Otto Schily und der RAF-Prozess in Stammheim - Der Rechtsstaat auf der Probe


Facharbeit (Schule), 2004

29 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Vorwort

2 Otto Schily, die RAF und die Politik
2.1 Biografisches zu Otto Schily
2.2 Deutschland und die RAF (bis 1976)
> 2.2.1 Die Ursprünge der RAF (bis 1972)
2.2.2 Das Verhältnis der Öffentlichkeit und der Politik zur RAF
2.3 Der Stammheim-Prozess
2.3.1 Chronologische Übersicht des Prozessverlaufs
2.3.2 Erschwerte Arbeitsbedingungen für die Verteidigung
2.3.3 Anzeichen für einen politischen Prozess
2.4 Otto Schilys Weg in die Politik

3 Nachwort

4 Quellenverzeichnis
4.1 Bücher
4.2 Internet

5 Literaturverzeichnis
5.1 Bücher
5.2 Internet
5.3 Fernsehen

Otto Schily und der Baader-Meinhof-Prozess

Der Rechtsstaat auf der Probe

1 Vorwort

Gut ein viertel Jahrhundert nachdem die Bundesrepublik durch den Terror der Roten Armee Fraktion (RAF) in Atem gehalten wurde, ist aus der RAF ein Mythos geworden. Genährt durch Spekulationen und unkritisch erstellte Ausstellungen wird aus einer wichtigen und einschneidenden Phase der deutschen Nachkriegsgeschichte ein Thema, das eher der Unterhaltung als dem Geschichtsverständnis dient.

Auch die Person Otto Schily wird in diesem Zusammenhang oft genannt, wobei auf historische Richtigkeit nicht immer genügend Wert gelegt wird.

Mir war es wichtig, der Mythenbildung entgegenzuwirken und am Beispiel der Person Otto Schilys die Aufgaben, Herausforderungen und Grenzen des Rechtstaates aufzuzeigen.

Der Werdegang Otto Schilys ist außerdem ein Beweis dafür, dass man in Deutschland auch Erfolg in der Politik haben kann, ohne sich widerstandslos in die Parteistrukturen einzufügen. Otto Schily stellt eine interessante Person der jüngeren deutschen Geschichte dar und hat mit seinem Wahlkreis München-Land indirekt auch einen lokalen Bezug zu Planegg und dem Würmtal, wo man ihn des Öfteren bei Diskussionsrunden antreffen kann.

2 Otto Schily, die RAF und die Politik

2.1 Biografisches zu Otto Schily

Otto Georg Schily kam am 20.[1] Juli 1932 in Bochum als zweitjüngstes von insgesamt fünf Kindern von Elisabeth und Franz Schily zur Welt. Franz Schily hatte alte Sprachen und Philosophie studiert und wurde Doktor der Philosophie, entschied sich aber für eine kaufmännische Laufbahn, in der er das Amt des Vorstandsvorsitzenden des Gussstahlwerks Bochumer Verein AG erreichte.

Otto Schilys musisch begabte Mutter Elisabeth hatte am Konservatorium in Berlin studiert. Auch sein Vater war sehr musikbegeistert, sodass gemeinsames Musizieren und Bildung allgemein im wohlbehüteten Elternhaus der Familie Schily einen hohen Stellenwert hatten.

Franz und Elisabeth Schily teilten die Ansichten der Anthroposophie, was zur Folge hatte, dass sie während des Dritten Reiches ins Fadenkreuz der Gestapo kamen.

Die Erlebnisse der Wohnungsdurchsuchungen hatten auf Otto Schily tief prägende Wirkung, die noch heute seine Position zum Rechtsstaat beeinflussen.

Während des Zweiten Weltkrieges suchte Elisabeth Schily mit ihren Kindern bei ihrem Vater in Partenkirchen Schutz, da Franz Schily das Risiko von Bombardierungen im Ruhrgebiet als größer einschätzte. Auch wenn sie in den Alpen relativ sicher waren, so durchlebten sie doch eine von Hunger und Entbehrung geprägte Zeit.

Nach dem Krieg besuchte Otto Schily in Bochum das Graf-Engelbert-Gymnasium, in dem er in seiner Klasse zu den besseren Schülern gehörte. 1952 legte Schily sein Abitur ab und zog aus karrieretaktischen Gründen das Jurastudium dem der Musik vor. Jenes absolvierte er in München, Hamburg und West-Berlin, wobei er nicht jede Prüfung auf Anhieb bestand. Otto Schily führte ein für diese Zeiten eher untypisches Studentenleben. Er legte stets großen Wert darauf, gut gekleidet zu sein und lehnte Studentenverbindungen und unter Studenten beliebte Freizeitbeschäftigungen ab. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation seiner Eltern[2] musste er sich während des Studiums in finanzieller Hinsicht keine Sorgen machen.

Nach seinem Studium war Otto Schily als liberal[3] eingestellter Jurist in Berlin meist in Wirtschaftsverfahren tätig. Dort lernte er den Anwalt Horst Mahler[4] kennen, mit dem er in liberalen und linken Kreisen verkehrte. Gründe für seine Orientierung nach links waren unter anderem die Abscheu gegenüber dem Vietnam-Krieg und der Gleichgültigkeit der bürgerlichen Schicht gegenüber dem Leid der dort lebenden Menschen. Auch die Beziehung zu seiner späteren Ehefrau Christine Hellwag, die im Sozialistischen Deutschen Studentenbund tätig war, hatte Einfluss auf seine politische Einstellung. Über die Verteidigung von Horst Mahler[5] im Prozess über die Baader-Befreiung[6] kam Schily beruflich in den Kontakt mit anderen RAF-Mitgliedern, die seine berufliche Laufbahn nachhaltig prägen sollten.

Zur Kirche und Religion hat Schily eine besondere Beziehung, obwohl er heute konfessionslos und auch kein Mitglied der anthroposophischen Gesellschaft ist. Trotzdem war „ der anthroposophische Ansatz von Rudolf Steiner[7], die Welt und die Dinge der menschlichen Existenz ganzheitlich zu sehen“ [8] für Schily, der laut seinem Bruder Konrad „Religiöses und Geistiges sehr ernst nehme“ [9], prägend. Er beäugt jedoch bis heute Menschen misstrauisch, die „ nicht mehr in der Lage sind, sich von der Wirklichkeit belehren zu lassen[10] und dogmatisch an ihren Sichtweisen festhalten. Diese Einstellung ist bezeichnend für den Werdegang Schilys, der eigene Fehler eingestand und versuchte, aus ihnen zu lernen.[11]

2.2 Deutschland und die RAF (bis 1976)

Gegen Ende der Sechzigerjahre war Deutschland[12] von gesellschaftlichen und politischen Umbrüchen geprägt. Gründe dafür waren unter anderem Studentenproteste[13] gegen den Vietnam-Krieg, den Besuch des Schahs von Persien[14], die Notstandsgesetze[15] und allgemein gegen die unzureichende Aufarbeitung der NS-Vergangenheit, die zur Folge hatte, dass große Teile der deutschen Gesellschaft noch immer von autoritären Denkstrukturen geprägt waren.

Mit der Bildung der sozial-liberalen Koalition und der Wahl Willy Brandts zum Bundeskanzler im Herbst 1969 hofften viele Menschen in Deutschland, dass grundlegende Reformen[16] vorangetrieben werden würden.[17] So engagierte sich Brandt auch im Aussöhnungsprozess mit der DDR und Polen. Brandt trat am 6. Mai 1974 als Reaktion auf die Guillaume-Affäre[18] zurück. Sein Nachfolger wurde Helmut Schmidt, welcher die sozial-liberale Koalition fortführte. Schmidts Kanzlerschaft wurde stark von der Weltwirtschaftskrise beeinflusst, aber auch der Kampf gegen den Terrorismus in Deutschland ist mit seiner Person untrennbar verbunden.

2.2.1 Die Ursprünge der RAF (bis 1972)

Mit den Frankfurter Kaufhausbränden im Frühjahr 1968 treten zwei der späteren Angeklagten des Stammheim-Prozesses erstmal kriminell in Erscheinung. Gudrun Ensslin[19], schwäbische Pfarrerstochter und Studentin, die bereits Mutter eines einjährigen Sohnes war, und der aus München stammende Andreas Baader[20], dessen Vater nicht aus dem Zweiten Weltkrieg zurückgekehrt war und der keinen Schulabschluss hatte, lernten sich bei Demonstrationen in Berlin kennen. In der Nacht vom 2. auf den 3. April 1968 setzen sie mit Hilfe von Thorwald Proll und Horst Söhnlein, die sie aus Berlin kannten, Teile der Frankfurter Kaufhäuser Kaufhof und Kaufhaus Schneider in Brand. Dabei entstand ein Sachschaden von über zwei Millionen Mark. Ensslin und Baader wurden später beide zum harten Kern der so genannten Baader-Meinhof-Gruppe gezählt. Wenige Tage danach wurden die vier Tatverdächtigten in Frankfurt festgenommen. Am 14. Oktober 1968 begann gegen sie vor der Vierten Großen Strafkammer des Landgerichts in Frankfurt der Prozess, den die Angeklagten allerdings nicht sehr ernst nahmen. Durch provokantes Verhalten versuchten sie, das Gericht lächerlich zu machen. Schließlich gestanden Gudrun Ensslin und Andreas Baader, die von Horst Mahler verteidigt wurden, alleine für die Tat verantwortlich gewesen zu sein, gaben aber an, „es sei nicht ihre Absicht gewesen, Menschen zu gefährden. Sie hätten nur Sachen beschädigen und gegen die Gleichgültigkeit handeln wollen, mit der die Menschen dem Völkermord in Vietnam zusähen“ [21]

Nach der Urteilsverkündung am siebten Verhandlungstag wurden die Angeklagten wegen „versuchter menschengefährdender Brandstiftung“ zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt, wobei sich die Entscheidung des Gerichts mangels Beweisen im Falle Kaufhaus Schneider nur auf den Brand im Kaufhof bezog. Die politischen Motive wurden zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht berücksichtigt, da sie das Gericht als nicht gerechtfertigt angesehen hatte.

