Mach Dir & anderen ein Bild vom Islam ! - Was sollen unsere Medien dürfen ?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

28 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Bedingungsanalyse

3. Gegenstandsbereich (incl. fachwissenschaftlicher Analyse)
3.1. Der Karikaturenstreit
3.2. Die Grundwerte Meinungs- & Pressefreiheit

4. Ziele des geplanten Unterrichtes

5. Politikdidaktische Perspektive

6. Methoden & Medien

7. Verlaufsplan

8. selbstkritische Reflexion

9. Quellen

Eigenständigkeitserklärung

1. Einleitung

Das Kernziel politischer Bildungsarbeit ist lt. "Darmstädter Appell" die Befähigung der Schüler zur Wahrnehmung ihrer Bürgerrolle in der Demokratie.

Dazu benötigen die Menschen einerseits Wissen über das Gesellschafts- und vor allem das politische System, die darin geltenden Regeln und die Alltagswirklichkeit von Politik mit ihren Spannungen zu den Verfassungsnormen. Andererseits sollten sie bestimmte Einstellungen und Verhaltensdispositionen haben, wie die Bereitschaft, Meinungsvielfalt und Meinungskonkurrenz in einer pluralistischen Gesellschaft auszuhalten, die Bereitschaft zur Beteiligung an der Austragung von Konflikten und die Akzeptanz von Kompromissen[1].

Um diesen Anforderungen zuzuarbeiten, sollte der Politikunterricht problemorientiert sein. Der für den Unterricht gewählte Inhalt sollte deshalb ein dringliches, aktuelles Problem beinhalten, welches Zugzwang für politische oder gesellschaftliche Akteure bedingt. Außerdem sollten die Beteiligten noch um neue Lösungswege ringen (offenes Problem) und dabei Ungewißheit über die Richtigkeit und Durchsetzbarkeit von Forderungen herrschen.[2] Im aktuellen "Karikaturenstreit" ist dies gegeben. Die Ungewißheit liegt in der Auslegung bestimmter Grundwerte.

Die Exemplarik "Karikaturenstreit" soll im Unterricht der Auseinandersetzung mit Grundwerten unserer Gesellschaft dienen und gleichzeitig die Unterrichtssequenz (U-Sequenz) dazu einleiten.

2. Bedingungsanalyse

Der Ort sei eine Berufsschule in Sachsen-Anhalt durchschnittlicher Ausstattung. Computerkabinette mit Internetanschluß sind vorhanden und sind auch für den Politikunterricht nutzbar (EDV-Kompetenz Lehrer, vorhandene Kapazität und Planbarkeit). Bücher und Gesetzestexte stehen in als Klassensätze in einer Grundausstattung zur Verfügung.

Die Klasse besteht aus Bankkaufleuten in Ausbildung im dritten Lehrjahr. Es sind zehn Männer und zwölf Frauen im Alter von 19 bis 23 Jahren. Drei von ihnen haben gute Realschulabschlüsse und 19 sind Abiturienten.

Die Stunde findet in der Zeit Anfang 2006 statt.

Die Klasse setzt sich aus hauptsächlich stark ausgeprägten, sehr unterscheidlichen und einigen schüchternen Persönlichkeiten zusammen. Das Interesse für Politik ist allenthalben vorhanden. Der Bedarf für politische Gespräche ist recht groß, da gegenüber Kunden in Banken politische Gespräche tabuisiert werden.

Gegen Ende der schulischen Bildung (3. Lehrjahr) ist bei den Schülern ein nutzbarer Bestand an "Handwerkszeug" für die Auseinandersetzung mit Politik vorhanden.

Im Laufe der Zeit hat sich dabei das Analysemuster "Wer will was von wem woraus/warum wie ?" bewährt, da es den Analyseschemata im Rechtskundeunterricht und bei der Vertragsanalyse in der Bank sehr ähnelt.

Die Kenntnisse über die aktuellen politischen Themen sind vielfältig und teils durch Parteizugehörigkeiten oder persönliche Einstellungen polarisiert.

Die Schüler sind im Bereich der reflektierten Zuschauer bis zu den interventionsfähigen Bürgern anzusiedeln[3].

Die konfessionell gebundenen / erzogenen unter ihnen haben gegenüber anderen Religionen bisher eine durchschnittlich liberale Einstellung gezeigt.

Bezüglich der aktuellen Thematik um die Mohammed-Karikaturen zeigen sich die Schüler alle stark interessiert, was auch zur Aufnahme vielseitiger Informationen führte. Leider beschränken sich die Informationen auf die durch die Medien in jüngster Zeit dargebotenen. Das Hintergrundwissen über die islamische Seite ist aus Lehrersicht bei den Schülern ungewiß vorhanden.

Der Lehrer versteht sich ebenso als interventionsfähiger Bürger mit stets aktuellem politischen Wissen und einer durchschnittlichen Ausbildung eines Berufsschullehrers mit Politik / Sozialkunde als Zweitfach. Zur Mohammed-Thematik muß auch er erst Recherchen über die islamische Seite durchführen.

Der Sozialkundeunterricht (SKU) findet mit einer Wochenstunde auf Grundlage der Rahmenrichtlinien (RRL) SKU für Berufsschulen in Sachsen-Anhalt statt. Aus ihm werden mit der geplanten Unterrichtssequenz die Themen "10. Demokratie und Parlamentarismus in der BRD" (allgemein verbindlich lt. RRL) mit dem Zeitrichtwert 20 Stunden und "Information und Meinungsbildung durch Medien" (wahlfrei lt. RRL) mit dem Zeitrichtwert acht Stunden berührt.

Die Behandlung der hier ausgewählten Gegenstandsbereiche soll in einer Unterrichtssequenz von zwei bis vier Unterrichtsstunden stattfinden.

3. Gegenstandsbereich

Die Gesellschaftsform unseres Landes heißt Demokratie. Im SKU sollen deshalb die Schüler "Chancen und Grenzen demokratischen Handelns kennenlernen und so in der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten als mündige Bürger vorbereitet und unterstützt werden"[4].

