Leseprobe
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Begriffsdefinitionen
2.1 Was ist die Flur?
2.2 Die Gemarkung
2.3 Die Allmende
2.4 Die Parzelle
2.5 Besitz- und Nutzungsparzellen
2.6 Abbildung zur Erläuterung der Begriffsdefinitionen
3. Flurformengruppen
4. Flurformentypen
4.1 Blockfluren
4.2 Streifenfluren
4.3 Das Gewann
5. Genese und Verbreitung von Flurformen
5.1 Einödfluren
5.1.1 Blockförmige Einödfluren
5.1.2 Streifenförmige Einödfluren
5.2 Kleinparzellierte Gemengefluren
5.2.1 Kleinblockfluren
5.2.2 Gewannfluren
5.3 Streifenförmige Gemengefluren
5.3.1 Einteilige Streifenfluren mit geringem Besitzgemenge
5.3.2 Einteilige Streifenfluren mit starkem Besitzgemenge
5.3.3 Mehrteilige Streifenfluren
6. Fazit
Literatur
Anhang
1. Einleitung
Wie die Ortsformen, so sind auch die Flurformen für den Siedlungsgeographen ein Hilfsmittel, um Einblick in die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse einer ländlichen Siedlung in früheren Zeiten, aber auch in der Gegenwart zu gewinnen. Sie sind darüber hinaus ein Faktor, der für die Landwirtschaft von großer Bedeutung ist und so auf die Siedlungsgestalt zurückwirkt. (Lienau 1995, S.75) Abbildung 1 (siehe Anhang) zeigt verschiedene physische und antropogene Einflüsse, die auf die Flurformen einwirken.
2. Begriffsdefinitionen
2.1 Was ist die Flur?
Die Flur ist die parzellierte und landwirtschaftliche Nutzfläche eines Siedlungs- und Wirtschaftsverbandes. Innerhalb einer Flur kann das Besitzparzellengefüge durch einen Flurformentyp oder durch die Kombination verschiedener Flurformentypen bestimmt sein. Genetisch ist oft die Flurform des Flurkerns in ortsnaher, relief- und bodenbegünstigter Lage von Bedeutung. (Diercke, S.217)
Unter der Flurform hingegen, versteht man die Grundrissgestaltung der Flur, bezogen auf den Verlauf der besitzrechtlichen Grenzen der Parzellen und Parzellenverbände. Unterschieden wird nach der Form (Blöcke, Streifen), Größe und Anordnung der Parzellen. (Diercke, S.217)
2.2 Die Gemarkung
Die Gemarkung umfasst die Flur, die Allmende, den Wald, die überbaute Siedlungsfläche sowie Wege, Gewässer und Ödland. Die Gemarkung ist als gesamte Wohnplatz- und Wirtschaftsfläche meist identisch mit der Fläche der Gemeinde. Durch die Gebietsreformen der 60er und 70er Jahre ist in der Bundesrepublik Deutschland diese Identität in zahllosen Fällen verlorengegangen, da die politischen Gemeinden heute in der Regel mehrere Siedlungen und damit mehrere Alt-Gemarkungen umschließen. (G. Schwarz 1989, S.221) Abbildung 2 (siehe Anhang) zeigt was alles der Gemarkung angehört.
2.3 Die Allmende
Die Allmende ist das gemeinschaftlich genutzte Land einer Gemeinde. Im Gegensatz zum individuell und intensiv genutzten Wirtschaftsland ist das Allmendeland (Weide, Wald) nur extensiv genutzt und liegt meist am Rande der Gemarkung. Im mitteleuropäischen Bereich sind Allmende nur noch in Relikten vorhanden. (Diercke, S.26)
2.4 Die Parzelle
Die Parzelle ist die kleinste vermessene Besitzeinheit, die im Grundbuch der Gemarkung (nummeriert) eingetragen ist. (Diercke, S.604) Die Grundformen sind Block- und Streifenform. Informationen und Flurkarten hierzu sind bei den zuständigen Katasterämtern und den Landesvermessungsämtern verfügbar, wobei darauf zu achten ist, dass in der Amtssprache für Parzelle der Ausdruck Flurstück verwendet wird. Hier ein Beispiel einer Flurkarte, aus dem ALK, dem Automatischen- Liegenschafts-Kataster des Vermessungsamts Ansbach:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
www.vermessungsamt-ansbach.de/ flurkart.htm
Die Flurkarte enthält die Grenzen und Nummern der Flurstücke und der Gebäude
Von einem Parzellenverband spricht man wenn Parzellen durch ihre Gleichartigkeit der Merkmale eine räumliche Gesamtheit bilden. (Diercke, S.604) Bei Parzellenverbänden die sich strukturell ähnlich sind, oder bei Verbänden und Einzelparzellen spricht man von Parzellenkomplexen. Ein Beispiel hierzu befindet sich auf Abbildung 2 (siehe Anhang). Man erkennt einen Parzellenverband, der mit „a“ gekennzeichnet ist und einen Parzellenkomplex mit der Kennzeichnung „A“.
2.5 Besitz- und Nutzungsparzellen
Auch zwischen Besitz- und Nutzungsparzellen muss unterschieden werden. Die Besitzparzelle befindet sich rechtlich im Besitz eines Betriebs, wohingegen die Nutzungsparzelle eine Parzelle mit einheitliche Nutzung darstellt. Eine Besitzparzelle, kann demnach aus mehreren Nutzungsparzellen bestehen. Auch ist darauf zu achten, dass zwei oder mehrere nebeneinanderliegende Besitzparzellen, die auf dieselbe Art landwirtschaftlich genutzt werden, augenscheinlich als eine Nutzungsparzelle erscheinen.(G. Schwarz 1989, S.221)
2.6 Abbildung zur Erläuterung der Begriffsdefinitionen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Abbildung verändert aus Uhlig/Lienau 1978, S. 28)
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