Das NSDAP-Parteiprogramm vom Februar 1920 enthielt vier antijüdische Forderungen: Juden sollten nicht mehr Staatsbürger sein können, sie seien unter Fremdenrecht zu stellen. Juden sollten kein öffentliches Amt mehr bekleiden können. Die Einwanderung von Juden sei zu ver- hindern. Sofern Juden deutsche Presseorgane besäßen oder als Redakteure an solchen tätig seien, sollten sie aus diesen Positionen entfernt werden.
Diese Forderungen waren zu jener Zeit weder neuartig noch sonderlich radikal. Sie wiederholten nur das Programm aller antisemitischen Parteien und Gruppierungen vor 1914 und entsprachen den Vorstellungen und Wünschen weiter Bevölkerungskreise. Und so ist die Bedeutung des Faktors Antisemitismus für die weitere Entwicklung in Deutschland kaum zu unterschätzen. Er bildete schließlich, zusammen mit dem Sozialdarwinismus und dem Rassismus, einen der Hauptwege, die ins >Dritte Reich< führten.
Dieser "moderne" Antisemitismus unterschied sich jedoch grundsätzlich vom traditionellen christlichen Judenhaß. Für Yehuda Bauer hatte der "traditionelle" Antisemitismus wenig oder nichts mit "modernen" Vorurteilen zu tun. Er war für ihn vielmehr eine geschichtliche und kulturelle Erscheinung, die für die Festigkeit der christlich geprägten Gesellschaften von zentraler Be- deutung war. So verfolgte man die Juden insbesondere deshalb, um letztlich den Beweis für die Richtigkeit der christlichen Lehre zu liefern und damit der christlichen Ordnung überhaupt.
Grundsätzlich scheint der Hauptunterschied zwischen beiden Formen des Antisemitismus darin zu bestehen, daß beim traditionellen europäischen Judenhaß die religiösen Elemente grundlegend waren, während der "moderne" Antisemitismus in Form eines Rassenmythos die vermeintlichen Eigenarten der Juden hervorhebt und diskreditiert.
Im Januar 1933, kurz vor Hitlers Machtübernahme, lebten in Deutschland (einschließlich des Saargebiets, das 1935 wieder ins Reich eingegliedert wurde) 520.000 Juden; nach den "rassischen" Kriterien, auf denen die nun einsetzenden Verfolgungen basierten und die ihren ersten Ausdruck in der Gesetzgebung fanden, betrug die Zahl der Juden 560.000, also 0,76 Prozent der Gesamtbevölkerung.
Walter Grode
AUSGRENZUNG UND VERTREIBUNG DER JÜDISCHEN BEVÖLKERUNG WÄHREND DES NATIONALSOZIALISMUS
(Erschienen in: Ders.: >Nationalsozialistische Moderne<. Rassenideologische Modernisierung durch Abtrennung und Zerstörung gesellschaftlicher Peripherien, Frankfurt a.M. 1994, Kapitel IV)
Das NSDAP-Parteiprogramm vom Februar 1920 enthielt vier antijüdische Forderungen: Juden sollten nicht mehr Staatsbürger sein können, sie seien unter Fremdenrecht zu stellen. Juden sollten kein öffentliches Amt mehr bekleiden können. Die Einwanderung von Juden sei zu ver- hindern. Sofern Juden deutsche Presseorgane besäßen oder als Redakteure an solchen tätig seien, sollten sie aus diesen Positionen entfernt werden.1
Diese Forderungen waren zu jener Zeit weder neuartig noch sonderlich radikal. Sie wiederholten nur das Programm aller antisemitischen Parteien und Gruppierungen vor 1914 und entsprachen den Vorstellungen und Wünschen weiter Bevölkerungskreise. Und so ist die Bedeutung des Faktors Antisemitismus für die weitere Entwicklung in Deutschland kaum zu unterschätzen. Er bildete schließlich, zusammen mit dem Sozialdarwinismus und dem Rassismus, einen der Hauptwege, die ins >Dritte Reich< führten.2
Dieser "moderne" Antisemitismus unterschied sich jedoch grundsätzlich vom traditionellen christlichen Judenhaß. Für Yehuda Bauer hatte der "traditionelle" Antisemitismus wenig oder nichts mit "modernen" Vorurteilen zu tun. Er war für ihn vielmehr eine geschichtliche und kulturelle Erscheinung, die für die Festigkeit der christlich geprägten Gesellschaften von zentraler Be- deutung war. So verfolgte man die Juden insbesondere deshalb, um letztlich den Beweis für die Richtigkeit der christlichen Lehre zu liefern und damit der christlichen Ordnung überhaupt.3
Grundsätzlich scheint der Hauptunterschied zwischen beiden Formen des Antisemitismus darin zu bestehen, daß beim traditionellen europäischen Judenhaß die religiösen Elemente grundlegend waren, während der "moderne" Antisemitismus in Form eines Rassenmythos die vermeintlichen Eigenarten der Juden hervorhebt und diskreditiert.4
Im Januar 1933, kurz vor Hitlers Machtübernahme, lebten in Deutschland (einschließlich des Saargebiets, das 1935 wieder ins Reich eingegliedert wurde) 520.000 Juden; nach den "rassischen" Kriterien, auf denen die nun einsetzenden Verfolgungen basierten und die ihren ersten Ausdruck in der Gesetzgebung fanden, betrug die Zahl der Juden 560.000, also 0,76 Prozent der Gesamtbevölkerung.5
Am 30. Januar 1933 ernannte der Reichspräsident Paul von Hindenburg Hitler zum Reichskanzler. Diese Ernennung war eine Folge der andauernden ökonomischen und parlamentarischen Krise, in der das demokratische Regierungssystem durch "Notverordnungen", die dem Präsidenten laut Verfassung zustanden, zum autoritären Regime geworden war. Nach Hitlers Ernennung begannen die NSDAP und ihre paramilitärischen Organisationen, alle Regierungsinstitutionen und öffentlichen Einrichtungen in ihre Gewalt zu bringen und Deutschland in einen totalitären Staat zu verwandeln. Von den Terroraktionen (schon im Februar und März 1933) gegen Oppositionelle, besonders gegen Angehörige der Linksparteien, Liberale und Intellektuelle, waren speziell Juden betroffen.
Die antijüdische Politik wurde auf zwei Ebenen verfolgt: zum einen durch Gesetze, Verordnungen und administrativen Terror, zum anderen durch "spontane" Terrorakte und antijüdische Propa-ganda.
Antijüdische Rechtsetzung
Während des nationalsozialistischen Regimes wurden in Deutschland mehr als 2.000 antijüdische Rechtsvorschriften erlassen.6 Allein bis Kriegsbeginn waren an die 1.500 Gesetze, Verordnungen, Verfügungen und Erlasse herausgebracht worden.7 Diese Schätzung umfaßt allerdings nur die Gesetzgebung des Reiches und der größeren Länder. Berücksichtigt man die kleineren politischen Einheiten sowie die Selbstverwaltungskörperschaften, so dürfte die Zahl von 3.000 antijüdischen Rechtsvorschriften mit Sicherheit überschritten worden sein.