Als Gegenstandsbereiche nennen die RRL u.a. "Grundwerte der Verfassung", "Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß in der pluralistischen Gesellschaft" und "Informations- und Meinungsfreiheit". Als Lernziele nennen die RRL dabei "die Grundwerte der Verfassung als unabdingbare Voraussetzung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung begreifen", "die Bedeutung der Informations- und Meinungsfreiheit für die Demokratie erläutern", "sich mit Hilfe der Massenmedien eine eigene Meinung bilden, diese begründen und für Korrekturen der Auffassung offen sein" sowie "Grenzen der Informations- und Meinungsfreiheit nennen".

Da SKU mit authentischen bzw. aktuellen Bezügen, für die sich auch noch die Schüler interessieren, ungleich spannender ist, bietet es sich an, die Diskussion um die Karikaturen des Islam-Propheten Mohammed, deren Veröffentlichung durch europäische Medien und die auftretenden Folgen aufzugreifen.

3.1. Der Karikaturenstreit

Wer : Aufgebrachte Muslime vom einfachen Jugendlichen über Verbandsvertreter bis zum Spitzenpolitiker.

Will was und von wem : Eine Entschuldigung von "den Machern" der Mohammed-Karikaturen - stellvertretend für alle wird immer die dänisch-konservative Zeitung Jyllands-Posten genannt. Die dänische Regierung soll die Verunglimpfer (die Zeichner und Verbreiter der Karikaturen) des Islam bestrafen. Sie soll für mehr Respekt dem Islam gegenüber sorgen und vergleichbare Verunglimpfungen in Zukunft verhindern, d.h. bspw. das islamische "Bilderverbot" durchsetzen.

Warum und woraus : Der Islam-kritische dänische Kinderbuchautor Kåre Bluitgen mußte seine Erzählung "Der Koran und das Leben des Propheten Mohammed" anonym illustrieren lassen, weil sein Illustrator Rache erboster Moslems fürchtete. Allah und seinen Sendboten abzubilden, ist nach gängigen islamischen Regeln streng verboten. Die dänisch-konservative Zeitung Jyllands-Posten witterte eine Story, machte die Probe aufs Exempel und bat eine Reihe dänischer Zeichner, den Propheten zu karikieren. Zwölf sagten zu. Ihre teils stark provokanten Zeichnungen, in denen alte Klischees, wie das vom bärtigen Terroristen mit Krummsäbel, bedient wurden, oder der Prophet mit einer Bombe im Turban dargestellt wurde, kamen in die Zeitung. Erst als nach einiger Zeit die Karikaturen an islamische Organisationen lanciert wurden, begann die Eskalation. Die sich in ihren religiösen Gefühlen durch die Bilder beleidigt fühlenden Muslime verlangten eine Entschuldigung. Jyllands-Posten lehnte mit der Begründung ab, Rücksicht auf religiöse Gefühle zu fordern sei "unvereinbar mit westlicher Demokratie und Meinungsfreiheit".[5] Zudem war es nicht Ziel, religiöse Gefühle zu verletzen, sondern eine Antwort auf das Klima der Einschüchterung durch islamistische Fanatiker und die Perversion von Glauben, den gewalttätigen Fundamentalismus, zu geben.[6]

Wie : Weltweit boykottieren Muslime dänische Produkte, Fahnen und Gebäude wurden in Brand gesteckt, wütende, teils gewalttätige, teils organisierte und für politische Zwecke instrumentalisierte Proteste v.a. in arabischen Gebieten trieben Muslime auf die Straße. Protestnoten der gesamten muslimischen Welt erreichten Dänemark und die Regierungen der Länder, deren Medien ebenso die Karikaturen zeigten.

3.2. Die Grundwerte Meinungs- und Pressefreiheit

Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen verlangt für jeden Menschen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Meinungen sollen ohne Rücksicht auf Grenzen mit allen möglichen Verständigungsmitteln uneingeschränkt zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten sein.[7]

Die Meinungsfreiheit basiert bei uns heute auf Art. 5 Abs. 1 Satz 1 unseres Grundgesetzes. Sie gehört zur Verwirklichung der Geistesfreiheit, die seit der Zeit der Aufklärung zu den Leitideen einer menschenwürdig verfaßten Gesellschaft zählt. Seit dem folgte auch die Säkularisierung - die Trennung von Kirche und Staat. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und eines der vornehmsten Menschenrechte. Dieses Recht ist für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung konstituierend, weil es die ständige geistige Auseinandersetzung - das Lebenselement der Demokratie - ermöglicht.[8]

Dies gilt besonders für den politischen Bereich. Aus der Meinungsfreiheit entwickeln freiheitlich-demokratisch verfaßte Staaten das Recht der freien politischen Betätigung jedes Staatsbürgers und befördern so auch die Entwicklung politischer Parteien. Geschützt ist v.a. die Äußerung und auch die Verbreitung der Meinung. Bildung und Äußerung einer Meinung ist somit der mit Zwang oder Druck verbundenen Einflußnahme des Staates entzogen. Das Recht beinhaltet auch die Freiheit der Wahl der Informationsquellen, sofern sie allgemein zugängliche Quellen sind.[9]

In der Unterscheidung der Menschenrechte in Abwehr-/Freiheitsrechte, Mitwirkungsrechte und soziale Grundrechte umfaßt Meinungsfreiheit also zwei Kategorien. Einerseits wird die Freiheit der Meinung und deren Äußerung vor jedem und dem Staat geschützt und andererseits soll mit ihr in Demokratien die Mitwirkung der Bürger am Politischen Prozess (Parteien) ermöglicht werden[10].

