Maßnahmen zur Re-Integration arbeitsloser Problemgruppen in den ersten Arbeitsmarkt

Die Umsetzung eines unmöglichen Ziels aus Perspektive der 'Inklusionsarbeit'


Magisterarbeit, 2005

127 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Zugang zum Thema

Begriffsklärung/ Schreibweise/ Glossar

1 Strukturelle Bedingungen
1.1 Wandel von Arbeit und sozialer Sicherheit in der Arbeitsgesellschaft
1.2 Der Kampf um Arbeit als „verknapptes“ Gut

2 Soziales Problem Arbeitslosigkeit: Problem für wen?
2.1 Die ökonomische Dimension: „Die Wirtschaft“
2.2 Die politisch-institutionelle Dimension: Der demokratische Staat
2.3 (Berufliche) Aus- und Weiterbildung: Das Bildungssystem
2.4 Die Arbeitslosen als „unmittelbar Leidende“
2.5 Problemlösungsinstanz Soziale Arbeit
2.5.1 Referenzprojekt A: Einjährige „Qualifizierungsinitiative“
2.5.2 Referenzprojekt B: „Qualifizierung und Vermittlungsunterstützung für den Wiener Arbeitsmarkt“
2.6 Das komplexe Auftragsnetz professioneller „Arbeitslosenhilfe“
2.7 Das Konzept der „Transintentionalität“

3 Sozialpsychologische Prämissen
3.1 Der Weg zum Sozialtypus des „erwerbstätigen Arbeitnehmers“
3.2 Folgen unfreiwilliger Arbeitslosigkeit
3.2.1 JAHODAS Modell der manifesten und latenten Funktionen von Arbeit
3.2.2 Arbeitslosigkeit zwischen Chance und Notwendigkeit?
3.2.3 Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung

4 Soziale Verortung und Rahmenbedingungen der Integrationsmaßnahmen
4.1 Der Arbeitsmarkt, dessen Segmente und Inklusionsbedingungen
4.2 Der „Dritte Sektor“ jenseits der Teilsysteme „Markt“ und „Staat“
4.3 Erhöhte Gefahr der Transintentionen durch komplexes Bedingungsgefüge
4.4 Das Orientierungsdilemma sozialer Integrationsarbeit am „Zweiten Arbeitsmarkt“
4.4.1 „Experimentelle Arbeitsmarktpolitik“ – Verengung der Spielräume
4.4.2 Verwirrende Maßnahmenvielfalt der aktiven Arbeitsmarktpolitik
4.4.3 Auswirkungen des Beitritts zur EU auf die nationale Arbeitsmarktpolitik
4.5 Integrationsmaßnahmen auf dem „freien Markt der Anbieter“

5 Selektion, Stigmatisierung, Exklusion durch Maßnahmeninklusion
5.1 Selektion
5.2 Stigmatisierung
5.3 Das Konzept der Benachteiligung
5.4 Rolle der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik:

6 Arbeitsmarktbezogene „Integrationshilfe“ als soziale Reaktion
6.1 Veränderungsauftrag versus Verstetigungstendenz
6.2 Implikationen eines unreflektierten Integrationsbegriffs

7 Inklusion und Exklusion: zum Partizipationsverhältnis zwischen Individuen und Gesellschaft
7.1 Teilinklusion
7.2 Gefahr der „Exklusionsdrift“ bzw. „Multiexklusion“
7.2.1 Die doppelte Bedeutung der „Exklusionsdrift“ für die Integrationsmaßnahmen
7.2.2 Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt als gesellschaftliches Exklusionsrisiko
7.3 Sozialarbeit in Maßnahmen als Inklusionsarbeit:
7.3.1 (Arbeits-)Marktintegration versus Sozialintegration?
7.3.2 (Arbeits-)Marktbezogene „Integrationsarbeit“ versus Gesellschaftsbezogene „Inklusionsarbeit“
7.4 Ausschluss als Frage sozialer Ungerechtigkeit
7.5 Funktion oder Funktionalisierung der sozialen Integrationsarbeit?

8 Arbeitsmarktpolitische Integration im „aktivierenden Sozialstaat“
8.1 „Welfare“ versus „Workfare“
8.2 „Fördern“ versus „Fordern“
8.3 Zum „doppelten Mandat“ von Hilfe und Kontrolle
8.3.1 Verschiebung der Balance von Hilfe und Kontrolle
8.3.2 Annäherung an die Lebenswelt der Klientel versus Annäherung an das ökonomische System
8.4 Integrationsmaßnahmen als herrschaftssichernde Sozialisationsinstanz?
8.5 Maßnahmenkarrieren zur Sicherung des Normalitätsmaßstabes

9 Zielbezogene Ambivalenzen und Dilemmata
9.1 Programmiertes Scheitern am (einzigen) evaluierten Erfolgsindikator
9.1.1 Qualität als nachrangige Dimension?
9.1.2 Bestandteile eines möglichen adäquaten Qualitätsmanagements
9.2 Unterschiedliche Definitionen von Erfolg
9.3 Divergierende Auffassung von Professionalität

10 Soziale Integrationsarbeit als Identitätsarbeit
10.1 Verlust des anerkannten sozialen Ortes
10.2 Adressenarbeit oder Arbeit an Menschen
10.3 „Soziale Identität“ versus „Personale Identität“?
10.4 Prekarität des „Cooling outs“ als Identitätswahrung
10.5 Der Inklusionsarbeiter als signifikanter und generalisierter Anderer:

11 „Empowerment“ versus „Employability“?
11.1 „Employability“: Das Konzept der Beschäftigungsfähigkeit
11.2 Sozialisation zum Arbeitskraftunternehmer?
11.3 „Empowerment“ und soziale Kompetenzen
11.4 Fortschreibung des Konzeptes der Schlüsselqualifikationen
11.5 Emanzipation und kognitive Identität versus Scheinautonomie

12 Zur Frage von Moral und Würde
12.1 Schuld- und Schamgesellschaft
12.2 Problematik der Moral des Systems Sozialer Arbeit
12.2.1 Soziale Inklusionsarbeit zwischen Profession und Funktionalisierung
12.2.2 Erfordernis einer „Theorie der Lebensführung“?
12.3 Politik für „Benachteiligte“: strukturbezogen oder defizitorientiert?
12.4 Reaktionsmöglichkeiten auf die „Wiederkehr der Überflüssigen“
12.5 Maßnahmen als Lösungsansatz im Sinne des ökonomischen Systems?

13 Resümee
13.1 Sozial(arbeits)wissenschaftliche Anforderungen
13.2 Die „illusio“ der Inklusionsarbeiter
13.3 Nach der Desillusion: Rückzug, Rückbesinnung oder Wandel?
13.4 Erfordernis einer nüchternen und sachlichen Analyse

14 Literatur

Zugang zum Thema

Man muss die Dinge beim Namen nennen [1]

Folgt man dem „öffentlichen Diskurs“, befindet sich unsere „Arbeitsgesellschaft“, gemessen am „Normalzustand“ einer (offiziell immer noch angestrebten) „Vollbeschäftigung“,[2] ob der kontinuierlich steigenden strukturell bedingten Arbeitslosenzahlen[3] in einer veritablen Krise.

„Die Politik“ reagiert auf das Phänomen seit nunmehr über drei Jahrzehnten unter anderem mit dem arbeitsmarktpolitischen Instrument sozialarbeiterisch/pädagogisch fundierter Qualifikationsmaßnahmen. Oberstes und seitens der öffentlichen Auftraggeber einzig relevantes Ziel dieser Projekte ist die (Re)Integration der ihr zugeführten, aus dem „ersten Arbeitsmarkt“ exkludierten, „ suboptimalen Arbeitskräfte “ (KAUFMANN 1997: 92) in eben jenen Arbeitsmarkt.

Gemessen am einzig auf „Vermittlungsquoten“ bezogenen Erfolg scheint diese Strategie zu­sehends wirkungsloser. Die Erfüllung dieses eindimensionalen Auftrags wird für die mit der Vermittlung beauftragten „Inklusionsarbeiter“ angesichts der sich kontinuierlich verschärfen­den Situation auf dem Arbeitsmarkt zusehends unmöglicher. Darüber hinaus scheinen ihre Bemühungen um Integration eher vermehrt zur Individualisierung des sozialen Phänomens Arbeitslosigkeit beizutragen.

Die Motivation zur Themenwahl entspringt unter anderem eigenen, empirischen Erfahrungen auf dem Feld der arbeitsmarktintegrativen Projekte des „zweiten Arbeitsmarktes“ in Gestalt einer jahrelangen Tätigkeit als „Kursbetreuer“ des Arbeitsamtes sowie zuletzt einer über zehnjährigen Tätigkeit als „diplomierter Sozialarbeiter“ in verschiedenen arbeitsmarktintegrati­ven Projekten bzw. Maßnahmen. Im Zuge dieser Erfahrungen war die außerordentliche Häu­fung von „Burn-out“-Phänomenen [4] vor allem seitens der hoch engagierten Gruppe der Sozialar­beiter/ Sozialpädagogen auf diesem, sich seit Anfang der 1980er Jahre herausbilden­den, Berufsfeld sozialer Arbeit unübersehbar. Dieses Phänomen lässt sich unter anderem als Auswirkung des immensen Erfolgsdruckes im Zusammenhang mit der offensichtlichen Dis­krepanz zwischen der realen Situation im Erwerbssystem bzw. auf dem Arbeitsmarkt und dessen Verwerfungen einerseits sowie sich widersprechenden bzw. unvereinbaren Aufträgen an die „Inklusionsarbeiter“ seitens divergierender Interessensgruppen andererseits, deuten.

Diese Divergenzen generieren zunehmend spezifische Paradoxien, Dilemmata und Transin­tentionen, mit denen diese zwischen verschiedenen Funktionslogiken, vor allem jener zwi­schen „Hilfe“ und „Kontrolle“, agierende bzw. „balancierende“ Berufsgruppe permanent kon­frontiert ist. Verstärkt stößt ihr berufshabituell motiviertes Bedürfnis nach kritischer Reflexion unserer Arbeitsgesellschaft zunehmend auf Ablehnung seitens der sie beauftragenden und finanzierenden staatlichen Auftraggeber. Die damit einhergehenden Dilemmata verschärfen sich zusätzlich durch forcierten Konkurrenzdruck, der unter verordneter Ökonomisierung ums wirtschaftliche Überleben kämpfenden, ursprünglich „sozialen“, arbeitsmarktpolitischen Maß­nahmen.

Ziel vorliegender Arbeit ist es, einen Beitrag zu möglichen Fragestellungen im Hinblick auf eine soziologische Funktionsbestimmung sozialarbeiterisch/sozialpädagogisch fundierter Ar­beit mit arbeitslosen „Problemgruppen“ in arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen der Gegen­wart zu leisten. Dazu bedarf es vorab eines reflexiven Bewusstseins über die Rahmenbedin­gungen des von verschiedenen sozialen Akteuren und deren jeweiligen Interessen geprägten „sozialen Feldes“[5] des „Zweiten Arbeitsmarktes“. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die dort stattfindenden Kämpfe um die jeweils „herrschenden“ Spielregeln, welche im Verbund mit den (Deutungs-) Machtverhältnissen die jeweils zulässige und mögliche Praxis in den Integrati­onsmaßnahmen bestimmen. Weiters scheint es unumgänglich, für einzelne Beteiligte bzw. Interessen bisweilen „unbequeme“ Perspektiven einzunehmen und vordergründig konstruktive bzw. erfolgreiche Arbeit kritisch, bezüglich ihrer Nebenwirkungen, zu hinterfragen.

Angesichts der Komplexität des sozialen Phänomens „Arbeitslosigkeit“ und der diesbezüglich unterschiedlichen Interessenskonstellationen wohnt den durchaus wohlgemeinten Integrati­onsmaßnahmen, vor allem diesbezüglichen Intentionen der Sozialen Arbeit eine „ Logik des Miss­lingens “ (DÖRNER. 1989) inne, die sich durch nicht intendierte Auswirkungen ausdrückt. Diese „misslingende Logik“ und deren Folgen gilt es aufzuzeigen, auch wenn - bzw. vielmehr gerade weil – dies für die sich für Arbeitsmarktintegration und in diesem Kontext für soziale Inklusion zuständig fühlende Profession der Sozialen Arbeit desillusionierend sein dürfte. Dies scheint insofern eine durchaus konstruktive Folge, zumal gilt, dass „ wenn ich die Folgen meiner eigenen Handlungen gar nicht erst zur Kenntnis nehme, […] mir (nur) die 'Kompetenz­illusion' [bleibt]. “ (DÖRNER. ebd. 269).

Bei aller Kritik geht es daher nicht um eine (gar pauschale) Desavouierung bestehender Ein­richtungen, noch um Infragestellung von Motivation, Intentionen und Engagement der auf dem arbeitsmarktintegrativen Feld handelnden professionellen Inklusionshelfer. Vielmehr geht es um eine Annäherung an die Frage, ob diese zu den gegenwärtigen Bedingungen des Ar­beitsmarktes in einer postindustriellen „Arbeitsgesellschaft“ unter herrschenden politökonomi­schen Interessens- und Machtkonstellationen überhaupt in der Lage sind, ihre Intentionen hinsichtlich gesellschaftlicher Inklusion auch nur annähernd umzusetzen oder lediglich einen „ Reparaturdienst “ (DÖRNER. 1989) zum Weiterbestand einer „überkommenen“ Arbeitsgesell­schaft verrichten, welche die qua Auftrag rückgängig zu machenden Exklusionen überhaupt erst mit erzeu­gen.

Angesichts einer, je nach Lesart und Evaluationsmethode, zwischen 30 (z.B. HOFER. 2002) und maximal 50 Prozent (z.B. LECHNER et al. 2000) liegenden durchschnittlichen „Vermitt­lungsquote“ in den ersten Arbeitsmarkt scheint dies eher fraglich, umso mehr, als diese „Ver­mittlungen“ in der Regel in den „ unstrukturierten “ bzw. „ Jedermann-Arbeitsmarkt “ (SENGEN­BERGER, 1978) erfolgen. Dieser zeichnet sich vor allem durch die bekannten Risiken wie geringes Einkommen, prekäre und belastende Arbeitsformen sowie hochgradiger Gefahr ei­nes kurz- bis mittelfristig neuerlichen, die Spirale nach unten weiter treibenden Verlustes des Arbeitsplatzes aus. Ergo implizieren entsprechende „Vermittlungen“ keineswegs zwingend arbeitsmarktbezogene Integration, geschweige denn soziale Inklusion. Zudem sinkt mit zu­nehmender Betreuungsintensität und damit steigender Hilfs- und Inklusionsbedürftigkeit der Klienten die Vermittlungseffizienz gegenständlicher Kursmaßnahmen exponentiell.

Diese könnten prinzipiell ein adäquates Instrument darstellen, wenn sie die damit verbundenen Intentionen kraft entsprechender struktureller Rahmenbedingungen auch umzusetzen in der Lage wären. So hätten sie in Zeiten der Vollbeschäftigung, für die sie eigentlich auch konzipiert wurden, durchaus Substanz. Bei anhaltend hoher bzw. steigender struktureller Arbeitslosigkeit scheint es jedoch sinnvoll, neben dem einzig evaluierten Ziel der Vermittlung in Erwerbsarbeit auf dem „Ersten Arbeitsmarkt“ als gleichrangiges Ziel zumindest die Vorbereitung auf mehr oder weniger lange, sinnvoll zu gestaltende, Lebensphasen ohne Erwerbsarbeit zu berücksichti­gen. Der Einbezug diesbezüglicher, der Realität des Arbeitsmarktes entsprechender Zielset­zungen bedeutet aber nicht per se, eine derartige Lebenssituation gezielt und ausschließlich anzustreben. Wohl aber würde dies die individuelle Befähigung zur Erlangung möglichst glü­ckender Lebenslagen abseits des Erwerbsarbeitssystems beinhalten. Dies betrifft, angesichts der Tatsache, dass Erwerbsarbeit nach wie vor die überwiegende Mehrheit der Gesell­schaftsmitglieder hochgradig die „ Wirklichkeit par excellence “ (BERGER/ LUCKMANN. 2000: 25) und in gewissem Sinne auch ein relativ „archaisches“ sinn- und identitätsstiftendes Ele­ment innerhalb einer hochkomplexen Gesellschaft darstellt, in erster Linie die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Balance zwischen sozialer und personaler Identität.

Das zentrale Thema „Arbeitslosigkeit“ wird im Verlauf der Abhandlung aus mehreren Blickwinkeln relevant, unter anderem sozialisationstheoretisch, differenzierungstheoretisch, ungleichheitstheoretisch und (berufs-)bildungstheoretisch bzw. –soziologisch. Die Absicht dieser Arbeit besteht nicht zuletzt in einer Sensibilisierung für die gegenwärtige Situation und ihrer spezifischen Phänomene auf dem Sektor der organisierten Integrationshilfe in den Arbeitsmarkt. Sie soll weiterführende Fragen aufwerfen, soll und kann in diesem eingeschränkten Rahmen aber keine Entwürfe für mögliche „Antworten“ liefern, z.B. ob die Lösung im Sinne von sozialer Integration in der Schaffung eines öffentlichen Beschäftigungssektors oder im Grundeinkommen usw. liegen könne. Diese wäre bereits einer der nächstfolgenden Schritte.

Begriffsklärung/ Schreibweise/ Glossar

Zur geschlechtsspezifischen Schreibweise: In vorliegender Abhandlung findet ausschließlich die maskuline Diktion Verwendung (z.B. „der Arbeitslose“). Dies schließt aber in jedem Fall auch die entsprechende feminine Form mit ein und erfolgt einzig und allein aus Gründen der Lesbarkeit und trotz des Wissens um den Bewusstsein bildenden Aspekt von Sprache und deren Gebrauch. Bei der Leserin bzw. beim Leser wird eine diesbezüglich reflektierte Grundhaltung als gegeben vorausgesetzt.

Arbeitslose/Arbeitslosigkeit: Auf Grund der mit der Zuschreibung „arbeitslos“ verbundenen, im ideologischen Sinne mitunter durchaus intendierten Implikation, es handle sich bei entsprechend Attribuierten um Menschen, die - im Zusammenhang mit der unserer „Arbeitsgesellschaft“ inhärenten gängigen Engführung von Arbeit auf „Erwerbstätigkeit“ - keine „Arbeit“ hätten, somit keiner „Tätigkeit“ nachgingen und folglich „nichts zu tun“ hätten, müsste korrekterweise ausschließlich von „Erwerbslosen“ bzw. „Erwerbseinkommenslosen“ gesprochen werden. Aber auch dieser Terminus ist per se eine Negativdefinition, da das einzige (gemeinsame) Kriterium, welches die betreffenden Personen kennzeichnet, zunächst etwas ist, was sie alle nicht haben, nämlich einen Erwerbsarbeitsplatz (vgl. EPPING et al. 2001: 43). Weiters ändert auch dieser semantische Unterschied nichts an der Dringlichkeit dieses Phänomens und seiner Problematik. Deshalb wird der allgemeine Sprachgebrauch beibehalten und sich dem Phänomen unter der geläufigen Bezeichnung „Arbeitslosigkeit“ genähert.

Langzeitarbeitslose: Die Verwendung dieser statistischen Kategorie meint im vorliegenden Kontext immer auch „ von Langzeiterwerbslosigkeit Bedrohte “, also hinsichtlich Vermittelbarkeit als „ problematisch “ etikettierte Erwerbslose mit. Dazu zählen unter anderen Unqualifizierten (vor allem Jugendliche), mit so genannten „ Vermittlungshemmnissen “, sowie qua Behinderungen, Geschlecht, Alter, Qualifikation (inklusive diesbezüglicher Kombinationen und Kumulationen) „ schwer Vermittelbare “. Als „langzeitarbeitslos“ gelten in Österreich „ Personen, die zumindest zwölf Monate als arbeitslos oder lehrstellensuchend gemeldet sind.“ (AMS. 2005a: 57 – Hervorh. W.I.). Bemerkenswert ist das statistische Konstrukt, dass z.B. „ein Kurs oder eine andere Unterbrechung über 28 Tage die Dauer der Arbeitslosigkeit (unterbricht) “ (ebd.). Das bedeutet, dass die Teilnahme von Langzeitarbeitslosen an sämtlichen hier themenrelevanten arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen einen reduzierenden Effekt bezüglich des sozial- und wirtschaftspolitischen Evaluationsinstruments „Langzeitarbeitslosenstatistik“ zeitigt: „Kursteilnahmen“ an den gegenständlichen Maßnahmen beendigen bzw. hemmen also in jedem Fall den individuellen statistischen Status der „Langzeitarbeitslosigkeit“. Gleichwohl gelten Absolventen solcher Maßnahmen wiederum als „ langzeitbeschäftigungslose Personen “. Dieser „feine“, vordergründig nur semantisch scheinende Unterschied kommt jedoch in der allein öffentlichkeitswirksamen „ Langzeitarbeitslosenstatistik “ nicht ausreichend zur Geltung [6] . Als rein formale bzw. statistische Kategorie enthält der Sachverhalt Langzeitarbeitslosigkeit zudem keinerlei Hinweise auf Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede der jeweiligen realen sozialen Situation der Betroffenen.

Integrationsmaßnahmen: Zusammenfassung aller arbeitsmarktpolitischen, sozialpädagogisch unterstützten Kursmaßnahmen, deren Ziel letztlich in der Integration ihrer Teilnehmer in den regulären, so genannten „ersten Arbeitsmarkt“ besteht. Nach einer überblicksartigen Differenzierung (vgl. Kap. 4.3.) wird dieser Terminus in der Folge relativ undifferenziert für die (teilweise lediglich nominelle) Vielfalt derartiger Maßnahmen verwendet. Die seitens der Arbeitsmarktverwaltung unter dem Überbegriff „Qualifizierung für Arbeitslose“ unterschiedenen „ Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung “, der „ Berufsorientierung “ und der „ Unterstützung der Arbeitsvermittlung “ bzw. „ Aktivierung “ (vgl. AMS 2005a: 23) subsumierten Maßnahmen suggerieren durch die begriffliche Vielfalt zwar weitgehende Diversität, diese entspricht aber nicht der Realität. Zudem ist der für die Thematik maßgebliche Grundcharakter der „Aktivierung der Teilnehmer“ sämtlichen Maßnahmentypen essentiell zu Eigen.

Soziale Arbeit bzw. Sozialarbeit(er): steht hier als übergreifender Begriff für sämtliche von „ Inklusionsarbeitern “ (vgl. Kap. 7.3.) in den Maßnahmen geleistete Tätigkeiten. Über die in entsprechenden akademischen bzw. berufsbildenden Lehrgängen ausgebildeten Professionen der „Sozialarbeiter“ bzw. „Sozialpädagogen“ im engeren Sinne hinaus inkludiert er im Rahmen vorliegender Arbeit auch Berufsgruppen wie (Fach)Trainer und Ausbildner, also alle jene, die nach BOURDIEU (1998d: 12) unter der „ kostenverursachenden linke Hand des Staates[7] zu subsumieren sind. Stellvertretend für mittlerweile unzählige Definition für Soziale Arbeit sei hiermit folgende, für vorliegende Zwecke geeignet erscheinende herausgegriffen:

„Soziale Arbeit ist eine Profession, die sozialen Wandel, Problemlösungen in menschlichen Beziehungen sowie die Ermächtigung und Befreiung von Menschen fördert, um ihr Wohlbefinden zu verbessern. Indem sie sich auf Theorien menschlichen Verhaltens sowie sozialer System als Erklärungsbasis stützt, interveniert Soziale Arbeit im Schnittpunkt zwischen Umwelt/ Gesellschaft. Dabei sind die Prinzipien der Menschenrechte und sozialer Gerechtigkeit für die Soziale Arbeit von fundamentaler Bedeutung “ (Definition der „International Federation of Social Workers“ IFSW, Montreal 2000).

„Soziale Arbeit ist ein sozialwissenschaftliches und praktisch-pädagogisches Instrument moderner Gesellschaften und damit Teil deren sozial-politisch-administrativen Handlungsapparates. Soziale Arbeit zielt dabei auf spezifische Problem- und Mangellagen von Personen, die weder durch die vorherrschende Art und Weise des Güter-, Arbeits- und Dienstleistungsmarktes ausgeglichen werden, noch von familiären oder ähnlichen privaten Formen “ (ERLER. 2000: 13).

Der Begriff „Sozialarbeit/er“ wird also im Folgenden (bis auf entsprechende Differenzierung erfordernde Passagen) bewusst undifferenziert für alle, in gegenständlichen arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen tätigen Berufsgruppen verwendet, die als „Inklusionsarbeiter“ unter weitgehender Selbstinstrumentalisierung zum Zwecke der auftragsgemäß intendierten Integration ihrer Klienten bzw. Kursteilnehmer in den ersten Arbeitsmarkt, in ein direktes Interaktions- bzw. Beziehungsverhältnis mit jenen treten. Sie alle sind von den gegenständlichen, in der Folge herauszuarbeitenden Transintentionen, Dilemmata und Paradoxien im Zusammenhang mit Erfüllung ihrer Aufgabe(n) hochgradig betroffen.

1 Strukturelle Bedingungen

Die einleitenden Kapitel dienen der Entfaltung des sozialen Spannungsfeldes, in welchem die arbeitsmarkt-integrativen Maßnahmen situiert sind bzw. deren Akteure (inter)agieren. Dies scheint vorab insofern zweckmäßig, da die grundsätzlichen Ambivalenzen in gegenständlichen arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen bzw. im Zusammenhang mit der konkreten Tätigkeit der „Inklusionsarbeiter“ zum Großteil bereits im Bedingungsgefüge, also auf der Makroebene des sozialen Systems, angelegt sind bzw. dort ihre Ausgangs- und Bezugspunkte finden.

Die Maßnahmen zur Integration (Langzeit)Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt sind eine sozialpolitische „Antwort“ auf das Phänomen der anhaltenden, zunehmend dauerhaften, strukturellen[8] Massenarbeitslosigkeit in postindustriellen „ modernen, ausdifferenzierten Gesellschaften “ (vgl. LUHMANN. 1997)[9] wie Österreich und Deutschland. Diese Form der Arbeitslosigkeit ist Auslöser anwachsender sozialer Exklusion und Marginalisierung einer stetig wachsenden Gruppe nicht mehr auf dem „regulären“ Arbeitsmarkt benötigter „Arbeitskräfte“, die angesichts der Ausrichtung des vorherrschenden Einkommenssystems jedoch mehr oder weniger ausschließlich auf diese Form gesellschaftlicher Teilhabe hochgradig angewiesen sind - sowohl materiell als auch ideell. Diese Teilhabe bleibt ihnen als nunmehr „Arbeitslose“, vorübergehend bis dauerhaft, verwehrt.

Arbeitslosigkeit begleitet den Kapitalismus bzw. kapitalistisch-marktwirtschaftlich ausgerichtete Gesellschafen zwar von Beginn weg, hat aber heute in den sozialstaatlich verfassten Ländern infolge der „Erosion der auf soziale Teilhabe gerichteten Substanz von Rechten “ (KRONAUER. 2002: 24) eine neue Qualität. Die über weite Strecken hinweg auch während Phasen von wirtschaftlicher Prosperität und Wachstum gestiegene Arbeitslosigkeit hat sich seit den 1980ern zunehmend vom wirtschaftlichen Zyklus abgekoppelt. Zudem ist eine wachsende Kluft zwischen den Betroffenen und den (noch) Beschäftigen im Sinne sozialer Ungleichheit zu konstatieren (ebd.). Diese Festsstellung gilt es zum Teil insofern zu relativieren, als unzureichend Qualifizierte als auch Arbeitsuchende unter Bedingungen der Marktsättigung generell zunehmend vor die Alternative gestellt werden, entweder durch bzw. trotz Arbeit (Phänomen „ working poor “) oder infolge Arbeitslosigkeit zu verarmen. Die modernen Produktivkräfte brechen das Lohnarbeitsverhältnis zusehends auf und das Kapital beschränkt die Lebensmöglichkeiten der Menschen immer mehr, um sich selbst am Leben zu halten. Auf dem Boden der Lohnarbeit kann das menschliche Potenzial immer weniger ausgeschöpft werden, sodass, folgt man kritischen Exponenten der Sozialwissenschaften, in absehbarer Zeit „ alle Staaten dieser Erde […]eine Alternative zur Erwerbsarbeit (Lohnarbeit) finden müssen “ (RIFKIN 2004: 218).

Das soziale Risiko von Arbeitslosigkeit, vor allem über einen längeren Zeitraum hinweg bis zur Verfestigung als Dauerzustand, ist sozial sehr ungleich verteilt. Die damit verbundene Form der Ausgrenzung ist dabei heute mehr denn je als eine „innerhalb“ der Gesellschaft (vgl. KRONAUER. 2002: 25) im Sinne SIMMELS Kategorie der „ Gleichzeitigkeit von ‛Drinnen‛ und ‛Draußen‛ “ (KRONAUER: 1999: 9) zu begreifen.

Analog COLEMANS „Logik der Selektion“ (vgl. ESSER 1993: 94 ff.) stellen diese strukturellen Bedingungen die Grundlagen des jeweiligen Handelns auf der Interaktionsebene der Maßnahmen in Form der vorgefundenen „institutionellen Strukturen“ sowie der diesbezüglichen normativen Erwartungsmuster dar.

1.1 Wandel von Arbeit und sozialer Sicherheit in der Arbeitsgesellschaft

Weil die gesellschaftlich bestimmte und vergütete Arbeit – auch für diejenigen, die sie suchen, sich auf sie vorbereiten oder ihrer ermangeln – den bei weitem wichtigsten Sozialisationsfaktor darstellt, begreift sich die Industriegesellschaft als eine “Arbeitsgesellschaft” und unterscheidet sich darin von allen vorangegangenen Gesellschaften” (GORZ. 2002: 27). Arbeitsgesellschaften knüpfen die soziale Zugehörigkeit an die Leistung eines Arbeitsbeitrages und definieren die gesellschaftliche Position einer Person wesentlich an der Bewertung des Ausmaßes ihres Beitrags zum Gemeinwohl durch ihre Arbeit (vgl. KREBS. 2002, S. 199).

Über den Beruf erlebt der Einzelne seinen Platz in der Gesellschaft, in ihm spiegelt sich seine Person, aus ihm bezieht er sein Selbstbild, erfährt er die Bewältigung von Realität und erlebt sowohl Solidarität als auch hierarchische Zwänge (vgl. WEYMANN. 2004: 38). Die “Welt des Arbeitens” als “Welt par excellence” (BERGER/LUCKMANN. 2000, S. 25) kommt im Falle eines kollektiven Schwundes bzw. individuellen Verlustes dieser “Arbeit”, wie dies in den letzten zweieinhalb Jahrzehnten in unserer “postindustriellen” Gesellschaft zunehmend mit teilweise dramatischen individuellen Folgen festzustellen ist, deutlich zum Ausdruck.

Die für unsere Gegenwartsgesellschaft geläufige Bezeichnung „Arbeitsgesellschaft“ verweist nachdrücklich auf die dominante Stellung von Arbeit als zentraler Kategorie des individuellen und gesellschaftlichen Lebens (vgl. z.B., BECK, 1997 GORZ 2002, RIFKIN. 2004). Damit verbunden ist die Reduzierung von Arbeit auf die reine „ Poiesis “ (vgl. ARENDT. 1981), also das Hervorbringen von Dingen sowie die weitere begriffliche Engführung menschlicher Arbeit auf lohnabhängige, fremdbestimmte, aus der Lebenswelt heraus gelöste und in der Rolle des „Arbeitenden“ institutionalisierte „Erwerbsarbeit“. Unter der Annahme dauerhafter Vollbeschäftigung geriet diese Arbeitsform zum zentralen, standardisierten Medium der Verteilung nahezu aller gesellschaftlichen Güter, vor allem des zur Bestreitung des Lebensunterhaltes erforderlichen Einkommens und der sozialen Absicherung. In „Arbeitsgesellschaften“ wie Österreich und Deutschland richtet sich die Sozialisation der (vornehmlich männlichen) Gesellschaftsmitglieder beinahe ausschließlich auf eine - in der Regel unselbständige und verberuflichte - Erwerbsarbeit aus, angelehnt an das normative Modell einer kontinuierlichen Erwerbsbiografie (vgl. KOHLI. 1989; HEINZ. 1995; LEMPERT. 2002). Zugleich bestimmen die mit einer derartigen Sozialisation verbundenen Leistungswerte zum einen soziale Anerkennung und legitimieren zum anderen soziale Ungleichheit.

In der Nachkriegsära der 1950er-Jahre generierten die im Zusammenhang des kriegsbedingten „Wiederaufbaus“ florierenden wirtschaftlichen Verhältnisse, die grundsätzlich allen arbeitsfähigen (männlichen) Gesellschaftsmitgliedern Arbeit boten, eine „ Politik der Vollbeschäftigung “ (vgl. FÜLLSACK. 2002: 8). Mit der damit einhergehenden Ausbreitung legal strukturierter Arbeitsverhältnisse sowie sozialer Regulierungssysteme entstanden für die Integration der Arbeitenden in die kapitalistische Reproduktion sowie deren Lebensweisen und Konsummuster maßgebliche „ Zonen sozialer Kohäsion “ (CASTEL. 2000: 13).

Unter diesen einmaligen historischen Bedingungen etablierte sich ein, sowohl vorher als auch bereits ab Ende der 1950er Jahre alles andere als „normal“ zu betrachtendes Ideal eines auf diese außerordentlichen sozioökonomischen Verhältnisse abgestimmten (männlichen) „Normalarbeitsverhältnisses“. Dieses, seither folgerichtig und zusehends im Verschwinden begriffene, Modell fungiert im Zuge einer kollektiven „ Interpretationen der Ausnahme als das Normale “ (BOLDER. 2004: 18) nach wie vor als für alle gültige normative Vorgabe im Sinne eines „ interessengeleitet hergestellten, gesellschaftlichen Konstrukts “ (ebd.: 16).

Dem entgegen wurde die „ Epoche der Vollbeschäftigung “ seitens der Sozialwissenschaften in Anerkennung der dahinter erkennbaren - zunehmend gegenläufigen - Realität als „ kurzer Traum immerwährender Prosperität “ (LUTZ. 1984) schon bald in ihre Schranken verwiesen. Zumindest unter kritischen Vertretern der sozialwissenschaftlichen Zunft gelten Vollbeschäftigung und der sich darauf begründende Idealtypus des kontinuierlich „voll“ Erwerbstätigen spätestens seit Mitte der 1970er Jahre als in dieser Form unwiederbringliche Phänomene. Dies ist auch empirisch nachvollziehbar und zeigt sich seither in der durch diese Realität erzwungenen Konfrontation fast aller früh industrialisierten, marktwirtschaftlich organisierten Länder mit steigenden Arbeitslosenzahlen. Anfang 2005 schlug sich dies denn auch in den Arbeitslosenstatistiken Österreichs und Deutschlands nieder, welche den vorläufig jeweils höchsten Stand seit Ende des zweiten Weltkriegs verzeichneten. Dieses Faktum wird vorerst aber trotz nachweislicher dramatischer Entkoppelung von Konjunktur und Arbeit von großen Teilen „der Wirtschaft“ und „der Politik“ (in erster Linie durch die jeweils regierenden Parteien) – zumindest offiziell und nach außen hin - nach wie vor als ausschließlich konjunkturell bedingtes Phänomen interpretiert bzw. entsprechend ursächlich kaschiert.

Mitte bis Ende der 80er-Jahre des abgelaufenen Jahrhunderts häuften sich vor dem Hintergrund des seit Kriegsende erstmals wieder massenhaften Auftretens von Arbeitslosigkeit jedoch unübersehbar die Erkenntnisse, dass diese auf komplexeren Ursachen als nachlassender Konjunktur beruhen dürfte. Dies zog zwar eine erste Differenzierung der sich Ende der 1970er-Jahre als Reaktion auf die Arbeitslosigkeit etablierenden staatlichen Förderangebote zur Wiedereingliederung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt nach sich, bewirkte aber bezeichnenderweise keinerlei Veränderung am bestehenden Idealbild von Erwerbstätigkeit.

Spätestens seit der expliziten Thematisierung der „ Krise der Arbeitsgesellschaft “ am 22. Deutschen Soziologentag (vgl. MATTHES 1983) ist dieses Phänomen weit über den sozialwissenschaftlichen Diskurs hinaus virulent, allein schon auf Grund erwähnter kontinuierlich steigender Erwerbslosenzahlen und des damit verbundenen offensichtlichen Versagens sämtlicher immer wieder vollmundig propagierter polit-ökonomischer Gegenstrategien. Zumindest wird seither unter eben dieser Chiffre auch das von den maßgeblichen polit-ökonomischen Exponenten offiziell nach wie vor als vorrangiges und alternativlos propagierte Ziel der Integration möglichst aller Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt in immer breiter werdenden Fachkreisen als ein durchaus fragwürdiges verhandelt. Mit dem immer noch zirkulierenden Etikett „Arbeitsgesellschaft“, der zwar „die Arbeit“ ausgehe, ist aber weiterhin die Suggestion verbunden, es handle es sich bei der Welt, in der wir leben nach wie vor um eine solche - trotz fundamentaler Veränderungen in der Arbeitssphäre, vor allem in Form des „Herausfallens“ von immer mehr Menschen aus den eingangs genannten „stabilisierten Zonen“ geregelter Lohnarbeitsverhältnisse in die „ Zone der Vulnerabilität “ (vgl. CASTEL. 2000: 13f.).

1.2 Der Kampf um Arbeit als „verknapptes“ Gut

Besagte Arbeitsgesellschaft lässt sich in letzter Konsequenz als eine - mehr oder weniger sozial abgefederte - marktwirtschaftlich organisierte, somit ökonomisch dominierte Gesellschaft fassen, der nicht die Arbeit in großem Maßstab ausgeht, sondern in welcher bestimmte Formen der Arbeit nicht (mehr) marktmäßig abgegolten werden. Diese Entwicklung ist einem kapitalistisch angelegten Wirtschaftssystems a priori strukturell inhärent. Auf diesen Umstand wies bereits DAHRENDORF in seinem, den diesbezüglich nach wie vor anhaltenden soziologischen Diskurs eröffnenden, Text vom „ Entschwinden der Arbeitsgesellschaft" (1983) nachdrücklich hin. „Arbeitgeber“ sowie Eigentümer der Produktionsmittel gestatten die Verrichtung von für die Gesellschaft notwendiger Arbeit als auf dem Arbeitmarkt gehandelte Erwerbsarbeit in der Tat nur, insofern diese Arbeit zuerst einmal ihnen nützt, bzw. sie materiell davon profitieren, dass gearbeitet wird (vgl. DECKER, 2005: 2). Bezeichnenderweise nimmt der Bedarf an „wertloser“, somit nicht unmittelbar monetären Gewinn schaffender, wohl aber soziale Werte generierender Arbeit in Haushalten, Nachbarschaftsbeziehungen und kommunalen Sozialräumen stetig zu. Desgleichen steigen die sozialen Risiken der institutionellen Lebenslauf-Orientierung auf der Achse Arbeitsmarkt-Teilnahme/ Lohnarbeit, vertieft von Geschlechterdifferenzen, weiter.

De facto geht unserer Arbeitsgesellschaft also lediglich die auf dem herkömmlichen, regulären („ersten“) Arbeitsmarkt gehandelte Arbeit im Zuge von Rationalisierungen, technischen Entwicklungen, Standortverlagerungen in sozialrechtlich unterentwickelte Weltregionen usw., d.h. in Folge ökonomisch intendierter Verknappung, aus. Entsprechend kapitalistischer (betriebswirtschaftlicher) Kriterien der Profitmaximierung mittels geringst möglichem Aufwand handelt es sich um eine durchaus folgerichtige Entwicklung. Die „ Überflüssigen “ des Arbeitsmarkts sind somit vor allem „ Resultat unternehmerischer Rationalisierungspolitik und deren institutioneller und marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen “ (KRONAUER. 1999: 11).

Eine weitere Konsequenz dieses „ neuen Kapitalismus “ (SENNETT. 2000) besteht in dessen Forderung nach absoluter Flexibilisierung des Menschen. Zu konstatieren ist ein Prozess des Wandels von einer – durch eine bestimmte Werthaltung getragenen – „ traditionellen Arbeit “ zum temporären, unsicheren und auswechselbaren „ Job“ (vgl. ebd.). Die paradoxerweise parallel dazu nach wie vor gültige „normale“, kontinuierliche Erwerbskarriere ist für zunehmend weniger Menschen erreichbar. Die Marginalisierung der „Flexibilisierungsverlierer“ wird lapidar als individuell zu tragendes Modernisierungsrisiko dargestellt. In der Folge entsteht eine wachsende Gruppe von auf dem Arbeitsmarkt Marginalisierten. Die in immer weitere Bevölkerungskreise hineinreichende Arbeitslosigkeit wirkt diesbezüglich „ selektiv und bedroht an- und ungelernte Arbeitskräfte mit vollständigem Ausschluss vom Arbeitsmarkt “ (KRONAUER 1997: 29).

Die seitens der Politik vorherrschende Reaktion liegt, entgegen der Suche nach Lösungen der ursächlichen Problematik durch Neuorganisation der Arbeit, in einer bedingungslosen Verstärkung der Arbeitsmarktorientierung (vgl. DIMMEL. 2000: 51). Die „aktivierende“ sozialpolitische Antwort auf Einbrüche der alten Arbeitswelt vertieft entsprechend bereits vorhandene Spaltungslinien im Erwerbspotential. Mittels der Konstruktion so genannter „ Problemgruppen des Arbeitsmarktes “, die, so die vorherrschende Argumentation, vor allem einer „ Aktivierung “ und der Herstellung ihrer „ Beschäftigungsfähigkeit “ bedürfen, wird von strukturellen Ursachen abgelenkt. Das Postulat der Aktivierung suggeriert, die identifizierten Problemträger wären inaktiv und passiv, während die Forderung nach Beschäftigungsfähigkeit wiederum impliziert, diese wären noch nicht oder nicht mehr in der Lage, einer Beschäftigung nachzugehen. Beide, an personalen Defiziten ansetzende, Strategien suggerieren also, die Arbeitslosen seien für ihre missliche Situation selbst verantwortlich. Die defensive Antwort, der zufolge sich die Akteure anzupassen hätten, indem sie flexibler, beschäftigungsfähiger, und wettbewerbsorientierter würden - versinnbildlicht im neuen Sozialtypus des Arbeitskraftunternehmers (PONGRATZ/VOSS. 2003) bzw. des „flexiblen Menschen“ (SENNETT. 2000) - dient somit augenscheinlich der Individualisierung kollektiver bzw. struktureller Risiken. Damit wird unter anderem der Blick verstellt auf die prinzipielle Möglichkeit, Arbeit so aufzuteilen, dass alle – relativ wenig – arbeiten (müssten) und sich Arbeitsbedingungen insgesamt „humaner“ gestalten würden (vgl. z.B. FÜLLSACK. 2002, GORZ. 2002).

Es stellt sich also die Frage nach den „Nutznießern“ dieser Individualisierungen und vor allem nach den diesbezüglichen Beiträgen sozialer Arbeit in arbeitsmarktintegrativen Integrationsmaßnahmen.

2 Soziales Problem Arbeitslosigkeit: Problem für wen?

Arbeitslosigkeit setzt also die Kultur einer Arbeitsgesellschaft voraus, deren Wertesystem am Ideal der biografischen Vollerwerbstätigkeit anknüpft. Erst davon kann sich Arbeitslosigkeit als soziales Phänomen abheben und den Charakter einer problematischen Störung annehmen (vgl. de SWAAN. 1993: 204). Ein wesentliches, mit Arbeitslosigkeit verbundenes, Problem liegt somit in der Diskrepanz zwischen normativen Selbstansprüchen dieser modernen, funktional differenzierten Gesellschaft wie Vollbeschäftigung, Sicherung der Existenz durch Einkommen aus Arbeitstätigkeit, Gerechtigkeit, Menschenwürde einerseits und der mit Arbeitslosigkeit einhergehenden Tatsache der Nichterreichung dieser kollektiven Bedürfnisse sowie der damit verbundenen Ungerechtigkeit in Form eines partiellen gesellschaftlichen Ausschlusses immer größerer Gruppen aus einem zentralen Teilsystem andererseits (vgl. SCHERR 2004a: 56). Diese Missverhältnisse werden grundsätzlich als soziales Problem[10] erkannt, auf welches „die Gesellschaft“ bzw. deren relevante Funktionssysteme wie „die Politik“, respektive „der Staat“, das Bildungssystem, „die Wirtschaft“ als damit konfrontierte bzw. dadurch irritierte Systeme und Organisationen in irgendeiner Weise reagieren müssen. Dabei gilt es grundsätzlich auszuhandeln, in wessen Zuständigkeitsbereich die (jeweilige Teil-)Bearbeitung des Problems fällt. Insofern sind Beschreibung und Erklärung des sozialen Problems Arbeitslosigkeit hochgradig abhängig von in gesellschaftlichen Auseinandersetzungen formulierten Problemdefinitionen im Sinne komplexer Bedeutungszuweisungen (vgl. SCHERR. 2002: 35), vorgenommen von den sozialen Akteuren auf dem arbeitsmarktintegrativen „ sozialen Feld “ (BOURDIEU. 2001: 41). Dabei hängt es vor allem von den feldspezifischen Machtverhältnissen ab, welche Sichtweisen sich letztlich im Kampf um die Definitionsmacht als „legitim“ durchsetzen bzw. welche alternative Perspektiven und deren Vertreter marginalisiert werden. Trotz der Tatsache, dass Erwerbsarbeit zunehmend zu einem knappen Gut wird sowie des kontinuierlichen Zuwachses an arbeitsfreier Zeit wird Arbeitslosigkeit gegenwärtig als illegitimer Zustand dargestellt (vgl. DAHRENDORF. 1992: 213).

Zur theoretisch-analytischen Frage nach Betroffenen, Trägern und Profiteuren des Problems eignet sich neben dem Sozialraumkonzept und der Feldtheorie BOURDIEUS fürs Erste ein differenzierungstheoretischer Blickwinkel im Sinne LUHMANNS, demzufolge sich die moderne Gesellschaft in gleichrangige[11] Teilsysteme ausdifferenziert, welche jeweils ihren Beitrag zur Reproduktion der Gesamtgesellschaft leisten. Derzeit hält die Theorie bei (je nach Interpretation mehr oder weniger) zwölf ausdifferenzierten, selbstreferentiellen, gesellschaftlichen Funktionssystemen. Diese sind nicht in arbeitsteilig strukturiertem Zusammenhang zu sehen. Sie setzen sich vielmehr in sich gegeneinander abgrenzenden Weltsichten tendenziell absolut - im Sinne nebeneinander bestehenden Konstitutionselementen einer polykontexturalen Gesellschaft (vgl. SCHIMANK, 2002b: 44). Werden seitens der Gesellschaft darauf sozialisierte und existenziell angewiesene Akteure von der Teilnahme auf dem Arbeitsmarkt (als Subsystem des Funktionssystem „Wirtschaft“) zunehmend exkludiert, ist dies für „die Gesellschaft“ bzw. verschiedene Teil- bzw. Funktionssysteme ein durchaus problematischer Prozess. Das, als solches definierte Problem, impliziert einerseits Kritik an den Ordnungen und der Funktionsweise des Teilfunktionssystems bzw. des sozialen Kräftefelds „Arbeitsmarkt“. Andererseits und mehr noch beinhaltet dieser Prozess ein Problem für die Ordnung und Funktionsweise dieser Gesellschaft selbst (vgl. OTTO/ZIEGLER. 2004: 118). Dieses liegt nicht zuletzt auf Grund des mit lang anhaltender Arbeitslosigkeit verbundenen „Verlusts der Arbeits- und Arbeitnehmermentalität“ in der potentiellen Ausbildung eines eigenen „Standes“ bzw. einer Schicht von Dauererwerbslosen (LAZARSFELD/JAHODA et al. 1975: 97f.).

Derartige Phänomene betreffen also vor allem die für die weitere thematische Abhandlung relevantesten Teilsysteme, nämlich jenes der Wirtschaft sowie jenes der Politik, die zusammen - im Sinne unseres polit-ökonomisch strukturierten Gesellschaft - die wesentlichsten Deutungsmächte darstellen dürften (vgl. SCHIMANK. 2002 b: 18). Dieser Sachverhalt lässt sich wiederum verdeutlichen anhand BOURDIEUS Feldtheorie (vgl. BOURDIEU: 1987), wonach unterschiedliche Bereiche der sozialen Welt in Form der Wirtschaft, Politik, Wissenschaft etc. zusammengenommen die Felder der „Sozialwelt“ (als potentiell offenen Spiel-Raum mit dynamischen Grenzen) konstituieren. Dabei bedingen die auf dem jeweiligen Feld agierenden sozialen Akteure, „ vermittelt über sozial und historisch zustande gekommene Wahrnehmungs- und Bewertungskategorien, aktiv die Situation, die sie bedingt “ (BOURDIEU. 1996: 170).

Das ökonomische Feld der Erwerbsarbeit bzw. des Arbeitsmarktes strukturiert sich also, ebenso wie das politische Feld der sozialen Inklusion, aus den jeweils vorherrschenden, auf Reproduktion und Stabilisierung ausgerichteten Feld- bzw. (Deutungs-)Machtstrukturen.

Diese wiederum resultieren aus der ungleichen Verteilung der Formen und des Volumens der verschiedenen „Kapitalsorten“[12] der Akteure. Anders ausgedrückt: „ Macht haben, heißt Macht zugerechnet bekommen “ (BOURDIEU 1998e: 159).[13]

Nachfolgend sollen also einige für die weitere Themenbehandlung relevanten Funktionssysteme respektive sozialen Felder eingeschränkt auf einige wenige, thematisch bedeutsame, Bezugspunkte kursorisch vorgestellt werden. Vor allem gilt es, den eventuellen „Nutzen“ des „Problems Arbeitslosigkeit“ für bestimmte Akteure bzw. Subsysteme auszumachen, zumal dieser einen nicht unwesentlichen Faktor für die scheinbar unentwirrbaren Paradoxien und Transintentionen auf der Handlungsebene der Integrationsmaßnahmen ausmachen dürfte.

2.1 Die ökonomische Dimension: „Die Wirtschaft“

Zwar bekennen sich Unternehmer als soziale Akteure des ökonomischen Systems bzw. Feldes, ersichtlich z.B. im „ Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit “ der deutschen Bundesregierung oder im Rahmen „sozialpartnerschaftlicher Gremien“ österreichischer Provenienz, regelmäßig zum „Problem“ Arbeitslosigkeit, obwohl sie in realiter mit „den Arbeitslosen“ letztlich nicht wirklich ein Problem haben dürften. Im Gegenteil zeigen sie sich an der Generierung dieses Phänomens selbst maßgeblich beteiligt.

Als in kapitalistischen Kategorien „ökonomisch-zweckrational“ handelnder Marktakteur verhält sich „der Unternehmer“ lediglich hochgradig systemkonform, indem er das (sein) Wachstum durch Rationalisierungen und Entlassungen vorantreibt, was dann auch konsequent und regelmäßig an den Börsen entsprechend honoriert wird. Er bereinigt solcherart quasi den Arbeitsmarkt als Teilsystem des Wirtschaftssystems von, für diesen als nicht relevant erachteter überflüssiger „Arbeitskraft“. Außerdem beziehen Unternehmen aus der Zwangslage der von ihnen „Freigesetzten“ bzw. am Zugang zum Arbeitsmarkt gehinderten Absolventen schulischer und beruflicher Ausbildungen mehrfachen Nutzen: Einerseits treibt der Personalabbau bzw. die personelle Engführung die Arbeitsleistung der verbliebenen, permanent um ihre Arbeitsplätze fürchtenden Belegschaft zu teilweise selbstausbeuterischen „Höchstleistungen“, andererseits erspart er dem Unternehmen Lohnsummen und Sozialleistungen zu Gunsten der Gewinne. Zudem können Unternehmer hinsichtlich (noch) erforderlicher Arbeitskräfte „aus dem Vollen“ schöpfen - im Sinne eines „creamings“ der Besten. Vor allem können sie bei Gering- und Unqualifizierten, auf Grund der - einer weitgehenden Schließung der Arbeitsmärkte folgenden - Konkurrenzsituation unter den Arbeitslosen die Lohn- und Sozialleistungen sukzessive nach unten drücken. Arbeitslosigkeit ist somit auch in ihrer „strukturellen“ Form kein Indiz für eine Krankheit dieser Produktionsweise selbst, sondern kann vielmehr seitens einer gewinnmaximierenden Wirtschaft „ als eine Bedingung des Normalbetriebs beobachtet werden “ (LORENZ. 2005. o.S.).

Wenn sich Wirtschaft und Unternehmer also vorderhand zum Problem bekennen, steht zu vermuten, dass dies hauptsächlich eine Konzession an die Gemeinnützigkeitsideologie ihrer Geschäfte darstellt. Denn, folgt man der Differenzierungstheorie, erzeugt die Wirtschaft als Funktionssystem der modernen Gesellschaft ihre Inklusionen (hier in den Arbeitsmarkt) in systemspezifischer Weise aus sich selbst heraus, also „autopoeitisch“.[14] Das bedingt, dass sie ihr Angebot an „Leistungspositionen“ in Form von Arbeitsplätzen nicht den Ansprüchen der Gesamtbevölkerung auf personale Inklusion in den Arbeitsmarkt anpasst (vgl. HILLEBRANDT. 2004: 130). Ihr durchaus systemgerechter Lösungsansatz erschöpft sich demnach, wie aus unaufhörlich repetierten Forderungen an Politik und Sozialpartner hinlänglich bekannt ist, folgerichtig in Lohn- und Steuersenkungen, Flexibilisierung der Arbeitszeiten und Verringerung der Lohnnebenkosten.

Der Arbeitslose ist im Wirtschaftssystem zwar in seiner Funktions- bzw. „Leistungsrolle“[15] als „Arbeitnehmer“ auf dem Arbeitsmarkt vorerst exkludiert, nicht jedoch als Konsument. Nur, indem er möglicherweise auch in dieser Rolle ausfällt, könnte dies ein Problem für die Wirtschaft darstellen, was auch immer wieder unter dem Schlagwort „Kaufkraftschwächung“ ins Treffen geführt wird. „ Exkludierende Systeme überlassen die Personen sich selbst, mit der Folge, dass sich die Folgen dieses Nicht-weiter-Verfolgens indirekt, jedoch nachhaltig wieder zu Wort melden: als Kaufkraftverluste, Rechtsunsicherheiten, …“ (BARDMANN/ HERMSEN. 2000. 97).

Aber auch eine derartige sowohl „schichtspezifische“ als auch eher lokale, regionale oder nationale Kaufkraftschwächung ist im Zeitalter der wirtschaftlichen „Globalisierung“ für multinational auf dem „Weltmarkt“ agierende Unternehmen nicht zwingend ein Problem[16], da sich einerseits die Absatzmärkte längst nicht mehr mit den regionalen Arbeitsmärkten schneiden müssen und sich Kaufkraft andererseits durch Anpassung der Produkte schichtspezifisch „nach oben“ auf den Luxussektor bzw. nach unten auf notwendige Massenartikel verteilen und sich in Summe zumindest wieder austarieren lässt.

2.2 Die politisch-institutionelle Dimension: Der demokratische Staat

Aus der Perspektive des politischen und gesellschaftlichen Systems versagt „der Markt“, als nach ökonomischem Verständnis grundsätzlich für Arbeit und Beschäftigung zuständiger Sektor, seit nunmehr drei Jahrzehnten bei der Problembewältigung „(Re)Integration Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt“. Die in der Tat vorrangig als Verursacher der Problematik Arbeitslosigkeit verantwortliche Wirtschaft (vgl. SCHIMANK. 2003b: 18) sieht dazu im Gegenteil (und nach ihrer eigenen Funktionslogik nur konsequent), gar keinen Anlass. Ihrerseits sei das Problem vielmehr mit politischen Mitteln anzugehen, entsprechend eines „ weit verbreiteten common sense der Gegenwartsdiagnosen wie des gesellschaftlichen Alltagswissens, [demzufolge] die Bewältigung der wirklich drängenden gesellschaftlichen Probleme letztendlich durch politische Entscheidungen zu erfolgen habe “ (SCHIMANK. ebd.: 23).

Die aus dem Arbeitsmarkt exkludierten Arbeitslosen sind als Personen vorerst damit (noch) nicht aus der Gesellschaft und deren anderen Funktionsbereichen (Bildung, Kultur, Medizin usw.) ausgeschlossen (vgl. BOMMES/SCHERR 2000: 157). Mit zunehmender Dauer bzw. Verfestigung von Arbeitslosigkeit und damit zusammenhängender Gefahr materieller, sozialer Deprivation und gesellschaftlichen Marginalisierung wächst jedoch die Möglichkeit einer Exklusion auch aus anderen Teilsystemen (vgl. Kap. 7.2).

Gerade dieses zu verhindern tritt der Wohlfahrtsstaat mit seinen Sicherungssystemen und seinem sozialpolitischen Verständnis an, indem er versucht, das marktwirtschaftlich-ökonomische System im Sinne einer „sozialen Marktwirtschaft“ sozial abzufedern und Härtefälle auszugleichen. Bezogen auf Arbeitslosigkeit sind mit diesen Aufgaben die staatliche Arbeitsmarkt-, Sozial- und Distributionspolitik der sozialen Sicherung sowie das Feld der regulativen Politik mit ihren Arenen der Tarifautonomie funktional befasst. Die jeweils dominierende Form der Sozialpolitik bildet sich in diesem Zusammenhang aber ebenfalls als interessengeleitete Gestaltung gesellschaftlicher Bedingungen im politischen Dialog nach bestimmten Regeln.

Vor allem seit der bahnbrechenden „Marienthal-Studie“ von LAZARSFELD et al. (1975; Orig. 1933) wird immer wieder der Zusammenhang zwischen dauerhafter Arbeitslosigkeit und Erodierung der sozialen Strukturen davon betroffener Regionen und Lebensräume sowie des damit verbundenen vielfachen individuellen „Elends“ der sowohl in ihrer materiellen Existenz als auch durch Sinnverlust bedrohten Gesellschaftsmitglieder nachgewiesen (vgl. BOURDIEU et al. 1997: 159 ff.).

„Der Wohlfahrtsstaat“ steht in seinen öffentlichen Diskursen grundsätzlich hinter der Definition von Arbeitslosigkeit als gesellschaftlich essentielles, vom politischen System prioritär zu lösendes Problem[17]. Er verfehlt aber, scheinbar zunehmend „hilflos“, seine diesbezüglich gesetzten Ziele der Integration möglichst aller auf Erwerbstätigkeit Angewiesenen in den Arbeitsmarkt ganz offensichtlich und immer eklatanter. Der Sozialstaat sieht sich von Arbeitslosigkeit durch entfallende Staatseinnahmen finanziell betroffen. Zudem stellen die mit Massenarbeitslosigkeit einhergehenden sozialen Spaltungen zwischen gesellschaftlicher Zugehörigkeit und Ausschließung die Formen des sozialen Ausgleiches in Frage. In der Folge verschärfen sich soziale Ungleichheit und prekarisieren sich soziale Grundlagen der Demokratie (vgl. KRONAUER. 2002).

Der Staat löst somit das allgemeine bürgerliche Versprechen von Freiheit und Demokratie nur mehr partikular ein bzw. enthält dieses einer wachsenden Minorität vor (vgl. OTTO/ZIEGLER. 2004: 120). Sich derart im Stich gelassen fühlende „Systemverlierer“ sind - auf der Suche nach „Sündenböcken“ für ihre Lage - hochgradig zugänglich für nationalistische und fremdenfeindliche Haltungen und daran anknüpfende populistische politische Strategien und „Führer“ (vgl. BOURDIEU et al. 1997). Einem demokratischen (Sozial-)Staat müsste also hochgradig daran gelegen sein, das demokratiepolitische Risikopotential der mit Arbeitslosigkeit einhergehenden Exklusionsprozesse zu bannen. Er könnte auf dem Weg zu einem „quasi- oder scheindemokratischen Staat“ aber auch versuchen, im Interesse der polit-ökonomisch dominanten Schichten, die „Verlierer“ des Neoliberalismus dazu zu bringen, sich mit ihrem „Schicksal“ als „selbst verschuldeter“ Situation weitgehend abzufinden. Beim Versuch des Lösungsansatzes durch „Verbesserung der Standortbedingungen“ für „die Wirtschaft“, vor allem im Sinne der Senkung von Steuerleistungen sowie der generellen Verbilligung der Lohnarbeit, verhalten sich entsprechend agierende Exponenten der Politik jedenfalls durchaus systemkonform, zumal aus der Perspektive eines neoliberalen Staats- und Politikverständnisses.

Dies verbessert aber keineswegs die Situation der Arbeitslosen und eröffnet nur weitere Problemfelder wie die Schaffung einer breiter werdenden Schicht so genannter „working poor“, die durch Einkommensarmut infolge des wachsenden Bereichs niedrig bezahlter Arbeiten nur über ein unter ihren Aufwendungen für den Lebensunterhalt liegendes Einkommen verfügen, was wiederum neue Formen von Hilfsbedürftigkeit an die Zuständigkeit des Sozialstaates delegiert (vgl. STRENGMANN-KUHN. 2003). Bereits in den 1990er Jahren finanzierten sich über ein Drittel aller „armen Haushalte“ in Deutschland ausschließlich über Erwerbsarbeit, waren also arm trotz Erwerbsarbeit (vgl. ANDRESS. 1999: 325). Die sozialstaatlichen Institutionen sozialer Absicherung wie das Arbeitsmarktservice[18] (AMS) bzw. Arbeitsamt sowie der von diesen mit der Integration Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt betrauten Einrichtungen geraten jedenfalls im Zusammenhang mit dem Versuch der Verhinderung von Exklusion in realiter „immer mehr zu Einrichtungen der Stigmatisierung und sozialen Kontrolle, des Einschließens und Ausschließens zugleich, je weniger sie dazu beitragen können, ihrer Klientel aus ihrer Lage herauszuhelfen “ (KRONAUER. 1999: 11).

