Seitdem der Bundesgerichtshof im Jahr 2001 die Gesellschaft bürgerlichen Rechts für rechtsfähig erklärt hat, stellen sich verschiedene Fragen im Umgang mit einer GbR. Besondere Relevanz im wirtschaftlichen Verkehr kommt dabei der Frage nach einer Haftung des eintretenden Gesellschafters für Altverbindlichkeiten der GbR zu. Soll der Gesellschafter tatsächlich für solche Schulden persönlich und akzessorisch mit seinem eigenen privaten Vermögen haften, auch wenn er die Schulden nicht (mit-)verursacht hat? Kann § 130 HGB auch für die GbR im Wege des Analogieschlusses herangezogen werden oder geht dies angesichts der Unterschiede zwischen einer OHG und einer GbR doch zu weit?
Auf diese Fragen versucht das vorliegende Buch eine Antwort zu geben.
Inhaltsübersicht
„Die Haftung des eintretenden Gesellschafters für Altverbindlichkeiten der GbR“
A) Einführung
I) Historische Entwicklung
II) Bedeutung des Streits zwischen Akzessorietätstheorie und Doppelverpflichtungslehre – Haftungsgrundlage der GbR
B) Darstellung der Argumente von Judikatur und Rechtsprechung
I) Lösung der Rechtsprechung
1) Die Rechtsprechung des BGH
2) Die Instanzgerichte und der §130 HGB
a) Die Entscheidungsgründe des OLG Düsseldorf
b) Das OLG Hamm als Befürworter der Haftung nach §130 HGB
c) Das OLG München zur Akzessorietätstheorie
3) Zusammenfassung der Tendenzen in der Rechtsprechung
II) Die von der Literatur hervorgebrachten Argumente
1) Gründe für eine Anwendung des §130 HGB
a) §130 HGB als Gläubigerschutzvorschrift
b) Anwendung des §130 HGB aus systematischen Gründen
c) Einheitliches Haftungsmodell der Personengesellschaften
d) Rechtssicherheit und Verkehrsschutz
e) Keine Schutzwürdigkeit des eintretenden Gesellschafters
f) Zusammenfassung
2) Gesichtspunkte, die gegen eine Haftung sprechen
a) Keine Schützwürdigkeit des Gläubigers
b) §130 HGB als handelsrechtliche Sondernorm
c) Bedeutung der Ausgestaltung anderer Gesellschaftsformen
d) Kein Verkehrsbedürfnis für die Anwendung des §130 HGB
e) Schutzwürdigkeit des neuen Gesellschafters
f) Ablehnung aus verfassungsrechtlichen Gründen
g) Zusammenfassung
III) Zwischenergebnis
C) Stellungnahme und kritische Würdigung der genannten Argumente
I) Voraussetzungen der analogen Anwendung des §130 HGB
1) Gesetzesimmanente Rechtsfortbildung – Vorliegen einer Lücke
a) Der Wortlaut der §§705ff BGB
b) Historische Materialien
c) Gesetzliche Systematik der §§705ff BGB
i) Die Systematik der GbR nach dem Gesetzestext
ii) Veränderung durch neue Rechtssprechung?
d) Ergebnis
2) Gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung
II) Bedürfnis des Rechtsverkehrs – Rolle des Gläubigerschutzes
1) Sinn und Zweck des §130 HGB
2) Schutzwürdigkeit des Gläubigers
3) Gläubigerschutz ohne Anwendung des §130 HGB?
4) Schutzwürdigkeit des eintretenden Gesellschafters
5) Konsequenzen und Ergebnis
III) Rechtsfortbildung aufgrund des systematischen Zusammenhangs zwischen §130 HGB und §§128f HGB
D) Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, zu untersuchen, ob die Vorschrift des § 130 HGB analog auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) angewendet werden kann, um eine Haftung des eintretenden Gesellschafters für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft zu begründen. Die Forschungsfrage hinterfragt dabei die dogmatische Zulässigkeit einer solchen richterlichen Rechtsfortbildung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
- Historische und dogmatische Einordnung der Haftungsverfassung der GbR.
- Analyse der Pro- und Contra-Argumente für eine analoge Anwendung von § 130 HGB.
- Prüfung der Voraussetzungen für eine gesetzesimmanente und gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung.