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Meinungen sind durch die subjektive Einstellung des sich Äußernden zum Gegenstand der Äußerung gekennzeichnet. Sie enthalten sein Urteil über Sachverhalte, Ideen oder Personen. Der Schutz dieses Grundrechtes besteht unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird. Der Schutz bezieht sich auf Inhalt und Form der Äußerung. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist. Geschützt ist auch die Wahl von Ort und Zeit der Äußerung. Wer seine Meinung äußert, hat ferner das Recht, dafür auch diejenigen Umstände zu wählen, von denen er sich die größte Verbreitung oder die stärkste Wirkung seiner Meinungskundgabe verspricht.[11]

Grenzen der Meinungsfreiheit. Meinungen dürfen keine Tatsachenbehauptungen/-äußerungen sein. Letztere dürfen jedoch in der Meinungsäußerung enthalten sein, wenn sie zum Verständnis notwendig sind und nicht die Hauptaussage bilden. Unrichtige Informationen sind nicht schützenswert. Der Schutz der Äußerung endet, wenn zur Meinungsbildung nichts mehr beigetragen werden kann.[12]

Art. 5 Abs. 2 beschränkt die Meinungsfreiheit durch gültige allgemeine andere Gesetze unseres Landes und das Recht der persönlichen Ehre. Die Einschränkungen durch Gesetze dient dem Schutz von Rechtsgütern, die der Meinungsfreiheit gegenüber Vorrang haben, wie z.B. Leben, Freiheit, Gesundheit, Jugendschutz aber auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sowie die Staatssicherheit. In Bezug auf die beiden letzten Rechtsgüter dürfen Meinungsäußerungen nur beschränkt werden, wenn die Allgemeinheit oder die Demokratie gefährdet ist. Der Jugendschutz umfaßt und verbietet die Verbreitung jugendgefährdender Schriften, d.h. Anreize zu Unzucht, Verrohung, Gewalttätigkeit, Verbrechen, Rassenhaß und Krieg. Ehrverletzungen durch bspw. üble Nachrede oder Beleidigung sind keine geschützten Meinungen, da sie das Recht auf Achtung der Person als Teil des höheren Rechtsgutes der Menschenwürde verletzen.[13]

Art. 5 Abs. 1 Satz 2 & 3 GG garantieren die sogenannte Pressefreiheit, unter der heute allgemein die Freiheit der Berichterstattung und Informationsbeschaffung der Medien zusammengefaßt wird. Nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte oder beschränkte Medien (Freiheit von Zensur) sind ein Wesenselement des freiheitlichen Staates. Das demokratische Staatswesen lebt von der Vielfalt der Meinungen[14]. Die Kontrollfunktion der Presse/Medien darf nicht unterschätzt werden. So ist in den letzten 50 Jahren der BRD die Aufklärungs- und Aufdeckungskompetenz der Medien durchaus den Zwangsmitteln der Staatsanwaltschaft überlegen[15]. Zudem ist die Fortpflanzung der Demokratie, also das Demokratie-Lernen ebenso Aufgabe der Publizistik.[16]

Die Pressefreiheit umfaßt das Recht, die Öffentlichkeit über bekannt werdende Tatsachen zu unterrichten. Zudem schützt sie das Redaktionsgeheimnis, da die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit notwendige Bedingung einer freien Presse ist. Verbreitete Meinungen müssen als solche erkennbar sein. Ausnahmen von der Pressefreiheit sind bspw. die Intimsphäre und militärische Geheimnisse. Das Recht beinhaltet aber auch die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung. Behauptungen sind so weit wie möglich auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Unwahrheiten dürfen nicht durch Fahrlässigkeit oder Leichtsinn Verbreitung finden. Bewußte Entstellungen von Informationen oder deren Unterschlagen dürfen nicht vorkommen. Weiterhin hat der Staat für die Pressefreiheit zu sorgen, in dem er die Bildung von Meinungsmonopolen, wie durch die kürzlich vom Springer-Verlag geplante Übernahme des Fernsehsenders Pro7, verhindert.[17] Ansonsten gelten die gleichen Grenzen wie für die Meinungsfreiheit.

Die Pressefreiheit und damit auch die Meinungsfreiheit entwickelte und bewährte sich für die Demokratie und damit für das friedliche Zusammenleben der Menschen in Europa seit dem 17. Jahrhundert.[18]

Trotz der enormen Bedeutung der Medien für die Demokratie treten in ihnen häufig Mängel auf, die bei der Nutzung stets beachtet werden müssen : Verzerrung durch Vereinfachung, Suggestivität, Übertreibung, Recherchefehler, schwindende Journalistenkompetenz, Vermischung von Politik mit "Klatsch & Tratsch", Problempersonalisierung, Ablenkung durch reißerische Darstellungen und optische Leckerbissen, unreflektierte Übernahme von Zeitgeisterscheinungen (Sprache "trandy", "stylish"; Optik usw.), Deprofessionalisierung[19].

Religionsfreiheit. Art. 4 GG garantiert in Deutschland die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, eine ungestörte Religionsausübung sowie das Recht auf Kriegsdienstverweigerung.

Durch diesen und andere Artikel hat der Staat gegenüber seinen Bürgern eine weltanschaulich-religiöse Neutralität zu wahren. Ab dem 14. Lebensjahr darf jeder selber entscheiden, ob und woran er glaubt. D.h. das Recht gewährleistet jedem einzelnen eine Lebensform individueller Überzeugung ohne Rücksicht, ob es sich dabei um ein religiöses Bekenntnis oder eine religionsfeindliche oder religionsfreie Weltanschauung handelt. Implizit ist auch die Werbung für eigene Überzeugungen und die Abwerbung von einem anderen Glauben. Gewissensentscheidungen nach den sittlichen Kategorien "Gut" & "Böse" müssen jedem ohne Beeinflussung durch eine andere bestimmte Religion oder Weltanschauung als seine eigene möglich sein.

Hinzu tritt die Bekenntnisfreiheit, nach der jeder einzelne seinen Glauben, sein Gewissen und seine Weltanschauung öffentlich vertreten oder verschweigen darf und auch von niemandem zu einem davon gezwungen werden darf.

Letztlich darf jeder das, was er glaubt, auch frei ausleben, so lange diese Betätigungsfreiheit sich im Rahmen übereinstimmender sittlicher Grundanschauungen der heutigen Kulturvölker bewegt.

