Eine Grundschule ist die für alle Kinder gemeinsame Eingangsstufe eines allgemeinbildenden staatlichen Schulwesens. Die Elementarschuleinrichtung bildet einen tragenden Unterbau, auf dem sich die nach Funktion und Bildungsaufgaben unterschiedlichen Institutionen des Sekundarschulwesens aufbauen. Um beim Schuleintritt eine Trennung der Schüler und Schülerinnen nach der gesellschaftlichen Stellung der Eltern bzw. nach dem beabsichtigten Schulabschluss zu verhindern, ist eine Grundschule organisatorisch niemals aufgegliedert in die verschiedenen übergeordneten Schulformen. Vielmehr bildet sie eine einheitliche Basis, auf der sich die weiterführenden differenzierten Schularten stützen.
Grundschulen haben die Verpflichtung "allgemein" zu sein. Dies bedeutet, dass die Elementarschuleinrichtung alle schulfähigen Kinder, ungeachtet ihrer Herkunft und ihrer Begabung, unterschiedslos aufnimmt.
Als Eingangsstufe des Schulwesens hat die Grundschule die Aufgabe, in einer gesetzlich vorgeschriebenen Zeit ihren Schülern eine einheitliche Erziehung und Bildung zu vermitteln. Auf diese, in der Grundschulzeit erworbenen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten bauen die Lehrgänge der weiterführenden Schulen auf. Lässt man die individuellen Lernmöglichkeiten und Erfahrungen der einzelnen Kinder außer Acht, so ermöglicht theoretisch die Elementarausbildung der Grundschule jedem Schüler, eine beliebige, von ihm gewählte Schullaufbahn zu verfolgen.
Die allgemeine obligatorische Grundschule besteht in Deutschland seit 1919/20. Die Schulartikel der am 11. August 1919 verabschiedeten Weimarer Verfassung sowie das Reichsgrundschulgesetz von 1920 etablierten in Deutschland erstmals ein durch eine Grundschule allgemein zugängliches staatliches Schulwesen. Seit 1920 erhalten nun alle Kinder, ungeachtet der sozialen und wirtschaftlichen Stellung ihrer Eltern, in einer einzigen Schulinstitution die gleiche Elementarausbildung. Die Idee von der Errichtung eines staatlichen Schulsystems, dessen weiterführenden Schulinstitutionen sich auf den Lehrgang einer allgemeinen Grundschule aufbauen, besteht jedoch schon länger. Insbesondere die Einheitsschulbewegung engagierte sich jahrhundertelang für die Vereinheitlichung und Demokratisierung des deutschen Schulwesens. Obwohl die Vertreter der schulpolitischen Reformbewegung zum Teil sehr unterschiedliche pädagogische und bildungspolitische Auffassungen darüber vertraten, [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Struktur des deutschen Bildungswesens am Vorabend der Novemberrevolution 1918
3. Die politische und schulpolitische Entwicklung von November 1918 bis Juni 1920
3.1. Die Schulreformen der Länderregierungen 1918/19
3.1.1. Die Entflechtung von Staat, Schule und Kirche
3.1.2. Der Aufbau eines einheitlichen Schulsystems
3.2. Der Entwurf einer Reichsverfassung
3.2.1. Die schulpolitischen Positionen der Parteien
3.3. Die Weimarer Schulkompromisse
3.4. Die Schulartikel der Weimarer Verfassung
3.5. Das „Gesetz betreffend die Grundschulen und Aufhebung der Vorschulen“ vom 28.4.1920
3.6. Die Reichsschulkonferenz von 1920
3.7. Fazit
4. Die Umsetzung der Weimarer Schulkompromisse in den Jahren 1920 – 1933
4.1. Der Widerstand bürgerlicher Elternverbände gegen die Einrichtung der allgemeinen obligatorischen Grundschule
4.2. Das „kleine“ Grundschulgesetz vom April 1925
4.3. Die preußischen Richtlinien zur Aufstellung von Lehrplänen für die Grundschule – die innere Reform der Volksschulunterstufe
4.3.1. Die Grundschule als Stätte kindgemäßer und grundlegender Bildung
4.4. Die Bewährung der allgemeinen Grundschule in der Weimarer Republik
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Hausarbeit untersucht die Entstehung und Umsetzung des Weimarer Grundschulkompromisses in der Zeit von 1918 bis 1933. Das zentrale Ziel ist es zu analysieren, wie unter den Bedingungen der Novemberrevolution und der darauffolgenden politischen Umbrüche ein einheitliches, staatliches Grundschulwesen etabliert wurde, welche politischen Widerstände dabei auftraten und inwieweit die schulpolitischen Forderungen der Einheitsschulbewegung realisiert werden konnten.
- Die Struktur des Bildungswesens am Vorabend der Novemberrevolution 1918.
- Politische Auseinandersetzungen um die Verankerung der Grundschule in der Weimarer Verfassung.
- Die Auswirkungen des Reichsgrundschulgesetzes von 1920 und der Reichsschulkonferenz.
- Formen des bürgerlichen Widerstands gegen die obligatorische Grundschule.
- Die innere Schulreform und die preußischen Richtlinien von 1921.
