Bildungspolitik im Land Berlin - Wie wird das Ziel der PDS soziale Benachteiligungen auszugleichen in der Bildungspolitik des Landes Berlin verfolgt?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

15 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt:

1. Einleitung

2. Bildungspolitik

3. Der Grundsatz der gleichen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für alle – gegen wachsende Ungleichheit im Bildungssystem

4. Die PDS in Regierungsverantwortung
4.1. Die Koalitionsvereinbarungen

5. Kitas in Berlin

6. Reformen in der Berliner Grundschule

7. Qualitätssicherung an den Schulen

8. Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache

9. Fazit

Literatur

Weiterführende Literatur

1. Einleitung

Der zwischen SPD und PDS des Landes Berlin geschlossene Koalitionsvertrag räumt der Bildungspolitik einen hohen Stellenwert ein. „Bildungspolitik hat Priorität“[1] soll eine besondere Gewichtung verdeutlichen. Die Notwendigkeit die Bildungspolitik des Landes Berlin grundlegend zu reformieren ergibt sich aus dem schlechten Abschneiden bei internationalen Vergleichen. Bildungspolitik ist nicht geeignet um schnell vorzeigbare Erfolge zu erzielen, sondern muss langfristig angelegt sein. Durch die relativ lange Zeitspanne des Greifens politischer Veränderungen in der Bildungspolitik, begeben sich die politischen Akteure in ein Dilemma. Sie müssen die Bevölkerung von der Richtigkeit anstehender Veränderungen überzeugen und die langen Zeitzonen ergeben das Problem der Messbarkeit des Erfolgs

Im Folgenden soll anhand der Bildungspolitik der PDS aufgezeigt werden, ob die Prioritäten der Partei, wie sie im Grundsatzprogramm festgeschrieben ist, in der praktischen Politik Bestand hat. Da Kitas von der PDS als Bildungseinrichtungen definiert werden, wird diese Arbeit bei den Kitas ansetzen. Die Kita-Politik und das Berliner Schulsystem soll nach der Frage ob die Berliner Bildungspolitik so reformiert wird, dass soziale Benach­teiligungen ausgleichen werden können, durchleuchtet werden.

2. Bildungspolitik

„Bildungspolitik umfasst alle zu dem gleichnamigen staatlichen Politikfeld gehörenden politischen Inhalte, die unter die Kulturhoheit der Länder fallen.“[2] [3] Aufgabe der Erziehungs- und Bildungspolitik ist es, aus Individuen Menschen werden zu lassen, die zur vielseitigen Teilnahme an der Demokratie befähigt sind. Bildung soll die Basis für die Entfaltung der Persönlichkeit, die Aufrechterhaltung des demokratischen Gemeinwesens

und für die Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft sein. Bildung hat durch ihren Einfluss auf die Sozialisation der Menschen eine erhebliche Langzeitwirkung. Bildungspolitik ist im Hinblick auf die Bildungsfinanzierung in beträchtlichem Ausmaß Verteilungspolitik. Der bildungspolitische Output eines Landes, die materielle Politik, steht in direktem Zusammenhang mit der parteipolitischen Zusammensetzung der Regierung.

3. Grundsatz der gleichen Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für alle – gegen wachsende Ungleichheit im Bildungssystem

In einer Erklärung vom 1. April 2001 zur 8. Bildungspolitischen Konferenz der PDS beklagt die Partei die soziale Selektion im deutschen Bildungswesen und fordert einschneidende Veränderungen um soziale Gerechtigkeit herzustellen. Das „einseitig die Elite begünstigende Bildungssystem“[4] gilt es aufzuhalten und umzukehren. Die Investitionen in das Bildungswesen sollen erhöht werden, um die Differenzen zwischen „reichen Bildungseinrichtungen“ und „ausgemergelten Problemgebieten“ auf dem Land abzubauen. Die Elitenförderung soll die Bildungsausgaben für die große Mehrheit nicht negativ beeinflussen. Finanziert werden soll die Ausweitung der Mittel für das Bildungssystem durch ein prozentuales Anheben der Bildungsausgaben. Die finanziellen Belastungen sollen stärker durch den Bund abgedeckt werden als bisher.

