Hooliganismus - ein Problem der Gesellschaft, ein Problem für den BGS?


Hausarbeit, 2003

34 Seiten, Note: 12 Punkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Lagefeld
2.1 Hooliganismus – Begriff und Historie
2.2 Einteilung der Fans
2.3 Verhältnisse der Fans untereinander
2.4 Lagebild in den Neuen Bundesländern
2.5 Soziologie der Hooligans
2.5.1 Herkunft, Bildung, Beruf und finanzielle Situation
2.5.2 Verbindungen zu anderen kriminellen Milieus
2.5.3 Verbindungen zur rechten Szene
2.5.4 Rolle von Alkohol und Drogen
2.5.5 Ehrenkodex

3. Spezifische Probleme für den BGS
3.1 Provokationen und deren Rückkopplung
3.2 Ausstattungsmängel
3.3 Anhäufung von Mehrarbeitsstunden
3.4 Rechtliche Probleme

4. Bekämpfungsmaßnahmen und Konzepte
4.1 Maßnahmen der Polizei, Justiz und Ordnungsbehörden
4.2 Maßnahmen von Veranstalter und Verein
4.3 Sonstige präventive Konzeptionen
4.4 Möglichkeiten für die Bekämpfung des Hooliganismus für den BGS

5. Möglichkeit der Verbesserung der Zusammenarbeit verschiedener Institutionen im Zusammenhang mit dem Hooligan - Problem
5.1 Zusammenarbeit auf nationaler Ebene
5.2 Zusammenarbeit auf internationaler Ebene

6. Zusammenfassung

7. Anhang
7.1 Tabellen

Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Gewalttätige Auseinandersetzungen im Umfeld von Fußballveranstaltungen, wie sie international als Hooliganismus beschrieben werden, gibt es seit langem. Aus deutscher Sicht ist dieses Thema zuletzt durch die Gewalttaten deutscher Hooligans bei den Fußballweltmeisterschaften in Frankreich 1998 wieder besonders in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt.

Woche für Woche reisen hundertausende Fußballfans mit der Bahn zu den Spielen ihrer Vereine. Dadurch kommt der Bundesgrenzschutz in seiner Funktion als Bahnpolizei direkt mit dem Problem des Hooliganismus in Berührung. Daneben werden die BGS – Einsatzabteilungen oft bei Fußballeinsätzen zur Unterstützung der Landespolizei eingesetzt, wodurch ein weiterer Schnittpunkt des Handels des BGS mit dem Hooliganismus besteht.

In den Nachfolgenden Erläuterungen möchte ich nun diskutieren, ob dieses Problem ein schwerwiegendes Problem für den BGS und seine Aufgabenwahrnehmung darstellt.

Im Rahmen dessen soll erläutert werden, ob die bestehenden Lösungsmöglichkeiten und Bekämpfungskonzepte ausreichend sind und welche Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen die beste Wirkung entfalten.

Zusätzlich dazu werden neue Lösungsansätze und Möglichkeiten zum Umgang mit dem Hooliganismus für den BGS beschrieben.

Als weiteres Problem soll geklärt werden, ob die Zusammenarbeit der an den Fußballeinsätzen beteiligten Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene ausreicht und welche Verbesserungs-möglichkeiten es hier noch gibt.

Es wird im folgenden so vorgegangen, daß zunächst das Lagefeld ausführlich vorgestellt und beschrieben wird. Danach werden auf Basis dessen die genannten Probleme diskutiert.

Besondere Bedeutung wird in diesen Abhandlungen das Hooligan – Problem in den Neuen Bundesländern haben, da es hier einige spezifische Unterschiede zum Hooliganismus in den Alten Bundesländern gibt. Dazu wird als Beispiel besonders auf den Bereich Halle/Leipzig eingegangen. Auch verwendete Zahlen und Statistiken stammen zu einem großen Teil von den dortigen BGS – Inspektionen und Polizeipräsidien.

2. Lagefeld

2.1 Hooliganismus - Begriff und Historie

Die Herkunft des Begriffes „Hooligan“ ist nicht eindeutig geklärt. Jedoch meinen viele Experten und Mitglieder der Szene, daß er aus dem Englischen übernommen sei.

Dort soll er von der irisch-stämmigen Arbeiterfamilie „Houlihan“ abgeleitet worden sein, welche sich zum Ende des 19.Jahrhunderts unter ihrem Oberhaupt „Patrick Houlihan“ durch zahlreiche besonders rauh geführte Schlägereien in London einen berühmt–berüchtigten Namen machte[1].

Der Name selbst wird aus dem Englischen ins Deutsche mit „Radaubruder“, „Lümmel“ oder „Rowdie“ übersetzt.

Von Gewalt unter Zuschauern im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen wird schon seit den Anfängen des Sports im Altertum berichtet. Im 20.Jahrhundert nun traten diese Auseinandersetzungen besonders im Zusammenhang mit Fußballspielen auf. Dieses Phänomen wurde in seiner typischsten Form, nämlich der aggressiven Auseinandersetzung unter Gruppen gewaltbereiter junger Männer, als Hooliganismus bezeichnet.

Jährlich besuchen etwa 10 – 12 Millionen Fans die Spiele der 1. Fußballbundesliga. Davon sind z. Zt. 3500 – 4000 Personen als gewalttätige Fans(Hooligans) bekannt. Jedoch muß bei der Bewertung dieser Personen zwischen den eigentlichen Hooligans und zwischen gewaltbereiten Problemfans unterschieden werden.

Letztere bewegen sich bei Fußballspielen im engeren Umfeld der Hooligans und wirken bei auftretenden Auseinandersetzungen oft spontan und dabei jedoch zum Teil mit großer Brutalität mit. Meist geschieht diese Mitwirkung unter erheblichen Alkoholeinfluß.

Zwischen den verschiedenen Hooligan - Gruppen gibt es starke regionale Unterschiede, auf welche später noch näher eingegangen wird[2].

Beim Hooligan – Phänomen handelt es sich oft um Gewalttaten von in Gruppen auftretender Männer im Alter von 15 – 35 Jahren, die sich gegen ähnlich motivierte Gegner richten und spontan oder organisiert im Kontext mit Fußballspielen stattfinden.

Die äußere Erscheinung der Hooligans ist meist durch das Tragen von teuerer Markenkleidung in Verbindung mit einem gepflegten persönlichen Erscheinungsbild gekennzeichnet, was eine Art Deckung in der Anonymität mitbringen soll.

Oft wird auch eine Glatze getragen, wodurch leicht dazu verleitet wird die Gruppen dem rechtsextremistischen Milieu zuzuorden. Dies wird auch durch das oftmalige skandieren rechter Parolen gefördert.

Allerdings dient dieses Auftreten meist nur einen Zweck, nämlich den Gegner zu provozieren. Dagegen spricht auch, daß sich seit Neustem auch ausländische Mitbürger den Gruppen anschließen.

Auch achten Hooligans sehr auf ihre sportliche Kondition, den der Hooligan - Alltag besteht aus „Draufgehen und „Wegrennen“[3] und damit verbunden mit längeren Joggingläufen.

Besonders verstärkt trat das Hooligan – Phänomen in verschiedenen Ländern in den letzten Jahrzehnten des 20.Jahrhunderts und den ersten Jahren dieses Jahrhunderts auf.

So ist hier vielen besonders die Katastrophe im Brüsseler Heyselstadion (1985) beim Spiel Juventus Turin – FC Liverpool im Gedächtnis geblieben, welche vielen Menschen das Leben kostete.

Auch in Deutschland kam es seit Mitte der 80ziger Jahre verstärkt zu solchen Ereignissen, welche zwar nicht die Tragweite der „Heyselkatastrophe“ haben, aber einen Anstieg klar belegen. Hier sind als Beispiel die Ausschreitungen während den Europameisterschaften 1988 in Deutschland zu nennen, bei denen sich wieder einmal niederländische, englische und deutsche Hooligan - Gruppen als die Berüchtigtsten erwiesen.

Auch war nach der Wiedervereinigung 1990 ein erneuter Anstieg festzustellen, weil sich dadurch auch eine Bühne für die schon vor der Wende aktiven „Rowdiegruppen“ der ehemaligen DDR bot.

Dies wirkt sich noch teilweise bis heute aus, da es lange dauerte bis man in den Neuen Bundesländern geeignete Interventionsstrategien aufbauen konnte.

Besonders in den Focus der Öffentlichkeit rückte das Hooligan – Problem in näherer Vergangenheit durch die Vorfälle bei der WM 98 in Frankreich, als der französische Polizist Nivel von deutschen Gewalttätern fast zu Tode geprügelt wurde, was nicht nur hierzulande zu einer verstärkten Suche nach Lösungsalternativen für dieses Problem führte.

Dies wurde noch verstärkt durch zahlreiche Ausschreitungen in den Jahren 1999 und 2000 (z.B. 1999 in Rotterdam und Offenbach[4], 2000 Istanbul und Kopenhagen), bei denen es neben Toten und Verletzten auch zu zahlreichen Beeinträchtigungen des Fußballsportes kam, welche sich besonders in Absagen und Abbrüchen gewaltbedrohter Spiele zeigten.

Ein weiteres Phänomen, welches in den letzten Jahren verstärkt beobachtet wird, ist die Tatsache, daß die Hooligans ihre Auseinandersetzung ins Umfeld von Sportveranstaltungen verlagern, und es nicht mehr direkt in oder am Stadion zu Auseinandersetzungen kommt. Dies wird mit der Stärke der Sicherheitsmaßnahmen an diesen Lokalitäten begründet. Deshalb wandern die Hooligans auch zunehmend in die weniger gesicherten Stadien der 3. Liga ab.

2.2 Einteilung der Fans

Neben den gewalttätigen Problemfans und Hooligans gibt es natürlich auch Fans, welche ohne eine Gewaltmotivation ins Stadion gehen um einfach nur Fußball zu schauen.

Diese Fans sind für das polizeiliche Vorgehen eher unproblematisch. Es gilt aber diese friedlichen Anhänger vor den gewalttätigen Fans zu schützen.

Um nun einen möglichst effektiven Schutz zu gewährleisten, ist es nötig alle in den Stadien in Erscheinung tretenden Fan - Gruppen zu unterteilen.

Die Polizei und der BGS haben auf Grundlage der Untersuchungen des Soziologen Pilz eine Einteilung in die drei Kategorien A, B und C gewählt[5].

Unter A - Fans versteht man die ausschließlich am Sport orientierten friedfertigen Anhänger. Sie kennzeichnet ein Vermeidungsverhalten gegenüber riskanten Situationen. Sie pflegen einen festen Kontakt zu ihrem Verein und distanzieren sich vom sogenannten Problemfan. Nur vereinzelte situationsabhängige verbale und physische Aggressivitäten lassen sie manchmal sicherheitsrelevant in Erscheinung treten, was sie jedoch nicht zu einem Sicherheitsproblem macht. Sie sind am „Fair Play“ orientiert und wollen einfach nur ein „gutes Spiel sehen“. Diese Gruppierung macht etwa 90% der Stadionbesucher aus und ist gut an Fan - Kleidung und Fan - Utensilien zu erkennen. Diese Fan - Gruppe gilt es vor den gewalttätigen Fans zu schützen.

