Die Grundlegung zur Metaphysik der Sitten - Vergleich: hypothetische und kategorische Imperativ


Hausarbeit, 2004

11 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Vergleich: hypothetische und kategorische Imperativen

Imperativ ist nach Kant ein Gebot der Vernunft. Wenn für einen Willen die Vorstellung eines objektives Prinzips nötig ist, heisst es Gebot1. D. h. wenn ein Wille nicht allein durch Vernunft bestimmt wird (nicht rein ist), dann ist die Bestimmung dieses Willens Nötigung und die (subjektive) Vorstellung dieses objektiven Prinzips ein Gebot.

Die Imperative sind praktische Regeln, die die Menschen nötigen, etwas zu tun, das sie nicht spontan machen würden, da sie nicht allein durch Vernunft beeinflusst werden.

Alle Imperative zeigen ein Verhältnis eines objektives Gesetzes der Vernunft zu einem nicht reinen Willen an (d. i. zu einem Willen, der nicht die subjektive Notwendigkeit des Gesetzes erkennt und dessen Bestimmung eine Nötigung ist). Die in den Imperativen enthaltenen Gebote sagen, was zu tun oder zu unterlassen gut sein würde. Durch die Imperative wird dem Willen gezeigt, dass er eine bestimmte Handlung tun oder unterlassen soll, weil es so gut ist. Was ist dann gut zu tun? Kant erläutet nicht nur, was praktisch gut ist, sondern auch was nicht als praktisch gut gelten kann, weil es nicht objektiv notwendig und allgemein ist:

“Praktisch gut ist aber, was vermittelst der Vorstellung der Vernunft, mithin nicht aus subjektiven Ursachen, sondern objektiv, d. i. aus Gründen, die für jedes vernünftige Wesen, als ein solches, gültig sind, den Willen bestimmt. Es wird vom Angenehmen unterschieden, als demjenigen, was nur vermittelst der Empfindung aus bloss subjektiven Ursachen, die nur für dieses oder jenes seinen Sinn gelten, und nicht als Prinzip der Vernunft, das für jedermann gilt, auf den Willen Einfluss hat”2.

Die Imperative sind also Formeln, die das Verhältnis des objektiven Gesetzes mit dem subjektiven “unreinen” Willen ausdrücken, wie Kant definiert:

“Daher sind Imperativen nur Formeln, das Verhältnis objektiver Gesetze des Wollens überhaupt zu der subjektiven Unvollkommenheit des Willens dieses oder jenes vernünftigen Wesens, z. B. des menschlichen Willens, auszudrücken”3.

Es gibt den kategorischen und den hypothetischen Imperativ, beide werden im folgenden dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Eine Hypothese ist eine Annahme: “wenn es morgen regnet, dann gehe ich ins Museum”, sozusagen eine “wenn-dann” Formulierung. Der hypothetische Imperativ betrifft die Materie der Handlung. Er bezeichnet eine Handlung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen geschehen kann; diese Voraussetzung heisst Mittel. Der hypothetische Imperativ stellt die Notwendigkeit einer oder mehrerer Handlungen als Mittel zu einem bestimmten Zweck (Ziel) dar, den der Handelnde will oder wollen kann.

Die Notwendigkeit, die im hypothetischen Imperativ steckt, ist subjektiv, da die handelnde Person den Zweck bestimmt (auswählt). Die Handlung, die aus einem Mittel geschehen muss, um den Zweck zu erreichen, ist darum subjektiv-notwendig. Sie ist notwendig, weil die Person ihr Ziel ohne dieses Mittel nicht erreichen kann (auch wenn es mehrere Mittel zur Auswahl gibt, um den Zweck zu erfüllen) und sie ist subjektiv, weil das Subjekt (die Person) selbst den Zweck für sich ausgesucht hat.

Der hypothetische Imperativ sagt, dass eine Handlung für irgendeinen Zweck oder eine Absicht (möglich oder wirklich) gut ist. Wenn die Absicht möglich ist, dann ist der hypothetische Imperativ problematisch; wenn sie wirklich ist, dann ist er assertorisch4.

