Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Lebenssituation älterer Menschen und die Folgen der demographischen Veränderungen
2.1 Die Pflegeversicherung
2.2 Ansprüche an das Leben im Alter
3. Versorgungssituation und neue Konzepte
3.1 Ambulante Versorgung
3.2 Tagespflege und teilstationäre Versorgung
3.3 Wohngruppen
3.4 Mietgebundene Wohngemeinschaften
3.5 Gerontopsychiatrische Abteilung im Altenpflegeheim
3.6 Allgemeines Konzept für Einrichtungen der Demenzbetreuung
4. Was sind Demenzen?
4.1 Die verschiedenen Demenztypen
4.2 Verlauf der Demenz
4.2.1 Die drei Stadien der Alzheimer-Demenz
4.2.2 Früherkennung und Diagnose
4.3 Symptome für die Verhaltensweisen Demenzkranker
4.4 Verstehen von Verhaltensstörungen
4.5 Verhaltensauffälligkeiten und ihre Ursachen
4.5.1 Agitiertheit
4.5.2 Passivität oder Apathie
4.5.3 Akustische oder vokale Störungen
4.5.4 Wandern
4.5.5 Aggressives Verhalten
5. Möglichkeiten zur Reduktion von störendem Verhalten
5.1 Akustische Störungen
5.2 Tätliche Aggression
6. Besonderheiten in der Pflege Alltagsstruktur für Demenzkranke
6.1 Die Bewohnerschaft
7. Architektonische und innenarchitektonische Gestaltung
7.1 Das Bewohnerzimmer
7.2 Der Flur
7.3 Die Küche
7.4 Der Wohn- und Essbereich
7.5 Der Eingangsbereich
7.6 Freibereich, Garten, Terrasse
8. Rechtliche Rahmenbedingungen
8.1 Mietgebundene Wohngemeinschaft
8.2 Wohngruppen und gerontopsychiatrische Abteilung im Altenpflegeheim
9. Finanzierungsmodelle
9.1 Die Finanzierung der ambulant betreuten Wohngemeinschaft
9.1.1 Musterkalkulation für eine ambulant betreute mietgebundene Wohngemeinschaft
9.1.2 Musterkalkulation für eine stationäre Unterbringung,Wohngruppe
9.2 Gegenüberstellung der Jahreskosten, mietgebundene Wohngemeinschaft - stationäre Wohngruppen
10. Seniorenzentren der Landeshauptstadt Düsseldorf: Haus Gallberg
10.1 Architektur und Zimmeraufteilung
10.1.1 Bauliche Gestaltung der gerontopsychiatrischen Abteilung im Haus II
10.1.2 Grundriss der gerontopsychiatrischen Abteilung - Haus II
10.1.3 Bauliche Maßnahmen für die Zukunft
10.2 Allgemeine Pflegeleistungen, Anlage zum Pflegeheimvertrag Haus Gallberg II
10.3 Anlage 3 des Pflegeheimvertrags zu den Pflegestufen
10.4 Besonderheiten der geschlossenen Abteilung
10.5 Tagessätze für die stationäre Pflege im Haus II
10.6 Personelle Ausstattung eines Wohnbereichs
10.7 Alltagsgestaltung in der gerontopsychiatrischen Abteilung
11. Caritas-Altenzentrum St. Josef, Gerontopsychiatrische Einrichtung
11.1 Architektonische Gestaltung der Einrichtung und der Wohnbereiche
11.2 Kostenkalkulation und Personalplanung am Beispiel der Wohneinheit „Rosenstraße“
11.3 Einrichtungskonzept, und die Leitgedanken der Mitarbeiter
11.4 Wohnbereichskonzept
11.5 Alltagsgestaltung
12. Fazit
Literatur
1. Einleitung
Meine Großmütter waren beide an Demenz erkrankt, die eine wurde in einem normalen Altenpflegheim bis zu ihrem Tod gepflegt und die andere zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst. Beides war nicht so, wie man es sich wünschen würde. Im 37. Heft 2003 des SPIEGELS erschien ein Artikel von Katja Thimm mit dem Titel „Kommune des Vergessens“. Hier beschreibt die Journalistin eine Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz. Durch diesen Artikel sah ich, dass es mittlerweile Alternativen zu der „normalen und althergebrachten“ Versorgung von Menschen mit Demenz gibt, die es ermöglichen, ein menschenwürdiges Leben auch dann zu führen, wenn man auf Hilfe von anderen angewiesen ist. Dies nahm ich zum Anlass, mich mehr mit diesem Thema zu befassen.
Das Thema Wohnen im Alter ist eines der Themen, denen in Zukunft noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss als bis jetzt schon. Besonders die Versorgung von Menschen mit einer Demenzerkrankung oder der Alzheimerkrankheit braucht eine Neuausrichtung. Es gibt momentan eine Fülle von Modellprojekten besonders für die Gruppe der psychisch Veränderten. Das Hauptaugenmerk meiner Diplomarbeit liegt deshalb auf der Vorstellung neuerer Ansätze zur Versorgung dieser Personengruppe. Ich beginne meine Arbeit, indem ich die demographischen Veränderungen in unserer Gesellschaft aufzeige, um zu verdeutlichen, wie wichtig es ist, neue Wege in der Betreuung alter Menschen zu gehen. Des Weiteren stelle ich verschiedene Wohnkonzepte vor, die nur das Konzept der normalen Alltagsgestaltung gemeinsam haben..
Im Kapitel 4 beschreibe ich die Demenzerkrankung aus medizinischer Sicht. In den Kapiteln 5 bis 7 stelle ich Möglichkeiten vor, auf das oft störende Verhalten von Menschen mit Demenz einzugehen, um es zu vermeiden.
Neben einem kurzen Ausblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für die verschiedenen Wohnkonzepte, stelle ich die Finanzierung der einzelnen Konzepte in Musterkalkulationen einander gegenüber.
In meinem freien Teil stelle ich eine geschlossene gerontopsychiatrische Abteilung des Seniorenzentrums der Landeshauptstadt Düsseldorf- Haus Gallberg vor, das so genannte „Haus II“
Das Caritas-Altenzentrum St. Josef, ebenfalls eine gerontopsychiatrische Einrichtung, die aber seit über 20 Jahren dem Hausgemeinschaftsmodell folgt, stelle ich Haus Gallberg gegenüber. Eine genaue Gegenüberstellung aus finanzieller Sicht - wie in den Musterkalkulationen von Kapitel 9 - kann ich leider nicht erbringen, da mir nicht alle dafür benötigten Zahlen zur Verfügung gestellt wurden. Dies soll aber keine Kritik an den jeweiligen Heimleitungen sein, schließlich stehen sie untereinander in Konkurrenz. Die Zahlen für einen ungefähren Vergleich habe ich erhalten, sie sollten im Rahmen einer Diplomarbeit reichen.
Mit dieser Arbeit möchte ich aufzeigen, dass schon mit wenigen Veränderungen, besonders in der Pflege und Betreuung, die letzten Jahre eines Menschen würdevoll gestaltet werden können, ohne dass dies zu einem finanziellen Kollaps der Sozialsysteme führt.
2. Lebenssituation älterer Menschen und die Folgen der demographischen Veränderungen
Die Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen wird in Zukunft ein immer wichtigeres gesamtgesellschaftlich zu lösendes Problem werden. Durch die steigende Lebenserwartung und die rückläufigen Geburtenraten wird die Situation der zu pflegenden Menschen sich zukünftig sehr verändern und verändern müssen. Im Jahr 2000 gab es ca. 3 Millionen Hochaltrige (80 Jahre und älter), im Jahr 2020 werden es ca. 5 Millionen sein und 2050 ca. 8 Millionen. Gleichzeitig steigt auch die Zahl der jungen Alten (65- 80 Jahre): von im Jahr 2000 10 Millionen auf ca.15 Millionen im Jahr 2020, allerdings soll diese Zahl bis zum Jahr 2050 auf ca. 12 Millionen Menschen zurückgehen.
Am gravierendsten ist aber der Rückgang der jüngeren Bevölkerungsschicht, diese schrumpft vom Jahr 2000 bis 2020 von 41 Millionen auf ca. 33 Millionen und bis 2050 auf ca. 27 Millionen Menschen.[1] „Das heißt, bis zum Jahr 2050 beträgt der zahlenmäßige Rückgang (um ca. 18,7 Mio.) der „nicht alten“ Bevölkerungsgruppe (0 bis 65 Jahre) das Dreifache der Zunahme der älteren Bevölkerungsgruppe (65 +) um ca. 6,4 Mio. Menschen.“[2]
Gerade durch die Zunahme der Zahl der kinderlosen Menschen, bereits heute sind 10% der 60 jährigen Frauen kinderlos, in 20 Jahren werden es ca. 25% sein und in 30 Jahren ca. 30%, wird die Quote von 80% der zu Hause Gepflegten nicht gehalten werden können. Auch die fortschreitende Individualisierung, immer mehr Haushalte, in denen beide Partner arbeiten oder bewusst als Single gelebt wird, spricht dagegen[3]. „Bereits heute liegt der Anteil Hochaltriger, die allein leben, bei fast 60%, gegenüber 33% bei den jungen Alten.“[4]
Durch den Wegfall der familiären Strukturen wird der Bedarf an Pflegediensten und Altenpflegeeinrichtungen stark ansteigen. „Schon heute gibt es ca. 557.000 Altenpflegeheimplätze und ca. 160.000 Plätze in Altenheimen, Altenwohnheimen und mehrgliedrigen Einrichtungen.“[5] Im Jahr 2020 werden ca. 700.000 stationäre Heimplätze benötigt und 2050 müssten nach den Berechnungen des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) 1,08 Millionen Plätze zur Verfügung stehen. Bei der Anzahl der ambulant Betreuten sieht es sehr ähnlich aus. Im Jahr 2000 wurden 990.000 Menschen von ambulanten Pflegediensten versorgt, 2020 werden es ca. 1,42 Millionen sein und 2050 noch mal ca. ein Drittel mehr, also rund zwei Millionen.
Dies ist nicht nur ein Problem für den Altenheimbau, sondern viel mehr noch ein Finanzierungsproblem, da es gleichzeitig immer weniger Menschen gibt, die in die Pflegeversicherung einzahlen. Zudem wird es auch schwieriger werden geeignetes Personal für die Betreuungs- und Pflegeberufe zu finden.6
2.1 Die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung stößt heute schon an ihre Grenzen, wie man aus folgender Tabelle gut ersehen kann. Die Ausgaben überstiegen im Jahr 2002 die Einnahmen schon um 380 Millionen Euro. Wenn man die zukünftigen demographischen Veränderungen, immer weniger Einzahler in die Pflegeversicherung und immer mehr Leistungsempfänger sieht, muss auch hier dringend gehandelt werden. Allein die Zahl der an Demenz Erkrankten steigt vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2050 um mehr als das Doppelte an.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[6]
2.2 Ansprüche an das Leben im Alter
Bei Untersuchungen zur Erforschung der Wohnwünsche von älteren Menschen kam heraus: An erster Stelle steht, dass sie möglichst lange ein selbständiges Leben in den eigenen vier Wänden führen wollen. „Von Bedeutung ist:
- Die Bedeutung des selbstbestimmten Lebens, auch bei Hilfe und Pflegebedarf.
- Das Recht der Normalität der Lebensführung auch im Alter
- Das Recht auf Integration in die Gesellschaft und auf Teilhabe an gesellschaftlichen, auch ökonomischen Entwicklungen.“[7]
Das heißt aber nicht, dass die Befragten von einem Umzug in eine altersgerechte Wohnung Abstand nehmen würden, ca. 65% der älteren Menschen könnten sich noch einen Umzug vorstellen, solange sie ihre Selbständigkeit soweit wie möglich erhalten können. Nur noch 20% der Pflegebedürftigen können sich ein Leben im Heim als institutionalisierter Wohnform für Pflege vorstellen.[8] Daher ist es nötig, neue Wege im Bereich der Altenpflege und Betreuung zu begehen.
3. Versorgungssituation und neue Konzepte
3.1 Ambulante Versorgung
Bei der ambulanten Versorgung verbleibt der zu pflegende Mensch in seiner Wohnung. Es wird ein Vertrag mit einem Pflegedienst geschlossen. „Der Betreuungsvertrag umfasst neben allgemeinen Informations- und Beratungsleistungen vor allem einen regelmäßigen Hausbesuch, um weitere Hilfsbedürftigkeiten besser einschätzen und rechtzeitig entsprechende Hilfemaßnahmen einleiten zu können.“[9] Weitere Aufgaben des Pflegedienstes bestehen in der Grundversorgung des alten Menschen, sowohl mit medizinischer als auch sozial pflegerischer und auch hauswirtschaftlicher Versorgung.[10]
„Dem Hausarzt kommt in diesem System eine zentrale Rolle zu. Als langfristige Vertrauensperson des älteren Menschen ist er oftmals der erste Ansprechpartner bei Auftreten einer gerontopsychiatrischen Veränderung. Ihm obliegt es, erste Anzeichen für eine Demenz zu erkennen, diese diagnostisch abzuklären und entsprechende therapeutische Maßnahmen zu initiieren.“[11]
Diese Versorgungsform ist allerdings für Menschen mit Demenz, die alleine wohnen, nicht sehr geeignet, da der ambulante Pflegedienst nur stundenweise in der Wohnung ist und somit der zu Betreuende eine lange Zeit allein bleibt. Eine erhöhte Selbst- und Fremdgefährdung ist die Folge.[12]
3.2 Tagespflege und teilstationäre Versorgung
Eine Tagespflegeeinrichtung kann ein normales Altenheim sein oder eine Einrichtung vergleichbar mit einem Kindergarten. Hier kann der alte Mensch stunden-, tage- oder auch wochenweise untergebracht werden, wenn die normale häusliche Pflege zeitweise nicht erbracht werden kann[13]. Der zu pflegende Mensch wird entweder am Morgen abgeholt oder von seinen Angehörigen zur Einrichtung gebracht. Tagespflegeeinrichtungen dienen der Entlastung der pflegenden Angehörigen und „Sie weisen ein gegenüber der häuslichen Situation meist anregendes, inspirierendes und durchaus therapeutisches bzw. rehabilitatives Klima auf, in dem Pflegebedürftige, aber auch Demenzkranke alte und neue Fähigkeiten wieder aktivieren.“[14] Nicht nur für die pflegenden Angehörigen sind diese Einrichtungen eine große Entlastung, sondern auch für Menschen mit beginnender Demenz, die alleine leben, kann hierdurch der Umzug in eine stationäre Einrichtung verschoben werden.
3.3 Wohngruppen
Wohngruppen sind eine der neuen Wohnkonzepte für Menschen mit Demenz. Diese Wohngruppen sollten sich möglichst in der Nähe der alten Quartiere der Bewohner befinden. „Von den herkömmlichen Altenwohnungen unterscheiden sich betreute Seniorenwohnungen wesentlich dadurch, dass zusammen mit der gemieteten Wohnung verbindliche Hilfs- und Betreuungsleistungen angeboten werden.“[15] Gerade die architektonischen Veränderungen, weg von langen gekachelten Fluren und hin zu kleinen gemeinschaftlichen Wohneinheiten, mit zentralem Wohnmittelpunkt (Wohnküche oder Küche mit angeschlossenem Aufenthaltsraum), sind einer der wichtigsten Bestandteile dieser neuen Konzepte. Diese Wohngruppen werden meist von 6-12 Personen bewohnt. Jeder Bewohner sollte ein Zimmer für sich haben und es individuell einrichten können.[16] Diese Wohnkonzepte „(...) stehen für eine Abkehr vom institutionalisierten vordergründigen auf Pflegequalität und Versorgung ausgerichteten Anstaltsmodell und für eine Hinwendung zu einem an den individuellen Lebenswelten pflegebedürftiger Menschen orientiertem Normalitätsprinzip.“[17] Der Fokus liegt auf der Alltagsorientierung, das bedeutet, dass das normale Leben soweit wie möglich fortgeführt wird. Die hauswirtschaftlichen Angelegenheiten werden soweit wie möglich zusammen und für alle sichtbar erledigt.[18] Die Pflege rückt in den Hintergrund: „Für die pflegerische Versorgung tragen eher ambulant denkende und agierende Pflegekräfte Verantwortung, welche die Wohngruppe als Haushalt des Pflegebedürftigen verstehen und nicht primär als ihren Arbeitsort.“[19]
Diese Wohnformen werden besonders vom Kuratorium Deutsche Altershilfe e.V. (KDA) vorangetrieben. Bei ihnen handelt es sich meistens um Neubauten, die als stationäre Einrichtungen gelten und somit dem Heimrecht unterliegen, da der Betreiber der Wohngruppen normalerweise mit dem Pflegedienstanbieter identisch ist. Oft werden Wohngruppen auch von normalen Pflegeheimen indiziert und unterstützt. Gerade, wenn mehrere Wohngruppen sich in unmittelbarer Nähe zueinander befinden, lassen sich Angelegenheiten, wie z.B. der Personaleinsatz, besser koordinieren.[20]
3.4 Mietgebundene Wohngemeinschaften
Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz sind konzeptionell ähnlich den Wohngruppen für Menschen mit Demenz. Hier leben meist zwischen 6 und 8 Personen zusammen. Der Hauptunterschied besteht darin, dass die Bewohner, oder deren Angehörige oder gesetzlichen Betreuer, Mieter ihres Zimmers und eines Teils der Gemeinschaftsfläche sind. Es handelt sich hierbei also um ganz normale Wohnungen, die auch im normalen Wohnumfeld der Bewohner zu finden sind. Aus dem Mieterstatus der Bewohner ergeben sich rechtliche Vorteile, die dem Bewohner einer Wohngruppe nicht zustehen[21]. Das KDA nennt diese Wohngemeinschaften deshalb auch mietgebundene Wohngruppen.[22] Zu den Vorteilen des Mieterstatus für die Bewohner gehört: sie haben Einfluss auf die Personalauswahl, können ihren ambulanten Pflegedienst selbst bestimmen und auch wieder kündigen. Zudem fallen Wohngemeinschaften nicht unter das Heimgesetz, da sie den Status einer eigenen Wohnung haben.