Am 13. Juni 1969 wurden die vier Angeklagten auf Weisung des Oberlandesgerichts Frankfurt wieder auf freien Fuß gesetzt, da der Bundesgerichtshof die Revisionsanträge nicht rechtzeitig bearbeitet hatte. Andreas Baader und Gudrun Ensslin waren daraufhin in der Sozialarbeit mit Jugendlichen tätig. Am 10. November 1969 widerrief allerdings der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Frankfurter Oberlandesgerichts, so dass die Strafe von drei Jahren im vollen Maße verbüßt werden musste. Ensslin und Baader entgingen dieser aber vorerst, flohen zunächst ins europäische Ausland und danach weiter nach West-Berlin. In dieser Zeit trafen die beiden die konkret -Kolumnistin[22] Ulrike Meinhof[23], die über den Brandstifterprozess geschrieben hatte und mit den Tätern sympathisierte.[24]

In Berlin formte sich um Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Ulrike Meinhof eine Gruppe von Gleichgesinnten, die sich mit deren radikalen Zielen identifizierten, gemeinsam über mögliche Anschlagsziele nachdachten und damit begannen, Waffen zu beschaffen.

Am 3. November 1969 wurde Andreas Baader bei einer Fahrzeugkontrolle[25] verhaftet und später in die Strafanstalt Tegel eingeliefert um den Rest seiner Haftstrafe wegen Brandstiftung zu verbüßen.

Gleichzeitig planten Mitglieder der so genannten Baader-Meinhof-Gruppe, Andreas Baader zu befreien.

Mit einer Täuschungsaktion[26] und der Hilfe von Horst Mahler[27] konnte Andreas Baader gewaltsam bei einem bewachten Aufenthalt außerhalb der Haftanstalt befreit werden.

Um sich auf ihre Schlacht gegen „Bourgeoisie und Imperialismus“ [28] vorzubereiten reisten Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Horst Mahler mit weiteren Mitgliedern ihrer Gruppe in ein palästinensisches Ausbildungslager der Fatah in Jordanien und ließen sich im Umgang mit Waffen und Sprengstoff schulen. Nach ihrer Rückkehr konzentrierten sich die rund 25 Mitglieder auf Autodiebstähle und Banküberfälle[29], um so eine Infrastruktur aus Wohnungen und Verstecken aufzubauen.

Anfang 1971 verfasste Ulrike Meinhof ein Manifest („Konzept Stadtguerilla“ [30] ) über die Ideologie der Gruppe, in dem erstmals der Begriff „Rote Armee Fraktion“ [31] und das „Kalaschnikow-Logo“[32] auftauchten. Am 22. Oktober 1971 wurde zum ersten Mal ein Polizist von einem RAF-Mitglied erschossen. In der darauf folgenden Zeit häuften sich Schießereien zwischen flüchtigen RAF-Mitgliedern und Polizisten, bei denen beide Seiten Tote und Verletzte zu beklagen hatten.

Als Reaktion auf die Verminung nordvietnamesischer Häfen durch die US-Luftwaffe verübten Andreas Baader, Holger Meins, Jan-Carl Raspe und Gudrun Ensslin[33] am 11. Mai 1972 einen Bombenanschlag auf das V. US-Korps im IG-Farben-Haus in Frankfurt, bei dem 13 Menschen verletzt und einer getötet wurde. An den folgenden Tagen verübten sie in Augsburg, München und Heidelberg weitere Bombenanschläge auf Einrichtungen von Polizei und Justiz, verletzten so sechs Menschen teils schwer und verursachten großen Sachschaden. Am 24. Mai wurden bei einem von ihnen verübten Anschlag auf das Europa-Hauptquartier der US-Armee in Heidelberg drei US-Soldaten getötet und fünf weitere verletzt.[34] Am 19. Mai wurden durch einen Bombenanschlag auf das Springer -Hochhaus in Hamburg 17 Menschen teils schwer verletzt.[35]

Die bundesweit angelegte Großfahndung „Aktion Wasserschlag“ [36] hatte keine Verhaftungen zur Folge, schränkte aber die Terroristen in ihrer Bewegungsfreiheit ein. Ein Hinweis aus der Bevölkerung führte schließlich dazu, dass die Polizei am 1. Juni 1972 Holger Meins, Jan-Carl Raspe und Andreas Baader in Frankfurt festnehmen konnte. Eine Woche später konnten Gudrun Ensslin in Hamburg und einige Tage danach Ulrike Meinhof in Hannover festgenommen werden. Somit gelang es der Polizei innerhalb von zwei Wochen die führenden Mitglieder der RAF zu verhaften.

In einer Reihe von Hungerstreiks versuchten die Gefangenen bessere Haftbedingungen bzw. Zusammenlegungen aller RAF-Gefangenen zu erzwingen, was teilweise auch Erfolg hatte. Am 9. November 1974 erlag Holger Meins den Folgen eines Hungerstreiks. Anwälte und Freunde von Holger Meins kritisierten das zögerliche Anlaufen von medizinischen Rettungsversuchen, radikalere Sympathisanten sprachen gar von Mord[37].

2.2.2 Das Verhältnis der Öffentlichkeit und der Politik zur RAF

Das Verhältnis der Öffentlichkeit zur RAF war Anfang der Siebzigerjahre noch gespalten. In einer Repräsentativumfrage[38] des Allensbacher Meinungsforschungs-instituts aus dem Jahre 1971 sahen 18 Prozent der Befragten in den Taten der RAF eine politische Motivation, ein Viertel der unter Dreißigjährigen gaben an, „gewisse Sympathien“ [39] für die RAF zu haben und jeder zwanzigste erklärte sich sogar bereit, flüchtige RAF-Terroristen für eine Nacht zu beherbergen.

Auf diese Zahlen beriefen sich die Angeklagten im Stammheimprozess, um ihre Taten zu rechtfertigen. Sie beachteten dabei nicht, dass sich die Stimmung in der Öffentlichkeit nach der blutigen Anschlagsserie[40] massiv gegen die RAF wendete. So gab es in der Bevölkerung große Unterstützung für die „Aktion Wasserschlag“ [41], obwohl sie ein enormes Chaos im Straßenverkehr zur Folge hatte.

Im Laufe der Siebzigerjahre verschärfte sich die Art und Weise, mit der das Thema RAF in der Öffentlichkeit behandelt wurde. Besonders Boulevardmedien wie die Bild- Zeitung [42] trugen wesentlich dazu bei. Heinrich Böll, der noch im selben Jahr mit dem Literaturnobelpreis ausgezeichnet wurde, veröffentlichte Anfang 1972 im Spiegel einen Artikel mit dem Titel „ Will Ulrike Gnade oder freies Geleit?“[43], in dem er die Rolle der Bild- Zeitung kritisierte und ein Entgegenkommen gegenüber Ulrike Meinhof forderte, um schlimmere Folgen zu verhindern. Seit diesem Artikel galt Heinrich Böll als RAF-Sympathisant und wurde vor allem von der konservativen Presse scharf attackiert. Ihm wurde Verharmlosung der RAF vorgeworfen und die Welt bezeichnete seinen Artikel als „ bewaffnete Meinungsfreiheit“[44]. Böll verteidigte sich, dass er die Gruppe zur Aufgabe ihrer gewalttätigen Handlungen auffordern habe wollen und sich in seinen Worten missverstanden fühle. In dem Roman „Die verlorene Ehre der Katharina Blum oder: Wie Gewalt entstehen und wohin sie führen kann“ [45] verlieh Böll seiner Kritik an der Boulevardpresse Ausdruck. Viele Konservative verwendeten das Wort Sympathisant so, als ob es ein Verbrechen sei, in gewissem Maße mit den Zielen der RAF zu sympathisieren. Ein weiterer prominenter Sympathisant war der französische Schriftsteller und Philosoph Jean-Paul Sartre, der auf Einladung des Anwalts Croissant Andreas Baader in Stammheim besuchte, um die RAF-Gefangenen in ihren Forderungen[46] nach besseren Haftbedingungen zu unterstützen. Sartre, der von der gesamten Situation überfordert zu sein schien, erkannte zwar, dass die RAF der Linken eher schade, wurde aber von der deutschen Presse wegen seiner Einmischung in innere Angelegenheiten scharf kritisiert.[47] Diese beiden Fälle sind ein Beispiel dafür, wie der Terror der RAF die Gesellschaft polarisierte.

Beim Kampf gegen den Terrorismus stand die Regierung unter massivem Druck, Erfolge vorzuweisen und gab deswegen vielen Forderungen[48] der Opposition nach, um nicht in die Kritik zu geraten, dem Terrorismus nicht entschieden genug entgegenzutreten.

2.3 Der Stammheim-Prozess

2.3.1 Chronologische Übersicht des Prozessverlaufs

Um das Verfahren vor Anschlägen zu schützen, wurde[49] eigens für den Prozess[50] für mehrere Millionen Mark auf einem Acker neben der Justizvollzugsanstalt in Stammheim eine Mehrzweckhalle erbaut. Unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen eröffnete Theodor Prinzing, der Vorsitzende des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart, am 21. Mai 1975 im dem Stuttgarter Vorort das Verfahren „In der Strafsache gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof[51], Jan-Carl Raspe und Gudrun Ensslin wegen Mordes u. a.“ [52].

