Auswirkungen von IAS auf das Controlling


Studienarbeit, 2002

31 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltverzeichnis

Anhangverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 „Going global“ - Die Unternehmung stellt sich den Blicken neuer Märkte

2 Zunehmende Bedeutung der internationalen Rechnungslegung
2.1 Wegweisende Einflussfaktoren
2.2 Wesentliche Unterschiede zwischen HGB und IAS

3 Auswirkungen einer Umstellung auf IAS auf das Controlling
3.1 Eignung der IAS zur Unternehmenssteuerung.
3.2 Reform des konventionellen Rechnungswesens
3.2.1 Harmonisierung von internem und externem Rechnungswesen
3.2.1.1 Vom Zwei- zum Einkreissystem
3.2.1.2 Umstellung auf „Biltrolling“
3.2.1.3 Wandel der Kennzahlen
3.2.2 Umdenken der Mitarbeiter
3.3 Relevante Erweiterungen des Aufgabenbereiches
3.3.1 Pflicht zur Aufstellung einer Segmentberichterstattung
3.3.2 Pflicht zur Aufstellung einer Kapitalflussrechnung

4 Abschließende Beurteilung einer Umstellung auf IAS
4.1 Allzweckwaffe IAS?
4.2 Prognose

Anhang

Literaturverzeichnis

Anhangverzeichnis

Abb. 1: Anforderungskatalog an eine steuerungsorientierte Kontrollrechnung

Abb. 2: Übereinstimmung des Anforderungskatalogs für eine steuerungsorientierte Kontrollrechnung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen des IASC

Abb. 3: Vereinheitlichungsbereich „intern = extern“

Abb. 4: Grundstruktur einer Kapitalflussrechnung

Abb. 5: Möglichkeiten der Konzernrechnungslegung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 „Going global“ – Die Unternehmung stellt sich den Blicken neuer Märkte

In der jüngeren Vergangenheit zeichnete sich in Deutschland eine interessante Entwicklung ab: Im Zuge der Globalisierung legten Unternehmen ihr Augenmerk verstärkt darauf, internationale Märkte zu erschließen und sich dort nachhaltig möglichst günstig zu positionieren. Man sah den grenzenlosen Handel als Chance, den Gewinn aus operativem Geschäft weiter zu steigern, und man versuchte vorhandene Marktpotentiale optimal für sich zu nutzen. Das interne Rechnungswesen in Form der Kostenrechnung hatte dabei die Aufgabe, die Rentabilität der ausgeweiteten Tätigkeiten zu überprüfen. Oberstes Ziel der Unternehmung war der Ausweis eines möglichst hohen Betriebsergebnisses am Ende einer Periode.

Aufgrund der zunehmenden Orientierung an den internationalen Märkten stießen die Unternehmen gleichzeitig auf veränderte Anforderungen im Bereich des externen Rechnungswesens – sie sahen sich plötzlich neuen Denkweisen bezüglich der Darstellung des Unternehmenserfolgs gegenübergestellt. Vorherrschend war nicht mehr die in Deutschland vertretene Auffassung der vorsichtigen Gewinnermittlung mit dem Ziel, eine verkraftbare Besteuerung zu erreichen und Substanz im Unternehmen zurückzubehalten. In anderen Staaten galt vorrangig die Abbildung des tatsächlichen Unternehmenswertes, die Prinzipien des „true and fair view“ und der „fair presentation“ standen dort im Mittelpunkt.

Im folgenden werden die Gründe aufgezeigt, welche dazu führen, dass sich deutsche Unternehmen verstärkt diesen veränderten Gegebenheiten widmen müssen. Eine Möglichkeit, den neuen Anforderungen zu begegnen, ist die Umstellung der externen Rechnungslegung auf die International Accounting Standards. Die Arbeit zeigt Unterschiede zur konventionellen Rechnungslegung nach den Regelungen des HGB auf und beurteilt danach eine Umstellung auf IAS unter dem Gesichtspunkt ihrer Auswirkungen auf das Controlling. Abschließend wird unter Berücksichtigung der aufgezeigten Vor- und Nachteile die Entwicklung im Bereich der Rechnungslegung in Deutschland prognostiziert.