Rückblickend lassen sich drei deutlich unterscheidbare Phasen antijüdischer Gesetzgebung feststellen: Die erste Phase setzte im März 1933 mit dem >Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums< (7. April 1933) ein. Das Gesetz bezweckte genau das Gegenteil von dem, was die Bezeichnung vortäuschte, denn es diente als Handhabe zur Entfernung politischer Gegner aus dem öffentlichen Dienst, und betroffen waren auch alle Beamten jüdischer Herkunft.8 Damit war eine der alten Hauptforderungen der NSDAP verwirklicht: Die >nichtarischen< Beamten wurden entlassen, soweit sie nicht schon am 1. August 1914 Beamte gewesen waren, im Ersten Weltkrieg an der Front für Deutschland oder seine Verbündeten gekämpft hatten oder Beamte waren, deren Väter oder Söhne im Krieg gefallen waren.9 Die Proteste und Verwahrungen, die Ende März von jüdischen Offiziellen verfaßt wurden, bestanden aus einer Mischung von feierlicher Zurückweisung der >ungeheuerlichen Anschuldigungen, die gegen uns deutsche Juden erhoben werden<, entschiedener Distanzierung von der ausländischen Presse, die mit ihrer Berichterstattung über die Judenpolitik der Hitlerregierung den angeblichen Anlaß für die Entlassungen bot, und Appellen an Anstand und Vernunft. In keinem der Dokumente, die Regierungsstellen auf allen Ebenen bis hinauf zur Reichskanzlei zugestellt oder in der jüdischen Presse veröffentlicht wurden, fehlte der Hinweis auf die 12.000 jüdischen Opfer im Ersten Weltkrieg. Der "Reichsbund jüdischer Frontsoldaten", nach dem Ersten Weltkrieg gegründet und betont nationalbewußt auftretend, beschwor in einer Sondernummer seiner Verbandszeitschrift >Der Schild< im August 1933 das Recht der deutschen Juden, als gleichberechtigte Bürger des Deutschen Reiches zu leben, und im Oktober 1933 gab es zum Beweis der Gesinnung des Reichsbundes eine patriotische Zustimmungsadresse zu Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund.10
Nach dem Vorbild des >Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums< wurden nun weitere Berufsverbote in Kraft gesetzt, die sich gegen die Rechts- und Patentanwälte sowie Steuerberater richteten. Ebenso wurden sämtliche >nichtarischen< Angestellten oder Arbeiter im öffentlichen Dienst entlassen . Ärzten und Zahnärzten wurde die Zulassung zu den Krankenkassen entzogen.11 Durch das >Reichskulturkammergesetz< (22.September 1933) wurden >nichtarische< Beschäftigte aus den Bereichen der Literatur, der Presse, des Rundfunks, des Theaters, der Musik und der bildenden Künste entfernt.12
Neben die Berufsverbote traten die Berufszulassungssperren. Den Anfang machte das >Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen< (25. April 1933) das den Schul- bzw. Hochschulzugang >nichtarischer Bewerber auf einen bestimmten Prozentsatz beschränkte.13 Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die meisten staatlich geregelten Berufe erhielten den >Arierparagraph<, so daß >Nichtarier< ein staatlicher Abschluß zunehmend erschwert, der Zugang zu einem staatlich geregelten Beruf unmöglich wurde. Durch die Einführung des >Arierpara-graphen< in Standes- und Berufsorganisationen, in Vereinen und sonstigen Zusammenschlüssen wurde den jüdischen Mitgliedern die Vertretung ihrer Interessen und ihre Beteiligung am gesellschaftlichen Leben zunehmend erschwert.
Jüdischen Schülern oder Studenten wurden sämtliche Vergünstigungen wie z.B. Schulgeldermä-ßigung, Stipendien oder andere Hilfen entzogen und schließlich wurden am 25. April 1934 alle >nichtarische< Schüler vom >Volkssport< ausgeschlossen.14 Ehestandsdarlehen wurden nicht mehr gewährt, wenn ein Ehepartner >nichtarisch< war oder die >Erbgesundheit< nicht nach-gewiesen werden konnte.15
Eine weitere Gruppe antijüdischer Gesetze und Bestimmungen in dieser ersten Phase sollte die jüdische Religion diskriminieren bzw. ihre Ausbildung behindern, und noch im April 1933 wurde das Schlachten warmblütiger Tiere nach jüdischem Ritus verboten. Jüdische Richter konnten wegen Besorgnis der Befangenheit jederzeit abgelehnt werden, die Länder strichen den Synagogengemeinden die staatlichen Zuschüsse, die jüdischen Religionsgesellschaften erhielten keine Befreiung mehr von der Körperschaftssteuer. Mehr und mehr Gemeinden erließen in öffentlichen Bädern Badeverbote für Juden;16 auf jüdische Schüler, die an Sonnabenden oder jüdischen Feiertagen dem Unterricht fernblieben, war keine Rücksicht mehr zu nehmen, jüdische Gefängnisinsassen hatten kein Anrecht mehr auf koscheres Essen. Mitte des Jahres 1935 waren diese Vorschriften bereits derart perfektioniert worden, daß das jüdische Leben in Deutschland sich weitgehend innerhalb enger Grenzen abspielte.
Die zweite große Phase der antijüdischen Gesetzgebung setzte am 15. September 1935 ein, einem Sonntag, dem vorletzten Tag des >Parteitags der Freiheit< in Nürnberg. Der nach Nürnberg einberufene Reichstag verabschiedete zwei Gesetze, die die deutschen Juden nun auch de jure vom deutschen Volk trennten. Nach dem >Reichsbürgergesetz< wurde ihnen das aktive und passive Wahlrecht aberkannt. Sie galten fortan als Staatsbürger zweiter Klasse. Unmittelbare Folge dieses Gesetzes war, daß die im öffentlichen Dienst noch verbliebenen jüdischen Beamten, Angestellten und Arbeiter zum 31. Dezember 1935 entlassen wurden. Die Bedeutung des Reichsbürgergesetzes lag aber vor allem darin, daß es bis 1943 die Rechtsgrundlage für 13 Durchführungsverordnungen in ganz unterschiedlichen Bereichen darstellte.
