Max Weber stellte 1914 die Werturteilsfreiheitsthese auf, d.h. die These, wissenschaftliche Werturteile seien unmöglich, und er forderte in seinem Werturteilsfreiheitspostulat, (wissenschaftliche) Tatsachenbehauptungen und (unwissenschaftliche) Werturteile voneinander getrennt darzustellen.
Ausgehend von dieser Position Webers entstand eine Werturteilsdiskussion, die in den Beiträgen von Theodor W. Adorno, Karl R. Popper, Jürgen Habermas, Hans Albert und Harald Pilot, zusammengefasst in dem Buch Der Positivismusstreit in der deutschen Soziologie, eine Neuauflage fand.
In dieser Arbeit soll es nicht um Positivismuskritik, sei es von Adornos und Habermas´ Seite, oder von ihren Gegnern Popper und Albert gehen. Diese Arbeit beschränkt sich auf die Untersuchung der Frage, in welcher Weise die Werturteilsfreiheitsthese, sowie die Forderung, Tatsachenbehauptungen und Werturteile deutlich zu unterscheiden, von den Referenten, speziell von Adorno, Popper und Habermas aufgenommen und kritisiert wurde.
Nach der Wiedergabe der Position von Max Weber sowie nachfolgender Reaktionen vor dem Erscheinen des Posivismusstreits werden die Ansichten Adornos, Poppers und Habermas´ wiedergegeben und auf ihre Plausibilität hin untersucht.
Inhaltsangabe
Inhaltsangabe
Einleitung
Die Werturteilsfreiheit bei Max Weber
Reaktionen auf Webers These
Eduard Spranger: Die Möglichkeit wissenschaftlicher Werturteile
Leo Strauss: Die Unredlichkeit der Werturteilsfreiheit
Poppers „Problem der Wertfreiheit“
Adornos „Missverständnis“
Habermas´ „Dualismus von Tatsachen und Entscheidungen“
Zusammenfassung
Literatur
Einleitung
Max Weber stellte 1914 die Werturteilsfreiheitsthese auf, d.h. die These, wissenschaftliche Werturteile seien unmöglich, und er forderte in seinem Werturteilsfreiheitspostulat, (wissenschaftliche) Tatsachenbehauptungen und (unwissenschaftliche) Werturteile voneinander getrennt darzustellen.[1] Ausgehend von dieser Position Webers entstand eine Werturteilsdiskussion, die in den Beiträgen von Theodor W. Adorno, Karl R. Popper, Jürgen Habermas, Hans Albert und Harald Pilot, zusammengefasst in dem Buch Der Positivismusstreit in der deutschen Soziologie[2], eine Neuauflage fand.
Der Positivismusstreit heißt nicht etwa so, weil sich die Vertreter der kritischen Theorie (Adorno, Habermas) mit Positivisten gestritten hätten. Popper selbst hat sich ausdrücklich als Gegner des Positivismus bezeichnet und sich sogar gerühmt, den Positivismus „zur Strecke gebracht“ zu haben.[3] Eine ähnliche Einstellung kann man bei Albert feststellen. Die Bezeichnung der beiden als „Positivisten“ kam zustande, weil Habermas (und nachfolgend auch Adorno) die Vertreter des kritischen Rationalismus, Popper und Albert, in seinen Beiträgen Positivisten genannt hatte.[4] Die Zuordnung Poppers zum Positivismus ist somit zwar falsch, aber verständlich vor dem Hintergrund der philosophischen Alternativen, die in der bundesdeutschen Nachkriegszeit zur Verfügung standen. Poppers kritischer Rationalismus war in dieser Zeit dem logischen Positivismus wesentlich ähnlicher als z.B.
der Philosophie Othmar Spanns im Wien der zwanziger oder dreißiger Jahre oder der Phänomenologie (insbesondere in der Version Heideggers) oder auch der Lebensphilosophie zu jener Zeit in Deutschland. Vor dem Hintergrund dieser die westdeutsche philosophische Landschaft in der Nachkriegszeit beherrschenden Optionen ist es auch verständlich, wenn selbst spätere Anhänger Poppers ihn in den fünfziger Jahren zunächst sehr in die Nähe des Positivismus gerückt haben.[5]
In dieser Arbeit soll es jedoch nicht um Positivismuskritik, sei es von Adornos und Habermas´ Seite, oder von ihren Gegnern Popper und Albert gehen. Diese Arbeit beschränkt sich auf die Untersuchung der Frage, in welcher Weise die Werturteilsfreiheitsthese, sowie die Forderung, Tatsachenbehauptungen und Werturteile deutlich zu unterscheiden, von den Referenten, speziell von Adorno, Popper und Habermas aufgenommen und kritisiert wurde.
Nach der Wiedergabe der Position von Max Weber sowie nachfolgender Reaktionen vor dem Erscheinen des Posivismusstreits werden die Ansichten Adornos, Poppers und Habermas´ wiedergegeben und auf ihre Plausibilität hin untersucht.
Die Werturteilsfreiheit bei Max Weber
Max Weber war der erste, der die These der Wertfreiheit aufstellte. Er vertrat die These, dass es unmöglich sei, (fach)wissenschaftliche Werturteile zu fällen,[6] denn eine empirische Annahme vermöchte niemanden zu lehren, was er soll, sondern nur, was er kann und, unter Umständen, was er will[7].
Deswegen forderte er in dem Werturteilsfreiheitspostulat, in der Wissenschaft Tatsachenbehauptungen und Werturteile deutlich getrennt voneinander darzustellen. Dies vor allem, um zu verhindern, dass subjektive Ansichten unter dem Deckmantel der Wissenschaftlichkeit verbreitet wurden.[8]
Dabei plädierte Weber anfangs noch ausdrücklich für eine Kathederwertung, das heißt für wertende Stellungnahme von Dozenten an Universitäten.[9] Jedoch beharrte er immer auf der Forderung, Tatsachenbehauptungen und Werturteile konsequent voneinander zu trennen.