- Bewertung der Schutzbedürftigkeit von Gläubigern gegenüber dem Schutzinteresse des eintretenden Gesellschafters.
Auszug aus dem Buch
(e) Keine Schutzwürdigkeit des eintretenden Gesellschafters
Darüberhinaus sei eine Haftung des eintretenden Gesellschafters durchaus interessengerecht. Schließlich partizipiere er durch seinen Beitritt zur Gesellschaft am Gesellschaftsvermögen, das gerade vor seiner Gesellschafterstellung geschaffen wurde. Seine Haftung stelle vor diesem Hintergrund somit keine unzumutbare Belastung dar, so dass er nicht schutzwürdig sei.
Zusammenfassung der Kapitel
A) Einführung: Das Kapitel beleuchtet den Wandel in der Haftungsverfassung der GbR von der Doppelverpflichtungstheorie hin zur Akzessorietätstheorie und leitet die daraus entstehende Problematik der Haftung des neuen Gesellschafters ein.
B) Darstellung der Argumente von Judikatur und Rechtsprechung: Hier werden die gegensätzlichen Ansichten der Instanzgerichte sowie die umfangreiche Literaturdiskussion zur analogen Anwendung des § 130 HGB systematisch gegenübergestellt.
C) Stellungnahme und kritische Würdigung der genannten Argumente: Dieser Teil prüft dogmatisch, ob die Voraussetzungen für eine richterliche Lückenfüllung oder Rechtsfortbildung hinsichtlich des § 130 HGB vorliegen.
D) Fazit: Das Fazit kommt zu dem Ergebnis, dass eine analoge Anwendung des § 130 HGB auf die GbR dogmatisch nicht zwingend und materiell nicht interessengerecht ist.
Schlüsselwörter
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR, § 130 HGB, Altverbindlichkeiten, eintretender Gesellschafter, Haftung, Akzessorietätstheorie, Doppelverpflichtungslehre, Rechtsfortbildung, Gläubigerschutz, Personengesellschaft, Analogie, Rechtsverkehr, Gesellschafterbeitritt, Haftungsmodell.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der zentralen gesellschaftsrechtlichen Frage, ob ein neu in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eintretender Gesellschafter persönlich für die bereits bestehenden Schulden der Gesellschaft (Altverbindlichkeiten) haften muss.
Welche zentralen Themenfelder werden analysiert?
Im Fokus stehen das Haftungsregime der GbR, die Entwicklung von der Doppelverpflichtungstheorie zur Akzessorietätstheorie sowie die Frage, ob handelsrechtliche Normen wie der § 130 HGB auf die GbR übertragen werden können.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, ob eine analoge Anwendung des § 130 HGB auf die GbR richterlich zulässig ist oder ob das BGB bereits eine abschließende Entscheidung gegen diese Haftung trifft.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Es wird eine dogmatische Analyse des geltenden Rechts vorgenommen, wobei die Rechtsprechung (insb. BGH und OLG) sowie die aktuelle Literaturkritik herangezogen werden, um Voraussetzungen für eine gesetzesimmanente oder -übersteigende Rechtsfortbildung zu prüfen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Darstellung der Argumente von Judikatur und Literatur (Pro und Contra zur Haftung) sowie eine kritische Stellungnahme zur Zulässigkeit der Rechtsfortbildung unter Berücksichtigung von Gläubigerinteressen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Altverbindlichkeitenhaftung, § 130 HGB, Akzessorietätstheorie und Rechtsfortbildung.
Warum ist die Anwaltssozietät ein besonders kritisches Fallbeispiel für die Haftung?
In Anwaltssozietäten können neben Primärschulden auch Sekundärverbindlichkeiten durch fehlerhafte Beratung vor dem Beitritt entstehen; da diese Risiken für den eintretenden Anwalt kaum überschaubar sind, ist seine Schutzwürdigkeit hier besonders hoch.
Welches Fazit zieht der Verfasser zur Haftung des eintretenden Gesellschafters?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz keine Haftungslücke aufweist und eine analoge Anwendung des § 130 HGB weder dogmatisch gerechtfertigt noch für die Praxis zwingend erforderlich ist.
- Quote paper
- Maximilian Müller (Author), 2003, Haftung des eintretenden Gesellschafters für Altverbindlichkeiten der GbR, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11049