Das zweite an diesem Tag verabschiedete Gesetz war das >Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre<, das den Geschlechtsverkehr sowie die Eheschließungen zwischen Juden und Personen deutscher Staatsangehörigkeit oder >artverwandten Blutes< verbot.17 In der Folgezeit entwickelte sich eine komplizierte Klassifikation abgestufter Kategorien, die vom >Volljuden< über den >Geltungsjuden<, den >Mischling 1. Grades< bis zum >Mischling 2. Grades< reichte; in den nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen mußten sie mit unterschied-lichen Sanktionen rechnen.18
Ab März 1936 gab es für kinderreiche jüdische Familien keine Beihilfe mehr,19 im Oktober 1936 wurde es jüdischen Lehrern verboten, Privatunterricht an Nichtjuden zu erteilen.20 Damit verloren die Betroffenen meist die letzte Einnahmequelle, die sie nach dem Berufsverbot im Staatsdienst noch gehabt hatten. Ab April 1937 durften Juden an Universitäten nicht mehr den Doktortitel er- werben,21 im September 1937 verloren alle jüdischen Ärzte die Krankenkassenzulassung, im Juli 1938 auch die Approbation,22 das gleiche Schicksal des Verbots der Berufsausübung traf wenig später die Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen.23
Ende April 1938 waren alle Juden gezwungen worden, ihr Vermögen zu deklarieren,24 im Mai wurden Juden von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen,25 im Juli wurde eine besondere Kennkarte für Juden eingeführt,26 im August erging die Verordnung zur Führung der zusätzlichen Zwangsvornamen Sara bzw. Israel und als weitere Brandmarke wurde Anfang Oktober ein rotes >J< in die Reisepässe der Juden gestempelt.27
Die dritte und letzte Phase der antijüdischen Gesetzgebung betraf den einzigen den Juden noch offenstehenden Bereich, die Betätigung in der Wirtschaft. Sie begann 1937 und kulminierte nach den pogromartigen Ausschreitungen der >Reichskristallnacht< am 9. November 1938. Beginnend mit dem 12. November 1938 trat die antijüdische Gesetzgebung in ihre Abschlußphase. Neben einer >Sühnezahlung< von einer Milliarde Reichsmark, die den Juden in corpore für die Ermordung des deutschen Diplomaten vom Rath in Paris auferlegt wurde, hatten sie die ihnen zugefügten Schäden selbst zu ersetzen.28 Die >Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben< komplettierte die bestehenden Berufsverbote. Juden wurde nun eine Tätigkeit als >Betriebsführer< oder leitender Angestellter verboten.29
Die im Zusammenhang mit dem 9. November 1938 sukzessiv fortgeschriebene und verschärfte Gesetzgebung betraf in den nachfolgenden Jahren drei Bereiche:
1. Die Erfassung und Beschlagnahme der jüdischen Vermögenswerte >Arisierung<, wobei es sich um nichts anderes als um eine legalisierte Form staatlicher Ausplünderung handelte.
2. Die zeitliche und räumliche Separierung der Juden von den Deutschen, indem ihnen verboten wurde bestimmte Orte zu betreten oder sich zu bestimmten Zeiten in der Öffentlichkeit zu zeigen. So durften sie ab Februar 1939 Schlaf- und Speisewagen nicht mehr benutzen; ab April 1939 erhielten die Gemeinden die Möglichkeit, ungeachtet der bestehenden gesetzlichen Regelungen, Juden in bestimmte Häuser oder Wohngebiete einzuweisen.
3. Die Bündelung und Zusammenfassung der wichtigsten politischen Angelegenheiten als >Judenfragen< bei den Organen der SS und die Auflösung jüdischer Institutionen.
Durch eine Anordnung Görings, der nach dem 9. November 1938 in einer Hitler-Weisung die allgemeine Kompetenz zur Bearbeitung dieser Angelegenheiten erhalten hatte, wurde am 24. Januar 1939 Reinhard Heydrich mit der Leitung der >Reichzentrale für Jüdische Auswanderung< übertragen,30 womit die SS praktisch eine Entscheidungsbefugnis für alle die Juden betreffenden Angelegenheiten erhalten hatte. Ihren gesetzlichen Niederschlag fand diese Regelung in der >Zehnten Verordnung zum Reichsbürgergesetz< (4. Juli 1939), mit der eine Reichsvereinigung der Juden in Deutschland geschaffen wurde, die für die Organisation und Durchführung der Auswanderung und aller damit im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten zuständig sein sollte und die Heydrich in seiner Eigenschaft als Chef der Sicherheitspolizei und des SD kontrollierte.31 Damit war faktisch die Gesetzgebungsgewalt in jüdischen Fragen zur Angelegenheit der SS geworden.
Noch vor Kriegsbeginn war damit für die deutschen Juden ein gesetzliches Netzwerk bestim-mend geworden, das in der Zahl und in der Rigidität seiner Bestimmungen einmalig für die Behandlung einer Minderheit in der Geschichte war. Nach Kriegsbeginn wurden die bestehenden Regelungen erweitert und verschärft. So durften die Juden nur noch in bestimmten Geschäften einkaufen und ihre Wohnungen ab 22 Uhr nicht mehr verlassen (10. September 1939);32 ihre Rundfunkapparate wurden beschlagnahmt (20. September 1939);33 ihre Lebensmittelrationen wurden ab Dezember 1939 ebenso sukzessive gekürzt wie alle sonstigen Zuteilungen (23. Januar 1940).34 Am 4. Juli 1940 wurden ihre Einkaufszeiten auf 16 bis 17 Uhr beschränkt und die Fernsprechapparate wurden ihnen entzogen (19. Juli 1940).35 Ab Kriegsbeginn konnten sie geschlossen zur Zwangsarbeit eingesetzt werden, wobei sie arbeitsrechtlich von allen Vergünstigungen ausgenommen wurden (3. Juli 1940). Ab 19. September 1941 hatten sie in der Öffentlichkeit einen geklebten >Judenstern< zu tragen (Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 1. September 1941)36 und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wurde ihnen bis auf wenige Ausnahmen untersagt.37 Am 23. Oktober 1941 wurde die Auswanderung von Juden strikt verboten.38 Das waren längst nicht alle Maßnahmen, und hinzu kamen Schikanen, die man sich auf lokaler Ebene ausgedacht hatte, etwa die Tafeln am Ortseingang, daß Juden hier unerwünscht seien, die Parkbänke mit der Aufschrift >Nur für Arier<, und anderes mehr.39
Die >Endlösung< - die in Deutschland im Oktober 1941 mit Transporten in den Osten begann - spiegelte sich im Reich in Regelungen, die die restlose Ausplünderung, die völlige Diskriminierung und Entrechtung der Juden zum Ziel hatten. Soweit sie nach Osten deportiert wurden, verloren sie automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit (25. November 1941).40 Um die letzte Lücke im Netz zu schließen, das dazu diente, die deutschen Juden zu ergreifen, um schließlich ihre Existenz zu vernichten, definierte das Reichsministerium des Innern Anfang De- zember 1941 in einer geheimen Anordnung zur Durchführung der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz den Begriff "Ausland" für den Deportationsfall: "Der Verlust der Staatsange-hörigkeit und der Vermögensverfall trifft auch diejenigen ... Juden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den von den deutschen Truppen besetzten oder in deutsche Verwaltung genommenen Gebieten haben oder in Zukunft nehmen, insbesondere auch im Generalgouvernement und in den Reichskommissariaten Ostland und Ukraine."41
