'Euthanasie'-Ärzte in den NS-Konzentrationslagern - Verlauf und Entwicklung der Sonderbehandlungsaktion 14f13


Wissenschaftlicher Aufsatz, 1989

16 Seiten


Leseprobe


Walter Grode

"EUTHANASIE"-ÄRZTE IN DEN NS-KONZENTRATIONSLAGERN

VERLAUF UND ENTWICKLUNG DER "SONDERBEHANDLUNGSAKTION 14f13". 1

Seit dem April 1941 wurden im Verlauf weniger Monate systematisch Tausende von KZ-Häftlingen ausselektiert und in drei ehemalige Heil- und Pflegeanstalten - Bernburg a.d.Saale, Hartheim i. Oberösterreich und Sonnenstein i. Sachsen - überstellt, die zuvor im Rahmen der "Euthanasie"-Aktion 'T4'1 zu Vernichtungsanstalten umgewandelt worden waren. Nach dem Vorbild der Tötung der 'lebensunwerten' Psychiatriepatienten, die bereits seit Beginn des Jahres 1940 praktiziert worden war (vgl. KLEE 1983: BOSUM 1983), wurden die Konzentrationslagerhäftlinge sofort nach ihrem Eintreffen mit Hilfe von Giftgas ermordet. Die Gesamtzahl der bei dieser Aktion beseitigten Häftlinge lag zwischen 15.000 und 20.000. Die KZ-Verwaltung gab dieser Unternehmung in Absprache mit der 'T4'-Organisation die Bezeichnung 'Sonderbehandlung 14f13'. 2

Obwohl diese Vernichtungsaktion in den Konzentrationslagern von ihrer Größenordnung her eher unbedeutend erscheint, so ist sie dennoch " keine Teilaktion wie die anderen, sondern eher umgekehrt ein Extrakt aus jenen partikularen Vorgängen, die, jeder für sich genommen, den Vernichtungswahn Wirklichkeit werden ließen" (BROKMEIER-LOHFING 1986, 35) Darüber hinaus vollzog sich im Laufe der 'Sonderbehandlung 14f13' eine Entwicklung, die sich als der entscheidende Schritt von der "Euthanasie" zur 'Endlösung der Judenfrage' charakterisieren läßt. Im folgenden soll diesem Entwicklungsprozeß, der maßgeblich von den "Euthanasie"-Ärzten und der 'Organisation T4' bestimmt wurde, im einzelnen nachgegangen werden.

1. Die 'Sonderbehandlung 14f13' als Parallelaktion

zur "Anstaltseuthanasie"

Zu Beginn des Jahres 1941 hatte sich SS-Chef HIMMLER an Phillip BOUHLER,den Leiter der 'Kanzlei des Führers' gewandt, um mit diesem darüber zu beraten, wie die 'Tötungskapazitäten' der Euthanasieorganisation 'T4' zu nutzen seien, um die Konzentrationslager von ihren 'Ballastexistenzen' zu befreien (KLEE 1983, 345). Mit dieser Vokabel war vor allem jene Personengruppe umrissen, die wegen ihrer 'Asozialität' in 'Schutzhaft' genommen worden war. Zu ihr zählten laut Erlaß des Reichskriminalpolizeiamtes "Bettler, Landstreicher, Zigeuner, Landfahrer, Arbeitsscheue, Müßiggänger, Prostituierte, Querulanten, Gewohnheitsverbrecher, Raufbolde, Verkehrssünder und sogenannte Psychopathen und Geisteskranke" (zit. n. BROSZAT 1965, 83).

HIMMLER war mit seiner Initiative vor allem deshalb an die 'Kanzlei des Führers' und damit an die 'Organisation T4' herangetreten, weil die SS zu jenem Zeitpunkt, trotz aller individuellen Härteausbildungsmaßnahmen weder über die nötigen technisch-organisatorischen Einrichtungen, noch über das Personal verfügte, um ein solches Vorhaben verwirklichen zu können (vgl. BROKMEIER 1970, 34).

Von seiten der ärztlichen Leitung der 'Organisation T4' ließ sich die Ausweitung des zu selektierenden Personenkreises von den Patienten der Heil- und Pflegeanstalten auf die 'asozialen' Häftlinge der Konzentrationslager 3 offenbar schon allein deshalb leicht gutheißen, weil die 'Asozialen', obschon sie wegen der Schuldfähigkeit auf keinen Fall als krank angesehen werden durften, dennoch als hochgradig abnorme, psychotische Persönlichkeiten galten, die generell psychiatrisch zu behandeln waren (vgl. SIEMEN 1982, 123-137).