Die Werturteilsdiskussion befasste sich hauptsächlich mit der Möglichkeit fachwissenschaftlicher Werturteile, nicht aber mit der Möglichkeit praktischen Wissens überhaupt. So wurde die Frage, ob die praktische Philosophie uns „’Geltung eines praktischen Imperativs als Norm’“[10] verschaffen könne, nur am Rande gestellt. Aber selbst wenn dem so wäre, für Weber wäre laut Herbert Keuth dann noch nicht die Frage beantwortet, ob und wieso man dieser Norm folgen solle. Nach Weber hängt das richtige Handeln nicht von praktischem und theoretischem Wissen ab, sondern letztlich allein von der individuellen Wahl. Diese Wahl zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten, die alle richtig sein könnten, bleibt eine Sache persönlicher Entscheidung und
„ist sicherlich keine Frage der empirischen, ja m.E. überhaupt keiner wie immer gearteten Wissenschaft“ und, so darf man hinzufügen, ebensowenig die einer nicht als Wissenschaft verstandenen praktischen Philosophie.[11]
Webers zentrale Forderung, die er als „Minimalforderung“[12] versteht, ist also die deutliche Unterscheidung von Tatsachenbehauptungen und normativen Werturteilen[13], da fachwissenschaftliche Werturteile unmöglich seien. Im Verlauf der Arbeit wird deutlich werden, dass offenbar nicht immer Webers These kritisiert wurde, wenn von der „Werturteilsthese“, „Wertfreiheitsthese“ etc. die Rede war, denn „oft nimmt man ihn auch nicht ‚allzu wörtlich’, und wer gegen ihn argumentiert, bedient sich gern ‚jener wohltätigen Errungenschaft, die die Vieldeutigkeit ist.’“[14]
Reaktionen auf Webers These
Eduard Spranger: Die Möglichkeit wissenschaftlicher Werturteile
Einer der ersten Gegner von Webers Thesen war Eduard Spranger. Er nahm zwar keine Stellung zu Webers Forderung zur deutlichen Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen, aber er glaubte beweisen zu können, dass (fach)wissenschaftliches Werten möglich sei.[15] Zu diesem Zweck schlug einen „’Mittelweg zwischen Positivismus und Platonismus, Beschreibung und Zielsetzung’“[16] vor. Dieser bestand darin, Werturteile aufgrund von Erkenntnis zu fällen. Auf der Grundlage wissenschaftlich gewonnener Einsicht in Tatsachen solle uns ein klares Bewusstsein des Wahrhaft-Wertvollen erwachsen.[17] Grundlage der wissenschaftlichen Wertung sei, dass sich der Wissenschaftler objektiv stimme. Er „darf sich nicht an seinen eigenen Interessen orientieren, sondern nur an denen anderer Personen oder Gruppen.“[18] Diese Personen oder Gruppen müsse der Wissenschaftler dann zu den Trägern der Werturteile machen. Als solche kämen weder die Wissenschaft selbst noch die Menschheit an sich in Betracht, „weil sie alle umfasst und deshalb niemandes Standpunkt ausschließt, der Kampf aber zum Wesen des Wertens gehört.“ Das Menschheitsideal des Forschers sei „so beschaffen, daß sie im Namen der Nation und im Sinne ihrer Bestimmung urteilen. Deshalb ist ein nationalökonomisches Werturteil dann wissenschaftlich, wenn es nationalistisch ist.“[19]
Leo Strauss: Die Unredlichkeit der Werturteilsfreiheit
Nach Leo Strauss sind wissenschaftliche Werte nicht nur möglich, der Wissenschaftler handele sogar unredlich, wenn er nicht werte.[20] Strauss versuchte, die Werturteilsfreiheitsthese mit Hilfe der Naturrechtslehre zu widerlegen, da er nihilistische Konsequenzen befürchtete, wenn Zweifel daran aufkämen, dass die Vernunft zwischen gut und böse unterscheiden könne.[21]
Strauss bringt zwei Argumente für die Notwendigkeit wissenschaftlicher Wertung. Das erste ist die Beschreibung von Handlungen, die in Konzentrationslagern beobachtet werden. Ein Forscher, der eine ausschließlich faktische Analyse abgebe, dürfe nicht von „Grausamkeit“ sprechen. Und
„jeder nicht völlig stumpfsinnige Leser einer solchen Beschreibung würde selbstverständlich bemerken, daß die beschriebenen Handlungen grausam sind Der Autor würde absichtlich sein besseres Wissen unterdrücken oder, um Webers Lieblingsausdruck zu benutzen, er würde sich der intellektuellen Unredlichkeit schuldig machen.“[22]
Doch laut Keuth habe Weber erstens nie das Verbot ausgesprochen, Wörter wie „Grausamkeit“ zur verwenden, zum anderen bedeutet die Tatsache, dass jeder Beschreibungen von Handlungen in Konzentrationslagern als grausam empfindet, noch lange nicht, dass er auch um ihre Grausamkeit wisse. Eine übereinstimmende Bewertung ist noch kein Beweis für eine richtige Bewertung von Handlungen.[23] Zudem sei es kein Zeichen von Unredlichkeit, wenn ein Forscher seinem theoretischen Wissen nicht auch das praktische Wissen hinzufügte, wenn es denn verfügbar wäre. Denn damit täusche er niemanden, weil er keine Informationen unterschlage, sondern lediglich Informationen liefere und es dabei belasse.[24]
Strauss versuchte die Werturteilsfreiheitsthese außerdem mit er Annahme zu widerlegen, dass sich gewisse Phänomene erst über Werturteile konstituieren. Diese These läßt sich z.B. anhand des Phänomens der Prostitution darstellen, das erst durch das Werturteil „erniedrigend“ konstituiert sei. Jedoch kann man, wie Keuth zeigt, „Prostitution“ auch wertfrei als „Geschlechtsverkehr gegen Entgeld“ definieren, und jeder weiß, was damit gemeint ist.[25] Zudem käme Strauss in Erklärungsnot bei Fällen von Prostitution, die nicht mit Erniedrigung verbunden sind, z.B. Tempel-Prostitution in vorchristlichen Kulturen. Handelt es sich dann seiner Ansicht nach nicht mehr um Prostitution? Ein weiteres Problem ergibt sich durch den „Gegenstand Prostitution als bewertetes Phänomen “, das unabhängig von der Meinung irgendwelcher Personen als bewertet vorgefunden würde – und als solches müsste es das Phänomen nach Strauss ja geben. Was aber bedeutet ein Werturteil, das niemand gefällt hat? Außerdem: wie kommen die unterschiedlichen Bewertungen von Prostitution zustande, wenn es doch nur eine richtige Bewertung gibt? Das Argument, nicht jeder könne „richtig“ wahrnehmen, ist nicht plausibel, da es dann offensichtlich kein allgemein nachvollziehbares Verfahren dafür gibt. Wenn - und da - es dieses nicht zu geben scheint, kann es keine andere Lösung geben, als die eigene Bewertung für richtig und alle anderen für falsch zu halten, was jedoch nicht sehr wissenschaftlich anmutet.[26]
