Mit dem Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. September 1971 akzeptierte die Sowjetunion die gewachsene deutsch-deutsche Lage, nämlich die faktische Zugehörigkeit West-Berlins zur Wirtschafts-, Gesellschafts- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig wurde mit der Vereinbarung jedoch auch festgeschrieben, dass der Westteil Berlins wie bisher kein Bestandteil der Bundesrepublik ist. Die Bundesrepublik musste daraufhin ihre Präsenz in West-Berlin reduzieren. Insgesamt stabilisierte und entspannte aber das Abkommen, das zusammen mit den Ostverträgen am 3. Juni 1972 in Kraft tritt, die Lage in und um die geteilte Stadt.1
Die vorliegende Arbeit gibt zunächst einen Überblick über die historische Entwicklung, die zur Unterzeichnung des Abkommens führte. In Chronologischer Abfolge wird die Entwicklung der Deutschlandpolitik der Bundesregierung, sowie die Einstellungen der Beteiligten Seiten skizziert. Im Anschluss stellt die Arbeit die Inhalte und Ergebnisse der Berlin Vereinbarung dar. Dabei soll dem Wortlaut des Abkommens und hier in erster Linie der Präambel und der Allgemeinen Bestimmungen genaueres Augenmerk geschenkt werden. Welche Punkte sind strittig und nicht eindeutig gehalten? Welche Gründe und Folgen haben die sprachlichen Feinheiten im Vertragstext?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Weg zum Abkommen
3. Inhalte und Ergebnisse des Abkommens
3.1 Die Verhandlungen
3.2 Aufbau des Abkommens
3.3 Inhalte des Abkommens
3.3.1 Präambel
3.3.2 Allgemeine Bestimmungen
3.3.3 Bestimmungen über die Westsektoren
3.3.4 Schlussbestimmungen und Schlussprotokoll
4. Schlussbemerkung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit analysiert die Entstehung, die Inhalte und die völkerrechtliche Bedeutung des Viermächte-Abkommens über Berlin von 1971, um aufzuzeigen, wie durch diplomatisches "Geben und Nehmen" eine Stabilisierung der Lage in und um die geteilte Stadt erreicht wurde.
- Historische Entwicklung der Deutschlandpolitik und der Berliner Statusfrage.
- Analyse der Verhandlungsdynamiken zwischen den Westmächten und der Sowjetunion.
- Eingehende Untersuchung der Präambel und der Allgemeinen Bestimmungen des Vertragstextes.
- Bewertung der Auswirkungen auf die Bindungen zwischen West-Berlin und der Bundesrepublik Deutschland.
Auszug aus dem Buch
3.3.1 Präambel
Durch die Formulierungen in der Präambel wird der Status der Westalliierten in Berlin fixiert. Die Sowjetunion erkennt zum ersten Mal direkt die Rechte der Westmächte als Besatzungsmacht in Berlin an. Ein Hauptziel Großbritanniens, Frankreichs und der USA war damit erreicht. Außerdem bekannte sich die Sowjetunion zu ihrer Mitzuständigkeit für Berlin. Obwohl man schon aus der Tatsache, dass die UdssR mit den Westalliierten ein Abkommen über Berlin beschließt, die Bestätigung der völkerrechtlichen Stellung der drei Westmächte als Besatzungsmacht in Berlin ableiten könnte, wird in der Präambel ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vier Regierungen „auf der Grundlage ihrer Viermächte-Rechte und Verantwortlichkeiten und der entsprechenden Vereinbarungen und Beschlüsse der vier Mächte aus der Kriegs- und Nachkriegszeit“ handeln und daher völkerrechtlich berechtigt sind ein solches Abkommen zu schließen. Die Rechte der Alliierten, das macht die Präambel deutlich, sind auf die kriegerische Besetzung Berlins zurückzuführen und aus dieser völkerrechtlichen Verantwortung wird das Abkommen geschlossen. Für die Westalliierten ist diese Aussage in der Präambel von großer Bedeutung. In der Vergangenheit hatte Moskau immer wieder das Recht der Westmächte auf Anwesenheit in Berlin bestritten.
Die Vertragspartner schicken dem eigentlichen Vertragstext mit diesem Absatz auch eine Legitimation vorweg, die mit dem Wunsch verbunden ist eine praktische Verbesserung der „Lage in dem betreffenden Gebiet“ herbeizuführen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Problematik der geteilten Stadt und Zielsetzung der Untersuchung des Viermächte-Abkommens.