Die Prinzipien des Art. 4 GG gelten auch für Religionsgesellschaften.[20]

Die Beleidigung ist eine Tathandlung gegen die persönliche Ehre eines Menschen oder einer Organisation durch Kundgabe von Mißachtung mittels Worten oder Taten. Ehre kann faktisch (subjektives Ehrgefühl), normativ (objektiver Ehranspruch eines jeden) oder wie in der Rechtssprechung als Zusammenfassung aus beidem aufgefaßt werden. Letzteres berücksichtigt, daß Ehrgefühl überzogen sein kann und es einen Kernbestand von Ehre gibt, der unveräußerlich ist. Regelung in § 185 StGB.[21] Unter Beleidigung wird auch Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen nach § 166 StGB subsumiert. Danach dürfen keine Inhalte verbreitet werden, die religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse so beschimpfen, daß eine Störung des öffentlichen Friedens zu befürchten ist. Ziel der Beschimpfung können Personen oder inländische Kirchen oder andere Religionsgesellschaften oder Weltanschauungsvereinigungen sein.[22]

Bilder und Islam. Der Koran kennt kein "Bilderverbot". Jedoch befassen sich die Mohammed zugeschriebenen Taten und Worte, die Hadithe, mit der Bilderfrage.[23] "So heisst es, die Engel würden kein Haus betreten, in welchem sich Bilder oder Hunde fänden. Der Hund ist im Islam unrein; Bilder, die mit den Götzenstatuen gleichgesetzt werden, sind es ebenso. Wo Bilder sind, kann demnach nicht gebetet werden. Die Bilder, um die es hier geht, sind die von Wesen, die vom Lebensodem (ruh) bewohnt sind, also Menschen und Tieren."[24] Aus diesem Grund sind Prophetendarstellungen in der islamischen Welt sehr selten, dennoch aber vorhanden. Mittels moderner Technik werden heute auch in islamischen Ländern zunehmend Prophetendarstellungen erzeugt. "Die Priorität [des Verbotes, den Propheten abzubilden] liegt woanders: Der Götzenkult der vorislamischen Araber sollte bekämpft und durch den monotheistischen Glauben ersetzt werden. Vorbild ist dabei Abraham, der - gemäss Koran - ein wahrer Gläubiger war. Sohn eines Götzenbildners, zerstörte Abraham die von seinem Vater hergestellten Werke. Das Gleiche soll Mohammed 630 nach der Eroberung Mekkas getan haben, als er die im Stadttempel - der Kaaba - verehrten Statuen zerbrach."[25]

Dem gegenüber steht die europäische Normalität, nach der sich jeder von allem am liebsten "ein Bild macht", um Verständnis zu erlangen.

4. Ziele des geplanten Unterrichtes

Die allgemeinen Ziele des Politikunterrichtes lt. RRL wurden bereits in Abschnitt 3 genannt. Das Grobziel der U-Sequenz ist die Auseinandersetzung mit (konfligierenden) Grundwerten unserer Gesellschaft und die Erkenntnis, daß diese unter sich wandelnden Bedingungen überdacht sowie gegebenenfalls neu gegeneinander abgewogen werden müssen und daß das Grundgesetz mit den zentralen Begriffen Freiheit, Menschenwürde, Gleichheit, Sozialstaat und Rechtsstaat nur ein abstraktes Gerüst von Werten liefert[26]. Exemplarisch dient dazu der Karikaturenstreit mit den abzuwägenden Werten Meinungs-/Pressefreiheit contra Religionsfreiheit. Die Schüler sollen bewußt für sich bestimmen, wie sie diese Werte gegeneinander abwägen würden.

Die Kenntnisvermittlung über die Sachverhalte (so weit auf Grund von fehlenden oder falsch aufgenommenen Informationen nötig) und zusammenfassende kurze Darstellungen nach Analyse durch die Schüler sind die ersten Ziele. Danach sollen die Schüler die Positionen der konträren Seiten, nennen, einsehen und versuchen, sie nachzuvollziehen.

In der aufgezeigten Einzelstunde wird dies exemplarisch am Karikaturenstreit getan. Am Ende steht die Urteilsbildung (bzw. das Überdenken eines bereits vorhandenen (Vor-)Urteils) in der Sache "Karikaturenstreit" vor dem Hintergrund unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Dabei sollen die Schüler ihr Gefühl dafür verstärken, daß in einer freien und pluralistischen Gesellschaft zunächst jeder selbst über das Verhältnis und die Auslegung der Grundwerte (hier Presse-, Meinungs-, Religionsfreiheit) entscheidet, daß gleichzeitig aber auch stetig darum möglichst in öffentlicher Diskussion gerungen wird, und daß Demokratie eine Gesellschaft ist, deren Mitglieder ihre Zukunft nach bestimmten gemeinsamen Wertvorstellungen miteinander gestalten.[27]

Als methodisches Ziel der U-Sequenz erscheint das Training der Diskussionskultur und der Fertigkeiten, Informationen aus Literatur und Internet zu selektieren, zu bewerten und in die Analyse/Urteilsbildung einzubringen.

5. Politikdidaktische Perspektive

"Was erlaube ich mir ? Selbstverständlich unselbstverständlich - Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit auf dem Prüfstand." Unter diesem Thema betrachtet die U-Sequenz (2-4 Std.) die Werte Presse-/Meinungs- & Religionsfreiheit, deren Ausgestaltung nach europäischen Maßstäben für uns selbstverständlich ist, für andere Gemeinschaften jedoch nicht. Die Schüler sollen die normative Perspektive geltender Regeln (Gesetze, Konventionen sowie deren Hintergründe) und die Perspektiven von Beteiligten an existierenden Konflikten zwischen diesen Werten einnehmen, um die U-Ziele (siehe Pkt. 3 & 4) zu erreichen.