„Die behauptete immanente Qualität der Struktur ambulanter Wohnmodelle ergibt sich meines Erachtens vor allem aus der Trennung von Vermietung und Versorgungs / Pflegeangebot und der damit zusammenhängenden (prinzipiellen) Wahlfreiheit der Bewohner bezüglich des Anbieters pflegerischer Dienstleistungen. Hinzu kommt, dass der Status des demenzkranken Menschen als Mieter ein hohes Maß an Sicherheit für ihn bietet, da das Mietrecht in vieler Hinsicht verbraucherfreundlicher ist als entsprechende Heimvertragsklauseln.“[23]
Das Hauptprinzip besteht darin, dass alle Bewohner ihren Pflegebedarf, also alle benötigten Pflegeleistungen, zusammen bei einem ambulanten Pflegedienstanbieter einkaufen. Die dadurch entstehenden Synergieeffekte können von allen genutzt werden. Zum Beispiel brauchen die Pflegekräfte nicht mehr von einer Wohnung zur nächsten zu fahren oder können entstehende Wartezeit für andere Mitglieder der Wohngruppe nutzen. Zu den Pflegeleistungen gehören auch die hauswirtschaftlichen Aufgaben. Allerdings werden oft Hauswirtschaftskräfte extra beschäftigt, da diese in der Regel einen geringeren Lohn erhalten als voll ausgebildete Altenpflegerinnen. Bei den Hauswirtschaftskräften kann es sich auch um eine ganz normale Hausfrau ohne spezielle Ausbildung im Hauswirtschaftsbereich handeln, die eine Fortbildung für Dementenbetreuung absolviert hat. Hierfür gibt es keine klare Regel, entweder stellt der ambulante Pflegedienstanbieter die Hauswirtschaftsdienstleistungen zur Verfügung oder die Bewohner oder deren Verwandten oder gesetzlichen Vertreter stellen eine Haushälterin ein. Die Hauswirtschaftskraft ist in den meisten Fällen die Präsenzkraft, also immer vor Ort, die „Hausmutter“
„Da die Bewohner Mieter in der eigenen Wohnung sind, können auch die Angehörigen jederzeit, falls erlaubt, nach dem Rechten sehen und auch aktiv an dem Alltagsleben oder auch an der Pflege teilnehmen.“[24]
3.5 Gerontopsychiatrische Abteilung im Altenpflegeheim
„Hiermit ist in der Regel die Aufteilung eines Pflegeheims in teilautonome Pflegeeinheiten gemeint, die familienähnlichen Charakter haben (sollen) und sich weitgehend selbst versorgen. Als Beispiel für diesen Typus dienten ursprünglich die französischen “cantous“ (Feuerstellen), bei denen der Herd (die Küche) das Herzstück des Gemeinschaftslebens darstellt.“[25] Das Altenpflegeheim ist der Normalfall der vollstationären Betreuung von Demenzpatienten. Pflegeheime speziell für Demente sind noch die Ausnahme, allerdings hat auch hier ein Umdenken begonnen, so dass zumindest einzelne Stationen für Demente eingerichtet werden. Hier wird nach einem ähnlichen Pflege- und Betreuungskonzept verfahren, wie es bei Wohngruppen oder Wohngemeinschaften der Fall ist. Zumeist ist aber die Bewohnerzahl höher, da durch die vorgegebene Raumstruktur (lange Flure) keine demenzgerechte Wohnatmosphäre geschaffen werden kann.[26]
3.6 Allgemeines Konzept für Einrichtungen der Demenzbetreuung
Das Grundkonzept für die organisierte Betreuung an Demenz Erkrankter ist für alle beschriebenen Einrichtungen gleich, sie unterscheiden sich nur in Nuancen.
„Ein modernes Pflege- und Begleitkonzept...
- stellt das Wohnen des betroffenen Menschen in der Abteilung in den Vordergrund, nicht die körperliche Pflege und Sauberkeit,
- zeigt auf, wie der Lebensraum wohnlich und angenehm gestaltet wird (räumliches und soziales Umfeld),
- tritt dafür ein, den betroffenen Menschen ein „zu Hause“ zu bieten,
- beschreibt tagesstrukturierende Maßnahmen, die auf individuelle Pflegeprozessplanung aufbauen und auf die spezielle Krankheitssituation abgestimmt sind,
- betont, dass ein dementer Mensch Räume und eigene Gestaltungsmöglichkeiten benötigt, Platz zum Umherwandern, zuverlässige Beziehungen und so viel Freiraum wie irgend möglich,
- beschreibt, wie die Mitarbeiterinnen sich in herausfordernden Situationen verhalten sollen, und wie mit freiheitsentziehenden Maßnahmen umgegangen wird,
- führt aus, wie die Qualität in der Begleitung gesichert wird, an welchen Standards sich die Dienstleistungen orientieren und wie die fachliche Zusammenarbeit aller am gerontopsychiatrischen Begleitungsprozess beteiligten Personen (Bewohner, Angehörige, Therapeuten, Ärzte, Ehrenamtler) sinnvoll gestaltet und koordiniert wird,
- zeigt die organisatorischen Rahmenbedingungen für die erbrachte Dienstleistung auf und beschreibt, wie Risiken vermieden und /oder begrenzt werden.“[27]
4. Was sind Demenzen
Der Begriff Demenz besteht aus den lateinischen Wörtern de „weg von“ und mens „Verstand, Sinn“ ab, also weg von Sinn und/oder Verstand.
„Man bezeichnet damit ein erworbenes, symptomatisches Krankheitsbild, das durch einen irreversiblen, schwerwiegenden, meist kontinuierlichen Verfall intellektueller Fähigkeiten wie Gedächtnis, Sprache, Orientierungs- und Urteils- und Abstraktionsvermögen geprägt ist und dessen Auftreten nicht durch andere psychische Erkrankungen (...) oder Bewusstseinsstörungen aufgrund von somatischen Erkrankungen (...) erklärbar ist.[28] „ Das Gedächtnis, aber auch das Wahrnehmen, das Erkennen und das Beurteilen sind derart beeinträchtigt, dass mit zunehmendem Krankheitsverlauf eine selbständige Lebensführung nicht mehr möglich ist.[29]
Für Menschen, die an Demenzen oder auch an der Alzheimer Krankheit leiden, gibt es im Moment noch keine Heilungschance und auch nichts, das den Verlauf der Krankheit stoppen könnte. Wissenschaftliche Prognosen gehen davon aus, dass nicht vor dem Jahr 2015 mit Heilungsmöglichkeiten zu rechnen ist.[30]
4.1 Die verschiedenen Demenztypen
Demenzen kann man nach zwei Unterscheidungsmerkmalen typisieren, einmal nach dem organischen Bezug der Krankheitsursache und nach dem Verlauf der Krankheit.
Zudem werden Demenzen mit organischem Bezug in primäre und sekundäre unterschieden.
Bei den primären Demenzen liegt die Krankheitsursache im Gehirn selbst. Diese hirnorganischen Erkrankungen teilt man in den degenerativen oder vaskulären Typus. Primäre Demenzen sind mit 80 bis 90 % die häufigste Form von Demenzen. Und es besteht bis heute keine Möglichkeit, sie zu heilen oder auch nur zum Stillstand zu bringen.
Die Krankheitsursachen bei sekundären Demenzen liegen in anderen Körperorganen oder Bereichen, also nicht im Gehirn. Es treten dieselben Krankheitssymptome auf wie beim primären Typus.[31] „ Krankheitsursachen sekundärer Demenzen sind z. B. Medikamentenintoxikationen, Vitaminmangel (B1, B12), Elektrolytveränderungen, Anämie, Sauerstoffmangel, Schilddrüsenunterfunktion, Nierenfunktionsstörungen, Herz-Kreislauf-Insuffizienz, Mangelernährung und Depressionen (Pseudo-Demenz).“[32] Bei Behebung der Ursachen verschwinden auch die Demenzen, sie sind somit heilbar. Ihre Auftretenshäufigkeit liegt zwischen 10 und 20%.[33]
Bei den primären Demenzen gibt es zwei Arten der Auftretungsform, einmal die degenerative Demenz, besser bekannt unter Alzheimer-Krankheit und die vaskuläre Demenz oder Multiinfarkt Demenz.[34]
Zur Alzheimer Krankheit kommt es dadurch, „ (...)dass bei der Umwandlung normaler Zellproteine in nutzlose und schädliche Endprodukte (Senile Plaque bestehend aus dem Amyoloid-Protein und den Neurofibrillenbündeln) bestimmte Hirnareale (zuerst der Hippocampus, dann Partiallappen und schließlich der Motorkortex) derart geschädigt sind, dass die normalen Hirnleistungen nicht mehr möglich sind.“[35] Man könnte also sagen, dass das Gehirn durch einen organisch bedingten Abbauprozess schrumpft.
Allerdings ist die Alzheimerkrankheit noch nicht vollständig erforscht, dadurch sind die Auslöser für Demenzen noch nicht ganz geklärt. Als die wahrscheinlichsten Auslöser gelten genetische Faktoren oder auch toxische Auslöser, unter anderem Blei, organische Lösungsmittel oder auch Nikotin und Schmerzmittel. Zudem können auch Infektionen mit Prionen oder lysogene Viren oder auch Einflüsse durch Alter, Geschlecht und Hirnverletzungen Auslöser der Krankheit sein.
Die Demenz vom Alzheimer Typ beginnt schleichend und hat einen fortschreitenden Krankheitsverlauf.[36]
„Die Multiinfarkt-Demenz oder vaskuläre Demenz besitzt ihre Krankheitsursache in kleinen „häufig aufeinander folgenden Hirninfarkten oder Veränderungen der Mikrozirkulation im Bereich der kleinsten Gefäße, die zu gefäßbedingten Erweichungen des Marklagers führen.“[37] Die Multiinfarkt-Demenz beginnt im Gegensatz zur Alzheimerkrankheit plötzlich, und der Zustand des Erkrankten verschlechtert sich schrittweise weiter mit neurologischen Ausfällen, unter anderem Lähmungen.[38]
Eine weitere Gruppe von Demenzen sind Mischformen aus den beiden oben beschriebenen primären Demenzen.[39]
4.2 Verlauf der Demenz
Die Demenz vom Alzheimer Typ hat eine Inkubationszeit von ca. 30 Jahren, man geht davon aus, dass mindestens 70% von verschiedenen Hirnbereichen zerstört sein müssen, damit die „(...) Hirnleistungsstörungen von gesunden Hirnarealen nicht mehr kompensiert werden können und es zu den Demenz typischen Symptomen (...) kommt.“[40]
Nach Ausbruch der Alzheimerkrankheit beträgt die durchschnittliche Überlebensdauer bei präsenilen Demenzen (jünger als 65 Jahre) 8-10 Jahre, bei den bis 80 Jährigen 5-8 Jahre und bei den älteren 5 Jahre.
Der Verlauf der Demenz des Alzheimertyps ist linear degressiv, bei der Multiinfarkt-Demenz kommt es auf die Hirninfarkte an, nach jedem neuen kann eine Verschlechterung eintreten.[41]
4.2.1 Die drei Stadien der Alzheimer-Demenz
Im ersten Stadium der Alzheimer-Demenz können die Erkrankten noch weitgehend selbständig ihr Leben führen, und normalerweise wohnen sie noch in der eigenen Wohnung. Ihr körperlicher Zustand ist dem Alter entsprechend normal.
Die ersten Auswirkungen der Krankheit zeigen sich in der Störung des Kurzzeitgedächtnisses, dem Sprachvermögen und dem Verhalten. Beim Kurzzeitgedächtnis sind der Abruf sowie die Speicherung neuer Informationen gestört.
Das Sprachvermögen ist dahingehend gestört, dass die Wortfindung und Benennung nicht mehr präzise funktionieren und die Ausdrucksweise oft nicht mehr normal ist. Die Verhaltensänderungen bestehen darin, dass verminderte Spontaneität, Unsicherheit und ein vermehrter Stimmungswandel aufkommen.
Das zweite Stadium ist dadurch gekennzeichnet, dass ein selbständiges Leben nur noch bedingt geführt werden kann, die meisten betroffenen Menschen leben in diesem Abschnitt der Krankheit bereits in stationären Altenheimeinrichtungen. Außer einer Harninkontinenz sind keine körperlichen Beeinträchtigungen festzustellen.
Die Gedächtnisstörungen nehmen zu, eine starke Vergesslichkeit ist festzustellen, und die eigenen Lebenserinnerungen verschwinden zusehends.
Die verbale Kommunikation wird immer schwieriger, da durch Sprechstörungen, wie Versprechen oder das Verstümmeln von Wörtern, keine gut verständlichen Sätze mehr gebildet werden können. Lesen und Schreiben kann der an der Alzheimerkrankheit leidende Mensch in dieser Phase auch nicht mehr. Vermehrtes Umherwandern und eine innere Unruhe, sowie Angst und Wahnvorstellungen kennzeichnen das Verhalten.
Im letzten Stadium der Alzheimer Demenz ist eine selbständige Lebensführung nicht mehr möglich, der Patient ist ein Pflegefall.
Eine verbale Verständigung ist nicht mehr möglich, der erkrankte Mensch kann nur noch stammeln, oder er wiederholt ständig die gleichen Sätze oder Worte, die aber für die Menschen in der Umgebung keinen Sinn ergeben. Umso mehr die geistigen Fähigkeiten abnehmen, desto mehr nehmen Verhaltensweisen wie Unruhe, Wandern, Teilnahmslosigkeit und Hyperoralität zu.
Die körperliche Verfassung wird auch zusehends schlechter, parkinsonähnliche Motorik, Schluckstörungen treten auf. Zudem ist der erkrankte Mensch oft nicht mehr in der Lage zu laufen, ständige Bettlägerigkeit ist oft anzutreffen. Harn und Stuhlinkontinenz sind typisch für diese Phase.[42]
4.2.2 Früherkennung und Diagnose
Wie bei allen anderen Krankheiten auch, ist eine Therapie umso effizienter je früher mit ihr begonnen wird. Obwohl die Alzheimerkrankheit und deren Verlauf bis heute weder geheilt noch aufgehalten werden kann, ist eine Therapie zur Verbesserung des Wohlbefindens möglich. Um eine wirkungsvolle Therapie anzuwenden, ist es nötig, eine richtige Diagnose zu stellen.
Oft werden bei den ja meist schon älteren Menschen die Symptome verharmlost, „ach da hat Opa wohl mal wieder was vergessen.“
Beim Auftreten der demenztypischen Symptome sollten diese über einen Zeitraum von nicht weniger als sechs Monaten beobachtet werden. Zudem sollte ausgeschlossen werden, dass andere Erkrankungen vorliegen, die ähnliche Symptome wie die Alzheimer Demenz aufweisen.
Zur Überprüfung des Leistungsvermögens des Hirns stehen mittlerweile einfache und zeitsparende Standarduntersuchungen zur Verfügung.[43] Falls sich der Verdacht erhärtet, sind „(...) gründliche körperliche und neurologische Untersuchungen sowie spezifische Laboruntersuchungen und eine kraniale Computertomographie unbedingt erforderlich. Darüber hinaus ist es wichtig, erhaltene Fähigkeiten zu erfassen, um einen Ausgangspunkt für nicht-medikamentöse Therapieverfahren zu schaffen.“[44]
4.3 Symptome für die Verhaltensweisen Demenzkranker
Das Hauptsymptom für an Demenz leidende Menschen ist ihre Verwirrtheit oder auch Desorientierung, Amnesie (Gedächtnis- und Orientierungsstörung). Des Weiteren kommen noch Sprachstörungen (Aphasie), das Verlernen von Handfertigkeiten (Apraxie) und die Unfähigkeit Dinge zu erkennen (Agnosie) dazu.
Gerade die Orientierungslosigkeit ist ausschlaggebend für das typische Verhalten Demenzkranker. Als Erstes wäre die räumliche Desorientiertheit zu nennen. Die Erkrankten erkennen ihre Umgebung nicht, sie ist ihnen fremd, daher wollen sie diese natürlich verlassen.
Ihre zeitliche Orientierung ist auch sehr begrenzt, weder Stunde, Tag, Monat oder das Jahr sind ihnen zugänglich.[45] „Zeit reduziert sich bei ihnen auf die unmittelbare Gegenwart, da Vergangenheit und Zukunft durch Hirnleistungsstörungen nicht mehr erfasst und erlebt werden können.“[46] Obwohl das nicht heißt, dass ihre gefühlte Gegenwart auch die unsere ist. Die zeitliche und räumliche Desorientierung führen dann auch dazu, dass die Situation (situative Desorientierung), in der sie sich befinden, nicht richtig eingeschätzt wird und die Menschen um sie herum nicht erkannt oder verwechselt werden (personale Desorientierung). Es müssen nicht immer alle Typen der Desorientierung auftreten, dennoch bedingen sie sich wechselseitig.[47]
4.4 Verstehen von Verhaltensstörungen
Besonders schwierig ist es oft für die Angehörigen, diese demenztypischen Veränderungen des Erkrankten zu verstehen und zu tolerieren, da sie ihn ganz anders kennen. Daher ist es sehr wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass es sich um eine wesensverändernde Krankheit handelt.