Dem Bildungswesen soll eine wichtige Ausgleichsfunktion zukommen, um der stetig wachsenden sozialen Ungleichheit zu begegnen. Durch berufliche Qualifikation sollen die Menschen zur Überwindung der sozialen Polarisation qualifiziert werden. Sozial und ethnisch Benachteiligte sollen in besonderem Maße gefördert werden. Die Partei fordert in ihrem Programm eine „Bildungsreform mit dem Ziel, gleiche Entwicklungs- und Bildungsmöglichkeiten für alle zu sichern“.[5] Um schwer wiegende Benachteiligungen von Heranwachsenden aus sozialen Gründen zu verhindern sollen Bildungs- und Sozialpolitik eine Einheit bilden.

Nach Ansicht der Konferenz werden bereits im vorschulischen Bereich erste Grundlagen für die Entwicklungschancen der Kinder gesehen. Aus diesem Grund wird ein kostenloses Angebot an Kindertagesstätten gefordert. In den Kitas sollen frühzeitig Defizite und soziale Benachteiligungen ausgeglichen werden um die Chancen für einen gelingenden Schulstart zu verbessern. Im Vergleich mit anderen Ländern Europas werden die Schüler im deutschen Schulsystem besonders früh in die unterschiedlichen Schulformen ausgesondert. Eine einheitliche Schule als Ganztagsschule mit Wahlangeboten und Differenzierungs­möglichkeiten werden als Alternativen angeboten. Aussonderung und Elitenförderung soll abgebaut und die verlässliche Halbtagsgrundschule durchgesetzt werden. Weiterhin wird die derzeitige Klassenstärke stark kritisiert da diejenigen, die besonderer Förderung bedürfen darunter leiden. Eine Höchstgrenze von 25 Schülern pro Klasse wird favorisiert.

4. Die PDS in Regierungsverantwortung

In den Berliner Landtagswahlen im Oktober 2001 konnte die PDS ihre starke Stellung in der Hauptstadt ausbauen. Nach langen Verhandlungen zwischen der SPD und der PDS wurde im Januar 2002 der neue Senat gewählt. In den Koalitionsvereinbarungen konnte die PDS einige ihrer Bildungspolitischen Forderungen durchsetzen, andere fielen der angespannten finanziellen Lage des Landes zum Opfer.

4.1. Die Koalitionsvereinbarungen

In den Koalitionsvereinbarungen werden die Kitas als „eigenständige Lebens- und Lernorte für Kinder“ definiert, „in denen die Erziehung in der Familie unterstützt und ergänzt wird“. Neben dem Prozess der Übertragung eines Großteils der Kitas auf freie Träger soll die Vorschulerziehung verbessert werden. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern soll die Ganztagsbetreuung ausgebaut werden. Welche dieser Vorhaben dazu geeignet sind soziale Benachteiligungen auszugleichen soll in nächsten Kapitel beleuchtet werden.

„Kinder und Jugendliche habe einen Anspruch auf die bestmögliche Ausbildung. Die Berliner schule muss so ausgestattet sein, dass sie diesem Anspruch gerecht werden kann.“[6] Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurden sieben Handlungsfelder definiert.

1. Verbesserung der Sprachkompetenz bereits im vorschulischen Bereich
2. Verzahnung von vorschulischem Bereich und der Grundschule, auch mit dem Ziel einer frühzeitigeren Einschulung in geeigneten Fällen
3. Verbesserung der Grundschulbildung und die durchgängige Verbesserung der Lesekompetenz und des grundlegenden Verständnisses mathematischer und naturwissenschaftlicher Zusammenhänge
4. Wirksame Förderung bildungsbenachteiligter Kinder, insbesondere auch der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
5. Konsequente Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Unterricht und Schule auf der Grundlage von verbindlichen Standards sowie einer ergebnis­orientierten Evaluation
6. Verbesserung der Professionalität der Lehrertätigkeit, insbesondere im Umgang mit der Heterogenität der Schülerschaft und im Hinblick auf diagnostische und methodische Kompetenz als Bestandteil systematischer Schulentwicklung
7. Ausbau von schulischen und außerschulischen Ganztagsangeboten mit dem Ziel erweiterter Bildungs-, Lern- und Fördermöglichkeiten, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Bildungsdefiziten und besonderen Begabungen