Seit dem Frühjahr 1941 setzte daher die 'Organisation T4' nicht nur in den Anstalten, die mit dem Ausfüllen der Meldebogen in Verzug gekommen waren, sondern zusätzlich auch in den Konzentrationslagern Ärztekommissionen ein. In wechselnder Besetzung bereisten seit dem April 1941 insgesamt etwa ein Dutzend der auch im Rahmen der 'Aktion T4' in den Heil- und Pflegeanstalten eingesetzten Ärzte unter der Leitung der Psychiatrieprofesssoren Werner HEYDE und Hermann Paul NITSCHE die KZ um die von der SS als Ballast angesehenen 'asozialen' Häftlinge auszuselektieren. Neben den Leitern HEYDE und NITSCHE waren folgende

'T4'-Ärzte im Rahmen der 'Aktion 14f13' in den Konzentrionslagern eingesetzt:

- Dr. Friedrich MENNECKE; (Direktor der Anstalt Eichberg/Rheingau; 'T4'-Gutachter) 4
- Dr. Horst SCHUMANN; (Direktor der Tötungsanstalten Grafeneck in Württemberg und Sonnen- stein in Sachsen; 'T4'-Gutachter; 1941-1944: Lagerarzt in Auschwitz)
- Dr. Kurt SCHMALENBACH; (Arzt in Sonnenstein; 'T4'-Gutachter)
- Dr. Otto HEBOLD; (Arzt in der Anstalt Eberswalde)
- Dr. Rudolf LONAUER; (Direktor der Tötungsanstalt Hartheim in Oberösterreich; 'T4 Gutachter)
- Dr. Robert MÜLLER; (Arzt in der Anstalt Königslutter; 'T4'-Gutachter)
- Dr. Theodor STEINMEYER; (Arzt in den Anstalten Warstein und Mühlhausen/Thür.; 'T4'- Gutachter)
- Dr. Gerhard WISCHER; (Direktor der Anstalt Waldheim; 'T4'-Gutachter)
- Dr. Viktor RATKA; (Arzt in der Anstalt Tiegenhof; 'T4'-Gutachter)
- Dr. Hans-Bodo GORGASS; (Arzt in der Anstalt Kalmemhof/Idstein). 5

Während des Frühjahrs und Sommers 1941 bestand die eigentliche Aufgabe der 'T4'-Ärzte in den Konzentrationslagern weniger in der Bestimmung des 'auszumusternden' Personenkreises, der, wie eine spätere Aussage des Selektionsarztes MENNECKE belegt, durch die Einteilung der verschiedenen Häftlingskategorien bereits weitgehend festlag 6, sondern vielmehr in der Stigmatisierung dieser Menschen als 'lebensunwertes Leben'. Dieses vollzog sich durch das Ausfüllen und Unterzeichnen der gleichen Meldebogen, die auch im Rahmen der 'Aktion T4' in den Heil- und Pflegeanstalten benutzt worden waren. 7

Die erste Selektionsaktion des neu initiierten Unternehmens '14f13' fand im April 1941 im KZ Sachsenhausen statt. Ihr folgten bis zum August noch weitere 'Ausmusterungsaktionen' in Buchenwald, Auschwitz und Mauthausen. Aus Mauthausen wurden im Frühjahr und Sommer 1941 im Rahmen der Aktion mehr als 1.000 Häftlinge zur 'Sonderbehandlung', d.h. im Fall der 'Aktion 14f13', zur Vernichtung mittels Giftgas, in die nahegelegene 'T4'-Tötungsanstalt Hartheim überstellt. Im KZ Buchenwald wurden 450 Häftlinge 'ausgesondert' und in die `T4`-Tötungsanstalt Sonnenstein verbracht. In Auschwitz, wo die Selektionsaktion Ende Juli, zu eineZeitpunkt als das Lager noch den Charakter eines "normalen" KZ trug, stattfand, wurden 575 Häftlinge Opfer der 'Sonderbehandlung 14f13'. Wie die ausselektierten Häftlinge aus Buchenwald wurden auch sie nach Sonnenstein deportiert. Die oben erwähnte Aktion in Sachsenhausen forderte fast 400 Opfer, die ebenfalls nach Sonnenstein verbracht wurden. 8

Als Zwischenergebnis läßt sich somit festhalten, daß die Gesamtzahl der Opfer der 'Aktion 14f13' von April bis August 1941 bei ca. 2.500 gelegen haben dürfte. Setzt man diese Zahl ins Verhältnis zur Gesamtzahl der zwischen April und August 1941 in den vier noch im Betrieb befindlichen 'T4'-Tötungsbetrieben Bernburg a.d. Saale, Sonnenstein, Hartheim und Hadamar in Hessen ermordeten Patienten aus den Heil- und Pflegeanstalten von insgesamt ca. 22.000 (vgl. GRODE 1987, 88), so hatte der Beitrag der 'Sonderbehandlung 14f13' für die Auslastung der

'Tötungskapazitäten' und damit verbunden den Fortbestand der 'Organisation T4', ein Zusammenhang der für die Fortentwicklung der KZ-Aktion nach dem Auslaufen der Anstaltsaktion 'T4' von wesentlicher Bedeutung sein wird, nur ein sehr untergeordnetes Gewicht. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, daß es sich bei der Anlaufphase der 'Aktion 14f13', aus der Perspektive der 'T4'-Gesamtorganisation, lediglich um einen besonderen Teil der Anstaltseuthanasie-Aktion handelte. Entsprechend läßt sich diese erste Phase durchaus mit dem teilweise in der Literatur für die gesamte Aktion gebrauchten Begriff der "Häftlings-Euthanasie" (KLEE 1983, 345) bezeichnen.