Die Kritik an der Werturteilsfreiheitsthese vor dem Erscheinen des Positivismusstreits läßt sich also durch zwei Hauptpunkte zusammenfassen: Spranger griff die These Webers an, wissenschaftliche Werturteile seien unmöglich, und er versuchte sie mit dem Argument zu widerlegen, dass dem Menschen durch größeres Wissen auch eine größere Einsicht in das Wahrhaft-Wertvolle zukomme. Der Forscher sei so in der Lage, wissenschaftlich zu werten. Dazu müsse er sich aber von jeder Subjektivität frei machen und objektiv im Sinne von Personen oder Gruppen wertend handeln. Wissenschaftlich sei ein Werturteil dann, wenn es nationalistisch sei, da der Forscher immer jeweils im Sinne seiner Nation handele.
Strauss griff dagegen Webers Postulat, d.h. die Forderung nach der Trennung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen an, indem er wertfreie Wissenschaft als unredlich bezeichnete, denn sie unterschlage wichtige Informationen. Zudem würden gewisse gesellschaftliche Phänomene wie Prostitution, Korruption oder Staatskunst erst durch Werturteile konstituiert, so dass ein Begriff wie „Prostitution“ ohne die Bewertung „erniedrigend“ gar nicht verstanden werden könne.
Beiden Kritikern, Spranger und Strauss, ist zugute zu halten, dass sich ihre Kritik tatsächlich auf Webers Thesen bezieht, also sowohl auf die Werturteilsfreiheitsthese als auch auf die Forderung nach Trennung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen.
Poppers „Problem der Wertfreiheit“
Bei Popper sieht das schon ganz anders aus: Popper behandelt zwar „das sogenannte Problem der Wert freiheit “[27], jedoch verschiebt er das Problem, wobei er darauf hinweist, dass er „das sogenannte Problem der Wert freiheit in viel freierer Weise lösen“[28] würde als Weber.
Popper geht jedoch nicht direkt auf die These Webers, wissenschaftliche Werturteile seien unmöglich, und der daraus abgeleiteten Forderung, Tatsachenbehauptungen und Werturteile zu trennen, ein. Mit der Formulierung „ sogenannte Objektivität der Wissenschaft“[29], kritisiert er jedoch schon die Annahme Webers (jedenfalls die, die Popper als Webers These anzusehen scheint), dass es eine solche Objektivität gäbe. Und tatsächlich hält Popper auch die Werturteilsfreiheitsthese für „grundfalsch und auf ein Missverständnis der naturwissenschaftlichen Methode begründet“[30], für ihn gibt es keine Wertfreiheit in den Wissenschaften.
Statt dessen postuliert er den Unterschied zwischen wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Werten bzw. Interessen:
Was möglich ist und was wichtig ist und was der Wissenschaft ihren besonderen Charakter gibt, ist nicht die Ausschaltung, sondern die Unterscheidung jener nicht zur Wahrheitssuche gehörenden Interessen von dem rein wissenschaftlichen Interesse an der Wahrheit. Aber obwohl die Wahrheit der leitende wissenschaftliche Wert ist, so ist sie nicht der einzige [...] Mit anderen Worten, es gibt rein wissenschaftliche Werte und Unwerte und außer wissenschaftliche Werte und Unwerte. Und obwohl es unmöglich ist, die Arbeit an der Wissenschaft von außerwissenschaftlichen Anwendungen und Wertungen frei zu halten, so ist es eine der Aufgaben der wissenschaftlichen Kritik und der wissenschaftlichen Diskussion, die Vermengung der Wertsphären zu bekämpfen, und insbesondere außerwissenschaftliche Wertungen aus den Wahrheitsfragen auszuschalten.[31]
Aber:
Die Reinheit der reinen Wissenschaft ist ein Ideal, das vermutlich unerreichbar ist, für das aber die Kritik dauernd kämpft und dauernd kämpfen muß. [...] Wir können den Wissenschaftler nicht seine Parteilichkeit rauben, ohne ihm auch seine Menschlichkeit zu rauben. [...] Der objektive und der wertfreie Wissenschaftler ist nicht der ideale Wissenschaftler. Ohne Leidenschaft geht es nicht [...] Es ist also nicht nur so, daß Objektivität und Wertfreiheit für den einzelnen Wissenschaftler praktisch unerreichbar sind, sondern Objektivität und Wertfreiheit sind ja selbst Werte. Und da also die Wertfreiheit selbst ein Wert ist, ist die Forderung der unbedingten Wertfreiheit paradox.[32]
Popper scheint also Webers Werturteilsfreiheitsthese gekannt zu haben und auch die Forderung, Tatsachenbehauptungen und Werturteile zu trennen. Und er plädiert ja ganz im Sinne von Weber für die „Reinheit der reinen Wissenschaft“. Aber sein Anspruch, die „Wertfreiheitsthese“ modifiziert zu haben, kann nur auf einem Missverständnis beruhen, denn es erscheint unwahrscheinlich, dass Popper wirklich normative Werturteile (und nur von denen redet Weber ja in seiner Werturteilsfreiheitsthese) in der Wissenschaft geduldet hätte. Weber zeigte ja überzeugend, dass die getrennte Darstellung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen sehr gut möglich ist.[33] Zudem hat Weber selbst ausdrücklich betont, dass es keine „wertfreie“ Wissenschaft gebe:
„Es gibt keine schlechthin ‚objektive’ wissenschaftliche Analyse [...] unabhängig von speziellen und ‚einseitigen’ Gesichtspunkten, nach denen sie - ausdrücklich oder stillschweigend, bewußt oder unbewußt – als Forschungsobjekt ausgewählt, analysiert und darstellend gegliedert werden.“[34]
Weber versteht Objektivität wie folgt:
Objektiv ist unser Wissen [...], insofern es der Wirklichkeit entspricht. Aber die wird nicht etwa abgebildet, sondern denkend geordnet. Dazu bedient sich das erkennende Subjekt [...] der Kategorien.[35]
Daher läuft Poppers Kritik ins Leere, genauer gesagt, er postuliert Thesen, denen Weber nicht widersprochen hätte.