Gleich am ersten Verhandlungstag kam es zu gravierenden Unstimmigkeiten zwischen den Verteidigern und dem Gericht. Andreas Baaders Verteidiger[53] Hans-Christian Ströbele[54], Klaus Croissant und Kurt Groenewald wurden von der Verteidigung ausgeschlossen. Grundlage war der Paragraph 138 a der Strafprozessordnung (StPO)[55], der erst vier Monate zuvor Gültigkeit erlangt hatte. Die betroffenen Anwälte wurden verdächtigt, den Angeklagten verbotenermaßen Gegenstände und Informationen in die Zellen geschleust zu haben.[56]

Aus den Reihen der Verteidigung kam als Reaktion auf den Ausschluss der Vorschlag, Andreas Baaders ausgeschlossene Verteidiger als Verteidiger von Jan-Carl Raspe an der Verhandlung teilnehmen zu lassen, da diesbezüglich eine Vollmacht vorlag. Daraufhin meinte der Vorsitzende Prinzing, dass die betroffenen Anwälte sich in den Zuhörerraum begeben könnten. Dies wollte Gudrun Ensslins Verteidiger Otto Schily allerdings nicht akzeptieren. Seiner Ansicht nach müsste ein Verteidiger, der im Besitz einer Vollmacht ist „das Recht zum Auftritt in der Verhandlung“ [57] haben. „Wenn das nicht mehr der Fall ist, [...] dann machen wir den Laden zu“ [58], fügte Schily hinzu.

Das Gericht vertagte sich und gab am 5. Juni 1975, dem zweiten Verhandlungstag, bekannt, dass der Ausschluss für den gesamten Prozess Gültigkeit besäße. Diese Entscheidung rief bei einigen Anwälten Entrüstung hervor.

Ein weiterer Streitpunkt zwischen Gericht und Wahlverteidigern war die Frage bezüglich der Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten. Trotz der vorhergehenden Ablehnungen ließ der Vorsitzende Prinzing schließlich eine Untersuchung über ihre Verhandlungsfähigkeit zu. Die unabhängigen Gutachter kamen zu dem Schluss, dass die Angeklagten nicht verhandlungsfähig seien, was auf das Untergewicht und den „reduzierte[n] körperlichen Allgemeinzustand“ [59] zurückzuführen war.

„Die genannten Störungen beeinflussen die Verhandlungsfähigkeit und die Fähigkeit, komplizierte Tatbestände über längere Zeit aufmerksam zu verfolgen. Auch im Hinblick auf die Formulierung und Entwicklung von eigenen Gedankengängen ist mit einer erhöhten Ermüdbarkeit zu rechnen“ [60],

stellten die Gutachter fest und gaben an, dass die Angeklagten nur drei Mal die Woche für je drei Stunden pro Tag verhandlungsfähig seien.

Unter Berufung auf das Gutachten und den ebenfalls speziell für den Prozess geschaffenen Paragraphen 231 a der Strafprozessordnung[61] über „ Absichtliche Herbeiführung der Verhandlungsunfähigkeit“ [62] wurde festgesetzt, die Hauptverhandlung in Abwesenheit der Angeklagten fortzusetzen. Prinzing gab an, dass der Hungerstreik der Angeklagten vom 13. September 1974 bis zum 3. Februar 1975 „jedenfalls mitursächlich“ [63] für die Verhandlungsunfähigkeit war und rechtfertigte so die Anwendung von § 231 a der StPO[64].

Bei den Verhandlungen, an denen die Angeklagten teilnahmen, versuchten diese durch Provokationen gegenüber den Richtern des Saales verwiesen zu werden, um zurück in ihre Zellen gelangen zu können.

Die Verteidiger waren in ihren Augen in einem politischen Prozess tätig und versuchten durch etliche Anträge unter anderem den Zusammenhang der Taten der Angeklagten mit dem Vietnam-Krieg aufzuzeigen, da dies in ihren Augen entscheidend für den Prozess gewesen sei.[65]

Diese und ähnliche Anträge aus den Reihen der Verteidiger wurden allesamt abgelehnt.

Ein einschneidendes Ereignis während des Prozesses war der Tod[66] der Angeklagten Ulrike Meinhof, die sich am 9. Mai 1976 das Leben nahm. Eine von den Wahlverteidigern[67] und den Angeklagten geforderte Prozesspause bis zur Beisetzung[68] Ulrike Meinhofs lehnte der Vorsitzende Richter Prinzing ab, sodass bereits zwei Tage nach ihrem Tod[69] der Prozess fortgesetzt wurde. Aus Protest gegenüber Prinzing nahmen die Angeklagten und ihre Wahlverteidiger eine zeitlang kaum mehr an den Verhandlungen teil und stellten pausenlos Ablehnungsanträge gegen ihn.

Der 85. Ablehnungsantrag war erfolgreich. Aufgrund der „Akten-Affäre“ [70] musste Prinzing am 20. Januar 1977 seinen Platz räumen und wurde durch Eberhard Foth ersetzt. Dieser führte im Gegensatz zu seinem Vorgänger die Verhandlungen souveräner und ließ sich nicht auf Provokationen seitens der Angeklagten ein, was Prinzing oft getan hatte.[71]

Im Laufe des gesamten Prozesses sagten etwa 1000 Zeugen und 100 Sachverständige vor Gericht aus, darunter viele Polizisten und einige in Haft sitzende RAF-Mitglieder.

Am 28. April 1977, dem 192. Verhandlungstag, wurde vom Vorsitzenden Richter Foth in Abwesenheit der Wahlverteidiger und der Angeklagten das Urteil verkündet. Das Gericht verurteilte Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe wegen Mord in vier Fällen und Mordversuch in 34 Fällen zu lebenslanger Haft. Gegen dieses Urteil legten die Anwälte Revision ein. Es wurde nie rechtskräftig, da die drei Gefangenen in der Nacht auf den 18. Oktober 1977 Selbstmord[72] begingen, so dass eine Revision des Verfahrens nicht mehr möglich war.

2.3.2 Erschwerte Arbeitsbedingungen für die Verteidigung

Bereits etwa drei Jahre vor Prozessbeginn wurde Otto Schily auf Weisung des Bundesgerichtshof „wegen dringende[m] Verdacht[…] der Beteiligung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung“ [73] von der Verteidigung Ensslins ausgeschlossen und ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Anlass für diese schwere Beschuldigung war der so genannte Ensslin-Kassiber, der bei Meinhofs Verhaftung gefunden wurde. Otto Schily wurde beschuldigt, während eines Besuches bei seiner Mandantin Gudrun Ensslin dieses Schriftstück, das Anweisungen für Ulrike Meinhof enthielt, aus der Haftanstalt geschleust zu haben um es an Meinhof weiterzuleiten. Nicht nur die Teilnahme am Stammheim-Prozess, sondern seine gesamte Karriere stand durch diese Entscheidung auf dem Spiel. Erst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts[74] hob den Ausschluss Schilys auf. Es begründete die Entscheidung, dass ein Verteidigerausschluss zu dieser „Zeit weder durch Gesetz noch Gewohnheitsrecht gedeckt“ [75] gewesen sei. Außerdem gab es keine Beweise dafür, dass Schily den Kassiber übermittelt hatte.[76]

Als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde der Paragraph 138 a der Straffprozessordnung geschaffen. Dieser ermöglichte dem Gericht einen

„Verteidiger […] von der Mitwirkung in einem Verfahren auszuschließen, wenn er dringend oder in einem die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigenden Grade verdächtigt ist, daß er 1. an der Tat, die den Gegenstand der Untersuchung bildet, beteiligt ist, 2. den Verkehr mit dem nicht auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten missbraucht, Straftaten zu begehen oder die Sicherheit einer Vollzugsanstalt erheblich zu gefährden, oder 3. eine Handlung begangen hat, die für den Fall der Verurteilung des Beschuldigten Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei wäre.“

So reichte also bereits der Verdacht[77] aus, um die Verteidiger Hans-Christian Ströbele, Klaus Croissant und Kurt Groenewald von der Verteidigung auszuschließen. Da Andreas Baader bis zum zweiten Verhandlungstag noch keinen Wahlverteidiger finden konnte[78], wurde ihm ab dem dritten Verhandlungstag ein Zwangsverteidiger zugeteilt, den er aber nicht akzeptierte, sodass dieser nicht wirklich zu Baaders Verteidigung beitragen konnte.

Proteste der Verteidiger gegen diese Entscheidung blieben erfolglos.

Im Streit über die Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten berief sich das Gericht ebenfalls auf einen neu geschaffenen Paragraphen. Auf diese Weise konnte die Verhandlung trotz teilweiser Verhandlungsunfähigkeit der Angeklagten auch in deren Abwesenheit fortgeführt werden. Der Paragraph 231 a der Strafprozessordnung besagt unter anderem:

„Hat sich der Angeklagte vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt und verhindert er dadurch wissentlich die ordnungsmäßige Durchführung oder Fortsetzung der Hauptverhandlung in seiner Gegenwart, so wird die Hauptverhandlung, wenn er noch nicht über die Anklage vernommen war, in seiner Abwesenheit durchgeführt oder fortgesetzt, soweit das Gericht seine Anwesenheit nicht für unerläßlich hält.“[79]

Neben den Ausschlüssen von einigen Anwälten wurde auch die Arbeitsweise der verbliebenen Verteidiger in vielen Feldern durch die neuen Gesetze so stark beeinflusst, dass sich die Verteidigung auf den Prozess hätte neu vorbereiten müssen, was aber in der kurzen Zeit nach Ansicht von Otto Schily nicht mehr möglich gewesen war.[80]

In diesem Zusammenhang ist das Verbot der Mehrfachverteidigung[81] zu nennen. So durfte ein Anwalt nicht mehrere Mandanten gleichzeitig vertreten. Allerdings hatten die Vertrauensanwälte sich zum Teil jahrelang auf eine Prozessstrategie vorbereitet, in der jeder Verteidiger jeden Angeklagten vertritt.

