Konkurrenz für die Zeitung? Das journalistische Selbstverständnis von Amtsblättern in deutschen Städten


Hausarbeit, 2006

38 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Amtsblatt – Definition und Forschungsstand Finanzierung und Neutralität

3. Selbstverständnis von Amtsblättern
3.1 Selbstverständnis und Berufsbild - Theoriemodelle Das Vier-Akteurs-Modell Der Intereffikationsansatz
3.2 Bestimmung des Selbstverständnisses durch Rechtsnormen
3.3 Bestimmung des Selbstverständnisses durch ethische Richtlinien

4. Fazit

5. Konflikte zwischen Journalisten und Amtsblatt-Machern
Rollenkonflikte
Interessenkonflikte
Verständigungskonflikte
Beziehungskonflikte
Mittelbezogene Konflikte
Wertbezogene Konflikte
Inhaltliche und finanzielle Konflikte

6. Empirische Untersuchungen zum Selbstverständnis von Pressesprechern

7. Fazit

8. Schlussbemerkung

9. Literatur

1. Einleitung

Dem Herausgeben eines Amtsblattes scheinen die PR-Fachleute inzwischen größere Bedeutung beizumessen als noch vor 30 Jahren. Hatte Landwehrmann Anfang der 70er Jahre noch herausgefunden, das Amtsblatt rangiere auf der Prioritätenliste städtischer Pressearbeit ganz hinten[1], liegt es laut einer Umfrage von Jana Göcke heute im Durchschnitt auf einem mittleren Platz.[2] Reicht das aus, um der traditionellen Presse gefährlich zu werden? Mit dem so genannten Spiegel-Urteil von 1966 sprach das Bundesverfassungsgericht den unabhängigen Medien die tragende Rolle bei der öffentlichen Meinungsbildung zu. Ist diese durch immer professioneller werdende Amtsblätter gefährdet? Und für viele Lokalzeitungen sicherlich noch wichtiger – nehmen immer anspruchsvoller gemachte kommunale Publikationen der „freien Presse“ die Anzeigen und damit die wirtschaftliche Grundlage zum Überleben? Und warum sollten die PR-Fachleute nicht Lust auf ein wenig Journalismus verspüren, schließlich unterhält die PR „in besonderem Maße Wechselbeziehungen zum Journalismus“[3]. Damit soll unter anderem auch ausgedrückt werden, dass viele PR-Fachleute als Journalisten ausgebildet worden sind. Sind sie das vielleicht auch in ihrem neuen Job noch mehr als es der örtlichen Presse lieb ist? In den Zeiten des Zeitungssterbens richtet sich der Blick der Journalisten auf jede mögliche Konkurrenz. Doch auch schon Mitte der 90er Jahre sah der Verlag des Volksfreundes in Trier eine Gefahr im örtlichen Amtsblatt und klagte, wie diese Arbeit später noch näher ausführen wird, gegen die wöchentliche Rathauszeitung.

Doch die Kommune muss informieren, schließlich verfügt sie über das, was Linke etwas plakativ als Herrschaftswissen bezeichnen. Soll der Bürger sich aber aktiv an der Gemeinschaft mitwirken, muss ihm das, wofür er sich einsetzen soll, transparent und begreiflich gemacht werden. Und „der Informationsvorsprung und damit der Machtvorsprung, den wegen ihrer umfangreichen [...] Aufgaben insbesondere die kommunale Selbstverwaltung gegenüber ihren Bürgern hat, kann nur von ihr selbst eben durch Abgabe von objektiven und umfassenden Informationen, über die niemand sonst verfügt, ausgeglichen werden“[4]. Laut Antje Rein ist für die Gemeinde das Erfüllen dieser kommunikativen Funktion „die Grundlage für ihre Akzeptanz wie für ihre öffentliche Legitimation.“[5] Ein Mittel, dieser Aufgabe nachzukommen, ist das Amtsblatt. Es ist sogar die direkteste Art der Öffentlichkeitsarbeit gegenüber der Bevölkerung, denn sie agiert ohne Mittler wie beispielsweise Journalisten. Es scheint allerdings nicht weit verbreitet zu sein, ein Amtsblatt herauszugeben. Weit über die Hälfte der Pressesprecher deutscher Großstädte gaben in einer Umfrage an, kein Amtsblatt herauszugeben und viele die es tun, landen damit in den roten Zahlen.[6]

Um die Frage, ob das Amtsblatt eine Bereicherung oder eine Gefahr für die lokale Presselandschaft darstellt, geht es in dieser Arbeit. Dabei konzentrierten sich die Autoren darauf, nachzuprüfen, inwieweit das Selbstverständnis der kommunalen PR-Fachleute es zulässt, dass sie zur Konkurrenz für die unabhängige Presse werden. Das Problem soll anhand der Sichtweise der Produzenten, nicht der der Konsumenten untersucht werden. Diese Selbstbeschränkung ist unter anderem der Grund, dass eine Befragung der Zeitungskonsumenten zu diesem Thema nicht existiert. Eine solche selbst durchzuführen, hätte den Rahmen einer Hausarbeit gesprengt.

Ohnehin existiert zum Amtsblatt obwohl das erste bereits 1906 in Deutschland erschien, wenig empirisches Material. Eine Bereicherung war in dieser Hinsicht die 2003 geschriebene Magisterarbeit von Jana Göcke, auf die sich diese Arbeit daher vor allem in der Verarbeitung empirischer Fakten stützt. Aber auch wertvolle Literaturhinweise konnten Göckes Arbeit entnommen werden. Neben ihrer speziell auf das Amtsblatt zugeschnittenen Untersuchung wurden zur Verbreiterung der empirischen Basis auch allgemeinere Befragungen zum Selbstverständnis kommunaler Öffentlichkeitsarbeiter herangezogen. Schließlich sind meist die städtischen Presseämter für die Amtsblätter verantwortlich. Demzufolge bringen Umfragen unter den Sprechern auch Ergebnisse über das Selbstverständnis zu Tage, welche sich auch in der Arbeit an kommunalen Publikationen niederschlägt.

Um dem Selbstverständnis der Amtsblattmacher und daraus eventuell resultierenden Konkurrenzgelüsten gegenüber der Lokalpresse nachzuspüren, wird zunächst der theoretische Überbau untersucht – die relevanten Ansätze von PR-Theoretikern zählen ebenso dazu, wie ethische und rechtliche Normen. Nachfolgend prüft die Arbeit anhand empirischer Ergebnisse, inwieweit innerhalb dieses Rahmens das Selbstbild eine Wettbewerbssituation zulässt und legt dabei besonderes Augenmerk auf Konflikte, die zwischen Öffentlichkeitsarbeitern und Journalisten auftreten können. Dort werden Unterschiede im Anspruch und damit im Selbstbild besonders deutlich.

Am Ende der Untersuchung soll nicht nur die Frage beantwortet werden, ob es ein Konkurrenzverhältnis zwischen Amtsblatt und unabhängigen Zeitungen aus Sicht der PR-Akteure gibt. Es ist vielmehr das Ziel der Arbeit, Fragestellungen aufzuzeigen, die für zukünftige Arbeiten zum Verhältnis von Amtsblatt und lokaler Presse relevant sein könnten.

2. Amtsblatt – Definition und Forschungsstand

Die Kommunen sind verpflichtet, öffentliche Bekanntmachungen herauszugeben. Sie können das in einer Tageszeitung, an einem schwarzen Brett oder eben in einem Amtsblatt tun[7]. Das Amtsblatt ist demnach ein behördliches Mitteilungsblatt, in dem Bekanntmachungen öffentlich gemacht werden. Der Teil der Mitteilungen, welcher die Allgemeinheit betrifft, muss öffentlich publiziert werden. Mitteilungen aus dem internen Dienstbetrieb können veröffentlicht werden. Das Amtsblatt wird von einer Pressestelle verfasst und gehört zu den Instrumenten, mit dem Städte und Landkreise regelmäßig informieren. Dorsch-Jungsberger definiert es als „gemeindliches Nachrichtenblatt, dessen inhaltliche Universalität sich primär an dem Organisationsstand der Gemeinde und dem Bedürfnis dieser Organisation nach periodischer Bekanntgabe ihrer Informationen orientiert“[8]. Amtsblätter müssen von den so genannten „amtlichen Blättern“ unterschieden werden. Diese werden als Gesetz- und Verordnungsblätter von den Gebietskörperschaften publiziert und enthalten ausschließlich amtliche Bekanntmachungen. Das typische Amtsblatt trägt in seinem Titel das Attribut amtlich sowie den Namen der Kommune.[9]

Ein kommunales Amtsblatt hat in dem Untertitel die Bezeichnung Amtsblatt zu führen, außerdem muss dort der Geltungsbereich genannt werden. Weil die Kommune sicher zu stellen hat, dass alle Einwohner amtliche Bekanntmachungen einsehen können, muss ein Amtsblatt allen Bürgern zugänglich gemacht werden.

Bereits vor der Zeit des gedruckten Nachrichtenblattes wurden amtliche Mitteilungen durch Boten, Ausrufer oder handgeschriebene Anschläge verbreitet. Zeitungen kamen als Verkünder amtlicher Nachrichten erst später hinzu[10].

In Deutschland wurden klassische Amtsblätter schon zu Zeiten des Kaiserreiches gegründet. Zu dieser Zeit berichteten viele Zeitungen nur spärlich aus dem Ort, in dem sie erschienen. Verantwortlich dafür war die Angst vor der Zensur und den daraus folgenden Konsequenzen. Als sich dies änderte, waren viele Gemeinden bestrebt, durch das Herausgeben eigener Amtsblätter Einfluss auf die Öffentlichkeit zu nehmen. In diesen Blättern fanden sich zumeist leblose Monatsberichte oder tendenziös geschriebene Nachrichten[11].