Der hypothetische Imperativ ist in Ansehung des Zweckes, den der Handelnde sich vorstellt, materiell, weil er den Zweck, den der Handelnde durch seine Handlung (Mittel) erreichen will, nicht abstrahiert.

Wenn jemand z. B. in Berlin ist und in Dresden sein will, muss er dorthin fahren, fliegen oder gehen.

In Dresden zu sein ist der Zweck, das Ziel, das diese Person hat. Das Mittel zu diesen Zweck ist entweder fahren, fliegen oder gehen. Was den hypothetischen vom kategorischen Imperativ unterscheidet, ist eben diese Vorstellung eines konkreten Zwecks.

Kant versucht, die Moral durch die Frage nach der Gültigkeit des kategorischen Imperativs zu begründen. Diese Begründung ist schon durch die Einteilung der “Welt” in sinnlich und vernünftig oder in ‘Sein’ und ‘Sollen’ gemacht. In ‘Die Kritik der reinen Vernunft’ hat Kant die Möglichkeit der synthetischen Urteile a priori in der Metaphysik untersucht. Um die Möglichkeit des kategorischen Imperativs zu beweisen, kehrt er zurück zu der Möglichkeit dieser Urteile, ohne welche Wissenschaft und Metaphysik nicht möglich sind.

Über die Möglichkeit des kategorischen Imperativs sagt Kant:

“Und so sind kategorische Imperativen möglich, dadurch dass die Idee der Freiheit mich zu einem Gliede einer intelligibelen Welt macht, wodurch, wenn ich solches allein wäre, alle meine Handlungen der Autonomie des Willens jederzeit gemäss sein würden, da ich mich aber zugleich als Glied der Sinnenwelt anschaue, gemäss sein sollen, welches kategorischen Sollen einen synthetischen Satz a priori vorstellt, dadurch, dass über meinen durch sinnliche Begierden affizierten Willen noch die Idee ebendesselben, aber zur Verstandeswelt gehörigen, reinen, für sich selbst praktischen Willens hinzukommt, welcher die oberste Bedingung des ersteren nach der Vernunft enthält…”5.

Wie die Freiheit als Voraussetzung für den kategorischen Imperativ möglich ist, lässt sich aber nicht beweisen; sie ist eine Annahme.

Der kategorische Imperativ ist synthetisch, weil der Bezug meiner Maxime zu dem Gesetz (das den kategorischen Imperativ enthält) nicht vorher im meinen Willen enthalten ist (die Menschen sind nicht allein zur intelligibelen Welt gehörig, sondern auch durch Sinnlichkeit affiziert, insofern ist es keine Selbstverständlichkeit, dass ich durch meine Maxime das Gesetz beachte); er ist auch a priori, weil er nicht aus der Erfahrung abgeleitet werden kann und darum allgemein und notwendig gelten muss.

Nur weil die Menschen frei sind, ist die Möglichkeit des kategorischen Imperativs vorhanden, weil die Freiheit, die Voraussetzung eines guten Willens ist (und ein guter Wille, weil er gut ist, das Gesetz beachtet, das den kategorischen Imperativ enthält).

Der kategorische Imperativ im Unterschied zu dem hypothetischen betrifft nicht die Materie der

Handlung, sondern bedingungslos (deshalb kategorisch) die Form und das Prinzip, das diese Materie haben wird.

In dem kategorischen Imperativ ist das ‘Sollen’ ausgedrückt. Ein Sollen kann niemals aus einem ‘Sein’ entstehen, deswegen entspringt der kategorischen Imperativ nicht aus der Erfahrung. Die Erfahrung zeigt, wie die Sachen sind, nicht wie sie sein sollen. Der kategorische Imperativ ist also lediglich eine praktische Regel, die jedes vernünftige Wesen verpflichten muss.