Poppers Missverständnis scheint darauf zu beruhen, dass er mit „Werten“ nicht nur normative Werturteile im Sinne Webers verstand, sondern auch „Interessen“ im weitesten Sinne, deren Existenz in den Wissenschaften Weber ja auch nicht bestritt. Wichtig ist immer wieder die Betonung auf die normativen Werturteile, die nicht mit „richtig“ oder „falsch“, sondern nur mit „gut“ oder „schlecht“ beurteilt werden können. Denn Weber ging es nicht um die Eliminierung von Werten oder Interessen im weitesten Sinne aus der Wissenschaft, sondern um die Unterscheidung von Tatsachenbehauptungen und normativen Werturteilen, denn „selbst die innere Erfahrung lehrt allenfalls, welche Werte faktisch ‚gelten’, nicht aber, welche ‚richtig’, ‚gültig’ sind [...]. Werturteile können nicht [...] ‚objektiv’ sein.“[36]
Adornos „Missverständnis“
Adorno schien nun seinerseits Poppers Argumente zur „Wertfreiheit“ zu Gunsten einer Ablehnung des Werturteilsfreiheitspostulats misszuverstehen:[37]
Ihm [d.h. Popper] ist nicht entgangen, daß diese mittlerweile dogmatisierte Kategorie [der Wertfreiheit], die mit dem pragmatistischen Wissenschaftsbetrieb nur allzu gut sich verständigt, neu durchdacht werden muß.[38]
„Neu durchdenken“ hieß für Adorno aber nicht wie für Popper, Werturteile in wissenschaftliche und außerwissenschaftliche zu unterscheiden, wie es Popper ja deutlich getan hatte, sondern, das Werturteilsfreiheitspostulat (auch Poppers Unterscheidung in wissenschaftliche und außerwissenschaftliche Werte) ganz abzulehnen, indem er Popper zitierte, der die (allerdings „unbedingte“!) Wertfreiheit als „paradox“ bezeichnet hatte.[39]
Adorno stellte daraufhin die These auf: „Das gesamte Wertproblem [...] ist falsch gestellt.“[40] Denn für ihn „konstituiert [es] sich überhaupt erst in einer Phase, in der Mittel und Zwecke um reibungsloser Naturbeherrschung willen auseinandergerissen wurden.“[41] Hans-Joachim Dahms erwiderte darauf jedoch, dass „die Unterscheidung von Tatsachen und Werten, von Sein und Sollen, nicht ein spezifisches Gedankenprodukt des ausgehenden 19. Jahrhunderts, sondern so alt wie die praktische Philosophie selbst“[42] ist.
Adornos Ablehnung der Forderung, Tatsachenbehauptungen und Werturteile (im weitesten Sinne) zu trennen, ist verständlich vor dem Hintergrund der kritischen Theorie, die er vertritt. Da für ihn „die Gesellschaft [...] widerspruchsvoll und doch bestimmbar; rational und irrational in eins, System und brüchig, blinde Natur und durch Bewußtsein vermittelt“[43], mit einem Wort: „total“ ist, ist sie nicht durch die „empiristische Askese der Theorie“[44] und damit auch nicht mit dem „positivistischen“ hypothetisch-deduktiven Verfahren zu erfassen, sondern nur durch das „Postulat der Einsicht in das Wesen der modernen Gesellschaft.“[45] Er kritisiert:
Gesellschaftliche Theorienbildung nach dem Muster klassifikatorischer Systeme substituiert den dünnsten begrifflichen Abhub für das, was der Gesellschaft ihr Gesetz vorschreibt: Empirie und Theorie lassen sich nicht in ein Kontinuum eintragen.[46]
Und so kann auch eine wertfreie Erkenntnis nach der kritischen Theorie nicht möglich sein, denn entweder ist Erkenntnis der Gesellschaft mit dieser verflochten, und Gesellschaft geht konkret in die Wissenschaft von ihr ein, oder diese ist einzig ein Produkt subjektiver Vernunft, jenseits aller Rückfrage nach ihren eigenen objektiven Vermittlungen.[47]
Habermas´ „Dualismus von Tatsachen und Entscheidungen“
Wie Adorno lehnt auch Habermas das Wertfreiheitspostulat ab. Allerdings argumentiert er anders. Zwar will auch er „den Erfahrungswissenschaften eine fundamentale Abhängigkeit von Wertungen nachweisen.“[48] Und er nennt „als Grund für seinen Einstieg in die Diskussion, daß ‚Adornos Position gegen Einwände des kritischen Rationalismus verteidigt werden sollte.’“[49] Jedoch ging es ihm nach Dahms weniger darum, Adorno den Rücken zu stärken als vielmehr um „die Präsentation von Vorstufen seiner während der Dauer des Positivismusstreits konzipierten Theorie der ‚erkenntnisleitenden Interessen’ und [...] deren Verteidigung gegen den kritischen Rationalismus Poppers und Alberts.“[50]
Das hat auch Auswirkungen auf die Werturteilsdiskussion, da Habermas den Zusammenhang von Erkenntnis und Interessen anders sieht als Adorno. Habermas´ Theorie der erkenntnisleitenden Interessen läßt sich grob damit zusammenfassen, dass er den Dualismus Naturwissenschaften-Geisteswissenschaften erweiterte zu einer Trichotomie dreier verschiedener Interessenarten, den naturwissenschaftlichen Interessen, den geistes-wissenschaftlichen Interessen sowie den emanzipatorischen Erkenntnis-interessen.[51]