2 Zunehmende Bedeutung der internationalen Rechnungslegung

2.1 Wegweisende Einflussfaktoren

„Die Internationalisierung der Geschäftsbeziehungen betrifft mehr und mehr auch die Investitionstätigkeit, die Unternehmensfinanzierung und darüber hinaus auch das Eingehen von Beteiligungen, das Bilden strategischer Allianzen oder sogar die Übernahme ganzer Unternehmen.“[1] Den dadurch bedingten erhöhten Kapitalbedarf versuchen viele Unternehmen durch forcierte Tätigkeiten auf den ausländischen Kapitalmärkten zu decken. Dadurch sehen sie sich dem auf internationaler Ebene vorherrschenden Shareholder Value-Ansatz gegenübergestellt. „Die Öffnung der Unternehmen gegenüber den Kapitalmärkten verlangt eine stärkere Beachtung der Anteilseigner, ihrer Informationsinteressen und ihrer Ziele.“[2] Der Marktwert des Eigenkapitals als Erfolgsziel tritt in den Vordergrund. „Die Wirkung des Jahresabschlusses auf die Kapitalmarktteilnehmer ist von den Unternehmungen zu berücksichtigen, zudem wollen sie deren Verhalten beeinflussen. Diese Entwicklung verstärkt die Bedeutung der Informationsfunktion des Jahresabschlusses.“[3] Eine Rechnungslegung nach IAS erfüllt diese Funktion aufgrund der realistischeren Darstellung im Sinne des „true and fair view“ besser als eine Rechnungslegung nach HGB.

Das Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen[4] vom 20. April 1998 befreit Mutter- und Tochterunternehmen von der Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts nach HGB, sofern diese nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt worden sind.[5] Damit wurde seitens des Gesetzgebers in einem ersten Schritt der Entwicklung Rechnung getragen, dass immer mehr Unternehmen aufgrund des oben beschriebenen Sachverhalts eine Umstellung ihrer Rechnungslegung erwägen oder durchführen.

Eine Aufstellungspflicht nach internationalen Grundsätzen haben in Zukunft auf jeden Fall alle börsennotierten Unternehmen: Die Europäische Union verabschiedete am 07. Juni 2002 eine Verordnung, der zufolge alle kapitalmarktorientierten Konzernabschlüsse ab dem 01. Januar 2005 nach den International Accounting Standards aufgestellt werden müssen. Dies soll dazu führen, die Bilanzen transparenter und vergleichbarer zu machen. Für alle anderen Konzernabschlüsse und den Einzelabschluss können die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, ob und inwieweit sie auch hier eine Bilanzierung nach IAS vorschreiben. Laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag will der deutsche Gesetzgeber diese Entscheidungen wohl noch zum Ende dieses Jahres treffen.[6] Dann zeigt sich, ob auch kleine und mittlere Unternehmen in Zukunft ihren Jahresabschluss weiter nur nach HGB, allein nach den IAS oder nach beiden Rechnungslegungssystemen aufstellen müssen. Momentan wird diskutiert, ob ab 2005 eine zweijährige Übergangsfrist besonders für Unternehmen, die an der US-amerikanischen Börse notiert sind, gewährt wird. Man möchte diesen Unternehmen das Aufstellen zweier Konzernabschlüsse ersparen und hofft, „dass die SEC bis 2007 die (überarbeiteten) IAS und neuen IFRS als den US-GAAP gleichwertiges Regelungswerk anerkennen wird.“[7]

2.2 Wesentliche Unterschiede zwischen HGB und IAS

Die Annahme, dass ein Unternehmen bei der externen Rechnungslegung, gleichwohl ob nach dem HGB oder nach den IAS, schlussendlich immer zu ein und demselben Ergebnis gelangt, ist ein Trugschluss. Die beiden Systeme unterscheiden sich sehr wohl voneinander, von den einzelnen Bilanzpositionen bis hin zum ausgewiesenen Gewinn oder Verlust. Auf welche Art und Weise ein Unternehmen letztendlich bilanziert richtet sich einzig und allein danach, welche Ziele verfolgt und welche Informationen preisgegeben werden sollen. Dieses Kapitel gibt einen Überblick darüber, wo und warum die beiden Rechnungslegungssysteme divergieren.[8]