Er stellt eine praktische Regel dar, die eine Handlung notwendig macht. Die Notwendigkeit dieser Handlung ist aber im Gegensatz zu dem hypothetischen Imperativ objektiv, weil die Handlung, ohne Bezug auf einen Zweck für sich selbst gut ist. Also ist der kategorische Imperativ objektiv-notwendig. Weil sich der kategorische Imperativ ohne einen anderen Zweck für gut erklärt, gilt er als apodiktisch und könnte der Imperativ der Sittlichkeit genannt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der kategorische Imperativ erklärt, was Verbindlichkeit überhaupt ist. So tautologisch es klingen mag, definiert Kant Verbindlichkeit als “die Notwendigkeit einer freien Handlung unter einem kategorischen Imperativ der Vernunft”6. In ‘Die Grundlegung zur Metaphysik der Sitten’ wird dieser Begriff als “die Abhängigkeit eines nicht schlechterdings guten Willens vom Prinzip der Autonomie (die moralische Nötigung)”7 definiert.

Die Erläuterungen der Begriffe widersprechen sich nicht. Verbindlichkeit ist also die Notwendigkeit

eines Willens, dem Gesetz zu gehorchen. Dieser Wille ist frei (steht nicht unter dem Gesetz der Naturnotwendigkeit). Da er aber auch andere Einflüsse bekommt (Neigungen, Interesse, usw.) und nicht nur von der Vernunft bestimmt wird, ist die Achtung für das Gesetz (Pflicht) subjektiv gesehen eine Nötigung. Der Wille ist nicht immer gut. Um gut zu sein muss er dem moralischen Gesetz (das als Inhalt den kategorischen Imperativ hat) gehorchen. Um gut zu sein, muss der Wille sich außerdem selbst bestimmen können, der Wille muss also autonom sein. Ein Wille handelt autonom wenn er durch seine Maxime sich selbst zum allgemeinen Gesetz macht, unabhängig von irgend einem anderen Interesse außer der Achtung für das Gesetz. Eben diese Abhängigkeit des Willen, dass er um moralisch zu sein autonom handeln muss, ist die Verbindlichkeit. Die Materie der Verbindlichkeit ist die Pflicht. Kants Erklärungen des Begriffes der Verbindlichkeit schliessen sich also in einem Kreis.

Der kategorische Imperativ kann eine Begehung, d.h. Gebot (lex praeceptiva, lex mandati) oder eine Unterlassung, d. h. Verbot (lex prohibitiva, lex vetiti) sein, je nachdem was für eine Handlung er verbindlich macht. Diese notwendige Handlung ist objektiv-notwendig, von allem Zweck abstrahiert (ausser natürlich, diese Handlung als notwendig vorzustellen), wie oben erklärt.

Der kategorische Imperativ erfüllt die zwei Voraussetzung des a priori (Allgemeinheit und Notwendigkeit) für das Handeln. Kants Ethik hat den kategorischen Imperativ als Grundnorm. Nach dieser Ethik sollte man handeln und zwar immer nur nach einer Maxime, von der man gleichzeitig wollen kann, dass sie eine strenge allgemeine Regel (darum Gesetz) wird:

“...handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde”8.

Dies ist die erste Formel des kategorischen Imperativs und drückt die geforderte Allgemeinheit des moralischen Gesetzes aus, v. a. der Maxime, die um moralisch sein zu können, allgemein gültig sein muss.

Die Wichtigkeit des kategorischen Imperativs besteht darin, dass er ein Prinzip darstellt, dass alle Leute anwenden können, um mittels ihrer Vernunft (Selbstbestimmung der Vernunft) zu entscheiden, ob ihre Handlung zur Ethik gehört oder nicht, anders gesagt, ob sie sittlich oder unsittlich handeln. Wenn die Maxime des Handelnden mit dem kategorischen Imperativ vereinbar ist, dann ist dieses Prinzip zu handeln moralisch, die Handlung eine Handlung nach Sittlichkeit. Der kategorische

Imperativ wird zur notwendigen Bedingung der moralischen Handlung gemacht und so handelt die

Person nach Sittlichkeit.

In ‘Die Kritik der praktischen Vernunft’ zeigt Kant, wie jemand beurteilen kann, ob seine Handlung sittlich gut oder böse ist. Dies geschieht letztlich durch die Überprüfung der Befolgung oder Nichtbefolgung des kategorischen Imperativs:

“Frage dich selbst, ob die Handlung, die du vorhast, wenn sie nach einem Gesetze der Natur, von der du selbst ein Teil wärest, geschehen sollte, sie du wohl, als durch deinen Willen möglich, ansehen könntest”9.