Wesentlich gravierender war m.E. demgegenüber die Wirkung der Einlieferung von KZ-Häftlingen - auch bereits in dieser Anlaufphase der Aktion - für das Personal der belieferten Tötungsanstalten Sonnenstein und Hartheim. Für diese 'T4'-Mitarbeiter 'vor Ort' bedeutete die Überstellung der 'ausgesonderten' KZ-Häftlinge den Beginn der 'Behandlung' von Menschen, die von ihnen selbst nur noch durch die Abstempelung der Ärzte, nicht aber mehr durch eigene Anschauung als 'lebensunwertes Leben' identifiziert werden konnten.

2. Die 'Sonderbehandlung 14f13' nach dem Ende der

Giftgasaktion in den Heil- und Pflegeanstalten

Da während des Frühjahrs und Sommers 1941 lediglich etwa zehn bis fünfzehn Prozent der in den 'T4'-Tötungsbetrieben Hartheim, Sonnenstein, Bernburg und Hadamar ermordeten Menschen aus den Konzentrationslagern stammten, hätten bei einem vorläufigen Auslaufen der Euthanasieaktion in den Heil- und Pflegeanstalten, mit dem m.E. für den Herbst 1941 gerechnet werden mußte 9, drei von vier der 'T4'-Vergasungsbetriebe stillgelegt werden müssen. Darüber hinaus wäre wahrscheinlich selbst in der einzigen verbleibenden Tötungsanstalt noch einmal ein Teil des Personals beschäftigungslos geworden. Desgleichen hätte eine Schließung von drei und eine Teilstillegung des vierten Tötungsbetriebs für die Berliner Zentrale der 'T4' und deren Leitung den Verlust ihrer Existenzgrundlage bedeutet (vgl. GRODE 1987, 110).

Jedoch hätten die Angestellten der 'Organisation T4', die nicht nur zu Mitwissern, sondern darüber hinaus fast ausnahmslos auch zu Mitwirkenden und Tätern in einer 'Geheimen Reichssache' geworden waren (vgl. BROKMEIER 1970, 32), schon allein aus Sicherheitsgründen nicht wieder in das 'Zivilleben' entlassen werden können. Um einer solchen Entwicklung zu begegnen, die zudem eine ins Auge gefaßte modifizierte Fortführung der Euthanasiemaßnahmen nach Kriegsende (vgl. BOSUM 1983, 84-91) wesentlich erschwert hätte, wurden in den Sommermonaten 1941 von der 'T4'-Leitung gezielte Vorbereitungen zur Ausweitung der 'Sonderbehandlung 14f13' in den Konzentrationslagern betrieben. 10

Um die Zahl der im Rahmen der 'Aktion 14f13' zu 'behandelnden' Häftlinge zu erhöhen, war es deshalb zunächst notwendig den Kreis der der Ärztekommission der 'T4' vorgeführten Gefangenen über die Gruppe der 'asozialen' Häftlinge hinaus wesentlich zu erweitern. Aus diesem Grunde wurden während der Sommermonate des Jahres 1941 in einigen Konzentrationslagern unter den Häftlingen gezielt Hinweise gestreut, daß diese, falls sie sich krank fühlten oder sonst dringend der Erholung bedürften, sich im Häftlingskrankenrevier melden sollten, um in ein Erholungslager oder ein Lager mit besseren Arbeitsbedingungen geschickt zu werden (vgl. RABITSCH 1970, 71). Diese Aufrufe hatten jedoch zumeist nicht den von den Lagerleitungen und der 'Organisation T4' erhofften Erfolg, da etliche Häftlinge hinter den Angeboten der SS offenbar eine Falle vermuteten.

Um dennoch das angestrebte Ziel zu erreichen gingen deswegen die Lagerleitungen zur Vorbereitung des Eintreffens der Ärztekommission daran, die Häftlinge in eigener Regie einer Vorauswahl zu unterziehen.

So fanden im KZ Dachau im Laufe des August mehrmals Selektionen durch Lagerleitung und Lagerärzte statt, in deren Verlauf alle Häftlinge aussortiert wurden, die eventuell arbeitsunfähig sein konnten (vgl. KAUL 1979, 112). Mit Hilfe der Häftlingsakten der ausselektierten Gefangenen wurden anschließend, zur Erleichterung der Tätigkeit der 'T4'-Ärzte, vorab die 'Köpfe' der, von der 'T4'-Zentrale im voraus übersandten Meldebogen ausgefüllt und zusätzlich darüber hinaus, auf Initiative der politischen Abteilung der Lagerkommandantur, auch der überwiegende Teil der politischen Häftlinge in der gleichen Weise erfaßt. Während jedoch bei der Vorerfassung der arbeitsunfähigen und der politischen Häftlinge eine gewisse Auswahl erfolgte, wurden weiterhin die 'asozialen' und als dritte neu einbezogene Gruppe die jüdischen Häftlinge von den Lagerkommandanturen ohne Ausnahme für die Begutachtung durch die 'T4'-Ärztekommission vorgesehen. Auf diese Weise wurden in Dachau im Laufe des Monats August im Rahmen mehrerer Selektionen insgesamt ca. 7.000 Häftlinge für die nähere Begutachtung durch die 'T4'-Ärzte vorausgewählt (vgl. KLEE 1983, 347; KÜHNRICH 1983, 213).

