Beeinflußt wurde die Entstehung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Environmental Impact Assessment - kurz EIA - in den USA. Das EIA wurde bereits 1970 in den USA mit dem National Environmental Policy Act implementiert1. Dabei wurden nicht wie in Deutschland die Fachgesetze um eine UVP-Klausel erweitert, vielmehr wurde seitens der Bundesbehörden eine querschnittsorientierte UVP eingeführt2. Der Anwendungsbereich des EIA ist weiter als der der UVP in Deutschland, auch politische Entscheidungen und Programme werden einem EIA unterzogen. Der Verfahrensablauf ist ähnlich dem in Deutschland, lediglich erweitert um eine Nachkontrolle3.
Anfang der 70er Jahre gab es erstmals Forderungen aus dem F.D.P. geführten Innenministerium, welches damals für den Umweltschutz zuständig war, nach einer europaweiten, harmonisierten Umweltverträglichkeitsprüfung4. 1976 nahm die EU-Kommission die ersten Vorarbeiten zu einer UVP-Richtlinie in Angriff, um auf die Umweltprobleme europaweit abgestimmt zu reagieren, ohne daß es dabei zu Wettbewerbsverzerrungen kommt5.
Der Verhandlungsprozeß der Richtlinie war äußerst zäh: "Die Mehrheit der Mitgliedsstaaten wollte die UVP-Richtlinie nicht und hätte sich mit einem Scheitern der Verhandlungen gut arrangieren können. Auch die deutsche Verhandlungsdelegation war in erster Linie bemüht, nationale Interessenpositionen abzustecken und zu verteidigen" und orientierte sich an dem Motto «Immer davon reden - nie daran denken»."6. Dies ist insofern pikant, als daß - wie bereits oben erwähnt - die Forderungen nach einer solchen Richtlinie aus dem deutschen Innenministerium kamen.
Eine UVP, wie sie damals gefordert wurde, hätte einen erheblichen Eingriff in die Behördenstrukturen bedeutet, da die "sektoralen Zuständigkeiten ... zur Disposition gestellt"7 worden wäre. Daher ist auch der erhebliche Widerstand gegen die UVP, wie sie ursprünglich gedacht war, zu erklären.
Jedoch wurde mit der EG Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung8 den Mitgliedstaaten verbindlich die Umsetzung der UVP ins nationale Recht bis zum 02.07.1988 aufgegeben (Art. 12 I UVP Richtlinie). Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte durch ein sogenanntes Artikel-Gesetz, das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben (85/337/EWG)". Dieses Gesetz enthält in Art. 1 das eigentliche Stammgesetz, das "Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)" [...]
Inhaltsverzeichnis
I. ALLGEMEINE EINFÜHRUNG
II. ZIELE UND PRINZIPIEN DER UVP
III. BEGRIFF DER UVP
IV. SACHLICHER GELTUNGSBEREICH
V. VERFAHREN
A. ZUSTÄNDIGKEIT
B. VERFAHRENSAKTEURE
C. VERFAHRENSABLAUF
1. Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen (§5 UVPG i.V.m. Punkt 0.4 der UVPVwV)
2. Unterlagen
a) Beschreibung der Umwelt
b) Beschreibung der Umweltauswirkungen
3. Ermittlung von Amts wegen
4. Beteiligung
a) Öffentlichkeitsbeteiligung
b) Beteiligung „Anderer“
5. Entscheidungsphase
a) Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen (§11 UVPG i.V.m. Punkt 0.5.2 UVPVwV)
(1) Form
(2) Inhalt
(3) Frist
b) Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung (§12 UVPG)
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Deutschland. Ziel ist es, den komplexen Prozess der UVP von der Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen bis hin zur Berücksichtigung der Ergebnisse bei der Zulassungsentscheidung systematisch darzulegen und die Einbindung in bestehende fachgesetzliche Zulassungsverfahren kritisch zu beleuchten.
- Historische Entwicklung der UVP und Einfluss der EG-Richtlinien
- Struktur und rechtliche Rahmenbedingungen des UVPG
- Die wesentlichen verfahrensrechtlichen Schritte der UVP
- Rolle und Zuständigkeiten der beteiligten Akteure
- Methodik der Bewertung und deren Berücksichtigung in der Entscheidung
Auszug aus dem Buch
1. Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen (§5 UVPG i.V.m. Punkt 0.4 der UVPVwV)
Der Verfahrensschritt "Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen" des §5 UVPG (i.V.m. Art.5 II, 6 I UVP-II-RL) dient dazu, daß bereits vor Antragstellung in den Zulassungsverfahren bei dem Träger des Vorhabens und den Behörden möglichst frühzeitig Klarheit über Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie über sonstige für deren Durchführung erhebliche Fragen besteht, insbesondere im Hinblick auf die nach §6 UVPG beizubringenden entscheidungserheblichen Unterlagen (sog. Scoping). Dieser Verfahrensschritt ist Ausdruck des Kooperationsprinzips. Dazu können Sachverständige, Dritte und andere Behörden hinzugezogen werden (Art.5 II, 6 I UVP-II-RL). Dies kann auch der Akzeptanz der Zulassungsverfahren sowie ihrer Vereinfachung und Beschleunigung dienen.