5. Kitas in Berlin

Den Koalitionsvereinbarungen zwischen SPD und PDS zufolge sollen die Kindertagesstätten als Bildungs- und Erziehungseinrichtungen weiterentwickelt werden. Neben der Sprach­förderung und der besonderen Förderung von Kindern nicht-deutscher Herkunft stehen interkulturelles Lernen, Eltern- und Gemeinwesenarbeit im Vordergrund.[7] Kindertagesstätten sollen aus kommunaler Trägerschaft auf private Träger übertragen werden. Im Jahr 2002 gab es in Berlin insgesamt 148.508 Kitaplätze von denen sich 99.053 in kommunaler und 49.455 in freier Trägerschaft befanden[8]. Während in den Koalitionsvereinbarungen von 2002 noch von 45.000 Kitaplätzen in öffentlicher Verantwortung und 90.000 Kitaplätzen in freier Trägerschaft die Rede ist, wird 2004 die Zielvorstellung von 28.000 zu 56.000 genannt[9]. Zusammengenommen entspricht diese Zielvorstellung 84.000 Kitaplätzen im Jahr 2006, was einer Reduzierung der eingeplanten Plätze von mehr als 1/3 gleichkommt. Beim derzeitigen Stand von rund 166.000 Kindern unter 6 Jahren in Berlin[10] entspricht dieser Reduzierung nicht dem tatsächlichen Bedarf.

Die Kitaaufsicht soll die gleichwertigen pädagogischen Bedingungen und Ausstattungen überwachen. Die Sprachförderung besonders von Kindern nicht deutscher Herkunft ist geeignet Defizite auszugleichen und sozialen Ungleichheiten entgegenzutreten. Um die Umsetzung der Sprachförderung zu evaluieren werden derzeit die Sprachkenntnisse aller Kinder vor dem Schuleintritt durch den Sprachtest „DeutschPLUS“ überprüft. Bei Defiziten soll ein verbindlicher vorschulischer Sprachförderkurs von den Kindern belegt werden. Vom Anspruch auf kostenfreie Kitaplätze wird mit der weitreichenden Übertragung der Verantwortung auf freie Träger bereits in den Koalitionsvereinbarungen Abstand genommen.

Im Dezember 2003 tritt das Berliner Gesetz „über die Beteiligung an den Kosten der Betreuung von Kindern in städtischen Kindertagesstätten und in Tagespflege“ in Kraft. Dieses Gesetz regelt, dass sich „das Kind und seine Eltern… an den durchschnittlichen jährlichen Kosten der Förderung und Betreuung in einer Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle“ zu beteiligen haben.[11] Die für die Eltern anfallenden Kosten richten sich nach dem Betreuungsumfang, dem Einkommen der Eltern und der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Die anfallenden Kosten liegen zwischen 50,00 und 346,00 Euro. Es sei darauf hingewiesen, dass der Höchstbetrag die Kosten eines Kitaplatzes übersteigt und die Differenz von der Kita an den Senat abgeführt werden muss. Durch dieses Gesetz werden Eltern mit höherem Einkommen bestraft, wenn sie ihr Kind in den Kindergarten bringen wollen. Das Gesetz wurde von der Berliner PDS mitgetragen und stellt eine völlige Abkehr von den 2001 aufgestellten bildungspolitischen Grundsätzen dar. Durch übertrieben hohe Kita-Gebühren wird der Unmut besser verdienender Eltern gestärkt und lässt sie nach kostengünstigeren Alternativen suchen. Die Alternativen wie private Betreuung in Kleinstgruppen durch unqualifiziertes Personal oder das Hausfrauenmodell fördern weder die Entwicklung der Kinder noch deren Sozialverhalten. An diesem Punkt hat die Berliner PDS ihre Grundsätze in der Regierungsverantwortung nicht nur nicht vernachlässigt sondern komplett übergangen. Innerhalb der Partei war dieses Gesetz sehr umstritten. Für einige Funktionsträger war das Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes nicht hinnehmbar und führte zu Parteiaustritten.