„Eine Verhaltensauffälligkeit ist als krankheitsbedingte Veränderung der Handlungsmuster zu verstehen, die von der Umgebung meist als störend wahrgenommen und der überwiegend durch die Behandlung der zugrundeliegenden Erkrankung begegnet wird.“[48] Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass dieses Verhalten für den Demenzkranken einen Sinn macht. Man kann davon ausgehen, dass in einer solchen Situation totaler Verwirrtheit, (man weiß nicht wo man ist, was man hier will und was diese ganzen Menschen wollen, und wer sie überhaut sind und warum die, welche man kennt einen nicht erkennen), auch „normale“ Menschen mit Aggressionen oder anderen auffälligen Verhaltensweisen antworten würden. Aber in einer Form, mit der die Gesellschaft besser zu Recht kommt.[49]
4.5 Verhaltensauffälligkeiten und ihre Ursachen
4.5.1 Agitiertheit
Die Agitiertheit ist mit 34-60% die am häufigsten zu beobachtende Verhaltensauffälligkeit bei Menschen mit Demenz. Dieses Verhalten, auch als Unruhe bezeichnet, wird in drei Agitationssyndrome aufgeteilt:[50]
- „aggressives Verhalten
- physisch nicht aggressives Verhalten (Bewegungsdrang, Wandern, hektische Handlungen u.a.)
- verbal agitiertes Verhalten (Rufen, Jammern, Klagen, Schimpfen , Schreien u.a.)“[51]
Die Ursachen für die Agitiertheit sind:
- „Frustration über Kontrollverluste: Die Kranken spüren, dass sie im Bereich der alltäglichen Verrichtungen (ADL) abhängig von der Unterstützung anderer geworden sind und sie somit ihre Selbständigkeit verloren haben.
- Verletzung der persönlichen Sphäre (Territorialität)
- Das Verhalten der Mitbewohner
- Verwirrtheit (Konfusion), verstärkt durch mangelnde Struktur der Alltagsgeschehens
- Einsamkeit, das Bedürfnis nach Aufmerksamkeit und Beachtung u. a.
- Depression
- Unverarbeitete Konflikte aus der Lebensgeschichte
- Mondphasen
- Verstopfung
- Schwerhörigkeit
- Fixierung “[52]
Diese Ursachen treffen auf jeden Erkrankten in verschiedener Weise zu, z.B. werden bei dem einen diese Reaktionen durch zu viele Menschen in seiner Umgebung ausgelöst, bei anderen, weil zu wenige Menschen da sind.
4.5.2 Passivität oder Apathie
Das Verhalten der Passivität oder Apathie hat die gleichen Ursachen wie die Agitiertheit. Hiermit wird das Zurückziehen des Erkrankten aus der Gemeinschaft gemeint, sämtliche Gruppen und auch Einzelaktionen werden abgelehnt. Der Patient nimmt am gemeinschaftlichen Leben nicht mehr teil. Da dieses Verhalten aber oft schon vor dem Ausbruch der Krankheit festgestellt wurde, kann man davon ausgehen, dass es sich oft um eine Verstärkung eines Persönlichkeitszuges handelt. Dies sollte zunächst geklärt werden, da ein Persönlichkeitszug nicht therapiert werden kann und sollte.[53] Auch bei Menschen, die in ihrem alten Leben oft und gern allein waren ist dieses Verhalten normal.
4.5.3 Akustische oder vokale Störungen
Unter akustischen Störungen versteht man Rufen, Stöhnen, Klagen, Schreien, ständiges Wiederholen von einzelnen Wörtern oder Sätzen, oder auch Schimpfen. Dieses Verhalten nimmt mit fortschreitendem Krankheitsverlauf zu, je weiter das körperliche und auch geistige Leistungsvermögen abnimmt. Akustische Störungen sind nicht nur für das Pflegepersonal, sondern auch für die Mitbewohner der Einrichtung sehr belastend.[54]
„Akustische Störungen können demnach
1. als Folge der neurologischen Zerstörung bestimmter Hirnregionen im Kontext des degenerativen Abbaus der Alzheimer-Demenz
2. als Folge körperlicher Beschwerden und psychischen Leidens
3. als Folge sensorischer Deprivation und sozialer Isolierung und
4. als erlerntes Konstrukt zwecks Verstärkung der Zuwendung durch das Pflegepersonal aufgefasst werden.“[55]
„In einer anderen Untersuchung (...) wurde registriert, dass Schreien besonders häufig beim morgendlichen Wecken (46 Prozent), vor den Mahlzeiten (32 Prozent) und vor dem Baden (24 Prozent) auftrat.“[56]
4.5.4 Wandern
Das Wandern von Demenzkranken ist das klassische Verhalten. Es kann in viele verschiedene Formen unterteilt werden, die häufigsten Formen sind: Weglaufen, zielloses Wandern und das Wandern mit unangemessenem Ziel. Beim Weglaufen will der Erkrankte oft in sein altes Wohnumfeld zurück oder den ihm „unbekannten“ Ort einfach verlassen. Mit ziellosem Wandern meint man das planlos wirkende Umherlaufen auf der Station oder der Wohngruppe ohne speziellen Grund oder ersichtlichen Sinn. Beim Wandern mit unangemessenem Ziel ist die Person auf der Suche nach meist nicht mehr realen Personen (Mutter oder verstorbenem Ehepartner).[57] Verschiedene Ursachen können dafür verantwortlich sein: „Folgende Faktoren wurden hierbei u. a. angeführt: unwohnliches Milieu auf der Station, Langeweile, Stress, Anspannung, Kontrollverlust (...).“[58]
Besonders häufig wurde das Wandern bei Personen im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung festgestellt, allerdings wandern auch leicht oder mittelstark Erkrankte gegen Abend, das sogenannte „Sundowning“. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass bei vielen Wanderern dieses Verhalten schon vor dem Ausbruch der Krankheit zum Abbau von Stress genutzt wurde.[59] „Somit sind beim Wandern persönlichkeitsspezifische Aspekte involviert, die auf eine krankheitsbedingte Verstärkung bereits vorhandener Verhaltensweisen hinweisen (...).“[60]
4.5.5 Aggressives Verhalten
„Tätlich aggressives Verhalten der Demenzkranken ist eine weitere störende Verhaltensweise oder auch ein Symptom, das hinsichtlich der Auftretenshäufigkeit bei 8 – 22 Prozent der Demenzkranken in stationären Altenhilfeeinrichtungen beobachtet wurde (...).“[61] Körperliche Aggressionen sind Kneifen, Schlagen, Boxen, Schieben, und Spucken, dazu kommen noch Aggressionen gegen die eigene Person oder gegen Gegenstände.
Die Ursachen für aggressives Verhalten bei Demenzkranken kann man in zwei Bereiche unterteilen, erstens in den physiologisch biologischen Bereich und zweitens in den milieu- und institutionsbezogenen Teil. Bei dem physiologischen- biologischen Bereich ist ein direkter Zusammenhang mit der Krankheit zu sehen.[62] „Die Degeneration verschiedener Bereiche des Gehirns hat auch einen Mangel an Serotonin (Neurotransmitter) zur Folge, der Aggressivität fördert (...).“[63]
Dazu gehören auch psychische Symptome wie Wahnvorstellungen, Halluzinationen oder andere Fehlwahrnehmungen. Des Weiteren wären Nebenwirkungen von verabreichten Medikamenten zu nennen, die das aggressive Verhalten fördern, und Schmerzen, die der Demenzkranke aufgrund seiner eingeschränkten verbalen Kommunikationsfähigkeit nicht mehr äußern kann.
Die institutionsbezogenen Ursachen für aggressives Verhalten liegen oft in der Hektik, die die Pflegekräfte durch eigenen Stress verbreiten, den sie aufgrund der schlechten Personalausstattung und/oder mangelhafter Ausbildung haben. Sie haben keine Zeit, auf die erkrankten Menschen einzugehen und spulen die Pflege nur schnell und routiniert herunter. Daher sind die Hauptleidtragenden der Aggression auch die Pflegekräfte, da sie ja am häufigsten mit ihnen in Kontakt kommen. Aggressionen gegen Mitbewohner wurden etwas seltener beobachtet, hierbei handelt es sich meistens um „Revier“- Streitigkeiten.[64] Aber auch „Umweltfaktoren wie Lärm, unzureichendes Licht und auch die Temperatur auf der Station können Ursachen für das Auftreten tätlicher Aggressionen sein (...).“[65] „Tätlich aggressives Verhalten scheint nach den vorliegenden Erfahrungen und Erkenntnissen überwiegend ein abwehrendes Verhalten (...) und somit eine Reaktion auf äußere nicht anders zu bewältigende Drohungen zu sein (...).“6
5. Möglichkeiten zur Reduktion von Störendem Verhalten
5.1 Akustische Störungen
Da akustische Störungen sowohl für das Personal als auch für die Mitbewohner sehr belastend sind, ist es nötig, Verhaltensstrategien zu entwickeln, die diese vermindern oder vermeiden. Zuallererst sollten die Ursachen herausgefunden werden. Woran liegt es, dass der Mensch schreit? (siehe 3.5.3).
„ Allgemeine Prinzipien im Umgang mit diesem Verhalten sind u.a.:
- Berücksichtige stets eine Reihe von Vorgehensweisen. Eine einzelne Methode löst selten das Problem der akustischen Störung. In der Praxis haben sich hierbei Konzepte der multisensorischen Stimulierung, die sowohl Milieu- als auch Einzelbetreuungsaspekte berücksichtigen, bewährt.
- Untersuche das Problemverhalten sorgfältig. Beachte, dass eine Vielzahl an Gründen für die Entstehung dieses Verhalten und ihre Beeinflussung existieren können.
- Zeige keine Überreaktion bei akuten verbalen Störungen
- Personen mit geringerem geistigem Abbau reagieren eher auf Verhaltensinterventionen wie auf Beschäftigungsangebote. Bei Personen im fortgeschrittenen Stadium der Demenz wirken eher Maßnahmen zur Verbesserung des Wohlbefindens und der positiven Milieugestaltung.“[66]
Verschiedene Strategien:
Bei einer Überstimulierung ist es ratsam, den Patienten aus dem Gruppenraum zu nehmen und ihn in ein für ihn vertrautes Umfeld zu begleiten (eigenes Zimmer). Die weiteren Pflege- und Betreuungsangebote sollten als Einzelaktivitäten erbracht werden, es sollte also darauf geachtet werden, dass keine neuen Aufregungen entstehen.
Bei einer Unterstimulierung sollte der Patient möglichst beschäftigt werden und in einen Bereich geleitet werden, in dem er andere Bewohner oder das Personal sieht und hört.
Bei Bettlägerigen kann ein eingeschaltetes Radio oder der Fernseher schon für Abhilfe sorgen. Natürlich wäre es am besten, wenn ein Betreuer sich des Patienten annehmen könnte und mit ihm eine gewisse Zeit verbrächte.
Tritt das Verhalten der akustischen Störung besonders oft bei den Pflegehandlungen auf, ist es wichtig, besonders behutsam mit dem Patienten umzugehen, mit ihm zu sprechen und jede neue Pflegehandlung anzukündigen. Oft hilft es auch, dabei eine seiner Lieblingsmelodien zu summen oder zu singen.
Die gesamte Bandbreite der Interventionsmöglichkeiten kann aber nur helfen, wenn vorher auch genau abgeklärt wurde, dass das Verhalten des Dementen nicht von körperlichen Beschwerden herstammt.[67] „Einem unter Blasenschmerzen leidenden Bewohner kann auch die beste Gruppenbetreuung nicht helfen, wenn nicht gleichzeitig das körperliche Grundleiden (...) behandelt wird.“[68] Auf Psychopharmaka sollte bei akustisch störendem Verhalten verzichtet werden, da nur sehr geringe Erfolge erzielt werden können.[69] Es hat sich gezeigt, dass “(...) nur ein multidimensionaler Zugang in der Behandlung dieser Problematik Erfolg versprechen kann.“[70]
5.2 Tätliche Aggression
Wie schon erwähnt, entstehen tätliche Aggressionen dadurch, dass der Bewohner sich bedroht fühlt. Daher ist es wichtig, dass das Pflege- und Betreuungspersonal einen ausreichenden Kenntnisstand bezüglich des Verhaltens des Bewohners bei Pflegehandlungen oder anderen Aktivitäten hat.[71] „In welcher Situation tritt das Verhalten auf? Wie nehmen die Kranken die Situation und die Pflegekraft wahr? Verstehen sie die Situation? Fühlen sie sich verstanden? Welche Gefühle und Stimmungen beeinflussen die Handlung? Fühlen sie sich in ihren Gefühlen akzeptiert und wertgeschätzt?“[72]
Es wird also ein hohes Maß an Empathie gefordert, ein Hineindenken in den Kranken, um festzustellen, was gerade falsch läuft. Die Pflege sollte an die normalen Bedürfnisse des Bewohners angepasst werden, z.B. Ausschlafen lassen. Des Weiteren sollte tunlichst vermieden werden, den Erkrankten in peinliche Situationen zu bringen oder ihn in seiner Würde zu verletzen, z.B. vor anderen Bewohnern auf Inkontinenzspuren auf seiner Kleidung aufmerksam machen. Ihn nicht auf Fehler in seiner Wahrnehmung hinweisen, falls er phantasiert, ihn nicht korrigieren, sondern ihn in „seiner Welt“ lassen und ihn sogar darin bestärken. Dieses alles wird nicht an dem Verhalten des Erkrankten ändern, wenn nicht genug Zeit zur Verfügung steht und die Pflegemaßnahmen in Hektik und nur routinemäßig erbracht werden.
Es hat auch keinen Sinn, falls er gerade aggressiv war, mit ihm darüber zu diskutieren, da er es nicht verstehen würde und nur noch aggressiver werden würde, sich sein Fehlverhalten also verstärkt. Grundsätzlich gilt für das Personal nach einem tätlichen Angriff, Ruhe zu bewahren und versuchen zu reflektieren, was man gerade falsch gemacht hat[73]
„Es soll noch einmal ausdrücklich hervorgehoben werden, dass eine reflektierte bewohnerzentrierte Pflege, die nur auf der Grundlage der Gruppen – bzw. Beziehungspflege geleistet werden kann, die Grundvoraussetzung für konfliktarme und damit auch aggressionsreduzierte Pflegeinteraktionen darstellen kann (...).“[74]
Des Weiteren spielen auch Milieuaspekte eine Rolle bei der Vermeidung oder Verringerung von aggressiven Verhalten. „Die Mitbewohner hinsichtlich ihrer Kompatibilität im Zusammenleben (homogene Gestaltung: ausschließlich Demenzkranke, heterogene Gestaltung: Zusammenleben Demenzkranker mit Nicht-Demenzkranken).
Das Ausmaß an Betreuung, Anleitung und Aktivierung der Demenzkranken auf der Station (...).“[75]
Das räumliche und architektonische Milieu sollte so gestaltet sein, dass selbst ein Demenzkranker sich noch halbwegs zurechtfindet, die Räumlichkeiten sollten gut beleuchtet und gut zu überblicken sein.
Wie auch bei der Vermeidung von akustischen Störungen ist es wichtig, dass der Demenzkranke nicht über- oder unterstimuliert wird.[76]
Für alle auffälligen Verhaltensweisen Demenzkranker gilt: „Oberstes Gebot in der Betreuung Demenzkranker sollte es sein, der “Aufdeckung des Sinns hinter den Ver-rücktheiten “ eine Chance zu geben. Allein diese Einstellungen gegenüber Verrücktheiten alter Menschen entlastet und optimiert die Beziehungen zwischen Betreuern und Gepflegten.“[77]
6. Besonderheiten in der Pflege – Alltagsstruktur für Demenzkranke
Um eine Demenz gerechte Pflege zu gewährleisten ist es notwendig, dass die normalen Pflegestrukturen aufgeweicht und verändert werden. Da der an Demenz erkrankte Mensch sich nicht mehr an Veränderungen oder vorgegebene Strukturen anpassen kann, ist es nötig, diese an ihn anzupassen.[78]
„Die Gestaltung der Tagesstruktur orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten, Bedürfnissen, Gewohnheiten und Vorlieben der Kranken und erinnert an die häusliche Lebensgestaltung.“[79]
Besonders wichtig ist es, dass das Pflege- oder Betreuungspersonal auf die Tagesform oder die momentane Form des Demenzkranken eingehen kann. Das bedeutet, dass nicht nach einem strikten Pflegeplan gehandelt werden kann, wenn etwas nicht klappt und der zu Pflegende sich sträubt, hilft auch kein Zwang, man muss es zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal versuchen. Zudem ist es so, dass verschiedene Pflegeaktionen hinsichtlich des Zeitaufwands je nach Tagesform des Erkrankten schwanken.[80] Drei Pflegestrategien wären zu nennen:
- „anleitend – unterstützendes Pflegeverhalten (bei einer relativ guten Tagesform)
- teilweise kompensatorisches Pflegeverhalten (bei einer mittelgradig beeinträchtigten Tagesform)
- vollständig kompensatorisches Pflegeverhalten (bei einer schlechten Tagesform)“[81]
Allerdings sollte immer genug Zeit da sein, da man, welche Tagesform auch immer gerade besteht, nicht daraus schließen kann, wie viel Zeit benötigt wird. Vorgegebene Zeitrichtlinien für die Pflege sind nicht demenzgerecht, da dann schnell Hektik und Stress sowohl beim Pflegenden als auch dem zu Pflegenden aufkommt. „Ziel einer optimalen Pflege- und Betreuungsstruktur auf einer Station sollte es daher sein, möglichst die unterschiedlichen „Bewohnerfahrpläne“ der Demenzkranken mit dem „Stationsfahrplan“ dergestalt in Einklang zu bringen, dass im „Stationsfahrplan“ möglichst große Bestandteile der einzelnen „Bewohnerfahrpläne“ Berücksichtigung finden.“[82]
Auch die biographisch bedingten Verhaltensmuster eines Bewohners sind zu berücksichtigen. „Hierbei handelt es sich um jahrzehntelang eingeschliffene Verhaltensmuster, die den Demenzkranken regelrecht zur zweiten Natur geworden sind (...).“[83] Einen Frühaufsteher wird man nicht dazu kriegen, dass er länger schläft, als er es gewohnt ist, ebenso würde der Spätaufsteher mit den bekannten Verhaltensauffälligkeiten reagieren, falls er zu früh geweckt würde. Oder ein Mensch, der nie gefrühstückt hat, wird auch bei noch so nettem Zureden nicht essen.[84] „Für den Alltag auf der Station bei der Pflege und Betreuung gilt es dann auch diese Verhaltensweisen in die Organisation des Geschehens einzubeziehen, andernfalls drohen eklatante Konflikte und ständige Überlastungs- und Überforderungssituationen nicht nur für die demenzkranken Bewohner, sondern auch für die Pflegekräfte.“[85]
6.1 Die Bewohnerschaft
Bei den verschiedenen Konzepten für Wohngruppen, Wohngemeinschaften und Altenpflegeheimen entsteht oft die Frage nach der Bewohnerschaft, ob sie integrativ, also gemischt (Demenzkranke und „normal Gebrechliche“) zusammen leben sollen oder segregativ, nur Demenzkranke. „Traditioneller Weise ist der segrative Ansatz mit gerontopsychiatrischen Konzepten verbunden, die sich unter anderem in der Regel durch geschlossene Stationen, etwas euphemistisch auch „beschützende“ genannt, auszeichnen und in denen vor allem Bewohner mit psychischen Auffälligkeiten betreut werden.“[86]
Es gibt allerdings viele verschiedene Argumente und Vorbehalte gegen Einrichtungen des segregativen Typus.