Das Thema der Einzelstunde zur Pressefreiheit soll heißen "Mach Dir und anderen ein Bild vom Islam ! - Was sollen unsere Medien dürfen ?" In der Unterrichtsstunde sollen die Schüler im Karikaturenstreit die zwei Perspektiven der Muslime und der europäischen Medien unterscheiden, gegenüberstellen und die Konflikte konkretisieren. Danach sollen sie entscheiden, wie weit die Freiheiten unserer Gesellschaft angesichts Immigration, Tradition, internationaler Außenwirkung, deutscher/europäischer Geschichte, mangelnden gegenseitigen Wissens übereinander usw. gehen dürfen und wie weit sie die Schüler selbst aus ihrer Sicht beanspruchen würden, um sich bzw. einem anderen einen Eindruck vom Islam zu vermitteln[28].

6. Methoden & Medien

Methoden, Arbeitstechniken und Medien müssen mit den Unterrichtszielen, den zu erschließenden Inhalten und den Lernvoraussetzungen der Schüler harmonieren.[29]

In der geplanten U-Stunde soll die Methode der Fallanalyse angewandt werden. Als Arbeitstechniken erscheinen Textanalyse und Diskussion oder Debatte. Die dazu genutzten Medien sind Textkopien, Grundgesetz (Buch), Overheadprojektor (OHP) und Tafel.

7. Verlaufsplan

U-Sequenz : In der U-Sequenz sollen exemplarisch die Werte Meinungs-/Presse- und Religionsfreiheit behandelt werden.

Die hier gezeigte Einzelstunde leitet in die U-Sequenz ein. In der Folgestunde wird wenn nötig das Thema der vorhergehenden Stunde beendet oder gleich zum Wert Religionsfreiheit übergegangen. Die Letzte Stunde der U-Sequenz soll der Verallgemeinerung und Grundsatzdiskussion/-debatte über das Wertegerüst unseres Grundgesetzes dienen. Die Schüler sollen erkennen, daß Werte eine Geschichte haben, daß sie notwendig und verteidigenswert aber auch positiv oder negativ änderbar sind.

U-Stunde :

Einstieg :

Die U-Stunde beginnt mit Begrüßung, Anwesenheitskontrolle und der Frage, ob akute Probleme anstehen.

Zeit : ca. 2 Min.

Erarbeitungsphase :

Zur Motivation zeigt der Lehrer folgende Karikatur über OHP oder Beamer.

Material 1 :

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle : Volksstimme, "Meinung und Debatte", Do. 02. Feb. 2006

Einiges Lächeln sollte die mindeste Reaktion sein. Die Schüler wissen aus der unumgehbaren Medienpräsenz, worum es geht. Damit sollte auch der Einstieg in die Fallanalyse gelingen.

Der Lehrer fragt : "Worum geht es ?", und bittet um schlagwortartige Antworten. Das Thema soll aus der Außenperspektive umrissen werden.

Die Antworten sollten schnell zum Karikaturenstreit und dem dahinter steckenden Wert der Presse-/Meinungsfreiheit führen.

Der Lehrer nennt nun die Themen der U-Sequenz "Was erlaube ich mir ? Selbstverständlich unselbstverständlich - Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit auf dem Prüfstand." und das der aktuellen Stunde : "Mach Dir und anderen ein Bild vom Islam ! - Was sollen unsere Medien dürfen ?" Da Thema bleibt als Tafelanschrieb oder OH-Projektion bestehen.

Zeit : ca. 7 Min.

Nun wird der folgende Text verteilt und gelesen. Die vom Lehrer genannte Aufgabe dazu ist, im Anschluß die Textanalyse im Unterrichtsgespräch an Hand des bekannten Fragemusters "Wer will was von wem woraus/warum wie ?" durchzuführen. Der Lehrer bitte, die drei Fragen zu Beginn des Textes "im Hinterkopf" zu behalten.

Zeit : Anleitung und Lesen ca. 7 Min.

Material 2 :

Mittwoch, 02.11.2005

Dänemark: Karikatur des Propheten Mohammad - Provokation als Strategie. VON HANNES GAMILLSCHEG

"Generelle und äußerst diskriminierende Tendenz gegen Muslime" werden immer deutlicher zur Schau getragen

War es die Lust am Provozieren? Ein wichtiger Beitrag zur Meinungsfreiheit? Ein leicht durchschaubarer Versuch, wieder mal alle Muslime pauschal als "rückständig" abzustempeln? Jyllands-Posten, Dänemarks auflagenstärkste Zeitung und ein Sprachrohr des national-konservativen Lagers, ließ eine Reihe von Karikaturisten den Propheten Mohammed zeichnen, um zu sehen, wie die rund 170 000 in Dänemark lebenden Moslems reagieren würden. Jetzt ist aus dem Lausbubenstreich eine Staatsaffäre geworden. Die Botschafter aus elf Ländern von der Türkei bis Iran, von Indonesien bis Ägypten und Bosnien-Herzegowina haben in einem Brief an den dänischen Premier Anders Fogh Rasmussen gegen die Verunglimpfung des Islam geklagt.

Begonnen hatte es mit einem Kinderbuch. Der als Islam-kritisch bekannte Autor Kåre Bluitgen musste seine Erzählung Der Koran und das Leben des Propheten Mohammed anonym illustrieren lassen, da sein Zeichner die Rache erboster Moslems fürchtete. Allah und seinen Sendboten abzubilden, ist nach islamischen Regeln streng verboten.

"Die alten Klischees vom bärtigen Terroristen mit Krummsäbel"

"Selbstzensur", schalt Jyllands-Posten und sah eine Tendenz. Hatte nicht auch ein Komiker bekannt, er wage nicht, in seinen Shows "den Islam anzupissen"? Hatte nicht ein Kunstmuseum ein Kunstwerk aus Angst vor muslimischen Reaktionen entfernt? Jyllands-Posten machte die Probe aufs Exempel und lud eine Reihe dänischer Zeichner ein, den Propheten zu karikieren. Zwölf sagten zu, und die Zeitung druckte ihre Einfälle, in denen teils die alten Klischees vom bärtigen Terroristen mit Krummsäbel und vermummten Frauen bedient wurden, teils selbstironisch Jyllands-Postens "PR-Gag" und die angebliche Angst der Zeichner auf die Schippe genommen wurden.