Mit Ablauf des 30. Juni 1942 wurden die noch bestehenden jüdischen Schulen geschlossen.42 Deutsche, die freundschaftliche Beziehungen zu Juden unterhielten, liefen Gefahr, bis zu drei Monaten in einem Konzentrationslager interniert zu werden (24. Oktober 1941);43 deutsche Friseure durften Juden nicht mehr bedienen (12. Mai 1942),44 Juden selbst keine Haustiere mehr halten (15. Februar 1942).45 Der Höhepunkt und Abschluß der antijüdischen Gesetzgebung bildete die >Dreizehnte Verordnung zum Reichsbürgergesetz<, derzufolge nach dem Tod eines Juden sein Vermögen dem Reich zufiel (1. Juli 1943).46
In den verbündeten, eroberten und besetzten Staaten war die antijüdische Gesetzgebung, ihr Ausmaß und ihre Intensität in hohem Maße abhängig vom Einfluß, den Deutschland politisch oder militärisch auf den betreffenden Staat ausübte - oder inwieweit das betreffende Land seinen völkerrechtlichen Status gegenüber Deutschland wahren konnte. So war es beinahe selbst-verständlich, daß Österreich nach dem >Anschluß< am 13. März 1938 umgehend in die Rassengesetzgebung einbezogen wurde.47 Dies galt in noch höherem Maß für das >Protektorat Böhmen und Mähren<, und insbesondere auch für den polnischen Reststaat, das >General-gouvernement<, in dem sofort nach seiner Bildung die härtesten antijüdischen Rege-lungen erlassen wurden, die oft erst Monate oder Jahre später im >Reich< Anwendung fanden.48
Organisierter Volkszorn: Boykott und Pogrom
Der Boykott vom 1. April 1933 war die erste reichsweite Maßnahme gegen die deutschen Juden nach der nationalsozialistischen Machtübernahme. Den Boykott erklärte die NSDAP am 28. März 1933, anscheinend nach einer Beratung führender Parteivertreter in Hitlers Residenz in Berch-tesgaden; die Initiative lag bei Propagandaminister Goebbels. Der Boykott wurde als Vergeltungs-aktion wie auch als Warnung für das >Weltjudentum< bezeichnet; als Vorwand diente den Nationalsozialisten die angebliche "Greuelpropaganda" des Auslands sowie ein unterstellter ökonomischer Boykott gegen das >Neue Deutschland<.49 Tatsächlich hatten die von der SA verübten Terrorakte gegen politische Rivalen und Juden in den ersten Monaten nach der nationalsozialistischen Machtübernahme ausgedehnte Publizität erhalten und weltweit Proteste hervorgerufen, obwohl jüdische Institutionen und Organisationen im allgemeinen zurückhaltend reagierten, weil sie fürchteten, den deutschen Juden zu schaden.
Mit der Organisation des Boykotts war ursprünglich Julius Streicher, der NSDAP-Gauleiter von Franken und Herausgeber des berüchtigten Antisemitenblatts >Der Stürmer< beauftragt worden.50 Trotz der vermutlich kurzen Vorbereitungszeit wurde alles bis ins letzte Detail geplant. Um 10 Uhr am Samstag, dem 1. April 1933, sollte der Boykott überall im gesamten Reich gleichzeitig be- ginnen.51 Tatsächlich setzten die Aktionen an verschiedenen Orten bereits am Tag oder Abend zuvor ein,52 als Fortsetzung der Belästigungen und Beschlagnahmungen, die in den Wochen vor dem "offiziellen" Boykott ständig durchgeführt worden waren. Das Muster war überall gleich, entsprechend den detaillierten Instruktionen: Vor jedem jüdischen Geschäft wurden uniformierte, manchmal bewaffnete Nationalsozialisten postiert, Kunden wurden am Betreten gehindert. Lastwagen mit uniformierten Nationalsozialisten und Mitgliedern des Stahlhelm fuhren durch die Straßen mit Plakaten: >Deutsche! Wehrt Euch! Kauft nicht bei Juden!< In den Hauptstraßen der großen Städte versuchte man, offene Gewalt zu vermeiden, aber in abgelegeneren Straßen gab es viele zerschlagene Ladenfenster, Plünderungen von Läden und Angriffe auf jüdische Geschäfts-inhaber.53 Trotz des Befehls, die Geschäfte ausländischer Juden nicht zu beschädigen, kam es zu vielen Übergriffen, vor allem gegenüber Juden osteuropäischer Herkunft in den Armenvierteln der Städte. Ein Hinweis auf derartige Übergriffe sind die Beschwerden diplomatischer Vertre-tungen, insbesondere der polnischen Vertretungen in mehreren Städten.54
Neben Einzelhandelsgeschäften waren insbesondere die Angehörigen freier Berufe Ziel der Angriffe. Vor den Praxistüren jüdischer Anwälte und Ärzte wurden Wachtposten gestellt. In mehreren Städten brachen uniformierte Banden in Gerichte ein und vertrieben mit Gewalt jüdische Richter und Staatsanwälte, Beamte und private Anwälte. Am Tag vor dem Boykott hatten die Justizminister von Preußen und Bayern bereits die jüdischen Staatsbediensteten "in Urlaub" geschickt und ihnen verboten, ihre Arbeitsplätze zu betreten, um angeblich ihre Sicherheit zu gewährleisten und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.55
Die Boykotterklärung zog viele Proteste und eine Reihe von Interventionen aus Regierungskrei-sen sowie von jüdischen und nichtjüdischen Geschäftsleuten im Ausland nach sich. Jüdische Organisationen in Deutschland und im Ausland veröffentlichten Anzeigen, in denen der natio- nalsozialistische Vorwurf der "Greuelpropaganda" zurückgewiesen und ein ökonomischer Boykott gegen deutsche Exportwaren proklamiert wurde.56 Auch in Deutschland weckte die Boykott-erklärung in Wirtschaftskreisen angesichts von Arbeitslosigkeit und Depression Befürchtungen über mögliche negative Konsequenzen.57
Nach Ansicht einer Reihe von Historikern organisierte die nationalsozialistische Führung den Boykott-Tag als "Sicherheitsventil" für den Druck von seiten der Parteibasis, insbesondere der SA, die radikale Schritte gegen die Juden in der Wirtschaft forderte, wie es im nationalsozialistischen Parteiprogramm versprochen worden war.58 Dieser Interpretation zufolge war es Ziel des Boykotts, diese Schritte wegen Deutschlands unsicherer finanzieller Situation und internationaler Position bis zur Stabilisierung des nationalsozialistischen Regimes hinauszuschieben. Es spricht jedoch viel mehr für die Interpretation, daß der Boykott ein klares und deutliches Startsignal für Verfolgung und Unterdrückung war, mit dem Ziel, die ökonomische Existenz der deutschen Juden zu untergraben. Terrorakte, Enteignung und Diskriminierung, die zuvor als individuelle oder isolierte Akte hätten interpretiert werden können, als lokale Einzelaktionen, wurden vermittels des Boykotts durch die höchsten Partei- und Regierungsstellen legitimiert.