„Der Vorwurf der „Stigmatisierung“ durch eine segregative Betreuungsform.“[87]
Hiermit wird gemeint, dass die Bewohner einer Demenzstation als psychisch krank beurteilt werden, mit all den negativen abwertenden Folgeerscheinungen. Dieses kann und sollte sowohl dem Erkrankten wie auch den Angehörigen aber egal sein, da nur in einer speziellen Einrichtung demenzgerecht gelebt werden kann.[88]
„Der Vorwurf, dass Demenzstationen zu vermehrten Verlegungen mit negativen Auswirkungen auf das Allgemeinbefinden der Bewohner führen“[89]
Eine Verlegung ist immer unangenehm. Aber in diesem Fall kommen die Bewohner auf eine genau für ihre Bedürfnisse zugeschnittene Station oder Wohngruppe. Negative Folgeerscheinungen wurden nur selten beobachtet und konnten meist auch in ihrer Auftretenshäufigkeit dahingehend vernachlässigt werden, dass, sobald der Erkrankte sich eingelebt hat, sich eine Verbesserung hinsichtlich des körperlichen als auch des psychischen Allgemeinbefindens zeigt. Um weitere negative Effekte der Verlegung zu mindern, sollte eine Verlegung immer gut vorbereitet werden.[90]
„Demenzkranke haben auf „geschlossenen Stationen“ das Gefühl eingesperrt zu sein und leiden unter diesen Bedingungen“ [91]
Auch dieses Argument kann wiederlegt werden, jedenfalls wenn es sich um eine echte Demenzstation oder Einrichtung handelt. „Spezielle Raumstrukturen, innenarchitektonische Gestaltungsvarianten und die Einbeziehung von eingefriedeten Gartenbereichen in die Lebenswelt der Demenzkranken zeigen positive Auswirkungen auf die Emotionalität und das Verhalten der Betroffenen, wie eine Reihe von Untersuchungen zeigen konnte.“6
„Das Zusammenleben vieler Demenzkranker auf einer Station führt u. a. zu verstärkter Unruhe“[92]
In vielen verschiedenen Untersuchungen wurde genau das Gegenteil festgestellt. Man kann davon ausgehen, dass Demenzkranke genau der richtige Umgang für Demenzkranke sind. Es wurde beobachtet, dass sie sich soweit wie möglich gegenseitig unterstützen. “Diese Beobachtung bestärkt die Einschätzung, dass Demenzkranke sich gegenseitig eher stützen und beruhigen. Dies kann auch als Indiz für die erhöhte emotionale und soziale Kompetenz gegenüber den intellektuellen und gedächtnisbezogenen Fertigkeiten interpretiert werden.“[93]
Gerade der letzte Punkt spricht für einen segregativen Ansatz, gleich und gleich gesinnt sich gern. Bei Einrichtungen des integrativen Typus wurde vermehrt festgestellt, dass die „normalen“ Alten nichts mit den Demenzkranken zu tun haben wollten und sie möglichst auf Abstand gehalten haben. Daher ist eine Trennung für beide Gruppen am sinnvollsten.[94]
7. Architektonische und innenarchitektonische Gestaltung
Die architektonischen Grundvoraussetzungen sind für Demenzstation, Wohngruppe oder eine Wohngemeinschaft gleich. Im Folgenden werde ich alle Bereiche einer Einrichtung, Bewohnerzimmer, Flure, Küche und den Wohnbereich nach folgenden Merkmalen beschreiben: Wahrnehmung und Orientierung, Sicherheit, Privatheit, Stimulation, funktionale Fähigkeiten, Selbstbestimmung und Sozialkontakte. Viele Maßnahmen im baulichen und gestalterischen Bereich haben Auswirkungen auf mehrere Merkmale, wenn etwas zur guten Orientierung beiträgt, verstärkt es auch das Sicherheitsgefühl.[95]
7.1 Das Bewohnerzimmer
- Ein Einzelzimmer mit integriertem Sanitärbereich
- Individuell eingerichtet mit vielen Erinnerungen ausgestattet, alte vergrößerte Fotos
- Eigene Bettwäsche und Vorhänge
- Platzierung des Bettes wie gewohnt
- Ein Regal für wichtige Andenken
- Einheitliche Wandfarbe
- Haptisch anregende Materialien
- Eine Kommode zum Durchwühlen und Kramen
- Keine Stolperfallen durch lose Teppiche oder Übergänge zu anderen Räumen (Bad, Flur)
- Sanitärbereich mit rutschfestem Boden und Haltegriffen an WC und Bad
- Nachtbeleuchtung
- Möglichst Schiebetür zum Bad
- Abschließbarer Sanitärschrank
- Schränke, Tische und Nachtschränke kippsicher
- WC vom Bett aus sichtbar, als Aufforderung
- Alle Bedienungselemente sollten vertraut sein
- Schränke möglichst zugänglich
- Mindestens zwei Sitzgelegenheiten[96]
7.2 Der Flur
- Übersichtliche Wegführung, keine Sackgassen und möglichst keine Abzweigungen
- Besondere Punkte kennzeichnen, farbliche Gestaltung, aufgemalte Motive
- Hinweisschilder in Augen- oder Bodennähe, Kontraste zwischen Hintergrund und Schrift
- Kein Zugang zu Treppen
- Gute Beleuchtung
- Keine Stolperfallen und scharfen oder spitzen Kanten
- Keine starken Farbkontraste am Boden, z.B. schwarze und weiße Fliesen
- Kleine Nischen zum Verweilen und Beobachten, besonders an Aktivitätsknotenpunkten
- Verschiedene Anregungen schaffen, Materialwechsel, Körbe mit Tüchern oder Stofftieren, Schalen mit Obst und eine Station mit Getränken
- Wichtige Türen besonders kennzeichnen, damit sie selbständig gefunden werden können
- Alle Türen sollten zugänglich sein[97]
7.3 Die Küche
- Küche auf der Station
- Gut einzusehen und immer offen
- Freier Zugang zu Getränken
- Normale Gestaltung, ähnlich eines normalen Haushalts
- Keine spiegelnden Flächen
- Die Essenszubereitung begleiten können, aber mindestens alle Geräusche und Gerüche wahrnehmbar
- Arbeitsplatten von allen Seiten einsichtbar
- Herdsicherung
- Schränke mit gefährlichen und nicht ständig zu gebrauchenden Inhalten verschließbar
- Keine scharfen Kanten und Ecken
- Duftende Kräuter[98]
7.4 Der Wohnbereich und Essbereich
- Vertraute Möblierung, wohnliche Farben
- Keine einheitliche Möblierung
- Keine karierten, gestreiften oder wildgemusterten Tapeten oder Teppiche
- Besonderen Bodenbelag, zum Abgrenzen
- Beleuchtung mindestens 500 LUX
- Geschirr andersfarbig als Tisch oder Tischdecke
- Keine Stolperfallen, Kabel von Stehlampen
- Schwere Möbel, die beim Aufstützen nicht umkippen
- Großer Tisch zum gemeinsamen Essen aber auch die Möglichkeit zum allein oder in Kleingruppen Essen
- Akustisch abschirmbar
- Kein Fernseher im Essbereich
- Kein Ordnungszwang
- Verzicht auf „mein“ und „dein“, Sachen zum Rumwerkeln und Kramen
- Sessel statt Sofa
- Nicht zugestellt, auch als Wanderpfad mit einbeziehbar
- Farbige Getränke, damit das volle Glas erkannt wird[99]
7.5 Der Eingangsbereich
- Nur einen Haupteingang
- Unauffällige Tür, nicht aus Glas
- Keine Anreize zum Hinausgehen schaffen
- Eventuell Sitzplätze am Eingang
- Keine Automatiktüren
- Kein Durchgangsverkehr[100]
7.6 Freibereich, Garten, Terrasse
- Balkone nicht wünschenswert, am besten Terrasse oder Garten
- Rundweg
- Klare Wegbegrenzung
- Besondere Orte als Orientierungshilfen
- Eingang zum Haus besonders gut markieren
- Ebener Bodenbelag, rutschfest und stolperfrei
- Keine giftigen Pflanzen
- Handlauf
- Versteckte Gartentüren
- Sitzmöglichkeiten
- Übersichtlich sowohl für Bewohner als auch für Personal
- Gartenarbeit ermöglichen
- Interessante Orte, Brunnen, Gartenhaus[101]
8. Rechtliche Rahmenbedingungen
Um zu bestimmen, welche Einrichtung unter das Heimgesetz fällt oder auch nicht sind die ersten beiden Abschnitte des Heimgesetzes wichtig, in ihnen ist fast alles geregelt. Durch die letzten Änderungen des Heimgesetzes sind neue Modelle für die ambulante und stationäre Unterbringung von pflegebedürftigen Menschen ermöglicht worden und das „Ausprobieren“ neuer Wege erwünscht.
„HeimG § 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für Heime. Heime im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere Menschen oder pflegebedürftige oder behinderte Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten, und die in ihrem Bestand von Wechsel und Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner unabhängig sind und entgeltlich betrieben werden.
Die Tatsache, dass ein Vermieter von Wohnraum durch Verträge mit Dritten oder auf andere Weise sicherstellt, dass den Mietern Betreuung und Verpflegung angeboten werden, begründet allein nicht die Anwendung dieses Gesetzes. Dies gilt auch dann, wenn die Mieter vertraglich verpflichtet sind, allgemeine Betreuungsleistungen wie Notrufdienste oder Vermittlung von Dienst- und Pflegeleistungen von bestimmten Anbietern anzunehmen und das Entgelt hierfür im Verhältnis zur Miete von untergeordneter Bedeutung ist. Dieses Gesetz ist anzuwenden, wenn die Mieter vertraglich verpflichtet sind, Verpflegung und weitergehende Betreuungsleistungen von bestimmten Anbietern anzunehmen.“[102]
8.1 Mietgebundene Wohngemeinschaft
Bei den mietgebundenen Wohngemeinschaften wird das Heimgesetz nicht angewandt, und die Heimaufsichtsbehörden sind nicht zuständig. Da die Bewohner oder ihre Angehörigen oder die gesetzlichen Vertreter, Mieter in einer Wohnung sind und der Vermieter nur die Wohnfläche zur Verfügung stellt und keine anderen Leistungen, wie Pflege oder Betreuung, handelt es sich nicht um ein Heim. Die Pflege und Betreuungsleistungen werden bei einem ambulanten Pflegedienst eingekauft. Da diese Leistungen wie in einem normalen privaten Haushalt erbracht werden, kommt das Heimgesetz nicht zum Tragen. Vermieter und Pflegedienstanbieter dürfen nicht ein und dieselbe Person sein und der Vermieter hat keinen Einfluss auf die Auswahl des Pflegedienstes. Es werden also ein normaler Mietvertrag und ein Vertrag mit einem Pflegedienstleister geschlossen.[103]
8.2 Wohngruppen und gerontopsychiatrische Abteilung im Altenpflegeheim
Wohngruppen werden traditionell von Altenpflegeheimen oder ambulanten Pflegedienstleistern initiiert. Daher sind auch der Wohnungsgeber und der Pflegedienst ein und dieselbe juristische Person. Aus diesem Grund fallen Wohngruppen und Demenzstationen, die ohnehin in einem Altenpflegeheim sind, unter das Heimgesetz.
In diesem Fall schließt der zu Pflegende oder ein Angehöriger bzw. ein gesetzlicher Vertreter mit dem Anbieter einen Heimvertrag. In diesem wird alles geregelt, was die Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung angeht.[104]
9. Finanzierungsmodelle
Bei den verschiedenen Modellen für das Wohnen im Alter ist die Finanzierung von großer Bedeutung und besonders die finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung. In der folgenden Tabelle ist genau erklärt, wer was bekommt und wem was zusteht. Jeder Bewohner muss aber auch zur Deckung der Kosten einen Eigenanteil beisteuern, von seiner Rente oder, falls diese nicht ausreicht, aus seinem Vermögen. Falls auch das nicht ausreicht, können auch die Verwandten aus erster Linie heran gezogen werden, also Ehepartner oder Kinder. Verschiedene Leistungen werden mit den Krankenkassen abgerechnet, die sogenannte Behandlungspflege. Wenn alle Kassen ausgeschöpft sind, sollte das zuständige Sozialamt den Rest übernehmen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1) Auf Nachweis werden den ehrenamtlichen Pflegepersonen notwendige Aufwendungen (Verdienstausfall, Fahrtkosten usw.) bis zum Gesamtbetrag von 1.432 € erstattet.
2) Bei wenigstens 14 Stunden Pflegetätigkeit pro Woche, wenn die Pflegeperson keiner Beschäftigung von über 30 Stunden nachgeht und sie noch keine Vollrente wegen Alters bezieht.[105]
9.1 Finanzierung der ambulant betreuten Wohngemeinschaft
„Eine konzeptionelle Ausgestaltung nach dem Prinzip der ambulanten Finanzierung bietet sich vor allem für solitäre Wohngruppen an. In diesem Modell sind die Bereiche des Wohnens und der Pflege strukturell getrennt.
- Der Bewohner ist wie in einer Privatwohnung Mieter und zahlt für die Nutzung einen Mietzins und die Nebenkosten. Als intermediäre Instanz zwischen dem Einzelmieter (Untermieter) und dem Immobilienbesitzer tritt ein Verein auf.
- Zusätzlich zur Überlassung von Wohnraum wird ein 24-Stunden-Betreuungs- und Versorgungsservice angeboten, für dessen Organisation der Verein mit ambulanten Diensten kooperiert.
- Individuelle Pflegesachleistungen werden über ambulante Dienste erbracht.“[106]
Jeder Bewohner hat einen individuellen Anspruch auf Pflegesachleistungen, die von allen Bewohnern werden zusammen gerechnet und bei einem, frei gewählten, ambulanten Pflegedienst eingekauft. Durch das Zusammenlegen wird ein 24-Stunden-Betreuungsservice gewährleistet. Dieses Konzept der Finanzierung verfolgt der Verein „Freunde Alter Menschen ev.“ in Berlin seit Jahren mit großem Erfolg.[107]
9.1.1 Musterkalkulation für eine ambulant betreute mietgebundene Wohngemeinschaft
Grundannahmen:
In der Wohngruppe leben 10 an Demenz erkrankte Menschen, sie sind folgenden Pflegestufen zugeteilt, ein Bewohner in der Pflegestufe I, fünf in der Pflegestufe II und vier Bewohner gehören der Pflegestufe III an. Da es sich um eine Musterkalkulation handelt, wird weiterhin vorausgesetzt, dass alle Wohnplätze belegt sind und der individuelle Wohnraum für alle die gleiche Größe hat, also alle Bewohnerzimmer gleich groß sind. Die Bewohner haben sich zusammen auf einen ambulanten Pflegedienst geeinigt.
Mietkosten:
Wie in einer normalen Mietwohnung.
Kostenart Monatlich Tagessatz Jahreskosten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten [108]
Verpflegung:
Sämtliche Lebensmittel und sonstigen Verbrauchsmittel.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten [109]
24 Stunden Service:
Hiermit sind die Personalkosten gemeint, als Annahme gilt, dass das Verhältnis von Pflegepersonal zum hauswirtschaftlichen Personal einer Quote von 40% zu 60% entspricht. Bei den Personalkosten wurde mit Durchschnittsgehältern gerechnet, diese können aber in Hinsicht auf das Alter oder den Familienstand stark variieren. Die Nettojahresarbeitszeit wird mit 205 Tagen gerechnet, daraus ergeben sich bei einer 38,5 Stunden Woche 1579 Arbeitsstunden pro Jahr.
Die Tagesschicht geht von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr, sie wird so eingeteilt, dass immer eine Fachkraft (Hauswirtschafterin oder eine examinierte Pflegefachkraft) anwesend ist. Unterstützt werden diese Kräfte von angelerntem Hilfspersonal.
Die Nachtbereitschaft wird von Honorarkräften geleistet, sie beginnt um 20.30 Uhr und endet um 7.30 Uhr. Sämtliches Personal ist bei einem ambulanten Pflegedienst fest angestellt, bis auf die Honorarkräfte (400 € Jobs).
Durch die 60 zu 40% Splittung ergeben sich folgende Arbeitszeiten:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Legt man eine 38,5 Stunden Woche zugrunde, ergeben sich 1,94 Stellen für das hauswirtschaftliche Fachpersonal und 1,29 Stellen für das Pflegefachpersonal.