Unter B – Fans versteht man den gewaltgeneigten Fan, der sich bei Gelegenheit und dies meist unter starken Alkoholeinfluß an aggressiven Auseinandersetzungen beteiligt. Es besteht ein überwiegendes Interesse am Spielverlauf und eine enorm starke Bindung an den Verein. Deshalb ist ihre Stimmungslage und damit verbundene Gewaltbereitschaft in starkem Maße vom Spielausgang und Auftreten der gegnerischen Fans abhängig. Erkennbar ist diese Gruppe an der stark ausgeprägten Bekleidung mit Fan - Utensilien und der Verwendung eigener Embleme und Insignien.

Sie werden deshalb auch als „Kuttenfans“ bezeichnet und sind die wahren „Stimmungsmacher“ im Stadion. Diese Fans rekrutieren sich vorwiegend aus den unteren sozialen Schichten[6].

Unter C – Fans versteht man den gewaltbereiten, gewalttätigen und erlebnisorientierten Fan. Für sie ist die Suche nach Anregung das Hauptmotiv zum Fußball zu gehen. So ist hier das Spiel eher zweitrangig. Was zählt ist die gewalttätige Konfrontation, meist mit Gleichgesinnten. Diese Randale finden fast ausschließlich um Umfeld des Stadions und auf den Reisewegen statt. Die Vereine dienen eigentlich nur der Abgrenzung zu anderen „Hools“ und um Verbündete zu finden und Koalitionen einzugehen. Hooligans stammen vor allem aus dieser Gruppe. Die C - Fans stammen aus allen sozialen Schichten. Die genaue Charakterisierung ist jedoch regional wie international unterschiedlich. Nur etwa 1% der Stadionbesucher sind C – Fans, was aber nicht daran ändert, daß sie das größte Sicherheitsrisiko darstellen.

Ob es sinnvoll ist die Fans in diese 3 Kategorien einzuteilen ist sehr umstritten. Hier gibt es regional große Meinungsunterschiede[7]. Hauptstreitpunkt ist hier, dass die Kategorien B und C sehr „schwammig“ und deren Übergänge fließend sind. Dies hat zur Folge, dass es schwer ist den gewaltgeneigten Fan genau zu unterscheiden und in seinen Erscheinungsformen und Stufen voneinander abzugrenzen.

An einer solchen Differenzierung der Hooligan - Szene hat sich van Limbergen versucht[8].

Auch er unterscheidet 3 Gruppen. Zum einen den „Harten Kern“, welcher sich aus jungen Männern zwischen 18 und 23 Jahren bildet. Diese sind meist strafrechtlich auffällig, tragen kaum Fan - Kleidung und konsumieren kaum Alkohol. Sie planen die Auseinander-setzungen und reagieren auf polizeiliche Strategien. Um diesen Harten Kern scharrt sich eine Gruppe von „Inszenierern“. Sie sind meist unter 20 Jahre und selten strafrechtlich auffällig. Sie suchen Anschluß an den Harten Kern und deren Anerkennung, weshalb sie bei Auseinandersetzungen meist die Ersten sind. Die dritte Gruppe sind die Mitläufer, welche zwar den Harten Kern verbal unterstützen, jedoch die Einbeziehung in körperliche Auseinandersetzungen vermeiden.

2.3 Verhältnisse der Hooligans untereinander

Ob, bei welchen Spielen und in welcher Intensität es zu Ausschreitungen zwischen Hooligan - Gruppierungen kommt richtet sich nach den jeweiligen Verhältnissen der Hooligan – Gruppen der jeweils spielenden Vereine. Diese ergeben sich nach regionalen, historischen oder sozialen Gesichtspunkten. So kann zwischen den Gruppen entweder Feindschaft, Rivalität, Koalition oder ein Neutrales Verhältnis bestehen.

Besteht Feindschaft zwischen 2 Gruppen, so ist ohne Hinzutreten weiterer Umstände sofort beim Zusammentreffen mit gewalttätigen Ausschreitungen zu rechnen.

Bei Rivalität suchen die Hooligans die Auseinandersetzung am Spieltag. Ihr geht jedoch rituelles Gehabe und Provokation voraus. Außerdem müssen Kräfteverhältnisse stimmen und Polizeiliche Kräfte dürfen nicht zu präsent oder stark sein.

Herrscht eine Koalition, so unterstützen sich Anhänger zweier oder mehrerer Vereine gegenseitig grundsätzlich, oder nur gegen Anhänger bestimmter anderer Vereine.

Bei einem Neutralen Verhältnis sind die Anhänger weder befreundet noch verfeindet. Beim Zusammentreffen sind jedoch Auseinandersetzungen nicht auszuschließen.

Die zwischen den Hooligan – Gruppen bestehenden Verhältnisse sind jedoch nicht deckungsgleich mit denen zwischen den jeweiligen „Kuttenfans“.

2.4 Lagebild in den Neuen Bundesländern

Wie schon Eingangs erwähnt gibt es in der Bundesrepublik etwa 3500 bis 4000 Hooligans, wovon bei einer prozentualen Gewichtung der Vereine und Spiele der größere Anteil davon in den Neuen Bundesländern ansässig ist.

Der in den Neuen Bundesländern auftretende Hooliganismus weißt einige Unterschiede und veränderte Merkmale im Gegensatz zum Hooligan - Phänomen in den Alten Bundesländern auf.

Diese Unterschiede sind größtenteils auf die Historie und die soziale Situation in den Neuen Bundesländern zurückzuführen.

Die Hooligans in den Neuen Ländern gelten so beispielsweise als kompromißloser und gefährlicher, verwenden jedoch seltener Waffen. Es wird in den Neuen Bundesländern von mehr abgesprochenen Fights berichtet. Diese Merkmale deuten darauf hin, dass der „Ost – Hooliganismus“ stark dem Stadium der 80ziger Jahre in der Alten BRD ähnelt[9].

Außerdem sollen sie der Polizei weniger negativ gegenüberstehen als die Hooligans der Alten Bundesländer[10]. Dieses Phänomen wird jedoch darauf zurückgeführt, daß die „Ost – Hools“ der Polizei mehr aus dem Weg gehen und somit weniger Kontrollerfahrung haben. Ein weiterer Grund könnte deren rechtsorientierte „Law and Order – Einstellung“ sein.

Oftmals werden die Ost – Hooligans mit Skinhead - Gruppen gleichgesetzt. Dagegen verwehren sich sowohl Angehörige der Szene, als auch szenekundige Beamte sehr stark. Jedoch ist eine Verbindung zur rechten Szene nicht zu leugnen, was die auftretenden Straftaten bei Fußballagen zeigen. So kam es z.B. im Bereich des BGS – Amtes Halle im Jahre 2001 allein zu 5 Fällen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, sowie zu 3 Fällen der Volksverhetzung – allein im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich während Fußballagen[11].

Weitere in den Zusammenhang typisch auftretende Straftaten im Aufgabenbereich des Bundesgrenzschutzes sind Beleidigungen, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Landfriedensbrüche, Erschleichen von Leistungen, Bedrohungen, Raub, gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr, Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Auch kommt es oft zu Fällen des Verstoßes gegen ein Aufenthaltsverbot für bekannte Sportgewalttäter, worauf später noch näher eingegangen wird[12].

Betrachtet man die Größen der einzelnen Szenen in den Neuen Bundesländern, so stellt man fest, dass die Hooligans des BFC Dynamo Berlin und des FC Hansa Rostock die zahlenmäßig Stärksten sind und auch im Bundesvergleich zur Spitze zählen. Berüchtigt sind hier auch die Hooligan – Gruppen der sächsischen Vereine Dynamo Dresden, FSV Zwickau und Chemnitzer FC, welche bei Überregionalen „Fights“ eine Koalition bilden.

Eine weitere Szene, die in den kommenden Jahren mehr und mehr Bedeutung haben wird, ist die des FC Energie Cottbus. Diese ist jedoch durch die noch junge Profizugehörigkeit der Cottbuser erst noch im Entstehen.

Im Schwerpunktbereich meiner Hausarbeit, dem BGS – Amt Halle, sind besonders die beiden Leipziger Vereine FC Sachsen Leipzig und VfB Leipzig zu nennen, wovon die „VfB – Hools“ als sehr berüchtigt gelten. Jedoch werden in Leipzig direkt bei den Fußballspielen die Störungen kaum von Hooligans ausgelöst, eher vom jugendlichen Fußballfan. Bei diesen Problemfans kommt es mehr und mehr zu Überschneidungen mit der Skinhead – Szene. Die eigentlichen Hooligans sind trotz ständiger Versuche der politischen Einflussnahme nicht rechts orientiert, sondern brüllen rechte Parolen eher aus „Dumpfbackigkeit“ mit. Die Szene besteht aus 4-5 Anführern, die schnell eine Gruppe von 40-60 Mitgliedern aktivieren können. Ein großer Teil davon ist auch in anderen Bereichen strafrechtlich auffällig. Eine Verrohung der Sitten bei den „Fights“ ist festzustellen. Als Besonderheit ist die historische Rivalität der beiden Leipziger Vereine zu nennen, welche besonders im Umfeld der Lokalderbies regelmäßig zu starken Auseinandersetzungen der beiden Hooligan - Gruppen führt[13].

Genaue Zahlen zu den Szenengrößen sind im Anhang der Tabelle 2 zu entnehmen.

2.5 Soziologie der Hooligans

2.5.1 Herkunft, Bildung, Beruf und finanzielle Situation

Um effektive Maßnahmen gegen Hooligan – Kriminalität treffen zu können, muß auch untersucht werden mit wem man es bei den Hooligans überhaupt genau zu tun hat. Dabei spielt neben dem Beruf, der Bildung und der finanziellen Situation auch die Herkunft eine Rolle.

Nach Meinung aller Experten rekrutieren sich Hooligans in Deutschland aus allen sozialen Schichten.

Dies trifft nicht auf alle Staaten zu. So kommen in England, was im übrigen für deutsche Hooligans als Vorbild in dieser Hinsicht dient, die Anhänger des Hooliganismus eher aus den unteren sozialen Schichten der Arbeiterklasse. Dies ist besonders mit der dort vorherrschenden gewaltbereiten und körperlich orientierten Mentalität zu begründen.

In Deutschland wird jedoch die Herkunftsfamilien als durchschnittlich vermögend eingestuft.