2.3 (Berufliche) Aus- und Weiterbildung: Das Bildungssystem

Lernen scheint der Schlüssel zur Lösung aller Probleme zu sein, es tritt an die Stelle des Glaubens; Lernen bringt Erlösung und Heil für eine geschundene Welt“ (GEISSLER. 1997: 11) . In diesem Sinne wird auch formale „Bildung“ als individuell verwertbares, inkorporiertes kulturelles Kapital (BOURDIEU) vor allem in seiner verknappten Form einer beruflich verwertbaren, auf dem Arbeitsmarkt unmittelbar konvertierbaren Aus-Bildung (Qualifikation) immer eindringlicher als probates Mittel zur Lösung bzw. individuellen Überwindung von (auch struktureller) Arbeitslosigkeit in Stellung gebracht. Dies drückt sich vor allem in der vordergründigen Hebung der Bedeutung des (berufsbezogenen) Bildungssystems als für die jeweilige gesamte (berufliche) Lebensspanne in Form von Erwachsenenbildung wesentliches Bezugssystem aus. Programmatischer Auftrag an die Bildung ist es, eine „neue Lernkultur“ zu schaffen, im Rahmen derer die Individuen zur Bewältigung von sozialen, komplexen Risiken sowie zur flexiblen und selbst gesteuerten Gestaltung der individuellen Biografie und zur aktiven Bewältigung der Anforderungen der, letztlich immer kontingenten, Zukunft „befähigt“ werden.

Das Motto „ Lebenslanges Lernen “ steht neben weiteren ideologisch aufgeladenen Schlagwörtern wie „ employability “, „ soft skills “, „ Selbststeuerung “ und „ Selbstmanagement “ (vgl. PONGRATZ/VOSS. 2003) als Synonym für eine lebenslange Aktualisierung von auf das Beschäftigungssystem ausgerichteten Qualifikationen und Wissensbeständen und wird subsumiert unter das Konzept der Schlüsselqualifikationen. Diese, von Dieter MERTENS in den 1970ern in die Diskussion eingebrachte, Konzeption steht für alle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die nicht in unmittelbarem und begrenztem Bezug zu bestimmten, disparaten praktischen Tätigkeiten stehen, sondern diese vielmehr übergreifen. Letztlich geht es um die „ Eignung für eine große Zahl von Positionen und Funktionen als alternative Optionen zum gleichen Zeitpunkt und die Eignung für die Bewältigung einer Sequenz von (meist unvorhersehbaren) Änderungen von Anforderungen im Laufes des Lebens“. (MERTENS 1974: 40). In seiner rezeptiven Verkürzung geriet der Begriff jedoch zur Metapher für die Lösung struktureller Arbeitsmarktprobleme schlechthin. In solcher ideologisch verknappter Lesart geht es „ letztlich immer um Anpassungs-, Mobilitäts- und Flexibilitätserfordernisse an die vom Strukturwandel hauptsächlich Betroffenen, die paradoxerweise selbst die Lösung der durch ihn hervorgerufenen Probleme übernehmen soll “ (PREISSER. 2002: 6).

Nichtsdestotrotz stellt die Vorbereitung auf den strukturellen, gesellschaftlichen Wandel vor allem hinsichtlich der Arbeitssphäre generell eine der zentralen bildungspolitischen Herausforderung dar. Dieser Wandel wird bei längerfristig Arbeitslosen mit - vor allem auf Grund der Ausgrenzungsdauer - bereits „beschädigten“ Selbstwertgefühlen in erster Linie unter Aspekten der Bedrohung wahrgenommen (vgl. EPPING et al. 2001: 19). Das Ziel kann dann nicht mehr nur Anpassung an neue Qualifikations- und Arbeitsanforderungen sein. Dies allein schon auf Grund des „klassischen“ Problems in Bezug auf Qualifikationen, nämlich deren Ergebnis- und Zweckoffenheit, also deren Unvorhersehbarkeit (vgl. PREISSER 2002: 4).

MERTENS (1984: 439ff.) selbst wies in diesem Zusammenhang auf das für das (Berufs-) Bildungssystem relevante „ Qualifikationsparadoxon “ der Generierung von „ Anpassungsfähigkeit an nicht Prognostizierbares “ liegt hin.

Das Bildungssystem „profitiert“ also einerseits von der Arbeitslosigkeit und den damit verbundenen bildungspolitischen Strategien, ist aber andererseits im selben Zusammenhang massiv in seiner Vielfalt bedroht. Diesbezüglich sei an den gesellschaftlichen Diskurs um den einseitig ökonomisch ausgerichteten Trend zur „ Verzweckung “ der Bildung insgesamt (z.B. RIBOLITS. 1994) verwiesen. So gesehen verkehren sich die „ eigentlich im besonderen Maße mit der Aufgabe der sozialen Integration betrauten (Einrichtungen des Bildungssystems)in Institutionen der sozialen Selektion, wenn Qualifikation nicht mehr nur beruflichen Status innerhalb des Erwerbssystems vermittelt, sondern zur Zugangsvoraussetzung wird, um überhaupt im Erwerbsleben Fuß zu fassen “ (KRONAUER. 1999: 11).

Eine weitere Problemdimension stellt das Phänomen der Neigung des (Weiter)Bildungssystem zur Umdefinition wirtschaftlicher und sozialer Probleme in bildungspolitische oder pädagogische Problemstellungen (vgl. EPPING et al. 2001). In Form der Sozialpädagogik fließt „das Bildungssystem“ respektive deren funktionale Betrachtungsweisen und Interessen massiv und hoch relevant in Gestaltung, Ablauf und Intentionen gegenständlicher arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ein. Die vordergründigen und kurzfristigen Qualifikationsanforderungen einer, dem Teilsystem Wirtschaft bzw. dessen Subsystem Arbeitsmarkt verpflichteten, einseitigen (Aus-)Bildung bergen längerfristig massive Probleme hinsichtlich sozialer Inklusion, und zwar dann, wenn diese nicht mehr verwertbar sind.

2.4 Die Arbeitslosen als „unmittelbar Leidende“

Arbeitslosigkeit ist ein existenzielles Problem für jene, denen die Einmündung in den Arbeitsmarkt versagt wird bzw. die von längerem bis dauerhaftem Ausschluss aus diesem betroffen sind. Sie sind innerhalb einer aus ideologischen Gründen aufrechterhaltenen „Arbeitsgesellschaft“ unmittelbar und in der Regel alternativlos und relativ ohnmächtig dem Problem Arbeitslosigkeit ausgesetzt. Das kann zu massiven Beeinträchtigungen ihrer Lebensumstände, ihrer sozialen und personalen Identität sowie ihrer sozialen, kulturellen und materiellen Teilhabe führen. Dies resultiert schon daraus, dass deren infolge des Ausschlusses aus dem Erwerbssystem wegfallendes bzw. kraft Nichtgelingens des Eintritts in den Arbeitsmarkt nie erlangtes Erwerbseinkommen nur unter bestimmten, immer rigider werdenden Bedingungen und Auflagen hinsichtlich Höhe und Dauer in Form von Transferleistungen seitens Arbeitsmarktverwaltung bzw. Wohlfahrtsbehörden substituiert wird.

Die Betroffenen treten in erster Linie unter dem Etikett „ Problemgruppe des Arbeitsmarkts “ gesellschaftlich in Erscheinung, was mit zunehmender Dauer die „Zuweisung“ bzw. Integration in eine der – im besten Falle auf dem „Zweiten Arbeitsmarkt“ agierenden - arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen zur Folge hat. Selbige werden von den Arbeitslosen vermehrt als Selektionsinstrument hinsichtlich ihrer weiteren „Verwertbarkeit“ wahrgenommen. Sie fühlen sich zwecks Aufrechterhaltung der Erwerbsarbeitshaltung „verwahrt“ und kontrolliert. Die Maßnahmen stellen in dieser Hinsicht eine weitere Stufe des mit öffentlichen Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) verbundenen Zwanges zur permanenten Zurschaustellung ihrer Arbeitswilligkeit, auch wenn sich ihnen de facto gar keine realisierbare Arbeitsmöglichkeit bietet.

Ein Verständnis von der mit sozialer Ausgrenzung verbundenen Problematik erfordert dagegen klare Definition und sensible Indikatoren: so beschreibt der Problembegriff „(Langzeit-)Arbeitslosigkeit“ und dessen empirische Ausprägung per se noch keine soziale Problemlage, umfasst er doch sowohl tatsächlich „ausgegrenzte Personen“ ebenso wie solche in abgesichertem Status, wie in der Warteschleife zum Pensionsantritt. Damit ist ein weiteres Paradoxon im Rahmen der sozialintegrativen Maßnahmen angeschnitten. So werden vermehrt „Arbeitslose“ wie Pensionsanwärter bzw. andere definitiv aktuell „nicht Vermittelbare“, wie akut schwer Drogen- und Alkoholabhängige, in arbeitsmarktintegrative Maßnahmen zugewiesen. In der Folge besteht deren vordergründiges Problem eher darin, jene absolvieren zu müssen - bei gleichzeitiger Verwehrung von auf Grund ihrer spezifischen Lage eigentlich induzierter, adäquaterer Maßnahmen. Während sich die Pensionsanwärter lediglich im Transferstadium der Inklusion in das Pensionssystem befinden, stehen letztgenannte auf der Übergangsstufe zur totalen gesellschaftlichen Exklusion. Diese wird durch Zuweisung zu „integrativen Maßnahmen“ geradezu beschleunigt, da Betroffene in der Regel nicht in der Lage sind, die dortigen Anforderungen zu erfüllen bzw. überhaupt zur Kursaufnahme zu erscheinen. Beides wird ihnen seitens der Arbeitsmarktverwaltung nicht selten als Verweigerung ausgelegt und zieht die Sperre der Arbeitslosenunterstützung nach sich. Es verstärkt sich so der Verdacht, gegenständliche Maßnahmen würden seitens der zuweisenden Organisation mitunter bewusst zu selektiven Zwecken missbraucht.

2.5 Problemlösungsinstanz Soziale Arbeit

In dieser modernen, differenzierten Gesellschaft wird in der Regel „die Bearbeitung und Regulierung sozialer Probleme (…) zu einem erheblichen Teil den sozialen Dienstleistungsberufen überantwortet “ (MERTEN/ OLK. 1999: 955). Arbeitslosigkeit als von der Gesellschaft (an)erkanntes Problem wird seitens des Sozialstaates unter anderem an die „Soziale Arbeit“ in ihrer Spezifizierung als „Arbeitslosenhilfe“ delegiert.

Differenzierungstheoretisch betrachtet lässt sich Soziale Arbeit als eine „ spezifische Beobachtungs- und Kommunikationsweise, in der Ereignisse als Anlässe für erforderliche und legitime Hilfe sichtbar und mittelbar werden“ (BOMMES/SCHERR. 2000: 33) definieren. Als „organisierte Hilfe“ stellt sie eine Reaktion der modernen Gesellschaft auf die durch diese in vielfältiger Weise erzeugte bzw. definierte Hilfsbedürftigkeit dar (vgl. BOMMES/SCHERR 2000: 13).

Die allen unterschiedlichen Arbeits- und Berufsfeldern der Sozialarbeit/Sozialpädagogik eigene, spezifische Beobachtungsweise der Gesellschaft ist auf den Aspekt organisiert zu erbringender „Hilfe“ in Abgrenzung zu „Nicht-Hilfe“ gerichtet. „Hilfe/ Nicht-Hilfe“ stellt somit den für Soziale Arbeit bzw. deren Tätigwerden im Sinne von „Anschlussfähigkeit“ relevanten spezifischen (Kommunikations-)Code[19] dar (vgl. SCHERR. 2004b). Arbeitslosigkeit stellt also, sobald sie die sozialen Möglichkeiten und Fähigkeiten des Einzelnen zur Integration in Frage stellt, einen potentiellen Anlass für erforderliche Hilfe durch die Soziale Arbeit dar. Sie legitimiert deren Tätigwerden auf diesem spezifischen Problem- bzw. Berufsfeld als grundsätzlich adäquate Reaktion auf Strukturprobleme, also auf prekäre Inklusions-/Exklusionsverhältnisse der modernen funktional differenzierten Gesellschaft (vgl. SCHERR. 2004b. 56).

Ein bevorzugter Lösungsansatz im Rahmen der Sozialarbeit als „ Arbeitslosen- bzw. Berufshilfe “ liegt in institutionell verankerten (Kurs)Maßnahmen zur nachhaltigen Re-Integration von „Problemgruppen“ des Arbeitsmarktes. Mit Ausbau der Instrumente der „ aktiven Arbeitsmarktpolitik “ (vgl. Kap. 4.3.) seit Anfang der 1980er-Jahre etablierte sich die Soziale Arbeit als wesentlicher Bestandteil der, seitens des AMS initiierten und finanzierten, Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung und Qualifikation und des Berufsorientierungs- und Bewerbungstrainings. Mit dem Einsatz Sozialer Arbeit auf dem arbeitsmarktintegrativen Feld des „Zweiten Arbeitsmarkts“ ist unweigerlich die (Soziale Arbeit erst legitimierende) Zuweisung der personalen Rolle der Arbeitslosen als „Hilfsbedürftige“ respektive „Problemfälle“ verbunden. Dies ist von weitreichender Konsequenz und stellt einen der wesentlichen Faktoren der in der Folge abzuhandelnden Ambivalenzen und Dilemmata der in diesem Bereich tätigen professionellen Akteure dar.

Mit dieser spezifischen Form von Hilfe untrennbar verknüpft ist zudem der Aspekt damit einhergehender sekundärer, beruflicher Sozialisation im Sinne von beruflich bedeutsamer außerberuflicher bzw. semi- beruflicher Sozialisation abseits des eigentlichen Berufsfeldes bzw. der regulären Erwerbsarbeit (vgl. LEMPERT. 2002). In ihrer alltäglichen Arbeit in den Integrationsprojekten sieht sich die Soziale Arbeit unmittelbar mit der zunehmenden Erosion des bisherigen Erwerbssystems bei gleichzeitigem Fortbestehen des politischen und ideologischen Überbaus im Sinne einer Arbeitsgesellschaft bzw. deren Gerinnung zu einer alles dominierenden Ideologie konfrontiert (vgl. MAIER. 2005). Diese verlangt einerseits eine entsprechende (vor)berufliche und außerberufliche, systemkonforme Sozialisation durch ihre „Sozialisationsagenturen“, also den Integrationsmaßnahmen, lässt andererseits aber keinen Spielraum zwischen selektiver In- und Exklusion zu. Dies verleiht den - ursprünglich in Ergänzung zu sozialadministrativ erbrachten finanziellen Leistungen der sozialen Sicherungssysteme als „ personenbezogene Hilfe “ (vgl. SCHERR. 2004b) konzipierten - Maßnahmen einen zunehmend repressiven Charakter.

Nachfolgend werden nunmehr zwei konkrete, für die gegenwärtige Situation repräsentative Maßnahmenprojekte mit unterschiedlichen, zum Teil divergierenden Ansätzen vorgestellt. Sie sollen für die weiteren thematischen Ausführungen im Sinne idealtypischer Maßnahmen an den jeweiligen Stellen der theoretischen Abhandlung immer wieder als praktischer Anknüpfungs- bzw. Ausgangspunkt fungieren. Die Auswahl erfolgte nicht zuletzt auf Grund eigener empirischer Erfahrungen des Autors als Sozialarbeiter bzw. Trainer in der jeweiligen Maßnahme, was den Vorteil mit sich bringt, auf eine unmittelbare, reflexive „Innenperspektive“ zurückgreifen zu können.

2.5.1 Referenzprojekt A: Einjährige „Qualifizierungsinitiative“

Die Auswahl dieses Projektes begründet sich unter anderem dadurch, dass es einen relativ hohen sozialarbeiterisch-berufshabituell geprägten reflexiven Standard aufweist, verbunden mit hohen berufsethischen Ansprüchen. Dies lässt es umso interessanter erscheinen, diese Ambitionen auf eventuelle unintendierte „Nebeneffekte“ zu hinterfragen. Dieser zielgruppenspezifische Maßnahmentyp wird zunehmend von quantitativ weitaus üblicheren und zeitlich kürzeren „Pauschalmaßnahmen“ verdrängt. Insofern scheint es interessant, den sich hinter dieser Verlagerung im Gang befindlichen „Paradigmenwechsel“ einerseits durch Präsentation dieses, eine auslaufende Schiene repräsentierenden, Projektes nachzuzeichnen, sowie andererseits durch vergleichende Darstellung einer, den gegenwärtigen „mainstream“ verkörpernden Einrichtung (nachfolgend präsentiertes Referenzprojekt B) in Relation zu stellen.

Die Installierung des seit nunmehr drei Jahren aktiven Projektes wurde auf Grund der Übernahme originär arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen durch die eigentlich für die Umsetzung von Behinderungspolitik zuständige Bundessozialbehörde (BSB) möglich. Die Zuteilung der so genannten „Behindertenmilliarde“ (noch vor der Währungsumstellung) ermöglicht dieser Institution bis auf weiteres die Abdeckung der im Zuge des Wegbrechens vieler innovativer Projekte der Arbeitsmarktverwaltung für Randgruppen vakant gewordenen arbeitsmarktpolitischen Förderschiene, im gegenständlichen Fall für „behinderte“ Arbeitslose. Das Projekt wird seitens des Auftraggebers demnach auch als innovativer Maßnahmenansatz erachtet und stellt zudem ein Eingeständnis des Scheiterns konventioneller arbeitsmarktbezogener Integrationsstrategien wie Eingliederungsbeihilfe und Anwendung des Behinderteneinstellgesetzes dar. Zugleich werden trotz des Wissens um real zu erreichende Vermittlungsquoten bzw. deren mangelnde Nachhaltigkeit strikt die damit zusammenhängenden konventionellen Prinzipien der ausschließlichen Konzentration auf eine Integration in den Ersten Arbeitsmarkt im Rahmen eines „Normalarbeitsverhältnisses“ aufrechterhalten.

Trotz des neuen arbeitsmarktpolitischen Akteurs handelt es sich also um eine der immer seltener werdenden spezialisierten und ausdifferenzierten Maßnahmen für einen eher eingeschränkten Kreis innerhalb der als „schwer vermittelbar“ etikettierten, von Langzeit- bzw. Dauerarbeitslosigkeit bedrohten Arbeitslosen mit entsprechender Zugangseinschränkung. Konkret beschränkt sich die Zielgruppe auf „ Erwerbslose mitVermittlungsbehinderungen‛ aufgrund ‛leistungsmindernder Behinderungen‛ bzw. gesundheitlicher und sozialer Einschränkungen“. Das betrifft also jene nach dem Behinderteneinstellgesetz „ begünstigbaren Arbeitslosen mit physischen, mentalen oder psychischen Beeinträchtigungen bzw. Mehrfachbehinderungen von mindestens 50%“, wobei „die Einschränkung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit im Speziellen durch eine Untersuchung des Betriebsarztes festgestellt werden [muss]“ (Konzept Teamwork. 2002).

Die Maßnahme ist jeweils auf 14 Teilnehmer limitiert und für die Dauer eines Jahres angelegt. Zudem wird ihr ein relativ großzügiger Betreuungsschlüssel (Sozialarbeiter, Fachausbildner, externe Lehrkräfte, Trainer) zugestanden, was eine entsprechende Methodenvielfalt ermöglicht. Die institutionelle Einbettung in einen großen „Integrativen Betrieb“ ermöglicht auf Grund relativ hoher Synergieeffekte (vor allem hinsichtlich Administration, Räumlichkeiten, Inventar) zudem personellen und finanziellen Spielraum. Das Projekt stellt also eine - organisatorisch und fördertechnisch abgetrennte - Schiene des Gesamtbetriebes dar. Deklariertes Ziel ist die Vermittlung der Teilnehmer in den „Ersten Arbeitsmarkt“. Die im Projekt vermittelte „ Qualifizierung (Anlehre) in möglichst verschiedenen Abteilungen “ (ebd.), konkret in den Bereichen Verpackung, Malerei und Tischlerei, soll die Umsetzung dieser Vorgabe erleichtern. Zudem werden folgende, im Konzept dezidiert angeführte Subziele verfolgt: berufliche Grundqualifikation, elementare Grundkenntnisse des Lesens, Rechnens, Schreibens und vor allem soziale Qualifikationen wie Verantwortungsbewusstsein, Selbständigkeit, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit sowie die „ allgemeinen Arbeitstugenden “ (ebd.). Deren Umsetzung wird seitens des Auftraggebers im Falle misslingender Vermittlung in den Ersten Arbeitsmarkt jedoch nicht evaluiert.

Für die soeben abgelaufene Periode 2004/05 wurde seitens des Hauptsubventionsgebers eine Vermittlungsquote von 50 % (7 Teilnehmer) vorgegeben. Diese konnte einerseits durch tatsächliche Integration in den externen Arbeitsmarkt, andererseits durch Übernahme von zwei Maßnahmenabsolventen aus dem „Subsystem Maßnahme“ in den Integrativen Betrieb selbst - zur Abdeckung des durch dortige Abgänge zu kompensierenden Personalbedarfs - knapp erreicht werden, nachdem sie im Jahr zuvor verfehlt wurde.

Die Organisation der Maßnahme ist angelehnt an das Modell der dualen Lehrausbildung. Der theoretische Unterricht erfolgt kontinuierlich über die gesamt Laufzeit, um durch möglichst regelmäßige Wiederholungen einen erhöhten Lernerfolg zu gewährleisten sowie das „ Lernen und Leben in und mit der Gruppe “ (ebd.) zu begünstigen. Damit verbunden ist die Intention der kontinuierlichen Beobachtung und Dokumentation der jeweiligen Entwicklungen der Teilnehmer durch unterschiedliche Lehrkräfte, Trainer, Ausbildner. Dies soll in der Folge eine abgestimmte Planung des Fortkommens und rechtzeitige Interventionen im Bedarfsfall ermöglichen. Die praktische Ausbildung in den Qualifizierungsfeldern solle der Arbeitssituation „ in der freien Wirtschaft “ möglichst nahe kommen, so der nicht näher definierte Anspruch sowohl des Auftraggebers als auch des Projektträgers. Die Fachausbildner fungieren als unmittelbare Vorgesetze und sind zugleich erste Ansprechperson für Anfragen und Anliegen, verkörpern also das Prinzip „Fordern und Fördern“ in Personalunion. Sie müssen monatliche Berichte bezüglich der Kriterien „allgemeine Arbeitstugenden“, Fertigkeiten, Förderungsansätze, Teamfähigkeit etc. vorlegen.

Der theoretische Teil der Förderung besteht in der Erhöhung der beruflichen Qualifikation durch die Unterrichtsgegenstände Deutsch, Rechnen und fachkundliche Grundzüge. Primäre Zielsetzung des Theorieunterrichts ist jedoch die Bildung der Gesamtpersönlichkeit entsprechend des seitens der Projektleitung intendierten Schwerpunktes der „ intensiven Förderung der persönlichen und sozialen Fähigkeiten “.

Der Unterricht gliedert sich in ein Training der Kommunikations- und Konzentrationsfähigkeit sowie der Vermittlung sozialer Kompetenzen im Rahmen eines gruppendynamisch ausgerichteten „Schonraumes“ für Selbstdarstellung und Selbstfindung. Dies steht allerdings im Widerspruch zur seitens des Auftraggebers geforderten und immer wieder eingemahnten Herstellung eines Arbeitsklimas, das möglichst den – die persönliche Entwicklung eben nicht gerade förderlichen – Bedingungen der „freien Wirtschaft“, sprich des unstrukturierten Segments des „ Jedermann-Arbeitsmarkts “ entsprechen solle, in welchem sich, so die Argumentation, die Absolventen letztlich zu behaupten hätten. Deshalb erfolgte z.B. eine bewusste Stundenverlagerung von „Fachtheorie“ hin zu „Sozialer Kompetenz“. Dies wurde von der Maßnahmenkoordinatorin (zugleich leitende Sozialarbeiterin) durchgesetzt und resultiert letztlich aus der Erfahrung, dass die immer stärker geforderte fachliche Qualifizierung bzw. rein fachtheoretische Wissensvermittlung nur bedingt fruchteten, wogegen auch hinkünftig „ sozial kompetente Hilfsarbeiter “ in der Wirtschaft benötigt würden. In alle Unterrichtsgegenstände fließen Ansätze der Sonder-, Heil- und Erlebnispädagogik, der Bildungsarbeit mit Arbeitslosen und Jugendlichen sowie der Erwachsenenpädagogik ein.

Das Maßnahmendesign ist auf möglichst weitgehende Angebote der sozialen Begleitung (durch die soziale Arbeit in Form von Einzel- und Gruppengesprächen) zugeschnitten und von konstruktiver Team- und Besprechungskultur zur Bearbeitung der speziellen Problematik der Zielgruppe geprägt. Dazu gehören auch monatliche Besprechung aller „Inklusionsarbeiter“ zwecks Absprache der Ausbildungsfortschritte und Problemlagen, ebenso die Abstimmung des Unterrichts sowie von als notwendig erachteten Interventionen und der Planung entsprechender Strategien.

2.5.2 Referenzprojekt B: „Qualifizierung und Vermittlungsunterstützung für den Wiener Arbeitsmarkt“

Bei diesem, unter dem Titel „ Qualifizierungs- und Vermittlungsunterstützung für den gesamten Wiener Arbeitmarkt “ firmierenden, Referenzprojekt handelt es sich um einen universellen, intern modular differenzierten Maßnahmentyp mit extrem heterogener Zielgruppe, quasi nach dem Motto: „ Eine Maßnahme für alle “. Entsprechend adressiert sie beim AMS Wien vorgemerkte, in erster Linie (statistisch) langzeitarbeitslose Leistungsbezieher, unabhängig von beruflicher Vorbildung, Alter und Art der Vermittlungseinschränkungen. In einem Zeitraum von etwas über 14 Monaten (22.11.2004 bis 31.3.2006) sollen insgesamt 9.000 Personen über eine jeweils 13 Wochen dauernde Maßnahme „geschleust“ werden. (vgl. AMS Wien. 2005b). Allein hinsichtlich dieser Dimension besteht ein gravierender Unterschied zum Maßnahmentyp A. Das Projekt agiert hinsichtlich des Angebotsspektrums auf dem Sektor der Qualifikationsmaßnahmen in Verbindung mit Jobcoaching auf dem „freien Bildungsmarkt“. Entsprechend sind die einzelnen - jeweils regionalen Bezirksstellen des AMS zugeteilten - Maßnahmenblöcke auf insgesamt fünf „ Bildungsunternehmen “ aufgeteilt.

Die Maßnahme gliedert sich in drei Phasen: Einer zweiwöchigen „ Orientierungs- und Clearingphase “ unter der Bezeichnung „ Berufsorientierung “, folgt eine siebenwöchige „ Qualifizierungsphase “ in einem der folgenden Bereiche: Handel, Büro, Lager, Gastronomie, Metallbearbeitung, Holzbearbeitung, Deutsch für Ausländer, Lernzentrum (Auffrischen der schulischen Basiskenntnisse) sowie einer intern konstruierter „offenen Gruppe“ für Teilnehmer, die in keines dieser Module „passen“, sei es auf Grund bestehender Über- oder Unterqualifizierung bzw. auf Grund zu langer Fehlzeiten. Abgerundet wird das Maßnahmendesign durch eine anschließende vierwöchige intensive „ Aktivierungsphase “ inklusive Bewerbungstraining.

Die interne Berufsorientierung zielt in Erfüllung des Auftrages des AMS konsequent und einschlägig auf das vorhandene Angebot und nicht auf darüber hinausgehende, alternative Interessen. Dies ist besonders fragwürdig, wenn durch den jeweils zuweisenden AMS-Berater die Wünsche seitens der Arbeitsuchenden bezüglich alternativer berufliche Qualifizierungen abseits der vom AMS pauschal zugekauften Maßnahmen, abgelehnt wurden, ebenso in den unzähligen Fällen des mehrfachen Wiederholens des gleichen „qualifizierenden„ Maßnahmentyps. Beide Varianten können durchaus zusammenfallen. Auch in Fällen der Zuweisung von hoch überqualifizierten, akademisch gebildeten oder in Führungs- und Leitungspositionen tätig gewesenen oder über 60-jährigen Teilnehmern (was keineswegs singuläre Ausnahmefälle anbelangt!) sehen sich die Betreffenden in der Regel angesichts des starren und pauschalen Angebotes keine adäquate Möglichkeit zur weiteren Qualifizierung, obwohl sie per definitionem eine „Qualifizierungsmaßnahme“ frequentieren. Entsprechend definieren zumindest diese Teilnehmer ihre Situation zu Recht weder als „Arbeit“ noch als „Ausbildung“. Vielmehr fühlt sich der Großteil durch die ihrerseits nicht nachvollziehbare Zuweisung stigmatisiert. In der Folge nehmen sie - wie intendiert? - berufsbezogene Ansprüche zurück. Sie erleben die Maßnahme von Zwangcharakter geprägt, was sich in mehr oder weniger subtilen Widerständen, stillem Erdulden, Flucht in Krankschreibungen etc. nieder schlägt.

2.6 Das komplexe Auftragsnetz professioneller „Arbeitslosenhilfe“

Die in diesem Kapital kursorisch angeschnittene und keinesfalls vollständige Aufzählung einiger um die Problematik Arbeitslosigkeit und deren Lösungsansatz „arbeitsmarktintegrativer Kursmaßnahmen“ versammelter Akteure muss fürs Erste genügen. Sie dient dazu, die Vielfältigkeit und Verflochtenheit der „Auftraggeber“ und deren teils sublimer, teils (in)direkter, teils offizieller, jeweils aber immer interessenbezogener Aufträge an diese Form der Sozialen Arbeit darzulegen.

Das AMS bedient sich, wie bereits eingangs festgestellt, beim Versuch der ihr überantworteten Bewältigung des Problems „(Langzeit-)Arbeitslosigkeit“ unter anderem spezifischer arbeitsmarktintegrativer Kursmaßnahmen, von denen sich in den letzten drei Jahrzehnten ein vielfältiges Spektrum an professionell sozialarbeiterisch/sozialpädagogisch fundierten Integrationsprojekten ausdifferenziert hat (vgl. Kap. 4.3.2).

Der konkrete Auftrag an diese Einrichtungen lautet, die zugewiesenen, in der Regel als „schwer vermittelbar“ deklarierten, Arbeitslosen aus deren exkludierendem Status mittels qualifizierender, berufsbildender und (re-)sozialisierender Hilfestellung wieder oder erstmals in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dieser Auftrag unterstellt implizit, diese Arbeitslosen wären von zu korrigierenden persönlichen Mängeln betroffen und bedürften zur Wiedereingliederung einer bestimmten Form beruflicher Grund-, Auf-, und Weiterqualifizierung sowie einer (Nach-)Sozialisation, bezogen auf entsprechende soziale Kompetenzen bzw. „Arbeitstugenden“ (vgl. Kap. 5).

In Gestalt der arbeitsmarktpolitischen bzw. –bezogenen, staatlich geförderten Integrationsmaßnahmen eröffnet sich ein neues soziales (arbeitsmarktintegratives) Sub-Feld innerhalb des polit-ökonomischen Feldes. In diesem fungieren die Arbeitslosen als, hinsichtlich verfügbarer „Kapitalsorten“ schwächste „Mitspieler“ zugleich als „Objekte“ der unterschiedlichen Interessen der dort positionierten und agierenden sozialen Akteure, die nach jeweils spezifischen, typischen Kapitalkonstellationen Regeln bilden, vorgeben, aushandeln, durchsetzen. Auf Grund der übermächtigen Dominanz des ökonomischen Kapitals, auf welches die Integrationsmaßnahmen „auf Gedeih und Verderb“ angewiesen sind, ergibt sich bereits eine Prädisposition hinsichtlich der die Regeln bestimmenden Akteurskonstellationen (vgl. Fußnote 11).

Die Wahl bzw. Zuweisung der Position innerhalb des Feldes ist bereits im jeweiligen personalen bzw. kollektiven (beruflichen) „ Habitus[20] der einzelnen (kollektiven) Akteure angelegt (vgl. BOURDIEU/ WACQUANT. 1996: 170). Das heißt, jeder der Akteure auf dem Feld „erbt“ bzw. übernimmt vor allem qua eigener (beruflicher) Sozialisation ein gewisses Kapitalvolumen kultureller, sozialer, ökonomischer und symbolischer Art[21] sowie Eigenschaften, die seinen Habitus formen und ihm ermöglichen, in das Feld einzutreten und „mitzuspielen“. Dabei muss er sich jedoch auf Grund der Beeinflussung durch das Feld sowie der anderen das Feld beeinflussende Akteure auch anderweitig orientieren.

Gemäß der funktionalen Methode respektive „System-Umwelt-Theorie“ LUHMANNS dreht sich das Geschehen im ökonomischen Subsystem Arbeitsmarkt permanent um den Erhalt des Systems in Form eines dynamischen Prozesses, wobei Probleme und Widersprüche durchaus dem Erhalt eines Systems dienen, sofern sie nur funktionsäquivalent gelöst werden. So liegt es denn auch „ … in der Natur des Kapitals, einen Teil der Arbeiterbevölkerung zu überarbeiten und einen anderen zu verarmen." (MARX. 1983: 300). Für den funktionalen Erhalt des Systems „Wirtschaft“ bzw. ihres Subsystems „Arbeitsmarkt“ ist es „ gleichgültig “, wie der jeweilige daraus Exkludierte zu seinem Einkommen kommt, wie er seine Arbeitslosigkeit verbringt usw., solange dadurch die Funktionsweise des Wirtschaftssystems nicht gestört wird. Das heißt, sowohl „die Wirtschaft“ als auch eine neoliberal ausgerichtete Politik wird repressive Tendenzen und Methoden auf dem Feld der arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen, welche Absichten der Förderung zur Selbstermächtigung der Betroffenen sowie wirtschaftssystem- und konsumkritische Einstellungen bereits im Ansatz hemmen, als funktional erwünscht fördern bzw. zumindest nicht verhindern. Moralische Aspekte spielen in dieser Hinsicht keine relevante Rolle.

Ebenso ist es für den Staat in seiner systemstabilisierenden Funktion des Erhalts von „sozialen Frieden“ (unter anderem zur Aufwertung als Wirtschaftsstandort) funktionsadäquater, wenn sich die „Verlierer“ des herrschenden polit-ökonomischen Systems mit ihrem „Schicksal“ abfinden, statt durch emanzipatorische Bestrebungen die Destabilisierung des bestehenden Machtgefüges zu provozieren bzw. die geltenden Spielregeln in Frage zu stellen.

Auch parteipolitisch wird der Problemkomplex „Arbeitslosigkeit“ und dessen adäquate Begegnung in erster Linie aus der Perspektive der jeweiligen Auswirkungen auf „Wählbarkeit“ und „Machterhalt“ (bzw. „Machterlangung“ im Falle der Opposition) beobachtet und somit hinsichtlich des Fortbestands des jeweiligen Parteisystems betrachtet. So ist es nicht verwunderlich, dass sich alle etablierten Parteien mehr oder weniger um wirtschaftsliberale Positionen, die zusätzliche Beschäftigung aus Wirtschaftswachstum und Deregulierung des Arbeitsmarktes schaffen wollen, versammelt haben.

Das Problem der Arbeitslosen dagegen liegt in deren individueller Unfreiheit gegenüber gesellschaftlichen Institutionen (BOURDIEU) und den somit vorherrschenden - sich aus der nach Formen und Volumen ungleichen Kapitalverteilung bildenden und auf Grund der Feldlogik auf Reproduktion und Stabilisierung ausgerichteten - Machtstrukturen.

Auch ein auf die binäre Codierung „Hilfe/Nicht-Hilfe“ ausgerichtetes kommunikatives Subsystem „Soziale Arbeit“ benötigt Hilfsbedürftige zur Fortsetzung ihrer Kommunikation bzw. zum Erhalt ihres Systems. „Erfolgreiche“ soziale Arbeit im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe macht sich letztendlich selbst überflüssig.

Das Subsystem „Sozialarbeit“ nimmt zwar die fortschreitende gesellschaftliche Ausgrenzung Arbeitsloser, denen die Anerkennung, Solidarität und Achtung verwehrt wird und deren soziale Situation qua (Re)Produktion von Freund-Feind-Schemen zumeist als selbstverschuldete und individuelle Problematik gilt, wahr. Letztlich übernimmt es aber, wie in der Folge herauszuarbeiten sein wird, die sozioökonomischen „Teilungsprinzipien“ Leistungs- und Integrationsfähigkeit. Das heißt, die Ideologie der Begabung und Leistung als Auswüchse der Fremd- und Feindbilder …“bestimmen die Bewertung selbst unter vermeintlichen „Fachleuten“ und führen zur Verhinderung der Integration. “ (ZIEMEN. 2003: 5). Diese vielfältigen Aufträge seitens Klienten, Angehöriger, anderer sozialer Einrichtungen, Politik, Wirtschaft und Sozialarbeit selbst bedürfen grundsätzlich einer Klärung, und zwar im Sinne von: „Für wen wird die Soziale Arbeit in arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen konkret und in welchem Ausmaß tätig ?“ (SCHMID. 2002). Als „Dienerin vieler Herren“ einerseits und als interagierend gestaltender Akteur andererseits gerät sie zwangsläufig in Gefahr, mit ihren Intentionen zu scheitern bzw. in Konkurrenz zu den jeweiligen, mitunter konträren, Intentionskonstellationen der anderen Mitakteure zu geraten.

Unter der differenzierungstheoretischen Annahme, jedem Teilsystem sei eine jeweils spezifische Rolle im Verbund mit den anderen Funktionssystemen zuzuschreiben, wobei „ ein Teilsystem den gesellschaftlichen Strukturdynamiken seinen Stempel auf(drückt, oder ihr durch diese der Stempel aufgedrückt [wird] “ (SCHIMANK. 2003b: 46), stellen sich folgende Fragen: Welche „Stempel“ bekommt die Soziale Arbeit in arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen von welchen Funktions-(Sub-)Systemen in welcher Intensität bzw. mit welchen Wirkungen aufgedrückt? Inwiefern wirkt arbeitsmarktintegrative Soziale Arbeit auf ihre Weise mit „ an der Erzeugung wie an der Bewältigung von Problemen der Sozial- und Systemintegration? “ (ebd.).

Weiters ist zu hinterfragen, inwiefern Soziale Arbeit letztlich zur Aufrechterhaltung der historischen Ausnahme „Vollbeschäftigung“ als das Normale bzw. der damit nach wie vor verbundenen Gleichsetzung des auf dieser Ausnahme bezogenen „Idealtypus“ mit dem “Realtypus“ beiträgt (vgl. BOLDER. 2004: 15ff).

2.7 Das Konzept der „Transintentionalität“

Uwe SCHIMANK verwendet in diesem Zusammenhang den Begriff „Transintentionalität“ und versteht darunter unbeabsichtigte Effekte eines handelnden Zusammenwirkens mehrerer interagierender Akteure, welche jenseits der Intentionen liegende Struktureffekte generieren (vgl. SCHIMANK 2003a).

Dabei unterscheidet er im Wesentlichen zwei Formen von Transintentionalität. Zum einen handelt es sich um „ beiläufige, vielleicht nicht einmal bemerkte, aber jedenfalls von den Akteuren nicht weiter wichtig genommene Resultate eines Handelns […], das ganz andere Intentionen als die Gestaltung der betreffenden Struktur verfolgt “. (ebd.: 281). Zum anderen können Akteure „ bei ihren intentionalen Bemühungen um Strukturgestaltung mehr oder weniger scheitern und unvorhergesehene, vielleicht auch unerwünschte Effekte erzeugen “ (ebd.). Dabei haben die Handelnden die zu erzielenden strukturellen Effekte im Gegensatz zur ersten Form zwar bereits intentional im Blickfeld, aber eben nicht die richtigen, was sich in der Regel aber erst im Nachhinein zeigt.

Da die Generierung unerwünschter Effekte bereits einem handelnden Individuum, sofern es nur einen Einzelfaktor des Handlungsgefüges falsch einschätzt, unterlaufen kann, trifft derartiges umso mehr auf Gestaltungsbemühungen zu, die auf andere, womöglich konkurrierende Bemühungen treffen (vgl. ebd.: 281).

Mit diesem Transintentionalitätskonzept wird nicht bestritten, dass die im Zusammenhang mit der Integration von Arbeitslosen beteiligten Akteure durchaus bei der Verfolgung ihrer Strategien immer wieder kooperieren, „ …doch das Wahrnehmungs- und Handlungsfeld solcher Intentionalität ist notorisch viel kleiner als ihr Wirkradius, so dass Transintentionalität in Gestalt von unbemerkten und unerwünschten Neben- und Fernwirkungen ubiquitär ist.“ (SCHIMANK. 2003b: 35)

Gerade auf dem diesbezüglich ohnehin sehr exponierten und anfälligen Konstrukt der Sozialen Arbeit erhöhen sich die Möglichkeiten von unintendierten Nebenwirkungen wie Selektion bzw. Ausgrenzung, Diskriminierung, Maßnahmenkarrieren, Manifestation von individuellen Schuld- und Schamgefühlen usw. Diese können stärker ins Gewicht fallen als die beabsichtigen Effekte „Integration in den Arbeitsmarkt“, „Arbeits- und Selbstbefähigung“ etc., die „… sogar gänzlich ausbleiben (können); und auf jeden Fall sind die Fernwirkungen auch solcher Gestaltungsmaßnahmen, die kurz- und mittelfristig wie gewollt funktionieren, sehr oft gänzlich anders als beabsichtigt. (ebd.).Überhaupt lässt sich konstatieren, dass Sozialarbeit vor allem innerhalb arbeitsmarktintegrativer Maßnahmen selbst ein überwiegend transintentionales, dagegen nur begrenzt intentionales Sozialgebilde darstellt (vgl. SCHIMANK. 2003a).

3 Sozialpsychologische Prämissen

Aus Arbeitslosigkeit resultiert vielfaches subjektives Leiden. Abgesehen von materiell-existenziellen Bedrohungen beruhen diese auf nach wie vor einsinnig mit Erwerbsarbeitslaufbahn verknüpfter Lebenslaufmuster und daran gekoppelter Identitätsentwürfe. Dauerhafter Verlust von Erwerbsarbeit wird auch in Zeiten der Massenarbeitslosigkeit seitens der Betroffenen nicht als Ergebnis struktureller Gewalt erfahren, sondern als selbstverschuldetes Stigma und in weiterer Folge als Bedrohung der Identität.

3.1 Der Weg zum Sozialtypus des „erwerbstätigen Arbeitnehmers“

Im Welt und Werteverständnis der vor-modernen Welt galt Arbeit als Mühe und Last, die man schicksalhaft zu tragen hatte. Im ständischen Ordnungsgefüge war man in bestimmten Gesellschaftslagen, denen man nicht entrinnen konnte, kraft Geburt als “unfrei” verortet (vgl. PANKOKE. 1984: 61). So beschreibt Hannah ARENDT (1981) den Stellenwert der Arbeit in der Antike dergestalt, dass die zur Befriedigung der Lebenserfordernisse notwendige und somit minderwertige Arbeit eine Beschäftigung für die Sklaven darstelle.

Arbeit als „ Wesensbestimmung des Menschen” erfuhr sodann in der frühen Neuzeit theologisch im Protestantismus seine Vorbereitung, indem die mit dem Sündenfall als Notwendigkeit verhängte „ Pflicht zur Arbei t“ als „ innerweltliche Bewährung “ ausgelegt wurde (vgl. ebd.). Den damit verbundenen einschneidenden Wandel zur Bewertung von Arbeit und deren Stellenwert sowie, was diesen Wandel seither in Gang hielt, herauszuarbeiten, war eine der großartigen Leistungen Max WEBERS im Rahmen seiner berühmten Abhandlung “Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus” aus dem Jahre 1905.

Demnach war es das Christentum, welches den Begriff „Arbeit“ positiv umformulierte, indem Leid im Diesseits als Chance zum Glück im Jenseits vermittelt wurde. Martin LUTHER (1483-1546) zufolge “berufe” die göttliche Vorsehung den Menschen in einen Stand, das heißt, die objektive historische Ordnung galt als direkter “Ausfluss des göttlichen Willens”, ergo war “das Verharren des Einzelnen in der Stellung und in den Schranken, die Gott ihm zugewiesen hat, religiöse Pflicht” (WEBER. 1905: 173). Daraus resultierte, als Produkt der Reformation, die Bedeutung des Wortes “Beruf”. Diese Vorstellung erfuhr im 16. Jahrhundert durch den, innerhalb der protestantischen Religion aufkommenden, Calvinismus noch eine vielfache Umformung. Verbunden mit dem Geheiß zu streng puritanischer Lebensführung beförderte dieser, so WEBER, den “Geist des Kapitalismus” in die Welt. Im Gegensatz zur lutherischen Auffassung, man könne in jedem Stand selig werden, entwickelte Johannes CALVIN Mitte des 16. Jahrhunderts den Gedanken der Prädestination, also der Lehre von der Gnadenwahl Gottes. Diese trieb den Menschen, der somit aus dem Erfolg seiner Tätigkeit seinen Gnadenstand ableiten konnte, zu rastloser Tätigkeit an.

Für WEBER lag das “absolut Entscheidende” im Vergleich mit dem Katholizismus darin, dass dem Menschen kein sakramentales Heil – in Form der neutestamentarischen Erleichterung durch Beichte und Buße – mehr versprochen wurde (vgl. ABELS. 2001: 350). WEBER erblickt eine merkwürdige Verbindung zwischen dem calvinistischen Dogma der Prädestination und rationaler Berufsarbeit. Dem sich fragenden Christen wurden zwei Antworten vorgelegt, an denen er erkennen konnte, zu den Auserwählten zu gehören, nämlich erstens: sich “für erwählt zu halten” und zweitens: rastlose Berufsarbeit als hervorragendes Mittel zur Erlangung jener Selbstgewissheit bzw. Verscheuchung des religiösen Zweifels (vgl. WEBER. 1905: 105f.). Wollte sich der Calvinist für auserwählt halten, “musste er sein ganzes Leben und in all seinen Facetten systematisch führen. Das hieß auch, asketisch leben […]. Sein Leben wurde künstlich, vernünftig und das heißt letztlich zweckrational!” (vgl. ABELS. 2001: 352).

Nicht Muße und Genuss, sondern nur Handeln dient nach dem unzweideutig geoffenbarten Willen Gottes zur Mehrung seines Ruhmes. Zeitvergeudung ist also die erste und prinzipiell schwerste aller Sünden” (WEBER. 1905, S. 168). Weiters gälte der “Paulinische Satz “Wer nicht arbeitet, soll nicht essen” (…) bedingungslos und für jedermann. Die Arbeitsunlust ist Symptom fehlenden Gnadenstandes” (WEBER. 1905, S. 172). KURZ (1999. 14) benannte jenen Geist, der die “unfreie”, weil von Gott so gewollte, Tätigkeit als aus der Gesellschaft und den natürlichen Lebenszusammenhängen enthobenen begreift, mindestens ebenso treffend als den “Beginn einer menschlichen Verhaltensstörung”. Vor allem wandte sich die protestantische Askese gegen “das unbefangene Genießen des Daseins und dessen, was es an Freuden zu bieten hat” (WEBER, 1905: 185), indem sie “mit voller Wucht gegen den unbefangenen Genuss des Besitzes” wirkte , „entlastete […] im psychologischen Effekt” aber zugleich “den Gütererwerb von den Hemmungen der traditionalistischen Ethik” […], indem sie das Gewinnstreben nicht nur legalisierte, sondern […] direkt als gottgewollt ansah” (ebd.: 192). “Der Puritaner wollte Berufsmensch sein, wir müssen es sein” (ebd.: 188). Darin liegt der fundamentale Unterschied zwischen religiösen Anfängen und Bezügen und unserer gegenwärtigen Situation, in welcher “der siegreiche Kapitalismus […] dieser Stütze nicht mehr (bedarf)”. Und so gehe “als ein Gespenst ehemals religiöser Glaubenbezüge […] der Gedanke der Berufspflicht in unserem Leben um” (ebd.: 189).

Im Zuge der fortschreitenden Industrialisierung wurde die Arbeit immer mehr aus den natürlichen Lebensbezügen enthoben. Für die in Manufakturen arbeitenden Menschen war deren Tätigkeit noch eine in Traditionen eingebettete Lebensform, welche von den aufkommenden kapitalistischen Händlern – obwohl vom ökonomischen Standpunkt her irrational - durchaus respektiert wurde. WEBER beschrieb diese auf Traditionen und bestimmten Ethos aufgebaute Lebensweise denn auch als eher “behagliche Form des Kapitalismus” (ebd.: 53). Mit dem Zusammenbruch dieser “Idylle” durch den erbitterter werdenden Konkurrenzkampf zog ein neuer Geist ein, der Geist des modernen Kapitalismus. Dieser brachte ein sprunghaftes Ansteigen der Zahl abhängiger Lohnarbeiter mit sich, die keine Alternative dazu hatten (vgl. KURZ. 1999: 16). Die produktive Tätigkeit hörte endgültig auf, Teil des Lebens zu sein, sie wurde Mittel zum Lebensunterhalt. Der Arbeitsbegriff wurde immer weniger hinterfragt, indem Arbeit zunehmend als “Medium gesellschaftlicher Freisetzung des individuellen Leistungs- und Erfolgsstrebens und zugleich als Medium der Begründung gesellschaftlicher Partizipation und Solidarität” (PANKOKE. 1984: 61) fungierte. Gleichwohl führte gerade diese Aufwertung der Arbeit angesichts des nicht zu verbergenden Elends, welches der ungezügelte Kapitalismus für die Arbeiter mit sich brachte, auch zu radikaler Kritik ihrer industriekapitalistischen Verwertung.

Im Sinne des Gedankens einer Verweigerung gegen diese Totalvereinnahmung und Verzweckung des durch den schrankenlosen Kapitalismus zur Arbeit gezwungenen, sich selbst entfremdenden Menschen entstand Mitte des 19. Jahrhunderts ein Diskurs über Müßiggang und Faulheit. Zur Blüte gebracht wurde er vor allem durch Paul LAFARGUE, dem Schwiegersohn von Karl MARX. Doch die Sicht auf die originellen Gedanken LAFARGUES blieb auch für die Sozialdemokraten, nicht zuletzt Grund der Übermächtigkeit des Schwiegervaters, versperrt. “Die Müßiggänger schiebt beiseite…” heißt es demnach auch im Text der “Internationale”. Als Königsweg des Fortschritts wurde somit auch von dieser Seite ausschließlich der Weg über die Arbeit anerkannt. So hat MARX auch nie eine ernstzunehmende Alternative zu einer Gesellschaft, die auf Arbeit und deren Zeitlogik aufbaut, entwickelt. Im Gegenteil, er ließ nie Zweifel aufkommen, dass es primär die Arbeit sei, die Identität gewährleiste. Sie sei es auch, die dem “Übergang vom Affen zum Menschen”, so der Titel eines Zeitungsaufsatzes von MARX aus dem Jahr 1976 (zit. in: GEISSLER. 2000: 50), qualitativ Ausdruck gäbe. So ist durchaus zu konstatieren, dass menschliche Arbeit in den – zwischenzeitig ja konkurrenzlos von der kapitalistischen Ökonomie dominierten – industriewirtschaftlichen Gesellschaften mit einer geradezu kultischen Bewertung belegt wurde und sie demnach heute auch über alle weltanschaulichen Grenzen hinweg durchwegs als “die grundlegende Bestimmungsgröße des Menschen” betrachtet wird (vgl. RIBOLITS. 1994: 12). Die Erringung gesellschaftlicher Machtverhältnisse, in denen nicht automatisch die Interessen des Kapitals jene der Arbeitenden dominierten hatte nämlich für die Träger der gesellschaftlichen Arbeit einen Preis, und zwar “das allgemeine Akzeptieren der Logik des Kapitalismus ([….]. So lässt sich die Geschichte des Kapitalismus auch als Geschichte der Installierung unseres heutigen ‚Arbeitsethos‛ schreiben.“ (ebd.: 217). Somit gelangte diese - in der frühen Neuzeit begründete und sich infolge der bürgerlichen Revolutionen des 18. Jahrhunderts grundlegend gesellschaftlich legitimierende - Entwicklung um die Jahrhundertwende unter tatkräftiger Unterstützung der Arbeiterbewegung endgültig zum Durchbruch und fand ihre Erfüllung im Sieg des bürgerlichen Leistungsstrebens gegenüber einer “feudalen, parasitären Faulheit” (ebd. 215ff.; vgl. auch GEISSLER. 1997: 41ff.). In einem umfassenden Prozess sozialer Disziplinierung vollzog sich sodann im 19. und 20. Jahrhundert die “gesellschaftliche Geburt eines neuen Menschen”, der einerseits den ökonomischen Anforderungen des aufkommenden Kapitalismus entsprach, andererseits die Regeln dieser neuen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung so verinnerlichte, dass er sie zur absoluten Logik schlechthin erklärte. (RIBOLITS. 1995: 217).

KRAMER (2002) verweist in diesem Zusammenhang auf das Interesse einer, von kapitalistischen, marktwirtschaftlichen Kriterien getriebenen Politik, die Individuen zur “Selbstvermarktung” anzuhalten. Das heißt in der Folge auch, Arbeitslose durch informellen Arbeitszwang in die Reihen der “working poor” einzugliedern. So wird “Armut durch Arbeit” schließlich salonfähig gemacht, was seit dem Schröder-Blair-Papier der Europäischen Sozialdemokratie von 1998 interessanter geworden zu sein scheint, als den Arbeitsmarkt in Form bewusst reduzierter materieller Ansprüche von “glücklichen Arbeitslosen” zu entlasten (vgl. KRAMER. 2002: 156), deren ganzes Problem fehlendes Einkommen und nicht fehlende Erwerbsarbeit ist. Dem gegenüber werden jene Arbeitslosen, die ein öffentliches Bekenntnis ihres schlechten Gewissens und Bedürfnisses nach nützlichem Gesellschaftsbeitrag ablegen sowie ihr Gefühl eigener Sinnlosigkeit, verbunden mit Verlust von Selbstwertgefühl demonstrieren, sich also letztlich dem paradoxen Diktum der „Pflicht zur Arbeit“ sowie zu möglichst kontinuierlichen Erwerbsbiografien in einer genau daran mangelnden Arbeitsgesellschaft beugen, zumindest mit partiellem Mitleid und entsprechender Hilfe rechnen dürfen.

Somit rückt an dieser Stelle das zentrale Thema vorliegender Arbeit, nämlich die Suche nach den (unintendierten) Beiträgen arbeitsmarktintegrativer Sozialisationsinstanzen zur Aufrechterhaltung des entsprechend entfremdeten Sozialcharakters bzw. zur Verstärkung des biografisch sinnstiftenden Ordnungsmusters einer vorrangig an Erwerbsarbeit ausgerichteten sozialen Identität (vgl. BEHRINGER. 2004) ins Blickfeld.

3.2 Folgen unfreiwilliger Arbeitslosigkeit

Arbeit zu bekommen und zu „besitzen“, ist für die meisten Arbeitslosen nach wie vor der wichtigste Faktor für subjektives Wohlbefinden und Lebensglück. Der zwar gerne und oft zitierte “Sozialhilfeschmarotzer”, der sich ein schönes Leben auf Kosten der Allgemeinheit macht, mag zwar gelegentlich existieren, ist jedoch bei weitem die Ausnahme. Sämtliche Studien über die Folgen von Arbeitslosigkeit kommen ziemlich einhellig zum Schluss, dass selbst bei Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld) die Betroffenen in Ihrer Identität sowie zeitlichen Orientierung gefährdet seien - mit den bekannten Folgen wie Lethargie, Depressionen, psycho-somatischen und psychotischen Erkrankungen, Missbrauch bzw. Abhängigkeit von Alkohol, Drogen sowie gehäufter Suizidgefährdung (vgl. BAUR 2001: 146). Der eingangs erwähnten “Marienthal-Studie” zufolge stellte die arbeitslose “Freizeit” für die Marienthaler ein “tragisches Geschenk” dar, zumal sie im Gegenzug ihre sozialen Kontakte und zusätzlichen Lebensraum, den ihnen die Beschäftigung gewährte, einbüßten (vgl. FÜLLSACK. 2002: 63 u. 163f.).

3.2.1 JAHODAS Modell der manifesten und latenten Funktionen von Arbeit

Aufbauend auf ihre Grundthese, wonach es zum Verständnis der Folgen von Arbeitslosigkeit unerlässlich sei, die Funktionen der Erwerbsarbeit für die Gesellschaft und die Individuen herauszufinden, präsentierte Marie JAHODA Anfang der 1980er Jahre, Bezug nehmend auf die Erkenntnissen der „Marienthal-Studie“, ein Modell solcher Funktionen (JAHODA. 1986: 47-52). Dabei unterschied sie zwischen manifesten (Produktion von Gütern und Dienstleistungen sowie Einkommenssicherung) und latenten, den Betroffenen nicht zwangsläufig gewärtigen Funktionen. Als für die negativen Effekte der Arbeitslosigkeit wesentlich verantwortliche Faktoren betrachtet sie die Abwesenheit der latenten Konsequenzen von Erwerbsarbeit, auf die sie sich schließlich konzentrierte (vgl. WACKER. 2000. o.S.).

Nach JAHODA (a.a.O.) lassen sich fünf solcher entscheidender “Erfahrungskategorien” der Erwerbstätigkeit unterscheiden: Arbeitstätigkeit prägt erstens dem Tagesablauf eine charakteristische Zeitstruktur auf. Zweitens erweitert sie den sozialen Horizont, indem sie regelmäßige gemeinsame Erfahrungen und Kontakte mit anderen Menschen außerhalb des engen Kreises von Familie, Nachbarn und Freunden schafft. Zum Dritten bringt sie die Erwerbstätigen mit Zielen und Zwecken in Verbindung, die über den persönlichen Rahmen hinausgehen, vermittelt also das Erleben von Kooperation und Kollektivität. Viertens bestimmt sie Aspekte des sozialen Status und der sozialen Identität und erzwingt - fünftens - Aktivität und bindet den Einzelnen an die soziale Realität. Indem sich kein Erwerbstätiger diesen Erlebniskategorien entziehen könne, seien diese offenbar Voraussetzung zum Mensch-Sein schlechthin und als “Garanten psychischer Gesundheit” zu bezeichnen. Arbeitslosigkeit wird von JAHODA als Negativbild der Erwerbsarbeit konzipiert. Durch den Entfall des Zugangs zu den an Erwerbsarbeit geknüpften Erfahrungskategorien erlitten Arbeitslose eine psychologische Verarmung in jedem dieser Bereiche.

Dieses “Deprivationsmodell” stellt für viele sozialpädagogische Einrichtungen auf dem Feld der Arbeitslosenintegration nach wie vor sehr oft die ultima ratio dar, ohne die, infolge unkritischen Transfers auf die gegenwärtige Situation, unterschwellig mittransportierten Implikationen zu beachten. Unreflektiert übernommen dient dieses Modell - auf Grund des überdimensionalen und zentralen Stellenwerts der Erwerbsarbeit als nahezu allein selig machende Institution - letztlich zur Legitimation der Arbeitsgesellschaft. So betrachtet wäre tatsächlich “jede Arbeit” - sei sie auch sozial, ökologisch, gesundheitlich noch so destruktiv- besser, als gar keine. Nach dem Motto: “Arbeit ist die Antwort – was aber war die Frage” (REISCHER. 1994) wird, statt nach gängigen Alternativen zur herrschenden Lohnarbeitsgesellschaft und kritischer Hinterfragung eines destruktiven Arbeitsethos zu suchen, ein Niedriglohnsektor nach dem anderen im Sinne eines “zweiten” oder “geschützten” Arbeitsmarktes als komplementäres Abstell-Segment bzw. Reserve des “regulären” implementiert. Dies erfolgt durchaus im Glauben, damit zumindest eine Lösung für das individuelle, psychische Leid gefunden zu haben.

Indem JAHODA die “manifesten” mit den “latenten” Konsequenzen verknüpft, führt dies letztlich dazu, “das unabdingbare Bedürfnis nach einem ausreichenden und sicheren Einkommen (…) als Vehikel, um ein unabdingbares Bedürfnis nach Arbeit einzuschmuggeln” (GORZ. 2002: 102). Die Macht des Kapitals und dessen ideologische Vorherrschaft gründen, so GORZ, unter anderem auf genau dieser Bedürfnisverkoppelung. Die von JAHODA noch vorgenommene scharfe Trennung von Erwerbsarbeit und Erwerbsarbeitslosigkeit wird zudem angesichts der rapiden Veränderungen in der modernen Arbeitswelt zunehmend ausgehöhlt. So bringt die Ausweitung unsicherer Arbeitsverhältnisse als Folge der Deregulierung des Arbeitmarktes für Beschäftigte im prekären Arbeitsmarktsegment ähnliche Belastungen mit sich wie die Arbeitslosigkeit. Tatsächlich erodiert der Gegensatz Arbeitslosigkeit – Erwerbsarbeit. Die subjektive Wahrnehmung von Arbeitslosigkeit ist zusätzlich wesentlich bestimmt durch frühere entsprechende Erfahrungen, sie kann auch als Befreiung aus einem ungeliebten Job erfahren werden, vor allem aber ist sie abhängig von der subjektiven Einschätzung der Chancen auf Wiederbeschäftigung (vgl. KREBS 2002: 198ff.).