Für das angelernte Hilfspersonal, das die gesamte Tagesschicht über präsent ist, also von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr, werden 3,23 Stellen berechnet.
Für die Koordination der Wohngruppe wird eine 0,4 Sozialarbeiter Stelle gerechnet. Daraus ergeben sich folgende Personalkosten:
Qualifikation Stellen Bruttolohn jährliche Kosten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten [110]
Teilt man jetzt die Summe der gesamten jährlichen Bruttolöhne durch die 10 Bewohner, kommt man auf 22.589,09 € pro Kopf. Diese Summe durch 365 geteilt ergibt den Tagessatz 61,75 € pro Bewohner.
Gesamtkosten im Überblick: [111]
Kostenart Monatlich Tagessatz Jahreskosten
Pro Bewohner pro Bewohner Wohngruppe
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[112]
Die Gesamtkosten pro Bewohner für ein Jahr, (81,42 € mal 365 Tage), belaufen sich auf 29718,30 €.
Zuordnung der Kosten zu den verschiedenen Leistungsbereichen:
Für Miete und Verpflegung muss jeder Bewohner selbst aufkommen, soweit er dazu in der Lage ist. Ist dies nicht der Fall, zahlt das Sozialamt.
Ein Teil der Kosten des 24 Stunden Service kann mit der Pflegekasse (Pflegeversicherung) abgerechnet werden, (§ 63 SGB XI). Die Behandlungspflege im 24 Stunden Service übernimmt die Krankenkasse im Rahmen der Sicherungspflege, (§ 37 Abs. 2 SGB V.). Falls dann noch zu deckende Kosten übrig sind, muss der Bewohner selbst zahlen, oder falls er ein Sozialhilfeempfänger ist, übernimmt den Rest das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege, (§§ 68f BSHG).[113]
9.1.2 Musterkalkulation für eine stationäre Unterbringung, Wohngruppe
Grundannahmen:
Die Stationäre Wohngruppe hat zehn Mitglieder, von diesen gehört eine Person zur Pflegestufe I, fünf zur Pflegestufe II und die übrigen vier zur Pflegestufe III. Weiterhin hat auch hier jeder Bewohner ein eigenes Zimmer. In dieser Kalkulation wird auch davon ausgegangen, dass das Verhältnis der Professionen Hauswirtschaft zu Pflege anteilsmäßig 60% zu 40% steht. Da diese von der Heimpersonalverordnung abweicht, müssen die Hauswirtschaftsfachkräfte eine Ausbildung für gerontologisches Basiswissen nachweisen, Fachhauswirtschafter für ältere Menschen.
Auch hier wird eine 38,5 Stunden Woche vorrausgesetzt, aus dieser ergibt sich eine Jahresarbeitszeit von 205 Tagen oder 1579 Stunden netto. Die Präsenzzeit für das hauswirtschaftliche Betreuungspersonal geht von 7.00 Uhr dis 21.00 Uhr. In Zeiten, in denen eine intensive Betreuung benötigt wird, sind zwei Personen erforderlich, also wird davon ausgegangen, dass 20 Stunden am Tag gearbeitet wird. Von diesen 20 Stunden werden 14 Stunden von einer Hauswirtschaftsfachkraft abgedeckt und 6 Stunden von einer angelernten Hilfskraft.[114]
Personalbedarf:
Der Zeitaufwand für die Pflege wird wie folgt berechnet:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten [115]
Daraus ergeben sich folgende abzudeckende Zeiten für die Pflege in dieser Einrichtung für den Tag. Für den Bewohner mit der Pflegestufe I sind 30 Minuten einzuplanen, für die fünf Bewohner der Pflegestufe II 300 Minuten, und 360 Minuten werden für die vier Bewohner der Pflegestufe III eingeplant. Auf ein Jahr gerechnet ergeben sich somit 4198 Stunden und aus diesen resultieren 2,658 Personalstellen, wenn man jetzt die Gewichtung von 60% zu 40 % von Hauswirtschaftsfachkräften zu Pflegefachkräften berechnet, ergeben sich 1,59 Stellen für die Hauswirtschaft und 1,063 Stellen für das Pflegefachpersonal. Die Pflege in der Nacht übernimmt das Pflegefachpersonal allein (1,23 Stellen).
Ein Hausmeisterdienst wird, falls Bedarf, zugekauft und den Nachtdienst übernimmt ein externer ambulanter Pflegedienst. Für die Verwaltung und Koordination wird eine 0,4 Personalstelle berechnet.[116]
Personalkosten:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten [117]
Zuordnung der Pflegekosten zu den Pflegestufen:
Die Kosten für die Pflege Gesamt beträgt 142.568,62 auf ein Jahr gerechnet. Darin enthalten sind 43.903,35 € für die Pflegefachkräfte am Tag, 48.777,24 € für die pflegenden Hauswirtschaftsfachkräfte und 50.311,12 € für die Pflegefachkräfte, die in der Nacht tätig sind. Daraus ergibt sich folgende Zuordnung zu den Pflegestufen.
Gesamtkosten Pflege 142.568,62 € / 365 Tage = 390,60 € Kosten der Pflege für alle zehn Bewohner Gesamt pro Tag. Der Bewohner der Pflegestufe I bekommt am Tag 40 min. Pflege, die fünf Bewohner der Pflegestufe II 450 min. am Tag und die vier Bewohner der Pflegestufe III bekommen zusammen 520 min. Pflege, daraus ergeben sich 1010 min zu erbringende Pflegeleistungen Gesamt für die Wohngruppe, pro Tag. Aus den 390,60 € pro Tag ergibt sich ein Minutenpreis für die Pflege von 0,387 €.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[118]
Die Sachkosten setzen sich aus zwei Posten zusammen, einmal die betriebsnotwendigen Leistungen wie Energie, Wasser, Steuern und Versicherungen und zum anderen Lebensmittel und Verbrauchsmittel. Die betriebsbedingten Leistungen schlagen mit 13.498,31 € zu Buche und für Lebens- und Verbrauchsmittel werden 24.542,39 € veranschlagt.[119]
Entgeltermittlung:
Pflegebereich:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten [120]
Investitionsbereich:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Investitionskosten 10,23€ 10,23€ 10,23€[121]
Der Investitionsbereich oder die Kosten sind vergleichbar mit der Kaltmiete in den mietgebundenen Wohngruppenkonzepten.
Hotel und Unterkunft:
Kosten- Anrech- Jahres- Kosten Kosten Kosten
Bereich nung kosten pro Tag / pro Tag/ pro Tag/
gem Bew. Bew. Bew. Bew.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[122]
Pflegesatzberechnungen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[123]
Kostenträgerschaft:
„Die Kostenträgerschaft für die einzelnen Entgeltbestandteile erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB XI und BSHG.“[124] Das bedeutet, dass die Gelder von der Pflegversicherung sowie den Krankenkassen übernommen werden, soweit sie den Vorgaben entsprechen. Den Rest zahlt der Bewohner selbst oder das Sozialamt springt ein.
9.2 Gegenüberstellung der Jahreskosten, Mietgebundene Wohngemeinschaft - Stationäre Wohngruppe.
Bei der mietgebundenen Wohngemeinschaft fallen pro Tag und Bewohner Kosten von 81,42 € an, das bedeutet, dass die Kosten für ein Jahr 297183,00 € betragen, (81,42 € x 365 Tage x 10 Bewohner).
In der stationär betriebenen Wohngruppe wird nach den Pflegestufen der Bewohner unterschieden, das bedeutet in diesem Fall:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Damit sind die Kosten in der mietgebundenen Wohngemeinschaft mit 69.061,65 € geringer als in der stationär betriebenen Wohngruppe. Dies liegt unter anderem daran, dass in der stationären Wohngruppe knapp zwei Personalstellen mehr einkalkuliert werden, gerade für die Nachtbereitschaft. Allerdings können diese „teuren“ Stellen in einem Verbund von Wohngruppen aufgeteilt werden, so dass nicht für jede Wohngruppe eine examinierte Pflegefachkraft die ganze Nachtbereitschaft lang anwesend ist, sondern nur nach Bedarf. In der mietgebundenen Wohngemeinschaft übernehmen angelernte Hilfskräfte die Nachtbereitschaft, diese sind in der Regel als Honorarkräfte beim ambulanten Pflegedienstanbieter angestellt. Eine examinierte Pflegefachkraft kommt nur zu den von ihr zu erbringenden Verrichtungen in die Wohngemeinschaft, es besteht aber immer die Möglichkeit, in Notsituationen schnell eine examinierte Pflegefachkraft zu rufen.
Weitere Einsparmöglichkeiten sind zu erzielen, wenn die Leitung, also die Koordination für die Einrichtung (sowohl mietgebundene als auch stationäre Wohngruppe) für mehrere Einrichtungen im Verbund tätig ist.
Durch das Erhöhen der Bewohnerzahl sind nur begrenzt Einsparmöglichkeiten zu erzielen, da durch bloße Erhöhung der Bewohnerzahl ohne personelle Anpassung die Betreuungszeiten pro Bewohner soweit zurück gehen würden, dass die zu erbringenden Leistungen, wie Betreuung und Pflege, nicht mehr erbracht werden könnten.
Durch das Einkaufen der Lebensmittel und Verbrauchsgüter im Verbund können noch geringe Einsparungen erzielt werden, dies geht allerdings auf die Kosten der Alltagsgestaltung.[125]
10 Seniorenzentren der Landeshauptstadt Düsseldorf – „Haus Gallberg“
Das Seniorenpflegeheim „Haus Gallberg“ ist ein Teil der kommunalen Trägergesellschaft „Kliniken und Seniorenzentren der Landeshauptstadt Düsseldorf gGmbH“, des Weiteren gehört noch ein Seniorenpflegeheim in Düsseldorf Benrath dazu, dieses ist wesentlich kleiner, es bietet nur 62 stationäre Pflegeplätze und 15 eingestreute Plätze für die Kurzzeitpflege. Zu dieser Trägergemeinschaft gehören noch das Krankenhaus Gerresheim und Benrath sowie ein ambulanter Pflegedienst.
Das „Haus Gallberg“ liegt im Düsseldorfer Stadtteil Gerresheim. Es liegt sehr schön eingebunden in einer parkähnlichen Anlage und in der Nähe des Waldes. Das Seniorenpflegeheim wurde vor 26 Jahren, im Jahr 1978, in Betrieb genommen. Die architektonische Gestaltung des Pflegeheims ähnelt der eines Krankenhauses.
Das „Haus Gallberg“ verfügt momentan über 209 stationäre Pflegeplätze, von denen 65 Pflegeplätze für die geschlossene gerontopsychiatrische Pflege vorgesehen sind. Diese gerontopsychiatrische Abteilung ist die einzige geschlossene Abteilung in Düsseldorf.
10.1 Architektur und Zimmeraufteilung
Das Altenpflegeheim wird in zwei Häuser unterschieden. Haus I ist das „normale“ stationäre Altenpflegheim und Haus II die geschlossene gerontopsychiatrische Abteilung. Beide Häuser verfügen über vier Wohnbereiche, wobei auf das Haus I 144 Plätze fallen und auf das Haus II 65 Plätze.
Das Haus I verfügt über 80 Zimmer, von denen 24 Zimmer Einbettzimmer sind und 48 Zweibettzimmer, sowie 8 Dreibettzimmer. Ein Wohnbereich wird zurzeit in 6 Einbettzimmer, 12 Zweibettzimmer und 2 Dreibettzimmer aufgeteilt, hinzu kommen noch ein kleiner Aufenthaltsraum sowie ein Gang mit Sitzmöglichkeiten.
Das Haus II, die gerontopsychiatrische Abteilung, verfügt über 39 Zimmer, von denen jeweils 11 auf die Wohnbereiche A, B, C, fallen und auf den Wohnbereich D 6 Zimmer, diese sind im Bereich D alles Zweibettzimmer. Bei A, B, C, ist folgende Aufteilung vorgenommen: fünf Einzelzimmer, vier Zweibettzimmer und je Wohnbereich zwei Dreibettzimmer.
Im Haus I ist ein Einzelzimmer 12,6 qm groß, ein Zweibettzimmer 24,7 qm und ein Dreibettzimmer hat die Grundfläche von 41,1 qm.
Die gerontopsychiatrische Abteilung, das Haus II hat folgende qm Aufteilung der Zimmer: Einbettzimmer 12,14 qm, Zweibettzimmer 21,8 qm und die Dreibettzimmer haben eine Grundfläche von je 40,1 qm.
10.1.1 Bauliche Gestaltung der gerontopsychiatrischen Abteilung im Haus II
Die einzelnen Stationen ähneln denen eines Krankenhauses, besonders charakteristisch ist der lange Flur, von ihm gehen die Bewohnerzimmer nach links und nach rechts ab. Die Dreibettzimmer befinden sich auf allen Stationen, die über Dreibettzimmer verfügen, gleich neben der stets geschlossenen Eingangstür, nebeneinander. Danach folgt ein offener Aufenthaltsraum, also ohne Türen oder sonstige Barrieren, mit Tischen und Stühlen. Dieser wird für die Alltagsgestaltung genutzt. An den Aufenthaltsraum grenzen in den Wohnbereichen A, B, C die Zweibettzimmer. Auf der gegenüberliegenden Seite befinden sich die Einbettzimmer, die sich alle auf dieser Seite befinden, nur unterbrochen von sanitären Anlagen oder dem „Schwesternzimmer“, sowie einem kleinen Aufenthaltsraum.
Der Flur ist sehr breit und durch den offenen Aufenthaltsraum gibt es genügend Platz zum „Wandern“, auch kleinere Grüppchen können problemlos nebeneinander und zusammen hin und her „Wandern“. Ein Rundweg ist aus architektonischen Gründen leider nicht möglich.
Das „Schwesternzimmer“ hat eine große Fensterfront, die es den Bewohnern ermöglicht, dieses und das sich in ihm befindende Personal immer gut zu sehen.
Die Bewohnerzimmer sind alle mit modernen Pflegebetten ausgestattet und mit ein paar Möbeln der Bewohner möbliert, wie z.B. mit dem Lieblingssessel und unter anderem mit Kommoden oder Schränken. Zudem sind Bilder und andere wichtige Erinnerungsstücke in den Bewohnerzimmern an- und untergebracht. Alle Zimmer verfügen über große Fenster, die alle in die parkähnliche grüne Landschaft weisen.
Die wenigsten Zimmer verfügen über eine eigene Toilette oder über eine eigene Nasszelle oder ein Bad. Ein großes behindertengerechtes Bad befindet sich in der Mitte jeder Station, dazu noch mehrere Toiletten, verteilt in jedem Wohnbereich.
Der zweite kleinere Aufenthaltsraum befindet sich gegenüber dem „Schwesternzimmer“, somit haben die dort verweilenden Bewohner immer einen guten Blick auf die Pflegekräfte.
Vor der Eingangstür zu der geschlossenen Abteilung befindet sich das Treppenhaus mit einem kleinen Aufenthaltsraum und Sitzgelegenheiten.
10.1.2 Grundriss der gerontopsychiatrische Abteilung - Haus II
In der folgenden Abbildung zeige ich den Grundriss der gerontopsychiatrische Abteilung des Seniorenzentrums „Haus Gallberg“. Aus Platzgründen habe ich die Stationen B und C nicht ganz mit aufgenommen. Die Stationen B und C sind baugleich mit der Station A. Die drei Stationen sind als Typ A bezeichnet. Der Typ B entspricht der Station D, die nur über Zweibettzimmer verfügt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[126]
10.1.3 Bauliche Maßnahmen für die Zukunft
In der Vergangenheit wurden schon viele Baumaßnahem durchgeführt, z.B. wurden alle öffentlich zugänglichen Räume und die Lobby umgebaut und ein wenig großzügiger gestaltet.
Das „Haus Gallberg“ verfügt momentan noch über viele Gemeinschaftsflächen und Therapieräume, die jedoch nur sehr wenig in Anspruch genommen werden. Diese freien Räume und Plätze werden in nächster Zukunft mit in die Stationen integriert, so dass die Dreibettzimmer in Zweibettzimmer umgewandelt werden können.
Zudem wird in nächster Zukunft für die gerontopsychiatrischen Abteilungen ein Sinnesgarten angelegt. Dieser zeichnet sich durch viele Rückzugsmöglichkeiten aus, das meint, dass viele verschieden gestaltete Plätze und Ecken vorhanden sind, in denen die Bewohner verschiedenste sinnliche Erlebnisse erfahren können. Es wird ein Rundweg angelegt, der an allen „Erlebnisstationen“ vorbeiführt. Der Rundweg beginnt mit einem Aussichtspunkt, von dem alles überblickt werden kann, sehr wichtig auch für das Betreuungspersonal. Die wichtigsten Stationen sind ein Tastgelände, eine Baumschaukel, ein Springbrunnen oder besser eine künstliche sprudelnde Quelle, an der sich alle Bewohner erfrischen können. Ein Klanggarten ist ebenso geplant wie ein Duftgarten. In einer Ecke des Gartens soll eine Fläche für die typische Gartenarbeit freigehalten werden, also wo gepflanzt, gejätet und auch geerntet werden kann, ein Haushaltsgarten. Viele verschiedene Sitzmöglichkeiten laden zum Verweilen ein. Eine Grillecke ist auch geplant.
10.2 Allgemeine Pflegeleistungen, Anlage zum Pflegeheimvertrag Haus Gallberg II
Zu den allgemeinen Pflegeleistungen (Grundpflege) gehören je nach Einzelfall folgende Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und bei der Mobilität.