Dann geschah zunächst einmal gar nichts. Die meisten dänischen Moslems sind Moslems wie die Dänen Christen: nicht so, dass es weh tut. Viele lesen keine Zeitungen und wenn, dann kaum Jyllands-Posten. Gemäßigte Moslems klärten auf, dass die Zeichner nichts zu befürchten hätten. Nur ein verwirrter 17-Jähriger sandte der Redaktion eine "Todesdrohung".

Doch als Jyllands-Posten bei islamischen Organisationen nachzufragen begann, kamen die erhofften Reaktionen, die endlich die Schlagzeile: "Moslems fordern Entschuldigung" rechtfertigten und die vorbereitete Antwort: "Nicht im Traum", erwiderte Chefredakteur Carsten Juste. Rücksicht auf religiöse Gefühle zu fordern, sei "unvereinbar mit westlicher Demokratie und Meinungsfreiheit", schrieb die Gazette. "Hohn, Spott und lächerlich gemacht zu werden": darin müsse man sich finden.

Da wurde der Ton schärfer. 3000 aufgebrachte Moslems demonstrierten in Kopenhagen gegen die Zeitung, immer noch friedlich und demokratisch. Als der dänische Künstler-Provo Jens-Jørgen Thorsen in den siebziger Jahren das Sexleben des Jesus Christus verfilmen wollte, waren die Reaktionen genauso. [...]" Quelle : islam.de, 02. Nov. 2005, download von http://islam.de/4067.php am 02. Feb. 2006

Zeit : Von hier ab steht der Rest der U-Stunde und gegebenenfalls ein Teil der kommenden zur Verfügung.

Bei der Analyse soll v.a. die Position der Muslime deutlich werden.

Dann setzt der Lehrer die Diskussion wenn nötig mit den Fragen "Was geschah dann noch ? "Welche Position nehmen wir ein ?" fort. Erwartet wird jedoch, daß die Schüler die Antworten auf diese Fragen bereits bei der Textanalyse mit einflechten wollen und werden. Passiert dies, muß auf die Trennung der Argumente geachtet werden. Zur Übersicht werden die Argumente dann tabellarisch an der Tafel sortiert gesammelt.

Wird wider erwarten die europäische Position nicht deutlich, wird sie an dieser Stelle durch einen weiteren Textauszug gezeigt und wie vor analysiert :

Material 3 :

© DIE ZEIT 09.02.2006 Nr.7

"Verteidigung der Freiheit - Der Islam und wir: Die Gläubigen achten, den Scharfmachern widerstehen" von Giovanni di Lorenzo

[...] Schon schwebt das böse Wort vom Zusammenstoß der Kulturen über allen Interpretationsversuchen, aber man möchte ihn ums Verrecken nicht diagnostizieren. Noch ist im Westen allenthalben das Bemühen zu erkennen, diese Deutung zu widerlegen und den Brand zu löschen, der inzwischen selbst die entlegensten Regionen erreicht. Wenn es aber der Zusammenstoß der Kulturen nicht ist – was ist es dann?

Nein, diesmal greifen die üblichen Beschwichtigungen nicht. So kann nicht entschuldigend angeführt werden, die Medien hätten die Wirklichkeit, vor der sie warnen, selbst inszeniert. Auslöser war zwar Dänemarks auflagenstärkste Zeitung Jyllands-Posten, die entgegen einem dankbar verbreiteten Gerücht keinesfalls rechtsradikal gesinnt ist, sondern konservativ. Es ist ihr allerdings ein Hang zu Kampagnen und Provokationen eigen, der bei hiesigen Qualitätszeitungen nicht sehr verbreitet ist – und auch nicht wünschenswert wäre. Die Karikaturen waren eine Antwort auf ein in Dänemark spürbares Klima der Einschüchterung; denn aus Angst vor Fanatikern hatte sich für ein Kinderbuch über das Leben Mohammeds kein einziger Illustrator gefunden. Und sie hatten, auch das wird kaum erwähnt, nicht Mohammed oder den muslimischen Glauben zum Ziel, sondern die Perversion von Glauben – den gewalttätigen Fundamentalismus. Die Verbreitung in der arabischen Welt besorgten aber nicht die Journalisten, sondern in Dänemark ansässige Imame, womöglich aufgebracht wegen der rabiaten Ausländergesetze im Lande. Sie zeigten sogar noch Karikaturen herum, die der Jyllands-Posten gar nicht veröffentlicht hatte. [...] Quelle : DIE ZEIT, Nr. 7, 09. Feb. 2006, S. 1

Bearbeitungs- / Diskussionsphase :

Nun wird die Wertediskussion um die drei Einstiegsfragen des ersten Textes geführt. Hintergrundbild bleibt das Thema der Stunde "Mach Dir und anderen ein Bild vom Islam ! - Was sollen unsere Medien dürfen ?"

Die Schüler sollen gemeinsam ihre Vorstellung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vertiefen und ihre Eigenschaften (Grundwerte) identifizieren.

An geeigneter Stelle werden die Gesetzestexte Artikel 4 und 5 Grundgesetz durch Schüler vorgelesen.

Entweder entstehen Pole in der Diskussion, dann kann debattiert werden. Oder die Klasse ist sich grundsätzlich einig, so daß der Lehrer die Abwägung der Argumente anreizen muß, um zur Beantwortung der Themenfrage zu gelangen.

Der Lehrer verhindert als Moderator das Abgleiten in kleinteilige Argumentation und das Abgleiten vom Weg zur Beantwortung der drei Fragen (s.o.).