3.2.2 Arbeitslosigkeit zwischen Chance und Notwendigkeit?

Arbeitslosigkeit ist ein komplexes, auf mehreren und einander beeinflussenden (transnationaler, nationalstaatlicher, makrostruktureller und mikrostruktureller) Ebenen zu analysierendes Phänomen (vgl. LUEDTKE. 2001: 87). Unter Einbeziehung der unterschiedlichen “Be-Deutung” prinzipiell gleicher gesellschaftlicher Strukturen lautet die wesentliche Frage: “Welches Maß an Autonomie steht dem Einzelnen bei seinen Reaktionen auf die “äußeren” Strukturen zur Verfügung und worauf gründet sich diese Autonomie? (ebd.: 88). Arbeitslosigkeit könnte durchaus eine Chance zum Autonomiegewinn darstellen, gelänge es, Stabilität verleihende konkrete Alltagspraxis im Sinn “subjektiver Arbeit” (zu der potentiell jede Tätigkeit eines Menschen werden kann) und damit zur Neuentwicklung von Lebensroutinen zu erlangen.

LUEDTKE (1998) nennt vier Qualitäten, die in Bezug auf jegliche Arbeit konstitutiv sind: Selbstproduktion (Existenzerhaltung, Nützlichkeit, Gebrauchswert), Aktion (außengerichtete, zweckmäßige Aktivität in und zur Welt), Produktion (Objektivierung, Sichtbarmachung) und rationale Kalkulation (von Prozess und Mittel).

Ganz offensichtlich bietet Arbeitslosigkeit –auch selbst erwählte - einen nur schmale Palette an Chancen zur persönlichen Entfaltung und alternativer Nutzung der Zeit. Einigermaßen unbeschwert als “Chance” können augenscheinlich nur Personen ihre Arbeitslosigkeit wahrnehmen, die sich sicher sein können, wieder unbeschadet aus dieser herauszukommen. Positiv erlebte Aspekte der Arbeitslosigkeit treten dagegen sofort zurück, sobald diese subjektive Gewissheit verloren geht. Droht nämlich die Kontrolle über Rückkehrbedingungen in die Erwerbsarbeit – und damit zugleich über die eigene gesellschaftliche Positionierung - zu entgleiten, wird aus der Chance, einmal anders zu leben, die Notwendigkeit der Bewältigung der Arbeitslosigkeit (vgl. KRONAUER / VOGEL. 1993, S. 4).

LUEDTKE (1998) konnte im Rahmen seiner umfangreichen Studie letztlich vier „Lebensführungs-Typen” herausschälen. Ohne diese hier näher auszuführen, sei auf grundlegende Erkenntnisse aus der Studie hingewiesen. Deutlich wird, dass die schlechter gewordene ökonomische Lage den Bemühungen um Autonomie nicht zu überwindende Grenzen setzt, was sich vor allem beim Konsum und der Zeitgestaltung bemerkbar macht. Indem Arbeitslose ihrer “objektiven” Lage persönliche Ressourcen entgegensetzen oder Unterstützung über Kontakte innerhalb von Familie oder Freundeskreis erhalten, bestehen aber auch sehr wohl entlastende Momente. Neben dem Stellenwert des informellen sozialen Netzwerks wird vor allem die große Bedeutung des sozialen Netzes des Sozialstaates ersichtlich. LUEDTKE gelangt zum Ergebnis, dass - was die materielle Lage, die Beurteilung der eigenen Situation als Arbeitslose und die Einstellung zur (Berufs)Arbeit angeht - der Sozialstaat mit seinen Leistungen für Arbeitslose keineswegs die Funktion einer „ sozialen Hängematte” übernimmt. Vielmehr fungiert er als “soziales Fangnetz “, welches zwar nicht den sozialen Abstieg, wohl aber Absturz verhindern kann, wobei aber gerade im Zusammenhang mit Sozialstaats-Debatten Arbeitslose von „Opfern der Verhältnisse“ zu Tätern stilisiert werden.

Deutlich zu Tage tritt das große Unbehagen, welches Arbeitslose in ihrer “außernormalen” Lage verspüren. Für die große Mehrheit der Arbeitslosen, so das Resümee, bildet die Wiederaufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses, auch auf Teilzeitbasis, den einzig wirklich gangbaren Weg, um mit der Arbeitslosigkeit fertig zu werden. Das bedeutet nichts Geringeres, als dass auch eine Integration mittels atypischer Beschäftigungsverhältnisse durchaus mit den Interessenlagen von Arbeitslosen konform gehen kann. Wenn Arbeitslose dies aber erst einmal als eigenes “Interesse” (im Sinne des oben bereits genannten Mottos: “Egal welche, Hauptsache Arbeit”) umzudeuten gezwungen sind, kann dies durchaus als Ausdruck tiefgehender Entfremdung verstanden werden.

Die dahinter verborgene, von den integrativen Arbeitslosenmaßnahmen durchaus gesehene Ideologie, der zufolge alle, die „wirklich“ arbeiten wollten, auch Arbeit bekämen, ist zwar objektiv nicht haltbar, zehrt jedoch in den subjektiven Schuldzuschreibungen weiter von der kulturellen Bedeutsamkeit der Arbeit, die es dem bestehenden Herrschaftssystem erst ermöglicht, dem Individuum anzulasten, was die Gesellschaft in Form einer historisch überholten Ökonomie produziert hat (vgl. NEGT. 1987, S. 47).

3.2.3 Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung

VOGEL und KRONAUER schälen als Ergebnis ihrer Fallstudien folgende vier Gruppierungen von Arbeitslosen, welche das in arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen auffindbare Klientel in idealtypischer Weise widerspiegeln, heraus (vgl. VOGEL. 2001): Die “Rationalisierungsverlierer”, in der Regel ältere Arbeiter mit sehr spezifischen, in langer Betriebszugehörigkeit erworbenen Qualifikationen, die hinnehmen mussten, dass ihre Arbeitskraft entbehrlich geworden war. Aus tief sitzender Scham, ohne Arbeit zu sein, und großer Angst, als Arbeitslose erkannt zu werden, ziehen sie sich aus dem Gesellschaftsleben (der Arbeitenden und für Arbeitende) zurück und sehen sich gezwungen, als “überzählige Arbeitskräfte “ im “Niemandsland dauerhafter Arbeitslosigkeit” zu verharren (vgl. ebd.: 5f.).

Während die Rationalisierungsverlierer ihre Arbeitslosigkeit als jähe biografische Zäsur erleben, sehen sich die “Deklassierten” des wirtschaftlichen Strukturwandels als im Verlauf ihres Erwerbslebens allmählich in die prekären Randbereiche der Arbeitsgesellschaft abgedrängte Absteiger. In der Regel gut qualifiziert, verlieren sie ihre stabile Beschäftigung in den besten Jahren ihres Erwerbslebens im Alter zwischen Mitte Dreißig und Mitte Vierzig. Die folgende Bereitschaft, Zugeständnisse an die Arbeitsmarktlage zu machen und sich flexibel zu zeigen, führt sie fatalerweise mit jeder weiteren Konzession einen Schritt weiter aus dem Arbeitsleben. Zudem gehen infolge immer wiederkehrender Arbeitslosigkeit und vergeblicher Versuche, wieder dauerhaft im Erwerbsleben Fuß zu fassen, familiäre Beziehungen und soziale Bindungen in die Brüche. Der Druck des Arbeitsamtes zum Durchlaufen perspektiveloser Maßnahmen und zur Akzeptanz schlecht bezahlter Jobs zeigt sich in hohem Maße kontraproduktiv und wird auch als wenig hilfreich erlebt. Übrig bleiben in der Regel Hilflosigkeit und Verzweiflung, aber auch Ressentiments gegenüber anderen Arbeitslosen, die im Unterschied zu ihnen, die sich “niemals für eine Arbeit zu schade waren”, “selbstverschuldet” in die Arbeitslosigkeit geraten seien. Mit diesen “in einen Topf geworfen” zu werden schmerzt und beschämt die „ Deklassierten “ (vgl. ebd.: 6).

Als weitere in die Randlagen der Arbeitsgesellschaft geratene Gruppe finden sich die altersmäßig etwa im Bereich der „ Deklassierten “ befindlichen “Grenzgänger” zwischen Beschäftigung und Nichtbeschäftigung (zwischen regulären Tätigkeiten, Schwarzarbeit, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Arbeitslosigkeit), denen im Laufe ihres Erwerbsleben niemals ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis glückt. In der Regel ohne gelernten Beruf vermögen sie prekäre Arrangements über viele Jahre durchzuhalten, bis gesundheitliche Einschränkungen sie vermehrt daran hinderten, bzw. sich der Arbeitsmarkt für Gelegenheitsjobs zu ihren Ungunsten ändert. Im Unterschied zu den erstgenannten Gruppen leben sie sozial weniger isoliert und fühlen sich, nachdem sie sich seit jeher - teils erzwungen, teils aus Strategie - als am Rande der Arbeitsgesellschaft situiert sehen, entsprechend weniger stark ausgegrenzt (vgl. ebd.: 6ff.).

Als besonders problematische Gruppe bezeichnet VOGEL die jüngere, altersmäßig zwischen 18 bis 28 Jahren liegende, mehrheitlich nicht über einen positiven Schulabschluss verfügende Arbeitslosengruppe der am Arbeitsmarkt “Blockierten”. Deren Erwerbsbiografie ist geprägt durch vergebliche Versuche, ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu realisieren (vgl. ebd.: 9).

Resümierend gilt es festzuhalten, dass sich in sämtlichen aus der Empirie geschälten Idealtypen bezüglich der Erfahrung mit und der Bewältigung von Arbeitslosigkeit die „Arbeitsgesellschaft“ aufs Tiefste manifestiert und die wesentliche, letztlich unüberwindbare, strukturelle Hürde zu echter individueller Autonomie darstellt. All dies spricht dafür, den Mut aufzubringen, nach Lösungen jenseits der Lohngesellschaft zu suchen, zumal Scheinlösungen wie die Akzeptanz eines entfremdenden Daseins als “working poor” auf Grund des massiven sozialen Sprengstoffs auf Dauer nicht funktionieren können.

4 Soziale Verortung und Rahmenbedingungen der Integrationsmaßnahmen

Nunmehr geht es darum, die soziale Verortung der Maßnahmen auf dem (polit- und sozial)ökonomischen Feld und der sich daraus ergebenden Transintentionen, Paradoxien und Ambivalenzen herauszuarbeiten.

4.1 Der Arbeitsmarkt, dessen Segmente und Inklusionsbedingungen

Differenzierungstheoretisch ausgedrückt stellt der Arbeitsmarkt keinen realen, aufsuchbaren Ort dar, sondern vielmehr eine spezifische Beobachtungsform, welche eine Betrachtung unter dem Aspekt des Verhältnisses der unterschiedlichen individuellen Leistungsangebote der einen versus Nachfrage und Erwartungen der anderen ermöglicht (vgl. BOMMES/SCHERR 2000: 169 unter Bezug auf LUHMANN).

Auf eine Teilnahme, respektive kommunikative Anschlussfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt sind all jene angewiesen, die über keine anderen Einkommensquellen verfügen - also immer noch die absolute Mehrheit der erwachsenen Gesellschaftsmitglieder, die den auf dem Arbeitsmarkt nachfragenden Organisationen (Unternehmen, Dienstgeber) ihre Arbeitskraft und in Berufen gebündelten Fähigkeits- und Fertigkeitskomplexe offerieren. Konsequenterweise behandelt die moderne, charakteristisch ausdifferenzierte kapitalistisch-marktwirtschaftliche Ökonomie menschliche Arbeitskraft als „Ware“ (vgl. BOMMES/ SCHERR. 2000: 168), welche seitens der Nachfrager („Arbeitgeber“) nach betriebswirtschaftlichen Kalkülen eingekauft oder eben „freigesetzt“ wird. Als soziales Kräftefeld im Sinne BOURDIEUS wird auf dem Arbeitsmarkt nach den Regeln einer für die „Arbeitgeber“ positiven Kosten-Nutzen-Bilanz (Profit) gespielt. Diese feldspezifischen Regeln stellen eine Art Zwang dar, der sich die anderen Akteure, hier vor allem die auf das Mitspielen angewiesenen Arbeitnehmer, nicht entziehen können, ohne das Spiel(Feld) zu verlassen. Derzeit bestimmen fast ausschließlich die über die elementaren Ressourcen „Kapital“ und „Produktionsmittel“ bzw. des auf Grund der Verknappung wesentlichen Machtmittels „Arbeitsplatz“ verfügenden Arbeitgeber (Unternehmer) das Spiel.

Das soziale Konstrukt „Arbeitsmarkt“ ist - wie die gesamte Sphäre der gegenwärtigen Arbeitswelt- und Arbeitsbeziehungen - von einer Trennlinie zwischen sozial-inkludierenden und sozial-exkludierenden Arbeitsformen durchzogen. Dieser Zusammenhang lässt sich anhand des von SENGENBERGER in Anlehnung an dem US-amerikanischen Entwurf von EDWARDS (1981) entwickelten Modells des dreigeteilten Arbeitsmarktes idealtypisch veranschaulichen. Die Basisidee entsprechender Segmentationstheorien besteht darin, dass es „den Arbeitsmarkt“ schlechthin nicht gibt, sondern unterschiedliche Teilarbeitsmärkte, zwischen denen ein Wechsel nicht ohne weiteres möglich ist. Bezogen auf Deutschland (und den analog entwickelten Arbeitsmarkt Österreichs) lassen sich theoretisch-analytisch drei Segmente extrahieren, nämlich der betriebsinterne, der berufsfachliche und der unstrukturierte bzw. „Jedermann-Arbeitsmarkt“ (vgl. SENGENBERGER. 1978: 15ff.). Im Gegensatz zu den ersten beiden Formen ist die Ausgangslage der im von diesen Teilmärkten relativ abgeschotteten unstrukturierten Segment beschäftigten, zumeist un- oder angelernten, in der Regel einfache Routinetätigkeiten bei geringer Entlohnung und sozialer Absicherung verrichtenden Arbeitnehmer äußerst prekär (industrielle bzw. Dienstleistungs-„Reservearmee) und durch ein extremes Ungleichgewicht der ökonomischen, sozialen und personalen Ressourcen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geprägt. Insofern stellt dieser, überwiegend Jugendlichen ohne berufliche Ausbildung, „Wiedereinsteigerinnen“ und Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund vorbehaltene Sektor in der Regel kein Sprungbrett für Erwerbsverläufe dar.

Dieses drei-segmentige, analytische Instrument lässt sich aus Perspektive der Modernisierungsverlierer des Arbeitsmarkts, also der über längere Zeit bis dauerhaft Arbeitslosen, wiederum auf ein Modell des vierstufigen Arbeitsmarktes erweitern (vgl. DIMMEL 2000. 53). In diesem repräsentiert der soeben angeführte dreigeteilte Arbeitsmarkt als „ Erster Arbeitsmarkt “ das oberste Segment. Auf der darunter liegenden Ebene situiert sich das Feld der „ Übergangsarbeitsmärkte “. Darunter subsumiert DIMMEL Trainingsmaßnahmen zur Erreichung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie des Erwerbs von Arbeitsqualifikationen – also einen Teil der hier zu behandelnden arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen. Auf der nächstfolgenden Stufe situiert sich der „ Zweite Arbeitsmarkt “ mit Trainings der sozialen Integrationsfähigkeit, somit das basale Spektrum gegenständlicher Maßnahmen. Schließlich findet sich auf der untersten Abstufung der Bereich der „ informellen Ökonomie “ (vgl. HERDEGEN et al. 2000). Diese Ebene liegt bereits außerhalb des Bereichs von Einrichtungen und Maßnahmen und zeigt sich in Form kurzzeitiger, ungesicherter sowie nicht-versicherungspflichtiger Beschäftigung, reicht also von „Schwarzarbeit“ über „Nachbarschaftshilfe“ bis zum „Arbeitsstrich“. Innerhalb dieser Marktarchitektur sind mehrere Karrieren denkbar. Selten jedoch findet eine Aufwärtsmobilität aus dem zweiten Arbeitsmarkt bis hin zur Regelarbeit statt. Dagegen kommt es vielfach zu „Maßnahmen- oder Recycling-Karrieren“ sowie zu einer Abstiegsmobilität bis hin zum informellen Arbeitsmarkt (vgl. DIMMEL 2000. 53).

Hinsichtlich Integrationschancen für Arbeitslose lassen sich wiederum zwei „Arbeitsmärkte“ konstruieren: Jener der Kurzfristarbeitslosen (ca. 60 %) sowie jener der Langzeitarbeitslosen mit ca. 40 % (vgl. EPPING et al. 2001: 10), wobei die Reintegrationschancen der zweiten Kategorie mit zunehmender Dauer gegen Null tendieren. Dies entspricht der griffigen Kurzbeschreibung diese „ gesellschaftlich skandalösen Tatbestandes “ (BOURDIEU et al. 1997): „ Wer länger arbeitslos ist, bleibt arbeitslos “. (DIMMEL. ebd.). Dieses Phänomen wirkt sich natürlich auf gegenständliche, in erster Linie auf die Kategorie der (potentiell) Langzeitarbeitslosen ausgerichteten, Maßnahmen erschwerend aus.

4.2 Der „Dritte Sektor“ jenseits der Teilsysteme „Markt“ und „Staat“

Mit Inkrafttreten des „Arbeitsmarktförderungsgesetztes“ (AMFG) 1969 begann in Österreich als Reaktion auf die Veränderungen des Arbeitsmarktes in Ergänzung zur lediglich auf Vermittlungsaktivitäten und Fluktuationsarbeitslosigkeit mit der Verteilung von Unterstützungsleistungen aus der Arbeitslosenversicherung ausgerichteten, so genannten „ passiven “ Arbeitsmarktpolitik die Etablierung der „ aktiven “ Arbeitsmarktpolitik mit dem Ziel der Förderung beruflicher Mobilität. In der Folge entstand ab Mitte der 1970er Jahre ein jenseits der beiden Funktionssysteme „Markt“ und „Staat“ situierter „ Dritter Sektor “, der sich dynamisch zum relevanten Arbeitsmarkt für die überwiegend als Vereine organisierten „Social-Profit-Organisationen“ (SPO) entwickelte. Besagter dritter Sektor setzt sich wiederum aus einem bzw. mehreren Übergangsarbeitsmärkten (Stufe 2 des genannten vierstufigen Modells) sowie dem zweiten Arbeitsmarkt (Stufe 3) zusammen.

Dem Übergangsarbeitsmarkt sind die „sozialökonomischen Betriebe“ (SÖB) bzw. soziale Dienstleistungsträger zuzurechnen (vgl. DIMMEL. 2000). Die Teilnehmer in diesen, durch marktgängige Arbeitsleistung, Schulung und Training gekennzeichneten, Einrichtungen befinden sich in einem zeitlich befristeten Dienstverhältnis auf so genannten „Transferarbeitsplätzen“. Das Ziel definiert sich in einer graduell bemessenen, individuell zugeschnittenen jeweiligen Steigerung von Erwerbsfähigkeit, was gleichgesetzt wurde mit Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und somit erfolgreicher Integration in den Arbeitsmarkt. Bei relativ gesättigten Arbeitsmärkten mit hoher „Sockelarbeitslosigkeit“ läuft dies naturgemäß keineswegs so linear und problemlos ab, wie gedacht.

Der „ Zweite Arbeitsmarkt “ wiederum besteht aus „ geschützten Arbeitsplätzen “ - wie z.B. im Bereich der Behindertenhilfe (vgl. BADELT/ÖSTERLE 1993; BLUMBERGER/JUNGWIRTH 1996) - sowie aus Einrichtungen, bei denen Integration in den ersten Arbeitsmarkt auf regulärem Wege nicht reibungslos erwartet werden kann. Das Ziel besteht vor allem in der sozialen Stabilisierung sowie der Vermittlung basaler gesellschaftlicher Interaktionsformen wie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit. Dieses Segment des „Dritten Sektors“ birgt allerdings die, sich gegenwärtig in dramatischer Weise manifestierende, sozial riskante Tendenz zur Schaffung eines Raumes mit untertariflichen Entlohnungen, geringfügigen Beschäftigungen und Zwängen zur Verrichtung von Gemeinwesenarbeiten in sich (vgl. NATTER/RIEDELSPERGER. 1994: 23).

Der Unterschied zwischen beiden Teilarbeitsmärkten ist freilich nur schwer systematisch fassbar, wird unterschiedlich abgegrenzt, folgt unterschiedlichen Logiken und verschwimmt folglich in der Realität. Dem entsprechend wird die jeweilige Terminologie „Dritter Sektor“, „Übergangsarbeitsmarkt“, „zweiter Arbeitsmarkt“ oftmals synonym verwendet (vgl. DIMMEL. 2000: 52). Ein wesentlicher Unterschied lässt sich allerdings in der unterschiedlichen Gewichtung der Sozialarbeit/Sozialpädagogik im engeren Sinne in den Maßnahmen konstatieren.

Eine weitere Differenzierung lässt sich in den Anforderungen hinsichtlich Erwirtschaftung von Eigenleistungen und damit der unterschiedlichen „Marktnähe“ feststellen: Sozialökonomische Betriebe auf Übergangsmärkten müssen eine bestimmte Eigenleistung erwirtschaften, das heißt, sie müssen vermehrt die Produktivität der Transferarbeitskräfte berücksichtigen, was entsprechende Selektionen bei der Rekrutierung bedingt. Das läuft darauf hinaus, dass dort, wo der Markt real nicht (mehr) existiert bzw. sich nur mehr dessen Kostenseite in Form massenhafter „Freisetzung“ von Arbeitskräften sowie weitgehende Schließung für potentielle Dienstnehmer zeigt, dieser Markt bzw. dessen Logik simuliert wird. Dies ist vor allem im Projekttyp A der Fall. In realiter fallen Übergangs- und Zweiter Arbeitsmarkt innerhalb des dritten Sektors bzw. innerhalb derselben Organisationen indes oftmals zusammen. Es werden sowohl Transfer- als auch Dauerarbeitsplätze angeboten bzw. Komponenten beider Märkte kombiniert, wobei sich diese Verschränkung in der Regel relativ unschlüssig gestaltet.

4.3 Erhöhte Gefahr der Transintentionen durch komplexes Bedingungsgefüge

Subventionierte Arbeit als Brücke in den Regelarbeitsmarkt für benachteiligte Gruppen ist eine Reaktion auf die Auffächerung von Arbeitslosigkeitsrisiken sowie die Verfestigung struktureller Arbeitslosigkeit und auch das Anwachsen der Langzeitarbeitslosigkeit (SCHÖMANN et al. 2000:44f.). An den kritischen Übergängen des Regelarbeitsmarktes zeigt sich, dass das Geschehen nur eingeschränkt planbar bzw. kaum steuerbar ist. Der Regelarbeitsmarkt als soziale Institution ist abhängig von spezifischen Legitimationsbedingungen wie Arbeitslosenversicherung, Arbeitsschutzsystem, Sozialquote. Hier setzt das Konzept des Übergangsmarktes an, welcher als funktionales Äquivalent zum „Hinterland“ der traditionellen Subsistenzwirtschaft bzw. der sozialen Sicherung durch das Familiennetzwerk fungieren soll (vgl. SCHMID 1998: 7).

Übergangsarbeitsmärkte (inklusive des Zweiten Arbeitsmarkts) haben in der Regel mehrere Finanziers, wie AMS, Bundessozialamt, Länder, Gemeinden, was in der Folge klare Finanzierungsvereinbarungen, Standards und Procedere erfordert. In der Regel sind also verschiedene Intentionen der jeweils subventionierenden Akteure zu berücksichtigen, was weitgehende Kompromisse verlangt. Dazu kommen die Absichten und Strategien der zum einen Teil ausgewählten (vor allem im Referenzprojekt A) und zum anderen Teil zugewiesenen Teilnehmer (Referenzprojekt B), die von den unter Umständen ebenfalls divergierenden Intentionen der Projektträger, Sozialarbeiter und Trainer bzw. vom Ziel der Arbeitsmarktintegration mehr oder weniger abweichen bzw. darüber hinausgehen können. Übergangsarbeitsmärkte und die dort situierten Projekte verkörpern soweit komplexe institutionelle Arrangements mit entsprechend erhöhter Anfälligkeit für Transintentionen.

Es sollen sowohl Ansprüche an Aktivierung und Integration als auch Selbstbefähigung verknüpft werden mit der Erfüllung ökonomischer Vorgaben durch Marktstrategien. Dabei kommt es immer wieder zu Konflikten mit „der Wirtschaft“ bzw. den auf dem jeweiligen Produktions- bzw. Dienstleistungssektor agierenden regionalen Unternehmen. Dies betrifft in erster Linie den Vorwurf der „versteckten Subvention“ der seitens der auf dem „freien Markt“ agierenden Unternehmen als Billiganbieter identifizierten „Konkurrenz“ in Form sozialökonomischer Betriebe. Zudem ist die Tragfähigkeit der Übergangsarbeitsmärkte als Brücke in den Regelarbeitsmarkt nur eingeschränkt, zumal die Mehrzahl der zu Integrierenden ihre Chancen trotzdem nicht verbessern kann. Weiters sind auf Übergangsarbeitsmärkten geschaffene „Jobs“ in der Regel schlecht bezahlt, befristet und bieten oft keine marktadäquate, d.h. unmittelbar umsetzbare sowie zertifizierbare Qualifikationsmöglichkeiten. Übergangsarbeitsmärkte können unter gewissen Umständen durchaus ein essentielles Instrument der Bewältigung von Modernisierungsrisiken darstellen, z.B. als Element sozialrechtlich voll abgesicherter Flexibilisierung und Entstandardisierung der Lohnarbeit. Ihr beschränktes Funktionieren macht zugleich deutlich, dass sie trotz durchgehender Sockelarbeitslosigkeit auf hohem Niveau lediglich eine unbefriedigende Antwort auf Fragen nach Neuorganisation des Verhältnisses „Lohnarbeit versus gesellschaftlich nützlicher Tätigkeit“ repräsentieren.

Die Grundproblematik der Paradoxien, Dilemmata und Ambivalenzen der Integrationsarbeit in arbeitsmarktpolitischen Eingliederungsmaßnahmen beginnt im Bereich der sozioökonomischen Verortung der damit befassten Organisationen bereits im Dickicht der Undurchschaubarkeit und Uneinheitlichkeit des Übergangs von „Übergangsarbeitsmärkten“ über „zweiten Arbeitsmarkt“ zum „Dritten Sektor“. Dort sollen die negativen sozialen Folgen der Selektion des (ersten) Arbeitsmarktes aufgearbeitet werden, ohne selbst auch nur den geringsten Einfluss auf diesen ausüben zu können. DIMMEL (2000: 53) verweist in diesem Zusammenhang auf die Diagnose SEIBELS (1991) der „erfolgreich scheiternden Organisationen im Dritten Sektor“, in welchem ein beträchtlicher Teil der von sozialen Integrationsproblemen überlagerten Arbeitslosigkeit aufgefangen würde bzw. unauffällig in „Maßnahmenkarrieren“ versickere.

Ein weiteres Grundparadoxon liegt darin, dass mit der Kreation des „Dritten Sektors“ Arbeitsplätze für die Soziale Arbeit geschaffen wurden, die sich ausschließlich über den Verlust bzw. das Nichterlangen von Arbeitsplätzen, also über Ausschluss ihrer Klientel aus dem Arbeitsmarkt, legitimieren. Deren Exklusion aus dem Erwerbsleben bzw. Ersten Arbeitsmarkt wiederum wird durch Inklusion in den Dritten Sektor bestätigt und mitunter gefestigt. Die hinter dieser Ausgrenzung stehenden strukturellen Ursachenkomplexe bleiben dabei verschleiert und unwidersprochen. Besonders drastisch zeigt sich die damit verbundene Doppelbödigkeit im Fall der in Österreich Ende der 1990er Jahre als innovativer Lösungsansatz unter dem Titel „Integra“ angepriesenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bzw. ähnlich strukturierter Maßnahmen nach dem deutschen Bundessozialhilfegesetz, zumal „ mit der angestrebten Selbstregulation so genannter Problemgruppen durch den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumentarien (…) ein lukrativer Markt entstanden (ist), auf dem insbesondere freie Träger miteinander um Maßnahmen konkurrieren “ (EICK. 2000: 45).

Der sich vor dem Hintergrund zunehmender Exklusion von Gesellschaftsmitgliedern expansiv entwickelnde „Zweite Arbeitsmarkt“ nimmt also das „ bösartige Problem Arbeitslosigkeit in der Arbeitsgesellschaft “ (vgl. TRUBE. 2000a: 5) über Non-profit-Unternehmen jenseits der Teilsysteme „Markt“ und „Staat“ in Form ambitionierter Projekte, Maßnahmen und Betrieben in Angriff. Diese sehen sich zumindest vor eine paradoxe Doppelzielanforderung gestellt: einerseits sollen sie die Erwartungen nach „Marktintegration“ (Wiedereingliederung von aus dem Arbeitsmarkt Ausgegrenzten) erfüllen, andererseits dem Anspruch nach „Sozialintegration“ (Reintegration der aus der Arbeitsgesellschaft Ausgeschlossenen in soziale Zusammenhänge sowie deren individuelle Stabilisierung) nachkommen (vgl. TRUBE. ebd.; weiters: Kap. 7.3.). In diesem Spannungsfeld zwischen produktiver Wertschöpfung und Profitkalkül einerseits und Anspruch nach sozialer Gerechtigkeit sowie Produktion öffentlicher Güter andererseits sind die Konturen des „Non-profit-Sektors“ der Beschäftigung noch unscharf und daher nur schwer zu verorten. Entsprechend sind die Erkenntnisinteressen über verschiedene Disziplinen verstreut und gibt es bisher wenig systematische Analysen dieses Sektors.

4.4 Das Orientierungsdilemma sozialer Integrationsarbeit am „Zweiten Arbeitsmarkt“

Angesichts des massenhaften Markt- u. Staatsversagens gerät der Non-profit-Sektor der Beschäftigung in Gefahr, zum Feigenblatt sozialer Marktwirtschaft und arbeitsgesellschaftlicher Sonntagsreden zu verkommen.“ (TRUBE. 2000a: 7). Die diesbezügliche Frage lautet: Kommt dem zweiten Arbeitsmarkt angesichts des massenhaftes Ausschlusses von Erwerbsarbeit lediglich eine Funktion der Legitimation bestehender arbeitsgesellschaftlicher Verhältnisse, oder eine tatsächliche Innovationsfunktion im Sinne des Ausblicks auf andere Formen des Wirtschaftens und sozialer Leistungen zu? Diese unentschiedene Frage nach der gesellschaftlichen Grundfunktion des Zweiten Arbeitsmarktes ist ein wesentlicher Faktor im Bedingungsgefüge der Unsicherheiten bezüglich der spezifischen Rolle professioneller sozialer Arbeit.

4.4.1 „Experimentelle Arbeitsmarktpolitik“ – Verengung der Spielräume

Mit der 9. Novelle des Arbeitsmarktförderungsgesetzes (AMFG) wurde Mitte der 1980er Jahre der Grundstein zu vielfältigen sozialen Innovationen - zuerst unter dem Titel „experimentelle“, später „innovative Arbeitsmarktpolitik - gelegt. In der Folge entstand eine bunte Vielfalt an Projekten und Maßnahmen wie sozialökonomische Beschäftigungsprojekte, Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, Schulungen. Seitens der Arbeitsmarktpolitik wurde entsprechend eines „ bottom-up “-Ansatzes lediglich der entsprechende Rahmen gesetzt. Der Anfang der 1980er eingeschlagene Weg der Schaffung von Übergangsarbeitsmärkten schien grundsätzlich zweckmäßig, allerdings nur für die „oberen“ fünfzig Prozent der von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen – also der (noch) sozial Integrierten. Dagegen begannen für die „sozial auffälligen“ Rand- bzw. Problemgruppen des Arbeitsmarktes vielfach „Maßnahmenkarrieren“. Sie wurden zwischen unterschiedlichen Maßnahmen und Hilfesystemen „verschoben“, mit zwischenzeitigen Phasen erzwungener passiver Arbeitslosigkeit (vgl. ZAUNER. 2004: 2).

Innerhalb der sich bildenden Projektszene herrschte anfangs eine relativ unbefangene, unkonventionelle, sehr engagierte, oft aber auch naive Herangehensweise, verbunden mit hohem sozialen Ethos. So traten viele ihrer Exponenten ihr Engagement auch in der Annahme an, man hätte nunmehr eine innovative Nische des Arbeitsmarktes und somit auch eine Möglichkeit geschaffen, Langzeitarbeitslose mit mehr oder weniger aussichtslosen Integrationschancen in Richtung tendenzieller „Emanzipation“ von den Zwängen und Paradoxien einer überkommenen Arbeitsgesellschaft zu befreien.

Mit Beginn der großen Koalition des sozialdemokratischen und bürgerlichen Lagers Ende der 1980er Jahre begann eine Ära des Rückzugs der Arbeitsmarktverwaltung auf deren „Kernbereiche“. Es kam zu weitgehenden Kürzungen sowie einer sukzessiven Einengung der Förderungen auf das eigentliche „Kernklientel“ der sozial (noch) weitgehend Integrierten.[22] 1994 erfolgte die mit der Auslagerung aus dem öffentlichen Sektor verbundene Gründung des „Arbeitsmarktservices“ unter Einbindung von Vertretern der Wirtschaft sowie der Arbeitnehmerinteressen. Mit dem Wandel der - in Umsetzung aktiver Arbeitsmarktpolitik - lediglich den Rahmen setzenden Behörde „Arbeitsamt“ zum eher rigide gestaltenden Dienstleistungsunternehmen „Arbeitsmarktservice“ (AMS) ging eine strikte Rücknahme der vielschichtigeren Maßnahmen einher. Das traf in erster Linie nunmehrige „Kunden“ mit komplexeren Problemlagen, die noch nicht über den seitens des AMS deklamierten „jobready“-Status verfügten. Die so unter verschärften Marktbedingungen zu agieren gezwungenen Inklusionsarbeiter der ursprünglich nicht nach derartigen Kriterien konzipierten „sozialen“ Maßnahmen sahen sich zu drastischen Einsparungen bei der psychosozialen und sozialpädagogischen Beratung und Begleitung bzw. der auf Bewusstseinsentwicklung ausgerichteten Trainingsinhalte genötigt. Gefordert wurde eine möglichst enge „Betriebs-“ bzw. „Marktnähe“ der Projekte, was zumindest Simulation „realer“ Verhältnisse bedeutete, statt diese in Bezug auf ihre destruktiven Aspekte (weiterhin) zu hinterfragen. Diese „Echtverhältnisse“ wurden seitens des AMS insofern forciert, als es infolge der massiven und sehr abrupten Rücknahme von Fördergeldern eine weitgehende Ausdünnung der Förderlandschaft bewirkte. Mit gleichlaufender gravierender Einschränkung des Förderspektrums wurde eine artifizielle Konkurrenzsituation generiert, in welcher bis dahin kooperierende und sich ergänzende Maßnahmen bzw. deren Trägerorganisationen in einen Kampf um die verbliebenen Fördermittel getrieben wurden, was zudem die ursprüngliche Solidarität innerhalb der „Projektszene“ untergrub.

In der Zeit von 1995 bis 1999 erfolgten unter dem Titel „Budgetkonsolidierung“ drastische Einsparungen, welche sich in erster Linie auf das staatliche Sozialbudget, insbesondere die Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik, bezogen. Diese neoliberale Umgestaltung des Sozialstaats bedeutete das definitive Ende der „sozialen Experimente“ sowie die Überwälzung ökonomischer, politischer und sozialrechtliche Folgekosten auf die Problemgruppen des Arbeitsmarktes. Seither gibt das AMS direktiv vor, welche aktiven Maßnahmen jeweils sinnvoll und erforderlich seien und kauft diese im Zuge von Ausschreibungsverfahren zu. Der Wandel vom „ bottom-up “ zum „ top down “-Ansatz war vollzogen (vgl. ZAUNER. 2004). Die erfolgreichen Experimente wurden nach einer Phase der Professionalisierung zu Regelinstrumenten des AMS unter Vorgabe einheitlicher Richtlinien. Die nunmehr dominierende „Vermittlungsquote“, verbunden mit steigenden Anforderungen an Eigenleistungen, begünstigte eine Politik des „Creamings“, also der Abschöpfung der Fittesten unter den Modernisierungs- und Flexibilisierungsverlierern bzw. verfestigte die konsequente Verdrängung der „ unteren 50 Prozent“ der Arbeitslosen und die damit verbundene Schließung des zweiten Arbeitsmarktes. Das AMS sieht sich zudem seit Jahren im Kreuzfeuer der Politik. Der seitens des polit-ökonomischen Systems ausgehende Druck zog die Förderung ausgewählter Gruppen unter Vernachlässigung anderer zwecks Verbesserung der Arbeitslosenstatistik nach sich. Damit einher ging die Überwälzung des Erfolgsdrucks auf die Trägerorganisationen der Integrationsmaßnahmen sowie eine Verschärfung der Zugangsbedingungen (vgl. BRANDT et al. 2003: 45 u. 56).

2000 erfolgten wesentliche Verschärfungen der Sanktionsmöglichkeiten im Zuge einer weiteren Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (ALVG), darunter auch rigide Strafbestimmung bei mutmaßlicher Verweigerung bzw. Vereitelung der Aufnahme und Absolvierung arbeitsmarktintegrativer Maßnahmen in Form von mindestens sechswöchigen Bezugssperren der Unterstützungsleistung. Mit dem 2002 verabschiedeten, den größten Bereich der Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik betreffenden Bundesvergabegesetz (siehe Kapitel unten) erfolgte ein weiterer Schritt auf dem Weg der Strukturierung der Arbeitsmarktpolitik in Richtung „freier Markt“ (vgl. ZAUNER. 2004).

Anlässlich des 2003 in Österreich begangenen „Jahrs der Behinderten“ wurde 2002 mit der Bereitstellung der „Behindertenmilliarde“ (72,67 Millionen Euro) manche - seitens des AMS von der Schließung bedrohte - arbeitsmarktintegrativen Projekte vom „Bundessozialamt“ aufgefangen. Damit wurde zugleich der offensichtlichen Kausalverknüpfung zwischen Behinderung und Arbeitslosigkeit Rechnung getragen. So gibt es in Österreich rund 40.000 vom AMS als „behindert“ eingestufte Menschen ohne Beschäftigung, von denen lediglich 10 Prozent als nach dem „ Behinderten-Einstellgesetz “ (BEinstG) so genannte „ begünstigte behinderte Arbeitnehmer“ darstellen, die dadurch einen besonderen Kündigungsschutz genießen, was in der Realität die unintendierte Folge zeitigt, dass eine behördliche Feststellung dieses Status in der Regel potentielle Arbeitsaufnahmen rigoros verhindert. Diese Transferierung originär arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen auf die Ebene der Behindertenpolitik zeitigt für die in Frage kommenden Arbeitslosen allerdings einen hohen Preis in Form zusätzlicher Stigmatisierung (vgl. Kap. 5.2).

4.4.2 Verwirrende Maßnahmenvielfalt der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Das AMS subsumiert unter dem Überbegriff „Qualifizierung für Arbeitslose“ neben Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auch Berufsorientierungs- und Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsmarktvermittlung (Aktivierung) sowie Trainingsmaßnahmen für Zielgruppen mit besonderen Problemstellungen (vgl. AMS. 2005a: 23). Die sich heute bietende vermeintliche Vielfalt an Maßnahmen ist jedoch nicht so sehr Ausdruck von Diversität, sondern eher von Unübersichtlichkeit:

Immer noch verhindert z.B. eine abgeschlossene Lehre das individuelle Risiko der Arbeitslosigkeit um 50% (Quelle: Statistik Austria). [23] Im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik gewinnt vor allem nachfrageorientierte Ausbildung immer mehr Bedeutung. Entsprechende Ausbildungsmaßnahmen stellen den einzigen Bereich mit formaler Höherqualifizierung durch das AMS dar.

Arbeitstrainingskurse und berufliche Rehabilitation im Sinne eines Trainings „on the job“ sollen im Zeitraum von 6 bis 12 Monaten - neben der Unterstützung bei Arbeitssuche und persönlichen Problemen - vor allem praktische Arbeitserfahrung ermöglichen. Dies betrifft auch berufs-) krankheits- bzw. unfallbedingter erforderliche Umschulungen, wenn die Erwerbsarbeit im erlernten Beruf nicht mehr möglich ist.

(Gemeinnützige) Beschäftigungsprojekte bieten - meist einjährig - befristete Transitarbeitsplätze als reguläre Dienstverhältnisse mit kollektivvertraglicher Entlohnung und sollen mit betriebsähnlichen Strukturen wichtige Brücken zum Arbeitsmarkt darstellen. Neben der Erbringung arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Leistungen werden auch marktgängige Produkte und Dienstleistungen erzeugt, womit nicht zuletzt ein beträchtlicher Teil der Kosten selbst erwirtschaftet wird. Die „Schlüsselkräfte“ des fach- und sozialpädagogischen Bereiches werden dagegen dauerhaft gefördert.

Sozialökonomische Betriebe (SÖB) erwirtschaften ebenfalls einen Teil ihrer Kosten selbst: Die jeweilige Förderung basiert auf dem im Vorhinein kalkulierten Abgang auf Grund geringerer Produktivität sowie der Kosten der sozialen Betreuung.

2003 förderte das AMS insgesamt 167 Beratungseinrichtungen für spezielle Zielgruppen wie Frauen, Migranten, jugendliche Wohnungslose. In vielen Bereichen agiert das AMS hier nur als Co-Financier.

Anlässlich der Mitte des 1980er-Jahre wegen massiven Personalabbaus in die Krise geratenen staatlichen „Stahlerzeugenden Industrie“ kam es zur Entwicklung und Erweiterung unternehmensbezogener Arbeitslosenstiftungen. Dabei folgt einer Berufsorientierungsphase eine „Outplacement-Phase“ oder eine entsprechende Qualifikation bzw. Unternehmensgründung. In Weiterentwicklung dieses Modells gibt es mittlerweile „Outplacementstiftungen“, die nicht an einzelne Betriebe gebunden sind, sowie für Firmen „Qualifikation nach Maß“ vermittelnde „Implacementstiftungen“ (vgl. ZAUNER. 2004: 4 ff.).

Über dieses Instrumentarium dieser idealtypisch dargestellten Maßnahmen hinaus bildete sich ein zunehmend expandierender Markt an Maßnahmen zur aktiven Arbeitssuche, kombiniert mit pauschalen Bildungsmodulen . Dieser Maßnahmentypus dominiert mittlerweile die Angebotspalette an Kursen für Arbeitslose entsprechend der Tendenz von „Eine Maßnahme für alle“ (vgl. Referenztyp B).

4.4.3 Auswirkungen des Beitritts zur EU auf die nationale Arbeitsmarktpolitik

Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahre 1995 kam es zu neuen Vorgaben und Rahmenbedingungen, vor allem im Zuge der Beteiligung am Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Übernahme der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Im Rahmen der EU-Initiative „Territoriale Beschäftigungspakte“ erfolgte die Einbeziehung weiterer regionaler Akteure. Auch Aktionsprogramme bzw. Gemeinschaftsinitiativen schufen wieder neue Experimentierfelder wie EQUAL. Mit der Planung und Umsetzung des „Nationalen Aktionsplanes“ (NAP) 1998-2002 war die Entwicklung klarerer Ziele mit Erfolgsindikatoren verbunden, was erstmals für die Maßnahmenträger eine längerfristige Planung, statt der bis dahin üblichen jährlichen Ziel- und Budgetvorgaben ermöglichte.

Die meisten EU-Länder weisen mittlerweile ein hohes Maß an Sockelarbeitslosigkeit auf, womit temporärere Ungleichheiten dauerhaft werden. Dabei herrscht ein (mit unterschiedlicher Gewichtung) relativ kohärentes Bild arbeitsmarktpolitischer Problemgruppen und eine ebenso hohe Übereinstimmung der Erklärungsansätze hoher Arbeitslosigkeit, nämlich: starre Arbeitsmarktstrukturen, unflexible Lohnstrukturen, vor allem aber Qualifikationsdefizite. Im Verlauf der 1990er-Jahre startete die EU-Kommission wegen steigender Arbeitslosenzahlen die Initiative „Europäische Beschäftigungsstrategie“ (EBS). 1993 legte die Kommission ihr Weißbuch mit Empfehlungen zur Schaffung einer gemeinsamen bzw. koordinierten europäischen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik vor. Mit dem im Juni 1997 im Rahmen des „Amsterdamer Vertrags“ als Kompromiss der Mitgliedsstaaten vorgelegten Beschäftigungskapitel Artikel 125 – 130 wird im neuen Artikel 109 „ Beschäftigung“ als „ gemeinsames, strategisch zu koordinierendes, europäisches Anliegen “ festgehalten. Ziele waren vor allem die Steigerung der Qualifizierung, Ausbildung und Flexibilität der Arbeitnehmer sowie die Flexibilisierung der Arbeitsmärkte. Weitere Bestandteile waren die Förderung innovativer Ansätze sowie deren Übertragung auf andere Mitgliedsländer mittels Vergleichs von „best-practises“. Der im November 1997 abgehaltene Beschäftigungsgipfel in Luxemburg beschließt in der Folge die „ Guidelines to Action – National Action Plans for Employment “ (NAP) mit Zielvorgaben, Zeitplänen und Monitoringverfahren (Luxemburg-Prozess). Diese „Nationalen Aktionspläne“ beruhen auf vier Leitlinien : „Entrepreneurship “ (Gründungsoffensive zur Schaffung von Arbeitsplätzen), „ Employability “ (Verbesserung der Vermittelbarkeit), „ Adaptability “ (Modernisierungsprozess der Arbeitswelt) und „ Equal opportunities “ (Maßnahmen zur Gleichbehandlung).

Auf dem Beschäftigungsgipfel in Cardiff 1998 erfolgte eine Bekräftigung der Nationalen Aktionspläne unter Schwerpunktsetzung „Leitlinie Beschäftigungsfähigkeit“ und „Modernisierung der Schulungs- u. Ausbildungsmaßnahmen“. Ebenfalls 1998 erfolgte auf dem „Wiener Gipfel“ der Abschluss des ersten Beschäftigungszyklus der neuen Beschäftigungsstrategie. Der 1999 abgehaltene „Kölner Gipfel“ zum Thema „Europäischer Beschäftigungspakt“ brachte als Ergebnis die Einführung einer stärker makroökonomischen Koordinierung (Finanz- und Lohnpolitik) als politisches Instrument.

Die Zielrichtung der europäischen Sozial- und Arbeitsmarktpolitik orientiert sich nun - neben der verstärkten Zentrierung sozialer Sicherheit - auf den Arbeitsmarkt. Angestrebt wird allem eine Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit (employability) mit Hilfe aktivierender Maßnahmen. Diese zielt in erster Linie auf die Übernahme von individueller Verantwortung für letztlich nicht im Verantwortungsbereich des Einzelnen liegende strukturelle Gegebenheiten ab: „ Die Arbeitnehmer sollen zu Unternehmern ihrer eigenen Existenz werden, die Verantwortung für ihre berufliche Entwicklung selber übernehmen “ (HONEGGER: 2001: 50), wobei die Formel von der „Ich-AG“ die zeitgenössische Problematik der Exklusion auf den Punkt bringt: „ Das unternehmerische Selbst soll für diejenigen die Rettung bringen, die in der Gefahr stehen, den Anschluss zu verlieren. Damit treten uns die beiden Seiten der herrschenden Meinung über das Soziale vor Augen: die Zumutungen für den unternehmerischen einzelnen wie die Befürchtungen der Flexiblen und Mobilen, überflüssig zu werden. “ (BUDE. 2004a: 12)

4.5 Integrationsmaßnahmen auf dem „freien Markt der Anbieter“

Seit in Österreich per 1.9.2002 das „Bundesvergabegesetz“ (BVergG) auch auf die seitens des AMS ausgeschriebenen arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen angelegt wird (vgl. AMS Geschäftsbericht 2002: 29), kommt es zwischen den Anbietern zu einem regelrechten Preiskampf, da letztlich in der Regel der jeweilige „Bestbieter“ (im Sinne von „Billigstbieter“) den Zuschlag erhält. Dies zeitigt teilweise fatale Auswirkungen auf die Qualität der Maßnahmen. [24] Indem sich die politischen Instanzen entschieden, das Vergabegesetz auch auf den (Erwachsenen-)Bildungssektor auszudehnen, wiewohl die entsprechenden EU-Richtlinie diesen verschärften Wettbewerb auf dem Bildungssektor nicht vorsehen, befindet sich Österreich EU-weit in einer einzigartigen Situation. Verstärkt werden die damit verbundenen Effekte durch den Trend zur Verlagerung von eher kompakten - auf spezielle Zielgruppen abgestimmten (im Sinne eines möglichst diversifizierten Angebots), betreuungsintensiven, qualitativ ausgerichteten, kleinen und somit scheinbar „teureren“ - Maßnahmen hin zu allgemeinen, pauschalen und vordergründig „billigeren“ Aktivierungs- und Orientierungsmaßnahmen. Diese Tendenz ist nicht zuletzt der bereits erwähnten „Sparpolitik“ der Arbeitsmarktverwaltung geschuldet, die sich in einer relativen Nivellierung des Angebotes bzw. der Rücknahme einer bereits vorhanden gewesenen Ausdifferenzierung auf mehr oder minder einen Kurstyp mit einigen wenigen Variablen (kurzfristige Jugendmaßnahmen und speziellere Varianten für Ältere) niederschlägt.

Der in der Folge einsetzende Preiswettbewerb hat viele der ambitionierten kleineren Maßnahme buchstäblich „aus dem Feld“ geworfen, zumal deren qualitative Inhalte seitens der ausschreibenden Stelle nicht annähernd adäquat im Verhältnis zum Preis gewichtet wurden bzw. bisher erbrachte und bewährte qualitative und auch vermittlungsbezogene Leistungen mittels des Arguments der „Wettbewerbsverzerrung“ zu Gunsten neuer, günstigerer Anbieter zunehmend irrelevant wurden. Statt der früher mit der Arbeitsmarktverwaltung abgeschlossenen „Förderverträge“ agieren die Maßnahmenträger nunmehr auf Werksvertragsbasis mit der damit verbundenen Implikation der Erbringung der definierten Ziele (Vermittlungsquote), egal, wie diese erreicht werden. Bei vielen der befragten Trainer und Sozialarbeiter verstärkt sich der Eindruck, der Arbeitsmarktvermittlung ginge es in Fällen, wo eine Arbeitsmarktintegration der von ihr (wiederholt) zugewiesenen Teilnehmer tendenziell eher unerreichbar scheint, eher um eine preisgünstige „Verwahrung“ jener Arbeitslosen als um eine qualitativ hochwertige und somit längerfristig und kooperativ anzulegende personenbezogene Bearbeitung individueller Folgen bzw. struktureller Hintergründe der Arbeitslosigkeit.

Statt der Einräumung bzw. Umsetzung des Rechtes auf möglichst sinnvolle Qualifizierung heißt die Devise jetzt offenbar: die (Langzeit-)Arbeitslosen aus der - vermeintlichen und womöglich gar nicht stattfindenden - Isolierung herausholen. Die Teilnehmer werden so frustriert und erleben die Wochen durchwegs quälend im Sinne von Zeittotschlagen, vor allem im Zusammenhang mit einer wahren Inflation an Bewerbungstrainings zur „Erhöhung der Bewerbungskompetenz“ - ohne Erhebung, ob diese eventuell bereits vorhanden sei. Immer öfter sind „Trainer“, so auch die Erfahrung des Verfassers, mit Teilnehmern konfrontiert, die bereits zum wiederholten Male ein „Bewerbungstraining“ durchlaufen, und nur allzu oft beschränkt sich das „Training“ auf moralische Appelle, Aufmunterungsparolen, Tipps, angelernte Phrasen, zum Teil basierend auf „NLP-Techniken“, und unkritische Anwendung von Techniken des „positiven Denkens“. Es stellt sich die Frage, ob Wettbewerb in einem entsprechend sensiblen, gemeinwohlorientierten Maßnahmenumfeld wirklich das richtige Ziel ist. Die „Nacharbeit“ bleibt der Gesellschaft bzw. dem Staat, wobei bereits bestanden habende bzw. noch bestehende Strukturen weiter zerstört werden.

An dieser Stelle sind wiederum die beiden Referenzprojekte aufzugreifen und zwar hinsichtlich ihrer jeweils sehr unterschiedlichen Rekrutierungspolitik bezüglich Teilnehmer, da sich darin auch die zuletzt angesprochenen Trends widerspiegeln.

5 Selektion, Stigmatisierung, Exklusion durch Maßnahmeninklusion

Die Rekrutierung der Teilnehmer des Referenzprojekts A erfolgt im Rahmen eines sehr ausdifferenzierten, selektiven, mehrstufigen Auswahlverfahrens hinsichtlich Zielgruppenzugehörigkeit, Gruppenzusammensetzung, Motivation und prognostizierbarer Vermittelbarkeit und erfordert enges Zusammenwirken von Fördergebern (AMS, Bundessozialamt), Maßnahmenträgern und Inklusionsarbeitern.

Die Ausschreibung der Ausbildungsplätze erfolgt über das AMS. Potentielle Teilnehmer bewerben sich zuerst schriftlich bzw. werden vom AMS-Berater dazu veranlasst, worauf nach Vorselektion seitens der Projektleitung (zugleich eine der Sozialarbeiterinnen) hinsichtlich Zielgruppenrelevanz ein erstes „Aufnahmegespräch“ zur Abklärung der „Behinderung“ und des gewünschten bzw. möglichen Qualifizierungsfeldes stattfindet. Nach erfolgreichem Erstgespräch erfolgt ein einwöchiges Praktikum im gewünschten Arbeitsbereich, wobei sich auch vor allem die Fachausbildner ein Bild über die Eignungsvoraussetzungen machen können. Darauf folgt eine ausführliche lebens- und berufsbiografische Sozialanamnese. Im Anschluss daran finden eine psychologische sowie eine medizinische Begutachtung zur Abklärung der Eignung des Bewerbers statt. Auf Grund der so gesammelten Daten erfolgt gemeinsam mit Projektleitung, Fachausbildner und einem Vertreter des Bundessozialamts und des Landes (als Subventionsgeber) die vorläufig endgültige Auswahl. Nach erfolgter Selektion muss jedoch seitens der Teilnehmer eine neuerliche Hürde in Form einer zweimonatigen Arbeitserprobung, während dieser seitens des AMS eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe gewährt wird, überwunden werden. Erst anschließend werden die geeigneten Personen nach Abklärung in Form einer gemeinsamen Besprechung mit den Subventionsgebern in ein, mit 10 Monaten befristetes Dienstverhältnis zu einem monatlichen Bruttolohn von € 870,-- (bzw. € 730,-- im Falle eines zum Zeitpunkt der Übernahme unter 18 Jahren liegenden Lebensalters) übernommen.

Die Rekrutierung der Teilnehmer des Referenzprojekts B erfolgt ausschließlich durch das AMS und zwar in der Regel ohne aktive Einbindung der potentiellen Teilnehmer im Vorfeld; diese werden sozusagen durch „Zuweisung“ in Form eines (offensichtlich standardisierten) Schreibens „zwangsbeglückt“. Dieses sei, ob seiner durch Inhalt, Form und Stil die mangelnde Wertschätzung und diesbezügliche Grundhaltung einigermaßen „entlarvenden“ Symbolik, hier wörtlich wiedergegeben (eigene Hervorhebungen):

„Sehr geehrter Herr T.; Das Arbeitsmarktservice hat Sie für o.g. Kursmaßnahme (Qualifizierungs- und Vermittlungsunterstützung) vorgeschlagen. Bitte kommen Sie daher am … pünklich (sic!) um 8:00 Uhr zum Kursort: (….). Aufgrund der Dauer Ihrer Vormerkung beim Arbeitsmarktservice sowie aufgrund des Umstandes, das (sic!) ihre (sic!) persönlichen Kenntisse (sic!) und Fähigkeiten zur Vermittlung am Arbeitsmarkt nicht ausreichen, ist die Teilnahme an der oben angeführten Kursmaßnahme des Arbeitsmarktservice zur Beendigung Ihres Beschäftigungsproblems erforderlich. Die Teilnahme an allen Einzelmodulen dieser Maßnahme (Clearing, Berufsorientierung, Qualifizierungsphase, Aktivierung und Bewerbungstrining (sic!) ist verbindlich. Die Nichtteilnahme oder die Vereitelung eines positiven Kursabschlusses durch nicht entschuldigte Fehlzeiten oder eignen (sic!) Fehlverhalten (sic!), dass zu einem Kursauschluß (sic!) führt, zieht einen Anspruchsverlust gemäß § 10 ALVG für die Dauer von 6 oder 8 Wochen nach sich. Wenn sie (sic!) keinen Leistungsanspruch haben, wird ihre (sic!) Vormerkung beim Arbeitsmarktservice beendet. Mit freundlichen Grüßen …“

Dieses Schreiben ist einerseits charakterisiert durch Abwertung und Unterstellung (Mangel an „ persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten “), Zuschreibung der Ursache des strukturellen Problems „Arbeitslosigkeit“ und damit Individualisierung („ Ihr Beschäftigungsproblem “) sowie anderseits durch mit Drohungen (Anspruchsverlust) verbundenem Zwangscharakter. Herr T. wurde mittels dieses Schreibens drei Wochen vor Maßnahmenbeginn ohne vorausgehende Information bzw. ohne irgendwelche Hinweise anlässlich seiner persönlichen „Beratungsgespräche“ auf die seitens des AMS „vorgeschlagene“ Zuweisung zu dieser Maßnahme in Kenntnis gesetzt. Herr T. ist Ende Fünfzig, verfügt über eine zertifizierte höhere (technische) Grund-Berufsausbildung mit entsprechendem Abschlussgrad und kann auf eine überdurchschnittliche berufliche Karriere zurückblicken. Er war über Jahrzehnte in leitenden Positionen bzw. auf der „oberen Führungsebene“ in international agierenden Konzernen tätig, viele Jahre davon im Ausland, ehe er auf Grund der hier als bekannt vorausgesetzten „Dynamik“ des Arbeitsmarktes infolge personeller Einsparungen, vor allem wegen seines nunmehr fortgeschrittenen Alters vor einiger Zeit „freigesetzt wurde“. Trotz unzähliger Versuche und auch seiner deklarierten Bereitschaft zur Zurückschraubung seiner beruflichen und finanziellen Ambitionen fand er keinen Dienstgeber.

Die über einige Monate hinweg befragten Teilnehmer fühlten sich nahezu ohne Ausnahme auf Grund der Art der Art und Weise der Zuweisung und der damit verbundenen pauschalen Unterstellung bzw. Zuschreibung der Selbstverschuldung ihrer Lage mangels persönlicher Fähigkeiten und Kenntnisse massiv abgewertet, entwürdigt und stigmatisiert und auf Grund der oft als uninteressant empfundenen Lern- und Arbeitsinhalte der Maßnahmenmodule eher verhöhnt und weiter abgewertet als unterstützt. Dies betrifft in erster Linie das immer wiederkehrende „Bewerbungstraining“ und die vielen „Leerläufe“. Etliche Teilnehmer betonten, derartige Maßnahmen mit den gleichen Inhalten bereits zum wiederholten Male (unter den Befragten war das bis zu sieben Mal der Fall), teilweise in derselben Einrichtung, durchlaufen zu haben. Das Interaktionsverhältnis zwischen Trainer und Teilnehmern ist dabei von vornherein zunehmend von (gegenseitigem) Misstrauen und Unterstellungen geprägt. Diese und ähnlich strukturierte Maßnahmen scheinen in der Folge die potentielle Erfahrung des Tätigseins zu untergraben und letztlich zu massivem Motivationsrückgang zu führen (vgl. GALUSKE 1993; STAUBER/WALTHER. 2001: 17).

5.1 Selektion

Mit jeder Förderung wird zwangsläufig zugleich Auslese betrieben. Für Integrationsmaßnahmen verschärft sich diese Paradoxie insofern, als diese sowohl dem - ihre Tätigkeit legitimierenden Erfolgsfaktor - „Vermittlungsquote“ als auch dem - ihre Existenz erst begründenden - Faktor der Berücksichtigung „schwer Vermittelbarer“ gerecht werden müssen. Dies führt in der Folge zur Einteilung der so Attribuierten in jene mit relativ niedrigem und jene mit relativ hohem Vermittlungsrisiko und schafft somit eine weitere Segmentierungslinie zwischen zwei Klassen von Langzeitarbeitslosen, wobei letztere konsequenterweise kaum mehr Berücksichtigung in den integrativen Maßnahmen finden bzw. als nicht mehr integrationsrelevant gelten. Des Weiteren bestehen für potentielle Teilnehmer verschärfte Zugangsbedingungen seitens des AMS. Dies betrifft sowohl jene, die zur Teilnahme verpflichtet werden, andernfalls ihre Arbeitslosenbezüge gestrichen würden (Projekttyp B), als auch jene, denen eine angestrebte Teilnahme mangels nicht weiter deklarierter „Förderwürdigkeit“ verwehrt wird. Auf der Strecke bleiben vor allem diese mit hohem Risiko behaftete Personen und das gerade auf diesbezüglich indizierte, speziellere, qualitativ ausgerichtete Projekte (wie das dafür repräsentative Projekt A). So entsteht der Eindruck, es werde gerade dort eingespart, wo es um die vordringlich Unterstützung benötigenden „ Opfer der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation “ gehe (vgl. EPPING et al. 2001: 41).

Hinsichtlich Auswahl der Teilnehmer ist der Projekttyp A folgerichtig geprägt durch zwangsläufige Selektion in Form der Einengung der Zugangsbedingungen im Sinne einer Auswahl der „Besten“ hinsichtlich Vermittlungsprognosen – eine gerade für die ambitionierte Sozialarbeit mitunter schmerzhafter Prozess. Zumal die Auswahl zugleich mit der Zuschreibung eines Defizits („Behinderung“) verbunden ist, spiegelt diese „positive“ Auswahl jedoch nicht notwendigerweise die Anforderungen des Arbeitsmarkts, auf dem der damit zugewiesene Status im Gegenteil hochgradig „negativ“ konnotiert wird, wider. Projektträger und –leitung haben in dieser Form der Maßnahmen zwar einen (noch) relativ hohen Spielraum bei der Auswahl ihrer Teilnehmer, sind jedoch gezwungen, diesen entsprechend der zu erfüllenden Vorgaben durch eine sowohl auf Zielerreichung als auch positive Gruppendynamik ausgelegte Vorselektion massiv einzuengen.