„Hilfen bei der Körperpflege:
- Beim Waschen, Duschen, Baden (bei Bedarf Kontaktherstellung zur Fußpflege)
- bei der Zahnpflege
- beim Kämmen (bei Bedarf Kontaktherstellung zum Friseur)
- beim Rasieren
- bei Ausscheidungen
Hilfen bei der Ernährung:
- mundgerechte Zuberreitung der Nahrung
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Ernährung
Hilfen bei der Mobilität:
- beim Aufstehen und Zubettgehen
- beim Gehen, Stehen, Treppensteigen
- beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Pflegeeinrichtung, insbesondere Unterstützung von Verrichtungen außerhalb der Einrichtung, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung notwendig sind und das persönliche Erscheinen der Bewohnerin / des Bewohners erfordern (z.B. Organisieren und Planen des Zahnarztbesuchs)
- beim An- und Auskleiden (ggf. An- und Ausziehtraining)
Zu den allgemeinen Pflegeleistungen gehört auch der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung.“[127]
10.3 Anlage 3 des Pflegeheimvertrags zu den Pflegestufen
„Pflegestufe 0 Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe1
Erforderlich sind Leistungen der Unterkunft, Verpflegung, allgemeine Betreuung mit einem Pflegeaufwand unterhalb der Pflegestufe 1.
Pflegestufe I Erhebliche Pflegebedürftigkeit
...liegt vor bei Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung, oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen (§ 15 Abs. 1 Ziffer 1 SGB XI)
Pflegestufe II Schwerpflegebedürftigkeit
...liegt vor bei Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen (§ 15 Abs. 1 Ziffer 2 SGB XI)
Pflegestufe III Schwerstpflegebedürftigkeit
...liegt vor bei Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch Nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen (§ 15 Abs. 1 Ziffer 2 SGB XI)
“Härtefall“ Ein besonderer Ausnahmefall
...liegt vor, wenn ein außergewöhnlich hoher und intensiver Pflegeaufwand erforderlich ist, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt (§ 43 Abs. 3 SBG XI )“[128]
10.4 Besonderheiten einer geschlossenen Abteilung
Das Haus II im Seniorenzentrum „Haus Gallberg“ ist eine geschlossene gerontopsychiatrische Abteilung. Das bedeutet, dass man dort nur über eine richterliche Verfügung hinein kommt. Im Gegensatz zu einem „normalen“ Altenpflegeheim kann der Bewohner nicht mehr selbständig über seine Freiheit entscheiden. Für einen an Demenz leidenden Menschen im fortgeschrittenen Stadium wird ein gesetzlicher Vertreter bestellt, ein sogenannter Betreuer, dieser kann die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung anordnen, diese muss aber von einem Vormundschaftsgericht bestätigt werden. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
„BGB § 1906 Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei der Unterbringung
(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil
1 auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt, oder
2 eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.
(2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen.
(3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Er hat die Beendigung der Unterbringung dem Vormundschaftsgericht anzuzeigen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn dem Betreuten, der sich in einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, ohne untergebracht zu sein, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll.
(5) Die Unterbringung durch einen Bevollmächtigten und die Einwilligung eines Bevollmächtigten in Maßnahmen nach Absatz 4 setzt voraus, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absätzen 1 und 4 genannten Maßnahmen ausdrücklich umfasst. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.“[129]
In einer geschlossenen Abteilung kann die Freiheit auf Selbstbestimmung stark eingeschränkt werden.
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen:
- Das Verschließen der Tür, sowohl zur Tag- als auch zur Nachtzeit
- Das ständige oder wiederholte Festbinden des Kranken am Bett, einem Stuhl oder an einem Sessel (sogenannte Fixierung)
- Das gezielte Verabreichen von sedierenden Medikamenten (Ruhigstellung).
Besonders bei „schwierigen“ Fällen werden diese Maßnahmen im „Haus Gallberg“ angewandt. Die Tür ist ständig verschlossen und einige Bewohner werden fixiert. Sämtliche freiheitsbeschränkenden Maßnahmen müssen von der Pflegeeinrichtung dokumentiert werden und der gesetzliche Betreuer muss über alle Maßnahmen informiert werden. Zudem gilt es, nur die Maßnahmen zu ergreifen, die für das Wohl des Bewohners am erträglichsten sind.
10.5 Tagessätze für die stationäre Pflege im Haus II
Zwischen den Sozialleistungsträgern, Pflegekassen und Sozialhilfeträgern, und den Kliniken und den Seniorenzentren der Landeshauptstadt Düsseldorf gGmbH wurden vom 01.10.2003 bis 31.03.2005 für das Haus Gallberg II für die folgenden Leistungsbereiche folgende Entgelte vereinbart. Sämtliche folgende Entgelte sind Tagessätze.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[130]
Aus den vorgenannten Zahlen ergeben sich folgende Gesamtentgelte. Die letzte Spalte zeigt die Abwesenheitsentgelte, also die Summen, die auch gezahlt werden müssen, wenn ein Bewohner z.B. im Krankenhaus ist.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
10.6 Personelle Ausstattung eines Wohnbereichs
Die Personalrichtwerte in Nordrhein Westfahlen für eine Seniorenpflegeeinrichtung werden für jede Pflegestufe wie folgt verteilt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Da es sich beim Haus II im Seniorenzentrum „Haus Gallberg“ um eine gerontopsychiatrische Abteilung handelt, kommen noch einmal 2 Vollzeitstellen hinzu, also eine habe Stelle pro Wohnbereich. Diese Zahlen sind natürlich nur Richtwerte und es wäre wünschenswert, wenn sie eingehalten werden würden. Es ist aber aus finanzieller Sicht oft schwierig, diese Personalwerte zu erbringen, da die Gehälter sehr unterschiedlich sind, insbesondere bei Personal, das älter, also länger im Job, verheiratet ist oder Kinder hat. Bei diesem Personal sind oft erhebliche Mehrkosten zu erbringen.
Ein Wohnbereich im Haus II verfügt momentan im Durchschnitt über 5,6 Arbeitsstellen, um 24 Stunden täglich abzudecken. Hinzu kommt noch eine 0,8 Stelle für den Sozialdienst und 0,8 Stellen für eine Ergotherapeutin.
10% der in der Pflege Beschäftigten verfügt über eine gesonderte Aus- oder Weiterbildung für die Pflege demitiel erkrankter Menschen.
10.7 Alltagsgestaltung in der gerontopsychiatrischen Abteilung
Der Alltag wird in der gerontopsychiatrische Abteilung nach den Bewohnern und ihren normalen Wünschen und Bedürfnissen ausgerichtet, also nach einem normalen Alltag. Es gibt keine allgemeine Weckzeit, jeder Bewohner kann solange schlafen, wie er es auch zu Hause getan hat. Eine besondere Frühstückszeit gibt es daher auch nicht. Das Frühstück wird solange aufbewahrt, bis der Bewohner soweit ist, und es bleibt ihm selbst überlassen, wo er es zu sich nehmen möchte. Bewohner, die nicht mehr in der Lage sind, genau zu äußern, wo sie gern essen möchten, bekommen ihr Essen dort, wo sie es sonst, also in einem früheren Stadium der Erkrankung, zu sich genommen haben. Falls ein Bewohner erst in einem recht späten Stadium der Erkrankung in die gerontopsychiatrische Abteilung verlegt oder eingewiesen ist, wird mit Verwandten, anderen ihm nahe stehenden Personen oder durch das Beobachten des Bewohners, die für ihn angenehmste Art herausgefunden. Und diese ist die, wo er am wenigsten störende Verhaltensauffälligkeiten zeigt. Für sämtliche andere Mahlzeiten ist es ebenso.
Die Pflege wird so durchgeführt, dass der Bewohner möglichst viel mit in die Pflegehandlungen eingebunden wird, das Pflegepersonal arbeitet soweit wie möglich unterstützend. Es geht darum, dem zu Pflegenden soviel Unterstützung wie nötig zu geben, aber ihn auch zu fordern, ohne ihn zu überfordern und ihm somit eine möglichst große Selbständigkeit zu belassen.
Zudem wird versucht, die Menschen möglichst mobil zu halten, was aber bei Menschen mit Demenz im frühen Stadium meist auch von allein der Fall ist.
Bei meinem Besuch in einem Wohnbereich konnte ich sehr gut beobachten, wie ein Teil der Bewohner in kleinen Grüppchen durch die Station „wanderte“, andere saßen gegenüber dem Schwesterndienstzimmer, also in der Nähe des Pflegepersonals. Manch einer war noch mit seinem Mittagessen beschäftigt oder beschäftigte sich anderweitig. Eine ältere Frau malte und eine andere versuchte ein Tuch zusammen zu legen.
Sämtliche Angebote haben einen Alltagsbezug, da man davon ausgehen kann, dass gerade die Menschen dieser Generation sich nicht mit Seidenmalerei oder Töpfern beschäftigt haben und somit auch keinen Bezug zu solchen Beschäftigungsprogrammen haben. Auch die Angebote der Ergotherapeutin beschränken sich auf das Trainieren von kognitiven Fähigkeiten also Sprachtraining, Anzieh- Ausziehtraining usw..
Feiertage, wie Weihnachten, Ostern und - ganz wichtig hier im Rheinland - der Karneval werden mit allen Bewohnern zusammen gefeiert, auch mit denen aus dem anderem Teil des Seniorenzentrums. Und für diese Tage wird auch gebastelt.
Andere Angebote für die Bewohner sind unregelmäßig oder Jahreszeiten abhängig, wie Gartenarbeit oder Grillen. Das gemeinsame Musizieren und Singen oder das Herstellen von kleinen Speisen wie Obstsalaten gehört auch zu den freiwilligen Beschäftigungen der Bewohner der gerontopsychiatrischen Abteilung im Haus II des Seniorenzentrums „Haus Gallberg“.
11 Caritas-Altenzentrum St. Josef, Gerontopsychiatrische Einrichtung
Das Altenzentrum St. Josef liegt mitten in Köln-Porz-Wahn, einem kleinen Städtchen. Das Gebäude ist ein ehemaliges Kranken- und Siechenheim aus dem 19. Jahrhundert. Nachdem ein neues Krankenhaus in Köln-Porz-Wahn gebaut wurde, wurde das ehemalige Krankenhaus 1983 zu einer gerontopsychiatrischen Einrichtung umgebaut. Seitdem wird in dieser Einrichtung ein hausgemeinschaftlicher Ansatz entwickelt und nach neuesten Erkenntnissen weiterentwickelt. Somit müsste das Caritas Altenzentrum eines der ersten und ältesten Hausgemeinschaftsmodelle in Deutschland sein. Es gehört auch zu den 34 Modellprojekten des Bundesministeriums für Gesundheit, zusammengestellt vom Kuratorium Deutsche Altershilfe ev., um neue Wege im Umgang mit Menschen mit Demenz aufzuzeigen und zu dokumentieren.
Das Pflegeheim verfügt nach mehreren Um- und Anbauten über 107 Plätze für eine voll stationäre Unterbringung. Hinzu kommen 11 Plätze für die Kurzzeitpflege, das heißt, dass diese Personen für einen befristeten Zeitraum voll stationär aufgenommen werden, um die zeitweilige Abwesenheit der normalen Pflegepersonen zu überbrücken. Des Weiteren gibt es noch 14 Tagespflegeplätze, die von Montags bis Freitags angeboten werden. Die Plätze zur Kurzzeitpflege oder Tagespflege eignen sich auch besonders dazu, zukünftige Bewohner schon mal an das Umfeld zu gewöhnen, falls die Pflege zu Hause nicht mehr geleistet werden kann.
11.1 Architektonische Gestaltung der Einrichtung und der Wohnbereiche
Das Caritas-Altenzentrum St. Josef ist ein Konglomerat aus verschiedenen Gebäudeteilen. Zuerst wäre das mehrfach umgebaute alte Krankenhaus, das ist der Grundstock der Einrichtungen, zu nennen. Hinzu kamen über die Jahre ein Neubau und weitere An- und Umbauten. Die Gebäude sind zwei- bis viergeschossig.
Momentan verfügt die Einrichtung über zehn Wohnbereiche, von denen fünf von jeweils zehn Personen bewohnt werden, zwei von jeweils 15 und drei Wohnbereiche, in denen 12, 10 oder 5 Personen zusammen leben. Im Eingangsbereich der Einrichtung befindet sich die Rezeption mit Blick auf die Eingangstür, zudem eine gemütliche Sofaecke, die auch von den Bewohnern gern in Anspruch genommen wird. Die Eingangstür ist selbstverständlich nicht von den Bewohnern zu öffnen, alle anderen Türen, z.B. zur Großküche oder Waschküche und die Büros sind tagsüber nicht verschlossen und können von jedem Bewohner aufgesucht werden. Auch alle anderen Wohnbereiche können von allen Bewohnern besucht und genutzt werden.
Jeder Wohnbereich hat einen Namen und nicht wie sonst üblich eine Zahl oder einen Buchstaben, z.B. Rosenstraße, Neumarkt. Zur besseren Orientierung sind alle Flure in den Wohnbereichen anders farbig gestaltet. Diese Farben finden sich auch in den Aufzügen wieder, wo die Knöpfe für die verschiedenen Etagen mit den entsprechenden Namen des Wohnbereichs und der dazu gehörigen Farbe markiert sind. In den Fluren hängen viele Fotos von den Bewohnern und Fotos von Straßenzügen oder Stadtteilen, aus denen die Bewohner stammen. Zudem verfügen die meisten Flure über kleinere Sitzgruppen oder abgetrennte Nischen, in denen man es sich gemütlich machen kann. An jeder Tür eines Bewohnerzimmers befinden sich jeweils ein großes Foto und der Name des Bewohners. Überwiegend verfügt das Altenzentrum über Zweibettzimmer, ein paar Einbettzimmer sind vorhanden, Dreibettzimmer gibt es nicht.
Jeder Wohnbereich verfügt über eine eigene Wohnküche, die für alle Bewohner offen und das Lebenszentrum jedes Wohnbereiches ist. Möbliert sind die Wohnküchen mit handelsüblichen Küchengeräten und mit von den Bewohnern bereitgestellten Möbeln, Sofas, Sesseln, Schränken usw.. Ein großer Tisch, an dem alle Bewohner und auch Besucher zusammen Platz haben, bildet den Mittelpunkt der Wohnküche. Die Wohnbereiche im Erdgeschoss haben fast alle einen direkten Zugang zum Garten über eine kleine Terrasse.
Die Bewohnerzimmer sind alle nach den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner eingerichtet. Die Möbel sind alle Eigentum der Bewohner. Gitterbetten wie in anderen gerontopsychiatrischen Einrichtungen findet man nur sehr selten, da die Bewohner selbst entscheiden sollen, wann sie aufstehen oder zu Bett gehen wollen, teilweise liegt die Matratze direkt auf dem Boden. Die Zimmer haben leider nur selten ein eigenes Bad, sanitäre Anlagen sind aber auf allen Fluren gut zu finden.
Darüber hinaus steht den Bewohnern noch ein großer Garten mit verschiedenen Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Der Garten ist als normaler Haushaltsgarten angelegt, also zum Bepflanzen und zum Ernten, so wie die älteren Menschen es von früher her kennen. Ein Sandkasten mit kleiner Spielhütte steht für die Kinder des Personals oder für die Kinder des benachbarten Kindergartens und für andere zu Besuch Kommenden zur Verfügung. An das geschlossene Freigelände grenzt das eigene Gartencafé, hier können die Bewohner mit ihrem Besuch Kaffee trinken, oder auch allein. Selbstverständlich könnte man auch im Wohnbereich mit dem Besuch verweilen, aber es ist im Garten ungestörter und mal was anderes. Zudem ist der Verzehr für die Bewohner im Gartencafé kostenlos, weil er zur normalen Verpflegung zählt. Auch für Feiern steht das Gartencafé allen Bewohnern zur Verfügung.
Im Garten befindet sich auch die Waschküche, diese ist auch für die Bewohner frei zugänglich und es kann auch bei der Arbeit geholfen werden.
Des Weiteren gehören eine Hauskapelle, in der sowohl katholische als auch evangelische Gottesdienste abgehalten werden, und ein Snoezelenraum zum Altenpflegezentrum St. Josef.
11.2 Kostenkalkulation und Personalplanung am Beispiel der Wohneinheit „Rosenstraße“
Im Wohnbereich „Rosenstraße“ wohnen zehn Personen, von denen eine Person der Pflegestufe 1 angehört, fünf Bewohner der Pflegestufe 2 und vier der Pflegestufe 3.
Personal in der „Rosenstraße“ und Wochenarbeitszeit:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten [131]
Einsatzzeiten der Präsenzkräfte am Tag:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten [132]
Hinzu kommt noch eine Person für die Unterstützung der Alltagsgestaltung, diese arbeitet in der Woche 15 Stunden und wird nach Bedarf angefordert. Außerdem sind noch Hausmeister, Reinigungskräfte und Hauswirtschaftskräfte für die Großküche festangestellt. Diese sind in der nachfolgenden Kostenkalkulation mit eingerechnet. Die Nachtwache übernehmen vier examinierte Pflegekräfte, die dann für alle Wohnbereiche zuständig sind.
Vergütungssätze für vollstationäre Versorgung, täglich:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Gesamtkosten für den Wohnbereich „Rosenstraße“, täglich:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Das Caritas Altenzentrum gehört zu den Modellprojekten des Kuratoriums Deutsche Altershilfe e.V., es ist aber dadurch nicht finanziell besser gestellt als andere Altenpflegeheime.
11.3 Einrichtungskonzept, und die Leitgedanken der Mitarbeiter
Die gerontopsychiatrische Einrichtung des Caritas Altenzentrum St. Josef hat als konzeptionelle Grundidee, dass das Altenpflegheim ein wirkliches zu Hause für die Menschen, die es bewohnen, sein soll. Der Mensch steht im Mittelpunkt sämtlichen Handelns und damit sind nicht nur die Bewohner gemeint, sondern auch alle Mitarbeiter, denn wenn diese sich nicht wohl und gut in dem Team der Belegschaft verstanden wissen, können sie auch kein würdevolles und lebendiges Klima in der Einrichtung schaffen. Dieses ist besonders in der manchmal ver-rückt anmutenden Verfassung der Bewohner von größter Wichtigkeit. Trotz allem stehen die Bewohner an erster Stelle.