Der erste Unterschied wird deutlich, wenn man betrachtet, an welche Adressaten sich das jeweilige Rechnungslegungssystem verstärkt wendet: Eine Bilanzierung nach HGB unter dem Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes befriedigt in erster Linie die Informationsbedürfnisse der Fremdkapitalgeber. Dies rührt daher, dass in Deutschland lange Zeit eine Bankenfinanzierung vorherrschend war und es in vielen Branchen immer noch ist. Die Rechnungslegung nach IAS stellt stattdessen in Anlehnung an das Shareholder Value-Konzept die Investoren – die hier den Eigenkapitalgebern gleichgesetzt sind – in den Mittelpunkt. Der Gläubigerschutz rückt hinter den Anteilseignerschutz.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Maßgeblichkeitsgrundsatz. Dieser besagt, dass die vom Gesetzgeber erlassenen handelsrechtlichen Regelungen auch als Grundlage zur Bemessung der Ertragssteuern dienen. Die privatrechtlich vorgegebenen IAS hingegen sehen eine Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Normen für die Ertragsbesteuerung nicht vor. Dadurch entfällt eine Bilanzpolitik im Sinne einer Steueroptimierung, die Vermögenslage der Unternehmen wird realistischer dargestellt, was zu einem Unterschied im Ergebnisausweis führt.

Die Differenzen im Ergebnis sind aber nicht nur Folge einer steuerorientierten Bilanzpolitik. Sie resultieren ebenso aus den unterschiedlichen Auffassungen bei den jeweiligen Bilanzpositionen. Diese führen zu einer Reihe von verschiedenen Aktivierungsgeboten, -verboten und -wahlrechten. So kann es durchaus vorkommen, dass eine Position nach HGB aktiviert werden muss, während eine Aktivierung nach IAS untersagt ist. Auch die jeweiligen Bewertungsgrundsätze lassen dieselbe Position nach HGB bilanziert unter Umständen mit einem anderen Wert erscheinen als nach IAS.

Schließlich unterscheidet sich die Rechnungslegung nach HGB von der nach IAS noch in den Bestandteilen der Jahresabschlüsse. Ein Abschluss nach HGB muss zunächst nur die Bilanz[9] und die GuV[10] enthalten. Bei Kapitalgesellschaften muss der Abschluss zusätzlich um einen Anhang und ab einer bestimmten Größe um einen Lagebericht erweitert werden. „Die gesetzlichen Vertreter eines börsennotierten Mutterunternehmens haben den Konzernanhang [schließlich noch] um eine Kapitalflussrechnung und eine Segmentberichterstattung zu erweitern.“[11] Der Jahresabschluss nach IAS muss neben Bilanz, GuV und dem Anhang[12] von vornherein eine Kapitalflussrechnung, einen Ausweis der Eigenkapitalentwicklung sowie bei börsennotierten Unternehmen eine Segmentberichterstattung enthalten.[13] Dies wirkt sich selbstverständlich auf den Arbeitsumfang bei der Abschlusserstellung aus. Ein Unternehmen sollte deshalb genau prüfen, ob der zusätzliche Aufwand einem lohnenden Nutzen gegenübersteht.

[...]


[1] Männel, W., krp-Sonderheft 3/99, S. 15

[2] Küpper, H.-U., krp-Sonderheft 3/99, S. 7

[3] Küpper, H.-U., krp-Sonderheft 3/99, S. 7

[4] KapAEG

[5] § 292a (1) HGB

[6] Vgl. www.dihk.de/inhalt/themen/rechtundfairplay/rechtallgemein/rechnungslegung.html

[7] www.controllerspielwiese.de

[8] Vgl. Wöhe, G. (2000), S. 1007 ff.

[9] Vgl. § 242 (1) HGB

[10] Vgl. § 242 (2) HGB

[11] § 297 (1) HGB

[12] den sogenannten „notes“

[13] Vgl. www.iasplus.com/standard/standard.htm

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Auswirkungen von IAS auf das Controlling
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim  (Fachbereich Industrie)
Note
1,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
31
Katalognummer
V11019
ISBN (eBook)
9783638172875
ISBN (Buch)
9783638641708
Dateigröße
1031 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit nennt die wesentlichen Faktoren für die Bedeutungszunahme der IAS, verdeutlicht ihre Auswirkungen auf das Controlling und schließt mit einer kritischen Würdigung der Umstellung der Rechnungslegung sowie einer Prognose.
Schlagworte
IAS, Controlling, Internationale Rechnungslegung
Arbeit zitieren
Björn Schneider (Autor:in), 2002, Auswirkungen von IAS auf das Controlling, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11019

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