Anfang des 20. Jahrhunderts begannen sich immer mehr Städte eigene Pressestellen zuzulegen. Die erste entstand 1906 in Magdeburg. Neun weitere Städte folgten diesem Beispiel noch vor dem Ersten Weltkrieg. „Von 90 Städten besaßen dann im Jahre 1927 bereits 66 Abteilungen oder selbständige Ämter für ihren Nachrichtendienst“[12]. Ihr wichtigstes Arbeitsmittel war die amtliche Bekanntmachung. Zunächst zeigten sich die Zeitungen in solchen Nachrichten nicht interessiert. Sie waren im hölzernen Amtsdeutsch verfasst und das Aufarbeiten und nachrecherchieren hätte für die Redakteure zu viel Arbeit bedeutet. Zudem empfanden die Journalisten kommunale Themen oftmals noch als zu unbedeutend, um darüber zu berichten[13].

Der Trend zum Amtsblatt verstärkte sich in der Weimarer Republik. Immer mehr Städte wollten die Meinungsbildung der Öffentlichkeit stärker beeinflussen, außerdem wollten viele Zeitungen den Kommunen für amtliche Bekanntmachungen keinen adäquaten Rabatt einräumen.

Zur Zeit des Dritten Reiches gebot das Reichsinnenministerium kleineren Gemeinden, keine Amtsblätter mehr herauszugeben. Andere wurden eingestellt oder für die politische Propaganda instrumentalisiert. Im Westteil Deutschlands entstanden nach 1945 Amtsblätter in verschiedensten Varianten. In Ostdeutschland boomte das Amtsblatt erst wieder nach der Vereinigung von 1990[14].

1994 gibt die Pressestatistik die Zahl der Amtsblätter mit 433 an. Sie werden kostenlos verteilt und erscheinen mit einer Auflage von 2,7 Millionen Exemplaren. Dies ist vor allem auf den schon erwähnten Gründungsboom im Osten zurückzuführen, denn drei Jahre zuvor wurden nur 166 Titel mit einer Auflage von 1,2 Millionen Exemplaren publiziert.[15] Müller und Peter sehen allerdings noch einen weiteren Grund für die Existenz der Amtsblätter: „[Wenn] weder politische Parteien [...] noch die Lokalteile der Tageszeitungen eine möglichst objektive und umfassende Information der Gemeindebürger gewährleisten, so können für entsprechende Informationsleistungen de facto nur die Gemeinden selbst in Frage kommen“[16].

Finanzierung und Neutralität

Die Kommunen finanzieren ihre Amtsblätter vor allem aus zwei Quellen: zum einen aus dem Budget des öffentlichen Haushaltes und zum anderen durch die Akquise von Anzeigen. Der Werbeanteil ist aber gesetzlich begrenzt auf 50 Prozent des gesamten Inhaltes[17]. Thematisch sind Amtsblätter gegenüber der Lokalzeitung stark eingeschränkt, denn sie dürfen nur über das Geschehen innerhalb der Stadtverwaltung informieren. Andererseits berichten Amtsblätter über Ereignisse, welche die Lokalzeitungen beziehungsweise die Tageszeitungen nur noch eingeschränkt wahrnehmen können. Schließlich können diese aufgrund ihres stark selektiven Vorgehens nicht alle Aspekte der kommunalen Verwaltungstätigkeit abbilden, und wollen es auch gar nicht. Außerdem dünnen viele Zeitungen ihre Lokalteile zunehmend aus. Von kommunalpolitischen Publikationen, wie zum Beispiel den Organen einer bestimmten Partei, unterscheidet sie das Gebot der politischen Neutralität.

„Öffentlichkeitsarbeit wird oft nicht bewusst wahrgenommen. Sie ist in den Augen mancher Bürger und Räte oft nur literarische Selbstbefriedigung der Pressestelle des Amtes. Ihre Grenze findet die Öffentlichkeitsarbeit dort, wo sie in die Nähe zur Wahl- und Parteiwerbung gerät“[18].

3. Selbstverständnis von Amtsblättern

3.1 Selbstverständnis und Berufsbild - Theoriemodelle

In der Öffentlichkeitsarbeit von Kommunen wurde in den 90er Jahren in erster Linie eine Medien- und Pressearbeit betrieben, die auf Medienresonanz abzielte. „Durch Thematisierung und De-Thematisierung [wurde] versucht, die durch Medienberichterstattung geprägte gesellschaftliche Tagesordnung an politischen Themen und an Problemlösungsansätzen zu beeinflussen“[19]. „[Denn] das generelle Ziel von PR der Verwaltung muß es sein, die Bürger davon zu überzeugen, dass durch das Verwaltungshandeln tatsächlich das allgemeine Beste, das Wohl aller angestrebt wird, auch wenn dies für den Bürger oder Gruppen von Bürgern im Einzelfall als Nachteil erscheinen mag“[20]. Problematisch war jedoch die geringe Ausstattung der Presseämter. Es wurde daher versucht, mit der oben genannten Thematisierung eine positive Verknüpfung mit politischen Personen oder Organisationen beziehungsweise Verwaltungen anzustreben. Mit der De-Thematisierung sollten Konflikte herunter gespielt werden. Öffentlichkeitsarbeit wurde oftmals auf die Herausgabe von Pressemitteilungen oder auf die Abwehr von Angriffen reduziert. Jarren schreibt dazu 1997: „Öffentlichkeitsarbeit wird weitgehend als (aktuelles) und kurzfristig angelegtes Ereignismanagement aufgefasst; reaktive Bemühungen dominieren. Der Charakter dieses öffentlich aufgeführten Spiels wird vom Publikum durchaus erkannt – und keineswegs akzeptiert [...]“[21]. Alfred Oeckel sieht in der Öffentlichkeitsarbeit ein Phänomen, „das Arbeit mit der Öffentlichkeit, Arbeit in der Öffentlichkeit und Arbeit für die Öffentlichkeit bedeutet“[22]. Er teilt den Begriff Öffentlichkeitsarbeit auf in (1) Information nach innen und außen, (2) Anpassung und (3) Integration.

Das Vier-Akteurs-Modell

Gerade im kommunalen Bereich erfährt der Bürger in seiner Rolle als passive Öffentlichkeit hautnah, welche Auswirkungen die Medien, die politischen Akteure und Teile der Bürgerschaft als aktive Öffentlichkeit auf ihn als Rezipienten und sein soziales Umfeld haben. Um diese Interdependenzen zwischen PR-Kommunikatoren, Fachkommunikatoren, Journalisten und dem Publikum aufzuzeigen, haben Bentele, Liebert und Seeling ein Vier-Akteurs-Modell, das sich auf dem Arenenmodell begründet, für die öffentliche Kommunikation erstellt. Als eine Spezialisierung ihres Modells wird es von ihnen auf die Abhängigkeiten innerhalb der kommunalen Ebene heruntergebrochen. Bentele, Liebert und Seeling legen also die Zusammenhänge zwischen Kommunikatoren, Journalisten und Rezipienten in dem Raum kommunaler Öffentlichkeit dar. Öffentlichkeit definieren sie als „ein auf mehreren Ebenen [...] differenziertes Kommunikationssystem, als offenes ,Kommunikationsforum’ [...], in dem Themen und Meinungen gesammelt, verarbeitet und weitergegeben werden“[23]. In diesem Kommunikationsforum – oder auch Kommunikationsarena genannt – agieren Kommunikationsakteure wie Massenmedien oder Sprecher von Organisatoren vor dem Publikum, das sich zustimmend oder ablehnend gegenüber den Akteuren zeigen kann. Öffentliche Meinung ist der Teil der Forumskommunikation, der die meiste Zustimmung erreichen kann. Der Begriff Akteur soll hier als Oberbegriff für die Kommunikatoren gelten. Dabei lassen sich die Kommunikatoren in drei Gruppen unterscheiden: die journalistischen Kommunikatoren, die PR-Kommunikatoren und die Fachkommunikatoren. Zudem können Berufskommunikatoren (Journalisten, PR-Praktiker) von funktionalen Kommunikatoren (Politiker, Wirtschaftsvertreter) unterschieden werden. Dasselbe gilt für personale (Pressesprecher, Mitarbeiter von PR-Abteilungen) und korporative Kommunikatoren (Behörden, Vereine, Verbände).

Den Rahmen des Vier-Akteurs-Modells bilden die vier miteinander agierenden Gruppen der PR-Kommunikatoren, der Journalisten, der Fachkommunikatoren und der Rezipienten. Zwischen den PR-Kommunikatoren und den Journalisten besteht eine professionelle Verbindung über die PR-Medien (Pressemitteilungen etc.) beziehungsweise die Medienereignisse. Die Journalisten wiederum sind in der Lage über die Publikumsmedien die Rezipienten zu erreichen. Der zwischen allen vier Gruppen angesiedelte Block der Themen, Sachverhalte und Ereignisse dient „als Bezugselement [auf das] sich alle vier Akteursgruppen in jeweils unterschiedlicher Weise beziehen können bzw. müssen“[24].

Im Vier-Akteurs-Modell für die kommunale Öffentlichkeit teilt sich die Selbstverwaltung in PR-Kommunikatoren und in Fachkommunikatoren auf, wobei letztere wiederum in politische und leitende Kommunikatoren unterteilt werden. Das Besondere an dieser Unterteilung ist, dass die leitenden Kommunikatoren, wie Bürgermeister oder Experten, auch ohne die PR-Kommunikatoren über öffentliche Gemeindesitzungen oder örtliche Parteiorganisationen Kommunikationsbeziehungen zur Öffentlichkeit aufnehmen können[25]. Zwei weitere Unterschiede zum Vier-Akteurs-Modell für die öffentliche Kommunikation liegen darin, dass erstens Journalisten im kommunalen Bereich in der Regel für eine Lokalzeitung mit Monopolstellung arbeiten, und zweitens darin, dass PR-Kommunikatoren der Selbstverwaltung direkt mit dem Publikum interagieren können. Dies geschieht Richtung Publikum unter anderem mit Broschüren oder eben einem periodisch erscheinenden Amtsblatt. In dem kommunalen Vier-Akteurs-Modell ist auch die Interaktion zwischen Lokaljournalist und Publikum weniger stark ausgeprägt als im Modell für die öffentliche Kommunikation an sich. Dies könnte daraus resultieren, dass die Presseämter der Kommunen als direkte Ansprechpartner für körperschaftliche und individuelle Akteure zur Verfügung stehen.