Trotz des Verbots der Mehrfachverteidigung entschlossen sich die Verteidiger dazu, eine so genannte „kollektive Verteidigung“ [82] zu führen. Grund dafür war, dass die „Gefangene[n] aus der RAF sich als einem Kollektiv zugehörig betrachte[ten]“ [83] Dies war aber unter der neuen Gesetzeslage nur noch bedingt möglich, da durch sie der Informationsaustausch teils sehr erschwert wurde.[84]

Hinzu kam, dass Rechtsanwälte in Stammheim nicht verteidigen durften, die zur selben Zeit in anderen Terroristenverfahren tätig waren. Dies hatte zur Folge, dass auch unerfahrene Anwälte zum Einsatz kamen, was der Arbeit der Verteidigung eher schadete.

Anhand dieser Beispiele wird deutlich, wie groß der Einfluss der zuvor verabschiedeten Gesetzesänderungen auf die Arbeit der Verteidigung und somit auf den Verlauf des Prozesses war.

2.3.3 Anzeichen für einen politischen Prozess

Schon vor seinem Beginn war klar, dass der[85] Prozess gegen den Kopf der Roten Armee Fraktion kein herkömmlicher sein würde. Regierung und Parlament schufen im Eilverfahren eine Reihe neuer Gesetze[86], um dem Gericht die Arbeit zu erleichtern. Die Tatsache, dass die Gesetzeslage wenige Monate vor dem Prozess an diesen angepasst wurde, kann von rechtsstaatlichem Standpunkt durchaus kritisch gesehen werden. Schily sah deswegen die Chancengleichheit vor Gericht nicht mehr gewährleistet.[87]

Er kritisierte auch die Rolle der Medien im Vorfeld und während des Prozesses scharf und bezeichnete viele Berichte und Meldungen über potentielle Gefahren, die von der RAF ausgingen, sich aber später als falsch herausstellten, als „psychologische Kriegsführung“.[88] Er zeigte sich auch verärgert über Vorverurteilungen der Angeklagten seitens vieler Politiker aller Fraktionen. Bestätigt in seiner Meinung, dass es sich um einen politischen Prozess handele, fühlte er sich durch Aussagen von Bundeskanzler Helmut Schmidt. Dieser meinte in einer Rede, die Angeklagten „stellen sich […] als Gewaltkriminelle selbst außerhalb der Spielregeln, die unser Rechtsstaat setzt.“ [89]

Durch das von Beton und Stacheldraht geprägte Prozessgebäude, welches Schily als militärische Festung“[90] bezeichnete, unterschied sich das Verfahren auch optisch von bisherigen Prozessen. Die Verteidiger versuchten erfolglos diesen Neubau zu verhindern. Schily meinte, dass durch ihn die „Justiz […] auch äußerlich dem militärischen Apparat einverleibt“[91] wird.

Wenige Monate nach Prozessbeginn beantragte Otto Schily die „ Einstellung des Verfahrens wegen Nichtzuständigkeit des Richters[92]. Er sah bei der Einsetzung es Vorsitzenden Richters Prinzing Artikel 101 des Grundgesetzes[93] verletzt. Im Jahre 1973 wurde nach Absprache zwischen Generalbundesanwalt Martin, dem baden-württembergischen Justizminister Bender und der Bundesregierung Dr. Prinzing als Vorsitzender des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart eingesetzt, da er der „ geeignete Mann für den Baader-Meinhof-Prozeß[94] gewesen sein soll. Vorher wurden der Vorsitzende des 2. Strafsenats und die jeweiligen Vorgesetzten befördert, sodass der Posten für Prinzing, dem Durchsetzungsvermögen und Ehrgeiz nachgesagt wurden, frei wurde. Anhand von Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts[95] versuchte Schily zu zeigen, dass diese Praxis ausdrücklich nicht legitimiert gewesen sei und sah deswegen die Schaffung eines „ Ausnahmegerichts[96] vorliegen, die seiner Meinung nach eine Einstellung des Verfahrens gerechtfertigt hätte. Schilys Antrag wurde abgelehnt.

Allgemein versuchten die Verteidiger eine in ihren Augen „politische Verteidigung“ [97] zu führen und gaben an, dass es sich nicht „um einen normalen Strafprozeß gegen Kriminelle“ [98] handele. Die Verteidigung wollte den Zusammenhang der Taten der Angeklagten und dem Vietnamkrieg aufzeigen.

Um diesen Anspruch zu bekräftigten beantragte Otto Schily am 4. Mai 1976, dem 106. Verhandlungstag, „ folgende Zeugen zu vernehmen:

1. den früheren US-Präsidenten Richard M. Nixon, San Clemente (Kalifornien), USA
2. den früheren Verteidigungsminister der US-Regierung, Melvin Laird,
3. den früheren stellvertretenden US-Verteidigungsminister Daniel James,
4. den früheren Oberbefehlshaber der US-Streitkräfte in Vietnam, General Creighton Abrams. [99]

Die von ihm gewünschten Zeugen waren seiner Meinung nach mitverantwortlich für die vorsätzliche Tötung und Schädigung vieler unschuldiger vietnamesischer Zivilisten. Des Weiteren verlangte Schily, dass der Vietnamkrieg von Völkerrechtlern einer „völkerrechtlichen Beurteilung“ [100] unterzogen werden sollte, da dies von „prozeßentscheidender Bedeutung“ [101] sei, wie Schilys Kollege Hans Heinz Heldmann äußerte. Die Anwälte schlossen daraus, dass geklärt werden müsse, ob Anschläge auf US-Stützpunkte in der Bundesrepublik, die von den Angeklagten begangen worden waren, im Hinblick auf den Krieg in Vietnam gerechtfertigt gewesen waren.[102]

Diese und ähnliche Anträge aus den Reihen der Verteidiger wurden allesamt abgelehnt.

Otto Schily versuchte während des Prozesses in Stammheim auch die These zu stützen, es gehe in dem Verfahren um „eine militärisch-politische Auseinandersetzung zwischen dem bürgerlich-kapitalistischen Staat und seinen radikalsten Gegnern.“ [103] Um dies zu belegen zitierte er aus einer Rede[104] von Horst Herold[105], in welcher dieser angab, dass der Terrorismus sowohl mit militärischen, als auch mit völkerrechtlichen Mitteln bekämpft werden müsse. Die Angeklagten nutzten ihrerseits den Prozess, um Erklärungen[106] abzugeben, in denen sie ihre politischen Ziele zum Ausdruck bringen wollten und das Verfahren allgemein in Frage stellten[107].

Die Tatsache, dass Gespräche zwischen Verteidigern und Angeklagten abgehört wurden, hatte zwar keinen Einfluss auf den Prozessausgang[108], sollte aber trotzdem erwähnt werden, da sie belegt, dass die Kritik der Verteidiger und der Angeklagten am Prozess in Teilen gerechtfertig war. Was zu Beginn von der Presse nur als „ paranoide[r] Wahn[…]“ [109] der Angeklagten[110] oder später vom Gericht, das selbst nicht über die Abhörmaßnahmen informiert wurde, als „haltlose[r] Antrag“ [111] von Otto Schily abgetan wurde, entwickelte sich zu einem Skandal, den viele nicht für möglich gehalten hatten und der auch in der Politik für heftige Diskussionen sorgte.

Auf Wunsch des baden-württembergischen Justizministeriums und mit Hilfe des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie des Bundesnachrichtendienstes (BND) und der Zustimmung des zuständigen Staatsekretärs im Bundeskanzleramt wurden im Frühjahr 1975 in sieben Zellen technische Mittel für Abhörmaßnahmen installiert, sodass Gespräche zwischen Verteidigern und Mandanten abgehört werden konnte. Als Reaktion auf Schilys Antrag, den damaligen Innenminister Maihofer zu Abhörmaßnahmen in den Zellen zu befragen, die zu diesem Zeitpunkt noch streng geheim gehalten wurden, gaben im Frühjahr 1977 die verantwortlichen baden-württembergischen Minister Karl Schiess und Traugott Bender bekannt, dass es solche Abhörmaßnahmen[112] gegeben hatte und sie verteidigten diese mit dem „rechtfertigenden Notstand im Sinne des Paragraphen 43 des Strafgesetzbuch.“ [113]

Diese Maßnahmen trugen allerdings dazu bei, dass die verantwortlichen Behörden ihren Ruf schädigten, und hatten zur Folge, dass sich nun auch die Zwangsverteidiger gegen das Gericht wandten und teils auf Einstellung des Verfahrens plädierten.[114]

In vielen anderen Ländern hätte diese Verletzung des geltenden Rechts einen Prozessabbruch zur Folge gehabt.[115]

2.4 Otto Schilys politischer Werdegang

Mit dem Tod seiner Mandantin Gudrun Ensslin im Jahre 1977[116] schloss sich für Otto Schily das Kapitel als RAF-Verteidiger.

Für den politisch ambitionierten Schily, der vor allem durch den Prozess von Stammheim sehr prominent geworden war, kam Ende der Siebziger Jahre noch kein Parteieintritt in Frage, da die etablierten Parteien in seinen Augen nicht ausreichend fähig und willig zu Reformen gewesen seien. Schily, dem ein „Hang zum Weltverbesserischen“ [117] nachgesagt wurde, kam die Neugründung der „Grünen“ gerade recht, da er dort die Möglichkeit hatte, relativ schnell aufzusteigen, ohne sich in der Hierarchie einer der traditionellen Parteien hochzuarbeiten. Otto Schily meinte einst, dass ihm „die Grünen immer schon ein Trittbrett für die persönliche Karriere gewesen“ [118] seien.