Die praktische Regel des kategorischen Imperativs sollte nicht mit der sog. Goldenen Regel verwechselt werden: “…was du nicht willst, dass man dir tu, tu niemandem an”. Die Sittlichkeit des kategorischen Imperativs kann laut Kant nicht daraus entstehen, dass der Mensch anderen nicht zufügen wird, was er selbst nicht erfahren möchte. Dies wäre zu willkürlich, d. h. der Handelnde selbst würde nach subjektiven Prinzipien eine Handlung für gut oder nicht gut erklären, je nachdem wie er subjektiv diese Handlung einschätzt. Die Sittlichkeit würde nicht mehr allgemein sein, weil jeder eine verschiedene Vorstellung haben könnte, was er von anderen angetan bekommen möchte oder nicht. Außerdem ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass diese Vorstellung (ob ich etwas mache oder nicht, weil ich die gleiche Handlung gegen mich vollzogen vermeiden möchte) aus Selbstinteresse entstehen kann.

Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen einer Maxime, die ich zum allgemeinen Gesetz machen will und einer Maxime, die zum allgemeinen Gesetz gemacht werden kann. D. h. es ist nicht einfach so, dass eine Maxime zum allgemeinen Gesetz gemacht wird weil ich es will. Mein Wille muss aus der reinen praktischen Vernunft entspringen können; er darf nicht durch Sinnlichkeit affiziert werden, muss ohne Rücksicht auf die Wirkung der Handlung geschehen. Ich kann nur meine Maxime zum allgemeinen Gesetz machen, wenn mein Wille gut ist.

Obwohl Kant selbst sagt, dass der kategorische Imperativ nur ein einziger ist (wie oben dargestellt), formuliert er den kategorischen Imperativ anders als den allgemeinen Imperativ der Pflicht:

“…handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetze werden sollte”10.

Dies ist nichts anderes als der kategorische Imperativ, der in ‘Die Kritik der praktischen Vernunft’ als

Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft dargestellt wird:

“Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne”11.

Diese erste Formel des kategorischen Imperativs oben unterschiedlich formuliert ist das erste praktische Prinzip des Willens, in dem der Grund aller praktischen Gesetzgebung in der objektiven Regel und Form der Allgemeinheit des Gesetz liegt.

Man muss also wollen können, dass die Maxime unserer Handlung ein allgemeines Gesetz wird, damit unsere Handlung sittlich wird.

Letztlich ist jede Maxime, die dem kategorischen Imperativ entgegengesetzt ist, nicht moralisch. Dies ergibt sich aus der Sittenlehre (durch den Inhalt des kategorischen Imperativs selbst): man soll nach einer Maxime handeln, die auch als allgemeines Gesetz gelten kann. Der Mensch selbst soll nach Kant dieses überprüfen: für jede Handlung muss der Mensch überprüfen, ob sie nach ihren subjektiven Prinzipien (den Grundsätzen, die jemand für sich selbst aufgebaut hat, seine Maxime) sich auch für eine allgemeine Gesetzgebung qualifiziert, ob sie also auch einem allgemeinen Gesetz entsprechen kann.

Anders formuliert: um eine Handlung in sittlich oder nicht sittlich einzuordnen, braucht man die Vernunft. Die Vernunft wird zu dieser Handlung (oder einfach zu der blossen Vorstellung einer Handlung) eine Maxime heranziehen (ein Prinzip so zu handeln ableiten) und dann überprüfen, ob diese Maxime verallgemeinert werden kann (ob diese Maxime als allgemeines Gesetz gelten kann). Diese Überprüfung ist eine Überprüfung, ob diese Maxime mit dem kategorischen Imperativ vereinbar ist.

Nun ist der kategorische Imperativ formell, weil er von allem Zweck abstrahiert im Gegensatz zu dem hypothetischen Imperativ. Er hat einen Zweck an sich ohne Rücksicht auf irgend einen anderen (materiellen) Zweck.

Kant untersucht in der Folge, ob es etwas gibt, das als Zweck an sich selbst gelten kann und ob darin dann der Grund des kategorischen Imperativs liegen würde. Dieses Etwas soll der Mensch sein.