Nach Einstellung der "Anstaltseuthanasie" bestand für die 'Organisation T4' mithin die Notwendigkeit, aber auch gleichzeitig erst die Möglichkeit ihr Potential voll auf die Konzentrationslager zu richten. Dementsprechend setzte sich die Anfang September 1941 im KZ Dachau, der ersten Station seit dem Auslaufen der 'Aktion T4', eintreffende Ärztekommission aus sechs der routiniertesten 'T4'-Psychiater zusammen. 11

Den sich in dieser zweiten Phase der Aktion durch die Ausweitung der Selektionskriterien einstellenden höheren Arbeitsanfall machte die 'T4'-Ärztekommission durch eine drastische Steigerung ihres Arbeitstempos mehr als wett: während die Selektion der jüdischen Häftlinge ohne Inaugenscheinnahme der Opfer, nur aufgrund der Beurteilung der Verhaftungsgründe erfolgte, und lediglich die Meldebogen mit Urteilen wie 'Rassenschänder' und 'Hetzjude' versehen wurden, geschah die Untersuchung der übrigen vorselektierten Häftlinge "am laufenden Band".

Dieses Verfahren bedeutete, daß die Gefangenen entweder reihenweise von SS-Angehörigen den Ärzten vorgeführt wurden oder aber, im "Gänsemarsch" an der Ärztekommission vorbeizumarschieren hatten. Die folgende Begutachtung bestand dann lediglich aus einer raschen Besichtigung bei der keinerlei körperliche Untersuchung erfolgte und nur der eine oder andere Gefangene nach den Verhaftungsgründen befragt wurde. 12

Parallel zu diesen "Untersuchungen" füllten die 'T4'-Ärzte für diejenigen Häftlinge , bei denen sie aus medizinischen, rassischen oder politischen Motiven oder aus Gründen mangelnder Arbeitsfähigkeit der Auffassung waren, daß sie zur Kategorie des 'lebensunwerten Lebens' gehörten, die von den Lager-verwaltungen vorbereiteten Meldebogen aus. Gemäß ihrem ärztlichen Auftrag kleideten die 'T4'-Psychiater ihre Eintragungen auf den Bogen, die faktisch die Begründung von Todesurteilen darstellten, in die Form von Diagnosen.

Einige dieser "Diagnosen", mit denen der 'T4'-Arzt MENNECKE ausselektierte politische und jüdische Häftlinge versehen hatte, sind erhalten geblieben (vgl. KAUL 1979, 113; KLEE 1983, 348; NOWAK 1980, 84); darunter befinden sich Bezeichnungen wie: 'Rassenschänder', 'Hetzer und Deutschenfeind', 'berüchtigter Kommunist', 'jüdische Dirne', 'deutschfeindlicher Hetzjude', 'marxistische Funktionärin' und 'üble Deutschenhasserin'. Zusätzlich wurden diese "Diagnosen" mit der Angabe von "Symptomen" wie: 'deutschfeindliches Verhalten', 'Rassenschande', 'Beziehungen zur englischen Botschaft','deutschfeindliche Gesinnung' oder 'namhafter Funktionär der KPD' versehen.

Die so ausgefertigten und von den 'T4'-Ärzten unterzeichneten Meldebogen wurden anschließend per Kurier oder aber auch von den Ärzten selbst der Zentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4 ('T4') überbracht. 13 Da in der 'T4'-Zentrale die Meldebogen aus den KZ, im Unterschied zu der während der Anstaltsaktion die Verlegungslisten zusammenzustellen und an die Tötungsanstalten Hartheim, Sonnenstein oder Bernburg zu übersenden.