Als unterstützend für die kritische Theorie Adornos (und Horkheimers) kann man Habermas´ Theorie und seine Argumente nicht ansehen, denn die Theorie der erkenntnisleitenden Interessen unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten von der kritischen Theorie. So hatte Horkheimer nie „’Interessen zu einem gesonderten Gegenstand wissenschaftlicher Forschung’“ gemacht. „’An Interessen an sich hatte er kein Interesse.’“[52] Er lehnte zudem den Dualismus zwischen Natur- und Geisteswissenschaften ab, man kann also annehmen, dass er auch einer Dreiteilung nicht zugestimmt hätte. Adorno selbst äußerte sich sogar im Verlauf des Positivismusstreits bedenklich gegen eine Aufspaltung der Wissenschaften:
Ich ziele nicht auf die herkömmlichen Unterscheidungen zwischen Natur- und Geisteswissenschaften, wie die Rickertsche zwischen nomothetischer und idiographischer Methode, die Popper positiver sieht als ich.[53]
Zudem lehnte Horkheimer den Pragmatismus, der eine wesentliche Grundlage von Habermas´ Theorie bildet, so deutlich ab, dass er dessen Theorie schon aus diesem Grund vermutlich nicht gutgeheißen hätte.[54]
Habermas´ Diskussionsbeitrag ist aber nicht nur eine Problemverschiebung innerhalb der kritischen Philosophie, sondern er verwirrt auch die Werturteilsdiskussion.
Ausgehend von der Annahme, „die neomarxistische dialektische Gesellschaftstheorie vermittle nicht nur theoretisches, sondern auch praktisches, ethisches Wissen“[55] lehnt Habermas wie Adorno die Werturteilsfreiheitsthese ab. Allerdings fasst er unter dem Begriff „Postulat der Wertfreiheit“ sowohl das Werturteilsfreiheits postulat als auch die Werturteilsfreiheits these zusammen als „Dualismus von Tatsachen und Entscheidungen.“[56]
Aber erstens ist die Zusammenfassung von Postulat und These ungenau, und zweitens war weder in Webers noch in Poppers These von Entscheidungen die Rede, sondern jeweils von Werturteilen und Werten.
Habermas definiert die „sozialen Normen“ d.h. sein Pendant zu Webers Werturteilen, als „Regeln menschlichen Verhaltens“[57], und er unterstellt den „Positivisten“ die Annahme, „daß die Bereiche jedes der beiden Gesetzestypen autonom sind.“[58] Außerdem gibt er das Werturteilsfreiheitspostulat ungenau als „die Trennung von Erkennen und Werten“[59] wieder, statt von normativem oder moralischem Werten zu sprechen.
Jedenfalls glaubt Habermas, dass die Geltung empirischer Hypothesen als wahr von Entscheidungen abhänge:[60]
In der Tat wäre es [das Postulat der Wertfreiheit] gefährdet, wenn den modernen Wissenschaften auf dem Wege immanenter Kritik ein Zusammenhang mit dem System gesellschaftlicher Arbeit nachgewiesen wird, der durch die innersten Strukturen der Theorie selbst hindurchgeht und bestimmt: was empirisch Geltung haben soll.[61]
Habermas vertritt damit einen seltsamen Wahrheitsbegriff, den er selbst so ausdrückt:
Als empirisch wahr gelten dann alle die Annahmen, die ein erfolgskontrolliertes Handeln leiten können, ohne bisher durch experimentell angestrebte Misserfolge problematisiert worden zu sein.[62]
Diese Vorstellung, wahr sei alles, was sich eben noch nicht als unwahr herausgestellt habe, erscheint doch sehr unplausibel, denn nach diesem Wahrheitsbegriff könnte auch eine abergläubische Vorstellung (z.B.: „Wenn ich Goldstaub in meinem Garten verteile, halte ich böse Geister fern.“) wahr sein, sofern sich nicht mit dem, was geschieht, in Konflikt gerät (indem z.B. in diesem Fall ein böser Geist vor meiner Tür stünde). Habermas pragmatistischer Wahrheitsbegriff ist also einer, der auch Aberglauben prinzipiell für wahr hält. Daher verbietet sich „eine pragmatistische Theorie der Wahrheit bzw. Bestätigung schon wegen ihrer mangelnden Praktikabilität, also nach den Grundsätzen des Pragmatismus selbst.“[63]
Weil Habermas den „Dualismus von Tatsachen und Entscheidungen“[64] ablehnt, stellt er zwei Fragen, die die Frage zu seinen Gunsten entscheiden sollen: Zwar könnten „soziale Normen nicht unmittelbar in Natur [...] begründet werden.“[65]
Entzieht das aber den normativen Sinn einer rationalen Erörterung des konkreten Lebenszusammenhanges, aus dem er hervorgegangen ist und auf den er, sei es ideologisch zurückfällt, sei es kritisch zurückwirkt?