Auch der Pogrom gegen die Juden in der Nacht vom 9. zum 10. November 1938, 59 wurde offiziell als spontaner "Ausbruch des Volkszorns" dargestellt, nachdem der Dritte Sekretär an der deutschen Gesandtschaft in Paris, Ernst vom Rath, von dem 17jährigen polnischen Juden Hershel Grynspan erschossen worden war.60 Die Ausschreitungen des 9. November waren der Höhepunkt der Angriffe auf Juden in Deutschland und Österreich nach dem >Anschluß< im März 1938, fast alle Teile der NSDAP hatten sich daran beteiligt. Göring, verantwortlich für die Durchführung des >Vierjahresplans<, hatte praktische und gesetzliche Vorbereitungen für die >Arisierung< jüdischen Besitzes getroffen; weitere Verordnungen und Gesetze betrafen den bürgerlichen und in- dividuellen Status der Juden und verstärkten ihre gesellschaftliche Isolierung. Die Gestapo und SS unter Himmler und Heydrich benutzten Übertretungen amtlicher Vorschriften durch Juden oder ihre
"Arbeitslosigkeit" als Vorwand für umfangreiche Festnahmen und internierten Juden in den Konzentrationslagern Dachau, Buchenwald und Sachsenhausen. Ab Juli 1938 waren diese Lager darauf vorbereitet worden, eine noch größere Zahl von Juden aufzunehmen. Parteigenossen, Gauleiter und SA stifteten örtlich zu Überfällen auf jüdische Geschäfte und Synagogen an.61
Die Behörden zwangen Juden zunehmend zum Verlassen des Deutschen Reiches. Immer häufiger wurden einzelne Juden oder ganze Gruppen gewaltsam vertrieben, vor allem aus Österreich und aus der Tschechoslowakei. Hinzu kam die Deportation von 17.000 polnischen Juden am 28. Oktober 1938 in das Niemandsland zwischen Polen und Deutschland, nachdem die polnische Regierung beschlossen hatte, polnischen Juden die Rückkehr aus den Gebieten unter deutscher Herrschaft nicht mehr zu gestatten.62 Der größte Teil der Deportierten mußte sich in der Nähe der Grenzstadt Zbaszyn aufhalten. Hershel Grynszpans Eltern gehörten zu dieser Gruppe, und die Nachricht von ihrer hoffnungslosen Lage trieb den Jugendlichen zu seinem Racheakt.
Nach seinem Schuß auf vom Rath am 7. November 1938 erschien im >Völkischen Beobachter<, dem Organ der NSDAP, ein hetzerischer Leitartikel, und vereinzelt begannen schon am 8. Novem-ber antijüdische Unruhen. Am Nachmittag des 9. November starb vom Rath. Am gleichen Abend hielt Goebbels eine Rede vor >alten Kämpfern< der Partei, die sich zum alljährlichen Gedenken an
Hitlers mißglückten Putsch vom 8. bis 9. November 1923 in München versammelt hatten. Nach Absprache mit Hitler rief Goobbels zu Aktionen gegen die Juden auf. Am gleichen Abend noch wurden Anweisungen in alle Teile des Landes übermittelt. Entsprechend diesen Befehlen ermun- terte die SA die Menge zur Teilnahme an den Exzessen. Synagogen wurden zerstört und niedergebrannt, die Schaufenster jüdischer Läden eingeschlagen und die demolierten Läden geplündert. Jüdische Wohnungen wurden gestürmt, und vielfach wurden Juden tätlich angegriffen. Mehr als 30.000, vor allem einflußreiche und wohlhabende Juden, wurden festgenommen, oft mit Hilfe längst vorbereiteter Listen, und in die drei bereits genannten Konzentrationslagern deportiert.63 Es war das erste Mal, daß Krawalle gegen Juden in Deutschland in diesem Umfang organisiert und von Massenfestnahmen begleitet wurden. Obwohl die Gewalttätigkeiten offiziell am 10. November 1938 gestoppt wurden, gingen sie mancherorts noch tagelang weiter.
Heydrichs Anweisungen zu Festnahmen wurden erst nach Mitternacht an Polizei und SS ausgegeben, als die Krawalle schon im Gang waren. Heydrich und Himmler sowie Göring (der bei der Münchener Gedenkfeier nicht zugegen gewesen war) wurden von Goebbels' Initiative offen- sichtlich überrascht. Himmler befahl der SS, in den Quartieren zu bleiben, während es Heydrich übernahm, die Ausschreitungen in koordinierten Bahnen zu halten: So ordnete er etwa an, jüdische Geschäfte zwar zu zerstören, sie aber nicht zu plündern; Synagogen sollten nur dann in Brand gesteckt werden, wenn umliegende Gebäude nicht gefährdet waren.64
In einer vorläufigen Bewertung berichtete Heydrich Göring am 11. November 1938, daß 815 Läden, 29 Warenhäuser, 171 Wohnungen und 267 Synagogen angezündet oder vollständig zerstört worden seien (tatsächlich war dies nur ein Bruchteil der zerstörten Synagogen). Im gleichen Bericht ist von 36 getöteten und ebenso vielen schwer- verletzten Juden die Rede, später wurden offiziell 91 Getötete festgestellt; hinzu kamen Hunderte, die in den Konzentrationslagern umkamen.65
Auf den Pogrom folgten gesetzliche Anordnungen, die den Prozeß der >Arisierung< zugunsten einer Steigerung der Einnahmen der Regierung abschließen, die Auswanderung der Juden beschleunigen, die Juden von der übrigen Gesellschaft isolieren und die immer noch fast autonomen Organisationen der "Reichsvertretung der Deutschen Juden" und anderer offizieller jüdischer Institutionen abschaffen sollten. Diese Anordnungen waren das Ergebnis einer von Göring einberufenen Konferenz am 12. November 1938. Er erklärte, daß ihm Hitler mit der Durchführung der >Judenpolitik< des Reiches beauftragt habe. In der folgenden Diskussion wurden die Schäden für den jüdischen Besitz durch die >Reichskristallnacht< auf mehrere hundert Millionen Reichsmark (RM) geschätzt und die für die Besitzer der 7.000 demolierten Geschäfte fälligen Versicherungssummen mit 25 Millionen RM beziffert.