Von dort erhielten die KZ-Lagerleitungen daraufhin Bescheid, wann und in welchen 'Portionen' die Anlieferung der 'ausgemusterten' Häftlinge zu erfolgen habe. 14

Die erste Selektionsaktion der 'Sonderbehandlung 14f13' nach Einstellung der Anstaltseuthanasie-Maßnahmen , bei der die genannten erweiterten Selektionskriterien angewandt wurden, fand wie oben dargestellt, während der ersten Septemberwoche im KZ Dachau statt. Bis Ende November 1941, als im Ablauf der 'Aktion 14f13' wiederum eine einschneidende Änderung erfolgte, inspizierten die 'T4'-Ärztekommissionen, zumeist im Rahmen mehrerer Einsätze, außer Dachau weiterhin die Konzentrationslager Mauthausen, Ravensbrück, Buchenwald, Flossenbürg und Neuengamme. Während dieses Zeitraums wurden im Rahmen der Aktion aus Dachau ca. 3.000, aus Mauthausen ca. 4.000, aus Ravensbrück, wo die Aktion im Dezember und Januar des folgenden Jahres fortgesetzt wurde, 330 und aus Buchenwald ebenfalls mehr als 2.000 Häftlinge in die `T4`-Tötungsanstalten verbracht. 15 Unter Berücksichtigung der widersprüchlichen Zahlen für Flossenbürg und Neuengamme 16 dürfte die Gesamtzahl der von Anfang September bis Ende November 1941 in den Konzentrationslagern von 'T4'-Ärzten ausselektierten Gefangenen bei weit über 12.000 gelegen haben.

Durch diese seit dem Sommer vorbereitete und seit dem September 1941 systematisch betriebene Vervielfachung der Ausmusterungszahlen innerhalb der 'Aktion 14f13' war es der Leitung der 'Organisation T4', trotz des Wegfalls der Opfer aus den Heil- und Pflegeanstalten gelungen, den Nachschub an 'Menschenmaterial' für den Betrieb der 'T4'-Tötungsanstalten im wesentlichen sicherzustellen. So mußte von den vier Tötungsbetrieben der Euthanasieorganisation nach dem Auslaufen der 'Aktion T4' lediglich der Vergasungsbetrieb in Hadamar eingestellt werden. Auf diese Weise beseitigte die gezielt betriebene Ausweitung der 'Sonderbehandlung 14f13' - zumindest für das Jahr 1941 - die durch das Auslaufen der Anstaltseuthanasie mittels Giftgas hervorgerufene Gefahr einer zwangsweisen Auflösung der 'Organisation T4'.

Für das Personal der Tötungsanstalten Hartheim, Sonnenstein und Bernburg bedeutete die Einstellung der "Anstaltseuthanasie"-Aktion und die Ausweitung der 'Aktion 14f13' auf den ersten Blick eine Vereinfachung seiner Tätigkeit. So konnte der bürokratische Aufwand entscheidend dadurch verringert werden, daß gegenüber den Angehörigen der Opfer aus den Konzentrationslagern auf Tarnungsmaßnahmen, wie das Betreiben von "Trostbriefabteilungen, Sonderstandesämter und Absteckungsabteilungen" (KLEE 1983, 151-152) gänzlich verzichtet werden konnte. Falls die Verwandten und Freunde der Gefangenen überhaupt etwas von deren Tode erfuhren, so geschah dieses durch vervielfältigte Schreiben der Lagerleitungen.

Im Unterschied zur Vereinfachung des bürokratischen Ablaufs wurde jedoch für das Personal der Tötungsbetriebe der unmittelbare Umgang mit den Opfern wesentlich komplizierter. Die Schwierigkeit der inneren Distanzierung von den Opfern, die in den Frühjahrs- und Sommermonaten lediglich gegenüber der kleinen Minderheit der nicht aus den Heil- und Pflegeanstalten stammenden Menschen bestanden hatte, dehnte sich ab Herbst 1941 auf sämtliche angelieferten Personen aus. Hinzu kam, daß der Durchschnitt der zu tötenden KZ-Häftlinge sich gleichfalls noch weiter an das Aussehen und die Verhaltensweisen ihrer Mörder annäherte, da nur noch eine Minderheit der Deportierten aus sog. 'Asozialen' bestand. Um so notwendiger war es m.E. deshalb, daß die Todesurteile auch weiterhin durch die ärztliche Autorität der 'T4'-Psychiater legitimiert wurden und auch weiterhin die Form von Diagnosen trugen.

Mit der ausschließlichen Einlieferung von KZ-Häftlingen wurde darüber hinaus ein noch größerer Kreis des Leitungs- und Büropersonals der Tötungsbetriebe der 'Organisation T4' in den unmittelbaren Einsatz der Leichenfledderei hineingezogen. Dieses war die Folge eines mit der Ausweitung der Aktion eintretenden vermehrten Anfalls von Wertgegenständen, deren Sicherstellung durch die 'Heizer' und 'Desinfektoren' vom Verwaltungspersonal der Tötungsanstalten überwacht werden mußte. 17

3. Die 'Aktion 14f13' und die 'Endlösung der Judenfrage'

Für die weitere Entwicklung der 'Aktion 14f13' war der Einsatz der "Euthanasie"-Ärtzte nicht mehr von entscheidender Bedeutung. Deshalb soll an dieser Stelle auf den Fortgang der Aktion lediglich in stark komprimierter Form eingegangen werden. 18