Und umgekehrt stellt sich die Frage erst recht: ist denn Erkenntnis [...] im Ernst losgelöst von jeder normativen Bindung?[66]
Hans Albert weist darauf hin, dass die Art der Fragestellung [schon] zeigt [...], daß er [Habermas] den erwähnten Dualismus in einer Weise zu deuten scheint, die wohl auf Missverständnissen beruht, denn das, was er da in Frage stellt, hat mit dem Sinn dieser Unterscheidung wenig zu tun.[67]
Tatsächlich plädiert ja Weber selbst noch für Kathederwertung, also für eine normative Stellungnahme zu Forschungsergebnissen, und er hat auch nie behauptet, dass Erkenntnis von normativer Bindung losgelöst sei. Alles was er sagte war, dass Normen eben nicht wissenschaftlich sein können, weil sie sich weder als richtig noch als falsch überprüfen lassen, und aus dieser These ergab sich seine Forderung, Tatsachen und Werturteile getrennt voneinander darzustellen, was nicht gleichzusetzen ist mit einem Wertungs verbot.
Für Habermas scheint es nur die Lösung zu geben, die Abhängigkeit der Geltung von Tatsachenbehauptungen als wahr von Wertungen damit zu zeigen, dass Poppers Basisproblem[68] durch „die Tatsache“ gelöst werden könne,
daß wir über die Geltung eines Basissatzes normalerweise gar nicht im Zweifel sind; nicht im Zweifel, daß sich die in seinen universellen Ausdrücken implizierten Annahmen über ein gesetzmäßiges Verhalten von Körpern in allen künftigen Testsituationen auch bestätigen würden[69]
Basissätze sind
als unproblematische Überzeugungen und pragmatisch bewährte Vorstellungen gewiß. Der theoretische Boden einer solchen undiskutierten Verhaltenssicherheit ist aus den Planken solcher latenten Überzeugungen [...] gezimmert. Auf diesem universellen Glaubensboden werden jeweils einzelne der vorwissenschaftlich fixierten Überzeugungen problematisch und erst dann in ihrer bloß hypothetischen Geltung erkennbar, wenn die daran geknüpfte Gewohnheit im aktuellen Fall den erwarteten Erfolg nicht mehr garantiert.[70]
Was ändert es aber am hypothetischen Charakter von Basissätzen, dass wir uns solange in Sicherheit wiegen, bis ein Basissatz mit der Realität kollidiert? Dadurch wird er ja nicht weniger hypothetisch. Denn „die Behauptung, daß sich das Problem in diesem Prozeß tatsächlich nicht stellt, hat keineswegs die Konsequenz, es als methodologisches Problem zu eliminieren.“[71]
Problematisch an Habermas´ Argumentation ist, dass er unter Wahrheit offenbar etwas subjektiveres versteht als den Wahrheitsbegriff, der als wahr ansieht, was wahrnehmungsunabhängig existiert. Möglicherweise ist seine Auffassung der „Wahrheit“ legitim, aber seine Argumente nicht dazu geeignet, das „Postulat der Wertfreiheit“ zu widerlegen, wenn er damit entweder Webers Werturteilsfreiheitspostulat oder seine Werturteilsfreiheitsthese meint. Bloß weil ich eine Sache als faktisch wahr annehme, wird sie dadurch ja nicht wahr. Und auch aufgrund dieses Arguments wird eine Sache nicht dadurch wahrer als eine andere, weil ich sie „gut“ oder „schlecht“ finde.
Neben dieser Lösung von Poppers sogenanntem Basisproblem sieht Habermas in Poppers Basisätzen, die auf einem Beschluss beruhen, einen Zirkel: Wenn die Annahme von Basissätzen auf einer gemeinsamen Entscheidung beruhen, dann könne man diese Entscheidung nur auf der Grundlage der Theorie fällen, die durch den Basissatz erst entstehen soll. Dieser Zirkel läßt sich aber leicht auflösen: Übernimmt man Poppers und Habermas´ Beispiel des Gesetzsystems, so würde Habermas wohl argumentieren: Einem Dieb könne man nur als Dieb die Hand abhacken, wenn man ihn auf der Grundlage des Gesetzessystems, was sich seinerseits erst durch die Verurteilung eines Diebs als solches konstituiert, als Dieb beurteilen würde. Als Alternative zu diesem „Zirkel“ ist aber durchaus vorstellbar, einem Mann die Hand abzuhacken, wenn er etwas gegen den Willen des Besitzers an sich genommen hat, ohne dafür den Begriff „Dieb“ zu kennen.[72]
Für Habermas ist dieser Zirkel nun aber „ein Indiz für die Einbettung des Forschungsprozesses in einen Zusammenhang [...], der nur noch hermeneutisch expliziert werden kann“[73] denn „die empirische Geltung von Basissätzen [bemisst sich] an einer sozial normierten Verhaltenserwartung.“[74]
Um nun aber dieses Basisproblem und den damit verbundenen Zirkel zu vermeiden, „schlägt Habermas die pragmatistische Deutung des Forschungsprozesses vor.“[75] Hier stellt Habermas den oben bereits erwähnten Wahrheitsbegriff vor, nach dem alles wahr ist, was sich nicht als problematisch erweist.[76] Keuth weist darauf hin, dass es sich bei Habermas´ Alternative um nichts anderes als um „Bewährung“ handelt, die zu einem Regress führt:
Beurteilt man aber eine Hypothese nach dem Erfolg einer Handlung, die sich an dieser Hypothese orientiert, so setzt das Urteil über die Hypothese ein weiteres Urteil über die Annahme voraus, der Erfolg sei eingetreten; es entsteht ein Regreß. Sollen alle Annahmen auf die gleiche Weise beurteilt werden, so endet er nie. Bricht man ihn jedoch ab, [...] so führt man den Pragmatismus auf den Realismus zurück und das Basisproblem tritt wieder offen zu Tage.[77]
Worauf Habermas mit seiner Argumentation anscheinend hinauswill ist, dass keine wertfreie Erkenntnis möglich ist, weil schon unsere Theorien und Hypothesen auf Werten beruhen. Diese müssten daher immer mitberücksichtigt werden.