8. Selbstkritische Reflexion

Der Karikaturenstreit hat in Deutschland einen Problembereich auf die öffentliche Tagesordnung geholt, der zu lange (Jahrzehnte) möglichst unangetastet belassen wurde. Der Gesprächs- und Aushandlungsbedarf über Themen, wie bspw. die Ausländerintegration, die Koexistenz von (bisher) inkompatiblen Religionen, das Aufeinandertreffen von Kulturen mit unterschiedlichen und teils entgegengesetzten Werten in unserer Gesellschaft, ist enorm. Lehrer werden nicht vermeiden können, mit diesen Themen insbesondere im und auch außerhalb des SKU konfrontiert zu werden.

Leider tritt dadurch eine zweite Wertediskussion - nämlich die um den immer stärker beklagten Werteverfall gerade bei jüngeren Menschen in unserer Gesellschaft - in den Hintergrund. Manch Gesellschaftskritiker beschreibt die Situation der unter Dreißigjährigen heute in Bezug auf Werte schon als haltlos.

Angesichts dieser Problemlagen und Vorwürfe ist es für den SKU in Berufsschulklassen sinnvoll, dem Gesprächsbedarf Vorrang zu gewähren und Kenntnisvermittlung vorerst nur bei auftretenden Wissenslücken einzuflechten (Lehreraufgabe).

Der schwierigste Teil dabei dürfte das Herbeiführen geordneter Diskussionen / Debatten in der viel zu knappen Zeit (eine Wochenstunde SKU) sein, da die Problemfelder riesige Ausmaße haben.

Die geplante U-Sequenz / U-Stunde wird aus meiner Sicht dank der Thematik und der gewährten Diskussionsfreiheit, in der der Lehrer "nur" die Moderatorenfunktion übernimmt, gut funktionieren. Vorbehalte, wie die Angst, bei Berühren der Ausländerthematik in die "Rechte Ecke" abgeschoben zu werden, schwinden allseits und die Erkenntnis, daß Schweigen keine Probleme löst, setzt sich auch hier durch. Zudem hat sich meine Berufsschulklasse während meiner Ausbildungszeit zum Bankkaufmann inhaltlich, technisch und didaktisch Unterricht wie oben dargestellt gewünscht, jedoch leider nur solchen bekommen, in dem der Gesetzestext der Aufhänger war und die Frage "Was meinen Sie dazu ?" zeitfüllend sein sollte.

9. Quellen

Internet :

"Darmstädter Appell"- Aufruf zur Reform der Politischen Bildung in der Schule, Zusammenfassung Universität Rostock, download von http://www.wiwi.uni-rostock.de/~polreg/Politische_Bildung.htm, am 14. Jan. 2006

dejure.org : "StGB besonderer Teil", download von http://dejure.org/gesetze/StGB/166.html, am 24. März 2006

Gamillscheg, Hannes : "Karikatur des Propheten Mohammad - Provokation als Strategie.", veröffentlicht über "islam.de", download von http://islam.de/4067.php, am 25. März 2006

Jurawelt : "Beleidigung", download von http://www.jurawelt.com/download/studentenwelt/skripten/beleidigung.pdf#search='beleidigung%20ist%20jura', am 24. März 2006

Naef, Prof. Silvia : "Der Prophet und seine Bilder", download von http://davo.uni-mainz.de/info/060216.htm, am 08. März 2006

Urteil des BVerfGE 93, 266 (289) "Soldaten sind Mörder", veröffentlicht in : "Juristisches Internetprojekt Saarbrücken", "Kurzdefinitionen zu den Grundrechten - Artikel 5 GG - Meinungsfreiheit", download von http://www.jura.uni-sb.de/CJFA/material/D%D6ffR/staatsr_01/gr_frameset_pro.html, am 22. März 2006

Gedruckte Quellen :

Art. 19 "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen", in "Demokratie-Theorien - von der Antike bis zur Gegenwart", Massing, Peter / Breit, Gotthard (Hrsg.), Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 2003

Breit, Gotthard & Weißeno Georg : "Planung des Politikunterrichts - Eine Einführung", Schwalbach/Ts., 2003

Breit, Gotthard : "Grundwerte im Politikunterricht" Breit, in Gotthard & Schiele, Siegfried (Hrsg.) : "Werte in der politischen Bildung", Schwalbach/Ts., 2000

Di Lorenzo, Giovanni : "Verteidigung der Freiheit", in DIE ZEIT, Nr. 7, 09. Feb. 2006

DIE ZEIT, Nr. 7, 09. Feb. 2006

Gagel, Walter : "Situations- und Problemorientierung : Gesichtspunkte der Auswahl und Strukturierung von Lerninhalten", in Gagel, Walter / Menne, Dieter (Hrsg.) : "Politikunterricht. Handbuch zu den Richtlinien NRW", Opladen, 1988

Geibel, Karl : "Demokratie-Lernen als Aufgabe der Publizistik", in Breit, Gotthard & Schiele, Siegfried (Hrsg.) : "Demokratie-Lernen als Aufgabe der politischen Bildung", Bonn, 2002

Hesselberger, Dieter : "Das Grundgesetz - Kommentar für die politische Bildung", Sonderausgabe für die Landeszentralen für politische Bildung, Neuwied, 1999

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt (Hrsg.) : "Aufgaben und Stellung des Faches Sozialkunde in der Berufsschule", in "Rahmenrichtlinien Sozialkunde Berufsschule", Druckerei Garloff Magdeburg

Speth, Rudolf & Klein, Ansgar : "Demokratische Grundwerte in der pluralisierten Gesellschaft.", in : Breit, Gotthard & Schiele, Siegfried (Hrsg.) : "Demokratie-Lernen als Aufgabe der politischen Bildung", Bonn, 2002

Volksstimme, "Meinung und Debatte", 02. Feb. 2006

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Eigenständigkeitserklärung

Ich Ulf Hamann, Student an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Matrikel 164.838 erkläre, daß ich die Hausarbeit :

"Mach Dir und anderen ein Bild vom Islam ! - Was sollen unsere Medien dürfen ?"

für das Hauptseminar : "Unterrichtsplanung", von Dr. D. Fricke, an der O.-v.-Guericke-Universität Magdeburg, WS 0506

mit dem Datum 10. April 2006 ohne fremde Hilfe und ohne Verwendung anderer als der angegebenen Quellen/Hilfsmittel verfaßt habe.