Derzeit soll ein neues Kita-Gesetz diskutiert werden, nach welchem sich die Gebühren stärker am individuellen Betreuungsbedarf ausrichten sollen. Politisches Ziel ist es, die Kinder so kurz wie möglich in den Kitas unterzubringen um somit die Betreuungszeiten zu reduzieren und Personalkosten einzusparen. Einsparungen beim Betreuungspersonal vorzunehmen wird den Spielraum von freien Trägern stark einschränken. Freie Träger können dann nur so viele Betreuungsplätze anbieten, wie garantiert belegt werden, was wiederum eine Reduzierung der Gesamtanzahl von Kitaplätzen in freier Trägerschaft zu Folge hätte. Anhand der anhaltenden Übertragung kommunaler Kindertagesstätten in freie Trägerschaften kann diese Politik zu einer weiteren Reduzierung der Kitaplätze führen. Durch eine genaue Bedarfsanpassung wird außerdem die berufliche Mobilität von Eltern stark eingeschränkt. So kann sich die erneute Novellierung des Kita-Gesetzes negativ auf die Arbeitsmarktpolitik des Landes auswirken. Eine Ausgleichsfunktion durch frühzeitiges Ausgleichen von Entwicklungsunterschieden bei Kindern im Vorschulischen Bereich kann durch die Sparpolitk in Kindertagesstätten nicht erreicht werden.

6. Reformen in der Berliner Grundschule

Am Berliner Grundschulsystem wird von den beiden Regierungsparteien beklagt, dass der Bildungserfolg in Abhängigkeit zur sozialen Herkunft steht. Das schlechte Abschneiden in internationalen Vergleichen und die hohe Quote von Schulabgängern ohne Abschluss machen die begonnene Reform nötig. Die zu verbessernde Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird als weiterer Grund benannt die Reformanstrengungen zu intensivieren.[12]

Zum Schuljahr 2005/2006 beginnt die Schulpflicht erstmals mit 5,5 Jahren. Um sozial bedingte Defizite nicht zu verfestigen wird es keine Rückstellungen mehr geben.[13] Durch den gleichzeitigen Wegfall der Vorschulklassen sollen die vorhandenen Kapazitäten genutzt werden um die 1,5 Jahrgänge ausreichend zu versorgen. Bei diesen Überlegungen wurden die Vorschulen in den Kindertagesstätten jedoch nicht ausreichend berücksichtigt, sodass es in einigen Grundschulen zu erheblichen Engpässen kommen wird. Der Richtwert der Klassenfrequenzen von 26 Kindern bzw. 24 Kindern in Gebieten mit hohem Anteil von Kindern nicht-deutscher Herkunft wird kaum zu halten sein.

Für die Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule wird eine Schulanfangsphase eingeführt.[14] Die Kinder können, nach ihrem jeweiligen Entwicklungs- und Lernstand, ein, zwei oder drei Jahre in der Schulanfangsphase bleiben. Die Kinder sollen in der Schule an ihrem individuellen Entwicklungsstand aufgenommen und gefördert werden. So wird versucht die Entwicklungsunterschiede der Kinder in der Schule auszugleichen.

In den Koalitionsvereinbarungen sind die Einrichtung von weiteren 30 Ganztagsgrundschulen und der schrittweise Ausbau der Grundschulen im Westteil zu verlässlichen Halbtags­grundschulen festgelegt. Die Verlässliche Halbtagsgrundschule wird zum Schuljahr 2005/2006 flächendeckend in Berlin eingeführt und entspricht dem politischen Ziel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bisher war die Praxis im Westteil der Stadt so, dass es für Kinder ohne Hortplatz bei ausfallenden Unterrichtsstunden keine Betreuung gab. Durch die VHG wird eine verlässliche Förderung und Betreuung von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr mit der Möglichkeit eines kostenpflichtigen Mittagessens angeboten.