Im Projekttyp B hingegen ist dem Maßnahmenträger eigenständige Selektion (abgesehen von disziplinär bedingten Kursausschlüssen) nicht mehr möglich. Diese erfolgt allein durch das zuweisende AMS – nach für die Trainer nicht nachvollziehbaren Kriterien - und kommt, zumal angesichts der gegenwärtigen Arbeitsmarktbedingungen - auf Grund kaum änderbarer persönlicher Attribute wie Lebensalter, Betreuungspflichten, gesundheitlicher Einschränkungen eher einer Negativauslese gleich.

Auch wenn das deklarierte Ziel verfehlt wird, zeitigt ein Verbleib von 13 Wochen in einer derartigen Maßnahme den hinsichtlich Arbeitslosenstatistik „positiven“ Effekt einer formal-rechtlichen Unterbrechung der Arbeitslosigkeit: die Teilnehmer „verschwinden“ einerseits für den Zeitraum der Maßnahmendauer gänzlich aus der offiziellen Arbeitslosenquote[25] und werden andererseits im Fall der Nichtvermittlung bei de facto fortlaufender Arbeitslosigkeit im Anschluss statistisch nicht mehr als „Langzeitarbeitslose“ gewertet (vgl. auch BRANDT et al. 2003: 46).

Ein grundlegendes Dilemma der arbeitsmarktintegrativen sozialen Integrationsarbeit liegt also darin, dass ihr Tätigwerden nur im Anschluss an institutionalisierte Zuschreibung von individueller Inkompetenz bzw. Mängel möglich ist: im Projekt A liegen diese in personenbezogener „ Behinderung “, im Projekt B in „ mangelnden Fähigkeiten und Kenntnissen“. Diese Vorgangsweise forciert somit die Tendenz, den strukturell ohnehin Marginalisierten die ihnen zugedachte (negative) Selektion als selbst verantwortet bzw. als jeweils individuelles Versagen zuzurechnen (vgl. STEHR: 2000: 23f.).

Der „sanfte Zwang“ zur Maßnahme wird zwar mitunter als notwendige Gegensteuerung - bezogen auf eine mit Dauer der Arbeitslosigkeit zunehmende Resignation und Demoralisation - begründet. Auf Grund diesbezüglich jedoch undifferenziert vorgenommener Pauschalzuschreibungen erscheint dies aber eher als Ausdruck des repressiven gesellschaftlichen Klimas.

Ein möglicher Maßstab für derartige - unterdrückende Tendenzen abfedernde - Projekte läge in deren Fähigkeit, Selektionsprozessen entgegenzuwirken anstatt nur eine weitere Station der Auslese darzustellen. Dies würde zumindest eine auf informierter und freiwilliger Basis erfolgende Teilnahme (den Projekttyp B betreffend) voraussetzen und stünde im Gegensatz zur tendenziellen Instrumentalisierung von integrativen Maßnahmen als eine weitere Form des strukturellen, selektiven Druckes (vgl. STEHR: 2000: 23). Nahezu sämtliche im Laufe der Praxis des Verfassers befragten Teilnehmer äußerten, seitens ihrer Berater auch auf nachdrückliche Rückfragen überhaupt nicht bis bestenfalls sehr rudimentär über die mit der Zuweisung verbundenen Intentionen und Absichten sowie über Form, Inhalt und Ablauf der Maßnahmen informiert worden zu sein, wobei in nicht wenigen Fällen ersichtlich wurde, dass die Berater selbst kaum über adäquate Informationen verfügten. Derartige Fragen wurden im Gegenzug mitunter als Infragestellung der „Arbeits- und Schulungswilligkeit“ interpretiert und nicht selten mit Androhungen einer Sperre der Bezüge quittiert. So berichten einzelne Teilnehmer des Projekts B, die jeweils ein relativ gutes Verhältnis zu ihren Beratern aufbauen konnten, wiederholt sehr übereinstimmend, dass jene ihnen gegenüber mehr oder weniger direkt ihre eigene Dilemma-Situation offenbarten, die darin bestünde, dass sie die Maßnahme im konkreten Fall selbst als nicht wirklich effizient im Sinne der Perspektivenerweiterung betrachteten, sie aber auch „nicht anders könnten“ als die Zuweisung zu tätigen bzw. zu bestätigen. Im besten Fall ersuchten sie ihre Klienten um entsprechende „compliance“ bei dieser quasi „schicksalhaften“ Verstrickung.

Grundsätzlich zeigt sich die überwiegende Mehrheit der sich „unfreiwillig“ in der Maßnahme Befindlichen äußerst interessiert, motiviert und aufgeschlossen hinsichtlich einer für sie nachvollziehbaren bzw. ihnen gegenüber adäquat begründeten Qualifizierungsmaßnahme. Auch gäbe es sehr wohl alternative und arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Maßnahmen wie oben angeführte „Sozialökonomische Betriebe“ bzw. fachliche Qualifikationen und Weiterbildung, die von den Schulungswilligen aktiv angestrebt würden. Diese werden aber in der Regel ohne weitere Begründung bzw. „bestenfalls“ mit dem Argument, diese wären „zu teuer“, abgelehnt.

Fast alle Teilnehmer äußern - vor diesen Hintergründen durchaus verständlich - Gefühle der Ohnmacht und Unmuts ob ihrer (wiederholt) erzwungenen, für sie jeweils keine nachvollziehbaren Perspektiven eröffnenden Maßnahmenteilnahme. Die entsprechend „frustrierte“ Stimmungslage bildet sodann regelmäßig die Ausgangssituation für die „Inklusionsarbeiter“, die sich im Dilemma zwischen Thematisierung, Kanalisierung und Unterdrückung der Frustrationen bzw. der Wahrung des Scheins wieder finden. Dabei steigt die Gefahr der Reproduktion selektiver Differenzierungsmechanismen (arbeitsmarktbezogen: „problemlose“ versus „problembehaftete“ Maßnahmenteilnehmer) sowie der Normalisierung („Gleichschaltung“ aller normierend „jobready“ zu machenden Teilnehmer) - nicht zuletzt aus Gründen der Ermöglichung weitgehend störungsfreier Projektarbeit (vgl. STAUBER/WALTHER. 2001: 21). Selektion findet hier also in erster Linie auch im Sinne des Erhalts der jeweiligen Struktur(-vorgaben) der Projekte statt. Dabei konstruieren Projektmitarbeiter Realität durch entsprechend selektive Wahrnehmung, indem sie die Teilnehmer in diese vorgegebenen Strukturen „einpassen“ (vgl. GALUSKE 1993: 201 ff.).

5.2 Stigmatisierung

Zur Inklusion in die Maßnahmen bedarf es einer stigmatisierenden Exklusion aus dem Beschäftigungs- bzw. Arbeitsmarktsystem. Der Arbeitslose wird aus dem Kreis der „Normalen“ ausgeschlossen, da er „ in unerwünschter Weise anders (ist), als wir es antizipiert hatten “ (GOFFMAN. 1975: 13). Indem er die soziale Norm der aktiven Teilnahme am Erwerbssystem nicht mehr einhält, wird er entsprechend stigmatisiert[26], wobei sein Versagen gegenüber dieser Norm nicht nur direkten Einfluss auf seine soziale und personale Identität, sondern auch auf seine psychologische Integrität, also seine „Ich-Identität“, hat (vgl. GOFFMAN. 1975: 158).

Im Projekttyp A stellt die Diagnose einer „um 50 Prozent verminderten Erwerbsfähigkeit durch eingeschränkte Gesundheit“ die ausschlaggebende Voraussetzung einer Förderung. Die entsprechende „erfolgreiche“ medizinische Diagnose lässt sich in der Regel mit einigem „guten Willen“ für viele, zumal situativ durchaus sozial auffällige, Jugendliche unschwer konstruieren und wird auch entsprechend oft erreicht. Alleine die Tatsache der (herkunftsmilieubedingten) Absolvierung der „Sonderschule“ reicht mitunter aus. Diese durchaus wohlgemeinte Verschaffung des Zuganges impliziert jedoch eine - zumindest seitens der Integrationsarbeiter - nicht intendierte de facto jedoch realisierte Redefinition eines strukturellen Ressourcenproblems (Mangel an adäquateren Maßnahmen) in individuelle Defizite. Auch im Falle der Abweisung hoch motivierter potentieller Teilnehmer, die nicht in das Schema der verminderten gesundheitsbedingten Erwerbsminderung einzupassen sind, kommt es letztlich zur Transformation struktureller Begrenzungen. Die unzureichende Kapazität geeigneter Maßnahmen wird seitens der Adressaten als individuelle Unzulänglichkeit (um)gedeutet und als weitere Defiziterfahrung, im Sinne einer Selbstattribuierung als „zu gesund für den Zweiten und trotzdem nicht fähig zur Teilnahme am Ersten Arbeitsmarkt“, verbucht.

Auch im Projekttyp B werden entsprechende Ausstattungs- und Ressourcenprobleme zwangsläufig umdefiniert in individuelle Defizite. Indem eben nur sieben pauschale Module für eine extrem heterogene Gruppierung zur Verfügung stehen, bleibt gerade auch für „Überqualifizierte“ nur eine weitere paradoxe Erfahrung der „unzureichenden Normalität“ (zu alt, zu qualifiziert etc.) im Sinne einer als „zwischen allen Stühlen“ zu beschreibenden Befindlichkeit.

5.3 Das Konzept der Benachteiligung

Die in Form von Selektion und Zuschreibung von Defiziten im Bildungs- u. Wohlfahrtssystem institutionalisierten selektiven Mechanismen der Differenzierung und Normalisierung werden vor allem durch das Konzept der „ Benachteiligung “ als das grundlegende Legitimationsmuster für Selektionsprozesse schlechthin legitimiert (vgl. STAUBER/WALTHER. 2001: 21).

Fördervoraussetzung für den Projekttyp B ist demnach eine, in der Regel seitens der Berater des AMS verhängte Diagnose arbeitsmarktbezogenener „Benachteiligung“ auf Grund unzulänglicher persönlicher Voraussetzungen (vgl. oben). Dies ist eine unmittelbare Folge der dem Normalarbeitsverhältnis zu Grunde liegenden Vollbeschäftigungsannahme, der zufolge jeder, der ausreichend qualifiziert und motiviert sei, Beschäftigung finden könne. Dieses Konzept dient vor allem der Senkung gesellschaftlich erzeugter, normativer Ansprüche, wie z.B. die Teilnahme am Arbeitsmarkt.

Die konstatierte Benachteiligung bezieht konsequenterweise nicht auf die jeweiligen Folgen von strukturell bedingter Arbeitslosigkeit, sondern vielmehr auf individuelle, ursächliche Defizite. Ausgangspunkt des Handelns ist also jeweils die „Auffälligkeit“ als Abweichung vom „Normalen“ bzw. eine Pathologisierung der Adressaten, die einen Bedarf an Hilfe in Form von Nachsozialisation in Maßnahmen bräuchten, als Ausdruck eines Versagens gegenüber den Anforderungen der Arbeitswelt. Individuen werden so zu „ Objekten der Intervention “ gemacht (vgl. BRUMLIK 1973).

Ausgehend von der Frage, welche Zuschreibungen „die Gesellschaft“ in Bezug auf ihre arbeitslosen Mitglieder vornimmt und welche sozialen und finanziellen Einschränkungen sie ihnen zumutet, unterscheidet KIESELBACH (1998: 117) mit seinem Konzept der „ Viktimisierung “ drei Ebenen der mit Verlust des Arbeitsplatzes verbundenen nachteiligen Folgen und Einschränkungen. Die primäre Viktimisierung besteht im Verlust der ökonomischen Sicherheit, sozialer Einbindung, Selbstwertgefühl, Zeitstruktur und externer Anforderungen (vgl. Erlebniskategorien von JAHODA). Als sekundäre Viktimisierung folgen zunehmende finanzielle Probleme, verbunden mit Verlust von Zukunftsperspektiven und sozialer Stigmatisierung, um schließlich auf der nächsten Ebene dieser Entwicklungsdynamik im Sinne von „ self-fulfilling prophecies “ in der Zuschreibung sozial unangemessener Bewältigungsformen und Verarbeitungsstile zu münden (vgl. dazu v. a. GOFFMAN, 1975). Diese bestätigen sich sodann in der mit der Zuweisung zur Integrationsmaßnahme zum Ausdruck gebrachten Hilfsbedürftigkeit, welche zu revidieren die dort agierenden Helfer bzw. Inklusionsarbeiter schließlich antreten.

5.4 Rolle der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik:

Im konzeptiv und praktisch explizit sozialpädagogisch angelegten Projekt A kommt einer subjektbezogenen, lebensweltorientierten und auf die Methode des „case-managements“ (vgl. WENDT. 1998) rekurrierenden Sozialen Arbeit hohe Bedeutung zu. Im Projekt B nimmt dieser Typus der Sozialarbeit eine relativ untergeordnete Position ein. Hier kommen in erster Linie „Berufsorientierungs- und Bewerbungstrainer“ zum Einsatz. Diese können zwar von ihrer Grundausbildung her auch „gelernte“ Sozialarbeiter sein, kommen aber meist aus anderen Bereichen, zumal die Grundbedingung prinzipiell in einer (stark auslegungsbedürftigen) „ pädagogischen und fachlichen Kompetenz “ festgelegt ist. Darüber hinaus benötigen diese Trainier mittlerweile dezidiert das Zertifikat eines speziellen arbeitsmarktbezogenen Lehrgangs. Diese Ausbildungen werden in der Regel von jenen Organisationen ausgerichtet, die zugleich als Träger der arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen fungieren, somit die potentiellen Arbeitgeber darstellen und zudem die Praktikumsplätze für das im Rahmen der Trainerausbildung obligatorisch zu absolvierende Berufspraktikum bereitstellen. So entsteht ein in sich geschlossenes System, welches sich ihr Personal selbst rekrutiert das jeweils erwünschte berufliche Sozialsationsmilieu auf Dauer stellt und somit systemkonforme Weltbilder und Einstellungen reproduziert bzw. perpetuiert.

„Sozialarbeit“ als ursprüngliche Kernprofession der „Social Profit Organisationen“ (SPO) steht sowohl generell als auch speziell im Rahmen der Arbeitslosenhilfe stets vor dem paradoxen Anspruch der Verknüpfung partikularer und individueller mit allgemeinen und gesamtgesellschaftlichen Interessen. Die jeweilige Gewichtung im Spannungsfeld von, auf weitgehende individuelle Autonomie abzielender, Selbstbefähigung („empowerment“) und Befähigung zur Anpassung an die Anforderungen des jeweiligen Arbeitsmarktes („employability“) hängt wesentlich von den strukturell gesetzten bzw. innerorganisatorischen Rahmenbedingungen ab.

Die Vorbereitung auf eine ungewisse Zukunft durch (Langzeit-)Arbeitslosenmaßnahmen bedarf jedenfalls mehr denn je auch der Vermittlung eines Wissens um gesellschaftliche, historisch-strukturelle und subjektbezogen-anthropologische Zusammenhänge, eines Wissens um Interaktionszusammenhänge, Orientierungen und Identität, um die Teilnehmer in Richtung Selbstbefähigung zu sozialisieren. In diesem Zusammenhang kommt der schleichenden Verdrängung der „klassischen“ Sozialarbeit bzw. des entsprechenden Berufshabitus - pointiert ausgedrückt: „des Sozialen“ in Maßnahmen durch Methoden des „Trainings“, wiederum zugespitzt auf selbst-ökonomische Konditionierung im Zusammenhang mit dem Trend zur „Verbetriebswirtschaftlichung“ der institutionalisierten Sozialarbeit - sowie des Abbaus des Sozialstaates eine nicht unbeträchtliche Bedeutung zu. Der Einsatz von klassischer Sozialarbeit als „moralischer Profession“ (vgl. Kap. 12.2) bedingt nämlich weitgehende Anerkennung von Ungleichheit, Benachteiligung und sozialer Konflikte im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit als „ soziale, gesellschaftlich verursachte und relevante Problemstellung, für deren Bearbeitung vorrangige Zuständigkeit in der Gesellschaft reklamiert werden kann“ (BOMMES/SCHERR. 2000: 30).

Die Behauptung dieser Form sozialer Arbeit bzw. die Durchsetzung deren „ Gültigkeit, Legitimität und Alternativlosigkeit “ (ebd.) infolge der gesellschaftlichen Durchsetzung ihrer auf Erfordernis von „Hilfe“ ausgerichteter Beobachtungsperspektive und der damit verbundenen Mobilisierung von ökonomischen, rechtlichen und politischen Leistungen (vgl. ebd.: 45) ist vor allem auch auf dem Sektor der aktiven, wie zunehmend aktivierenden, Arbeitsmarktpolitik zunehmend in Frage gestellt. Immer mehr Sozialarbeiter sehen sich gezwungen, die angestammten Paradigmengrenzen innerhalb der bislang abgegrenzten „ höhersymbolischen Sinnbezirke “ (SCHÜTZE) zu transzendieren. Dies erhöht, will sie weiterhin auf diesem Feld tätig bleiben, die in der Sozialarbeit ohnehin chronische Anomie ihrer Orientierungsparadigmen (SCHÜTZE 1984). Die berufliche Sozialisierung der „Trainer“ durch arbeitsmarktpolitisch initiierte Ausbildungskurse bedeutet in diesem Kontext also mehr als nur eine weitere Ausdifferenzierung sozialer Arbeit im Sinne von Spezialisierung. Sie führt diese weg vom ursprünglichen paradigmatischen Weg des, der neueren Sozialarbeit inhärenten, „ganzheitlichen“ bzw. „systemischen“ Ansatzes (vgl. LÜSSI. 1992).

6 Arbeitsmarktbezogene „Integrationshilfe“ als soziale Reaktion

In arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen zu leistende Hilfe der Sozialen Arbeit erfolgt „ als soziale Reaktion auf den sozialstrukturellen Sachverhalt “ (BOMMES/SCHERR 2000: 37) Arbeitslosigkeit. Sie besteht deklariertermaßen nicht in der Bereitstellung der zur gesellschaftlich adäquaten Lebensführung nötigen Ressourcen, also eines mit entsprechendem Einkommen verbundenen regulären Arbeitsplatzes. Dieses institutionalisierte Hilfssystem ermöglicht also nur temporäre und „stellvertretende Inklusion“ in den „Zweiten Arbeitsmarkt“ und zielt auf Herstellung einer, von ihr selbst nicht leistbaren, Inklusion in den „Ersten Arbeitsmarkt“ (vgl. MERTEN. 2000: 8).

6.1 Veränderungsauftrag versus Verstetigungstendenz

Arbeitsmarktpolitisch orientierte soziale Integrationsarbeit agiert innerhalb des Konstruktes des „ Zweiten Arbeitsmarkts “, dessen Existenz sich auf Grund des vielfachen Ausschlusses von Gesellschaftsmitgliedern aus dem „Ersten Arbeitsmarkt“ bestenfalls als temporäre Kompensation legitimiert. Ihr Auftrag und Ziel ist definitiv nicht die kompensative Verstetigung des Ausschlusses von der aktiven Teilnahme am Arbeitsmarkt in Form dauerhafter „Integration“ in diesen „Zweiten“, sondern die Revision der Exklusion aus dem „ Ersten Arbeitsmarkt“ bzw. deren kürzest möglicher Ausgleich (vgl. LUTHE 2003: 1).

Im Sinne ihrer auftragsgemäßen sozialpädagogischen Nachqualifizierung und -sozialisation der Teilnehmer zur Kompensation deren angeblicher individueller Defizite im Wettbewerb um die limitierte Teilhabe am „Ersten Arbeitsmarkt“ erlangen diese Maßnahme, zumindest vorübergehend trotzdem einen gewissen kompensatorischen Charakter. Am Ende der Maßnahme finden sich viele Teilnehmer wieder am Ausgangspunkt, nämlich der Bewerbungssituation um einen Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz am Ersten Arbeitsmarkt, nunmehr aber angereichert mit dem Gefühl weiterer Stigmatisierung auf Grund der mit Zuweisung zur Maßnahme verbundenen Etikettierung als „Benachteiligte“. In den vielfach folgenden „Maßnahmenkarrieren“ manifestiert sich letztlich der kompensatorische Charakter dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments. Die Maßnahmen geraten zum, für alle Beteiligten durchwegs unbefriedigenden und ungleichwertigen Ersatz (vgl. STAUBER/ WALTHER. 2001: 17).

Im Sinne eines „gesellschaftlichen Ausgleichs“ stellt diese Kompensation aber andererseits eine gesellschaftlich durchaus intendierte Reaktion auf festgestellte Exklusion aus einem allgemein als relevant erachteten Tätigkeitsbereich dar. „ So erklärt sich, dass die Anerkennung einer prinzipiellen Exklusion die beste Voraussetzung für eine sekundär vermittelte Inklusion darstellt. Die Anormalen werden gerade nicht aus-, sondern eingeschlossen“ (BUDE. 2004a: 13), und zwar in einen kompensatorischen „Zweiten Arbeitsmarkt“. Hierin liegt also eines der wesentlichen Probleme der sozialen Integrationsarbeit: sie zielt zwar per definitionem auf Integration in den Arbeitsmarkt, weiß aber um die kaum vorhandenen, in vielen Fällen aussichtslosen Chancen. Letztlich betreibt sie durch Verstetigung der Inklusion in den „minderwertigen“ Zweiten Arbeitsmarkt vielfach de facto eine Verwaltung von Exklusion, verbunden mit weiterer Individualisierung des Scheiterns im Sinne eines „Versagens“ der einzelnen Teilnehmer an den Anforderungen.

In Anbetracht eines immer unmöglicher werdenden Auftrages (vgl. Kap. 11.1.) fordern viele auf diesem Feld tätige Professionisten ein Abgehen von der rigiden Fixierung auf diese exklusive Vorgabe bzw. eine mit gesellschaftlicher Aufwertung verbundene dauerhafte Institutionalisierung eines „Zweiten“ bzw. „zweistufigen Arbeitsmarktes. Angesichts eines in den überwiegenden Fällen unschwer antizipierbaren Scheiterns einer (zumindest nachhaltigen) Vermittlung in den „Ersten Arbeitsmarkt“ entspricht dieses Ansinnen dem Wunsch vieler Maßnahmenteilnehmer nach dauerhafter und abgesicherter Integration in ein, ihnen Arbeit bietendes, vor marktwirtschaftlichen „Gesetzen“ vergleichsweise „geschütztes“, wenngleich „nach oben“ relativ undurchlässiges Segment des Arbeitsmarktes. Indem ihnen hier zumindest „Arbeit“ bzw. ein Arbeitsplatz geboten wird, ziehen sie diese berufliche „Sackgasse“ der „Alternative“ einer würdelosen Langzeitarbeitslosenkarriere verständlicherweise vor. Der sich de facto herausgebildete, jedoch als defizitär und minderwertig bzw. bestenfalls den „Ersten Arbeitsmarkt“ substituierend gedeutete „Zweite Arbeitsmarkt“ würde demnach nicht mehr als „Mittel zum Zweck“ des ohnehin immer weniger gelingenden Übergangs in den ersten Arbeitsmarkt fungieren.

Mit dieser Forderung nach einem institutionalisierten und vor allem sozialarbeiterisch bzw. -pädagogisch fundiertem „Parallelsystem“ dürfte nicht zuletzt die Hoffnung auf Dauerstellung eines für die Profession der Sozialen Arbeit nach wie vor bzw. mehr denn je prekären Berufsfeldes geknüpft sein. Dies entspricht wiederum der Logik des Systemerhalts eines sich ausdifferenzierten (Sub)Funktionssystems Sozialer Arbeit im Sinne ihrer eigenen „Autopoiesis“, also der ununterbrochenen Fortsetzung der Kommunikation in Form von „Hilfe“ bzw. Betreuung auf diesem für sie relativ neuen Betätigungsfeld. Allerdings stünde dies wiederum im Widerspruch zur auch seitens der Sozialarbeit verfestigten Einschätzung, soziale Inklusion sei in ihrem innersten Kern nur über erfolgreiche Berufsausbildung bzw. über erfolgreiche Integration in den „Ersten Arbeitsmarkt“ zu bewerkstelligen. Dieses Problem ließe sich nur mit einer weitestgehenden Gleichstellung bzw. gesellschaftlichen Akzeptanz einer Arbeitstätigkeit am „Zweiten Arbeitsmarkt“ einigermaßen lösen, was aber wiederum dem Soziale Hilfe legitimierenden sozialpädagogischen Konzept der Förderung von „Benachteilung“ durch sozial- und (berufs-)pädagogisches Einwirken von „Erziehen und Sozialisieren“ unter der Prämisse der Integration widerspräche.

Gerade diese Konzeption impliziert den Deutungskonsens, wonach - insbesondere im Falle junger Menschen - Berufs- bzw. Arbeitsintegration und Persönlichkeitsentwicklung Hand in Hand gehen würde (vgl. ECKERT. 2004: 3). Das dahinter liegende, auf Dauerstellung von Betreuung in einem sozialpädagogisch ausgerichteten „Zweiten Arbeitsmarkt“ basierende Grundverständnis, nicht vollzogene Entwicklungsschritte wären kaum mehr aufzuholen (vgl. HAVIGHURST. 1956), dient wiederum als Nachweis der Beteiligung „persönlicher Defizite“ („Behinderungen“, „soziale Defizite“ usw.) und lenkt das Blickfeld kontinuierlich weg von strukturellen Faktoren im Zusammenhang mit hoher „Sockelarbeitslosigkeit“.

Es bliebe also unter gegenwärtigen „arbeitsgesellschaftlichen“ Verhältnissen in jedem Fall ein Dilemma bzw. die Gefahr eines langfristigen Verfangens „nicht voll Leistungsfähiger“ in Subsystemen anstelle der systematischen Er- und Bearbeitung der Inkompatibilität der Entwicklung des Subsystems Arbeitsmarkt mit humanistischen Ansprüchen.

Diese kritische Position ist einer Inklusionsarbeit, der es nur um die soziale Flankierung des Marktes, anstelle der Frage nach eigenständigen Marktalternativen, geht, allerdings nicht möglich.

6.2 Implikationen eines unreflektierten Integrationsbegriffs

Soziale Arbeit in arbeitsmarktbezogenen „integrativen“ Maßnahmen bleibt also letztlich und per definitionem als „ soziale Integrationsarbeit “ (MERTEN. 1997: 86) in ihrer eindimensionalen Bezogenheit auf den „Ersten Arbeitsmarkt“ verfangen bzw. wird ausschließlich unter diesem Aspekt beobachtet und evaluiert. Allerdings ist dieser Festlegung auf Integration(sarbeit) eine problematische, weil grundsätzlich verkürzten - zumal im Zuge der Integrationsbemühungen ebenso Desintegration aus jeweils anderen sozialen Kontexten produziert wird (vgl. SCHERR. 2001a: 215ff.). Zu beleuchten ist in erster Linie das den gegenständlichen Sektor sozialer Arbeit prägende, in nahezu tabuisierte Weise nicht weiter zu hinterfragende, normative Postulat einer alternativlosen und kategorischen (Re)Integration der vom Arbeitsmarkt Ausgeschlossenen in eben jenen.

Integration ist ohne Ausgrenzung bzw. Segregation nicht zu denken, weder als individuelle Handlungsalternative noch als empirische Kategorie. „ Integration ist die Erwartung der relativ Mächtigeren, die sie an die relativ Ohnmächtigeren richten. Integration ist das Bemühen der Außenseiter, zu den Etablierten zu gehören. Segregation ist die Vorgabe der relativ Mächtigeren für die relativ Ohnmächtigeren. Segregation ist die Antwort der Außenseiter, die von den Etablierten daran gehindert werden, dazuzugehören “ (HANSEN. 1997: 71). Da auch bzw. vor allem arbeitsmarktpolitisch geforderte und geförderte „Integration in den Arbeitsmarkt“ keineswegs im herrschaftsfreien Raum stattfindet, ist Integrationspolitik auch in diesem Bereich „ Teil und Form politischer Herrschaft “ und ist in diesem Zusammenhang auf ihre Funktionen, vor allem in Hinsicht auf die „ Objekte der Integration “ (ebd.), hier also der Arbeitslosen, zu hinterfragen.

Unhinterfragt bleiben in aller Regel vor allem die gesellschaftlichen Machtverhältnisse. Diesbezügliche Aspekte sozioökonomischer (Deutungs-)Macht sind entsprechend zu überprüfen. Dies betrifft in erster Linie die Frage, welche sozialen Akteure auf dem arbeitsmarktpolitischen Feld tatsächlich in der Lage sind, diese normativ geforderte Eingliederung durchzusetzen, zu fordern, zu verweigern bzw. dieses Postulat im Sinne des Erhaltes bestehender Ungleichheitsverhältnisse zu missbrauchen. „ Integration impliziert auch soziale Kontrolle, vermittelt über Weltbilder, Glaubenssysteme, Ideologien wie auch über Herrschaft. Soziale Kontrolle begrenzt die individuellen Abweichungen von gruppenspezifisch oder gesellschaftlich akzeptierten Handlungsmustern, aber auch die Fähigkeit zum individuellen und sozialen Wandel und provoziert hierdurch die Entstehung von der Integration entgegenwirkenden Kräften.“ (GEENEN. 2002: 248)

Damit ist neuerlich ein wesentliches Dilemma der sozialen Inklusionsarbeiter angesprochen. Ihr Auftrag besteht - unter Rückstellung möglicher, ihnen durchaus affiner, Alternativen - vor allem darin, bei ihrem von der Arbeitsgesellschaft „deklassierten“ Klientel Konformität in Form eines unhintergehbaren Bekenntnisses zur bzw. einer psychosozialen Ausrichtung auf eine, sie letztlich ausschließende Erwerbsarbeitsgesellschaft und der damit verbundenen Ideologie zu befördern. Damit erfüllen sie unter dem scheinbar unverfänglichen Diktum der Integration eine unausgesprochene Funktion, zumal „ enge Integration […] oft Hand in Hand mit bestimmten Formen von Zwang [geht]. Sie kann mit bestimmten Formen von Unterdrückung verknüpft sein“ (ELIAS, 1993: 277). Dieser Zwang erfolgt mitunter auf sehr subtile, hinter dem Aspekt der „Hilfe“ versteckte Art und Weise: „ Sozialarbeit ist eigentlich eine Tätigkeit, die der Gesellschaft hilft, abweichendes Verhalten zu zähmen und dadurch soziale Unruhen zu bekämpfen. Es geht um Konformismus … Wir vertrösten die Klienten … Wir sagen den Unangepassten, wie sie sich anpassen sollen “. (HOFER. 2002: 223).

Letztgenanntes drückt sehr prägnant die Situation der Arbeitslosen in Integrationsmaßnahmen, denen eine einseitige Integrationsarbeit abverlangt wird, aus, wobei in vielen Fällen die vom polit-ökonomischen System geforderte Integration letztlich auch noch vom ökonomischen Subsystem verweigert wird. Als identifizierte „Problemträger des Arbeitsmarktes“ sind die derart entsubjektivierten „Integrationsobjekte“ somit auch abseits der Erwerbsarbeit einer fortgesetzten beruflichen Sozialisation ausgesetzt, welche die bereits in der vorberuflichen Sozialisation und im bisherigen Berufsleben internalisierte Ausrichtung der sozialen Identitäten alternativlos auf das bestehende und eigentlich überholte Erwerbsarbeitsmodell festigt. Über diese subtile soziale Kontrolle wird nicht zuletzt die Ideologie des alleinigen Anspruches von Erwerbsarbeit auf Zugehörigkeit zur Gesellschaft gefestigt und gesellschaftskritisches Potential begrenzt. Die zumindest theoretische Möglichkeit, die vom bestehenden Typus einer zunehmend neoliberal ausgerichteten Arbeitsgesellschaft Deklassierten und Marginalisierten fänden zu einem von Solidarität getragenen Klassen- bzw. kollektiven Selbstbewusstsein – was übrigens dem Mainstream der Profession selbst als überzogene und veraltete theoretische bzw. politische Orientierung der späten 1960er und 70er-Jahre gilt - wird so weitgehend verunmöglicht.[27]

Gemäß des Credos, jedwede Arbeit sei besser, als gar keine, wird auch durch bzw. über arbeitsmarktintegrative Maßnahmen das Phänomen zunehmend destruktiver Arbeit(sverhältnisse), vor allem im Sinne einer sozialrechtlichen Prekarisierung, legitimiert. Auf derartigen Arbeitsplätzen gilt man, im Gegensatz zur Teilnahme an Arbeitslosenmaßnahmen, als zumindest immerhin (noch) gesellschaftlich soweit integriert, als man dem Staat bzw. „der Allgemeinheit“ wenigstens nicht „auf der Tasche liegt“. Mit dem Status der Unangepasstheit stigmatisiert, sehen sich viele, denen Integration verwehrt bleibt, zu einer wiederum problematisierten Segregation in von der Arbeitsgesellschaft dissidente Subsysteme - wie einen minderwertigen „zweiten Arbeitsmarkt“, das Sozialhilfesystem oder die „Schattenwirtschaft“ - gezwungen. „ Man könnte viele Beispiele anführen, wo „Anomie“ als ein Problem behandelt wird, während ihr Gegenteil, der Zustand „gut integrierter“ Menschen oder wie immer man ihn nennen mag, als relativ „unproblematisch“, als „normal“ und bisweilen implizit als untersuchungsbedürftig erscheint “ (ELIAS. 1992: 273). In diesem Sinne findet sich arbeitsmarktintegrative Sozialarbeit mehr oder weniger unintendiert an der nachhaltigen Festigung von „Etablierten-Außenseiter-Figurationen“ (vgl. ELIAS. 1993) beteiligt. Derartige Figurationen finden sich bekanntlich vor allem auch dann, wenn das Machtgefälle zwischen Gruppen nicht besonders groß ist bzw. deren ökonomischen Ungleichgewichte nicht besonders ausgeprägt sind, wie dies zwischen Arbeitslosen und der Gruppe der prekär beschäftigen „working poor“ der Fall ist. Sie erhalten „ gerade dann auch besonderes Gewicht, wenn es um die Abgrenzung von relativ ähnlichen Gruppen geht “ (HANSEN. 1997: 23). Dies erklärt unter anderem die durch das gesellschaftliche „Spiel mit der Angst“ gesteuerte große soziale Distanz und Berührungsängste zwischen jenen, die (noch) Arbeit haben, (und sei sie noch so prekär, entfremdend) und jenen, die „nicht einmal das“ mehr haben, spiegeln die Einen doch den Anderen deren eigene Gefährdung wider.

Weiters findet sich darin eine Begründung für die auch innerhalb der Maßnahmen, vor allem (aber nicht nur) seitens der „weniger Reflektierten“ bzw. „weniger Informierten“ regelmäßig wiedergegebenen, stark emotional aufgeladenen, von populistischen politischen Strömungen geschürten Ressentiments z.B. gegen „die Ausländer, die uns die Arbeitsplätze wegnehmen“ sowie gegen Randgruppen jeglicher Art, die sich in ähnlicher, relativ ohnmächtiger Situation befinden. Stets sind es also „die anderen“ gesellschaftlich Marginalisierten, welche die „Sozialschmarotzer“, „Leistungsverweigerer“ und dergleichen darstellen. Oskar NEGT (2001: 236) spricht im Zusammenhang mit der entsolidarisierenden Wirkung von Arbeitslosigkeit zutreffend vom „Angstrohstoff der Gesellschaft“. Diese für die Soziale Arbeit in arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen eine enorme Herausforderung darstellenden Phänomene werden in unterschiedlichem, jedoch in jedem Fall rückläufigem Ausmaß seitens der Sozialpädagogik behandelt. Die zahlenmäßig weit überwiegenden Maßnahmen des Typs B zumindest bieten dafür keinen Raum mehr.

7 Inklusion und Exklusion: zum Partizipationsverhältnis zwischen Individuen und Gesellschaft

System- bzw. differenzierungstheoretisch betrachtet, nehmen Personen als „biopsychische Systeme“ durch Inklusion an der Gesellschaft teil. Folgt man diesem Ansatz weiter, sind Gesellschaften wiederum nur funktionsfähig im Falle der Gewährleistung der Teilhabemöglichkeiten an den gesellschaftlichen Ressourcen für ihre Mitglieder, im gegenständlichen Fall also Arbeit und Einkommen. Die Regelung der Inklusion im Sinne von Teilnahme an den Leistungskreisläufen eines bestimmten Funktionssystems in das entsprechende Teilsystem ist somit jenem selbst überlassen (vgl. LUHMANN. 1997: 624).[28]

7.1 Teilinklusion

Dieser Theorie zufolge werden die Menschen in modernen Gesellschaften, im Gegensatz zu vormodernen Sozietäten nicht mehr vollständig, sondern immer nur teilweise, kraft ihrer spezifischen Kommunikation im Sinne jeweiliger Funktionsrollen - hier also Arbeitskraft - innerhalb einzelner Funktionssysteme inkludiert.[29] Das für die materielle Reproduktion zuständige Funktionssystem „Wirtschaft“ inkludiert den auf Erwerbstätigkeit angewiesenen Menschen lediglich in dessen „Leistungsrolle“ als Erwerbstätigen bzw. als „Arbeitskraft“ durch dessen über den Arbeitsmarkt geregelter Teilnahme am ökonomischen (Re-) Produktionsprozess.

Da auch die Beziehungen zwischen Teilsystemen gesamtgesellschaftlich nicht mehr festgelegt sind, zieht ein Ausschluss aus dem Funktionssystem „Wirtschaft“ bzw. Subsystem „Arbeitsmarkt“ daher unvermeidlich auch den Ausschluss aus anderen Funktionssystemen nach sich, wobei dieser Prozess insgesamt kaum kontrollier- bzw. steuerbar ist. Wenn Inklusionen in ein Funktionssystem aber nicht mehr Art und Stärke der Beteiligung an anderen Funktionssystem festlegt, kommt es im Inklusionsbereich der Gesellschaft insgesamt zu erheblichen Lockerung der Integration (vgl. LUHMANN 1996b: 259). Der Exklusionseffekt aus dem Arbeitsmarkt wird in der Folge also durch Mehrfachabhängigkeiten der Arbeitslosen von verschiedenen Funktionssystemen verstärkt, seine nur lockere Integration in funktionale Teilsysteme schafft eine ausgesprochene Nähe zum gesamtgesellschaftlichen Exklusionsbereich.

So lange dies von der Gesellschaft verkraftbar ist, also die damit zusammenhängenden sozialen Ungleichheiten als wandelbares Problem wie lediglich vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Integration in einen gleichwertigen „Zweiten Arbeitsmarkt“ begriffen werden können und ausreichende Sicherstellungen – wie unlimitierter Ersatz des ausfallenden Arbeitseinkommens durch adäquat hohes Arbeitsloseneinkommen - vorhanden sind, bleibt Exklusion unter Vermeidung von Kettenreaktionen auf einzelne Funktionsbereiche beschränkt (vgl. LUHMANN.1996b: 249). Mit Wegfall ihrer Rolle als aktive Arbeitskraft kann das Funktionssystems Wirtschaft bzw. dessen Subsystem Arbeitsmarkt die somit nicht mehr an der funktionsspezifischen Kommunikation teilnehmenden Arbeitslosen nicht weiter inkludieren, ohne damit seine eigene Autopoiese zu gefährden. Sie werden in Bezug auf die spezifischen gesellschaftsbezogenen Beobachtungskategorien „uninteressant“, wobei dies differenzierungstheoretisch einen - jenseits aller Moral - sachlich logischen Mechanismus darstellt.

Infolge des Ausschlusses aus dem Arbeitsmarkt entfallendes Erwerbseinkommen wird zwar in der Regel in Form von Arbeitslosengeldbezugs zumindest temporär und teilweise substituiert, bedingt also eine Inklusion in die Sphäre der materiellen Hilfe des politökonomischen Systems „Sozialstaat“. Konkret wird der nunmehr Arbeitslose in Form seiner Rolle als Bezieher von (vorerst finanziellen) Unterstützungsleistungen sowie in weiterer Folge bzw. mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit in Form der (zugeschriebenen bzw. übernommenen) Rolle als „Hilfsbedürftiger“ in das, die Gesellschaft in Bezug auf ihre spezifische Funktion der „ Unterstützung bei Problemen der In- und Exklusion “ beobachtende, Funktionssystem der „Sozialen Arbeit“ [30] als für dieses relevanter „Fall“ inkludiert.

7.2 Gefahr der „Exklusionsdrift“ bzw. „Multiexklusion“

Aufgabe der Sozialen Arbeit ist es, die drohende Gefahr einer „Exklusionsdrift“ (vgl. dazu KLEVE, 1997b: 416) bzw. “Multiexklusion“ infolge des Ausschlusses aus einem diesbezüglich elementaren (Sub-)System hintan zu halten (vgl. ders., 1997a: 49ff).

An dieser Stelle ist zunächst auf die in der Systemtheorie bewusst eingebaute Differenzierung der Begriffe „Person“ und „Mensch“ einzugehen (vgl. dazu: LUHMANN. 1996b: 145). Der Begriff „Mensch“ bzw. „Individuum“ umfasst den Menschen in seiner Gesamtheit und schließt jegliche ihm eigenen Fähigkeiten, Emotionalitäten, Kompetenzen etc. ein. Dagegen findet der Begriff „Person“ im Rahmen von Funktionssystemen Verwendung, indem er nur die für ein bestimmtes Funktionssystem relevanten Teile des Menschen bezeichnet (vgl. BOMMES/SCHERR. 2000: 94), hier also sein für das System „Wirtschaft“ relevante Rollensegment „Arbeitkraft“ bzw. seine Rolle als „Hilfsbedürftiger“ im Zusammenhang mit Sozialer Arbeit. Aus der Perspektive konkreter und auf direkte Interaktion mit Personen angewiesener Sozialer Arbeit in Integrationsmaßnahmen geht es dagegen immer auch um den ganzen Menschen, im begrifflichen Sinn also um das Individuum inklusive jeglicher dem Menschen eigener Fähigkeiten, Kompetenzen, Emotionen etc.

Zumindest gilt dies insofern, als es nicht nur um Inklusion in ein Teilsystem (Integration in den Arbeitsmarkt), sondern darüber hinaus um Verhinderung von Multiexklusion im ungleichheitstheoretischen Sinne von „Ausschluss“ an gesellschaftlicher Teilhabe an immer mehr gesellschaftlichen „Feldern“ geht. Längerfristige Arbeitslosigkeit ist immer mehr als „nur“ Exklusion aus Erwerbsarbeit, „ schleichende Ausgrenzungsprozesse in der Familie, im sozialen Umfeld, und zunehmend aus dem System der sozialen Sicherung, lassen die Annahme einer Multiexklusivität zu. Der Langzeitarbeitslose wird in immer mehr Lebensbereichen, in mehr sozialen Systemen nur noch zum Arbeitslosen als zentralem übergreifendem Merkmal seiner Persönlichkeit“ (KLEIN/REUTTER. 2004a),

7.2.1 Die doppelte Bedeutung der „Exklusionsdrift“ für die Integrationsmaßnahmen

Einerseits ist - systemtheoretisch - Totalexklusion des ganzen Menschen die wesentliche Voraussetzung für gelingende Teilinklusion (über seine jeweiligen Rollen in Form von „Kommunikation“ in einzelne Funktionssysteme). Der Begriff Exklusion drückt hier lediglich wert- bzw. moralfrei die Normalität der modernen, funktional differenzierten Gesellschaft aus [31] . Exklusion von sozioökonomischer und politischer Teilhabe ist für LUHMANN ausschließlich im Sinne seines operativen Verständnisses, nicht jedoch politisch und moralisch, von Interesse.[32] Andererseits bedeutet jede Exklusion zugleich ein ungleichheitstheoretisch sowie moralisch relevantes Folgeproblem funktionaler Differenzierung. Sofern es dem Einzelnen nicht gelingt, funktionsspezifischen Bedingungen am Arbeitsmarkt gerecht zu werden, wird ihm nämlich die für ihn lebensnotwendige Leistung des Erwerbssystems verwehrt. „ Exklusionen von Individuen werden vor allem erst dann zu einem Problem, wenn sie in einer Weise kumulieren, dass sie den Zugang (…) zu Funktionssystemen blockieren, so dass für sie erforderliche Leistungen der Lebensführung nicht mehr zugänglich sind.“ (BOMMES/SCHERR. 2000: 94 ff).

In Folge der Exklusion aus dem Funktionssystem „Wirtschaft“ im Sinne des Ausschlusses aus deren Sektor „Erwerbsarbeit“ kommt es mit zunehmendem Anhalten dieser Situation meist zu weitere Exklusionen im Sinne eines Circulus vitiosus. Es kommt zu besagter „ Exklusionsdrift “ (KLEVE. 1997b: 416), also wechselseitiger Exklusionsverstärkungen, wobei zunehmend der Mensch als Ganzes gesellschaftlich uninteressant wird. Genau dies soll eine Inklusion in das Hilfesystem des Sozialstaates, hier also im Sinne der Teilnahme an Maßnahmen zur Re-Integration in den Arbeitsmarkt, verhindern, was aber nachhaltig nur im Fall einer möglichst raschen Arbeitsmarktintegration vermocht wird. Eine begonnene Exklusionsdrift kann Soziale Arbeit in den Maßnahmen faktisch nur sehr eingeschränkt einbremsen bzw. hat sie dieser nichts Wesentliches entgegenzusetzen, da in der Regel, zumindest bei Kurzzeitmaßnahmen wie im Projekttyp B, die Teilnahme an diesen Maßnahmen gerade nicht mit einer dazu notwendigen Erhöhung des Einkommens zumindest auf Niveau eines regulären Lohnes verbunden ist. Soziale Integrationsarbeit findet sich, im (überwiegenden) Fall des Nichterreichens des Integrationszieles mehr oder minder selbst hilflos, sozusagen sehenden Auges genötigt, die damit verbundene prekäre Lage für die Betroffenen durch Aufmunterungsparolen höchstens besser duldbar zu gestalten.

Die soziale Integrationsarbeit reagiert auf das „ Fehlen von Eingriffschancen in die jeweiligen Funktionskontexte“ (BARDMANN/HERMSEN. 2000: 95), also den „Ersten Arbeitsmarkt“ bzw. das ökonomische und politische sowie rechtliche System, als Folgeproblem funktionaler Differenzierung bestenfalls mit der Thematisierung der Risiken einer Exklusionsdrift. Sie ist also genau an der Stelle der doppelten Bedeutung der Exklusion verortet.

7.2.2 Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt als gesellschaftliches Exklusionsrisiko

Exklusion im Sinne der Systemtheorie LUHMANNS steht in seiner theoretischen Thematisierung also quer zum „linken“ und „rechten“ Diskurs. Ein systemtheoretischer Exklusionsbegriff hat demnach zunächst mit dem hier abzuhandelnden, weil für die soziale Integrationsarbeit maßgeblichen, Problem des „sozialen Ausschlusses“ infolge Arbeitslosigkeit wenig zu tun (vgl. OTTO/ZIEGLER 2004: 121).

Differenzierungstheoretisch werden im gegenständlichen Bereich der sozialen Arbeit lediglich Entscheidungen getroffen, wer hilfsbedürftig ist und wer nicht, und wer, je nachdem, in das Teilsystem bzw. „Organisation“ der Sozialen Arbeit zu in- bzw. exkludieren ist. Dasselbe gilt für das Subsystem „Arbeitsmarkt“ bzw. „Beschäftigungssystem“, welches je nach Vorhandensein verwertbarer bzw. (aktuell) nicht brauchbarer Arbeitskraft in- bzw. exkludiert. „ Exklusion in diesem Sinne hat also per se wenig zu tun mit „sozialen“ oder Problemen der Lebensführung, weder hinsichtlich Problemen für das exkludierte Individuum, noch für die Gesellschaft.“ (OTTO/ZIEGLER. 2004: 141).

Zwar wird in der Sekundärliteratur oft die These vertreten, LUHMANN habe mit der Unterscheidung Inklusion / Exklusion eine revolutionäre Neufassung zum Thema soziale Ungleichheit entworfen. Nach HILLEBRANDT (200was auf eine von ihm selbst (vgl. LUHMANN 1997: 632ff.) suggerierten Missverständnis beruht, Exklusion sei ein geeigneter Begriff zur Interpretation des Ausschlusses von sozialer Teilhabe (vgl. HILLEBRANDT. 2004: 126). Dagegen bezieht sich „ der Begriff Inklusion/Exklusion ... nicht primär auf diesen Sachverhalt, der im Kontext sozialer Ungleichheit steht “ (ebd.). Im Fall von Arbeitslosigkeit und damit verbundener Exklusion im Sinne des personalen Ausschluss aus den (ökonomischen) Kreisläufen des Arbeitsmarktes ist mit diese theoretische Position das sich damit auftuenden Problem der sozialen Ungleichheit im Zusammenhang mit Arbeit somit also nicht befriedigend abgedeckt. Für die Soziale Arbeit als „moralischer“ Profession scheint sie daher bestenfalls unter reflektorischem Einbezug der Ungleichheitstheorie gewinnbringend zu sein, da soziale Ungleichheit infolge sozialen Ausschlusses auch als Handlungstheorie im Sinne BOURDIEUS „ praxeologischer Theorie der Praxis “ nicht auf eine „amoralische“ Perspektive hin reduzierbar sein dürfte.

7.3 Sozialarbeit in Maßnahmen als Inklusionsarbeit:

Arbeitsmarktintegrative „ Inklusionshilfe “ bemüht sich also grundsätzlich um „ Eröffnung von Zugängen zu den Kontexten, in denen diese [von ihr substituierten Leistungen] zur Verfügung gestellt werden “ (BOMMES/SCHERR. 2000: 97) bzw . „um die Ergänzung der Leistungen derjenigen Teilsysteme und Organisationen, die gesellschaftlich jeweils primär zuständig sind “ (LUTHE 2003: 15), in erster Linie also des Erwerbssystems bzw. des Arbeitsmarktes mit seinen Leistungen. Über die „ Integration “ in den Arbeitsmarkt im engeren Sinne hinaus geht es ihr dabei aber auch um soziale „ Inklusion “ bzw. Vermeidung sozialer „Exklusion“ im weitesten Sinne. [33] Folglich kann sich für die „Inklusionshilfe“ Integration in den Arbeitsmarkt z.B. nicht um den Preis einer Aufnahme einer prekären, die Sicherung des Lebensunterhaltes letztlich nicht gewährleistenden Arbeit erschöpfen.

7.3.1 (Arbeits-)Marktintegration versus Sozialintegration?

Wie nachdrücklich am zunehmenden Phänomen der „working poor“, vor allem aber an sozialpolitischen Auswüchsen wie der Zwangs-(Re)Integration im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (vgl. die so genannten 1-Euro-Jobs) ersichtlich ist, kommt Integration bzw. Partizipation auf dem Arbeitsmarkt nicht zwingend sozialer Inklusion gleich. Dies kommt vor allem auch in Bezug auf die im Rahmen von Integrativen Maßnahmen auf dem „Zweiten Arbeitsmarkt“ vollbrachte Arbeit zum Tragen, auch wenn diese zum Teil über Aufträge bzw. Subaufträge in realiter durchaus auf dem ersten Arbeitsmarkt geleistet wird.

Es stellt sich nunmehr die Frage, auf welche Weise die Elemente der Partizipation und Inklusion, bezogen auf den Arbeitsmarkt zu verknüpften sind. DIMMEL (2000) nennt als Bedingungen neben dem existenzsichernden Einkommen vor allem symbolische Anerkennung für nützliche Tätigkeiten sowie Vermittlung eines sozialen Status ohne Risiken der Stigmatisierung. Weiters bedarf es Optionen sozialer und beruflicher Mobilität, sozial-verträglicher Flexibilität von Arbeitszeit und Arbeitsschwerpunkten, sowie Möglichkeiten für begründetes Ausschlagen von Arbeitsangeboten. Schließlich bedarf es zusätzlich für Personengruppen mit Vermittlungshemmnissen oder Integrationsproblemen individuell zugeschnittener Formen des Trainings und der Unterstützung (vgl. DIMMEL. 2000: 159)

Betrachtet man diese Voraussetzungen und vergleicht sie unter anderem auch mit den Gegebenheiten in arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen, fällt unschwer auf, dass letztere in der Regel weit davon entfernt sind. Das Subsystem „Arbeitsmarkt“ inkludiert demgegenüber ausschließlich Personen, die sich an die von ihm festgelegten funktionsspezifischen Bedingungen orientieren und sich entsprechen verhalten (vgl. KLEVE. 1997b: 416), das heißt also, die „richtigen“ Qualifikationen, Haltungen, Einstellungen und Persönlichkeitseigenschaften wie „passendes“ Alter, Geschlecht und Gesundheit mitbringen. Der Arbeitsmarkt entwickelt also gewisse Teilnahmebedingungen als „ kommunizierte Verhaltenserwartungen “ (BOMMES/ SCHERR. 1996: 111), entlang dieser sich die Menschen als vom System „ adressierte Personen “ (ebd.) orientieren müssen, wollen sie eine Teilnahme erreichen. Der Arbeitsmarkt schränkt somit unterschiedliche Verhaltensmöglichkeiten ein, indem er eine Person nur dann einbezieht, wenn er sie für relevant hält. Diese - vor allem vom Funktionssystem „Ökonomie“ bzw. dessen Subsystem „Arbeitsmarkt“ festgelegten - Bedingungen stellen für die Inklusionsarbeiter, welche die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen generieren sollen, gerade in jenen Fällen unüberwindbare Hürden dar, in denen die Klienten auf Grund nicht veränderbarer Persönlichkeitseigenschaften wie Alter, Geschlecht, körperliche Konstitution etc. die geforderten Bedingungen definitiv nicht (mehr) erbringen können.

Das Spannungsfeld des „Zweiten Arbeitsmarktes“ als funktionaler Verortung der Integrationsmaßnahmen liegt einerseits generell zwischen der die Kriterien der sozialen Gerechtigkeit sowie der Produktion öffentlicher Güter repräsentierenden „Sozialen Arbeit“, andererseits in der sie bestimmenden, auf produktive Wertschöpfung und Profitkalkül ausgerichteten ökonomischen Rationalität ihrer Auftraggeber (vgl. THOLE/CLOOS. 1999). Dieser immanente Widerspruch spiegelt sich in der jeweiligen Interpretation des Auftrages bzw. des entsprechend „doppelten“ Mandates der arbeitsmarktintegrativen Sozialarbeit. Die politökonomisch-administrativen Auftraggeber betrachten die Funktion der Sozialen Arbeit primär in der zu vollbringenden Marktintegration ihrer Klientel unter der Sozialisationsprämisse „ Reproduktion von Gesellschaft “, systemisch induziert in Form von Kontrollstrategien und Sozialdisziplinierung. Die Soziale Arbeit selbst sieht ihren berufshabituellen Auftrag im Gegensatz dazu tendenziell in der Sozialintegration ihrer Klientel im Sinne einer weitgehenden „ Teilhabe an der Gesellschaft “, und in der über Integration in den (Arbeits-)Markt hinausgehenden Sozialisationsprämisse „ Konstitution von Identität “, interaktional-verständigungsorientiert durch Unterstützung, Beratung und Emanzipation (vgl. TRUBE. 2000a: 20).

Dieser Widerspruch wird nunmehr scheinbar überwunden, indem sowohl eine forcierte Marktintegration als auch eine „aktivierende“ Form der Sozialintegration unaufhaltsam an Gewicht gewinnen. Infolge des Rückzugs des Sozialstaates zugunsten einer ökonomisierten „Zivilgesellschaft“ stellen „Human- und „Sozialkapital“ die wesentlichen Referenzgrößen dar, die zu elementaren Ressourcen „ selbstverantwortlicher “ und „ aktiver Bürger “ sowie zentralen „ Macht- und Steuerungsmitteln “ erhoben werden. Dieser Prozess schlägt sich auch in der Sozialarbeiter nieder, vor allem im Kontext ihrer „ sozialräumlichen Orientierung “ (vgl. OTTO/ZIEGLER. 2004).

Mangelnder Zugang zum Arbeitsmarkt als wesentliche Dimension sozialer Exklusion versperrt wiederum die Chancen der Partizipation an jener „Zivilgesellschaft“. Sozialer Ausschluss und damit verbundenes Elend existieren auch in unserer vergleichsweise reichen Gesellschaft und stellen hier ein problematisches soziales Phänomen dar (vgl. BOURDIEU et al. 1997). Dieses Faktum zeigt sich den Maßnahmen-Sozialarbeitern in der konkreten Interaktion mit deren Teilnehmern alltäglich in aller Drastik.

Im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit vollziehen sich in Reaktion auf mangelnde Problemlösungskapazitäten einer forcierten Marktlogik veränderte „neo-soziale“ Regulationsversuche „ die im Wesentlichen jenseits eines sozial interventionistischen Staates vollzogen werden “, wobei diese „ Regulationsrationalitäten […] massive Auswirkungen auf die Thematisierung von ´sozialem Ausschluss´ sowie auf die strategische Positionierung und das Selbstverständnis Sozialer Arbeit [haben] “ (OTTO/ZIEGLER. 2004: 122 f.)

7.3.2 (Arbeits-)Marktbezogene „Integrationsarbeit“ versus Gesellschaftsbezogene „Inklusionsarbeit“

Der nunmehr näher zu erläuternde Begriff der „ Inklusionsarbeit “ (BRÜSEMEISTER. 2002; 2003) bezieht sich auf BOURDIEUS Ausführungen zu den Bedingungen der mit wohlfahrtsstaatlicher Inklusion betrauter Berufsgruppen im Neoliberalismus (BOURDIEU. 1998a). „Inklusionsarbeit“ stellt eine Bezeichnung für die Tätigkeit professioneller Berufsgruppen dar, welche qua Berufsauftrag sowie beruflicher Selbstwahrnehmung für die (Re)Inklusion von im Wohlfahrtsstaat von Exklusion betroffener bzw. bedrohter Personen und Gruppen sorgen sollen (vgl. BRÜSEMEISTER. 2003: 224 und 2001: 241). Im gegenständlichen Fall gilt dieser Begriff somit für alle in den arbeitsmarktbezogenen Integrationsmaßnahmen tätigen Professionen, wie Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Fach-, Berufsorientierungs- und Bewerbungstrainer, Coaches etc.[34].

Für BOURDIEU stellen diese, mit integrativer Arbeit betrauten und „ den Widersprüchen der gesellschaftlichen Welt ausgesetzten Sozialarbeiter “ versinnbildlicht die „ linke Hand des Staates “ (BOURDIEU. 1998d: 12) dar. Als vom Wohlfahrtssystem beauftragte Inklusionsarbeiter stehen sie als Teil der „ Bediensteten der „kostenverursachenden Ministerien “, die innerhalb des Staats aus den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen der Vergangenheit hervorgegangen sind (…) in Opposition zum Staat der rechten Hand “. (ebd.: 12f.), wobei „ die linke Hand des Staates das Gefühl hat, dass die rechte Hand nicht mehr weiß, oder schlimmer, nicht wirklich wissen will, was die linke Hand tut. Auf jeden Fall will sie den Preis dafür nicht bezahlen. “ (BOURDIEU. 1988d: 13). Diese oppositionellen Aspekte werden seitens der „ rechten Hand “ zumindest so lange und insofern in Kauf genommen bzw. gebilligt, als sich diese durch eine konkrete Praxis „aufwiegen“, was im Sinne der realen Machtverhältnisse auf dem arbeitsmarktpolitischen „Feld“ der Integration letztlich auf die Sicherung herrschender Strukturen hinausläuft. Dabei handelt es sich um die hier gegenständlichen, subtilen Mechanismen bzw. seitens der Inklusionsarbeiter um transintentionale Folgen wie Kontrolle und Stigmatisierung (infolge Zuschreibung von Hilfsbedürftigkeit) durch organisierte Sozialisation hin zu Grundqualifikationen im Sinne der klassischen „Arbeitstugenden“ wie Unterordnungsbereitschaft, Zeitdisziplin, Affektkontrolle, Aufrechterhaltung bzw. Generierung von Arbeitsmotivation und Lohnarbeitsvermögen. Die „ linke Hand “ hält praktisch entsprechende Verhaltensdispositionen trotz längerfristigem bis dauerhaftem Ausschluss aus Strukturen des Arbeitsmarktes und damit verbundener Einkommenssicherung aufrecht, im Sinne einer „ aktiven Proletarisierung “ (LENHARDT/OFFE. 1977: 98ff.).

Die professionellen, berufsbiografischen Gestaltungsabsichten der Integrationsarbeit sind folglich besonders von Transintentionalität betroffen. Daraus resultierende Rollenkonflikte lassen sich jedoch nicht rigoros unterdrücken. Für den Auftraggeber dadurch entstehende Transintentionalität wird von diesem jedoch in Kauf genommen, um die Effektivitätsgewinne aus Nutzung des professionellen Wissens zu realisieren (vgl. SCHIMANK. 2003a: 260), ohne diese aber wiederum im Zuge der Maßnahmenevaluation als deren explizite Leistung zu bewerten (vgl. Kap. 7.1.).