Auszug aus dem Buch
Die Entflechtung von Staat, Schule und Kirche
Vor der Novemberrevolution 1918 existierte in Deutschland ein dreigliedriges Schulsystem, welches die ständische Ordnung der damaligen Gesellschaft widerspiegelte. Die Volksschulen, welche von der Mehrheit der Bevölkerung besucht wurden, waren im 19. Jahrhundert überwiegend konfessionell geprägt. Die Regierungen der Einzelstaaten nutzten insbesondere im Volksschulwesen die Zusammenarbeit mit den Kirchen, die aufgrund ihrer besseren finanziellen Möglichkeiten die Kosten für die materielle und personelle Ausstattung der Volksschulen sowie für die Schulaufsichtsämter übernahmen. Die Kooperation von Staat und Kirche im Volksschulwesen spiegelten auch die Volksschullehrpläne wider. Während in den wissenschaftlich orientierten höheren Schulen der Religionsunterricht nur eine untergeordnete Rolle spielte, dominierte die religiöse Erziehung in den Lehrplänen der Konfessionsschulen.
Die christliche Volksbildung war quantitativ begrenzt und beschränkte sich auf die Vermittlung elementarer Kulturtechniken sowie auf die religiöse und vaterländische Erziehung. Auch die Bildung der Volksschullehrer in den Lehrerseminaren und Präparandenanstalten unterlag dem Prinzip der inhaltlichen Begrenzung. Ihr Aufgabenfeld beschränkte sich auf die Erziehung der Schüler und Schülerinnen im Sinne der Krone. Seit der Etablierung des niederen Schulwesens unterstützten Krone und konservative Parteien den Einfluss der Kirchen auf das Volksschulwesen. Die standesgemäße Bildungsbegrenzung der Bekenntnisschulen war von den traditionellen Herrschaftseliten gewollt, da nur durch sie die Stabilität der monarchischen Gesellschaft gewahrt werden konnte. Um jegliche demokratischen bzw. revolutionären Bestrebungen zu unterdrücken, nutzten die herrschenden Schichten den inhaltlich begrenzten Volksschulunterricht als „Instrument zur herrschaftskonformen Glaubenserziehung christlicher Untertanen“ bzw. als Mittel zur Unterordnung der Volksmassen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung der Grundschule als gemeinsame Eingangsstufe des staatlichen Schulwesens ein und skizziert die historische Forderung nach Vereinheitlichung und Demokratisierung.
2. Die Struktur des deutschen Bildungswesens am Vorabend der Novemberrevolution 1918: Das Kapitel beschreibt das durch Vielfalt und ständische Gliederung geprägte Schulwesen des Kaiserreichs, welches durch die strikte Trennung von Volksschule und höheren Schulen gekennzeichnet war.
3. Die politische und schulpolitische Entwicklung von November 1918 bis Juni 1920: Hier werden die durch die Revolution ermöglichten Reformbemühungen analysiert, die zu den Weimarer Schulkompromissen und schließlich zur gesetzlichen Verankerung der Grundschule führten.
4. Die Umsetzung der Weimarer Schulkompromisse in den Jahren 1920 – 1933: Dieses Kapitel thematisiert den Widerstand bürgerlicher Kreise gegen die neue Grundschulstruktur sowie die Versuche zur inneren Reform des Unterrichts in den 1920er Jahren.
Schlüsselwörter
Weimarer Grundschulkompromiss, Einheitsschulbewegung, Reichsgrundschulgesetz, Weimarer Verfassung, Volksschule, Bildungsreform, Konfessionsschule, Schulkämpfe, Schulpflicht, Reformpädagogik, Schulaufsicht, Bildungschancen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung, die politische Entstehung und die praktische Umsetzung der obligatorischen Grundschule während der frühen Weimarer Republik.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Geschichte der Einheitsschulbewegung, die verfassungspolitischen Debatten der Weimarer Koalition und den Widerstand konservativer Elternverbände gegen die neue Schulordnung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, den Transformationsprozess des deutschen Schulwesens zu einer einheitlichen, obligatorischen Grundschule und das Scheitern weitergehender Reformpläne im politischen Kontext der Zeit aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer historisch-analytischen Methode, die Primärquellen wie Gesetzesentwürfe und zeitgenössische Protokolle sowie politikgeschichtliche Fachliteratur auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt chronologisch die Struktur des Kaiserreich-Schulwesens, die verfassungsrechtlichen Kompromisse, die Umsetzung des Grundschulgesetzes von 1920 und die späteren inneren Reformversuche der 1920er Jahre.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Grundschulkompromiss, Weimarer Reichsverfassung, Einheitsschule und Bildungschancen.
Wie reagierten konservative Elternverbände auf die neue Grundschule?
Sie lehnten die gemeinsame Beschulung mit Kindern „niederer“ Schichten ab und versuchten durch private Vorschulen oder ärztliche Atteste, die Grundschulpflicht für ihre Kinder zu umgehen.
Welche Rolle spielte die Reichsschulkonferenz von 1920?
Sie sollte eine Grundlage für eine umfassende Reichsschulgesetzgebung schaffen, scheiterte jedoch an den unvereinbaren Gegensätzen zwischen den Vertretern der Volksschule und des höheren Schulwesens.
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- Claudia Köhler (Author), 2000, Der Weimarer Grundschulkompromiss: Entstehung und Umsetzung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10898