Eines ist jedoch überall gleich: Der Reiz, den aggressiven Drang in der Gruppe gemeinsam auszuleben. So üben das Erleben der Gruppenzugehörigkeit, die eindrucksvollen Rituale der Masse und die latente und offene Aggression gegenüber Gleichgesinnten besonders auf Kinder und Jugendliche, denen es zuhause an Zuwendung und Anerkennung fehlt, eine enorme Anziehung aus.

Das erklärt auch das niedrige Einstiegsalter, welches bei 13 – 18 Jahren liegt.

Hinsichtlich der Herkunftsfamilien ist noch festzustellen, daß die der Hooligans verglichen mit denen der Problemfans hinsichtlich der finanziellen Situation und Belastung deutlich besser dastehen. Deshalb könnte man das Hooligan – Problem bei einseitiger Betrachtung auch mit der von vielen propagierten deutschen Wohlstandsgesellschaft in Verbindung setzen[14].

Nach Meinung vieler Soziologen spielen aber zu einem großen Teil auch Erziehungsfehler in den Herkunftsfamilien der Hooligans eine große Rolle. Diese sollen letztendlich ursächlich für die späteren Verfehlungen sein.

Bei den Hooligan – Szenen in den Neuen Bundesländern ist die Situation jedoch etwas differenzierter zu betrachten.

Hier ist die Gewaltausübung bei Fußballspielen oftmals als Ventil für den Frust einer verfahrenen und ungenügenden sozialen Situation zu sehen. Besonders in den jüngeren Bevölkerungsschichten herrscht hier stark die Situation vor, arbeitslos zu sein, und nur selten Hoffnung auf einen Ausweg daraus zu haben. So ist das gemeinsame Gruppenerlebnis beim Fußball hier sehr gewichtiger Lebensinhalt, welcher gleichzeitig dem Frustabbau dient.

Dies trifft jedoch nicht auf alle Hooligan - Gruppen der in den Neuen Bundesländern zu. Auch hier gibt es den Hooligan, der mit dem „klassischen“ der Alten Bundesländern vergleichbar ist.

Dies zeigt sich besonders in der beruflichen Stellung. Diese ist als durchschnittlich bis gut zu beurteilen. So sind hier sehr „bodenständige“ Berufe, wie Handwerker oder Installateure charakteristisch.

Danach richtet sich auch die finanzielle Situation der Mehrzahl der Hooligans. Diese wäre eigentlich ganz gut, wird jedoch durch die hohen fußballspezifisch anfallenden Kosten (Zugfahrten, Eintrittskarten, etc.) sehr stark strapaziert. Diese Kosten fallen bei den „finanzschwächeren Ost – Hooligans“ nicht so stark ins Gewicht, weil hier meist Spiele der 3. und 4. Liga besucht werden, wodurch auch die zu überwindende räumliche Distanz geringer ist.

Ein weiterer interessanter Faktor ist die erlangte Schulbildung der gewalttätigen Fans. So ist hier besonders in den Neuen Bundesländern ein hoher Anteil an mittleren Schulabschlüssen festzustellen. Eine Studie ergabt, dass etwa 10% der dabei untersuchten Hooligans die Hochschulreife besitzen, etwa 45% die Mittlere Reife, etwa 35% den Hauptschulabschluß und 10% gar keinen Abschluß besitzen[15].

2.5.2 Verbindung zu anderen kriminellen Milieus

In Hooligan - Kreisen bestehen nur zum Teil Überlappungen mit anderen kriminellen Milieus. Hier sind die besonders Türsteher – und Zuhälterszene hoch anzusiedeln.

Dies beweist auch eine Studie[16], in der untersucht wurde in welchen Delikten ohne Fußballbezug Hooligans verurteilt wurden. Dabei stellte sich heraus, daß besonders oft Delikte wie Körperverletzungen, Raub sowie räuberische Erpressung Gegenstand von Verhandlungen waren, was wiederum auf die oben beschriebenen Szenen hindeutet. Diese Verbindungen zu solchen Milieus sind jedoch meist Einzelfälle und betreffen nicht die Masse der Hooligans.

2.5.3 Verbindungen zur Rechten Szene

Das oftmals auftretende Klischee, daß Hooligans auch der rechtsradikalen Skinhead - Szenen zuzuordnen sind, ist, wie schon angesprochen, nicht haltbar.

Zwar ist eine autoritär – nationalistische Einstellung festzustellen[17], jedoch betätigen sich Hooligans nicht politisch. Häufig wird von politischen Einflussnamen aus dem rechtsradikalen Lager berichtet. Diesen wurde sich jedoch regelmäßig widersetzt und sich grundlegend dagegen ausgesprochen.

Überlappungen mit der Rechten Szene sind jedoch im Gegensatz dazu bei den B – Fans nicht ausgeschlossen, was sich besonders in den Neuen Bundesländern zeigt.

2.5.4 Rolle von Alkohol und Drogen

Alkohol- und Drogenkonsum werden bei den Hooligans nicht als bedeutend anzusehen. Zwar kommt es auch hier zu Alkoholkonsum, doch ist dieser nicht wie bei den B – Fans auslösender Faktor für Gewalttaten.

Den „Kick“ holen sich die Hooligans über den hohen Adrenalin – Ausstoß unmittelbar vor und während den „Fights“. Nicht selten wird von Beteiligten nur noch von dem „Weißem im Auge“ gesprochen, was die Hooligans nur noch bedingt aufnahmefähig und ansprechbar macht. Gerade dies bezeichnen viele Hooligans als ihre einzige „Droge“. Dieses entstehende Hochgefühl ist für die Hooligans eine entscheidende Motivation zum Kampf. Ein Beleg dafür ist auch die folgende Aussage eines 21jährigen „Hools“ (Technikstudent)[18]: „Naja, das hört sich blöde an, wenn ich sage, ich fahr dahin, um mich zu schlagen. Na klar fährt man deshalb hin, aber da is` einfach n` feeling, da wird `ne Athmosphäre aufgebaut, und die ist geil.“

2.5.5 Ehrenkodex

In der Hooligan - Szene besteht ein selbst auferlegter Ehrenkodex[19]. Dieser besagt, daß Fights nur ohne Waffen durchgeführt werden, kein Nachschlagen und kein Nachtreten erlaubt ist, es keinen Kampf gegen zahlenmäßig unterlegene Gegner gibt, auf Anzeigenerstattung verzichtet wird, mit der Polizei nicht kooperiert wird, und daß Unbeteiligte nicht beeinträchtigt werden. Desweiteren ist bei den Spielen der Deutschen Nationalmannschaft ein sogenannter „Burgfrieden“ vereinbart.

Dieser Ehrenkodex muß aber differenziert betrachtet werden. So wird berichtet, daß dieser Kodex bei spontan stattfindenden Auseinandersetzung, wie sie in den letzten Jahren durch die verstärkten Sicherheitsmaßnahmen die Regel sind, kaum beachtet wird. Besonders die „Junghools“ und Mitläufer haben zur Brutalisierung der Kämpfe beigetragen, indem sie sich beispielsweise gegen das eigens auferlegte „Bewaffnungsverbot“ widersetzen oder bei den „Fights“ auf schon geschlagene Gegner eintreten oder einschlagen. Als Waffen werden meist Alltagsgegenstände, wie Regenschirme, Steine, Latten, Flaschen oder Baseballschläger benutzt. Bei Befragungen[20] wird von Hooligans selbst berichtet, daß sich in den letzten Jahren kaum noch an den „Ehrenkodex“ gehalten wird.

Gerade das Wirken der Polizei „zwischen den Fronten“ läßt diese Gewaltzunahme zur konkreten und dauerhaften Gefahr für die eingesetzten Beamten werden, der es mit Konzepten zur Problemlösung zu begegnen gilt.

3. Spezifische Probleme für den BGS

Neben den schon in Kapitel 2 geschilderten Problemen (z.B. hohe Gewaltschwelle), die dieses Lagefeld mit sich bringt, ergeben sich einige spezifische Problemstellungen für die Beamten des Bundesgrenzschutzes

Diese betreffen rechtliche, einsatztaktische, organisatorische wie mentale Aspekte.

3.1 Provokationen und deren Rückkopplung

Ebendieser mentale Aspekt wird von den meisten kaum wahrgenommen, ist aber von enormer Bedeutung. Der Einsatz selbst ist schon eine starke Stressituation für die Beamten. Zu dieser „normalen“ Einsatzsituation kommen oft noch verbale Anfeindungen und Provokationen. So wird die aggressive Stimmung der Hooligans während der Auseinandersetzung und der meist alkoholisierten Problemfans auf den Bahnhöfen auf die eingesetzten Beamten übertragen.

Oftmals wird davon berichtet, daß es von Seiten der PVB dann zu negativen Rückkopplungen und Erwiderungen kommt. So stärken diese die aggressive Stimmung beispielsweise durch rituelles Stockschlagen auf Schutzschilder und eigenen Sprechchören gegen die Problemfans und Hooligans. Dadurch machen sie sich automatisch zu Konfliktgegnern und werden als der „Dritte Mob“ angegriffen.

Solchen Verhaltensformen der eingesetzten Beamten wird schon seit einigen Jahren mittels Gemeinschaftsunterrichten Seminare, Belehrungen oder Task - Lehrgängen versucht entgegenzuwirken. Diese sind jedoch nicht auf die Konfliktlösung bei Fußballeinsätzen ausgelegt, sondern dienen viel mehr der alltäglichen Polizeiarbeit. Somit fehlt es hier noch an adäquaten Problemlösungstechniken.

3.2 Ausstattungsmängel

Ein weiteres Problem für den BGS im Umfeld von Fußballeinsätzen sind die teilweise vorherrschenden Mängel in der Einsatzausstattung. Dies betrifft nicht auf die zur Verstärkung der eigenen Dienststellen oder zur Unterstützung der Landespolizei eingesetzten Einsatzkräfte der BGS - Abteilungen zu. Jedoch sind besonders im Bereich der Bundesgrenzschutzinspektionen mit bahnpolizeilichen Aufgaben die Ausstattungen nach AN – BGS noch nicht zu 100% den tatsächlichen Bedürfnissen angepaßt. So ist es gerade in den Bahnhöfen der Neuen Bundesländer(z.B. Leipzig) oft zu beobachten, daß bei den an den Wochenenden stattfindenden Fußballspielen BGS – Beamte Fanbegleitungen statt in Körperschutzausstattung in normaler Tagesdienstkleidung(in MZA oder gar in Hemd und besserer Diensthose) durchführen[21].

Diese noch bestehenden Ausstattungsmängel schlagen sich dann auch auf das Auftreten der Beamten gegenüber den Problemfans und Hooligans nieder, welches aus Angst um die eigene körperliche Unversehrtheit nicht sonderlich selbstsicher und bestimmt ist.

3.3 Anhäufung von Mehrarbeitsstunden

Durch die Vielzahl von Fußballeinsätzen und dem damit verbundenen Kräfteerfordernis an den Wochenenden, entsteht als Nebeneffekt eine Vielzahl an Mehrarbeitsstunden[22].