Seine politische Überzeugung orientierte sich an einer „freie[n], ökologische[n], soziale[n], demokratische[n] und friedliche[n] Gesellschaft“ [119].

Nachdem bei der Bundestagswahl 1980 noch mit „berauschende[n] 1,5 Prozent“ [120] der Einzug in den Bundestag verpasst worden war, zog er 1981 mit den Grünen ins Berliner Abgeordnetenhaus und zwei Jahre später mit 26 Parteikollegen in den Bundestag ein, wobei dem leidenschaftlichen Redner Schily von seinen Parteifreunden verwehrt wurde, die erste Rede für die Grünen im Bundestag zu halten.

Zu Beginn der Achtziger Jahre wurden die Grünen von vielen misstrauisch beäugt, was unter anderem auch mit Schilys Tätigkeit als RAF-Anwalt zusammenhing, doch dieser profitierte auch von seiner enormen Popularität. Deswegen zog er bei Partei- und Fraktionskollegen oft Ärger und Neid auf sich. Dies lag aber auch an seinem - in den Augen vieler - arroganten Auftreten und seinem Anspruch auf eine Sonderrolle in Fraktion und Partei.

Ganz in seinem Element fühlte sich Otto Schily als Vertreter der Grünen beim parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der sich mit der Flick-Affäre[121] befasste.

Im Zuge dieses Untersuchungsausschusses stellte er sogar Strafanzeige gegen den damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl wegen uneidlicher Falschaussage. Die Ermittlungen wurden zwar eingestellt[122], Schily aber konnte durch diese Aktion seinen Bekanntheitsgrad noch massiv steigern.

Schilys Wechsel zur SPD war kein plötzlicher Bruch mit den Grünen, sondern ein sich allmählich andeutender Schritt. So unterschieden sich Schilys Auffassungen zum Beispiel in Fragen wie dem Gewaltmonopol des Staates, dem Rotationsprinzip von Abgeordneten und der allgemeinen Frage, inwiefern die Grünen nach Regierungsverantwortung streben sollten. Ein großer Streit zwischen Schily und den Grünen entbrannte ausgerechnet in der Frage, wie man sich gegenüber RAF-Häftlingen verhalten sollte. Im März 1985 zeigten die Grünen Antje Vollmer und Christa Nickels in einem Brief gegenüber hungerstreikenden RAF-Häftlingen ihre Gesprächs-bereitschaft. Otto Schily kritisierte diese Aktion in der Öffentlichkeit aufs Schärfste und riet im Hinblick auf seine Erfahrungen als RAF-Anwalt „zu strikter Distanz und Nüchternheit“ [123] gegenüber den Gefangenen. Schilys Position fand kaum Unterstützung in seiner Partei und seine provokante Frage „Wieviele Menschen muß man ermorden, um zum politischen Dialogpartner zu werden?“[124] sorgte für ein Zerwürfnis mit vielen Parteikollegen, das teils nicht mehr behoben werden konnte. Diesmal hatte er nicht nur die grünen Fundamentalisten, mit denen er oft im Streit war, sondern auch die - ihm näher stehenden - Realos vor den Kopf gestoßen. Eine Reihe weiterer Meinungsverschiedenheiten führten im Herbst 1989 schließlich zu Schilys Übertritt in die SPD[125], die ihn teils stark umworben hatte, und er gab sein Bundestagsmandat an einen grünen Nachrücker ab. Die SPD bot ihm umgehend mit München-Land einen eigenen Bundestagswahlkreis an. Mit seiner Unterstützung für die akustische Wohnraumüberwachung, besser als Lauschangriff[126] bekannt, stieß er viele frühere Weggefährten, aber auch politische Freunde, vor den Kopf.

Am 27. Oktober 1998 erreichte Schilys Karriere mit seiner Ernennung zum Bundesinnenminister in Gerhard Schröders Kabinett einen weiteren Höhepunkt. Sein erster großer Erfolg war die Reform des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts, die „erstmals eine Abkehr vom Abstammungsprinzip“ [127] zuließ. Ein großes Anliegen Schilys ist es auch, Rechtsextremismus in Deutschland zu bekämpfen.[128] Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 steht besonders der Bereich von Schilys Arbeit im öffentlichen Interesse, der sich mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und seinem Bezug zu Deutschland befasst. Mit dem Beginn der 15. Legislaturperiode wurde Schily als ältester Abgeordneter Alterspräsident des Deutschen Bundestags.

3 Nachwort

Heute wird Otto Schily von Kritikern vorgeworfen, er sei sich nicht treu geblieben, da es sonst nicht möglich sei, als ehemaliger Anwalt von staatsfeindlichen Terroristen das Amt des Innenministers zu bekleiden. Doch diese Kritik würde Schily nicht gerecht werden und vereinfacht die von ihm vollzogene Entwicklung zu sehr.

Auch wenn er als Anwalt von Terroristen tätig war, muss betont werden, dass Schily durch das gesetzlich geschützte Anrecht auf einen Strafverteidiger[129] den angeklagten Mitgliedern der RAF Rechtsbeistand bot und nicht, wie oft behauptet wird, mit ihnen zusammenarbeitete.[130]

Der Schwerpunkt seiner Arbeit lag also gerade in der Verteidigung eines im Gesetz verankerten Rechtes.

Im Recht und im Rechtsstaat[131] ist die Konstante in Otto Schilys Leben zu finden, der er immer versuchte, treu zu bleiben. So reagiert Schily heute oft gereizt, wenn man ihm vorwirft, die von ihm unterstützten Maßnahmen, wie damals etwa der so genannte große Lauschangriff oder die Anti-Terrorgesetze, die in Folge des 11. Septembers entstanden sind, seien nicht rechtsstaatlich. Er vertritt die Auffassung, dass ein Rechtsstaat die Aufgabe habe, sich selbst zu schützen, ohne sich dabei zu widersprechen. Dies ist laut Schily in den genannten Beispielen der Fall.

Auch wenn diese Auffassung von Schilys Kritikern nicht unbedingt geteilt wird, oder diese ihm wiederum vorwerfen könnten, dass dies auch im Stammheim-Prozess der Fall gewesen sei, so wird doch klar, dass durch genauere Betrachtung der Werdegang von Otto Schily durchaus konstanter ist, als er auf den ersten Blick zu sein scheint.

Abgesehen von der Kritik, die allein auf die Tatsache zielt, dass er als RAF-Anwalt tätig war, erscheint aus heutiger Sicht auch sein Verhalten im Stammheim-Prozess teilweise überzogen, wie etwa der Antrag, unter anderem einen ehemaligen US-Präsidenten als Zeugen nach Stammheim zu laden. In den Augen vieler hat Otto Schily mit Auftritten wie diesem seinem Ruf eher geschadet. Doch er zeigt sich selbstkritisch und meinte Jahre nach dem Verfahren in Stammheim „Nicht jeder Satz, den ich damals gesagt habe, war richtig.“ [132] In einem Prozess, in dem zwei grundverschiedene Auffassungen aufeinander prallten, war es für einen gewissenhaften Verteidiger eine Gratwanderung, sowohl die Interessen des Mandanten zu vertreten, als auch die nötige Distanz zu dessen Ansichten zu wahren. Otto Schily ist dies weitgehend gelungen, so dass man ihm, in Anbetracht der angespannten Situation, den einen oder anderen verbalen Fehltritt[133] verzeihen kann. Trotz Drohbriefen, Beschimpfungen, finanziellen Einbußen[134] und Strapazen[135] ließ er sich von seiner Berufung nicht abbringen. Selbst ein drohendes Berufsverbot konnte Otto Schily, den Reinhold Michels als „unbedingte[n] Rechtsstaatler“ [136] bezeichnet, nicht aufhalten, seiner Tätigkeit als Strafverteidiger nachzugehen.

4 Quellenverzeichnis

4.1. Bücher

1.)

Grundgesetz[137]

4.2. Internet

1.) www.otto-schily.de
2.) www.spd.de
3.) www.willy-brandt.org
4.) Strafprozessordnung (bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo)[138]

5 Literaturverzeichnis

5.1 Bücher

1.) Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex, Hamburg; 1985.
2.) Pieter Bakker Schut; Stammheim: Der Prozeß gegen die Rote-Armee-Fraktion – Sonderausgabe; Kiel; 1989.[139]
3.) Jillian Becker; Hitler’s Children; London; 1977.[140]
4.) Reinhold Michels; Otto Schily: Eine Biographie; München; 2001.
5.) Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; Stuttgart; 1991.
6.) Stefan Reinecke; Otto Schily: Vom RAF-Anwalt zum Innenminister; Hamburg; 2003.
7.) Herbert Riehl-Heyse (Hrsg.); Kohl, Christiane; Die Wahl-Bekanntschaften. Fünfzehn Porträts von Leuten auf die es ankommt; München; 1986.
8.) Otto Schily; Politik in bar; München; 1986.
9.) Otto Schily u. a.; Reden über das eigene Land: Deutschland 2; München 1984.
10.) Otto Schily; Vom Zustand der Republik; Berlin; 1986.
11.) Klaus Wagenbach[141] (Hrsg.); Schily Otto u. a.; Poltische Prozesse ohne Verteidigung; Berlin; 1976.

5.2 Internet

1.) www.dhm.de

5.3 Fernsehen

1.) Christian Berg, Cordt Schnibben; Im Fadenkreuz – Deutschland und die RAF – Die Täter; WDR, 1997.[142]
2.) Wilhelm Reschl, Erich Schütz und Martin Thoma; Im Fadenkreuz – Deutschland und die RAF – Der Staat; WDR, 1997.[143]
3.) Michael Gramberg; Im Fadenkreuz – Deutschland und die RAF – Die Öffentlichkeit; WDR, 1997.[144]

Ich erkläre hiermit, dass ich die Facharbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und nur die im Literaturverzeichnis angeführten Quellen und Hilfsmittel benutzt habe.