Doch selbst wenn dem so wäre, könne man dies nicht als Argument gegen die Werturteilsfreiheitsthese oder das Werturteilsfreiheitspostulat verwenden. Denn weder ist dadurch die Wissenschaftlichkeit von normativen Werturteilen bewiesen, noch kann man damit gegen die getrennte Darstellung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen argumentieren.
Habermas´ Argumentation scheint jedenfalls, wie schon seine Definition des „Postulats“ als „Dualismus von Tatsachen und Entscheidungen“[78] nahe legt, auf einem Missverständnis der Werturteilsfreiheitsthese bzw. des Werturteilsfreiheits-postulats zu beruhen.
Denn Habermas verteidigt seine Position damit, dass
die Kritik [...] vom Argument zur Einstellung und von der Einstellung zum Argument [geht] und [...] in dieser Bewegung die umfassende Rationalität [erhält], die in der natürlichen Hermeneutik der Umgangssprache noch sozusagen von Haus aus am Werke ist, die aber in den Wissenschaften zwischen den auseinandergetretenen Momenten der formalisierten Sprache und der objektivierten Erfahrungen durch kritische Erörterungen erst wiederhergestellt werden muß.[79]
Weber hätte wohl nichts gegen diese Annahme einzuwenden gehabt, dass „Einstellungen“ die Argumente formulieren, denn ihm kam es darauf an, dass die Argumente, sofern sie wissenschaftlich sein sollen, auch rational überprüfbar sein sollten. So ist das Argument „Krieg ist verwerflich“ ein normatives Werturteil, dass nicht als „richtig“ oder „falsch“ überprüft werden kann. Der Satz „Peter findet Krieg verwerflich“ ist dagegen eine Tatsachenbehauptung, die entweder richtig oder falsch ist. Demzufolge ist es auch wenig sinnvoll, unüberprüfbare Aussagen wissenschaftlich nennen zu wollen. Es spricht ja nichts dagegen, ihnen einen Wert beizumessen, der dem einer wissenschaftlichen Aussage durchaus überlegen sein kann. So ist es für einen frommen Christen sicher wichtiger, das Gebot „Du sollst nicht stehlen“ zu befolgen, als sein Verhalten nach der These „Stehlen ist zweckmäßig“ auszurichten. Was im übrigen zeigt, dass man sein Verhalten auch nach Tatsachenbehauptungen ausrichten kann.
Zusammenfassend nimmt Habermas mit seiner Theorie der erkenntnisleitenden Interessen an, dass unsere Erkenntnis von unseren Erkenntnis interessen gesteuert wird. Das heißt, wir nehmen nur das wahr, wofür wir uns (im weitesten Sinne) interessieren, und Interesse ist für Habermas immer normativ[80]. Da nun nach pragmatistischer Vorstellung alles wahr ist, was sich noch nicht als falsch erwiesen hat, kann Habermas behaupten, unsere Erkenntnis habe ein normatives Fundament.
Diese Argumentation ist jedoch schon aufgrund des unplausiblen pragmatistischen Wahrheitsbegriffs keine gelungene Widerlegung der Weberschen Werturteilsfreiheitsthese. Weber geht nämlich vom „herkömmlichen“ Wahrheitsbegriff aus, in dem Wahrheit als das angesehen wird, was außerhalb unserer Wahrnehmung existiert. Und wenn man diese Wahrheit finden will, ist es sinnvoller, Forschungsergebnisse von Werturteilen freizuhalten, um Erkenntnis möglichst unverzerrt wiederzugeben.
Zusammenfassung
Max Webers´ These, dass normative Werturteile unmöglich seien und daraus ableitend die Forderung, Tatsachenbehauptungen und Werturteile getrennt voneinander darzustellen, hat offenbar einigen Wissenschaftlern nicht gefallen, denn es wurden zum Teil erhebliche geistige Anstrengungen unternommen, um einen Weg zu finden, sowohl die These als auch das Postulat zu widerlegen. Jedoch war keins der gegnerischen Argumente wirklich überzeugend, was auch daran liegen mag, dass Wissenschaftler wie Popper, Habermas und Adorno Webers Forderung dahingehend missverstanden haben, wissenschaftliche Arbeit müsse frei von jeglicher Bewertung sein. Indem sie diese Forderung als unmöglich widerlegten, rannten sie offene Türen ein, da selbst Weber nie davon ausging, dass Wissenschaft völlig frei von jeder Wertung sein könne. Die früheren Kritiker wie Spranger und Strauss bemühten sich immerhin, Webers These und Postulat zu widerlegen, was jedoch misslang. Sprangers Annahme, wissenschaftliche Wertung sei möglich, indem sich der Forscher objektiv stimme und ausschließlich im Interesse anderer werte, war ebensowenig plausibel wie Strauss´ Vorstellung, dass gewisse Phänomene allein durch Werturteile konstituiert würden.
Poppers Kritik des Werturteilsfreiheitspostulats und seine Unterscheidung in wissenschaftliche und außerwissenschaftliche Werte ist im Grunde eine Wiederholung des Weberschen Postulats, nur dass Popper versäumt, zwischen normativen und sozusagen „zweckdienlichen“ Interessen zu unterscheiden. Adorno lehnt die Werturteilsfreiheitsthese aus naheliegenden Gründen ab, da ihm die von ihm vertretene kritische Theorie und damit die Vorstellung der Totalität der Gesellschaft sowie die Verflochtenheit von Erkenntnis und Gesellschaft die Trennung von Tatsachen und Werten verbietet. Aber auch er versteht unter „Werten“ nicht nur normative Werturteile, so dass ihm Weber sicher zugestimmt hätte, dass Erkenntnis und Gesellschaft (und damit Tatsachenbehauptungen und Wertungen) miteinander verflochten seien. Habermas schließlich versuchte, seine Theorie der erkenntnisleitenden Interessen durch die Widerlegung der Werturteilsfreiheit zu untermauern. Erkenntnis hängt für ihn von Normen ab, weil das Erkenntnisinteresse, das die wissenschaftliche Erkenntnissuche und damit die Erkenntnis leitet, wertend und damit normativ ist. Da also der Ausgangspunkt der wissenschaftlichen Erkenntnis normativ ist, ist auch die Wissenschaft selbst normativ „unterbaut“, Normen sind für Habermas somit wissenschaftlich.