„Für alle Mitarbeiter gelten daher folgende Leitgedanken für ihr berufliches Handeln.
- Die Lebensbegleitung der uns anvertrauten Menschen umfasst alle Aspekte von Alltagsgestaltung, die dazu dienen, auch mit den alters- und krankheitsbedingten Einschränkungen Lebensqualität und Wohlbefinden zu erhalten.
- Um individuelle Fähigkeiten, Bedürfnisse und Gewohnheiten über die Biographie des Einzelnen zu erfahren, pflegen wir engen Kontakt zu Angehörigen und BetreuerInnen unserer BewohnerInnen.
- Die Bereiche des Hauses sind so organisiert, dass ein hohes Maß an Flexibilität vorhanden ist, um den Bedürfnissen der hier lebenden Personen gerecht zu werden.
- Unser Verhalten gegenüber BewohnerInnen, KollegInnen und MitarbeiterInnen basiert auf Respekt und Würdigung der Person, Wertschätzung der Biographie sowie der Individualität des Anderen.
- Unser Blickwinkel bei der Planung und Durchführung unserer Arbeit mit des BewohnerInnen rückt vorhandene Fähigkeiten des einzelnen in den Vordergrund; die Einbeziehung der BewohnerInnen in eine normale Tagesstrukturierung soll Wohlbefinden und Mitverantwortung fördern.“[133]
Wie schon beschrieben, besteht das Altenpflegeheim aus zehn Wohnbereichen, diese sind für sich, mehr oder weniger eigene geschlossene Haushalte. Es befindet sich zwar immer noch eine Großküche im Haus, aber deren Leistungen werden immer weiter zurückgefahren. Momentan wird noch regelmäßig für alle dort gekocht, aber es geht immer mehr dahin, dass nur noch der Einkauf von dort geregelt wird und Vorarbeiten zum selbständigen Kochen im Wohnbereich erledigt werden. Auch wenn jede Wohngruppe für sich eine geschlossene Einheit bildet, sind doch alle Wohngruppen für jeden Bewohner offen, es wird niemand aus einer anderen Wohngruppe weggeschickt, auch zu den Essenzeiten ist es immer und für jeden Bewohner möglich, in einem anderen Haushalt mit zu essen.
Ein weiteres Ziel der Einrichtung ist es, die sozialen Bindungen der Bewohner zu ihren Familien und Freunden aufrecht zu halten und auch neue Verbindungen zu fördern. Dazu gehört auch, dass an dem gesellschaftlichem Leben im Ort teilgenommen wird, um damit den Menschen im Ort einen Einblick in die Lebenswirklichkeit der Bewohner des Altenzentrums zu ermöglichen.
11.4 Wohnbereichskonzept
Das Wohnbereichskonzept ist abgeleitet aus den Leitgedanken des Einrichtungskonzepts. Folgende Punkte sind das Rückgrat für sämtliches Handeln und das Bewusstsein der Mitarbeiter.
- Wir handeln in dem Bewusstsein, dass die BewohnerInnen der Einrichtung aufgrund ihrer Erkrankung überwiegend eine veränderte Wahrnehmung der Realität haben. Das Wissen um Alltagsgewohnheiten und Biographie kann uns helfen, deren Sichtweise zu begreifen. Wir akzeptieren diese Tatsache und stellen uns darauf ein, „ver-rückte“ Wahrnehmung der Realität ist das Normale.
- Wir achten die Persönlichkeit des Einzelnen, wahren Respekt und Freundlichkeit im Umgang miteinander. Alle BewohnerInnen werden grundsätzlich in der Höflichkeitsform (Sie) angesprochen und in Entscheidungen zur eigenen Person so weit wie möglich mit einbezogen.
- Wünsche und Bedürfnisse werden bewusst wahrgenommen und aktiv erforscht und bearbeitet. Dabei helfen uns gute Kontakte zu Angehörigen, BetreuerInnen und Freunden der BewohnerInnen, die wir herzlich einladen im Sinne der hier lebenden Personen Alltag mitzugestalten und uns bei Entscheidungen zum Wohle des Bewohners / der Bewohnerin zu unterstützen.
- Wir schätzen den Einsatz unserer ehrenamtlichen HelferInnen, die durch Präsenz und individuelle Aktivitäten einen wertvollen Beitrag zur Lebensqualität unsere BewohnerInnen leisten.
- Die Gestaltung der Zimmer richtet sich nach dem persönlichen Geschmack der BewohnerInnen und erfolgt so weit wie möglich mit deren persönlichen Einrichtungsgegenständen. Der Wohnbereich soll insgesamt ein „Heim“ im Wortsinne sein, in dem sowohl das Bedürfnis nach Gemeinschaft als auch nach individueller Entfaltung, Geborgenheit und Rückzug gelebt werden können.[134]
Das Pflegeverständnis basiert also darauf, dass der zu pflegende Mensch so wahrgenommen wird, wie er ist und wie man ihn aus seiner Biographie her kennt.
Ausgangspunkte sämtlicher Aktivitäten mit den Bewohnern sind die Ressourcen und die aktuelle Gestimmtheit der Person, mit der man gerade arbeitet. Es gilt das Selbstwertgefühl der zu pflegenden Person zu stärken und ihn in die normalen Tagesabläufe zu integrieren.
Ein weiterer und wichtiger Bestandteil des Konzepts der Wohnbereiche ist, dass das Sterben dazu gehört. Der Sterbeprozess wird mit den Angehörigen und Freunden so gestaltet, dass er im Sinne des Sterbenden ist. In Bezug auf die Beziehungsfähigkeiten wird Platz für die Rituale des Abschiednehmens eingeräumt für alle Angehörigen, Freunde, Mitbewohner und auch für das Personal. Die Todesanzeigen werden für alle sichtbar an das schwarze Brett im Eingangsbereich der Einrichtung geheftet. Der Bestatter kommt tagsüber und für alle sichtbar.
Im Folgenden werde ich die Methoden aufzeigen, die angewandt werden, um das Wohnbereichskonzept umzusetzen.
- „Verstehende Gesprächshaltung und einfühlende Teilhabe am Erleben des Verwirrten, zwischenmenschliche Begleitung über Gefühlsarbeit.
- Vertrauen in unsere eigene Intuition im Kontakt mit den BewohnerInnen, Reflexion der eigenen Gefühle zum wechselseitigen Nutzen, Bearbeitung des Erlebten im Team, durch Supervision.
- Durch Kontinuität in den Beziehungen, kleine Wohnbereiche, Bezugspflegesystem und Teamarbeit streben wir an, Lebenszusammenhänge so einfach wie möglich zu gestalten, um weiterer Desorientierung entgegenzuwirken.
- Kinästhetik und basale Stimulation® als Hilfsmittel zur Beziehungsarbeit, zum Erhalt von Bewegungs- und Wahrnehmungspotentialen und zur Prophylaxe von Sekundärerkrankungen.
- Pflegeprozessmodell zur Systematisierung von Einschätzungen, pflegerischen Schwerpunktsetzung, Planung von Möglichkeiten und Notwendigkeiten, Dokumentation des Pflegeprozesses und der Pflegeergebnisse als Grundlage für Auswertung und Präzisierung von Einschätzung und Planung.“[135]
Eine der Methoden, die angewandt wird, muss noch besonders herausgestellt werden, die Bezugspflege. Im Gegensatz zur Bereichs-, Gruppen- oder Funktionspflege werden bei der Bezugspflege Personen an Personen gebunden. Dieses meint, dass jeder Bewohner der Einrichtung einen Betreuer hat, der für alle seine Belange zuständig ist. Und der somit für den Bewohner oder die Angehörigen und auch für die Ärzte der erste Ansprechpartner ist.
Weitere Aufgaben der Bezugpflegeperson:
- Anlegen und „Pflegen“ der Dokumentation für die zugeordneten Bewohner
- Einschätzen der Bewohner und Planung von Pflegemaßnahmen
- Termine des zu Pflegenden Organisieren und Planen,( Feste, Arztbesuche, Ausflüge, usw.)
- Anlegen eines Pflegeberichts und die Reflektion mit den Kollegen
- Ständige Überarbeitung der Einschätzungen bezüglich der zu pflegenden Person auch unter Einbeziehung der Angehörigen und oder nahestehender Freunde.
Bei längerer Abwesenheit der Bezugspflegeperson steht selbstverständlich eine kompetente Person zur Verfügung, die diese Betreuung fortführen kann. Durch die gute Teamarbeit, und dadurch, dass alles dokumentiert wird, was die zu pflegende Person betrifft, stellt eine längere Abwesenheit kein besonderes Problem dar.
Die Pflege wird so gestaltet, dass auf freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie das Fixieren oder auf das gezielte Verabreichen von sedierenden Medikamenten verzichtet werden kann. In akuten Fällen, also wenn ein Bewohner besonders aufgeregt ist, steht immer ein Betreuer zur Verfügung, der sich Zeit für ihn nehmen kann, um ihn zu beruhigen. Hierzu eignet sich besonders ein Aufenthalt im hauseigenen Snoezelenraum.
11.5 Alltagsgestaltung
Im Vordergrund der Alltagsgestaltung steht das Prinzip der Normalität, Vertrautheit und Geborgenheit für die Bewohner. In jedem Wohnbereich befindet sich immer mindestens eine Bezugsperson (nicht Bezugspflegeperson), für alle Bewohner gut zu erreichen und immer ansprechbar. Diese Bezugsperson ist entweder eine Pflegekraft oder ein Mitarbeiter aus dem sozialpädagogischen Bereich, kann aber auch eine Hauswirtschaftskraft sein.
Auch hier gibt es keine spezielle Weckzeit oder Schlafenszeit.
Die Wohnküche ist der zentrale Mittelpunkt jeder Wohneinheit, hier wird der Alltag gestaltet. Die Mahlzeiten werden zubereitet und gemeinsam gegessen, es wird Zeitung gelesen oder Fern gesehen oder auch mal ein Nickerchen gehalten. Natürlich gehört auch die Verrichtung der normalen Hausarbeit zu den Dingen, die hier erledigt werden, Abwasch, Tisch decken und abräumen, Staubwischen usw.. Auch in den eigenen Wohnbereichen sollen die Bewohner helfen. Sie werden zur Mitarbeit soweit wie möglich angeleitet, z.B. Betten machen oder sich um ihre eigene Wäsche kümmern.
Die Mahlzeiten werden zwar noch von der Großküche angeliefert, aber wie schon erwähnt werden oft nur noch die vorgefertigten Teile einer Mahlzeit geliefert. Falls es etwas gibt, was z.B. gebraten werden muss, wird dieses in der Wohnküche getan. Reibekuchen, Fisch oder Fleisch verbreiten dann ihren Bratgeruch in der ganzen Küche, was bei den Bewohnern den Appetit anregt. Der Tisch wird für alle gedeckt und sämtliche Speisen werden in Schalen oder auf Platten hergerichtet, so wie man es von zu Hause kennt.
Für das Frühstück und das Abendbrot sind die Wohngruppen selbst verantwortlich. Gerade am Abend werden oft aus übriggebliebenen Lebensmitteln vom Mittagessen neue Speisen hergestellt, falls diese nicht reichen, wird mit den Bewohnern zusammen noch im Ort eingekauft. Oder im Sommer wird auch gern wohngruppenintern gegrillt.
Vom Frühjahr bis Herbst fallen viele Arbeiten im Garten an, denen sich die Bewohner gerne widmen. Zudem gibt es im Seniorenzentrum St. Josef auch festangestellte Hausmeister, die sich über Hilfe bei ihren Verrichtungen freuen und die Bewohner gern mitmachen lassen.
Weitere Angebote sind unter anderem: Schwimmen, Kegeln, Grillen und es werden Ausflüge veranstaltet. Des Weiteren finden an Sonn- und Feiertagen in der hauseigenen Kapelle Messen statt.
Wie in einem anderen Kapitel schon erwähnt sind die Bewohner auch in das Geschehen im Ort eingebunden. Es werden viele kulturelle Veranstaltungen besucht und im Sommer veranstaltet das Seniorenzentrum ein großes Sommerfest. Dieses wird von der Bevölkerung gern angenommen und gehört in dem kleinen Ort zu den Höhepunkten des Jahres. Selbstverständlich wird auch der Karneval gefeiert, dies findet dann in den Räumen des Gartencafes statt, mit allem, was dazu gehört: um 11Uhr 11 wird ein Fass angeschlagen und dann wird gefeiert und gesungen bis in die Nacht.
Eine besondere Freude bereitet es den Bewohnern, wenn die Kinder aus dem benachbarten Kindergarten zu Besuch kommen und im Garten spielen. Auch die Bewohner können den Kindergarten besuchen.
All diese Angebote sind selbstverständlich freiwillig, jeder Bewohner des Seniorenzentrums St. Josef kann seinen Tag so verbringen, wie er möchte.
12. Fazit
Ausgehend von den demographischen Veränderungen ist es nötig, die Modelle der Wohngemeinschaften und auch der voll stationären Hausgemeinschaften weiter zu entwickeln und das Angebot auszubauen. Wenn man allein die prognostizierte Zahl der Menschen mit Demenz in Betracht zieht, die sich vom Jahr 2000, knapp eine Million, bis zum Jahre 2050 auf über zwei Millionen mehr als verdoppelt, sieht man, dass es so, wie es momentan um die Versorgung steht, nicht weiter gehen kann. Obwohl es in der Erforschung der Demenzerkrankungen große Fortschritte gibt, ist es bis heute nicht möglich, diese zu stoppen oder gar zu heilen. Hinzu kommt noch, dass „neue“ Krankheiten mit einem ähnlichen Krankheitsbild auftreten. Die „Creutzfeldt-Jakob“ Krankheit ist erst sehr wenig erforscht, und die gesamte Prionen-Forschung steht noch am Anfang. Aus dieser Sicht sind die genannten Zahlen mit Vorsicht zu genießen, es muss eher von einer noch höheren Zahl von psychisch veränderten Menschen ausgegangen werden. Und diese Menschen können aufgrund der demographischen und gesellschaftlichen Veränderungen nicht mehr zu Hause versorgt werden.
Wenn man nun den veränderten Anspruch an das Leben im Alter einbezieht, sind Wohngemeinschaften und Wohngruppen genau der richtige Ansatz. Gerade die konzeptionelle Ausrichtung auf den „normalen“ Alltag bringt für den Erkrankten nicht nur ein großes Maß an Selbstbestimmung und Sicherheit. Sie fördert auch sein Wohlbefinden, womit auch die Verhaltensauffälligkeiten zurückgehen. Gerade dieses Maß an Sicherheit und Geborgenheit kann in einem „normalen“ Altenheim, mit großen Stationen und vielen Bewohnern, nicht so zur Verfügung gestellt werden, wie es nötig wäre. In vielen dieser Einrichtungen vom „alten Typus“ wird noch sehr oft zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegriffen, wobei der stets verschlossenen Eingangstür nicht so viel Bedeutung zukommt. In diesem Fall steht der Selbstschutz im Vordergrund. Bei anderen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, wie der Fixierung, wird zwar auch immer mit Selbst- bzw. Fremdenschutz argumentiert, dies wurde aber durch viele Forschungsergebnisse wiederlegt. Eine Fixierung verstärkt eher das „störende“ Verhalten. Natürlich ist ein besonders unruhiger oder aggressiver Mensch durch eine Fixierung leichter zu bändigen, aber was das für den total desorientierten und ängstlichen Menschen bedeutet, muss, glaube ich, nicht weiter ausgeführt werden. Bei meinen Recherchen, insbesondere bei den Modellprojekten des Kuratoriums Deutsche Alterhilfe und den Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz vom Berliner Verein „Freunde-Alter-Menschen e.V.“ kam heraus, dass in diesen Einrichtungen auf die Fixierung verzichtet werden kann. Auch der Verbrauch von sedierenden Medikamenten konnte auf ein Minimum gesenkt werden, oft wurden sie auch ganz abgesetzt. Auch dies ist ein Beleg dafür, dass kleinere, übersichtliche Wohneinheiten mit einem gestalteten Alltag sowohl für die Bewohner als auch für das Personal viele Vorteile bringen. Denn sobald störendes Verhalten verringert wird, fühlt der Erkrankte sich wohler und das Arbeitsklima für das Personal wird besser.
In einer Wohn- oder Hausgemeinschaft, in der ein Alltag so gestaltet wird, wie die Bewohner ihn von zu Hause her kennen, also die gesamte Haushaltsführung, Gartenarbeit usw. gemeinsam geleistet wird, kann auch auf teure Beschäftigungsangebote verzichtet werden. Es gibt immer etwas zu tun und jeder Bewohner kann nach seinen Fähigkeiten und Vorlieben seinen Tag gestalten.
Das Wohngemeinschafts- oder Hausgemeinschaftsmodell ist also für einen Menschen mit einer Demenzerkrankung besser geeignet als die Unterbringung in einem normalen Altenpflegheim oder einer gerontopsychiatrischen Abteilung. Aber sind diese Modelle finanzierbar?
Vergleicht man die Zahlen aus den Musterkalkulationen mit denen von Haus Gallberg und St. Josef, kann man folgendes erkennen:
Tabelle 1
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
St. Josef ist mit Abstand die teuerste Einrichtung, Haus Gallberg folgt auf Platz zwei.