Unter "scoping" wird in Anlehnung an den anglo-amerikanischen Sprachgebrauch eine Vorabstimmung und Festlegung des Umfangs des Untersuchungsrahmens der durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung verstanden. Im deutschen UVP-Recht wird dieses scoping in §5 UVPG geregelt. Dabei handelt es sich um die Formalisierung der bis dahin informell abgelaufenen "Vorverhandlungen" oder "Vorbesprechungen" zwischen zuständiger Behörde und Vorhabenträger noch vor Beginn des förmlichen Verfahrens. Wie bei den anderen Bestimmungen des UVPG tritt auch §5 UVPG hinter spezielleren fachgesetzlichen Regelungen zurück.
Zusammenfassung der Kapitel
I. ALLGEMEINE EINFÜHRUNG: Betrachtet die Entstehungsgeschichte der UVP, insbesondere durch den Einfluss des US-amerikanischen Rechts und der EG-Richtlinien auf das deutsche Umweltrecht.
II. ZIELE UND PRINZIPIEN DER UVP: Erläutert die grundlegenden rechtlichen Leitgedanken wie das Vorsorgeprinzip, das Verursacherprinzip sowie den integrativen Ansatz der Prüfung.
III. BEGRIFF DER UVP: Differenziert zwischen der materiellen Definition der UVP als Bewertung von Auswirkungen und der formellen Einordnung als unselbständiger Teil eines Zulassungsverfahrens.
IV. SACHLICHER GELTUNGSBEREICH: Definiert, für welche Projekte eine UVP zwingend durchzuführen ist, unter Verweis auf die Anlage zu §3 UVPG.
V. VERFAHREN: Detaillierte Darstellung des gesamten verfahrensrechtlichen Ablaufs, inklusive Zuständigkeiten, Beteiligung der Öffentlichkeit und der abschließenden Entscheidungsfindung.
Schlüsselwörter
Umweltverträglichkeitsprüfung, UVPG, Umweltauswirkungen, Zulassungsverfahren, Scoping, Öffentlichkeitsbeteiligung, Umweltvorsorge, Verursacherprinzip, EG-UVP-Richtlinie, Behörden, Genehmigung, Schutzgüter, Verfahrensgestaltung, Integrativer Ansatz, Planfeststellung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet eine umfassende Analyse der Verfahrensgestaltung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Deutschland und erläutert, wie diese rechtlich verankert ist.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die historische Genese der UVP, die rechtlichen Grundlagen (UVPG), die Verfahrensakteure, die Beteiligungsverfahren sowie die Integration der UVP in bestehende Zulassungsprozesse.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, den Ablauf einer UVP strukturiert darzustellen und die Schnittstellen zwischen Umweltrecht und fachgesetzlichen Zulassungsentscheidungen aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzen, Rechtsverordnungen und der einschlägigen Fachliteratur zur Umsetzung der UVP-Richtlinien in deutsches Recht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die materiellen und formellen Begriffsbestimmungen, den sachlichen Geltungsbereich sowie den detaillierten verfahrensrechtlichen Ablauf von der Antragsvorbereitung bis zur Entscheidung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Umweltverträglichkeitsprüfung, Scoping, Öffentlichkeitsbeteiligung, UVPG und Zulassungsverfahren geprägt.
Was bedeutet der "integrative Ansatz" in der UVP?
Er verlangt eine Gesamtbewertung aller Umweltauswirkungen inklusive ihrer Wechselwirkungen untereinander sowie der Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen.
Warum wird die UVP oft als "unselbständiger Teil" eines Verfahrens bezeichnet?
Da es kein eigenes, isoliertes UVP-Verfahren gibt, wird die Prüfung in das ohnehin notwendige fachgesetzliche Zulassungsverfahren (z.B. nach BImSchG oder BauGB) integriert.
- Arbeit zitieren
- Björn Dietrich (Autor:in), 2000, Verfahrensgestaltung für die Umweltverträglichkeitsprüfung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10957