BOURDIEU et al. (1997: 207-304) wiesen eindrücklich nach, wie Inklusionsarbeit in Zeiten des Rückzuges des Wohlfahrtstaates zur Sisyphosarbeit gerinnt und sich Inklusionsarbeiter meist nur mehr zu bloßen Elendsverwaltern degradiert finden (vgl. BRÜSEMEISTER. 2003: 199). Kraft Mandat durch staatlich legitimierte Träger leisten sie mehr oder weniger zwangsläufig einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Formierung des Sozialtypus des per definitionem defizitbehafteten, auf dem Arbeitsmarkt marginalisierten Typus des „Langzeit-Arbeitslosen“ bzw. des „Problemgruppenangehörigen auf dem Arbeitsmarkt“, den es bestenfalls zu (re-)integrieren, immer öfter aber eben nur zu verwalten gilt. Professionelle Helfer im System der Arbeitsmarktintegration haben sich, so die logische Konsequenz im Sinne des hier vertretenen Anspruches, im Zuge einer reflexiven Professionstheorie unabdingbar mit Programmen des „Sozialen Systems“ auseinandersetzen, um zu einer kritischen Einschätzung ihres Eigenbeitrages an der Konstitution von Inklusions/Exklusionslagen zu gelangen (vgl. dazu: BARDMANN/HERMSEN. 2000), um sodann nach möglichen Wegen aus diesem Dilemma zu suchen.

7.4 Ausschluss als Frage sozialer Ungerechtigkeit

Das differenzierungstheoretische Theoriemodell Inklusion/Exklusion ist also für eine Klärung der Folgen für die arbeitsmarktintegrative soziale Arbeit nicht ausreichend. Exklusionen aus dem Arbeitsmarkt ziehen keineswegs immer eine für die Sozialarbeit bedeutsame Hilfsbedürftigkeit nach sich. Ebenso wenig gehen wie Inklusionen immer mit Abwesenheit von Hilfebedürftigkeit einher. Auf eine Teilnahme an Erwerbsarbeit sind Gesellschaftsmitglieder nur dann angewiesen, wenn andere Einkommensquellen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen (vgl. SCHERR 2004a: 67).

Das aus ihrem berufshabituellen Selbstverständnis resultierende, übergreifende Ziel der Sozialarbeit ist letztlich immer ihr Klientel zu eigenständiger, von Hilfeleistungen möglichst unabhängiger, Lebensführung zu befähigen bzw. zumindest deren „problematische Lebenssituationen erträglicher zu machen “. (BOMMES/SCHERR. 2000: 13). Paradoxerweise impliziert ersteres in letzter Konsequenz die Auflösung der Organisation respektive des Teilsystems „Soziale Arbeit“ und mündet letzteres in ein Sich-Abfinden mit einem Ungerechtigkeit produzierenden System bzw. Gesellschaftsmodell.

An dieser Stelle ist auf das über die persönlichen Motive der Angehörigen dieser Berufsgruppe hinausgehendes konstitutives Element der sozialen Arbeit schlechthin, nämlich der „ Solidarität mit den Leidenden, Ausgestoßenen, Problembeladenen “ (GILDEMEISTER 1992: 216), hinzuweisen. Kritische Vertreter der Sozialen Arbeit weisen im professionellen, disziplinären Diskurs immer wieder hin auf die zunehmend “problematischen Entwicklungen in einer fortgeschritten liberalen Gesellschaft im Umgang mit Akteuren, die mit als maßgeblich erachteten Anforderungen bzw. Zumutungen nicht Schritt halten können.“ (KRONAUER 2002: 9). „ Sozialer Ausschluss “ stellt demzufolge eine bewusst moralische Kategorie dar im Sinne der Thematisierung der damit verbundenen „ Ungerechtigkeit “ (vgl. OTTO/ZIEGLER. 2004: 117). Ungerechtigkeit, Unterdrückung und Entwürdigung im Zusammenhang mit struktureller (Langzeit-)Arbeitslosigkeit ist demnach folgerichtig auch als Ungerechtigkeit zu thematisieren und nicht als sozialer Ausschlus s (ebd.).

Von Arbeitslosigkeit unmittelbar Betroffene stellen vor allem eine gesellschaftliche Gruppierung dar, die - infolge der konsequenten Fortschreitung unserer, nach dem Zusammenbruch des „real-kommunistischen Systems“ mehr denn je kapitalistisch ausgerichteten, paradigmatische Ungerechtigkeiten generierenden Gesellschaft - zunehmend Gefahr läuft, den Anschluss gänzlich zu verlieren und sozial deklassiert zu werden. Von Aspekten der Ungerechtigkeit ist in den gegenwärtigen Diskursen um soziale Gerechtigkeit allerdings kaum etwas zu erkennen, auch nicht seitens der modernen Sozialdemokratie.

Für die Sozialwissenschaften ist das Problem der „Integration“ wesentlicher Bestandteil der Frage nach der Möglichkeit einer Organisation und Regulation von Gesellschaften (vgl. OFFE. 1979). Ein entscheidendes Merkmal des derzeit vorherrschenden Diskurses um sozialen Ausschluss besteht allerdings darin, dass er pragmatisch auf virulente Probleme blickt, aber nichts wissen will von Beobachtungen und Einsichten einer im weitesten Sinne mit dem Namen MARX verbundenen Tradition (vgl. OTTO/ZIEGLER. 2004: 118).

Sozialer Ausschluss wird weiters unter dem Begriff „ Entkopplung “ verhandelt (vgl. CASTEL 2000), mit Blick auf „ Vorenthaltung der Teilhabe an als wertvoll erachteten […] symbolischen Gütern “ - wie Arbeit - und auf damit zusammenhängende „ Verweigerung der entsprechenden Handlungs- und Daseinsform “ als Erwerbstätige. (OTTO/ZIEGLER. 2004: 119)

7.5 Funktion oder Funktionalisierung der sozialen Integrationsarbeit?

Für die soziale arbeitsmarktbezogene Integrationsarbeit lassen sich grob drei mögliche idealtypische Funktionen erkennen (vgl. BOMMES/SCHERR 1996: 116). Im Falle der Exklusionsvermeidung geht es in erster Linie um Setzung präventiver Maßnahmen im Sinne einer Stützung der Exklusionsgefährdeten bereits im Vorfeld drohender Arbeitslosigkeit, z.B. durch vorausschauende, technische Entwicklungen antizipierende, Aufqualifizierung (wie im Falle der Mitte der 1980er stattgefundene Umschulungen der Drucker auf EDV).

Es geht aber auch um soziale Abfederung arbeitsmarktbezogener biografischer Risiken, wie z.B. der Sicherstellung von Kinderbetreuung. Eine derartige Integrationspolitik war vor allem bis Mitte der 1980er-Jahre erkennbar. Eine zweite potentielle Funktion liegt in der Vermittlung von Inklusionsmöglichkeiten, wie z.B. der Integration Arbeitslose durch Qualifizierung und Training. Dies entspräche vom vordergründig intendierten Anspruch her sowohl Maßnahmen des Referenztyps A bzw. auch der Variante B. Eine dritte idealtypische Variante läge in der reinen Exklusionsverwaltung, indem man z.B. aus dem Arbeitsmarkt Exkludierte (bzw. in Folge aus weiteren Funktionssystemen Ausgeschlossene) durch eine Vielzahl von Maßnahmen schleust, ohne je in nennenswertem Umfang die Grenze zum regulären Arbeitsmarkt zu überschreiten (vgl. BOMMES/SCHERR. 1996: 116). Dies ist im Referenztyp B de facto häufig zu beobachten.

Auf Grund des schrumpfenden Arbeitsmarktes unter der Prämisse einer „aktivierenden“ Sozialstaatspolitik findet sich die arbeitsmarktintegrative Maßnahmensozialarbeit in einem fortschreitenden Verlagerungsprozess der Funktionen hin zu mehr Exklusionsverwaltung bzw. der Verwaltung gesellschaftlicher Spaltung (vgl. OTTO/ZIEGLER. 2004: 120). Exemplarisch ist diese Tendenz in der hier präsentierten Maßnahmenvariante B zu erkennen. Das arbeitsmarktintegrative Segment der Sozialarbeit gerät somit wieder zunehmend zum Wächter an den durchlässiger werdenden Grenzlinien sozialer Integration und Desintegration bzw. ist immer weniger in der Lage, ihre eigentliche zentrale Aufgabe zu erfüllen. Vor allem unfreiwillig zugewiesener Teilnehmer wie Pensionsanwärter, akut Alkohol- und Drogenabhängige, bei denen es beim besten Willen nicht (mehr) um Arbeitsmarktintegration gehen kann, fühlen sich folgerichtig auch subjektiv in hohem Ausmaß verwahrt und verwaltet.

Grundsätzlich weist arbeitsmarktintegrative Soziale Arbeit als „sekundäres Primärsystem“ einen für alle anderen Teilsysteme nicht substituierbaren Leistungsbezug auf, indem sie gesamtgesellschaftliche Dysfunktionalitäten der Exklusion bearbeitet. Sie tut dies erstens durch Begrenzung von Exklusion, das heißt, sie arbeitet gegen das Versagen der Interdependenzunterbrechung (im Fall von Totalexklusion) und sorgt durch ihre Kontrollfunktion dahingehend, dass sich teilsystemisch organisierte Bereiche (vor allem der Ökonomie) auch auf den Exklusionsbereich ausdehnen. Im Gegenzug dazu hat sie durch ihre Kompensationsfunktion menschenwürdige Lebensverhältnisse zu gewährleisten und, indem sie durch ihre Korrekturfunktion auf Inklusion hinarbeitet, in der Intention, Exklusion als vorübergehenden Zustand zu gestalten (vgl. LUTHE. 2003; SOMMERFELD. 2000: 121). Schließlich muss sie sich zur Identifikation des Problemfalls (wer benötigt in welcher Weise Hilfe?) und zur Art und Weise der Problemlösung (mit welchen Mitteln ist zu helfen?) auch noch der Programme anderer Systeme bedienen (vgl. LUTHE. 2003: 7), vor allem jener der Ökonomie, der Politik und des Rechts. Die soziale Arbeit beobachtet grundsätzlich, aus welchen Teilsystemen (Wirtschaft respektive Arbeitsmarkt, Bildung, Recht, Familie etc.) Exklusionen drohen oder schon eingetreten sind und von welchen Teilsystemen bzw. deren Organisationen Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Inklusionshilfe setzt in diesem Kontext die „ prinzipielle Verfügbarkeit der Leistungen der gesellschaftlichen Funktionssysteme und Organisationen voraus “ (BOMMES/SCHEER. 2000). Diese Verfügbarkeit ist jedoch im dem gegenwärtig Arbeitsmarkt gegenwärtig faktisch nicht gegeben. Ihre Hilfefunktion operiert somit quer zum Leitprinzip funktionaler Differenzierung und ist a priori auf inkongruente Perspektiven zugeschnitten, impliziert also per se Dilemmata und Transintentionen. Indem somit permanent die Grenzen und Möglichkeiten anderer Funktionssysteme ins eigene Handlungskalkül eingebaut werden müssen, ist eine Sachkongruenz zwischen Funktion und Programmatik von vornherein ausgeschlossen.

Das Spezifische an „Inklusionshilfe“ ist, dass sie ihre „ Ordnungsleistungen aus der Instrumentalisierung des Ausgeschlossenen“ generiert, ohne dies in planbarer Weise wirksam durch eine „Dachprogrammatik steuern zu können, die mehr sein kann als Ansammlung bewährter Praxiserfahrungen und Sekundärtugenden “ LUTHE. 2000. 7) - im Sinne von Sensibilität für die Situation, also Reflexion, Koordination, Empathie. Eine aus diesem Dilemma resultierende Bereitschaft zur Überanpassung an fremde Funktionslogiken ist dem entsprechend auch in der arbeitsmarktintegrativen sozialen Arbeit ein verbreitetes Phänomen und drückt sich dort (mehr noch im Projekttyp B) vor allem im Sinne eines wirtschaftsaffinen „Integrationsmanagements“ seitens einer neuen Generation von dienstleistungsorientierten „Trainern“, ausgestattet mit originär aus dem Managementbereich stammenden und auf die Maßnahmenziele hin transferierten Instrumentarium.[35] Zudem erscheint der „Modus des Erwartens von Hilfe (…) an keinem Ort der Gesellschaft wirklich klar vorgegeben“ (vgl. LUTHE. Ebd. 14f.) und erklärt zusätzlich den Hang der sozialen Integrationsarbeit , „sich politisch, ökonomisch oder therapeutisch korrumpieren zu lassen und den Vergleichsradius über das eigene System hinweg auszuweiten“ (ebd. 15).

8 Arbeitsmarktpolitische Integration im „aktivierenden Sozialstaat“

Ein Merkmal des Wohlfahrtsstaats ist es, in dekommodifzierender Weise durch Regulierung der Sozial- und Arbeitsgesetzgebung in den Arbeitsmarkt einzugreifen (vgl. ESPING-ANDERSON 1990). Dies erfolgt grundsätzlich mit Absicht von Inklusionsvermittlung, welche die Marktverhältnisse jedoch nicht außer Kraft setzt, sondern vielmehr den Zwang zur Erwerbsarbeit aufrechterhält (vgl. BOMMES/SCHERR. 2003: 168). Entsprechend schreibt das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) hinsichtlich Zuerkennung einer Versicherungsleistung im Falle von Arbeitslosigkeit zwingend Arbeitswilligkeit vor, unter anderem dokumentiert durch „uneingeschränkte Verfügbarkeit“ auch im Falle hoher Sockelarbeitslosigkeit bzw. ohne (zumindest absehbare) realistische Aussicht auf einen Arbeitsplatz. Ausdrücklich ist auch die Absolvierung von, seitens der Arbeitsmarktverwaltung initiierten, Kursmaßnahmen bei sonstiger Aberkennung der Versicherungsleistung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) verpflichtend.

Die Verpflichtung zu „Kursmaßnahmen“ erfolgt in diesem Sinne „ nicht nur mittels Überzeugungsstrategien, sondern durch regulative Politik “ (vgl. DAHME/WOHLFAHRT 2002: 17). Der neuerdings „aktivierende Staat“ versucht also, das paradoxe Integrationsprinzip „ soziale Inklusion durch Zwang “ durchzusetzen. Zur Legitimation dieser Strategie deutet der aktivierende Sozialstaat „ das makroökonomische Phänomen der dauerhaften Massenarbeitslosigkeit … im Lichte der aktivierenden Förderstrategien mehr und mehr als eine Art individuelles, sprich persönliches Problem oder Defizit – sei es als angebliche Inkompetenz des Einzelnen bei Bewerbungen oder Arbeitsfindung, als eventuell fehlende Anpassung an „normal übliche“ Arbeitsbedingungen bzw. auch als (vermutlich) unzureichende Arbeitsmoral “ (TRUBE/WOHLFAHRT. 2001: 29). Diese Form des Sozialstaats verkörpert insofern einen neuen Typus „Staatstätigkeit“, als er die bisherige strategische Ausrichtung von Fürsorglichkeit umprogrammiert auf Strafe und Kontrolle. Insofern ereignet sich eine schleichende Umkehrung von der einen Überzeichnung in Form des alten Paternalismus in die andere, konträre Form eines tendenziellen Autoritarismus. Die Strategie wechselt quasi vom „Zuckerbrot“ zur „Peitsche“. In beiden Fällen agiert der Sozialstaat fernab von Bereitstellung adäquater Rahmenbedingungen zur Ermöglichung weitgehender Mündigkeit und Autonomie seiner Bürger.

Konsequenterweise stellt der aktivierende Sozialstaat das passgenaue Instrument globaler Ökonomisierung aller Lebenszusammenhänge (vgl. GALUSKE: 2002b: 7f.). Die Indienstnahme der Arbeitsmarktpolitik als „Kernbereich aktivierender Sozialstaatsstrategien“ ist aus der Perspektive einer „aktivierenden Sozialpolitik“ eine nur folgerichtige Entwicklung.

Im Zuge der Durchsetzung dieser neuen Arbeitsmarktpolitik bilden sich neue methodische Prinzipien für die Soziale Arbeit aus, nämlich „ Durchsetzung von Disziplin “ und „ Sozialisierung zur Arbeit “ im Sinne der Nachahmung der Regeln und Normen des Arbeitsmarkts im Rahmen einer „kontrollierten Betreuung“ (TRUBE/WOHLFAHRT. 2001: 30). Zwar ist das Aktivierungspostulat für die Soziale Arbeit keineswegs neu. „Befähigende“ Sozialpolitik war immer schon interessiert an Aktivierung von Benachteiligten. Neu ist allerdings die „ konzeptionelle Ausgestaltung der Umsetzung aktivierender Politik vor allem auf Arbeitslose und Sozialhilfe-EmpfängerInnen “ (BESENFELDER 2002: 2). Dahinter findet sich die These von der selbst verschuldeten Notlage. Die gegenwärtig (noch) offene Frage zielt also darauf ab, ob es angesichts aktueller und zukünftiger Veränderungen der sozialpolitischen und ökonomischen Landschaft einer berufshabituell tendenziell auf Selbstbefähigung ausgerichteten Sozialen Arbeit in Integrationsmaßnahmen gelingt, ihren einmal erreichten Stand an professioneller Autonomie zu sichern, zumal „ die Idee der „Aktivierung“ (…) mit zeitgemäßer Sozialer Arbeit und Sozialpädagogik leider wenig zu tun [hat]. „Aktivierung“ erfolgt in den bisherigen Konzepten in einem schlichten top-down-Modell. Sie ist kaum mehr als ein Euphemismus zur Propaganda eines liberalen Wohlfahrtsregimes. “ (OPIELKA. 2003: 543).

Derzeit ist seitens des Arbeitsmarktservice Wien eine Maßnahme namens „Aufsuchende Vermittlungsunterstützung“, Untertitel „Aktive Arbeitssuche“ im Gange (vgl. Arbeitsmarktservice Wien. 2005), welche die soeben beschriebenen repressiven Aspekte der fordernden Aktivierung weiter vorantreibt. Innerhalb eines Zeitraumes von 64 Wochen sollen insgesamt 300 langzeitarbeitslose Teilnehmer in den ´“Ersten Arbeitsmarkt“ integriert werden, wobei eine Arbeitsaufnahme „dann zielrelevant (und in weiterer Folge für die Erfolgsmessung der vorliegenden Maßnahme relevant) [ ist], wenn die zeitliche Dauer des Arbeitsverhältnisses (bzw. mehrerer aufeinander folgender Arbeitsverhältnisse) mindestens 3 Monate beträgt “ (ebd. o.S.).

Im Fall von mehreren, insgesamt drei Monate dauernden, also kurzfristigen (z.B. saisonale Aushilfe) und prekären Dienstverhältnissen mit anschließend neuerlicher Arbeitslosigkeit von „Integration“ in den „Ersten Arbeitsmarkt“ zu sprechen, klingt einigermaßen vermessen, scheint jedoch insgesamt für die geschilderte „workefare“-Strategie des „aktivierenden Sozialstaates“ signifikant zu sein. Unter dem Passus „ aufsuchend “ versteht das AMS, dass Teilnehmer gegebenenfalls „ durch die JobworkerInnen des Maßnahmenträgers von zu Hause abgeholt und zu den Terminen (z.B. Vorstellungsgesprächen) begleitet werden “, wobei Lernziel darin besteht, „ jene strukturierte Alltagsorientierung (zurück) zu gewinnen, die Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Einstieg ins Erwerbsleben ist “ (ebd.: 4) – und sei es eben auch nur für drei Monate. Endgültig entmündigend, bevormundend und kontrollierend erscheint schließlich das Verständnis von „ vermittlungsunterstützend “, nämlich „ Jobakquisition, Moderation bei den Vorstellungsgesprächen“ und „Unterstützung der TNInnen [TeilnehmerInnen; W.I .] während und bei der Arbeitsaufnahme. “ (ebd. o.S.).

8.1 „Welfare“ versus „Workfare“

Der gegenwärtig stattfindende Paradigmenwechsel von direkten Transferleistungen zu indirekten Unterstützungsleistungen offenbart sich in Slogans wie „ workfare statt welfare “ bzw. „ Arbeit statt Sozialhilfe “.

Nur den „ wirklich Bedürftigen “ stünden auch weiterhin Ansprüche auf staatliche Sozialleistungen zu. Dies impliziert wiederum die in der frühen Neuzeit gepflegte Unterscheidung „ würdige versus unwürdige Arme “ als Legitimationen für repressive Arbeitspädagogik gegenüber sozial Exkludierten (vgl. BESENFELDER 2002: 2). Damit entstehen sowohl neue Normalitäts- und Konformitätserwartungen, als auch Diskriminierung und Abwertung der diesen Vorstellungen nicht (mehr) Entsprechenden. Im Zuge des institutionellen Wandels der Sozialpolitik stehen somit sozialer Ausschluss und dessen Ursachen zur Verhandlungsdisposition. Die Ursachen struktureller Arbeitslosigkeit und damit verbundener Exklusion müssen demnach durch Maßnahmen korrigiert werden, welche die strukturellen auf individuelle Unzulänglichkeiten umdeuten (vgl. TRUBE/ WOHLFAHRT. 2001: 27). „ Alle Formen von workfare stigmatisieren die Arbeitslosen als Versager und Faulenzer, die von der Gesellschaft berechtigterweise und zu deren eigenem Besten zur Arbeit zu zwingen sind. Die Gesellschaft überzeugt sich so selbst von der Ursache der Arbeitslosigkeit. Die Ursache seien die Arbeitslosen selbst. Sie besäßen weder die Qualifikation noch die sozialen Kompetenzen, noch den notwendigen Willen, um einen Arbeitsplatz zu erhalten “ (GORZ 2002: 114).

Die Begründung für das verzweifelte Bemühen der Integration in Arbeit besteht nicht zuletzt in der damit verbundenen und in Aussicht gestellten „Garantie“ der vollen Mitgliedschaft in der Gesellschaft durch Teilhabe an (Lohn-)Arbeit. Insofern bleibt der vielfach bemühte Slogan, „ Jedwede Arbeit ist besser als keine “, sei sie auch für die Allgemeinheit ebenso wie für das arbeitende Individuum noch so destruktiv, weitgehend unhinterfragt. Nicht zuletzt erfährt das zunehmende Phänomen der Verarmung trotz Arbeit durch derartige Argumentationsketten seine Legitimierung.

8.2 „Fördern“ versus „Fordern“

Der aktivierende Staat will sich im Sinne seines Selbstverständnisses als „ Moderator und Impulsgeber gesellschaftlicher Entwicklungen “ in alleiniger staatlicher Verantwortung nur noch auf seine „ Kernaufgaben “ beschränken (vgl. DAHME/ WOHLFAHRT. 2000: 10-32). Dabei bedient er sich geläufiger, mehrheitlich auch in der sozialen Arbeit eindeutig positiv belegter, Begriffe, wie „ Aktivität “, „ Gestaltung “ und „ Motivation “, wenn er seine Bürger zur aktiven Gestaltung ihres eigenen und des gesellschaftlichen Lebens motiviert. So wird auch das Postulat „ Fördern und Fordern “ - als ursprünglich in der Reformpädagogik wurzelndes Grundelement sozialarbeiterischer/pädagogischer Arbeit - zunehmend unter anderem Inhalt zum Begründungsmaßstab im Sinne eines (sozial-)politischen Handlungsmodells aller Maßnahmen zum Abbau von Arbeitslosigkeit, wie z.B. auch im bundesdeutschen HARTZ-Konzept herangezogen (vgl. ECKERT. 2004: 5). Die auf der Ebene „Sozialer Arbeit“ ohnehin stets im Mittelpunkt stehende Verknüpfung von Fördern und Fordern macht aber im Zusammenhang mit einer Belegung von Ablehnung staatlicher Förderangebote bestenfalls dann Sinn, wenn überhaupt erst geeignete, individuell passgenaue Förderangebote gemacht werden können (vgl. FRETSCHNER et. al. 2003: 48). Ansonsten entspräche es den Grundwerten Sozialer Arbeit, Arbeitslose dahingehend zu ermächtigen, ihre jeweilige Lebensgestaltung durch Unterstützung und Vermittlung erforderlicher Einsichten in Richtung Autonomie weitgehend selbst „in die Hand zu nehmen“, notfalls auch abseits normierter Erwerbslaufbahnen. Letzteres ist aber seitens der arbeitsmarktpolitischen Auftraggeber ganz offensichtlich keinesfalls intendiert.

Für die „Inklusionsarbeit“ scheint es unumgänglich, sich die Frage nach den Intentionen einer derart argumentierenden Politik bzw. nach den Implikationen eines dadurch unterschwellig transportierten Menschenbildes zu stellen. Denn, „Fördern und Fordern“ mögen zwar „alte“ (bzw. eigentlich moderne) Begriffe sein, „ inhaltlich findet aber eine deutliche normative Umorientierung bzw. ein Rückgriff auf ein längst überwunden geglaubtes Menschenbild statt, den „homo malus’, den Minderwertigen.“ (BESENFELDER 2002: 1). Mittels dieses, seitens der Politik aus Gründen der Mehrheitsfähigkeit lancierten, Menschenbildes wird die Aktivierungsprogrammatik in die Maßnahmen eingeschleust.

Rhetorik und Praxis des aktivierenden Sozialstaats verfehlen jedenfalls ihre Wirkung nicht. In der Praxis befragte Teilnehmer, vor allem des Projekttyps A, die selbst sehr wohl gegenteilige Erfahrungen gemacht hatten, bestätigen in verblüffender Weise mehrheitlich den Satz „ Wer wirklich arbeiten will, kann dies auch jederzeit “, sozusagen als Eingeständnis ihrer Schuld bzw. Unfähigkeit. Am Beispiel des „ aktiven Verlierers “, welcher vermehrt im Projekttyp B (vor allem in Erscheinung als „überqualifizierter“ Teilnehmer) auftritt, zeigen sich die Auswirkungen einer unreflektierten und hemmungslosen Umsetzung des Aktivierungspostulates im Zusammenhang mit In- und Exklusion. Dieser Idealtypus gehorcht zwar den Imperativen der Inklusion, verfängt sich aber gerade deshalb in den Fallstricken der Exklusion, indem er „zu schnell zu viel riskiert “, er „ die Botschaft von Flexibilisierung und Mobilität ernst genommen “ hat und „ trotzdem aus dem Spiel gefallen “ ist durch den paradoxen Effekt eines „falschen“ Timings von „richtigen“ Einsätzen. „ Der von Paradoxien heimgesuchte „aktive Verlierer“ fühlt sich ab einem bestimmten Punkt seiner Lebensgeschichte mehr als Erleider von Effekten denn als Bewirker von Wirkungen “(BUDE 2004 a: 14).[36]

Für die Soziale Arbeit in den Integrationsmaßnahmen scheint es insgesamt also äußerst ratsam, sich diese Leitformel von „Fördern und Fordern“ nicht unkritisch und unreflektiert anzueignen. GALUSKE (2002) plädiert in diesem Kontext für eine „ störrische Professionalität “. Das heißt, gegebenenfalls auch „nein“ zu sagen, etwa zur Teilhabe an der Realisierung paternalistischer Zwangsprogramme, zumal die soziale Arbeit in ihrem professionellen Handeln ansonsten Gefahr liefe, zum Erfüllungsgehilfen ordnungspolitischer Konzepte zu werden. Eine konsequente Verweigerung kann aber nur um den Preis des Verlustes öffentlicher Förderung für die Projekt und Maßnahmenträger erfolgen (vgl. TRUBE. 2000b: 26), womit sich die von staatlichen Subventionen und Aufträgen abhängige Inklusionsarbeit einmal mehr in einer schier unlösbaren Dilemmasituation wieder findet.

8.3 Zum „doppelten Mandat“ von Hilfe und Kontrolle

An dieser Stelle erscheint es angebracht, explizit auf das, den Ausführungen der vorigen Kapitel zugrunde liegende, Charakteristikum des „ doppelten Mandates von Hilfe und Kontrolle“ (vgl. BÖHNISCH/LÖSCH. 1973) einer vorwiegend von öffentlichen Mitteln abhängigen sozialen Inklusionsarbeit einzugehen. Das „doppelte Mandat“ bringt zum Ausdruck, „ dass nämlich die Gesellschaft, repräsentiert hauptsächlich durch die dem Sozialarbeiter vorgesetzten Instanzen, vom Sozialarbeiter verlange, hinsichtlich des Klienten etwas grundsätzlich anderes zu tun, als was er selbst aus seinem Berufsverständnis heraus tun wolle. “ (LÜSSI. 1992: 126).

Als traditionelle Grundfigur stellt das „doppelte Mandat“ das Ergebnis der historischen Durchdringung sowohl marktwirtschaftlicher als auch humanitärer und solidarischer Elemente jeglicher sozialer Arbeit dar, welche Hilfe nur in Übereinstimmung mit rechtlichen Normen, also an normative Vorgaben gebundene Unterstützung, erbringen kann (vgl. BOMMES/SCHERR. 2000: 46). Die damit verbundene Problematik gehört zwar mittlerweile zum Standardrepertoire sozialarbeiterische Reflexionstheorien (vgl. z.B. LÜSSI. 1992: 125ff.), dennoch wird die „ kontrollierende Kehrseite organisierten Helfens im Sozialstaat “ (BOMMES/SCHERR: a.a.O.) nach wie vor großteils ignoriert.

Im gegenständlichen Fall sind sowohl Anlass als auch Ausmaß der Hilfeleistungen durch gesetzliche Regelungen bzw. vorherrschende Arbeitsmarktpolitik eingeschränkt, welche das Schwergewicht derzeit eher auf kontrollierende, systemstabilisierende Aspekte legt. Folge des „ doppelten Mandates “ ist ein „notorisch schlechtes Gewissen der Sozialen Arbeit“, welches sich im Bereich der arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen noch zusätzlich verstärkt, als es entgegen des sozialarbeiterisch inhärenten Auftrages nach Änderung der Situation gerade auf diesem Feld keineswegs in der Macht der Inklusionsarbeiter steht, diese auch tatsächlich zu ändern (vgl. BOURDIEU. 1993: 218).

Die Problembearbeitung erfolgt im Spannungsfeld organisierter „ sozialer Hilfssysteme “ einerseits sowie „ sozialer Kontrollstrukturen “ andererseits und muss die Interessen bzw. Wirklichkeitskonstruktionen verschiedener Funktionssysteme wie Politik, Wirtschaft, Bildung, Recht, etc. überbrücken bzw. ausgleichen. Die entsprechend hohe Anzahl komplexer Teilsystem-Interdependenzen erhöht dabei unweigerlich die Gefahr von unerkannten bzw. vorab unreflektierten Transintentionen. Zudem ist gegenständliche Form der organisierten Inklusionshilfe eine „ vom herrschenden polit-ökonomischen System organisierte Hilfe “ (BOMMES/SCHERR. 2000: 45) und liegt in erster Linie in der Optimierung der Arbeitsfähigkeit (employability). Eben diese ist nach dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) neben der bereits behandelten „Arbeitswilligkeit“ sowie der Tatsache der „Arbeitslosigkeit“ Grundvoraussetzung zur individuellen Geltendmachung einer Leistung in Form von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Arbeitsfähigkeit muss also paradoxerweise bereits vorher vorhanden sein. Folglich fungieren die Maßnahmen in dieser Hinsicht vor allem als Kontrollinstanz in Bezug auf deren Aufrechterhaltung. Der Imperativ „ Arbeitswilligkeit “ steht hier für die Forderung nach demonstrativer und beflissener Zurschaustellung selbiger sowie für bedingungslose Verfügbarkeit für jegliche, auch nicht vorhandene, Arbeit. DIMMEL (2000: 50) spricht diesbezüglich von einer „ Bemühungspflicht der Überflüssigen “ als explizite Anforderung, sich permanent um Lohnarbeit zu bemühen und dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt „ auf Abruf“ zur Verfügung zu stehen – eine im 'aktivierenden Sozialstaat" (vgl. DAHME/WOHLFAHRT. 2002) nur folgerichtige Entwicklung.

„Arbeitswilligkeit“ im Sinn von „Arbeitsverpflichtung“ wird vor allem im Maßnahmentyp B unserer idealtypischen Beispiele abgefragt. Einerseits geschieht dies in Form der zwangsweisen, zumindest einseitigen, Zuweisung durch das Arbeitsmarktservice, das eine Ablehnung dieser Maßnahme, sei sie auch noch so gut begründet, in der Regel nicht zulässt bzw. nur unter Sanktionen in Form der Streichung der Arbeitslosenbezüge ermöglicht. Zudem wird „ aktive Mitarbeit “ an der Zielerreichung der Maßnahme gefordert, was in letzter Konsequenz Unterordnung des Einzelnen unter die ihm aufoktroyierten, zum Großteil subjektiv bezüglich Sinnhaftigkeit kaum nachvollziehbaren Maßnahmen, Inhalte, Methoden und Didaktiken meint. „ Arbeitswilligkeit “ wird dabei verwechselt mit „ Chancen auf dem Arbeitsmarkt “, wogegen fortschreitende Resignation angesichts aussichtloser Perspektiven bezüglich der Realität des Arbeitsmarkts vollkommen undifferenziert meist als Ausdruck von Unwilligkeit interpretiert wird.

Soziale Arbeit hegt einerseits den Anspruch, Sprecher und Wortführer für jene zu sein, die „ nichts zu sagen haben “ und zugleich andererseits die geltende Ordnung und Interessen der Allgemeinheit zu vertreten, was sie zwangsläufig in Konflikte bringt. Die Gefahr, diese aufzulösen, indem es sich die Sozialarbei t „gemütlich macht und mit den Ordnungsmächten differenzlos amalgiert … [anstelle] … Differenzen zu produzieren, Unruhe zu stiften, an- und aufzuregen und mit all dem das System vor der Erstarrung zu schützen “ (BARDMANN. 1998: 10) ist unter den gegenwärtigen Umständen, vor allem vor dem Hintergrund ökonomischen Druckes auf arbeitsmarktintegrative Maßnahmen, unweigerlich in hohem Maß gegeben.

8.3.1 Verschiebung der Balance von Hilfe und Kontrolle

Insgesamt lässt sich eine Verschiebung der Gewichtung des paternalistischen Programms des aktivierenden Sozialstaats zu Gunsten kontrollierender Aspekte konstatieren (vgl. GALUSKE. 2002b: 6). Nach der Aktivierungslogik sind auch fordernde bis repressive Elemente im Sinn der Funktionalisierung integrativer Maßnahmen als „ Instrument sozialer Kontrolle “ gerechtfertigt.

In Fällen der Zuweisung sozial mehrfach Stigmatisierter (Vorstrafenregister, Totalverschuldung, usw. bzw. infolge sonstiger kaum bis gar nicht veränderlicher persönlicher und sozialer Dispositionen bereits lange marginalisierter Arbeitsloser mit sehr geringem Transfereinkommen) kommt es häufig zur Zerschlagung von - im Zuge sozialer „Überlebensstrategien“ aufgebauten - „Existenznischen“ (wie geringfügige Jobs und Beschäftigung im Bereich der „Schattenwirtschaft“). Dies ist durchaus intendiert und scheint im Sinne der Vermeidung des Missbrauches sozialstaatlicher Leistung auch per se legitim. Problematisch scheint diese Vorgangsweise aber, wenn für Betroffene, die sich existenziell nur so „über Wasser“ halten, keinerlei Alternativen eröffnet bzw. angeboten werden können. Nicht sanktioniert werden in diesem Zusammenhang jene „Arbeitgeber“, die sich der Notlage der Marginalisierten bedienen, um sich Lohnnebenkosten bzw. reguläre staatliche Abgaben zu ersparen. Bestraft werden ausschließlich jene, die sich in der Regel mangels Integrationschancen zur Existenzsicherung auf entsprechend unabgesicherte und unterbezahlte Jobs einlassen (müssen).

Was aber, wenn Menschen die verfügbare Arbeit nicht wollen, weil sie wohl wissen, dass sie nicht eigentlich gebraucht werden? Dann muss man sie zur Arbeit zwingen. Sozialleistungen müssen gekürzt werden für alle, die nicht arbeiten, auch wenn sie ledige Mütter mit ganz kleinen Kindern sind. Sozialbetrug muss schärfstens bekämpft werden, auch wenn seine Ausmaße durchaus bescheiden bleiben.“ (DAHRENDORF 2000. 1066). Entsprechend empfinden viele der Maßnahmenteilnehmer, man hätte sie in einem vom AMS kontrollierten Bereich „in Verwahr genommen“, in welchem sie zudem nicht die, auf dem aktuellen Arbeitsmarkt wirklich Chancen eröffnende, erforderliche Qualifikation vermittelt bekämen.

Vor allem jene Maßnahmen, die nur kurzfristige Beschäftigung bzw. Qualifizierung, aber keine längerfristig ausgerichtete Orientierung bieten und schon gar keine tatsächliche Integrationsmöglichkeit eröffnen, weisen in der Regel einen Mangel an Kooperation zwischen Maßnahmen und Institutionen in engerem Kontakt zur Lebenswelt aus (vgl. STAUBER/WALTHER 2001: 42). Dieses Manko wird seitens engagierter „Inklusionsarbeiter“, vor allem den „case-work-orientierten“ Sozialarbeitern, durchaus wahrgenommen, lässt sich aber meist auf Grund fortschreitender und vor allem zeitökonomischer Ressourcenbeschränkung im Zusammenhang mit ausufernden administrativen Tätigkeiten (im Sinne dokumentierender Kontrolle) kaum ausreichend wahrnehmen. So verdichtet sich auch bei Teilnehmern zunehmend der Eindruck, es ginge in erster Linie nicht so sehr um tatsächliche Qualifizierung im Sinne der Erhöhung operativer Fähigkeiten, denn um Aufrechterhaltung bzw. Vermittlung verschärfter Lohnarbeitstugenden wie Bereitschaft zur Selbstdisziplinierung, vorauseilender Normenbefolgung und kritikloser Selbstmotivation.

Nimmt man das Maß an Ermessenspielräumen - ausgedrückt in den Variablen „Menschlichkeit versus Professionalität“, „Beeinflussung versus Autonomie“, „Kompetenzerweiterung versus Reduzierung von Zuständigkeiten“ sowie „ Offenheit versus Überforderung “ (vgl. BOMMES/SCHERR. 2000: 44 unter Bezugnahme auf SCHÜTZE) - als wesentliche Indikatoren des Professionalisierungsgrades sozialer Integrationsarbeit, ist festzustellen, dass diese Räume zunehmend eng bis gänzlich verschlossen werden.

Seitens der arbeitsmarktintegrativen Sozialen Arbeit scheint es ob dieses Befundes jedenfalls angebracht, sich verstärkt und permanent der ursprünglichen Intentionen ihres Antretens zu vergewissern, stellt sich doch neben der grundsätzlichen Frage, ob bei der Art der nunmehr vorherrschenden Aufgabe noch von Hilfe im Sinne einer Befähigung zur Selbsthilfe gesprochen werden kann, die Frage, wie soziale Arbeit auf diese Verschiebung hin zu Kontrolle reagieren soll bzw. (noch) Spielraum dazu hat (vgl. BOMMES/SCHERR. 2000: 47).

8.3.2 Annäherung an die Lebenswelt der Klientel versus Annäherung an das ökonomische System

Vor allem in Maßnahmen des Typs A treten die Inklusionsarbeiter mit ihren Klienten in ein professionell (selbst-)instrumentelles, zwar reflektiertes, aber doch relativ enges, unmittelbares und kontinuierliches Interaktionsverhältnis zum Zwecke der Herstellung einer zur Annahme ihres Unterstützungsangebotes erforderlichen Vertrauensbasis. Auf Grund ihrer berufshabituellen Ausrichtung fassen sie ihren professionellen Auftrag der Inklusion der aus der Arbeitsgesellschaft Ausgeschlossen und somit „ unmittelbar unter den Folgewirkungen des Neoliberalismus Leidenden“ (…) mehrheitlich auch als persönliche Verpflichtung auf.“ (SCHIMANK, 2002a: 186 unter Bezug auf BOURDIEU).

Insofern lassen sie sich der Gruppe der „ mittelbar Leidenden “ (ebd.) zurechnen, deren doppelseitiger Einsatz sich „ in der einen Richtung gegen starke Tendenzen zu einer resignativen Selbstaufgabe ihrer Klientel “ (ebd.: 191) richtet. Sie orientieren sich an den Lebenswelten ihrer Adressaten, bewegen sich zum Teil in jenen und versuchen, den Klienteninteressen Geltung zu verschaffen. In der anderen Richtung richtet sich ihr Widerstand gegen die „ sich rapide verschlechternden politischen und organisatorischen Rahmenbedingungen der eigenen Arbeit “ (ebd.: 192). Sie befinden sich einerseits im Kampf gegen die „ neoliberale Heimsuchung des Wohlfahrtsstaates “ (BOURDIEU), verkörpern dabei aber paradoxerweise zugleich immer einen Aspekt (wohlfahrts-)staatlichen Handelns zur Gewährleistung von „Normalität“. Sie verstehen sich zudem als "intermediäre Instanz" (GALUSKE. 2002a), die zwischen der Lebenswelt der Klienten und dem Normalisierungsauftrag des Gesellschaftssystems zu vermitteln hat. Indem sie als Privatperson am Elend, auf das sie dienstlich gestoßen werden, mitleiden, erleben sie einen Widerspruch zwischen ihrem als persönliche Verpflichtung empfundenen Berufsethos sowie ihrer Berufsrealität (vgl. BRÜSEMEISTER. 2002: 244).

Die bis Mitte der 1990er seitens der Sozialen Arbeit noch meistgenannte Belastungskategorie „ Schwierige Teilnehm er“ wird auf der Belastungsseite immer seltener genannt, obwohl die Arbeit mit arbeitslosen Problemgruppen auf Grund der Potenzierung der individuellen Problemlagen schwieriger geworden ist (vgl. EPPING et al. 2001: 9). Diese Änderung wurzelt im regelmäßigen Erleben der Misserfolge der Erwerbslosen bei ihren Versuchen der aktiven Veränderung ihrer jeweiligen Situation. Diese Erfahrungen lassen eine Zuschreibung der Verantwortlichkeit für das Scheitern der Biografie im Sinne eines „ Jeder ist auch seines Unglücks Schmied “ meist nicht mehr aufrechterhalten (vgl. ebd.).

Zudem wird die kritische Reflexion derartig ideologisch eingefärbter Zuschreibungen vor dem Hintergrund der eigenen berufsbiografischen, mehr und mehr von Prekarität geprägten, Erfahrungen der Inklusionsarbeiter, die zu zunehmenden Gemeinsamkeiten zwischen Sozialarbeitern und Maßnahmenteilnehmern führt, verschärft. So kommt es mitunter zur grotesken Situation, dass sich vormalige Trainer einer arbeitsmarktintegrativen Maßnahme in einer solchen als Teilnehmer, d.h. als zu Integrierende, wieder finden bzw. auch vice versa (ehemalige) Teilnehmer auf die Seite der Integrationsarbeiter wechseln. Die Positionen verschwimmen dabei mitunter bis hin zu Mitleidsbekundungen seitens der Teilnehmer für die Situation ihrer Trainer.

Die meisten, der immer öfter als „Trainer“ engagierten Sozialarbeiter sind mittlerweile als „freie Dienstnehmer“ oder „Selbständige“ auf Honorar- bzw. Werkvertragsbasis für jeweils begrenzte Zeiträume, oft mit Zeiten der Arbeitslosigkeit zwischen den Maßnahmen und ohne jegliche Sicherheit hinsichtlich Wiederbeschäftigung sowie ohne gesetzliche Arbeitslosenversicherung tätig. Als prekär Beschäftigte werden sie selbst zu „ unmittelbar Leidenden “, immer weniger bereit zum kollektiven Widerstand gegen die Verschlechterung ihrer Lage. Sie „ wissen aufgrund hautnaher eigener Erfahrung sehr genau, dass der Neoliberalismus sich hier fortwährend durch eine „self-fulffilling-prophecy“ bestätigt, können aber angesichts dessen öffentlicher Meinungsführerschaft weder überzeugend dagegen argumentieren noch handeln wirksam dagegen halten “ (SCHIMANK. 2002a: 192) und resignieren in der Folge und steigen „aus dem System“ aus oder verschreiben sich im Sinne von Bewältigung „kognitiver Dissonanzen“ (FESTINGER. 1978) einem mit den neoliberalen Dogmen kompatiblen, auf Sozialmanagement bauenden „Pragmatismus“.

Vor allem nähern sich „ Trainer der neueren Generation “, welche die „ Sozialarbeiter des alten Schlages “ nach und nach – seitens der Auftraggeber durchaus intendiert - ersetzen, dem neuen Sozialtypus des „ Arbeitskraftunternehmers “ (vgl. Kap. 13.2) in verblüffender Weise an. Dies mit allen Implikationen wie tendenziellem Unverständnis für die prekäre Lage ihrer Klientel, welches sie dann mitunter mit Slogans und Aufmunterungsparolen aus der „Schatztruhe des neuen Managements“ drangsalieren. Infolge der zunehmenden Entfremdung der Sozialisationsagenten zur Gruppe der Arbeitslosen verlieren jene somit eine wichtige Unterstützung bei der individuellen Bewältigung ihres, vor allem auch aus massiver Identitätsverunsicherung resultierenden Leidens (vgl. SCHIMANK. 2002a: 192f.). Mit diesem, sich im Fluss befindlichen, „Paradigmenwechsel“ im Rahmen arbeitsmarktintegrativer (ehedem sozialer) Maßnahmen scheint vorderhand eine für Repräsentanten der herrschenden politökonomischen Verhältnisse potentiell brisante Situation gebannt.

Einer aus der spezifischen Akteurskonstellation möglichen, als zunehmend unerträglicher empfundenen, Zuspitzung von Inter- und Intra-Rollenkonflikten der Inklusionsarbeiter gespeisten Formierung „ neoliberaler Gegenkräfte “ (BOURDIEU) im Sinne einer Interessenskoalition zwischen unmittelbar leidenden Arbeitslosen und anderen „Modernisierungsverlierern“ wie prekär Beschäftigter und der mittelbar an ihrer Situation als auch unmittelbar an der eigenen beruflichen Lage leidenden Inklusionsarbeiter, scheint damit zumindest erschwert. Auf jeden Fall kann der Grad zwischen den beiden Polen als denkbar schmal bezeichnet werden. Sich als Inklusionsarbeiter angesichts der zunehmenden Polarisierung neutral zu verhalten, scheint zunehmend unmöglich bis unerträglich bzw. nur zum Preis weitgehender Verdrängung realer (Macht-) Verhältnisse möglich.

8.4 Integrationsmaßnahmen als herrschaftssichernde Sozialisationsinstanz?

Länger dauernde Arbeitslosigkeit infolge Ausscheidens aus dem Arbeitsmarkt oder nach absolvierte Schul- bzw. Berufsausbildung zieht eine mehr oder minder gravierende Veränderung der Lebensumstände nach sich. Dies zieht zwangsläufig eine Umorganisation von, qua berufsbezogener und innerberuflicher Sozialisation (vgl. HEINZ. 1995; LEMPERT. 2002) [37] , auf kontinuierliche Teilnahme an der Arbeitswelt ausgerichteter, vertrauter Handlungsmuster nach sich. Dabei kann es einerseits zu einer Einschränkung, andererseits durchaus zu einer Erweiterung des individuellen Handlungsrepertoires in mehrere - durchaus als deviant attribuierte – Ausrichtungen kommen. Mitunter besteht auch die Möglichkeit einer Neuorientierung in Richtung impliziter bis expliziter, latenter bis manifester Systemkritik bzw. der Hinwendung zu alternativ zur Arbeitsgesellschaft angelegter Subkulturen.

Auch wenn sich eine Inklusion in das Subsystem „Arbeitsmarkt“ nicht abzeichnet, beobachtet Sozialarbeit in den Integrationsmaßnahmen ihre Klienten immer auch in Bezug auf erwünschte und unerwünschte Sozialisationseffekte. Im Unterschied zur bewussten und intendierten, die Persönlichkeit gezielt beeinflussenden, „ Erziehung “ als „ absichtsvoller Kommunikation “ (LUHMANN. 1987. 179), findet Sozialisation als kontingenter Prozess immer statt, wenn denn überhaupt kommuniziert wird und Menschen als „psychische Systeme“ wahrnehmen, dass sie wahrgenommen werden - im Sinne von an sie herangetragenen Erwartungen.

Abseits der gezielten inhaltlichen Trainingskomponenten im Sinne von „Erziehung“ läuft quasi ein kontinuierliche laufender, zeitlich unbegrenzter Fluss der – gegenseitigen - Sozialisation, der im wesentlich von den jeweils (berufs-)habituell internalisierten sozialen Strukturen, Erfahrungen und Verhaltensweisen sowohl der Sozialisateure als auch der Sozialisanden bestimmt ist.

Die ablaufenden Sozialisationsprozesse sind auf „ Mitgliedschaftsentwürfe “ (vgl. HURRELMANN/ ULICH. 1998) einer zum Teil bereits überkommenen Arbeitsgesellschaft (bzw. für viele der Sozialisanden gar nicht mehr erreichbare Partizipation an dieser) angelegt. Sie sind nach wie vor auf damit verbundene kulturelle Leitbilder und Erwartungsmuster der „männlichen Normalbiografie“ ausgerichtet.

In Integrationsmaßnahmen werden somit parallel zu bzw. abseits der regulären Arbeitswelt (diese möglicherweise konterkarierende) verlaufende, potentielle „außerberufliche“ Sozialisationsprozesse zumindest unterbrochen. Im Sinne der Aufrechterhaltung eines zunehmend „neoliberalen“ und damit zur sozialen Verteilungs-Ungerechtigkeit beitragenden Arbeitsmarktes und der diesbezüglich erforderlichen Verfestigung des Arbeitshabitus hin zum neuen Idealtypus des selbstverantwortlichen „ Arbeitskraftunternehmers “ (vgl. Kap. 13.2.) stellen Integrationsmaßnahmen, zumal in den neueren Versionen, strategisch wichtige Sozialisationsfelder und – agenturen dar. [38] In den „Hochleistungsbereichen“ (LUHMANN) der modernen Gesellschaft (sind) riskante Anforderungen an Individuen als Träger jeweiliger Leistungsrollen durchgesetzt, die komplexe Disziplinierungsleistungen voraussetzen.“ (SCHERR. 2001a: 37.). Im Erwerbssystem betrifft dies in erster Linie die Aufrechterhaltung bzw. (Wieder-)Herstellung von Arbeitsmotivation im Sinne grundlegender „Arbeitstugenden“ wie Zeitdisziplin, Unterordnungsbereitschaft, Körper- und Affektkontrolle. Den sozialpädagogisch fundierten arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen wird somit die „ Herstellung der notwendigen Verhaltensdisposition “ als „ Dauerproblem der bürgerlichen Gesellschaft “ (BOMMES/SCHERR. 2000: 41) übertragen.

8.5 Maßnahmenkarrieren zur Sicherung des Normalitätsmaßstabes

Das Maßnahmensystem produziert durch Übernahme der Selektionsmechanismen des ersten Arbeitsmarkts neben den „ Erfolgreichen “ auch „ Ausscheider “ und „ Maßnahmenkarrieren “. Einer Studie von LEX (1997) zufolge wurden in arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen für Jugendliche, die nach Schulabschluss den Übergang in den Arbeitsmarkt nicht schafften, entgegen den Intentionen und der Ausrichtung dieser Einrichtungen mehrheitlich Maßnahmenkarrieren produziert sowie soziale Desintegrationsprozesse begonnen bzw. fortgesetzt (vgl. LEX. 1997: 130). Viele der von ihr in den Maßnahmen befragten Jugendlichen hatten derartige bereits (mehrmals) besucht. Ergo stellte die aktuelle Teilnahme in erster Linie nur einen weiteren Schritt im Rahmen einer sozialpolitisch inszenierten „Maßnahmenkarriere“ dar (ebd.: 249). Ganz offensichtlich wirkt sich die Teilnahme an mehreren arbeitsmarktintegrativen Bildungsmaßnahmen mit geringem Kontakt zum Arbeitsmarkt stigmatisierend auf den weiteren beruflichen Werdegang aus.

Mit der Institutionalisierung solcher „Maßnahmekarrieren“ wurde also ein institutionelles Korsett geschaffen, das ein Entweichen kaum mehr zulässt - mit dem Ergebnis legitimierter sozialer Segmentierungen jenseits der Normalbiografie infolge individuell attribuierter Defizite wie „nicht berufs-“ bzw. „ausbildungsreif“ bzw. „nicht beschäftigungsfähig“. Insofern produzieren arbeitsmarktintegrative Maßnahmen systemische Sackgassen und institutionalisierte Übergangs‑/Ausgrenzungsrisi­ken (vgl. STAUBER/WALTHER. 2001).

Im Falle dieser Jugendlichen z.B. bedeutet die Institutionalisierung von Lebensverläufen „ als ein wirkungsvolles Vergesellschaftungsprogramm “ (vgl. KOHLI 1989) daher eine widersprüchliche Verknüpfung von sozialer Integration – als ständige Versuche, sie doch noch für die Normalbiografie fit zu machen – und sozialem Ausschluss. Für viele von ihnen ist die „Eingliederung“ keine Etappe ihrer Erwerbsbiografie mehr, sondern zu einem Zustand geworden, der als Wechselspiel von Scheitern und Abkühlungsprozessen im Sinne einer selbsterfüllenden Prophezeiung perpetuiert wird.

STAUBER /WALTHER (2001: 50) sprechen diesbezüglich von einer „ Normalität des Scheiterns “ als fortgesetzte Ausgrenzung. Diese führen sie auf hinter den Maßnahmen stehende Grundannahmen zurück, vor allem jener von der Normalität individueller Übergänge zwischen Bildung und Beschäftigung sowie jener der grundsätzlichen Erreichbarkeit eines arbeitsmarktintegrierten Erwerbsstatus. Weiter Annahmen sind jene eines strukturierten Normallebenslaufes sowie damit verbundener Normalarbeitsverhältnisses im Form einer institutionalisierten, lebenslangen, sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeit sowie jene der ungebrochenen Bedeutung von (Erwerbs- bzw. Berufs-)Arbeit als Sinn- und Identitätsstifter (vgl. STAUBER/ WALTHER. ebd.: 51). Diese Annahmen, verbunden mit der fast vollständigen Abhängigkeit individueller sozialer Sicherung von der jeweiligen Arbeitsmarktposition, erklären unter anderem die nahezu sakrosankte Integrationsverpflichtung des institutionellen Handelns unter bedingungsloser Aufrechterhaltung der Ideologie des damit verbundenen Normalitätsmaßstabs. Für die soziale Arbeit in Integrationsmaßnahmen stellt sich angesichts der Legitimationsprobleme der Erzeugung von Arbeitstugenden vor dem Hintergrund der Dauerkrise der Arbeitsgesellschaft die grundsätzliche Frage nach Erschöpfung ihrer Funktion in der Beförderung gesellschaftlicher Loyalitätsleistungen.

9 Zielbezogene Ambivalenzen und Dilemmata

Aus der Tatsache einer einzigen expliziten, allen sozialen Akteuren auf dem Feld der Arbeitsmarktpolitik gemeinsamen, Zieldefinition, nämlich „ Integration in den Ersten Arbeitsmarkt “, ergeben sich für die Inklusionsarbeiter unter gegebenen Arbeitsmarktverhältnissen zwangsläufig Dilemmata und Ambivalenzen. Um diese soll es im folgenden Abschnitt gehen.

Die Kriterien des Erfolges lassen sich aus Sicht der Inklusionsarbeit an einem gleichsam „ magischen Ziel- bzw. Anspruchs-Dreieck “ festmachen: „ Marktintegration “, „ Sozialintegration “ und „ fiskalischer Ertrag “ – nach Möglichkeit alles zugleich und umfassend (vgl. TRUBE 1995: 23 ff.). Zum einen gilt es, möglichst zahlreiche Vermittlungen in den Ersten Arbeitsmarkt zu bewerkstelligen, zum anderen soll jedoch dabei möglichst keine Selektion im Sinne einer Auswahl der Fittesten getroffen werden.

9.1 Programmiertes Scheitern am (einzigen) evaluierten Erfolgsindikator

Das seitens der Auftraggeber eindimensionale „Controlling“ hinsichtlich vorgegebener Vermittlungsquoten fungiert als einzig relevanter Erfolgsindikator und zugleich Legitimationsnachweis der Maßnahmen (vgl. LUSCHEI/TRUBE. 2000: 534). Je nach Lesart und angelegter - durchaus interessensbezogen wechselnder - Messkriterien gelingt ca. 30% (vgl. HOFER. 2002: 214), bestenfalls zwischen 30 und 50%, der Teilnehmer (vorläufig) der Übergang in den Ersten Arbeitsmarkt (vgl. GALUSKE 1993)[39]. Angesichts tatsächlich realisierbarer Vermittlungsquoten bedeutet dies mehrheitlich für bis zu 70% der Teilnehmer ein vorprogrammiertes Scheitern. Dies gilt sowohl für die Inklusionsarbeiter als auch die zu Integrierenden und wird in der Regel auch als solches interpretiert, auch wenn die Soziale Arbeit durchaus evaluierbare Subziele formuliert und erreicht. Diese Leistungen können offiziell nicht als Erfolg ins Treffen geführt werden bzw. werden seitens der Auftraggeber nicht zur Kenntnis genommen bzw. nicht akzeptiert.

Angesichts der Tatsache, dass sich an ihrer Misere der gesellschaftlichen Nicht-Anerkennung nichts Gravierendes ändert, sind diese Leistungen auch für viele Klienten nicht hinreichend. Die Projektzeit erleben viele letztlich als „ Vorbereitung auf eine vielleicht nie stattfindende Hoffung “ (GALUSKE 1993) anstatt als eine Möglichkeit zur weiteren Perspektivenentwicklung, nötigenfalls hin zur sinnvollen und identitätswahrenden Gestaltung und Struktur eines Lebens abseits regulärer Erwerbs-Arbeitsverhältnisse.

Erwerbsarbeit im Sinne von Vollzeitbeschäftigung auf dem Ersten Arbeitsmarkt als das einzig Normale (vor dem sozialpolitischen Hintergrund der vollständigen Abhängigkeit sozialer Sicherung in Bezug auf die Arbeitsmarktsituation) setzt sowohl das Arbeitsmarktservice als auch die Maßnahmen unter immensen Druck, mit dem Resultat von Arbeitsmarkt-Integration im Sinn eines „ Unterkommens um jeden Preis “ als Grundprinzip staatlicher Hilfe (vgl. STAUBER/ WALTHER. 2001: 21).

Trägerorganisationen geraten durch Einschränkung der finanziellen Mittel zunehmend unter den „Druck der Quote“, sozialökonomische Betriebe werden zudem zusätzlich zu immer mehr Eigenerwirtschaftung gedrängt. Logische Konsequenz ist, dass Maßnahmen, welche (noch) die beschränkte Möglichkeit dazu haben, versuchen, so wenig wie möglich jener „schwer Vermittelbaren“ aufzunehmen, für die sie ursprünglich konzipiert waren. Immer mehr rücken jene Personengruppen mit den noch geringeren arbeitsmarktpolitischen Problemen in den Bereich der Aufmerksamkeit zulasten der „… bisher betreuten Gruppen mit komplexeren Problemlage, deren Betreuung von quantitativ geringer arbeitsmarktpolitischer, aber hoher sozialpolitischer Relevanz is t“. (BRANDT et al. 2003: 56) Dies erzeugt neuerlich eine paradoxe Situation, geprägt vom Interesse des Arbeitsmarktservice nach „Beschickung“ der Maßnahmen mit den für sie problematischeren, zeitaufwändigeren Klienten einerseits, sowie dem Interesse der unter Erfolgszwang stehenden Maßnahmen nach Auswahl der mit den noch geringsten Problemen behafteten Teilnehmer. Indem das Maßnahmensystem solcherart selbst die Selektionsmechanismen des „ersten Arbeitsmarktes“ reproduziert, generiert es seinerseits wieder „ Ausscheider “ - im besten Fall in Form des Antritts bzw. der Prolongierung oben beschriebener „ Maßnahmenkarrieren “ (vgl. STEHR 2000: 23).

9.1.1 Qualität als nachrangige Dimension?

Die Erreichung bzw. Nichterreichung des rein quantitativen Erfolgskriteriums „Vermittlungsquote“ erlaubt jedoch keine fundierte Aussage über die Qualität der Integration, vor allem hinsichtlich Nachhaltigkeit und Perspektiven sowie der Art und Weise ihres (Nicht-)Zustandekommens. Zur Erfassung der Qualität sozialer Leistungen in den Maßnahmen bedarf es, zumal als personenbezogene Dienstleistung, konsequenterweise eines intersubjektiv bestimmten Qualitätsbegriffs (vgl. ARNOLD: 1998). Erfolg sowie Qualität sind gleichermaßen sowohl vom Teilnehmer als auch vom mit ihm jeweils interagierenden Inklusionsarbeiter abhängig und somit „ bilateral bestimmt und zu bestimmen “ (LUSCHEI/ TRUBE. 2000: 535). Qualitätskriterien können sich seitens definitionsmächtiger Akteure auf der institutionellen Meso-Ebene, also der unmittelbaren Finanziers der Maßnahmen, je nach Opportunität ändern. Es gibt eben nicht „die“ Qualität schlechthin, vielmehr lediglich eine - mehr oder weniger gelingende – „ Annäherung an die vereinbarten fachlichen Ergebnisse “. (ebd.) Die ausschließlich ergebnisbezogene Direktive „ Vermittlung in den Ersten Arbeitsmarkt “ und zwar „ so billig wie möglic h“ wäre im Rahmen eines eigentlich erforderlichen Diskurses zwischen allen wesentlich beteiligten Akteuren (Finanziers, Projektträgern und -mitarbeitern, Klienten) in dieser Eindimensionalität wohl kaum zustande gekommen. Im Zuge der Recherchen zu vorliegender Arbeit befragte Inklusionsarbeiter berichten z.B. durchwegs, dass sie sich im Rahmen von Evaluierungsprozessen seitens der Finanziers permanent in eine Defensiv- und Rechtfertigungsposition gedrängt fühlen, sofern sie überhaupt als Interaktionspartner in die Bewertung eingebunden werden. Eine strukturierte Diskussion über Ziele, normative Größen, Fragen des Sollens (der „Wahrheiten“ und „Werte“) findet nicht statt. Derartige Fragen würden bestenfalls in Form informeller Seitengespräche ohne jeglichen Verbindlichkeitscharakter abgehandelt. Die Haltung der Fördergeber wird in der Regel als Desinteresse hinsichtlich der Komplexität und Diversität der sowohl individuellen als auch strukturellen Problemlagen bzw. der diesbezüglich interaktiv erarbeiteten, über die Zieldefinition im engen Sinne hinausgehenden qualitativen Ergebnisse, die offenbar für die Fördergeber – ganz im Sinne deren systemischer Funktionserfordernisse – von wenig Relevanz und Wert sind, interpretiert.