In Bezug auf Zwecke hat alles entweder einen Preis oder eine Würde. Was einen Preis hat, kann durch

ein Äquivalent ersetzt werden, während, was eine Würde hat, nicht ersetzt werden kann, weil es wesentlich ist. Der Mensch ist das einige Wesen, das einen inneren, unbedingten und unvergleichbaren Wert hat: dies ist die Würde. Die Würde der Menschheit besteht darin, dass die Menschen fähig sind, allgemein gesetzgebend zu sein und zugleich selbst dieser Gesetzgebung unterworfen zu sein12.

Der Mensch als “Zweck an sich” ist also eine andere Formel des kategorischen Imperativs. Die Würde der Menschen ist von fundamentaler Bedeutung für Kant. Wenn die Menschen nur als Mittel ausgenutzt würden, wäre dies ein Verstoss gegen die Sittlichkeit. In“Die Grundlegung der Metaphysik der Sitten” ist diese andere Formel des kategorischen Imperativs so beschrieben:

“Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck niemals bloss als Mittel brauchest”13.

Dieses ist das zweite praktische Prinzip des Willens, in dem vorgestellt wird, dass der Mensch immer als Zweck an sich selbst betrachtet werden muss.

Der kategorische Imperativ soll den Willen bestimmen, da er ein objektives Prinzip des Willens ist, und als Grund hat, dass die vernünftigen Wesen als Zweck an sich selbst existieren.

Der Mensch soll nicht als Mittel zum Zweck ausgenutzt werden, da er (jeder einzelne) Zweck an sich selbst ist. Dieser Zweck (die Menschheit) aber, ist nicht als subjektiver Zweck zu verstehen, d. i. als Gegenstand, den man sich selbst zum Zweck macht, sondern die Menschheit soll als objektiver Zweck an sich selbst betrachtet werden14.

Objektive Zwecke sind diejenigen, die für jedes vernünftige Wesen gelten. Ihre Objektivität entspringt daraus, dass sie nicht aus der Erfahrung entstehen, sondern, a priori aus der Vernunft, deswegen gelten sie allgemein und sind notwendig.

Dieses Prinzip, dass die Menschen Zweck an sich selbst sind, ist die oberste einschränkende Bedingung der Freiheit der Handlung jedes Menschen.15 Da der Mensch frei ist, d. i. von seiner Vernunft Gebrauch machen kann, ist er das einzige Wesen, das als Zweck an sich selbst angesehen und behandelt werden muss; er ist nämlich das Subjekt des moralischen Gesetzes. Der Mensch als

vernünftiges Wesen soll Rücksicht auf andere Menschen aus genau diesem Grund nehmen und soll sie immer als Zweck an sich, niemals als Mittel behandeln.

Der Wille des Menschen wird nicht bloss dem Gesetz unterworfen, sondern er ist auch selbst Gesetzgeber:

“…die Idee des Willens jedes vernünftigen Wesens als eines allgemein gesetzgebenden Willens”. Oder anders formuliert: “…dass der Wille durch seine Maxime sich selbst zugleich als allgemein gesetzgebend betrachten könne”16.

Die vorgestellte Formel des kategorischen Imperativs ist das dritte Prinzip des Willens, in dem jeder Wille durch seine Maximen gesetzgebend ist und das Prinzip der Achtung für das allgemeine Gesetz berücksichtigt. Der Wille wird sich also selbst als allgemein gesetzgebend betrachten.

Der kategorische Imperativ ist nur eine von drei Arten (durch die drei Formel), das Prinzip der Sittlichkeit durch die Prinzipien des Willens darzustellen. Das Gesetz, das den kategorischen Imperativ enthält, ist objektiv-notwendig, d. h. es muss allgemein beachtet werden.