Diese Masse an solchen Einsätzen führt in Teilen zu einer Überlastung einiger zur Unterstützung und Verstärkung eingesetzter Abteilungen. Eine solche Überlastung entsteht besonders durch die angesprochenen Mehrarbeitsstunden, welche an anderen Tagen in Form von Dienstausgleich abgebaut werden müssen. An diesen Tagen fehlen nun die Beamten und stehen nicht für andere Einsätze zur Verfügung.

Jedoch ist auch in diesem Bereich das Problem für die einzeldienstlich gegliederten Bundesgrenzschutzinspektionen im bahnpolizeilichen Bereich größer, da hier an den Wochenenden meist eine zusätzliche Dienstgruppe allein für den Einsatzabschnitt Fußball in den Dienst muß. Dies führt wieder zu einer Anhäufung von Mehrarbeitsstunden, welche wiederum im normalen Regeldienst dieser Dienstgruppen abgegolten werden muß. Dadurch wird es schwer die vorgeschriebenen Mindeststärken zu halten, ohne daß Beamte diese „Überstunden“ vor sich her schieben. Zwar hat man sich darauf schon an den meisten Orten mit einer Modifizierung des Schichtsystems auf die Fußballeinsätze eingestellt, doch kommt es wegen des hohen Kräftebedarfes immer wieder zu „unerwarteten Mehrarbeitsstunden“[23].

Besonders im Hinblick auf das in diesem Lagefeld bestehende Sicherheitsrisiko bei der WM 2006 muß das Problem der Überlastung beachtet werden.

3.4 rechtliche Probleme

Die Bewältigung von Fußballeinsätzen im bahnpolizeilichen Bereich bringt gewisse rechtliche Problemstellungen mit sich, die im folgenden nur angesprochen und nicht abschließend behandelt werden.

Der Bundesgrenzschutz ist nur auf dem Gebiet der Bahnanlagen zum Schutz von Betrieb, Anlagen und Benutzer der Bahn zuständig (§3BGSG).

Das bedeutet, daß sich die an den Wochenenden mit der Bahn reisenden Fußballfans auf dem Gebiet landespolizeilicher Zuständigkeit befinden, sobald sie den Bahnhof verlassen haben.

Durch diesen Aspekt entstehen einige kleinere Hindernisse. Aus präventiver Sicht kann es zum Beispiel problematisch sein, wenn mangels vorheriger Absprache oder Kommunikationsproblemen keine Kräfte der Landespolizei vor dem Bahnhof zur Verfügung stehen, welche die Fans dann übernehmen.

In solchen Situationen kommt es meist dazu, daß die eigenen BGS – Beamten die Fan – Maßen noch bis direkt vors Stadion begleiten[24], um Ausschreitungen durch eine Wartezeit im Bahnhof zu vermeiden.

Dabei bewegen sich die Beamten sowohl außerhalb ihrer örtlichen als auch ihrer sachlichen Zuständigkeit und sind so nur eilzuständig.

Solchen Kommunikationsmängeln wird aber insbesondere schon von den Ländern mittels Konzeptionen und Rahmenrichtlinien für die Zusammenarbeit mit dem BGS entgegen gewirkt[25].

Auch beim repressiven Handeln des BGS bei Fußballeinsätzen können sich Probleme ergeben. So ist auch hier wieder das Szenario zu nennen, bei dem BGS – Beamte die Fans noch mangels Landespolizeikräften vom Bahnhof bis zum Stadion begleiten. Wenn im Rahmen dessen aus der Masse der Fans heraus beispielsweise von Hooligans Straftaten verübt werden, so stellt sich die Frage, wer für deren Verfolgung zuständig ist. Der Bundesgrenzschutz kann hier nur eilzuständig sein und erste Maßnahmen treffen. Die Bearbeitung der Fälle müßte der Landespolizei zufallen.

Auch ist es aus repressiver Sicht ein kleines Problem, wenn von den Fans im Bahnhof Straftaten verübt werden[26], welche auf Überwachungsaufzeichnungen erkannt und zugeordnet werden können, auf die Fans jedoch nicht mehr direkt zugegriffen werden kann, weil sie sich schon aus dem Bahnhof entfernt haben.

Hier wäre ein Handeln in Form der Nacheile denkbar, was jedoch aufgrund des fehlenden direkten Zusammenhanges problematisch ist. So wird hier meist so gehandelt, daß die auf dem Band als Täter ausgemachte Personen nach dem Spiel bei der Rückreise im Bahnhof gestellt und die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden.

Die rechtlichen Probleme sind jedoch eher theoretischer Natur und nicht so gravierend für das polizeiliche Handeln im Bereich des Lagefeldes „Hooliganismus“. Auch an dem zweiten Berührungs-punkt des BGS mit dieser Thematik, nämlich bei internationalen Spielen an der Grenze, ergeben sich keine rechtlichen Hindernisse.

4. Bekämpfungsmaßnahmen und Konzepte

4.1 Maßnahmen der Polizei, Justiz und Ordnungsbehörden

Polizei, Justiz und Ordnungsbehörden sind als Träger der öffentlichen Gewalt neben dem Stadionbesitzer bzw. Verein primär für die Bekämpfung des Hooligan - Problems zuständig und müssen entsprechende Maßnahmen treffen, welche wiederum konzeptionelles Arbeiten erfordern. Hier sind zunächst Konzepte der Polizei zu nennen wie die von den meisten Bundesländern festgelegte „Rahmenkonzeption Fußball“.

Hierin sieht sich die Polizei als fachkundiger Sicherheitsberater für den Veranstalter und konzentriert sein Handeln auf die rechtlich gebotenen und taktisch notwendigen Maßnahmen.

So legt sich z.B. die Sächsische Polizei in ihrer „Rahmenkonzeption Fußball“ folgende Leitlinien[27] fest:

- Kooperationsbereitschaft mit konsequenter Aufgabentrennung (im Verhältnis zum Veranstalter)
- Niedrige Einschreitschwelle bei konsequenter Strafverfolgung
- Offensive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Lageangemessener Kräfteansatz
- Wahl anlassbezoger Führungs- und Einsatzmittel

Sehr großen Wert wird auf den Faktor Information gelegt, sowohl nach außen als auch innerhalb bzw. zwischen den Behörden.

Im Rahmen dessen sind die von vielen Ländern errichteten „Landesinformationsstellen Sporteinsätze“ zu nennen, welche zum Informations- und Erkenntnisaustausch zwischen den verschiedenen Institutionen, als Ansprech- und Koordinierungsstelle und zur Festlegung landesspezifischer Verfahrensweisen dienen[28].

Neben diesen Landesinformationsstellen wurde 1995[29] die Bundesweite Datei „Gewalttäter Sport“[30] zur Unterstützung von Entscheidungen über polizeiliche Maßnahmen eingerichtet. Darin werden recherchefähig die erlangten Erkenntnisse aus eingeleiteten und abgeschlossenen Ermittlungsverfahren sowie rechtskräftigen Verurteilungen im Zusammenhang mit Sportereignissen erfaßt. Damit sollen Anhaltspunkte für ein sachgerechtes und wirksames Treffen von Eingriffsmaßnahmen gegen Störer gewonnen und der Polizei Erkenntnisse geliefert werden. Aus der Leipziger Fanszene sind 81 Personen, welche dem VfB Leipzig zuzuordnen sind, und 36 Personen, die dem FC Sachsen Leipzig zuzuordnen sind, in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert[31].

Ein weiterer wichtiger Mosaikstein im Rahmen der gegenseitigen Information ist die „Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze“ in Düsseldorf. Diese wurde als eine Art „Informationssammelstelle“ errichtet. Hier werden die Informationen aller Fanszenen bundesweit gesammelt und verarbeitet. An jeden Spieltag ergehen von dieser Stelle detaillierte Lageberichte über jeden spielenden Verein an die mit diesem in Verbindung kommenden Dienststellen, welche darauf basierend ihr taktisches Konzept ausrichten.

Eng verknüpft mit der ZIS sind die Szenekundigen Beamten, welche der ZIS als direkter Zuarbeiter dienen. Neben dieser „Zuarbeiterfunktion“ haben die SKB`s noch wichtige präventive und soziale Aufgaben, auf welche später noch genauer eingegangen wird.

Die dargestellte enge „Informationspolitik“ untereinander ist als sehr effizient und notwendig einzustufen. Ja sie ist fast sogar unverzichtbar geworden. Besonders die Einrichtung der Landesinformationstellen, der Datei „Gewalttäter Sport“ und der ZIS war enorm wichtig für die Bekämpfung des Hooligan - Problems.

Einen Kritikpunkt kann man jedoch bei der ZIS erkennen. So ist die Meldung von zu erwartenden Fanpotentialen und Erkenntnissen über die lokale Szene für Vereine der 1. und 2. Liga Pflicht, für Vereine der Regionalligen und Oberligen nur freiwillig. Dies ist gerade angesichts der genannten Verlagerung der Hooligan – Fights in weniger gesicherte Stadien unterklassiger Vereine sehr unglücklich und wirkt sich als Informationslücke auch auf einsatztaktische Konzepte der Polizei aus[32].

Der Einsatz von Szenekundigen Beamten wird für eine effiziente Einsatzplanung als grundlegend angesehen[33].

Wichtig für die Bewältigung des Lagefeldes „Hooligans“ ist auch die zielgerichtete Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei den Zielgruppen: eigene Kräfte, Veranstalter, Medien, Fans und weitere in Verbindung stehenden Personengruppen(z.B. Anwohner). Dies kann u.a. umgesetzt werden mittels umfassender Information der eigenen Beamten zum bevorstehenden Einsatz, mit Informationsblättern beim Besucher des Stadions, durch Benennen eines festen Ansprechpartners für die Medien, dem herausgeben von Pressemitteilungen und gezielten „Gefährderansprachen“ bei den B und C – Fans[34]. So kann allen Beteiligten die Erforderlichkeit der getroffenen und zu treffenden Maßnahmen verdeutlicht werden.

Diese Öffentlichkeits- und Pressearbeit ist, wenn sie richtig durchgeführt wird, enorm effektiv. So wird Vertrauen, Verständnis und Unterstützung der Bevölkerung erreicht und eine Möglichkeit gegeben, präventiv auf Gewaltbereite einzugehen.

Um ein effektives taktisches Konzept mit genügendem Kräfteansatz zu erarbeiten, werden die Spiele in 3 Kategorien klassifiziert. Diese Klassifizierung richtet sich primär nach den zu erwartenden Störungen und gibt eine Art Gefahrenprognose ab.

Bei Spielen der Kategorie 1 ist die Wahrscheinlichkeit umfangreicher Störungen sehr hoch. Es liegt ein sogenanntes Risikospiel vor(z.B. VfB Leipzig gegen Sachsen Leipzig). Bei Spielen der Kategorie 2 ist mit Störungen zu rechnen(z.B. Sachsen Leipzig – Dynamo Dresden). Bei Kategorie 3 – Spielen ist mit keinerlei Störungen zu rechnen(z.B. Sachsen Leipzig – Braunsbedra).