Der Ausbau der Ganztagsbetreuung erfolgt in gebundener und in offener Form. Zur offenen Form gehört die Hortbetreuung welche nach einer Bedarfsprüfung durch das Jugend-/Schulamt kostenpflichtig angeboten wird. Im Bereich der Hortbetreuung wird durch die Reform eine rechtliche Übertragung der Horte vom Bereich der Jugend auf den Bereich der Schule vorgenommen um die Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Erziehern zu verbessern. Eine Einbindung freier Träger in die Nachmittagsbetreuung im Offenen Ganztagsbetrieb und in der verlässlichen Halbtagsgrundschule ist angedacht. Eine, die Grundlagen regelnde Rahmenvereinbarung liegt bereits vor. Trotz dieser umfangreichen Bemühungen wird derzeit kein rechtlicher Anspruch auf eine Nachmittagsbetreuung gewährt. Bis zum April des Jahres 2005 konnte keinem Schulanfänger der VHG dieses Jahrgangs eine verbindliche Nachmittagsbetreuung zugesichert werden.

Die gebundenen Ganztagsschulen werden ausgebaut. Bis 2006 sollen 75 zusätzliche Klassenzüge eingerichtet werden. In den Ganztagsschulen werden die Schüler von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr gefördert und betreut. Die Ganztagsschulen sollen den Kindern eine intensive Sprachförderung, neue Bildungsangebote durch die Verknüpfung von schul- und Sozialpädagogik und Raum für selbst organisiertes Lernen und Projekte bieten. Die Eltern sollen durch eine verlässliche Betreuung einschließlich der Hausaufgabenbetreuung entlastet werden.[15] In der gebundenen Ganztagsschule ist die Teilnahme an den Bildungsangeboten zwischen 7.30 Uhr und 16.00 Uhr verpflichtend. So stellt diese Schulform eine gute Alternative für beruflich stark eingebundene Eltern dar, birgt aber auch die Gefahr einer übermäßigen Verschiebung der elterlichen Bildungs- und Erziehungsrechte und Pflichten. Diese Schulform bietet den Eltern eine erhebliche Entlastung, fordert aber auch ein besonderes Engagement um die Entwicklung der Kinder in jeder Phase sinnvoll unterstützen zu können. Einige dieser Schulen verbinden die Verlässliche Halbtagsgrundschule mit einem gebundenen Ganztagsbetrieb. Mit dem Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) unterstützt die Bundesregierung das Land Berlin beim bedarfsgerechten Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen. Nahezu 90% der Kosten des Ausbaus der Berliner Ganztagsschulen werden durch das IZBB vom Bund übernommen.[16]

7. Qualitätssicherung an den Schulen

Die interne Evaluation soll durch der Schule angehörende Personen vorgenommen werden. Die Evaluationskriterien sind von der Schule zu entwickeln und anzuwenden.[17] Die interne Evaluation soll in jeder Schule auf das jeweils zugrunde liegende Schulkonzept ausgerichtet sein und von der Schulkonferenz beschlossen werden. Die Schulleiter tragen die Verantwortung für die interne Evaluation. Die externe Evaluation dient dazu die Standards zu sichern und die Entwicklung der Schulprogramme zu unterstützen. Sie obliegt der Schulaufsichtsbehörde. Durch die externe Evaluation soll die Gleichwertigkeit und die Durchlässigkeit des schulischen Bildungsangebotes gewährleistet werden. Die Schulaufsichtsbehörde wird dazu verpflichtet mindestens alle 5 Jahre einen nach Bezirken, Schularten und Bildungsgängen differenzierten Bildungsbericht zu veröffentlichen. Die Kombination aus interner und externer Evaluation ist dazu geeignet Fehlentwicklungen zu definieren und somit einen eventuellen politischen Handlungsbedarf aufzuzeigen. Durch externe Evaluationen wird die Einhaltung der Bildungsstandards überprüft, gegebenenfalls korrigiert und trägt zur Verbesserung der Durchlässigkeit der schulischen Bildungsangebote bei.

8. Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache

Schüler deutscher und nichtdeutscher Herkunftssprache werden gemeinsam unterrichtet. Schüler die aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse dem Unterricht in den Regelklassen nicht folgen können, sollen in besonderen Lerngruppen auf diesen Unterricht vorbereitet werden. Den Schülern nichtdeutscher Herkunft können Angebote zum Erlernen ihrer Muttersprache gemacht werden. Dabei können sich die Schulen auch Angebote Dritter bedienen.[18]

9. Fazit

Die Partei des Demokratischen Sozialismus hat sich vorgenommen, dass die Elite begünstigende Bildungssystem aufzuhalten und umzukehren. Dieses große Ziel wurde in den einzelnen Sektionen unterschiedlich verfolgt. Im Bereich der Kindertagesstätten, welche von der PDS eindeutig als Bildungsstätten definiert wurden, beschränken sich die bis dato konkret durchgesetzten Veränderungen auf ein neues Gebührensystem auf hohem Niveau und der Förderung von Privatisierungen. Die Situation für Familien mit drei und mehr Kindern und einem Familieneinkommen von 20.000 Euro pro Jahr wurde durch die beschlossen Maßnahmen verbessert. Andere Familienstrukturen und höhere Einkommen werden wesentlich höher belastet als zuvor und sind nach meinem Verständnis nicht der „Elite“ zugehörig. In diesem Punkt muss der Senat seinen eingeschlagenen Weg erheblich korrigieren, um sich dem Ziel vergleichbarer Bildungschancen zu nähern.

Im Bereich der Grundschulen wurde das Ziel gleicher Bildungs- und Entwicklungs­möglichkeiten konsequenter verfolgt. Es wurden verpflichtende Sprachkurse vor dem Schuleintritt auch für Kinder deutscher Herkunft eingeführt. Das Einschulungsalter wurde abgesenkt und Rückstellungen wurden abgeschafft um Kinder in der Schulein­gangs­phase individuell zu fördern. Dies ist ein wichtiger Schritt um Kindern aller sozialen Gruppen ähnliche Bildungsmöglichkeiten anbieten zu können. Der Ausbau der Gesamtschulen wird konsequent verfolgt und wie von der PDS gefordert größtenteils durch Mittel des Bundes finanziert. Die Einführung der verlässlichen Halbtagsgrund­schule trägt ebenfalls dazu bei, die Entwicklungsmöglichkeiten aller Kinder zu fördern. Eine verpflichtende interne und externe Evaluation kann zur Einhaltung der Standards und zum Erkennen von Problemlagen geeignet sein, wenn sie korrekt durchgeführt und ausgewertet wird. Hier gibt es nach Auskunft von Lehrenden erheblichen Handlungs­bedarf, da noch keine geeigneten Evaluationskriterien definiert wurden.

Im Hinblick auf die Gesamtheit der Reformen, die Grundschulbildung betreffend, ist das Land Berlin auf einem geeigneten Weg, die Ungleichheiten im Bildungssystem abzu­bauen.

Literatur:

Böger, Klaus (2004) Reformen in der Berliner Grundschule, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Sport

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport (2004) Schulgesetz für Berlin

Stern, Jutta (2000) Programme versus Programmatik, S. 21-67

„Gesetz über die Beteiligung an den Kosten der Betreuung von Kindern in städtischen Kindertagesstätten und in Tagespflege“ in der Fassung vom 1. Januar 2004

Koalitionsvereinbarung 2001-2006, der Landesregierung Berlin Kapitel 10 und 11 http://www.berlin.de/rbmskz/landesregierung/Koalitionsvereinbarung, vom 01.04.2005

Erklärung der 8. Bildungspolitischen Konferenz der PDS, http://sozialisten.de/partei/strukturen/agigs/ag_bildungspolitik/dokumente/view_html, vom 04.04.2005

Das Programm der PDS, III-7. Bildung, Wissenschaft, Kultur, Medien http://sozialisten.de/partei/grundsatzdokumente/programm/2.7.htm vom 03.04.2005

Statistisches Landesamt Berlin – Jahresdatenbank http://www.statistik-berlin.de/zsp-jahr/jdb4.asp vom 05.04.2005

weiterführende Literatur:

Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Sport (2003) Priorität Bildung, Bildungschancen verbessern, Qualität sichern, Integration durch Bildung, Informationen zum neuen Schulgesetz

