bürger und die Bedeutung für die Republik
II.2.1 Das Volk
II.2.2 Die Nobilität
II.2.3 Der Magistrat
II.2.4 Der Senat
III. V E R G L E I C H ZU HEUTIGEN REPUBLIKFORMEN
III.1 Strukturprinzipien, die in der bundesrepublikanischen Verfassung niedergelegt sind oder in modifizierter Form wiederauftreten und auf denen der res publica beruhen
III.1.1 ...im Vergleich zum VOLK
III.1.2 ...im Vergleich zur NOBILITÄT
III.1.3 ...im Vergleich zum MAGISTRAT
III.1.4 ...im Vergleich zum SENAT
IV. A U S W E R T U N G
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Seminararbeit untersucht, inwieweit Prinzipien und Elemente der römischen Republik (res publica Romana) in moderne republikanische Verfassungsordnungen, insbesondere in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, eingeflossen sind. Ziel ist es, durch einen deskriptiven Vergleich der Verfassungsorgane aufzuzeigen, dass grundlegende Staatsstrukturen wie Annuität, Kollegialität und Immunität bereits in der Antike existierten und bis heute wirken.
- Analyse der römischen Verfassungsorgane (Volk, Nobilität, Magistrat, Senat)
- Gegenüberstellung mit den Strukturprinzipien des Grundgesetzes
- Untersuchung der historischen Kontinuität republikanischer Staatsprinzipien
- Diskussion des Einflusses antiker Staatstheorie auf moderne Republikformen
Auszug aus dem Buch
II.2.3 Der Magistrat
Abgesehen von den meisten Aufgaben, die der Herrscher als oberster Priester gehabt hatte, gingen seine gesamten Vollmachten auf zwei jährlich vom Volke neu zu wählende Beamte, die Konsuln, über, die in ältesten Zeiten nach ihren wichtigsten Aufgaben auch praetores („Herzöge“) oder iudices hießen. Ihre Amtsinsignien erinnerten an die der Könige und unterstrichen ihre umfassende Macht.
Die Beschränkung der königlichen Gewalt lag in der zeitlichen Begrenzung des Amtes auf ein Jahr (Annuität) und in seiner Teilung (Kollegialitätsprinzip). Letztere bedeutete nicht, wie man vermuten könnte, dass die Amtsinhaber nur gemeinsam bzw. bei zahlenmäßig stärkeren Kollegien nur durch Mehrheitsbeschluss ihr Amt hätten ausüben können.
Jeder Kollege („Mitgewählter“) war bei gleichem Rang (par potestas) im Besitz der vollen Amts- und Befehlsgewalt, des imperium, das nach typisch römischer Auffassung von einer einheitlichen Staatsgewalt zivile, militärische und jegliche sonstige Vollmacht, insbesondere auch auf dem Gebiet der Außenpolitik, sowie Rechtssetzung und Rechtsprechung und gewisse religiöse Befugnisse in und außerhalb Roms (Amtsbezirke domi militiaeque / domi forisque) zum Inhalt hatte.
Eine grundsätzliche, strikte Gewaltenteilung, wie sie uns seit Montesquieu für einen freiheitlichen Staat nötig erscheint (in Legislative, Exekutive und Jurisdiktion), gab es nicht, wenn es auch in der Praxis infolge des Kollegialitätsprinzips und der Vermehrung der Beamtenstellen zur Trennung von Zuständigkeiten, Aufgaben und Verwaltungsbezirken provinciae) kam.
Zusammenfassung der Kapitel
I. E I N L E I T U N G: Diese Einleitung legt das Ziel dar, antike römische Staatsprinzipien mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu vergleichen.
II. D A R S T E L L U N G DER RES PUBLICA: In diesem Kapitel werden die zentralen römischen Institutionen Magistratur, Senat, Volk und Nobilität sowie deren zugrundeliegende Tugenden beschrieben.
III. V E R G L E I C H ZU HEUTIGEN REPUBLIKFORMEN: Hier erfolgt die direkte Gegenüberstellung der römischen Organe mit den Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland.
IV. A U S W E R T U N G: Das Fazit stellt fest, dass zahlreiche antike Prinzipien wie Annuität und Kollegialität bis heute die Basis moderner Republiken bilden.
Schlüsselwörter
res publica Romana, Grundgesetz, Republik, Strukturprinzipien, Magistrat, Senat, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Kollegialitätsprinzip, Annuität, Politische Tugenden, Verfassungsgeschichte, Staatsrecht, Nobilität, Volkstribunat
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die historische Kontinuität und den Einfluss römischer Staatsprinzipien auf moderne republikanische Verfassungen, mit einem Fokus auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die thematischen Schwerpunkte liegen auf dem Staatsaufbau der römischen Republik, den politischen Tugenden der Bürger und der vergleichenden Analyse dieser Strukturen mit heutigen Regierungsformen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, nachzuweisen, dass viele heutige Verfassungsprinzipien wie die zeitliche Begrenzung von Ämtern (Annuität) oder die Kollegialität ihre Wurzeln bereits in der römischen Republik haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer umfassenden deskriptiven Darstellung der antiken Verfassungsorgane, die anschließend eigenständig mit den entsprechenden Prinzipien des Grundgesetzes verglichen wird.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Funktionen von Magistrat, Senat, Nobilität und Volk in Rom detailliert beschrieben und strukturell mit den Ämtern und Gewalten der Bundesrepublik Deutschland in Beziehung gesetzt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Res publica, Verfassungsprinzipien, Gewaltenteilung, Kollegialität und Volkssouveränität maßgeblich charakterisiert.
Wie wird das Kollegialitätsprinzip in Rom und der Bundesrepublik verglichen?
Der Autor zeigt auf, dass die römische doppelte Ämterbesetzung politisch weitergehender war als die heutige deutsche Stellvertreterregelung, wobei beide Systeme die Machtkonzentration verhindern wollen.
Welche Rolle spielt die Nobilität im Vergleich zur modernen Ämterlaufbahn?
Während in Rom die Zugehörigkeit zur Nobilität für eine politische Karriere entscheidend war, betont der Autor, dass in der heutigen Bundesrepublik zwar keine aristokratischen Strukturen existieren, jedoch eine faktische Erwartung an politische Erfahrung existiert.
- Quote paper
- Stefan Wagner (Author), 1999, Die Auswirkungen der res publica Romana für die heutigen Strukturprinzipien einer Republik-exemplarisch an der Bundesrepublik Deutschland dargelegt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1083