Einführung
Bis Ende 2005 war das Gesundheitssystem in der Niederlanden nach dem deutschen Muster organisiert. Die Gesundheitsversorgung erfolgte auf sehr hohem Niveau, wobei jeder Bürger Zugang zum System hatte und die Kosten im Vergleich zu vielen europäischen Nachbarstaaten zunächst verhältnismäßig niedrig waren (Böcker et al., 2001).
Aufgrund einer starken Erhöhung der Kosten zur Erhaltung dieses Systems ohne spürbare Verbesserung in der medizinischen Versorgung, in der insbesondere lange Wartezeiten bei fehlender Koordinierung sowie zunehmend Leistungseinschränkungen zu beobachten waren, wurde die Toleranzgrenze der Bevölkerung überschritten.
Aus diesen Gründen wurde die Notwendigkeit einer umfassenden Reform immer dringender.
Am 01.01.2006 änderte sich das niederländische Krankenversicherungssystem. Seit dem gibt es „eine neue Krankenversicherung für alle“, die sich durch die Fusionierung von gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherungen auf dem Prinzip einer Basisversicherung für alle Bürger stützt.
1. Das Versicherungssystem in den Niederlanden
1.1 Das alte System – Ein Rückblick
Das Gesundheitssystem der Niederlande, das grundsätzlich 1942 von der deutschen Besatzung eingeführt wurde, basierte auf dem Sozialversicherungsprinzip und entsprach einer Mischfinanzierung aus staatlichen und privaten Geldern.
Eigentlich bestand das System aus drei Säulen: a) einer Sozialversicherung - das Algemene Wet Bijzondere Ziektekosten (AWBZ); b) einer Krankenversicherung nach deutschem Muster; c) einer privaten Krankenversicherung mit Kontrahierungszwang.
Alle Bürger waren primär durch das AWBZ versichert. Darüber hinaus waren fast zwei Drittel der Niederländer in den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert, da ihr versicherungspflichtiges Jahreseinkommen die Grenze von ca. 28.000 Euro nicht überstieg. Versicherte, die diese Einkommensgrenze überschritten sowie Selbständige und Staatsbeamte, wurden automatisch privat versichert, so dass es in diesem Modell keine freiwillig gesetzlich Krankenversicherten gab. Daraus resultierte, dass ungefähr 30 Prozent der Bevölkerung privat versichert war. Die Leistungen der Privatversicherungen unterschieden sich jedoch nur wenig von jenen der Krankenkasse (Jachertz, 2004).
Inhaltsverzeichnis
EINFÜHRUNG
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
1.DAS VERSICHERUNGSSYSTEM IN DEN NIEDERLANDEN
1.1 Das alte System – Ein Rückblick
1.2 Die Reform
2.DAS NEUE KRANKENVERSICHERUNGSSYSTEM DER NIEDERLANDE
2.1 Kernelemente
2.2 Übertragung auf das deutsche Gesundheitssystem
ZUSAMMENFASSUNG
LITERATURVERZEICHNIS
Einführung
Bis Ende 2005 war das Gesundheitssystem in der Niederlanden nach dem deutschen Muster organisiert. Die Gesundheitsversorgung erfolgte auf sehr hohem Niveau, wobei jeder Bürger Zugang zum System hatte und die Kosten im Vergleich zu vielen europäischen Nachbarstaaten zunächst verhältnismäßig niedrig waren (Böcker et al., 2001).
Aufgrund einer starken Erhöhung der Kosten zur Erhaltung dieses Systems ohne spürbare Verbesserung in der medizinischen Versorgung, in der insbesondere lange Wartezeiten bei fehlender Koordinierung sowie zunehmend Leistungseinschränkungen zu beobachten waren, wurde die Toleranzgrenze der Bevölkerung überschritten.
Aus diesen Gründen wurde die Notwendigkeit einer umfassenden Reform immer dringender.
Am 01.01.2006 änderte sich das niederländische Krankenversicherungssystem. Seit dem gibt es „eine neue Krankenversicherung für alle“, die sich durch die Fusionierung von gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherungen auf dem Prinzip einer Basisversicherung für alle Bürger stützt.
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Das Versicherungssystem in den Niederlanden
1.1 Das alte System – Ein Rückblick
Das Gesundheitssystem der Niederlande, das grundsätzlich 1942 von der deutschen Besatzung eingeführt wurde, basierte auf dem Sozialversicherungsprinzip und entsprach einer Mischfinanzierung aus staatlichen und privaten Geldern.
Eigentlich bestand das System aus drei Säulen: a) einer Sozialversicherung - das Algemene Wet Bijzondere Ziektekosten (AWBZ); b) einer Krankenversicherung nach deutschem Muster; c) einer privaten Krankenversicherung mit Kontrahierungszwang.