Stockdorf, den 1. Februar 2004

(Unterschrift des Kollegiaten)

[...]


[1] Diesem Kapitel liegen hauptsächlich folgende Werke zugrunde: 1.) Reinhold Michels; Otto Schily: Eine Biographie; München; 2001. 2.) Stefan Reinecke; Otto Schily: Vom RAF-Anwalt zum Innenminister; Hamburg; 2003.

[2] Noch während seines Jurastudiums ereilte ihn im September 1955 mit dem Tod seiner Eltern, die bei einem Verkehrsunfall ums Leben kamen, ein schwerer Schicksalsschlag.

[3] Otto Schily war zu dieser Zeit FDP-Wähler. (Reinhold Michels; Otto Schily – Eine Biographie; S.48)

[4] siehe 2.2.1

[5] Zusammen mit Mahler war Schily 1967 das erste Mal in einem Prozess mit politischem Hintergrund tätig. Sie vertraten die Eltern des erschossenen Studenten Benno Ohnesorg im Verfahren gegen den Polizisten Kurras. (siehe 2.2)

[6] siehe 2.2.1

[7] Die Lehre der Anthroposophie wurde 1912 von Rudolf Steiner begründet.

[8] Reinhold Michels; Otto Schily – Eine Biographie; S.35

[9] Reinhold Michels; Otto Schily – Eine Biographie; S.36

[10] Reinhold Michels; Otto Schily – Eine Biographie; S.36

[11] siehe 3

[12] Diesem Kapitel liegen hauptsächlich folgende Werke zugrunde: 1.) Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex, Hamburg; 1985. 2.) Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; Stuttgart; 1991.

[13] Viele spätere RAF-Mitglieder waren zuvor aktiv an den Studentenprotesten beteiligt.

[14] Der Tod des Studenten Benno Ohnesorg, der bei einer Demonstration in Berlin während des Schah-Besuchs von einem Polizisten erschossen wurde, ließ den Unmut unter den Studenten weiter steigen und führte schließlich zu den Studentenprotesten im Jahre 1968. Diesen Protesten folgten die Brandanschläge auf die Frankfurter Kaufhäuser. (siehe 2.2.1)

[15] Aus den Protesten gegen die Notstandsgesetze, die erst durch die Zweidrittelmehrheit der Großen Koalition möglich wurden, ging die so genannte Außerparlamentarische Opposition (APO) hervor, die sich vor allem aus Gewerkschaftsmitgliedern und Studenten zusammensetzte.

[16] Der Ausspruch Brandts „Mehr Demokratie wagen“ (siehe www.willy-brandt.org; 24.12.2003) in seiner Antrittsrede war symptomatisch für die Erwartungen, die in ihn gesetzt wurden.

[17] Es wurde zum Beispiel 1970 das Alter für aktives und passives Wahlrecht von 21 auf 18 Jahre bzw. von 25 auf 21 Jahre gesenkt. 1971 wurde das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) verabschiedet. Ab 1974 wurde schließlich die Volljährigkeit von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt. Viele Reformen, besonders im Bildungssektor, scheiterten am Widerstand der Opposition, des Bundesrats und des Bundesverfassungsgerichts. Des Weiteren wurde das Strafrecht liberalisiert und die Gleichberechtigung, zum Beispiel in der Ehe, vorangetrieben.

[18] Günter Guillaume wurde 1970 persönlicher Referent Willy Brandts. Als Guillaumes Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (STASI) der DDR aufflog, übernahm Willy Brandt die Verantwortung für die Fahrlässigkeiten, die es Guillaume ermöglicht hatten, in seinen engsten Beraterkreis zu gelangen, und trat vom Amt des Bundeskanzlers zurück.

[19] Gudrun Ensslin wurde am 15. August 1940 in Bartholomä, Baden-Württemberg geboren.

[20] Andreas Baader wurde am 6. Mai 1943 in München geboren.

[21] Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; S.54

[22] Die Zeitschrift konkret ging aus dem Studentenkurier hervor, der Anfang der fünfziger Jahre in Hamburg gegründet worden war. „Die Redakteure dieses ‚Magazins für Kultur und Politik’ dachten und schrieben in der Tradition eines linken und literarischen Journalismus der ‚Weltbühne’ Carl von Ossietzkys“. (Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.29)

[23] Ulrike Meinhof wurde am 7. Oktober 1934 in Oldenburg geboren.

[24] Ulrike Meinhof beschrieb am 18. November 1968 in konkret in dem Artikel „Warenhausbrandstiftung“ die Tat als „progressives Moment“ (Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; S.61ff)

[25] Peter Urbach, ein V-Mann des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz, hatte der Polizei durch seine Hinweise Baaders Ergreifung ermöglicht.

[26] Ulrike Meinhof, unterstützt von dem Verleger Klaus Wagenbach, gab an, mit Andreas Baader an einem gemeinsamen Buchprojekt ( „Organisation randständiger Jugendlicher“)(Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; S.75) zu arbeiten, für dessen Verwirklichung Baader dringend Quellen hätte einsehen müssen, die nicht in die Haftanstalt hätten gebracht werden können. Dieses Buchprojekt existierte in Wirklichkeit nicht. Trotz großer Skepsis seitens der Anstaltsleitung gelang es Horst Mahler diese zu einem einmaligen Ausgang für Baader zu überreden, bei dem dieser von Komplizen gewaltsam befreit wurde. Ein Justizwachtmeister und ein Institutsangestellter erlitten schwere Verletzungen. Entgegen dem Befreiungsplan, bei dem es hätte aussehen sollen, als ob Ulrike Meinhof von Baader für die Flucht ausgenutzt worden wäre, floh Meinhof gemeinsam mit Andreas Baader, sodass ihre kriminelle Tätigkeit aufflog. Zuvor war sie noch als Journalistin tätig, musste aber nun von einem auf den anderen Tag ihr altes Leben hinter sich lassen. Ulrike Meinhof trennte sich von ihren achtjährigen Zwillingstöchtern und sah diese erst Jahre später wieder, als sie zeitweise in Köln in Haft saß.

[27] Horst Mahler war nicht mehr nur als Anwalt für die Gruppe tätig, sondern bereits aktives Mitglied.

[28] Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; S.87

[29] In dieser Phase konnte die Polizei Horst Mahler und einige andere Mitglieder festnehmen. Außerdem stieß Jan-Carl Raspe zur Gruppe. Im Frühjahr kam es zum ersten Prozess gegen ein Mitglied der RAF. Horst Mahler war wegen der Beteiligung an der Baader-Befreiung angeklagt und wurde von Otto Schily vor Gericht verteidigt. Mahler wurde wegen Mangels an Beweisen freigesprochen, musste aber aufgrund anderer Delikte im Zusammenhang mit der RAF insgesamt zehn Jahre in Haft bleiben. Während dieser Zeit sagte er sich von der RAF und ihren Zielen los.

[30] Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.160

[31] Vorher wurde die Gruppe meist als Baader-Meinhof-Gruppe oder Baader-Meinhof-Bande bezeichnet.

[32] siehe Einband von „Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland“

[33] Beim Anschlag in Frankfurt war auch das RAF-Mitglied Gerhard Müller beteiligt, der aber für diese und andere Taten nicht zusammen mit Andreas Baader, Jan-Carl Raspe, Ulrike Meinhof und Gudrun Ensslin vor Gericht stand, sondern in einem anderen Prozess verurteilt wurde.

[34] Diese Anschläge waren die Hauptanklagepunkte beim späteren Prozess in Stammheim.

[35] Vor den Detonationen hatte es mehrere Warnanrufe gegeben, die von den Verantwortlichen nicht ernst genommen worden waren. Der Anschlag wurde zwar nicht von den späteren Angeklagten von Stammheim persönlich ausgeführt, sie übernahmen allerdings die Verantwortung für die Tat.

[36] Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.238

[37] „Für den Fall, daß ich in der Haft vom Leben in den Tod komme, war’s Mord. Gleich was die Schweine behaupten werden … Glaubt den Lügen der Mörder nicht.“ (Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.160). Dies hatte Holger Meins lange vor seinem Tod in seinem Testament notiert. Untersuchungen konnten allerdings keine vorsätzliche Tötung von Holger Meins bestätigen. Bereits einen Tag nach seinem Tod wurde der Berliner Richter Günter von Drenkmann, der in keiner Weise an Maßnahmen gegen die RAF beteiligt gewesen war, von RAF-Sympathisanten ermordet.

[38] Es muss aber beachtet werden, dass zum Zeitpunkt dieser Umfrage noch niemand durch die RAF getötet worden war. Hinzu kommt, dass die Umfrage kurz nach dem Tod des zwanzigjährigen RAF-Mitglieds Petra Schelm geführt wurde. Petra Schelm kam bei einer Schießerei mit der Polizei ums Leben und war das erste Todesopfer in der Auseinandersetzung zwischen der RAF und dem Staat.

[39] Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.173

[40] „Man kann sich heute gar nicht mehr vorstellen, wie tief der Schock über die Attentate gesessen hatte“, Horst Herold, 1972 (Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.238)

[41] siehe 2.2.1

[42] Zur erkennen war diese Tendenz unter anderem an voreiligen Beschuldigungen, wie etwa bei der Bild- Zeitung mit ihrer Schlagzeile vom 23. Dezember 1971: „Baader-Meinhof-Bande mordet weiter. Bankraub: Polizist erschossen.“ (Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.212)

Bei dem Banküberfall handelte es sich allerdings nicht um die Tat von RAF-Mitgliedern.

[43] Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.212

[44] Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.213

[45] www.dhm.de/lemo/html/biografien/BoellHeinrich/ (06.01.2003)

[46] Zu dieser Zeit führten die Gefangen gerade einen Hungerstreik durch, den Holger Meins nicht überlebte.