Von der Wirksamkeit der fabrikmäßigen Vernichtung von Menschen durch Giftgas und der Leistungsfähigkeit der 'Organisation T4' auf diesem Felde war die SS-Führung, wie oben beschrieben, bereits seit dem Frühjahr 1941 durch die 'Sonderbehandlung' von KZ-Häftlingen überzeugt worden. Aus diesem Grunde fand im Oktober 1941 das Angebot des 'T4'`-Chefs Viktor BRACK bei der Herstellung der für die Tötung der jüdischen Bevölkerung erforderlichen Vergasungsapparaturen und der notwendigen Unterkünfte mitzuwirken bei Adolf EICHMANN, dem Leiter des sog. 'Judenreferats' im SS-Reichssicherheitshauptamt, offene Ohren. 19

Auf seiten BRACKs dürften die Beweggründe für dieses Angebot wie es scheint weniger im Bereich der faschistischen Rassenideologie, als vielmehr in der Sorge um die Sicherung des Fortbestandes der insbesondere von ihm selbst aufgebauten 'Organisation T4' und seiner aus dieser Unternehmung erwachsenen persönlichen Position (vgl. KAUL 1979, 63-75) gelegen haben. Zudem war es für die Leitung der 'T4' im Herbst 1941 durchaus voraussehbar, daß die im Sommer angeordnete Ausweitung der Selektionspraxis im Rahmen der 'Sonderbehandlungsaktion 14f13' in den Konzentrationslagern den ungeschmälerten Fortbestand der 'Organisation T4', der zu diesem Zeitpunkt noch im wesentlichen von der Auslastung ihrer Tötungskapazitäten in Bernburg, Sonnenstein und Hartheim abhängig war, nur für wenige Monate würde sichern können.

Ergebnis von BRACKs Angebot an die SS die technische und personelle Tötungserfahrung der 'Organisation T4' in den Dienst der 'Endlösung der Judenfrage' zu stellen war, daß noch im November 1941 eine erste Gruppe von 'T4'-Angehörigen ins 'Generalgouvernement' entsandt wurde, um dort unter der Leitung des SS-Generals Odilo GLOBOCNIK mit dem Bau des ersten Vernichtungslagers der 'Aktion Reinhard' zu beginnen (vgl. ARAD 1983, 149).

Vom Frühjahr 1942 bis zum Herbst 1943 wurden von den 'T4'-Einheiten, die schubweise nach Polen abkommandiert worden waren (vgl. GRODE 1987, 175-179), im Zuge der Räumung der jüdischen Ghettos in Zentral- und Ostpolen in den drei Vernichtungszentren Belzec, Sobibor und Treblinka mehr als 1,5 Millionen Menschen ermordet (vgl. ARAD 1983, 190-193; HENKYS 1964, 102-110).

Das deutsche Stammpersonal dieser drei Vernichtungszentren gehörte bis auf wenige Ausnahmen der 'Organisation T4' an und hatte seine zentralen Erfahrungen bei der fabrikmäßigen Tötung und Beseitigung von Menschen während der "Euthanasie"-Aktionen in den Heil- und Pflegeanstalten und insbesondere während der Sonderbehandlungsaktion in den Konzentrationslagern gesammelt, durch die sie über die Euthanasie-Erfahrungen hinaus weiter verroht und brutalisiert und für die Tätigkeit in den Vernichtungslagern zugerichtet worden waren.

4. Abschließende Überlegungen

Die "Sonderbehandlungsaktion 14f13" paßte sich keineswegs stromlinienförmig in ein faschistisches Gesamtkonzept ein.

- So agierte beispielsweise auf der organisatorischen Ebene eine 'T4'-Leitung, die offenbar relativ unabhängig von ideologischen Erwägungen nach neuen Einsatzmöglichkeiten für die Organisation suchte.

- Daneben und darunter handelten auf der medizinischen Ebene die 'T4'-Ärzte, die sich vor allem als "Chirurgen am Volkskörper" (HAUG 1986, 26) verstanden.

- Hinzu kommt das Verhalten der KZ-Lagerleitungen, die der Expansion der 'T4'-Tätigkeit, trotz eigener ökonomischer Ambitionen (vgl. GEORG 1963) keinen Widerstand entgegensetzten.

Was bleibt ist ein Eindruck von stark individuell geprägten Handlungen und kaum aufeinander abgestimmten Strukturen. Doch führte dieses Neben- und Gegeneinander - unter den laborhaften Bedingungen der KZ - keineswegs zu einer Schwächung des Destruktionssystems, sondern ganz im Gegenteil zu dessen Effektivierung.