Unter dem Vorwand einer Wiedergutmachung für den Mord an vom Rath wurde der jüdischen Gemeinde eine "Sühneleistung" von einer Milliarde Reichsmark auferlegt. Die den Juden zustehenden Versicherungssummen wurden beschlagnahmt. Die Ladenbesitzer wurden zur Reparatur verpflichtet. Die >Arisierungen< sollten entsprechend den Richtlinien Hans Fischböcks, des österreichischen Ministers für Arbeit und Wirtschaft, fortgesetzt werden. Auf Heydrichs Vorschlag wurden Vorbereitungen zur Bildung der Reichsstelle für jüdische Auswanderung begonnen, die nach dem Vorbild der von Adolf Eichmann in Österreich eingerichteten >Zentralstelle für Jüdische Auswanderung< im gesamten Reichsgebiet die Koordination der Emigration übernehmen sollte. Einige wirtschaftliche Maßnahmen wurden noch am gleichen Tag verkündet, weitere folgten in den nächsten Monaten.66
Ökonomische Ausgliederung
Der Prozeß der Übertragung unabhängiger Wirtschaftsunternehmen in jüdischem Besitz auf >arische< Eigentümer hatte in Deutschland zwei Phasen: anfangs "freiwillige" Verkäufe jüdischer Geschäfte im Zeitraum von 1933 bis 1938 infolge des Ausschlusses der Juden aus dem deut-schen Wirtschaftleben und die erzwungene Übertragung per Gesetz in der Endphase der >Entjudung der deutschen Wirtschaft< nach der >Reichskristallnacht<.
Anfang 1933 gab es in Deutschland etwa 100.000 Unternehmen im jüdischen Besitz. Etwa die Hälfte davon waren Einzelhandelsgeschäfte, hauptsächlich Textil-, Schuh- oder Möbelgeschäfte; der Rest waren Fabriken und Werkstätten verschiedener Art, Verlage, Zeitungen und unabhängige Praxen von Ärzten, Anwälten und anderen freien Berufen.
In den frühen Jahren der national-sozialistischen Herrschaft konzentrierte sich der ökonomische Boykott und der Prozeß der Ausgrenzung mehr auf die Bereiche des Handels mit einem traditionell hohen Anteil jüdischer Unternehmen und weniger auf die jüdischen Unternehmen mit internationalen Kontakten und Prestige. Die "freien Berufe" wurden bereits im April 1933 Objekt nationalsozialistischer Politik, als das >Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums< erlassen wurde. Dies war das erste Gesetz, das die >arische Abstammung< zur Bedingung für die öffentliche Anstellung machte; dieser >Arierparagraph< wurde auch auf selbständige Ärzte und Anwälte angewendet. Die Kampagne gegen jüdische Einzelhändler stützte sich zunächst nicht auf formale Gesetze, statt dessen propagierte man Boykotts und Einschüchterungsmaßnahmen, die von oben inspiriert und häufig von Gewalt begleitet waren. Die Reichsbehörden in Berlin, insbe-sondere das Wirtschafts- und das Innenministerium, erließen von Zeit zu Zeit Verbote für Ein- zelaktionen, ähnliche Instruktionen erteilten auch die zentralen Parteiinstitutionen. Dies bereitete der Boykottpropaganda jedoch kein Ende, ebensowenig wie den Aktionen, die auf den Ausschluß der Juden aus der Wirtschaft des Landes zielten. Es gab Phasen mehr oder weniger einschneidender Maßnahmen, aber der Prozeß setzte sich kontinuierlich fort, so daß im Frühjahr 1938 60 bis 70 Prozent der jüdischen Unternehmen in Deutschland liquidiert worden waren.67
Zu den Methoden der Bokottkampagne gehörten auch Plakate und Zeitungsanzeigen, in denen jene Deutschen als >Volksverräter< denunziert wurden, die bei Juden kauften. Von Zeit zu Zeit wurden vor jüdischen Läden uniformierte Wachen postiert, die potentielle Kunden bedrohten und vom Eintritt abhielten. Nichtjüdische Kunden, die beim Betreten jüdischer Geschäfte gesehen wur- den, wurden fotografiert, ihre Bilder und Namen wurden in der lokalen Presse oder auf besonderen Anschlagtafeln veröffentlicht (etwa in den sogenannten >Stürmer-Kästen<). Zusätzlich zu solchen sporadischen Aktionen wurden von den Behörden ohne rechtliche Grundlage Verwaltungsmaß-nahmen eingeleitet: Jüdische Unternehmen er- hielten keinerlei öffentliche Aufträge, auch wen sie öffentliche Ausschreibungen gewonnen hatten; Mitgliedern der NSDAP war es untersagt, in jüdischen Geschäften einzukaufen (ein Verbot, das auch auf die Beschäftigten der örtlichen Regierungsbehörden ausgeweitet wurde); Fürsorgeempfänger durften ihre Lebensmittelkarten nicht in jüdischen Geschäften einlösen. Den lokalen Zeitungen wurde verboten, Anzeigen jüdischer Unternehmen abzudrucken.68
Der "schleichende" Boykott betraf in erster Linie den jüdischen Einzelhandel. Von den über 50.000 jüdischen Geschäften, die 1933 existierten, waren 1938 nur noch 9.000 übrig.69 Andererseits konnten sich Fabriken und Handwerksbetriebe, insbesondere jene, die arbeitsinten- siv oder exportorientiert waren, während der ersten Jahre des NS-Regimes halten und bis zu einem gewissen Grad sogar am allgemeinen Aufschwung der deutschen Wirtschaft teilhaben.
Dies gilt auch für die jüdischen Privatbanken, obwohl sie seit langem das Ziel der national-sozialistischen Propaganda gegen das >internationale jüdische Finanzkapital< waren. Das Überleben einiger jüdischer Unternehmen hatte viele Gründe: die bis 1936 anhaltende Ar- beitslosigkeit; die wirtschaftliche Macht großer Industriebetriebe und Geschäfte; im Falle der Banken ihre internationalen Verbindungen, die sich auf die deutschen Exporte und den Zustrom von Devisen auswirkten, an denen Mangel herrschte.