AG Bildungspolitik – wer wir sind und was wir wollen http://sozialisten.de/partei/strukturen/agigs/ag_bildungspolitik/selbstdarstellung.htm?&pp=1 vom 04.04.2001

Bildung als zentrales Politikfeld der PDS – Bildung als soziale Frage des 21. Jahrhunderts http://sozialisten.de/partei/strukturen/agigs/ag_bildungspolitik/dokumente/view_html?zid=18936&bs=1&n=9 vom 04.04.2005

Umfassende Betreuung , Bildung und Erziehung im frühesten Kindesalter – Positionen und Forderungen der PDS http://sozialisten.de/partei/strukturen/agigs/ag_bildungspolitik/dokumente/view_html?zid=18936&bs=1&n=8 vom 04.04.2005

PDS für Ganztagsschulen für alle von Anfang an – größere Anstrengungen erforderlich http://sozialisten.de/partei/strukturen/agigs/ag_bildungspolitik/dokumente/view_html?zid=18936&bs=1&n=5 vom 04.04.2005

Radikale Bildungsreform jetzt! Eine Schule für alle! http://sozialisten.de/partei/strukturen/agigs/ag_bildungspolitik/dokumente/view_html?zid=18936&bs=1&n=4 vom 04.04.2005

Grundlegende Bildungsreformen jetzt einleiten! http://sozialisten.de/partei/strukturen/agigs/ag_bildungspolitik/dokumente/view_html?zid=18936&bs=1&n=2 vom 04.04.2005

[...]


[1] Koalitionsvereinbarung 2001-2006, Kapitel 10, S. 1

[2] Stern, S. 24

[3] Jutta Stern, S. 23

[4] Erklärung der 8. Bildungspolitischen Konferenz der PDS, http://sozialisten.de/partei/strukturen/agigs/ag_bildungspolitik/dokumente/view_html , 04.04.2005

[5] Das Programm der PDS, III-7. Bildung, Wissenschaft, Kultur, Medien http://sozialisten.de/partei/grundsatzdokumente/programm/2.7.htm vom 05.03.2004

[6] Koalitionsvereinbarung 2001-2006, Kap. 10 Schule

[7] Koalitionsvereinbarung 2001-2006, Kap. 11

[8] Statistisches Landesamt Berlin - Jahresdatenbank

[9] Reformen in der Berliner Grundschule, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

[10] Statistisches Landesamt Berlin, Einwohnerregisterstatistik

[11] Gesetz über die Beteiligung an den Kosten der Betreuung von Kindern in städtischen Kindertagesstätten und in Tagespflege §1

[12] Reformen in der Berliner Grundschule, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, 30.11.2004

[13] Schulgesetz für Berlin, S. 10

[14] ebd. , S.11

[15] Berliner Schulgesetz, S. 15

[16] eigene Berechnung aus den Angaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, Reformen in der Berliner Grundschule

[17] Schulgesetz für das Land Berlin, 2004, §9 Abs. 2

[18] Schulgesetz für das Land Berlin, 2004, § 15

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Bildungspolitik im Land Berlin - Wie wird das Ziel der PDS soziale Benachteiligungen auszugleichen in der Bildungspolitik des Landes Berlin verfolgt?
Hochschule
Freie Universität Berlin
Veranstaltung
K-HS
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
15
Katalognummer
V109416
ISBN (eBook)
9783640075973
Dateigröße
412 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Wie wird das Ziel der PDS, soziale Benachteiligungen auszugleichen in der Bildungspolitik des Landes Berlin verfolgt? Eine Betrachtung der Berliner Bildungsreformen in den Kitas und Grundschulen.
Schlagworte
Bildungspolitik, Land, Berlin, Ziel, Benachteiligungen, Bildungspolitik, Landes, Berlin, K-HS
Arbeit zitieren
Stephanie Schweizer (Autor:in), 2005, Bildungspolitik im Land Berlin - Wie wird das Ziel der PDS soziale Benachteiligungen auszugleichen in der Bildungspolitik des Landes Berlin verfolgt?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109416

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