Nach der Kategorisierung wird der Kräfteansatz[35] festgelegt und entschieden, ob Unterstützungskräfte von Nöten sind[36].

Die Kategorisierung stellt somit einen festen Anhaltspunkt für das taktische Konzept dar.

Bei den direkt gegen die Hooligans gerichteten Maßnahmen wird beim Auftreten von Störungen und Straftaten ein konsequentes, zielgerichtetes und hartes Auftreten erforderlich, um gewaltbereiten Personen eindeutig zu zeigen, daß die Polizei Störungen jeglicher Art bereits konsequent im Ansatz unterbindet und somit Ausschreitungen zu verhindern[37]. Wie schon erwähnt, wird angestrebt, dass sich Eingriffe auf den rechtlich gebotenen und polizeitaktisch notwendigen Rahmen beschränken. Den Hooligans müssen aber mit Präsenz klar die Schranken gezeigt werden.

Hinsichtlich der Prävention wird aus polizeilicher Sicht stark auf eine „Regieberatung“ beim Veranstalter gesetzt, um die Zusammenarbeit optimal zu planen.

Beim polizeilichen Handeln an sich hat sich die lückenlose Begleitung der Fans von der Anreise bis ins Stadion und zurück als effektivstes präventives Mittel durchgesetzt.

Die Art und Weise der Begleitung erfolgt dabei vorrangig aufgrund erkannter Störabsichten bzw. Störergruppen und ist unabhängig von der Spielkategorie. Die Grundform ist die beobachtende lose Begleitung. Die einschließende Begleitung wird nur bei Auftreten größerer Fangruppen und einheitlichen Störabsichten durchgeführt.

Für den BGS ist besonders die An- und Abreisebegleitung in den Zügen der DB AG relevant.

Die Fanbegleitung hat sich in den letzten Jahren verstärkt als effektiv erwiesen, insbesondere zur Verhinderung von Körperverletzungs- und Sachbeschädigungsdelikten, sowie dem Schutz vor Mißbrauch von Notfalleinrichtungen[38].

Als weiteres Mittel zur Gefahrenabwehr ist die Durchführung von Vorkontrollen bei der Anreise der Fans zu nennen. Hierbei werden die Fans auf den Anmarschwegen (z.B. BAB – Parkplatz, verkehrs-günstige Plätze) und Bahnhöfen insbesondere nach gefährlichen Gegenständen durchsucht. Zusätzlich kann im Rahmen dessen nach bekannten Hooligans und Fans mit Aufenthaltsverbot kontrolliert werden.

Auch dieses Mittel kann als sehr effektiv angesehen werden, da dadurch eine gewisse „Vorauslese“ gewaltbereiter Fans stattfindet.

Während der Anreise, der Begleitung zum Stadion und in den Stadien wird besonders die direkte und strikte Trennung der Fans angewendet, um ein mögliches gewalttätiges Aufeinandertreffen zu verhindern. Für die Trennung in den Stadien ist der Veranstalter zuständig, die Polizei hat für diesen Raumschutz nur unterstützende Funktion. So ist für Polizei/BGS nur die verkehrsorganisatorische Trennung der rivalisierenden Gruppen relevant, insbesondere im Stadionumfeld. Der Bundesgrenzschutz hat durch Fantrennung auch zu gewährleisten, daß Störergruppen aus dem Bahnhof z.B. in die Innenstädte entrinnen. Die Fantrennung wird zwar auch von Experten als sehr effektiv bezeichnet, jedoch ist zu bedenken, daß sie durch Einsatz von Zäunen und starken Kräften auch als provozierend auf die Fans empfunden werden kann und so Aggressionen schürt.

Besondere Bedeutung kommt bei Fußballeinsätzen dem Einsatz von BeDo – Kräften zu. Hierdurch können die Täter durchgeführter Straftaten auch aus der Masse erkannt und identifiziert werden. Desweiteren entstehen dadurch beweiskräftige Fakten für ein späteres Verfahren. Auch können so Vorwürfe gegen eigene Beamte entkräftet werden. Der Einsatz von BeDo- Kräften ist somit als unverzichtbar anzusehen.

Neben den aufgeführten Kernmaßnahmen können von der Polizei noch einige weitere Maßnahmen ausgeschöpft werden, wie z.B. die verstärkte Erteilung von Platzverweisen oder die Errichtung von Bannmeilen. Die Effektivität dieser ist jedoch regional umstritten[39].

Wichtig für die präventive polizeiliche Arbeit ist die enge Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen. Darauf wird aber in einem späteren Kapitel näher eingegangen.

Neben dem präventiven Handeln ist auch das repressive Vorgehen von Polizei und Justiz für die Bekämpfung des Hooliganismus enorm von Bedeutung. Hier wird größtenteils sehr hart und rigoros unter Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel gegen Hooligans vorgegangen.

Ein solches hartes Vorgehen beinhaltet u.a. das volle Ausschöpfen möglicher Strafmaße, was hohe Geld- und Haftstrafen mit sich bringt. Auch die harte Bestrafung von Ersttätern, was besonders bei Jugendlichen bedeutend ist, kann darunter verstanden werden. Diese Maßnahmen sollen primär abschreckende Wirkung haben und besonders jugendliche Einsteiger beeindrucken.

Das gleiche Ziel verfolgen andere Mittel der Justiz gegen das Problem Hooligans. Solche Mittel sind die Aburteilung in beschleunigtem Verfahren und die schnelle Festlegung der Strafmaße in Strafbefehlen. Damit sollen eine schnelle Wirkung und Rückkopplung auf die Straftäter gewährleistet und die Effektivität der Strafen gesteigert werden.

Besonders in den Neuen Bundesländern wird diese Vorgehensweise der Justiz als äußerst einschlägig beurteilt[40].

Ein vielerorts erprobtes Modell ist die Anwesenheit von Staatsanwälten im Stadion im Rahmen eines „Konzeptes der Kurzen Wege“. Die Effektivität dessen wird jedoch auch vielerorts stark bezweifelt und in frage gestellt, da sich dadurch keine Vorteile für das polizeiliche Handeln ergeben haben.

Eine Maßnahme der Ordnungsbehörden gegen bekannte Hooligans ist das Verhängen von Reiseverboten, was besonders für internationale Spiele von Bedeutung ist. Diese Reiseverbote können je nach Einzelfall bis zur Paßversagung nach §7 Paßgesetz gehen.

Um Hooligans bei Auswärtsspielen zu kontrollieren kann sich des Mittels der Meldeauflage bedient werden. Dabei muß sich der Hooligan in räumlicher Nähe zum Spiel bei einer Zuständigen Behörde melden. Für Heimspiel kann hier ein Aufenthaltsverbot verhängt werden, wonach der Hooligan nicht mehr in en bestimmtes festgelegtes Gebiet (Stadionnähe) darf.

All diese Mittel der Ordnungsbehörden sind effektive Wege, den Hooligan vom Stadion und von möglichen Ausschreitungen fern zu halten, bekämpfen aber das Problem nicht im Grundsatz.

Allerdings sollte nach Meinung einiger Experten bei diesen harten und konsequenten Maßnahmen von Justiz, Polizei und Ordnungsbehörden darauf geachtet werden, daß nicht übertrieben wird. Denn es war eine solche Strategie, welche die Hooligans zum Ende der 70ziger Jahre erstarken ließ. So könnte durch ein solches Vorgehen eine neue Generation Hooligans entstehen – noch gewaltbereiter und noch listiger[41].

4.2 Maßnahmen von Veranstalter und Verein

Die erstrangige Verpflichtung des Veranstalters eines Fußballspiels ist es, den reibungslosen Verlaufe dessen zu gewährleisten..

Dies bedeutet, daß er als Hausrechtsinhaber im Stadion für Sicherheit zu sorgen hat.

Im Rahmen dessen kommt dem Veranstalter die Aufgabe zu Stadionverbote gegen gewalttätige Fans auszusprechen und konsequent umzusetzen. Hierbei kann es sich allerdings nur um lokale Stadionverbote für das jeweilige Stadion handeln, was die Gefahr in sich birgt, daß der Hooligan in anderen Stadien der Republik auffällig wird, da er diese ja noch betreten darf.

Deshalb besteht die Möglichkeit, daß der DFB bundesweite Stadionverbote aussprechen kann. Dieses Mittel wird jedoch sehr selten angewendet, und wenn dann nur unter starkem Druck auf den DFB.

Dies wiederum zeigt, daß beim Kampf gegen die Hooligans seitens des DFB noch zu defensiv agiert wird. Zwar wird sehr stark mit finanziellen Mitteln unterstützt, doch Konzepte die ein eigenes aktives Handeln beinhalten, gibt es kaum.

Nichtsdestotrotz werden Stadionverbote als effektivstes aller Mittel gegen Hooligans angesehen. Die stärkere Anwendung dessen wird gefordert[42]. Auch der Fakt, daß die „Fights“ meist außerhalb des Stadions stattfinden ändern nichts an der Effektivität, da einzelne „Hools“ dadurch von ihrer Gruppe entfernt werden.

Zu den Maßnahmen des Veranstalters gehört auch die Fantrennung bzw. Abschirmung rivalisierender Fans im Stadion, sowie die Verhinderung von „Fanwanderungen“ während des Spiels und in der Halbzeitpause. Dadurch sollen Ausschreitungen in den Fanblöcken und im gesamten Stadionbereich verhindert werden.

Eine solche Trennung wurde in den letzten Jahren verstärkt durch bauliche Maßnahmen (Zäune, Mauern, etc.) und durch einen kräftemäßig starken Einsatz des Ordnerdienstes umgesetzt[43].

Die Effektivität solcher Trennmaßnahmen ist nicht zu bestreiten. Wenn sie qualitativ hochwertig durchgeführt wird, ist so eine Verhinderung von Ausschreitungen im Stadion garantiert.

Eine weitere Maßnahme des Veranstalters ist die Durchführung von Einlaßkontrollen, welche durch den Ordnungsdienst ausgeführt wird. Dadurch kann Fans, die Waffen, Rauchkörper oder Bengalische Feuer bei sich führen bei sich führen der Zutritt verweigert werden, womit ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor aus dem Stadion entfernt wird. Allerdings ist damit das Problem nicht gelöst – nur verschoben. Denn die Zutrittsverweigerung wird die Aggressivität dieser „Fans“ nur steigern, wodurch Randale vor dem Stadion entstehen könnten.

Über die Einlaßkontrollen läßt sich auch gut das seit einigen Jahren in den Stadien verhängte Alkoholverbot kontrollieren. Dies ist besonders dafür förderlich um alkoholisierte gewaltbereite B – Fans aus den Stadien zu entfernen. Doch auch hier ist dies nur eine Verlagerung vor das Stadion.