Die Maßnahmen zur >Arisierung< wurden vom Gauwirtschaftsberater des Gauleiters in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsorganisationen, lokalen und zentralen Wirtschafts- und Steuerbehörden abgestimmt.70 Erklärtes Ziel aller Stellen war es, alten Parteimitgliedern die besten Geschäfte zu sichern. Zu diesem Zweck wurden in den Büros der Gauwirtschaftsberater detaillierte und auf den neuesten Stand gebrachte Daten gesam-melt, um die jüdischen Unternehmen im jeweiligen Gau unter Kontrolle zu halten, und jeder >Arisierung< mußte der zuständige Wirtschaftsberater zustimmen. Jede Form der Überredung" und des Drucks wurde eingesetzt, um den jüdischen Eigentümern nahezulegen, ihre Unternehmen zu einem Bruchteil ihres Wertes zu verkaufen - die Maßnahmen reichten vom ökonomischen Boykott bis zu körperlichen Angriffen und selbst Haft in Konzentrationslagern und Anklagen der Gestapo wegen der verschiedensten "Verbrechen". In der Regel wurden Maßnahmen dieser Art gegen kleine und mittlere Unternehmen eingesetzt. Bei den Eigentümern größerer Firmen verfuhr man vorsichtiger, solange noch ein Anschein legalen Vorgehens aufrechterhalten werden sollte. Solche Unternehmen wurden von großen und bekannten Firmen gekauft; manchmal wurde sichergestellt, daß die jüdischen Eigentümer zumindest einen Teil des Kaufpreises erhielten. Es gab jedoch auch Fälle, in denen wohlhabende Eigentümer im Gefängnis oder im Konzentrations-lager festgehalten wurden, bis sie bereit waren, ihr Unternehmen aufzugeben. In einigen bekannten Fällen wurden große Firmen zugunsten des Reiches ohne jede Entschädigung beschlagnahmt, wie 1935 im Fall der Simson-Waffenfabrik in Suhl in Thüringen und 1938 des Fa- milienbetriebes Petschek im Sudetenland.71
Die zweite Phase der erzwungenen >Arisierung< begann unmittelbar nach den Pogromen des Novembers 1938; sie war das Ergebnis der allgemeinen politischen Entwicklungen und der Kriegsvorbereitungen. Die Zwangs- >Arisierung< war einer der Punkte, die Göring am 12. Novem-ber 1938 in seinem Maßnahmenpaket zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirt-schaftsleben durchsetzte.72 Die neuen Bestimmungen verboten Juden jede unabhängige ökonomische Tätigkeit, außer in bestimmten Dienstleistungsbereichen, die sie nur noch für Juden ausüben durften. Jüdische Unternehmen, die noch nicht verkauft waren, wurden unter die Treuhandschaft von Regierungsbeauftragten gestellt, deren Aufgabe es war, das Unternehmen zu >arisieren< - gegen eine Gebühr, die sich auf einen beträchtlichen Prozentsatz des Verkaufs-preises belief. Eine besondere Bestimmung Görings vom 10. Dezember 1938 sah erstmals vor, daß ein Teil der Profite der >Arisierung< an den Staat ging. Die Zwangs->Arisierung< galt für alle jüdischen Geschäfte, Fabriken und Werkstätten, die zu dieser Zeit noch existierten; Mietshäuser waren erst für einen späteren Zeitpunkt zur >Arisierung< vorgesehen, anscheinend, um dann die Juden in Wohnhäusern in jüdischen Eigentum (nachmals als >Judenhäuser< bekannt) zu konzentrieren.
Die Zwangs->Arisierung< war die auffälligere und drastischere Phase, aber zu jenem Zeitpunkt war der Prozeß der Ausschaltung der deutschen Juden aus der Wirtschaft bereits fortgeschritten, und die Zwangs->Arisierung< vermochte so den kleinen verbleibenden Rest mit einem einzigen Schlag und innerhalb weniger Wochen zu liquidieren. Der Wert des jüdischen Eigentums in Deutschland war 1933 auf über zehn Milliarden Reichsmark geschätzt worden. Eine Bewertung des jüdischen Eigentums innerhalb der Grenzen >Großdeutschlands< bezifferte im April 1938 seinen Wert auf acht Milliarden Reichsmark; ein Viertel dieses Eigentums befand sich in Österreich. Nur etwas über eine Milliarde Reichsmark wurde bei der Zählung als Betriebs-vermögen eingestuft; 2,5 Milliarden Reichsmark waren angeblich in Immobilien investiert. Nach einem vertraulichen Dokument der Reichsregierung bestanden fünf Milliarden Reichsmark in liquiden Guthaben, die unmittelbar beschlagnahmt werden konnten. Diese letzte Summe resultierte zum größten Teil aus dem "Verkauf" von Unternehmen in der früheren, "ruhigen" Phase der >Arisierung<.73
Eine Zählung der jüdischen Inhaber von Guthaben über 5.000 Reichsmark gehörte zu einer Reihe von Maßnahmen, die Ende 1937 initiiert wurden und jeder verbleibenden jüdischen Wirtschafts-tätigkeit ein Ende bereiten sollten. Bereits ein Jahr zuvor hatten Regierungsstellen innerhalb des >Vierjahresplans< mit den Vorbereitungen begonnen. Dieser Plan, der auf ein geheimes Memorandum Hitlers zurückging, sollte Deutschlands Armee und Wirtschaft auf den Krieg vorbereiten. Von nun an monopolisierte Göring, der die Durchführung des Vierjahresplanes leitete, auch die >Säuberung der deutschen Wirtschaft von den Juden< unter sich, mit dem Ziel, das beschlagnahmte jüdische Vermögen zur Finanzierung der deutschen Rüstung zu nutzen.74 Zu den weiteren Maßnahmen gehörte im Juli 1938 eine Zählung aller noch bestehenden jüdischen Unternehmen; ein Gesetz, das Juden verschiedene Zweige des Handels und der Börse verschloß; und die endgültige Annullierung aller verbliebenden Approbationen jüdischer Ärzte.75 Zwei Monate später, im September 1938, verloren auch die noch praktizierenden jüdischen Anwälte ihre Zulassung.76
Im Jahre 1938 nahm der Druck auf die jüdischen Unternehmen durch Boykott und Belästigung zu und wurde auf Industriebetriebe ausgedehnt. Der Prozeß der >freiwiligen Arisierung< und Liquidierung jüdischer Unternehmen beschleunigte sich entsprechend. Es gibt keine Daten darüber, bis zu welchem Anteil die jüdischen Unternehmen liquidert wurden und welche während des gesamten Zeitraums der beiden Phasen der >Arisierung< in >arische< deutsche Hände übergingen. Die profitableren und bekannten dieser Unternehmen waren eine überaus attraktive Beute für große deutsche Firmen, für einzelne Nationalsozialisten und gewöhnliche Deutsche. Unter einer Vielzahl rechtlicher und administrativer Schritte zur Vorbereitung der Liquidierung der Reste jüdischer Wirtschaftstätigkeit standen die Befehle Heydrichs an die Banken an erster Stelle. Im Juli 1938 erhielt Heydrich zusätzlich zu seinen anderen Stellungen die Leitung des Devisenfahndungsamtes. Er gab den Banken eine Frist bis Ende Oktober, um die Vorbereitungen für die Einführung besonderer Sperrkonten für Juden abzuschließen, die die Übersicht über diese Konten erleichtern und ihre Nutzung einschränken sollten.77
Die Liquidierung der Wirtschaftstätigkeit der deutschen Juden war sorgfältig vorbereitet worden; sie sollte unmittelbar nach den Pogromen des November 1938 wirksam werden. Bei einer Besprechung am 14. Oktober 1938 erklärte Göring, die Zeit sei gekommen, um die Juden aus dem Wirtschaftsleben zu vertreiben, und ihr Vermögen müsse in die Hände des Reiches übergehen, statt als Quelle des Reichtums für inkompetente Parteimitglieder zu dienen.78 Das Attentat von Hershel Grynszpan auf den deutschen Diplomaten Ernst vom Rath in Paris und die darauf folgenden Pogrome waren lediglich ein willkommener Propaganda-Vorwand, um innerhalb weniger Wochen ein Programm durchzusetzen, das seit Monaten geplant und vorbereitet worden war.