[47] „Sartre inszenierte sein schlechtestes Stück“ schrieb etwa die Welt (Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.306)

[48] Aus dieser Zeit stammt auch der so genannte Radikalenerlass, der verhindern sollte, dass Personen mit verfassungsrechtlich bedenklichen Auffassungen eine Anstellung als Beamten erhalten. (Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.214)

[49] Diesem Kapitel liegen hauptsächlich folgende Werke zugrunde: 1.) Pieter Bakker Schut; Stammheim: Der Prozeß gegen die Rote-Armee-Fraktion – Sonderausgabe; Kiel; 1989. 2.) Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; Stuttgart; 1991. 3.) Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex, Hamburg; 1985. 4.) Otto Schily, u. a. ; Politische Prozesse ohne Verteidigung; Berlin 1976.

[50] Das Verfahren wurde auch als Baader-Meinhof-Prozess bezeichnet.

[51] Ulrike Meinhof wurde bereits 1974 in Berlin zu acht Jahren Gefängnis wegen versuchten Mordes verurteilt und daraufhin nach Stammheim verlegt.

[52] Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; S.173

[53] Mit Verteidigern sind im gesamten Text die Wahlverteidiger gemeint, die aber trotzdem Pflichtverteidiger waren und somit aus der Staatskasse entlohnt wurden. So ließ es das Gericht bei aller Konfrontation zumindest zu, dass sich die Angeklagten ihre Verteidiger selber wählen konnten, sofern diese vom Gericht anerkannt wurden, auch wenn die Angeklagten nicht für die Gehälter der Anwälte aufkommen konnten. Die weiteren Pflichtverteidiger, die zusätzlich noch den Angeklagten zugeteilt wurden, bezeichnete man oft auch als Zwangsverteidiger. Sie waren zum Beispiel bei Abwesenheit der Wahlverteidiger tätig und wurden von den Angeklagten nicht akzeptiert, sodass Gespräche von Seiten der Angeklagten meist abgelehnt wurden und die Zwangsverteidiger keinerlei Vertrauen der Angeklagten genossen.

[54] Hans-Christian Ströbele sitzt seit 1998 für die Grünen im Deutschen Bundestag.

[55] siehe 2.3.2

[56] siehe 2.3.2

[57] Otto Schily in Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; S.175

[58] Otto Schily in Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; S.175

[59] Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; S.176

[60] Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; S.176

[61] siehe 2.3.2

[62] Strafprozessordnung § 231 a

[63] Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; S.176

[64] siehe 2.3.2

[65] siehe 2.3.3

[66] Ulrike Meinhof soll an Depressionen gelitten haben, unter anderem weil sie sich von Gudrun Ensslin ausgegrenzt und übergangen fühlte. Allerdings wurde die Version eines Selbstmordes von den Angeklagten, aber auch von einigen Anwälten angezweifelt, weil zum Beispiel kein Abschiedsbrief gefunden wurde.

[67] Diesem Antrag schloss sich mit Künzel zum ersten Mal auch ein Zwangsverteidiger an.

[68] Schily erklärte, „ die Verteidigung [werde] an der Verhandlung erst nach der Beerdigung von Ulrike Meinhof wieder teilnehmen.“ (Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.383) Ulrike Meinhof wurde am 16. Mai 1976 in Anwesenheit von über 4000 Menschen beigesetzt.

[69] Am 7. April 1977 wurden in Karlsruhe der Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei seiner Begleiter auf dem Weg zur Arbeit von Mitgliedern der RAF, die sich als „ Kommando Ulrike Meinhof“ bezeichneten, erschossen. (Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.435) Diese Tat kann unter anderem als eine verspätete Reaktion auf den Tod von Meinhof gedeutet werden, den die RAF den Behörden anlastete. Allerdings stellte Buback allein in seiner Funktion als Generalbundesanwalt einen der Hauptgegner der RAF dar. Otto Schily und seine Kollegen gaben als Reaktion auf die Ermordung Bubacks eine Erklärung ab, in der sie ihre „tiefe[…] Empörung und Abscheu“ über den „sinnlosen und brutalen Mord“ ausdrückten. Sie bezeichneten die Tat als „schweres Verbrechen am Rechtsstaat.“ (Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.435)

[70] Die so genannte Akten-Affäre brachte weitere Brisanz in den Prozess und die Verteidigung fühlte sich durch sie in ihrer Kritik am Prozess an sich bestätigt. So hatte der Vorsitzende Prinzing widerrechtlich geheime Prozessunterlagen an den mit ihm befreundeten Bundesrichter Albrecht Mayer weitergeleitet. Dieser wiederum hatte Teile der Unterlagen einem Freund, der bei der WELT tätig war, zugespielt. Dies hatte zur Folge, dass Prinzings Vergehen bekannt wurde, welches Grund genug für ein erfolgreiches Ablehnungsverfahren gegen ihn war. Sein Fehlverhalten hätte im Fall einer Revision des Prozesses schwerwiegende Folgen mit sich ziehen können, da Albrecht Mayer Richter im dritten Senat des Bundesgerichtshofs war, der für eine Revision des Stammheim-Prozesses verantwortlich gewesen wäre. Schily setzte durch, dass Albrecht Mayer in einen anderen Senat des Bundesgerichtshofs versetzt wurde. Die Akten-Affäre war für Schily ein klares Zeichen, dass im Stammheim-Prozess der Rechtsstaat „total abgedankt hat[te]“ (Schily in Reinhold Michels; Otto Schily – Eine Biographie; S.75)

[71] Prinzing bestand zum Beispiel auf die Einhaltung aller Förmlichkeiten seitens der Angeklagten. Da diese aber den Prozess in seiner Gesamtheit ohnehin ablehnten, fühlten sie sich durch seine Ermahnungen eher noch zu weiteren Störungen animiert, um den angedrohten Ausschluss aus der Verhandlung zu provozieren.

[72] Am 5. September 1977 hatte die RAF noch versucht, die Gefangenen durch die Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer freizupressen. Als die Bundesregierung auf die Forderungen der Entführer nicht einging, entführten vier palästinensische Terroristen ohne Absprache mit der RAF am 13. Oktober die Lufthansamaschine Landshut mit 91 Personen an Bord, um ebenfalls die Freilassung der in Stammheim inhaftierten RAF-Mitglieder zu erzwingen. Nachdem die Regierung nicht bereit war, auf die Forderungen der Terroristen einzugehen, stürmte am 17. Oktober eine Spezialeinheit des Bundesgrenzschutzes (GSG 9) das Flugzeug, das der Copilot Jürgen Vietor auf Befehl der Terroristen zuvor von Aden nach Mogadischu geflogen hatte. Sein Kollege, der Flugkapitän Jürgen Schumann, war zuvor bei dem Aufenthalt in Aden von einem der Entführer erschossen worden. Bei der Erstürmung der Landshut konnten alle Passagiere befreit werden, wobei drei der Terroristen getötet wurden. Als die Gefangenen in Stammheim von der Befreiung erfuhren, begingen sie Selbstmord, da sie vermutlich erkannt hatten, dass sich der Staat nicht auf eine erpresste Freilassung einlassen würde. Kurz darauf wurde auch Hanns-Martin Schleyer von seinen Entführern getötet. Im Zusammenhang mit den Selbstmorden, deren genauer Hergang bis heute nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, gibt es noch bis heute viele Mythen und Verschwörungstheorien. Die Herkunft der Pistolen, mit denen sich Baader und Raspe das Leben nahmen, konnte geklärt werden. Volker Speitel, der als Mitarbeiter von Klaus Croissant tätig war, gab bei den Untersuchungen bezüglich der Selbstmorde an, Aktenordner so präpariert zu haben, dass man mit ihnen größere Gegenstände durch die Kontrollen im Gericht und im Gefängnis hatte schleusen können. Er berichtete weiter, dass er die Aktenordner mit den Pistolen dem Anwalt Arndt Müller, der zwar nicht vor Gericht tätig wurde, aber sehr häufig Gudrun Ensslin in Haft besuchte, mitgegeben hätte, ihm allerdings erzählt hätte, es hätte sich um Kochplatten gehandelt. Die Version von Speitel scheint so trotz kleiner Ungereimtheiten plausibel zu sein.

[73] Reinhold Michels; Otto Schily – Eine Biographie; S.75

[74] Schilys Anwalt Dr. Uwe Wesel hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt.

[75] Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; S.142

[76] Im Nachhinein konnten mehrere Möglichkeiten aufgedeckt werden, wie Ensslin die Nachricht erhalten haben könnte. Diese Erkenntnisse entlasteten Schily.

[77] Beweise für die Anschuldigungen, die Anwälte hätten eine kriminelle Vereinigung unterstützt, gab es nicht.

[78] Andreas Baader monierte, dass es ihm nicht möglich gewesen sei, mit möglichen Anwälten ein vertrauliches Gespräch ohne die Aufsicht von Anstaltspersonal zu führen.

[79] Strafprozessordnung § 231 a

[80] Klaus Wagenbach (Hrsg.); Otto Schily u. a. ; Politische Prozesse ohne Verteidigung; Berlin; 1976; S.72

[81] „Ein Verteidiger kann nicht gleichzeitig mehrere derselben Tat Beschuldigte verteidigen. In einem Verfahren kann er auch nicht gleichzeitig mehrere verschiedener Taten Beschuldigte verteidigen.“; StPO § 146

[82] Pieter Bakker Schut; Stammheim: Der Prozeß gegen die Rote-Armee-Fraktion; S.80

[83] Pieter Bakker Schut; Stammheim: Der Prozeß gegen die Rote-Armee-Fraktion; S.80

[84] So hatte zum Beispiel keiner der Anwälte, die das Vertrauen der Angeklagten genossen, die Möglichkeit, mit Andreas Baader persönlich zu sprechen.