Ob man diese Zahlen allerdings vergleichen kann ist eher unwahrscheinlich, da die Zahlen meiner Musterkalkulation aus dem Buch von Thomas Klie „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“ stammen. Dieses Buch ist im Jahr 2002 herausgekommen, demnach noch sehr aktuell. Die Zahlen werden aber eher von 2001 oder aus dem Jahre 2000 sein. Die Zahlen, die ich für die Einrichtungen in Köln oder Düsseldorf bekommen habe, sind aus dem Jahr 2003. Von daher ist ein echter Vergleich natürlich nicht statthaft, aber er zeigt trotz allem eine Tendenz.
Beim Vergleich mit den Durchschnittswerten aus Nordrhein Westfalen aus dem Jahre 2003 ändert sich das Bild nur marginal.
Tabelle 2 Werte ohne Investitionskosten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Auch hier ist St .Josef die teuerste Einrichtung und Haus Gallberg ist mit 158,59 € teurer als die Durchschnittseinrichtung.
Vergleicht man die Musterkalkulationen mit den Durchschnittswerten für Hausgemeinschaften, sind die Werte sehr nah beieinander. Das heißt, dass mietgebundene Wohngemeinschaften und Hausgemeinschaften finanzierbar sind. Die Untersuchungen von Hans-Dieter Falkenberg, Sachverständiger für Pflegesatzfragen bei Deloitte & Touche, und Thomas Klie belegen dies ebenfalls. Ich konnte den Beweis, mit den von mir ausgewählten Einrichtungen leider nicht erbringen. Allerdings befinden sich die beiden Einrichtungen in NRW und sind somit in die Durchschnittswerte von Herrn Falkenberg eingeflossen. Das Altenzentrum St. Josef besteht nun seit über 20 Jahren und hat schon immer das Konzept der Hausgemeinschaft verfolgt. Es ist noch in Betrieb, kann also nicht unwirtschaftlich sein. Es ist allerdings nicht auf Profit ausgerichtet. Auch wenn die Einrichtung zur Caritas gehört, bekommt sie von dort keine zusätzlichen finanziellen Mittel. Sogar die Tatsache, dass sie zu den Modellprojekten des KDA gehört, das vom Bundesministerium für Gesundheit unterstützt wird, bringt ihr keine finanziellen Vorteile. Es bleibt also dabei, dass sich das Altenzentrum St. Josef mit den Pflegesätzen finanziert, die es mit den Sozialträgern ausgehandelt hat.
Mietgebundene Wohngemeinschaften und Hausgemeinschaften für Menschen mit Demenz werden natürlich nicht alle anderen Versorgungsangebote ersetzen können, aber es sind Modelle, die weiter entwickelt werden sollten. Der mietgebundenen Wohngemeinschaft wird wohl weiter nur ein Nischen Dasein vorbehalten bleiben, da solch ein Modell wirtschaftlich sehr wackelig ist und von daher auf viel Engagement von Betreuern, Angehörigen oder Freunden angewiesen ist. Das Hausgemeinschaftsmodell ist aber gerade im Verbund von mehreren Wohnbereichen durchaus finanzierbar. Aus der Sicht von Privatinvestoren bleiben aber beide Modelle, wie der Sozialbau überhaupt, eher unattraktiv. Mit solchen Einrichtungen lässt sich, wenn sie für sämtliche Gesellschaftsschichten offen stehen, nur sehr bedingt Geld verdienen.
Es wird behauptet, dass Einrichtungen dieser Ausrichtung einen familienähnlichen Ansatz haben. Das mag zwar von außen so erscheinen, ist aber falsch, denn eine Familie kann nicht ersetzt werden. Das gesamte Personal ist angehalten seine professionelle Distanz zu wahren. Konzeptionell sind Wohn- und Hausgemeinschaften nur so ausgerichtet, dass für die Bewohner ein Zuhause entsteht, in dem sie sich wohl fühlen und verstanden wissen.
Literatur
Betreutes Wohnen und Wohnen im Heim. Rechtliche Aspekte. Deutsches Zentrum für Altersfragen (hg.), Frankfurt/Main, New York: Campus Verlag 1998.
Das Betreuungsrecht. Worum geht es beim Betreuungsgesetz? Online im Internet: http://www.betreuungsrecht.org/html/betreuungsrecht.html. Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42. 22.04.2004, Quelle: Bundesministerium für Justiz, Stand: September 2001.
Falkenberg, Hans-Dieter (Sachverständiger für Pflegesatzfragen bei Deloitte&Touche, München 2003): Hausgemeinschaften sind finanzierbar. Online im Internet: http://www.kda.de/german/download/index.php?pageNum_rsDownload=3&totalRows_rsDownload=46. 22.03.2004.
Klie, Thomas: Wohngruppen für Menschen mit Demenz, Vincentz Verlag, Hannover 2002.
Klie, Thomas: Rechtskunde. Das Recht der Pflege alter Menschen, 6., völlig überarb. und aktualisierte Auflage, Vincentz Verlag, Hannover 1997.
Kremer-Preiß, Ursula; Stolarz, Holger, KDA: Leben und Wohnen im Alter. Betreute Wohngruppen – Erfahrungsaustausch, Band 2, hg. von Bertelsmann Stiftung, Gütersloh und Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA), Köln 2004.
Kremer-Preiß, Ursula; Stolarz, Holger, KDA: Leben und Wohnen im Alter. Betreute Wohngruppen – Expertenworkshop, Band 3, hg. von Bertelsmann Stiftung, Gütersloh und Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA), Köln 2004.
Lind, Sven, Dr. phil.: Umgang mit Demenz, Stuttgart 2000.
Meier, Denise: Lebensqualität im Alter. Eine Studie zur Erfassung der individuellen Lebensqualität von gesunden Älteren, von Patienten im Anfangsstadium einer Demenz und ihrer Angehörigen, Europäischer Verlag der Wissenschaften, Bern 1995.
Pawletko, Klaus-W.: Ambulant betreute Wohngemeinschaften für demenziell erkrankte Menschen, hg. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin 2002.
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Götte, Rose; Lackmann, Edith: Alzheimer – was tun?, Beltz Verlag, Weinheim und Basel 1991.
Schriftreihe der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.: Stationäre Versorgung von Alzheimer-Patienten. Leitfaden für den Umgang mit demenzkranken Menschen, hg. von Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., 4. aktualisierte Auflage, Berlin 2003.
Schriftreihe der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.: Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen für Angehörige von Alzheimer-Patienten, ehrenamtlichen und professionellen Helfern, hg. von Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., 3. aktualisierte Auflage, Berlin 2003.
Service-Wohnen als zukunftsorientiertes Wohnkonzept. Workshop in Halle/Saale am 14./15.09.1999, hg. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Köln 2000.
Tepe, Gerhard: Qualitätssicherung in der stationären Altenhilfe: eine an HeimbewohnerInnen orientierte empirische Studie zum Qualitätssicherungselement „Einrichtungsziele“, Europäische Hochschulschriften: Reihe 23, Theologie; Band 594, zugl.: Freiburg (Breisgau), Univ., Diss., 1996, Peter Lang Verlag u.a., Frankfurt/Main 1997.
Winter, Hans-Peter; Gennrich Rolf; Haß, Peter: Die 4. Generation des Altenpflegeheimbaus, KDA Hausgemeinschaften. Eine Dokumentation von 34 Projekten. BMG Modellprojekt 2001/2002, hg. vom Bundesministerium für Gesundheit, Köln 2002.
Eidesstattliche Erklärung
Ich bestätige hiermit, dass ich meine Diplomarbeit:
„Wohnformen im Alter,
insbesondere Wohngruppen und Wohngemeinschaften für an Demenz und Alzheimer erkrankter Menschen“
selbständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen benutzt habe. Alle Stellen, deren Ausführungen anderer Autoren wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, habe ich durch Angabe von Quellen als Zitate kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher weder in Teilen, noch insgesamt einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch nicht veröffentlicht.
Ich bin damit einverstanden, dass ein Exemplar meiner Diplomarbeit im Diplomarbeitenraum ausgelegt wird.
Düsseldorf, den 10. Mai 2004
(Unterschrift)
[...]
[1] vgl.: Kremer-Preiß, Ursula und Stolarz, Holger, KDA: „Leben und Wohnen im Alter“ Band 1, Köln 2003, S. 5-6.
[2] ebenda, S. 6.
[3] vgl. ebenda, S. 7.
[4] ebenda, S. 7.
[5] ebenda, S. 6.
6 vgl. ebenda, S. 6-7.
[6] Bundesministerium für Gesundheit und Soziales, Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung, Berlin 2003, Online im Internet: http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/pflege/2236_2243.cfm. S. 5
[7] Pfeiffer, Wilfrid: Positionspapier, DEVAP-Ausschuss für Grundsatzfragen, „Hausgemeinschaften Chancen und Risiken eines Modells“ 2001, S. 1.
[8] vgl.: Kremer-Preiß, Ursula und Stolarz, Holger, KDA. „Leben und Wohnen im Alter“ Band 1, Köln 2003, S. 8.
[9] ebenda, S. 17.
[10] Vgl. Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 73-75.
[11] ebenda, S. 74.
[12] Vgl. ebenda, S. 73-75.
[13] Vgl. ebenda, S. 76-77.
[14] ebenda, S. 77.
[15] Betreutes Wohnen und Wohnen im Heim: rechtliche Aspekte/ Deutsches Zentrum für Altersfragen (Hg.), Frankfurt/Main, New York: Campus Verlag 1998, S. 67.
[16] vgl. Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 86-87.
[17] Winter, Hans-Peter, Gennrich, Rolf, Haß, Peter: „KDA Hausgemeinschaften, BMG Modellprojekt 2001/2002“, Köln 2001, ohne Seitenangabe.
[18] vgl. Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 86-88.
[19] ebenda, S. 88.
[20] vgl. Kremer-Preiß, Ursula und Stolarz, Holger, KDA: „Leben und Wohnen im Alter“ Band 1, Köln 2003, S. 19.
[21] Vgl. Pawletko, Klaus-W: „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für demenziell erkrankte Menschen.“, Berlin 2002, S. 13-17.
[22] Winter, Hans-Peter, Gennrich, Rolf, Haß, Peter: „KDA Hausgemeinschaften, BMG Modellprojekt 2001/2002“, Köln 2001, ohne Seitenangabe.
[23] Pawletko, Klaus-W., in: „Leben und Wohnen im Alter“, Band 2. „Standards und Verfahren zur Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften für demenziell erkrankte Menschen“, Köln 2004, S. 23.
[24] Vgl. Pawletko, Klaus-W. „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für demenziell erkrankte Menschen.“, Berlin 2002, S. 13-17.
[25] Pawletko, Klaus: „Wohngemeinschaften für Demenzkranke Entwicklung und Perspektiven“ in: „Stationäre Versorgung von Alzheimer-Patienten“, 4. aktualisierte Auflage Berlin 2003, S. 17.
[26] vgl. Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 78-82.
[27] Kämmer, Klara, in: „Stationäre Versorgung von Alzheimer-Patienten“, Berlin, 4. aktualisierte Auflage 2003, S. 74-75.
[28] Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 36.
[29] Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 4.
[30] vgl. Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 4.
[31] vgl. ebenda, S. 5.
[32] ebenda, S. 5.
[33] vgl. ebenda, S. 5.
[34] vgl. ebenda, S. 6.
[35] Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 6.
[36] vgl. Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 38-39.
[37] Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 6.
[38] vgl. Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 40.
[39] vgl.: Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 6.
[40] Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 7.
[41] vgl. ebenda, S. 6.
[42] vgl. Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 8-9.
[43] vgl. Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 45-46.
[44] ebenda, S.46.
[45] vgl. Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 13.
[46] ebenda, S. 13.
[47] vgl. ebenda, S. 13.
[48] Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 56.
[49] Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 56.
[50] vgl. Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 15.
[51] ebenda, S. 15.
[52] Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 24.
[53] vgl. ebenda, S. 15-16.
[54] vgl. Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 16-17.
[55] ebenda, S. 17.
[56] ebenda, S. 27.
[57] vgl. Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 19.
[58] ebenda, S. 19.
[59] vgl. ebenda, S. 19.
[60] ebenda, S. 20.
[61] Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 18.
[62] vgl. ebenda, S. 28-30.
[63] ebenda, S. 30.
[64] vgl. ebenda, S. 30-34.
[65] ebenda, S. 35.
6 ebenda, S. 44.
[66] Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 38-39.
[67] vgl. Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 36-44.
[68] ebenda, S. 44.
[69] vgl. ebenda, S. 44.
[70] ebenda, S. 44.
[71] Vgl. Lind, Sven, Dr. phil: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 47.
[72] Lärm, Mechthild, Schillhuber, Fritz, Goerlich, Christiane: „Stationäre Versorgung von Alzheimer-Patienten“, Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., Berlin 4. Aktualisierte Auflage 2003, S. 35.
[73] Vgl. Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 44-55.
[74] Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 46.
[75] ebenda, S. 46.
[76] Vgl. ebenda, S. 46-47.
[77] Klie, Thomas . „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 61.
[78] Lärm, Mechthild, Schillhuber, Fritz, Goerlich, Christiane: “Stationäre Versorgung von Alzheimer-Patienten“, Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., Berlin 4. Aktualisierte Auflage 2003, S. 29-38.
[79] ebenda, S. 38.
[80] Vgl. Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 59-69.
[81] ebenda, S. 60.
[82] Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 64.
[83] ebenda, S. 62.
[84] Vgl. ebenda, S. 62.
[85] ebenda, S. 62.
[86] Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 80.
[87] Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S. 73.
[88] Vgl. ebenda, S. 73-74.
[89] ebenda, S. 74.
[90] Vgl. ebenda, S. 74-76.
[91] ebenda, S. 76.
6 ebenda, S. 77.
[92] Lind, Sven, Dr. phil.: „Umgang mit Demenz“, Stuttgart 2000, S, S. 77.
[93] ebenda, S. 77-78.
[94] Vgl. Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 78-80.
[95] Heeg, Sibylle: „Stationäre Versorgung von Alzheimer-Patienten“, Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., Berlin 4. Aktualisierte Auflage 2003, S. 116-120.
[96] vgl. Heeg, Sibylle: „Stationäre Versorgung von Alzheimer-Patienten“, Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., Berlin 4. Aktualisierte Auflage 2003, S. 116-120.
[97] vgl. Heeg, Sibylle: “Stationäre Versorgung von Alzheimer-Patienten“, Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., Berlin 4. Aktualisierte Auflage 2003, S. 116-120.
[98] vgl. Heeg, Sibylle: “Stationäre Versorgung von Alzheimer-Patienten“, Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., Berlin 4. Aktualisierte Auflage 2003, S. 116-120.
[99] vgl. ebenda, S. 116-120.
[100] vgl. Heeg, Sibylle: .“Stationäre Versorgung von Alzheimer-Patienten“, Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., Berlin 4. Aktualisierte Auflage 2003, S. 116-120.
[101] vgl. ebenda, S. 116-120.
[102] BGBl I 1974, 1873 FNA 2170-57. August 1974, Stand: Neugefasst durch Bek. v. 5.11.2001 I 2970; zuletzt geändert durch Art. 17 G v. 27.12.2003 I 3022. Online im Internet: http://www.betreuungsrecht.org/html/betreuungsrecht.html, 22.03.2004.
[103] vgl. Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S.334-335.
[104] vgl. ebenda, S. 334-335.
[105] Bundesministerium für Gesundheit und Soziales, Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung, Berlin 2003, Online im Internet: http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/pflege/2236_2243.cfm 21.02.2004, S. 3.
[106] Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 359.
[107] ebenda, S. 359-360.
[108] Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 371.
[109] ebenda, S. 371.
[110] vgl. Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 370.
[111] Die Differenzen entstehen durch das Runden der dritten Stelle hinter dem Komma.
[112] vgl. Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 369-371.
[113] vgl. Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 375.
[114] Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 378-381.
[115] ebenda, S. 381.
[116] Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 379-382.
[117] vgl. ebenda, S. 382.
[118] Die Differenz von 98,93 € ergibt sich durch das Runden der dritten Stelle hinter dem Komma.
[119] Vgl. Klie, Thomas: „ Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S.383.
[120] vgl. Klie, Thomas: „ Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 383.
[121] ebenda, S.384.
[122] vgl. Klie, Thomas: „ Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S.383.
[123] ebenda, S.384.
[124] Klie, Thomas: „Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 386.
[125] Vgl. Klie, Thomas: „ Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, Hannover 2002, S. 386-389.
[126] Kliniken der Landeshauptstadt Düsseldorf: Seniorenzentrum „Haus Gallberg“, Grundriss Bauteil, 2. Erdgeschoss.
[127] Anlage 4 zum Pflegeheimvertrag Haus Gallberg II, Stand: 16.06.2003.
[128] Anlage 3 zum Pflegeheimvertrag Haus Gallberg II, Stand: 16.06.2003.
[129] Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42 Online im Internet: http://www.betreuungsrecht.org/html/betreuungsrecht.html, 22.03.2004.
[130] Anlage zum Pflegeheimvertrag Haus Gallberg II, Stand: 28.08.2003.
[131] vgl. Winter, Gennrich, Haß. „Die 4. Generation des Altenpflegeheimbaus KDA Hausgemeinschaften. Eine Dokumentation von 34 Projekten“, Bundesministerium für Gesundheit, Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln 2002.
[132] siehe oben.
[133] Qualitätshandbuch des Caritas-Altenzentrums St. Josef, B.1. Einrichtungskonzept, S.1.
[134] Qualitätshandbuch des Caritas-Altenzentrums St. Josef, E.2. Wohnbereichskonzept, S. 1-2.
[135] Qualitätshandbuch des Caritas-Altenzentrums St. Josef, E.2. Wohnbereichskonzept, S. 2.
[136] Falkenberg, Hans-Dieter: „Hausgemeinschaften sind finanzierbar“. Sachverständiger für Pflegesatzfragen bei Deloitte & Touche, München 2003, S. 5.
[137] ebenda, S. 5.
- Arbeit zitieren
- Nils Rösing (Autor:in), 2004, Wohnformen im Alter, insbesondere Wohngruppen und Wohngemeinschaften für an Demenz und Alzheimer erkrankter Menschen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110561