9.1.2 Bestandteile eines möglichen adäquaten Qualitätsmanagements

LUSCHEI/TRUBE (2000: 535-539) schlagen eine Differenzierung in vier, jeweils evaluierbaren Teildimensionen von Qualität vor:

Demnach bezieht sich die „ Strukturqualität “ (z.B. als Gegenstand der ISO-Normen) im Wesentlichen auf die Rahmenbedingungen der Leistungserstellung sowie auf organisatorische und administrative Regelungen, Standort, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter (ebd. 535). Hierbei handelt es sich letztlich um Kostenfaktoren, vornehmlich des Personaleinsatzes. Entsprechend fallen diese in den Aufgabenbereich der Finanziers, also in der Regel des AMS. Die Auftraggeber trachten jedoch danach, die Kosten in erster Linie bei der personellen Besetzung der Maßnahmen zu minimieren. Das bedeutet meistens eine extensive Reduzierung Sozialer Arbeit im engeren Sinne. Zur Legitimierung der damit einhergehenden weitgehenden Rücknahme bereits erreichter sozialarbeiterischer Standards, also der „sozialen“ Aspekte der Maßnahmen, besteht die Neigung, dieses „Soziale“ schlechthin zu desavouieren - unter dem alleinigen Aspekt von am ehesten „überflüssiger“ und somit reduzierbarer Kosten.

Vor dem Hintergrund des Abbaus des „Sozialen“ im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Inklusionsprogramme Richtung Markt und Wettbewerb zeichnet sich generell ein Trend des Abgehens vom Einsatz von „Sozialarbeitern“ im engeren Sinne ab. Der diesen berufshabituell eigene, sowohl die sozioökonomischen Rahmenbedingungen als auch das soziale Umfeld inklusive möglicher Verstrickungen ihrer Klientel inkludierende, relativ ganzheitliche, durchaus auch moralische (wertrationale) Blickwinkel auf soziale Exklusionsphänomene wird auf Grund der Umstellung der institutionellen Bedingungen dieser (ehemals sozialer) Projekte hin auf den Markt zunehmend dysfunktional (vgl. BRÜSEMEISTER. 2003: 192ff.).

Damit ist das zweite, von LUSCHEI und TRUBE (ebd.) als „ fachliche und organisatorisch Kooperationsstrukturen“ identifizierte, Qualitätskriterium angesprochen. Die schleichende Ausdünnung der fachlich und organisatorisch sehr vernetzt agierenden Sozialen Arbeit („case management“) und deren Ersatz durch tendenziell isoliert arbeitende, enge Vorgaben ausführende „Trainer“, die bestenfalls in Fällen ausgeprägter, vom „mainstream“ der Klientel auf Grund individueller Problematik zu sehr abweichender „Fälle“ (noch) durch Sozialpädagogen unterstützt werden (Projekttyp B), sind als sichtbare „ Auswirkungen veränderter Sozialstaatlichkeit auf die Professionalität sozialer Arb eit“ (DAHME/WOHLFAHRT: 2004:32) zu werten.

Das „Feld“ im Sinne der strukturellen Verhältnisse und der jeweiligen Lebenswelt wird für die praktische Arbeit eine vernachlässigbare Größe zugunsten des reinen „Falls“. In Verbindung mit einem schrittweisen Abbau der professionellen Autonomie im Umgang mit Klienten geht es dann mehr darum, vorgegebene Verhaltensstandards, wie uneingeschränktes Bereithalten für den Arbeitsmarkt durchzusetzen. „ Vokabeln wie Autonomie, Selbststeuerung, Selbstverantwortung, Befähigen und Ermöglichen u.a. sind kennzeichnend für eine neosoziale Politik und sollen – wie schon im Wirtschaftssektor – die Kunst effektiver Verhaltensbeeinflussung bei optimalem Ressourceneinsatz befördern helfen. Für eine professionelle, gesellschaftlich und politisch aufgeklärte Soziale Arbeit ist in diesem Szenario nur noch wenig Spielraum enthalten “ (DAHME/WOHLFAHRT: 2004: 37f.).

Als weitere Qualitätsdimension nennen LUSCHEI und TRUBE (ebd.) die „ Produktqualität“. Diese steht für die Ergebnisse, hier also vorrangig „Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt“. Diese werden nunmehr seitens der Finanziers einerseits zum Vergleich der vorgegeben, in Bezug zur realisierten „Vermittlungsquote“ hinsichtlich der jeweiligen Maßnahme evaluiert bzw. als abgrenzbarer Leistungsvergleich hinsichtlich Kosten pro Vermittlung zwischen den einzelnen Maßnahmen im gesamten Spektrum herangezogen – und dienen so vor allem auch als „Druckmittel“, zumal es (siehe oben) als einzig in Rechnung gestelltes „Ergebnis“ zur Bewertung herangezogen wird. Es fördert somit die Einstellung des „ egal wie, Hauptsache in den Arbeitsmarkt- bzw. mehr noch, aus dem Leistungsbezug - gebracht “.

Erschwerend ist, dass dieses einzig als positiv erachtete Ergebnis nicht weiter hinterfragt wird, z.B. ob es überhaupt das im Einzelfall bestmögliche Resultat darstellt, vor allem im Sinne von Nachhaltigkeit. Darüber hinaus erreichte Ziele, wie Verbesserung der sozialen Situation z.B. durch Schuldenregulierung, Alkoholentzug, Aufnahme einer Therapie fallen dagegen überhaupt nicht ins Gewicht.

Ebenso unter den Tisch fallen wichtige Sub- und Zwischenziele, wie vorläufiger Verbleib im zweiten Arbeitsmarkt als Ergebnis kooperativ mit anderen Bildungseinrichtungen abgestimmter, weiterführender Entwicklungsstrategien. Desgleichen finden, mangels Möglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt, erarbeitete Verbesserungen der Grundlage für weitere Transferleistungen keine Berücksichtigung. Dies gilt ebenso für erzielte Verbesserungen der jeweils individuellen Ausgangssituation bzw. Ausarbeitung von Strategien zur weiteren Konsolidierung für eine größtmögliche Anzahl von Teilnehmern als Ergebnis einer intensiven sozialarbeiterischen Befassung mit der Person (vgl. LUSCHEI/TRUBE ebd. 539.).

Unter der Bezeichnung „ Prozessqualität “ verweisen LUSCHEI/TRUBE zuletzt auf den Verlauf der Koproduktion jenseits der oben genannten „ Strukturqualität “.

Genannte Qualitätsdimensionen betreffen z.B. den jeweiligen Zuwachs an Selbstwert oder an Problemlösungskompetenz. Deren Bewertung trifft vor allem der Klient selbst, von dem letztlich das Ausmaß der Qualität im Prozess der Interaktion abhängt (ebd. 535).

Wichtige Subziele bestehen im Abbau von psychischen Belastungen, der Stabilisierung sozialer Kontakte, in der Stärkung der Zukunftsorientierung, der Verbesserung der Situationsbeherrschung, der Erweiterung des Handlungsrepertoires sowie der Stärkung des Selbstbewusstseins (ebd. 539). Nicht zuletzt geht es bei all diesen qualitativen Zielen um „Verfahrensqualität“ (ebd. 535 f.), eine für die soziale Arbeit unabdingbare Dimension, fokussiert sie doch vor allem die „Art und Weise“, wie die Leistungen erbracht werden. Dazu gehört auch die Frage, ob die Arbeitsweise dem „state of the art“ entspricht, z.B. zuerst Anamnese und Sozialdiagnose der Ressourcen, der Potenziale, Beeinträchtigungen, und des soziales Umfeld des Arbeitslosen. LUSCHEI/TRUBE nennen als wichtige evaluierbare Subziele im Sinne fortlaufender Module: systematische und reflektierte Anamnese, Feststellung der individuellen Eignung für mögliche Tätigkeitsfelder, systematische Einmündungsplanung, Abbau individueller, sozialer und betrieblicher Vermittlungsbarrieren, Stabilisierung des Integrationsprozesses, klientenzentrierte Beratung, Berücksichtigung der Teilnehmerinteressen, Verbesserung der Dokumentation zur Ermittlung des Grades der Zielerreichung (ebd. 539).

9.2 Unterschiedliche Definitionen von Erfolg

Die Sozialarbeit “ beurteilt und beobachtet Effekte für die Teilnehmer, vor allem angesichts der realen Vermittlungsquote „ nicht mehr in erster Linie nach ihren künftigen Folgen für den Arbeitsmarkt, sondern nach ihrer aktuellen Wirkung entsprechend der sozialen Lage und den individuellen Lebenszusammenhänge der Betroffenen “ (MEIER et al. 1998: 193). Von der Inklusionsarbeit ob auf Grund immer schwierigeren Rahmenbedingungen dringlicher werdenden Forderungen nach Aufwertung von Zielen in Richtung Persönlichkeitsstabilisierung und –entwicklung werden seitens der Auftraggeber, als für deren funktionalen Beobachtungskriterien unmittelbar irrelevante Merkmale, mehr oder weniger reflexartig abgewehrt (vgl. ECKERT. 2004: 3). Dieses zu kurz greifende Evaluationskonzept wird der empirische Realität der Integrationsmaßnahmen insofern nicht gerecht, als es vor allem es „den prozessualen Zugewinn an Sach- und Orientierungswissen sowie an Handlungs- und Lebensführungskompetenz der Teilnehmenden (unterschlägt)“ (BRÖDEL. 1997: 134). Der Erfolgsbegriff der institutionalisierten Arbeitsmarktpolitik als unmittelbarer Auftraggeber beschränkt sich nach wie vor, bzw. paradoxerweise mehr denn je auf den statischen Aspekt der Vermittlungsquote in Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Die Arbeitslosen selbst bewerten die Ergebnisse ihrer Teilnahme differenzierter. Dies allein schon deshalb, als sie - in durchaus realistischer Sicht auf den Arbeitsmarkt und dessen Bedarf an Arbeitskräften - den zu erwartenden Nutzen einer Teilnahme bereits von vornherein nicht nur an den beruflichen Verwertungschancen messen (vgl. EPPING et al. 2001: 38). Dies betrifft zum einen den Zuwachs an „ inkorporierten kulturellen Kapital “ (BOURDIEU. 1983: 183 ff.) durch im Zuge der Maßnahme erworbenen überberuflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, in erster Linie der Erweiterung der kognitiven und sozialen Kompetenzen sowie des personalen Handlungsrepertoires. Dies trifft vor allem auch in qualifizierenden Maßnahmen zu, die diesen Kompetenzzuwachs auch im Sinne übergreifender „ Schlüsselqualifikationen “ bzw. sozialer Kompetenzen zertifizieren (Referenztyp A). Paradoxerweise trifft dies gerade für den Maßnahmentyp B, also eine explizite „Qualifizierungsmaßnahme“, in kaum nennenswertem Ausmaß zu. Vor allem der im Typ A noch ausgeprägt situierten Sozialarbeit im engeren Sinne ist in daran gelegen, derartige Zertifikat als legitime Anerkennung des in der Maßnahme erworbenen sozialen und kulturellen Kapitals durchzusetzen, auch wenn sich keine unmittelbare Arbeitsmarktintegration bzw. -verwertbarkeit daran knüpft.

Von den Teilnehmern wird vor allem der mit Besuch der Maßnahmen mitunter verbundene Erwerb von sozialem Kapital in Form des Aufbaus eines, die Maßnahme überdauernden Netzes von Beziehungen positiv bewertet. Diese Form des informellen sozialen Kapitals wird seitens der „Experten“ oft gering geschätzt, zumal die so entstehenden Beziehungen in der Regel innerhalb einer eher von sozialer Missachtung und Abwertung betroffenen Gruppe der Arbeitslosen zustande kämen, zu der man sich eben nicht freiwillig bekennt, derer man sich in erster Linie eher zu schämen habe. Diese Sichtweise verkennt jedoch wiederum die Realität und vor allem das mit zunehmendem Bestand der Gruppe in der Maßnahme auf gegenseitigem Verständnis, Anerkennung und Wertschätzung beruhende (zum Großteil aber nicht ausgeschöpfte bzw. geförderte) Potential, vor allem im Sinne von Solidarität und politischer Handlungsfähigkeit, welche auf Grund der in den Maßnahmen weiterlaufenden Individualisierung der Arbeitslosigkeitsursachen und der damit verbundenen Förderung des Leistungs- und Konkurrenzdenkens häufig allein schon aus Ressourcengründen nicht ausreichend gefördert bzw. im Gegenteil oft gar, als für den reibungslosen Ablauf hinderlich, unterbunden werden. Der Blick der Teilnehmer geht also durchaus über den reinen ökonomischen Nutzeffekt im Sinne des Tauschwertes auf dem Arbeitsmarkt hinaus. Er umfasst auch den „ Gebrauchswert “ im Sinne des Erhalts und Ausbaus sozialer und personaler Kompetenzen und persönlicher Erfahrung sowie den „ Symbolwert “ der mit der Absolvierung verbundenen Weiterbildung (vgl. EPPING et al 2001: ebd.).

9.3 Divergierende Auffassung von Professionalität

Von institutioneller Seite gilt als professionell, was “ohne Kanten“, zügig, stromlinienförmig und durchgeplanter Weise abläuft, einzig das zu erreichende Ziel der Arbeitsmarktintegration fokussierend. Handlungsleitend sind entsprechend geregelte bürokratische Abläufe. Dies gilt vor allem für die großen „Masseneinrichtungen“ wie den Projekttyp B. Der Anspruch wissenschaftlich fundierter Sozialer Arbeit liegt dagegen in der beruflichen Kompetenz, die speziell auf den erwerbslosen Menschen bezogene Aufgabe „Integration“ und die damit verbundene komplexe Problemstellung auf hohem, empirisch gesättigtem und theoretischem Niveau zu lösen. Im Zentrum steht die Erarbeitung spezieller Aufgabenlösungen unter Vermeidung vorschnell auf den jeweiligen Einzelfall übertragener, pauschaler Handlungsschemata. Der Anspruch einer akademisch ausgebildeten Berufsgruppe „Soziale Arbeit“ liegt in der reflexiven Umsetzung der in Theorie und Praxis erworbenen Kompetenzen und Wissensstandards.

Dieser „ doppelte Professionsanspruch “ der sozialen Arbeit offenbart sich entsprechend als Feld der Widersprüche, Paradoxien und Unzulänglichkeiten. Funktionale, möglichst störungsfreie Verlaufsformen einerseits sowie reflexive Umsetzung wissenschaftlicher Standards, andererseits sollen möglichst im Kombipack geleistet werden. Die sehr zeitaufwändige Eingebundenheit in bürokratisch-organisatorische Prozesse bindet jedoch einen Großteil der Energie. Dies schmälert wiederum die Ressourcen im Zusammenhang mit den Anforderungen einer flexiblen und zeitgemäßen Antwort auf komplexe Planungs- und Interaktionsarrangements. Pointiert ausgedrückt bündelt sich dieser Widerspruch in der Aufforderungen zu „ mehr Leistung mit immer weniger Mitteln “, was wiederum prägnant die Ökonomisierung dieses Sektors beruflicher Arbeitslosenbildung ausdrückt: „ Paradox erscheint die Forderung, dass parallel zu den Rationalisierungen durch betriebswirtschaftliche Optimierungsstrategien als Organisationsentwicklung mehr und qualitätsvoller gearbeitet werden soll. Organisationsentwicklung soll den professionellen Kern der Tätigkeit neu freilegen und herausfordern. Trotz Abbau von Personal, Senkung von Bezahlung, längerer (Lebens-) Arbeitszeit sind über Organisationsoptimierung und Qualifizierung auch in der Weiterbildung die Leistungen zu erhöhen.“ (GIESEKE. 2004: 24)

10 Soziale Integrationsarbeit als Identitätsarbeit

Durch Arbeitslosigkeit bedrohte Identität stellt eine der wesentlichen Herausforderungen für die Inklusionsarbeit dar. Der diesbezüglich zu bewältigende Konflikt lässt sich mit dem Gegensatzpaar „ Identitätsarbeit “ versus „ Zuweisung von Identität “ beschreiben.

Der von COHEN/TAYLOR (1980) geprägte Begriff „Identitätsarbeit“ steht für das basale Bedürfnis des Menschen nach aktiver und eigensinniger Gestaltung seines Lebens, im Gegensatz zur Befolgung vorgegebener Bahnen im Sinne eines „Gelebt-Werdens“. Dieses Bedürfnis respektierende Inklusionsarbeit ist gefordert, sich – mittels differenzierter Distanz zur eigenen normativen Selbstverständlichkeit und gängigen Annahmen darüber, was erfolgreiche und gelingende, zumindest aber respektable Lebensführung auszeichnet - kritisch zu hinterfragen (vgl. SCHERR. 2002: 38). Folgt sie diesem Postulat und versucht, ihre Adressaten zu bewusster Auseinandersetzung mit ihren kulturellen Kontexten zu befähigen, gerät sie unausweichlich in Konflikte mit den Intentionen ihrer Auftraggeber bzw. deren sozioökonomisch determinierter normativer Vorgaben. Falls sie jedoch die dominierenden Wirklichkeitsdeutungen im Kontext mit arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen in Frage stellt, läuft Soziale Arbeit selbst Gefahr, aus dem Feld des zweiten Arbeitsmarktes exkludiert zu werden.

10.1 Verlust des anerkannten sozialen Ortes

Thomas H. MARSHALL postulierte bereits kurz nach dem zweiten Weltkrieg in seinen berühmten Vorlesungen zum Thema „Bürgerrechte und soziale Klassen“, dass “a man who has lost his job has lost his passport to society “. Fünfzig Jahre später musste Andre GORZ immer noch feststellen, dass in der Lohnarbeitsgesellschaft der Arbeitsplatz “die wesentliche Voraussetzung [ist], um soziale Anerkennung zu gewinnen” (GORZ. 1994: 293f). Soziale Ausgrenzung in Form von Arbeitslosigkeit bedeutet vor allem den Verlust des anerkannten sozialen Ortes in der Gesellschaft, wobei jene Gesellschaft für diesen Zustand kein positives Angebot bereithält. Das macht Dauerarbeitslosigkeit quasi zu einem gesellschaftlichen „Niemandsland“ (vgl. KRONAUER et al. 1993: 177). Unter Bezugnahme auf WACQUANT und dem französischen Diskurs im Zusammenhang mit sozialem Ausschluss verweisen OTTO/ZIEGLER (2004: 119) auf die sozialpolitische Zuschreibung das Status von Arbeitslosen in erster Linie als „ sans “, das heißt der Definition ihrer sozialen Identität durch das, was sie nicht haben, nämlich Arbeit. „ Das Schicksal der Arbeitslosigkeit kommt […] dem nahe, was in archaischen Gesellschaften der Ausschluss aus der Gemeinschaft bedeutet, ist vergleichbar mit Exil und Verbannung in autoritären Gesellschaften der Neuzeit “ (LÜTZELER. 1998: 8).

In diesem Kontext stellt der Umgang mit Identitätsbedrohung infolge fehlender Zugehörigkeit und Anerkennung zum wesentlichen Thema beruflicher Erwachsenenbildung bzw. -sozialisation generell, sowie speziell in Maßnahmen zur Integration Langzeitarbeitsloser, wo man sich alltäglich mit „beschädigten“ bzw. nicht in Gang gekommenen Erwerbsbiografien respektive Zusammenbrüchen von Lebensentwürfen infolge Arbeitslosigkeit konfrontiert sieht. Dabei decken sich Beobachtungen in der Praxis hinsichtlich des individuellen Umgangs mit erzwungenen Brüchen und Diskontinuitäten weitgehend mit Ergebnissen der Arbeitslosenforschung. Dieser zufolge belaufen sich die Strategien im Umgang mit Identitätsbedrohung (vgl. GOFFMAN. 1975) in Bezug auf die Wahrnehmung der „Wirklichkeit“ im wesentlichen auf deren Verdrängung (mögliche Folgen: Krankheit, Sucht und Angst), Dekonstruktion (Projekt als „Heimat“, Selbstüberschätzung, verzerrte Wahrnehmung der Realität), Verabschiedung von der Realität (Depression, Verwahrlosung, Blockade, Interesselosigkeit) und Suche nach deren Veränderung („blinder“ Aktionismus, Legendenbildung, Lügen, Aggression) (vgl. KLEIN/REUTTER. 2004a: 208).

Im Zentrum steht hier vor allem die Frage, inwiefern das jeweilige Projekt zu einer konstruktiven Bearbeitung erlittener Enttäuschung beitragen kann, z.B. durch Hebung der Deutungskompetenz zur Abwehr weiterer Beschädigungen des Selbstbewusstseins und –vertrauens (vgl. STEHR. 2000: 33). Gelingt es, aktualisierte Zumutungen der Selbstverantwortlichkeit im Sinne individuellen Versagens umzukehren bzw. können Abwehrressourcen entwickelt werden? Dürfen die Adressaten auf Strategien der sozialen Integrationsarbeit eigensinnig reagieren? Diesbezügliche Anforderungen bzw. sozialarbeiterische Imperative befinden sich allerdings kontrovers zur impliziten Funktion des „cooling out“.[40]

10.2 Adressenarbeit oder Arbeit an Menschen

Differenzierungstheoretisch betrachtet ist nicht „der Mensch“, der seine Arbeit verloren hat, Adressat der von Integrationsmaßnahmen zu erbringenden Leistung, sondern sein für den Arbeitsmarkt relevante und problematisch gewordene „Teil der ganzen Person“, nämlich seine nicht mehr nachgefragte Arbeitskraft. Dieses Kriterium erfährt eine weitere Einschränkung insofern, als eine auf diese gesellschaftliche Teilhaberolle reduzierte Person erst in ihrer Eigenschaft als Bezieherin einer Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz auch seitens des staatlichen Subsystems Arbeitsmarktverwaltung“ statistisch (Erhöhung der Langzeitarbeitslosenstatistik), fiskalisch (entfallende Steuerleistung), ökonomisch („über Gebühr“ in Anspruch genommene Transferleistungen) und ordnungspolitisch (Unruhe- und Protestwahlpotential) für das herrschende politische System problematisch geworden ist.

Nach Individualisierung der Problematik durch entsprechend Umdeutungen wird der so reduzierte und funktionalisierte Mensch als „Fall“ mit dem Attribut selbst verschuldeter Hilflosigkeit der Sozialen Arbeit zugeführt mit dem Auftrag der Bearbeitung dessen individueller Problemstellungen und Korrektur dessen fachlicher und charakterlicher „Mängel“ – verschleiert hinter dem Terminus „Herstellung von Arbeitsfähigkeit“.

Im Falle des Maßnahmentyps A wird seitens der Maßnahme neuerlich selektiert, um schließlich endgültig in Frage kommende, das heißt, erfolgsversprechende „Fälle“ zu adressieren, wogegen im Fall des Maßnahmentyps B mit der Zuweisung durch das AMS diese Entscheidung bereits gefällt wird.

Die Soziale Arbeit hat mit diesem Prozess der Adressierung grundsätzlich Probleme, da nach ihrem Selbstverständnis jeder Mensch, der am Verlust der Arbeit bzw. dem damit verknüpften partiellen Ausschluss aus gesellschaftlichen Bereichen subjektiv leidet und diesbezüglich Hilfe sucht bzw. benötigt, potentieller Adressat ist. Dem entgegen ist sie aber immer massiver gezwungen, einerseits nachgefragte Hilfe zu verwehren (Referenzprojekt A), andererseits wiederum vielen, welche die spezifisch angebotene „Hilfe“ als inadäquat betrachten, eben selbige kraft Zuweisung durch die Auftraggeber aufzudrängen (Referenzprojekt B).

Selektion erfolgt also im systemtheoretischen Sinne als personale Inklusion, indem als Person konstruierte Adressaten in den Operationsmodus des jeweiligen Systems einbezogen wurden, wobei Person für die „ Bezeichnung der sozialen Identifikation eines Komplexes von Erwartungen …, die an den Einzelmenschen gerichtet werden “ (LUHMANN. 1984: 286) steht. Somit wird - systemtheoretisch betrachtet und legitimiert - die „ enthumanisierte Person “ als system- und situationsspezifischer Bezugspunkt adressiert. Soziale Arbeit, die in ihrer Problemorientiertheit grundsätzlich den „ganzen Menschen“ im Auge hat, wird vom sozioökonomischen System weitgehend zur Übernahme dessen personenbezogener Perspektive gezwungen, welche den einzelnen Arbeitslosen nur in funktionaler Hinsicht (entweder bezogen auf Vermittlungsquote im Referenzprojekt A oder bezogen auf Arbeitslosenstatistik im Referenzprojekt B) relevant werden lässt.[41]

10.3 „Soziale Identität“ versus „Personale Identität“?

Die Teilnehmer kommen meist nach mehreren, von Enttäuschung und Abwertung geprägten Brucherfahrungen und Auslesestationen, in einer für sie subjektiv ungewisse und unsicheren Situation und mit unterschiedlichen Erfahrungen in die Maßnahme. Als „ diskreditierbare “ Individuen mit zwar nicht offensichtlichen - am Verhalten aber in bestimmten Kontexten trotzdem jeweils wahrgenommenen - Defiziten versuchen sie hier unter anderem ihre individuelle Subjektivität zu retten (vgl. GOFFMAN 1975).[42]

Langfristiger Verlust der Arbeit bzw. des Arbeitsplatz zieht massives Leiden an der Subjektivität des sich über Erwerbsarbeit definierenden„ animal laborans “, der als ideelle Sozialfigur die Etablierung dieser verzweckten Form von Arbeit begründet und den werksinnigen „ homo fabe r“ ablöste bzw. diesen von sich selbst entfremdete, nach sich (vgl. ARENDT. 1981: 154). Dieser nunmehr seiner Arbeit verlustig gehende „ homo laborans “ ist damit gleichzeitig hinsichtlich seiner sozialen Identität ein beraubter Mensch.

Diesbezüglich ergibt sich ein weiteres Dilemma für die in den Maßnahmen praktizierenden Sozialarbeiter, fühlen sie sich doch professionell verantwortlich und ansatzweise kompetent für die Bearbeitung der, die soziale Identität betreffenden Bedrohung. Dagegen erscheinen Elemente der personalen Identität[43]als ein Bereich, für die die Profession kein Mandat und damit keine Legitimation hat und sich dafür auch nicht ausreichend kompetent sieht. In der Praxis haben sie es jedoch mit Teilnehmenden zu tun, die diese analytische Trennung ihrer Person nicht annehmen. Eine „Teilbearbeitung“ bedrohter Identität ist daher praktisch nicht möglich. “ (KLEIN/REUTTER. 2004a: 213). Beschädigte Identität betrifft letztlich immer die durch soziale und personale Identität vermittelte subjektive und ganzheitliche „Ich-Identität“, also quasi den „Kern“ des Menschen. „ Der Begriff soziale Identität erlaubt uns, Stigmatisierung zu betrachten. Der Begriff persönliche Identität erlaubte uns, die Rolle der Informationskontrolle im Stigma-Management zu betrachten. Die Idee der Ich-Identität erlaubt uns, zu betrachten, was das Individuum über das Stigma und sein Management empfinden mag, und führt uns dazu, den Verhaltensregeln, die ihm hinsichtlich dieser Dinge gegeben werden, besondere Aufmerksamkeit zu widmen. “ (GOFFMAN. 1975: 156)

Angesichts der unübersehbar schwierigen Arbeitsmarktlage, die eine langfristige Integration Benachteiligter immer weniger ermöglicht, fordern Vertreter der Sozialen Arbeit bereits seit geraumer Zeit eine verstärkte Ausrichtung hin zu Persönlichkeitsstabilisierung (z.B. GALUSKE 1993) im Sinn der Stärkung der Ich-Identität, ganz im Gegensatz zur adressatenbezogenen Arbeit an der vom ganzen Menschen abstrahierten sozialen Rolle als „Arbeitskraft“. Letztere reduziere Hilfe eindimensional zur rein arbeitsmarktbezogenen Unterstützung der Erhöhung des „Humankapitals“ ihrer Klienten und rekurriere einsinnig auf deren soziale Identität.

Im Sinne ihres „doppelten Mandates“ ist die praktische Soziale Arbeit einerseits - (sozial)pädagogisch motiviert - von einem eher subjektorientierten therapienahen Selbstverständnis geprägt. Auf der anderen Seite agiert sie - eher nachfrageorientiert - in ihrer Funktion als „ Gatekeeper “ im Sinne der Zuteilung sozialer Chancen und Möglichkeiten im Zusammenhang mit ihrem Auftrag der sozialen Befriedung. Auf der Interaktionsebene schlägt sich dies in der analytischen Dichotomie „ individuelle Beziehungsarbeit “ versus „ hierarchisch-formale Interaktion “ nieder.

Im Falle des Überwiegens der sozialpädagogischen Tendenz von Sozialarbeit als „ linkre Hand des Staates “ (BOURDIEU. 1998d) tendieren deren Absichten in Richtung Anpassung der Verhältnisse an das Individuum, z.B. durch Etablierung eines gleichwertigen „zweiten“ Arbeitsmarkt und Förderung infrastruktureller Adaptionen. Dagegen steht bei der Annäherung an die immer rigider eingeforderte Auftragserfüllung der „ rechten Hand “ des Staates (im Sinne der Perpetuierung bzw. Ausweitung herrschender soziostruktureller Verhältnisse) die möglichst reibungslose Anpassung der Individuen an die Verhältnisse im Vordergrund.

Als handlungsleitende soziologische Paradigmen könnten man für die „linke Seite“ in idealtypischer und pointierter Weise das „interpretative Paradigma“, vertreten vor allem durch den „Symbolischen Interaktionismus“ in sensu MEAD (vgl. 1975 - demzufolge der Mensch versucht, seine Lebensumstände aktiv so zu gestalten, dass sie mit seiner Identität verträglich sind - sowie zu weiten Teilen der „Kritischen Theorie“ folgend - der zufolge die Menschen unter fortdauernden Verlust der Individualität zu Vollzugsorganen und Objekten einer zunehmend bürokratisierten Welt würden - ins Felde führen, während die „rechte Seite“ zur Legitimierung ihrer Handlungsvorgaben tendenziell das „normativen Paradigma“ bemüht, vor allem in Form des Strukturfunktionalismus (vgl. WILSON. 1973)[44].

Wenn auch die in praxi handelnden Akteure immer wieder den substanzraubenden Brückenschlag zur Überwindung der „real existierenden“ Spaltung versuchen, ist dieser auch in einer adäquaten Handlungstheorie die entsprechende analytische Dichotomie zu überwinden.

In der arbeitsmarktintegrativen Sozialen Arbeit ist - um die Analogie BOURDIEUS weiterzuführen - eine zunehmende und deutliche Verlagerung hin zur „Rechtshändigkeit“ zu konstatieren. Um nunmehr wieder Bezug zu nehmen auf die beiden, dieser Arbeit zugrunde gelegten empirischen Maßnahmenvarianten, scheint das Referenzbeispiel A in genannter Hinsicht insgesamt (noch) eine relative Ausgewogenheit beider Seiten aufzuweisen, wobei die „linke Hand“ des Projektes auch schon einmal „stärker“ war, wogegen im Referenztyp B der Zugriff der „rechten Hand“ bereits deutlich dominant ist, diese also bereits auch im interaktionalen Geschehen die „Oberhand“ darstellt.

10.4 Prekarität des „Cooling outs“ als Identitätswahrung

Enttäuschte Erwartungen müssen bewältigt werden, so oder so: sei es durch das Akzeptieren der neuen Normalität des Scheiterns, sei es durch eine Umdefinition von Normalität [….], sei es, indem [….] die Aspirationen in irgend einer Form „passend“ gemacht werden “ (STAUBER/WALTHER. 2001: 51f.). Im Zusammenhang mit Identitätswahrung geht es in den Maßnahmen um eine gemeinsame, auf Interaktion basierende Erarbeitung eines Lebensentwurfes - mit Ziel der Angleichung individueller Erwartungen an das (Arbeits-)Leben und sozialer Teilhabe der auf dem Arbeitsmarkt marginalisierten Teilnehmer.

Als „Realitätsangleichung“ deklariert läuft dies in aller Regel auf eine „nach unten“ zu revidierende Anpassung subalterner überhöhter Ambitionen hinaus.

Diese Abkühlungsstrategie ist per se hochgradig ambivalent. Einerseits ermöglicht sie in ihrer „ weichen Variante“ ein legitimes „ Scheitern an den objektiven Verhältnissen “ (vgl. STEHR 2000: 22). Dabei werden bestenfalls die jeweiligen Probleme benannt, spezifiziert und eingegrenzt, das heißt, als grundsätzlich im Dienste der Rettung eines positiven Selbstbildes in Richtung Bewältigung des erlebten „Misserfolges“ angegangen. In ihrer „ harten Variante “ dagegen wird dieses „ Scheitern an den Anforderungen des Arbeitsmarkts “ (SCHERR. 2004 a: 58) nach wie vor als persönliches Versagen zugeschrieben. Die den Klienten zukommende Bearbeitung der ihnen zugemuteten Selektions- und Abkühlungserfahrungen bewegen sich zwischen entsprechend zwischen den Polen „ Anpassung “ und „ Abwehr “ (vgl. SCHERR/STEHR 1995: 45).

Gegenwärtig ist im Bereich der arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen tendenziell eine Abkühlung in Richtung bedingungsloser Anpassung an - der Darstellung nach - unveränderliche, strukturelle, für die Betroffenen nachteilige, sozioökonomische Verhältnisse zu konstatieren. Die Empirie weist zudem eindeutig darauf hin, dass „ die Fähigkeit, auf unterschiedliche Anforderungen unterschiedlicher Bezugssysteme mit ihren je spezifischen Ambivalenzen und Differenzierungen angemessen zu reagieren, also Identität auszubilden, schwindet, je häufiger die Erfahrung des Misslingens gemacht werden “ (KLEIN/ REUTTER. 2004a: 209). Folglich wohnt den Maßnahme ein erhebliches institutionelles Risiko der Individualisierung bzw. einer scheinbar realitätsgerechten individuellen Anpassung (der jeweiligen Erwartungen) an strukturelle Problemlagen inne (vgl. STEHR. 2000: 22).

Eine durchaus wohlgemeinte „Stabilisierung“ der Teilnehmer im Sinne erträglicher Gestaltung hinsichtlich Lebbarkeit ihrer Situation verhindert letztlich eine sowohl individuelle als auch kollektive Bearbeitung der eigentlichen gesellschaftlichen Problematik. In diesem Kontext kommt der jeweiligen Maßnahmen vor allem eine präventive Funktion zu Teil. Diese zielt jedoch vorwiegend darauf ab, „ mögliche Subversionen und Abweichungen seitens der ungewollt Arbeitslosen abzuwehren.“ (ZIEGLER. 2001: 2). „Cooling out“ als Subkategorie sozialer Kontrolle steht somit konträr zu einer potentiellen - sich auf Bearbeitung der strukturellen Bedingungsmatrix individuellen Leidens durch Arbeitslosigkeit beziehenden - Prävention.

Letztlich steht die Kategorie des Abkühlens für eine Strategie, den sozial Unangepassten zu vermitteln, wie sie sich anzupassen hätten bzw. warum ihre Anpassung nicht gelingt, um sie sodann auf andere Bahnen zu lenken, sprich zu marginalisieren. Die Maßnahme wäre dann nur eine weitere Station der Rücknahme strukturell unerfüllbarer individueller Ambitionen unter entsprechender Funktionalisierung sozialer Arbeit.

Vor allem den so genannten „überqualifizierten“ Kursteilnehmern merkt man deren, im jeweiligen (beruflichen) „Vorleben“ und den jeweils erreichten sozialen Position gewachsenen, „Habitus“ insofern an, als deren daraus resultierende soziale Praktiken nachklingen.

Diese stehen in Widerspruch zu den neuen, nunmehr verengten sozialen Bedingungen bzw. der jeweils neuen sozialen Position als Arbeitsloser bzw. Teilnehmer einer ihm „auferlegten“ Integrationsmaßnahme. Der Auftrag an die Inklusionsarbeiter bezogen auf diesen, aufgrund der verzögerten Anpassung des Habitus an die neue Position resultierenden, „ Hysteresiseffekt “ (BOURDIEU 1987) geht dahin, die mit dem überholten Habitus einhergehenden Lebensstile und Sichtweisen den aktuellen feld- und sozialraumspezifischen Verhältnissen anzupassen. Dies betrifft in erster Linie all jene, mit deren Integration auf Grund mangelnder Qualifikation, Geschlechts, Alters, nicht nachgefragter (teils hochqualitativer) Ausbildungen etc. bzw. Kombinationen all dessen, zumindest in absehbarer Zeit nicht (mehr) zu rechnen ist, also jene, deren „ ehemals projektierten und gesellschaftlich versprochenen Laufbahnen […] verschlossen sind, angestrebte Positionen unerreichbar [werden] und sich geglaubte Aussichten verbaut [sind] …, obwohl das Subjekt alles getan hat, eine in seiner sozialen Position ehemals angelegte ‚gesellschaftliche Flugbahn‛ zu nehmen. “ (BARLÖSIUS. 2003: 150).

Dagegen impliziert der sozialarbeiterische Anspruch nach gesellschaftlicher Inklusion sehr wohl einen Ansatz zur gesellschaftlichen Gestaltung bzw. Veränderung inklusionshemmender Strukturen, wie einer nach wie vor erwerbszentrierten Sozialpolitik, deren Erfordernis einer Verstetigung der Normerwerbsbiografie nur mehr bedingt inklusionstauglich ist. Sollen entsprechende Projekte Ressourcen zur Bewältigung bisheriger (individualisierter) Misserfolge darstellen, erfordert dies eine bewusste Organisation von „ Gegenerfahrungen “ (vgl. STEHR 2000: 23).

Seitens der Teilnehmer eingesetzte Bewältigungsstrategien wie Flexibilität, Mobilität, Verzögerung bzw. strategisches Warten, Ausbildungsabbruch, Entwicklung von imaginativen Selbstbildern sowie ein Absenken des eigenen Erwartungslevels (vgl. STAUBER/WALTHER 2001: 55) sind zuallererst als individualisierte Suchprozesse zur Lösung struktureller Probleme zu verstehen, die aber letztlich wiederum ein sehr hohes Risiko eines individualisierten Scheiterns in sich bergen (vgl. ebd.). Gemäß dem Anspruch von Hilfe zur Lebensführung abseits der Arbeits- und Leistungsideologie wären jene Strategien transparent zu machen. Mit den Teilnehmern wären konkrete Orientierungen, Perspektiven und Ziele zu entwickeln, welche sich nicht (mehr bzw. ausschließlich) auf Integration in den Ersten Arbeitsmarkt als alleinige Quelle sozialer Identität und des alternativlosen Ausdrucks von Normalität erschöpfen. An dieser Stelle sei mit SCHERR (2004a) auf FOUCAULT (1997) verwiesen, demzufolge sich in einer Reihe heterogener (politischer, ökonomischer, soziologischer etc.) Diskurse über die Kriterien einer „normalen“ Lebensführung bzw. der Gebotenheit und Angemessenheit sanktionierender und/oder helfender Eingriffe in eine davon abweichende Lebensweise das Wissen um das Achtenswerte und zu Verachtende, des Erlaubten und Verbotenen, des Zumutbaren und Unzumutbaren etabliert hat. Auf dieser so konstruierten Grundlage von Normalität wird entschieden, welche Formen des Helfens geboten, angemessen und legitim sind. Die diesbezügliche Wissensproduktion in unserer funktional differenzierten Gesellschaft erfolgt in inter- und intradiskursiven Auseinandersetzungen und Konkurrenzen um Definitionsmacht sowie der Durchsetzung von Normen und Wahrheiten (vgl. SCHERR. 2004a. 68).

Zwar nimmt die Sozialarbeit (bzw. deren Wissenschaft) daran teil, ist aber ob ihrer, vor allem gegenüber dem ökonomischen System relativ schwachen Position im Kampf um die Durchsetzung der als legitim anerkannten Wissensgrundlage ihrer Handlungsentscheidungen wenig durchsetzungsfähig. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass sie durch ihre hohe Abhängigkeit vom politökonomischen System und dessen Kontrolle der Rahmenbedingungen geprägte sozialarbeiterischer Praxis gar nicht in der Lage ist, eine Vermittlung oben erwähnter „Gegenerfahrungen“ in Richtung Entwicklung würdevoller Alternativen der Lebensführung, durch- bzw. umzusetzen. Da derartige Strategien seitens der Auftraggeber weder vorgesehen, noch erwünscht sind bzw. geradezu im Gegenteil als nicht systemerhaltend und funktional kontraproduktiv erachtet werden, stellt jegliche Verfolgung derartiger Ziele quasi ein (aus Perspektive ihrer Fördergeber) „subversives Element“ soziale Arbeit in Maßnahmen dar.

Reflexive Soziale Arbeit, die auf Grundlage ihrer Handlungstheorie um den Konstruktcharakter der Wirklichkeits- und Normkonstruktionen, mit denen sie operiert, weiß (vgl. SCHERR. 2004a: ebd.), steht folglich vor dem Problem, dass eine, ihrem Berufshabitus entsprechende Konzeption einer auf Emanzipation ihrer Klienten von einengenden Wirklichkeitsentwürfen ausgerichtete Inklusionsarbeit von Ihren Auftrag- und Geldgebern tendenziell abgelehnt wird. Die von jener Seite an die Inklusionsarbeit herangetragenen Entwürfe und Vorgaben wiederum gehen zu Lasten der Suche nach gangbaren Alternativen zur Reproduktion des auf das herrschende (ökonomische, polit-ökonomische) System ausgerichteten Sozialcharakters.

Unter kritischer Reflexion dieses Sachverhaltes gerät eine, rationale Wahlhandlungen vollziehender Sozialarbeit in ein moralisches Dilemma, welches anhand des „ Mikro-Makro-Modells “ COLEMANS bzw. ESSERS (vgl. ESSER. 1999: 15) gerafft dargestellt werden soll: Die spezifisch organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen inklusive der damit verbundenen Erwartungen und Bewertungen schränken als „Logik der Situation “ die Inklusionsarbeiter in ihren Handlungswahlen bereits massiv ein. In ihren intentionalen Entscheidungen auf der Handlungsebene sehen sie sich vor dem schier unlösbaren Konflikt zwischen unbedingter Erreichung der Vermittlungsvorgaben im Sinne des Erhalts ihrer Einrichtung einerseits und berufsethischer Ansprüche hinsichtlich weitgehender Emanzipation ihrer Klienten von als destruktiv erkannten strukturellen Mechanismen der Arbeitsgesellschaft sowie rigider Vorgaben wie Vermittlungsquoten andererseits gestellt. Auch wenn sie diese als „ Logik der Selektion “ aufzulösenden Konflikte auf der Handlungsebene durch eine intendierte Handlungswahl zugunsten der Transformation der daraus erhofften Resultate auf die strukturelle Ebene zu „umgehen“ beabsichtigen, laufen sie letztlich auf Grund ihrer äußerst begrenzten Möglichkeiten und Spielräume Gefahr, die herrschenden Spielregelen im Sinne der „ Logik der Aggregation “ zu perpetuieren.

Dies äußert sich unter anderem in der vermehrt beobachtbaren, der Komplexität des entsprechenden Bedingungs- und Wirkungsgefüges geschuldeten „Aggregationsparadoxie“ des Steigens von Arbeitslosigkeit trotz verbesserter Vermittlungseffizienz sowie der Häufung damit verbundener repressiver Reaktionen seitens polit-ökonomischen Systems - mit der Folge zunehmender Entsolidarisierung trotz gestiegener individueller Bewusstseinslagen. Wirkungsvolle Kurse können z.B. auf Grund eines perfekten Verdrängungseffektes auf segmentierten Arbeitsmärkten insgesamt keine positive Wirkung entfalten. Umgekehrt kann es trotz geringer Vermittlungseffizienz zu einem Sinke der Arbeitslosenzahlen kommen.

Maßnahmen, die sich für unmittelbar Beteiligte vorderhand wirkungslos erweisen, können wiederum zur Verbesserung der volkswirtschaftlichen Ausstattung an „Humankapital“ beitragen (bzw. entsprechend interpretiert werden) – unabhängig von Beeinflussung des Arbeitsmarktes auf Grund aktueller Vermittlungserfolge. Die Analyse entsprechender Aggregationseffekte erfordert von den Inklusionsarbeitern eine Umlenkung des Blickes von der subjektbezogenen bzw. interaktionalen Mikroebene auf die gesellschaftliche Makroebene.

10.5 Der Inklusionsarbeiter als signifikanter und generalisierter Anderer:

Die Leistung der Sozialarbeit ist nicht auf Aspekte der Qualifikation beschränkt. Ihr Ziel liegt darüber hinaus in der Aufrechterhaltung und/oder Entwicklung einer, sich an den Anforderungen und Gegebenheiten des Arbeitsmarkts zwar nach wie vor orientierenden, letztlich aber auch transzendierenden sinnvollen Lebensperspektive. Hilfe zur Entwicklung von Strategien zum besseren Ertragen der Arbeitslosigkeit stellt vorerst nur eine wichtige Voraussetzung zu deren Überwindung dar (vgl. BOMMES/SCHERR. 2000: 171), sollte aber immer auch den Fall anhaltender Arbeitslosigkeit mit berücksichtigen. Zu den Klienten ist angesichts deren komplexer Problemlagen einerseits jeweils eine „ganzheitliche“, diffuse Beziehung (ebd.) aufzunehmen. Zugleich fungieren die sozialen Inklusionsarbeiter als „Experten“ bzw. „Trainer“ unter Anwendung spezialisierter sozialer Techniken, die mit Aufnahme entsprechender Beziehungen oft inkompatibel sind.

Ich-Identität als Leistung des Individuums ist, folgt man den diesbezüglichen Prämissen des „Symbolischen Interaktionismus“ immer auch abhängig von der Bestimmung durch die Umwelt, durch signifikante Andere.

Der Inklusionsarbeiter tritt für die Dauer der Maßnahme als maßgeblicher Interaktionspartner, als Orientierung vermittelnde Bezugsperson im Sinne eines „signifikanten“ bzw. „relevanten Anderen“ mit dem Maßnahmenteilnehmer in Beziehung. Dabei schreibt er ihm sowohl soziale als auch personale Identität zu bzw. versucht die Person des Teilnehmers zu kategorisieren. (vgl. GOFFMAN. 1975). Als Identifikationsperson – und gleichwohl als Repräsentant eines für alle Mitglieder gleichermaßen gültigen Arbeitsgesellschaft bzw. moderner Berufswelt und seiner signifikanten Symbole - stellt er sich instrumentell zur Verfügung, damit sein Klient in seinem möglicherweise länger anhaltenden Status als Arbeitsloser „ seine eigene subjektiv kohärente und plausible Identität “ (BERGER/LUCKMANN. 2000: 142) gewinnt, dieser also wird, was der „signifikante Andere“ in ihn hineinlegt. „ Das ist jedoch kein einseitiger, mechanischer Prozess. Er enthält vielmehr eine Dialektik zwischen Identifizierung durch Andere und Selbstidentifikation zwischen objektiv zugewiesener und subjektiv angeeigneter Identität “ (ebd.).

Der Sozialarbeiter trägt also an den Klienten idealerweise als vertrauter „ particular other “ (GOFFMAN. 1975) die gesellschaftlichen Erwartungen heran. Er tritt ihm aber auch im Sinne eines „g eneralized other “ (ebd.) gegenüber. Dabei geht es in den Maßnahmen, zumindest kraft Auftrag, nicht vorrangig um die Entwicklung eines „ moralischen Wissens “ (NUNNER-WINKLER. 1993: 279) im Sinne der „ postkonventionellen Phase moralischer Argumentation “ entsprechend KOHLBERGS Modell der moralischen Entwicklung (vgl. COLBY/ KOHLBERG. 1978), als vielmehr um einen Lernprozess in Richtung auf Bindung des jeweiligen individuellen Handelns an arbeitsgesellschaftliche Normen.

Der Prozess der Entwicklung und Festigung der Bereitschaft zur Handlungsorientierung an diesen Normen variiert je nach Sozialisationsbedingungen erheblich (vgl. NUNNER-WINKLER. 1993), wobei sich positive Beziehungen zu „signifikanten Anderen“ als diesbezüglich begünstigend erweisen. Dagegen erweisen sich durch Angst vor Strafe oder Erwartung von Belohnungen gekennzeichnete Konditionierungen als relativ gering wirksam. Der Sozialarbeiter als signifikanter Anderer im Sinne eines zur Empathie bzw. Rollenübernahme (vgl. MEAD. 1934) fähigen „professioneller Freundes“, wird eher akzeptiert als ein hinsichtlich normativer Vorgaben kontrollierender und konditionierender Trainer. In seiner Rolle als signifikanter Anderer verfügt er insofern über (begrenzte) Möglichkeiten zur Sozialisation in Richtung Befreiung und Emanzipation, aber auch in Richtung „Scheinautonomie“ in Form von Individualisierung struktureller Ungerechtigkeiten.

Berufliche Sozialisation und Weiterbildung für längerfristig bzw. schwer vermittelbare Arbeitslose kann „ beschädigte Identität jedoch nicht kompensieren und auch nicht versuchen sie dort aufzubauen, wo sie ökonomisch und sozial zerstört wird“ (KLEIN/REUTTER. 2004a: 219). Sie kann aber sehr wohl beitragen, Anhaltspunkte für einen anderen Umgang mit derartigen Identitätsbedrohungen zu finden.

KLEIN/REUTTER (ebd.: 220) weisen auf zwei gängige Herangehensweisen der Thematisierung von Identitätsbedrohung hin. Die „ ungefährlichere “ Variante rührt nicht an der Person selbst. Im Sinne verengt verstandener politischer Bildung läuft sie auf eine rein kognitive Auseinandersetzung mit strukturellen Ursachen von Arbeitslosigkeit hinaus. Die reine Wissenserweiterung über die Ursachen des eigenen Elends ändert noch nichts am eigenen Leben und nimmt noch nicht per se oben angesprochene Schuldgefühle.

Dem gegenüber konzentriert sich die zweite Variante ausschließlich auf das Subjekt, wobei wiederum die gesellschaftliche und soziale Dimension der Identität vernachlässigt wird. „Die Entwicklung der entsprechenden Kompetenzen sollte als „kommunikativer Prozess begriffen werden, in dem sich die Expertise des Beraters und die Expertise des Teilnehmers (als Kenner seines eigenen Lebens) begegnen. Der Berater sollte eine Haltung einnehmen, die darauf abzielt den Teilnehmer in seiner Reflexivität, Selbstkenntnis, Motivation und Entscheidungsfähigkeit zu stärken “, sollte aber nicht verschleiern, „ dass es zumindest anfänglich ein Machtgefälle zwischen Berater und Teilnehmer gibt. “ (KÄPPLINGER/REUTER. 2004: 4)

In erster Linie aber ist die Kompetenzentwicklung zielgruppenspezifisch anzupassen, vor allem hinsichtlich der Form der Ansprache und Zuschneidung (vgl. ebd.). Dies ist vor allem beim Maßnahmentyp B gerade nicht der Fall. Die Anwendung desselben Verfahrens zur gleichen Zeit innerhalb einer extrem heterogenen Gruppe (junge Drogenabhängige, ältere Pensionsanwärter, akademisch Gebildete, Hilfsarbeiter mit Migrationshintergrund und schlechten Deutschkenntnissen usw.) erschwert bis verunmöglicht auch wohlmeinenden Trainern die auch nur ansatzweise Umsetzung eines entsprechenden Kompetenzkonzeptes.

Eine Lösung bestünde darin, den Klienten durch gewisse Rollendistanz mit welcher der Inklusionsarbeiter trotz formalen Rollenhandelns die Diskrepanz zwischen seinem Selbstkonzept und seiner „zu spielenden Rolle“ - um so wiederum seine personale Identität ins Spiel zu bringen – darstellt, mit der Intention, sich und seine Klienten der erzwungenen Logik der aktuellen Interaktionssituation zu entheben und die Maßnahmenteilnehmer in sein professionell-theoretisches Wissen um die komplexe Dynamik einzubinden (vgl. GOFFMAN. 1975). Eine derartige Problematisierung der Situation im Sinne von Metakommunikation erhöht jedoch die Komplexität der Situation um eine weitere Kommunikationsebene und birgt hohes Potential der Auslösung eines, der eigentlichen Absicht gegenteiligen Effektes, nämlich des massiven Bedürfnisses nach Komplexitätsreduktion. Eine derartige Vorgangsweise könnte einzelne Klienten mitunter überfordern und folglich eher zu deren Verwirrung und tendenzieller Handlungsunfähigkeit beitragen sowie deren Verarbeitungsmöglichkeiten insgesamt verringern. Zum Gelingen bedarf die metakommunikative Analyse vielmehr anschaulicher Hinweise und Vorschläge im Sinne konkreter Regeln, die kontinuierliche Prozessanalyse erlauben, wobei die Maßnahmenrealität als von allen Beteiligten durchaus beeinfluss- und veränderbar verstanden werden sollte.

11 „Empowerment“ versus „Employability“?

In diesem Kapitel geht es um die hohe Gefahr der Transintentionalität des berufsethischen Anspruchs der weitgehenden Autonomiebefähigung der Klientel durch Gleichsetzung bzw. unreflektierter Vermengung von „Emanzipation des Individuums “ als Selbstdeutungsfigur westlicher Gesellschaften mit „ Individualisierung “ als sozialstruktureller Prozess (vgl. SOEFFNER. 1988).

Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen zwei Begrifflichkeiten, welche die gegenwärtige Inklusionsarbeit in den arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen prägen. Auf der einen Seite findet sich das vom emanzipatorischen Ideal Sozialer (Inklusions-)Arbeit getragene Konzept des „ Empowerments “,[45] als Befähigung zur Selbstbestimmung, Selbstkompetenz und somit weitgehender Autonomie. Auf der anderen Seite geht es um die vor allem qua Auftrag umzusetzende, aus dem Managementbereich in Ableitung des „Schlüsselqualifikationskonzeptes“ stammende, Konzeption der „ Beschäftigungsfähigkeit “ bzw. „ Employability “ als Bündel von Fähigkeiten und Kenntnissen („Soft skills“), die den (selbst-)unternehmerisch und zweckrational denkenden, für sich selbst verantwortlichen Arbeitslosen „fit“ machen sollen für dessen Arbeitsmarktintegration.

11.1 „Employability“: Das Konzept der Beschäftigungsfähigkeit

Ursprünglich aus dem Amerikanischen findet der Begriff „ Beschäftigungsfähigkeit “ (employability) seit den Neunzigerjahren des vorigen Jahrhunderts zunehmend Aufmerksamkeit in Wirtschaft und Politik unserer europäischen Gesellschaft. Der Präzisionsgrad in der Literatur ist dabei recht unterschiedlich. Häufig zitiert findet sich die Definition von McKENZIE/ WURZBURG (1998: 13), wonach Employability für „ the capacity to be productive and to hold rewarding jobs over one´s working life “ steht.

Etwas konkreter findet sich bei BLANCKE et al. (2000: 9) folgende Definition: „ Beschäftigungsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person, auf der Grundlage ihrer fachlichen und Handlungskompetenzen, Wertschöpfungs- und Leistungsfähigkeit ihre Arbeitskraft anbieten zu können und damit in das Erwerbsleben einzutreten, ihre Arbeitsstelle zu halten oder, wenn nötig, sich eine neue Erwerbsbeschäftigung zu suchen.“ …„ Wesentliche Voraussetzung für individuelle Beschäftigungsfähigkeit ist, dass das Individuum zum Unternehmer „in eigener Sache“ wird “ (BLANCKE et al. 2000: 9). Hier findet sich bereits dezidiert der Konnex zum durch dieses Konzept vorangetriebenen und seitens des ökonomischen Systems geforderten Sozialtypus des „ Arbeitskraftunternehmers “ (PONGRATZ/VOSS. 2003).

Das in Abwandlung des Konzepts der Schlüsselqualifikationen kreierte Konzept der Beschäftigungsfähigkeit suggeriert bzw. unterstellt grundsätzlich, die unter diesem Titel definierbaren Qualifikationen und Kompetenzen könnten tatsächlich einen Schlüssel zur (Wieder)Beschäftigung darstellen bzw. Unternehmen würden tatsächlich entlang der Kriterien objektivierbarer Qualifikationen und Fähigkeiten rekrutieren. Damit kommt diesem Entwurf zugleich die Funktion der Legitimation der Annahme, es bedürfe nur weiterer persönlicher Anstrengung, um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich reüssieren zu können, zu (vgl. HENDRICH. 2004: 262).

„Man sollte sich alle zwei bis drei Jahre einen „TÜV“ gönnen, sich selber auf den Prüfstand stellen. Dazu gehört nicht nur die Bestandsaufnahme, was ich kann und nicht kann, sondern man sollte sich auch fragen: Wie manage ich meine eigene Employability?“ ( LOMBRISER/UEPPING: 2001). Diese - der „Managementliteratur“ entnommene - „Weisheit“, was also letztlich den Ausschlag für gelungene (Selbst-)Integration in den Arbeitsmarkt gibt, bringt unter anderem das Vorantreiben der Individualisierung, welche gerade über den Arbeitsmarkt läuft und dortige, auf Solidarität basierende, Systeme sozialer Abfederungen nach und nach eliminiert, prägnant zum Ausdruck .

In arbeitsmarktpolitischer Hinsicht verweist der Begriff vor allem auf die Abkehr von staatlicher Strukturpolitik sowie einen Paradigmenwechsel in der staatlichen Arbeitsmarktpolitik „ von eher marktkompensatorischen und auf passive soziale Absicherung zielende Maßnahmen hin zu Arbeitsmarktintegrationsleistungen des Einzelnen, die durch das Dienstleistungs- und Förderangebot des Staates gestützt und abgesichert werden sollen “. (Deutscher Bundestag 2002: 42 )

11.2 Sozialisation zum Arbeitskraftunternehmer?

Zentrale Zielvorstellung ist Sichtung und Erhöhung des eigenen Marktwertes. Es geht längst nicht mehr um das, was ich „ kann “ bzw. „ nicht kann “ und schon gar nicht mehr um das, was ich „ bin “ im ganzheitlichen Sinne, also meine (inneren) Werte, Fähigkeiten, Interessen und Ziele, sondern ausschließlich um meine „ Kompatibilität “ mit den momentanen Verhältnissen und Anforderungen des Arbeitsmarktes.

Gerade im Zusammenhang mit dem in jeder Maßnahme obligaten und elementaren Bestandteils „Bewerbungstraining“ wird die Internalisierung der normativen Forderung zur Selbstverzweckung und permanenten Selbstvermarktung im Verlauf eines systematisch diskontinuierlichen Erwerbslebens mehr oder minder unreflektiert vorangetrieben.

In den letzten zwei Jahrzehnten konnte man in der Arbeitswelt zwei markante Entwicklungen hin zur Forderung nach vermehrter und umfangreicherer Eigenleistung der Berufstätigen konstatieren: zum einen die Bündelung der Veränderungen in der Sozialfigur des „ Arbeitskraftunternehmers “ (PONGRATZ/VOSS. 2003: 131 ff.), zum anderen im Sozialtypus des „ Flexiblen Menschen “ (SENETT. 2000), welche in Fortführung des Leitbildes der „ protestantischen Ethik “ (WEBER) die Folien für ein der neoliberalen, globalen Form des Kapitalismus angemessenes Arbeits- und Lebensführungsmuster abgeben.

Vor dem Hintergrund des Obsoletwerdens des Normalarbeitmodells und dessen Ersatz durch ein diskontinuierliches, von Flexibilität bestimmtes Erwerbsmodell wird nunmehr an alle Gesellschaftsmitgliedern als „ Unternehmer ihrer selbst “ die Forderung nach, ehedem den „klassischen“ kapitalistischen Unternehmern zugeschriebenen, zweckrationalem Planen, Handeln und Organisieren gerichtet. Im Unterschied zum industriegesellschaftlichen Interessenskampf wird der „ Klassenkampf “ in die „ Seelen und Köpfe der Arbeitskräfte “ verlagert, findet also „ zwischen zwei Seiten in ein und derselben Person “ (PONGRATZ/ VOSS. 2003: 155) statt. Jeder soll sein eigener Arbeitskraftunternehmer mit Eigenverantwortung für Reproduktion und Vermarktung werden und jeder benötigt dazu spezielle Kompetenzen, wie Selbstverantwortung, Selbstorganisation, Eigeninitiative, Durchsetzung, Lernfähigkeit.

Die spezifische Qualität des Arbeitskraftunternehmers als neuem Typus von Arbeitskraft lassen sich mit PONGRATZ (2001: 1f.) idealtypisch mit drei zentralen Merkmalen fassen. Zum einen erfordert dieser „ neue Leittypus “ unter der Prämisse der sukzessiven Ersetzung betrieblicher Fremdkontrolle durch (mit massiver Steigerung des Leistungsdrucks verbundener) aktive Selbststeuerung und Selbstüberwachung der eigener Tätigkeit im Sinne von „ Selbstkontrolle “ nach dem Motto: „Wie Sie die Arbeit machen, ist uns egal; Hauptsache das Ergebnis stimmt! “ (ebd.: 1). Dabei soll sich das Verhältnis zur eigenen Arbeitskraft als Ware im Zuge zunehmender „ Selbst-Ökonomisierung “ verändern, und zwar vom eher passiv auf dem Arbeitsmarkt agierenden Arbeitskraft-Besitzer in Richtung eines strategischen „Vermarkters eigener Fähigkeiten“ nach der Devise: „ Sie bleiben nur solange Sie nachweisen und sicherstellen, dass Sie gebraucht werden und Profit erwirtschaften !“ (ebd.: 2). Schließlich ist eine bewusste Durchorganisation des Alltags und Lebensverlaufs in Richtung Verbetrieblichung der Lebensführung erforderlich. Das Motto dieser „ Selbst-Rationalisierung “ lautet: „ Wir brauchen Sie voll und ganz und zu jeder Zeit – dazu müssen Sie ihr Leben im Griff haben “ (ebd.: 2).