Weiterhin können über die Einlaßkontrollen gefälschte Eintritts-karten erkannt werden, womit einige „Hools“ versuchen in die Stadien zu gelangen.

Der Versuch einiger Vereine, bekannte Hooligans als Ordner oder Zugbegleiter einzusetzen, kann jedoch in seiner Effektivität bestritten werden. Zwar zeigte ein erfolgreicher Versuch des Bundesligaclubs Hertha BSC Berlin[44], daß dies erfolgreich sein kann, nur ist es schwer vorstellbar ein solches Konzept bundesweit durchzuführen.

4.3 Sonstige präventive Konzeptionen

Neben den dargestellten direkten präventiven und repressiven Maßnahmen gegen Hooliganismus und Gewalt in den Stadien, gibt es besonders im Bereich der Sozialarbeit zahlreiche Versuche indirekt auf die Hooligans einzuwirken.

Im Rahmen dessen wird seit Anfang der 80ziger Jahre verstärkt auf sogenannte Fanprojekte gesetzt. Bei diesen seitens der Vereine eingerichteten Projekten soll von gewaltfreien Fans und Sozialarbeitern auf Problemfans und Hooligans eingewirkt werden. Damit soll ein gewisser Resozialisierungseffekt eintreten und die Hooligans mittels „gutem Zureden“ von der Gewalt abgehalten werden. Diese Maßnahme hat zwar ihren Beitrag zum Umgang mit dem Problem, kann jedoch zu dessen Lösung wenig beitragen. In kaum einer Stadt wird ein solches Projekt erfolgreich durchgeführt. In Leipzig beispielsweise mit der Begründung, daß hier lediglich mit dem problematischen Fannachwuchs gearbeitet werden kann, und auch das nur in Ansätzen. Außerdem kann in diesem Bereich nur mit personeller Kontinuität etwas erreicht werden, woran es aber oft mangelt.

Auch die direkte Arbeit von Sozialarbeitern mit bekannten Hooligans muß hier genannt werden. Doch auch hier liegen nur geringe Erfolgsquoten vor. Hier kann nur bei ohnehin schon aussteigewilligen Vertretern was erreicht werden.

Weitere sozial–präventive Maßnahmen sind Aktionen wie „Sport statt Gewalt“,My Way Fair Play“,„Basketball um Mitternacht“ oder zahlreiche Veranstaltungen mit Prominenten[45], sind zwar enorm wichtig für die Sensibilisierung der Jugend und die Verhinderung des Zugangs dessen zu Hooligan – Gruppierungen, doch haben sie keinerlei Wirkung auf schon bestehende Gruppierungen.

Die Rolle von Szenekundigen Beamten in diesem sozial–präventiven Bereich muß hier auch genannt werden. Sie sind enorm wichtig als Bindeglied zwischen Polizei, Vereinen und sonstigen beteiligten Organisationen. Zusätzlich gehört zu ihrem Aufgabengebiet der Kontakt zu A – Fans, aber auch zu Problemfans und Hooligans. Dieser ist als enorm wichtig zu erachten, da so ein persönlicher Kontakt entsteht, der ohne SKB`s meist erst bei Vernehmungen und Ermittlungen zustande kommt. Dadurch kann den Fans die Notwendigkeit polizeilichen Handelns und polizeilicher Maßnahmen verdeutlicht werden und auf Problemfans eingegangen werden, um sie eventuell in gewisser Weise steuern zu können.

Auch bei der Besetzung der SKB – Stellen ist es deshalb wichtig auf die personelle Kontinuität zu achten.

4.4 Möglichkeiten für die Bekämpfung des Hooliganismus durch den BGS

Von den Experten wird das zur Verfügung stehende Instrumentarium gegen den Hooliganimus als ausreichend erachtet. Vor allem das Zusammenspiel von kontrollierenden und repressiven Maßnahmen mit sozialpädagogischer Fanarbeit wird als besonders wirkungsvoll erachtet[46].

Nichtsdestotrotz gibt es immer Verbesserungsmöglichkeiten, die einen noch effektiveren Umgang mit den Problemfans und Hooligans ermöglichen würden. Dies trifft auch den Aufgaben- bereich des Bundesgrenzschutz.

So sollte zunächst bei den bestehenden Problemen im Zusammenhang mit diesem Lagefeld angesetzt werden. Im Rahmen dessen muß die Beseitigung der angesprochenen Ausstattungsmängel mit Körperschutzausstattung an einigen bahnpolizeilichen Inspektionen Priorität besitzen, um zum einem bestimmteren und selbstbewußteren Auftreten der PVB beizutragen.

Ebenfalls angesprochen wurde das Problem der fehlenden spezifischen Stressbewältigungstechniken für den bei Fußball-einsätzen auftretenden Stress. Hier könnten im Rahmen des schon bestehenden TASK – Programmes Konzepte erstellt werden, welche sich direkt mit der Situation bei solchen Einsätzen befassen, und den PVB bestimmte Techniken an die Hand geben, mit denen sie sich mental besser mit diesem Stress auseinandersetzen können.

Ein weiterer konzeptioneller Ansatz wäre die Nutzung bzw. stärkere Einbindung von bestimmten Einsatzmittel. So könnte verstärkt auf den Einsatz von Hundeführern mit ihren Hunden gesetzt werden. Gerade diese Hunde sind gerade bei Fußballeinsätzen enorm respekteinflößend und effizient, wie die polizeiliche Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigte. Deshalb sollte das bestehende Kontingent an Hunden, besonders im bahnpolizeilichen Bereich, durch verstärkte Ausbildung von Hundeführern und Schutzhunden erhöht werden.

Wenn man in diesem Zusammenhang über Hunde nachdenkt, muß auch der mögliche Einsatz von Polizeipferden im Rahmen des Abteilungseinsatzes bedacht werden. Es ist bekannt, daß der BGS seit 1.4.2002 eine Reiterstaffel in seinen Reihen weiß. Diese könnte zumindest in einem beschränkten Einsatzraum, den Neuen Bundesländern, bei Fußballeinsätzen eingesetzt werden. Problem daran ist nur die doch beschränkte Einsatzzeit der Pferde.

Als zusätzlicher positiver Faktor käme frei nach dem Motto: „Ein Hund ersetzt eine ganze Gruppe, ein Pferd einen ganzen Zug“, der Fakt dazu, daß durch den Einsatz dieser beiden Einsatzmittel Kräfte gespart werden könnten und so ein effizienterer Kräfteeinsatz möglich wäre.

Auch sollte als Einsatzmittel verstärkt auf den Einsatz von Hamburger Gittern als Absperrmitteln gesetzt werden. Diese könnten besonders im Bahnhofsbereich zur besseren Fantrennung und zum Ableiten der Fans eingesetzt werde.

Bei der Kontrolle der Ankunft und Abfahrt der Fans am Bahnhof und bei deren Begleitung im Bahnhofsbereich könnten auch einige Verbesserungen getätigt werden.

So könnten schon beim Verlassen des Zuges gezielt Kontrollen und bei Verdacht Durchsuchungen durchgeführt werden. Diese Kontrollen könnten entweder auf alle Fans zielen (bei Spielen der Kategorie 1 und besonderen Erkenntnissen) oder nur gegen einzelne nach ihrem Erscheinungsbild und Verhalten auffällige Fans gerichtet sein. Damit könnten schon vor dem Weg zum Stadion gefährliche Gegenstände und Waffen samt ihren Trägern aus der Menge beseitigt werden, womit erhebliches Konfliktpotential beseitigt wäre. Solche Kontrollen sollte jedoch nur bei konkreten Lagerkenntnissen sowie Verdachtsmomenten durchgeführt werden, da sonst gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen und zusätzliche Aggressionen geschürt würden.

Außerdem könnten die im Bahnhof ansässigen Dienstleister und sonstigen Nutzer der Bahn mittels Plakaten über die Ankünfte der Sonderzüge informiert und ihnen Verhaltensempfehlungen gegeben werden. Damit wäre auch mögliches Konfliktpotential beseitigt und alle Beteiligten könnten sich besser auf die Fanmassen einstellen.

Gegenüber den ankommenden Fans sollte sich vermehrt des Mittels der Lautsprecherdurchsagen bemüht werden. Damit könnten allgemeine Durchsagen, Verhaltensregeln und mögliche Sanktionen bekannt gegeben werde. Somit könnte den Fans genau gedeutet werden, wie weit sie gehen dürfen und wo die Grenzen sind.

Auch im Bereich der BGS – Einsatzabteilungen, welche ja oft zur Verstärkung der eigenen Kräfte bzw. zur Unterstützung der Landespolizei verwendet werden, wären Möglichkeiten denkbar, womit die Einsatzeffektivität gesteigert werden könnte.

So wäre es im Sinne der personellen Kontinuität beim Umgang mit den Hooligans, wenn in jeder Hundertschaft ein Zug benannt würde, welcher sich entweder verstärkt oder ausschließlich mit Fußballeinsätzen beschäftigt. Dieser Zug könnte dann besonders für diese Einsätze geschult werden. Auch würde sich durch die Routine im Umgang mit Problemfans und Hooligans ein gewisses Fingerspitzengefühl ausbilden, was den Einsatzerfolg erheblich verbessern könnte.

Für die Schulung solcher Einsatzkräfte und anderer Einsatzkräfte, welche mit dem behandelten Lagefeld in Berührung kommen, könnten in allen Abteilungen speziell geschulte und befähigte PVB, die auch entsprechende Einsatzerfahrung besitzen, installiert werden.

Diese könnten in enge Zusammenarbeit mit der AG Hooligan der BGSA Ratzeburg und den örtlichen SKB handeln, um die Einsatzkräfte zusätzlich zu den regelmäßigen Schulungen optimal auf die unmittelbar bevorstehenden Einsätze mit Detailwissen und Szeneerkenntnissen vorzubereiten.

Im Rahmen sonstiger präventiver Projekte[47] könnte sich der BGS auch an sozial – präventiven Aktionen der Länder beteiligen oder gar eigene entwickeln. Damit könnte man seinen eigenen Beitrag dazu leisten und im Rahmen dessen auch die Arbeit des BGS näher bringen. Auf diese Weise wäre es auch möglich Problemfans, mit denen man in Kontakt kommt, für das eigene Handeln in der Einsatzsituation zu sensibilisieren und diese darauf vorzubereiten.

Oftmals wird im Zusammenhang mit polizeilichen Großlagen der Einsatz von Gummigeschossen angedacht. Dem ist zwar gerade bei Eskalationen eine enorme Effektivität nicht abzusprechen, jedoch gibt es die bekannten rechtlichen Probleme, da der Einsatz von Gummigeschossen in der Bundesrepublik verboten ist.