Der Intereffikationsansatz

Das Intereffikationsmodell von Bentele, Liebert und Seeling zeichnet sich durch ein „komplexes Verhältnis des gegenseitig vorhandenen Einflusses, einer gegenseitigen Orientierung und einer gegenseitigen Abhängigkeit zwischen zwei relativ autonomen Verhältnissen“[26] aus.

Intereffikation meint hier die Beziehungen zwischen den Journalisten und dem PR-System. Sowohl die Kommunikationsleistungen der PR-Seite wie auch die Informationsleistungen der Journalisten befinden sich in einer Interdependenz und ermöglichen nur so die Leistung der jeweilig anderen Seite. Da allerdings „nicht von einem Gleichgewichts- oder Symmetriemodell gesprochen [wird], denn Adaptionen und Induktionen können in verschiedenen Dimensionen unterschiedlich stark bzw. unterschiedlich intensiv ausgeprägt sein“[27], wird dem Intereffikationsmodell eher ein deskriptiver Charakter zugesprochen.

Im Hinblick auf eine mögliche Schieflage des Intereffikationsmodells in der Praxis zuungunsten der journalistischen Leistungen und seiner Wirksamkeit auf die PR, schreibt Baerns unter Bezugnahme auf Merten: „Systematisch gesehen zählt (...) nur, dass (!) Information genügend schnell und in genügendem Umfang vom Kommunikationssystem erzeugt werden. (...) Das System ist dabei indifferent (...) gegen die Frage, ob der Journalismus nun von der PR determiniert wird, ob dieses Verhältnis intereffikativ ist, ob es möglicherweise ethische Codes des Journalismus tangieren könnte“[28].

Auch Brauer sieht die PR-Fachleute in der dominanteren Rolle. Viele Journalisten sind meistens in die tägliche Produktion ihrer Zeitungsausgaben derart eingespannt, dass sie sich gerne mit Informationen beliefern lassen. Am besten in druckfertiger Form. Brauer stellt dazu fest: „In Zeitungen und Zeitschriften, im Fernsehen wie im Hörfunk wiedergegebene News sind zu mindestens 60, womöglich aber auch zu deutlich mehr als 80 Prozent den Büros für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aller öffentlichen und privaten Bereiche zu verdanken. Dort sitzen nämlich die Anbieterstäbe, die die meisten Informationen für uns Verbraucher generieren. Die Öffentlichkeitsarbeit ist also vor allem anderen eine informationsanbietende Tätigkeit [...]“[29].

3.2 Bestimmung des Selbstverständnisses durch Rechtsnormen

Neben anderen Kriterien wird das Selbstverständnis von Amtsblatt-Mitarbeitern auch durch ethische Richtlinien und Gesetze bestimmt, denen sie in ihrer Tätigkeit unterworfen sind. Sie bilden den Rahmen, in dem sich das berufliche Handeln der Öffentlichkeitsarbeiter bewegt. In diesem Abschnitt soll die das Amtsblatt selbst betreffende Gesetzgebung und ihre Auswirkung auf das Selbstverständnis der Mitarbeiter untersucht werden. Das nachfolgende Kapitel beschäftigt sich mit den ethischen Richtlinien, die für die Tätigkeit von Öffentlichkeitsarbeitern entworfen wurden.

Wer ein Amtsblatt herausgibt, unterwirft sich einer Reihe rechtlicher Vorgaben. Die Bundesländer setzen in bestimmten Verordnungen die Voraussetzungen für die Wirksamkeit kommunaler Bekanntmachungen fest. In diesen Bekanntmachungs- und Durchführungsverordnungen ist außerdem festgeschrieben, welcher Art und welchen Umfangs die sonstigen kommunalen Veröffentlichungen im nichtamtlichen Teil des Amtsblattes zu sein haben. Die Verwaltungsgemeinschaften legen in den Hauptsatzungen fest, wo und wie kommunale Bekanntmachungen zu veröffentlichen sind[30].

Herausgegeben werden diese Blätter von der Gemeinde beziehungsweise stellvertretend vom Bürgermeister. Wird die Herstellung auf jemand anderen, beispielsweise eine Agentur, übertragen, so muss die Kommune sicherstellen, dass sie weit reichende Befugnisse im Hinblick auf den Inhalt, das Erscheinen und den Vertrieb ihrer Zeitung behält[31]. Damit ist klar: Wer für ein Amtsblatt arbeitet, ist der Kommune loyal verpflichtet.

Bei dem Publizieren von kommunalen Nachrichten außerhalb des amtlichen Teils und dem Abdrucken von Anzeigen müssen laut Göcke die Bestimmungen der Landespressegesetze und des Wettbewerbsrechts beachtet werden[32]. Im Gegensatz dazu konstatieren Müller und Peter, die Landespressegesetze seien „lediglich für den bezahlten Anzeigenteil etwa einer städtischen Bürgerillustrierten anzuwenden“[33]. Jede andere kommunale Veröffentlichung, selbst die „bunteste oder poppigste Broschüre“ dienten amtlichen Zwecken der Kommune. Und Veröffentlichungen der Kommune im Rahmen ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit seien den Landespressegesetzen in keinem Fall unterworfen. Daraus ergebe sich beispielsweise, dass es keine Impressumspflicht gibt und dass kein verantwortlicher Redakteur mit besonderen persönlichen Anforderungen genannt werden muss. Es entfällt auch der Schutz eines Redaktionsgeheimnisses. Zwar unterwürfen sich Kommunen hinsichtlich ihrer Veröffentlichungen presserechtlichen Ordnungsvorschriften, jedoch „entspringt diese Übung keinem Rechtszwang“[34]. Diese strikte Abgrenzung kommunaler Veröffentlichungen von denen der Presse ist wichtig, damit städtische Veröffentlichungen nicht in die Nähe der freien Presse gerückt werden „oder auf diese Weise Begründungen für Pressefreiheiten der Stadt [...] gewonnen werden“[35]. Auch den Bürgern dürfe nicht suggeriert werden, dass amtliche Verlautbarungen der unabhängigen Presse zuzurechnen seien.

Teilweise heftige Diskussionen werden genau darüber geführt, wie viel Gestaltungsspielraum die Kommunen in diesem nicht amtlichen Teil des Amtsblattes haben. Dabei geht es um die Frage, welche Nachrichten im Amtsblatt erscheinen dürfen und welche der unabhängigen Presse vorbehalten sind. Laut dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 5. August 1966 ist ausdrücklich die „freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte [...] Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich“[36]. Wenn der Bürger politische Entscheidungen treffen soll, müsse er umfassend informiert sein und abwägen können. „Die Presse hält diese ständige Diskussion im Gang [...], in ihr artikuliert sich die öffentliche Meinung [...]“. Diese Aufgabe könne nicht von der staatlichen Gewalt erfüllt werden, urteilten die Verfassungsrichter. Denn vom Staat ist nur die unabhängige Presse als Faktor der öffentlichen Meinungsbildung vorgesehen. Ab welchem Punkt Amtsblätter in diese Sphäre eingreifen, war mehrfach Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Das Bundesverfassungsgericht setzte den Landesregierungen deshalb Grenzen für das Herausgeben von Amtsblättern. Buhren stellt klar, das Amtsblatt sei „in erster Linie öffentliches Bekanntmachungsorgan und daneben auch Informationsinstrument der Gemeinde“ jedoch keine „Zeitung im presserechtlichen Sinn“[37]. Ein Amtsblatt betreibt unlauteren Wettbewerb, wenn die Teilnahme der öffentlichen Hand am publizistischen Markt die Existenz einer unabhängigen Zeitung bedroht. Ein Amtsblatt darf ausschließlich dem Eigenbedarf einer Gemeinde dienen.

Ein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheitsgrundsatz) wäre dann gegeben, wenn das Amtsblatt Informationen eher veröffentlicht als es eine Zeitung könnte, oder aber die Kommune derartige Informationen so lange zurückhält, bis das eigene Amtsblatt erscheint. Für das Selbstverständnis der Mitarbeiter heißt dies, dass sie, im Gegensatz zu den Journalisten, keine Beschaffer von Neuigkeiten sind.

In einem Amtsblatt haben Parteipolitik und kommentierende Darstellungsformen nichts zu suchen, denn das Blatt soll durch seine Informationen dem Verfassungsauftrag der objektiven Bürgerunterrichtung gerecht werden. Auch dürfen die Auffassungen städtischer Organe nicht übermäßig stark betont und Informationen ersichtlich willkürlich ausgewählt werden, weil dies das Amtsblatt zum Mittel einer Propaganda machen könnte, was laut jedoch Gesetz verboten ist.

Die Anzeigen im Amtsblatt müssen räumlich von dem amtlichen Teil des Blattes getrennt werden. Außerdem müssen sie äußerlich als Anzeige kenntlich gemacht werden. Wenn der Anzeigenteil eines Amtsblattes die vor Ort erscheinende Zeitung so in Bedrängnis bringt, dass sie ihre Funktion nach Artikel 5 des Grundgesetzes nicht mehr erfüllen kann, kann in Einzelfällen ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht festgestellt werden.

Für PR-Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst gilt, dass sie sich nicht wie Journalisten auf den Grundrechtsschutz des Artikels 5 Absatz 1 (Meinungs- und Gewissensfreiheit) berufen können. Der Grund dafür ist, dass die Grundrechtsunfähige Kommune durch ihre Beamten oder die Angestellten ihres Presseamtes spricht und schreibt. „Diese verhältnismäßig klare Rechtslage wird in der Praxis immer wieder verkannt. Vor allem jene kommunalen Pressereferenten, die aus dem Journalismus kommen, unterliegen dem Irrtum, sie hätten lediglich den Arbeitgeber gewechselt und seien, was ihre dienstliche journalistische Arbeit angeht, nach wie vor der Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG teilhaftig“[38] Diese Einschränkung der Meinungsfreiheit bezieht sich nicht nur auf dienstliche Angelegenheiten, sondern zum Teil auch auf private Äußerungen. Dies unterscheidet erheblich die Arbeit eines Öffentlichkeitsarbeiters der Kommune von der eines Lokalredakteurs.