Bei dieser nach PONGRATZ/VOSS (2003) sich noch im Anfangsstadium befindlichen Entwicklung steht die Frage nach der Reichweite dieser Thesen, zumal dem Typ des Arbeitskraftunternehmers am ehesten zuzurechnende Lebensformen bisher in erster Linie im Bereich der (neuen) Selbständigen mit hohen Qualifikationen bzw. auf dem Gebiet der Informations-Technologie zu beobachten ist, welche ihre weitgehend selbst gewählte Situation zumindest subjektiv vorerst hochprofitabel gestalten können. Weit problematischer verläuft diese Entwicklung im Bereich gering qualifizierter Dienstleistungsarbeit. Dort zeichnen sich bereits moderne Formen des Taglöhner-Wesens ab (vgl. PONGRATZ. 2001: 2).

Bezüglich der „erzwungenen Akzeptanz“ derartiger, für die Betroffenen in der Regel nur Nachteile mit sich bringenden Verhältnisse kommen nunmehr wiederum die Integrationsmaßnahmen als entsprechendes (berufliches) Sozialisations-, Lern- und Weiterbildungsfeld ins Spiel. Diese haben zu hinterfragen, inwieweit jene zentralen Merkmale der Selbst-Kontrolle, -Ökonomisierung und –Rationalisierung das Lern- und Sozialisationsmilieu bereits - mehr oder weniger bewusst bzw. reflektiert - durchdringen.

Das „ Zauberwort Employability “ im Sinne von Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit ist also ein zweischneidiges Konzept, legitimiert es doch nachgerade die Selektion der Arbeitslosen auf einer „ Skala der beeinträchtigten Verwertbarkeit “ (DIMMEL. 2000: 51). Das Ziel dieser soziale Selektion und liegt offensichtlich nicht primär darin, die so zur Beschäftigung „Befähigten“ auch tatsächlich in die reale Sphäre der Produktivität zu bringen, sondern vielmehr in einer systemloyalen Produktivitätsorientierung bzw. Nachweiserbringung sozialer Konformität auf teilgeschützten Arbeitsmärkten zu „verwerten“.

Den Maßnahmenteilnehmern wird folglich der Nachweis der Bereitschaft zur Mitwirkung bei (und Unterwerfung unter) für sie oft nicht verständlichen bzw. nachvollziehbaren Prozeduren abverlangt. Letztendlich geht es darum, das zu lernen, was arbeitsmarktpolitisch verordnet ist. Dies stellt jedoch immer nur eine Momentaufnahme des jeweils aktuellen, sich massiv in Veränderung und weiterer Ausdifferenzierung befindlichen, Arbeitsmarktes dar. Die Inklusionsarbeiter sind gefordert, ihr Klientel auf etwas hoch Kontingentes vorzubereiten, wobei ihre wohl gemeinten Absichtung auf Entwicklung von Strategien zum Erhalt und zur Erweiterung arbeitsmarktbezogener Kompetenz bei Arbeitslosen hinauslaufen (vgl. REUTTER. 2003: 1f.).

In diesem Zusammenhang erhält die mittlerweile omnipräsente, gegenwärtig nahezu sankrosankte Ideologie des „ Lebenslangen Lernens “ ihren, auch innerhalb der Maßnahmen unwidersprochenen, Stellenwert. Dabei tritt die Einsicht, dass es, gerade im Zusammenhang mit struktureller Arbeitslosigkeit, auch ein Scheitern des Subjekts an objektiven Bedingungen (BOLDER. 2004: 24), die auch durch Lernen gerade nicht individuell veränderbar sind, geben kann. Bisher standen Betroffenen, wie z.B. im Falle der Massenarbeitslosigkeit im Zuge der Wirtschaftskrisen in den 1930er Jahren, noch jeweils kollektive Erfahrungsberichte im Sinne von Kohortenschicksalen zur Verfügung. Bezogen auf die gegenwärtige Situation liegt hierin „ der entscheidende Unterschied: Wer heute scheitert, kann allenfalls das Scheitern als Chance begreifen. Es fehlt das Bewusstsein eines gemeinsamen Schicksals “ (BUDE. 2004b: 9).

Die Ideologie des „lebenslangen Lernens“ befördert die Umdeutung und Attribuation des Scheiterns an den strukturellen Bedingungen als individuelles Versagen. Die Integrationsmaßnahmen werden vor allem seitens der Auftraggeber und zum Teil auch der „Trainer“ als „Chance“ zum Erwerb von nachgefragten, die individuelle Arbeitsmarktintegration entscheidenden, Kompetenzen hochstilisiert. Im Falle des Scheiterns von Arbeitsmarktintegration hat, dieser Logik folgend, der einzelne Teilnehmer seine, in realiter möglicherweise nicht existierende „Chance“ nicht zu nutzen gewusst - wie z.B. der über 60-jährige, chronisch kranke LKW-Fahrer.

11.3 „Empowerment“ und soziale Kompetenzen

Dem somit vorwiegend bis ausschließlich arbeitsmarktintegrativen Employability-Konzept lässt sich in idealtypischer Weise der auf übergreifende soziale Inklusion abzielende, seitens der Sozialarbeit vertretene Ansatz des „Empowerments“ als Postulat der Selbstkompetenz gegenüberstellen. Das Verständnis von Qualifikationen und Kompetenzen ist im sozialpädagogischen Kontext definitiv nicht identisch mit jenem im betrieblichen Kontext (vgl. HENDRICH. 2004: 262). Zudem sieht sich „Soziale Arbeit“ angehalten, den transportierten Qualifikations- bzw. Kompetenzbegriff aktueller Verhaltensanforderungen an Arbeitslose kritisch zu reflektieren. Berufliche Qualifikationen sind grundsätzlich als Ergebnis eines arbeitspolitischen Aushandlungsprozess zu betrachten, die letztlich durch die jeweils verfügbare Macht-Ressourcen bzw. deren Inhaber definiert werden. Die gängige konnotative Auslegung des Begriffs „Beschäftigungsfähigkeit“ befördert „ eher eine kulturelle Botschaft mit normativen Orientierungen für individuelle Verhaltensdispositionen “ (HENDRICH. 2004: 263). Letztlich geht es um „ Verstärkung des Anpassungsdruckes auf den einzelnen “ (ebd.). Das individualisierte „Scheitern“ der Integration in den Arbeitsmarkt wird in der Folge mit dem Stigma der „ Nicht-Beschäftigungsfähigkeit “ belegt.

Die seitens der Inklusionsarbeiter beabsichtigte Vermittlung weitestgehender Selbstermächtigung ihrer Klienten erfordert dem gegenüber ein wesentlich breiteres Konzept von Kompetenzen. Um in einer flexibilisierten, zunehmend wissensgeleiteten Wirtschaft mit immer weniger kontinuierlichen, planbaren Karrieren individuell sinnvolle Entscheidungen treffen zu können, bedarf es einer Integration von Wissen und Fähigkeiten im Sinne einer individuellen biografischen Reflexion. Dies lässt sich nur sowohl unter Berücksichtigung der systemisch/strukturellen als auch der subjektiven Dimension sozialer Integration bewerkstelligen. Weiters ist die Beachtung der Segmentierung von Bildung und Arbeitsmarkt sowie der Flexibilisierungsrisiken vonnöten. Ebenso unentbehrlich ist Einbeziehung von Effekten strukturbezogener und individualisierender Maßnahmen für „ Benachteiligte “ (vgl. IRIS. 2001: 9). Dies umzusetzen, bedarf es eines hohen Reflexionsniveaus der Inklusionsarbeit sowie geeigneter Rahmenbedingungen, vor allem hinsichtlich Didaktik, Methodik, Zeitressourcen und hängt schließlich davon ab, ob eine Umsetzung auch seitens der Auftraggeber intendiert ist bzw. gutgeheißen wird. Mit Blick auf gegenwärtige Tendenzen ist eher davon auszugehen, dass diese Erfordernisse keineswegs (mehr) gewährleistet sind.

11.4 Fortschreibung des Konzeptes der Schlüsselqualifikationen

Oskar NEGT identifiziert sechs, zur Lebensorientierung in einer anomischen Arbeitsgesellschaft erforderliche Qualifikationen. In dieser „Zwischenwelt“, wo zwar noch die alten Regeln gelten, aber nicht mehr leb- und brauchbar sind, stellen die von Langzeit- bis Dauererwerbsarbeitslosigkeit bedrohten bzw. betroffenen Teilnehmer von „Integrationsmaßnahmen“ die Speerspitze kommender Entwicklungen dar[46]. Maßnahmen müssten sich demnach, unabhängig ob letztlich Integration in den Arbeitsmarkt gelinge, daran messen lassen, inwieweit sie diese Qualifikationen vermitteln.

Neben der Grundlagenkompetenz „ Herstellen von Zusammenhängen “ bestehen diese Fähigkeiten in technologischer, ökologischer und historischer Kompetenz sowie Gerechtigkeitskompetenz (vgl. NEGT. 1998: 89-102). Näher betrachtenswert scheint hier die mit „Identitätskompetenz“ bezeichnete Fähigkeit des konstruktiven Umgangs mit bedrohter Identität, die in einer „ durch ‚Vertreibung’ als konstitutives Element gekennzeichneten Gesellschaft (…) zur Lebensfrage “ (NEGT. 1997: 94) schlechthin wird.

Das auf die Sicherung von Identität und Verbesserung von Selbstkontrolle, Selbstwahrnehmung und des bewussten Umgangs mit sich selbst abzielende Identitätswissen ist in der beruflichen Bildung nach wie vor ein den Führungskräften vorbehaltenes Feld (vgl. REUTTER. 2003: 12). In der Referenzmaßnahme A bemüht man sich dagegen, auch den von Arbeitslosigkeit Betroffenen entsprechendes Identitäts- und Orientierungswissen zur Bewältigung der veränderten Anforderungen in der Erwerbsarbeit und letztlich auch ihrer prekären sozialen Lage zu vermitteln. Dagegen ist in Einrichtungen des Typs B auf Grund deren konzeptiver Engführung auf effiziente und rasche Arbeitsmarktintegration kaum eine über Vermittlung diesbezüglicher Handlungsfähigkeiten hinausgehende Befähigung zur Identitätswahrung beabsichtigt bzw. möglich.

Identitätskompetenz meint vor allem auch das Wissen um die Beschaffenheiten der gesellschaftlichen (Macht-)Verhältnisse (vgl. auch BOURDIEU. 1987) und ermöglicht so die Erkenntnis, dass Arbeitslosigkeit in der Regel kein ausschließlich individuelles, sondern im Grunde ein, der gegenwärtigen neoliberalen Umstrukturierung geschuldetes, gesellschaftliches Problem ist. Dieses Bewusstsein hilft den Betroffenen bei der Bewältigung ihrer Schuldgefühle und überführt jene, welche die Arbeitslosen gerne als in der sozialen Hängematte liegende „Schmarotzer“ denunzieren, der Blindheit gegenüber sozialen Tatbeständen. „ Nicht ich habe mich zu schämen, als vielmehr jene, die meine Situation und die aller anderen arbeitslos Gemachten ausnutzen, seien es Unternehmer, Politiker und alle, die sich über mich stellen und glauben, sich über mein Schicksal selbst aufzuwerten “ – so eine diesbezüglich reflektierte Maßnahmenteilnehmerin.

Langzeitarbeitslose, welche sich diese Schlüsselqualifikationen aneignen, dürften nicht nur besser und flexibler innerhalb des Arbeitsmarktes und einer von Diskontinuitäten und wechselnden Bedingungen geprägten Erwerbstätigkeit zu Rande kommen. Sie würden sich vielmehr nicht mehr länger, gebannt von einer scheinbar unabänderlichen Realität, als Verlierer einer nach rein ökonomischen „Gesetzen“ funktionierenden, unreglementierbaren, sozialdarwinistischen Leistungs- und Arbeitsgesellschaft, mehr oder weniger resignativ in ihr vermeintliches Schicksal fügen.

Die langjährige persönliche empirische Erfahrung des Verfassers in entsprechenden Projekten zeigte, dass die Teilnehmer nahezu ausnahmslos für eine entsprechende Sensibilisierung hochgradig zugänglich sind. In Maßnahmen des gegenwärtigen Zuschnittes bzw. unter vorherrschenden Rahmenbedingungen ist dies, wie erwähnt, nur äußerst eingeschränkt möglich.

11.5 Emanzipation und kognitive Identität versus Scheinautonomie

Das Konzept des „Empowerments“ zielt letztlich darauf ab, bei Klienten durchaus vorhandene, wenngleich oft verschüttete Fähigkeiten zu autonomer Organisation ihres Lebens zu kräftigen sowie Ressourcen freizulegen, die sie in die Lage versetzen, ihre eigenen Lebenswege und Lebensräume weitgehend selbst zu gestalten. Pointiert ausgedrückt geht es einer unter dieser Prämisse antretenden Inklusionsarbeit um das „ Anstiften“ zur (Wieder-)Aneignung von Selbstbestimmung über die Umstände des eigenen Lebens (vgl. HERRIGER. 2002a: 262) bzw. unter Schlagwörtern wie Selbstbefähigung und Selbstermächtigung, Stärkung von Eigenmacht, Autonomie und Selbstverfügung um „ mutmachende Prozesse der Selbstbemächtigung, in denen Menschen in Situationen des Mangels, der Benachteiligung oder gesellschaftlichen Ausgrenzung beginnen, ihre Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen ….“ (ebd.)

„Arbeitslose müssen sich helfen lassen, sich für Erwerbsarbeit zu motivieren und zu qualifizieren, legale Erwerbsarbeit zu suchen und gegebenenfalls zu finden “ (SCHERR. 2004a: 58). Ihnen wird, als deklariert „ Hilfsbedürftige “ gar nicht zugestanden, autonom zu definieren, was ihr Problem ist und worin dessen Lösung liegen könnte. Es wird ihnen in der Regel auch nicht konzediert, selbst zu entscheiden, ob und wann sie Hilfe beanspruchen wollen bzw. welche Art der Hilfe ihnen adäquat erscheint (z.B. garantiertes Grundeinkommen).

Die professionellen „ Helfer “ wiederum sind in ihrem Handeln an geltende Rechtsnormen, Vorgaben der Trägerinstitutionen und Fördergeber, gebunden und haben lediglich methodisch einen gewissen Spielraum, sind also auch diesbezüglich in ihrer angestrebten Autonomie äußerst eingeschränkt und allein mit ihrer eigenen Hilflosigkeit angesichts zunehmend autoritärer Strukturen ihrer Auftragssysteme.

Selbst wenn sie auf Distanz zu staatlichen/rechtlichen Vorgaben operieren, tritt zudem die jeweilige Moral, das politische bzw. religiöse Weltbild an deren Stelle und Vorstellungen über Erfordernisse und Ziele des Helfens werden dann aus diesen abgeleitet (vgl. SCHERR 2004a: 58). So werden in den Maßnahmen, die gegenwärtig auch von der Sozialen Arbeit verinnerlichten omnipräsenten Selbstverantwortungsstrategien bemüht, ohne diese „Phrasen aus dem Arsenal der gegenwärtigen neoliberalen Ideologie …, die gar nichts mit dem zu tun haben, was in der europäischen Kultur unter Autonomie, also kritischer Urteilsfähigkeit und existenzieller Selbständigkeit, bisher verstanden wurde “ (NEGT. 2001: 618) ausreichend zu reflektieren.

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass einmal mehr die „Verlierer“ eines neoliberal ausgerichteten Wirtschafts- und Sozialmodells, welche in Form der Arbeitslosigkeit die Kosten einer „Freiheit“ für wenige Nutznießer im Namen der Autonomie als selbst zu verantworten aufgebürdet bekommen. Dies ist in der Sozialgeschichte der Durchsetzung des kapitalistischen Wirtschaftssystems nichts Ungewöhnliches. Die neue Qualität liegt in der Individualisierung und Anonymisierung, also darin, dass sie diesmal ihre Lage ohne auszumachende Gegner bzw. Unterdrücker (wie ehedem in der Klasse der Unternehmer, Fabrikanten und Kapitalisten) und somit ohne Chance, zu einer Art „Klassenbewusstsein“ zu finden, als individuelles Versagen vor der angeblichen Freiheit zur Autonomie als selbst verschuldet empfinden.

In diesem Zusammenhang gilt es, sich zu vergegenwärtigen, dass „ das Ideal vom „autonomen“ selbstbestimmten Individuum […] nicht gegen die „Zwänge“ moderner Industriegesellschaften entwickelt, sondern vielmehr von eben diesen funktional verlangt [wurde]. Wir haben nur zum Ideal erhoben, wozu wir gezwungen waren.“ (SOEFFNER 2000. 98). Inklusionsarbeit auf dem arbeitsmarktpolitischen Sektor, die diese Paradoxie, welche sie durch ihre, selbst in Abhängigkeit von diesen Zwängen geprägte, Praxis ungewollt perfektioniert, reflektierend ins berufliche Bewusstsein hebt, dürfte höchstwahrscheinlich selbst in eine massive Sinn- und Wertekrise geraten.

Der Anspruch der Inklusionsarbeiter an die Selbstermächtigung und Subjektbildung ihrer Klienten birgt also hohe Transintentionsgefahr. Auch wenn jene diesbezüglichen Ressourcen theoretisch zu unterstellen wären, kämen diese de facto nicht zwingend zum Tragen. Da sich gerade viele Langzeitarbeitslose im Prozess einer „ Verlaufskurvenentwicklung “ (vgl. SCHÜTZE. 1995; Fußnote 29) befinden, bestimmt das Gefühl des Überwältigtwerdens das Selbsterleben. „ Menschen deren biografische Orientierung durch Schemata „institutioneller Ablaufmuster“ […] also durch Erwartungshaltungen oder durch einen „Habitus der Notwendigkeit“ gekennzeichnet sind, können z.B. bei einer berufsbiografischen Neuorientierung nicht selbstverständlich in die Situation befähigt werden, Planungsbüro ihrer Selbst zu sein… “ (HANSES. 2001: 4).

In einem gesellschaftlichen Transformationsprozess, der einerseits die Spielräume für Individualität erweitert, andererseits aber zur Individualisierung von Lebenslagen und gesellschaftlichen Desintegration führt (BECK. 1986), reichen die psychosozialen Ressourcen oft nicht aus zur positiven Nutzung dieser Spielräume. Der Aufbau selbstbestimmter Verhaltensmuster übersteigt das Handlungspotential Vieler. Zudem ist die „ Aufforderung zur Autonomie “ per se ein paradoxer Appell, dem der Klient unbemerkt gegensteuern kann, zumal die Inklusionsarbeiter die wesentlichen, sich in der Lebenswelt der Klienten abspielenden, Gestaltungsergebnisse nicht beobachten können (vgl. BRÜSEMEISTER. 2003: 200f.).

12 Zur Frage von Moral und Würde

Zwar wird das soziale Problem Arbeitslosigkeit allgemein als unbestreitbare Tatsache anerkannt, nicht aber zwangsläufig in ihrer moralischen Dimension. Der Zustand erzwungener Arbeitslosigkeit geht in einer Gesellschaft der Tätigten unweigerlich mit soziale Entwürdigung einher. Ein Verlust der Teilhabe in der Erwerbsgesellschaft ist nicht auf ein mit Transferleistungen beantwortbares Konsumproblem reduzierbar. Es geht auch um „Wunden“ an der Selbstachtung, um das Gefühl, gebraucht zu werden, um Stolz den Lebensunterhalt selbst zu verdienen. „ Die Erfahrung der Arbeitslosigkeit kommt hier im Rohzustand, in ihrer gleichsam metaphysischen Wahrheit der Erfahrung der Verlassenheit zum Ausdruck." (BOURDIEU. 1997: 143).

Vielleicht ist eine Art „Sprachverlust“ das wichtigste gemeinsame Merkmal, das mit dem Status Arbeitslosigkeit verknüpft ist “ (EPPING et al. 2001: 45). Diese Vermutung bestätigt sich anhand des Phänomens, dass Menschen bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes durchaus demonstrieren und sich so politisch artikulieren, was nicht mehr der Fall ist, sobald sie tatsächlich arbeitslos geworden sind (ebd.). Es ist die soziale Scham der als individuelles Versagen interpretierten Unterlegenheit, welche Widerstandshaltungen gegen die eigene soziale Lage hemmen. Das sich spiegelt konsequenterweise „ in Schuld und Scham, nicht in politischem Protest “ (BAUMAN 1995: 319), zumal derartige Gefühle ursächlich den schrittweisen Rückzug in die Isolation befördern. Derartige Prozesse scheinen unter anderem maßgeblich zu sein für die Verhinderung einer, über politische Außenwirkung verfügende, „selbstbewusste“ Organisation mit anderen (Langzeit-)Arbeitslosen (vgl. EPPING et al. 2001: 49).

Werden die mit Arbeitslosigkeit verbundenen Ängste und Identitätskonflikte im Zustand der Sprachlosigkeit gehalten, werden diese zudem in diffusem Zustand unterhalb der Bewusstseinsschwelle gehalten. Dies berührt in der Folge „ auch die individuelle Lernfähigkeit. Unbearbeitete Ängste und Konflikte binden und vermehren psychische Energie “ (NEGT. 1988: 199) und werden in Zeiten von Massenarbeitslosigkeit zu kollektiven Ängsten. Von diesen sind unter anderem auch die angesichts der Vergabepolitik (siehe oben) regelmäßig selbst von Arbeitslosigkeit bedrohten Inklusionsarbeiter massiv erfasst. Insofern scheint die Selbstreflexion in Hinsicht auf die Frage des eigenen Umgangs mit existenziellen Krisen für die sozialen Inklusionsarbeiter unumgänglich (vgl. KLEIN/REUTTER. 2004a: 205). Dies wird insofern zusätzlich erschwert, als seitens der Auftrag- und Fördergeber bislang als unerlässlich erachtete Supervision nicht mehr (ausreichend) gefördert, geschweige denn seitens der Auftraggeber gefordert wird.

Finanzielle Kompensation durch Arbeitslosengeld und Notstandshilfe gleicht also keineswegs den Mangel an Zugehörigkeit aus. Beide sind lediglich Kompensationsleistung bzw. haben unter den gegenwärtigen Voraussetzungen eher die Wirkung von „Schweigegeld“. Dass sich ein steigender Anteil der Bevölkerung in einem Land, dessen Verfassung menschliche Würde für unantastbar erklärt, im Status von Hilfsempfängern wieder findet, bleibt zudem nicht folgenlos. Die Antwort der Politik auf ihrer Jagd nach dem Phantom „Vollbeschäftigung“ erschöpft sich allerdings weitgehend in der der unbeirrten Beschwörung von Wirtschaftswachstum. Der dringend erforderliche öffentliche Diskurs über die „Krise der Arbeitsgesellschaft“ wird damit verweigert bzw. kompensiert durch eine, die davon Betroffenen pauschal diskriminierende, „Faulenzerdebatte“.

Im vordringlichen Problem sozialer Exklusion, welches in der Folge aus der Wahrnehmung verdrängt wird, sammelt sich jedoch zivilisatorischer Sprengstoff. Dieser wird durch die Erklärung des Arbeitslosenproblems zur Armutsfrage und dem Verweis auf soziale Sicherungssysteme keineswegs entschärft. „ Soziale Exklusion wird irgendwann ein Ausmaß erreichen, wo die Ausgeschlossenen versucht sind, ihrer chronischen Demütigung, Entwürdigung und Missachtung durch reaktionäre Mobilisierung zu entkommen “ (ALTMEYER. 2003 o.S.). In Österreich ließ sich diese Reaktion anhand des im letzten Jahrzehnt des vergangen Jahrhunderts schier unaufhaltsamen, bis dahin nicht für möglich gehaltenen Aufstiegs einer bis dahin eher marginalen, tendenziell reaktionären und rechtslastigen Partei (FPÖ) eindrücklich beobachten. Ihr demagogischer „Führer“ brauchte lediglich die von den etablierten Parteien vernachlässigten, von Gefühlen der Missachtung und Entwürdigung getragene, diffuse Stimmungslage aufgreifen und konnte mit daran anküpfenden Appellen an, den von einer „ realitätsabgehobenen, dem einfachen Volk entfremdeter Politik “ vernachlässigten „ kleinen Mann “ (so die repetitiv kolportierte, einschlägig populistische Diktion) enorme Stimmenzuwächse, vor allem aus der traditionell dem sozialistischen bzw. sozialdemokratischen Lager zugehörigen „Arbeiterschichten“ lukrieren – dies trotz, (bzw. gerade wegen?) seiner offensichtlich ernst gemeinten, öffentlich getätigten Verweise auf eine, im Vergleich zu heutigen Verhältnissen „ ordentliche Beschäftigungspolitik “ des Dritten Reiches.

12.1 Schuld- und Schamgesellschaft

Die Integrationsarbeiter in Maßnahmen sind häufig mit mehr oder weniger verdeckten, mit Verlust der statusverleihenden Wirkung der Berufstätigkeit einhergehenden Schamgefühlen ihrer Klientel konfrontiert.

Avishai MARGALIT zufolge werden die Menschen unserer, sich durch geringe Normverbindlichkeit kennzeichnenden, (post)modernen Gesellschaften überwiegend vom Motiv der Vermeidung äußerer Sanktionen und damit verbundener Schamgefühle getrieben, um nicht ihres „symbolisches Kapital“ (BOURDIEU) in Form von Ehre und Reputation verlustig zu gehen. Als „ Scham-Gesellschaften “ grenzen sie sich von den traditionellen „ Schuld-Gesellschaften “ insofern ab, als in jenen die Bürger infolge Internalisierung hochgradig gültiger Werte und Normen bei Verstoß gegen selbige mit massiven Schuldgefühlen zu kämpfen hatten. (vgl. MARGALIT 1999: 160ff.) Im Falle von Arbeitslosigkeit lebt die überkommene „ Schuld-Gesellschaft “ jedoch weiter, da sich der Stellenwert der Erwerbsarbeit auch in der „Postmoderne“ nicht grundlegend verändert hat und vor allem nach wie vor „die“ Instanz zur Generierung und Sicherung (sozialer) Identität darstellt. Über einen erwerbsbezogenen Arbeitsplatz zu verfügen ist eine der wenigen nach wie vor gültigen Normen. Der in dieser Gesellschaft Arbeitslose sieht sich also zusätzlich zu den Ansprüchen der „ Scham-Gesellschaft “ mit jenen der „ Schuld-Gesellschaft “ konfrontiert. (vgl. MARGALIT, ebd.; KLEIN/REUTTER. 2004b). Vor allem in Maßnahmen des Referenztyps B wird der einzelne Teilnehmer nahezu ausschließlich in seinem übergreifenden Persönlichkeitsmerkmal des statistisch relevanten „Arbeitslosen“ adressiert und wahrgenommen und so „ zu einer Nummer gemacht (indem) … man ihm ein Erkennungszeichen als Identität aufzwingt. Das geschieht etwa dann, wenn gesellschaftliche Institutionen einzelne oder Gruppen nur noch als Kennziffern wahrnehmen und alle anderen Identitätsmerkmale außer Acht lassen “ (MARGALIT. 1999: 254).

12.2 Problematik der Moral des Systems Sozialer Arbeit

STAUB-BERNASCONI stellt, ausgehend von ihrer Annahme dass die Profession auf zwei ‚Grundpfeilern beruhe, nämlich auf wissenschaftsbasierten Arbeitsinstrumenten sowie auf der wissenschafts- und professionsethischen Einbindung, entsprechende Rückfragen vor allem an das „Empowerment“-Konzept. Dieses Konzept bestünde demzufolge ausschließlich aus Wert- und Normvorstellungen, ohne diese zumindest ethisch, aber auch theoretisch und empirisch zu begründen. Durch das normativ einseitig positiv festgelegte Menschenbild würde die Irrelevanz von Leid-, Gewalt und Unrechtserfahrungen für eine Theorie Sozialer Arbeit festgeschrieben. Die Sachverhalte, die „Empowerment“ in Reaktion auf gesellschaftlich verursachtes „Elend“ (vgl. BOURDIEU 199.) überhaupt erst notwendig machen, blieben ausgespart.

Zudem würden Vertreter des Konzeptes wie HERRIGER oder STARK (1996) das Expertenwissen in denunziatorischer und undifferenzierender Weise verabschieden, um es schließlich über die Funktion des Analytikers bzw. Kritikers der Lebenswelt durch die Hintertüre dann doch wieder einzubringen

Zielpunkt aller Bestrebungen ist das „individualistische Menschenbild des (pseudo-)autonomen, sich selbst verwirklichenden, selbstgesteuerten, selbstgenügsamen Individuums.“ (STAUB-BERNASCONI. 2002: 4).

So ortet STAUB-BERNASCONI im Konzept vor allem einen – mangels Wissensbasis – „ Überhang an Normativität, ein Problem, das die Soziale Arbeit seit ihren Anfängen begleitet “ (dies.: 2004: 5) sowie deren Versäumnis, sich auf einen kritischen Umgang mit Macht einzulassen.

Im Gegensatz zum hohen, operativ wirksamen Abstraktionsgrad der großen Funktionssysteme wie Wirtschaft und Politik agiert Soziale Arbeit generell in hoch moralisierten Kontexten (vgl. FUCHS. 2004: 18) und lässt sich folglich auch als Profession der Einheit der „ Differenz von Achtung und Missachtung “ (HÜNERSDORF. 2004: 34) beschreiben. Neben dem zunächst relativ moralfreien Anspruch der „(Wieder)Herstellung der „Beschäftigungsfähigkeit “ durch Hilfestellung läuft parallel stets das Programm der „ Restitution der Inklusionschancen “ als „moralisch höherwertige Tätigkeit “ mit (vgl. FUCHS. 2004: 20).

12.2.1 Soziale Inklusionsarbeit zwischen Profession und Funktionalisierung

Als Profession ist Soziale Arbeit angewiesen auf die Achtung des Menschen im Sinne einer moralischen, d.h. symmetrischen Kommunikation (gefasst im Terminus „ Beziehungsarbeit “), die sich insofern ausdrückt, als „ der Klient als Herausforderung für professionelles Handeln betrachtet wird, obwohl oder vielleicht auch gerade weil er/sie den im Hilfesystem durch Falldeklaration festgelegten Erwartungen nur bedingt entspricht. “ (HÜNERSDORF. 2004: 33 f.)

Sozialarbeit sieht die Misere des Einzelnen als ganzen Menschen. Wird im Verlauf einer Maßnahme des Referenztyps A absehbar, dass ein Teilnehmer, aus welchem Grund auch immer, mit größter Wahrscheinlichkeit den angestrebten „jobready“-Status nicht erreichen wird, gilt er ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Adressat. Nach systemischer Logik wäre die Kommunikation abzubrechen, das heißt der Teilnehmer ist aus der Maßnahme und dem damit verbundenen Hilfekontext sozialer Arbeit auszuschließen, auch gegen dessen Willen bzw. jenen der Inklusionsarbeit, die sich „moralisch“ durchaus weiter zur Hilfeleistung verpflichtet fühlt.

Eine grundsätzlich an einem „moralischen Schema“ orientierte bzw. moralischen Kategorien verpflichtete, soziale Arbeit handelt insofern tendenziell „ wertrational[47], als sie aus ihrer moralisch-ethischen Überzeugung von der „Würde des Menschen“ und der Forderung nach „Selbstbefähigung“ respektive Autonomie des Individuums heraus agiert, ohne dabei die Folgen ihres Handelns im Dienst ihrer Überzeugungen ausreichend zu antizipieren. Sie sieht ihr Agieren innerhalb der Maßnahmen als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes (Autonomie), welcher sich aber im Grunde genommen mit diesem Mittel gar nicht erreichen lässt.

Ihre Handlungsmaxime ließe sich, würde sie nicht ausreichend reflektiert, durchaus als „ Gesinnungsethik “ bezeichnen. Andererseits wägt sie ihr Handeln hinsichtlich des Mittel-Zweck-Verhältnisses ab und reflektiert dieses in Bezug auf unintendierter Nebenfolgen. Somit handelt sie zugleich tendenziell „ zweckrational[48]. Kommt sie dabei zum Schluss, dass die Maßnahmen unter derzeitigen Rahmenbedingungen zur Erreichung der ihrerseits intendierten Zwecke (Selbstbefähigung, soziale Inklusion) nicht mehr opportun sowie die Nebenfolgen nicht mehr akzeptabel sind, müsste sie im Sinne von „ Verantwortungsethik “ danach trachten, alle ihr zugänglichen Ressourcen und Kapitalien in Bewegung zu setzen und zu bündeln, um ihr Gewicht auf diesem Feld zu stärken. Dazu bedürfte es wiederum massiver gesellschaftspolitische Artikulationen im Sinne der Vermittlung der Wichtigkeit ihrer „Sache“, somit erneut eines tendenziell wertrationalen Handelns. Die andere Variante wäre, dieses Feld zugunsten zu entwickelnder möglicher Alternativen, welche eine günstigere Zweck-Mittel-Relation sowie weniger schwerwiegende Nebenfolgen versprächen, zu räumen. Auch diese Version läuft letztlich auf eine Frage der Verfügung über gesellschaftliche (Deutungs-) Macht der Inklusionsarbeit hinaus.

Zudem bleibt das Dilemma, mit ihrem berufshabituellem Anspruch zur „Selbstbefähigung“ ihrer Klienten einem so oder so „ anmaßenden “ moralischen Anspruch, die „Würde des Menschen“ betreffend, zu unterliegen. Die Entwicklung einer verantwortlichen Politik erfordert dagegen eine professionelle Ethik, deren Strategien letztlich auf den legitimen bzw. zu legitimierenden Interessen der Akteure aufbauen und nicht auf der jeweiligen Moral des Hilfesystems.

In ihrer funktionalen Zuweisung ist die Sozialarbeit in arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen angehalten, im Sinne systemfunktionaler und damit asymmetrischer Kommunikation zu operieren. Sie kommuniziert demnach, unter Hintanstellung des „ganzen Menschen“, von „Funktionsträger“ in ihrer „Leistungsrolle“ zum „Adressaten“ in dessen „Publikumsrolle“.

Im Maßnahmentypus B kann für die Inklusionsarbeit im Verlauf durchaus ersichtlich werden. Für einen Teil der Klientel bringt die Teilnahme weder „menschlich“ noch rollenspezifisch als integrationsbezogener „Adressat“ Vorteile bzw. verschlechtert seine Misere sogar. Nichtsdestotrotz hat sich die Inklusionsarbeit in Erfüllung ihrer seitens der beauftragenden Organisationen (wiederum in deren Funktion als Repräsentanten des herrschenden polit-ökonomischen Systems) zu erfüllenden „Cooling-out-Funktion“ zur Stabilisierung herrschaftssichernder Verhältnisse mit dem Teilnehmer als diesbezüglichen „Adressaten“ zu beschäftigen und handelt insofern im Sinne der Werte des dominanten sozioökonomischen Systems (und dessen Imperative) wertorientiert sowie hinsichtlich des eigenen Systemerhalts zweckorientiert und abseits von Moral im Sinne sozialarbeiterischer Gesinnungsethik.

Das polit-ökonomische Gesellschaftsmodell erzwingt die Teilnahme am Wirtschaftssystem in Gestalt des Arbeitsmarkts und schreibt den Individuen das Scheitern an dessen Anforderungen als deren Versagen zu. Dazu bedient es sich unter anderem der Sozialen Arbeit, die sich in ihrem Selbstverständnis jedoch auf Probleme bzw. Konflikte im Spannungsverhältnis von individuellen und gesellschaftlichen Lebensbedingungen bezieht. Die Konsequenzen hinsichtlich Haltung und Verhalten der Sozialen Arbeit gegenüber den Teilnehmern liegen vor allem in Anerkennung und Respekt sowie Achtung der ganzen Person und deren persönlichen Grenzen (vgl. EPPING et al. 2001: 50). Dies bedingt wiederum einen gewissen reflexiven Freiraum innerhalb der bürokratischen Zumutungen und führt bis zur bewussten Rollendistanz der Integrationsarbeiter.

Um sich im Sinne der Differenzierungstheorie als soziales Funktionssystem durchzusetzen, müsste die soziale Arbeit in der Lage sein, Moralität im Sinne symmetrischer Kommunikation an die Hilfebeziehungen anzubinden. Vor allem am Beispiel der arbeitsmarktintegrativen Projekte wird jedoch sichtbar, dass die solcherart institutionalisiert Soziale Integrationsarbeit unter gegebenen Bedingungen kaum in der Lage ist, dies durchzusetzen. Auch ist es zunehmend unmöglich die auftragsgemäße Integration in den Arbeitsmarkt zu leisten. Soziale Arbeit fungiert vielmehr als Kontrastprinzip des Arbeitsmarktes bzw. der Arbeitgesellschaft, indem sie deren „ Schattenseiten “ bearbeitet (vgl. HÜNERSDORF. 2004: 49).

Dies steht im Gegensatz zu ihrem Ansatz der Bearbeitung lebenspraktischer Probleme der von „arbeitsgesellschaftlichen“ Strukturproblemen betroffenen Individuen (vgl. SCHERR 2002: 38). Stehen diese lebenspraktischen Probleme aber nicht vorrangig im Vordergrund und fühlen sich die, infolge Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt „gekränkten“ und der Zugehörigkeit zu einer identitätsstiftenden Gruppe verlustig gegangenen Menschen durch die für sie zuständigen Behörden und Organisationen zu Objekten degradiert, wird dieser schleichende und sich graduell unterschiedlich entwickelnde Prozess der Kränkung und Demütigung institutionalisiert (vgl. MARGALIT. 1999). Insofern wird die, der sozialen Arbeit inhärente „Moralisierungskompetenz“ auf dem Feld der Arbeitsmarktintegration seitens ihrer Auftraggeber für deren Zwecke instrumentalisiert.

12.2.2 Erfordernis einer „Theorie der Lebensführung“?

Ein wesentlicher Schritt aus dem Moralitätsdilemma könnte die Anwendung einer von Albert SCHERR eingeforderten „Theorie der Lebensführung“ sein, welche in der neueren Systemtheorie in der Prägung LUHMANNS erklärtermaßen nicht enthalten ist und somit erst zu entwickeln wäre (vgl. SCHERR. 2002a: 36). Diese sollte in der Lage sein, einerseits aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen Inklusionen und Exklusionen zu einer Form von Hilfsbedürftigkeit führen, welche die Leistungen Sozialer Arbeit veranlasst, sowie andererseits zu vermitteln, wo die Grenzen und worin die Möglichkeiten solcher Leistungen liegen (vgl. SCHERR. 2004a: 56). Weiters hätte sie zu klären, auf welche Leistungen gesellschaftlicher Teilsysteme Individuen zur Realisierung einer subjektiv anstrebenswerten bzw. zumindest erträglichen wie sozial akzeptierten Lebensführung angewiesen sind. Nur darauf könnten fundierte Entscheidungen über Ziele und Erfordernisse der sozialen Arbeit getroffen werden, die unabhängig von einerseits fragloser Akzeptanz politisch zugewiesener Aufträge und andererseits reklamierter Hilfsansprüche der Betroffenen sind.

SCHERR (2004a: 69-72) verweist auf vier erforderliche Ausgangspunkte einer derartigen Theorie. Zum ersten kann für die individuelle Lebensführung „ keine Gleichrangigkeit der Funktionssysteme“ (ebd. 69) postuliert werden. So kann in der gegenwärtigen Gesellschaft kein Arbeitsloser auf Zugang zu Leistungen der Geldökonomie verzichten. Es sind also prinzipiell jenen Leistungen von Teilsystemen, deren Beanspruchung als prinzipiell wählbar gelten, zu unterscheiden von jenen, die für die Lebensführung unverzichtbar sind sowie von jenen, deren Inanspruchnahme auch gegen den Willen der Betroffenen erzwungen werden kann (vgl. SCHERR. 2004a: 70).

Unsere moderne Gesellschaft zwingt dem Einzelnen das Gerüst rechtlich fixierter Normen, sowie die ökonomischen Zwänge der Marktwirtschaft auf. Das gilt auch für die Akteure in „sozialen“ arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und betrifft Inklusionsarbeiter als auch deren Klienten gleichermaßen.

Da die individuelle Lebensführung damit in eine Zone relativer Unbestimmtheit rückt, sind – so die zweite Grundlage - „ Fragen der Lebensführung also vor dem Hintergrund des jeweiligen kulturellen Horizontes, in denen sich das Individuum verankert “, (ebd. 71) zu beantworten.

Zum dritten hätte eine “Theorie der Lebensführung“ die „ Abstraktion der funktionalen Differenzierungstheorie zurückzunehmen“ (ebd.), indem sie empirisch beobachtbare Anforderungen und Zuweisungen von Hilfe analytisch auf konkrete nationale, regionale, lokale, klassen- und schichtspezifische sozioökonomische Lebensbedingungen bezieht.

Erst darauf können sich normativ gehaltvolle Konzepte eines „guten“ oder wenigstens erträglichen Lebens beziehen, womit bereits der vierte Aspekt angesprochen ist, nämlich die „ Unverzichtbarkeit einer normativen Fundierung“. Ohne eine solche wäre es nicht möglich, Entscheidungen über Standards einer zumutbaren und zu respektierenden (bzw. unzumutbaren und abzulehnenden) Lebensführung zu treffen (ebd. 71f.).

Die soziale Arbeit in ihrer Ausdifferenzierung als arbeitsmarktintegrative Variante muss also vorerst ihre eigene Position klären, um in den Dialog mit anderen (Systemen, Organisationen) sowie in das Gespräch mit Betroffenen (Klienten, Adressaten) zu treten, um eine, nur als interdisziplinäre Anstrengung mögliche, integrative „Theorie der Lebensführung“ voranzutreiben.

12.3 Politik für „Benachteiligte“: strukturbezogen oder defizitorientiert?

Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt lassen sich grundsätzlich darin unterscheiden, ob sie Benachteilung durch Arbeitslosigkeit eher individuellen Defiziten oder mehr strukturellen Problemen zuschreiben (vgl. IRIS 2001: 9f.). Individualisierende Problemzuschreibungen neigen im besten Fall dazu, das Problem durch Aufqualifizierung bzw. verbesserte Zugänge zu (Aus)Bildung anzugehen, wie dies auch lange Zeit praktiziert wurde.

Mit zunehmender Individualisierung erfolgt eine Verlagerung zu kompensatorischen Maßnahmen des Arbeitszwangs bzw. zu Berufsorientierungsmaßnahmen des Referenztypus B, welche die Ausgangssituation der Betroffenen nicht immer verbessern bzw. auch nicht in der Lage sind, die am Arbeitsmarkt existierenden Engpässe abzubauen. Individualisierende Maßnahmen passen ihre Teilnehmer tendenziell entsprechend der Selektionen des Arbeitsmarktes an diesen an, einerseits durch adäquate Qualifikation, andererseits - und immer häufiger - durch funktional entsprechende Adaptionen uneinlösbarer Ambitionen durch „Abfindung mit dem Schicksal“ bzw. „Akzeptanz individueller Unzulänglichkeiten“ in Erfüllung ihrer „Cooling-out-Funktion“. Strukturbezogene Zuschreibungen zielen dagegen auf das Beseitigen von Barrieren auf dem Arbeitsmarkt durch Umschulung, berufliche Orientierung (letztlich ebenfalls auf entsprechende individuelle Anpassungsleistungen), aber auch auf eine Ausweitung von Gelegenheiten, wie Förderung der Existenzgründung und Ausweitung des öffentlichen Dienstes. Da diesbezügliche Möglichkeiten allerdings längst an ihre Grenzen geraten sind, wird der Weg in einen institutionalisierten Zweiten Arbeitsmarkt als Lösung präferiert - mit all seinen Ambivalenzen und Dilemmata.

Maßnahmen lassen sich weiters differenzieren, ob sie Zugänge zu „klassischen“ Leistungen Sozialer Arbeit eher ermöglichen oder eher verschließen. Unter zunehmenden Einfluss ökonomischer Prämissen, verbunden mit der Vorgabe, die Arbeitskraft im Sinne von Humanpotential am Arbeitsmarkt zu verzwecken, verringert sich zunehmend die sozialarbeiterische Praxis der Subjektbildung – als Befähigung ihrer Klientel zu einer „ aktiven und bewussten Auseinandersetzung mit ihnen auferlegten Lebensbedingungen,….ihnen Chancen der Entwicklung autonomer Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit zugänglich zu machen.“ (SCHERR 2002a: 38).

Auch HERRIGER schlägt in dieselbe Kerbe, indem er sein Empowerment-Konzept konsequenterweise zuspitzt auf eine gegen das herrschende sozioökonomische Deutungsmonopol gerichtete Übernahme der Deutungsfähigkeit im Sinne eines „ kritisch-analytisches Verständnisse der sozialen und politischen Webmuster der Lebenswel t“, und damit zusammenhängendes „ Wissen um hilfreiche Ressourcen, Allianzen und Strategien der Meinungsmobilisierung und der Interessendurchsetzung “ zuspitzt (HERRIGER. 2005: o.S.).

Diese Entwicklung fordert von der arbeitsmarktintegrativen sozialen Arbeit zum einen eine reflexive Klärung der eigenen fachlichen Orientierung, zum anderen bewusste Wahrnehmung und Bearbeitung potentieller Spannungen zwischen organisatorischem Rahmen einerseits und eigenen fachlichen Prinzipien anderseits. Selbige lassen sich weder ignorieren, noch auflösen. So ist durchaus auch ein Szenario des Rückzuges originärer Sozialer Arbeit aus dem arbeitsmarktpolitischen Integrationsfeld oder auch ein Prozess weiterer, systematischer Verwerfungen selbiger denkbar.

12.4 Reaktionsmöglichkeiten auf die „Wiederkehr der Überflüssigen“

KRONAUER (2002) identifiziert gegenwärtig vier unterscheidbare, als Mischformen in den letzten Jahren in Europa, aber auch in den USA vorkommende Optionen gesellschaftlicher und politischer Reaktionen auf die Wiederkehr der „ Überflüssigen “ mit gravierenden Implikationen für das Ausgrenzungsproblem und damit für Zukunft der Demokratie.

Demzufolge lässt sich eine Tendenz zum weitgehenden Entzug sozialstaatlichen Schutzes identifizieren, evident anhand der Ausweitung so genannter Workfare-Strategien. Dabei geht es um die Mischung von Zwang und Unterstützung zur Annahme jeglicher Beschäftigung nach dem Vorbild der „Sozialhilfereform“ in den USA im Sinne einer modernisierten Variante der aus dem 16. JH stammenden Praktiken zur institutionellen Ausgrenzung „Überflüssiger“ (vgl. KRONAUER. 2002: 229ff.).

Die wohlfahrtsstaatliche Verwaltung des arbeitsmarktbezogenen Ausgrenzungsproblems stellt die zweite Variante der sozialpolitischen Reaktion dar. Dabei verlieren Langzeitarbeitslose zwar nicht den sozialstaatlichen Schutz; sie bleiben aber im „sozialen Niemandsland der Dauerarbeitslosigkeit“ im Sinne der „Gleichzeitigkeit des Drinnen und Draußen“ (KRONAUER. 2002: 231f.).

Eine weitere - in Grundzügen im Zusammenhang mit experimenteller Arbeitsmarktpolitik bisher eher halbherzig und glücklos umgesetzte - Option läge in der Bereitstellung von gesellschaftlich anerkannten Alternativen zur Erwerbsarbeit. Dabei sind sich jedoch auch Verfechter der so genannten „ Bürgerarbeit “ im Klaren, dass diese auf freiwilliger Basis zu geschehen hätte und am wenigsten von Langzeitarbeitslosen übernommen werden könne. Die Gefahr dieser „Bürgerarbeit als Ersatz von Erwerbsarbeit“ liegt in der Schaffung eines neuen sozialen Sonderstatus (ähnlich der Etablierung eines vom regulären Arbeitsmarkt abgetrennten „Zweiten Arbeitsmarkts“). Deshalb wäre sie als Ergänzung zur Erwerbsarbeit zu konzipieren, wobei das damit verbundene Problem des Schwundes selbiger nicht gelöst wäre (ebd.: 232).

Die vierte idealtypische Form des Umgangs mit der Problematik liegt in der Schaffung von Zugängen zur Erwerbsarbeit in verschiedenen Varianten, inklusive jener, die auf das Prinzip „ Erwerbsarbeit um jeden Preis “ hinauslaufende. Folgt man Argumenten von Protagonisten dieser Variante, tragen die sozialstaatlichen Leistungen Schuld am Dilemma des Arbeitsmarktes, indem sie die Beschäftigten gegen die „Konkurrenz“ der Arbeitslosen schützten und letztern zudem erlaubten, überhöhte Ansprüche zu stellen. Diese Variante läuft auf ein Ausspielen der „Einbindung durch Arbeit“ gegen „Einbindung durch soziale Rechte“ hinaus (ebd. 232f.).

12.5 Maßnahmen als Lösungsansatz im Sinne des ökonomischen Systems?

Aus der Vielfalt der sozialwissenschaftlichen Analysen zur Erklärung des Phänomens Arbeitslosigkeit lassen sich mit drei idealtypische Argumentationsmuster bzw. unterschiedliche Positionierungen in Hinblick auf Ursachen von und Umgang mit dem Problem Arbeitslosigkeit herausschälen (vgl. BAUR 2001: 11 f.). Analog dazu lassen sich in Bezug auf Erwerbsarbeits-Theorien grundsätzlich solche zur Fortsetzung und jene zur Überwindung des Kapitalismus unterscheiden.

Verbindet sich mit erstgenannten Theorien das Postulat der Verknüpfungen des Wirtschaftswachstums mit der Schaffung von Arbeitsplätzen, weisen letztere auf die dem Kapitalismus von vornherein inhärenten selbstzerstörerischen Tendenzen hin. Diesen Hypothesen zufolge würde sich der Kapitalismus auf Grund der endogenen und exogenen Begrenzung wirtschaftlichen Wachstums letztlich selbst zerstören.

Folgt man den „Theorien zur Fortsetzung des Kapitalismus“, ließe sich Arbeitslosigkeit also innerhalb des kapitalistischen Systems selbst bekämpfen. In diesem Schema finden sich zwei konträrer Denkrichtungen.

Die Theorie der Annahme der „Selbstheilungskräfte des Marktes“ entspricht jenen Strömungen die im öffentlichen Diskurs als so genannte “neoliberale” Ansätze firmieren (vgl. BAUR. 2001: 13 ff.) Vertretern dieses Argumentationsmusters zufolge muss, will man die Arbeitslosigkeit besiegen, das Ziel „soziale Gerechtigkeit“ zu Gunsten des „freien Spiels selbstregulativer Marktkräfte“ (im Sinne von Adam SMITH´s berühmter „invisible hand“-Metapher) aufgegeben werden (vgl. BAUR. 2001: 27 u. 173). Diese Anschauung wird sowohl durch Exponenten des ökonomischen Systems als auch den neoliberalen Flügeln des politischen Systems vertreten.

Dem gegenüber stehen die Theorien der Notwendigkeit politischer Steuerung der Wirtschaft durch Vertreter des „keynesianischen“ Argumentationsmusters (vgl. ebd. 2001: 19ff.). Ihnen zufolge ließe sich Arbeitslosigkeit zwar ebenfalls innerhalb des Kapitalismus bekämpfen, jedoch dürfe das Ziel sozialer Gerechtigkeit nicht aufgegeben werden, nachdem die Marktmechanismen dem Menschen nicht immer gerecht würden (vgl. ebd. 2001: 173). Idealtypisch lässt sich die Übernahme derartiger Paradigmen einem wirtschaftsliberal gemäßigten politischen System sozialstaatlicher Verfassung, dem darin agierenden Arbeitsmarktservice sowie konservativen Teilen der Sozialarbeit zuschreiben.

Dagegen argumentieren Theorien der Überwindung des Kapitalismus damit, dass Vollbeschäftigung allein auf Grund genannter selbstdestruktiver Immanenz des kapitalistischen Systems nicht aufrecht zu erhalten sei (vgl. ebd. 2001: 23 ff.). Zwar würde der menschlichen Gesellschaft nie die Arbeit ausgehen, wohl aber steuerten wir auf eine Gesellschaft zu, in der es Erwerbsarbeit – ganz im Sinne oben herausgearbeiteter Differenzierung – kaum mehr geben werde. Die Menschen seien durch eine Grundsicherung (Sozialeinkommen) vom Zwang der Erwerbsarbeit zu befreien.

Für Andre GORZ (2002), einem der exponiertesten Proponenten einer derartigen „ Tätigkeitsgesellschaft “, ist eine Sozietät vorstellbar, in der Formen diskontinuierlicher, prekärer und fragmentierter Erwerbsarbeit nicht länger den Zerfall und die Polarisierung der Gesellschaft nach sich zögen, sondern als jenseits des Normalarbeitsverhältnisses, der Normalfamilie und der Standardbiografie neue Formen kollektiven Zusammenlebens und gesellschaftlicher Kohäsion ermöglichten. „Überwindungstheorien“ geht es somit nicht um die Aufhebung der Arbeit schlechthin, als vielmehr „ um die Vervielfältigung und Erweiterungen gesellschaftlich anerkannter Formen von Arbeit, die der Eigenproduktion, der Selbstverwirklichung und dem Gemeinwesen dienen“ (NEGT. 2001: 429). Dies stünde, den Auffassungen GORZ` und NEGTS folgend, durchaus im Gegensatz zum gegenwärtigen Lösungsansatz - der Schaffung eines, soziale Inklusionsbedingungen weitgehend außer Kraft setzenden und durch Sozialleistungen gestützten Billigstlohn-Sektors als Surrogat anerkannter Formen von Erwerbsarbeit.

Angesichts der “realen” polit-ökonomischen Machtverhältnisse scheint jedoch wenig überraschend, dass diese Sichtweise von verhältnismäßig sehr wenigen Sozialwissenschaftern vertreten wird und eher noch seltener seitens Exponenten der herrschenden Politik, Gewerkschaftern und Medien.

13 Resümee

Mit dem Phänomen zunehmender Massenarbeitslosigkeit ist eine - wenn nicht die - Grundfeste unserer „Arbeitsgesellschaft“ bedroht. Dagegen wird die Profession „Soziale Arbeit“ im Rahmen arbeitsmarktintegrativer Maßnahmen „ins Feld“ der Arbeitsmarktpolitik geführt. Als spezifische Form Sozialer Arbeit erlangte arbeitsmarktpolitische Integrationsarbeit in den letzten drei Jahrzehnten zunehmende gesellschaftliche Zuständigkeit für die Bearbeitung bestimmter Folgen und Nebenfolgen von Exklusion aus dem Arbeitsmarkt und daraus verbundener Ungleichheiten (vgl. BOMMES/ SCHERR. 2000: 124ff.), nicht aber – und das ist eine gravierende Differenzierung - für die, jene Folgen auslösenden Phänomene (wie Arbeitsplatzrationalisierungen, Verlagerung von Arbeitsplätzen in Billiglohnländer, Rückzug des Sozialstaates etc.) selbst. Soziale Arbeit ist mittlerweile auch auf dem arbeitsmarktintegrativen Feld längst zu einer „normalen“ Disziplin geworden – mit allen Implikationen, in erster Linie jener, dass sich die ihr zugewiesenen Arbeitslosen gezwungenermaßen auf ihre professionellen Interventionen einlassen müssen bzw. diese keineswegs freiwillig aufsuchen. Soziale Arbeit hat sich am arbeitsmarktpolitischen Sektor „ gewissermaßen im Schlepptau mit der Zunahme, vielleicht aber auch ‚nur‛ mit der zunehmenden Bearbeitung immer schon vorhandenen gesellschaftlichen Elends “ (MERTEN. 2001: 94) etabliert, und zwar in Folge drohender und faktischer Exklusion einer steigenden Zahl Arbeitsloser aus immer mehr Funktionssystemen im Zuge des „Abbaus sozialstaatlicher Netze“. Dabei erfüllt Soziale „ Integrationsarbeit “ eine durchaus als solche zu bezeichnende Funktion, die sie jedoch nicht selbst bestimmt bzw. nicht autonom definiert.

Das gegenständliche, relativ neue Feld „Sozialer Arbeit“ ist hochgradig und in komplexer Weise direkt von politischen Entscheidungen und Ressourcenzuweisungen abhängig und erbringt ihre Leistungen keineswegs uneigennützig (vgl. BOMMES/ SCHERR 2000: 36ff.). Vielmehr hat sie in ihrer Etablierung auf dem arbeitsmarktpolitischen Feld enorm davon profitiert, dass „die (Arbeits)Gesellschaft“, inklusive ihres „politischen Systems“ sich unfähig (bzw. nicht willens) zeigte, alle - vor allem die aus Erwerbsarbeit exkludierten - Mitglieder zu eigenständiger und -verantwortlicher Lebensführungen unter modernen sozioökonomischen Bedingungen zu befähigen (SCHERR 2001: 113). Aus den kontinuierlichen Einschränkungen sozialstaatlicher Garantien für die Marginalisierten des Arbeitsmarktes - im Zusammenhang mit dessen krisenhaften, strukturellen Umbrüchen - fand die, an den daraus resultierenden Problemstellungen anknüpfende, „Soziale Arbeit“ erst ausreichend Resonanz für ihr Postulat des Erfordernisses diesbezüglicher Angebote stellvertretenden Handelns. Unter dieser Perspektive hat arbeitsmarktintegrative Soziale Arbeit, indem sie sich erfolgreich auf ein Scheitern politischer Gesellschaftsgestaltung zur Überwindung struktureller Ursachen des Entstehens individueller Hilfsbedürftigkeit durch Arbeitslosigkeit einrichtete, von den Systemschwächen und -krisen in Form quantitativer und qualitativer Expansion profitiert (vgl. SCHERR. 2001: 112f.).

Andererseits sind ihre Programme grundsätzlich auch ausgerichtet, „ Tendenzen zur sozialen Exklusion abzubauen bzw. ihnen vorzubeugen “ (LUHMANN. 2000: 243). Insofern sieht sie ihren Kernauftrag in der reflexiven „ Hilfe zur Selbsthilfe “ bzw. „ Empowerment “ ihrer Klientel. Diese Hilfe zur Selbstbefähigung ist jedoch an gesellschaftlich vorgegebene „ Bedingungen der Lebensführung “ (vgl. BOMMES/SCHERR. 2000: 64ff.) geknüpft. Konfrontiert mit, aus diesen strukturellen Lebensbedingungen resultierendem individuellen Leid, sowie ursächliche soziale Ungerechtigkeiten durchaus erkennend, sieht sie sich - konträr zu ihrem sozialberuflichen Habitus und ihren Intentionen - gewärtig, an der Festigung des Leide(n)s und der Perpetuierung dahinter stehender gesellschaftlicher Strukturen mitzuwirken.

Denn letztlich bedeutet ihre „Hilfe zur Selbsthilfe“ de facto eine „ Hilfe zur Selbstanpassung an gesellschaftliche Bedingungen und Zwänge “ (SCHERR. 2001: 106) - also an die Verhältnisse des Arbeitsmarktes und dessen Anforderungen. Dabei ist die Autonomie der Sozialen Arbeit und ihrer Adressaten grundsätzlich auf die Auswahl ihrer Methoden zu Diagnose und Bearbeitung der „Fälle“ und „Problemstellungen“ reduziert. Sie erstreckt sich keinesfalls auf Entscheidungen über Anspruchsbegründungen und Ziele der Hilfe, wie „Integration in den Ersten Arbeitsmarkt“ (unter Aufrechterhaltung gegenwärtiger sozioökonomischer Verhältnisse), die allein auf rechtliche Vorgaben begründen (ebd.: 109).

13.1 Sozial(arbeits)wissenschaftliche Anforderungen

Ausgehend vom „ systemischen Paradigma der Sozialen Arbeit “ (STAUB-BERNASCONI (1998)[49], demzufolge Sozialarbeit (generell als auch in ihrer gegenständlichen spezifischen Form) sowohl eine individuums- als auch eine gesellschaftsbezogene Funktion zukommt, hätte diese „ als wissenschaftsbasierte Profession […] die zusätzliche Aufgabe, ihr Wissen über Soziale Probleme für die öffentlichen Entscheidungsträger zugänglich zu machen und sich in die (sozial)politischen Entscheidungsprozesse über mögliche Problemlösungen einzumischen “ (STAUB-BERNASCONI. 2002b: 11), also durchaus „normativ“ und „moralisch“ in den öffentlichen Gerechtigkeitsdiskurs einzugreifen (vgl. HOSEMANN/TRIPPMACHER. 2003).

Ein entsprechender, soziale Ungleichheit und die Empirie der sozialen Praxis einbeziehender, theoretisch-wissenschaftlicher Ansatz findet mit der soziologischen Systemtheorie allein nicht das Auslangen, zumal sich diese – so eine gängige Lesart - aufgrund ihrer äquivalenzfunktionalistischen Grundlegung weitgehend selbst behindere, das Phänomen und soziologische Grundproblem der sozialen Ungleichheit angemessen in den Blick zu nehmen (vgl. HILLEBRANDT. 2004: 30 u. 124).