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ANMERKUNGEN:

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LITERATUR

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BOSUM, Uwe: Psychiatrie und Faschismus in Deutschland. Ein Literaturbericht aus politikwissenschaftlicher Sicht, Universität Hannover, MA-Arbeit, 1983

BROKMEIER, Peter: "Die Vorstufe der Endlösung. Zum Frankfurter Euthanasieprozeß 1967/68", in: Gewerkschaftliche Monatshefte 21/1970, 28-37

BROKMEIER-LOFING, Peter: Geschichte vernichten. Reflexionen über den organisierten Massenmord im deutschen Faschismus, in: Düsseldorfer Debatte, 10/1986, 27-39

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GRODE, Walter: Die "Sonderbehandlung 14f13" in den Konzentrationslagern des Dritten Reiches. Ein Beitrag zur Dynamik faschistischer Vernichtungspolitik, Frankfurt/M. u.a. 1987

HAUG, Wolfgang Fritz: Die Faschisierung des bürgerlichen Subjekts. Die Ideologie der gesunden Normalität und die Ausrottungspolitiken im deutschen Faschismus, Berlin 1986

HENKYS, Reinhard: Die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen. Geschichte und Gericht, Berlin, Stuttgart 1964

KAUL, Friedrich Karl: Die Psychiatrie im Strudel der "Euthanasie". Ein Bericht über die erste industriemäßig durchgeführte Mordaktion des Nazi-Regimes, Frankfurt/;M. 1979

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KLEMPERER, Viktor: LTI. Notizbuch eines Philologen, Frankfurt/M. 1985.

KOGON, Eugen u.a. (Hg): Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas. Eine Dokumentation, Frankfurt/M. 1983

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LIFTON, Robert J.: The Nazi Doctors. Medical Killing and the Psychologie of Genocide, New York 1986

NOWAK, Kurt: "Euthanasie" und Sterilisation im "Dritten Reich". Die Konfrontation der evangelischen und der katholischen Kirche mit dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" und der "Euthanasie"-Aktion, Göttingen 1980

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SIEMEN, Hans Ludwig: Das Grauen ist vorprogrammiert. Psychiatrie zwischen Faschismus und Atomkrieg, Gießen 1982

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ZEHETHOFER, Florian: Die Vernichtung "lebebensunwerten Lebens" im Schloß Hartheim 1938-1945. Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Linz/Donau, Diplomarbeit, 1975.

[...]


1 Die vom Verfasser im folgenden verwendeten halben Anführungszeichen verweisen auf die Übernahme faschistischer Termini (vgl. hierzu WULF 1963) und auf Distanzierungen (vgl. KLEMPERER 1985, insbes. S. 78-80).

2 'Sonderbehandlung' war die gebräuchliche SS-Bezeichnung für Ermordung, während das Aktenzeichen '14f13' verschlüsselt Tötungsart und -ort bezeichnete.

3 Zur Entstehungsgeschichte dieser Häftlingskategorie vgl. GRODE 1987, 35-39.

4 Zur Person des Dr. Friedrich MENNECKE, vgl. CHROUST, 1987, 67-75; zur psychologischen Bewertung des Verhaltens Menneckes vgl. LIFTON 1986, 139-142.

5 Vgl. die Briefe MENNECKEs vom 7.4.1941. Archiv der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen, im folgenden zit. als (ZSL), (Ordner Nr. 549, Bl. 553-556); vom 2.9.1941 (ZSL 549, Bl. 559); vom 3.9.1941 (ZSL 549, Bl. 563); vom 20.11.1941 (ZSL 549, Bl. 576); sowie den 'Brief Nr.7'(ZSL 550, Bl.17).

6 Vgl. die Vernehmung MENNECKEs im Rahmen des 'Nürnberger Ärzteprozesses'. Staatsarchiv Nürnberg. (KV-Anklage/ Interrogations: Nr. M-60, 12).

7 Vgl. das dem KZ Groß-Rosen im Dezember 1941 vom 'Inspekteur der KL' übersandte Meldebogen-Muster. Archiv des Instituts für Zeitgeschichte, im folgenden zit. als (IfZ), (Schriftwechsel KZ Groß-Rosen, Nürnberger Dokument '1151-A-PS').

8 Zu Mauthausen vgl. die Aussage des Zeugen MILTSCH im "Frankfurter Euthanasieprozeß" vom 25.3.1968. Archiv Brokmeier am Institut für Politische Wissenschaft der Universität Hannover, im folgenden zit. als (AB), IIIb, 95. Vht., Bl. 1-7); zu Buchenwald vgl. DRESSEN 1983, 79,; zu Auschwitz vgl. PIPER 1982, 117; zu Sachsenhausen vgl. den Brief MENNECKEs vom 4.4.1941 aus Oranienburg (ZSL 549, Bl. 546); Zeugenaussage des ehem. 'Lagerältesten' des KZ Sachsenhausen, NAUJOKS, im "Frankfurter Euthanasieprozeß" vom 25.1.1968 (AB, IIIb, 78. Vht., 11-13).