In einem Grundsatzurteil entschied das Bundesverfassungsgericht am 2. März 1977 über Grenzen und Möglichkeiten staatlicher Öffentlichkeitsarbeit. Grund für das Urteil war eine Beschwerde der CDU gegen eine Anzeigenkampagne der SPD/FDP-Regierung zur Bundestagswahl 1976. In der Entscheidung heißt es: „Ein Parteiergreifendes Einwirken von Staatsorganen in die Wahlen [...] ist auch nicht zulässig in der Form von Öffentlichkeitsarbeit“[39]. Insbesondere dürfe für die Öffentlichkeitsarbeit hergestelltes Informationsmaterial weder von politischen Parteien, noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Werbung verwendet werden. Dieses Urteil, welches sich im Wortlaut auf staatliche Öffentlichkeitsarbeit bezieht[40], sehen auch die Kommunen als bestimmend für ihre Öffentlichkeitsarbeit an. Illustrierend sei an dieser Stelle ein Beispiel aus dem Jahre 1994 angeführt, als das brandenburgische Ministerium des Inneren die Gemeinden des Landes im Nachgang der Kommunalwahl vom 05. Dezember 1993 über die „Zulässigkeit und Grenzen der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit“ belehrte und sich dabei auf die „vom Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 44, S. 125) gezogenen und in der Nachfolge von mehreren Oberverwaltungsgerichten (vgl. OVG Münster in NVwZ-RR 1989, S. 149) für die kommunale Ebene bestätigten Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit“ bezog.[41]

Die Leitsätze aus diesem Urteil formuliert Brauer in seinem Buch „Wege in die Öffentlichkeitsarbeit“ folgendermaßen:

- Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften ist in Grenzen nicht zulässig, sondern auch notwendig.
- Aufgabe staatlicher Öffentlichkeitsarbeit ist es, den Grundkonsens der Bürger mit der vom Grundgesetz geschaffenen Staatsordnung lebendig zu erhalten.
- In den Rahmen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit fällt, dass gesetzgebende Körperschaften und Regierungen, bezogen auf ihre Organtätigkeit, der Öffentlichkeit ihre Politik, ihre Maßnahmen und Vorhaben sowie die zukünftig zu lösenden Fragen darlegen und erläutern. Eine verantwortliche Teilhabe der Bürger an der politischen Willensbildung des Volkes setzt voraus, dass der einzelne von den zu entscheidenden Sachfragen, von den durch die verfassten Staatsorgane getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen und Lösungsvorschlägen genügend weiß
- Jede verantwortliche Politik kann zu unpopulären Maßnahmen gezwungen sein. Aufgabe staatlicher Öffentlichkeitsarbeit ist es, die Zusammenhänge offen zu legen und Verständnis für erforderliche Maßnahmen zu wecken.
- Die sachgerechte, objektiv gehaltene Information über das Recht, das den Bürger unmittelbar angeht, ist ein berechtigtes Anliegen im sozialen Rechtsstatt.
- Öffentlichkeitsarbeit ist nur zulässig, soweit sie sich im Rahmen der von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche hält.[42]

3.3 Bestimmung des Selbstverständnisses durch ethische Richtlinien

Neben dem gesetzlichen Rahmen zeigen auch die ethischen Richtlinien sowohl die Grenzen als auch die Möglichkeiten von Amtsblatt-Mitarbeitern in Bezug auf Aufgaben und Mittel auf. Für Öffentlichkeitsmitarbeiter ist der Code d’Ethiques, später Code d’Athène genannt, der am 11. Mai 1965 von der Confederation Europeenne des Relations Publiques (CERP) verabschiedet wurde, Richtschnur des Handelns. In diesem heißt es unter anderem, dass ein Öffentlichkeitsarbeiter „zur Verwirklichung [der] geistigen und moralischen Grundbedingungen beitragen solle, die es dem Menschen erlauben, seine unveräußerlichen Rechte auszuüben, die ihm durch die weltweite Erklärung der Menschenrechte zugesichert sind“[43]. Dieser Code erwies sich jedoch nach Meinung vieler Theoretiker für die Praxis als untauglich. Avenarius urteilt heftig: „Sein Text trieft von Menschenrechten [...] salbadert von der Würde, von unveräußerlichen Rechten, von den Grundbedürfnissen und Grundbedingungen und dem Recht der eigenen Meinungsbildung, Letztere in drei Artikeln, und enthält zudem ein paar ganz selbstverständliche Vertragsgrundsätze von PR-Agenturen“[44]. Das erklärt vielleicht auch die Ergebnisse einer Befragung Rieflers unter PR-Beratern: der Code d’Athène war „[...] auch mehr als zwanzig Jahre später jedem Sechsten [der PR-Berater] noch völlig unbekannt und jeder vierte [hielt ihn] für überflüssig, da sich in der Praxis wenige daran halten“[45].

Besser wurde es auch 1978 nicht, als die CERP ihren neuen Code, den European Code of Professional Conduct in Public Relations – diesmal in Lissabon – verabschiedet hatte. Zwar übernahm die Deutsche Public Relations Gesellschaft (DPRG) diesen Code de Lisbonne zwei Jahre später für ihre Mitglieder als verpflichtend, lehnte dabei aber den entscheidenden Passus über Sanktionen als mit dem deutschen Recht unvereinbar ab. Das Mitglied des DPRG wäre sonst verpflichtet gewesen, „to report to the competent disciplinary authorities any breach of the Code“ und „to ensure that [...] sanctions (are) made effectiv“[46]. So aber ist die Selbstverpflichtung eine Anleitung ohne Biss und muss sich der Kritik von PR-Wissenschaftlern stellen. Sie habe einen zu hohen Abstraktionsgrad und sage nur wenig über PR-Grundsätze aus, zudem würden die Normen objektiver Informationen außen vor gelassen und es lasse sich einfach keine Systematik erkennen. Das vernichtende Fazit von Brauer, selbst jahrelanger stellvertretender Vorsitzende der DPRG und heutige Leiter einer Münchner PR-Agentur: „[...] An der Mehrheit der Praktiker geht die Ethikdiskussion bis heute vorbei“[47].

Doch was heißt das für die praktische Arbeit der kommunalen Pressestellen und damit auch für das Amtsblatt? Haben ethische Richtlinien somit keinerlei Bindungskraft und kann anhand dieser Normen keine Aussage über das Selbstverständnis von Berufstätigen in der PR getroffen werden? Für den Code d’Athène mag dies gelten. Aber bereits der Code de Lisbonne enthält durchaus konkrete Verhaltensnormen. Zum Beispiel dürfen PR-Fachleute keine miteinander konkurrierenden Interessen vertreten und haben bei der Ausübung ihres Berufes absolute Diskretion zu wahren[48]. Abgesehen davon zeigt die oben zitierte Riefler-Untersuchung, dass zwar jeder Vierte den Codex für überflüssig hält; eine Mehrheit den Code aber durchaus schätzt. Neben den bereits angesprochenen Punkten bietet der Code de Lisbonne für das Selbstverständnis der Öffentlichkeitsarbeiter folgende Maßregeln: Sie müssen beispielsweise ihrem Arbeitgeber gegenüber loyal sein und dürfen keine Falschinformationen verbreiten (Art. 3). Sie müssen PR-Aktivitäten als solche klar kennzeichnen (Art. 4). Außerdem dürfen sie keine Rabatte, Provisionen oder Sachleistungen von Dritten entgegen nehmen (Art. 12)[49].

PR-Fachleute wie Brauer oder Avenarius versuchen der anhaltenden Ignoranz gegenüber diesen Codizes mit ihren praxisnahen Interpretationen der Artikel des Codes de Lisbonne entgegenzuwirken. Sie haben Leitsätze entwickelt, die auch bei der täglichen Arbeit praktikabel sind. Dass derartige Leitlinien eine größere Relevanz für Öffentlichkeitsarbeiter haben, kann vor allem aus zwei Gründen vermutet werden: Zum einen orientieren sich von Praktikern entwickelte Regeln an der alltäglichen Arbeit und zum anderen messen ihnen Praktiker einen höheren Nutzwert bei. Brauer stellt in seinem Handbuch zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die ethischen Grundsätze der PR nach Avenarius vor:

1. Mit meiner Arbeit diene ich der Öffentlichkeit. Ich bin mir bewusst, dass ich nichts unternehmen darf, was Öffentlichkeiten zu irrigen Schlüssen und falschem Verhalten veranlasst. Ich habe wahrhaftig zu sein.
2. Mit meiner Arbeit stehe ich in den Diensten eines Auftrag- oder Arbeitgebers.
3. Mit meiner Arbeit bin ich in das Wirken einer Organisation eingebunden. Ich stehe loyal zu ihren Zielen und ihrer Politik, solange sich beide mit der Würde des Menschen, seinen Grundrechten und mit darauf gründendem Recht und Gesetz vereinbaren lassen.
4. Eine Organisation, die es durch ihr Kommunikationsverhalten an Achtung für Menschen und Fairness zu anderen Organisationen fehlen lässt, werde ich, falls ich für sie arbeite, nach Kräften zu Korrekturen anhalten. Nötigenfalls werde ich den Auftrag zurückgeben.
5. Ich informiere nach bestem Willen und Gewissen. Ich verleite nicht zur Vorteilsannahme.
6. Die Unabhängigkeit und Freiheit meiner Gesprächspartner werde ich achten und daher ihnen gegenüber keine Machtmittel einsetzen.
7. Öffentlichkeitsarbeit sehe ich als eine notwendige Aufgabe, um Vertrauen zu schaffen, Öffentlichkeit herzustellen und gegebenenfalls auch das eigene Verhalten zu überprüfen. Ich werde daher dem Ansehen meines Berufsstandes absichtlich keinen Schaden zufügen[50].