5. Möglichkeiten der Verbesserung der Zusammenarbeit verschiedener Institutionen im Zusammenhang mit dem Hooligan - Problem

5.1. Zusammenarbeit auf nationaler Ebene

Elementar für die Auseinandersetzung mit dem Hooligan - Problem und die taktische Gestaltung der Einsätze ist die Zusammenarbeit aller an den Einsätzen beteiligten Behörden.

Schon in den bereits angesprochenen Rahmenkonzeptionen wird von der Polizei als Sicherheitspartner gesprochen. Partnerschaft beinhaltet stets Zusammenarbeit[48].

Für eine solche enge Zusammenarbeit wurden schon vielfach Konzepte erstellt und umgesetzt, wodurch sich die Situation diesbezüglich enorm verbessert hat. Besonders zu nennen ist als eine solche Konzeption das „Konzept der kurzen Wege“, bei dem im Stadion alle beteiligten Behörden mit mindestens einem Vertreter anwesend sind, um das Handeln zu beschleunigen und zu effektivieren.

Daß jedoch im Bereich Zusammenarbeit immer noch Nachholbedarf besteht zeigt u.a. die Tatsache, daß sich viele Dienststellen über die schlechte Qualität der zur Verfügung stehenden Informationen vor einem Fußballeinsatz beschweren[49].

Um diese Mängel auf nationaler Ebene zu beseitigen wären einige Lösungsmöglichkeiten denkbar.

So sollten verstärkt zentrale Leitstellen während eines Fußballeinsatzes eingerichtet werden, in denen von jeder beteiligten Institution und Organisation Vertreter sitzen. Damit wäre ein optimaler Erkenntnisaustausch möglich, es könnten Kräfte besser koordiniert werden und gemeinsame Handlungsstrategien könnten eher erarbeitet und umgesetzt werden. Ein effektiverer Kräfteeinsatz wäre möglich. Kritikpunkt hieran wäre nur, daß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen werden könnte, wenn z.B. Vertreter privater Ordnungsdienste in der Leitstelle zugegen sind.

Auch im Vorfeld der Spieltage wäre es positiv, wenn stärker auf Konferenzen aller Beteiligten gesetzt würde. Es wäre denkbar eine regelmäßige wöchentliche Besprechung einzuführen. Damit könnten Einsatzvorgehen, Kräfteansatz und taktisches Konzept beraten werden. Desweiteren würden die einzelnen Vertreter eigene Erkenntnisse der Vorwoche mit den anderen Institutionen austauschen.

Für den BGS wäre eine engere Zusammenarbeit und Absprache mit der DB AG anzudenken. So könnten Absprachen getroffen werde, welche die Koordinierung der Sonderzüge und regulären Züge betreffen. Durch eine bessere Koordinierung könnte so vermieden werden, daß die Fans zweier verfeindeter Lager zur selben Zeit am Bahnhof eintreffen und es dort dadurch zu Eskalationen kommt.

Auch bei der Übergabe der Fangruppen beim Verlassen des Bahnhofes an die Kräfte der Landespolizei sollte verstärkt auf den direkten Kontakt der übergebenden mit den übernehmenden Kräften gesetzt werden. So könnten die übergebenden BGS – Kräfte der Landespolizei die bei der Anreise der Fans gewonnenen Erkenntnisse vermitteln und besondere Auffälligkeiten weitergeben (z.B. verdächtige Fans/Fangruppen).

Zusätzlich sollte der BGS die direkte Zusammenarbeit mit den örtlichen SKB suchen, um genauere Informationen über zu erwartende Fans, besondere Schwerpunkte und Eigenheiten der anreisenden Fangruppen zu erlangen.

Beim Handeln im Stadion wäre denkbar PVB in die Einlaßkontrollen des Ordnungsdienstes einzubinden. Dies könnte verdeckt oder offen geschehen. Dadurch wäre es möglich, daß dem PVB entweder Erkenntnisse über bestimmte einzelne Fans direkt von den Ordnungsbediensteten mitgeteilt werden, oder er diese Erkenntnisse selbst gewinnt.

Ein weiterer zu verbessernder Faktor ist die Zusammenarbeit der Polizei mit den Fanprojekten. Auch diese könnten verstärkt als Informationsquelle genutzt werden, da diese wegen ihrer Kontakte zur Szene teilweise über noch nicht bekannte Insiderinformationen verfügen könnten.

Auch wäre es denkbar die Fanprojekte in das eigene Einsatzkonzept einzubinden. Die Projekte könnten eine Art Schlichterfunktion ausfüllen, da sie eher die Sprache der Fans sprechen als die Polizeikräfte. Dabei muß jedoch darauf geachtet werden, daß sie auch die dafür erforderliche Unterstützung erhalten, und nicht selbst zwischen die Fronten geraten.

Ein wesentlicher Bereich, den es zu verbessern gilt, ist die Zusammenarbeit der Vereine mit der „Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze“(ZIS)[50]. So ist es für eine effektive Einsatzvorbereitung nötig, daß auch Vereine der Regionalliga und der Oberligen verpflichtet werden, vor den Spielen ihre Erkenntnisse an die ZIS übermitteln, welche sie dann bearbeiten und an die Einsatzkräfte weiterleiten. Dies ist gerade in den Neuen Bundesländern wichtig, wo die Hooligan - Kriminalität besonders bei den Spielen der Regionalligavereine und den Vereinen der NOFV – Oberligen auftritt.

Als weiterer Verbesserungsfaktor wäre möglich, daß man die Ordnungskräfte in regelmäßigen Anständen von Polizeikräften schult und weiterbildet. Im Rahmen dessen könnte dann besonders deren Eigensicherung verbessert werden. Außerdem könnte so geholfen werde bei den Ordnungskräften ein gewisses „Auge“ für gewisse entstehende Konfliktsituationen und verdächtige Personen z entwickeln.

5.2 Zusammenarbeit auf internationaler Ebene

Bei der heutzutage stattfindenden Vielzahl an internationalen Fußballspielen, besonders auf europäischer Ebene, ist es gerade deshalb nötig die Zusammenarbeit der einzelnen Kräfte auch auf internationaler Ebene zu verbessern.

Auch hier gab es schon erhebliche Fortschritte. Doch gerade im Hinblick auf die im Herzen von Europa stattfindende WM 2006 in Deutschland besteht hier noch erheblicher Nachholbedarf.

Auf dieser Ebene steht wieder der gegenseitige Erkenntnisaustausch im Vordergrund. Hier finden schon jetzt in unregelmäßigen Abständen und immer bei bevorstehendem Anlass Austausche zwischen einzelnen Staaten statt. Diese Austausche müßten enorm verstärkt und verbessert werden. So könnte neben diese anlassbezogenen Konferenzen eine regelmäßig stattfindende zentrale Konferenz aller vom Hooligan - Problem betroffenen Staaten stattfinden. Denkbar wäre hier ein jährliches Treffen von ausgewählten Vertretern aus der Praxis. Eine solche Konferenz könnte im Rahmen von INPOL oder EUROPOL organisiert werden.

Auf der Konferenz könnten dann Erkenntnisse über neue Trends und Methoden zwischen den Vertretern der Staaten ausgetauscht werden und gemeinsam ein einheitliches Vorgehen bei u.a. bevorstehenden Großereignissen entwickelt werden. Ausdrücklich zu erwähnen ist jedoch, daß eine solche Konferenz nicht die bisher stattfindenden Austausche vor bestimmten Einzelanlässen (z.B. Europacupspiele) ablösen oder ersetzen kann.

Desweiteren könnte im Rahmen von EUROPOL eine Art europäische ZIS eingerichtet werden, welche Erkenntnisse zu europäischen Spielen sammelt und zentral an die beteiligten Behörden weitergibt. So würde einer besseren Information der nationalen Institutionen zugetragen.

Spricht man von einer europäischen ZIS, dann darf man eine internationale „Datei Gewalttäter Sport“ nicht vergessen. Auch hier sind bereits gute Ansätze vorhanden. So melden auch jetzt schon die beteiligten Staaten vor großen Turnieren und sonstigen Fußballgroßereignissen bekannte Hooligans an die Behörden des Ausrichterstaates, doch dieses Verfahren könnte durch die Einrichtung einer ständigen internationalen „Datei Gewalttäter Sport“ vereinfacht und effektiviert werden.

Als weitere Quelle zum internationalen Erkenntnisaustausch, wäre es denkbar, daß vor den internationalen Spielen Fachpersonal des Landes der Gastmannschaft in das Gastgeberland reisen, um dort die Kräfte, welche für einen Einsatz vorgesehen sind, auf die Besonderheiten der einreisenden Fans schulen. Auch dies würde einer optimalen Einsatzvorbereitung zuträglich sein.

Auch direkt bei der polizeilichen Einsatzbewältigung sind Verbesserungen in der internationalen Zusammenarbeit denkbar.

So ist es parallel zur nationalen Ebene denkbar, daß in der Einsatzzentrale auch Kräfte des Staates der Gastmannschaft zugegen sind. Diese könnten dann beratende Funktion wahrnehmen und gerade im An- und Rückreisezeitraum nach einem gemeinsamen Konzept handeln, welches die Polizeikräfte beider Seiten optimal einbindet.

Das angesprochene An- und Rückreiseverfahren findet bei internationalen Spielen immer grenzüberschreitend statt. Dies bedeutet, daß die Fans bei Zugreisen von den inländischen Polizeikräften an den Grenzen an die Kräfte des Nachbarstaates übergeben müssen. Dies ist besonders bei den Spielen relevant, bei denen Mannschaften zweier Nachbarländer gegeneinander antreten.

Hier wäre zu überlegen, ob es nicht polizeitaktisch günstiger wäre, wenn die Begleitungskräfte grenzüberschreitend tätig sein könnten und die Sonderzüge der Fans über die Grenzen hinweg begleiten würden. Dies wäre taktisch gesehen durchaus besser und sicherlich auch wirkungsvoller, doch stehen dem enorme rechtliche Schranken im Weg. So wäre allerhöchstens denkbar, daß Kräfte beider Staaten zusammen die Züge begleiten um die jeweiligen hoheitsrechtlichen Bestimmungen zu erfüllen. Erst wenn diese rechtlichen Schranken beseitigt sind ist also eine Fanbegleitung über die Grenzen hinweg denkbar.

Ein Verfahren, was im Zusammenhang mit Hooliganismus zuletzt im Jahre 2000 anlässlich der Europameisterschaften in Holland und Belgien angewendet wurde, ist die kurzzeitige Wiedereinrichtung der Grenzkontrollen im Schengengebiet. Auf dieses Mittel, welches laut Schengener Vertrag in Sonderfällen kurzzeitig erlaubt ist, sollte besonders bei Fußballgroßereignissen wie der bevorstehenden WM 2006 wieder verstärkt und von allen betroffenen europäischen Staaten zurückgegriffen werden. Damit könnten Hooligan - Bewegungen effektiver bereits an den Grenzen festgestellt und verhindert werden.