Magdeburg am 10. April 2006

Ulf Hamann

[...]


[1] vgl.: "Darmstädter Appell"- Aufruf zur Reform der Politischen Bildung in der Schule, Zusammenfassung Universität Rostock, URL im Quellenverzeichnis

[2] vgl.: Gagel, Walter : "Situations- und Problemorientierung : Gesichtspunkte der Auswahl und Strukturierung von Lerninhalten", in Gagel, Walter / Menne, Dieter (Hrsg.) : "Politikunterricht. Handbuch zu den Richtlinien NRW", Opladen, 1988, S. 39-51

[3] vgl.: Breit, Gotthard & Weißeno Georg : "Bürgerrollen und -leitbilder als Ziele des Politikunterrichts", in : "Planung des Politikunterrichts - Eine Einführung", Schwalbach/Ts., 2003, S. 51ff

[4] Zitat : Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt (Hrsg.) : "Aufgaben und Stellung des Faches Sozialkunde in der Berufsschule", in "Rahmenrichtlinien Sozialkunde Berufsschule", Druckerei Garloff Magdeburg, S. 6

[5] vgl.: Gamillscheg, Hannes : "Karikatur des Propheten Mohammad - Provokation als Strategie.", veröffentlicht über "islam.de", URL im Quellenverzeichnis

[6] vgl.: Di Lorenzo, Giovanni : "Verteidigung der Freiheit", in DIE ZEIT, Nr. 7, 09. Feb. 2006, S. 1

[7] vgl.: Art. 19 "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen", in "Demokratie-Theorien - von der Antike bis zur Gegenwart", Massing, Peter / Breit, Gotthard (Hrsg.), Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 2003, S. 318ff

[8] vgl.: Hesselberger, Dieter : "Das Grundgesetz - Kommentar für die politische Bildung", Neuwied, 1999, S. 92

[9] vgl.: Hesselberger : ebd., S.92-93

[10] vgl.: Breit, Gotthard : "Die Bedeutung der Grundwerte für die staatliche Ordnung", in Breit, Gotthard & Schiele, Siegfried (Hrsg.) : "Werte in der politischen Bildung", Schwalbach/Ts., 2000, S. 227

[11] vgl.: Urteil des BVerfGE 93, 266 (289) "Soldaten sind Mörder", veröffentlicht in : "Juristisches Internetprojekt Saarbrücken", "Kurzdefinitionen zu den Grundrechten - Artikel 5 GG - Meinungsfreiheit", URL im Quellenverzeichnis

[12] vgl.: Hesselberger : ebd., S. 92

[13] vgl.: Hesselberger, ebd., S. 99-100

[14] vgl.: Hesselberger, ebd., S. 93-94

[15] Die enorme Wirkung des Mittels der Publizität fundierter Recherchen schlägt sich in allbekannten Beispielen, wie der "Spiegel-Affäre", der "Barschel-Affäre" und den aufgedeckten Parteispendenskandalen, nieder.

[16] vgl.: Geibel, Karl : "Demokratie-Lernen als Aufgabe der Publizistik", in Breit, Gotthard & Schiele, Siegfried (Hrsg.) : "Demokratie-Lernen als Aufgabe der politischen Bildung", Bonn, 2002, S. 191-192

[17] vgl.: Hesselberger, ebd., S. 93-94

[18] vgl.: Geibel, Karl : "Demokratie-Lernen als Aufgabe der Publizistik", ebd., S. 189

[19] vgl.: Geibel, Karl : "Demokratie-Lernen als Aufgabe der Publizistik ", ebd., S. 194f

[20] vgl.: Hesselberger, ebd., S. 87-89

[21] vgl.: Jurawelt : "Beleidigung", URL im Quellenverzeichnis

[22] vgl.: dejure.org : "StGB besonderer Teil", URL im Quellenverzeichnis

[23] vgl.: Naef, Prof. Silvia : "Der Prophet und seine Bilder", URL im Quellenverzeichnis

[24] Zitat : Naef, ebd., dritter Absatz

[25] Zitat : Naef, ebd., zweiter Absatz

[26] vgl.: Speth, Rudolf & Klein, Ansgar : "Demokratische Grundwerte in der pluralisierten Gesellschaft.", in : Breit, Gotthard & Schiele, Siegfried (Hrsg.) : "Demokratie-Lernen als Aufgabe der politischen Bildung", Bonn, 2002, S. 45-48

[27] vgl.: Breit, Gotthard : "Grundwerte im Politikunterricht", in Breit, Gotthard & Schiele, Siegfried (Hrsg.) : "Werte in der politischen Bildung", Schwalbach/Ts., 2000, S. 226-227

[28] An dieser Stelle treffen sich Perspektive und Ziel der U-Sequenz.

[29] vgl.: Breit, Gotthard & Weißeno Georg : "5. Modul: Methoden und Medien", in : Planung des Politikunterrichts - Eine Einführung, Schwalbach/Ts., 2003, S. 68ff

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Mach Dir & anderen ein Bild vom Islam ! - Was sollen unsere Medien dürfen ?
Hochschule
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Veranstaltung
Fachdidaktik Sozialkunde - Unterrichtsplanung
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
28
Katalognummer
V110189
ISBN (eBook)
9783640083657
Dateigröße
661 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Unterrichtseinheit beschäftigt sich mit dem Karrikaturenstreit Anfang 2006, der mit dem Abdruck einiger Karrikaturen von Mohammed begann. Incl. fachwissenschaftlicher Analyse (Religions-, Pressefreiheit, islamisches "Bilderverbot".)
Schlagworte
Mach, Bild, Islam, Medien, Fachdidaktik, Sozialkunde, Unterrichtsplanung
Arbeit zitieren
Ulf Hamann (Autor:in), 2006, Mach Dir & anderen ein Bild vom Islam ! - Was sollen unsere Medien dürfen ?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110189

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