4. Fazit

Rechtliche Normen, ethische Richtlinien und der theoretische Überbau der Public Relations zeigen eines ganz deutlich – eine Vermischung des Berufsbildes PR mit dem des Journalismus ist nicht erwünscht und nicht erlaubt. Sowohl Gesetzgeber als auch Theoretiker ziehen klare Grenzen für die kommunale Öffentlichkeitsarbeit, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Will ersterer die prägende Rolle der Presse für die öffentliche Meinungsbildung bewahren, sieht zweiter in den PR-Fachleuten gern den Stichwortgeber für den Journalisten. Dazu mag man stehen wie man will, die Diskussion über den Einfluss von PR führt derzeit das Magazin message (3/2005 und 4/2005) von Michael Haller mit Vehemenz. Die untersuchten Normen und Theoriemodelle zeigen deutlich: Eine Übernahme journalistischer Aufgaben wird derzeit durch die Öffentlichkeitsarbeiter und damit auch durch die Amtsblattmacher nicht angestrebt und wäre auch nur schwer möglich.

5. Konflikte zwischen Journalisten und Amtsblatt-Machern

Um zu bestimmen, inwieweit das Amtsblatt als Konkurrenz zur Zeitung gelten kann, ist es interessant, sowohl die Gemeinsamkeiten als auch die Unterschiede zu untersuchen. Unterschiede äußern sich in ihrer klarsten und unmittelbarsten Form in Konflikten. Konflikte zwischen Journalisten und PR-Fachleuten gibt es aus unterschiedlichsten Gründen. Diese reichen von bereits durch die Ausbildung determinierten Wertunterschieden bis hin zu einem unterschiedlichen Verständnis von Relevanz. Böckelmann fand heraus, dass fast die Hälfte der Pressesprecher von Institutionen von der journalistischen Berichterstattung enttäuscht sind[51]. Peter und Müller zählen in ihrer Publikation sechs Konfliktformen auf, die für die Verständigung zwischen Öffentlichkeitsarbeitern und Medienangestellten von Bedeutung sind: Rollenkonflikte, Interessen- oder Zielkonflikte, Verständigungskonflikte, Beziehungskonflikte und mittelbezogene und wertbezogene Konflikte[52]. Jana Göcke hält im speziellen Verhältnis von Amtsblatt zur örtlichen Zeitung neben Verständigungs- und Rollenkonflikten noch inhaltliche und wirtschaftliche Konflikte für bedeutsam[53]. Inwieweit diese theoretischen Konfliktkonstrukte in der Praxis vorkommen, belegen empirische Untersuchungen, auf die sich die Autoren beziehen. Joachim Peter und Ewald Müller stützen ihre Einteilung auf eine „im Jahre 1995 unter Pressesprechern von Städten zwischen 100.000 und 450.000 Einwohnern durchgeführte Umfrage“. Göcke befragte in ihrer Magisterarbeit die Pressesprecher von 83 deutschen Städten ab 100.000 Einwohner und zog die spärliche Literatur zum Thema Amtsblatt heran. Zur Verwendung der Terminologie ist anzumerken, dass diese, wie so oft in der geisteswissenschaftlichen Literatur, selten trennscharf zu handhaben ist – so hängen Verständigungs- und Wertkonflikte beispielsweise oftmals eng zusammen, bezeichnen teilweise gar dasselbe Ereignis oder Phänomen.

Rollenkonflikte

Unter der Bezeichnung Rollenkonflikte werden vor allem zwei Phänomene subsumiert: der so genannte Mum-Effekt und die Doppelmitgliedschaft. Erstes bezeichnet den inneren Zwist, in den ein Öffentlichkeitsarbeiter gerät, wenn er schlechte Nachrichten über seine Organisation verbreiten muss, zugleich aber weiß, dass diese seinem Arbeitgeber eine schlechte Presse bescheren wird. In diesem Konflikt zwischen dem Gebot der Loyalität und dem der Wahrhaftigkeit besteht der Trend „diese negativen Botschaften neutraler zu formulieren oder die Botschaft ohne deren schlechten Teil wiederzugeben“[54]. Auch Endres stellt 1990 fest, dass die Öffentlichkeitsarbeit in Rathäusern „häufig ausschließlich als Selbstdarstellung verstanden, also missverstanden [wird]. Es geht nicht nur darum, Erfolgsmeldungen zu verbreiten, um die Bürger zu beruhigen. Wir geben bekannt, was, warum es und auf wessen Veranlassung hin es geschehen soll oder geschehen ist. Es ist weitaus besser, die Öffentlichkeit auch mit den Nachteilen eines Beschlusses für einzelne vertraut zu machen, als abzuwarten, bis die Presse aus ihrer Sicht das Problem erläutert und die Gemüter erhitzt“[55]. Der Ärger über eine Maßnahme habe nämlich eine kürzere Lebensdauer, wenn von vornherein die Fronten klar seien.

Die Doppelmitgliedschaft meint hingegen die Tatsache, dass der Öffentlichkeitsarbeiter zwar sowohl Teil der kommunalen Verwaltung ist, andererseits aber auch eine Verbindung zum journalistischen Berufsstand halten soll. Drei Viertel aller befragten Sprecher befinden sich laut Müller und Peter in diesem Dilemma. In der Bürokratie werden sie oft als U-Boot der manchmal recht ungeliebten Medien betrachtet, dort wiederum als Anbieter für Hofberichterstattung. Es kann daher auch für Macher des Amtsblattes schwer sein, Informationen aus den eigenen Dezernaten zu erhalten – die Recherche kann sich also ähnlich schwierig gestalten wie für die unabhängige Presse[56]. Um bei beiden Seiten Vertrauen zu genießen, heißt es Balance zu halten, auch dadurch, dass man sich bei beiden Seiten einmal unbeliebt macht. „Das Endziel der Öffentlichkeitsarbeit muss immer Lösung heißen“[57].

Interessenkonflikte

Bei Journalisten und Öffentlichkeitsarbeitern herrschen unterschiedliche Auffassungen vor, welche Themen Relevanz besitzen und welche nicht, und das kann zu Interessenkonflikten führen. Neun von zehn Sprechern glauben, „dass die Interessenunterschiede zwischen Verwaltung und Medien eine effiziente Presse- und Öffentlichkeitsarbeit behindern“[58]. Es gibt oftmals ein unterschiedliches Verständnis von Aktualität und auch davon, ob sich eine Nachricht dem Leser in Inhalt und Form verkaufen lässt. Während der idealtypische Journalist nach dem Dreh in der Geschichte sucht, und, wie drei Viertel der Sprecher glauben, meist nach der Devise „only bad news are good news“ selektiert, hat der PR-Fachmann das Interesse, seine Kommune angemessen und eben nicht nur mit schlechten Nachrichten und im boulevardesken Stil in der Zeitung abgebildet zu sehen. Anderseits erwartet aber auch die Verwaltung von ihren Sprechern nur Gutes in der Presse zu lesen, arbeitet ihnen dafür aber zu langsam und unwillig zu[59].

Verständigungskonflikte

Höhenungleiche Querung oder einfach Brücke? Das Verwenden von Fachsprache kann dazu führen, dass sich Botschaften nur unzureichend und ungenau vermitteln – zumindest dann, wenn es um journalistische Texte geht. Journalisten können diese Termini falsch verstehen und unrichtige Texte verfassen. Für das Amtsblatt im Besonderen macht Göcke das Problem des so genannten „Amtsdeutsch“ geltend. Ein Problem sei, dass beispielsweise im Amtsblatt abgedruckte Satzungen oder juristische Texte aus rechtlichen Gründen selten kommentiert werden könnten, deshalb müssten eigentlich bereits die Verfasser dieser Texte für Verständlichkeit sorgen[60]. Die Pressestelle sollte zwar als Übersetzer fungieren, an dieser Stelle kann sie es aber nur unter Schwierigkeiten.

Beziehungskonflikte

Neben diesem einfachen Beispiel für einen Verständigungskonflikt gibt es aber noch andere – so halten sowohl Verwaltung als auch Journalisten jeweils ihre Sichtweise für eine objektive Realität obwohl es eine solche gar nicht geben kann. Das Überprüfen der eigenen Hypothese ist auf beiden Seiten wichtige Voraussetzung für ein Miteinander.

Zu Verständnisproblemen kann es auch kommen, wenn Journalisten auf Pressekonferenzen mit so vielen Informationen bombardiert werden, dass sie die Übersicht verlieren und über Nebensächlichkeiten schreiben. Vielleicht wollen sie sogar einen Nebenaspekt zum Aufmacher erheben, aber der PR-Mann oder die PR-Frau wollen dies nicht einsehen. Darüber hinaus ist für viele Journalisten die Aussage eines Pressesprechers von eingeschränkter Überzeugungskraft, zumindest glauben dies laut Müller und Peter fast alle Pressesprecher der bereits zitierten Umfrage[61]. Diese unterstellen im Übrigen der lokalen Presse selten bewusst negative Berichterstattung, dafür aber Oberflächlichkeit und mangelnde Recherche.

Eine Verwaltung ist sui generis kein auf öffentliche Wirkung bedachter Betrieb, schließlich lassen sich viele Schwierigkeiten leichter ohne Beteiligung der Öffentlichkeit lösen – zumindest glauben viele Behörden das. Hinzu kommen Regelungen in der Verwaltung das Verhalten gegenüber der Presse betreffend, sowie eine mangelnde Akzeptanz gegenüber der Rolle der Presse als Bestandteil öffentlicher Meinungsbildung. Jede Menge Raum für Beziehungskonflikte also, dennoch bezeichnet die Mehrheit der Sprecher das Verhältnis zur Presse als gut. Am besten sei das Verhältnis zu regionalen Abonnementzeitungen, regionalem Rundfunk und Anzeigen- und Offertenblättern, am schlechtesten das zu Nachrichtenmagazinen. Andere Medien wie überregionale Zeitungen bewegen sich innerhalb dieses Spielraums[62].

Mittelbezogene Konflikte

Informationen, die für Journalisten wertvoll sind – das ist die Währung, mit der sich PR-Leute bei der Presse Vertrauen erwerben. Sind diese Informationen knapp, kann es zu mittelbezogenen Konflikten kommen. Zwei Drittel der Pressesprecher beklagen laut Müller und Peter dieses Problem und die Abhängigkeit von Tagesereignissen. Sie empfehlen eine aktive PR-Politik, die den Öffentlichkeitsarbeiter in die Lage versetzt auch einmal selbst ein Thema zu setzen, wenn Journalisten nach Material für ihre Zeitung suchen.