Die Pogrome vom November 1938 markierten den Übergang zum offenen und unverhohlenen Raub an jüdischem Eigentum durch offizielle Institutionen. Hatte sich bei den Plünderungen während des Pogroms auch der nationalsozialistische Mob bereichert, so wurde die abschließende Etappe der >Arisierung< zur Quelle unvergleichlich größeren Gewinns für die >arischen< Industriellen, die großen Grundbesitzer, den nationalsozialistischen Staat und die NSDAP. Doch selbst während des totalen Angriffs blieben die bürgerlichen Rechtsgrundlagen nicht völlig unbeachtet.79 Das jüdische Eigentum wurde, soweit sich Käufer fanden, zumeist weit unter Wert verkauft. Der NS-Staat legte dann dem >arischen< Erwerber eine Bereicherungssteuer auf und füllte auf diese Weise seine Kriegskasse.80
Im Zeitraum von 1938 bis 1941 konnten 140.000 Juden aus Deutschland auswandern, den größten Teil ihres Eigentums ließen sie zurück. Ein gewisser Prozentsatz davon fiel in die Hände der örtlichen Behörden, in Form der >Reichsfluchtsteuer< und anderer "legaler" Abgaben; der Rest wurde auf besondere Sperrkonten auf den Namen der Einzahlenden festgelegt. Es gibt keine genauen Zahlen, aber zweifellos konnten die auswandernden Juden nur einen Bruchteil der acht Milliarden Reichsmark retten, die die Juden Deutschlands und Österreichs im April 1938 angegeben hatten. Das Privatvermögen der zurückgebliebenen Juden wurde ab 1939 auf Sperrkonten bei besonderen Banken festgelegt, von denen die Eigentümer nur eine bestimmte monatliche Summe abheben konnten, das Minimum für ihren Lebensunterhalt.
Solange die Auswanderung aus Deutschland anhielt, wurden die Juden, die das Land verließen, gezwungen, ihren Besitz der "Reichsvertretung der Juden in Deutschland" zu "schenken". Diese Mittel wurden auf einem besonderen >Auswanderungskonto< gesammelt, das unter Kontrolle der Gestapo stand. Ein Teil der Gelder auf diesem Treuhandkonto diente zur Finanzierung der jüdischen Gemeideorganisationen, der Schulen und der medizinischen Einrichtungen und nicht zuletzt zur Unterstützung eines wachsenden Teils der jüdischen Bevölkerung durch Für- sorgeleistungen, Altersheime und andere soziale Dienste. "Bereits seit Anfang 1939", so schließt Avraham Barkai seine Studie zur wirtschaftlichen Ausplünderung der deutschen Juden, "lebten die Juden in einen fast völlig geschlossenen 'Wirtschaftsghetto', in dem sie sich von den ersparten Reserven ihrer Vergangenheit selbst ernährten, bis sie am Ende aus den eigenen Mitteln auch die Kosten ihrer Deportation in die Vernichtungslager bezahlten."81
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ANMERKUNGEN
[...]
1 Vgl. Pätzold/Weißbecker 1981, S. 33ff..
2 Vgl. Becker 1990.
3 Vgl. Bauer 1992, S. 83.
4 Vgl. ebd, Benz 1992b, Grode 1994.
5 Vgl. Benz 1992a, S. 273.
6 Vgl. Walk 1981.
7 Vgl. Hofer 1988.
8 Vgl. Benz 1992a, S. 278.
9 Vgl. Eschwege 1979, S. 347.
10 Vgl. Benz 1992a, S. 274f..
11 Vgl. Eschwege 1979, S. 55, 347.
12 Vgl. Pätzold 1984, S. 46.
13 Vgl. Eschwege 1979, S. 347.
14 Vgl. Pätzold 1984, S. 80f.
15 Vgl. Ganssmüller 1987, 134.
16 Vgl. Eschwege 1979, 52f..
17 Vgl. Benz 1992a, S. 278f..
18 Vgl. Noakes 1986.
19 Vgl. Benz 1992a, S. 278.
20 Vgl. Eschwege 1979, S. 350.
21 Vgl. ebd., S. 351.
22 Vgl. ebd, S. 352.
23 Vgl. ebd., S. 352f..
24 Vgl. Pätzold 1984, S. 152f.
25 Vgl. Benz 1992a, S. 279
26 Vgl. Eschwege 1979, S. 352.
27 Vgl. Pätzold 1984, S. 158.
28 Vgl. Eschwege 1979, S. 353.
29 Vgl. Pätzold 1984, S. 182f..
30 Vgl. Eschwege 1979, S. 354.
31 Vgl. Hofer 1988, S. 183.
32 Vgl. Eschwege 1979, S. 335.
33 Vgl. ebd.
34 Vgl. ebd., S. 356.
35 Vgl. ebd.
36 Vgl. ebd., S. 357.
37 Vgl. Pätzold 1984, S. 306 ff.
38 Vgl. Benz 1992a, S. 284.
39 Vgl. Walk 1981.
40 Vgl. Benz 1992a, S. 287.
41 Zit. nach Walk 1981, S. 358.
42 Vgl. Eschwege 1979, S. 359.
43 Vgl. Pätzold 1984, S. 311f.
44 Vgl. Eschwege 1979, S. 359.
45 Vgl. ebd.
46 Vgl. Benz 1992a, S. 287.
47 Vgl. Pätzold 1984, S. 143 ff..
48 Vgl. Majer 1981; Grode 1991, 1992.
49 Vgl. Benz 1992a, S. 274.
50 Vgl. Eschwege 1979, S. 36 ff..
51 Vgl. Pätzold 1984, S. 50
52 Vgl. ebd., S. 48 f..
53 Vgl. ebd., S. 51.
54 Vgl. ebd., S. 54.
55 Vgl. Eschwege 1979, S. 44.
56 Vgl. Pätzold 1984, S. 56.
57 Vgl. ebd., S. 57.
58 Vgl. Drobisch u.a. 1980.
59 Vgl. Pehle 1988.
60 Vgl. Benz 1988.
61 Vgl. Adam 1988.
62 Vgl. Maurer 1988.
63 Vgl. Sofsky 1993.
64 Vgl. Adam 1988, S. 76 f..
65 Vgl. Eschwege 1979, S. 101 f..
66 Vgl. ebd., S. 253.
67 Vgl. Barkai 1986, S. 47 f..
68 Vgl. Eschwege 1979, S. 36 ff..
69 Vgl. Barkai 1986, S. 47.
70 Vgl. ebd. S. 51 f.
71 Vgl. Eschwege 1979, S. 350.
72 Vgl. Barkai 1986, S. 62.
73 Vgl. ebd., S. 48.
74 Vgl. Eschwege 1979, S. 353.
75 Vgl. Barkai 1986, S. 54.
76 Vgl. Eschwege 1979, S. 352.
77 Vgl. Barkai 1986, S. 62.
78 Vgl. Eschwege 1979, S. 352.
79 Vgl. Fraenkel 1984.
80 Vgl. Pätzold 1984, S. 167.
81 Vgl. Barkai 1986, S. 64.
- Arbeit zitieren
- Dr. phil. Walter Grode (Autor:in), 1994, Ausgrenzung und Vertreibung der jüdischen Bevölkerung während des Nationalsozialismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109454