9 Für die These, daß es sich bei der Einstellung der Anstalteuthanasie im Herbst 1941 um ein planmäßiges Auslaufen handelte, spricht nicht nur die erstaunliche Übereinstimmung einer Vorausschätzung der ´Kanzlei des Führers´ aus dem Jahre 1939 mit der tatsächlichen Zahl der Opfer (vgl. KAUL 1979, 64), sondern vor allem auch die je nach Zeitpunkt unterschiedlichen, ja widersprüchlichen Reaktionen der NS-Machthaber auf (insbesondere kirchliche) Proteste (BRAUNE, KREYSSIG, GALEN) gegen die Euthanasiemaßnahmen (vgl GRODE 1987, 100-106)

10 Vgl. das Kreuzverhör Menneckes im "Nürnberger Ärzteprozess" am 17.1.1947 (IfZ, Gericht Nr. I. 17. Jan. A-Mk-Kratsch, Bl. 1914)

11 Vgl. den Brief Menneckes vom 3.9.1941 aus München (ZSL 549, Bl. 563): Postkarte Menneckes vom 2.9.1941 ebenfalls aus München (ZSL 548, Bl. 559)

12 Vgl. Kreuzverhör Menneckes im "Nürnberger Ärzteprozeß" vom 17.1.1947, a.a.O., Bl. 1914; Brief Menneckes vom 3.9.1941, a.a.O.; Brief Menneckes `Nr.3´ vom 20.11.1941 (ZSL 549, Bl. 573/574)

13 Vgl. den Brief Menneckes vom 14.1.1942 (ZSL 550, Bl. 114-124)

14 Vgl. das Geheime Schreiben der ´Heil- und Pflegeanstalt Bernburg´ an den Kommandanten des KZ Groß-Rosen vom 3.3.1942 (IfZ, Nürnbg. Dok. ´ 1151-I-PS´)

15 Zu Dachau vgl. den Mennecke-Brief vom 3.9.1941, a.a.O.; Eidesstattliche Erklärung des ehem. ` Ersten Lagerarztes` Dr. Ulrich Muthig vom 16.4.1947. Staatsarchiv Nürnberg (Best: KV-Anklage, Dok. Nr. NO-2799); zu Mauthausen vgl. ZEHETHOFER 1975, 34; Zeugenaussage des ehem. `Lagerführers` des Mauthausener Nebenlagers `Gusen I`, Chmielewski, im "Frankfurter Euthanasieprozeß" vom 7.8.1967 (AB, Stbl. 29, 30. Vht, Bl. 18); zu Ravensbrück vgl. Mennecke-Brief `Nr.3` vom 20.11.1941 (ZSL 549, Bl. 573), Mennecke-Brief `Nr. 5` vom 21.11.1941 (ZSL 549, Bl. 578), Mennecke-Brief `Nr.6` vom 22.11.1941 (ZSL 449, Bl. 592), Mennecke-Brief `Nr.7` vom 24.11.1941 (ZSL 550, Bl.18) und den Mennecke-Brief vom 14.1.1942 (ZSL 550, Bl. 114); zu Buchenwald vgl. die Mennecke-Briefe `Nr. 7` bis `Nr. 11` vom 25.-29.11.1941 (ZSL 549, Bl. 606-611, ZSL 550, 14-63).

16 Vgl. die Aussagen der Zeugen Fassbender (AB. Stb. 64, 144.Vht., Bl. 29-31) und Becker (AB, Ordn. "Material I", 153. Vht.) sowie die Aussagen der ehem. Häftlinge Blume (AB, "Material I", 153. Vht.), Hoffmann AB, "Mat.I", 164 Vht.) und Schwarz (AB, IIIb, 75. Vht., Bl. 9-14) im "Frankfurter Euthanasieprozeß"

17 Vgl. die Aussage der Zeugin Hackel im Frankfurter Eurthanasieprozeß" vom 20.3.1968 (AB, IIIb, 93. Vht., Bl. 6)

18 Zum Auslaufen der `Aktion 14f13` und zum Verhältnis der Aktion zur sog. `Endlösung der Judenfrage` vgl. im einzelnen GRODE 1987, 167-222.

19 Vgl. den Briefentwurf des rassenpolitischen Dezernenten im `Ministerium für die besetzten Ostgebiete`, Dr. Erhard Wetzel, vom 25. Oktober 1941, betr. den Bericht des `Reichsministers für das Ostland` vom 4.10.1941, bezüglich der `Lösung der Judenfrage`, in dem von Bracks Angebot berichtet wird, die Erfahrungen der `Organisation T4` für den geplanten Massenmord an jüdischen Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. (Staatsarchiv Nürnberg, Bestand: KV-Anklage, Dok. Nr. NO 365)

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
'Euthanasie'-Ärzte in den NS-Konzentrationslagern - Verlauf und Entwicklung der Sonderbehandlungsaktion 14f13
Autor
Jahr
1989
Seiten
16
Katalognummer
V109264
ISBN (eBook)
9783640074457
ISBN (Buch)
9783640117802
Dateigröße
473 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Erschienen in Psychologie und Gesellschaftskritk 51, Heft 3/1989.
Schlagworte
Euthanasie, NS-Konzentrationslagern, Verlauf, Entwicklung, Sonderbehandlungsaktion
Arbeit zitieren
Dr. phil. Walter Grode (Autor:in), 1989, 'Euthanasie'-Ärzte in den NS-Konzentrationslagern - Verlauf und Entwicklung der Sonderbehandlungsaktion 14f13, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109264

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