Wertbezogene Konflikte

Es ist bereits angesprochen worden, dass für Journalisten und PR-Fachleute unterschiedliche Wertmaßstäbe und Überzeugungen maßgebend sind – ganz abgesehen von individuellen Einstellungen. Diese werden in der Ausbildung vermittelt, in Codizes, Gesetzen und Rechtssprechung festgelegt; sie sind in der täglichen Arbeit erfahrbar und reproduzieren sich dort. Bei unterschiedlichen Wertauffassungen führt dies zu wertbezogenen Konflikten. Die Frage nach Recht oder Unrecht erübrigt sich hier, da das jeweilige Überzeugungsschema Vorteile für den jeweiligen Beruf hat. Verständigung kann erreicht werden, wenn versucht wird, den jeweils anderen in seinem Kontext wahrzunehmen und zu verstehen. Für Öffentlichkeitsarbeiter schreibt dies der Code de Lisbonne sogar vor (Art. 5)[63]. Dennoch beklagen zwei Drittel der Sprecher bei Peter und Müller den Mechanismus, dass Medien Themen untereinander aufgreifen und dadurch verstärken (Inter-Media-Agenda-Setting)[64]. Bereits erwähnt wurde die Klage, Journalisten ginge es nur um schlechte Nachrichten.

Inhaltliche und finanzielle Konflikte

Inhaltlichen und finanziellen Konflikten gibt Göcke in ihrer Arbeit mehr Raum. Es gibt in der Wissenschaft Streit darüber, ob der publizistische Wettbewerb zwischen Amtsblatt und Tageszeitung eher gering[65] oder doch schärfer ist. Erste führen an, das Amtsblatt könne aufgrund fehlender Kommentare, Leserbriefe und Interviews keine Kontroll- und Kritikfunktion ausüben[66]. Doch gab es durchaus rechtliche Streitigkeiten zwischen dem Volksfreund in Trier und der Stadt, weil die Presse den Versuch sah, sie publizistisch zu ersetzen. Eine Zeitung in Remscheid trug diesen inhaltlichen Konflikt auf den Lokalseiten aus. Im Großen und Ganzen gebe es aber keinen wirtschaftlichen Wettbewerb zwischen örtlicher Presse und Rathauszeitung, schreiben Ewald Müller und Joachim Peter. Beweise für „das Fehlen jeglicher Wettbewerbsabsicht der Städte“[67] bleiben beide aber schuldig. Sie argumentieren lediglich, dass Amtsblätter durch rechtliche Vorgaben inhaltlich stark eingeschränkt seien und nur Informationen veröffentlichen, die den Betrieb der Behörde nicht stören und vor allem politisch neutral gehalten sein müssen[68].

Eng mit der Diskussion um die Inhalte sind wirtschaftliche Konflikte verknüpft. Wenn Bürger Amtsblätter als publizistische Alternative anerkennen würden, fänden sich dort – innerhalb des gesetzlichen Rahmens – wohl auch mehr Anzeigen wieder, welche den Lokalzeitungen fehlten. Ein Beispiel für eine solche Debatte ist der bereits angesprochene Rechtsstreit zwischen dem Volksfreund und der Stadt Trier, die seit Herbst 1996 eine „Wochenzeitung der Stadt Trier“ herausgab und kostenlos an alle Haushalte verteilte. Das Trierer Landgericht wies die Klage des Volksfreundes ab, weil der Inhalt und Umfang des Amtsblattes für eine echte Konkurrenz zu beschränkt sei. Müller und Peter sagen auf die Situation in ganz Deutschland bezogen, dass die Existenzgrundlage der Zeitungen empirisch belegbar durch das Anzeigenaufkommen von Amtsblättern nicht gefährdet sei, denn es würde nur der Zweck verfolgt, bestehende Kosten zu verringern[69].

6. Empirische Untersuchungen zum Selbstverständnis von Pressesprechern

Die Mitarbeiter und besonders die Leiter von städtischen Pressestellen sehen sich, wie bereits im Kapitel über mögliche Konflikte kommunaler PR-Fachleute angeführt, oft eingezwängt zwischen den Fronten von Öffentlichkeit und Verwaltung. Diesen Ort bezeichnen Bentele, Liebert und Reinemann als „publizistische Grenzstelle“[70] zwischen Verwaltung und Bürgerschaft. Das Presseamt hat ergo eine doppelte Funktion inne. Weil es auch das örtliche Amtsblatt herausgibt, wirkt sich diese „Zwitterstellung“ auf die Arbeit dort aus. Da sich derzeit nur wenige Untersuchungen speziell mit Amtsblättern befassen, schien es den Verfassern dieser Arbeit notwendig zu sein, die empirische Basis durch einen weiteren Fokus etwas zu verbreitern.

Für die Öffentlichkeit sind die Öffentlichkeitsarbeiter Teil des nicht transparenten Systems der kommunalen Verwaltung und für die Verwaltungsangestellten paktiert die Pressestelle gemeinsam mit den Journalisten gegen sie. Für Scharer ist der von ihm bezeichnete „information man“ ein Stiefkind der Bürokratie. „Der Pressesprecher ist ständig um Legitimation bemüht, weil man ihn in der Regel für Misserfolge zumindest mitverantwortlich macht, die nicht hätte geschehen müssen, wäre er bereits in den Entscheidungsprozeß entscheidend einbezogen worden. Dem steht allerdings das spürbare Misstrauen der Regierungsbeamten gegen den ,information man’ entgegen – vor allem aufgrund seiner engen Beziehung zu den Journalisten“[71]. Aber was ist der Pressesprecher eigentlich? Sieht er sich persönlich eher als Journalist oder als Repräsentant der Verwaltung?

Eine Befragung Dirk Furcherts unter bundesdeutschen Pressesprechern nach dem Selbstverständnis von Pressesprechern ergab, dass sich fast die Hälfte der Befragten eher als Journalist und jeder Fünfte als Repräsentant fühlt. Aber mehr als ein Drittel der Teilnehmer der Untersuchung konnten sich mit keiner der beiden vorgegebenen Bezeichnungen identifizieren.

Die hohe Zustimmung zur Bezeichnung Journalist mag daher rühren, dass laut des „Taschenbuchs Öffentlichkeitsarbeit“ bereits 1979 etwa „45 Prozent der PR-Stellen aus dem Bereich ,Journalismus’ heraus neu besetzt wurden“[72]. Böckelmann ermittelte 1988 einen Anteil von 22 Prozent ehemaliger Journalisten unter den Leitern der Pressestellen, Riefler erfragte im gleichen Jahr bei Agenturleitern und selbstständigen Beratern einen Anteil von sogar 69 Prozent[73]. Szyszka untersuchte Stellenanzeigen der pr-magazin-Jahrgänge 1986 und 1987 darauf, welche Qualifikationen dort von den PR-Fachleuten verlangt werden. Für Führungspositionen wurde in 35 Prozent der Anzeigen nach journalistischer Ausbildung gefragt, bei nachgeordneten Positionen waren es sogar 43 Prozent. Szyszka konstatiert, es erscheine folgerichtig, dass eine Berufsbezeichnung aufgetaucht sei, welche die Verbundenheit der Berufsfelder PR und Journalismus aufzeige: PR-Journalist[74]. Die strikte Trennung beider Berufsfelder, begründet Szyszka damit, dass der Öffentlichkeitsarbeiter eben nur die Interessen eines Teils der Öffentlichkeit vertritt, der Journalist die der Allgemeinheit.

Eines Unterschiedes in der Funktion sind sich kommunale Öffentlichkeitsarbeiter bewusst, wenn auch Szyszkas Definition nicht alle teilen dürften. Bei der Frage nach dem persönlichen Selbstverständnis gaben gegenüber Furchert jedenfalls knapp neun von zehn städtischen Pressesprechern an, Mittler zwischen Verwaltung und Öffentlichkeit zu sein. Als Repräsentant der Verwaltung verstand sich in der persönlichen Einschätzung des Selbstverständnisses dagegen niemand mehr. Immerhin sah sich laut Furcherts Befragung noch einer von zehn Pressesprechern als Sprecher der Verwaltung in der Medienöffentlichkeit[75]. Es überwiegt also das Selbstbild als Mittler, welches sich auch in anderen, teilweise in der Arbeit bereits erwähnten Studien, widerspiegelt. Auch bei Göcke sehen sich fast zwei Drittel der Befragten entweder als Mittler zwischen Stadt und Öffentlichkeit oder in gleichem Maße als Journalist und Repräsentant[76]. Gleiches fand auch Furchert heraus. Begründet wird dies in seiner Befragung vor allem damit, dass durch solch eine einseitige Stellung, die Kommunikation mit der Öffentlichkeit stark erschwert würde. Die Pressesprecher stehen somit auch in der Eigenwahrnehmung zwischen den Fronten[77]. Manfred Gutzmer, Leiter des Presse- und Informationsamtes Bochum, wurde vor seiner ersten Arbeit als Pressereferent von einem älteren Kollegen prophezeit, er werde sich „künftig, um es allen recht zu machen, mehr als zur Hälfte aus dem Fenster lehnen, mit der größeren anderen im Rathaus Fuß fassen müssen. ,Und keine Sau hält Dich fest’, sagte er dann noch“[78].