2. Der Weg zum Abkommen: Historischer Rückblick auf die Entwicklung der Besatzungsregelung und die Neuausrichtung der Deutschlandpolitik ab 1966.
3. Inhalte und Ergebnisse des Abkommens: Detaillierte Analyse des Vertragswerks, der diplomatischen Verhandlungsprotokolle und der strukturellen Gliederung der Vereinbarung.
3.1 Die Verhandlungen: Erläuterung des diplomatischen Prozesses, der von der Sowjetunion, den Westalliierten und der Bundesrepublik geführt wurde.
3.2 Aufbau des Abkommens: Beschreibung der vertraglichen Architektur inklusive der Bedeutung der Anlagen und Schlussprotokolle.
3.3 Inhalte des Abkommens: Systematische Untersuchung der völkerrechtlichen Formulierungen innerhalb des Abkommens.
3.3.1 Präambel: Untersuchung der völkerrechtlichen Anerkennung der Besatzungsrechte und der Formelkompromisse.
3.3.2 Allgemeine Bestimmungen: Analyse der vier Punkte zur Spannungsreduzierung und zum Verzicht auf Gewaltanwendung.
3.3.3 Bestimmungen über die Westsektoren: Erörterung der praktischen Regelungen für den Transitverkehr und die Bindungen West-Berlins.
3.3.4 Schlussbestimmungen und Schlussprotokoll: Erläuterung der Inkraftsetzungsbedingungen und der Streitbeilegungsklauseln.
4. Schlussbemerkung: Synthese der Ergebnisse hinsichtlich der Statusfrage und des sicherheitspolitischen Gewinns für Berlin.
Schlüsselwörter
Viermächte-Abkommen, Berlin, Ostpolitik, Besatzungsrecht, Westsektoren, Sowjetunion, Westalliierten, Status quo, Transitverkehr, Entspannungspolitik, Bundesrepublik Deutschland, Deutschlandpolitik, Völkerrecht, Berlin-Junktim.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Analyse des Viermächte-Abkommens über Berlin von 1971, einem zentralen Dokument der Entspannungspolitik, das den völkerrechtlichen Status der Stadt regelte.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die historische Entwicklung der Deutschlandpolitik, die diplomatischen Verhandlungsprozesse zwischen Ost und West sowie die detaillierte rechtliche Interpretation des Abkommenstextes.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie durch sprachliche Feinheiten und diplomatische Formelkompromisse ein stabilerer Status für West-Berlin geschaffen wurde, ohne die gegensätzlichen Rechtsauffassungen der beteiligten Mächte preiszugeben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine historisch-politische Analyse unter Heranziehung von Primärquellen, wissenschaftlicher Fachliteratur zum Rechtsstatus Berlins und offiziellen Dokumenten der Zeit.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine chronologische historische Herleitung, die Darstellung des Verhandlungsweges sowie eine tiefgehende Analyse der Präambel, der Allgemeinen Bestimmungen und der konkreten Regelungen zu West-Berlin.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Viermächte-Abkommen, Besatzungsrecht, Entspannungspolitik, Transitverkehr und Status quo geprägt.
Welche Rolle spielten die deutschen Staaten bei den Verhandlungen?
Obwohl die Bundesrepublik und die DDR unmittelbar betroffen waren, hatten sie formell nur eine Beobachterrolle, da die Verhandlungsmacht exklusiv bei den vier Besatzungsmächten lag.
Warum wurde in der Präambel der Begriff "Berlin" vermieden?
Dies diente als Formelkompromiss, da die Westmächte das Abkommen auf die gesamte Stadt beziehen wollten, während die Sowjetunion den Begriff auf die Westsektoren einschränken wollte.
Was bedeutet der "Berlin-Junktim" im Kontext der Arbeit?
Das Berlin-Junktim beschreibt die Verknüpfung der Ratifizierung der Ostverträge mit dem Erfolg der Vier-Mächte-Verhandlungen, was als starkes Druckmittel der Bundesregierung fungierte.
- Quote paper
- Andreas Kaul (Author), 2002, Das Viermächte-Abkommen über Berlin, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11039