Der Gewinn einer an LUHMANN anschließenden Perspektive liegt jedoch zentral darin, dass diese eine, für Theorie und Praxis der sozialen arbeitsmarktintegrativen Arbeit essentielle, hinreichend komplexe Analyse des Verhältnisses zwischen Gesellschaft und Individuum ermöglicht. Dies ist umso wichtiger, als ein wesentliches Spezifikum Sozialer Arbeit ihr „ mehrniveaunales “ und „ mehrsystemisches “ Interventionsspektrum darstellt (STAUB-BERNASCONI. 2002b: 11).

Der differenzierungstheoretische Blickwinkel bedarf aber der unbedingten Ergänzung um die Perspektive einer soziologische Ungleichheitsforschung, welche „ die gesellschaftlich hervorgebrachten positiv oder negativ privilegierten Lebensbedingungen von Menschen “ (HILLEBRANDT. 2004: 119) untersucht, die die Gesamtheit der individuellen Lebens- und Handlungschancen bestimmen. Die „feinen Unterschiede“ in der Bevorzugung bzw. Benachteiligung von sozialen Akteuren lassen sich nur aus den gesellschaftlichen Machtverhältnissen heraus erklären (vgl. BOURDIEU. 1987), welche deren Verortung in „ relative Positionen in einem Raum von Relationen“ generieren, die „obgleich unsichtbar und empirisch schwer nachweisbar, die realste Realität […] und das reale Prinzip des Verhaltens der Individuen und der Gruppen darstellen “ (BOURDIEU. 1998b: 48).

Die Analyse sozialer Ungleichheit seitens einer - für soziale Integrationsarbeit in Einrichtungen für Arbeitslose maßgeblichen - wissenschaftlichen Handlungstheorie benötigt somit einerseits Verständnis der Einflussmöglichkeiten der Inklusionsarbeit aufgrund ihrer spezifischen Position, sowie andererseits Verständnis darüber, „ wie Formen der Unterordnung als symbolische Machtentfaltung durch Praxis legitimiert werden “ (HILLEBRANDT. 2004: 137). Unumgänglich scheint das Erkennen von Macht- und Herrschaftsstrukturen sozialer Ungleichheit als Strukturierungsprinzipien der Gesellschaft und die Thematisierung der Lebensbedingungen der Maßnahmenteilnehmer als Modernisierungsverlierer auf den unteren Positionen der Sozialstruktur.

Der systemtheoretische Versuch LUHMANNS einer Vereinigung der Idee der „Allinklusion“ moderner Gesellschaften durch Funktionssysteme mit dem Gedanken der Exklusion führt in diesem Kontext zu keinem befriedigenden Ergebnis (KRONAUER. 2002: 24). Desgleichen seien, so KRONAUER, die – vor allem in der französischen Exklusionsdiskussion unternommenen - Bemühungen der Vermeidung der Entweder-Oder-Fallstricke durch Relativierung des Bruches wenig überzeugend, zumal Ausgrenzung selbst als ein gesellschaftliches Verhältnis zu deuten sei (ebd.). Die Verbindung einer, die Verhältnisse „neutral“ beschreibenden, mit einer, diese Verhältnisse aufklärerisch kritisierenden Theorie scheint hierzu geeigneter.

13.2 Die „illusio“ der Inklusionsarbeiter

Der „Sozialen Arbeit“ geht es also darum, dass die an der Arbeitslosigkeit Leidenden ihre „erlernte Hilflosigkeit“ überwinden sowie ihre Bedürfnisse und Rechte in gesellschaftlich und alltäglich kommunizierbarer Art selbst auszudrücken in der Lage sind (vgl. BÖHNISCH/ SCHRÖER. 2002: 160).

Auf dem Feld der Inklusion und Integration findet jedoch ein ungleicher Kampf um die gültigen Werte, respektive Spielregeln, statt, der sich vor allem in der massiven Rückdrängung des „Sozialen“ zu Gunsten des „Ökonomischen“ niederschlägt. Dieser Kampf setzt sich bis ins jeweils individuelle „personale System“ der „Inklusionsarbeiter“ fort, die sich in ihrer Berufsethik völlig widersprechenden Handlungssituationen und -vorgaben wieder finden. Selbst bei hoher Arbeitszufriedenheit, wie sie z.B. im hier präsentierten Projekt A vorliegt, werden die gesellschaftlichen bzw. polit-ökonomischen Rahmenbedingungen als Bedrohung erlebt, gepaart mit der Erfahrung einer Front der Ignoranz gegen ihre Erfahrungswerte und ihr Expertenwissen.

BOURDIEU zufolge benötigen alle, sich in entwickelnden Gesellschaften ausbildenden, autonomen Felder eine, ein „ geheimes Einverständnis “ zwischen den Handelnden im jeweiligen Feld stiftende, „illusio“ (BOURDIEU 1998c: 68).[50] Die „illusio“ der Inklusionsarbeit wäre demnach deren Einsatz im „Spiel“ des „arbeitsmarktpolitischen Feldes“, verbunden mit dem Glauben, dass dieser sich lohne. Ohne bestimmtes „ Interesse, das immer eine Verkennung der realen Verhältnisse produziert “ (BOURDIEU. 2001: 128), also ohne „ jene besondere Glaubensform der illusio“ (ebd.) hätten sie ihre Versuche, auf dem arbeitsmarktpolitischen Feld Fuß zu fassen, nicht gewagt. Diese „illusio“steckt in der Verbindung von Habitus und Feld, sodass der Habitus selber das mitbestimmt, was ihn bestimmt “ (BOURDIEU . 1985: 75), wobei die „ sozialen Akteure […], vermittelt über sozial und historisch zu Stande gekommene Wahrnehmungs- und Bewertungskategorien, aktiv die Situation, die sie bedingt [bedingen] “. (BOURDIEU/ WACQUANT 1996: 170).

Tatsächlich bestehen die Abhängigkeiten und Machtverhältnisse, denen Soziale Integrationsarbeit unterworfen ist, auf diesem arbeitsmarktpolitischen Feld weiter. Die „illusio“ im Sinne des Eintritts in das Feld bzw. Spiel, durchaus mit der Intention nach Veränderung desselben, impliziert paradoxerweise bereits die Anerkennung dieser herrschenden Verhältnisse. Gleich der „illusio“ der Studentenbewegung, deren pragmatische Exponenten sich Ende der 1960er-Jahre auf den „langen Marsch durch die Institutionen“[51] begaben, gelangen nunmehr die auf dem arbeitsmarktintegrativen Feld mit Engagement angetretenen Inklusionsarbeiter zwangsläufig in einen Zustand der „Desillusionierung“ - sofern sie sich ihre institutionell bedingten und handlungsbezogenen Unfreiheit, ihres mangelnden Zugangs zu den erforderlichen Machtressourcen und ihrer eigenen Machtlosigkeit bewusst werden.

Würde eine diesbezügliche Reflexion in praxi Verstöße gegen die „herrschenden Spielregeln“, wie etwa „die Dinge explizit beim Namen zu nennen“, nach sich ziehen, wäre ihre Position aufgrund der tatsächlichen (Deutungs-)Machtverhältnisse auf diesem Feld massiv gefährdet bzw. würden ihren „Feldverweis“ heraufbeschwören. Viel mehr noch trifft diese Unfreiheit den noch wesentlich machtloseren, zum Mitspielen „verpflichteten“ Arbeitslosen, den der mangelnde Zugang zu „Wahrheiten über die soziale Welt“ und die noch größere institutionelle Abhängigkeit von feldeigenen „Sozialisationsagenturen“, deren „Hinterbühne“ ihm verborgen bleibt, wohl kaum zu individueller Freiheit gelangen lässt.

13.3 Nach der Desillusion: Rückzug, Rückbesinnung oder Wandel?

Wer versucht, die Wahrheit an den Tag zu bringen und ihr, einmal erkannt, allgemeine Anerkennung zu verschaffen, der stößt auf kollektive Abwehrmechanismen, die eine regelrechte Verleugnungsarbeit […] verrichten “ (BOURDIEU. 1985: 64). Diese Erkenntnis dürfte „desillusionierten“ Inklusionsarbeitern in arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen nur allzu geläufig sein. Was aber impliziert sie - vor allem in einem fortschreitenden Prozess, in welchem den zu zunehmender Repression gezwungenen Inklusionsarbeitern in erster Linie ordnungspolitische Aufgaben angetragen werden, wobei das zentrale Problem nicht so sehr in den Ausführungen dieser Programmatik liegen dürfte, als vielmehr „ in den Dingen, die sie de-thematisiert. Strukturelle Ursachen für Arbeitslosigkeit und Arbeit werden konsequent verschwiegen.“ (BESENFELDER. 2002:2).

Ist angesichts der hier nachgezeichneten gegenwärtigen Situation auf dem arbeitsmarktpolitischen Sektor die praktizierende „Inklusionsarbeit“ mit ihrem geringen symbolischen Kapital eigentlich in der Lage bzw. ist es ihr überhaupt zuzumuten, über das ohnehin permanent auszutarierende „doppelte Mandat“ hinaus aus der wissenschaftlich abgestützten Reflexion ihrer praktischen Empirie ein von ihr ursprünglich beanspruchtes „drittes“, nämlich „politisches“, Mandat wahrzunehmen? Würde eine derartige Rückbesinnung lediglich eine weitere Verschärfung ihrer Dilemmata in Richtung Unauflösbarkeit des Konfliktes zwischen praktischer bzw. pragmatischer Handlungsfähigkeit und kritischer, reflexiver Vernunft mit sich bringen? Wie verhalten kann eine staatlich „legitimierte“ soziale Inklusionsarbeit, die sich innerlich auf Distanz zu den gegenwärtigen, rechtlich fixierten Kriterien bzw. Handlungsvorgaben begibt, operieren, um dennoch einen gewissen, auf ihren ethisch-moralischen Grundsätzen fußenden, Handlungs- und Entscheidungsspielraum zu behaupten?

Angesichts des obigen Befundes bedarf es dazu einer Freiheit, die der praktizierende Inklusionsarbeiter unter geschilderten Verhältnisse eben nicht hat. Wohl aber genieße der Wissenschafter, insbesondere der Soziologe ausreichend institutionelle Freiheit um zu wissenschaftlichen „ Wahrheiten über die soziale Welt “ zu gelangen (BOURDIEU. 1998c: 51). Er gelange, so BOURDIEU, dadurch zu Wissen um das nach ganz bestimmten Regeln ablaufende Spiel „Arbeitsmarktpolitik“ bzw. „Arbeitsmarktintegration“. In der Folge käme er zur Erkenntnis, dass die sozialen Akteure dieses Feldes (wie Inklusionsarbeiter, Arbeitslose, Maßnahmenteilnehmer, AMS) aufgrund ihrer jeweiligen – hochgradig ungleichen - Ausstattung mit der für dieses Feld typischen Kapitalkonstellation (Prädisposition, Habitus) mehr oder weniger unbewusst und unreflektiert diese Regeln anerkennen.

Bleibt „nur“ die Frage: Wie soll mit diesem reflexiven Wissen sowie Bewusstsein in praxi umgegangen werden? Die Zukunft der sozialen Inklusionsarbeit generell bzw. auf dem arbeitsmarktpolitischen Feld im Speziellen hängt letztlich entscheidend von den konkreten gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen ab. Zwar dominiert derzeit die politisch-ökonomische Ideologie des „Neoliberalismus“ unbestreitbar dieses Feld, letztlich hängt es aber immer von den handelnden Subjekten, deren Institutionen und Gruppierungen ab, inwieweit diese dem Sog der Ökonomisierung folgen. Diesbezüglich vertritt ein Teil der Theoretiker die Auffassung, dies hänge davon ob, inwieweit die auf dem Feld aktiven Inklusionsarbeiter ihre originären fachlichen Ressourcen, Erkenntnis und Handlungsspielräume nutzen: „ Sich (wieder) auf die Bedeutung und Notwendigkeit sozialer Bewegung(en) als Form(en) gemeinsamen Handelns der ‚assoziierten‘ Individuen zu besinnen, wäre eine (Rück-)Besinnung auf ein, wenn man so will, ‚politisches Mandat‘ Sozialer Arbeit; es hieße, die eigene Person und damit auch die eigene berufliche Tätigkeit politisch zu verstehen. Politik in diesem Verständnis als kollektives wie individuelles Handeln in der Öffentlichkeit (auf der ‚Straße‘) hat das gemeinschaftliche, möglichst ‚gute‘, ‚gelingende‘ Leben in der Polis, heute: im zunehmend globalisierten Gemeinwesen zum Gegenstand und Ziel “ (SORG. 2000: 72).

Die sich daran knüpfende Frage, inwieweit ein derartiger „intelligenter Widerstand“ (ebd.) angesichts der realen Machtverhältnisse letztlich nicht eine erneute „illusio“, mit allen transintentionalen Folgen, darstellt, muss hier unbeantwortet bleiben, die diesbezügliche Gefahr dürfte jedoch mehr als evident sein. Entsprechend konstatiert auch SCHERR (2001: 109) unter Bezugnahme auf den Diskurs um ein politisches Mandat der Sozialen Arbeit die Notwendigkeit einer „ Desillusionierung überzogener Erwartung “, vor allem hinsichtlich des Anspruches, Soziale Arbeit könne eine mögliche Gegeninstanz zum neoliberalen Umbau der Gesellschaft darstellen. „ Entgegen einer gleichermaßen moralisch wie politisch selbstgefälligen Größenfantasie “ habe die Politik selbst die Soziale Arbeit, vor allem auch auf dem gegenständlichen Feld der Arbeitsmarktintegration, „ auf ihre höchst begrenzten Möglichkeiten zurückgestutzt “ (MERTEN. 2001: 97).

Angesichts der geschilderten Dilemmata und des normativen Anspruchs Sozialer Arbeit, scheint es für die Inklusionsarbeit in arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen bzw. deren Exponenten natürlich verlockend, sich trotzdem ein entsprechendes „politisches Mandat“ im Sinne einer gesellschaftskritischen Politisierung hin zur Veränderung der Grundstrukturen kapitalistischer Ökonomie zuzuschreiben bzw. - nach Lesart MERTENS (2001) - anzumaßen. BOURDIEU (1983) plädiert in diesem Zusammenhang wiederum für einen „ theoretisch begründeten Utopismus “, der seiner Meinung nach gegenwärtig wahrscheinlich am meisten fehle: „ Gegen den Fatalismus der Bankiers, die uns einreden, die Welt könne nicht anders sein, als sie ist müssen sich die Intellektuellen und all jene, die sich ernsthaft um das Glück der Menschheit sorgen, für ein wissenschaftlich untermauertes utopisches Denken stark machen [….] und „.gemeinsam [….] an Analysen arbeiten, mit deren Hilfe realistische Projekte und Aktionen in Angriff genommen werden können, abgestimmt auf die Prozesse einer Ordnung, die sie verändern wollen.“ (BOURDIEU. 1998f: 3).

Kraft des wissenschaftlich (soziologisch) generierten Wissens um das Spiel bzw. Feld der Arbeitsmarktpolitik und der in Form der, gegenwärtige Machtkonstellationen spiegelnden, Integrationsmaßnahmen, die soziale Ungleichheit letztlich weiter reproduzieren, lassen sich den sozialen Akteuren dieses Feldes entsprechende Erkenntnisse einer Sozialarbeitswissenschaft übermitteln. Unzweifelhaft wäre dies ein Beitrag, dass die unter diesen scheinbar unverrückbaren, für das Individuum letztlich destruktiven, Verhältnissen des Arbeitsmarktes und Erwerbssystems unmittelbar und mittelbar Leidenden erkennen, dass ihre individuelle Misere der Arbeitslosigkeit bzw. ihr Verfehlen arbeitsmarktbezogener Ziele letztlich vor allem gesellschaftliche, auf ungleicher Machtverteilung fußende, Ursachen hat.

Die Frage, ob sich auf dem Feld der arbeitsmarktpolitischen Integrationsarbeit die Profession der „Sozialen Arbeit“ – zumal angesichts der Kämpfe um einflussreiche Positionen mit weiteren auf das Feld drängende Professionen mit höherer Affinität zum Ökonomischen - weiter wird halten können bzw. zu welchem Preis, muss hier jedoch offen bleiben. Diese Form Sozialer Arbeit unterliegt unter zunehmender neoliberaler Infragestellung jedenfalls immer restriktiveren Legitimationsdruck. Ob und in welchem Umfang sie mit darauf beziehende System- und Politikkritik reagieren wird (bzw. kann), ist an dieser Stelle ebenfalls nicht zu beantworten. Beobachtbare Tendenzen weisen mehr in Richtung sozialtechnischen Sozialstaatsumbau.

Legt man den Anspruch des „ systemischen Paradigmas sozialer Arbeit “ (STAUB-BERNASCONI. 1998; ENGELKE. 1998) demzufolge der Anspruch Professionalität Sozialer Arbeit darin besteht, „ sich aufgrund wissenschaftlicher und berufsethischer Basis ein eigenes Bild der Problemsituation zu machen und – davon ausgehend – einen selbstbestimmten Auftrag zu formulieren, der sowohl die Sichtweisen und Interessen der Problembetroffenen als auch diejenigen der (in)direkten Auftraggeber des Sozialwesens mitberücksichtigt “ (STAUB-BERNASCONI. 2002b) , kann man mit Fug und Recht von einer wahren „Zerreißprobe“ der Sozialen Integrationsarbeit auf dem arbeitsmarktpolitischen Feld sprechen. Legt man zusätzlich den, durch das UNO-Manual über Soziale Arbeit und Menschenrechte erweiterten, „Berufskodex Sozialer Arbeit“ (1994) als Maß an, wonach „ der Dienst gegenüber den Menschen höher (steht) als die Loyalität zur Organisation “ (ebd. zit. In: STAUB-BERNASCONI. 2002b: 10) scheint das „Überleben“ der Sozialarbeit auf dem gegenständlichen Berufsfeld, nimmt sie diese Prämisse ernst, auch unter diesem Aspekt äußerst prekär.

13.4 Erfordernis einer nüchternen und sachlichen Analyse

Zwar kann reflexive Sozialwissenschaft die Machtstrukturen einer Gesellschaft nicht ändern, wohl aber emanzipatorische Potentiale aufzeigen und die Fähigkeit zum Denken in Differenzen zum Bestehenden wach halten (vgl. KEUPP. 1999). Wissenschaft müsse die, das Leben leidvoll und unerträglich machenden Mechanismen zu Bewusstsein bringen (vgl. BOURDIEU et al. 1997: 825f).

Soziale Arbeit im Feld kann nicht den Status eines wertneutralen Beobachters einnehmen, dies ist theoretisch wie praktisch unmöglich. NEGT plädiert deshalb für einen sowohl wissenschaftlich-theoretisch als auch im praktischen Handeln gängigen Weg, demzufolge „ die ökonomischen Vorgänge, die sich wie Naturereignisse auf unsere Gehirne und Seelen lagern, von unten her [zu] betrachten [seien] und vom Schicksal der lebendigen Arbeitskraft, den Bedürfnis- und Interessensstrukturen lebendiger Menschen “ auszugehen sei, ansonsten es „ kaum Hoffnungen auf menschenwürdige Lösungen der Krise “ gäbe (NEGT. 2001: 136).

Dazu bedarf es in erster Linie einer handlungsleitenden Wissenschaft, die sich die Freiheit nimmt, die Dinge beim Namen zu nennen, und ihre „ungeschminkten“ Erkenntnisse dem mehrheitlich berufshabituellen, d.h. in der konkreten Arbeitsrealität oft nicht mehr ausreichend reflektierten Handeln der - unter den Folgen der Dominanz einer neoliberalen Ideologie und Praxis weiter marginalisierten - Inklusionsarbeiter als fundierte Grundlage zur gemeinsamen Suche nach Antworten auf die historisch neuen Fragen der Existenzsicherung und sozialen Integration der Menschen, die für den Arbeitsmarkt und die (Welt)Wirtschaft überflüssig werden, zu verfügen.

Die arbeitsmarktintegrative Sozialarbeit kann nicht umhin, sich diesbezüglich mit ihrem eigenen strukturell widersprüchlichen Verhältnis zur sozioökonomischen Entwicklung auseinandersetzen, konkret mit der Verschränkung ihres Erfolgs auf dem Sektor Arbeitsmarktintegration „ mit dem Misserfolg einer tatsächlich die Ursachen von Hilfsbedürftigkeit beseitigenden oder wenigstens deutlich reduzierenden Politik “ (SCHERR. 2001: 113).

An Stelle einer, für die Soziale Arbeit (welche sich innerhalb des Sozialstaats eingerichtet hat) dysfunktionalen Gesellschafts- respektive (Sozial-)Staatskritik scheint eine fachliche Auseinandersetzung mit konkreten politischen Maßnahmen und Diskussionen angebracht, welche Art und Ausmaß des Eigeninteresses der arbeitsmarktintegrativen Organisation Sozialer Arbeit berücksichtigt.

Die politische Aufgabe arbeitsmarktintegrativer Sozialer Arbeit dürfte sodann darin liegen, mit verfügbaren Mitteln und Ressourcen zur Berücksichtigung fachlich begründeter Einsichten und Forderungen in politische Entscheidungen beizutragen.

In diesem Konnex hat die sozialarbeiterische Fachöffentlichkeit in Reaktion auf ihren Fachdiskurs politische Entwicklungen zu beobachten und gegebenenfalls kritisch zu kommentieren (vgl. SCHERR. 2001: 109).

Angesichts der, gerade auf dem Feld der Arbeitsmarktpolitik geringen, realen Möglichkeiten der Sozialen Arbeit dürfte jedoch eher ein „ Besinnen auf den professionellen Auftrag “ zielführend sein, als die Annahme eines – de jure nicht vorhandenen – politischen Mandates (vgl. MERTEN. 2001: 98), zumal sie, nimmt sie ihren professionellen Auftrag mit einem Höchstmaß an Kompetenz wahr, sie dazu beiträgt, „ dass ihre Klientel die ihr zustehenden Rechte selbständig erhält “, besser noch: „ dass sie dazu befähigt ihre Rechte selbständig wahrnehmen und realisieren zu können. Dann agiert sie im Zentrum des neoliberalen Diskurses – und zwar gegen diesen “ (MERTEN. ebd., Hervh. i.O.).

Resümierend gilt es festzuhalten, dass Soziale Integrationsarbeit in arbeitsmarktpolitischen Schulungsmaßnahmen wohl auch künftig massiv durch Ambivalenzen, Dilemmata und Transintentionen gekennzeichnet sein dürfte und hinsichtlich ihrer Intentionen und Wirkungen zwiespältig bleiben wird.

Damit zusammenhängende Konflikte und Kontroversen sind auch innerhalb der eigenen Professionen bei weitem nicht abgeschlossen. Die Anforderungen an eine soziologisch fundierte sozialarbeitswissenschaftliche Handlungstheorie bestehen daher fürs Erste in einer, fernab einer „ideologisch abgesicherten“ und vom Pathos einer „moralisch höherwertigen“ Profession sowie der gängigen „political correctness“ bereinigten, zum gegenwärtigen Zeitpunkt dringend notwendig scheinenden sachlichen und nüchternen Analyse bezüglich der realen Möglichkeiten und Grenzen dieser Form Sozialer Arbeit.

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[...]


[1] Pierre BOURDIEU (aus seiner letzten Rede vom Mai 2001 in: LeMonde Diplomatique Nr. 6677 v. 15.2.2002)

[2] Im gemäß Arbeitsmarktservicegesetz (§ 59.2) erforderlichen, aktuellen Erlass des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit hinsichtlich der jeweils aktuellen arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben für das Arbeitsmarktservice wird dezidiert und ausdrücklich unverändert deren Beitrag zur „ Erreichung und Aufrechterhaltung der Vollbeschäftigung durch Vermittlung, Qualifizierung …“ (Hervorhebung i. O.) gefordert. (BMWA. 2005)

[3] Sowohl Österreich als auch Deutschland mussten per Anfang 2005 die jeweils die höchsten Arbeitslosenquoten seit 1945 verzeichnen: In Österreich waren im Dezember 2004 nach offizieller Statistik der Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) 298.149 Personen arbeitslos gemeldet, was einer Arbeitslosenquote von 7,1% (nach österreichischen Berechnungskriterien) entsprach. Im Gesamtjahr 2004 waren im Jahresdurchschnitt 243.880 Personen gemeldet, wobei jedoch die im Jahresdurchschnitt 42.645 Arbeitslosen in Schulungsmaßnahmen sowie 27.033 Pensionsvorschuss bzw. 2.166 Übergangsgeldbezieher als de facto Arbeitslose nicht mit erfasst wurden. (Quellen: AMS Österreich, Arbeiterkammer Österreich).

[4] ARONSON et al. (1981) verstehen unter „Burn-out“ (Ausbrennen) einen Zustand emotionaler Erschöpfung und dem Gefühl, beruflich versagt zu haben, welches vor allem professionelle Helfer betrifft, die ihre Arbeit über die sozialen Beziehungen zu Klienten definieren. Sie konnten in ihren Untersuchungen nachweisen, dass die Ursachen des „Ausbrennens“ in den seltensten Fällen bei den Berufstätigen selbst, als vielmehr in der der Struktur, Art sowie Organisation ihrer Arbeitssituation gründen. „ Ein Hauptgrund für die Verzweiflung all dieser Menschen [„die man als „Sozialarbeiter“ bezeichnet“] isst die Tatsache, dass der Staat sich aus einer Anzahl von Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, die ihm oblagen und für die er verantwortlich war, zurückgezogen hat oder im Begriff ist, dies zu tun. “ (BOURDIEU. 1998e: 13)

[5] Der in der folgenden Abhandlung immer wieder aufgegriffene Begriff des „Feldes“ bezieht sich auf BOURDIES „Feldtheorie“ (1998c bzw. BOURDIEU/ WACQUANT. 1996: 124-147), wonach alle sich gesellschaftlich ausdifferenzierende „Felder“ (z.B. der Wirtschaft, der Politik) Bereiche der sozialen Welt darstellen, welche zusammengenommen die „Sozialwelt“ bilden. Jedes „Feld“, als „ ein autonomer Mikrokosmos innerhalb des sozialen Makrokosmos “ (BOURDIEU. 1998c: 41), spiegelt mehr oder weniger die gesellschaftlichen Macht- und Kapitalverhältnisse wider, welche sich wiederum auf den Feldern und aus den Feldern heraus reproduzieren.

[6] So wird anlässlich der Anfang August 2005 präsentierten offiziellen Arbeitslosenstatistik für Juli 2005, laut welcher die Arbeitslosigkeit um weitere fünf Prozent angestiegen ist ein signifikanter Rückgang der Zahl der „Langzeitarbeitslosen“ (10.808 Personen) um minus 46,7% (entsprechend 9.456 Personen) gegenüber des Vergleichmonats des Vorjahres, als Positivum ins Treffen geführt (Quelle AMS, Austria Presse Agentur). Dieser Rückgang resultiert jedoch in erster Linie aus den während dieses Beobachtungszeitraumes forcierten „Beschickung“ arbeitsmarktpolitischer (Integrations-)Maßnahmen mit Langzeitarbeitslosen. Die Zahlen spiegeln folglich keineswegs die Realität. Diese zeigt sich vielmehr annähernd in Bezug auf die Kategorie „Langzeitbeschäftigungslosigkeit“, welche jedoch in den offiziellen bzw. medial wiedergegebenen Statistiken keine Rolle zu spielen bzw. unter der öffentlichen „Wahrnehmungsschwelle“ verborgen scheint.

[7] BOURDIEU (1998d: 12-21) bezeichnet als „linken Hand“ des Staates alle aus Sicht der „rechten Hand des Staates“ „kostenverursachenden Ministerien“ (ebd. 12), vor allem jene der Bereiche Gesundheit, Bildung und Soziales sowie deren ausführende kleinere Beamten und Angestellten, welche Inklusion mit den, auf Grund des partiellen Rückzugs der „rechten Hand“ verbliebenen Mitteln Inklusion vor Ort zu bewerkstelligen versucht – eine durch die vom Neoliberalismus geförderte „Abdankung des Staates“ (ebd.) scheinbar „unlösbare Aufgabe“ (BOURDIEU et al. 1997: 217; vgl. auch: BRÜSEMEISTER. 2002: 243f.)

[8] In der Volkswirtschaftslehre unterscheidet man grundsätzlich zwischen struktureller, saisonaler, friktioneller, zyklischer bzw. konjunktureller (vgl. z.B. SAMUELSON/NORDHAUS. 1997) Arbeitslosigkeit sowie einer technologischen und einer versteckten Form. Die derzeitige Problematik der Arbeitslosigkeit beruht im Wesentlichen auf einer Vermengung struktureller, technologischer u. versteckter Arbeitslosigkeit. Im weiteren Text wird diese Vermengung der Einfachheit halber unter „struktureller Arbeitslosigkeit“ subsumiert.

[9] Nach LUHMANN (1984) differenziert sich die moderne, entwickelte Industriegesellschaft in relativ eigenständige Teilsysteme wie Wirtschaft, Politik, Recht aus. Diese „ funktionale Differenzierung “ stellt das wichtigste Struktursystem komplexer Gesellschaften dar, wobei der Grad der funktionalen Ausdifferenzierung für LUHMANN ein wesentliches Kriterium gesellschaftlichen Fortschritts darstellt.

[10] Gemäß der von BLUMER (1969: 80-91) postulierten Grundprämissen des „Symbolischen Interaktionismus“ lassen sich soziale Probleme und deren Behandlung als Produkte der kollektiven, interaktionalen Deutung definieren. BOURDIEU (1998a: 96ff. verweist im Rahmen seiner konflikttheoretischen Sozialanalyse auf die kollektive Definitionsmacht sozialer Probleme durch den Staat (bzw. dessen Verwaltungsapparatur und Juristen). Dieser dominante Situationsdeutung kommt insofern immense Bedeutung zu, als, folgt man dem Theorem von William THOMAS, die Folgen einer Situation für Menschen erst dann real werden, indem sie diese Situation für sich als real definieren.

[11] Die These von der Gleichrangigkeit der Systeme erscheint jedoch mehr als zweifelhaft, zumal sich mehr denn je sämtliche gesellschaftlichen Teilsysteme ebenso wie das hier relevante Subsystem der Sozialen Arbeit genötigt sehen, unter dem vom dominanten ökonomischen System ausgehenden Druck zu agieren. Für diese Systeme stellt das ökonomische System gleichsam eine massiv auf sie und ihre jeweiligen „Codes“ einwirkende „Umwelt“ dar (vgl. SORG. 2000: 79). Die betroffenen Systeme, vor allem die für das „biopsychische System“ Mensch hoch relevante „ Lebenswelt “ werden zunehmend ökonomisch „ kolonialisiert“ (HABERMAS (1981). Für GIDDENS (1990) stellt denn auch die „ alles durchdringenden kapitalistischen Wirtschaft “ den unaufhaltsamen Motor das „Dschagannath-Wagens “ war.

[12] BOURDIEU (1992: 49-79; 1998e: 132-211) unterscheidet soziales, kulturelles, ökonomisches und symbolisches Kapital.

[13] BOURDIEU (1998) zufolge, exportiert die „ neoliberale “ Marktlogik infolge der polit-ökonomischen Hegemonie in unserer Gesellschaft ihren spezifischen Ethos in immer mehr Teilsysteme, so auch auf das Feld der sozialen Inklusion.

[14] Einer zentralen These LUHMANNS (1984) zufolge bestehen soziale Systeme ausschließlich aus Kommunikation, die sich in einem permanenten, kontingenten Prozess quasi aus sich selbst heraus, also autopoeitisch erschaffen. LUHMANN bezeichnet sie daher als autopoeitische Systeme.

[15] Jedes Funktionssystem differenziert so genannte aktive „ Leistungsrollen “ als auch komplementäre, passive „ Publikumsrollen “ aus (vgl. HILLEBRANDT. 1999: 253). Das Wirtschaftssystem braucht demzufolge einerseits die Produzenten (Leistungsrolle) und ist andererseits auch auf Konsumenten (Publikumsrollen) der produzierten Waren und Dienstleistungen angewiesen.

[16] So vertritt STICHWEH (1997) die These, dass Exklusion immer auf Basis regionaler Sonderbedingungen in Funktionssystemen und problematischen strukturellen Kopplungen von Funktionssystemen zustande kommt, während die Funktionssysteme heute ausnahmslos als globalisierte zu denken sind und es insofern auch nur noch eine Weltgesellschaft gibt. Folglich gibt es nicht eine Dopplung der Gesellschaft in der Form eines Exklusionsbereiches, sondern eine Vielzahl untereinander nicht vernetzter Exklusionsbereiche in Regionen der Weltgesellschaft.

[17] „Politik“ ist jenes, als „Staat und seine Entscheidungspraxis“ institutionalisierte Teilsystem der Gesellschaft, das auf (Durch)Setzung kollektiv bindender Entscheidung spezialisiert ist. So betrachtet ist „Staat“ bzw. „Politik“ ein bestimmter Vollzug von Gesellschaft (vgl. SCHERR. 2001b: 102). „Die Politik“ ist weiters charakterisierbar als „ Arena von Diskursen, Konflikten und Entscheidungen unter Bedingungen von Unsicherheiten “ (ebd.: 109). So betrachtet ist sie keineswegs ein mächtiger Akteur, der die Gesellschaft auf der Grundlage eines konsistenten Masterplanes steuert und lenkt (vgl. LUHMANN. 2000. 140ff.).

[18] Auf Grund der Häufigkeit der Erwähnungen im Text wird die für gegenständliche Integrationsmaßnahmen maßgebliche, arbeitsmarktpolitisch relevante Instanz „Arbeitsmarktservice“ (Österreich) bzw. „Arbeitsamt“ (Deutschland bzw. früher auch in Österreich) im weiteren Verlauf der Abhandlung der Einfachheit halber ausschließlich und einheitlich (außer in gekennzeichneten Zitaten) mit der sowohl in Fachkreisen als auch landläufig ohnehin gebräuchlichen Kurzformel „AMS“ tituliert.

[19] LUHMANN (1984) fasst mit dem teilsystemspezifischen binären Code das, was WEBER als jeweils zentralen „Wert“ eines gesellschaftlichen Teilsystems („Wertsphäre“) bezeichnet. Jeder binäre Code formuliert eine eigenständige, wertbezogene Orientierung, eine bestimmte Richtung des Wollens, eine eigene Weltsicht. Das Wirtschaftssystem fungiert z.B. nach dem Unterscheidungsmerkmal „Recht/Unrecht“, das Wissenschaftssystem nach „Wahr/unwahr“; das Wirtschaftssystem nach „Zahlen/nicht zahlen“ bzw. „Haben/nicht haben“. Als zentraler Wert für die Soziale Arbeit, an dem sich diese orientiert, wird demnach von den meisten Theoretikern, insbesondere von BAECKER (2000), soziale „(Inklusions-)Hilfe“ in Abgrenzung zu „Nicht-Hilfe“ postuliert. Erst wenn eine Person, eine Gruppe, ein Gemeinwesen als der sozialen Hilfe bedürftig attribuiert wird, wird diese Person (Gruppe, Gemeinwesen) ein „Fall“ für die Sozialarbeit und legitimiert deren Tätigwerden. Strittig ist die Frage, ob Soziale Arbeit sich bereits als eigenes soziales System ausdifferenziert hat und z.B. die ihr zugeschrieben, von ihr beanspruchte Weltsicht „Hilfe/Nicht-Hilfe“ innerhalb des Gesellschaftssystems als ureigenen, verabsolutierten binären Code verwendet. Hier kann jedoch nicht weiter auf diese, sich im Gang befindliche Diskussion eingegangen werden.

[20] Der Habitus lässt sich in aller Kürze fassen als System inkorporierter, individueller und auch klassenspezifischer Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsschemata, die als „Vermittlung zwischen Struktur und Praxis“ fungieren. Er stellt das Resultat der Verknüpfung der durch gesellschaftliche Reproduktion sozialer Unterschiede geprägten jeweiligen Sozialisationsbedingungen und –prozesse dar (vgl. BOURDIEU/WACQUANT 1996: 147-175). Die Habitustheorie bildet den zentralen Bestandteil des Kategoriensystems BOURDIEUS und gilt als eine der am häufigsten rezipierten Kategorien. Deshalb sei in diesem Rahmen und an dieser Stelle auf eine nähere Erläuterung verzichtet. Das aus der Habitustheorie abgeleitete idealtypische Konstrukt des „beruflichen Habitus“ lässt sich fassen als „ stabiles System verinnerlichter interner Handlungsregeln, die nicht nur der Anpassung an die Arbeitsanforderungen, sondern auch der Selbstinterpretation und der Deutung gesellschaftlicher Verhältnisse dienen “ (HEINZ. 1995: 403). Demnach führen die sozialen Anforderungen, die beim Erlernen und Ausüben eines Berufs erfüllt werden bzw. zu erfüllen sind (als Bezugsrahmen für individualisierende Sozialisationsprozesse) zu Akteuren mit gleichem Habitus, d.h. gemeinsamen Denk- und Beurteilungsmustern sowie Handlungsschemata. Gleichwohl ist für die »Professionellen« in den Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit paradoxerweise wiederum kein gemeinsamer, das berufliche Feld der Sozialen Arbeit vorbildender, Habitus auszumachen, der als »System von Grenzen« (BOURDIEU. 1992: 33) den beruflichen Akteuren »ein Gespür für die Stellung, den Platz, an dem man steht« (BOURDIEU. 1997: 110), offeriert.

[21] Ebenso wie die Habitus-Theorie wird auch BOURDIEUS Theorie über die verschiedenen Kapitalformen (ökonomisches, kulturelles, soziales und symbolisches Kapital) und deren Wirkmechanismen im Zusammenhang mit sozialer Distinktion und Ungleichheit als oft zitierte und rezipierte Theorie hier als grundlegend bekannt vorausgesetzt (vgl. dazu u.a. BOURDIEU. 1983).

[22] Das drückt sich auch im Verhältnis der „geförderten Personen in AMS-Kursen“ nach Maßnahmentypen aus. Im Jahr 2004 wurden lediglich 3.977 Personen in „Trainingsmaßnahmen für Zielgruppen mit besonderen Problemstellungen“ gefördert, was einem Anteil an den insgesamt in AMS-Maßnahmen Geförderten (141.496)von ca. 2,8% entspricht.

[23] Nach wie vor haben Pflichtschulabsolventen ohne weitere berufliche Ausbildung das höchste Risiko, arbeitslos zu werden. 2004 waren im Jahresdurchschnitt 110.910 Personen mit Pflichtschulabschluss arbeitslos. Das entspricht einem Anteil an allen arbeitslos Vorgemerkten von 45,5% bzw. einer Arbeitslosenquote dieser Gruppe von 15,9%, wogegen Akademiker mit 2,7% die niedrigste Arbeitslosenquote aufwiesen. (vgl. AMS. 2005: 9)

[24] zu folgenden Ausführungen: vgl. (preisgekrönte) Radiodokumentation „Coaching für Arbeitslose“ von Elisabeth OHNEMUS, ausgestrahlt in Ö1, Journal Panorama, am 23. 3. 2004, deren Inhalt sich im Wesentlichen mit den hier dargelegten, sich mit den Erfahrungen des Verfassers in der Praxis gemachten, Überlegungen deckt.

[25] So belief sich laut amtlicher Arbeitsmarktstatistik die Zahl der Arbeitslosen- und Notstandshilfebezieher (nur diese gelten als arbeitslos) für den Monat April 2005 auf insgesamt 245.809, wobei darin nicht die 51.388, sich im gleichen Zeitraum (unter Bezug des so genannten „Schulungsarbeitslosengeldes“) in Maßnahmen befindlichen Arbeitslosen inkludiert sind. Somit läge die tatsächliche Zahl an „arbeitslosen Leistungsbeziehern“ nicht bei den offiziell 245.809, sondern vielmehr bei 297.197 (immer noch ohne Berücksichtigung „offiziell“ arbeitslos gemeldeter Bezieher von Pensionsvorschussleistungen usw.) womit die Anzahl der Kursteilnehmer die offizielle Arbeitslosenzahl um immerhin ca. 17,3 % nach unten drückt, diese also de facto nur ca. 82,7% der tatsächlich Arbeitslosen repräsentiert. (Quelle: Arbeitsmarktservice. Arbeitsmarkt aktuell. April 2005).

[26] „Identitätsnormen [erzeugen] sowohl Abweichungen wie Konformität […]. Stigmamanagement [ist] ein allgemeiner Bestandteil von Gesellschaft, der auftritt, wo immer es Identitätsnormen gibt […] Man kann deshalb vermuten, dass die Rolle „normal“ und die Rolle „stigmatisiert“ Teil des gleichen Komplexes sind, Zuschnitte des gleichen Standardstoffs“ (GOFFMAN. 1975: 159).

[27] „ Ein entsprechendes Verständnis von Sozialarbeit als Praxis der Solidarität mit den Opfern der spätkapitalistischen Gesellschaften sowie als verberuflichte Praxis der Gesellschaftskritik wurde fundiert durch Theorien in den Traditionslinien des Marxismus und der Kritischen Theorie der Frankfurter Schule in Verbindung mit bestimmten Lesarten der Psychoanalyse, des symbolischen Interaktionismus und des Etikettierungsansatzes.“ (SCHERR. 2001: 103)

[28]Wie bei jeder Differenzierung wird die Regelung der Inklusion den Teilsystemen überlassen. Das heißt aber jetzt, dass die konkreten Individuen nicht mehr konkret placiert werden können. Sie müssen an allen Funktionssystemen teilnehmen können, je nachdem, in welchen Funktionsbereich und unter welchem Code ihre Kommunikation eingebracht wird […] Schon rein quantitativ haben die Exklusionsprobleme heute ein anderes Gewicht. Sie haben auch eine andere Struktur. Sie sind direkte Folgen der funktionalen Differenzierung des Gesellschaftssystems insofern, als sie auf funktionsspezifische Formen der Abweichungsverstärkung, auf positives Feedback und auch darauf zurückgreifen, dass Mehrfachabhängigkeit vom Funktionssystem den Exklusionseffekt verstärken.“ (LUHMANN. 1997: 624f.)

[29]In systemtheoretischer Perspektive gehören die Mitglieder eines sozialen Systems nie als Personen zur Umwelt dieses Systems […] sie gehören nie ‚mit Haut und Haaren‛, sondern nur in bestimmten Hinsichten, mit bestimmten Rollen, Motiven und Aufmerksamkeiten dem System zu “ (WILLKE. 2000: 39).

[30] Ob soziale Arbeit ein eigenes Funktionssystem darstellt, ist unter den verschiedenen Fachautoren bis dato auch unter „Systemtheoretikern“ durchaus strittig. Der sozialer Arbeit zugeordnete binäre Code Hilfe/Nichthilfe ist z.B. BOMMES/SCHERR (1996) zufolge nicht als jener eines eigenen Funktionssystems anzusehen. Vielmehr haben sich Programme sozialer Hilfe an verschiedenen Funktionssystemen angelagert haben, um durch deren Programme Inklusion zu vermitteln oder Exklusion im Bezug zum jeweiligen Funktionssystem zu vermeiden bzw. zu verwalten. Auf die Diskussion über soziale Arbeit als eigenes Funktionssystem ist hier jedoch nicht weiter einzugehen. Diesbezüglich sei auf die einschlägige Literatur verwiesen. Einigkeit besteht jedoch insofern, als es Soziale Arbeit immer mit Problemen der Inklusion und Exklusion von Personen aus sozialen System zu tun hat.

[31] In der Systemtheorie nach LUHMANN wird der Mensch in modernen, das heißt: „ funktional differenzierten Gesellschaften “ in deren Umwelt ausgelagert - im Unterschied zu den vormodernen „ stratifikatorisch differenzierte Gesellschaft“. Dort wurden die Menschen als Ganze jeweils einer Schicht – und damit einem Teilsystem – zugeordnet, wodurch sie aber auch in ihren sozialen Möglichkeiten weitgehend determiniert waren. Moderne Gesellschaften verzichten in diesem Sinne auf eine gesellschaftseinheitlich geregelte Teilnehme der Menschen an Funktionssystemen, womit sie eine für alle Menschen geltende, also „ egalisierende Totalexklusion “ (vgl. HILLEBRANDT: 1999: 247) erzeugt, was jedoch nicht verschnell als negativ bewertet oder mit sozialen Problemen in Verbindung gebracht werden darf oder gar mit dem Ausschluss aus der Gesellschaft gleichzusetzen wäre (vgl. BOMMES/SCHERR. 2000: 132). Vielmehr steht jetzt jeder Mensch vor der Aufgabe, seine Möglichkeiten an den einzelnen Funktionssystemen selbst zu arrangieren (vgl. HILLEBRANDT. 1999: 246ff.). Hier stellen sich aber zwei, für die weitere Behandlung vorliegender Thematik wesentliche Fragen: Ist die „stratifikatorisch differenzierte Gesellschaft“ tatsächlich bereits überwunden – bzw. ist nicht eher von Parallelgesellschaften im Sinne eines Übergangsprozesses von der differenzierten zur modernen Gesellschaft auszugehen? Unter Verweis auf BOURDIEUS Konzept des Sozialraumes sowie dessen Entwurf der ungleichen Verteilung der verschiedenen Kapitalien ist weiters zu fragen: Ist „egalisierende Totalexklusion“ tatsächlich „egalisierend“? Sind die Möglichkeiten des individuellen Arrangements der Teilnahme an den einzelnen Funktionssystemen – hier konkret des Erwerbssystems – durch die Verfügung über ungleich verteilte soziale Kapitalien sowie dem jeweiligen „vererbten“, soziale Distinktionen fortschreibenden Habitus nicht hochgradig ungleich verteilt?

[32] LUHMANN Hauptziel als Wissenschaftler war stets die Verbesserung der soziologischen Beschreibung von Gesellschaft und deren Verbesserung; gleichwohl thematisierte er durchaus auch die Frage der Benachteiligung bestimmter gesellschaftlicher Gruppierungen innerhalb einer Gesellschaft (vgl. LUHMANN. 1996b): „ Von Moral wollen wir sprechen, wo immer Individuen einander als Individuen, also als unterscheidbare Personen und ihre Reaktionen aufeinander von einem Urteil über die Person statt über die Situation abhängig machen “ (LUHMANN. 1997: 244).

[33] Während der Begriff „Inklusion“ „Einschließung“ bzw. „Einschluss“ bedeutet, meint Integration die „Wiederherstellung eines Ganzen“ im Sinne von „Eingliederung in ein größeres Ganzes“ (DUDEN. 2001).

[34] Entsprechend werden in der Folge diese Berufsgruppen der Einfachheit halber alternierend unter dem Begriff „Inklusionsarbeiter“ bzw. „Sozialarbeiter“ subsumiert und nur dann explizit differenziert, wenn dies an gegebener Stelle zweckmäßig erscheint.

[35] Generell gibt es zahlreiche Indizien für einen „Generations- und Milieubruchs“ in der Sozialen Arbeit, „zwischen denjenigen […] die ihr wissenschaftliches und berufliches Selbstverständnis letztlich immer noch zentral in den Erfahrungen der Bewegungs- und Reformära nach 1968 fundieren, und denjenigen, die darum bemüht sind, in Distanz zu einem Verständnis Sozialer Arbeit als theoretische und praktische Gesellschaftskritik ein Profil Sozialer Arbeit als ein moderner Dienstleistungsberuf jenseits grundsätzlicher gesellschaftskritischer Positionen zu etablieren. “ (SCHERR. 2001b: 104)

[36] In diesem Zusammenhang ist auf das hier nicht näher behandelbare Verlaufskurven-Konzept von Fritz SCHÜTZE (vgl. 1995: 116ff.) zu verweisen, demzufolge im Bezugsrahmen der Lebensspanne Ereignissequenzen auftreten können, die nur mit einem Konzept des Erleidens und Verlust von Handlungsfähigkeit umschrieben werden können, da sie nicht mehr in Termini des sozialen Handelns zu fassen sind. Verlaufskurvenförmige Prozesse können durch biografische Ereignisse wie Krankheit, lang anhaltende Arbeitslosigkeit ebenso wie durch kollektive historische Abläufe (strukturelle Massenarbeitslosigkeit oder unvorhersehbaren ökonomischen Wandel infolge ökonomischer Globalisierung) und institutionelle Prozessierungen ausgelöst werden.

[37] HEINZ z.B. fasst „berufliche Sozialisation“ in ihren Formen von Sozialisation „für“ und „durch“ den Beruf als „ Aneignungs- und Veränderungsprozess von Fähigkeiten, Kenntnissen, Motiven, Orientierungen und Deutungsmustern, die in der Arbeitstätigkeit eingesetzt werden können “, und die „ auf die gesamte Persönlichkeitsentwicklung aus[strahlen ]“. (vgl. HEINZ. 1993: 31)

[38] Folgt man den amtlichen Statistiken befanden sich z.B. Anfang 2005 (Februar) von insgesamt 334.733 beim AMS gemeldeten Arbeitslosen (inkl. Schulungsteilnehmer) 51.108 Personen in „Schulungsmaßnahmen - um 9.174 mehr als noch ein Jahr davor (Quelle: AMS – offizielle Monatsstatistiken). Im Jahr 2004 besuchten insgesamt rund 141.500 Personen vom AMS ausgerichtete Kurse (zuzüglich 33.000 Teilnehmer an seitens des AMS geförderten Kursen des „freien Bildungsmarktes“). Bei steigender Tendenz bedeutet dies, dass beinahe jeder Sechste der jeweils aktuell Arbeitslosen (und eine wesentlich höhere Relation jeweils „Langzeitarbeitsloser“ sich also zu jedem beliebigen Zeitpunkt in einer - nach den jeweiligen Richtlinien des Arbeitsmarktservice ausgerichteter und diesen folgender – „Schulung“ befindet und somit - unabhängig von den damit verbundenen Intentionen der Qualifizierung und Unterstützung - (auch) der damit verbundenen (intentionalen sowie unintendierten) Sozialisationswirkungen ausgesetzt ist.

[39] Zudem sind diese „Vermittlungsquoten“ in ihrer Aussagekraft durchaus zu relativieren. Zum einen bleibt immer fraglich, ob sie tatsächlich als Effekt der Maßnahmen zu werten sind, zum anderen sind sie hinsichtlich der Auslegung, was letztlich tatsächlich als Vermittlung gilt (z.B. Übergang in Pension, Präsenzdienst), sehr dehnbar. Die jeweiligen Kriterien wurden auch tatsächlich seitens der Auftraggeber, je nach Opportunität zu Gunsten oder zu Lasten der Inklusionsarbeit, immer wieder verändert und an die jeweils verfolgten Absichten adaptiert.

Auch hinsichtlich Nachhaltigkeit sind Zweifel durchaus angebracht. Von den vorläufig Integrierten sind viele nach einem relativ kurzen Zeitraum (meist korrelierend mit Ablauf entsprechender Lohn-Subventionen) neuerlich arbeitslos und stoßen in der Folge auf dem Arbeitsmarkt kaum auf erhöhte Resonanz ob des in der Regel ihnen unterstellten neuerlichen „Versagens“.

[40] Unter dem Begriff „cooling out“ bzw. „Kühlung“ beschreibt bzw. versteht GOFFMAN den Prozess, jemanden, der aus irgendeinem Grund „versagt“ (im Sinne eines Nicht-[Wieder]Erlangens einer ihm wichtigen Rolle) hat, dazu zu bringen, sich mit diesem „Versagen“ abzufinden und sich auf verbliebenen Restmöglichkeiten der Gesellschaft zu beschränken. Die Erwartungen werden so weit gedämpft, dass ein Zerbrechen seiner - an eine ihm nicht mehr mögliche Position oder Situation gekoppelte - Identität verhindert wird (vgl. GOFFMANN. 1952).

[41] Zur grundlegenden Problematik der Differenzierung zwischen Mensch, Person, Fall und Adressenarbeit in der inkludierenden Sozialen Arbeit sei auf den für die Zeitschrift Neue Praxis verfassten Aufsatz von BECKER (2003) hingewiesen. Die Sozialarbeit wird dort als eine bestimmte Form von Sozialität verstanden, die wie sehr sie auch verkünde, dass es ihr um den Menschen gehe, ebenfalls keinen Zugriff auf den Menschen, das Bewusstsein oder gar den Körper hat. Auch sie müsse diesen Zugriff simulieren, thematisieren und konstruiere dabei soziale Adressen.

[42] Als Diskreditierbare müssen sie zudem die Information über ihre Arbeitslosigkeit als ihr Stigma managen und sind entsprechend kontinuierlich beschäftigt, diese so zu lenken, dass ihr jeweiliges Gegenüber eine diskreditierende Behandlung unterlässt (vgl. GOFFMAN 1975: 57). In den Interaktionen innerhalb Maßnahme selbst lässt sich ihr „Defizit“ allerdings nicht kaschieren bzw. ist im Gegenteil das zentrale Kategorie der Wahrnehmung durch ihre Interaktionspartner. Wer innerhalb des Alltagskontextes bzw. öffentlichen sozialen Interaktionen erfolgreiches „Stigma-Management“ (ebd.) betrieben hat, macht paradoxerweise spätestens jetzt die Erfahrung der Stigmatisierung, indem er als defizitärer, einer Nachsozialisation bzw. eines gesonderten Trainings Bedürftiger behandelt wird und vor allem seitens wohlmeinender Inklusionsarbeiter eine Bearbeitung seiner personalisierten Defizite somit in einer diese wiederum bestätigenden Art und Weise aufgedrängt bekommt.

[43] Folgt man den theoretischen Annahmen des symbolischen Interaktionismus bilden Individuen in Interaktionsprozessen eine „personale“ und eine „soziale“ Identität aus. Die soziale Identität repräsentiert die Gesamtheit der eingenommenen Rollen und wird durch soziale Symbole verkörpert, wie der Berufsbezeichnung (vgl. GOFFMAN 1975: 77). Dagegen wirkt die auf eine individuelle Einzigartigkeit ausgerichtete personale Identität individualisierend (vgl. ebd.: 74). Als jeweilige Definitionen anderer über die eigene Person tritt die soziale Identität in sozialen, die personale Identität in persönlichen Beziehungen zu Tage. (vgl. ebd.: 132). Beide Identitätsformen sind nach KRAPPMANN von der subjektiven und reflexiven „Ich-Identität“ permanent auszublancieren bzw. zu reflektieren.

[44]Nach dem interpretativen Paradigma können (…), im Unterschied zum normativen Paradigma, Situationsdefinitionen und Handlungen nicht als ein für allemal, explizit oder implizit, getroffen und festgelegt angesehen werden. (…) Vielmehr müssen Situationsdefinitionen und Handlungen angesehen werden als Interpretationen, die von den an der Interaktion Beteiligten an den einzelnen „Ereignisstellen“ der Überarbeitung und Neuformulierung unterworfen sind.“ (WILSON. 1973: 61). Im normativen Paradigma ist eine Rolle/Position mit Normen belegt. Bestimmte Verhaltenserwartungen werden zwar an das Individuum herangetragen, sie beziehen sich aber auf die Position, die das Individuum im sozialen Gefüge einnimmt. Der Einzelne wird primär als Positionsträger gesehen. Es besteht keine Reflexion, ob das Individuum einen Spielraum hat oder nicht. Deutlich kommt dies z.B. im strukturfunktionalistischen Ansatz PARSONS (1975) zum Ausdruck, wo die Interaktionsteilnehmer ein „soziokulturelles Wertsystem“ als gemeinsames System von Symbolen und Bedeutungen teilen. Dagegen lässt das interpretative Paradigma mehr Spielraum. Die Rollen unterliegen unterschiedlicher Interpretation. Der Schwerpunkt liegt auf dem Prozess der Rollenentstehung und –veränderung, sowie auf Wahrnehmungs- und Interaktionsvorgänge durch die beteiligten Interaktionspartner. Beim interpretativen Paradigma ist Rollenübernahme möglich. Daher ist Interaktion möglich.

[45] Der Begriff bzw. der Gedanke des „Empowerments“ stammt aus dem anglo-amerikanischen Sprachraum und entwickelte sich aus den praktischen Erfahrungen von Initiativen zur Selbsthilfe im Zuge mit der sozialarbeiterischen Gemeinwesenarbeit und wird im Zusammenhang mit der Entwicklung der Gemeindepsychologie mit dem Sozialwissenschaftler Julian RAPAPORT (1958) in Verbindung gebracht. Im deutschsprachigen Raum und vor allem in Bezug auf Soziale Arbeit wird das infolge Kritik am „Defizit-Blickwinkel“ als Modus sozialarbeiterischer Beobachtungs- und Wirklichkeitskonstruktionen entstandene Konzept vor allem durch HERRIGER (1997 bzw. 2002b) kontinuierlich weiterentwickelt und transportiert. Das aus dem Gedanken der „Hilfe zur Selbsthilfe“ ursächlich abgeleitete „Empowerment“-Konzept fungiert als Sammelkategorie für Arbeitsansätze in der psychosozialen Praxis, die die Menschen zur Entdeckung eigener Stärken ermutigen, ihnen das Rüstzeug für eigenverantwortliches Lebensmanagement zur Verfügung stellen sowie ihnen Möglichkeitsräume, in denen sie sich die Erfahrung der eigenen Stärke aneignen und Muster solidarischer Vernetzung erproben können, aufschließen sollen. Letztlich geht es also um Hilfestellungen bei der Aneignung von Selbstbestimmung und Lebensautonomie (vgl. HERRIGER 2002b. 11ff.).

[46] Nach DURKHEIM (1995), welcher den Anomiebegriff in die Soziologie einbrachte, stellen viele Normabweichungen nur eine Antizipation zukünftig geltender Moral dar. Dasselbe scheint hier zumindest auf die Vorwegnahme künftiger „Normalität“ in Hinsicht auf allgemeine Akzeptanz einer ökonomisch, rechtlich und lebensstilbezogen in großem Stil deklassierten Gesellschaftsschicht vor dem Hintergrund eines hoch selektiven Zugangs zum bzw. nachhaltigen Ausschlusses aus dem Ersten Arbeitsmarkt zuzutreffen.

[47] "Rein wertrational handelt, wer ohne Rücksicht auf die vorauszusehenden Folgen handelt im Dienst seiner Überzeugung von dem, was Pflicht, Würde, Schönheit, religiöse Weisung, Pietät, oder die Wichtigkeit einer "Sache" gleichviel welcher Art, ihm zu gebieten scheinen. Stets ist […] wertrationales Handeln ein Handeln nach "Geboten" oder gemäß "Forderungen", die der Handelnde an sich gestellt glaubt." (M. Weber, 1984, S 44 ff). Der Grundsatz lautet dabei „Der Zweck heiligt die Mittel“. Eine solche Handlungsmaxime bezeichnet WEBER als Gesinnungsethik.

[48]Zweckrational handelt, wer sein Handeln nach Zweck, Mitteln und Nebenfolgen orientiert und dabei sowohl die Mittel gegen die Zwecke, wie die Zwecke gegen die Nebenfolgen, wie endlich auch die verschiedenen möglichen Zwecke gegeneinander rational abwägt..." (M. Weber, 1984, S 44 ff).

[49] Professionelle Soziale Arbeit hat aus systemischer Perspektive die Funktion, die scheinbar unvereinbaren Bereiche ‚Hilfe’ und ‚Macht’ zum Nutzen der Individuen aber auch zum Nutzen der Gesellschaft miteinander zu verbinden. In erster Linie ist es ihre Aufgabe, „Menschen zu befähigen, ihre Bedürfnisse so weit wie möglich aus eigener Kraft [ ...] zu befriedigen “ (STAUB-BERNASCONI. 2002: 11). Darüber hinaus soll sie die behindernden Machtstrukturen in den sozialen Systemen der Gesellschaft in begrenzende Machtstrukturen verändern (vgl. ebd.)

[50] Unter dem, sich vom lateinischen „ludus“ (Spiel), herleitenden Begriff versteht BOURDIEU den Mechanismus, durch den gesellschaftliche Gruppen bezüglich eigentlicher gesellschaftlicher Machtstrukturen täuschen und getäuscht werden. Zumal alle Teilnehmer an die gleichen Anfangsbedingungen glauben, wird erst das „Spiel“ um die Kapitalien auf den einzelnen Feldern, auf denen sich die ungleiche Verteilung von Formen und Volumen der Kapitalien reproduzieren, ermöglicht.

[51] Nach dem Zusammenbrechen der aus der bundesdeutschen studentischen Protestbewegung entstandenen „Außerparlamentarischen Opposition“, die mit ihren Vorstellungen nie, wie geplant, die Arbeiterschaft erreichen konnte, begaben sich deren Exponenten in Abkehr vom unzulänglichen Versuch der Revolutionierung des politischen Bewusstseins auf dem von Rudi DUTSCHKE proklamierten „langen Marsch durch die Institutionen“ mit der Intention, die etablierten Systeme wie Universitäten, Parteien, Schulen „von innen her“ zu reformieren. Dies scheiterte bekanntermaßen völlig an der Verkennung der wirklichen Machtverhältnisse und der eigenen relativen Ohnmacht, vor allem aber auch an den nötigen, zwangsläufig einzugehenden Kompromissen sowie den „Verlockungen“ des Systems, denen viele der „Marschierenden“ mit der Zeit verfielen.

Ende der Leseprobe aus 127 Seiten

Details

Titel
Maßnahmen zur Re-Integration arbeitsloser Problemgruppen in den ersten Arbeitsmarkt
Untertitel
Die Umsetzung eines unmöglichen Ziels aus Perspektive der 'Inklusionsarbeit'
Hochschule
FernUniversität Hagen
Note
sehr gut
Autor
Jahr
2005
Seiten
127
Katalognummer
V110394
ISBN (eBook)
9783640085675
ISBN (Buch)
9783640119394
Dateigröße
1273 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Maßnahmen, Re-Integration, Problemgruppen, Arbeitsmarkt, Dilemmata, Paradoxien, Transintentionen, Umsetzung, Ziels, Perspektive, Inklusionsarbeit
Arbeit zitieren
Wolfgang Iro (Autor:in), 2005, Maßnahmen zur Re-Integration arbeitsloser Problemgruppen in den ersten Arbeitsmarkt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110394

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