Mit diesem Selbstverständnis produzieren sie das Amtsblatt oder lassen es produzieren, und sie verwenden in sehr unterschiedlichem Maße Mühe darauf. Zwar lässt sich aus dem Aufwand, der für das Herstellen eines Amtsblattes betrieben wird, nur mittelbar darauf schließen, ob sich seine Schreiber als Konkurrenz der örtlichen Zeitungsmacher verstehen. Doch gibt es einen Hinweis auf die Wichtigkeit, die dem Blatt zugemessen wird. Nur eine „gewisse Bedeutung innerhalb der Öffentlichkeitsarbeit“ spricht Göcke dem Amtsblatt zu. Grund dafür ist der mangelnde Lesekomfort und Service bei Gestaltung und Vertrieb. Fast die Hälfte der Publikationen in Göckes Befragung erscheint immer noch in schwarz-weiß und nur 16 von 37 antwortenden Sprechern gaben an, Fotos zu benutzen[79]. Die Zahl der Seiten liegt selbst in Städten mit 100.000 Einwohnern manchmal nur bei vier, obwohl ein Amtsblatt sogar mit 80 Seiten aufwartet. Nur 17 Städte ermöglichen, dass ihr Blatt flächendeckend verteilt wird. Die hauptsächlich genutzten Quellen für eigene Texte sind die Dezernate der Verwaltungen und die Ratsversammlung, es sieht also so aus als versuchten die Amtsblätter auch in der Praxis nicht, Kontroll- und Kritikfunktion von den unabhängigen Zeitungen zu ursupieren. Ein Drittel der Befragten machten erst gar keine Angaben. Zumeist handele es sich um Blätter ohne eigenen redaktionellen Teil, schreibt Göcke[80]. 27 Prozent der Blätter aus ihrer Untersuchung veröffentlichen lediglich amtliche Bekanntmachungen, 32 Prozent veröffentlichen keine redaktionellen Inhalte, nur fünf Amtsblätter füllen die Hälfte ihres Volumens mit redaktionellem Inhalt aus. Ähnlich spärlich ist Reklame in den amtlichen Publikationen vertreten. 60 Prozent der Befragten veröffentlichen keinerlei redaktionelle Anzeigen[81]. Alles in allem schlussfolgert Göcke habe das „Amtsblatt also kein Potential zur inhaltlichen und wirtschaftlichen Verdrängung der Tageszeitung“[82]. Ihre Aussagen sind stichhaltig begründet und doch in ihrer Eindeutigkeit auch nur für Großstädte zu treffen, in denen das Amtsblatt nur eine Alternative unter vielen publizistischen Alternativen darstellt. Ob das Amtsblatt in kleineren Gemeinden, wo sich die kostenpflichtige Lokalpresse oft genauso dröge liest, wie die kostenlose kommunale Verlautbarung, nicht einen anderen Status genießen könnte, muss aufgrund der notwendigen Begrenztheit von Göckes Magisterarbeit unbeantwortet bleiben.

Immerhin schätzen 14 Prozent der 37 antwortwilligen Pressesprecher die Wichtigkeit des Amtsblattes auch bei Göcke als sehr hoch ein, 29 Prozent als hoch und 22 Prozent zumindest als mittelmäßig[83]. Die Bedeutung dieser Publikation hat also, wie bereits eingangs ausgeführt, zugenommen, rangiert aber immer noch nicht ganz oben. Die Motivation ein Amtsblatt zu machen, so darf demnach begründet vermutet werden, ist also derzeit nicht zu vergleichen mit der Wichtigkeit der Autorenschaft für einen Journalisten bei seiner Zeitung. Vom Auftreten des Internet erwartet im Übrigen die Mehrzahl der Befragten keine Änderung in Bezug auf die Bedeutung ihres Amtsblattes. Das könnte ein weiterer Hinweis darauf sein, dass die Pressesprecher ihr Blatt offenbar in einer Nische sehen, in der es sich anders als die so genannte „freie Presse“ nicht dem Wettbewerb und seinen Fluktuationen unterwerfen muss.

Die hauptsächlichen Aufgaben sehen die Amtsblatt-Macher im Veröffentlichen amtlicher Bekanntmachungen, nur sechs Befragte begreifen es als vornehmste Aufgabe, Vorgänge in der Stadtverwaltung aufzuklären und Unterhaltung betrachten gar 21 der 37 Sprecher als eine wenig wichtige Funktion. Und die Bedeutung als Werbeträger stufen die Befragten ebenfalls überwiegend als „sehr gering“ ein. Das Amtsblatt als ergänzendes Informationsmedium zur Lokalpresse anzubieten, scheint sich als Idee noch nicht durchgesetzt zu haben. Daher wird die Wertigkeit hier von 19 Befragten als „mittelmäßig“ bis „sehr hoch“ und von 14 als „gering“ oder sogar „sehr gering“ eingestuft[84]. Über die Hälfte sehen im Amtsblatt ein Mittel zum Dialog zwischen Stadt und Öffentlichkeitsarbeit und vergaben auf diesem Feld Bewertungen zwischen „mittelmäßig“ und „sehr hoch“. Auch hier zeichnet sich nicht der Wille ab, die Lokalzeitung als Medium der Meinungsbildung und der Information zu verdrängen. Das zeigt auch die Tatsache, dass über zwei Drittel der Befragten angeben, weder inhaltliche noch wirtschaftliche Konflikte mit den örtlichen Medien auszufechten[85].

Zu diesem friedfertigen Miteinander trägt wahrscheinlich ebenfalls bei, dass mehr als 70 Prozent der Befragten keine oder nur eine geringe Verzerrung ihrer Informationen durch die Presse beanstanden. Dies ist durchaus ein wenig erstaunlich, äußerten sich doch PR-Fachleute in anderen Umfragen recht unzufrieden über die Berichterstattung in den Medien. Mehr noch, 26 Befragte behaupten, dass 61 bis 90 Prozent ihrer Informationen von den lokalen Medien verbreitet würden, was die Ansicht Gernot Brauers von PR-Leuten als Nachrichtenproduzenten und Journalisten als deren Filterer und Vermittler bestätigen und die Determinationshypothese von Baerns stützen würden. Denn laut Baerns bestimmt PR die Agenda der Berichterstattung[86].

7. Fazit

Amtsblätter sind, und das wurde in den letzten Kapiteln klar herausgestellt, in der Praxis in einer Grenzfunktion zwischen Verwaltungszeitung und kleiner Ortszeitung angesiedelt. Obwohl sie rechtlich klar von Lokalzeitungen getrennt sind, ergeben sich durchaus oft Unschärfen, die den Machern von Amtsblättern Schwierigkeiten bereiten können. Diese Konflikte beruhen auch auf einer ausgeprägten Intereffikation von Journalisten und Pressesprechern. Durch ihren Wissensvorsprung beeinflussen Öffentlichkeitsarbeiter die Leistungen der Journalisten, müssen aber zugleich Rücksicht auf die Wünsche der Verwaltung nehmen und abwägen, welche Informationen besonders für das von ihnen herausgegebene Amtsblatt von Bedeutung sein könnten, ohne sie jedoch längerfristig der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Gerade in Bezug auf den Journalisten tritt oft der Interessenskonflikt auf, denn der Pressesprecher will eine ausgewogene Berichterstattung über das Rathaus, der Journalist sucht aber nach einer interessanten und damit oft nach einer schlechten Nachricht. Er versucht den Dreh einer Geschichte zu finden und ist deshalb scheinbar an den „guten“, „langweiligen“ Geschichten nicht interessiert. Dafür besteht im Gegenzug aber wiederum die Gefahr für die Blattmacher aus der Pressestelle, nur Gutes aus dem Rathaus im Amtsblatt zu veröffentlichen. Dies kann zu akuten Akzeptanzproblemen bei den Bürgern führen. Denn das Amtsblatt nimmt für die Verwaltung eine wichtige Funktion für die Interaktion mit den Rezipienten ein. Das zeigt auch das Vier-Akteurs-Modell. Hier wird für die kommunale Öffentlichkeit eine direkte Kommunikation mit dem Publikum als zwingend erforderlich angesehen. Die Erstellung eines Amtsblattes ist in diesem Fall die organisatorisch unkomplizierteste Art, viele Bürger auf einmal zu benachrichtigen. Und obwohl, zumeist in Ein-Zeitungskreisen, einige Leser nur noch die kostenlosen Offertenblätter und das ebenso kostenlose Amtsblatt lesen, muss die Redaktion der Amtsblätter penibel darauf achten, eben nicht zum lokalen Reporter zu werden. Diesen Rollenkonflikt heißt es zu meistern, um den verfassungsrechtlich gegebenen Auftrag an die Amtsblätter zu erfüllen. Dieser Rollenkonflikt und die empirischen Daten zeigen in ihrer Gesamtheit aber auch – Journalisten und die Verantwortlichen hinter den Amtsblättern verstehen etwas anderes unter ihrem Beruf. Wettbewerb gibt es daher wohl kaum, eher ein mehr oder weniger Konfliktbeladenes Zusammenwirken.

8. Schlussbemerkung

Das Amtsblatt ist keine Konkurrenz für die Zeitung. Die rechtlichen Regelungen, ethischen Normen, das durch PR-Fachleute entworfene Berufsbild und die Umfragen lassen keinen anderen Schluss zu. Der Öffentlichkeitsarbeiter der kommunalen Verwaltung sieht sich als Mittler – sei es zwischen Öffentlichkeit und Bürokratie oder zwischen Verwaltung und Journalisten. Er mag sich Baerns und Brauer folgend auch als Nachrichtenproduzent erfahren, doch gerade in dieser Funktion sind ihm beim Amtsblatt rechtliche Grenzen gesetzt, dürfen der Presse doch keine Neuigkeiten vorenthalten werden, die dann die kommunale Publikation veröffentlicht. Auf diese Weise erfährt der Mediennutzer seine Zeitung als den Produzenten der Nachricht. Keine Konkurrenz durch das Amtsblatt also. Doch diese Schlussfolgerung würde in ihrer Absolutheit so nicht zutreffen.

Die erste Einschränkung der Aussage liegt in der Fragestellung der Arbeit begründet. Hier wurde gefragt, ob das Selbstverständnis der Amtsblätter eine Konkurrenz zu lokalen Medien zulässt. Es wurde also nach der Sicht der Amtsblattproduzenten gefragt, nicht nach jener der Konsumenten.