6. Zusammenfassung

Zusammenfassend ist also festzustellen, daß das Lagefeld Hooligans eine Vielzahl kleinerer Probleme für den Bundesgrenzschutz mit sich bringt. Diese Probleme und die noch bestehenden Mängel können jedoch gelöst werden. Dadurch gefährden sie die dieses Lagefeld betreffende Aufgabenwahrnehmung als Großen und Ganzes nicht. Der Bundesgrenzschutz ist durchaus in der Lage personell wie materiell die gestellten Forderungen des Gesetzgebers zu erfüllen. Ich beantworte also die Frage, ob der Hooliganismus als Problem der Gesellschaft ein Problem für den Bundesgrenzschutz ist mit „NEIN“.

Desweiteren ist festzustellen, daß das vorhandene Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Hooligan – Problems ausreichend ist und nur noch ergänzt durch neue Konzepte ergänzt werden kann. Bei der Anwendung dieser Maßnahmen ist jedoch darauf zu achten, daß die Maßnahmen im Verbund stattfinden. Das bedeutet das nicht Maßnahmen einer gewissen Kategorie allein angewendet werden, sondern konsequentes präventives polizeiliches Handeln, hartes repressives Vorgehen und sozial – präventive Projekte zusammen durchgeführt werden. Damit wird man zwar den Hooliganismus nicht vollends beseitigen können, aber so ist eine Minimierung der Hooligan – Gewalt und der Ausschreitungen möglich. Ein Restrisiko wird aber immer bleiben.

Zuletzt ist noch zu sagen, daß die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene noch einer Verbesserung bedarf. Dies wird gerade in Europa durch die Zunahme von internationalen Spielen in den nächsten Jahren und den bevorstehenden Weltmeisterschaften 2006 nötig. Dabei kommt es besonders auf den gegenseitigen Erkenntnisaustausch und die gegenseitige Informationsübermittlung an.

7. Anhang

7.1 Tabellen

Tabelle 1 – Straftaten im Bereich des BGS – Amtes Halle im bahnpolizeilichen Bereich mit Fußballbezug im Jahr 2001[51]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2 – Größen bedeutender Hooligan - Szenen in den Neuen Bundesländern (geschätzte Durchschnittswerte)[52]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[53]

Tabelle 3 – Darstellung ausgewählter Spiele im Bereich der BGSI Halle in 1. Halbserie der Saison 2001/02[54]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Literaturverzeichnis

Eck, R. (1998): Hooligans, Duisburg 1998

Farin, K./ Hauswald, H. (1998): Die Dritte Halbzeit, erweiterte Aufl. Stuttgart 1998

Koch, B./ Schmidt, P. (2001): Einsatzlehre der Polizei, 5.Aufl. Frankfurt/Main 2001

Kuhleber, H.-W. (1992): Einsatzlehre Band 1, Hilden 1992

Lösel, Bliesener, Fischer, Pabst (2001): Hooliganismus in Deutschland: Ursachen, Entwicklung, Prävention und Intervention, Abschlußbericht eines Forschungsprojektes für das BMI, Berlin 2001

Ohder, C. (1992): Gewalt durch Gruppen Jugendlicher, Berlin 1992

Pilz, G.A. (1995): Gewalt im, durch und um den Sport, Weinheim 1995

Schneider, T. (1998): Fußballrandale, Köln 1998

Verzeichnis sonstiger verwendeter Quellen

BGS – Amt Halle: Straftaten im Zusammenhang mit Fußball 2001, Halle/Saale 2002

Experteninterviews, mit Beamten aus dem bahnpolizeilichen Bereich der BGSI Leipzig, 2002

Mertens/Peek: Vortrag an der FH Bund FB BGS im Juni 2002

Meßner (2000): Ausführungen zum Thema Hooligans, BGSAFZ West, PKL 55a, 2000

Poschardt, U. (1999): Artikel zum Thema Hooligans in „Die Zeit“, 1999

PP Leipzig: Statistische Angaben zum Verlauf der Fußballspiele des VfB Leipzig und FC Sachsen Leipzig Saison 2001/2002 1.Halbserie, 2002

PP Leipzig: Antwortschreiben auf Kleine Anfrage des Abgeordneten des sächsischen Landtages Heiko Hilker zum Thema „Hooligans mit besonders hoher Gewaltbereitschaft“, Drucksache 3/6078, 2002

PP Leipzig: Antwortschreiben auf Kleine Anfrage des Sächsischen Landtages zum Thema „Hooligans mit besonders hoher Gewalt- bereitschaft, Drucksache 3/3742, 2002

Sächsisches Staatsministerium des Innern (2001): Rahmen- Konzeption Fußball vom 5.April 2001, Az.: 31-1134.10/33

[...]


[1] Vgl. Abschlußbericht eines Forschungsprojektes für das BMI von Lösel, Bliesener, Fischer, Pabst (2001) S.7

[2] Vgl. Delphi-Befragung im Rahmen des Forschungsprojektes für das BMI (2001)

[3] Vgl. Ralf Eck, Hooligans (1998) S.76

[4] Vgl. Mießner, PKL 55a, BGSAFZ West(2000)

[5] Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (1996)

[6] Vgl. Pilz (1996)

[7] Vgl. Abschlußbericht eines Forschungsprojektes für das BMI von Lösel, Bliesener, Fischer, Pabst (2001)

[8] Vgl. Van Limbergen (1991)

[9] Vgl. Balcar (2000)

[10] Vgl. Abschlußbericht eines Forschungsprojektes für das BMI von Lösel, Bliesener, Fischer, Pabst (2001)

[11] Vgl. Statistische Angaben des BGS – Amtes Halle (2001)

[12] Vgl. zu den Straftaten Tabelle 1 mit Angaben des BGS – Amtes Halle (2001) im Anhang

[13] Vgl. Expertendiskussion Leipzig im Rahmen des angesprochenen Forschungs- projektes des BMI (2001)

[14] Vgl. Abschlußbericht eines Forschungsprojektes für das BMI von Lösel, Bliesener, Fischer, Pabst (2001), S.152

[15] Vgl. Abschlußbericht eines Forschungsprojektes für das BMI von Lösel, Bliesener, Fischer, Pabst (2001), S. 101

[16] Vgl. Abschlußbericht eines Forschungsprojektes für das BMI von Lösel, Bliesener, Fischer, Pabst (2001), S. 104

[17] Vgl. Ohder (1992)

[18] Vgl. Hauswald/Fahrin „Die Dritte Halbzeit (1993), S.25

[19] Vgl. Thomas Schneider, „Fußballrandale“(1998), S.59ff

[20] Vgl. Abschlußbericht eines Forschungsprojektes für das BMI von Lösel, Bliesener, Fischer, Pabst (2001), S.125

[21] aus: Experteninterview mit Beamten aus bahnpolizeilichen Bereich(2002)

[22] Vgl. zu den Mehrarbeitsstunden Tabelle 3 mit Angaben des PP Leipzig im Anhang

[23] aus: Experteninterview mit Beamten aus bahnpolizeilichen Bereich(2002)

[24] aus: Experteninterview mit Beamten aus bahnpolizeilichen Bereich(2002)

[25] Vgl. Rahmenkonzeption Fußball, Sächsischen Staatsministerium des Innern (2001), S.11

[26] Vgl. Kapitel 2.4 und Tabelle 1

[27] Vgl. Rahmenkonzeption Fußball, Sächs. Staatsministerium d. I.(2001), S.5

[28] Vgl. IMK – Beschluß vom 3.5.1991

[29] basierend auf IMK – Beschluß vom 3.5.1991

[30] Vgl. Rahmenkonzeption Fußball, Sächs. Staatsministerium d. I.(2001), S.26

[31] Vgl. Kleine Anfrage des Sächsischen Landtags , Drucksache 3/3742 (2001)

[32] aus: Vortrag von PHM Mertens und POM Peek(2002)

[33] Vgl. Abschlußbericht eines Forschungsprojektes für das BMI von Lösel, Bliesener, Fischer, Pabst (2001), S.67

[34] Vgl. Rahmenkonzeption Fußball, Sächs. Staatsministerium d. I.(2001), S.22

[35] Vgl. zum Kräfteeinsatz Tabelle3 mit Angaben des PP Leipzig (2001) im Anhang

[36] Vgl. Rahmenkonzeption Fußball, Sächs. Staatsministerium d. I.(2001), S. 10

[37] Vgl. Rahmenkonzeption Fußball, Sächs. Staatsministerium d. I.(2001), S. 4

[38] Vgl. Einsatzlehre der Polizei, Koch/Schmitz (2001), S.40

[39] Vgl. Abschlußbericht eines Forschungsprojektes für das BMI von Lösel, Bliesener, Fischer, Pabst (2001), S.80

[40] Vgl. Abschlußbericht eines Forschungsprojektes für das BMI von Lösel, Bliesener, Fischer, Pabst (2001), S.46

[41] Vgl. Artikel aus „Die Zeit“, Ulf Poschardt (1999)

[42] Vgl. Abschlußbericht eines Forschungsprojektes für das BMI von Lösel, Bliesener, Fischer, Pabst (2001), S.127

[43] Vgl. zum Ordnerdienst Tabelle3 mit Angaben des PP Leipzig (2001) im Anhang

[44] Vgl. Abschlußbericht eines Forschungsprojektes für das BMI von Lösel, Bliesener, Fischer, Pabst (2001), S.21

[45] Vgl. Rahmenkonzeption Fußball, Sächs. Staatsministerium d. I.(2001), S.39

[46] Vgl. Abschlußbericht eines Forschungsprojektes für das BMI von Lösel, Bliesener, Fischer, Pabst (2001), S.153

[47] Vgl. auch Kapitel 4.3

[48] Vgl. Rahmenkonzeption Fußball, Sächs. Staatsministerium d. I.(2001), S.4

[49] Vgl. Abschlußbericht eines Forschungsprojektes für das BMI von Lösel, Bliesener, Fischer, Pabst (2001), S.41

[50] Vgl. auch Kapitel 4.1

[51] Vgl. Statistische Angaben des BGS – Amtes Halle (2001)

[52] Vgl. Abschlußbericht eines Forschungsprojektes für das BMI von Lösel, Bliesener, Fischer, Pabst (2001)

[53] Verein ist in Konkurs gegangen, ab kommender Saison nur Verbandsliga, deshalb ist mit Rückgang der Zahlen zu rechnen

[54] Vgl. Statistische Angaben des PP Leipzig (2002)

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Hooliganismus - ein Problem der Gesellschaft, ein Problem für den BGS?
Hochschule
Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung
Note
12 Punkte
Autor
Jahr
2003
Seiten
34
Katalognummer
V108573
ISBN (eBook)
9783640067701
Dateigröße
570 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Hooliganismus, Problem, Gesellschaft, Problem
Arbeit zitieren
Markus Pfau (Autor:in), 2003, Hooliganismus - ein Problem der Gesellschaft, ein Problem für den BGS?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108573

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