Alle Bürger waren primär durch das AWBZ versichert. Darüber hinaus waren fast zwei Drittel der Niederländer in den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert, da ihr versicherungspflichtiges Jahreseinkommen die Grenze von ca. 28.000 Euro nicht überstieg. Versicherte, die diese Einkommensgrenze überschritten sowie Selbständige und Staatsbeamte, wurden automatisch privat versichert, so dass es in diesem Modell keine freiwillig gesetzlich Krankenversicherten gab. Daraus resultierte, dass ungefähr 30 Prozent der Bevölkerung privat versichert war. Die Leistungen der Privatversicherungen unterschieden sich jedoch nur wenig von jenen der Krankenkasse (Jachertz, 2004).
1.2 Die Reform
Seit dem 01.Januar 2006 gilt in den Niederlanden ein neues Krankenversicherungsgesetz. Auslöser für eine neue Reform waren insbesondere Kostenexplosion, Ineffizienz des Systems und bisher gescheiterte Reformversuche, da viele bisherige Reformbemühungen eher eine Feinjustierung als eine wirkliche Veränderung darstellten. Die aktuelle Reform ist das Ergebnis einer sich über Jahrzehnte hinziehenden Beschäftigung mit der Gesetz- und Regelgebung auf diesem Gebiet (Diers-Lienke, 2006; Böcker et al., 2001).
In der Tabelle 1 werden die Punkte des Versicherungssystems noch einmal zusammengefasst dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2. Das neue Krankenversicherungssystem der Niederlande
2.1 Kernelemente
Seit Anfang dieses Jahres entfällt die bisherige Trennung zwischen privater und staatlicher Krankenversicherung. Das neue System ist privatrechtlich organisiert, weist aber in hohem Maße eine staatliche Reglementierung auf.
Als grundsätzliches Prinzip gilt, dass jedem Bürger eine qualitativ gute, medizinisch notwendige Versorgung zur Verfügung stehen muss.
Die Kernelemente der reformierten Krankenversicherung sind (Schmax, 2006):
- Jeder Einwohner der Niederlande beziehungsweise jeder dort einkommensteuerpflichtig Beschäftigte, muss sich zwingend krankenversichern.
- Das System ist umlagefinanziert, auf (zusätzliche) Kapitaldeckung wird verzichtet.
- Versicherte haben freie Versicherungswahl, sie können das Unternehmen von Jahr zu Jahr wechseln.
- Für Versicherungsunternehmen gelten Kontrahierungszwang und Diskriminierungsverbot.
- Versicherer bieten ein Standardleistungspaket an, das dem der bisherigen staatlichen Krankenversicherung entspricht. Der Mindestversicherungsumfang ist staatlich vorgegeben.
- Eine beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ohne eigenes Einkommen gibt es nicht, Kinder sind beitragsfrei versichert.
- Versicherte ab 18 Jahre müssen eine feste Prämie (Kopfpauschale) direkt an ihr Versicherungsunternehmen zahlen. Zudem zahlen Arbeitgeber für jeden Beschäftigten einen einkommensabhängigen Beitrag. Diese Beiträge fließen in einen Krankenversicherungsfonds, gemeinsam mit einer staatlichen Zahlung für Personen unter 18 Jahren.
- Versicherungsunternehmen legen fest, welche Personen oder Institutionen die Leistung erbringen dürfen. Gleichzeitig regeln sie, ob sie direkt mit den Leistungserbringern abrechnen (Sachleistungsprinzip) oder den Versicherten die Behandlungskosten erstatten (Geldleistungsprinzip).
- Personen, für die die feste Krankenversicherungsprämie eine unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastung darstellt, erhalten eine staatliche Beihilfe.
- Ein Risikostrukturausgleich nivelliert die Ausgaben der Versicherungsunternehmen, die durch Unterschiede in der Versichertenstruktur entstehen.
Der Direktor für Gesetzgebung und Rechtsangelegenheiten im niederländischen Gesundheitsministerium begründete die Reform: „Das neue System soll den Versicherungen mehr Handlungsspielraum und Steuerungsmöglichkeiten einräumen und Eigenverantwortung der Versicherten stärken“. Außerdem will die Regierung mit der Abschaffung der gesetzlichen Krankenkassen einen Schritt zur Entkopplung der Beiträge vom Faktor Arbeit vollziehen.
Den Versicherten soll das neue System mit mehr Wahlmöglichkeiten schmackhaft gemacht werden.
2.2 Übertragung auf das deutsche Gesundheitssystem
In der deutschen Terminologie wird das neue niederländische System als eine Mischung aus Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie beschrieben.
Dieses System könnte auch nach Deutschland übertragen werden, so dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) bereits interessiert in Richtung Niederlande schauen. Viele Experten gehen davon aus, dass sich Ministerin Schmidt bei den anstehenden Eckpunkten der deutschen Reform an der holländischen Variante orientieren wird (Rabbata und Blöß, 2006).
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