[85] Als „Anzeichen für einen politischen Prozess“ sehe ich zum einen die inhaltlichen Faktoren, die von der Verteidigung herangezogen wurden, wie etwa der Bezug zum Vietnam-Krieg, zum anderen aber auch Maßnahmen, mit denen die Politik versucht hatte, sei es aktiv oder passiv, Einfluss auf den Prozess zu nehmen. Gerade diese Einflussnahmen, mit denen teilweise massiv gegen das Gesetz verstoßen wurde, waren ein Grund dafür, dass Teile des politischen Systems und der Justiz großes Misstrauen auf sich zogen.

[86] siehe 2.2.1 und 2.2.2

[87] Klaus Wagenbach (Hrsg.); Otto Schily u. a.; Politische Prozesse ohne Verteidigung; Berlin; 1976; S.57ff

[88] Klaus Wagenbach (Hrsg.); Otto Schily u. a.; Politische Prozesse ohne Verteidigung; Berlin; 1976; S.63

[89] Klaus Wagenbach (Hrsg.); Otto Schily u. a.; Politische Prozesse ohne Verteidigung; Berlin; 1976; S.65

[90] Klaus Wagenbach (Hrsg.); Otto Schily u. a.; Politische Prozesse ohne Verteidigung; Berlin; 1976; S.57

[91] Klaus Wagenbach (Hrsg.); Otto Schily u. a.; Politische Prozesse ohne Verteidigung; Berlin; 1976; S.57

[92] Klaus Wagenbach (Hrsg.); Otto Schily u. a.; Politische Prozesse ohne Verteidigung; Berlin; 1976; S.86

[93] „Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“ Artikel 101 Absatz 1 des Grundgesetzes.

[94] Klaus Wagenbach (Hrsg.); Otto Schily u. a.; Politische Prozesse ohne Verteidigung; Berlin; 1976; S.86

[95] siehe BVerfGE 17,299; BVerfGE 4, 416 und BVerfGE 21, 145

[96] siehe Artikel 101 Absatz 1 des Grundgesetzes

[97] Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; S.181

[98] Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; S.181

[99] Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; S.182

[100] Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; S.182

[101] Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; S.182

[102] Ulrike Meinhofs Verteidiger Prof. Axel Azolla, der die Angeklagten als Kriegsgefangene betrachtete, beantragte deren Freilassung, weil er meinte, „daß, selbst wenn man die Anklageschrift als bewiesen unterstellt, die Angeklagten freigesprochen werden müßten, weil die in der Anklageschrift bezeichneten Taten im Kriege nicht strafbare Handlungen sind.“ (Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; S.182) Otto Schily unterstützte den Antrag von Axel Azolla nicht.

[103] Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.197

[104] Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.198

[105] Horst Herold war von 1971 bis 1981 Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA). Er reagierte auf die neuen Anforderungen an das BKA, die durch den Terrorismus der RAF entstanden waren, und modernisierte seine Behörde.

[106] Diese trugen die Angeklagten entweder selber vor, oder sie wurden den Verteidigern schriftlich übermittelt.

[107] Im Januar 1975 erklärten die Angeklagten, dass es sich um einen „ Schauprozess[…] gegen revolutionäre Politik, als Selbstdarstellung imperialistischer Staatsmacht“ handele. (Butz Peters; RAF: Terrorismus in Deutschland; S.221)

[108] Dr. Foth erklärte, dass er Verständnis für die Empörung der Verteidigung habe, aber dass die Abhörmaßnahmen als „Mittel der vorbeugenden Verbrechensverhütung“ keinen Bezug zum Prozess gehabt hätten. (Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.430)

[109] Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.327

[110] Andreas Baader meinte am 5. Juni 1975 im Prozess, dass „durch Abhörgeräte in den Besucherzellen für Verteidigerbesuche, von denen er [wir] seit Sommer 73 wisse[…]“ kein vertrauliches Gespräch mit Anwälten möglich gewesen sei. (Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.326)

[111] Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.423ff

[112] Diese Maßnahmen hatten für die beiden Minister staatsanwaltschaftliche Untersuchungen zur Folge.

[113] Sie gaben an, dass durch diese Maßnahmen versucht wurde, mögliche Anschlagsziele auszumachen, um so Anschläge zu verhindern.

[114] siehe Stefan Aust; Der Baader-Meinhof-Komplex; S.435

[115] siehe Hans-Christian Ströbele in „Im Fadenkreuz – Deutschland und die RAF – Der Staat“ von Wilhelm Reschl, Erich Schütz und Martin Thoma; WDR.

[116] Diesem Kapitel liegen hauptsächlich folgende Werke zugrunde: 1.) Reinhold Michels; Otto Schily: Eine Biographie; München; 2001. 2.) Stefan Reinecke; Otto Schily: Vom RAF-Anwalt zum Innenminister; Hamburg; 2003.

[117] Reinhold Michels; Otto Schily: Eine Biographie; S.89

[118] Reinhold Michels; Otto Schily: Eine Biographie; S.115

[119] Reinhold Michels; Otto Schily: Eine Biographie; S.123

[120] Reinhold Michels; Otto Schily: Eine Biographie; S.122

[121] Der Flick-Konzern hatte über Jahre verdeckt CDU, CSU, FDP und SPD Millionenbeträge gespendet.

[122] Es konnte Helmut Kohl kein Vorsatz bei der Falschaussage im Untersuchungsausschuss nachgewiesen werden.

[123] Reinhold Michels; Otto Schily: Eine Biographie; S.141

[124] Reinhold Michels; Otto Schily: Eine Biographie; S.141

[125] Gewisse Brisanz hatte diese Tatsache, da zu dieser Zeit Hans-Jochen Vogel Vorsitzender der SPD war. Er war während des Stammheim-Prozesses Bundesjustizminister und so mitverantwortlich für die Schaffung neuer Gesetze, die Schily damals scharf kritisiert hatte.

[126] Otto Schily war in den Gesprächen mit der Koalition Verhandlungsführer der SPD. Für die Einführung der akustischen Wohnraumüberwachung war die Änderung von Artikel 13 des Grundgesetzes, und somit eine Zweidrittelmehrheit, notwendig.

[127] Reinhold Michels; Otto Schily: Eine Biographie; S.184

[128] Hier ist der erfolglose Verbotsantrag gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vor dem Bundesverfassungsgericht zu nennen. Bei diesem bot Schilys früherer Weggefährte Horst Mahler, der mittlerweile NPD-Mitglied ist, seiner Partei Rechtsbeistand.

[129] „Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen“ StPO § 137

[130] „Wenn von Mandanten Druck auf mich ausgeübt würde, wenn etwas verlangt würde, was mit meinen Anwaltspflichten nicht vereinbar wäre, wäre das das Ende des Mandats.“; Otto Schily 1975 (Stefan Reinecke; Otto Schily: Vom RAF-Anwalt zum Innenminister)

[131] „Der Rechtsstaat ist in der Tat der Kern von Otto Schilys politischem Denken“ (Stefan Reinecke; Otto Schily: Vom RAF-Anwalt zum Innenminister; S.195)

[132] Reinhold Michels; Otto Schily – Eine Biographie; S.72

[133] Am vorletzten Prozesstag meinte Schily zum Beispiel, dass die „Bezeichnung Terrorist eigentlich […] durchaus ehrbar“ sei. (Reinhold Michels; Otto Schily: Eine Biographie; S.70)

[134] Otto Schily hätte als Anwalt in Wirtschaftsfragen deutlich mehr verdient. Außerdem wirkte seine Tätigkeit als RAF-Verteidiger abschreckend auf potentielle Mandanten.

[135] Während des Stammheimprozesses flog Schily insgesamt 134 mal von Berlin nach Stuttgart und zurück. (Reinhold Michels; Otto Schily: Eine Biographie; S.69)

[136] Reinhold Michels; Otto Schily: Eine Biographie; S.68

[137] Hier handelt es sich um eine aktuelle Ausgabe, da mir das GG nur als Hintergrundinformation diente.

[138] Hier handelt es sich zwar um eine aktuelle Version, wobei aber die entscheidenden Punkte auch heute noch Gültigkeit besitzen.

[139] Der Niederländer Pieter Bakker Schut war als Anwalt von RAF-Mitgliedern tätig, durfte aber als Ausländer nicht in Stammheim verteidigen. Ich habe sein Buch hauptsächlich genutzt, da es den ausführlichsten Überblick über den Prozessverlauf gibt. Soweit wie möglich habe ich versucht, tendenzielle Meinungen des Autors auszusparen.

[140] Von diesem Buch habe ich nur das Personenregister genutzt, da mir im Buch selbst inhaltliche Fehler aufgefallen waren.

[141] Klaus Wagenbach war indirekt an der Befreiung von Andreas Baader im Jahre 1971 beteiligt.

[142] Teil 1 der fünfteiligen Dokumentationsreihe; Erstausstrahlung am 9.11.1997 in der ARD

[143] Teil 2 der fünfteiligen Dokumentationsreihe; Erstausstrahlung am 10.11.1997 in der ARD

[144] Teil 5 der fünfteiligen Dokumentationsreihe; Erstausstrahlung am 14.11.1997 in der ARD

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Otto Schily und der RAF-Prozess in Stammheim - Der Rechtsstaat auf der Probe
Note
sehr gut
Autor
Jahr
2004
Seiten
29
Katalognummer
V109716
ISBN (eBook)
9783640078943
Dateigröße
416 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Bei Fragen, Anmerkungen oder Kritik gerne an mich wenden: mrtschmid@gmx.de
Schlagworte
Otto, Schily, RAF-Prozess, Stammheim, Rechtsstaat, Probe
Arbeit zitieren
Martin Schmid (Autor:in), 2004, Otto Schily und der RAF-Prozess in Stammheim - Der Rechtsstaat auf der Probe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109716

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