Zum anderen konnte sich die Arbeit, was spezifische Studien zu Amtsblättern betraf, nur auf wenig Material stützen. Und dieses, sei es die Diplomarbeit von Göcke oder die von Peter und Müller zitierte Umfrage, bezog sich zumeist auf kommunale Veröffentlichungen in Großstädten. Und dort liest zu großen Teilen ein urbanes Publikum, das Veröffentlichungen, speziell von Behördenseite mit Sicherheit sehr kritisch wahrnimmt. Zum anderen erwächst dort der Tageszeitung Konkurrenz aus den vielen anderen Alternativen: kostenlose Stadtmagazine, Kompaktausgaben der Tageszeitungen zu Cent-Preisen, vielfältige Internetangebote, Gratiszeitungen und im Zweifelsfall gar ein lokaler TV-Sender oder Offener Kanal. Das für diese Arbeit gesichtete Material bildet jedoch nicht die Situation auf dem Land und speziell in den so genannten Ein-Zeitungskreisen ab.

Dort haben die Verfasser der Arbeit, die beide bereits für viele Zeitungen auch in den ländlichen Gebieten Thüringens, Sachsen-Anhalts, Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs tätig waren, aus ihrer persönlichen Erfahrung ein anderes Bild. Oft war zu erleben, dass Menschen sich ihre Information aus dem Amtsblatt holen, dieses wird zusätzlich meist mit der örtlichen Offertenzeitung kombiniert.

Inwieweit dieser Eindruck sich bestätigen ließe, müsste Gegenstand einer anderen Arbeit sein. Dabei wären vor allem zwei Dinge zu prüfen: Erstens müsste der Frage nachgegangen werden, ob dies ein spezifisch in Ostdeutschland auftretendes Phänomen ist, wo ohnehin viel weniger Tageszeitung gelesen wird als im Westen. Dass dies so ist, belegen Studien. Weitere Wertungen oder Erläuterungen sollen an dieser Stelle unterbleiben, um den Umfang der Arbeit nicht zu sprengen. Zweitens müsste untersucht werden, ob das Ausweichen auf das Amtsblatt nur die Leute betrifft, die ohnehin keine Zeitung lesen würden. In diesem Fall käme dem Amtsblatt nämlich keine Konkurrenzfunktion gegenüber der Tageszeitung zu. Es wäre vielmehr ein Medium, über das eine sehr große Gruppe von Menschen, die über die unabhängige Presse nicht mehr am lokalen öffentlichen Diskurs teilnimmt, doch noch an diesen angebunden würde. Seine Funktion wäre somit eine für die örtliche Gemeinschaft positive. Allerdings sollte das Amtsblatt dabei „eine Brücke zwischen der Gemeindeverwaltung und der Bevölkerung bilden und sich auf eine objektive Unterrichtung beschränken“[87]. Nur wenn das Amtsblatt der Lokalzeitung nachweislich Leser (und Anzeigen) wegnimmt, würde es erst zu einer wirklichen Konkurrenz und zum Gefahrenpotential für eine freie Presse im Lokalen werden.

Fast alle Theoretiker der PR behaupten wie Endres, dass die Amtsblätter keine wirkliche Konkurrenz zu den lokalen Zeitungen sein könnten, weil sie „[...]zu oft in der Manier einer Vereinszeitschrift Berichte aus der heilen Rathauswelt verbreitet. [...] Allein die örtlichen Verhältnisse (Monopolpresse, Größe, Eingliederungsvereinbarungen etc.) erlauben daher eine schlüssige Beurteilung, ob ein von der Gemeinde herausgegebenes Mitteilungsblatt zweckmäßig ist. [Folglich dürfe es] keinesfalls mit der Tagespresse konkurrieren [...]“[88]. Ob dieser Wunsch den Tatsachen entspricht wäre, wie gesagt, zu prüfen.

9. Literatur

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http://www.traunstein.com/landratsamt/show.php?ID=313 (Homepage Landratsamt Traunstein) – letzter Besuch: 15.1.2006

[...]


[1] Landwehrmann (1971), S. 19 f.

[2] Goecke (2003), S. 77. Die Befragung von Sprechern deutscher Großstädte ergab einen Durchschnittswert für den Grad der Bedeutung des Amtsblattes von 2,7 – wobei auf einer Skala eins für „sehr hoch“ und fünf für „sehr niedrig“ stand.

[3] Ronneberger/Rühl (1992), S. 250.

[4] Müller/Peter (1998), S. 4.

[5] Rein (2000), S. 203.

[6] Göcke (2003), S. 68 ff. Von 83 angeschriebenen Stadtsprechern antworteten bei einer Befragung von Jana Göcke aus dem Jahr 2003 64 Sprecher. 58 Prozent der Sprecher deutscher Großstädte ab 100.000 Einwohner gaben an, kein Amtsblatt herauszugeben. Die Gründe finden sich vor allem im angeblich zu hohen Kostenaufwand und in der Annahme, die Tageszeitung biete ausreichend Platz für Veröffentlichungen und Anzeigen der Stadt. Meist ist ein Mitarbeiter verantwortlich für das Erstellen des Amtsblattes einer Stadt, wobei das Spektrum von einer Viertelstelle bis hin zu zehn vollen Stellen reicht. Fast die Hälfte der von Goecke Befragten erwirtschaftet mit ihrem Blatt ein Defizit.

[7] Dorsch-Jungsberger (1994), S. 2 ff.

[8] Dorsch-Jungsberger (1994), S. 1 f.

[9] Dorsch-Jungsberger (1994), S. 1.

[10] Sänger (1966), S. 11.

[11] Sperr (1939), S. 1 ff.

[12] Flieger (1981), S. 35.

[13] Sperr (1936) S. 24 ff.

[14] Mühring/Stürzebecher (1997), S. 29.

[15] zitiert nach Göcke (2003), S. 40.

[16] Müller/Peter (1998), S. 5.

[17] Dorsch-Jungsberger (1994) S. 1.

[18] Endres (1990), S. 18.

[19] Jarren (1979), S. 108.

[20] Ronneberger (1981), S. 16.

[21] ebd. S. 108.

[22] Oeckl (1981), S. 8.

[23] Bentele/Liebert/Seeling (1997), S. 226.

[24] Bentele/Liebert/Seeling (1997), S. 229.

[25] Hering (2003). S. 14 ff.

[26] Bentele, Liebert, Seeling (1997) S. 240.

[27] Beyer (1997) S. 9.

[28] zitiert nach Baerns (2004), S. 93.

[29] Brauer (2005), S. 35.

[30] Fuhrmann (1995), S. 623.

[31] Vgl. Buhren (2001), S. 304.

[32] Vgl Göcke (2003), S. 42.

[33] Müller/Peter (1998). S. 212.

[34] ebd. S. 211.

[35] Müller/Peter (1998), S. 212.

[36] zitiert nach Weischenberg (1998) S. 131.

[37] Vgl. Buhren 2001 , S. 304.

[38] Müller/Peter (1998), S. 217.

[39] BVerfGE 44,125 zitiert nach Homepage der Universität Bern.

[40] Die Homepage des Landratsamtes Traunstein verweist auf ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 2.7.1977, welches sich angeblich mit kommunaler Öffentlichkeitsarbeit befasst. Ein solches lässt sich jedoch in den einschlägigen Urteilssammlungen im Internet nicht finden, Bezüge darauf in der Literatur ebenfalls nicht. Die Autoren gehen daher von einem Schreibfehler aus.

[41] Runderlass III Nr. 39/1994 zitiert nach Homepage des Landes Brandenburg

[42] Brauer (1996), S. 102 f.

[43] zitiert nach Reineke/Eisele (2000), S. 266.

[44] Avenarius (1991), S. 37.

[45] zitiert nach Brauer (2005), S. 544.

[46] ebd. S. 544

[47] Brauer (2005), S. 544.

[48] Reineke/Eisele (2000), S. 268.

[49] Vgl. ebd. S. 267 ff.

[50] Vgl. Brauer (2005), S. 547.

[51] Böckelmann (1991), S. 30.

[52] Müller/Peter (1998), S. 64 f.

[53] Göcke (2003), S. 52 ff.

[54] Müller/Peter (1998), S. 65.

[55] Endres (1990), S. 30.

[56] Göcke, (2003), S. 53.

[57] Oeckl, (1981), S. 9.

[58] Müller/Peter (1998), S. 66.

[59] ebd. S. 66.

[60] Göcke (2003), S. 53.

[61] Müller/Peter (1998), S. 67.

[62] ebd. S. 68.

[63] Vgl. Reineke/Eisele (2000), S. 268.

[64] Mülller/Peter (1998), S. 69.

[65] Dorsch-Jungsberger (1994), S. 4.

[66] Vgl. Göcke, (2003), S. 54.

[67] Müller/Peter (1998), S. 222 f.

[68] Jonscher (1995), S. 66.

[69] Müller/Peter (1998), S. 222 f.

[70] Bentele/Liebert/Reinemann (1998), S. 28.

[71] Furchert (1996), S. 107.

[72] Szyszka (2000), S. 129 ff.

[73] Vgl. ebd. S. 129 ff.

[74] Szyska (2000), S. 130 f, die Studie findet sich im pr-magazin Nr. 4/1990, S. 27-38.

[75] Vgl. Furchert (1996). S. 107 f.

[76] Göcke (2003), S. 83.

[77] Vgl. Furchert (1996), S. 107 f.

[78] Gutzmer (2000), S. 27.

[79] Göcke (2003), S. 73.

[80] ebd. S. 74 f.

[81] ebd. S. 79.

[82] ebd. S. 73.

[83] ebd. S. 78.

[84] Göcke (2003), S. 80 ff.

[85] ebd. S. 84 ff.

[86] Baerns (1991), S. 87 ff.

[87] Endres (1990), S. 90.

[88] ebd. S. 91.

Ende der Leseprobe aus 38 Seiten

Details

Titel
Konkurrenz für die Zeitung? Das journalistische Selbstverständnis von Amtsblättern in deutschen Städten
Hochschule
Universität Leipzig
Veranstaltung
PR in Kommunen
Note
2
Autoren
Jahr
2006
Seiten
38
Katalognummer
V110306
ISBN (eBook)
9783640084814
Dateigröße
501 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Konkurrenz, Zeitung, Selbstverständnis, Amtsblättern, Städten, Kommunen
Arbeit zitieren
Diplom-Journalist Carl Ziegner (Autor:in)Daniel Schulz (Autor:in), 2006, Konkurrenz für die Zeitung? Das journalistische Selbstverständnis von Amtsblättern in deutschen Städten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110306

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