Es wäre interessant gewesen zu erfahren, wie sich die drei letztgenannten Wissenschaftler zur Webers Werturteilsfreiheitsthese und seinem Werturteilsfreiheitspostulat geäußert hätten. Man kann jedoch annehmen, dass seine These Zustimmung mindestens in Form einer Tatsachenbehauptung gefunden hätte.
Literatur
Adorno u.a.: Der Positivismusstreit in der deutschen Soziologie. Darmstadt und Neuwied 1972.
Adorno:
Adorno, Th. W.: Einleitung. In: Adorno u.a. 1972. S. 7-80.
Adorno, Th. W.: Soziologie und empirische Forschung. In: Adorno u.a. 1972. S. 81-102.
Adorno, Th. W.: Zur Logik der Sozialwissenschaften. In: Adorno u.a. 1972. S. 125-144.
Popper:
Popper, K. R.: Zur Logik der Sozialwissenschaften. In: Adorno u.a. 1972. S. 103-124.
Habermas:
Habermas, J.: Analytische Wissenschaftstheorie und Dialektik. In: Adorno u.a. 1972. S. 155-192.
Habermas, J.: Gegen einen positivistisch halbierten Rationalismus. In: Adorno u.a. 1972. S. 235-266.
Albert:
Albert, H.: Der Mythos der totalen Vernunft. In: Adorno u.a. 1972. S. 193-232.
Dahms, H.-J.: Positivismusstreit. Die Auseinandersetzungen der Frankfurter Schule mit dem logischen Positivismus, dem amerikanischen Pragmatismus und dem kritischen Rationalismus. Frankfurt a.M.1994.
Keuth, H.: Wissenschaft und Werturteil. Zu Werturteilsdiskussion und Positivismusstreit. Tübingen 1989.
[...]
[1] vgl. Keuth, 7ff.
[2] im folgenden Positivismusstreit
[3] vgl. Dahms, 332
[4] vgl. ebd., 351
[5] ebd., 334
[6] vgl. Keuth, 37
[7] ebd., 7
[8] vgl. Keuth, 7
[9] vgl. ebd., 7
[10] Weber in Keuth, 34
[11] Keuth, 34. Hervorhebung vom Autor.
[12] vgl. ebd., 30
[13] vgl. Weber in: Keuth: „’Unter >Wertungen< sollen... >praktische< Bewertungen einer durch unser Handeln beeinflussbaren Erscheinung als verwerflich oder billigenswert verstanden sein.’“ S. 23 (Hervorhebungen von mir).
[14] Keuth, 6
[15] vgl. Keuth, 38
[16] Spranger in: Keuth, 39
[17] vgl. Keuth, 53
[18] vgl. Keuth, 53
[19] ebd., 54
[20] ebd., 61
[21] vgl. ebd., 57ff.
[22] Strauss in: Keuth, 62. Hervorhebungen vom Autor.
[23] vgl. Keuth, 62f.
[24] vgl. ebd., 63
[25] vgl. ebd., 65
[26] vgl. Keuth, 68
[27] Popper, 113. Hervorhebungen vom Autor.
[28] ebd., 113. Hervorhebungen vom Autor.
[29] ebd., 106. Hervorhebung von mir.
[30] ebd., 107. Mit dem „Missverständnis“ meint Popper die induktive Methode, vgl. ebd.
[31] Popper, 113f.. Hervorhebungen vom Autor.
[32] ebd., 114f.
[33] vgl. Keuth, 8
[34] Weber in: Keuth, 20. Hervorhebungen vom Autor.
[35] Keuth, 21. Hervorhebungen vom Autor.
[36] ebd., 22. Hervorhebung von mir.
[37] vgl. Dahms, 349
[38] Adorno, 137
[39] vgl. Dahms, 348
[40] Adorno, 139
[41] Adorno, 138
[42] Dahms, 349
[43] Adorno, 126
[44] ebd., 127
[45] ebd., 83
[46] Adorno, 83
[47] ebd., 9
[48] Keuth, 4
[49] Dahms, 362
[50] ebd., 363
[51] vgl. Dahms, 370
[52] Türcke in: Dahms, 374
[53] Adorno, 126
[54] vgl. Dahms, 375
[55] Keuth, 93f.
[56] Habermas, 170
[57] ebd.
[58] Habermas, 170. Dass diese Annahme jedenfalls nicht von Weber vertreten wurde, wird an dem Zitat s.o. S. 8 deutlich.
[59] ebd., 171
[60] Was jedoch noch keinen Aufschluss darüber gibt, ob eine Hypothese deswegen wahr wird, weil man sie „gut“ findet.
[61] Habermas, 183f.
[62] ebd., 246
[63] Dahms, 389
[64] Habermas, 170
[65] ebd., 175
[66] Habermas, 175
[67] Albert, 214
[68] Basissätze sind auf Beobachtung beruhende Protokollsätze. Sie bilden die Grundlage von Theorien und Hypothesen. Nach Popper beruhen diese Basissätze auf Entscheidungen. Vgl. Habermas, 176 und Keuth, 101f.
[69] Habermas, 180
[70] ebd.
[71] Albert, 216
[72] vgl. auch Keuth, 108ff.
[73] Keuth, 125
[74] Habermas, 180
[75] Keuth, 140. vgl. Habermas, 180
[76] Habermas, 181
[77] Keuth, 140
[78] Habermas, 170
[79] ebd., 260
[80] Keuth, 170
- Arbeit zitieren
- Güde Godbersen (Autor:in), 2003, Max Webers These und Postulat der 'Werturteilsfreiheit' im 'Positivismusstreit der deutschen Soziologie', München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109534