In Ansehung der Maximen sind die Formeln der kategorischen Imperative17:

(i) eine Form: Diese besteht aus der Allgemeinheit, in der die Maximen ausgewählt werden müssen, als ob sie wie allgemeine Naturgesetze gelten sollten;

(ii) eine Materie: Die Einschränkende Bedingung der Maxime ist der Mensch als Zweck an sich selbst, sie soll keinem anderen willkürlichen Zweck dienen;

(iii) eine vollständige Bestimmung aller Maximen: Die Maximen werden durch den autonomen Willen bestimmt, der allgemein selbstgesetzgebend ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zum Schluss ist es wichtig zu erklären, warum die Menschen dem kategorischen Imperativ gehorsam sein müssen. Das ist auch der Weg, den Kant vollzogen hat, als er fragte “Warum aber soll ich mich denn diesem Prinzip unterwerfen und zwar als vernünftiges Wesen überhaupt, mithin auch dadurch alle andere mit Vernunft begabte Wesen?”18.

Um diese Frage zu beantworten untersucht Kant die Möglichkeit überhaupt des synthetischen Satzes a priori. Sie wird vorausgesetzt für die Möglichkeit des kategorischen Imperativs. Wie Kant aber gesteht, reicht das nicht, um zu beweisen, wieso die Menschen dem Gesetz gehorchen müssen:

“Es zeigt sich hier, man muss es frei gestehen, eine Art von Zirkel, aus dem, wie es scheint, nicht heraus zu kommen ist. Wir nehmen uns in der Ordnung der wirkenden Ursachen als frei an, um uns in der Ordnung der Zwecke unter sittlichen Gesetzen zu denken, und wir denken uns nachher als diesen Gesetzen unterworfen, weil wir uns die Freiheit des Willens beigelegt haben…”19.

Der Schlüssel, um aus diesem Kreis herauszukommen, ist eben weil der Mensch neben dem Verstand durch Sinnlichkeit affiziert ist, sozusagen zu zwei Welten gehört: der Sinneswelt und der Verstandeswelt. Als der Verstandeswelt zugehörig, denken sich die Menschen frei und erkennen die Autonomie des Willens an; als zur Sinneswelt gehörig, denken sich die Menschen verpflichtet, dem moralischen Gesetz zu folgen zu Lasten ihrer Gefühle und Interessen. Deswegen weil die Menschen nicht allein durch die Vernunft beeinflusst werden, müssen sie als Verpflichtung (nicht als Spontaneität) dem kategorischen Imperativ gehorchen.

[...]


1 Kant, GMS, S. BA 37.

2 Kant, a. a. O., S. BA 38.

3 Kant, a. a. O., S. BA 39.

4 Kant, GMS, S. BA 40. Kant erklärt in ‘Die Kritik der reinen Vernunft’ (B 99) die Modalität der Urteile: apodiktisch, assertorisch oder problematisch ist. Apodiktische Urteile sind diejenigen, die als notwendig angesehen werden; assertorisch die, die als wirklich (wahr) betrachtet werden; und, die problematischen sind solche, bei denen Bejahen und Verneinen (beliebig) möglich ist.

5 Kant, GMS, S. BA 111, 112.

6 Kant, MS, S. AB 19.

7 Kant, GMS, S. BA 86.

8 Kant, GMS, S. BA 52.

9 Kant, KpV, S. A 122.

10 Kant, GMS, S. BA 52.

11 Kant, KpV, S. A 54.

12 Kant, GMS, S. BA 87.

13 Kant, a. a. O., S. BA 66,67.

14 Kant, a. a. O., S. BA 69.

15 Kant, a. a. O., S. BA 69, 70.

16 Kant, GMS, S. BA 70, 71.

17 Kant, a. a. O., S. BA 80, 81.

18 Kant, GMS, S. BA 102.

19 Kant, a. a. O., BA 104.

Ende der Leseprobe aus 11 Seiten

Details

Titel
Die Grundlegung zur Metaphysik der Sitten - Vergleich: hypothetische und kategorische Imperativ
Hochschule
Technische Universität Berlin
Note
2,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
11
Katalognummer
V109802
ISBN (eBook)
9783640079803
Dateigröße
360 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Grundlegung, Metaphysik, Sitten, Vergleich, Imperativ
Arbeit zitieren
Daiana Vasquez (Autor:in), 2004, Die Grundlegung zur Metaphysik der Sitten - Vergleich: hypothetische und kategorische Imperativ, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109802

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